Erneuerung AV-Anlagen - Submissionsunterlagen Universität Zürich - Konkurado
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Projekte Infrastruktur Zentrale Informatik MELS Universität Zürich Stampfenbachstrasse 73 CH-8006 Zürich www.uzh.ch Submissionsunterlagen Universität Zürich Erneuerung AV-Anlagen in Hörsälen und Seminarräumen Generalplanerleistungen Planerwahl im selektiven Verfahren Dokument Unterlage 1 Version V01.02 / MeP Datum 24.11.2016
UZH Erneuerung AV-Anlagen Submissionsunterlagen Generalplaner (Unterlage 1) Version 01.02 vom 24.11.2016 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 3 1.1. Art der Submission 3 1.2. Planerwahl im selektiven Verfahren 3 2. Informationen zum Vorhaben 3 2.1. Ausgangslage 3 2.2. Projektziel 4 2.3. Situationspläne 5 2.4. Projektumfang 6 2.5. Termine 8 2.6. Kosten 9 2.7. Rahmenbedingungen 10 2.8. Asbestvorkommen 10 3. Auftragserteilung 11 3.1. Umfang des Auftrags 11 3.2. Planervertrag und Honorarabrechnung 11 3.3. Folgeaufträge 12 4. Allgemeine Angaben zum Planerwahlverfahren 13 4.1. Teilnahmeberechtigung 13 4.2. Beurteilungsgremium 13 4.3. Termine 14 4.4. Eingabeadresse 15 4.5. Entschädigung 15 4.6. Verfügungen 15 4.7. Rechtsschutz und Urheberrecht 15 5. Präqualifikation (Phase 1) 15 5.1. Eignungskriterien 16 5.2. Einzureichende Unterlagen 16 6. Angebot (Phase 2) 17 6.2. Anforderungen an die Eingabe der Unterlagen 18 6.3. Abgegebene Unterlagen 18 6.4. Zuschlagskriterien 18 7. Schlussbestimmungen 19
UZH Erneuerung AV-Anlagen Submissionsunterlagen Generalplaner (Unterlage 1) Version 01.02 vom 24.11.2016 1. Einleitung 1.1. Art der Submission Die Universität Zürich, vertreten durch die Abteilungen Projekte Infrastruktur und die Zentrale Infor- matik, veranstaltet eine Submission für die Vergabe der Generalplanerleistungen (Phasen Projektie- rung, Ausschreibung und Realisierung) für die in den nächsten zehn Jahren anstehenden Erneuerungen der Audio-Visuellen-Anlagen (AVA) in den Hörsälen und den Seminarräumen in allen Gebäuden der Universität Zürich. Der Schwerpunkt dieser Erneuerung liegt bei einem eins zu eins Ersatz der bestehenden Geräte und Installationen. Die Submission wird gemäss Art. 12 lit. b der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Be- schaffungswesen (IVöB) als selektives Vergabeverfahren mit Präqualifikation (Phase 1) und an- schliessender Planerauswahl (Phase 2) durchgeführt. Gesucht wird ein Generalplanerteam mit Anbietenden von Planerleistungen in den Bereichen Bau-/Projektmanagement, AVA-Planung, Elekt- roplanung, Akustik, Gebäudeautomation und Bauleitung, welches das geplante Vorhaben mit hoher fachlicher und organisatorischer Kompetenz unter extrem knappen Zeitvorgaben kostenbewusst pro- jektieren und realisieren kann. Das Projektpflichtenheft ist für die gesamten Planungs- und Realisie- rungsphasen des Projekts gültig. Es muss in jeder Planungsphase dem Stand der Bearbeitung entsprechend angepasst bzw. ergänzt werden und von allen am Projekt Beteiligten jeweils geneh- migt werden. 1.2. Planerwahl im selektiven Verfahren Die Submission erfolgt in Form einer Planerwahl im selektiven Verfahren. Die aufgrund der Präquali- fikation (Phase 1, s. Ziffer 5) zur Teilnahme eingeladenen maximal 3 Generalplanerteams werden zur Einreichung eines Angebots (Phase 2, s. Ziffer 6) zugelassen. Dieses Angebot besteht erstens aus drei projektbezogenen Aufgabenstellungen und zweitens ist eine Offerte für die nicht von der Universität Zürich festgelegten Honorarparameter einzureichen. Auch die Phase 2 der Planerwahl ist nicht anonym. Die zugelassenen Teilnehmenden haben ihr Angebot persönlich dem Beurteilungs- gremium vorzustellen und zu erläutern. 2. Informationen zum Vorhaben 2.1. Ausgangslage Die Universität Zürich ist mit rund 26'000 Studierenden und 8'000 Mitarbeitenden die grösste Univer- sität der Schweiz. Wie alle anderen Hochschulen muss die Universität Zürich (UZH) zwingend in den Hörsälen und Seminarräumen bei allen audiovisuellen Anlagen den Technologiewechsel von analog auf digital vollziehen, ansonsten kann der gesamte Veranstaltungsbetrieb mit der heute erwarteten Qualität kurz- bis mittelfristig nicht mehr garantiert werden. Die Abteilung Multimedia & E-Learning Services (MELS) der Zentralen Informatik (ZI) hat deshalb ein entsprechendes Vorprojekt ausgear- beitet. Dabei wurden die Bedürfnisse der Anspruchsgruppen erhoben, die Entwicklung im audiovisu- ellen Bereich durch eine externe Firma analysiert und das Vorgehen bei anderen Ausbildungsstätten angeschaut. Basierend auf diesen Erkenntnissen wurden Herausforderungen identifiziert. UZH PI-GT/MeP Seite 3 von 19
