Im Klima-Bündnis CO2-Bilanzierung - Redaktion: Miguel Morcillo Frankfurt am Main, November 2011
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Regeln für die CO2-Bilanzierung im Klima-Bündnis .......................................................................... 3 1.1 Definition der CO2-Bilanzierung im Klima-Bündnis ................................................................ 4 1.2 Bilanzgrenzen der CO2-Bilanz ............................................................................................... 5 Die Quellenbilanz (Territorial-Bilanz) .............................................................................................. 5 Bilanzierung nach IPCC.................................................................................................................. 6 Die Verursacherbilanz..................................................................................................................... 6 LCA- Ansatz.................................................................................................................................... 6 1.3 Die CO2-Bilanz nach dem Konzept des Klima-Bündnis......................................................... 7 Berechnung der kommunalen Energieerzeugung in der CO2-Bilanz ............................................ 7 Bilanzierung von Strom in Kraftwerken ab 20 MW Leistung .......................................................... 8 Bilanzierung der Großemittenten.................................................................................................... 8 Bilanzierung von Ökostrom............................................................................................................. 9 Temperaturbereinigung................................................................................................................... 9 1.4 Die Bilanzierung des Verkehrsbereichs ............................................................................... 10 Die territoriale Bilanz im Verkehrsbereich..................................................................................... 10 Die Klima-Bündnis-Methodik ........................................................................................................ 11 Privatverkehr:................................................................................................................................ 11 Öffentlicher Verkehr: ..................................................................................................................... 12 Fernverkehr................................................................................................................................... 12 Güterverkehr ................................................................................................................................. 12 1.5 Vernachlässigung weiterer Treibhausgase.......................................................................... 13 Umsetzung des Klima-Bündnis-Konzepts der CO2-Bilanzierung in ECORegion ......................... 14 2.1 Erfassung des Energiebereichs in ECORegion ................................................................... 14 Der Energieverbrauch insgesamt ................................................................................................. 14 Energieverbrauch der Haushalte .................................................................................................. 17 Energieverbrauch der Wirtschaft .................................................................................................. 17 Der Energieverbrauch der kommunalen Verwaltung.................................................................... 18 Verbrauch der kommunalen Fahrzeugflotte ................................................................................. 19 2.2 Erfassung der Energieproduktion......................................................................................... 20 Berechnung der kommunalen Nah-, Fernwärme und Stromerzeugung in ECORegion .............. 20 Strom regional abgesetzt .............................................................................................................. 21 2.3 Erfassung des Verkehrsbereichs in ECORegion ................................................................. 23 Der Personenverkehr.................................................................................................................... 23 Personenfernverkehr .................................................................................................................... 28 Der Güterverkehr .......................................................................................................................... 29 Literaturverzeichnis....................................................................................................................... 32 2
Regeln für die CO2-Bilanzierung im Klima-Bündnis Mit ihrem Beitritt zum Klima-Bündnis verpflichten sich die Städte und Gemeinden freiwillig zu dem Ziel einer Reduktion ihrer der CO2-Emissionen um 10% alle fünf Jahre. Eine Erfolgskontrolle bzgl. der Zielerreichung ist nur durch die Erstellung einer CO2-Bilanz möglich, weshalb sich das Klima-Bündnis seit seiner Gründung mit der CO2-Bilanzierung auf kommunaler Ebene auseinandersetzt. So wurden, ausgehend von ethischen Prinzipien (die Kommune ist für alle Emissionen verantwortlich, die durch Aktivitäten auf ihrem Gebiet entstehen) und pragmatischen Ansätzen zur Überbrückung von Lücken in der Datenverfügbarkeit, Regeln für die CO2-Bilanzierung auf kommunaler Ebene entwickelt. Wichtige Meilensteine dieser Arbeit sind: 1993: Beschluss der Mitgliederversammlung mit Vereinbarungen zu Monitoring und Berichterstattung: In regelmäßigen Zeitabständen sind Berichte zu erstellen und zu veröffentlichen, die die bis dahin realisierten Klimaschutzmaßnahmen und die dadurch erreichte CO2-Reduktion darstellen. Die CO2-Bilanz soll die Emissionen umfassen, die durch den Energieverbrauch und das Verkehrsaufkommen in der Kommune verursacht werden, wobei die vorgelagerte Prozesskette mit einbezogen werden soll. Wegen des teilweise erheblichen Umfangs von Zu- und Abwanderungen soll das Klima-Bündnis-Ziel, das im Manifest des Klima-Bündnis vorgesehen ist, auf die pro Kopf-Emissionen bezogen werden. 1995: Der im Jahr 1993 gegründete Arbeitskreis „CO2-Reduktionsstrategien im Klima- Bündnis“ legt Empfehlungen zur Berichterstattung vor. Für die qualitative Erfolgs- kontrolle wird ein Maßnahmenraster vorgegeben, für das quantitative Monitoring werden Empfehlungen zur Aufschlüsselung und Darstellung der CO2-Emissionen formuliert. 1998: Forum zum Thema „CO2-Monitoring – Methoden und Ergebnisse“ auf der Jahrestagung in Luzern (CH). Die Schweizer Mitgliedsstädte erstellen in der Folge Klimaschutzbilanzen in weitgehend einheitlichem Format. 1999: Workshop zum Monitoring auf der Jahrestagung in Apeldoorn (NL). Zehn „Goldene Regeln“ zum Monitoring werden formuliert. Außerdem wird weiterer Forschungsbedarf konstatiert, insbesondere zur Frage, wie bei der Erfolgskontrolle externe Einflüsse (nationale und europäische Rahmenbedingungen) von den Ergebnissen kommunaler Klimaschutzpolitik unterschieden werden können. Die Geschäftsstelle wertet zahlreiche Berichte der Mitglieder aus, um Schlussfolgerungen zur Gesamt-Erfolgsbilanz des Klima-Bündnis zu ziehen. 3
