Im Klima-Bündnis CO2-Bilanzierung - Redaktion: Miguel Morcillo Frankfurt am Main, November 2011

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Im Klima-Bündnis CO2-Bilanzierung - Redaktion: Miguel Morcillo Frankfurt am Main, November 2011
CO2-Bilanzierung

  im Klima-Bündnis

Redaktion: Miguel Morcillo

Frankfurt am Main, November 2011
Regeln für die CO2-Bilanzierung im Klima-Bündnis .......................................................................... 3
   1.1        Definition der CO2-Bilanzierung im Klima-Bündnis ................................................................ 4
   1.2        Bilanzgrenzen der CO2-Bilanz ............................................................................................... 5
      Die Quellenbilanz (Territorial-Bilanz) .............................................................................................. 5
      Bilanzierung nach IPCC.................................................................................................................. 6
      Die Verursacherbilanz..................................................................................................................... 6
      LCA- Ansatz.................................................................................................................................... 6
   1.3        Die CO2-Bilanz nach dem Konzept des Klima-Bündnis......................................................... 7
      Berechnung der kommunalen Energieerzeugung in der CO2-Bilanz ............................................ 7
      Bilanzierung von Strom in Kraftwerken ab 20 MW Leistung .......................................................... 8
      Bilanzierung der Großemittenten.................................................................................................... 8
      Bilanzierung von Ökostrom............................................................................................................. 9
      Temperaturbereinigung................................................................................................................... 9
   1.4        Die Bilanzierung des Verkehrsbereichs ............................................................................... 10
      Die territoriale Bilanz im Verkehrsbereich..................................................................................... 10
      Die Klima-Bündnis-Methodik ........................................................................................................ 11
      Privatverkehr:................................................................................................................................ 11
      Öffentlicher Verkehr: ..................................................................................................................... 12
      Fernverkehr................................................................................................................................... 12
      Güterverkehr ................................................................................................................................. 12
   1.5        Vernachlässigung weiterer Treibhausgase.......................................................................... 13
Umsetzung des Klima-Bündnis-Konzepts der CO2-Bilanzierung in ECORegion ......................... 14
   2.1        Erfassung des Energiebereichs in ECORegion ................................................................... 14
      Der Energieverbrauch insgesamt ................................................................................................. 14
      Energieverbrauch der Haushalte .................................................................................................. 17
      Energieverbrauch der Wirtschaft .................................................................................................. 17
      Der Energieverbrauch der kommunalen Verwaltung.................................................................... 18
      Verbrauch der kommunalen Fahrzeugflotte ................................................................................. 19
   2.2        Erfassung der Energieproduktion......................................................................................... 20
      Berechnung der kommunalen Nah-, Fernwärme und Stromerzeugung in ECORegion .............. 20
      Strom regional abgesetzt .............................................................................................................. 21
   2.3        Erfassung des Verkehrsbereichs in ECORegion ................................................................. 23
      Der Personenverkehr.................................................................................................................... 23
      Personenfernverkehr .................................................................................................................... 28
      Der Güterverkehr .......................................................................................................................... 29
      Literaturverzeichnis....................................................................................................................... 32

                                                                         2
Regeln für die CO2-Bilanzierung im Klima-Bündnis

Mit ihrem Beitritt zum Klima-Bündnis verpflichten sich die Städte und Gemeinden freiwillig zu
dem Ziel einer Reduktion ihrer der CO2-Emissionen um 10% alle fünf Jahre. Eine
Erfolgskontrolle bzgl. der Zielerreichung ist nur durch die Erstellung einer CO2-Bilanz
möglich, weshalb sich das Klima-Bündnis seit seiner Gründung mit der CO2-Bilanzierung auf
kommunaler Ebene auseinandersetzt. So wurden, ausgehend von ethischen Prinzipien (die
Kommune ist für alle Emissionen verantwortlich, die durch Aktivitäten auf ihrem Gebiet
entstehen)   und     pragmatischen   Ansätzen       zur   Überbrückung   von   Lücken   in   der
Datenverfügbarkeit, Regeln für die CO2-Bilanzierung auf kommunaler Ebene entwickelt.

Wichtige Meilensteine dieser Arbeit sind:
      1993: Beschluss der Mitgliederversammlung mit Vereinbarungen zu Monitoring und
       Berichterstattung: In regelmäßigen Zeitabständen sind Berichte zu erstellen und zu
       veröffentlichen, die die bis dahin realisierten Klimaschutzmaßnahmen und die
       dadurch erreichte CO2-Reduktion darstellen. Die CO2-Bilanz soll die Emissionen
       umfassen, die durch den Energieverbrauch und das Verkehrsaufkommen in der
       Kommune verursacht werden, wobei die vorgelagerte Prozesskette mit einbezogen
       werden soll. Wegen des teilweise erheblichen Umfangs von Zu- und Abwanderungen
       soll das Klima-Bündnis-Ziel, das im Manifest des Klima-Bündnis vorgesehen ist, auf
       die pro Kopf-Emissionen bezogen werden.
      1995: Der im Jahr 1993 gegründete Arbeitskreis „CO2-Reduktionsstrategien im Klima-
       Bündnis“ legt Empfehlungen zur Berichterstattung vor. Für die qualitative Erfolgs-
       kontrolle wird ein Maßnahmenraster vorgegeben, für das quantitative Monitoring
       werden Empfehlungen zur Aufschlüsselung und Darstellung der CO2-Emissionen
       formuliert.
      1998: Forum zum Thema „CO2-Monitoring – Methoden und Ergebnisse“ auf der
       Jahrestagung in Luzern (CH). Die Schweizer Mitgliedsstädte erstellen in der Folge
       Klimaschutzbilanzen in weitgehend einheitlichem Format.
      1999: Workshop zum Monitoring auf der Jahrestagung in Apeldoorn (NL). Zehn
       „Goldene Regeln“ zum Monitoring werden formuliert. Außerdem wird weiterer
       Forschungsbedarf konstatiert, insbesondere zur Frage, wie bei der Erfolgskontrolle
       externe Einflüsse (nationale und europäische Rahmenbedingungen) von den
       Ergebnissen kommunaler Klimaschutzpolitik unterschieden werden können. Die
       Geschäftsstelle wertet zahlreiche Berichte der Mitglieder aus, um Schlussfolgerungen
       zur Gesamt-Erfolgsbilanz des Klima-Bündnis zu ziehen.

                                                3
   2000: Verabschiedung der „Klima-Bündnis-Erklärung von Bozen“. Dort wird
       unterstrichen,   dass   die   Mitglieder       eine   „deutlich   messbare       Reduktion   der
       Treibhausgas-Emissionen“ erreichen wollen, dass sie „kurz- und mittelfristige
       Zielsetzungen sowie Einzelziele in den verschiedenen Handlungsfeldern, die eine
       Überprüfung der Fortschritte ermöglichen“ aufstellen wollen, und dass sie
       „Instrumente zur Erfolgskontrolle ihrer Ziele, insbesondere zur Bilanzierung der CO2-
       Emissionen und zum Monitoring durch weitere Indikatoren“ vereinbaren wollen. Mit
       dem „Kommunalen Klimaschutzprofil“ wird von der Geschäftsstelle ein Format zur
       übersichtsartigen Berichterstattung entwickelt und vorgeschlagen. Der Statusreport
       2000 basiert auf diesem Format und stellt die Profile von 30 Mitgliedsstädten der
       internationalen Öffentlichkeit auf der UN-Klimakonferenz vor.
      2005: Verpflichtung aller Kommunen bei der Mitgliederversammlung auf eine
       Inventarisierung und Veröffentlichung der CO2-Emissionen, die den Energie- und
       Verkehrsbereich umfasst.
      2007: Entwicklung des internetbasierten Tools ECORegion gemeinsam mit der Firma
       Ecospeed     entsprechend     der   im         Klima-Bündnis      vereinbarten    Regeln     und
       Durchführung einer Pilotphase mit dem Ergebnis einer Lancierung dieses Tools für
       alle Kommunen in Deutschland im August 2008 und von weiteren Länderversionen
       (Italien: 2010, Luxemburg: 2011). Die AG CO2-Bilanzierung begleitet diesen Prozess
       und entwickelt kontinuierlich weitere Regeln und Berechnungsempfehlungen.
      2011: Rund 800 Kommunen in Deutschland nutzen ECORegion. Die Bilanzen der
       Klima-Bündnis-Mitglieder, die vollständig mit lokalen Daten berechnet wurden,
       decken 25 % der deutschen Bevölkerung ab.