UZH Erneuerung AV-Anlagen Submissionsunterlagen Generalplaner (Unterlage 1) Version 01.02 vom 24.11.2016 Audiovisuell gut ausgerüstete Hörsäle und Seminarräume sind heute eine Selbstverständlichkeit wie Strom aus der Steckdose: Präsentationen projizieren, den Rednerton über Lautsprecher zu verstär- ken, Vorlesungen, Veranstaltungen, Operationen oder Experimente auch in andere Hörsäle zu über- tragen oder Vorlesungen aufzuzeichnen werden schon lange nicht mehr als Luxus empfunden. Bewusst wahrgenommen werden die genutzten Anlagen meist nur, wenn Störungen auftreten. Auch die UZH hat sich in den letzten 10 – 15 Jahren den gestiegenen Anforderungen nicht entzogen und hat in über 65 Hörsäle und mehr als 120 Seminarräume des gemeinsamen Lehrbereichs und der Institutsbereiche mit AV-Anlagen nach-, resp. ausgerüstet. AV-Anlagen bestehen aber aus mehr als nur die für die Endbenutzer sichtbaren Geräte wie Beamer, Mikrofon, Visualizer, Interaktive Dis- plays, Lautsprecher, Kamera, Computer oder Bedienpult. Dahinter stecken auch komplexe Schalt- und Konvertierungssysteme und sämtliche Komponenten sind mit Managementtools aufeinander abzustimmen. Die gesamte AV-Technik basiert, historisch bedingt, auf analoger Technologie. Im Gegensatz zum privaten Bereich hat sich für den professionellen Bereich erst in den letzten vier Jahren ein nachhal- tiger Trend zu Digital- und HD-Technologie abgezeichnet – eine Entwicklung, die auch als „AV goes IT“ oder „AV over IT“ bezeichnet wird. Die System- und Geräte-Hersteller setzen aber bereits heute vollständig auf Digital- und HD-Technik. Die Produktion von analogen Komponenten wird von den Herstellern stufenweise/schrittweise eingestellt. Wie auch andere Bildungsinstitutionen muss die UZH deshalb den Technologiewechsel von analog auf digital vollziehen, ansonsten kann der gesam- te Veranstaltungsbetrieb mit der heute erwarteten Qualität und Verfügbarkeit kurz- bis mittelfristig nicht mehr garantiert werden. 2.2. Projektziel Ziel des Projektes ist es, die an der UZH vorhandenen AV-Anlagen in den Hörsälen und den Semi- narräumen zu erneuern und den zwingend notwendigen Technologiewechsel von analog auf digital durchzuführen. Auf technische Entwicklungen und Änderungen ist entsprechend zu reagieren. Dazu gehört auch der Ersatz der betroffenen gebäudetechnischen Installationen wie der Beleuchtung, der Verkabelung, der Steuerung usw., zudem die Anpassungen am Mobiliar (Pulte, Racks, Schränke) und die absolut nötigen baulichen Massnahmen (Anpassung der Doppeldecken, Durchbrüche, Spitzarbeiten). Der Ersatz der Anlagen soll erfolgen, ohne den Veranstaltungsbetrieb durch die Arbeiten wesentlich zu beeinträchtigen. Es soll alles daran gesetzt werden, mit dem Projekt so rasch wie möglich zu be- ginnen und die Realisierungsphasen so kurz wie möglich zu halten. Die audiovisuellen Anlagen an der Universität Zürich sind nach wie vor eines der wichtigsten Werk- zeuge für die Vermittlung von Wissen zwischen Dozierenden und Studierenden, welche auch in Zu- kunft optimal und verlässlich eingesetzt werden sollen. UZH PI-GT/MeP Seite 4 von 19
UZH Erneuerung AV-Anlagen Submissionsunterlagen Generalplaner (Unterlage 1) Version 01.02 vom 24.11.2016 2.3. Situationspläne 2.3.1. Übersicht über die Gebäudestandorte der Universität Zürich Irchel und Tierspital 2.3.2. Übersicht über die Gebäudestandorte der Universität Zürich Zentrum UZH PI-GT/MeP Seite 5 von 19
