Ergänzungssatzung "Am Weinberg Südwest" - FFH - Erheblichkeitsabschätzung Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung - sachsen.de
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Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“ FFH – Erheblichkeitsabschätzung Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung Auftraggeber: Stadtverwaltung Dahlen Markt 4 04774 Dahlen Auftragnehmer: IB Hauffe GbR Büro für Landschaftsplanung Am Eichberg 4 04769 Mügeln / Neubaderitz Tel.: 034362 / 33572 Fax: 034362 / 379986 e-Mail: info@ib-hauffe.de web: www.ib-hauffe.de Datum: 23.04.2021
Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“ FFH – Erheblichkeitsabschätzung sowie E-/A-Bilanz Stand: 23.04.2021 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Angaben ....................................................................................................... 3 2. Projektbeschreibung und Aufgabenstellung .................................................................... 4 3. Bestandsaufnahme ......................................................................................................... 5 4. FFH - Erheblichkeitsabschätzung ................................................................................... 7 4.1 Beschreibung und Bedeutung des betroffenen Schutzgebietes ............................... 7 4.1.1 Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse .................................................. 8 4.1.2 Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse ......................................................... 9 4.1.3 Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse ................................................................. 9 4.2. Erhaltungsziele und Schutzzweck des Gebietes ...................................................... 9 4.3. Auswirkung des Projektes auf Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse.................................................................................................................11 4.3.1 Beschreibung wesentlicher projektbezogener Wirkfaktoren........................................ 11 4.3.2 Auswirkungen auf Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse................... 12 4.3.3 Auswirkungen auf Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse unter Hervorhebung prioritärer Arten .................................................................................... 12 4.3.4 Auswirkungen auf Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse unter Hervorhebung prioritärer Arten ............................................................................................................ 12 4.4. Einschätzung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung möglicher Synergieeffekte ......................................................................................16 5. Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung und -kompensation..............................................17 6. Eingriffsbeschreibung und –bewertung mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung.................26 7. Zusammenfassung / Ergebnisse ....................................................................................29 Anhang: # Anlage 1 - Literaturverzeichnis # Anlage 2 - Fotodokumentation # Anlage 3 - Plan 1: Flächennutzungs- und Biotoptypen sowie Ge- hölzbestand 2
Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“ FFH – Erheblichkeitsabschätzung sowie E-/A-Bilanz Stand: 23.04.2021 1. Allgemeine Angaben Auftraggeber: Stadtverwaltung Dahlen Markt 4 04774 Dahlen Auftragnehmer: IB Hauffe GbR Büro für Landschaftsplanung Am Eichberg 4 OT Neubaderitz 04769 Mügeln Bearbeitung: Dipl.-Ing. agr. Heiko Hauffe Dipl.-Ing. (Landschaftsarchitektur) Susann Köhler Standort des Untersuchungsgebietes: Land: Sachsen Landkreis: Nordsachsen Stadt: Dahlen Gemarkung: Dahlen Flurstücke: 3084; 3085 Teile von: 3086, 3039/1, 1208 Plangebietsgröße: 3.392 m² Abb. 1: Die Lage des Plangebietes (ohne Maßstab). 3
Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“ FFH – Erheblichkeitsabschätzung sowie E-/A-Bilanz Stand: 23.04.2021 2. Projektbeschreibung und Aufgabenstellung Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB sollen einzelne Außenbereichsflächen städtebaulich angemessen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden. Die Voraussetzung dafür, dass die einzubeziehenden Außenbereichsflächen an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil an- grenzen ist hier gegeben. Die einzubeziehenden Flächen sind durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs geprägt. So handelt es sich dabei um Flächen oder Grundstücke, die auf der gegenüberliegenden Seite einer einseitig bebauten Straße liegen. Anlass für diese Satzung ist die Absicht der Stadt Dahlen in erschlossener und städtebaulich geeigneter Lage im Anschluss an den Siedlungskörper eine wohnbauliche Flächenergänzung vorzunehmen. Dieses Vorhaben fügt sich bezüglich der Art der baulichen Nutzung in die eben- falls wohnbaulich geprägte Umgebung ein. Mit der städtebaulichen Satzung sollen Flächen- angebote für Wohnbauzwecke im Sinne der maßvollen Ergänzung geschaffen werden. Ziel ist die Ansiedlung baulandnachfragender, jungen Familien mit Kindern. Aus diesem Grund hat die Gemeinde den Aufstellungsbeschluss zu diesem städtebaulichen Satzungsverfahren gefasst. [PLA.NET: Begründung zur Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“, Stand 17.02.2021.] In einer kürzesten Distanz von 10 m in südwestlicher Richtung zum Plangebiet befindet sich das FFH - Gebiet „Dahle und Tauschke“. In der vorliegenden Arbeit ist zu prüfen, ob ausgeschlossen werden kann, dass die Realisie- rung der Vorgaben der Ergänzungssatzung den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes entge- gensteht. Nur wenn dies offensichtlich der Fall ist, entfällt die Notwendigkeit tiefergehender Untersuchungen (FFH - Verträglichkeitsprüfung). Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB. Aufgrund der Lage im Außenbereich sind die §§ 14 bis 17 BNatSchG anzuwenden (§ 18 BNatSchG). Gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG sind Eingriffe in Natur und Landschaft … Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leis- tungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beein- trächtigen können. Mit der Realisierung der Vorgaben der Ergänzungssatzung werden die vorbenannten Krite- rien für einen Eingriff erfüllt. Gemäß § 17 Abs. 4 BNatSchG gilt: Vom Verursacher eines Eingriffs sind zur Vorbereitung der Entscheidungen und Maßnahmen zur Durchführung des § 15 in einem nach Art und Umfang des Eingriffs angemessenen Um- fang die für die Beurteilung des Eingriffs erforderlichen Angaben zu machen, insbesondere über 1. Ort, Art, Umfang und zeitlichen Ablauf des Eingriffs sowie 2. die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Er- satz der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft einschließlich Angaben zur tatsächlichen und rechtlichen Verfügbarkeit der für Ausgleich und Ersatz benötigten Flächen. Die zuständige Behörde kann die Vorlage von Gutachten verlangen, soweit dies zur Beurteilung der Auswirkungen des Eingriffs und der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich ist. Aus dem Vorbenannten leiten sich folgende Aufgaben der vorliegenden Arbeit ab: • die Erstellung einer Bestandsaufnahme, als Grundlage • einer FFH-Erheblichkeitsabschätzung, • für die Entwicklung von Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung, -minimierung und -kompensation und • einer Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung. 4
Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“ FFH – Erheblichkeitsabschätzung sowie E-/A-Bilanz Stand: 23.04.2021 3. Bestandsaufnahme Am 02. und 04.12.2020 erfolgte im Plangebiet eine Erfassung der Flächennutzungs- und Biotoptypen. Folgende Flächennutzungs- und Biotoptypen wurden kartiert: • vollversiegelte Flächen / Gebäude Im Gebiet befinden sich mehrere kleine Gartenlauben. • vollversiegelte Flächen Dieser Flächennutzungstyp umfasst eine vollversiegelt befestigte Terrasse an einer Gartenlaube sowie die Straße „Am Weinberg“. • teilversiegelte Flächen Unter diesem Biotoptyp wird eine kleine Pflasterfläche (Weg) sowie eine Holzterrasse zusammengefasst. • Folieteich In dem Garten auf dem Flurstück 3085 befindet sich ein Folieteich. • nitrophile Gras- und Krautflur; Straßenrand Beidseitig der Straße „Am Weinberg“ hat sich im Straßenrandbereich eine nitrophile Gras- und Krautflur etab- liert. • Gartenland Den größten Flächenanteil im Plangebiet nimmt Gartenland ein. Dieses ist gekennzeichnet von Rasenflä- chen, kleinen, meist unbefestigten, Wegen, Blumenbeeten, Ziergehölzen, Koniferen, Obstgehölzen. Grabe- land ist nicht zu finden. Auf dem Flurstück 3084 wurde erst in der jüngeren Vergangenheit Grabeland aufge- lassen – auf einem Luftbild aus dem Jahr 2018 sind noch Beete erkennbar. [https://rz.ipm-gis.de/rapis2/client/?app=um- welt] • Gebüsche, (Schnitt-)Hecken mit hohem Koniferenanteil Im Plangebiet befinden sich mehrere dichte Baum- und Strauchbestände, welche in der Tabelle 1 näher beschrieben werden. Schnitthecken wurden diesem Biotoptyp ebenfalls mit zugerechnet. • Einzelbäume In den Gärten kommen zahlreiche Einzelbäume vor, welche im Detail in der Tabelle 1 beschrieben werden. Bemerkenswert sind die alten Linden entlang der Straße „Am Weinberg“, welche als höhlenreiche Einzel- bäume nach § 21 SächsNatSchG geschützt sind. Die Gehölze können in Detail wie folgt beschrieben werden: Tabelle 1: Gehölzbestandsliste lfd. Art Stamm-Ø Höhe in m Kronen-Ø Bemerkung Nr. in 1,30 m in m Höhe in cm 1 Linde-Art (Tilia spec.) Spalte, Astausfaulungen und Baumhöh- 80 >25 14 len 2 Linde-Art (Tilia spec.) 40 23 9 Astausfaulungen, gekappter Zwiesel 3 Linde-Art (Tilia spec.) Baumhöhlen, abblätternde Rinde, bei 100 >25 14 Baum erfolgte starker Rückschnitt (Stark- äste gekappt) 4 Kultur-Apfel (Malus domes- Nistkasten 25 7 5 tica) 5 Gewöhnlicher Flieder (Syringa Hecke, Gebüsch, Strauchgruppe vulgaris), Forsythie (Forsythia - bis 6 - x intermedia) 6 Stechfichte (Picea pungens) 15 (?) 8 5 Stamm schwer einsehbar 7 Lebensbaum-Art (Thuja Gebüsch spec.), Tanne-Art (Abies spec.), Rhododendron (Rho- - 9 - dodendron Catawbiense Hyb- ride), Wacholder-Art (Junipe- rus spec.) 5
Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“ FFH – Erheblichkeitsabschätzung sowie E-/A-Bilanz Stand: 23.04.2021 lfd. Art Stamm-Ø Höhe in m Kronen-Ø Bemerkung Nr. in 1,30 m in m Höhe in cm 8 Serbische Fichte (Picea 12 9 2 omorika) 9 Gewöhnliche Fichte (Picea 20 10 4 abies) 10 Linde-Art (Tilia spec.) 10; 10; 10; sehr enger Stand, Kronen dicht beieinan- 5 3 8 der 11 Linde-Art (Tilia spec.) 12 7 3 12 Linde-Art (Tilia spec.) 10 6 3 13 Lebensbaum-Art (Thuja spec.) 10; 20; 20; mehrstämmig 11 7 20; 25; 20 14 Hainbuche (Carpinus betulus) 25; 25 10 7 Zwiesel, Stammschaden 15 Objektnummer nicht vergeben 16 Objektnummer nicht vergeben 17 Gewöhnliche Esche (Fraxinus 15 13 6 excelsior) 18 Stieleiche (Quercus robur) 15 13 7 19 Linde-Art (Tilia spec.) 15 13 6 20 Linde-Art (Tilia spec.) 20 14 7 21-29 Objektnummern nicht vergeben 30 Kultur-Apfel (Malus domes- 25 5 5 tica) 31 Kultur-Apfel (Malus domes- Nistkasten 25 5 5 tica) 32 Kultur-Apfel (Malus domes- 25 4 5 tica) 33 Süßkirsche (Prunus avium ) 10 4 2,5 34 Gewöhnlicher Liguster (Ligust- Hecke, Schnitt - 1,5 - rum vulgare) 35 Kultur-Apfel (Malus domes- Zwiesel 15; 20 9 9 tica) 36 Kultur-Apfel (Malus domes- 20 4 2,5 tica) 37 Kriechender Wacholder (Ju- Gebüsch niperus sabina); Lebensbaum- Art (Thuja spec.), Schwarzer - 2 (4) - Holunder (Sambucus nigra), Pfirsich (Prunus persica) 38-40 Objektnummern nicht vergeben 41 Hainbuche (Carpinus betulus) 10 10 5 42 Linde-Art (Tilia spec.) strauchig wachsend, mehrstämmig, bis 12 Bis 7 7 Stammschäden, gekappte Krone 43-45 Objektnummern nicht vergeben 46 Hainbuche (Carpinus betulus); Schnitthecke Spierstrauch (Spiraea spec.), - 1,8 - Sommerflieder (Buddleja da- vidii) Legende Name Baum weist Quartiereigenschaften für baumbewohnende Fledermausarten auf dichte Gehölzbestände; Hecken; Gebüsche Baum, welcher die Kriterien für ein geschütztes Biotop nach § 21 SächsNatSchG erfüllt Die Lage der Flächennutzungs- und Biotoptypen sowie der Gehölze geht aus dem Plan 1 her- vor, welcher sich in der Anlage 3 der vorliegenden Arbeit befindet. 6
Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“ FFH – Erheblichkeitsabschätzung sowie E-/A-Bilanz Stand: 23.04.2021 4. FFH - Erheblichkeitsabschätzung 4.1 Beschreibung und Bedeutung des betroffenen Schutzgebietes Das FFH - Gebiet „Dahle und Tauschke“ umfasst ein strukturreiches Bachsystem im unteren Hügelland. Charakteristisch sind seine Siedlungs- und Verkehrsarmut, naturnahe Bachab- schnitte mit begleitenden Uferstaudenfluren und Erlen-Eschen-Wäldern, Teiche mit Verlan- dungsvegetation sowie kleinflächig Pfeifengraswiesen. Die Schutzwürdigkeit begründet sich mit dem Vorkommen typisch ausgeprägter Fließgewäs- ser mit begleitenden Auwaldgesellschaften, kleinflächig Nieder- und Zwischenmoor, Borst- grasrasen, Pfeifengraswiesen sowie Eichen-Hainbuchenwald [Standarddatenbogen; LfUG; 2012]. Insgesamt hat das FFH Gebiet eine Flächengröße von 788 ha und verteilt sich anteilmäßig auf folgende Biotopkomplexe (Habitatklassen): - Binnengewässer (stehend und fließend) 2% - Grünland mittlerer Standorte 44 % - Feuchtgrünland auf mineralischen Böden 2% - Ackerland 10 % - Gebüsche / Vorwald 4% - Laubwald 15 % - Mischwald 4% - Kunstforsten Laubholz (z.B. Pappelbestände oder exotische Gehölze) 1% - Kunstforste Nadelholz 16 % - anthropogen stark überformte Biotopkomplexe 2% [Standarddatenbogen; LfUG; 2012]. Geltungsbereich der Ergänzungs- satzung „Am Weinberg Südwest“ Grenzen des FFH-Gebietes Abb. 2: Grenzen des FFH - Gebietes im Umfeld der geplanten Ergänzungssatzung (ohne Maßstab) 7
Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“ FFH – Erheblichkeitsabschätzung sowie E-/A-Bilanz Stand: 23.04.2021 4.1.1 Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse Im FFH - Gebiet sind folgende Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG anzutreffen: - Eutrophes Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150) - Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260) - artenreiche Borstgrasrasen (prioritärer Lebensraumtyp 6230*) - Pfeifengraswiesen (Lebensraumtyp 6410) - Feuchte Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430) - Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510) - Übergangs- und Schwingrasenmoore (Lebensraumtyp 7140) - Hainsimsen-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9110) - Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9160) - Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*) Eine Definition und Erläuterung zu den einzelnen Lebensraumtypen ist im Internet unter: www.bfn.de zu finden. Im Plangebiet befinden sich keine Lebensraumtypen (LRT). Nächstgelegene LRT sind in der Dahleaue südlich der Straße „Am Weinberg“ zu finden. Hier grenzt eine Flachland-Mähwiese (Lebensraumtyp 6510, ID 10037, ID 10038 und ID 10039) bis nahe an die Straße heran und in einer Entfernung von ca. 90 m im Süden befindet sich eine feuchte Hochstaudenflur (LRT 6430, ID 10064). In einer Entfernung von ca. 430 m im Westen befindet sich ein Erlen-Eschen- und Weichholz- wald (Lebensraumtyp 91E0*, ID10041). Lage des Plangebietes Abb. 3: Lage der ausgewiesenen Lebensraumtypen im Bereich der geplanten Ergänzungs- satzung (ohne Maßstab) [verändert nach: MAP: Karte 2.1 Vorkommen von FFH-Lebensraumtypen, Stand 08.03.2005.] 8
Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“ FFH – Erheblichkeitsabschätzung sowie E-/A-Bilanz Stand: 23.04.2021 4.1.2 Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse Im FFH - Gebiet „Dahle und Tauschke“ kommen keine Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse vor. 4.1.3 Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse Im FFH - Gebiet „Dahle und Tauschke“ sind folgende Tierarten von gemeinschaftlichem Inte- resse anzutreffen: Säugetiere (gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG) - Lutra lutra (Fischotter) / NATURA 2000-Code: 1355 - Castor fiber (Biber) / NATURA 2000-Code: 1337 Wirbellose (gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG) - Osmoderma eremita (Eremit) / NATURA 2000-Code: 1084 Wirbellose (gemäß Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG) - Lucanus cervus (Hirschkäfer) / NATURA 2000-Code: 1083 Erläuterung zur Bedeutung der Anhänge: Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie): Tier- und Pflanzenarten von ge- meinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewie- sen werden müssen. Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie): Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse. Die Fledermausfauna wurde bei den Erfassungen zum MAP nicht untersucht (vgl. MAP, S. 67), so dass keine Hinweise auf ein Vorkommen dieser Artgruppe vorliegen. Es muss jedoch mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass auch Fledermäuse innerhalb des FFH- Gebietes vorkommen. 4.2. Erhaltungsziele und Schutzzweck des Gebietes Im Anhang der Verordnung der Landesdirektion Leipzig zur Bestimmung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung „Dahle und Tauschke“ vom 19. Januar 2011 werden folgende Erhaltungsziele formuliert: 9
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Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“ FFH – Erheblichkeitsabschätzung sowie E-/A-Bilanz Stand: 23.04.2021 4.3. Auswirkung des Projektes auf Lebensräume und Arten von gemeinschaftli- chem Interesse 4.3.1 Beschreibung wesentlicher projektbezogener Wirkfaktoren Mit der Realisierung des geplanten Bauvorhabens sind folgende projektbezogenen Wirkfakto- ren zu erwarten: Tabelle 2: Wirkfaktoren Wirkungs- Wirkfaktor Auswirkungen dauer baubedingt - Störung/Zerstörung der im gebaggerten - Lärmemissionen, Abgase, Licht, Erschüt- Boden lebenden Arten- und Lebensge- terungen meinschaften, - Inanspruchnahme von Boden, Bodenver- - Verlust potentieller und möglicherweise dichtung (Erdarbeiten; Zwischenlage- kurz- bis vorhandener Brutbäume des Eremit rung) langfristig - Scheuchwirkung / Beunruhigung von - Baufeldfreimachung einschließlich evtl. Teillebensräumen während der Bau- notwendiger Gehölzfällungen sowie Be- phase durch den Baustellenbetrieb, seitigung von abgelagerten Material so- - Tötung nicht fluchtfähiger Tiere durch wie Abbruch von Gebäuden Baustellenbetrieb / Bauarbeiten anlagebedingt Durchführung von Sanierungs-, Umbau-, Abbrucharbeiten an Gebäuden - Verlust potentieller und möglicherweise Baufeldfreimachung einschließlich evtl. vorhandener Brutbäume des Eremit notwendiger Gehölzfällungen sowie Be- (insbesondere Bäume Nr. 1 und 3) seitigung von abgelagerten Material - Verlust potentiell geeigneter Quartiere Verlust von Pflanzenstandorten und Tier- für baumbewohnende Fledermausarten, langfristig lebensräumen (Gartenland, nitrophile wenn die Bäume Nr. 1 und 3 gefällt wer- Gras- und Krautfluren sowie Gehölzen) den müssen auf den zusätzlich neu befestigten Flä- - Verlust potentieller und möglicherweise chen (964 m²). vorhandener Quartiere gebäudebewoh- ggf. Rodung von höhlenreichen Einzel- nender Fledermausarten bäumen 11
Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“ FFH – Erheblichkeitsabschätzung sowie E-/A-Bilanz Stand: 23.04.2021 4.3.2 Auswirkungen auf Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse Einschätzung: Bei der Realisierung des Bauvorhabens sind keine Auswirkungen auf Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse zu erwarten. Begründung: Bei Realisierung der Vorgaben der Ergänzungssatzung werden keine Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse beansprucht oder tangiert. Entsprechende Lebens- raumtypen kommen auf den durch die Ergänzungssatzung beanspruchten Flächen nicht vor. 4.3.3 Auswirkungen auf Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse unter Hervorhe- bung prioritärer Arten Einschätzung: Auswirkungen auf Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse sind nicht zu erwarten. Begründung: Entsprechende Pflanzenarten kommen im Gebiet nicht vor. 4.3.4 Auswirkungen auf Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse unter Hervorhebung prioritärer Arten Vorbemerkung: Aufgrund der relativ kurzen Ortsbegehungen im Dezember 2020 war es nicht möglich, eine komplette Bestandsaufnahme der Fauna durchzuführen. Da in den Erhaltungszielen formuliert wurde: „Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet vor- kommenden Populationen der Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse ……..sowie ihrer Habitate ….“ erfolgt nachfolgend eine „worst - case“ - Betrachtung, bei der die Auswirkungen auf Tiere von gemeinschaftlichem Interesse schwerpunktmäßig anhand ihrer Habitatansprüche zu beurtei- len sind. So ist es irrelevant, ob die Tierart tatsächlich vorkommt oder nicht - vielmehr sind die momentane Lebensraumeignung und die Entwicklungspotentiale am Standort ausschlagge- bend. Säugetiere Im Gebiet vorkommende Säugetiere von gemeinschaftlichen Interesse (gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG) sind: - Lutra lutra (Fischotter) / NATURA 2000-Code: 1355 - Castor fiber (Biber) / NATURA 2000-Code: 1337 In der folgenden Tabelle sind Lebensraum und Lebensweise der im Gebiet vorkommenden Säugetiere von gemeinschaftlichem Interesse dargestellt: 12
Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“ FFH – Erheblichkeitsabschätzung sowie E-/A-Bilanz Stand: 23.04.2021 Tabelle 3: Lebensraum und Lebensweise der im FFH-Gebiet vorkommenden Säugetiere Name Lebensraum / Lebensweise Lutra lutra (Fischotter) charakteristische Art wenig anthropogen zerschnittener und gering belasteter Land-Was- ser-Lebensräume; nutzt natürliche Höhlungen als Baue, z.B. unterspülte Wurzelbereiche, aber auch verlassene Höhlen anderer Tiere; im Winter ist der Zugang zu offenen Gewäs- sern überlebenswichtig, da der Fischotter kein Winterschlaf hält Castor fiber (Biber) Der Biber lebt semiaquatisch. Er besiedelt kleine und mittlere Flüsse, Seen, Altwässer und Sümpfe in den Flussauen. Die Qualität des Lebensraums wird vor allem durch die Struktur der Ufer und durch das Nahrungsangebot bestimmt. Bevorzugt werden Gewässer mit na- turnahen, zur Anlagen von Bauen oder Burgen geeigneten Ufern und einem umfangreichen Angebot an Weichhölzern. Die Fledermausfauna wurde bei den Erfassungen zum MAP nicht untersucht (vgl. MAP, S. 67), so dass keine Hinweise auf ein Vorkommen dieser Artgruppe vorliegen. Potentiell muss jedoch davon ausgegangen werden, dass auch Fledermäuse als Tierarten des gemeinschaft- lichen Interesses innerhalb des FFH-Gebietes vorkommen. Einschätzung: Bei der Realisierung des Bauvorhabens sind für Fischotter und Biber keine Auswirkungen zu erwarten. Für die im Gebiet potentiell vorkommenden Fledermausarten sind keine bis geringe Auswirkungen zu erwarten- unter der Bedingung, dass spezielle Vermeidungsmaßnahmen berücksichtigt werden. Begründung: Vorkommen des Bibers und des Fischotters sind innerhalb des Plangebietes nicht zu er- warten- das Plangebiet liegt nicht im Auensystem der Dahle und grenzt auch nicht unmit- telbar an dieses an. Auch wird das Plangebiet durch die Straße „Am Weinberg“ vom FFH- Gebiet getrennt, das Plangebiet liegt im Siedlungsrandbereich von Dahlen und ist einge- zäunt. Somit kann ausgeschlossen werden, dass Fischotter und Biber das Plangebiet durchwandern. Fließgewässer, die als Lebensraum des Bibers und Fischotters dienen, kommen im Plan- gebiet nicht vor und grenzen auch nicht unmittelbar an dieses an. Auswirkungen auf die Dahle und ihr Auensystem können aufgrund der Lage des Plange- bietes innerhalb des Siedlungsrandbereiches von Dahlen und der räumlichen Distanz zwi- schen Plangebiet und Dahle ausgeschlossen werden. Potentielle Quartiere der Fledermäuse können die im Plangebiet vorhandenen Gebäude sein. Weiterhin bieten die alten Linden Nr. 1 und 3 mit Baumhöhlen den baumbewohnen- den Fledermausarten (potentiell) geeignete Quartiere. Unter der Voraussetzung, dass bei einem geplanten Abbruch von Gebäuden diese vorher auf gebäudebewohnende Fleder- mäuse untersucht werden (V 1, vgl. Kap. 5), sind keine Auswirkungen auf die Artengruppe der gebäudebewohnenden Fledermausarten zu prognostizieren. In V 2 wurde weiterhin zum Schutz der baumbewohnenden Fledermausarten festgelegt, dass die alten Linden Nr. 1 und 3 zu erhalten und vor Beeinträchtigungen zu schützen sind. Mögliche Auswirkungen auf Fledermausjagdgebiete sind denkbar (Beanspruchung von 2.260 m² Gartenland als potentielles Fledermausjagdhabitat), werden jedoch als unerheb- lich eingeschätzt, da sich das Plangebiet innerhalb des Siedlungsrandbereiches befindet –so wird das Plangebiet von bebauten Flächen oder von Gärten begrenzt- eine durchge- hende Grünverbindung wird nicht verbaut. Auch können die neu entstehenden Hausgär- tenwieder als Jagdhabitat für Fledermäuse genutzt werden. 13
Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“ FFH – Erheblichkeitsabschätzung sowie E-/A-Bilanz Stand: 23.04.2021 Wirbellose Im Gebiet kommen zwei wirbellose Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß An- hang II und IV (nur Eremit) der Richtlinie 92/43/EWG vor: - Osmoderma eremita (Eremit) / NATURA 2000-Code: 1084 - Lucanus cervus (Hirschkäfer) / NATURA 2000-Code: 1083 In der folgenden Tabelle sind Lebensraum und Lebensweise der im Gebiet vorkommenden Wirbellosen von gemeinschaftlichem Interesse dargestellt: Tabelle 4: Lebensraum und Lebensweise der im FFH-Gebiet vorkommenden Wirbellosen. Name Lebensraum / Lebensweise Osmoderma eremita (Eremit) Alle geeigneten Höhlen in Laubbäumen werden angenommen, dabei ist die Menge des verfügbaren Mulms wichtiger als die Art des Brutbaums. Auch eingeführte Baumarten werden als Brutbäume gemeldet. Bevorzugt werden Höhlen mit über 50 Litern Mulm, die eine genügend hohe Feuchtigkeit aufweisen müssen, aber nicht zu nass (schmierige