ERWEITERTE OFFENLEGUNG - BASEL 3 - SÄULE 3 - RAIFFEISENKASSE ETSCHTAL GENOSSENSCHAFT
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2017 BASEL 3 – SÄULE 3 ERWEITERTE OFFENLEGUNG Stand zum 31.12.2017 RAIFFEISENKASSE ETSCHTAL GENOSSENSCHAFT Raiffeisenkasse Etschtal Gen. 1
Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2017 Inhaltsverzeichnis Prämissen ......................................................................................................................................... 3 Tabelle 1 - Risikomanagementziele und –politik (Art. 435 CRR) ............................................. 3 Tabelle 2 - Anwendungsbereich (Art. 436 CRR) ....................................................................... 21 Tabelle 3 - Eigenmittel (Art. 437 CRR) ...................................................................................... 21 Tabelle 4 – Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) ............................................................ 37 Tabelle 5 – Gegenparteirisiko (Art. 439 CRR) .......................................................................... 40 Tabelle 6 – Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) ................................................................................. 43 Tabelle 7 – Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) .............................................................. 43 Tabelle 8 - Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) ........................................................ 49 Tabelle 9 - Inanspruchnahme von ECAI (Art. 444 CRR) ........................................................ 50 Tabelle 10 - Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) ................................................................... 54 Tabelle 11 - Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447 CRR) .............................................................................................................................................. 54 Tabelle 12 - Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448 CRR) . 58 Tabelle 13 – Risiko aus Verbriefungspositionen (Art. 449 CRR) ............................................ 63 Tabelle 14 - Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) ........................................................................ 65 Tabelle 15 - Offenlegung der Verschuldungsquote (Art. 451 CRR - ART. 499) ................... 67 Tabelle 16 - Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) ............... 72 Raiffeisenkasse Etschtal Gen. 2
Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2017 Prämissen Die neuen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen für die Banken legen zum Zwecke erhöhter Markttransparenz die Verpflichtung fest, für die Risiken aus der Säule 1 und 2 Informationen betreffend die Angemessenheit der Eigenmittel, die Risikoexposition und die Techniken der Messung und Verwaltung derselben, zu veröffentlichen. Diese Informationen werden, so wie im Teil VIII der Capital Requirements Regulation (sog. CRR) gefordert, durch die Veröffentlichung in verschiedenen „Tabellen“ dargestellt, wobei sich diese wie folgt unterteilen: - Qualitative Informationen, mit der Absicht, Angaben zu Strategien, Prozessen und Methoden der Risikosteuerung zu liefern; - Quantitative Informationen, mit der Absicht, das Ausmaß der Eigenmittel der Bank darzustellen, sowie ihre Risikoexposition und die Wirkung von Minderungstechniken aufzuzeigen. Im bestehenden Dokument werden die gesetzlichen Bestimmungen, sowie die Leitlinien und Empfehlungen der EBA und der Banca d‘Italia hinsichtlich der erweiterten Offenlegung berücksichtigt. Tabelle 1 Risikomanagementziele und –politik (Art. 435 CRR) Das Rundschreiben der Banca d’Italia Nr. 285/2013 sieht vor, dass sich die Banken einer Selbsteinschätzung unterziehen. Konkret bedeutet dies, dass die Banken im sog. ICAAP- Prozess Angaben zur Risikoexposition machen bzw. den Grad des als Deckungsmasse zur Verfügung stehenden aktuellen und zukünftigen internen Kapitals bestimmen. Die Ziele und Politiken der Risikosteuerung werden vom Verwaltungsrat im Zuge der Verabschiedung der strategischen Pläne und des Risk Appetite Framework (RAF) festgelegt. Dem Verwaltungsrat obliegt auch die periodische Anpassung derselben. Die darin enthaltenen Zielsetzungen betreffen sowohl den Risikomanagementprozess als auch die Organisation des Risikomanagements. Konkret legen die strategischen Richtlinien die Wachstumsziele hinsichtlich Rentabilität, Vermögenssituation und Ausgestaltung der Risikosteuerungs- und Risikomanagementprozesse der Raiffeisenkasse fest, u. zw. hauptsächlich durch: - Statut - Unternehmensstrategie - Unternehmensleitbild - Mehrjahresplan (piano strategico) - Vermögensplan - operative Jahrespläne (budget annuali) - Risikopolitiken - Reglements - RAF. Die Unternehmensstrategie und die Unternehmensplanung enthalten grundlegende Aussagen zur Identität, Selbständigkeit, zu Marktauftritt und Risikoappetit der Raiffeisenkasse und legt neben den strategischen Geschäftsfeldern fest, wie die eigene Entwicklung und Leistung gesteuert und gemessen werden soll. Raiffeisenkasse Etschtal Gen. 3
Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2017 Im Dreijahresplan werden die Ziele in Bezug auf Ertrag, allgemeine Kosten, Risikokosten, sowie Reingewinn und Entwicklung des Eigenkapitals definiert. Das RAF umfasst das Rahmenwerk, um den „Risikoappetit“ der Bank zu definieren, d.h. festzuschreiben, welche Risiken sie in welchem Ausmaß bereit ist einzugehen, um die gesteckten Ertragsziele zu erreichen. Der Prozess betreffend die Verwaltung der für die Bank relevanten operativen und strategischen Risiken ist in einem internen Reglement und im obengenannten RAF definiert und beschrieben. Darin werden alle wesentlichen Risiken, welche Auswirkungen auf die operative Tätigkeit und die Geschäftsziele haben, bewertet. Es stehen folglich die Risiken im Mittelpunkt, die für die Raiffeisenkasse individuell von Bedeutung sind oder sein könnten, u. zw. wie von der Aufsichtsbehörde explizit vorgesehen (Rundschreiben der Banca d’Italia Nr. 285/13 Teil 1 Titel III Anlage A): - Kreditrisiko, Gegenparteirisiko und Credit-Spread-Risiko - Marktrisiko - Operationelles Risiko - Konzentrationsrisiko - Länderrisiko - Transferrisiko - Basisrisiko - CVS-Risiko - Leverage Risiko - Zinsänderungsrisiko - Liquiditätsrisiko - Strategisches Risiko - Reputationsrisiko - IT-Risiko - Asset encumbrance (belastete Vermögenswerte) - Restrisiko. Die