UZH Erneuerung AV-Anlagen Submissionsunterlagen Generalplaner (Unterlage 1) Version 01.02 vom 24.11.2016 2.4. Projektumfang 2.4.1. Betroffene Hörsäle und Seminarräume In der nachfolgenden Tabelle sind die betroffenen Hörsäle und Seminarräume nach Prioritäten ge- ordnet in den möglichen Realisierungsphasen 1 bis 9 (2018 bis 2026) aufgeführt: Ph 1 Ph 2.1 Ph 2.2 Ph 3.1 Ph 3.2 Ph 4.1 Ph 4.2 Ph 5.1 Ph 5.2 4 Hörsäle 10 Hörsäle 2 Hörsäle 11 Hörsäle 10 Hörsäle 15 Hörsäle 11 Sem.r. 14 Sem.r. 4 Sem.r. 10 Sem.r. 9 Sem.r. ZUB SOC 106 Y04 G 30 Y17 H 05 KOL F101 TFA 01.06 HAH E3 KOL F103 KOH B10 311/314 RAK E6 SCH U2 Y24 G 45 Y17 J 05 KOL F104 TAS 00.26 HAH E6 KOL G210 KOL E13 RAK E8 AND 2.02 Y15 G 19 Y17 L 05 KOL G201 TFA 00.50 HAH E11 KOL G212 KOL E18 RAK E7 AND 2.04 Y15 G 20 Y55 L 12 KOL G204 TFA 00.52 HAH F1 KOL G220 KOL E21 SOC 101 AND 2.06 Y15 G 40 MEN A Y35 F 32 TUN 20.46 TDI 10.129 KOL G222 KOL F109 KO2 F150 AND 2.44 Y15 G 60 MEN B Y17 M 05 TFA 00.54 TFA 00.44 KOL G223 KOL F117 PLF KO2 F180 AND 2.46 Y24 G 100 TFA 10.21 TAT 00.13 FRE D14 KOL F118 U1/205 KO2 F174 AND 2.48 ZUI B1 Y24 G 55 TFA 10.25 TAT 00.23 FRE D15 KOL F121 PLM FRE AND 3.02 PLF C104 Y14 F 21 LUE G30 BOT P1 40 KOL F123 103/104 D20/D22 Y10 G 03 AND 3.06 KO2 Kino Y14 F 41/F55 ZUB 416 BOT P1 41 KOL G209 Y44 G Y23 G 04 AND 3.44 KOL G217 05/09/13 Y13 M 12 AND 3.46 KOL G221 KOL Y21 F 70 AND 3.48 H312a+b AND Y22 F 62 KOL H317 5.29/31 Y22 F 68 KOL D30 Ph 6.1 Ph 6.2 Ph 7.1 Ph 7.2 Ph 8.1 Ph 8.2 Ph 9.1 Ph 9.2 10 Hörsäle 2 Hörsäle 8 Hörsäle 1 Hörsaal 10 Sem.r. 8 Sem.r. 11 Sem.r. 10 Sem.r. 9 Sem.r. 11 Sem.r. 10 Sem.r. 17 Sem.r. Y27 H HIM E04 Y17 M 13 BUR Z0 03 NEU A09 SOD 1‐101 KIR 101 Y42 G 53 35/36 KOL N1/2 Y21 F 65 Y25 J 8 BUR Z1 03 RAE 015 SOD 1‐102 KIR 103 Y55 L 06 SPO C46 RAI F‐041 Y25 J 9 KIR 200 Y13 H36 SOD 1‐104 KIR 108 AFL E‐009 MUG 107 RAI G‐041 Y25 J 10 KO2 D54 Y25 G 66A Y35 F 51 Y25 H 38 AFL E‐011 RAL H11 RAI H‐041 Y25 J 93 KOL H309 Y27 H 12 GLM 145 Y10 G 10 AFL E‐019 RAL H12 RAI J‐031 Y35 F 27a KOL H320 Y27 H 28 AFL E‐015 HAH E10 AFL E‐022 Y17 K11 RAI J‐041 Y52 D 36 KOL H321 Y42 J 11 AFL E‐020 KO2 F151 PLG 211 Y17 L48 BIN 0.K.02 Y55 L 54 KOL H322 Y15 K92 AFL F‐121 KO2 F155 Y27 H 25 Y25 G 11 BIN 1.B.01 C2 02.30 PLD E4 Y36 M 52 SOE E 01 KO2 F173 Y44 H 11 GLT AA‐ ATH BIN 2.A.01 C2 EG.07 TAT 00.07 SOE E 02 KOL F122 001 GLT AA‐ HIP D4 BIN 1.D.06 PET 4 TBA 00.05 SOE E 07 002 GLT AA‐ BIN 0.B.04 WIE 1.OG TBA 00.11 SOE E 08 003 GLT AA‐ BIN 0.B.06 Y27 H 46 SOE F 01 004 GLT BB‐ BIN 0.K.11 SOE F 02 001 BIN 0.K.12 SOE F 07 KUN E16 BIN 0.K.13 SOE F 08 SEI E07 BIN 1.D.22 SOE F 09 SEI E13 BIN 1.D.25 SOE F 11 SPO D17 BIN 1.E.01 SOE F 12 UZH PI-GT/MeP Seite 6 von 19
UZH Erneuerung AV-Anlagen Submissionsunterlagen Generalplaner (Unterlage 1) Version 01.02 vom 24.11.2016 2.4.2. Fotos einiger Hörsäle und Seminarräume Hörsaal KO2 F150 Hörsaal SOC 106 Seminarraum SOE 02 UZH PI-GT/MeP Seite 7 von 19
UZH Erneuerung AV-Anlagen Submissionsunterlagen Generalplaner (Unterlage 1) Version 01.02 vom 24.11.2016 2.4.3. Bestandteil des Projekts Grundsätzlich handelt es sich bei diesem Projekt um einen reinen 1:1 Ersatz von bereits vorhande- nen Anlagen. Es geht somit um wertehrhaltende und nicht um wertvermehrende Massnahmen. Im Wesentlichen umfasst das Projekt die folgenden Positionen: - Ersatz der Beamer - Ersatz der Lautsprecher - Ersatz aller Funkmikrofone (spätestens 2020) - Ersatz der Monitoren - Ersatz der Videokameras - Ersatz der Dokumentenkameras - Ersatz der interaktiven Displays - Ersatz der Übertragungssysteme - Ergänzung der AV-Managementsysteme (u.a. UZH Hörsaal RMS) - Ersatz der Wandtafeln (fallweise) - Ersatz der AV-Racks mit allen Aktivkomponenten (Verstärker, AV-Matrixen, Switches, usw.) - Ersatz der AMX-Steuerung - Ersatz der Touch-Panel - Ersatz oder Ergänzung der Hörbehindertenanlagen (fallweise) - Design und Lieferung eines Medientisch in den Seminarräumen - Ersatz der Elektroinstallationen (der betroffenen Anlagen) - Ersatz der Beleuchtung und der entsprechenden Elektroinstallationen (nur in den betroffe- nen Räumen) - Ersatz oder Ergänzung der benötigten Steuerungen - Ersatz der betroffenen Elektro-Unterverteiler (falls erforderlich) - Bauliche Anpassungen der betroffenen Bauteile (Doppeldecken, Durchbrüche, Bodenschlit- zungen, Konstruktionen) - Anpassungen oder Ersatz des betroffenen Mobiliars (Dozentenpulte, Gehäuse der AV- Schränke, Projektionspulte) - Einbinden der Gong- und Evakuationsanlagen - Anpassen der Notbeleuchtung - Lüftung/Kühlung der AV-Racks - Anpassungen an Verdunkelungseinrichtungen - Ersatz oder Ergänzung der NUZ-Installationen 2.5. Termine Nachfolgend sind die wichtigsten Vorgänge und Meilensteine für das Projekt aufgeführt: 2.5.1. Grobtermine und Meilensteine Vorgänge: Zeitraum: - Auswahl Generalplaner-Team 04-2017 - Genehmigung Projektierungs- und Objektkredit (Phase 1 und 2.1) 04-2017 - Vergabe Generalplaner-Team 05-2017 - Projektierung bis und mit Kostenvoranschlag 05-2017 bis 01-2018 - Antrag Objektkredit (alle Phasen) 02-2018 - Genehmigung Objektkredit 06-2018 - Ausführung der Phasen 1 bis 9 (siehe Terminplan 2.5.2) 07-2018 bis 09-2026 UZH PI-GT/MeP Seite 8 von 19