2000: Verabschiedung der „Klima-Bündnis-Erklärung von Bozen“. Dort wird unterstrichen, dass die Mitglieder eine „deutlich messbare Reduktion der Treibhausgas-Emissionen“ erreichen wollen, dass sie „kurz- und mittelfristige Zielsetzungen sowie Einzelziele in den verschiedenen Handlungsfeldern, die eine Überprüfung der Fortschritte ermöglichen“ aufstellen wollen, und dass sie „Instrumente zur Erfolgskontrolle ihrer Ziele, insbesondere zur Bilanzierung der CO2- Emissionen und zum Monitoring durch weitere Indikatoren“ vereinbaren wollen. Mit dem „Kommunalen Klimaschutzprofil“ wird von der Geschäftsstelle ein Format zur übersichtsartigen Berichterstattung entwickelt und vorgeschlagen. Der Statusreport 2000 basiert auf diesem Format und stellt die Profile von 30 Mitgliedsstädten der internationalen Öffentlichkeit auf der UN-Klimakonferenz vor. 2005: Verpflichtung aller Kommunen bei der Mitgliederversammlung auf eine Inventarisierung und Veröffentlichung der CO2-Emissionen, die den Energie- und Verkehrsbereich umfasst. 2007: Entwicklung des internetbasierten Tools ECORegion gemeinsam mit der Firma Ecospeed entsprechend der im Klima-Bündnis vereinbarten Regeln und Durchführung einer Pilotphase mit dem Ergebnis einer Lancierung dieses Tools für alle Kommunen in Deutschland im August 2008 und von weiteren Länderversionen (Italien: 2010, Luxemburg: 2011). Die AG CO2-Bilanzierung begleitet diesen Prozess und entwickelt kontinuierlich weitere Regeln und Berechnungsempfehlungen. 2011: Rund 800 Kommunen in Deutschland nutzen ECORegion. Die Bilanzen der Klima-Bündnis-Mitglieder, die vollständig mit lokalen Daten berechnet wurden, decken 25 % der deutschen Bevölkerung ab. Wie die oben dargestellten Entwicklungsschritte zeigen, ist die kommunale CO2-Bilanzierung ein kontinuierlicher Prozess. Die folgenden CO2-Bilanzierungsregeln beschreiben die bis jetzt im Klima-Bündnis gesammelten Erfahrungen. Weiterentwicklungen aufgrund verschiedener Änderungen beim „Stand der Technik“, bei der Datenverfügbarkeit und der gesetzlichen Rahmenbedingungensind zu erwarten. 1.1 Definition der CO2-Bilanzierung im Klima-Bündnis Die Bilanzierung der energiebedingten Kohlendioxid (CO2)-Emissionen erfasst den Anteil der gesamten Kommune (Haushalte, Gewerbe, Industrie, Verkehr) an dem Ausstoß dieses Treibhausgases. Hauptquelle für die Emission von Kohlendioxid ist die Verbrennung fossiler Energieträger zur Erzeugung von Nutzenergie. 4
Für die Bilanzierung werden nicht nur die direkten CO2-Emissionen, sondern auch die zurechenbaren außerörtlichen Emissionen, insbesondere außerörtlicher Kraftwerke, deren Energie im Stadtgebiet verbraucht wird, mitberücksichtigt. Ziel der kommunalen CO2-Bilanzierung ist es, die auf EU- und nationaler Ebene vorgenommene Erhebung der Treibhausgase auf lokaler Ebene fortzusetzen und damit auf kommunaler Ebene Referenzwerte für zukünftige CO2-Minderungsprogramme zu schaffen. Diese Referenzwerte sind die Grundlage für die Festlegung von örtlich spezifischen Emissionsminderungszielen, für die Entwicklung von Strategien und Maßnahmen in den prioritären Handlungsfeldern und – nach Fortschreibung – zur Überprüfung der Zielerreichung. Im Zusammenhang mit konkreten Einzelmaßnahmen ist darüber hinaus eine maßnahmenbezogene Erfolgsbilanz sinnvoll [Worms-2009]. 1.2 Bilanzgrenzen der CO2-Bilanz Bei der Definition der CO2-Bilanzierung im Klima-Bündnis wurden zwei Begriffe verwendet, die in der fachlichen Diskussion umstritten sind: CO2-Bilanz „in der Kommune“ und CO2- Bilanz „von der Kommune verursacht“. Generell werden im Rahmen der kommunalen CO2- Bilanzierung immer wieder zwei gegensätzliche Begriffe verwendet: „Territoriale“ CO2-Bilanz und Verursacher-CO2-Bilanz. Der Begriff „territoriale“ CO2-Bilanz ist jedoch in der Literatur nicht definiert. Mit dem Begriff „territoriale Bilanz“ ist i.d.R. die sogenannte Quellenbilanz gemeint, die Bestandteil der IPCC-Methode ist, oder allgemein nur die Erstellung einer CO2- Bilanz – unabhängig von der verwendeten Methodologie – innerhalb der kommunalen Grenzen. Nachfolgend werden die unterschiedlichen Ansätze erklärt. Die Quellenbilanz (Territorial-Bilanz) Bei der Quellenbilanz handelt es sich um eine auf den Primärenergieverbrauch eines Landes bezogene Darstellung der Emissionen, unterteilt nach den Emissionsquellen, Umwandlungsbereichen und dem Endenergieverbrauch. Unberücksichtigt bleiben dabei die mit dem Importstrom zusammenhängenden Emissionen, dagegen werden die Emissionen, die auf die Erzeugung des exportierten Stroms zurück zu führen sind, in vollem Umfang nachgewiesen. Die Quellenbilanz ermöglicht Aussagen über die Gesamtmenge des im Land emittierten CO2, wegen des Stromaußenhandels sind jedoch keine direkten Rückschlüsse auf das Verbrauchsverhalten der Endenergieverbraucher und dem dadurch verursachten Beitrag zu den CO2-Emissionen eines Landes möglich [LAK-EB]. 5