Wie die oben dargestellten Entwicklungsschritte zeigen, ist die kommunale CO2-Bilanzierung
ein kontinuierlicher Prozess. Die folgenden CO2-Bilanzierungsregeln beschreiben die bis jetzt
im Klima-Bündnis gesammelten Erfahrungen. Weiterentwicklungen aufgrund verschiedener
Änderungen beim „Stand der Technik“, bei der Datenverfügbarkeit und der gesetzlichen
Rahmenbedingungensind zu erwarten.

1.1 Definition der CO2-Bilanzierung im Klima-Bündnis

Die Bilanzierung der energiebedingten Kohlendioxid (CO2)-Emissionen erfasst den Anteil der
gesamten Kommune (Haushalte, Gewerbe, Industrie, Verkehr) an dem Ausstoß dieses
Treibhausgases. Hauptquelle für die Emission von Kohlendioxid ist die Verbrennung fossiler
Energieträger zur Erzeugung von Nutzenergie.

                                                  4
Für die Bilanzierung werden nicht nur die direkten CO2-Emissionen, sondern auch die
zurechenbaren außerörtlichen Emissionen, insbesondere außerörtlicher Kraftwerke, deren
Energie im Stadtgebiet verbraucht wird, mitberücksichtigt.

Ziel der kommunalen CO2-Bilanzierung ist es, die auf EU- und nationaler Ebene
vorgenommene Erhebung der Treibhausgase auf lokaler Ebene fortzusetzen und damit auf
kommunaler Ebene Referenzwerte für zukünftige CO2-Minderungsprogramme zu schaffen.
Diese Referenzwerte sind die Grundlage für die Festlegung von örtlich spezifischen
Emissionsminderungszielen, für die Entwicklung von Strategien und Maßnahmen in den
prioritären Handlungsfeldern und – nach Fortschreibung – zur Überprüfung der
Zielerreichung. Im Zusammenhang mit konkreten Einzelmaßnahmen ist darüber hinaus eine
maßnahmenbezogene Erfolgsbilanz sinnvoll [Worms-2009].

1.2 Bilanzgrenzen der CO2-Bilanz

Bei der Definition der CO2-Bilanzierung im Klima-Bündnis wurden zwei Begriffe verwendet,
die in der fachlichen Diskussion umstritten sind: CO2-Bilanz „in der Kommune“ und CO2-
Bilanz „von der Kommune verursacht“. Generell werden im Rahmen der kommunalen CO2-
Bilanzierung immer wieder zwei gegensätzliche Begriffe verwendet: „Territoriale“ CO2-Bilanz
und Verursacher-CO2-Bilanz. Der Begriff „territoriale“ CO2-Bilanz ist jedoch in der Literatur
nicht definiert. Mit dem Begriff „territoriale Bilanz“ ist i.d.R. die sogenannte Quellenbilanz
gemeint, die Bestandteil der IPCC-Methode ist, oder allgemein nur die Erstellung einer CO2-
Bilanz – unabhängig von der verwendeten Methodologie – innerhalb der kommunalen
Grenzen. Nachfolgend werden die unterschiedlichen Ansätze erklärt.

Die Quellenbilanz (Territorial-Bilanz)
Bei der Quellenbilanz handelt es sich um eine auf den Primärenergieverbrauch eines Landes
bezogene     Darstellung   der   Emissionen,       unterteilt   nach   den   Emissionsquellen,
Umwandlungsbereichen und dem Endenergieverbrauch. Unberücksichtigt bleiben dabei die
mit dem Importstrom zusammenhängenden Emissionen, dagegen werden die Emissionen,
die auf die Erzeugung des exportierten Stroms zurück zu führen sind, in vollem Umfang
nachgewiesen. Die Quellenbilanz ermöglicht Aussagen über die Gesamtmenge des im Land
emittierten CO2, wegen des Stromaußenhandels sind jedoch keine direkten Rückschlüsse
auf das Verbrauchsverhalten der Endenergieverbraucher und dem dadurch verursachten
Beitrag zu den CO2-Emissionen eines Landes möglich [LAK-EB].

                                               5
Es handelt sich um eine Bilanzierung nach dem Kraftstoffverbrauch. Dabei werden nur die
Emissionen der Kraftstoffe berechnet, die man für die Energieproduktion des Landes oder
die Energieumwandlung benötigt. Die Quellenbilanz ist die Berechnungsmethode der
deutschen Bundesländer für die CO2-Bilanz.

Bilanzierung nach IPCC
Die IPCC-Methode (Intergovernmental Panel on Climate Change) berechnet, ebenso wie die
Quellenbilanz,   den    Primärenergieverbrauch     einer    Nation   entsprechend     dem
Kraftstoffverbrauch für die Energieproduktion, im Verkehrsbereich und der Industrie.
Zusätzlich werden auch nichtenergetische Emissionen aus Industrieprozessen, Lösemitteln,
Landwirtschaft, Landnutzungsänderung, Waldbewirtschaftung und Abfallbewirtschaftung
berechnet.

Die Verursacherbilanz
Hierbei handelt es sich um eine Berechnung der CO2-Emissionen, die auf den Daten der
Endverbrauchssektoren beruhen und damit Stromimporte und andere Kraftstoffimporte
(Benzin, Diesel, Kerosin, Kohle) berücksichtigt, und die im Umwandlungsbereich bei der
Erzeugung von Strom und Fernwärme verursachten Emissionen dem Endverbrauch
zurechnet. Verursacherbilanzen sind damit ein Indikator im Hinblick auf die von den
Endverbrauchern in einer Region bewirkten Emissionen. Der Endenergieverbrauch erfasst
den Energiekonsum der Wirtschaft, der Haushalte und des Verkehrsbereichs.

LCA- Ansatz
Eine vollständige Betrachtung der CO2-Emissionen von Energie- oder Kraftstoffimporten ist
jedoch nur bei der Verwendung der LCA Methode (Life Cycle Approach/Lebenszyklus-
Ansatz) [LAK-EB] möglich. Bei der Bilanzierung nach LCA werden der gesamte
Energieaufwand und alle CO2-Emissionen betrachtet, die mit dem Endenergieverbrauch
verbunden sind. Dies umfasst den Energieaufwand und die Emissionen:
      für den Bau von Kraftwerken,
      für die Energieumwandlung nach Technologie, Abbau, Förderung und Herstellung der
       benötigten Kraftstoffe, d.h. beim Abbau von Kohle, bei der Öl- und Gasförderung, der
       Herstellung von Diesel, Benzin oder Kerosin sowie bei der energetischen Nutzung
       von Abfällen und Biomasse,
      bei der Energieproduktion und -bereitstellung, d.h. Primärenergieverluste in
       Abhängigkeit von der Effizienz und dem Wirkungsgrad der Anlagen sowie die
       Verluste beim Energietransport.