identifizierten Risiken werden in zwei Gruppen unterteilt, und zwar in messbare und nicht messbare Risiken. Die entsprechenden Eigenschaften werden in den qualitativen Informationen zur Angemessenheit der Eigenmittelausstattung angeführt. Im RAF wurde, im Einklang mit ihrer strategischen Ausrichtung, die Risikoneigung der Raiffeisenkasse definiert. Gemäß den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen hat die Raiffeisenkasse gegenüber ihren Hauptrisiken und den tatsächlich beobachteten Werten das maximale tragbare Risiko, die Toleranzgrenze sowie ihre operativen Limits festgelegt. Dabei werden folgende Bereiche bewertet: - Angemessenheit der Eigenmittel anhand der von der Aufsichtsbehörde vorgegebenen Mindesteigenkapitalanforderungen, wobei auch potentiellen Stresssituationen Rechnung getragen wird; - Finanzierungssaldo auf unterschiedliche (mittelfristige bzw. kurzfristige) Zeithorizonte mit Beachtung der regulatorischen Liquiditätskennzahlen (LCR und SF) und Überwachung der liquiden Aktiva; - Organisationsstruktur der EDV-Systeme und des internen Kontrollsystems, um durch Festlegung von internen Richtlinien, strenge organisatorische Maßnahmen und - insbesondere bei den nicht messbaren Risiken - durch Anwendung von adäquaten Risikominderungstechniken, mögliche Auswirkungen von Risiken zu minimieren. Raiffeisenkasse Etschtal Gen. 4
Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2017 Struktur und Organisation der Risikomanagementfunktionen In der Gesamtbankrisikosteuerung sind diverse Funktionen innerhalb der Bank involviert, so u.a. die Gesellschaftsorgane (Verwaltungsrat und Aufsichtsrat), die Direktion, die Stabsstelle Risikomanagement und die operativen Einheiten der Bank. Nachfolgend werden die wichtigsten Aufgaben und Verantwortungen der wichtigsten Funktionen angeführt. Die Steuerungsorgane sowie die entsprechenden Aufgaben wurden von der Raiffeisenkasse im Sinne des Rundschreibens der Banca d’Italia Nr. 285/2013, Teil 1, Titel IV, Kapitel 3 („Il sistema dei controlli interni“) wie folgt festgelegt: - der Verwaltungsrat bekleidet die von den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen vorgesehene Funktion des „organo di supervisione strategica“ und ist somit verantwortlich für das interne Kontrollsystem und die Definition, Genehmigung und Anpassung der strategischen Ausrichtung und internen Richtlinien für die Risikosteuerung sowie für deren Umsetzung und Überwachung; er: - bestimmt die strategische Ausrichtung und legt die Politiken zum System der Risikoüberwachung und –steuerung fest und nimmt die gegebenenfalls notwendigen Anpassungen vor; - beschließt die Mess- und Bewertungsmethoden für die Risiken und legt die internen Strukturen und deren Verantwortungen fest, mit dem Ziel einer effizienten Risikoverwaltung, auch unter Berücksichtigung von potenziellen Interessenskonflikten; - beschließt die von der beauftragten Funktion festgelegten Modalitäten zur Risikoidentifizierung und –bewertung sowie zur Bestimmung der Kapitalunterlegung und führt die notwendigen Aktualisierungen durch; - sichert die Aufgaben- und Verantwortungszuteilung, speziell auch im Hinblick auf die Delegierung der Aufgaben; - kontrolliert das Vorhandensein von konkreten und zeitlich abgestimmten Informationsflüssen; - überprüft die Angemessenheit, Vollständigkeit und Effizienz der für eine angemessene Risikosteuerung unerlässlichen Informationssysteme; - legt ein operatives Limitsystem und die entsprechenden Mechanismen zu deren Einhaltung und Kontrolle fest; - setzt korrigierende Maßnahmen im Falle eines Auftretens von Schwachstellen oder Ungereimtheiten. - die Direktion und der Verwaltungsrat, die zusammen die Funktion des „organo di gestione” wahrnehmen, sorgen für die Umsetzung der von der Funktion des „organo di supervisione strategica“ vorgegebenen Unternehmensziele und Risikostrategien, des RAF und der Risikopolitiken und sind verantwortlich für die Errichtung und Aufrechterhaltung einer effizienten Organisationsstruktur und eines wirksamen Kontrollsystems, welches den Prinzipien und Anforderungen der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen entspricht; - der Aufsichtsrat stellt in seiner Funktion des „organo di controllo“ sicher, dass die Vollständigkeit, Angemessenheit, Wirksamkeit und Zuverlässigkeit des internen Kontrollsystems und des RAF gewährleistet sind. Der Aufsichtsrat wird bei Entscheidungen betreffend die Ernennung der internen Kontrollfunktionen und der Festlegung der wesentlichen Elemente des internen Kontrollsystems angehört. Mit Bezug auf die Governance der Raiffeisenkasse wurde, in Übereinstimmung mit den im Schreiben des Gouverneurs der Banca d‘Italia vom 11. Januar 2012 zur Corporate Governance Raiffeisenkasse Etschtal Gen. 5
Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2017 der Banken vorgeschriebenen Anforderungen, ein detaillierter Prozess für die Selbstbewertung über die normativen Voraussetzungen der Gesellschaftsorgane festgelegt. Dieser wurde in der „Geschäftsordnung über die Selbstbewertung der Organe“ festgeschrieben und vom Verwaltungsrat in der Sitzung vom 06.05.2015 beschlossen. Damit wurden die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen zur Corporate Governance umgesetzt. Der ICAAP-Prozess verlangt in seiner Ausformulierung das Einbeziehen verschiedenster bankinterner Funktionen und Stellen; jede von ihnen in der ihr zugewiesenen Kompetenz. Für die korrekte Ausführung der im ICAAP-Prozess vorgesehenen Phasen bedient sich die Bank der Funktionen mit Kontrolltätigkeit, aber auch der operativen Einheiten, in welchen die Risiken zu Tage treten. Die Raiffeisenkasse hat ein System der Risikoüberwachung und –steuerung umgesetzt, welches eine strikte Trennung zwischen Funktionen mit Kontrolltätigkeit und Funktionen mit operativer Tätigkeit vorsieht. Dabei wurden nachfolgende Ebenen definiert: - 1. Ebene: Ablaufkontrollen, welche direkt von den operativen Einheiten durchgeführt werden. Diese Kontrollen überwachen die korrekte Abwicklung der getätigten Operationen. - 2. Ebene: Unabhängige interne Kontrollfunktionen (Funktion Risikomanagement, Funktion Compliance, Antigeldwäschestelle) mit der Aufgabe, die Risiken zu ermitteln, zu bemessen, zu überwachen und zu verwalten. - 3. Ebene: Interne Revision, die durch die Funktion „Internal Audit“ ausgeübt wird und die Aufgabe hat, die Angemessenheit und die Funktionalität des gesamten internen Kontrollsystems sicherzustellen. Diese ursprünglich an den Raiffeisenverband Südtirol ausgelagerte