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Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Generalsekretariat 26. September 2020 Ergänzung und Richtigstellung: Artikel in der Berner Zeitung vom 25. September 2020, der Kanton streiche 300 freiberuflichen Pfle- gefachleuten ein Viertel des Verdiensts. Der Kanton zahlt effektive Leistungskosten und nicht Gewinne Die Freitagsausgabe der Berner Zeitung berichtet über die Finanzierung der ambulanten Pflege (Spitex). Der Artikel ist einseitig und in wesentlichen Punkten faktenwidrig. Die Ge- sundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern bedauert, dass damit eine sachgerechte Orientierung der Öffentlichkeit unterbleibt und eine echte Meinungsbildung verunmöglicht wird. Dieser Unausgewogenheit hält die GSI zuerst zentrale Informationen und anschliessend Richtigstellungen der von der Berner Zeitung veröffentlichten Aussagen entge- gen. Informationen zur Finanzierung der Spitex-Leistungen Zunächst hält die GSI fest, dass der Kanton Bern den Spitex-Organisationen und Freiberufli- chen für das kommende Jahr insgesamt nicht weniger Geld zur Verfügung stellt als aktuell. Der Kanton hat jedoch feststellen müssen, dass die Spitex-Organisationen mit den vom Kan- ton bezahlten Subventionen allein im Jahre 2019 rund CHF 10.2 Mio. Gewinn gemacht ha- ben. Das Staatsbeitragsgesetz des Kantons Bern schreibt vor, dass die Leistungen zu effekti- ven Kosten abgegolten werden sollen und dass die Leistungen sparsam, wirtschaftlich und bei guter Qualität zu erbringen sind. Millionengewinne sind in diesem System nicht vorgese- hen. Das ist auch richtig so - denn die bezahlten Subventionen sind Steuergelder, für die viele Menschen im Kanton Bern hart arbeiten müssen. Die GSI hält es für wichtig, mit den Steuer- geldern der einfachen Verkäuferin im Detailhandel, des Maurers auf einer Baustelle oder des Bäckers, der sein Dorf mit Brot versorgt, sorgsam umzugehen. Die GSI ist überzeugt, dass diese Menschen es nicht gut finden, wenn andere mit ihren Steuergeldern Millionengewinne erzielen. 1/7
Ergänzung und Richtigstellung: Artikel in der Berner Zeitung vom 25. September 2020, der Kanton streiche 300 freiberuflichen Pflegefachleuten ein Viertel des Verdiensts. Aus diesem und noch weiteren Gründen hat der Kanton bei den Spitex-Anbietern umfas- sende Umfragen durchgeführt und u.a. Daten des Bundesamts für Statistik analysiert. Dabei wurde festgestellt, dass im Jahr 2019 die Kosten der ambulanten Pflege pro versicherte Per- son im Kanton Bern um +29% über dem Schweizer Durchschnitt liegen. Dies ist umso gravie- render, als auch der stationäre Leistungskonsum im Kanton Bern den Schweizer Durchschnitt um +25% deutlich übersteigt. Spitzenreiter ist der Kanton Bern ebenfalls bei den Erträgen. Der Ertrag der Spitex-Organisationen pro Klientin / Klient stieg im Kanton Bern von CHF 3'474 im Jahr 2010 auf CHF 7'125 im Jahr 2018. Das ist mehr als eine Verdoppelung. Die Gewinnmargen (vor Eigenbezug) liegen nach ersten Berechnungen bei den freiberuflichen Spitex-Pflegefachpersonen zwischen 45% und 85%, im Durchschnitt der Stichprobe sind es 66%. Die Margen nach Eigenbezug (Lohnäquivalent) variieren zwischen 31% und 51% und liegen im Durchschnitt der Stichprobe bei 39% vor Steuern. Das weist auf ein sehr lukratives Geschäftsmodell hin. Die meisten selbstständig Erwerbenden im Kanton Bern erreichen sol- che Werte nicht - und erhalten für ihre ebenfalls sehr wichtige Arbeit keine Subventionen. Auch