Es handelt sich um eine Bilanzierung nach dem Kraftstoffverbrauch. Dabei werden nur die Emissionen der Kraftstoffe berechnet, die man für die Energieproduktion des Landes oder die Energieumwandlung benötigt. Die Quellenbilanz ist die Berechnungsmethode der deutschen Bundesländer für die CO2-Bilanz. Bilanzierung nach IPCC Die IPCC-Methode (Intergovernmental Panel on Climate Change) berechnet, ebenso wie die Quellenbilanz, den Primärenergieverbrauch einer Nation entsprechend dem Kraftstoffverbrauch für die Energieproduktion, im Verkehrsbereich und der Industrie. Zusätzlich werden auch nichtenergetische Emissionen aus Industrieprozessen, Lösemitteln, Landwirtschaft, Landnutzungsänderung, Waldbewirtschaftung und Abfallbewirtschaftung berechnet. Die Verursacherbilanz Hierbei handelt es sich um eine Berechnung der CO2-Emissionen, die auf den Daten der Endverbrauchssektoren beruhen und damit Stromimporte und andere Kraftstoffimporte (Benzin, Diesel, Kerosin, Kohle) berücksichtigt, und die im Umwandlungsbereich bei der Erzeugung von Strom und Fernwärme verursachten Emissionen dem Endverbrauch zurechnet. Verursacherbilanzen sind damit ein Indikator im Hinblick auf die von den Endverbrauchern in einer Region bewirkten Emissionen. Der Endenergieverbrauch erfasst den Energiekonsum der Wirtschaft, der Haushalte und des Verkehrsbereichs. LCA- Ansatz Eine vollständige Betrachtung der CO2-Emissionen von Energie- oder Kraftstoffimporten ist jedoch nur bei der Verwendung der LCA Methode (Life Cycle Approach/Lebenszyklus- Ansatz) [LAK-EB] möglich. Bei der Bilanzierung nach LCA werden der gesamte Energieaufwand und alle CO2-Emissionen betrachtet, die mit dem Endenergieverbrauch verbunden sind. Dies umfasst den Energieaufwand und die Emissionen: für den Bau von Kraftwerken, für die Energieumwandlung nach Technologie, Abbau, Förderung und Herstellung der benötigten Kraftstoffe, d.h. beim Abbau von Kohle, bei der Öl- und Gasförderung, der Herstellung von Diesel, Benzin oder Kerosin sowie bei der energetischen Nutzung von Abfällen und Biomasse, bei der Energieproduktion und -bereitstellung, d.h. Primärenergieverluste in Abhängigkeit von der Effizienz und dem Wirkungsgrad der Anlagen sowie die Verluste beim Energietransport. 6
1.3 Die CO2-Bilanz nach dem Konzept des Klima-Bündnis Eine Berechnung der Emissionen nach dem Quellenprinzip ist für Kommunen nicht geeignet. Zum einen beziehen alle Kommunen ihren Strom aus dem nationalen Stromnetz und nicht von einzelnen Kraftwerken. Zum anderen würde die Berechnung der nationalen Kraftwerke bei den kommunalen CO2-Bilanzen eine Art Zufallsprinzip in die CO2-Bilanzierung einbringen: Kommunen, die in ihrem Territorium ein Kohlekraftwerk haben, bekommen dadurch sehr hohe Emissionen, während Kommunen in der Nähe eines Atomkraftwerks nur niedrige haben. Eigentlich sind diese beiden Kommunen nicht für die Kraftwerke, die unter den Emissionshandel fallen, verantwortlich. Diese großen Kraftwerke gehören zu großen Energiekonzernen, die den erzeugten Strom in die nationalen Stromnetze einspeisen oder für den Verkauf an der nationalen Strombörse verwenden. Kommunen sind vor allem nicht in der Lage, die Energieerzeugung dieser Kraftwerke zu beeinflussen. Da alle Kraftwerke ihre Energieproduktion in das nationale Stromnetz einspeisen und die Kommunen ihren Verbrauch aus dem Stromnetz entnehmen, ist es für die kommunale CO2- Bilanzierung deshalb nur sinnvoll, eine Berechnung mit den Anteilen und CO2- Emissionsfaktoren des nationalen Strom-Mix durchzuführen, in den alle Kraftwerke der Nation sowie die Energieimporte von außerhalb einfließen. Dieser Ansatz entspricht dem der Verbraucherbilanz. Darüber hinaus gibt es Unternehmen und Bürger, die selbst Strom erzeugen, diesen nicht in das öffentliche Netz einspeisen, sondern selbst verbrauchen. Diese Fälle von Selbsterzeugung und Eigenverbrauch sollten in der CO2- Bilanz perspektivisch mit berechnet werden.1 Berechnung der kommunalen Energieerzeugung in der CO2-Bilanz Bei der Bilanzierung auf kommunaler Ebene, die die Emissionen nach dem Energieverbrauch berechnet, stellt sich die Frage, wie man den in der Kommune erzeugten Strom bilanzieren kann. Auch wenn dieser in das nationale Stromnetz eingespeist wird und damit zur Veränderung (in der Regel: Verbesserung) des CO2-Emissionsfaktors für den Strom beiträgt, wollen die Kommunen die eigene Stromproduktion darstellen. Diese ist ein wichtiges Argument für die Arbeit in den politischen Gremien der Kommune und die 1 Nach aktueller Datenlage werden nur Daten von der Stromeinspeisung erfasst. Für Eigenverbrauchsmengen gibt es hingegen noch keine Datengrundlage. 7
Öffentlichkeitsarbeit, um Erfolge zu dokumentieren und damit die Umsetzung von weiteren Klimaschutzmaßnahmen voran zu treiben. Methodisch korrekt wäre nur eine Berechnung mit den Angaben und CO2-Emissionsfaktoren aus dem nationalen Strom-Mix. Aus oben genannten Gründen erlaubt das Klima-Bündnis jedoch eine Berechnung der eigenen Stromproduktion als eigenen Energieverbrauch. Das Klima-Bündnis ist sich darüber bewusst, dass diese Regel zu einer doppelten Bilanzierung von Emissionen führt, da die Verringerung der CO2-Emissionen aus dem Strom auf jeweils lokaler und nationaler Ebene berücksichtigt wird. Deshalb werden für den Vergleich zwischen Kommunen, z.B. im Rahmen des „Benchmark Kommunaler Klimaschutz“, nur die kommunalen CO2-Emissionen betrachtet, die mit den nationalen CO2- Emissionsfaktoren für Strom berechnet wurden, während die Bilanzierung mit Darstellung der eigenen Stromproduktion nur in der Innendarstellung der Kommune verwendet werden soll. Bilanzierung von Strom in Kraftwerken ab 20 MW Leistung Energieanlagen mit über 20 MW Leistung fallen unter den Emissionshandel und sollen bei der kommunalen CO2-Bilanzierung nicht betrachtet werden. Weitere Erklärungen finden Sie im vorliegenden Text weiter unten. Eine Bilanzierung von Kraftwerken mit über 20 MW Leistung ist auch bei der Bilanzierungsmethodik des „Covenant of Mayors“ nicht zugelassen [EU-Mayors]. Bilanzierung der Großemittenten Schon zu Beginn der Beschreibung dieser Methodologie stellte sich die Frage, welche Branchen sollen in den kommunalen Bilanzen betrachtet werden. Die Frage stellte sich, sind Kommunen für den Energieverbrauch von Großemittenten verantwortlich oder können Kommunen mit direkten Maßnahmen den Energieverbrauch und die Emissionen von Kraftwerken oder Großindustrie beeinflussen? Nach einigen Diskussionen wurde entschieden, den Anteil der Anlagen, die unter den Emissionshandel2 fallen, nicht bei den kommunalen CO2-Bilanzen zu betrachten. Die dem Emissionshandel unterliegenden Anlagen sind in der Regel große Energieanlagen und energieintensive Industrieanlagen, die unter den speziellen Regelungen des Emissionshandels stehen und Emissionsrechte kaufen, verkaufen oder kostenlos von der Regierung bekommen. 2 Kraftwerke, Stahl-, Aluminium-, Chemische Industrie und Zementwerke fallen unter den Emissionshandel. Auf der Internetseite der DEHSt findet man eine Auflistung aller Anlagen in Deutschland. 8