                                             6
1.3 Die CO2-Bilanz nach dem Konzept des Klima-Bündnis

Eine Berechnung der Emissionen nach dem Quellenprinzip ist für Kommunen nicht geeignet.
Zum einen beziehen alle Kommunen ihren Strom aus dem nationalen Stromnetz und nicht
von einzelnen Kraftwerken. Zum anderen würde die Berechnung der nationalen Kraftwerke
bei den kommunalen CO2-Bilanzen eine Art Zufallsprinzip in die CO2-Bilanzierung
einbringen: Kommunen, die in ihrem Territorium ein Kohlekraftwerk haben, bekommen
dadurch sehr hohe Emissionen, während Kommunen in der Nähe eines Atomkraftwerks nur
niedrige haben.

Eigentlich sind diese beiden Kommunen nicht für die Kraftwerke, die unter den
Emissionshandel fallen, verantwortlich. Diese großen Kraftwerke gehören zu großen
Energiekonzernen, die den erzeugten Strom in die nationalen Stromnetze einspeisen oder
für den Verkauf an der nationalen Strombörse verwenden. Kommunen sind vor allem nicht in
der Lage, die Energieerzeugung dieser Kraftwerke zu beeinflussen.

Da alle Kraftwerke ihre Energieproduktion in das nationale Stromnetz einspeisen und die
Kommunen ihren Verbrauch aus dem Stromnetz entnehmen, ist es für die kommunale CO2-
Bilanzierung deshalb nur sinnvoll, eine Berechnung mit den Anteilen und CO2-
Emissionsfaktoren des nationalen Strom-Mix durchzuführen, in den alle Kraftwerke der
Nation sowie die Energieimporte von außerhalb einfließen. Dieser Ansatz entspricht dem der
Verbraucherbilanz.

Darüber hinaus gibt es Unternehmen und Bürger, die selbst Strom erzeugen, diesen nicht in
das   öffentliche    Netz    einspeisen,    sondern     selbst     verbrauchen.    Diese     Fälle   von
Selbsterzeugung und Eigenverbrauch sollten in der CO2- Bilanz perspektivisch mit berechnet
werden.1

Berechnung der kommunalen Energieerzeugung in der CO2-Bilanz
Bei   der   Bilanzierung     auf    kommunaler      Ebene,       die   die   Emissionen     nach     dem
Energieverbrauch berechnet, stellt sich die Frage, wie man den in der Kommune erzeugten
Strom bilanzieren kann. Auch wenn dieser in das nationale Stromnetz eingespeist wird und
damit zur Veränderung (in der Regel: Verbesserung) des CO2-Emissionsfaktors für den
Strom beiträgt, wollen die Kommunen die eigene Stromproduktion darstellen. Diese ist ein
wichtiges Argument für die Arbeit in den politischen Gremien der Kommune und die

1
 Nach aktueller Datenlage werden nur Daten von der Stromeinspeisung erfasst. Für Eigenverbrauchsmengen
gibt es hingegen noch keine Datengrundlage.

                                                    7
Öffentlichkeitsarbeit, um Erfolge zu dokumentieren und damit die Umsetzung von weiteren
Klimaschutzmaßnahmen voran zu treiben.

Methodisch korrekt wäre nur eine Berechnung mit den Angaben und CO2-Emissionsfaktoren
aus dem nationalen Strom-Mix. Aus oben genannten Gründen erlaubt das Klima-Bündnis
jedoch eine Berechnung der eigenen Stromproduktion als eigenen Energieverbrauch.
Das Klima-Bündnis ist sich darüber bewusst, dass diese Regel zu einer doppelten
Bilanzierung von Emissionen führt, da die Verringerung der CO2-Emissionen aus dem Strom
auf jeweils lokaler und nationaler Ebene berücksichtigt wird. Deshalb werden für den
Vergleich        zwischen         Kommunen,            z.B.     im     Rahmen          des     „Benchmark            Kommunaler
Klimaschutz“, nur die kommunalen CO2-Emissionen betrachtet, die mit den nationalen CO2-
Emissionsfaktoren für Strom berechnet wurden, während die Bilanzierung mit Darstellung
der eigenen Stromproduktion nur in der Innendarstellung der Kommune verwendet werden
soll.

Bilanzierung von Strom in Kraftwerken ab 20 MW Leistung
Energieanlagen mit über 20 MW Leistung fallen unter den Emissionshandel und sollen bei
der kommunalen CO2-Bilanzierung nicht betrachtet werden. Weitere Erklärungen finden Sie
im vorliegenden Text weiter unten.
Eine Bilanzierung von Kraftwerken mit über 20 MW Leistung ist auch bei der
Bilanzierungsmethodik des „Covenant of Mayors“ nicht zugelassen [EU-Mayors].

Bilanzierung der Großemittenten
Schon zu Beginn der Beschreibung dieser Methodologie stellte sich die Frage, welche
Branchen sollen in den kommunalen Bilanzen betrachtet werden. Die Frage stellte sich, sind
Kommunen für den Energieverbrauch von Großemittenten verantwortlich oder können
Kommunen mit direkten Maßnahmen den Energieverbrauch und die Emissionen von
Kraftwerken oder Großindustrie beeinflussen?
Nach einigen Diskussionen wurde entschieden, den Anteil der Anlagen, die unter den
Emissionshandel2 fallen, nicht bei den kommunalen CO2-Bilanzen zu betrachten.
Die dem Emissionshandel unterliegenden Anlagen sind in der Regel große Energieanlagen
und energieintensive Industrieanlagen, die unter den speziellen Regelungen des
Emissionshandels stehen und Emissionsrechte kaufen, verkaufen oder kostenlos von der
Regierung bekommen.

2 Kraftwerke, Stahl-, Aluminium-, Chemische Industrie und Zementwerke fallen unter den Emissionshandel. Auf der Internetseite der

DEHSt findet man eine Auflistung aller Anlagen in Deutschland.

                                                                   8
Verschiedene Gründe sprechen gegen die Bilanzierung solcher Anlagen auf kommunaler
Ebene:

    -     Die Emissionsgrenzen und der CO2-Ausstoß solcher Anlagen werden von der
          internationalen und nationalen Politik und Behörden festgelegt und sind von
          europäischen und nationalen Gesetzen geregelt. Kommunen haben darauf keine
          Einwirkungsmöglichkeiten.
    -     Die nationale Politik beeinflusst die Emissionsgrenzen solcher Anlage durch die
          Erteilung von kostenlosen Emissionszertifikaten.
    -     Eine Erfassung der emissionspflichtigen Anlagen in der kommunalen CO2-Bilanz
          könnte   auch    die   Berechnung       der   dazugehörigen       CO2-Emissionszertifikate
          implizieren, was eigentlich nicht zu einer physikalische Berechnung der Emissionen
          gehört, sondern nur zu einer politisch-wirtschaftlichen.
    -     Die Anlagen, die dem Emissionshandel unterliegen, werden auch im Rahmen des
          Konvents der Bürgermeister („Covenant of Mayors“) nicht berücksichtigt [EU-Mayors].

Bilanzierung von Ökostrom
Das Klima-Bündnis diskutiert derzeit die Bilanzierungsregeln für Ökostrom in der
Arbeitsgruppe CO2-Monitoring sowie mit den nationalen Koordinationsstellen des Klima-
Bündnis in der Schweiz, Italien, Österreich und Luxemburg.

