Ergänzungssatzung "Am Weinberg Südwest" - FFH - Erheblichkeitsabschätzung Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung - sachsen.de

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Ergänzungssatzung "Am Weinberg Südwest" - FFH - Erheblichkeitsabschätzung Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung - sachsen.de
Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“
  FFH – Erheblichkeitsabschätzung
  Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung

 Auftraggeber:                 Stadtverwaltung Dahlen
                               Markt 4

                               04774 Dahlen

 Auftragnehmer:                IB Hauffe GbR
                               Büro für Landschaftsplanung
                               Am Eichberg 4
                               04769 Mügeln / Neubaderitz
                               Tel.:     034362 / 33572
                               Fax:      034362 / 379986
                               e-Mail:   info@ib-hauffe.de
                               web:      www.ib-hauffe.de
 Datum:           23.04.2021
Ergänzungssatzung "Am Weinberg Südwest" - FFH - Erheblichkeitsabschätzung Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung - sachsen.de
Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“
FFH – Erheblichkeitsabschätzung sowie E-/A-Bilanz
Stand: 23.04.2021

Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Angaben ....................................................................................................... 3
2. Projektbeschreibung und Aufgabenstellung .................................................................... 4
3. Bestandsaufnahme ......................................................................................................... 5
4. FFH - Erheblichkeitsabschätzung ................................................................................... 7
   4.1      Beschreibung und Bedeutung des betroffenen Schutzgebietes ............................... 7
       4.1.1         Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse .................................................. 8
       4.1.2         Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse ......................................................... 9
       4.1.3         Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse ................................................................. 9
   4.2.     Erhaltungsziele und Schutzzweck des Gebietes ...................................................... 9
   4.3.     Auswirkung des Projektes auf Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem
            Interesse.................................................................................................................11
       4.3.1         Beschreibung wesentlicher projektbezogener Wirkfaktoren........................................ 11
       4.3.2         Auswirkungen auf Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse................... 12
       4.3.3         Auswirkungen auf Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse unter
                     Hervorhebung prioritärer Arten .................................................................................... 12
       4.3.4         Auswirkungen auf Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse unter Hervorhebung
                     prioritärer Arten ............................................................................................................ 12
   4.4.     Einschätzung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung
            möglicher Synergieeffekte ......................................................................................16
5. Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung und -kompensation..............................................17
6. Eingriffsbeschreibung und –bewertung mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung.................26
7. Zusammenfassung / Ergebnisse ....................................................................................29

Anhang:              #      Anlage 1 -                  Literaturverzeichnis
                     #      Anlage 2 -                  Fotodokumentation
                     #      Anlage 3 -                  Plan 1: Flächennutzungs- und Biotoptypen sowie Ge-
                                                        hölzbestand

                                                                                                                                                    2
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Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“
FFH – Erheblichkeitsabschätzung sowie E-/A-Bilanz
Stand: 23.04.2021

1.    Allgemeine Angaben

Auftraggeber:                   Stadtverwaltung Dahlen
                                Markt 4
                                04774 Dahlen

Auftragnehmer:                  IB Hauffe GbR
                                Büro für Landschaftsplanung
                                Am Eichberg 4
                                OT Neubaderitz
                                04769 Mügeln

Bearbeitung:                    Dipl.-Ing. agr. Heiko Hauffe
                                Dipl.-Ing. (Landschaftsarchitektur) Susann Köhler

Standort des Untersuchungsgebietes:

Land:                           Sachsen

Landkreis:                      Nordsachsen

Stadt:                          Dahlen

Gemarkung:                      Dahlen

Flurstücke:                     3084; 3085          Teile von: 3086, 3039/1, 1208

Plangebietsgröße:               3.392 m²

Abb. 1: Die Lage des Plangebietes (ohne Maßstab).

                                                                                    3
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FFH – Erheblichkeitsabschätzung sowie E-/A-Bilanz
Stand: 23.04.2021

2.    Projektbeschreibung und Aufgabenstellung

Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz
1 Nr. 3 BauGB sollen einzelne Außenbereichsflächen städtebaulich angemessen in den im
Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden. Die Voraussetzung dafür, dass die
einzubeziehenden Außenbereichsflächen an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil an-
grenzen ist hier gegeben. Die einzubeziehenden Flächen sind durch die bauliche Nutzung des
angrenzenden Bereichs geprägt. So handelt es sich dabei um Flächen oder Grundstücke, die
auf der gegenüberliegenden Seite einer einseitig bebauten Straße liegen.
Anlass für diese Satzung ist die Absicht der Stadt Dahlen in erschlossener und städtebaulich
geeigneter Lage im Anschluss an den Siedlungskörper eine wohnbauliche Flächenergänzung
vorzunehmen. Dieses Vorhaben fügt sich bezüglich der Art der baulichen Nutzung in die eben-
falls wohnbaulich geprägte Umgebung ein. Mit der städtebaulichen Satzung sollen Flächen-
angebote für Wohnbauzwecke im Sinne der maßvollen Ergänzung geschaffen werden.
Ziel ist die Ansiedlung baulandnachfragender, jungen Familien mit Kindern. Aus diesem Grund
hat die Gemeinde den Aufstellungsbeschluss zu diesem städtebaulichen Satzungsverfahren
gefasst. [PLA.NET: Begründung zur Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“, Stand 17.02.2021.]
In einer kürzesten Distanz von 10 m in südwestlicher Richtung zum Plangebiet befindet sich
das FFH - Gebiet „Dahle und Tauschke“.
In der vorliegenden Arbeit ist zu prüfen, ob ausgeschlossen werden kann, dass die Realisie-
rung der Vorgaben der Ergänzungssatzung den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes entge-
gensteht. Nur wenn dies offensichtlich der Fall ist, entfällt die Notwendigkeit tiefergehender
Untersuchungen (FFH - Verträglichkeitsprüfung).

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB.
Aufgrund der Lage im Außenbereich sind die §§ 14 bis 17 BNatSchG anzuwenden (§ 18
BNatSchG).

Gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG sind Eingriffe in Natur und Landschaft
… Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit
der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leis-
tungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beein-
trächtigen können.
Mit der Realisierung der Vorgaben der Ergänzungssatzung werden die vorbenannten Krite-
rien für einen Eingriff erfüllt.

Gemäß § 17 Abs. 4 BNatSchG gilt:
Vom Verursacher eines Eingriffs sind zur Vorbereitung der Entscheidungen und Maßnahmen
zur Durchführung des § 15 in einem nach Art und Umfang des Eingriffs angemessenen Um-
fang die für die Beurteilung des Eingriffs erforderlichen Angaben zu machen, insbesondere
über
       1.      Ort, Art, Umfang und zeitlichen Ablauf des Eingriffs sowie
       2.      die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Er-
               satz der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft einschließlich Angaben
               zur tatsächlichen und rechtlichen Verfügbarkeit der für Ausgleich und Ersatz
               benötigten Flächen. Die zuständige Behörde kann die Vorlage von Gutachten
               verlangen, soweit dies zur Beurteilung der Auswirkungen des Eingriffs und der
               Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich ist.

Aus dem Vorbenannten leiten sich folgende Aufgaben der vorliegenden Arbeit ab:
      •     die Erstellung einer Bestandsaufnahme, als Grundlage
      •     einer FFH-Erheblichkeitsabschätzung,
      •     für die Entwicklung von Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung, -minimierung
            und -kompensation und
      •     einer Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung.

                                                                                            4
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Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“
FFH – Erheblichkeitsabschätzung sowie E-/A-Bilanz
Stand: 23.04.2021

3.       Bestandsaufnahme

Am 02. und 04.12.2020 erfolgte im Plangebiet eine Erfassung der Flächennutzungs- und
Biotoptypen. Folgende Flächennutzungs- und Biotoptypen wurden kartiert:

•       vollversiegelte Flächen / Gebäude
        Im Gebiet befinden sich mehrere kleine Gartenlauben.