Verschiedene Gründe sprechen gegen die Bilanzierung solcher Anlagen auf kommunaler Ebene: - Die Emissionsgrenzen und der CO2-Ausstoß solcher Anlagen werden von der internationalen und nationalen Politik und Behörden festgelegt und sind von europäischen und nationalen Gesetzen geregelt. Kommunen haben darauf keine Einwirkungsmöglichkeiten. - Die nationale Politik beeinflusst die Emissionsgrenzen solcher Anlage durch die Erteilung von kostenlosen Emissionszertifikaten. - Eine Erfassung der emissionspflichtigen Anlagen in der kommunalen CO2-Bilanz könnte auch die Berechnung der dazugehörigen CO2-Emissionszertifikate implizieren, was eigentlich nicht zu einer physikalische Berechnung der Emissionen gehört, sondern nur zu einer politisch-wirtschaftlichen. - Die Anlagen, die dem Emissionshandel unterliegen, werden auch im Rahmen des Konvents der Bürgermeister („Covenant of Mayors“) nicht berücksichtigt [EU-Mayors]. Bilanzierung von Ökostrom Das Klima-Bündnis diskutiert derzeit die Bilanzierungsregeln für Ökostrom in der Arbeitsgruppe CO2-Monitoring sowie mit den nationalen Koordinationsstellen des Klima- Bündnis in der Schweiz, Italien, Österreich und Luxemburg. Temperaturbereinigung Um die Entwicklung der CO2-Emissionen unabhängig vom Einfluss der jährlichen Temperaturschwankungen darstellen zu können, wird in der Regel der Energieverbrauch in einem bestimmten Zeitraum einer Temperaturbereinigung unterzogen. Im Ergebnis werden fiktive CO2-Emissionen ermittelt, die sich ergeben hätten, wenn die jährlichen Durchschnittstemperaturen konstant dem langjährigen Mittel entsprochen hätten [LAK-EB]. Für und wider einer Temperaturbereinigung wurde von Anfang an in der AG CO2-Monitoring diskutiert: Die damit berechneten Energieverbräuche und Emissionen sind, wie in der Definition aufgeführt, fiktiv, es handelt sich also um eine Anpassung der realen Emissionen. Die Temperaturbereinigung darf nur bei der Bilanzierung der Emissionen, die auf den Wärmeverbrauch bei der Gebäudeheizung (kommunale, privat, gewerblich) zurückzuführen sind, angewendet werden. Damit kann beurteilt werden, welche Maßnahmen (Isolierung, Wärmedämmung, neue Fenster) eine Wirkung auf den Wärmeverbrauch von Gebäuden unter konstanten Bedingungen haben. Eine Temperaturbereinigung des gesamten 9
Wärmeverbrauchs in der Kommune darf jedoch - aufgrund der Verwendung von Wärme für andere Zwecke, z.B. im industriellen/gewerblichen Bedarf – nicht vorgenommen werden. Die Höhe und die Entwicklung des Energieverbrauchs sind nicht nur von der Temperatur abhängig, sondern auch von den Energiepreisen oder von der wirtschaftlichen Entwicklung. Sie beeinflussen das Verbrauchsverhalten deutlich, so dass eine „Wirtschaftsbereinigung“ vielleicht noch eher durchgeführt werden müsste. Darüber hinaus gibt es weitere Einflussfaktoren, wie z.B. Änderungen des gesetzlichen Rahmens oder Öffentlichkeitskampagnen, die auch eine nennenswerte Auswirkung auf das Verbraucherverhalten haben können. 1.4 Die Bilanzierung des Verkehrsbereichs Verkehr ist die Bewegung von Personen und Gütern auf Routen einer Verkehrsinfrastruktur. Ein Verkehrsbedürfnis entsteht als Folge räumlicher Trennung sozialer Aktivitäten wie Wohnen, Arbeiten, Bildung und Erholung. Ziel des Verkehrs ist, soziale Bedürfnisse zu erfüllen, was entweder innerhalb oder außerhalb der Kommune geschehen kann. Die Erfüllung solcher Bedürfnisse ist die Ursache für die Verkehrsaktivitäten in der Kommune. Große Arbeitszentren sind Ziel vieler Pendler und Kommunen mit wenig Bildungs- und Freizeitmöglichkeiten haben einen Verkehrsfluss von Schülern und Studenten und freizeitaktiven Menschen nach außerhalb der Kommune. Es sind also vor allem soziale und wirtschaftliche Aspekte, ferner die Verfügbarkeit von Routen und Verkehrsinfrastruktur, die die Verkehrsflüsse bestimmen. Die territoriale Bilanz im Verkehrsbereich Einige Kommunen, die eine sogenannte territoriale Bilanz erstellen, beschäftigen sich nur mit der Verkehrsleistung und den Emissionen des Verkehrsbereichs innerhalb der eigenen Stadtgrenze, außerhalb dieser Grenzen werden die Emissionen nicht erfasst. Nach diesem Prinzip bekommen größere Städte aufgrund der größeren Stadtfläche viel mehr Emissionen als kleinere Städte zugerechnet. Unabhängig von den Verkehrseigenschaften der Kommune ist eine Berechnung der Emissionen des Verkehrs auf dem Territorium nahezu proportional zu der Stadtgröße. Dadurch bekommen kleine Gemeinden, selbst wenn kein ÖPNV vorhanden ist und sie deshalb große Anteile am Privatverkehr haben, der die meisten Emissionen im Verkehrsbereich verursacht, niedrigere Fahrleistungen und Emissionen zugeschrieben. 10
Äußerst problematisch wird dieser Ansatz bei der Berechnung des Flugverkehrs: Nach dem territorialen Prinzip werden die Emissionen bei den Starts und Landungen der Flugzeuge den Kommunen zugerechnet, auf deren Gebiet sich ein Flughafen befindet. Die restlichen Emissionen der Flugstrecke werden den Kommunen zugeteilt, die sich unter der Flugstrecke befinden. Die Emissionen des Flugverkehrs auf nicht nationalen Gebieten, wie z.B. auf dem Atlantik, müssten dann der internationalen Gemeinschaft zugerechnet werden. Aufgrund dieser Inkonsistenzen bei der Erfassung der Emissionen des Flugverkehrs werden sie bei der territorialen Methodik nicht betrachtet, d.h. 12% der Emissionen im Verkehrsbereich werden von der territorialen Verkehrsbilanz systematisch nicht erfasst. Die Klima-Bündnis-Methodik Aufgrund der oben dargestellten Schwierigkeiten und Inkonsistenzen bei der territorialen Bilanzierung des Verkehrsbereichs, hat sich das Klima-Bündnis für eine Berechnung nach dem Verursacherprinzip entschieden. Nach Ansicht des Klima-Bündnis ist es das Verhalten der Einwohner, die Verfügbarkeit von Verkehrsinfrastruktur plus die soziokulturelle und wirtschaftliche Struktur einer Stadt, die den Verkehrsbereich einer Kommune ausmachen. Eine Begrenzung des Verkehrs bei der Bilanzierung bis zur Stadtgrenze ist nicht sinnvoll, weil das Verhalten von Menschen und die Auswirkungen der Wirtschaft und der Infrastruktur einer Stadt nicht an der Stadtgrenze halt machen, sondern in vielen Fällen über diese Grenzen hinaus führen. Die Klima-Bündnis-Methodik versucht eine vollständige Erfassung des Verkehrsbereichs mit allen Verkehrsmitteln und Energieträgern. Diese Erfassung ist nur möglich mit einer Berechnung der gesamten Fahrleistung und dem Energieverbrauch nach Fahrzeugen der Einwohner der Kommune oder mit einer Erfassung aller von der Kommune verursachten Tätigkeiten. Privatverkehr: Für den Privatverkehr wird – soweit möglich – die gesamte Kilometerleistung der Einwohner bei der Nutzung von privaten Fahrzeugen 3 berechnet, und daraus der entsprechende Energieverbrauch nach Kraftstoffen und die CO2-Emissionen bestimmt, wobei die gesamten Wegstrecken, innerhalb und außerhalb der Kommune, berücksichtigt werden. 3 Der Energieverbrauch von Privatfahrzeugen umfasst der Kraftstoffverbrauch von Motorrädern und PKWs. 11