Konsistenz) sein dürfen. Selbstverständlich sind Höhlen bildende Laubholzarten wie z.B. die Eiche oder im Süden die Platane auch besonders häufig Brutbäume. Die Tiere wäh- len gern Höhlen in größerer Höhe, als Richtgröße werden 6 bis 12 Meter angegeben. Bricht ein Baum zusammen und gelangt die Bruthöhle so in Bodennähe, wird Osmo- derma schnell durch andere Tierarten (Elateriden, Regenwürmer, Nashornkäfer) ver- drängt. Die besiedelten Bäume müssen eine gewisse Dicke und ein gewisses Alter errei- chen. Als Baumalter wird 150 bis 200 Jahre angegeben, als Stammdurchmesser ab 50 Zentimeter. Diese Angaben sind sicher durch das vorhandene Baummaterial beeinflusst. Die primären Lebensräume des Käfers sind Auwaldreste (Hart- und Weichholzaue) sowie Eichen- und Eichen-Hainbuchenwälder. Als Sekundärbiotope gelten Friedhöfe, Parks, Al- leen, Obstgärten usw. Lucanus cervus (Hirschkäfer) Besiedelt werden naturnahe, lichte und wärmebegünstigte Laubwaldbestände mit einem hohen Anteil an alten und absterbenden Bäumen, vor allem Eichenwälder, Eichen-Hain- buchenwälder und Kiefern-Traubeneichenwälder, teilweise auch Parkanlagen und Obst- wiesen. Bevorzugte Entwicklungsbäume sind Eichen, aber auch andere Baumarten bis hin zu Obstgehölzen werden genutzt. Die Alttiere ernähren sich vorzugsweise vom Baumsaft »blutender« Eichen. Als Brutstätte werden stark abgängige Bäume, Stubben, am bzw. im Boden liegende Starkhölzer oder dergleichen genutzt. Einschätzung: Die Realisierung der Vorgaben der Ergänzungssatzung wird für den Hirschkäfer keine Aus- wirkungen haben. Für den Eremit gilt dies unter der Bedingung, dass die alten Linden Nr. 1 und 3 bei Realisierung der Vorgaben der Ergänzungssatzung erhalten bleiben und vor Beein- trächtigungen geschützt werden (V 2). Begründung: - Der Hirschkäfer findet innerhalb des Plangebietes keinen geeigneten Lebensraum vor, eine Beeinträchtigung desselben kann ausgeschlossen werden. Auch wurden innerhalb des gesamten FFH-Gebietes keine Nachweise der Art bei den Erfassungen zum MAP erbracht und es wurden keine Habitatflächen für die Art ausgewiesen. 14
Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“ FFH – Erheblichkeitsabschätzung sowie E-/A-Bilanz Stand: 23.04.2021 - Als Habitat des Eremit ist eine etwa 1.000 m lange Allee aus alten bis sehr alten Eichen nördlich der Gräfenhainer Mühle (nördlich Dahlen) bekannt [MAP, S. 65]. Lage des Plangebietes Abb. 4: Lage der ausgewiesenen Habiatfläche des Eremit nördlich des Plangebietes (ohne Maßstab) [verändert nach: MAP: Karte 2.2 Vorkommen von FFH-Arten, Stand Mai 2005.] - Die kürzeste Distanz zwischen Plangebiet und Habitatfläche beträgt ca. 870 m. zum Schutz des Eremit wurde in V 2 festgelegt, dass die potentiell als Brutbaum geeigneten Bäume Nr. 1 und 3 zu erhalten und vor Beeinträchtigungen zu schützen sind. Bei Erhalt der potentiell geeigneten Brutbäume sind Auswirkungen auf den Eremit ausgeschlossen. 15
Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“ FFH – Erheblichkeitsabschätzung sowie E-/A-Bilanz Stand: 23.04.2021 4.4. Einschätzung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen unter Berücksichti- gung möglicher Synergieeffekte „Erheblich ist eine Beeinträchtigung, wenn die Veränderung und Störung in ihrem Ausmaß oder in ihrer Dauer dazu führen, dass ein Gebiet seine Funktionen in bezug auf die Erhaltungs- ziele der FFH- oder der Vogelschutz-Richtlinie oder die für den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile nur noch in eingeschränkten Umfang erfüllen kann“ [MU 2001]. vorhabensbedingte Flächenbeanspruchung oder sonstige Zerstörung bzw. indirekte Beeinträchtigung Erhaltungsziel: Erhaltungsziel: Erhaltungsziel: Erhalt Entwicklung „ohne Ziel“ Erhalt für günstigen Entwicklung für Erhaltungszustand günstigen Erhal- erforderlich tungszustand erfor- bzw. derlich Erhalt in der bzw. beeinträchtigten Entwicklung in der Form für beeinträchtigten günstigen Erhal- Form für tungszustand nicht günstigen Erhal- ausreichend ?* tungszustand nicht ausreichend ? * ja nein ja nein nicht nicht er- nicht er- erheb- erheb- erheb- heblich heblich lich lich lich *Hierbei sind auch kumulative Effekte durch andere Projekte oder Pläne zu berücksichtigen. Abb. 5: Ermittlung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele. [KAISER, 2003; geringfügig geändert] Bei der Beurteilung des Maßes der Erheblichkeit sind neben kumulativen Effekten durch an- dere Projekte oder Pläne auch bestehende Beeinträchtigungen (Vorbelastungen) zu berück- sichtigen. Einerseits kann die Neubelastung dazu führen, dass ein Erhaltungsziel erheblich beeinträchtigt wird („Der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt.“), andererseits kann die Beseitigung einer solchen Vorbelastung zwingende Voraussetzung für das Erreichen der Erhaltungsziele sein. Sofern das Beseitigen einer solchen Vorbelastung vorhabensbedingt un- möglich wird, führt auch das zu einer vorhabensbedingten erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele. [KAISER, 2003] Bezüglich der Realisierung der Vorgaben der Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“ wird, unter Berücksichtigung der Erhaltungsziele und den Ausführungen im Kapitel 4.3 festge- stellt, dass erheblichen Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können, unter der Bedingung, dass die im Kapitel 5. aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen realisiert werden. 16
Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“ FFH – Erheblichkeitsabschätzung sowie E-/A-Bilanz Stand: 23.04.2021 Begründung: - Das Vorhaben hat keine erheblichen Auswirkungen auf Lebensraumtypen, Pflanzen oder Tiere von gemeinschaftlichem Interesse, unter der Bedingung, dass die im nachfolgenden Kapitel beschriebenen Maßnahmen realisiert werden. - Kumulative Effekte mit anderen Plänen oder Projekten, welche zu einer erheblichen Be- einträchtigung der Erhaltungsziele führen können, sind nicht bekannt. - Der Beseitigung vorhandener Vorbelastungen steht die Umsetzung der Vorgaben der Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“ nicht entgegen. 5. Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung und -kompensation Vermeidungsmaßnahme V 1: Untersuchung von Gebäuden: Unmittelbar vor Beginn der Umbau-/Sanierungs- und/oder Abbrucharbeiten sind die Gebäude auf das Vorkommen von gebäudebewohnenden Arten zu prüfen. Die Untersuchungen sind zeitnah vor dem Beginn der Baumaßnahmen durchzuführen. Kommen entsprechende Arten vor, sind ggf. weiterführende Maßnahmen notwendig. Begründung: Die Maßnahme V 1 leitet sich aus den Vorgaben der FFH- Erheblichkeitsabschätzung sowie aus dem Artenschutzrecht nach § 44 BNatSchG ab. Die Vorgaben leiten sich direkt aus dem Naturschutzgesetz ab und sind zwingend zu berück- sichtigen. Vermeidungsmaßnahme V 2: Baumschutz Die Linden Nr. 1, 2, 3 und 20 sind zu erhalten und während der Baumaßnahmen durch das Aufstellen von Bauzäunen und Maßnahmen nach DIN 18 920 zu schützen. Maßnahmen während der Bauzeit nach DIN 18 920 : 1. Schutz vor mechanischen Beschädigungen des Stammes durch einen Brettermantel und Abpolsterung gegen den Baum oder durch Umwicklung des Stammes mit Dränageschläuchen d 100 . 2. Schutz des Wurzelbereiches vor Abgrabung. Grabungen müssen mindestens 2 m vom Stamm entfernt erfolgen. 3. Schutz des Wurzelbereiches gegen Druckschäden durch Überfahren mit schwerer Technik. In diesen Be- reichen ist eine Überdeckung mit Kiessand 0/8 vorzunehmen. 4. Schutz des Wurzelbereiches vor Überfüllung mit Erdstoff. Arbeiten im Wurzelbereich, Behandlung von Wurzelschäden nach ZTV-Baumpflege: 5. Es ist alles daran zu setzen, den Schachtbereich durchlaufende Wurzeln zu erhalten. Erdarbeiten im Wur- zelbereich sind grundsätzlich in Handschachtung durchzuführen. 6. Arbeiten an lebenden Grob- und Starkwurzeln dürfen die Standfestigkeit und Lebensfähigkeit des Baumes nicht gefährden. Wurzeln mit einem Durchmesser > 3 cm dürfen nicht durchtrennt werden. Verletzungen sollen vermieden werden und sind ggf. zu behandeln. 7. Wurzeln sind schneidend zu durchtrennen und die Schnittflächen sind zu glätten. Schwach- und Grobwur- zeln sind schräg nach unten zu schneiden. Bei Starkwurzeln ist die Schnittfläche möglichst klein zu halten (Schnitt rechtwinklig zum Wurzelverlauf). Wurzelenden mit einem Durchmesser < 2 cm sind mit wachs- tumsfördernden Stoffen, mit einem Durchmesser > 2 cm mit Wundbehandlungsstoffen zu behandeln. 8. Die Wurzeln sind gegen Austrocknung und Frosteinwirkung zu schützen. 9. Verfüllmaterialien müssen durch die Art der Körnung (enge Stufung) und Verdichtung eine dauerhafte Durchlüftung zur Regeneration der beschädigten Wurzeln sicherstellen. 10. Entsprechend dem Wurzelverlust können Verankerungen und / oder ausgleichende Schnittmaßnahmen in der Krone erforderlich werden. Schnittmaßnahmen in der Krone nach ZTV-Baumpflege: 11. Bei allen Schnittmaßnahmen ist ein arttypisches Erscheinungsbild des Baumes anzustreben. 12. Schnitte sind so zu führen, dass der Astring und/oder die vorhandene Schutzzone erhalten bleiben, eine gute Kallusbildung und Überwallung der Wunde möglich ist und kein Stummel verbleibt. 13. Schnitte am Astkragen sind so zu führen, dass der obere Punkt der Schnittlinie außerhalb der in der Ga- bel verlaufenden Rindenleiste liegt. 17
Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“ FFH – Erheblichkeitsabschätzung sowie E-/A-Bilanz Stand: 23.04.2021 14. Starkäste sollten nur in begründeten Ausnahmefällen abgeschnitten werden. Sämtliche Arbeiten an den Bäumen sind durch qualifizierte Fachfirmen durchzuführen. Begründung und Festsetzungsvorschlag: Der Erhalt der Bäume 1 und 3 leitet sich aus den Vorgaben der FFH- Erheblichkeitsabschät- zung sowie aus dem Artenschutzrecht nach § 44 BNatSchG ab. Auch erfüllen diese Bäume die Kriterien für höhlenreiche Einzelbäume nach § 21 SächsNatSchG und sind daher beson- ders geschützt. Die Bäume 2 und 20 sind ortsbildprägend und aus städtebaulichen Gründen (Bestandteil einer Baumreihe entlang der Straße) zu erhalten. Zur Durchsetzung der Maßnahme V 2 sollte in die Ergänzungssatzung auf der Rechtsgrund- lage von § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB folgende Festsetzung aufgenommen werden: „Die Linden im Süden der Flurstücke 3084 und 3086 sind gemäß zeichnerischer Festsetzung zu erhalten. Abgänge sind artgleich zu ersetzen. Die Ersatzpflanzungen (Stammumfang mindestens 16 - 18 cm) sind in einem Abstand von maximal 2 m zur Grundstücksgrenze und maximal 3 m entfernt vom alten Baumstandort, zu pflanzen.“ Die Linden sind im Plan mit dem Planzeichen 13.2.2 (Erhaltung Bäume) der PlanZV festzu- setzen. Kompensationsmaßnahme K1: „Anlage einer Streuobstwiese auf dem Flurstück 3222/1 der Gemarkung Dahlen“ Vorbemerkung: Wie im Kapitel 6. ausgeführt, können die mit der Realisierung der Vorgaben der Ergänzungs- satzung verbundenen Eingriffe in Natur- und Landschaft nicht innerhalb des Geltungsberei- ches ausgeglichen werden. Zum Ausgleich der Eingriffsfolgen ist eine externe Kompensati- onsmaßnahme erforderlich. Die geplante Kompensationsmaßnahme soll auf dem Flurstück 3222/1 der Gemarkung Dahlen realisiert werden. Eigentumsverhältnisse: Bei dem Flurstück 3222/1 der Gemarkung Dahlen handelt es sich um ein kommunales Flur- stück. 18
Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“ FFH – Erheblichkeitsabschätzung sowie E-/A-Bilanz Stand: 23.04.2021 Lage Die Fläche für die Kompensationsmaßnahme befindet sich im Osten von Dahlen. Die Lage ist in der folgenden Karte dargestellt (ohne Maßstab): Abb. 6: Lage der Kompensationsfläche (ohne Maßstab) Abb. 7: Lage des Flurstückes 3222/1 (ohne Maßstab) 19
Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“ FFH – Erheblichkeitsabschätzung sowie E-/A-Bilanz Stand: 23.04.2021 Eignung und Bestand: Die Fläche liegt im selben Naturraum („Nordsächsisches Platten- und Hügelland“) wie die Ein- griffsfläche. Die Voraussetzung nach § 15 Abs. 2 Satz 3 BNatSchG (Lage der Ersatzmaß- nahme im betroffenen Naturraum) wird damit erfüllt. Bei der Fläche handelt es sich um eine Wiesenfläche auf einem terrassierten, nordexponierten Hang mit Plateauflächen. Die Wiese ist rasenartig kurz und wird offensichtlich regelmäßig ge- mäht. Folgende charakteristische Pflanzenarten konnten nachgewiesen werden: Agropyron repens - Gemeine Quecke Arrhenatherum elatius - Glatthafer Cardamine pratensis - Wiesen-Schaumkraut Cerastium holosteoides - Gemeines Hornkraut Dactylis glomerata - Knaulgras Festuca rubra - Rot-Schwingel Glecoma hederifolia - Gundermann Hypochaeris radicata - Gewöhnliches Ferkelkraut Lamium purpureum - Rote Taubnessel Lolium perenne - Deutsches Weidelgras Luzula campestris - Gemeine Hainsimse Ranunculus acris - Scharfer Hahnenfuß Ranunculus repens - Kriechender Hahnenfuß Rumex acetosa - Wiesen-Sauerampfer Rumex obtusifolius - Stumpfblättrige Ampfer Taraxacum officinale - Kuhblume Trifolium repens - Weiß-Klee Veronica chamaedrys - Gamander Ehrenpreis Im Westen der Wiese steht eine Reihe Pflaumenbäume: Tabelle 5: Gehölzbestand auf dem Flurstück 3222/1 der Gemarkung Dahlen Stam Höhe m-Ø in in m 1,30 m Kronen- Nr. Art Höhe Ø in m Schnitt Bemerkungen Hauspflaume / einseitige Krone; Stammscha- 1 12 6 3 Is Prunus domestica den Hauspflaume / 2 15 7 3 Is Prunus domestica Hauspflaume / 3 30 7 7 En viel Totholz Prunus domestica Hauspflaume / 4 30 7 6 En viel Totholz Prunus domestica Hauspflaume / 5 30 8 7 En Totholz Prunus domestica Hauspflaume / 6 30 6 7 En Totholz Prunus domestica Sauerkirsche / 7 10 1,5 2 Is Niederstamm Prunus cerasus Abkürzungen zu den notwendigen Schnittmaßnahmen: Is: Instandhaltungsschnitt En: Erneuerungsschnitt 20
Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“ FFH – Erheblichkeitsabschätzung sowie E-/A-Bilanz Stand: 23.04.2021 Bild 1: Blick auf die Hangterrassen im Nordosten (21.04.2021) Bild 2: Blick auf den Hang im Osten (21.04.2021) 21
Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“ FFH – Erheblichkeitsabschätzung sowie E-/A-Bilanz Stand: 23.04.2021 Bild 3: Plateaufläche im Westen (21.04.2021) Bild 4: Plateaufläche im Nordwesten (21.04.2021) 22
Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“ FFH – Erheblichkeitsabschätzung sowie E-/A-Bilanz Stand: 23.04.2021 Bild 5: Blick auf die Pflaumenreihe im Westen (21.04.2021) Maßnahmenbeschreibung: Auf dem Flurstücken 3222/1 der Gemarkung Dahlen ist auf einer Fläche von ca. 1.800 m² eine Streuobstwiese anzulegen. Insgesamt sind auf der Fläche 23 Obstbäume zu pflanzen. Die Bäume sind in einem Abstand von ca. 10 bis 12 m auf den Plateauflächen und an den Böschungsschultern und Hangfüssen, in einem Abstand von wenigstens 10 m zum Wald fachgerecht zu pflanzen. Die Lage der empfohlenen Pflanzstandorte geht aus dem nachfolgenden Lageplan hervor. Für die Pflanzung sind regionaltypische Sorten zu verwenden. Besonders geeignete land- schaftsraumtypische Obstsorten sind [Quelle: SMUL; 2003]: Apfelsorten: Altländer Pfannkuchenapfel Lunower Auralia Maunzen Bittenfelder Melrose Blenheim Minister von Hammerstein Bohnapfel Piros Brettacher Prinz Albrecht von Preußen Carola Prinzenapfel Coulon - Renette Reka Dülmener Rosenapfel Relinda Finkenwerder Herbstprinz Retina Fischer Rheinischer Krummstiel Geflammter Kardinal Riesenboiken Glockenapfel Rote Sternrenette Grahams Jubiläumsapfel Roter Eiserapfel Halberstädter Junfernapfel Roter Gravensteiner Helios Schöner von Herrnhut Jakob Schöner von Nordhausen Kaiser Wilhelm Winterrambour Krügers Dickstiel Zabergäu-Renette Birnensorten: Armida Paris Bunte Julibirne Pastorenbirne Clairgeau Petersbirne 23
Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“ FFH – Erheblichkeitsabschätzung sowie E-/A-Bilanz Stand: 23.04.2021 Eckehard Phillipsbirne Gute Graue Pitmaston Köstliche von Charneu Poiteau Lucius Thimo Marianne Triumph von Vienne Süßkirschen: Altenburger Melonenkirsche Fromms Herz Bianca Kassins Frühe Büttners Rote Knorpel Namara Dönissens Gelbe Teickners Schwarze Herzkirsche Drogans Gelbe Knorpel Türkine Namosa Durone de Vignola Folgende Pflanzqualitäten sind mindestens einzuhalten: Hochstamm; Stammhöhe mindestens 1,8 m, Stammumfang mindestens 7 cm in 1 m Höhe, mindestens 3 Leitäste neben dem Mitteltrieb bei der einjährigen Krone. Schnittmaßnahmen Die Bäume sind jährlich zu schneiden. In das Schnittprogramm sind auch die vorhandenen 7 Obstbäume mit aufzunehmen (siehe Tabelle 5). Je nach Alter und Zustand sind im Bestand folgende Schnittmaßnahmen durchzuführen: Erziehungsschnitte / Pflanzschnitt An den neu gepflanzten Bäumen sind fachgerechte Pflanz- und Erziehungsschnitte durch- zuführen. Diese Schnitte dienen dem Aufbau eines geordneten Kronengerüstes aus der Stammverlängerung und den Leitästen. Instandhaltungsschnitte An Bäumen mit abgeschlossener, korrekter Kronenbildung sind Instandsetzungsschnitte durchzuführen. Dazu ist der Kronenraum auszulichten und es ist ein Fruchtholzschnitt an Seitenzweigen der Leitäste und ggf. auch unmittelbar am Leitast vorzunehmen. Der Bedarf und der Umfang der Instandhaltungsschnitte richten sich nach dem Wachstum in der Krone. Er dient der alljährlichen Überwachung. Erneuerungsschnitt Bei stark verkahlten oder überalterten Bäumen ist ein Erneuerungsschnitt (Verjüngungs- bzw. Sanierungsschnitt) durchzuführen. Dabei ist die Krone stark auszulichten. Durch den Rückschnitt ins ältere Holz soll ein kräftiger Austrieb provoziert werden. Totholz ist dabei aus dem Kronenraum zu entfernen. Je nach Alter des Baumes können aber stärkere, abgestorbene Äste als Lebensraum im Kronenraum belassen werden. Starkäste mit Baumhöhlen sollen auf jeden Fall am Baum verbleiben (wobei an den Bäu- men solche nicht festgestellt werden konnten). Wiesenpflege Die Fläche unter den Bäumen ist extensiv zu pflegen. Eine extensive Pflege bedeutet eine ein- bis zweimalige Mahd im Jahr und den Verzicht auf Dünger- und Pflanzenschutzmittel. Das Mähgut ist von der Fläche abzutransportieren. 24
Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“ FFH – Erheblichkeitsabschätzung sowie E-/A-Bilanz Stand: 23.04.2021 Abb. 8: Bestandsplan Flurstück 3222/1 mit Lage der empfohlenen Pflanzstandorte (ohne Maßstab) Sicherung: Die Kompensationsmaßnahme wird durch die Stadt Dahlen durchgeführt (§ 135a Abs. 2 BauGB) und zur Refinanzierung zugeordnet. Dazu sollte in die Ergänzungssatzung folgende Zuordnungsfestsetzung aufgenommen werden: Zuordnungsfestsetzung zum Ausgleich außerhalb des Plangebietes Planungsrechtliche Grundlage: § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB Festsetzung: Die Kompensationsmaßnahme K1 „Anlage einer Streuobstwiese auf dem Flurstück 3222/1 der Gemarkung Dahlen“ wird den in der Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“ der Stadt Dahlen ausgewiesenen Baugrundstücken zum Ausgleich zugeord- net. Verteilungsmaßstab für die Kosten ist die zulässige Grundfläche auf den Baugrundstü- cken. Begründung: Entsprechend der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung muss der Eingriff in Natur und Landschaft in der Höhe eines Wertpunktedefizites von 14.318 Wertpunkten außerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden. Dazu wird die Kompensationsmaßnahme K1 durchgeführt. Mit der Zuordnungsfestsetzung werden die zu erwartenden Eingriffe im Geltungsbe- reich der Ergänzungssatzung der externen Ausgleichsmaßnahme eindeutig zugeord- net. Als Verteilungsmaßstab der Kosten wurde die zulässige Grundfläche auf den jeweili- gen Baugrundstücken gewählt, da die Baugebiete in Hinblick auf ihre Bedeutung für Natur- und Landschaft als gleichwertig zu beurteilen sind. 25
Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“ FFH – Erheblichkeitsabschätzung sowie E-/A-Bilanz Stand: 23.04.2021 Realisierungszeitraum: Die Fertigstellung der Kompensationsmaßnahme muss spätestens 12 Monate nach Beendi- gung der Baumaßnahmen (Errichtung Hauptbaukörper) abgeschlossen sein. Wird die Bebau- ung im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung abschnittsweise realisiert, kann auch die Kompensationsmaßnahme anteilmäßig abschnittsweise realisiert werden. 6. Eingriffsbeschreibung und –bewertung mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Die nachfolgende Flächenbilanz verdeutlicht die bei Vorhabenrealisierung zu erwartenden Änderungen der Flächennutzung. Tabelle 6: Flächenbilanz Fläche in Anteil Bestand m² in % vollversiegelte Flächen; Gebäude 81 2,4 vollversiegelte Flächen 289 8,5 teilversiegelte Flächen 18 0,5 Folieteich 3 0,1 nitrophile Gras- und Krautflur; Straßenrand 410 12,1 Gartenland 2.260 66,6 Gebüsche, (Schnitt-)Hecken mit hohem Koniferenanteil 331 9,8 gesamt: 3.392 100,0 Fläche in Anteil Planung m² in % vollversiegelte Fläche; Straße (Übernahme aus Bestand) 271 8,0 überbaubare Grundstücksfläche 1.084 32,0 nicht überbaubare Grundstücksfläche 1.627 48,0 nitrophile Gras- und Krautflur; Straßenrand (Übernahme aus Bestand) 410 12,1 gesamt: 3.392 100,0 Das Planungsgebiet hat eine Gesamtflächengröße von ca. 3.392 m². Der Anteil voll- und teil- versiegelten Flächen beträgt in der Planung für das gesamte Gebiet etwa 1.355 m² (40 %) im Gegensatz zum Bestand in welchem 391 m² (11,5 %) überbaut sind. Der Anteil der bebauten Flächen steigt somit um 964 m² (28,4 %). Die Realisierung der geplanten Bauvorhaben stellen einen Eingriff im Sinne des § 18 BNatSchG (bzw. § 8 SächsNatSchG) dar. Dieser Eingriff bedeutet: ein Verlust aller Bodenfunktionen auf den neu versiegelten Flächen, eine Verminderung von Lebensbereichen für die Flora und Fauna (verstärkte Zerschnei- dung von Lebensräumen), eine Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate durch eine zusätzliche Bodenversie- gelung und damit der Reduzierung des Wasseraufnahmevermögens, eine Erhöhung der Oberflächenabflüsse durch größere Flächenversiegelung. In der folgenden Tabelle sind die Auswirkungen der Baumaßnahmen aufgezeigt. 26
Ergänzungssatzung „Am Weinberg Südwest“ FFH – Erheblichkeitsabschätzung sowie E-/A-Bilanz Stand: 23.04.2021 In der Tabelle wurde unterschieden zwischen: - anlagebedingten, d.h. im Zusammenhang mit der Anlage des Vorhabens stehenden - betriebsbedingten, d.h. im Zusammenhang mit dem Betrieb des Vorhabens stehenden - baubedingten, d.h. im Zusammenhang mit der Bauphase des Vorhabens stehen- den Auswirkungen. Tabelle 7: Umweltauswirkungen Umweltauswirkung Schutzgüter anlagebedingte Auswirkung betriebsbedingte Aus- baubedingte Auswirkung wirkungen Boden Einschränkung von Bodenfunktionen auf- Es sind keine mess- Beeinträchtigungen des Bodens be- grund der zusätzlichen Überbauung von baren Beeinträchti- ziehen sich auf mögliche Kontami- insgesamt 964 m² Fläche. gungen zu erwarten. nation in der Bauphase (bei Hava- rien). Wasser Grundwasser Geringfügige Verminderung der Grund- Es sind keine mess- Beeinträchtigungen des Grundwas- wasserneubildungsrate aufgrund der zu- baren Beeinträchti- sers beziehen sich auf mögliche sätzlichen Überbauung von insgesamt gungen zu erwarten. Kontamination in der Bauphase (bei 964 m² Fläche. Havarien). Oberflächenwasser Geringfügige Erhöhung von Oberflächen- Es sind keine mess- Beeinträchtigungen des Oberflä- abflüssen aufgrund der zusätzlichen baren Beeinträchti- chenwassers beziehen sich auf Überbauung von insgesamt 964 m² Flä- gungen zu erwarten. mögliche Kontamination in der Bau- che. phase (bei Havarien). Klima / Luft Geringfügige und kleinräumige Ver- Es sind keine mess- Es sind keine messbaren Beein- schlechterung des Mikroklimas durch baren Beeinträchti- trächtigungen zu erwarten. Überwärmung aufgrund der zusätzlichen gungen zu erwarten. Befestigung (964 m²). Tiere / Pflanzen und Verlust von Pflanzenstandorten und Tier- Es sind keine mess- Mögliche Verluste von Pflanzen- deren Lebensräume / lebensräumen aufgrund der zusätzlichen baren Beeinträchti- standorten und Tierlebensräumen Lebensraumfunktionen Überbauung von insgesamt 964 m² Flä- gungen zu erwarten. im Falle von Kontamination in der che. Bauphase (bei Havarien). Tötung nicht fluchtfähiger Tiere während der Bauphase. Beunruhigung von Tierlebensräu- men durch Baulärm, Erschütterun- gen, Staub, Licht etc. Landschaftsbild / Erho- Mit Planrealisierung ändert sich das Land- Es sind keine mess- Temporäre Beeinträchtigung der lungsfunktion schaftsbild vor Ort. Aufgrund der geringen baren Beeinträchti- Erholungseignung durch Baustel- Dimension der baulichen Anlagen und gungen zu erwarten. lenbetrieb und -verkehr im Bereich dem geplanten Baumerhalt, wird einge- des angrenzenden Weges. schätzt, dass die Veränderung des Land- schaftsbildes nicht erheblich ist. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die größten Auswirkungen mit der baulichen Bean- spruchung derzeit unbefestigter Flächen (Gartenland, Gebüsche und Hecken mit einem hoh- nen Koniferenanteil) verbunden sind. Aufgrund der geringen Größe der beanspruchten Fläche, der Bestandssituation, dem geplan- ten Baumerhalt und der Lage, wird eingeschätzt, dass die Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und Landschaftsbild nur von geringer Intensität sind. Es wird eingeschätzt, dass der mit dem Bauvorhaben verbundene Eingriff in Natur- und Land- schaft durch die geplante Gehölzpflanzung (Maßnahme K1) kompensiert werden kann. Zur besseren Skalierung des Eingriffs wurde nachfolgend das Ergebnis der verbal - argumen- tativen Eingriffs- /Ausgleichsbewertung anhand eines Biotopwertverfahrens durchgerechnet. Ziel dieser Prüfung ist es, Planungssicherheit zu erlangen, da die verbal - argumentative Kom- pensationsermittlung kaum anhand von vergleichbaren Fällen relativierbar bzw. überprüfbar und nur schwer nachvollziehbar ist. [vgl. KÖPPEL u.a., 1998, S. 217 - 218] Die nachfolgende Bilanzierung erfolgte auf Grundlage der „Handlungsempfehlung zur Bewer- tung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen; Stand Juli 2003“. Die Darstellung der Bilanzierung in der nachfolgenden Tabelle weicht von der Handlungsemp- fehlung ab, da die dort gewählte Darstellungsform für das kleine Gebiet zu kompliziert (und 27
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