Tätigkeit ging im Zuge der Gründung der Raiffeisenruppe Sdtirols gemäß Teil 3, Kapitel 5 des Rundschreibens Nr. 285/13 der Banca d’Italia im Jahr 2017 an die Raiffeisen Landesbank über und wird, nach Bedarf, auf der Grundlage eines jährlich festgelegten und vom Verwaltungsrat genehmigten Kontrollplanes durchgeführt. Das Ergebnis der Prüftätigkeiten des Internal Audit, einschließlich etwaiger Empfehlungen von Maßnahmen zur Optimierung der Prozessabläufe und Minimierung der potentiellen Risiken, wird den Betriebsorganen in schriftlicher Form zur Kenntnis gebracht. Im Reglement zum internen Kapitaladäquanzverfahren sowie im RAF werden die jeweiligen Aufgaben der einzelnen Organe und Funktionen auf entsprechender Detailebene ausformuliert. In der Raiffeisenkasse wird die oben beschriebene Kontrolltätigkeit der 2. Ebene von den nachstehend angeführten Funktionen ausgeführt, die in der Stabsstelle Risikomanagement- Compliance-Antigeldwäsche (RCA) angesiedelt sind und deren Tätigkeit durch eine strikte Trennung von den operativen Organisationseinheiten gekennzeichnet ist. Im Detail deckt die Stabsstelle folgende Aufgabenbereiche ab: - Funktion Risikomanagement mit der Aufgabe, Methoden zur Risikomessung zu definieren, die Einhaltung der den verschiedenen operativen Funktionen zugewiesenen Limits zu überwachen sowie die Übereinstimmung der Tätigkeiten der einzelnen operativen Geschäftsbereiche mit den Risiko-/Ertragszielen zu kontrollieren. Insbesondere obliegt der Funktion Risikomanagement: - die Identifizierung und Analyse der Risiken - die Entwicklung und Erhaltung der Modelle und Instrumente zur Messung und Bewertung der Risiken - die Festlegung und Weiterentwicklung der Risikokennzahlen (RAF-Indikatoren, RAF- operative Limits sowie sonstige Risikokennzahlen) Raiffeisenkasse Etschtal Gen. 6
Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2017 - die Ausarbeitung von Vorschlägen zur Risikostrategie, Risikoplanung und Risikosteuerung, sowie die Mitwirkung bei der Definition und Umsetzung des RAF und der Risikopolitiken - die Überwachung der im RAF festgelegten Grenzwerte - die Prüfung der Angemessenheit des RAF - die Prüfung der Risikoverwaltungsprozesse - die laufende Überwachung der Risiken und der Kohärenz der Risikoexposition mit den internen und externen Vorgaben - das Risikoreporting, das u.a. die Erstellung eines trimestralen Risikoberichtes, welcher auch die Berichterstattung zum RAF enthält, umfasst - die Förderung der Risikokultur im Unternehmen - die Koordinierung und Überwachung betreffend die Meldedaten der einzelnen Risiken der Säule 1 - die Quantifizierung der Risiken der Säule 2 - die Durchführung des Stress-Testing - die Ermittlung des aktuellen und prospektiven gesamten internen Kapitalbedarfs - die Erstellung des ICAAP-Reports - die Obliegenheiten betreffend die erweiterte Offenlegung der Säule 3 Compliance-Funktion mit dem Ziel, die Einhaltung der Gesetze, Regelungen und der internen Verhaltenskodizes sicherzustellen und zu fördern, um das Risiko der Nichtkonformität mit den Bestimmungen und der damit verbundenen Reputationsrisiken auf ein Minimum einzugrenzen sowie, im Rahmen der zugewiesenen Kompetenzen, aktiv an der Risikosteuerung mitzuwirken. Antigeldwäschestelle mit der Aufgabe, fortwährend die betriebsinternen Prozeduren zu prüfen, damit sichergestellt wird, dass die von außen vorgegebenen Bestimmungen (Gesetze und Durchführungsbestimmungen) und die internen Richtlinien im Bereich der Geldwäsche eingehalten werden. Die Aufgaben und Verantwortungen im Zusammenhang mit dem RAF sind wie folgt geregelt. Der Verwaltungsrat (Organo con funzione di supervisione strategica) stellt sicher, dass: - die Realisierung des RAF mit den genehmigten Risikozielen und den Toleranz-Grenzen übereinstimmt; - die Angemessenheit und die Wirksamkeit des RAF sowie die Kompatibilität zwischen effektivem Risiko und Risikozielen periodisch geprüft wird; - der strategische Plan, das RAF, der ICAAP, die Budgets und das interne Kontrollsystem kohärent sind und dabei sowohl den innerbetrieblichen als auch externen Veränderungen der Bedingungen Rechnung getragen wird; - mit Bezug auf den ICAAP die Leitlinien für den Prozess definiert und genehmigt sind; - für die Übereinstimmung mit dem RAF und die termingerechte Anpassung betreffend bedeutende Änderungen in der strategischen Ausrichtung, der Organisation, dem operativen Bezugsumfeld gesorgt wird; - die Ergebnisse des ICAAP für strategische Zwecke und bei den Betriebsentscheidungen zur Gänze genutzt werden. Die Geschäftsleitung (Organo con funzione di gestione): - muss alle Betriebsrisiken verstehen, auch jene, die im Zusammenhang mit Fehlfunktionen des internen Messsystems auftreten können; Raiffeisenkasse Etschtal Gen. 7
Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2017 - ist für die Umsetzung der strategischen Vorgaben, des RAF und der Risikoverwaltungspolitiken, die vom Verwaltungsrat erlassen wurden, zuständig; - ist verantwortlich für alle notwendigen Maßnahmen, die sicherstellen, dass die Organisation und das interne Kontrollsystem laut den Vorgaben der Aufsichtsbestimmungen funktionieren; - muss das interne Kontrollsystem laufend überwachen und das Funktionieren desselben sicherstellen; - definiert die internen Informationsflüsse, um sicherzustellen, dass die Betriebsorgane und die betrieblichen Kontrollfunktionen im vollen Bewusstsein über die Risikofaktoren und die Verwaltbarkeit derselben sind und prüft die Einhaltung des RAF; - autorisiert, sofern die Toleranz-Grenzen definiert wurden, das Überschreiten derselben innerhalb der vorgegebenen Grenzwerte und sorgt dafür, dass der Verwaltungsrat umgehend davon in Kenntnis gesetzt wird; - sorgt dafür, dass Maßnahmen erarbeitet werden, die notwendig sind, um das übernommene Risiko innerhalb der festgelegten Zielwerte zurückzuführen; - stößt den ICAAP-Prozess an und sorgt dafür, dass dieser mit den strategischen Vorgaben und dem RAF übereinstimmt, alle relevanten Risiken enthält, vorausschauende Bewertungen beinhaltet, geeignete Methoden verwendet, von den internen Strukturen gekannt und inhaltlich geteilt wird, angemessen formalisiert und dokumentiert ist, die zugeteilten Aufgaben und Verantwortungen seitens der verschiedenen Betriebsfunktionen und Betriebsstrukturen enthält, aus quantitativer und qualitativer Sicht von kompetenten Ressourcen erstellt und für die Planung und als Basis für die Führungsarbeit eingesetzt wird. Die Funktion Compliance : - überwacht im Allgemeinen die Umsetzung