Mi diesem Ansatz ist die Berücksichtigung von Phänomenen wie dem Tanktourismus4 nicht nötig, denn es ist nicht wichtig, wo der Kraftstoff verkauft wird, sondern wer ihn verbraucht. Öffentlicher Verkehr: Viele der Fahrleistungen von öffentlichen Verkehrsmitteln finden sich als lokale Transportmittel innerhalb der Stadtgrenzen (Straßenbahn, U-Bahn oder Bus). Bestimmte Transportarten erfüllen ihre Funktion zwischen verschiedenen Kommunen (U-Bahn, S-Bahn, interkommunaler Busverkehr oder Regionalbahn). Die Berechnung der Fahrleistungen innerhalb einer bestimmten Stadtgrenze ist methodisch einfach und wird der Stadt zugeordnet, in der sie stattfindet. Komplexer ist die Berechnung von Verkehrsmitteln, die mehrere Kommunen bedienen und bei denen kontinuierlich Personen der einen oder der anderen Kommune ein- und aussteigen. Dazu hat das Klima- Bündnis detaillierte Empfehlungen erarbeitet. Fernverkehr Es gelten die gleichen Regeln wie beim Privatverkehr. Es wird die Fahrleistung der Einwohner der Stadt bei der Nutzung von Fernzügen und Flugzeugen berechnet. Weitere Erläuterungen über die Berechnung solcher Fahrleistungen finden sich in der Erfassung des Verkehrsbereichs in ECORegion. Güterverkehr Der Güterverkehr steht in direkter Relation zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten in der Kommune, d.h. auch hier wird der Güterverkehr der Kommune zugerechnet, von der die wirtschaftliche Tätigkeit ausgeht, also der Transport von Gütern, die in der Stadt umgeladen, transformiert oder erzeugt werden. Die Güter, die in die Stadt kommen, werden beim Umwandlungs- oder Erzeugungsort mitbilanziert. Das Klima-Bündnis versucht, alle Güterverkehrsarten zu bilanzieren (Bahn-, Schiffs- und Straßengüterverkehr). Der maritime Güterverkehr und der Frachtflugverkehr werden bis jetzt jedoch noch nicht erfasst. Eine Berechnung dieser Kategorien sollte in Zukunft nach den gleichen Prinzipien wie beim Personenfernverkehr erfolgen, die Bilanzierungsregeln dafür müssen jedoch erst noch definiert werden. 4Tanktourismus bezeichnet das Phänomen, dass Kraftfahrer in grenznahen Gebieten auf Grund steuerbedingter Preisunterschiede bei Kraftstoffen im jeweils billigeren Nachbarland tanken. 12
Darüber hinaus gibt es andere Fahrzeugkategorien, die bisher in der Klima-Bündnis- Methodik nicht erfasst werden, wie die Fahrzeuge der Landwirtschaft oder die sogenannten Sonderfahrzeuge (Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Müllabfuhr, Krankenwagen, u.a.). Die Emissionen dieser Fahrzeuge sind im Vergleich zu anderen, wie Personenwagen, Sattelzugmaschinen oder Lastkraftwagen jedoch auch sehr gering. Außerdem sind die Datenerhebung auf kommunaler Ebene und die Berechnung des Verbrauchs solcher Fahrzeuge sehr schwierig. Die Kategorie der Sonderfahrzeuge ist eine Mischkategorie, in der viele unterschiedliche Fahrzeuge zusammengefasst werden, d.h. die Fahrleistung und der Verbrauch dieser Fahrzeuge ist auch sehr unterschiedlich, was eine Berechnung sehr schwierig macht. 1.5 Vernachlässigung weiterer Treibhausgase In Deutschland werden 83% der nationalen CO2-Emissionen durch den Energiebereich verursacht [UBA-2011]. An den gesamten Treibhausgasemissionen Deutschlands beträgt der Anteil von CO2 87% (z.B. im Jahr 2009) [IPCCC-2011]. Eine energetische Bilanzierung auf CO2-Basis deckt daher den Großteil der Emissionen in Deutschland ab. Darüber hinaus gestaltet sich eine Erfassung der anderen Treibhausgase auf kommunaler Ebene als sehr schwierig. Derzeit plädiert das Klima-Bündnis nur für eine energetische Bilanzierung auf CO2-Basis, die alle kommunalen Bereiche darstellt: Verkehrsbereich, Haushalte, Wirtschaft, kommunale Gebäude und Infrastruktur, jedoch ohne die Betrachtung von nicht- energetischen diffusen Emissionen aus der Landwirtschaft, dem Abfallbereich und der Industrie. 13
Umsetzung des Klima-Bündnis-Konzepts der CO2- Bilanzierung in ECORegion Dieses Kapitel ist eine Einleitung für die Datenerhebung und die Dateneingaben in ECORegion zur Erstellung der Endbilanz. 2.1 Erfassung des Energiebereichs in ECORegion Der Energieverbrauch der Kommunen wird in ECORegion in den folgenden Tabellen erfasst: - Energieverbrauch gesamt: Kompletter Energieverbrauch einer Kommune - Energieverbrauch der Haushalte: Energieverbrauch der privaten Haushalte nach Energieträgern - Energieverbrauch der Wirtschaft: Energieverbrauch der wirtschaftlichen Tätigkeit einer Kommune - Energieverbrauch der kommunalen Verwaltung: Energieverbrauch der Bereiche, die unter die kommunale Verwaltung fallen. Der Energieverbrauch insgesamt Bei dieser Tabelle wird der Endenergieverbrauch in der Gemeinde eingetragen: Das heißt, der Verbrauch der in der Kommune (bezogen auf die Stadtgrenzen) verwendeten Energieformen (Strom und Fernwärme) und Energieträger. Die Energieverbrauchsdaten für leitungsgebundene Energieformen wie Strom oder Fernwärme und Energieträgern wie Erdgas sind bei den Netzbetreibern vorhanden. Die Netzbetreiber sind nach dem "Umweltinformationsgesetz“ vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3704) gegenüber den Kommunen, Landkreisen oder Regionen verpflichtet, über solche Verbrauchsdaten Auskunft zu geben. Schwieriger ist bis jetzt die Erfassung der nichtleitungsgebundenen Energieträger wie Heizöl, Holz, Steinkohle, Braunkohle, Biomasse, Biogas oder Flüssiggas5. Die Umsetzung der EU-Energiedienstleistungs-Richtlinie (EDL-Richtlinie) aus dem Jahr 2006 in Deutschland mit dem Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) vom 04.11.2010 eröffnet Möglichkeiten für die 5 Hier soll nicht der Primärenergieverbrauch der Energieträger für Kraftwerke erfasst werden, sonder nur der Endenergieverbrauch, d. h. die Verbrennung in Heizungssystemen oder bei Industrieprozessen von Heizöl, Holz oder Kohle oder die Beimischung oder Einspeisung von Biogas in das Ergasnetz. 14
Datenerhebung. Nach diesem Gesetz werden Energielieferanten und Energieunternehmer verpflichtet, Auskunft über die gelieferten Energiemengen zu geben, wenn deren Umsatz dem Äquivalent von 75 Gigawattstunden an Energie pro Jahr entspricht oder darüber liegt oder die zehn oder mehr Personenbeschäftigte haben oder deren Jahresumsatz und Jahresbilanz 2 Millionen Euro übersteigen. Die Bundesregierung wird durch Rechtsverordnung regeln 1. die Einzelheiten der Datenerhebung, insbesondere a) welche Datenarten erhoben werden dürfen, b) wann und wie die Daten zu übermitteln sind und 2. die Verwendung der Daten Das Klima-Bündnis machte dem Bundeswirtschaftministerium in einer Besprechung im Frühling des Jahres 2009 den Vorschlag einer Trennung dieser Daten nach Postleitzahl, damit die Kommunen exakte Daten bekommen könnten. Bis jetzt gibt es keine Informationen über die Ausführung des Gesetzes und man kann nicht sagen, ob unser Vorschlag in die Verordnung übernommen wird. Weil es bis jetzt keine anderen Möglichkeiten der Datenerhebung gibt, arbeiten viele Kommunen für die Erfassung des Heizöl- und Holzverbrauchs in den Kommunen mit Schornsteinfegerdaten. Die Schornsteinfeger sind nach der BImSchV verpflichtet, eine detaillierte Buchführung der von ihnen überprüften Feuerungsanlagen getrennt nach Leistung der Anlage und Altersklasse zu machen. Tabelle 1: Aufteilung der Feuerungsanlagen nach Leistung und Alterklasse [Worms-2009] Leistungsklassen in kW: Errichtung: 4 -