•       vollversiegelte Flächen
        Dieser Flächennutzungstyp umfasst eine vollversiegelt befestigte Terrasse an einer Gartenlaube sowie die
        Straße „Am Weinberg“.

•       teilversiegelte Flächen
        Unter diesem Biotoptyp wird eine kleine Pflasterfläche (Weg) sowie eine Holzterrasse zusammengefasst.

•       Folieteich
        In dem Garten auf dem Flurstück 3085 befindet sich ein Folieteich.

•       nitrophile Gras- und Krautflur; Straßenrand
        Beidseitig der Straße „Am Weinberg“ hat sich im Straßenrandbereich eine nitrophile Gras- und Krautflur etab-
        liert.

•       Gartenland
        Den größten Flächenanteil im Plangebiet nimmt Gartenland ein. Dieses ist gekennzeichnet von Rasenflä-
        chen, kleinen, meist unbefestigten, Wegen, Blumenbeeten, Ziergehölzen, Koniferen, Obstgehölzen. Grabe-
        land ist nicht zu finden. Auf dem Flurstück 3084 wurde erst in der jüngeren Vergangenheit Grabeland aufge-
        lassen – auf einem Luftbild aus dem Jahr 2018 sind noch Beete erkennbar. [https://rz.ipm-gis.de/rapis2/client/?app=um-
        welt]

•       Gebüsche, (Schnitt-)Hecken mit hohem Koniferenanteil
        Im Plangebiet befinden sich mehrere dichte Baum- und Strauchbestände, welche in der Tabelle 1 näher
        beschrieben werden. Schnitthecken wurden diesem Biotoptyp ebenfalls mit zugerechnet.

•       Einzelbäume
        In den Gärten kommen zahlreiche Einzelbäume vor, welche im Detail in der Tabelle 1 beschrieben werden.
        Bemerkenswert sind die alten Linden entlang der Straße „Am Weinberg“, welche als höhlenreiche Einzel-
        bäume nach § 21 SächsNatSchG geschützt sind.

Die Gehölze können in Detail wie folgt beschrieben werden:

Tabelle 1: Gehölzbestandsliste
 lfd.      Art                                    Stamm-Ø     Höhe in m   Kronen-Ø     Bemerkung
 Nr.                                              in 1,30 m               in m
                                                  Höhe
                                                  in cm
    1           Linde-Art (Tilia spec.)                                                Spalte, Astausfaulungen und Baumhöh-
                                                      80         >25          14
                                                                                       len
    2           Linde-Art (Tilia spec.)               40         23           9        Astausfaulungen, gekappter Zwiesel
    3           Linde-Art (Tilia spec.)                                                Baumhöhlen, abblätternde Rinde, bei
                                                     100         >25          14       Baum erfolgte starker Rückschnitt (Stark-
                                                                                       äste gekappt)
    4           Kultur-Apfel (Malus domes-                                             Nistkasten
                                                      25          7           5
                tica)
    5           Gewöhnlicher Flieder (Syringa                                          Hecke, Gebüsch, Strauchgruppe
                vulgaris), Forsythie (Forsythia       -         bis 6          -
                x intermedia)
    6           Stechfichte (Picea pungens)         15 (?)        8           5        Stamm schwer einsehbar
    7           Lebensbaum-Art (Thuja                                                  Gebüsch
                spec.), Tanne-Art (Abies
                spec.), Rhododendron (Rho-
                                                      -           9            -
                dodendron Catawbiense Hyb-
                ride), Wacholder-Art (Junipe-
                rus spec.)

                                                                                                                              5
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FFH – Erheblichkeitsabschätzung sowie E-/A-Bilanz
Stand: 23.04.2021

 lfd.      Art                                  Stamm-Ø       Höhe in m   Kronen-Ø   Bemerkung
 Nr.                                            in 1,30 m                 in m
                                                Höhe
                                                in cm
 8         Serbische Fichte (Picea
                                                     12           9          2
           omorika)
 9         Gewöhnliche Fichte (Picea
                                                     20          10          4
           abies)
 10        Linde-Art (Tilia spec.)              10; 10; 10;                          sehr enger Stand, Kronen dicht beieinan-
                                                                  5          3
                                                     8                               der
 11        Linde-Art (Tilia spec.)                  12            7          3
 12        Linde-Art (Tilia spec.)                  10            6          3
 13        Lebensbaum-Art (Thuja spec.)         10; 20; 20;                          mehrstämmig
                                                                 11          7
                                                20; 25; 20
 14        Hainbuche (Carpinus betulus)           25; 25         10          7       Zwiesel, Stammschaden
 15        Objektnummer nicht vergeben
 16        Objektnummer nicht vergeben
 17        Gewöhnliche Esche (Fraxinus
                                                     15          13          6
           excelsior)
 18        Stieleiche (Quercus robur)                15          13          7
 19        Linde-Art (Tilia spec.)                   15          13          6
 20        Linde-Art (Tilia spec.)                   20          14          7
 21-29     Objektnummern nicht vergeben
 30        Kultur-Apfel (Malus domes-
                                                     25           5          5
           tica)
 31        Kultur-Apfel (Malus domes-                                                Nistkasten
                                                     25           5          5
           tica)
 32        Kultur-Apfel (Malus domes-
                                                     25           4          5
           tica)
 33        Süßkirsche (Prunus avium )                10           4          2,5
 34        Gewöhnlicher Liguster (Ligust-                                            Hecke, Schnitt
                                                      -          1,5          -
           rum vulgare)
 35        Kultur-Apfel (Malus domes-                                                Zwiesel
                                                    15; 20        9          9
           tica)
 36        Kultur-Apfel (Malus domes-
                                                     20           4          2,5
           tica)
 37        Kriechender Wacholder (Ju-                                                Gebüsch
           niperus sabina); Lebensbaum-
           Art (Thuja spec.), Schwarzer               -         2 (4)         -
           Holunder (Sambucus nigra),
           Pfirsich (Prunus persica)
 38-40     Objektnummern nicht vergeben
 41        Hainbuche (Carpinus betulus)              10          10          5
 42        Linde-Art (Tilia spec.)                                                   strauchig wachsend, mehrstämmig,
                                                    bis 12      Bis 7        7
                                                                                     Stammschäden, gekappte Krone
 43-45     Objektnummern nicht vergeben
 46        Hainbuche (Carpinus betulus);                                             Schnitthecke
           Spierstrauch (Spiraea spec.),
                                                      -          1,8          -
           Sommerflieder (Buddleja da-
           vidii)

Legende
 Name       Baum weist Quartiereigenschaften für baumbewohnende Fledermausarten auf
            dichte Gehölzbestände; Hecken; Gebüsche
            Baum, welcher die Kriterien für ein geschütztes Biotop nach § 21 SächsNatSchG erfüllt

Die Lage der Flächennutzungs- und Biotoptypen sowie der Gehölze geht aus dem Plan 1 her-
vor, welcher sich in der Anlage 3 der vorliegenden Arbeit befindet.

                                                                                                                           6
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4.    FFH - Erheblichkeitsabschätzung

4.1       Beschreibung und Bedeutung des betroffenen Schutzgebietes

Das FFH - Gebiet „Dahle und Tauschke“ umfasst ein strukturreiches Bachsystem im unteren
Hügelland. Charakteristisch sind seine Siedlungs- und Verkehrsarmut, naturnahe Bachab-
schnitte mit begleitenden Uferstaudenfluren und Erlen-Eschen-Wäldern, Teiche mit Verlan-
dungsvegetation sowie kleinflächig Pfeifengraswiesen.
Die Schutzwürdigkeit begründet sich mit dem Vorkommen typisch ausgeprägter Fließgewäs-
ser mit begleitenden Auwaldgesellschaften, kleinflächig Nieder- und Zwischenmoor, Borst-
grasrasen, Pfeifengraswiesen sowie Eichen-Hainbuchenwald [Standarddatenbogen; LfUG; 2012].