bei der Anzahl der Leistungserbringenden im Kanton Bern fällt ein starkes Wachstum auf: Diese sind von 2011 bis 2018 um über 50 Prozent gestiegen. Bern hat mit 394 Anbietern schweizweit die höchste Versorgungsdichte. Gleichzeitig sank aber die Zahl der von einem Leistungserbringenden versorgten Personen. Das Plus an Spitex-Anbietern liegt also nicht an einem höheren Bedarf der Patientinnen und Patienten. Es scheint vielmehr ein angebotsge- triebenes System zu sein und die hohen Entschädigungen ziehen weitere Anbieter an. Alle diese Anbieter erhalten vom Kanton eine Vielzahl von Vergütungen. Die nachstehende Tabelle zeigt auf, wie viel der Kanton Bern den Spitex-Organisationen und Freiberuflichen ak- tuell vergütet und 2021 vergüten wird. Zu beachten ist, dass diese Beträge zu den von den Krankenversicherern bezahlten Beträgen HINZUKOMMEN. Die Krankenversicherer zahlen für Leistungen im Bereich der Abklärung, Beratung und Koordination CHF 76.90 pro Stunde, für Leistungen im Bereich der Untersuchung und Behandlung CHF 63.00 pro Stunde und für die Grundpflege CHF 52.60 pro Stunde. Die Patientinnen und Patienten tragen mit dem Selbstbehalt von max. CHF 15.35 pro Tag ihren Anteil und der Kanton zahlt DARÜBER HIN- AUS die Leistungen gemäss Tabelle. Beim Lesen der Tabelle ist gut erkennbar, dass die Beträge für 2021 in bestimmten Berei- chen höher sind als bisher, z.B. bei der Entschädigung für den Weg zu den Patientinnen und Patienten. Umgekehrt gibt es auch ein Element, das als Vergütung wegfällt, nämlich die in 2
Ergänzung und Richtigstellung: Artikel in der Berner Zeitung vom 25. September 2020, der Kanton streiche 300 freiberuflichen Pflegefachleuten ein Viert el des Verdiensts. der Berner Zeitung erwähnten Zuschläge für Spezialleistungen. Worum geht es bei diesen Spezialleistungen? Der Kanton Bern hat sich 2011 bei der Neuordnung der Pflegefinanzierung als einziger Kan- ton entschieden, für die Kinder-Spitex, die onkologische / palliative und psychiatrische Pflege sowie das Wundmanagement Qualifikationen zu verlangen, die deutlich über das hinausge- hen, was der Bund verlangt. Diese höheren Qualifikationen werden zusätzlich mit einem wei- teren Plus von CHF 24.55 pro Stunde entschädigt. In keinem anderen Kanton erhalten die Spitex-Organisationen Entschädigungen für Spezialleistungen infolge erhöhter und über das Bundesrecht hinausgehender Anforderungen an die Qualifikation der Pflegenden. Genau ge- nommen zahlte also der Kanton Bern bislang nicht nur die Restfinanzierung gemäss Kosten- beiträgen des Bundes, sondern darüber hinaus eine zusätzliche Abgeltung, die mit der Restfi- nanzierung der Pflegekosten nichts zu tun hat. Hinsichtlich der Qualität der Pflege und der Sicherstellung der Versorgung zeigen sich auch fast ein Jahrzehnt nach der Neuordnung der Pflegefinanzierung schweizweit keine Schwierig- keiten. Es ist vielmehr offensichtlich, dass das bundesgesetzlich geforderte Level für eine gute Pflege vollständig ausreicht. Der Kanton Bern wird sich deshalb künftig wie die anderen 25 Kantone am schweizweiten Standard der Bundesgesetzgebung ausrichten und keine zu- sätzlichen Qualifikationen mehr vorschreiben. Entsprechend wird das Abgeltungssystem an- gepasst und der Zuschlag von CHF 24.55 je Stunde entfällt. Damit richtet sich der Kanton kei- nesfalls gegen Aus- und Weiterbildungen der Pflegenden. Die Verantwortung dafür obliegt je- doch den Organisationen selber in ihrer Rolle als Arbeitgebende. Trotz der Streichung