Ergänzung und Richtigstellung: Artikel in der Berner Zeitung vom 25. September 2020, der Kanton streiche 300 freiberuflichen Pfle-gefachleuten ...

 
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Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion
Generalsekretariat

26. September 2020

Ergänzung und Richtigstellung:
Artikel in der Berner Zeitung vom 25. September
2020, der Kanton streiche 300 freiberuflichen Pfle-
gefachleuten ein Viertel des Verdiensts.

Der Kanton zahlt effektive Leistungskosten und nicht Gewinne

Die Freitagsausgabe der Berner Zeitung berichtet über die Finanzierung der ambulanten
Pflege (Spitex). Der Artikel ist einseitig und in wesentlichen Punkten faktenwidrig. Die Ge-
sundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern bedauert, dass damit
eine sachgerechte Orientierung der Öffentlichkeit unterbleibt und eine echte Meinungsbildung
verunmöglicht wird. Dieser Unausgewogenheit hält die GSI zuerst zentrale Informationen und
anschliessend Richtigstellungen der von der Berner Zeitung veröffentlichten Aussagen entge-
gen.

Informationen zur Finanzierung der Spitex-Leistungen
Zunächst hält die GSI fest, dass der Kanton Bern den Spitex-Organisationen und Freiberufli-
chen für das kommende Jahr insgesamt nicht weniger Geld zur Verfügung stellt als aktuell.
Der Kanton hat jedoch feststellen müssen, dass die Spitex-Organisationen mit den vom Kan-
ton bezahlten Subventionen allein im Jahre 2019 rund CHF 10.2 Mio. Gewinn gemacht ha-
ben. Das Staatsbeitragsgesetz des Kantons Bern schreibt vor, dass die Leistungen zu effekti-
ven Kosten abgegolten werden sollen und dass die Leistungen sparsam, wirtschaftlich und
bei guter Qualität zu erbringen sind. Millionengewinne sind in diesem System nicht vorgese-
hen. Das ist auch richtig so - denn die bezahlten Subventionen sind Steuergelder, für die viele
Menschen im Kanton Bern hart arbeiten müssen. Die GSI hält es für wichtig, mit den Steuer-
geldern der einfachen Verkäuferin im Detailhandel, des Maurers auf einer Baustelle oder des
Bäckers, der sein Dorf mit Brot versorgt, sorgsam umzugehen. Die GSI ist überzeugt, dass
diese Menschen es nicht gut finden, wenn andere mit ihren Steuergeldern Millionengewinne
erzielen.

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Artikel in der Berner Zeitung vom 25. September 2020, der Kanton streiche 300 freiberuflichen Pflegefachleuten ein Viertel des
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Aus diesem und noch weiteren Gründen hat der Kanton bei den Spitex-Anbietern umfas-
sende Umfragen durchgeführt und u.a. Daten des Bundesamts für Statistik analysiert. Dabei
wurde festgestellt, dass im Jahr 2019 die Kosten der ambulanten Pflege pro versicherte Per-
son im Kanton Bern um +29% über dem Schweizer Durchschnitt liegen. Dies ist umso gravie-
render, als auch der stationäre Leistungskonsum im Kanton Bern den Schweizer Durchschnitt
um +25% deutlich übersteigt. Spitzenreiter ist der Kanton Bern ebenfalls bei den Erträgen.
Der Ertrag der Spitex-Organisationen pro Klientin / Klient stieg im Kanton Bern von CHF
3'474 im Jahr 2010 auf CHF 7'125 im Jahr 2018. Das ist mehr als eine Verdoppelung. Die
Gewinnmargen (vor Eigenbezug) liegen nach ersten Berechnungen bei den freiberuflichen
Spitex-Pflegefachpersonen zwischen 45% und 85%, im Durchschnitt der Stichprobe sind es
66%. Die Margen nach Eigenbezug (Lohnäquivalent) variieren zwischen 31% und 51% und
liegen im Durchschnitt der Stichprobe bei 39% vor Steuern. Das weist auf ein sehr lukratives
Geschäftsmodell hin. Die meisten selbstständig Erwerbenden im Kanton Bern erreichen sol-
che Werte nicht - und erhalten für ihre ebenfalls sehr wichtige Arbeit keine Subventionen.
Auch bei der Anzahl der Leistungserbringenden im Kanton Bern fällt ein starkes Wachstum
auf: Diese sind von 2011 bis 2018 um über 50 Prozent gestiegen. Bern hat mit 394 Anbietern
schweizweit die höchste Versorgungsdichte. Gleichzeitig sank aber die Zahl der von einem
Leistungserbringenden versorgten Personen. Das Plus an Spitex-Anbietern liegt also nicht an
einem höheren Bedarf der Patientinnen und Patienten. Es scheint vielmehr ein angebotsge-
triebenes System zu sein und die hohen Entschädigungen ziehen weitere Anbieter an.