Insgesamt hat das FFH Gebiet eine Flächengröße von 788 ha und verteilt sich anteilmäßig auf
folgende Biotopkomplexe (Habitatklassen):

-     Binnengewässer (stehend und fließend)                                        2%
-     Grünland mittlerer Standorte                                                44 %
-     Feuchtgrünland auf mineralischen Böden                                       2%
-     Ackerland                                                                   10 %
-     Gebüsche / Vorwald                                                           4%
-     Laubwald                                                                    15 %
-     Mischwald                                                                    4%
-     Kunstforsten Laubholz (z.B. Pappelbestände oder exotische Gehölze)           1%
-     Kunstforste Nadelholz                                                       16 %
-     anthropogen stark überformte Biotopkomplexe                                  2%
                                                                         [Standarddatenbogen; LfUG; 2012].

                                                            Geltungsbereich der Ergänzungs-
                                                            satzung „Am Weinberg Südwest“

                  Grenzen des
                  FFH-Gebietes

Abb. 2: Grenzen des FFH - Gebietes im Umfeld der geplanten Ergänzungssatzung (ohne
        Maßstab)

                                                                                                        7
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4.1.1 Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse

Im FFH - Gebiet sind folgende Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse gemäß
Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG anzutreffen:

-    Eutrophes Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)
-    Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)
-    artenreiche Borstgrasrasen (prioritärer Lebensraumtyp 6230*)
-    Pfeifengraswiesen (Lebensraumtyp 6410)
-    Feuchte Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)
-    Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)
-    Übergangs- und Schwingrasenmoore (Lebensraumtyp 7140)
-    Hainsimsen-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9110)
-    Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9160)
-    Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)

Eine Definition und Erläuterung zu den einzelnen Lebensraumtypen ist im Internet unter:
www.bfn.de zu finden.

Im Plangebiet befinden sich keine Lebensraumtypen (LRT).
Nächstgelegene LRT sind in der Dahleaue südlich der Straße „Am Weinberg“ zu finden. Hier
grenzt eine Flachland-Mähwiese (Lebensraumtyp 6510, ID 10037, ID 10038 und ID 10039)
bis nahe an die Straße heran und in einer Entfernung von ca. 90 m im Süden befindet sich
eine feuchte Hochstaudenflur (LRT 6430, ID 10064).
In einer Entfernung von ca. 430 m im Westen befindet sich ein Erlen-Eschen- und Weichholz-
wald (Lebensraumtyp 91E0*, ID10041).

                                                    Lage des Plangebietes

Abb. 3: Lage der ausgewiesenen Lebensraumtypen im Bereich der geplanten Ergänzungs-
        satzung (ohne Maßstab) [verändert nach: MAP: Karte 2.1 Vorkommen von FFH-Lebensraumtypen, Stand
            08.03.2005.]

                                                                                                     8
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4.1.2 Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse

Im FFH - Gebiet „Dahle und Tauschke“ kommen keine Pflanzenarten von gemeinschaftlichem
Interesse vor.

4.1.3 Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse

Im FFH - Gebiet „Dahle und Tauschke“ sind folgende Tierarten von gemeinschaftlichem Inte-
resse anzutreffen:

Säugetiere (gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG)
   -  Lutra lutra (Fischotter) / NATURA 2000-Code: 1355
   -  Castor fiber (Biber) / NATURA 2000-Code: 1337

Wirbellose (gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG)
   -   Osmoderma eremita (Eremit) / NATURA 2000-Code: 1084

Wirbellose (gemäß Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG)
   -   Lucanus cervus (Hirschkäfer) / NATURA 2000-Code: 1083

Erläuterung zur Bedeutung der Anhänge:
     Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie): Tier- und Pflanzenarten von ge-
       meinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewie-
       sen werden müssen.
     Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie): Streng zu schützende Tier- und
       Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse.

Die Fledermausfauna wurde bei den Erfassungen zum MAP nicht untersucht (vgl. MAP, S.
67), so dass keine Hinweise auf ein Vorkommen dieser Artgruppe vorliegen. Es muss jedoch
mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass auch Fledermäuse innerhalb des FFH-
Gebietes vorkommen.

4.2.      Erhaltungsziele und Schutzzweck des Gebietes

Im Anhang der Verordnung der Landesdirektion Leipzig zur Bestimmung des Gebietes von
gemeinschaftlicher Bedeutung „Dahle und Tauschke“ vom 19. Januar 2011 werden folgende
Erhaltungsziele formuliert:

                                                                                        9
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4.3.      Auswirkung des Projektes auf Lebensräume und Arten von gemeinschaftli-
          chem Interesse

4.3.1 Beschreibung wesentlicher projektbezogener Wirkfaktoren

Mit der Realisierung des geplanten Bauvorhabens sind folgende projektbezogenen Wirkfakto-
ren zu erwarten:

Tabelle 2: Wirkfaktoren
                                                    Wirkungs-
  Wirkfaktor                                                       Auswirkungen
                                                    dauer
  baubedingt
                                                                   -   Störung/Zerstörung der im gebaggerten
  -    Lärmemissionen, Abgase, Licht, Erschüt-
                                                                       Boden lebenden Arten- und Lebensge-
       terungen
                                                                       meinschaften,
  -    Inanspruchnahme von Boden, Bodenver-
                                                                   -   Verlust potentieller und möglicherweise
       dichtung (Erdarbeiten; Zwischenlage-
                                                      kurz- bis        vorhandener Brutbäume des Eremit
       rung)
                                                     langfristig   -   Scheuchwirkung / Beunruhigung von
  -    Baufeldfreimachung einschließlich evtl.
                                                                       Teillebensräumen während der Bau-
       notwendiger Gehölzfällungen sowie Be-
                                                                       phase durch den Baustellenbetrieb,
       seitigung von abgelagerten Material so-
                                                                   -   Tötung nicht fluchtfähiger Tiere durch
       wie Abbruch von Gebäuden
                                                                       Baustellenbetrieb / Bauarbeiten
  anlagebedingt
      Durchführung von Sanierungs-, Umbau-,
      Abbrucharbeiten an Gebäuden                                  -   Verlust potentieller und möglicherweise
      Baufeldfreimachung einschließlich evtl.                          vorhandener Brutbäume des Eremit
      notwendiger Gehölzfällungen sowie Be-                            (insbesondere Bäume Nr. 1 und 3)
      seitigung von abgelagerten Material                          -   Verlust potentiell geeigneter Quartiere
      Verlust von Pflanzenstandorten und Tier-                         für baumbewohnende Fledermausarten,
                                                     langfristig
      lebensräumen (Gartenland, nitrophile                             wenn die Bäume Nr. 1 und 3 gefällt wer-
      Gras- und Krautfluren sowie Gehölzen)                            den müssen
      auf den zusätzlich neu befestigten Flä-                      -   Verlust potentieller und möglicherweise
      chen (964 m²).                                                   vorhandener Quartiere gebäudebewoh-
      ggf. Rodung von höhlenreichen Einzel-                            nender Fledermausarten
      bäumen

                                                                                                                 11
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4.3.2 Auswirkungen auf Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse

Einschätzung:
Bei der Realisierung des Bauvorhabens sind keine Auswirkungen auf Lebensraumtypen von
gemeinschaftlichem Interesse zu erwarten.

Begründung:
 Bei Realisierung der Vorgaben der Ergänzungssatzung werden keine Lebensraumtypen
   von gemeinschaftlichem Interesse beansprucht oder tangiert. Entsprechende Lebens-
   raumtypen kommen auf den durch die Ergänzungssatzung beanspruchten Flächen nicht
   vor.

4.3.3 Auswirkungen auf Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse unter Hervorhe-
      bung prioritärer Arten

Einschätzung:
Auswirkungen auf Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse sind nicht zu erwarten.

Begründung:
Entsprechende Pflanzenarten kommen im Gebiet nicht vor.

4.3.4 Auswirkungen auf Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse unter Hervorhebung
      prioritärer Arten

Vorbemerkung:
Aufgrund der relativ kurzen Ortsbegehungen im Dezember 2020 war es nicht möglich, eine
komplette Bestandsaufnahme der Fauna durchzuführen.