der Spezialleistungen im Leistungsvertrag 2021 erhalten die Leistungserbringer der Spitex insge- samt für das kommende Jahr nicht weniger Geld. Der Kanton Bern steht zu seiner Verantwortung, die effektiven Kosten von vereinbarten Leis- tungen gemeinsam mit den Krankenversicherern und den Patientinnen und Patienten (Selbst- behalt) mitzufinanzieren, wenn diese, wie es das Gesetz vorschreibt, sparsam, wirtschaftlich und zu guter Qualität erbracht werden. Es kann jedoch nicht im Interesse des Kantons und des Steuerzahlers liegen, dass Fehlanreize das System unnötig verteuern und Subventionen zu Gewinnen führen. 3
Ergänzung und Richtigstellung: Artikel in der Berner Zeitung vom 25. September 2020, der Kanton streiche 300 freiberuflichen Pflegefachleuten ein Viertel de s Verdiensts. Korrektur der Falschaussagen in der Berner Zeitung Die Berner Zeitung schreibt, dass Pflegende um einen Teil ihres Lohns fürchten, und dass der Kanton "300 Freiberuflerinnen einen Viertel ihres Verdienstes streicht". Per definitionem kann der Kanton niemanden einen Lohn oder Verdienst zahlen, der freiberuflich tätig ist. Die freiberuflichen Pflegefachpersonen sind selbstständige Unternehmer und Unternehmerinnen und haben einen Leistungsvertrag mit dem Kanton Bern, keinen Arbeitsvertrag. Als Leis- tungsvertragspartner sollten sie eine Abgeltung für die effektiv entstandenen Kosten erhalten. Die oben aufgezeigten Margen zeigen, dass die Zahlungen des Kantons die effektiven Kos- ten deutlich überschreiten. Die Berner Zeitung berichtet weiter faktenwidrig, dass der Kanton alle Zusatzentschädigun- gen streiche. Das ist gleich doppelt falsch. Erstens werden bestimmte Zusatzentschädigun- gen wie jene für die Wegzeiten und die Transportspesen sogar erhöht. Zweitens bleiben Ent- schädigungen wie z.B. jene für die Nacht-, Feiertags- und Wochenendeinsätze bestehen und andere Entschädigungen, etwa jene für jeden Einsatz sowie für jede Mutation eines Patienten / einer Patientin, werden auf den Stundenansatz umgelegt, d.h. also dort weiterbezahlt. Trotz der wegfallenden Zusatzentschädigungen für die Spezialleistungen dürfte es schwer sein, ei- nen Kanton zu finden, der ergänzend zu den Ansätzen der Krankversicherer, dem Selbstbe- halt der Patientinnen und Patienten und den Beiträgen an die Pflegeleistungen selber eine so stattliche Zahl an Zusatzleistungen bezahlt. Die GSI hat die Auswirkungen der Streichung der Spezialleistungen in Simulationen berech- net. Die hohe Gewinnmarge der Freiberuflichen wird demzufolge auf 17% - 23% sinken. Da- bei sollte ebenfalls berücksichtigt werden, dass die freiberuflichen Pflegefachpersonen der Spitex im Gegensatz zu anderen Selbstständigen im Kanton Bern kein ernsthaftes unterneh- merisches Risiko tragen. Die Nachfrage ist konstant und die Finanzierung der Leistungen vollständig gesichert. Es besteht sozusagen eine Staatsgarantie. Daraus folgt sogleich, dass ein Stundenlohn von CHF 52, wie im Artikel der Berner Zeitung publiziert, grundsätzlich gar nicht möglich ist. Allein die Krankenversicherer zahlen ja bereits im Minimum CHF 52.60 pro Pflegestunde, bei anspruchsvolleren Aufgaben bis zu CHF 76.90. Rechnet man die verschiedenen nach wie vor vom Kanton bezahlten Zusatzentschädigungen 4