Temperaturbereinigung
Um die Entwicklung der CO2-Emissionen unabhängig vom Einfluss der jährlichen
Temperaturschwankungen darstellen zu können, wird in der Regel der Energieverbrauch in
einem bestimmten Zeitraum einer Temperaturbereinigung unterzogen. Im Ergebnis werden
fiktive   CO2-Emissionen      ermittelt,   die   sich   ergeben   hätten,    wenn    die   jährlichen
Durchschnittstemperaturen konstant dem langjährigen Mittel entsprochen hätten [LAK-EB].
Für und wider einer Temperaturbereinigung wurde von Anfang an in der AG CO2-Monitoring
diskutiert:
Die damit berechneten Energieverbräuche und Emissionen sind, wie in der Definition
aufgeführt, fiktiv, es handelt sich also um eine Anpassung der realen Emissionen.
Die Temperaturbereinigung darf nur bei der Bilanzierung der Emissionen, die auf den
Wärmeverbrauch bei der Gebäudeheizung (kommunale, privat, gewerblich) zurückzuführen
sind, angewendet werden. Damit kann beurteilt werden, welche Maßnahmen (Isolierung,
Wärmedämmung, neue Fenster) eine Wirkung auf den Wärmeverbrauch von Gebäuden
unter konstanten Bedingungen haben. Eine Temperaturbereinigung des gesamten

                                                   9
Wärmeverbrauchs in der Kommune darf jedoch - aufgrund der Verwendung von Wärme für
andere Zwecke, z.B. im industriellen/gewerblichen Bedarf – nicht vorgenommen werden.
Die Höhe und die Entwicklung des Energieverbrauchs sind nicht nur von der Temperatur
abhängig, sondern auch von den Energiepreisen oder von der wirtschaftlichen Entwicklung.
Sie beeinflussen das Verbrauchsverhalten deutlich, so dass eine „Wirtschaftsbereinigung“
vielleicht noch eher durchgeführt werden müsste. Darüber hinaus gibt es weitere
Einflussfaktoren,   wie     z.B.    Änderungen     des    gesetzlichen     Rahmens       oder
Öffentlichkeitskampagnen,     die   auch   eine    nennenswerte     Auswirkung     auf   das
Verbraucherverhalten haben können.

1.4 Die Bilanzierung des Verkehrsbereichs

Verkehr ist die Bewegung von Personen und Gütern auf Routen einer Verkehrsinfrastruktur.
Ein Verkehrsbedürfnis entsteht als Folge räumlicher Trennung sozialer Aktivitäten wie
Wohnen, Arbeiten, Bildung und Erholung. Ziel des Verkehrs ist, soziale Bedürfnisse zu
erfüllen, was entweder innerhalb oder außerhalb der Kommune geschehen kann. Die
Erfüllung solcher Bedürfnisse ist die Ursache für die Verkehrsaktivitäten in der Kommune.
Große Arbeitszentren sind Ziel vieler Pendler und Kommunen mit wenig Bildungs- und
Freizeitmöglichkeiten haben einen Verkehrsfluss von Schülern und Studenten und
freizeitaktiven Menschen nach außerhalb der Kommune. Es sind also vor allem soziale und
wirtschaftliche Aspekte, ferner die Verfügbarkeit von Routen und Verkehrsinfrastruktur, die
die Verkehrsflüsse bestimmen.

Die territoriale Bilanz im Verkehrsbereich
Einige Kommunen, die eine sogenannte territoriale Bilanz erstellen, beschäftigen sich nur mit
der Verkehrsleistung und den Emissionen des Verkehrsbereichs innerhalb der eigenen
Stadtgrenze, außerhalb dieser Grenzen werden die Emissionen nicht erfasst. Nach diesem
Prinzip bekommen größere Städte aufgrund der größeren Stadtfläche viel mehr Emissionen
als kleinere Städte zugerechnet. Unabhängig von den Verkehrseigenschaften der Kommune
ist eine Berechnung der Emissionen des Verkehrs auf dem Territorium nahezu proportional
zu der Stadtgröße. Dadurch bekommen kleine Gemeinden, selbst wenn kein ÖPNV
vorhanden ist und sie deshalb große Anteile am Privatverkehr haben, der die meisten
Emissionen im Verkehrsbereich verursacht, niedrigere Fahrleistungen und Emissionen
zugeschrieben.

                                             10
Äußerst problematisch wird dieser Ansatz bei der Berechnung des Flugverkehrs: Nach dem
territorialen Prinzip werden die Emissionen bei den Starts und Landungen der Flugzeuge
den Kommunen zugerechnet, auf deren Gebiet sich ein Flughafen befindet. Die restlichen
Emissionen der Flugstrecke werden den Kommunen zugeteilt, die sich unter der Flugstrecke
befinden. Die Emissionen des Flugverkehrs auf nicht nationalen Gebieten, wie z.B. auf dem
Atlantik, müssten dann der internationalen Gemeinschaft zugerechnet werden. Aufgrund
dieser Inkonsistenzen bei der Erfassung der Emissionen des Flugverkehrs werden sie bei
der territorialen Methodik nicht betrachtet, d.h. 12% der Emissionen im Verkehrsbereich
werden von der territorialen Verkehrsbilanz systematisch nicht erfasst.

Die Klima-Bündnis-Methodik
Aufgrund der oben dargestellten Schwierigkeiten und Inkonsistenzen bei der territorialen
Bilanzierung des Verkehrsbereichs, hat sich das Klima-Bündnis für eine Berechnung nach
dem Verursacherprinzip entschieden.

Nach Ansicht des Klima-Bündnis ist es das Verhalten der Einwohner, die Verfügbarkeit von
Verkehrsinfrastruktur plus die soziokulturelle und wirtschaftliche Struktur einer Stadt, die den
Verkehrsbereich einer Kommune ausmachen. Eine Begrenzung des Verkehrs bei der
Bilanzierung bis zur Stadtgrenze ist nicht sinnvoll, weil das Verhalten von Menschen und die
Auswirkungen der Wirtschaft und der Infrastruktur einer Stadt nicht an der Stadtgrenze halt
machen, sondern in vielen Fällen über diese Grenzen hinaus führen.

Die Klima-Bündnis-Methodik versucht eine vollständige Erfassung des Verkehrsbereichs mit
allen Verkehrsmitteln und Energieträgern. Diese Erfassung ist nur möglich mit einer
Berechnung der gesamten Fahrleistung und dem Energieverbrauch nach Fahrzeugen der
Einwohner der Kommune oder mit einer Erfassung aller von der Kommune verursachten
Tätigkeiten.

Privatverkehr:
Für den Privatverkehr wird – soweit möglich – die gesamte Kilometerleistung der Einwohner
bei der Nutzung von privaten Fahrzeugen 3 berechnet, und daraus der entsprechende
Energieverbrauch nach Kraftstoffen und die CO2-Emissionen bestimmt, wobei die gesamten
Wegstrecken, innerhalb und außerhalb der Kommune, berücksichtigt werden.

3   Der Energieverbrauch von Privatfahrzeugen umfasst der Kraftstoffverbrauch von Motorrädern und PKWs.

                                                                  11
Mi diesem Ansatz ist die Berücksichtigung von Phänomenen wie dem Tanktourismus4 nicht
nötig, denn es ist nicht wichtig, wo der Kraftstoff verkauft wird, sondern wer ihn verbraucht.

Öffentlicher Verkehr:
Viele der Fahrleistungen von öffentlichen Verkehrsmitteln finden sich als lokale
Transportmittel innerhalb der Stadtgrenzen (Straßenbahn, U-Bahn oder Bus). Bestimmte
Transportarten erfüllen ihre Funktion zwischen verschiedenen Kommunen (U-Bahn, S-Bahn,
interkommunaler Busverkehr oder Regionalbahn).
Die Berechnung der Fahrleistungen innerhalb einer bestimmten Stadtgrenze ist methodisch
einfach und wird der Stadt zugeordnet, in der sie stattfindet. Komplexer ist die Berechnung
von Verkehrsmitteln, die mehrere Kommunen bedienen und bei denen kontinuierlich
Personen der einen oder der anderen Kommune ein- und aussteigen. Dazu hat das Klima-
Bündnis detaillierte Empfehlungen erarbeitet.

Fernverkehr
Es gelten die gleichen Regeln wie beim Privatverkehr. Es wird die Fahrleistung der
Einwohner der Stadt bei der Nutzung von Fernzügen und Flugzeugen berechnet. Weitere
Erläuterungen über die Berechnung solcher Fahrleistungen finden sich in der Erfassung des
Verkehrsbereichs in ECORegion.