UZH Erneuerung AV-Anlagen Submissionsunterlagen Generalplaner (Unterlage 1) Version 01.02 vom 24.11.2016 2.5.2. Terminplan Nachfolgen ist der vorgesehene Ablauf des Projekts über alle neuen Phasen grob dargestellt. Jedes Jahr ist in zwei Teilphasen x.1 und x.2 aufgeteilt. Das ergibt sich aus der vorlesungsfreien Zeit im Winter- und im Sommerhalbjahr. 2.6. Kosten In der nachfolgenden Tabelle sind die grob geschätzten Kosten für dieses Projekt in Mio. CHF ab- gebildet. Je nach Verlauf des Projekts können die Zahlen noch stark variieren. Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Total Honorare 1.00 1.00 0.50 0.50 0.50 0.50 0.50 0.50 0.50 0.50 6.00 Geräte 1.80 2.80 2.20 2.20 2.00 2.00 2.00 2.00 2.00 19.00 Bau- und 1.30 1.50 1.60 1.60 1.20 1.20 1.20 1.20 1.20 12.00 Installationen Total 1.00 4.10 4.80 4.30 4.30 3.70 3.70 3.70 3.70 3.70 37.00 feste Reserven 3.00 Total inkl. Reserve 40.00 UZH PI-GT/MeP Seite 9 von 19
UZH Erneuerung AV-Anlagen Submissionsunterlagen Generalplaner (Unterlage 1) Version 01.02 vom 24.11.2016 2.7. Rahmenbedingungen Bei diesem Projekt gibt es einige Rahmenbedingungen die speziell zu erwähnen sind. Grundsätzlich gilt: Betrieb der Universität hat immer erste Priorität. Es ist deshalb alles daran zu setzen, dass die Veranstaltungen in den sanierten Räumen auf den Tag genau wieder funktionieren und benutzt werden können. Ein Terminverzug hätte für die Univer- sität gravierende Folgen. Eine minuziöse Terminplanung ist deshalb Voraussetzung für das Gelin- gen des Projekts. Die anfallenden Installationsarbeiten konzentrieren sich auf wenige Wochen im Jahr und diese lie- gen meistens in der Ferienzeit. Die beteiligten Planer verfügen über genügend Ressourcen während dieser Zeit für die Bauleitung und die Fachbauleitung, um die Installationen zu überwachen und die Inbetriebnahmen und Abnahmen durchzuführen. Es werden für dieses Projekt zwingend mindestens zwei qualifizierte und eigenständige AV-Planer unter Vertag genommen. Die spezifischen Standards der Universität Zürich sind einzuhalten und auf technische Entwicklun- gen und Änderungen ist entsprechend zu reagieren. Die technischen Anlagen sind nach den Richtli- nien und Merkblättern der Universität Zürich zu planen und auszuführen. Das Projekt erstreckt sich über mehrere Jahre, das Generalplanerteam braucht die nötige Kontinui- tät und die Bereitschaft über längere Zeit zusammenzuarbeiten. Die meisten der zu erstellenden Submissionen unterliegen den Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungswesens. Eine aktive Auseinandersetzung mit dieser Materie wird erwartet. 2.8. Asbestvorkommen Alle Massnahmen in den betroffenen Hörsälen und Seminarräumen müssen bezüglich eventueller Asbestvorkommen überprüft werden. Hierzu dient der Bericht „Asbest- und PCB-Gutachten“ der Firma „Carbotech AG“, 4002 Basel. Ebenso gibt es ein Merkblatt zur Asbest-Problematik an der Uni- versität Zürich-Irchel, das unter folgendem Link: http://www.su.uzh.ch/de/activities/arbeitssicherheit/asbest.html heruntergeladen werden kann. Der Stab Sicherheit und Umwelt der Universität Zürich muss in jedem Fall als Berater beigezogen wer- den. Da der Umfang der Asbestsanierung noch nicht genau abgeschätzt werden konnte, muss die- ser im Zuge der Erarbeitung des Kostenvoranschlages mit dem Bauprojekt plausibilisiert werden. UZH PI-GT/MeP Seite 10 von 19
UZH Erneuerung AV-Anlagen Submissionsunterlagen Generalplaner (Unterlage 1) Version 01.02 vom 24.11.2016 3. Auftragserteilung 3.1. Umfang des Auftrags Die Universität Zürich beabsichtigt, unter Vorbehalt der Entscheidung des Universitätsrats, den auf- grund der Empfehlung des Beurteilungsgremiums ausgewählten Generalplaner mit den nachfolgend aufgeführten Leistungen zu beauftragen: BKP 591 Architekt BKP 591.1 Bauleiter BKP 593 Elektroingenieur BKP 596.1 Akustiker BKP 596.2 Lichtplaner BKP 596.3 MSRL-Planer BKP 597.1 AV-Planer A BKP 597.2 AV-Planer B BKP 599 Generalplaner Der Auftrag umfasst im Wesentlichen die oben aufgeführten Planerleistungen sowie allfällige zusätz- liche Planungs- und Koordinationsarbeiten, die sich im Rahmen der Detailplanung noch ergeben. 