Ergänzung und Richtigstellung: Artikel in der Berner Zeitung vom 25. September 2020, der Kanton streiche 300 freiberuflichen Pflegefachleuten ein Viertel des Verdiensts. hinzu, erreicht eine Freiberufliche Stundenbeträge ab CHF 70 bereits dann, wenn sie aus- schliesslich die am wenigstens anspruchsvollen Pflegeaufgaben wahrnehmen würde. Dies wiederum ist nicht möglich, denn als Einzelunternehmerin / Einzelunternehmer muss sie zwangsläufig zuerst eine Abklärung und Beratung sicherstellen sowie Untersuchungen und pflegerische Behandlungen durchführen, was alles höher entschädigt wird als die reine Grundpflege. In der Tat zeigen die Auswertungen der Statistiken denn auch, dass die durch- schnittliche Einnahme der Freiberuflichen pro Pflegestunde bei CHF 120.75 liegt. Unter Ab- zug der zusätzlich bezahlten CHF 24.55 je Stunde für Spezialleistungen ist folglich ein künfti- ger Durchschnitt von CHF 95 ein realistisches Szenario. Die Berner Zeitung verbreitet weiter, der Kanton zahle künftig nur noch pauschal CHF 3.50 pro Weg, unabhängig davon, wie lange der Weg sei. Die erwähnte Umfrage bei den Spitex- Leistungserbringern zeigt, dass die Planung der Wege Optimierungspotenzial hat. Weiter sind die Wegentschädigungen für die Leistungserbringenden teilweise nicht kostendeckend und sie werden mit anderen Abgeltungen sachfremd quersubventioniert. Bisher wurde der Weg nach Anzahl Einsätze zusätzlich bezahlt. Für den Leistungsvertrag 2021 ist vorgesehen, die Sachkosten für die ersten fünf Kilometer mit CHF 0.70 pro Kilometer Wegstrecke zu vergüten und die Personalkosten mit CHF 43.55 pro Stunde für die ersten 15 Minuten Wegzeit. Diese Ansätze leiten sich aus den von den Spitex-Organisationen in der Vollerhebung ausgewiese- nen effektiven Kosten ab, konkret vom Durchschnitt dieser Kosten. Sind die Einsätze weniger aufwändig, werden die effektiven Aufwände bezahlt. Liegen die Wegzeiten und Transportspe- sen bei einer bestimmten Organisation über dem kantonalen Schnitt, besteht ein Korrekturan- reiz zur Verbesserung der Planung und Logistik. Das Ziel muss sein, die Wege so effizient wie möglich zu planen. Die Zeit soll bei der Klientin oder dem Klienten verbracht werden und nicht im Transfer von Einsatzort zu Einsatzort verloren gehen. Durch diese beiden Massnah- men ist eine bessere Steuerung möglich und die Mobilitätskosten der Spitex-Organisationen werden optimaler gedeckt: Gegenwärtig erhalten diese für den Weg CHF 12 pro Pflege- stunde, ab 2021 wird eine Pflegestunde mit rund CHF 14.30 zusätzlich vergütet werden. Die Freiberuflichen sind Unternehmerinnen und Unternehmer und nicht Angestellte, weshalb deren Aufwand für Wegzeiten Teil der Restkostenfinanzierung nach den Kategorien a, b und c ist. Im Sinne eines Kompromisses für das Jahr 2021 war die GSI dennoch bereit, die Sach- kosten von CHF 3.50 pro Weg noch extra zu vergüten, nicht jedoch die Personalaufwände, da dies die Gewinne deutlich erhöht hätte. 5
Ergänzung und Richtigstellung: Artikel in der Berner Zeitung vom 25. September 2020, der Kanton streiche 300 freiberuflichen Pflegefachleuten ein Vier tel des Verdiensts. Dem Kanton obliegt ergänzend zu den Krankenversicherern und dem Selbstbehalt der Pati- entinnen und Patienten die Restfinanzierung der Kosten der Pflege. Diese Verantwortung nimmt der Kanton Bern ernst und wahr. Allerdings bedeutet Restfinanzierung nicht, dass un- besehen alle Beträge zu bezahlen sind, die ein Leistungserbringer in Rechnung stellt. Der Kanton hat vielmehr sicherzustellen, dass Steuergelder nur für effektive Leistungskosten ein- gesetzt werden. Gegenwärtig sind die Vergütungen gewinnbildend. Mit dem Leistungsvertrag 2021 möchte die GSI einen Teil der Fehlanreize im System der am- bulanten