Güterverkehr
Der Güterverkehr steht in direkter Relation zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten in der
Kommune, d.h. auch hier wird der Güterverkehr der Kommune zugerechnet, von der die
wirtschaftliche Tätigkeit ausgeht, also der Transport von Gütern, die in der Stadt umgeladen,
transformiert oder erzeugt werden. Die Güter, die in die Stadt kommen, werden beim
Umwandlungs- oder Erzeugungsort mitbilanziert.

Das Klima-Bündnis versucht, alle Güterverkehrsarten zu bilanzieren (Bahn-, Schiffs- und
Straßengüterverkehr). Der maritime Güterverkehr und der Frachtflugverkehr werden bis jetzt
jedoch noch nicht erfasst. Eine Berechnung dieser Kategorien sollte in Zukunft nach den
gleichen Prinzipien wie beim Personenfernverkehr erfolgen, die Bilanzierungsregeln dafür
müssen jedoch erst noch definiert werden.

4Tanktourismus bezeichnet das Phänomen, dass Kraftfahrer in grenznahen Gebieten auf Grund steuerbedingter Preisunterschiede bei
Kraftstoffen im jeweils billigeren Nachbarland tanken.

                                                               12
Darüber hinaus gibt es andere Fahrzeugkategorien, die bisher in der Klima-Bündnis-
Methodik nicht erfasst werden, wie die Fahrzeuge der Landwirtschaft oder die sogenannten
Sonderfahrzeuge (Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Müllabfuhr, Krankenwagen, u.a.). Die
Emissionen dieser Fahrzeuge sind im Vergleich zu anderen, wie Personenwagen,
Sattelzugmaschinen oder Lastkraftwagen jedoch auch sehr gering. Außerdem sind die
Datenerhebung auf kommunaler Ebene und die Berechnung des Verbrauchs solcher
Fahrzeuge sehr schwierig. Die Kategorie der Sonderfahrzeuge ist eine Mischkategorie, in
der viele unterschiedliche Fahrzeuge zusammengefasst werden, d.h. die Fahrleistung und
der Verbrauch dieser Fahrzeuge ist auch sehr unterschiedlich, was eine Berechnung sehr
schwierig macht.

1.5 Vernachlässigung weiterer Treibhausgase

In Deutschland werden 83% der nationalen CO2-Emissionen durch den Energiebereich
verursacht [UBA-2011]. An den gesamten Treibhausgasemissionen Deutschlands beträgt
der Anteil von CO2 87% (z.B. im Jahr 2009) [IPCCC-2011]. Eine energetische Bilanzierung
auf CO2-Basis deckt daher den Großteil der Emissionen in Deutschland ab. Darüber hinaus
gestaltet sich eine Erfassung der anderen Treibhausgase auf kommunaler Ebene als sehr
schwierig. Derzeit plädiert das Klima-Bündnis nur für eine energetische Bilanzierung auf
CO2-Basis, die alle kommunalen Bereiche darstellt: Verkehrsbereich, Haushalte, Wirtschaft,
kommunale Gebäude und Infrastruktur, jedoch ohne die Betrachtung von nicht-
energetischen diffusen Emissionen aus der Landwirtschaft, dem Abfallbereich und der
Industrie.

                                           13
Umsetzung des Klima-Bündnis-Konzepts der CO2-
Bilanzierung in ECORegion
Dieses Kapitel ist eine Einleitung für die Datenerhebung und die Dateneingaben in
ECORegion zur Erstellung der Endbilanz.

2.1 Erfassung des Energiebereichs in ECORegion

Der Energieverbrauch der Kommunen wird in ECORegion in den folgenden Tabellen erfasst:

     -     Energieverbrauch gesamt: Kompletter Energieverbrauch einer Kommune
     -     Energieverbrauch der Haushalte: Energieverbrauch der privaten Haushalte nach
           Energieträgern
     -     Energieverbrauch der Wirtschaft: Energieverbrauch der wirtschaftlichen Tätigkeit
           einer Kommune
     -     Energieverbrauch der kommunalen Verwaltung: Energieverbrauch der Bereiche,
           die unter die kommunale Verwaltung fallen.

Der Energieverbrauch insgesamt
Bei dieser Tabelle wird der Endenergieverbrauch in der Gemeinde eingetragen: Das heißt,
der Verbrauch der in der Kommune (bezogen auf die Stadtgrenzen) verwendeten
Energieformen (Strom und Fernwärme) und Energieträger.
Die Energieverbrauchsdaten für leitungsgebundene Energieformen wie Strom oder
Fernwärme und Energieträgern wie Erdgas sind bei den Netzbetreibern vorhanden.

Die Netzbetreiber sind nach dem "Umweltinformationsgesetz“ vom 22. Dezember 2004
(BGBl. I S. 3704) gegenüber den Kommunen, Landkreisen oder Regionen verpflichtet, über
solche Verbrauchsdaten Auskunft zu geben.
Schwieriger ist bis jetzt die Erfassung der nichtleitungsgebundenen Energieträger wie Heizöl,
Holz, Steinkohle, Braunkohle, Biomasse, Biogas oder Flüssiggas5.
Die Umsetzung der EU-Energiedienstleistungs-Richtlinie (EDL-Richtlinie) aus dem Jahr 2006
in       Deutschland          mit      dem        Gesetz         über       Energiedienstleistungen                  und       andere
Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) vom 04.11.2010 eröffnet Möglichkeiten für die

5 Hier soll nicht der Primärenergieverbrauch der Energieträger für Kraftwerke erfasst werden, sonder nur der Endenergieverbrauch, d. h.

die Verbrennung in Heizungssystemen oder bei Industrieprozessen von Heizöl, Holz oder Kohle oder die Beimischung oder Einspeisung
von Biogas in das Ergasnetz.

                                                                   14
Datenerhebung. Nach diesem Gesetz werden Energielieferanten und Energieunternehmer
verpflichtet, Auskunft über die gelieferten Energiemengen zu geben, wenn deren Umsatz
dem Äquivalent von 75 Gigawattstunden an Energie pro Jahr entspricht oder darüber liegt
oder die zehn oder mehr Personenbeschäftigte haben oder deren Jahresumsatz und
Jahresbilanz 2 Millionen Euro übersteigen.

Die Bundesregierung wird durch Rechtsverordnung regeln

1. die Einzelheiten der Datenerhebung, insbesondere
              a) welche Datenarten erhoben werden dürfen,
              b) wann und wie die Daten zu übermitteln sind und
2. die Verwendung der Daten

Das Klima-Bündnis machte dem Bundeswirtschaftministerium in einer Besprechung im
Frühling des Jahres 2009 den Vorschlag einer Trennung dieser Daten nach Postleitzahl,
damit die Kommunen exakte Daten bekommen könnten. Bis jetzt gibt es keine Informationen
über die Ausführung des Gesetzes und man kann nicht sagen, ob unser Vorschlag in die
Verordnung übernommen wird.

Weil es bis jetzt keine anderen Möglichkeiten der Datenerhebung gibt, arbeiten viele
Kommunen für die Erfassung des Heizöl- und Holzverbrauchs in den Kommunen mit
Schornsteinfegerdaten. Die Schornsteinfeger sind nach der BImSchV verpflichtet, eine
detaillierte Buchführung der von ihnen überprüften Feuerungsanlagen getrennt nach
Leistung der Anlage und Altersklasse zu machen.

Tabelle 1: Aufteilung der Feuerungsanlagen nach Leistung und Alterklasse [Worms-2009]
                                                    Leistungsklassen in kW:
Errichtung:         4 -
Zusätzlich gibt es für Holz, Pellets oder Scheitholz ab 2011 frei zugängliche Informationen
aufgeschlüsselt nach Kommunen auf der Homepage: www.biomasseatlas.de. Dort werden
alle Feuerungsanlagen erfasst, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(Bafa) gefördert sind.