3.2. Planervertrag und Honorarabrechnung 3.2.1. Generalplanervertrag Es ist vorgesehen mit dem Generalplaner einen Rahmenvertrag über alle Phasen abzuschliessen. Als Generalplaner kann einer der beteiligten Planer (z.B. der Architekt, der Elektroingenieur oder ei- ner der beiden AV-Planer) auftreten oder es übernimmt ein separater Bau- oder Projektmanager die Funktion des Generalplaners. Der ausgewiesene Generalplaner verpflichtet sich die übrigen, unter Punkt 3.1 genannten und in der Bewerbung wie im Angebot namentlich erwähnten Fachplaner, als seine Subplaner für die ausgeschriebenen Planerleistungen über die gesamte Vertragsdauer beizu- ziehen. Für weitere vom Generalplaner zusätzlich beigezogene und nicht namentlich erwähnte Sub- planer, besteht im Rahmen der geltenden Submissionsbestimmungen kein Anspruch auf einen Planungsauftrag. Erbringen einzelne Subplaner während der Vertragsdauer fachlich oder terminlich ungenügende Leistungen, so wird die Universität Zürich deren Auswechslung verlangen. 3.2.2. Honorarabrechnung Die Honorierung der Grundleistung erfolgt bei BKP 599 Gesamtplaner, BKP 591 Architekt, BKP 593 Elektroingenieur und bei BKP 596 den AV-Planern, nach den aufwandbestimmenden Baukosten. Für die Bauleitung und die Spezialisten unter BKP 597 werden die erbrachten Leistungen im Zeittarif abgerechnet. Die Honorare der einzelnen Planer im Kostentarif werden bis und mit Phase 3 (Abgabe Kostenvor- anschlag) über das ganze Projekt abgerechnet. Ab Phase 4 (Ausschreibung) werden die Leistungen phasenweise (jedes Jahr) abgerechnet. Als faktorbestimmende Baukosten werden für die Abrech- nungen die Gesamtkosten des ganzen Projekts gemäss dem genehmigten Kostenvoranschlag ein- UZH PI-GT/MeP Seite 11 von 19
UZH Erneuerung AV-Anlagen Submissionsunterlagen Generalplaner (Unterlage 1) Version 01.02 vom 24.11.2016 gesetzt. Für die aufwandbestimmenden Baukosten werden die jeweiligen, effektiven Kosten je Pro- jekt-Phase (pro Jahr) gemäss den entsprechenden Abrechnungen der Unternehmer eingesetzt. Die Abrechnung der Planer und Spezialisten im Zeittarif erfolgt alle zwei Monate nach effektiv geleis- tetem Aufwand anhand der vereinbarten Stundenansätze. Die im Vertag vereinbarten Kosten gelten dabei als Kostendach. Die Grundleistungen definieren sich nach den aktuellen SIA-Ordnungen 102 und 108. Für die Honorarabrechnungen aufgrund der Baukosten gelten folgende Faktoren: - Koeffizienten Z1, Z2: Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Werte gemäss KBOB - Leistungsanteil: 100% (ab SIA Phase 31, Bauprojekt, bis Ende SIA Phase 53, Abschluss) - Projektspezifische Anpassungsfaktoren r - Umbauten r1 = 1.0 - Restaurierung und Denkmalpflege r2 = 1.0 - Etappierung r5 = 1.05 - Wiederholungen r6 = 0.8 - Abzug für Fachkoordination r7 = 1.0 Für den Generalplaner sind alle Anpassungsfaktoren 1.0 - Schwierigkeitsgrad n - Architekt = 1.0 - Elektroingenieur = 1.1 - AV-Planer = 1.1 Zur Information über den bei einer Auftragserteilung abzuschliessenden Planervertrag wird den Be- werbenden in der Phase 2 das Dokument „Honorarvertrag“ (Unterlage 4) zur Verfügung gestellt. 3.3. Folgeaufträge Die Universität Zürich behält sich vor, spätere Aufträge, die sich auf diesen Grundauftrag beziehen, freihändig an den ausgewählten Generalplaner oder seine Subplaner zu vergeben. Es besteht je- doch kein Anspruch auf einen Folgeauftrag und die Honorarparameter werden gegebenenfalls neu verhandelt. UZH PI-GT/MeP Seite 12 von 19
UZH Erneuerung AV-Anlagen Submissionsunterlagen Generalplaner (Unterlage 1) Version 01.02 vom 24.11.2016 4. Allgemeine Angaben zum Planerwahlverfahren 4.1. Teilnahmeberechtigung Um die Teilnahme am Verfahren bewerben können sich Anbietende von Generalplanerleistungen aus der Schweiz, der EU oder einem Vertragsstaat des GATT/ WTO-Übereinkommens über das öf- fentliche Beschaffungswesen, soweit dieser Staat Gegenrecht gewährt. Von der Teilnahme ausge- schlossen sind Fachleute, welche mit einem Mitglied des Beurteilungsgremiums oder mit einem Experten nahe verwandt sind oder mit einem solchen in beruflicher Zusammengehörigkeit stehen. Mehrfachbewerbungen einer Firma als Generalplaner werden nicht zugelassen. Alle übrigen Planer des Generalplanerteams können sich in mehreren Teams bewerben, sofern die federführenden Generalplaner damit einverstanden sind. 4.2. Beurteilungsgremium Die Jury für die