Zusätzlich gibt es für Holz, Pellets oder Scheitholz ab 2011 frei zugängliche Informationen aufgeschlüsselt nach Kommunen auf der Homepage: www.biomasseatlas.de. Dort werden alle Feuerungsanlagen erfasst, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gefördert sind. Man sollte diese Berechnungen mit anderen wichtigen Daten vergleichen, wie zum Beispiel dem Gasverbrauch in der Kommune: Der Verbrauch von Gas, Holz und Heizöl ist zueinander umgekehrt proportional. Je mehr Gasanschlüsse in einer Kommune vorhanden sind, desto weniger Heizölverbrauch wird diese Kommune verzeichnen. Einige Schornsteinfegerinnungen wie in Niedersachsen oder in Hessen bieten schon für alle Kommunen Informationen an über die Anzahl der in den Kommunen vorhandenen Feuerungsanlagen, in einer ähnlichen Form wie die von uns gezeigte Tabelle6. Bei der Kategorie Sonnenkollektoren in der Tabelle „Energieverbrauch gesamt“ ist nicht Photovoltaik gemeint 7 , sondern Solarthermie. Informationen über die in den Kommunen installierten Solarkollektoren bekommt man auf der Homepage www.solaratlas.de . Die Informationen dieser Homepage beziehen sich auf die von der Bafa geförderten solarthermischen Anlagen ab dem Jahr 2001. Bei der Webseite Solaratlas bekommt man die Anzahl der Solarkollektoren und die installierte Fläche. Für die Berechnung des Energieertrages der Solarkollektoren wurde vom Klima-Bündnis und dem „European Energy Award“ entschieden, einen Parameter von 350 kWh/m² in Jahr (für Deutschland) zu verwenden. Mit Hilfe dieses Parameters kann man die Leistung einer bestimmten Fläche berechnen. Die Solarstrahlung ist in den unterschiedlichen Regionen Deutschlands verschieden, die 350 kWh/m² stellen einen Durchschnittswert dar. Mit dem Begriff Umweltwärme ist die oberflächennahe Geothermie oder Umweltpumpe gemeint. Informationen über die Anzahl der Installationen mit Angaben über die Leistung sind bei den Unteren Wasserbehörden vorhanden. Informationen über den Verbrauch von Steinkohle, Braunkohle oder Flüssiggas sind bei vielen Landesämtern für Statistik für die kommunale Ebene zu finden. 6 Diese Tabelle wurde vom Klima-Bündnis für die Erstellung des Klimaschutzkonzepts der Stadt Worms entwickelt und dient jetzt als Vorlage für die Erfassung der Feuerungsanlagen aller Kommunen in Deutschland. 7 Photovoltaik ist eigentlich ein Teil des Strom-Mix und wird bei der regional oder lokal produzierten Strommenge erfasst. 16
Energieverbrauch der Haushalte Genau wie die Informationen über den gesamten Energieverbrauch von Strom, Gas und Fernwärme, sind auch die Informationen über den Energieverbrauch der Haushalte bei allen Netzbetreibern oder Energieversorgern Deutschlands vorhanden. Alle Netzbetreiber und Energieversorger Deutschlands arbeiten mit Lastprofilen für die Berechnung des Energieverbrauchs der Landwirtschaft, des Gewerbes (Großhandel, Gewerbe allgemein, Bäckerei, Ladengeschäfte, etc.) oder der Haushalte und sollten in der Lage sein, genaue Auskunft über diese Verbrauchsdaten zu geben. In der Regel verwenden die Energieversorger für die Erstellung der Standardlastprofile Verfahren des Bundesverbands der Energie und Wasserwirtschaft [BDEW]. Das Problem mit der Temperaturbereinigung für den Wärmebedarf der Haushalte wurde im methodischen Teil beschrieben (vgl. Kapitel 1.2.5). Energieverbrauch der Wirtschaft Der Energieverbrauch der Wirtschaft ist in ECORegion nach Prozentwerten aufgebaut, das heißt die Summe des Energieverbrauchs der Energieträger aller Sektoren der Wirtschaft sollte als Ergebnis 100% ergeben. Bei der Tabelle der Wirtschaft sind die drei traditionellen Sektoren der Wirtschaft dargestellt: - Primärer Sektor: bestehend aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Bergbau - Sekundärer Sektor: aus Industrie, Baugewerbe und Energie und Wasserversorgung. - Tertiärer Sektor: Dienstleistungen Genau wie bei den privaten Haushalten ist bei den Energielieferanten und Netzbetreibern Deutschlands eine Aufteilung des Energieverbrauchs von Strom, Gas oder Fernwärme auf alle diese Sektoren vorhanden. Die Erfassung des Energieverbrauchs der Industrie ist wegen ihrem Status als Sondertarifkunde bei den Energieversorgern unkompliziert. Bei der Landwirtschaft und den Dienstleistungen ist wie aufgezeigt eine Erfassung der Daten mit den Standardlastprofilverfahren ebenfalls nicht kompliziert. Daneben existieren Berichte von vielen Landesämtern für Statistik über den gesamten Energieverbrauch der Industrie auf kommunaler Ebene8. 8 Bei den Landesämtern für Statistik werden in der Regel Betriebe der Industrie ab 20 Mitarbeitern erfasst. 17
Der Energieverbrauch der Großindustrie, die unter den Emissionshandel fällt, sollte nicht bei der kommunalen CO2-Bilanz betrachtet werden (siehe Beschreibung der Methodologie). Der Energieverbrauch der kommunalen Verwaltung Diese Tabelle ist die einzige in ECORegion, die nicht in der Startbilanz berechnet wird. Bei der Entwicklung von ECORegion für Deutschland wurde gemeinsam mit den Kommunen der Testphase, dem Klima-Bündnis und der BSU entschieden, diese Tabelle nicht mit durchschnittlichen deutschen Kennzahlen zu berechnen, aus folgenden Gründen: - Es gibt in Deutschland keine Untersuchung über den Energieverbrauch von Kommunen, die eine zuverlässige Berechnung solcher Kennzahlen ermöglichen würden - Jede Kommune hat besondere Eigenschaften und Kompetenzen, die die Ermittlung solcher Kennzahlen verkomplizieren würden. Es gibt Kommunen, die Krankenhäuser, Schulen, abfallwirtschaftliche Strukturen und Wasser- und Abwasserversorgung verwalten und andere Kommunen, die das nicht tun. - Jede Klima-Bündnis-Kommune sollte eigentlich ein Energiemanagement betreiben, das die Erfassung solcher Energieverbrauchsdaten detailliert ermöglicht – ohne für die notwendige Berechnung auf deutsche Kennzahlen angewiesen zu sein. Bei der Tabelle „Kommunale Verwaltung“ werden drei Kategorien erfasst: Die Straßenbeleuchtung: Straßen-, Fußgängerwege-, Park- und Verkehrsbeleuchtung. Die Kommunalen Gebäude: Gebäude sind die sogenannten Immobilien, d.h. Verwaltungsgebäude, Rathaus, Schulen, Turnhallen, Schwimmbäder, Bibliotheken oder Krankenhäuser und alles, was die Eigenschaft von Gebäuden besitzt. In diese Tabelle sollen alle Gebäude eingetragen werden, die der kommunalen Verwaltung obliegen. Die Kommunale Infrastruktur: Man beschreibt als Infrastruktur die technische Grundeinrichtung der Stadt in den Bereichen: - Wasser / Abwasser, Wasserleitungen, Brunnen, Wasserwerke, Wasseraufbereitung, Kanalisation, Klärwerk, etc. 18