Man sollte diese Berechnungen mit anderen wichtigen Daten vergleichen, wie zum Beispiel
dem Gasverbrauch in der Kommune: Der Verbrauch von Gas, Holz und Heizöl ist
zueinander umgekehrt proportional. Je mehr Gasanschlüsse in einer Kommune vorhanden
sind, desto weniger Heizölverbrauch wird diese Kommune verzeichnen.
Einige Schornsteinfegerinnungen wie in Niedersachsen oder in Hessen bieten schon für alle
Kommunen Informationen an über die Anzahl der in den Kommunen vorhandenen
Feuerungsanlagen, in einer ähnlichen Form wie die von uns gezeigte Tabelle6.

Bei der Kategorie Sonnenkollektoren in der Tabelle „Energieverbrauch gesamt“ ist nicht
Photovoltaik gemeint 7 , sondern Solarthermie. Informationen über die in den Kommunen
installierten Solarkollektoren bekommt man auf der Homepage www.solaratlas.de . Die
Informationen dieser Homepage beziehen sich auf die von der Bafa geförderten
solarthermischen Anlagen ab dem Jahr 2001.

Bei der Webseite Solaratlas bekommt man die Anzahl der Solarkollektoren und die
installierte Fläche. Für die Berechnung des Energieertrages der Solarkollektoren wurde vom
Klima-Bündnis und dem „European Energy Award“ entschieden, einen Parameter von 350
kWh/m² in Jahr (für Deutschland) zu verwenden. Mit Hilfe dieses Parameters kann man die
Leistung einer bestimmten Fläche berechnen. Die Solarstrahlung ist in den unterschiedlichen
Regionen Deutschlands verschieden, die 350 kWh/m² stellen einen Durchschnittswert dar.

Mit dem Begriff Umweltwärme ist die oberflächennahe Geothermie oder Umweltpumpe
gemeint. Informationen über die Anzahl der Installationen mit Angaben über die Leistung
sind bei den Unteren Wasserbehörden vorhanden.

Informationen über den Verbrauch von Steinkohle, Braunkohle oder Flüssiggas sind bei
vielen Landesämtern für Statistik für die kommunale Ebene zu finden.

6 Diese Tabelle wurde vom Klima-Bündnis für die Erstellung des Klimaschutzkonzepts der Stadt Worms entwickelt und dient jetzt als

Vorlage für die Erfassung der Feuerungsanlagen aller Kommunen in Deutschland.
7 Photovoltaik ist eigentlich ein Teil des Strom-Mix und wird bei der regional oder lokal produzierten Strommenge erfasst.

                                                                  16
Energieverbrauch der Haushalte
Genau wie die Informationen über den gesamten Energieverbrauch von Strom, Gas und
Fernwärme, sind auch die Informationen über den Energieverbrauch der Haushalte bei allen
Netzbetreibern oder Energieversorgern Deutschlands vorhanden.
Alle Netzbetreiber und Energieversorger Deutschlands arbeiten mit Lastprofilen für die
Berechnung des Energieverbrauchs der Landwirtschaft, des Gewerbes (Großhandel,
Gewerbe allgemein, Bäckerei, Ladengeschäfte, etc.) oder der Haushalte und sollten in der
Lage sein, genaue Auskunft über diese Verbrauchsdaten zu geben. In der Regel verwenden
die        Energieversorger          für    die     Erstellung       der     Standardlastprofile          Verfahren   des
Bundesverbands der Energie und Wasserwirtschaft [BDEW].

Das Problem mit der Temperaturbereinigung für den Wärmebedarf der Haushalte wurde im
methodischen Teil beschrieben (vgl. Kapitel 1.2.5).

Energieverbrauch der Wirtschaft
Der Energieverbrauch der Wirtschaft ist in ECORegion nach Prozentwerten aufgebaut, das
heißt die Summe des Energieverbrauchs der Energieträger aller Sektoren der Wirtschaft
sollte als Ergebnis 100% ergeben.

Bei der Tabelle der Wirtschaft sind die drei traditionellen Sektoren der Wirtschaft dargestellt:
       -    Primärer Sektor: bestehend aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und
            Bergbau
       -    Sekundärer Sektor: aus Industrie, Baugewerbe und Energie und Wasserversorgung.
       -    Tertiärer Sektor: Dienstleistungen

Genau wie bei den privaten Haushalten ist bei den Energielieferanten und Netzbetreibern
Deutschlands eine Aufteilung des Energieverbrauchs von Strom, Gas oder Fernwärme auf
alle diese Sektoren vorhanden.

Die Erfassung des Energieverbrauchs der Industrie ist wegen ihrem Status als
Sondertarifkunde bei den Energieversorgern unkompliziert. Bei der Landwirtschaft und den
Dienstleistungen             ist     wie      aufgezeigt        eine       Erfassung         der     Daten      mit   den
Standardlastprofilverfahren ebenfalls nicht kompliziert. Daneben existieren Berichte von
vielen Landesämtern für Statistik über den gesamten Energieverbrauch der Industrie auf
kommunaler Ebene8.

8   Bei den Landesämtern für Statistik werden in der Regel Betriebe der Industrie ab 20 Mitarbeitern erfasst.

                                                               17
Der Energieverbrauch der Großindustrie, die unter den Emissionshandel fällt, sollte nicht bei
der kommunalen CO2-Bilanz betrachtet werden (siehe Beschreibung der Methodologie).

Der Energieverbrauch der kommunalen Verwaltung
Diese Tabelle ist die einzige in ECORegion, die nicht in der Startbilanz berechnet wird. Bei
der Entwicklung von ECORegion für Deutschland wurde gemeinsam mit den Kommunen der
Testphase, dem Klima-Bündnis und der BSU entschieden, diese Tabelle nicht mit
durchschnittlichen deutschen Kennzahlen zu berechnen, aus folgenden Gründen:

      -   Es gibt in Deutschland keine Untersuchung über den Energieverbrauch von
          Kommunen, die eine zuverlässige Berechnung solcher Kennzahlen ermöglichen
          würden
      -   Jede Kommune hat besondere Eigenschaften und Kompetenzen, die die Ermittlung
          solcher Kennzahlen verkomplizieren würden. Es gibt Kommunen, die Krankenhäuser,
          Schulen, abfallwirtschaftliche Strukturen und Wasser- und Abwasserversorgung
          verwalten und andere Kommunen, die das nicht tun.
      -   Jede Klima-Bündnis-Kommune sollte eigentlich ein Energiemanagement betreiben,
          das die Erfassung solcher Energieverbrauchsdaten detailliert ermöglicht – ohne für
          die notwendige Berechnung auf deutsche Kennzahlen angewiesen zu sein.

Bei der Tabelle „Kommunale Verwaltung“ werden drei Kategorien erfasst:

Die Straßenbeleuchtung: Straßen-, Fußgängerwege-, Park- und Verkehrsbeleuchtung.

Die       Kommunalen     Gebäude:        Gebäude    sind   die     sogenannten       Immobilien,   d.h.
Verwaltungsgebäude, Rathaus, Schulen, Turnhallen, Schwimmbäder, Bibliotheken oder
Krankenhäuser und alles, was die Eigenschaft von Gebäuden besitzt. In diese Tabelle sollen
alle Gebäude eingetragen werden, die der kommunalen Verwaltung obliegen.

Die       Kommunale    Infrastruktur:     Man   beschreibt   als     Infrastruktur    die   technische
Grundeinrichtung der Stadt in den Bereichen:

      -   Wasser / Abwasser, Wasserleitungen, Brunnen, Wasserwerke, Wasseraufbereitung,
          Kanalisation, Klärwerk, etc.