Beurteilung der Bewerbungen setzt sich wie folgt zusammen: Stimmberechtigte Mitglieder - Armin Brunner, Leiter Multimedia Services, ETH Zürich - Peter Stäbler, Projektleiter Gebäudetechnik (ZHAW), HBA - Franziska Schneider, Abteilungsleiterin Multimedia & E-Learning-Services, UZH - Peter Meier, Leiter Fachstelle Gebäudetechnik, UZH (Vorsitz) Expertinnen, Experten - Martin Anklin, Leiter AV-Services, UZH - Sven Alberding, Projektleiter Gebäudetechnik, UZH - Daniel Flückiger, Fachstellenleiter Nebenbetriebe, UZH - Erwin Sigrist, Fachstellenleiter Technischer Dienst, UZH - Andy Brunner, Fachstellenleiter Veranstaltungsdienst, UZH Die Beurteilung der Bewerbungen in der Phase 1 erfolgt durch einen Fachausschuss des Beurtei- lungsgremiums, die Eingaben der Phase 2 werden durch das vollständige Gremium beurteilt. Bei all- fälligen Abwesenheiten werden die Mitglieder des Gremiums durch Stellvertretende aus ihrer Institution ersetzt. Bei Bedarf können zusätzliche Experten zur Beurteilung beigezogen werden. UZH PI-GT/MeP Seite 13 von 19
UZH Erneuerung AV-Anlagen Submissionsunterlagen Generalplaner (Unterlage 1) Version 01.02 vom 24.11.2016 4.3. Termine 4.3.1. Termine Phase 1 2. Dezember 2016 Bewerbungsunterlagen abrufbar Ausschreibung auf SIMAP Publikation im Amtsblatt Dienstag, 17. Januar 2017 Eingang der Bewerbungen (Phase 1) bis 17:00 Uhr für die Präqualifikation bei der Universität Zürich (der Poststempel ist nicht massgebend) bis Woche 6/2017 Präqualifikation Benachrichtigung über das Resultat an alle sich be- werbenden Teams 3.3.2. Termine Phase 2 27. Februar 2017 Versand der Unterlagen für die Phase 2 8. März 2017 Geführte Begehung Hörsaal KO2-F180 18:00 bis 21:00 Uhr (auf Einladung) bis 10. März 2017 Schriftliche Fragestellungen per e-mail an peter.meier@uzh.ch 17. März 2017 Zustellung der Fragebeantwortung an die Teil- nehmenden per E-Mail. 12. April 2017 Eingang der geforderten Unterlagen für das bis 17.00 Uhr Angebot (2.Phase) bei der Universität Zürich (der Poststempel ist nicht massgebend) 21. April 2017 Präsentation der Eingaben durch die Teil- nehmenden, Beurteilung auf Einladung bis Woche 19/2017 Zustellung der Verfügung „Submissionsergebnis“ und des Berichts UZH PI-GT/MeP Seite 14 von 19
UZH Erneuerung AV-Anlagen Submissionsunterlagen Generalplaner (Unterlage 1) Version 01.02 vom 24.11.2016 4.4. Eingabeadresse 4.4.1. Eingabe per Post Eingabe an: Universität Zürich Projekte Infrastruktur „Planerwahl Erneuerung AV-Anlagen“ Stampfenbachstrasse 73 8006 Zürich 4.4.2. Eingabe vor Ort Persönliche Abgabe der Unterlagen: Universität Zürich Sekretariat Projekte Infrastruktur Büro STB-J417 (4. Obergeschoss) Stampfenbachstrasse 73 8006 Zürich 4.5. Entschädigung Das Einreichen einer Bewerbung für die Präqualifikation (Phase 1) wird nicht entschädigt. Alle vollständig und termingerecht bei der Universität Zürich eingereichten Angebote (Phase 2) wer- den mit pauschal je CHF 10‘000 (inkl. MwSt) entschädigt. 4.6. Verfügungen Phase 1: Allen Bewerbenden wird nach der Präqualifikation eine Verfügung zur Auswahl der Anbie- tenden zugestellt. Phase 2: Die Publikation des Ergebnisses des Verfahrens erfolgt im kantonalen Amtsblatt. Alle ein- geladenen Teilnehmenden der Phase 2 erhalten eine Verfügung zum Ergebnis des Planerwahlverfahrens mit einem Kurzbericht. 4.7. Rechtsschutz und Urheberrecht Der Rechtsschutz richtet sich nach den Bestimmungen von Art. 15 IVöB sowie § 2 des Beitrittsge- setzes zur IVöB. Das Urheberrecht an den Eingaben verbleibt bei den Teilnehmenden. Nach Abschluss eines Planer- vertrages kommt die im Vertragsformular formulierte Urheberrechtsregelung zum Tragen. 5. Präqualifikation (Phase 1) Im hier beschriebenen, nicht anonymen Präqualifikationsverfahren werden maximal 3 Generalplaner ausgewählt, welche anschliessend per Verfügung zur eigentlichen Planerauswahl (Phase 2) zuge- lassen werden. Diese Verfügung wird sämtlichen am Präqualifikationsverfahren Teilnehmenden zu- gestellt. Die Auswahl der Anbietenden erfolgt aufgrund der untenstehenden Eignungskriterien. UZH PI-GT/MeP Seite 15 von 19