Da in den Erhaltungszielen formuliert wurde:
„Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet vor-
kommenden Populationen der Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse
……..sowie ihrer Habitate ….“

erfolgt nachfolgend eine „worst - case“ - Betrachtung, bei der die Auswirkungen auf Tiere von
gemeinschaftlichem Interesse schwerpunktmäßig anhand ihrer Habitatansprüche zu beurtei-
len sind. So ist es irrelevant, ob die Tierart tatsächlich vorkommt oder nicht - vielmehr sind die
momentane Lebensraumeignung und die Entwicklungspotentiale am Standort ausschlagge-
bend.

Säugetiere
Im Gebiet vorkommende Säugetiere von gemeinschaftlichen Interesse (gemäß Anhang II und
IV der Richtlinie 92/43/EWG) sind:
    -  Lutra lutra (Fischotter) / NATURA 2000-Code: 1355
    -  Castor fiber (Biber) / NATURA 2000-Code: 1337

In der folgenden Tabelle sind Lebensraum und Lebensweise der im Gebiet vorkommenden
Säugetiere von gemeinschaftlichem Interesse dargestellt:

                                                                                               12
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Tabelle 3: Lebensraum und Lebensweise der im FFH-Gebiet vorkommenden Säugetiere
 Name                                  Lebensraum / Lebensweise
 Lutra lutra (Fischotter)              charakteristische Art wenig anthropogen zerschnittener und gering belasteter Land-Was-
                                       ser-Lebensräume; nutzt natürliche Höhlungen als Baue, z.B. unterspülte Wurzelbereiche,
                                       aber auch verlassene Höhlen anderer Tiere; im Winter ist der Zugang zu offenen Gewäs-
                                       sern überlebenswichtig, da der Fischotter kein Winterschlaf hält
 Castor fiber (Biber)                  Der Biber lebt semiaquatisch. Er besiedelt kleine und mittlere Flüsse, Seen, Altwässer und
                                       Sümpfe in den Flussauen. Die Qualität des Lebensraums wird vor allem durch die Struktur
                                       der Ufer und durch das Nahrungsangebot bestimmt. Bevorzugt werden Gewässer mit na-
                                       turnahen, zur Anlagen von Bauen oder Burgen geeigneten Ufern und einem umfangreichen
                                       Angebot an Weichhölzern.

Die Fledermausfauna wurde bei den Erfassungen zum MAP nicht untersucht (vgl. MAP, S.
67), so dass keine Hinweise auf ein Vorkommen dieser Artgruppe vorliegen. Potentiell muss
jedoch davon ausgegangen werden, dass auch Fledermäuse als Tierarten des gemeinschaft-
lichen Interesses innerhalb des FFH-Gebietes vorkommen.

Einschätzung:
Bei der Realisierung des Bauvorhabens sind für Fischotter und Biber keine Auswirkungen zu
erwarten. Für die im Gebiet potentiell vorkommenden Fledermausarten sind keine bis geringe
Auswirkungen zu erwarten- unter der Bedingung, dass spezielle Vermeidungsmaßnahmen
berücksichtigt werden.

Begründung:
 Vorkommen des Bibers und des Fischotters sind innerhalb des Plangebietes nicht zu er-
   warten- das Plangebiet liegt nicht im Auensystem der Dahle und grenzt auch nicht unmit-
   telbar an dieses an. Auch wird das Plangebiet durch die Straße „Am Weinberg“ vom FFH-
   Gebiet getrennt, das Plangebiet liegt im Siedlungsrandbereich von Dahlen und ist einge-
   zäunt. Somit kann ausgeschlossen werden, dass Fischotter und Biber das Plangebiet
   durchwandern.
 Fließgewässer, die als Lebensraum des Bibers und Fischotters dienen, kommen im Plan-
   gebiet nicht vor und grenzen auch nicht unmittelbar an dieses an.
 Auswirkungen auf die Dahle und ihr Auensystem können aufgrund der Lage des Plange-
   bietes innerhalb des Siedlungsrandbereiches von Dahlen und der räumlichen Distanz zwi-
   schen Plangebiet und Dahle ausgeschlossen werden.
 Potentielle Quartiere der Fledermäuse können die im Plangebiet vorhandenen Gebäude
   sein. Weiterhin bieten die alten Linden Nr. 1 und 3 mit Baumhöhlen den baumbewohnen-
   den Fledermausarten (potentiell) geeignete Quartiere. Unter der Voraussetzung, dass bei
   einem geplanten Abbruch von Gebäuden diese vorher auf gebäudebewohnende Fleder-
   mäuse untersucht werden (V 1, vgl. Kap. 5), sind keine Auswirkungen auf die Artengruppe
   der gebäudebewohnenden Fledermausarten zu prognostizieren. In V 2 wurde weiterhin
   zum Schutz der baumbewohnenden Fledermausarten festgelegt, dass die alten Linden
   Nr. 1 und 3 zu erhalten und vor Beeinträchtigungen zu schützen sind.
 Mögliche Auswirkungen auf Fledermausjagdgebiete sind denkbar (Beanspruchung von
   2.260 m² Gartenland als potentielles Fledermausjagdhabitat), werden jedoch als unerheb-
   lich eingeschätzt, da sich das Plangebiet innerhalb des Siedlungsrandbereiches befindet
   –so wird das Plangebiet von bebauten Flächen oder von Gärten begrenzt- eine durchge-
   hende Grünverbindung wird nicht verbaut. Auch können die neu entstehenden Hausgär-
   tenwieder als Jagdhabitat für Fledermäuse genutzt werden.

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Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“
FFH – Erheblichkeitsabschätzung sowie E-/A-Bilanz
Stand: 23.04.2021

Wirbellose
Im Gebiet kommen zwei wirbellose Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß An-
hang II und IV (nur Eremit) der Richtlinie 92/43/EWG vor:

     -    Osmoderma eremita (Eremit) / NATURA 2000-Code: 1084
     -    Lucanus cervus (Hirschkäfer) / NATURA 2000-Code: 1083

In der folgenden Tabelle sind Lebensraum und Lebensweise der im Gebiet vorkommenden
Wirbellosen von gemeinschaftlichem Interesse dargestellt:

Tabelle 4: Lebensraum und Lebensweise der im FFH-Gebiet vorkommenden Wirbellosen.
 Name                                  Lebensraum / Lebensweise
 Osmoderma eremita (Eremit)            Alle geeigneten Höhlen in Laubbäumen werden angenommen, dabei ist die Menge des
                                       verfügbaren Mulms wichtiger als die Art des Brutbaums. Auch eingeführte Baumarten
                                       werden als Brutbäume gemeldet. Bevorzugt werden Höhlen mit über 50 Litern Mulm, die
                                       eine genügend hohe Feuchtigkeit aufweisen müssen, aber nicht zu nass (schmierige
                                       Konsistenz) sein dürfen. Selbstverständlich sind Höhlen bildende Laubholzarten wie z.B.
                                       die Eiche oder im Süden die Platane auch besonders häufig Brutbäume. Die Tiere wäh-
                                       len gern Höhlen in größerer Höhe, als Richtgröße werden 6 bis 12 Meter angegeben.
                                       Bricht ein Baum zusammen und gelangt die Bruthöhle so in Bodennähe, wird Osmo-
                                       derma schnell durch andere Tierarten (Elateriden, Regenwürmer, Nashornkäfer) ver-
                                       drängt. Die besiedelten Bäume müssen eine gewisse Dicke und ein gewisses Alter errei-
                                       chen. Als Baumalter wird 150 bis 200 Jahre angegeben, als Stammdurchmesser ab 50
                                       Zentimeter. Diese Angaben sind sicher durch das vorhandene Baummaterial beeinflusst.
                                       Die primären Lebensräume des Käfers sind Auwaldreste (Hart- und Weichholzaue) sowie
                                       Eichen- und Eichen-Hainbuchenwälder. Als Sekundärbiotope gelten Friedhöfe, Parks, Al-
                                       leen, Obstgärten usw.
 Lucanus cervus (Hirschkäfer)          Besiedelt werden naturnahe, lichte und wärmebegünstigte Laubwaldbestände mit einem
                                       hohen Anteil an alten und absterbenden Bäumen, vor allem Eichenwälder, Eichen-Hain-
                                       buchenwälder und Kiefern-Traubeneichenwälder, teilweise auch Parkanlagen und Obst-
                                       wiesen. Bevorzugte Entwicklungsbäume sind Eichen, aber auch andere Baumarten bis
                                       hin zu Obstgehölzen werden genutzt. Die Alttiere ernähren sich vorzugsweise vom
                                       Baumsaft »blutender« Eichen.
                                       Als Brutstätte werden stark abgängige Bäume, Stubben, am bzw. im Boden liegende
                                       Starkhölzer oder dergleichen genutzt.