Pflegefinanzierung eliminieren. Spareffekte werden mit den Anpassungen im Leis- tungsvertrag 2021 keine verfolgt. In einem weiteren Schritt will der Kanton Bern ab 2022 die übrigen Fehlanreize korrigieren und ein einfaches, korrektes und nachhaltig finanziertes Mo- dell entwickeln, mit dem Pflegeleistungen abgedeckt sind, wenn sie - wie es das Staatsbei- tragsgesetz fordert - wirtschaftlich und sparsam zu guter Qualität erbracht werden. Nicht we- niger, aber auch nicht mehr als das! Tabelle 1: Abgeltungsarten der ambulanten Pflegerestfinanzierung im Kanton Bern Abgeltungsart Leistungs- Kantonsbeitrag 2020 Kantonsbeitrag 2021 einheit Pflegeleistung gemäss Stunde CHF 18.95 CHF 29.73 (A, B, D)* Leistungsart KLV a CHF 76.90 (Beitrag OKP) + CHF 19.18 (C)* CHF 15.35 (Patientenbeteiligung)** CHF 76.90 (Beitrag OKP) + + CHF 18.95 (Kantonsbeitrag) = CHF 15.35 (Patientenbeteiligung) + CHF 111.20 CHF 29.73 oder CHF 19.18 (Kantonsbeitrag) = CHF 121.98 (A, B, D) oder CHF 111.43 (C) Pflegeleistung gemäss Stunde CHF 18.95 CHF 29.73 (A, B, D) Leistungsart KLV b CHF 63.00 (Beitrag OKP) + CHF 19.18 (C) CHF 15.35 (Patientenbeteiligung) + CHF 63.00 (Beitrag OKP) + CHF 18.95 (Kantonsbeitrag) = CHF 15.35 (Patientenbeteiligung) + CHF 97.30 CHF 29.73 oder CHF 19.18 (Kantonsbeitrag) = CHF 108.08 (A, B, D) oder CHF 97.53 (C) Pflegeleistung gemäss Stunde CHF 18.95 CHF 29.73 (A, B, D) Leistungsart KLV c CHF 52.60 (Beitrag OKP) + CHF 19.18 (C) CHF 15.35 (Patientenbeteiligung) + CHF 52.60 (Beitrag OKP) + CHF 18.95 (Kantonsbeitrag) = CHF 15.35 (Patientenbeteiligung) + CHF 86.90 6
Ergänzung und Richtigstellung: Artikel in der Berner Zeitung vom 25. September 2020, der Kanton streiche 300 freiberuflichen Pflegefachleuten ein Viertel de s Verdiensts. CHF 29.73 oder CHF 19.18 (Kantonsbeitrag) = CHF 97.68 (A, B, D) oder CHF 87.13 (C) Zusätzliche Abgeltungen, die zu den Beträgen a, b und c hinzukommen Abgeltung pro Einsatz Einsatz CHF 5.80 Umrechnung auf Restfinan- (A, B, D) zierung Pflegestunde a, b, c Abgeltung pro Einsatz für Einsatz CHF 7.00 --- Weg (A, B, C) Weg-Entschädigung für ef- Kilometer --- CHF 0.70 fektive Sachkosten pro KLV- (A, B, C) Stunde (max. 5 km) Weg-Entschädigung für ef- Minuten --- CHF 0.73 fektive Personalkosten pro KLV- (A, B) Stunde (max. 15 Min). Abgeltung pro Neuklient/-in Mutation CHF 31.95 Umrechnung auf Restfinan- (Mutation) zierung Pflegestunde a, b, c Wochenend- und Feier- Stunde CHF 10.30 CHF 10.30 tagsarbeit Nachtarbeit Stunde CHF 15.40 CHF 15.40 Zuschlag Spezialleistun- Stunde CHF 24.55 Wird nicht mehr vergütet, gen Mittel bleiben im System Versorgungspflicht im Ver- Anzahl Ein- CHF 6.00 CHF 6.00 sorgungsgebiet (Grundab- wohner/in- geltung nach Einwoh- nen ner/innen im Versorgungs- gebiet) (A) Versorgungspflicht im Ver- Stunde gemäss Tarifregelung Ver- gemäss Tarifregelung Ver- sorgungsgebiet (leistungs- sorgungspflicht Spitex 2020 sorgungspflicht Spitex 2021 abhängig von Pflegeleis- tungen) (A) * Leistungserbringer-Kategorien A: öffentliche Spitex-Organisationen (mit Versorgungspflicht), B: private Spitex-Organisa- tionen, C: freiberufliche Pflegefachpersonen, D: Wohnen mit Dienstleitungen ** Klientinnen und Klienten ab 65 Jahre. Zu beachten ist, dass zwar die Klientinnen und Klienten die Patientenbeteiligung an die Spitex-Organisation zahlen, der Betrag jedoch bei der Abrechnung mit dem Kanton abgezogen wird und somit nicht bei der Spitex-Organisation verbleibt. 7
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