UZH Erneuerung AV-Anlagen Submissionsunterlagen Generalplaner (Unterlage 1) Version 01.02 vom 24.11.2016 5.1. Eignungskriterien 1. Nachweis der Fähigkeit und Erfahrung des Generalplaners in der Bearbeitung und Koordination von Erneuerungsprojekten mit ähnlicher Charakteristik und Teamkonstellation. 2. Nachweis der nötigen Fähigkeit, Erfahrung und Kapazitäten der einzelnen Subplaner für ein Projekt zur Erneuerung der AV-Anlagen ähnlicher Grösse, ähnlicher Charakteristik, ähnlicher Komplexität und unter laufendem Betrieb. 3. Organisationsstruktur und Leistungsfähigkeit des Generalplaners und seiner Subplaner: Nach- weis einer personellen Besetzung (Schlüsselpersonen), die eine qualitativ hochwertige und speditive Abwicklung des Auftrags gewährleisten kann. 5.2. Einzureichende Unterlagen 5.2.1. Angaben zum Generalplaner Das Formular „Angaben zum Planungsteam“ (Unterlage 2) ist vollständig mit allen notwendigen An- gaben der beteiligen Planer und deren Referenzobjekte auszufüllen. Die die Generalplanung über- nehmende Firma ist auf der Seite 3 unter Punkt 1.1. zu nennen. Die Angaben zum Generalplaner unter Punkt 1.2 sind in jedem Fall auszufüllen, auch wenn ein Planer (der seine Angaben für eine andere BKP unter einem anderen Punkt bereits gemacht hat) die Funktion übernimmt. 5.2.2. Referenzobjekte Dokumentationen der im Formular „Angaben zum Planungsteam“ aufgeführten Referenzobjekte, im Umfang von je einem Blatt A3 (Querformat) pro Objekt. Von jedem Planer ist ein Objekt zu doku- mentieren. Übernimmt einer der Planer die Aufgabe des Generalplaners, so ist von ihm ein zweites Objekt anzuführen. Die Objekte sind so darzustellen, dass deren Beurteilung hinsichtlich der oben genannten Eignungskriterien Nr. 1 (Generalplaner) und Nr. 2 (Subplaner) möglich ist. Die dargestellten Referenzobjekte sind mit einem Kurztitel und den Namen der sich Bewerbenden zu bezeichnen. Texte und Erläuterungen haben sich auf den Nachweis der Erfüllung der Eignungskrite- rien zu beziehen und sind kurz zu halten. Die angegebenen Referenzobjekte sollten für eine allfällige Besichtigung zugänglich sein. 5.2.3. Formelle Anforderungen Die oben genannten Unterlagen sind vollständig und mit allen gewünschten Angaben auf einseitig bedrucktem weissem Papier einzureichen. Sie sind der Universität auf Einzelblättern und nicht ge- bunden oder geheftet zuzustellen. Dokumente auf Datenträgern, sowie per Fax oder Email ein- gesandte Bewerbungen werden vom Präqualifikationsverfahren ausgeschlossen. Die Bewerbungsunterlagen sind bis 17. Januar 2017, 17.00 Uhr in geeigneter Verpackung mit der Bezeichnung „Planerwahl Erneuerung AV-Anlagen“ bei der Universität Zürich im Sekretariat Projekte Infrastruktur, Büro STB-J417 (4. Obergeschoss), Stampfenbachstrasse 73, 8006 Zürich, abzugeben. Per Post eingereichte Bewerbungen müssen bis zu diesem Zeitpunkt an der oben genannten Adres- se eintreffen; das Datum des Poststempels ist nicht massgebend. 5.2.4. Unterlagen (Phase1) Die folgenden Unterlagen werden für die Präqualifikation (Phase 1) zur Verfügung gestellt und können auf dem SIMAP herunter geladen werden. Unterlage 1 Submissionsunterlagen Unterlage 2 Formular „Angaben zum Planungsteam“ UZH PI-GT/MeP Seite 16 von 19
UZH Erneuerung AV-Anlagen Submissionsunterlagen Generalplaner (Unterlage 1) Version 01.02 vom 24.11.2016 6. Angebot (Phase 2) Im Rahmen der Phase 2 haben die gemäss Ziffer 5 ausgewählten Teilnehmenden drei für die Pro- jektaufgabe signifikante Fragestellungen zu bearbeiten und ihren Lösungsansatz auf konzeptioneller Ebene darzustellen. Ausserdem ist ein Honorarangebot abzugeben. Die eingeladenen Planer erhal- ten zusätzliche Unterlagen zur geforderten Eingabe. Für die projektbezogene Aufgabenstellung fin- det zudem eine geführte Begehung des Hörsaals KO2-F180 statt. 6.1. Projektbezogene Aufgabenstellungen 6.1.1. A1) Auftragsanalyse (Termine und Kosten) Die Universität Zürich will für rund CHF 40 Mio. alle AV-Anlagen in ihren Hörsälen und Seminarräu- men so schnell wie möglich erneuern. Es ist vorgesehen in den Zeitfenstern der unterrichtsfreien Zeit, im Sommer jeweils ca. 8 Wochen und im Winter jeweils ca. 4 Wochen, während rund neun Jah- ren die ganze AV-Technik, inkl. erforderlichen Elektroinstallationen und Beleuchtung, zu ersetzen. Die betroffenen Räume sind auf den Tag genau mindestens 2 Jahre im Voraus zu reservieren. Kann das Projekt gemäss den angegeben Terminen umgesetzt werden? Wo liegen die wesentlichen Terminrisiken und mit welchen Massnahmen oder Methoden begegnen Sie diesen? Sind die ange- gebenen Kostenannahmen realistisch? Schildern Sie Ihre