Alle diese Anbieter erhalten vom Kanton eine Vielzahl von Vergütungen. Die nachstehende
Tabelle zeigt auf, wie viel der Kanton Bern den Spitex-Organisationen und Freiberuflichen ak-
tuell vergütet und 2021 vergüten wird. Zu beachten ist, dass diese Beträge zu den von den
Krankenversicherern bezahlten Beträgen HINZUKOMMEN. Die Krankenversicherer zahlen
für Leistungen im Bereich der Abklärung, Beratung und Koordination CHF 76.90 pro Stunde,
für Leistungen im Bereich der Untersuchung und Behandlung CHF 63.00 pro Stunde und für
die Grundpflege CHF 52.60 pro Stunde. Die Patientinnen und Patienten tragen mit dem
Selbstbehalt von max. CHF 15.35 pro Tag ihren Anteil und der Kanton zahlt DARÜBER HIN-
AUS die Leistungen gemäss Tabelle.

Beim Lesen der Tabelle ist gut erkennbar, dass die Beträge für 2021 in bestimmten Berei-
chen höher sind als bisher, z.B. bei der Entschädigung für den Weg zu den Patientinnen und
Patienten. Umgekehrt gibt es auch ein Element, das als Vergütung wegfällt, nämlich die in

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der Berner Zeitung erwähnten Zuschläge für Spezialleistungen. Worum geht es bei diesen
Spezialleistungen?

Der Kanton Bern hat sich 2011 bei der Neuordnung der Pflegefinanzierung als einziger Kan-
ton entschieden, für die Kinder-Spitex, die onkologische / palliative und psychiatrische Pflege
sowie das Wundmanagement Qualifikationen zu verlangen, die deutlich über das hinausge-
hen, was der Bund verlangt. Diese höheren Qualifikationen werden zusätzlich mit einem wei-
teren Plus von CHF 24.55 pro Stunde entschädigt. In keinem anderen Kanton erhalten die
Spitex-Organisationen Entschädigungen für Spezialleistungen infolge erhöhter und über das
Bundesrecht hinausgehender Anforderungen an die Qualifikation der Pflegenden. Genau ge-
nommen zahlte also der Kanton Bern bislang nicht nur die Restfinanzierung gemäss Kosten-
beiträgen des Bundes, sondern darüber hinaus eine zusätzliche Abgeltung, die mit der Restfi-
nanzierung der Pflegekosten nichts zu tun hat.

Hinsichtlich der Qualität der Pflege und der Sicherstellung der Versorgung zeigen sich auch
fast ein Jahrzehnt nach der Neuordnung der Pflegefinanzierung schweizweit keine Schwierig-
keiten. Es ist vielmehr offensichtlich, dass das bundesgesetzlich geforderte Level für eine
gute Pflege vollständig ausreicht. Der Kanton Bern wird sich deshalb künftig wie die anderen
25 Kantone am schweizweiten Standard der Bundesgesetzgebung ausrichten und keine zu-
sätzlichen Qualifikationen mehr vorschreiben. Entsprechend wird das Abgeltungssystem an-
gepasst und der Zuschlag von CHF 24.55 je Stunde entfällt. Damit richtet sich der Kanton kei-
nesfalls gegen Aus- und Weiterbildungen der Pflegenden. Die Verantwortung dafür obliegt je-
doch den Organisationen selber in ihrer Rolle als Arbeitgebende. Trotz der Streichung der
Spezialleistungen im Leistungsvertrag 2021 erhalten die Leistungserbringer der Spitex insge-
samt für das kommende Jahr nicht weniger Geld.

Der Kanton Bern steht zu seiner Verantwortung, die effektiven Kosten von vereinbarten Leis-
tungen gemeinsam mit den Krankenversicherern und den Patientinnen und Patienten (Selbst-
behalt) mitzufinanzieren, wenn diese, wie es das Gesetz vorschreibt, sparsam, wirtschaftlich
und zu guter Qualität erbracht werden. Es kann jedoch nicht im Interesse des Kantons und
des Steuerzahlers liegen, dass Fehlanreize das System unnötig verteuern und Subventionen
zu Gewinnen führen.