Einschätzung:
Die Realisierung der Vorgaben der Ergänzungssatzung wird für den Hirschkäfer keine Aus-
wirkungen haben. Für den Eremit gilt dies unter der Bedingung, dass die alten Linden Nr. 1
und 3 bei Realisierung der Vorgaben der Ergänzungssatzung erhalten bleiben und vor Beein-
trächtigungen geschützt werden (V 2).

Begründung:
-  Der Hirschkäfer findet innerhalb des Plangebietes keinen geeigneten Lebensraum vor,
   eine Beeinträchtigung desselben kann ausgeschlossen werden. Auch wurden innerhalb
   des gesamten FFH-Gebietes keine Nachweise der Art bei den Erfassungen zum MAP
   erbracht und es wurden keine Habitatflächen für die Art ausgewiesen.

                                                                                                                            14
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-       Als Habitat des Eremit ist eine etwa 1.000 m lange Allee aus alten bis sehr alten Eichen
        nördlich der Gräfenhainer Mühle (nördlich Dahlen) bekannt [MAP, S. 65].

                                                Lage des Plangebietes

        Abb. 4: Lage der ausgewiesenen Habiatfläche des Eremit nördlich des Plangebietes
        (ohne Maßstab) [verändert nach: MAP: Karte 2.2 Vorkommen von FFH-Arten, Stand Mai 2005.]

    -   Die kürzeste Distanz zwischen Plangebiet und Habitatfläche beträgt ca. 870 m. zum
        Schutz des Eremit wurde in V 2 festgelegt, dass die potentiell als Brutbaum geeigneten
        Bäume Nr. 1 und 3 zu erhalten und vor Beeinträchtigungen zu schützen sind. Bei Erhalt
        der potentiell geeigneten Brutbäume sind Auswirkungen auf den Eremit ausgeschlossen.

                                                                                              15
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4.4.      Einschätzung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen unter Berücksichti-
          gung möglicher Synergieeffekte

„Erheblich ist eine Beeinträchtigung, wenn die Veränderung und Störung in ihrem Ausmaß
oder in ihrer Dauer dazu führen, dass ein Gebiet seine Funktionen in bezug auf die Erhaltungs-
ziele der FFH- oder der Vogelschutz-Richtlinie oder die für den Schutzzweck maßgeblichen
Bestandteile nur noch in eingeschränkten Umfang erfüllen kann“ [MU 2001].

                vorhabensbedingte Flächenbeanspruchung oder sonstige Zerstörung
                                 bzw. indirekte Beeinträchtigung

            Erhaltungsziel:                         Erhaltungsziel:         Erhaltungsziel:
                Erhalt                               Entwicklung              „ohne Ziel“

         Erhalt für günstigen                   Entwicklung für
         Erhaltungszustand                      günstigen Erhal-
             erforderlich                     tungszustand erfor-
                 bzw.                               derlich
             Erhalt in der                            bzw.
           beeinträchtigten                    Entwicklung in der
              Form für                          beeinträchtigten
          günstigen Erhal-                         Form für
         tungszustand nicht                     günstigen Erhal-
           ausreichend ?*                     tungszustand nicht
                                                ausreichend ? *

           ja             nein                  ja              nein

                            nicht                               nicht er-      nicht er-
       erheb-              erheb-           erheb-              heblich        heblich
        lich                 lich            lich

*Hierbei sind auch kumulative Effekte durch andere Projekte oder Pläne zu berücksichtigen.

Abb. 5: Ermittlung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele.
            [KAISER, 2003; geringfügig geändert]

Bei der Beurteilung des Maßes der Erheblichkeit sind neben kumulativen Effekten durch an-
dere Projekte oder Pläne auch bestehende Beeinträchtigungen (Vorbelastungen) zu berück-
sichtigen. Einerseits kann die Neubelastung dazu führen, dass ein Erhaltungsziel erheblich
beeinträchtigt wird („Der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt.“), andererseits kann
die Beseitigung einer solchen Vorbelastung zwingende Voraussetzung für das Erreichen der
Erhaltungsziele sein. Sofern das Beseitigen einer solchen Vorbelastung vorhabensbedingt un-
möglich wird, führt auch das zu einer vorhabensbedingten erheblichen Beeinträchtigung der
Erhaltungsziele. [KAISER, 2003]

 Bezüglich der Realisierung der Vorgaben der Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“
wird, unter Berücksichtigung der Erhaltungsziele und den Ausführungen im Kapitel 4.3 festge-
stellt, dass erheblichen Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können, unter der
Bedingung, dass die im Kapitel 5. aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen realisiert werden.

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Begründung:
-  Das Vorhaben hat keine erheblichen Auswirkungen auf Lebensraumtypen, Pflanzen oder
   Tiere von gemeinschaftlichem Interesse, unter der Bedingung, dass die im nachfolgenden
   Kapitel beschriebenen Maßnahmen realisiert werden.
-  Kumulative Effekte mit anderen Plänen oder Projekten, welche zu einer erheblichen Be-
   einträchtigung der Erhaltungsziele führen können, sind nicht bekannt.
-  Der Beseitigung vorhandener Vorbelastungen steht die Umsetzung der Vorgaben der
   Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“ nicht entgegen.

5.    Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung und -kompensation

Vermeidungsmaßnahme V 1: Untersuchung von Gebäuden:
Unmittelbar vor Beginn der Umbau-/Sanierungs- und/oder Abbrucharbeiten sind die Gebäude
auf das Vorkommen von gebäudebewohnenden Arten zu prüfen. Die Untersuchungen sind
zeitnah vor dem Beginn der Baumaßnahmen durchzuführen. Kommen entsprechende Arten
vor, sind ggf. weiterführende Maßnahmen notwendig.

Begründung:
Die Maßnahme V 1 leitet sich aus den Vorgaben der FFH- Erheblichkeitsabschätzung sowie
aus dem Artenschutzrecht nach § 44 BNatSchG ab.
Die Vorgaben leiten sich direkt aus dem Naturschutzgesetz ab und sind zwingend zu berück-
sichtigen.

Vermeidungsmaßnahme V 2: Baumschutz
Die Linden Nr. 1, 2, 3 und 20 sind zu erhalten und während der Baumaßnahmen durch das
Aufstellen von Bauzäunen und Maßnahmen nach DIN 18 920 zu schützen.

     Maßnahmen während der Bauzeit nach DIN 18 920 :
     1. Schutz vor mechanischen Beschädigungen des Stammes durch einen Brettermantel und Abpolsterung
        gegen den Baum oder durch Umwicklung des Stammes mit Dränageschläuchen d 100 .
     2. Schutz des Wurzelbereiches vor Abgrabung. Grabungen müssen mindestens 2 m vom Stamm entfernt
        erfolgen.
     3. Schutz des Wurzelbereiches gegen Druckschäden durch Überfahren mit schwerer Technik. In diesen Be-
        reichen ist eine Überdeckung mit Kiessand 0/8 vorzunehmen.
     4. Schutz des Wurzelbereiches vor Überfüllung mit Erdstoff.