- Straßen und Schienenverkehr: Brücken, Tunnel, Passagen, Schienennetze, 9 Haltestellen oder Haltepunkte für Park and Ride . - Abfall: Müllentsorgung, Abfallsammlung, Abfallbeseitigung oder -Behandlung und Recycling. Es gibt in Deutschland oder Europa keine wirkliche Beschreibung oder Definition solcher Kategorien. Aus diesem Grund haben wir im Klima-Bündnis nach intensiver Recherche und Austausch mit Stadtplanern eine eigene Definition erstellt. Der Begriff kommunale Infrastruktur ist eigentlich ein militärischer Begriff der NATO aus den sechziger Jahren, der von der Stadtplanung übernommen wurde. Verbrauch der kommunalen Fahrzeugflotte Bei diesen zwei Tabellen soll entweder der Kraftstoffverbrauch der kommunale Fahrzeuge eingegeben werden in Liter Diesel, Benzin oder m³ Gas, oder in Verbrauchsenergieeinheiten [kWh] von zum Beispiel Elektroautos. Beide Tabellen werden miteinander kombiniert für eine endgültige Berechnung des Energieverbrauchs bzw. der Emissionen der kommunalen Fahrzeuge. Was versteht man unter kommunalen Fahrzeugen? Genau wie bei kommunalen Gebäuden oder der Infrastruktur gibt es keine konkrete Definition für diese Kategorie. Aus diesem Grund haben wir im Klima-Bündnis eine einige Definition erstellt. - Dienstwagen (PKW) - Straßenreinigung und Arbeitsmaschinen - Polizeiautos / Ordnungsamtswagen - Feuerwehrfahrzeuge - Krankenkraftwagen - Müllfahrzeuge Nach der Ansicht des Klima-Bündnis sollen bei den Tabellen der kommunalen Verwaltung nur der Energieverbrauch und die CO2-Emissionen, die in kommunaler Verantwortung liegen und die man auf kommunaler Ebene mit der Implementierung von direkten Klimaschutzmaßnahmen beeinflussen kann, erfasst werden. Aus diesem Grund sollen in dieser Tabelle nur die Fahrzeuge betrachtet werden, die wirklich unter kommunaler Verantwortung sind. 9Hier handelt es sich nur um den Verbrauch die oben genannten Tunnel, Passagen… und die notwendige Schienenver- kehrsinfrastruktur, und nicht um den Verbrauch der Fahrleistung des Schienenverkehrs selbst. 19
2.2 Erfassung der Energieproduktion Die kommunale / regionale Energieproduktion von Strom und Fernwärme wird mit den folgenden Tabellen erfasst: - Strom Produktionsmenge: kommunal erzeugter Strom - Strom regional abgesetzt: Verbrauchsanteile der eigenen Stromproduktion - Strom Verbrauchs-Mix: Erfassung der Verbrauchsanteile von kommunaler nationaler Stromproduktion. - Nah-, Fernwärme-Produktionsmenge: Nah-, Fernwärme Erzeugung. - Nah-, Fernwärme, regional abgesetzt: Verbrauchsanteile der Nah- und Fernwärme. - Verbrauchs Fernwärme-Mix: Ergebnis des Nah- und Fernwärmeverbrauchs Berechnung der kommunalen Nah-, Fernwärme und Stromerzeugung in ECORegion Die Berechnung der CO2-Emissionen des Nah-, Fernwärme- und Stromverbrauchs wird für alle ECORegion-Nutzer bei der Startbilanz mit Hilfe des sogenannten Strom-Mix und Fernwärme-Mix Deutschland erstellt. Bei der Startbilanz wird angenommen, dass der kommunale Verbrauch von Strom und Fernwärme genau den Eigenschaften des durchschnittlichen Verbrauchs in Deutschland entspricht. Diese Annahme kann – wie in jeder anderen ECORegion-Tabelle – mit eigenen Angaben in den Tabellen „Strom / Fernwärme-Produktionsmenge“ und „Strom / Fernwärme Anteile regional abgesetzt“ verfeinert werden. Strom Produktionsmenge In diese Tabelle wird die lokale Stromerzeugung entsprechend der unterschiedlichen Stromproduktion eingetragen: Erdgas (KWK), Biomasse, Photovoltaik, Wind, Wasser, Abfall, etc. Das heißt, die Stromproduktion aus erneuerbaren kommunalen Anlagen, mit einer niedrigeren Leistung als 20 MW 10 wird erfasst. Anlagen mit einer elektrischen Leistung über 20 MW fallen unter die besonderen Regelungen des Emissionshandelsgesetzes (TEHG) und werden nicht als kommunale Anlagen betrachtet. Diese Regel gilt nicht nur für die CO2-Bilanzierung im Rahmen des Klima-Bündnis, sondern auch für die Erstellung von CO2-Inventaren im Rahmen der europäischen Initiative des Konvents der Bürgermeister, wo ebenfalls Anlagen mit einer Stromleistung von über 20 MW von der Bilanz ausgeschlossen 10 Anlagen mit einer Leistung über 20 MW werden beim EEG nicht berücksichtigt 20
werden. Eine mögliche Berücksichtigung dieser Anlagen bei kommunalen CO2- Bilanzen würde auch eine Bilanzierung der CO2-Emissionszertifikate bedeuten, die diese Anlagen im nationalen oder internationalen Emissionshandel erwerben oder verkaufen, was die kommunale CO2-Bilanz verfälschen wurde. Anlagen außerhalb der Gemarkungsgrenzen der Kommune werden auch nicht in der kommunalen CO2-Bilanz betrachtet. Ebenso sollen bei dieser Tabelle keine Atomkraftwerke oder Kohlekraftwerke eingetragen werden. Diese kommerziellen Anlagen dienen der allgemeinen Stromerzeugung in Deutschland und sind schon beim nationalen Strom-Mix berücksichtigt. Strom regional abgesetzt Nach den Eingaben der Energieeinheiten der kommunalen Stromproduktion sollen Kommunen entscheiden und eingeben, welche Prozentanteile von dieser Produktion lokal verbraucht werden. Es gibt zum Beispiel Kommunen oder Anlagen, die ihre Produktion als grünen Strom verkaufen. Um eine doppelte Bilanzierung dieses Stroms zu vermeiden, der theoretisch woanders verbraucht wird, dürfen diese Kommunen solche Stromanteile nicht als eigenen Verbrauch eintragen. Weiterhin gibt es erneuerbare Anlagen, die Eigentum von mehreren Kommunen sind, und ihnen Strom liefern. In solchen Fällen muss man sich überlegen, wie die virtuelle Stromlieferung aufzuteilen ist. Strom Verbrauchs-Mix Mit den Eingaben, die bei der eigenen Stromproduktion und dem Verbrauch gemacht werden, wird durch ECORegion ein lokaler / regionaler Strom-Mix berechnet. Dieser sogenannte Verbraucher Strom-Mix ist die berechnete Mischung von kommunal erzeugtem und verbrauchtem Strom und von Stromanteilen, die die Kommune verbraucht aber nicht selber produziert und die aus der Stromleitung mit dem deutschen Strom-Mix entnommen wurden. Je mehr Strom eine Kommune lokal erzeugt und verbraucht, desto stärker ändert sich ihr Strom-Mix im Vergleich zum deutschen Strom-Mix. Mit den Angaben zu diesem neuen lokalen Strom-Mix werden die regionalen/lokalen Emissionen des Stroms berechnet. Je größer die kommunale erneuerbare Strom-Produktion ist, desto kleiner wird der regionale CO2-Emissionsfaktor des Stroms. 21