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Artikel in der Berner Zeitung vom 25. September 2020, der Kanton streiche 300 freiberuflichen Pflegefachleuten ein Viertel de s
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Korrektur der Falschaussagen in der Berner Zeitung
Die Berner Zeitung schreibt, dass Pflegende um einen Teil ihres Lohns fürchten, und dass
der Kanton "300 Freiberuflerinnen einen Viertel ihres Verdienstes streicht". Per definitionem
kann der Kanton niemanden einen Lohn oder Verdienst zahlen, der freiberuflich tätig ist. Die
freiberuflichen Pflegefachpersonen sind selbstständige Unternehmer und Unternehmerinnen
und haben einen Leistungsvertrag mit dem Kanton Bern, keinen Arbeitsvertrag. Als Leis-
tungsvertragspartner sollten sie eine Abgeltung für die effektiv entstandenen Kosten erhalten.
Die oben aufgezeigten Margen zeigen, dass die Zahlungen des Kantons die effektiven Kos-
ten deutlich überschreiten.

Die Berner Zeitung berichtet weiter faktenwidrig, dass der Kanton alle Zusatzentschädigun-
gen streiche. Das ist gleich doppelt falsch. Erstens werden bestimmte Zusatzentschädigun-
gen wie jene für die Wegzeiten und die Transportspesen sogar erhöht. Zweitens bleiben Ent-
schädigungen wie z.B. jene für die Nacht-, Feiertags- und Wochenendeinsätze bestehen und
andere Entschädigungen, etwa jene für jeden Einsatz sowie für jede Mutation eines Patienten
/ einer Patientin, werden auf den Stundenansatz umgelegt, d.h. also dort weiterbezahlt. Trotz
der wegfallenden Zusatzentschädigungen für die Spezialleistungen dürfte es schwer sein, ei-
nen Kanton zu finden, der ergänzend zu den Ansätzen der Krankversicherer, dem Selbstbe-
halt der Patientinnen und Patienten und den Beiträgen an die Pflegeleistungen selber eine so
stattliche Zahl an Zusatzleistungen bezahlt.

Die GSI hat die Auswirkungen der Streichung der Spezialleistungen in Simulationen berech-
net. Die hohe Gewinnmarge der Freiberuflichen wird demzufolge auf 17% - 23% sinken. Da-
bei sollte ebenfalls berücksichtigt werden, dass die freiberuflichen Pflegefachpersonen der
Spitex im Gegensatz zu anderen Selbstständigen im Kanton Bern kein ernsthaftes unterneh-
merisches Risiko tragen. Die Nachfrage ist konstant und die Finanzierung der Leistungen
vollständig gesichert. Es besteht sozusagen eine Staatsgarantie.

Daraus folgt sogleich, dass ein Stundenlohn von CHF 52, wie im Artikel der Berner Zeitung
publiziert, grundsätzlich gar nicht möglich ist. Allein die Krankenversicherer zahlen ja bereits
im Minimum CHF 52.60 pro Pflegestunde, bei anspruchsvolleren Aufgaben bis zu CHF 76.90.
Rechnet man die verschiedenen nach wie vor vom Kanton bezahlten Zusatzentschädigungen

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Artikel in der Berner Zeitung vom 25. September 2020, der Kanton streiche 300 freiberuflichen Pflegefachleuten ein Viertel des
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hinzu, erreicht eine Freiberufliche Stundenbeträge ab CHF 70 bereits dann, wenn sie aus-
schliesslich die am wenigstens anspruchsvollen Pflegeaufgaben wahrnehmen würde. Dies
wiederum ist nicht möglich, denn als Einzelunternehmerin / Einzelunternehmer muss sie
zwangsläufig zuerst eine Abklärung und Beratung sicherstellen sowie Untersuchungen und
pflegerische Behandlungen durchführen, was alles höher entschädigt wird als die reine
Grundpflege. In der Tat zeigen die Auswertungen der Statistiken denn auch, dass die durch-
schnittliche Einnahme der Freiberuflichen pro Pflegestunde bei CHF 120.75 liegt. Unter Ab-
zug der zusätzlich bezahlten CHF 24.55 je Stunde für Spezialleistungen ist folglich ein künfti-
ger Durchschnitt von CHF 95 ein realistisches Szenario.