                                                   18
-    Straßen       und Schienenverkehr:           Brücken,     Tunnel,      Passagen,       Schienennetze,
                                                                    9
         Haltestellen oder Haltepunkte für Park and Ride .
    -    Abfall: Müllentsorgung, Abfallsammlung, Abfallbeseitigung oder -Behandlung und
         Recycling.

Es gibt in Deutschland oder Europa keine wirkliche Beschreibung oder Definition solcher
Kategorien. Aus diesem Grund haben wir im Klima-Bündnis nach intensiver Recherche und
Austausch mit Stadtplanern eine eigene Definition erstellt. Der Begriff kommunale
Infrastruktur ist eigentlich ein militärischer Begriff der NATO aus den sechziger Jahren, der
von der Stadtplanung übernommen wurde.

Verbrauch der kommunalen Fahrzeugflotte
Bei diesen zwei Tabellen soll entweder der Kraftstoffverbrauch der kommunale Fahrzeuge
eingegeben werden in Liter Diesel, Benzin oder m³ Gas, oder in Verbrauchsenergieeinheiten
[kWh] von zum Beispiel Elektroautos. Beide Tabellen werden miteinander kombiniert für eine
endgültige Berechnung des Energieverbrauchs bzw. der Emissionen der kommunalen
Fahrzeuge.

Was versteht man unter kommunalen Fahrzeugen?
Genau wie bei kommunalen Gebäuden oder der Infrastruktur gibt es keine konkrete
Definition für diese Kategorie. Aus diesem Grund haben wir im Klima-Bündnis eine einige
Definition erstellt.

    -    Dienstwagen (PKW)
    -    Straßenreinigung und Arbeitsmaschinen
    -    Polizeiautos / Ordnungsamtswagen
    -    Feuerwehrfahrzeuge
    -    Krankenkraftwagen
    -    Müllfahrzeuge

Nach der Ansicht des Klima-Bündnis sollen bei den Tabellen der kommunalen Verwaltung
nur der Energieverbrauch und die CO2-Emissionen, die in kommunaler Verantwortung liegen
und     die   man      auf    kommunaler        Ebene        mit   der   Implementierung         von     direkten
Klimaschutzmaßnahmen beeinflussen kann, erfasst werden. Aus diesem Grund sollen in
dieser Tabelle nur die Fahrzeuge betrachtet werden, die wirklich unter kommunaler
Verantwortung sind.

9Hier handelt es sich nur um den Verbrauch die oben genannten Tunnel, Passagen… und die notwendige Schienenver-
kehrsinfrastruktur, und nicht um den Verbrauch der Fahrleistung des Schienenverkehrs selbst.

                                                        19
2.2 Erfassung der Energieproduktion

Die kommunale / regionale Energieproduktion von Strom und Fernwärme wird mit den
folgenden Tabellen erfasst:

        -    Strom Produktionsmenge: kommunal erzeugter Strom
        -    Strom regional abgesetzt: Verbrauchsanteile der eigenen Stromproduktion
        -    Strom       Verbrauchs-Mix:             Erfassung         der        Verbrauchsanteile    von   kommunaler
             nationaler Stromproduktion.
        -    Nah-, Fernwärme-Produktionsmenge: Nah-, Fernwärme Erzeugung.
        -    Nah-, Fernwärme, regional abgesetzt: Verbrauchsanteile der Nah- und Fernwärme.
        -    Verbrauchs Fernwärme-Mix: Ergebnis des Nah- und Fernwärmeverbrauchs

Berechnung der kommunalen Nah-, Fernwärme und Stromerzeugung in
ECORegion
Die Berechnung der CO2-Emissionen des Nah-, Fernwärme- und Stromverbrauchs wird für
alle ECORegion-Nutzer bei der Startbilanz mit Hilfe des sogenannten Strom-Mix und
Fernwärme-Mix Deutschland erstellt. Bei der Startbilanz wird angenommen,                                       dass der
kommunale Verbrauch von Strom und Fernwärme genau den Eigenschaften des
durchschnittlichen Verbrauchs in Deutschland entspricht.

Diese Annahme kann – wie in jeder anderen ECORegion-Tabelle – mit eigenen Angaben in
den Tabellen „Strom / Fernwärme-Produktionsmenge“ und „Strom / Fernwärme Anteile
regional abgesetzt“ verfeinert werden.

Strom Produktionsmenge
   In diese Tabelle wird die lokale Stromerzeugung entsprechend der unterschiedlichen
        Stromproduktion eingetragen: Erdgas (KWK), Biomasse, Photovoltaik, Wind, Wasser,
        Abfall, etc. Das heißt, die Stromproduktion aus erneuerbaren kommunalen Anlagen, mit
        einer niedrigeren Leistung als 20 MW 10 wird erfasst.

            Anlagen mit einer elektrischen Leistung über 20 MW fallen unter die besonderen
             Regelungen          des     Emissionshandelsgesetzes                   (TEHG)    und     werden   nicht   als
             kommunale Anlagen betrachtet. Diese Regel gilt nicht nur für die CO2-Bilanzierung im
             Rahmen des Klima-Bündnis, sondern auch für die Erstellung von CO2-Inventaren im
             Rahmen der europäischen Initiative des Konvents der Bürgermeister, wo ebenfalls
             Anlagen mit einer Stromleistung von über 20 MW von der Bilanz ausgeschlossen

10   Anlagen mit einer Leistung über 20 MW werden beim EEG nicht berücksichtigt

                                                                  20
werden. Eine mögliche Berücksichtigung dieser Anlagen bei kommunalen CO2-
       Bilanzen würde auch eine Bilanzierung der CO2-Emissionszertifikate bedeuten, die
       diese Anlagen im nationalen oder internationalen Emissionshandel erwerben oder
       verkaufen, was die kommunale CO2-Bilanz verfälschen wurde.
      Anlagen außerhalb der Gemarkungsgrenzen der Kommune werden auch nicht in der
       kommunalen CO2-Bilanz betrachtet.

Ebenso sollen bei dieser Tabelle keine Atomkraftwerke oder Kohlekraftwerke eingetragen
werden. Diese kommerziellen Anlagen dienen der allgemeinen Stromerzeugung in
Deutschland und sind schon beim nationalen Strom-Mix berücksichtigt.

Strom regional abgesetzt
Nach den Eingaben der Energieeinheiten der kommunalen Stromproduktion sollen
Kommunen entscheiden und eingeben, welche Prozentanteile von dieser Produktion lokal
verbraucht werden.

Es gibt zum Beispiel Kommunen oder Anlagen, die ihre Produktion als grünen Strom
verkaufen. Um eine doppelte Bilanzierung dieses Stroms zu vermeiden, der theoretisch
woanders verbraucht wird, dürfen diese Kommunen solche Stromanteile nicht als eigenen
Verbrauch eintragen.

Weiterhin gibt es erneuerbare Anlagen, die Eigentum von mehreren Kommunen sind, und
ihnen Strom liefern. In solchen Fällen muss man sich überlegen, wie die virtuelle
Stromlieferung aufzuteilen ist.

Strom Verbrauchs-Mix
Mit den Eingaben, die bei der eigenen Stromproduktion und dem Verbrauch gemacht
werden, wird durch ECORegion ein lokaler / regionaler Strom-Mix berechnet.
Dieser sogenannte Verbraucher Strom-Mix ist die berechnete Mischung von kommunal
erzeugtem und verbrauchtem Strom und von Stromanteilen, die die Kommune verbraucht
aber nicht selber produziert und die aus der Stromleitung mit dem deutschen Strom-Mix
entnommen wurden.