Fernwärme Produktionsmenge Genau wie beim Strom soll in diese Tabelle die lokale / regionale Produktion von Nah- und Fernwärme eingetragen werden. Fernwärme regional abgesetzt Die Nah-, Fernwärme Produktion wird immer lokal / regional betrachtet. De facto kann Wärme wegen den dabei großen auftretenden Verlusten nicht über große Distanzen transportiert werden und wird daher immer lokal verbraucht 11 . Es besteht aber die Möglichkeit, vor allem bei großen Müllverbrennungsanlagen, dass mehrere Kommunen von einer einzigen Anlage versorgt werden. In diesen Fällen ist immer bekannt, welche Wärmemengen die eine oder die andere Kommune von der Anlage bekommt. Große Fernwärmekraftwerke sind in der Regel Müllverbrennungsanlagen, Kohle-, GuD-, oder Biomasse-Anlagen. Fernwärme Verbrauchs-Mix Der deutsche Fernwärme-Mix wird mit den kommunalen Eingaben vollständig überschrieben und spielt bei der Berechnung keine Rolle. Der Verbraucher-Mix entspricht nur den Eingaben, welche die Kommune selbst gemacht hat, nur mit diesen Angaben werden die Emissionen berechnet. Spezialfall der Kraftwärmekopplung Wegen der Komplexität der CO2-Bilanzierung von Kraftwärmekopplungsanlagen wird das Klima-Bündnis ein separates Dokument anbieten mit einer vollständigen Erläuterung der Schwierigkeiten der CO2-Bilanzierung und konkreten Vorschlägen zur Berechnung von CO2- Emissionsfaktoren für die Strom- und Wärmeerzeugung. Nationale und regionale Faktoren Als Konsequenz der lokalen Angaben beim Strom und der Fernwärme und der Berechung des lokalen Strom- und Fernwärme-Mix, werden auch regionale oder lokale CO2- Emissionsfaktoren für den Strom und die Fernwärme von ECORegion berechnet. Diese Faktoren sind für die Darstellung der kommunalen Anstrengungen im Klimaschutz sowie bei den Erfolgen bestimmter Klimaschutzmaßnahmen in den Kommunen sehr wichtig. Mit Hilfe der regionalen CO2-Emissionsparameter wird deutlich, wie viel CO2 die Kommunen durch die Erzeugung von Erneuerbaren Energien im Vergleich zum nationalen Mix einsparen. 11 Ausnahme: Transport von Latentwärmespeichern 22
Landkreise oder Regionen, die eine Community bilden, bekommen zusätzliche Community Faktoren. Damit werden spezifische CO2-Emissionsfaktoren des Stroms oder der Fernwärme als gewichteter Mittelwert aller Kommunen für den Landkreis oder die Region erstellt. 2.3 Erfassung des Verkehrsbereichs in ECORegion ECORegion erfasst die Fahrleistung, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen folgender Verkehrsarten: - Personenverkehr: Privater Personenverkehr und Öffentliche Personennahverkehr - Personenfernverkehr: Fernzüge und Flugverkehr - Straßengüterverkehr - Sonstiger Güterverkehr Drei Größen beeinflussen den Energieverbrauch dieser Verkehrsarten: - Die Fahrleistung: Anzahl der beförderten oder transportierten Personen oder Güter, oder Anzahl der gefahrenen Kilometer, gemessen in den Einheiten Personenkilometer, Fahrzeugkilometer oder Tonnenkilometer. - Der Energieverbrauch pro Personenkilometer, Fahrzeugkilometer oder Tonnenkilometer - Der Kraftstoff-Mix der Fahrzeuge: Aufteilung des Verbrauchs der Fahrzeuge nach Kraftstoffart. Der Personenverkehr Der Personenverkehr beinhaltet die Verkehrsleistung und Emissionen des privater Personenverkehrs und des ÖPNV. Diese Fahrleistung wird in der Einheit Personenkilometer berechnet. Aufgrund der Datenverfügbarkeit ist die Berechnung in einer anderen Einheit nicht möglich. Die Daten des Bahnverkehrs werden nur in der Einheit Personenkilometer erfasst. Damit eine einheitliche Berechnung des Personenverkehrs in einer einzigen Einheit durchführbar ist, wurde der gesamte Privatverkehr in dieser Einheit berechnet. Privater Personenverkehr Unter privaten Personenverkehr versteht man den motorisierten Individualverkehr. Das ist die Transportleistung von Personenkraftwagen und Kombis (Benzin und Diesel) sowie die Transportleistung von Krafträdern. Die Mopeds werden bei unserer Berechnung nicht 23
betrachtet, weil diese Fahrzeuge in vielen Statistiken nicht erfasst werden, und weil diese Fahrzeuge Zulassungsfrei sind. Die Fahrleistung aller Fahrzeuge und der dementsprechende Kraftstoffverbrauch wurde mit den Angaben von „Verkehr in Zahlen“ berechnet [VIZ], eine jährliche Publikation des Bundesministeriums für Verkehr, die die größte Datenquelle Deutschlands im Verkehrsbereich ist. In dieser Publikation sind nur nationale Daten für Deutschland erfasst, deswegen basieren unsere Berechnungen auch auf nationalen Daten. In den Studien zum Verkehrsbereich sind bis jetzt kaum regionale Datenuntersuchungen vorhanden. Unsere Berechnungen beziehen sich auf drei Größen: - Fahrleistung der Fahrzeuge in der Einheit Personenkilometer - Treibstoff-Mix in [%] - Spezifischer Verbrauch der Fahrzeuge in der Einheit [MJ/Pkm] Fahrleistung des Privatpersonenverkehrs Wie schon gesagt, ist die Fahrleistung der Privatfahrzeuge mit nationalen Durchschnittsdaten berechnet. Diese Fahrleistung wird bei ECORegion mit der Eingabe der Anzahl der in der Kommune zugelassenen Fahrzeuge kalkuliert. Als Ergebnis erhält man die endgültige Fahrleistung des Privatverkehrs, mit der der Energieverbrauch und die CO2- Emissionen berechnet werden. Zwei Fragen werden sehr häufig zur Fahrleistung gestellt: Bei der Berechnung der Fahrleistung des Privatverkehrs fließen deutsche Kennzahlen ein. Wie kann man diese Berechnung mit kommunalen Daten erstellen? Die einzige Möglichkeit, so eine Berechnung mit konkreten kommunalen Daten durchzuführen, ist die intensive Untersuchung zum Privatverkehrsverhalten der Einwohner der Kommune. Dafür müssen Befragungen und Verkehrszählungen gemacht werden, die Angaben über die konkrete Fahrleistung der Einwohner liefern. Solche Befragungen sind aufwendig, arbeitsintensiv und müssen immer aktualisiert werden. Deswegen gibt es leider nur wenige Kommunen, die solche Untersuchungen durchführen. Bei der ECORegion-Methodik ergeben sich keine Unterschiede der Fahrleistung in ländlichen Gebieten und Ballungsräumen Es wird allgemein in Deutschland geschätzt, dass Autofahrer in Ballungsräumen jährlich 50 Stunden mehr fahren und dass Fahrer in ländlichen Gebieten längere Strecken fahren. Es 24
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