eigenen Erfahrungen bei ähnlichen Auf- gaben und nehmen Sie Stellung zum geplanten Vorgehen: Welche Aspekte würden Sie unverändert übernehmen und wo sind aus Ihrer Sicht Modifikationen notwendig? Beantworten Sie die Fragen in einem Erläuterungsbericht und nennen Sie die Themen, die aus Ihrer Sicht an einer ersten Sitzung des Projektteams geklärt werden müssten. Darstellung: Erläuterungsbericht mit Tabellen, Terminplänen, Bildern und (Plan-)Skizzen, in frei- gestellter Form. 6.1.2. A2) Vorgehensweise an einem konkreten Beispiel (Hörsaal KO2-F180) Für den Hörsaal KO2-F180 soll das Vorgehen und die einzelnen Schritte zur Erneuerung der AV- Anlagen (inkl. Beleuchtung) anhand eines konkreten Beispiels mustergültig dargestellt werden. Die genauen Abläufe, das detaillierte Terminprogramm und die groben Kosten sind entsprechend darzu- stellen. Darstellung: Vorgehensbeschrieb mit Tabellen, Terminplänen, Bildern und (Plan-)Skizzen, in frei- gestellter Form. 6.1.3. A3) Vorschlag für ein AVA-Möbel Für die rund 120 Seminarräume möchte die Universität Zürich einen neuen Medientisch entwickeln. In diesem verschiebbaren, funktionalen Möbel sollten alle erforderlichen, zentralen technischen Ge- räte und Installationen untergebracht werden können. Der Tisch soll folgende Abmessungen aufwei- sen 160x70x74cm (BxTxH). Es ist ein Vorschlag einzureichen, wie ein solcher Tisch aussehen könnte und wie die technischen Geräte und Installationen (Visualiser, Audio/Video-Umschalter, Be- dieneinheit, Steuerung, Hörsaalrechner, Anschlüsse und Anschlusskabel inkl. zusätzlicher Steckdo- sen für externe Geräte wie Labtops usw.) darin Platz finden. Auch ein grober Kostenrahmen eines solchen Möbels sollte angegeben werden. Darstellung: Beschrieb mit Bildern und (Plan-)Skizzen, in freigestellter Form. UZH PI-GT/MeP Seite 17 von 19
UZH Erneuerung AV-Anlagen Submissionsunterlagen Generalplaner (Unterlage 1) Version 01.02 vom 24.11.2016 6.2. Anforderungen an die Eingabe der Unterlagen 6.2.1. Projektbezogene Aufgabenstellungen Die Darstellungen der Teilnehmenden zu den drei projektbezogenen Aufgabenstellungen sind auf max. 2 Blättern im Format DIN A1 hoch sowie als PDF auf CD einzureichen. Die Pläne sind mit Be- zeichnung der Namen der Projektverfassenden abzugeben. Es sind zwei Plansätze einzureichen: ein Satz wird an der Beurteilungssitzung und für die Ausstellung verwendet; dieser ist ungefaltet auf weissem Papier von mindestens 120g/m2 einzureichen. Die Pläne dürfen nicht auf Platten aufgezo- gen werden. Der zweite Plansatz ist für die Vorprüfung bestimmt und soll gefaltet auf Normalpapier (80g/m2) abgegeben werden. 6.2.2. Angaben zum Angebot Das Formular „Angaben zum Angebot“ (Unterlage 3) mit der Offerte zu den Honorarparametern, ei- ner Selbstdeklaration und weiteren Angaben zum Angebot, ist vollständig auszufüllen und rechtsgül- tig zu unterzeichnen. Sämtliche Bestandteile der Eingabe sind in geeigneter Verpackung mit der Bezeichnung „Planerwahl Erneuerung AV-Anlagen“ bis zum in Ziffer 4 genannten Termin an die Universität Zürich einzu- reichen. 6.3. Abgegebene Unterlagen Die eingeladenen Teilnehmenden erhalten für die Lösung der Aufgabenstellung folgende Unterlagen in elektronischer Form: Unterlage 3 Formular „Angaben zum Angebot“ Unterlage 4 Muster Vertragsurkunde „Honorarvertag“ Unterlage 5 Zusammenstellung diverser UZH-Richtlinien Unterlage 6 Unterlagen zum Hörsaal KO2-F180 Unterlage 7 Unterlagen zum AV-Möbel 6.4. Zuschlagskriterien Das Beurteilungsgremium beurteilt die eingegangenen Berichte nach folgenden Kriterien in der Rei- henfolge ihrer Gewichtung: 1. Qualität und Plausibilität der gemachten Aussagen betreffend der Umsetzbarkeit , der Vorge- hensweise und der Risiken dieses Projekts, sowie die Aussagen zum Kosten- und Termin- rahmen des gesamten Vorhabens gemäss Aufgabenstellung A1). 2. Qualität und Plausibilität der gemachten Aussagen betreffend einer möglichen Vorgehenswei- se bei der Erneuerung einer AV-Anlage anhand eines konkreten Beispiels im Hörsaal KO2- F180 gemäss Aufgabenstellung A2). 3. Qualität des gemachten Vorschlags für ein AV-Möbel betreffen Design, Funktionalität, War- tungsfreundlichkeit und Kosten gemäss Aufgabenstellung A3). 4. Honorarkosten-Vergleich gemäss „Angaben zum Angebot“ UZH PI-GT/MeP Seite 18 von 19
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