Je mehr Strom eine Kommune lokal erzeugt und verbraucht, desto stärker ändert sich ihr
Strom-Mix im Vergleich zum deutschen Strom-Mix. Mit den Angaben zu diesem neuen
lokalen Strom-Mix werden die regionalen/lokalen Emissionen des Stroms berechnet. Je
größer die kommunale erneuerbare Strom-Produktion ist, desto kleiner wird der regionale
CO2-Emissionsfaktor des Stroms.

                                           21
Fernwärme Produktionsmenge
Genau wie beim Strom soll in diese Tabelle die lokale / regionale Produktion von Nah- und
Fernwärme eingetragen werden.

Fernwärme regional abgesetzt
Die Nah-, Fernwärme Produktion wird immer lokal / regional betrachtet. De facto kann
Wärme wegen den dabei großen auftretenden Verlusten nicht über große Distanzen
transportiert werden und wird daher immer lokal verbraucht 11 . Es besteht aber die
Möglichkeit, vor allem bei großen Müllverbrennungsanlagen, dass mehrere Kommunen von
einer einzigen Anlage versorgt werden. In diesen Fällen ist immer bekannt, welche
Wärmemengen die eine oder die andere Kommune von der Anlage bekommt.

Große Fernwärmekraftwerke sind in der Regel Müllverbrennungsanlagen, Kohle-, GuD-,
oder Biomasse-Anlagen.

Fernwärme Verbrauchs-Mix
Der deutsche Fernwärme-Mix wird mit den kommunalen Eingaben vollständig überschrieben
und spielt bei der Berechnung keine Rolle. Der Verbraucher-Mix entspricht nur den
Eingaben, welche die Kommune selbst gemacht hat, nur mit diesen Angaben werden die
Emissionen berechnet.

Spezialfall der Kraftwärmekopplung
Wegen der Komplexität der CO2-Bilanzierung von Kraftwärmekopplungsanlagen wird das
Klima-Bündnis ein separates Dokument anbieten mit einer vollständigen Erläuterung der
Schwierigkeiten der CO2-Bilanzierung und konkreten Vorschlägen zur Berechnung von CO2-
Emissionsfaktoren für die Strom- und Wärmeerzeugung.

Nationale und regionale Faktoren
Als Konsequenz der lokalen Angaben beim Strom und der Fernwärme und der Berechung
des lokalen Strom- und Fernwärme-Mix, werden auch regionale oder lokale CO2-
Emissionsfaktoren für den Strom und die Fernwärme von ECORegion berechnet.

Diese Faktoren sind für die Darstellung der kommunalen Anstrengungen im Klimaschutz
sowie bei den Erfolgen bestimmter Klimaschutzmaßnahmen in den Kommunen sehr wichtig.

Mit Hilfe der regionalen CO2-Emissionsparameter wird deutlich, wie viel CO2 die Kommunen
durch die Erzeugung von Erneuerbaren Energien im Vergleich zum nationalen Mix
einsparen.

11   Ausnahme: Transport von Latentwärmespeichern

                                                    22
Landkreise oder Regionen, die eine Community bilden, bekommen zusätzliche Community
Faktoren. Damit werden spezifische CO2-Emissionsfaktoren des Stroms oder der Fernwärme
als gewichteter Mittelwert aller Kommunen für den Landkreis oder die Region erstellt.

2.3 Erfassung des Verkehrsbereichs in ECORegion
ECORegion erfasst die Fahrleistung, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen
folgender Verkehrsarten:

   -   Personenverkehr: Privater Personenverkehr und Öffentliche Personennahverkehr
   -   Personenfernverkehr: Fernzüge und Flugverkehr
   -   Straßengüterverkehr
   -   Sonstiger Güterverkehr

Drei Größen beeinflussen den Energieverbrauch dieser Verkehrsarten:

   -   Die Fahrleistung: Anzahl der beförderten oder transportierten Personen oder Güter,
       oder    Anzahl    der    gefahrenen     Kilometer,   gemessen    in   den   Einheiten
       Personenkilometer, Fahrzeugkilometer oder Tonnenkilometer.
   -   Der     Energieverbrauch     pro      Personenkilometer,   Fahrzeugkilometer     oder
       Tonnenkilometer
   -   Der Kraftstoff-Mix der Fahrzeuge: Aufteilung des Verbrauchs der Fahrzeuge nach
       Kraftstoffart.

Der Personenverkehr
Der Personenverkehr beinhaltet die Verkehrsleistung und Emissionen des privater
Personenverkehrs und des ÖPNV. Diese Fahrleistung wird in der Einheit Personenkilometer
berechnet. Aufgrund der Datenverfügbarkeit ist die Berechnung in einer anderen Einheit
nicht möglich. Die Daten des Bahnverkehrs werden nur in der Einheit Personenkilometer
erfasst. Damit eine einheitliche Berechnung des Personenverkehrs in einer einzigen Einheit
durchführbar ist, wurde der gesamte Privatverkehr in dieser Einheit berechnet.

Privater Personenverkehr
Unter privaten Personenverkehr versteht man den motorisierten Individualverkehr. Das ist
die Transportleistung von Personenkraftwagen und Kombis (Benzin und Diesel) sowie die
Transportleistung von Krafträdern. Die Mopeds werden bei unserer Berechnung nicht

                                               23
betrachtet, weil diese Fahrzeuge in vielen Statistiken nicht erfasst werden, und weil diese
Fahrzeuge    Zulassungsfrei    sind.   Die   Fahrleistung     aller   Fahrzeuge     und   der
dementsprechende Kraftstoffverbrauch wurde mit den Angaben von „Verkehr in Zahlen“
berechnet [VIZ], eine jährliche Publikation des Bundesministeriums für Verkehr, die die
größte Datenquelle Deutschlands im Verkehrsbereich ist. In dieser Publikation sind nur
nationale Daten für Deutschland erfasst, deswegen basieren unsere Berechnungen auch auf
nationalen Daten. In den Studien zum Verkehrsbereich sind bis jetzt kaum regionale
Datenuntersuchungen vorhanden.

Unsere Berechnungen beziehen sich auf drei Größen:

   -   Fahrleistung der Fahrzeuge in der Einheit Personenkilometer
   -   Treibstoff-Mix in [%]
   -   Spezifischer Verbrauch der Fahrzeuge in der Einheit [MJ/Pkm]

Fahrleistung des Privatpersonenverkehrs
Wie schon gesagt,        ist die Fahrleistung      der      Privatfahrzeuge   mit   nationalen
Durchschnittsdaten berechnet. Diese Fahrleistung wird bei ECORegion mit der Eingabe der
Anzahl der in der Kommune zugelassenen Fahrzeuge kalkuliert. Als Ergebnis erhält man die
endgültige Fahrleistung des Privatverkehrs, mit der der Energieverbrauch und die CO2-
Emissionen berechnet werden.

Zwei Fragen werden sehr häufig zur Fahrleistung gestellt:

Bei der Berechnung der Fahrleistung des Privatverkehrs fließen deutsche Kennzahlen ein.
Wie kann man diese Berechnung mit kommunalen Daten erstellen?

Die einzige Möglichkeit, so eine Berechnung mit konkreten kommunalen Daten
durchzuführen, ist die intensive Untersuchung zum Privatverkehrsverhalten der Einwohner
der Kommune. Dafür müssen Befragungen und Verkehrszählungen gemacht werden, die
Angaben über die konkrete Fahrleistung der Einwohner liefern. Solche Befragungen sind
aufwendig, arbeitsintensiv und müssen immer aktualisiert werden. Deswegen gibt es leider
nur wenige Kommunen, die solche Untersuchungen durchführen.

Bei der ECORegion-Methodik ergeben sich keine Unterschiede der Fahrleistung in
ländlichen Gebieten und Ballungsräumen

Es wird allgemein in Deutschland geschätzt, dass Autofahrer in Ballungsräumen jährlich 50
Stunden mehr fahren und dass Fahrer in ländlichen Gebieten längere Strecken fahren. Es

                                             24
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