der Bestimmungen und somit auch die Einführung von neuen bankenaufsichtsrechtlichen Bestimmungen, wie z.B. in Bezug auf das Risk Appetite Framework (RAF). Der Risikomanager ist beauftragt: - bei der Definition und Umsetzung des Risk Appetite Framework (RAF) und der Risikopolitiken mitzuwirken, d. h. bei der Festlegung des RAF und der Festlegung der Politiken zur Risikoverwaltung, einschließlich der verschiedenen Abschnitte des Risikoverwaltungsprozesses sowie der operativen Limits; - die quantitativen und die qualitativen Parameter für die Definition des RAF vorzuschlagen, wobei auch die Stressszenarien zu berücksichtigen sind; - die Angemessenheit des RAF zu prüfen. Das Internal Audit: - bewertet die Effizienz des Prozesses zur Definition des RAF, die Kohärenz zwischen RAF und Betriebsgeschehen, sowie die Konformität mit der Betriebstätigkeit; - prüft das Greifen der Befugnisse des Risikomanagement im Zusammenhang mit dem Abgeben der im Voraus geschuldeten Stellungnahmen betreffend Kohärenz zwischen RAF und Geschäftsfällen von erheblicher Bedeutung. Der Aufsichtsrat muss unter anderem: - über die Vollständigkeit, die Angemessenheit, die Funktionalität und die Zuverlässigkeit des internen Kontrollsystems und des RAF wachen. Raiffeisenkasse Etschtal Gen. 8
Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2017 Umfang und Art der Risikoberichts- und Risikomesssysteme Die Raiffeisenkasse verwendet die von den Aufsichtsbehörden vorgesehenen und der Größenklasse der Bank entsprechenden, einfachen Methoden zur Risikosteuerung. Im Nachfolgenden wird eine kurze Beschreibung der Charakteristiken der wichtigsten, von der Bank verwendeten Risikomesssysteme geliefert, die folgendermaßen zusammengefasst werden können: Risiken aus Säule 1: - Kreditrisiko: der Standardansatz - Gegenparteirisiko: die Methode des Marktwertes („valore corrente“) für Derivate und andere Instrumente OTC sowie für Geschäfte mit langfristiger Regelung LST bzw. die vereinfachte Methode CRM („metodo semplificato CRM“) für aktive und passive Pensionsgeschäfte SFT - Risiko der Anpassung der Kreditbewertung (CVA-Risiko): die Standardmethode laut Art. 384 CRR - Abwicklungsrisiko: der Standardansatz - Marktrisiken: der Standardansatz - Konzentrationsrisiko betreffend Positionen im Handelsportefeuille: Berechnung laut Art. 92 Abs. 3 Buchstabe b) CRR - Operationelle Risiken: der Basisindikatorenansatz gemäß Art. 315 CRR Risiken aus Säule 2: - Konzentrationsrisiko im Kreditportefeuille: das von der Aufsichtsbehörde vorgeschlagene vereinfachte Berechnungsmodell (Rundschreiben Nr. 285/2013, Teil 1, Titel III, Kapitel 1, Anlage B) betreffend das Konzentrationsrisiko aus Gegenparteikonzentrationen (single name concentration) bzw. das Regressions-Modell der ABI betreffend das geosektorale Konzentrationsrisiko (sectoral concentration), das sich aus der Multiplikation der Kapitalunterlegung zum Kreditrisiko (für die betreffenden Sektoren) mit dem im Modell ermittelten Aufschlagsfaktor ergibt - Zinsänderungsrisiken im Bankbuch: das vereinfachte Berechnungsmodell (Rundschreiben der Banca d’Italia Nr. 285/2014 Teil 1 Titel III Kapitel 1 Anlage C) Für folgende, nicht quantifizierbaren Risiken, - das Liquiditätsrisiko, - die Risiken, die im Zusammenhang mit den Erwerb von Beteiligungen stehen, - die Risiken im Zusammenhang mit der Risikotätigkeit und den Interessenskonflikten gegenüber verbundenen Subjekten, - das strategisches Risiko, - das Reputationsrisiko, - die Risiken aus einer übermäßigen Verschuldung und - das Risiko in Zusammenhang mit der Höhe der belasteten Vermögenswerte, wird keine spezifische Kapitalunterlegung vorgenommen, da hierfür keine aufsichtsrechtlichen Methoden zur Risikosystematisierung vorgesehen sind und auch keine sonstigen zuverlässigen Bewertungsmodelle zur Verfügung stehen. Die Risikoüberwachung wird kontinuierlich durchgeführt, wobei die Abteilung Risikomanagement den Verwaltungs- und Aufsichtsrat in trimestralen Abständen über die Risikosituation und Risikoentwicklung der Bank anhand eines eigenen Risikoberichtes informiert. Dieser Risikobericht umfasst auch die ordentliche Berichterstattung zu den RAF-Indikatoren sowie zu den diversen aufsichtsrechtlichen und operativen Limits. Die Berichtslegung enthält eine Übersicht der RAF-Indikatoren mit den Ist-Werten sowie die für den entsprechenden Indikator gültigen Grenzwerte. Falls kritische Entwicklungen eintreten (signifikante Überschreitung des Raiffeisenkasse Etschtal Gen. 9
Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2017 Risiko-Zielwertes), so erfolgt die unmittelbare Berichtslegung an den Verwaltungsrat, unabhängig von den Terminen der ordentlichen Berichtslegung. Hinsichtlich der für die relevantesten Risiken eingesetzten Risikomesssysteme wird ergänzend Folgendes vermerkt: Kreditrisiko Die Banca d’Italia hat mit Rundschreiben Nr. 285/13 (disposizioni di vigilanza per le banche“) den Regulierungsrahmen hinsichtlich des internen Kontrollsystems der Banken neu definiert. Im Lichte der im genannten Rundschreiben im Titel IV Kapitel 3 vorgeschriebenen Bestimmungen hat die Raiffeisenkasse, mit Bezug auf die Effizienz und Wirksamkeit des Kreditprozesses und des einschlägigen Kontrollsystems, eine funktionale Organisationsstruktur eingesetzt, um die vom Aufsichtsorgan angeführten Ziele betreffend Verwaltung und Kontrolle sicherzustellen. Der Organisationsprozess der Kreditrisikoverwaltung lehnt sich an das Prinzip der Trennung zwischen den Tätigkeiten an, d. h. zwischen der Kreditberatung im Marktbereich und der Kreditprüfung, -überwachung und -verwaltung im Innenbereich. Durch die Schaffung getrennter Organisationsstrukturen wurde dieses Prinzip umgesetzt. Derzeit arbeitet die Raiffeisenkasse in sechs Filialen, die jeweils von einem Verantwortlichen geleitet und kontrolliert werden. Ergänzend zu den Kontrollen der ersten Ebene (Ablaufkontrollen), befassen sich die Kontrollen der zweiten Ebene (Risikokontrollen) mit dem Aufzeigen des Verlaufs der Kreditpositionen und der Korrektheit/Angemessenheit der abgewickelten Verwaltungsprozesse von Seiten der mit der Kreditverwaltung beauftragten Strukturen. Der gesamte Verwaltungs- und Kontrollprozess der Kredite ist durch die Kreditpolitik geregelt, die im Besonderen: - die Vollmachten und Zeichnungsberechtigungen hinsichtlich der Kreditausfolgung festlegt; - die Bewertungskriterien hinsichtlich der Bewertung der Kundenbonität definiert; - die Methodiken hinsichtlich der Verlängerungen von Krediten regelt; - die Methodiken