     Arbeiten im Wurzelbereich, Behandlung von Wurzelschäden nach ZTV-Baumpflege:
     5. Es ist alles daran zu setzen, den Schachtbereich durchlaufende Wurzeln zu erhalten. Erdarbeiten im Wur-
         zelbereich sind grundsätzlich in Handschachtung durchzuführen.
     6. Arbeiten an lebenden Grob- und Starkwurzeln dürfen die Standfestigkeit und Lebensfähigkeit des Baumes
         nicht gefährden. Wurzeln mit einem Durchmesser > 3 cm dürfen nicht durchtrennt werden. Verletzungen
         sollen vermieden werden und sind ggf. zu behandeln.
     7. Wurzeln sind schneidend zu durchtrennen und die Schnittflächen sind zu glätten. Schwach- und Grobwur-
         zeln sind schräg nach unten zu schneiden. Bei Starkwurzeln ist die Schnittfläche möglichst klein zu halten
         (Schnitt rechtwinklig zum Wurzelverlauf). Wurzelenden mit einem Durchmesser < 2 cm sind mit wachs-
         tumsfördernden Stoffen, mit einem Durchmesser > 2 cm mit Wundbehandlungsstoffen zu behandeln.
     8. Die Wurzeln sind gegen Austrocknung und Frosteinwirkung zu schützen.
     9. Verfüllmaterialien müssen durch die Art der Körnung (enge Stufung) und Verdichtung eine dauerhafte
         Durchlüftung zur Regeneration der beschädigten Wurzeln sicherstellen.
     10. Entsprechend dem Wurzelverlust können Verankerungen und / oder ausgleichende Schnittmaßnahmen in
         der Krone erforderlich werden.

     Schnittmaßnahmen in der Krone nach ZTV-Baumpflege:
     11. Bei allen Schnittmaßnahmen ist ein arttypisches Erscheinungsbild des Baumes anzustreben.
     12. Schnitte sind so zu führen, dass der Astring und/oder die vorhandene Schutzzone erhalten bleiben, eine
         gute Kallusbildung und Überwallung der Wunde möglich ist und kein Stummel verbleibt.
     13. Schnitte am Astkragen sind so zu führen, dass der obere Punkt der Schnittlinie außerhalb der in der Ga-
         bel verlaufenden Rindenleiste liegt.

                                                                                                                17
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    14. Starkäste sollten nur in begründeten Ausnahmefällen abgeschnitten werden.

    Sämtliche Arbeiten an den Bäumen sind durch qualifizierte Fachfirmen durchzuführen.

Begründung und Festsetzungsvorschlag:
Der Erhalt der Bäume 1 und 3 leitet sich aus den Vorgaben der FFH- Erheblichkeitsabschät-
zung sowie aus dem Artenschutzrecht nach § 44 BNatSchG ab. Auch erfüllen diese Bäume
die Kriterien für höhlenreiche Einzelbäume nach § 21 SächsNatSchG und sind daher beson-
ders geschützt.
Die Bäume 2 und 20 sind ortsbildprägend und aus städtebaulichen Gründen (Bestandteil
einer Baumreihe entlang der Straße) zu erhalten.

Zur Durchsetzung der Maßnahme V 2 sollte in die Ergänzungssatzung auf der Rechtsgrund-
lage von § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB folgende Festsetzung aufgenommen werden:

          „Die Linden im Süden der Flurstücke 3084 und 3086 sind gemäß
          zeichnerischer Festsetzung zu erhalten. Abgänge sind artgleich zu
          ersetzen. Die Ersatzpflanzungen (Stammumfang mindestens 16 - 18
          cm) sind in einem Abstand von maximal 2 m zur Grundstücksgrenze
          und maximal 3 m entfernt vom alten Baumstandort, zu pflanzen.“

Die Linden sind im Plan mit dem Planzeichen 13.2.2 (Erhaltung Bäume) der PlanZV festzu-
setzen.

Kompensationsmaßnahme K1: „Anlage einer Streuobstwiese auf dem Flurstück
                          3222/1 der Gemarkung Dahlen“

Vorbemerkung:
Wie im Kapitel 6. ausgeführt, können die mit der Realisierung der Vorgaben der Ergänzungs-
satzung verbundenen Eingriffe in Natur- und Landschaft nicht innerhalb des Geltungsberei-
ches ausgeglichen werden. Zum Ausgleich der Eingriffsfolgen ist eine externe Kompensati-
onsmaßnahme erforderlich.
Die geplante Kompensationsmaßnahme soll auf dem Flurstück 3222/1 der Gemarkung Dahlen
realisiert werden.

Eigentumsverhältnisse:
Bei dem Flurstück 3222/1 der Gemarkung Dahlen handelt es sich um ein kommunales Flur-
stück.

                                                                                          18
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Lage
Die Fläche für die Kompensationsmaßnahme befindet sich im Osten von Dahlen. Die Lage ist
in der folgenden Karte dargestellt (ohne Maßstab):

Abb. 6: Lage der Kompensationsfläche (ohne Maßstab)

Abb. 7: Lage des Flurstückes 3222/1 (ohne Maßstab)

                                                                                     19
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Eignung und Bestand:
Die Fläche liegt im selben Naturraum („Nordsächsisches Platten- und Hügelland“) wie die Ein-
griffsfläche. Die Voraussetzung nach § 15 Abs. 2 Satz 3 BNatSchG (Lage der Ersatzmaß-
nahme im betroffenen Naturraum) wird damit erfüllt.

Bei der Fläche handelt es sich um eine Wiesenfläche auf einem terrassierten, nordexponierten
Hang mit Plateauflächen. Die Wiese ist rasenartig kurz und wird offensichtlich regelmäßig ge-
mäht.
Folgende charakteristische Pflanzenarten konnten nachgewiesen werden:
               Agropyron repens                     -   Gemeine Quecke
               Arrhenatherum elatius                -   Glatthafer
               Cardamine pratensis                  -   Wiesen-Schaumkraut
               Cerastium holosteoides               -   Gemeines Hornkraut
               Dactylis glomerata                   -   Knaulgras
               Festuca rubra                        -   Rot-Schwingel
               Glecoma hederifolia                  -   Gundermann
               Hypochaeris radicata                 -   Gewöhnliches Ferkelkraut
               Lamium purpureum                     -   Rote Taubnessel
               Lolium perenne                       -   Deutsches Weidelgras
               Luzula campestris                    -   Gemeine Hainsimse
               Ranunculus acris                     -   Scharfer Hahnenfuß
               Ranunculus repens                    -   Kriechender Hahnenfuß
               Rumex acetosa                        -   Wiesen-Sauerampfer
               Rumex obtusifolius                   -   Stumpfblättrige Ampfer
               Taraxacum officinale                 -   Kuhblume
               Trifolium repens                     -   Weiß-Klee
               Veronica chamaedrys                  -   Gamander Ehrenpreis

Im Westen der Wiese steht eine Reihe Pflaumenbäume:

Tabelle 5: Gehölzbestand auf dem Flurstück 3222/1 der Gemarkung Dahlen
                                       Stam    Höhe
                                      m-Ø in in m
                                      1,30 m           Kronen-
  Nr.               Art                Höhe            Ø in m Schnitt              Bemerkungen
       Hauspflaume /                                                               einseitige Krone; Stammscha-
  1                                     12       6        3      Is
       Prunus domestica                                                            den
       Hauspflaume /
  2                                     15       7        3      Is
       Prunus domestica
       Hauspflaume /
  3                                     30       7        7      En                viel Totholz
       Prunus domestica
       Hauspflaume /
  4                                     30       7        6      En                viel Totholz
       Prunus domestica
       Hauspflaume /
  5                                     30       8        7      En                Totholz
       Prunus domestica
       Hauspflaume /
  6                                     30       6        7      En                Totholz
       Prunus domestica
       Sauerkirsche /
  7                                     10      1,5       2      Is                Niederstamm
       Prunus cerasus

Abkürzungen zu den notwendigen Schnittmaßnahmen:
   Is: Instandhaltungsschnitt
   En: Erneuerungsschnitt