Die Berner Zeitung verbreitet weiter, der Kanton zahle künftig nur noch pauschal CHF 3.50
pro Weg, unabhängig davon, wie lange der Weg sei. Die erwähnte Umfrage bei den Spitex-
Leistungserbringern zeigt, dass die Planung der Wege Optimierungspotenzial hat. Weiter sind
die Wegentschädigungen für die Leistungserbringenden teilweise nicht kostendeckend und
sie werden mit anderen Abgeltungen sachfremd quersubventioniert. Bisher wurde der Weg
nach Anzahl Einsätze zusätzlich bezahlt. Für den Leistungsvertrag 2021 ist vorgesehen, die
Sachkosten für die ersten fünf Kilometer mit CHF 0.70 pro Kilometer Wegstrecke zu vergüten
und die Personalkosten mit CHF 43.55 pro Stunde für die ersten 15 Minuten Wegzeit. Diese
Ansätze leiten sich aus den von den Spitex-Organisationen in der Vollerhebung ausgewiese-
nen effektiven Kosten ab, konkret vom Durchschnitt dieser Kosten. Sind die Einsätze weniger
aufwändig, werden die effektiven Aufwände bezahlt. Liegen die Wegzeiten und Transportspe-
sen bei einer bestimmten Organisation über dem kantonalen Schnitt, besteht ein Korrekturan-
reiz zur Verbesserung der Planung und Logistik. Das Ziel muss sein, die Wege so effizient
wie möglich zu planen. Die Zeit soll bei der Klientin oder dem Klienten verbracht werden und
nicht im Transfer von Einsatzort zu Einsatzort verloren gehen. Durch diese beiden Massnah-
men ist eine bessere Steuerung möglich und die Mobilitätskosten der Spitex-Organisationen
werden optimaler gedeckt: Gegenwärtig erhalten diese für den Weg CHF 12 pro Pflege-
stunde, ab 2021 wird eine Pflegestunde mit rund CHF 14.30 zusätzlich vergütet werden.

Die Freiberuflichen sind Unternehmerinnen und Unternehmer und nicht Angestellte, weshalb
deren Aufwand für Wegzeiten Teil der Restkostenfinanzierung nach den Kategorien a, b und
c ist. Im Sinne eines Kompromisses für das Jahr 2021 war die GSI dennoch bereit, die Sach-
kosten von CHF 3.50 pro Weg noch extra zu vergüten, nicht jedoch die Personalaufwände,
da dies die Gewinne deutlich erhöht hätte.

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Artikel in der Berner Zeitung vom 25. September 2020, der Kanton streiche 300 freiberuflichen Pflegefachleuten ein Vier tel des
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Dem Kanton obliegt ergänzend zu den Krankenversicherern und dem Selbstbehalt der Pati-
entinnen und Patienten die Restfinanzierung der Kosten der Pflege. Diese Verantwortung
nimmt der Kanton Bern ernst und wahr. Allerdings bedeutet Restfinanzierung nicht, dass un-
besehen alle Beträge zu bezahlen sind, die ein Leistungserbringer in Rechnung stellt. Der
Kanton hat vielmehr sicherzustellen, dass Steuergelder nur für effektive Leistungskosten ein-
gesetzt werden. Gegenwärtig sind die Vergütungen gewinnbildend.

Mit dem Leistungsvertrag 2021 möchte die GSI einen Teil der Fehlanreize im System der am-
bulanten Pflegefinanzierung eliminieren. Spareffekte werden mit den Anpassungen im Leis-
tungsvertrag 2021 keine verfolgt. In einem weiteren Schritt will der Kanton Bern ab 2022 die
übrigen Fehlanreize korrigieren und ein einfaches, korrektes und nachhaltig finanziertes Mo-
dell entwickeln, mit dem Pflegeleistungen abgedeckt sind, wenn sie - wie es das Staatsbei-
tragsgesetz fordert - wirtschaftlich und sparsam zu guter Qualität erbracht werden. Nicht we-
niger, aber auch nicht mehr als das!