hinsichtlich der Verlaufskontrollen und der Messung des Kreditrisikos, sowie der zu ergreifenden Interventionsarten im Falle der Erkennung von Anomalien, festschreibt. Die aufsichtsrechtlichen Normen (9. Aktualisierung des Rundschreibens der Banca d’Italia Nr. 263/06, Titel V, Kapitel 5, Sektion IV vom 12. Dezember 2011) schreiben aufsichtsrechtliche Limits für die Risikoaktiva gegenüber verbundenen Subjekten und die Notwendigkeit der Festlegung von speziellen Entscheidungsverfahren vor, um bei der Geschäftstätigkeit mit diesen Parteien eine ordnungsgemäße Zuweisung der Ressourcen zu gewährleisten und Dritte vor Benachteiligung zu schützen. In diesem Zusammenhang hat die Bank entsprechende Genehmigungsverfahren festgelegt, um die Unparteilichkeit und Objektivität der Entscheidungen bei der Gewährung von Krediten sicherzustellen. In diesem Lichte wurde die Bank mit angemessenen Instrumenten zur Unterstützung der korrekten und vollständigen Erhebung der verbundenen Subjekte ausgestattet. Diese Genehmigungsverfahren wurden mit Organisationsmaßnahmen und internen Kontrollen integriert, um im Rahmen der Vorbeugung und Behandlung der Interessenkonflikte die Rollen und Verantwortlichkeiten der Gesellschaftsorgane und der operativen Funktionen zu definieren. Damit kann eine genaue Erhebung bzw. Überwachung der verbundenen Subjekte, die Einhaltung der vorgegebenen Limits sowie die rechtzeitige und korrekte Abwicklung des Genehmigungsverfahrens, gewährleistet werden. Raiffeisenkasse Etschtal Gen. 10
Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2017 In den Richtlinien hat die Bank das Niveau ihrer Risikobereitschaft, d.h. das maximale Limit der Risikoaktiva gegenüber den verbundenen Subjekten, definiert. Insbesondere wurde der maximale Wert des Verhältnisses zwischen der Gesamtsumme der Geschäftsbeziehungen an allen verbundenen Parteien und den Eigenmitteln festgelegt. Außerdem wurden auch die operativen Limits hinsichtlich des Ausmaßes der Geschäftsbeziehungen an allen verbundenen Subjekten festgelegt, deren Überschreitung durch zusätzliche Kreditrisikominderungstechniken von Seiten der unabhängigen Subjekte zu den nahe stehenden Parteien, abgedeckt werden muss. Die festgestellten Risiken hinsichtlich Operationen an verbundenen Subjekten (rechtlicher und reputationeller Natur oder aus Interessenkonflikten), die als relevant für die Geschäftstätigkeit angesehen werden, werden im Rahmen des RAF und des ICAAP-Prozesses ausgewertet; insbesondere in Fällen von Überschreitung der aufsichtsrechtlichen Grenzen (aufsichtsrechtlich wird diese Möglichkeit nur aus Gründen, welche unabhängig vom Willen oder Fehler der Bank sind, anerkannt) wird, zusätzlich zu den bereits gefassten Initiativen im Rückführungsplan, bei der Bestimmung des aktuellen und des hochgerechneten gesamten internen Kapitals, der Überschuss berücksichtigt. Mit Bezug auf die Marktrisiken schreibt die Bankenaufsicht vor, dass die Banken Strategien, Politiken und Methodiken vorsehen, um das Handelsportefeuille nach den Vorgaben verwalten und den von der Bankenaufsicht aufgezeigten Anforderungen nachkommen zu können. Von der Aufsichtsbehörde wurde festgelegt, dass jene Banken, welche ein Handelsportefeuille im Ausmaß von weniger als 5% der Bilanzsumme aufweisen und bei welchen dieses die 15 Mio. Euro Grenze nicht überschreitet, von diesen Verpflichtungen ausgenommen sind. Es wird festgehalten, dass die Raiffeisenkasse kein Portefeuille für Handelszwecke unterhält. Derivate Geschäfte werden von der Raiffeisenkasse ausschließlich zu Abdeckungszwecken für eventuelle Zinsrisiken aus fixverzinsten Geschäften abgeschlossen. Allgemeine Aspekte, Verwaltung und Steuerung des operationellen Risikos Dieses Risiko betrifft die Möglichkeit, aufgrund von Unangemessenheiten, Unregelmäßigkeiten oder schlechtem Funktionieren von internen Abläufen oder Systemen sowie Unzulänglichkeiten in den Abläufen und im Verhalten der menschlichen Ressourcen, Verluste zu erleiden. Das operationelle Risiko ist darüber hinaus auch auf externe Gegebenheiten, wie beispielsweise Naturkatastrophen, Terroranschläge, Seuchen sowie Betrügereien und Fälschungen, zurückzuführen. Es beinhaltet auch die Rechtsrisiken, während strategische Risiken und das Reputationsrisiko ausgenommen sind. Als sinnvolle Maßnahme zur generellen Minimierung des Operationellen Risikos betrachtet die Raiffeisenkasse Etschtal ihr Internes Kontrollsystem, das gekennzeichnet ist durch: ausgedehnte Kontrollen der 1. Ebene, die in einer eigenen Lotus Notes Datenbank dokumentiert sind; regelmäßige Prüfungen von Seiten der ausgelagerten Internen Revision; Dienstanweisungen und Ablaufbeschreibungen für alle wichtigen Prozesse; die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips in risikoträchtigen Abläufen; die Unabhängigkeit der wichtigen Kontrollfunktionen (Compliance, Risikomanager, Antigeldwäschestelle). Einen wichtigen Beitrag zur Eingrenzung und Überwachung der Rechtsrisiken leistet die Funktion Compliance, die in der Stabstelle RCA angesiedelt ist und die Einhaltung der normativen Bestimmungen in der allgemeinen Banktätigkeit überwacht. Raiffeisenkasse Etschtal Gen. 11
Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2017 Durch die Verwendung der vom Raiffeisenverband Südtirol ausgearbeiteten Vertragsvorlagen ist das Rechtsrisiko weitgehend eingeschränkt. Für die Einschätzung des operationellen Risikos und die periodische Berichterstattung an den Verwaltungsrat, Aufsichtsrat und Direktion ist der Risikomanager zuständig. Für spezifische Bereiche, wie z.B. für das Wertpapiergeschäft, die Arbeitssicherheit, das Notfallmanagement, IT-Konformität und den Datenschutz, gibt es zusätzliche Verantwortliche. Die Raiffeisenkasse ist dem operationellen Risiko im Bereich der eigenen Vertriebstätigkeit, wie auch in jenem des Supports (Dienstleistungen und Informationstechnologien), ausgesetzt. Die Risiken in Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten, die ein möglicherweise ungünstiges Urteil nach sich ziehen, sind aufmerksam analysiert worden. In diesem Zusammenhang werden die von der Bankenaufsicht vorgesehenen Kontrollen zur Normenkonformität durch die Funktion Compliance durchgeführt. Mit Bezug auf die neuen Bestimmungen aus Basel III wird festgehalten, dass der Verwaltungsrat der Raiffeisenkasse beschlossen hat, den Basisindikatoransatz zu verwenden. Hierbei wird ein Risikogewichtungssatz von 15% auf einen relevanten Indikator angewandt, der gemäß Art, 316 der CRR ermittelt wird. Mit Bezug auf