                                                                                                                  20
Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“
FFH – Erheblichkeitsabschätzung sowie E-/A-Bilanz
Stand: 23.04.2021

Bild 1: Blick auf die Hangterrassen im Nordosten (21.04.2021)

Bild 2: Blick auf den Hang im Osten (21.04.2021)

                                                                21
Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“
FFH – Erheblichkeitsabschätzung sowie E-/A-Bilanz
Stand: 23.04.2021

Bild 3: Plateaufläche im Westen (21.04.2021)

Bild 4: Plateaufläche im Nordwesten (21.04.2021)

                                                    22
Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“
FFH – Erheblichkeitsabschätzung sowie E-/A-Bilanz
Stand: 23.04.2021

Bild 5: Blick auf die Pflaumenreihe im Westen (21.04.2021)

Maßnahmenbeschreibung:
Auf dem Flurstücken 3222/1 der Gemarkung Dahlen ist auf einer Fläche von ca. 1.800 m² eine
Streuobstwiese anzulegen.
Insgesamt sind auf der Fläche 23 Obstbäume zu pflanzen. Die Bäume sind in einem Abstand
von ca. 10 bis 12 m auf den Plateauflächen und an den Böschungsschultern und Hangfüssen,
in einem Abstand von wenigstens 10 m zum Wald fachgerecht zu pflanzen.
Die Lage der empfohlenen Pflanzstandorte geht aus dem nachfolgenden Lageplan hervor.
Für die Pflanzung sind regionaltypische Sorten zu verwenden. Besonders geeignete land-
schaftsraumtypische Obstsorten sind [Quelle: SMUL; 2003]:

         Apfelsorten:
         Altländer Pfannkuchenapfel                 Lunower
         Auralia                                    Maunzen
         Bittenfelder                               Melrose
         Blenheim                                   Minister von Hammerstein
         Bohnapfel                                  Piros
         Brettacher                                 Prinz Albrecht von Preußen
         Carola                                     Prinzenapfel
         Coulon - Renette                           Reka
         Dülmener Rosenapfel                        Relinda
         Finkenwerder Herbstprinz                   Retina
         Fischer                                    Rheinischer Krummstiel
         Geflammter Kardinal                        Riesenboiken
         Glockenapfel                               Rote Sternrenette
         Grahams Jubiläumsapfel                     Roter Eiserapfel
         Halberstädter Junfernapfel                 Roter Gravensteiner
         Helios                                     Schöner von Herrnhut
         Jakob                                      Schöner von Nordhausen
         Kaiser Wilhelm                             Winterrambour
         Krügers Dickstiel                          Zabergäu-Renette

         Birnensorten:
         Armida                                     Paris
         Bunte Julibirne                            Pastorenbirne
         Clairgeau                                  Petersbirne

                                                                                       23
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         Eckehard                                   Phillipsbirne
         Gute Graue                                 Pitmaston
         Köstliche von Charneu                      Poiteau
         Lucius                                     Thimo
         Marianne                                   Triumph von Vienne

         Süßkirschen:
         Altenburger Melonenkirsche                 Fromms Herz
         Bianca                                     Kassins Frühe
         Büttners Rote Knorpel                      Namara
         Dönissens Gelbe                            Teickners Schwarze Herzkirsche
         Drogans Gelbe Knorpel                      Türkine Namosa
         Durone de Vignola

Folgende Pflanzqualitäten sind mindestens einzuhalten:
 Hochstamm; Stammhöhe mindestens 1,8 m,
 Stammumfang mindestens 7 cm in 1 m Höhe,
 mindestens 3 Leitäste neben dem Mitteltrieb bei der einjährigen Krone.

Schnittmaßnahmen
Die Bäume sind jährlich zu schneiden. In das Schnittprogramm sind auch die vorhandenen 7
Obstbäume mit aufzunehmen (siehe Tabelle 5).
Je nach Alter und Zustand sind im Bestand folgende Schnittmaßnahmen durchzuführen:

    Erziehungsschnitte / Pflanzschnitt
     An den neu gepflanzten Bäumen sind fachgerechte Pflanz- und Erziehungsschnitte durch-
     zuführen. Diese Schnitte dienen dem Aufbau eines geordneten Kronengerüstes aus der
     Stammverlängerung und den Leitästen.

    Instandhaltungsschnitte
     An Bäumen mit abgeschlossener, korrekter Kronenbildung sind Instandsetzungsschnitte
     durchzuführen. Dazu ist der Kronenraum auszulichten und es ist ein Fruchtholzschnitt an
     Seitenzweigen der Leitäste und ggf. auch unmittelbar am Leitast vorzunehmen.
     Der Bedarf und der Umfang der Instandhaltungsschnitte richten sich nach dem Wachstum
     in der Krone. Er dient der alljährlichen Überwachung.

    Erneuerungsschnitt
     Bei stark verkahlten oder überalterten Bäumen ist ein Erneuerungsschnitt (Verjüngungs-
     bzw. Sanierungsschnitt) durchzuführen. Dabei ist die Krone stark auszulichten. Durch den
     Rückschnitt ins ältere Holz soll ein kräftiger Austrieb provoziert werden.
     Totholz ist dabei aus dem Kronenraum zu entfernen. Je nach Alter des Baumes können
     aber stärkere, abgestorbene Äste als Lebensraum im Kronenraum belassen werden.
     Starkäste mit Baumhöhlen sollen auf jeden Fall am Baum verbleiben (wobei an den Bäu-
     men solche nicht festgestellt werden konnten).

Wiesenpflege
Die Fläche unter den Bäumen ist extensiv zu pflegen. Eine extensive Pflege bedeutet eine ein-
bis zweimalige Mahd im Jahr und den Verzicht auf Dünger- und Pflanzenschutzmittel. Das
Mähgut ist von der Fläche abzutransportieren.

                                                                                          24
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Abb. 8: Bestandsplan Flurstück 3222/1 mit Lage der empfohlenen Pflanzstandorte
        (ohne Maßstab)

Sicherung:
Die Kompensationsmaßnahme wird durch die Stadt Dahlen durchgeführt (§ 135a Abs. 2
BauGB) und zur Refinanzierung zugeordnet. Dazu sollte in die Ergänzungssatzung folgende
Zuordnungsfestsetzung aufgenommen werden:

          Zuordnungsfestsetzung zum Ausgleich außerhalb des Plangebietes
          Planungsrechtliche Grundlage:    § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB

          Festsetzung:
          Die Kompensationsmaßnahme K1 „Anlage einer Streuobstwiese auf dem Flurstück
          3222/1 der Gemarkung Dahlen“ wird den in der Ergänzungssatzung „Am Weinberg
          Südwest“ der Stadt Dahlen ausgewiesenen Baugrundstücken zum Ausgleich zugeord-
          net.
          Verteilungsmaßstab für die Kosten ist die zulässige Grundfläche auf den Baugrundstü-
          cken.

          Begründung:
          Entsprechend der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung muss der Eingriff in Natur und
          Landschaft in der Höhe eines Wertpunktedefizites von 14.318 Wertpunkten außerhalb
          des Plangebietes ausgeglichen werden. Dazu wird die Kompensationsmaßnahme K1
          durchgeführt.
          Mit der Zuordnungsfestsetzung werden die zu erwartenden Eingriffe im Geltungsbe-
          reich der Ergänzungssatzung der externen Ausgleichsmaßnahme eindeutig zugeord-
          net.
          Als Verteilungsmaßstab der Kosten wurde die zulässige Grundfläche auf den jeweili-
          gen Baugrundstücken gewählt, da die Baugebiete in Hinblick auf ihre Bedeutung für
          Natur- und Landschaft als gleichwertig zu beurteilen sind.