Tabelle 1: Abgeltungsarten der ambulanten Pflegerestfinanzierung im Kanton Bern

 Abgeltungsart                      Leistungs-      Kantonsbeitrag 2020                  Kantonsbeitrag 2021
                                    einheit
 Pflegeleistung gemäss              Stunde          CHF 18.95                            CHF 29.73 (A, B, D)*
 Leistungsart KLV a                                 CHF 76.90 (Beitrag OKP) +            CHF 19.18 (C)*
                                                    CHF 15.35 (Patientenbeteiligung)**   CHF 76.90 (Beitrag OKP) +
                                                    + CHF 18.95 (Kantonsbeitrag) =       CHF 15.35 (Patientenbeteiligung) +
                                                    CHF 111.20                           CHF 29.73 oder CHF 19.18
                                                                                         (Kantonsbeitrag) =
                                                                                         CHF 121.98 (A, B, D) oder
                                                                                         CHF 111.43 (C)
 Pflegeleistung gemäss              Stunde          CHF 18.95                            CHF 29.73 (A, B, D)
 Leistungsart KLV b                                 CHF 63.00 (Beitrag OKP) +            CHF 19.18 (C)
                                                    CHF 15.35 (Patientenbeteiligung) +   CHF 63.00 (Beitrag OKP) +
                                                    CHF 18.95 (Kantonsbeitrag) =         CHF 15.35 (Patientenbeteiligung) +
                                                    CHF 97.30                            CHF 29.73 oder CHF 19.18
                                                                                         (Kantonsbeitrag) =
                                                                                         CHF 108.08 (A, B, D) oder
                                                                                         CHF 97.53 (C)
 Pflegeleistung gemäss              Stunde          CHF 18.95                            CHF 29.73 (A, B, D)
 Leistungsart KLV c                                 CHF 52.60 (Beitrag OKP) +            CHF 19.18 (C)
                                                    CHF 15.35 (Patientenbeteiligung) +   CHF 52.60 (Beitrag OKP) +
                                                    CHF 18.95 (Kantonsbeitrag) =         CHF 15.35 (Patientenbeteiligung) +
                                                    CHF 86.90

                                                                                                                                  6
Ergänzung und Richtigstellung:
Artikel in der Berner Zeitung vom 25. September 2020, der Kanton streiche 300 freiberuflichen Pflegefachleuten ein Viertel de s
Verdiensts.

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                                                                                         (Kantonsbeitrag) =
                                                                                         CHF 97.68 (A, B, D) oder
                                                                                         CHF 87.13 (C)

 Zusätzliche Abgeltungen, die zu den Beträgen a, b und c hinzukommen
 Abgeltung pro Einsatz              Einsatz         CHF 5.80                             Umrechnung auf Restfinan-
 (A, B, D)                                                                               zierung Pflegestunde a, b, c
 Abgeltung pro Einsatz für          Einsatz         CHF 7.00                             ---
 Weg (A, B, C)
 Weg-Entschädigung für ef-          Kilometer       ---                                  CHF 0.70
 fektive Sachkosten                 pro KLV-
 (A, B, C)                          Stunde
                                    (max. 5
                                    km)
 Weg-Entschädigung für ef-          Minuten         ---                                  CHF 0.73
 fektive Personalkosten             pro KLV-
 (A, B)                             Stunde
                                    (max. 15
                                    Min).
 Abgeltung pro Neuklient/-in        Mutation        CHF 31.95                            Umrechnung auf Restfinan-
 (Mutation)                                                                              zierung Pflegestunde a, b, c
 Wochenend- und Feier-              Stunde          CHF 10.30                            CHF 10.30
 tagsarbeit
 Nachtarbeit                        Stunde          CHF 15.40                            CHF 15.40
 Zuschlag Spezialleistun-           Stunde          CHF 24.55                            Wird nicht mehr vergütet,
 gen                                                                                     Mittel bleiben im System
 Versorgungspflicht im Ver-         Anzahl Ein-     CHF 6.00                             CHF 6.00
 sorgungsgebiet (Grundab-           wohner/in-
 geltung nach Einwoh-               nen
 ner/innen im Versorgungs-
 gebiet) (A)
 Versorgungspflicht im Ver-         Stunde          gemäss Tarifregelung Ver-            gemäss Tarifregelung Ver-
 sorgungsgebiet (leistungs-                         sorgungspflicht Spitex 2020          sorgungspflicht Spitex 2021
 abhängig von Pflegeleis-
 tungen) (A)

* Leistungserbringer-Kategorien A: öffentliche Spitex-Organisationen (mit Versorgungspflicht), B: private Spitex-Organisa-
tionen, C: freiberufliche Pflegefachpersonen, D: Wohnen mit Dienstleitungen
** Klientinnen und Klienten ab 65 Jahre. Zu beachten ist, dass zwar die Klientinnen und Klienten die Patientenbeteiligung
an die Spitex-Organisation zahlen, der Betrag jedoch bei der Abrechnung mit dem Kanton abgezogen wird und somit nicht
bei der Spitex-Organisation verbleibt.

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