                                                                                           25
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Realisierungszeitraum:
Die Fertigstellung der Kompensationsmaßnahme muss spätestens 12 Monate nach Beendi-
gung der Baumaßnahmen (Errichtung Hauptbaukörper) abgeschlossen sein. Wird die Bebau-
ung im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung abschnittsweise realisiert, kann auch die
Kompensationsmaßnahme anteilmäßig abschnittsweise realisiert werden.

6.    Eingriffsbeschreibung und –bewertung mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

Die nachfolgende Flächenbilanz verdeutlicht die bei Vorhabenrealisierung zu erwartenden
Änderungen der Flächennutzung.

Tabelle 6:       Flächenbilanz
                                                                     Fläche in    Anteil
  Bestand                                                               m²         in %
  vollversiegelte Flächen; Gebäude                                           81        2,4
  vollversiegelte Flächen                                                   289        8,5
  teilversiegelte Flächen                                                    18        0,5
  Folieteich                                                                  3        0,1
  nitrophile Gras- und Krautflur; Straßenrand                               410       12,1
  Gartenland                                                              2.260       66,6
  Gebüsche, (Schnitt-)Hecken mit hohem Koniferenanteil                      331        9,8
                                                           gesamt:        3.392      100,0

                                                                     Fläche in    Anteil
  Planung                                                               m²         in %
  vollversiegelte Fläche; Straße (Übernahme aus Bestand)                    271        8,0
  überbaubare Grundstücksfläche                                           1.084       32,0
  nicht überbaubare Grundstücksfläche                                     1.627       48,0
  nitrophile Gras- und Krautflur; Straßenrand
  (Übernahme aus Bestand)                                                  410       12,1
                                                           gesamt:       3.392      100,0

Das Planungsgebiet hat eine Gesamtflächengröße von ca. 3.392 m². Der Anteil voll- und teil-
versiegelten Flächen beträgt in der Planung für das gesamte Gebiet etwa 1.355 m² (40 %) im
Gegensatz zum Bestand in welchem 391 m² (11,5 %) überbaut sind. Der Anteil der bebauten
Flächen steigt somit um 964 m² (28,4 %).

Die Realisierung der geplanten Bauvorhaben stellen einen Eingriff im Sinne des § 18
BNatSchG (bzw. § 8 SächsNatSchG) dar.
Dieser Eingriff bedeutet:
 ein Verlust aller Bodenfunktionen auf den neu versiegelten Flächen,
 eine Verminderung von Lebensbereichen für die Flora und Fauna (verstärkte Zerschnei-
   dung von Lebensräumen),
 eine Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate durch eine zusätzliche Bodenversie-
   gelung und damit der Reduzierung des Wasseraufnahmevermögens,
 eine Erhöhung der Oberflächenabflüsse durch größere Flächenversiegelung.

In der folgenden Tabelle sind die Auswirkungen der Baumaßnahmen aufgezeigt.

                                                                                             26
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In der Tabelle wurde unterschieden zwischen:
-   anlagebedingten,      d.h. im Zusammenhang mit der Anlage des Vorhabens stehenden
-   betriebsbedingten,    d.h. im Zusammenhang mit dem Betrieb des Vorhabens stehenden
-   baubedingten,         d.h. im Zusammenhang mit der Bauphase des Vorhabens stehen-
                          den
Auswirkungen.

Tabelle 7:       Umweltauswirkungen
                         Umweltauswirkung

 Schutzgüter             anlagebedingte Auswirkung                          betriebsbedingte Aus-    baubedingte Auswirkung
                                                                            wirkungen
 Boden                        Einschränkung von Bodenfunktionen auf-           Es sind keine mess-    Beeinträchtigungen des Bodens be-
                               grund der zusätzlichen Überbauung von             baren Beeinträchti-     ziehen sich auf mögliche Kontami-
                               insgesamt 964 m² Fläche.                          gungen zu erwarten.     nation in der Bauphase (bei Hava-
                                                                                                         rien).
 Wasser
 Grundwasser                  Geringfügige Verminderung der Grund-             Es sind keine mess-    Beeinträchtigungen des Grundwas-
                               wasserneubildungsrate aufgrund der zu-            baren Beeinträchti-     sers beziehen sich auf mögliche
                               sätzlichen Überbauung von insgesamt               gungen zu erwarten.     Kontamination in der Bauphase (bei
                               964 m² Fläche.                                                            Havarien).

 Oberflächenwasser            Geringfügige Erhöhung von Oberflächen-           Es sind keine mess-    Beeinträchtigungen des Oberflä-
                               abflüssen aufgrund der zusätzlichen               baren Beeinträchti-     chenwassers beziehen sich auf
                               Überbauung von insgesamt 964 m² Flä-              gungen zu erwarten.     mögliche Kontamination in der Bau-
                               che.                                                                      phase (bei Havarien).
 Klima / Luft                 Geringfügige und kleinräumige Ver-               Es sind keine mess-    Es sind keine messbaren Beein-
                               schlechterung des Mikroklimas durch               baren Beeinträchti-     trächtigungen zu erwarten.
                               Überwärmung aufgrund der zusätzlichen             gungen zu erwarten.
                               Befestigung (964 m²).
 Tiere / Pflanzen und         Verlust von Pflanzenstandorten und Tier-         Es sind keine mess-    Mögliche Verluste von Pflanzen-
 deren Lebensräume /           lebensräumen aufgrund der zusätzlichen            baren Beeinträchti-     standorten und Tierlebensräumen
 Lebensraumfunktionen          Überbauung von insgesamt 964 m² Flä-              gungen zu erwarten.     im Falle von Kontamination in der
                               che.                                                                      Bauphase (bei Havarien).
                                                                                                        Tötung nicht fluchtfähiger Tiere
                                                                                                         während der Bauphase.
                                                                                                        Beunruhigung von Tierlebensräu-
                                                                                                         men durch Baulärm, Erschütterun-
                                                                                                         gen, Staub, Licht etc.
 Landschaftsbild / Erho-      Mit Planrealisierung ändert sich das Land-       Es sind keine mess-    Temporäre Beeinträchtigung der
 lungsfunktion                 schaftsbild vor Ort. Aufgrund der geringen        baren Beeinträchti-     Erholungseignung durch Baustel-
                               Dimension der baulichen Anlagen und               gungen zu erwarten.     lenbetrieb und -verkehr im Bereich
                               dem geplanten Baumerhalt, wird einge-                                     des angrenzenden Weges.
                               schätzt, dass die Veränderung des Land-
                               schaftsbildes nicht erheblich ist.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die größten Auswirkungen mit der baulichen Bean-
spruchung derzeit unbefestigter Flächen (Gartenland, Gebüsche und Hecken mit einem hoh-
nen Koniferenanteil) verbunden sind.
Aufgrund der geringen Größe der beanspruchten Fläche, der Bestandssituation, dem geplan-
ten Baumerhalt und der Lage, wird eingeschätzt, dass die Auswirkungen auf die Schutzgüter
Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und Landschaftsbild nur von geringer Intensität sind.
Es wird eingeschätzt, dass der mit dem Bauvorhaben verbundene Eingriff in Natur- und Land-
schaft durch die geplante Gehölzpflanzung (Maßnahme K1) kompensiert werden kann.

Zur besseren Skalierung des Eingriffs wurde nachfolgend das Ergebnis der verbal - argumen-
tativen Eingriffs- /Ausgleichsbewertung anhand eines Biotopwertverfahrens durchgerechnet.
Ziel dieser Prüfung ist es, Planungssicherheit zu erlangen, da die verbal - argumentative Kom-
pensationsermittlung kaum anhand von vergleichbaren Fällen relativierbar bzw. überprüfbar
und nur schwer nachvollziehbar ist. [vgl. KÖPPEL u.a., 1998, S. 217 - 218]
Die nachfolgende Bilanzierung erfolgte auf Grundlage der „Handlungsempfehlung zur Bewer-
tung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen; Stand Juli 2003“.
Die Darstellung der Bilanzierung in der nachfolgenden Tabelle weicht von der Handlungsemp-
fehlung ab, da die dort gewählte Darstellungsform für das kleine Gebiet zu kompliziert (und

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