die Verwaltung und Steuerung der Risiken Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus hat die Raiffeisenkasse, unter Einhaltung der Bestimmungen und auf der Grundlage einer punktuellen Analyse der Organisation, die unter Berücksichtigung der Betriebsgröße und Komplexität des Unternehmens und den Fachkompetenzen der vorhandenen Mitarbeiter vorgenommen wurde, eine Antigeldwäschestelle eingerichtet. Die von der Antigeldwäschestelle durchgeführten Tätigkeiten sind im Reglement „Internes Reglement der Antigeldwäschestelle“ beschrieben, das vom Verwaltungsrat am 27.07.2016 beschlossen wurde. Die Raiffeisenkasse führt ihre Tätigkeiten mit der Unterstützung und Beratung des Raiffeisenverbandes Südtirol Gen. auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrages (Contratto di servizi della Federazione Cooperative Raiffeisen in materia di prevenzione e di gestione dei rischi di riciclaggio e di finanziamento del terrorismo internazionale), der am 05.12.2011 unterzeichnet wurde, durch. Im Dienstleistungsvertrag sind die Zielsetzungen der Aktivitäten, die Mindestfrequenz der Informationsflüsse gegenüber dem internen Verantwortlichen und den weiteren Betriebsorganen, die Schweigepflichten über die bei der Ausübung des Mandates erhaltenen Informationen und die Möglichkeit der Revision der vertraglichen Bedingungen, einschließlich der Möglichkeit die wirtschaftlichen Bedingungen abzuändern und den Zugriff der Aufsichtsbehörde und des UIF auf die für die Prüfung erforderlichen Informationen sicherzustellen, enthalten. Die Beratung und Unterstützung des Raiffeisenverbandes Südtirol Genossenschaft für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem o. a. Vertrag befreit die Raiffeisenkasse nicht von der Verantwortung hinsichtlich der mit dieser Aktivität zusammenhängenden Risiken. Im Hinblick auf das Konzentrationsrisiko im Bankbuch überwacht die Raiffeisenkasse die für sie bedeutenden Kreditpositionen. Im Besonderen verfolgt und überwacht sie das Konzentrationsrisiko des Kreditportefeuilles gegenüber Unternehmen die nicht dem Retail- Portfolio zugeordnet sind, u. zw. anhand des von der Aufsichtsbehörde zur Verfügung gestellten Algorithmus (Granularity Adjustment – siehe Rundschreiben Nr. 285/13 der Banca d’Italia – Teil I Titel III). Zusätzlich wertet die Raiffeisenkasse das geographische und sektorale Konzentrationsrisiko aus, wobei zu diesem Zweck ein Modell, welches die sektorale Verteilung des Portfolios der Raiffeisenkasse ermittelt und dieses mit der Verteilung des Benchmarkportfolios der jeweiligen Region vergleicht, verwendet wird. Außerdem überwacht die Raiffeisenkasse die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Limits hinsichtlich der sogenannten Raiffeisenkasse Etschtal Gen. 12
Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2017 Großkredite, d.h. jener Kreditpositionen, die das Ausmaß von 10% der Eigenmittel überschreiten. Die Liquiditätsverwaltung und somit die Überwachung und Verwaltung des Liquiditätsrisikos erfolgt im Verwaltungsbereich der Raiffeisenkasse. Das Ziel ist, sämtliche Zahlungsflüsse zu überwachen um Liquiditätsengpässe zu vermeiden bzw. rechtzeitig zu überbrücken oder die überschüssigen Mittel möglichst optimal zu veranlagen. Normalerweise verfügt die Raiffeisenkasse Etschtal das ganze Jahr hindurch ohne nennenswerte saisonale Schwankungen über ziemlich konstante Liquiditätsüberschüsse, die sich aus der Gegenüberstellung der täglichen Zahlungszuflüsse und -abflüsse ergeben. Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es keine Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Die Bank verwendet ein System zur Liquiditätssteuerung und -verwaltung, das in Übereinstimmung mit den geltenden Aufsichtsbestimmungen die Zielsetzung verfolgt: - jederzeit über Liquidität zu verfügen und somit in der Lage zu sein, den eigenen Zahlungsverpflichtungen Folge leisten zu können, u. zw. sowohl im normalen Geschäftsverlauf als auch in Krisensituationen; - die eigenen Aktivitäten finanzieren zu können, u. zw. unter Berücksichtigung der günstigsten derzeitigen und voraussehbaren Marktbedingungen. Die Bank verfügt über einen Notfallplan (Contingency Funding Plan - CFP), d.h. über Organisations- bzw. Ablaufprozeduren, welche im Falle von Gefahrensituationen oder Liquiditätskrisen zu aktivieren sind. Im CFP sind die verschiedenen Ebenen von Liquiditätsengpässen, sowie die Prozesse und die Instrumente zur ihrer Bewältigung (Aufgaben und Verantwortungen der zuständigen Gremien und Organisationseinheiten, markt- bzw. konjunkturbezogene und bankbezogene Frühwarnindikatoren, Art der Aktivierung und Überwachung von Notfallsituationen, Strategien und Instrumente für das Krisenmanagement) definiert. Die Bank hält hauptsächlich Finanzinstrumente hoher Qualität, welche „eligible“ in den Refinanzierungsgeschäften mit dem Eurosystem sind, und verfolgt Politiken, die eine direkte Mittelbeschaffung von Seiten der Retailkunden bevorzugen. Die Liquidität der Bank befindet sich auf hohem Niveau. Am 31. Dezember 2017 belief sich die Höhe der nicht vinkulierten Staatspapiere auf insgesamt 102,4 Mio. Euro. Das stellt eine beachtliche Steigerung im Vergleich zum vorherigen Jahr dar, die auf die zusätzliche Refinanzierung bei der EZB zurückzuführen ist. Die Refinanzierung bei der EZB beträgt 27 Mio. Euro welch voraussichtlich bis 2020 gehlten werden können. Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Offenlegung über das Liquiditätsrisiko, wie vom Rundschreiben Nr. 285/2013 der Banca d’Italia vorgesehen (siehe Teil eins, Titel IV, Kapitel 6, Sektion VI), werden, unter Berücksichtigung der Komplexität der Bank, mittels Angabe der im Anhang zur Bilanz gelieferten Informationen (siehe Rundschreiben Nr. 262 vom 22. Dezember 2005 – “Il bilancio bancario: schemi e regole di compilazione”, Anhang A, Anhang zur Bilanz, Teil E) erfüllt. Das strategische Risiko ist das aktuelle oder hochgerechnete Risiko von Gewinnverlusten oder zusätzlichen Eigenkapitalunterlegungen in Folge von Veränderungen im Geschäftsumfeld, von nachteiligen geschäftlichen Entscheidungen, falscher Umsetzung von Entscheidungen oder mangelnder Reaktionsfähigkeit auf Veränderungen im Wettbewerbsumfeld. Raiffeisenkasse Etschtal Gen. 13
Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2017 Die Bank überwacht das strategische Risiko wie folgt: Sie legt im Rahmen der strategischen Planung, auf Grund ihrer bestehenden und hochgerechneten Eigenkapitalunterlegung sowie ihrer finanziellen Bedürfnisse, kohärente und erreichbare Ziele fest. Sie überwacht im Steuerungsprozess ständig und rechtzeitig ihr Ergebnis, wobei eventuelle Abweichungen von den vorgegebenen Zielen festgestellt werden. Das Rundschreiben der Banca d’Italia Nr. 285/13 (Teil III Kapitel I) fördert, im Sinne einer soliden und umsichtigen Führung, durch Festlegung von aufsichtsrechtlichen Grenzen und der Angabe der Prinzipien zur Organisation und internen Kontrollen, die Risikokontrolle, die Vorbeugung und die ordnungsgemäße Handhabung der Interessenkonflikte gegenüber Beteiligungen. Im Einklang mit dem Proportionalitätsprinzip und um diesen Grundsätzen eine Wirkung zu geben, hat die Bank durch Beschluss des Verwaltungsrates vom 26.07.2017 die internen Richtlinien hinsichtlich Investitionen in Nicht Finanzunternehmen genehmigt. Schließlich hat die Bank Maßnahmen ergriffen, welche die Kontrollprozesse zur korrekten Messung und Steuerung der Risiken aus Beteiligungen regeln und eine korrekte Einhaltung der internen Richtlinien gewährleisten. Das Reputationsrisiko ist das gegenwärtige oder hochgerechnete Risiko von Auswirkungen auf das Ergebnis oder auf das Eigenkapital in Folge eines negativen Rufes der Bank, wie z.B.: zum Nachteil des Kunden vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln der Bank oder sich auf die Bank beziehendes Handeln; Mangel an Klarheit bei der Übermittlung von Informationen an Kunden; Phänomene von Marktmissbrauch und sonstige Straftaten der Bank zum Nachteil der Anleger; teilweise nicht erfolgte bzw. nicht rechtzeitige Bezahlung, welche die institutionellen Gegenparteien auf das Handeln in nicht regulierten Märkten induzieren kann; Nichtbeachtung von Interbankenvereinbarungen im Rahmen von außergerichtlichen Umstrukturierungen; falsche bzw. mangelnde oder nicht transparente Angaben an die Aufsichtsbehörde. Die Bank ist sich über den Schwierigkeitsgrad der Quantifizierung von Reputationsrisiken bewusst und erkennt deshalb die Wichtigkeit der Qualität der Organisations- und Kontrollstrukturen an, um eine angemessene Risikominderung zu erreichen. Die Einrichtung der permanenten, wirksamen und unabhängigen Stabstelle, in welcher die Compliance angesiedelt ist, dient als Funktion, die speziell für das Management und die Kontrolle der Reputationsrisiken und der damit verbundenen rechtlichen Risiken, verantwortlich ist. Eine der Aufgaben dieser Funktion ist es u.a. einen Beitrag zur Verbreitung einer Unternehmenskultur, basierend, nicht wörtlich sondern inhaltlich, auf den Prinzipien von Ehrlichkeit, Fairness und Respekt der Normen, zu leisten. Sie koordiniert zudem die Realisierung eines Geschäftsmodells zur Überwachung und Verwaltung der Risiken ihrer Kompetenz. Das Bewusstsein, dass die nicht messbaren Risiken schwer zu quantifizieren sind, hat die Raiffeisenkasse dazu animiert, die Bestrebungen für das Einsetzen angemessener Minderungs- und Kontrolltechniken und organisatorischer Vorkehrungsmaßnahmen zu forcieren. Der Prozess Raiffeisenkasse Etschtal Gen. 14
Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2017 zur Risikoeinschätzung wird jährlich fristgerecht nach Begutachtung und Beschluss durch den Verwaltungsrat, im an die Aufsichtsbehörde verschickten ICAAP-Report dokumentiert. Leitlinien zur Risikoabsicherung und –minderung, Strategien und Verfahren zu deren Überwachung Die Bank unterhält keine buchhalterischen Deckungsgeschäfte, die aus dem Fair Value herrühren. Ebenso unterhält sie keinerlei Deckungsgeschäfte zur Absicherung der Cash Flows. Die Raiffeisenkasse hat spezielle qualitative Kontrollinstrumente in den Prozessen der Organisation und in den Prozessen der Risikoüberwachung festgelegt, auch im Lichte einer eventuellen Verwendung von spezifischen Minderungstechniken. Im Zuge des ICAAP-Prozesses hat die Raiffeisenkasse für jedes relevante Risiko entsprechende Politiken und Methoden zur Messung festgeschrieben. Die Techniken zur Risikominderung sind im ICAAP-Report angeführt, welcher den Aufsichtsbehörden jährlich übermittelt wird. Angemessenheit der Risikomanagementverfahren Mit Bezug auf das Rundschreiben der Banca d’Italia Nr. 285/13, hat der Verwaltungs- und der Aufsichtsrat den Risikoappetit nach den Vorgaben des Titel IV, Kapitel 3, Anhang C definiert. Der Risikoappetit (Risk Appetite Framework) definiert die Bereitschaft, Risiken in Abhängigkeit von der Ertragskraft des Portfolios einzugehen. Das gesamte interne Kontrollsystem ist so ausgestaltet, dass eine korrekte Handhabung bzw. Verwaltung des Risikoappetits sichergestellt ist. Das RAF ist so erstellt, dass eine vollständige Kohärenz und eine zeitnahe Überleitung zwischen Geschäftsmodell, strategischer Planung, dem ICAAP-Prozess, den Budgets, dem Organisationsmodell der Bank und dem internen Kontrollsystem (SCI) gesichert ist. Es enthält, unter Berücksichtigung der strategischen Planung, der ermittelten relevanten Risiken und unter Berücksichtigung des ausformulierten maximal übernehmbaren Risikos, die Art der Risiken, die die Bank übernehmen will. Es legt für jedes Risiko die Risikoziele, die Toleranz- Grenzen und die operativen Limits fest, die bei normalem Geschäftsverlauf zu beachten sind; außerdem sind dieselben Größen auch für Stresssituationen definiert. Zudem führt das RAF den oder die Umstände an, die zur Folge haben, dass bestimmte Risiken nicht mehr oder in reduziertem Ausmaß übernommen werden dürfen, wobei auch die konkreten Größen festgelegt sind. Bei deren Festlegung wird der Methodik (Value-at-Risk, Expected Shortfall o.a.), der Angemessenheit des Eigenkapitals und der Liquidität Rechnung getragen. In all jenen Fällen, bei denen es möglich ist, die Risiken zu quantifizieren, wird das RAF unter Einbeziehung der quantitativen und qualitativen Parameter und unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips festgelegt. Bei der Umsetzung dieser Verpflichtung greift die Raiffeisenkasse auf die Messmethoden zurück, die für die betriebliche Bewertung der Angemessenheit des Eigenkapitals angewandt wird. In all jenen Fällen, bei denen es nicht bzw. nur sehr schwer möglich ist, die Risiken zu quantifizieren, werden im RAF quantitative Angaben gemacht, auf deren Grundlage dann die Definition und die Aktualisierung der Prozesse und des SCI erfolgt. Zu den schwer quantifizierbaren Risiken zählen beispielsweise das strategische Risiko, das Reputationsrisiko, das IT-Risiko oder das Risiko der Nichtkonformität. Im RAF sind auch alle jene Maßnahmen und Prozeduren definiert, die ergriffen werden müssen, wenn es notwendig ist, den Risikolevel auf die Risikozielsetzung oder die ex ante festgelegten Größen zu reduzieren. Ebenso ist auch festgelegt, wie verfahren werden muss, wenn die Toleranz-Größen erreicht oder überschritten wurden sowie die Verfahrensweisen definiert sind, die es bei der Aktualisierung desselben einzuhalten gilt. Auch die konkreten Aufgaben der einzelnen Organe und Betriebsfunktionen bei der Definition der Prozesse scheinen im RAF auf. Raiffeisenkasse Etschtal Gen. 15
Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2017 Das RAF wurde vom Risikomanager, unter Berücksichtigung der in der Raiffeisenkasse bisher gefassten Beschlüsse als Vorschlag ausformuliert und dem Verwaltungsrat zur Begutachtung und Beschlussfassung vorgelegt. Dieser hat sich mit dem Vorschlag auseinandergesetzt und, aufgrund der derzeitigen Erkenntnisse, diesen als angemessen und ausreichend befunden. Erklärung zur Angemessenheit der Risikomanagementverfahren des Instituts Hinsichtlich der Angemessenheit der Risikomanagementverfahren stellt der Verwaltungsrat fest, dass in der Raiffeisenkasse die Funktion Risikomanagement in einer unabhängigen Stabstelle angesiedelt ist und getrennt von der Funktion Internal Audit fungiert und somit die von der Bankenaufsichtsbehörde gewünschte Objektivität gegeben ist und keine Gefahr einer Vermischung der Kontrollfunktionen besteht. Es besteht ein internes Reglement zur Steuerung des Gesamtbankrisikos (ICAAP Reglement), welches laufend überarbeitet wird, um es laufend den neuen Erfordernissen anzupassen. Dem Verwaltungsrat werden zusätzlich zum ICAAP-Bericht trimestrale Risikoreports vorgelegt, in denen alle wichtigen Risiken, denen die Raiffeisenkasse bei ihrer Tätigkeit ausgesetzt ist, ermittelt und bewertet werden. Die Abstimmung des RAF erfolgt sowohl im ICAAP als auch in den trimestralen Reports. Der Aufsichtsrat und die Interne Revision verfolgen den ICAAP-Prozess laufend und dessen Feststellungen werden in der Raiffeisenkasse umgesetzt. Da somit insgesamt gewährleistet ist, dass der ICAAP-Prozess eine konkrete Umsetzung findet, bestätigt der Verwaltungsrat gemäß Punkt e) des Art. 435 der EU-Verordnung Nr. 575/2013 (CRR), dass die zur Risikosteuerung eingesetzten Verfahren, die im vorliegenden Dokument „Erweiterte Offenlegung – Basel III Säule 3 – Stand zum 31.12.2016“ angeführt sind, dem Profil und der Strategie der Raiffeisenkasse angemessen sind. Wie auch aus den in diesem Zusammenhang erstellten internen Prüfberichten hervorgeht, kann der Verwaltungsrat zudem bestätigen, dass keine Risiken bestehen, welche die Existenz der Bank gefährden könnten. Die Einschätzung der Risiken und die Maßnahmen zu deren Eingrenzung stehen im Verhältnis zur relativen Größe der Bank, welche als lokal tätige Genossenschaftsbank hauptsächlich ein traditionelles Kreditgeschäft betreibt. Der Risikomanagement-Prozess in der Raiffeisenkasse Etschtal steht in einem angemessenen Verhältnis zur Operativität und den damit zusammenhängenden Risiken und die Risikoüberwachung wird in angemessener Weise umgesetzt. Risikoprofil der Raiffeisenkasse unter Berücksichtigung der vom Leitungsorgan festgelegten Risikotoleranz: Das in der Raiffeisenkasse Etschtal Genossenschaft umgesetzte Risk Appetite Framework – RAF wiederspiegelt das Zusammenwirken zwischen Risikoprofil und Risikotoleranz, wie aus den wichtigsten Kennzahlen hervorgeht: Raiffeisenkasse Etschtal Gen. 16
Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2017 Risikoappetit Warnschwelle Maximale Ist-Wert (Warnschwelle Kennzahlen in Stress- Toleranzgrenze Risikotrag- 31.12.17 Normalbedin- Situationen fähigkeit gung) Eigenkapitalausstattung - Stabilitätsindikatoren Tier 1 24,36% 14,75% 13,25% 11,75% 9,25% Min. CET 1 (common equity Tier 1) 24,36% 13,05% 11,55% 10,05% 7,55% Min. TCR 24,36% 17,00% 15,50% 14,00% 11,50% Min Leverage Ratio 14,49% 8% 7% 6% 3% Min Deckung Internes Kapital durch 212,54% 200% 180% 130% 100% Min Eigenmittel (inkl. Stress) Kreditrisiko Zuwachsrate der Notleidenden -9,80% 10,00% 15,00% 20,00% 30,00% Max. Risikopositionen brutto Wertberichtigungsquote der 61,22% 40,00% 35,00% 30,00% 25,00% Min. zahlungsunfähigen Positionen Wertberichtigungsquote der Risikopositionen mit 28,81% 15,00% 12,50% 10,00% 5,00% Min. wahrscheinlichem Zahlungsausfall Anteil der Notleidenden 4,86% 10,00% 15,00% 20,00% 25,00% Max. Positionen zum Gesamtportefeuille Konzentrationsrisiko Summe aller Großkredite zu den 151,22% 200% 250% 300% 400% Max. Eigenmitteln Anteil Bauwesen an 9,40% 16% 18% 20% 20% Max. Kreditvolumen Zinsänderungsrisiko Eigenmittelhinterlegung für +/- 4,71% 10% 15% 20% 20% Max. 200 BP ohne Floor Liquiditätsrisiko Investitionsverhältnis III 74,68% 100% 105% 110% 110% Max. 80% ab 2017 LCR – IY-Meldung 801,00% 130% 120% 100% Min. 100% ab 2018 SF – Y-Meldung 155,79% 130% 120% 100% 100% Min. Asset encumbrance Ratio 7,48% 11% 13% 15% 15% Max. (Belastete Vermögenswerte) Operationelles Risiko und Reputationsrisiko Zugelassene Beschwerden - p.a. 0 5 10 15 20 Max. Verlustvorfälle - p.a. 6.108 10.000 20.000 30.000 30.000 Max. Beteiligungen Beteiligungen an Finanz- 12,04% 18% 20% 20% 20% Max. unternehmen/Eigenmittel Beteiligungen an Nicht-Finanz- 0,06% 10% 10% 10% 15% Max. unternehmen/Eigenmittel Risiken im Zusammenhang mit der Risikotätigkeit und den Interessenskonflikten mit verbundenen Subjekten Risikotätigkeit mit verknüpften 2,17% 4,5% 4,8% 5% 5% Max. Subjekten/Eigenmittel Raiffeisenkasse Etschtal Gen. 17
Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2017 Risikoappetit Warnschwelle Maximale Ist-Wert (Warnschwelle Kennzahlen in Stress- Toleranzgrenze Risikotrag- 31.12.17 Normalbedin- Situationen fähigkeit gung) Risikotätigkeit mit nahestehenden 0,23% 4,5% 4,8% 5% 5% Max. Subjekten/Eigenmittel IT - Risiko IT-Risiko: Bewertetes Restrisiko 1 1 2 3 3 Max. Produktivitätsindikatoren CIR 70,01% 75,0% 80,0% 85,0% 90,0% Max. Bedeutende Verluste 0 5,0% 7,5% 10,0% 15,0% Max. (Anteil an Eigenmittel) Risikoerklärung zu dem mit der Geschäftsstrategie verbundenen allgemeinen Risikoprofil des Instituts Die im vorliegenden Dokument dargelegten Informationen geben einen umfassenden Aufschluss über das mit der Geschäftsstrategie der Raiffeisenkasse verbundene Risikoprofil. In Bezug auf das Geschäftsjahr 2017 kann der Verwaltungsrat gemäß Punkt f) des Art. 435 der EU Verordnung Nr. 575/2013 (CRR) bestätigen, dass die vorgegebenen Risikoziele bzw. die entsprechenden Limits eingehalten worden sind. Diese Übereinstimmung zwischen Zielvorgabe und Zielerreichung geht auch aus den im ICAAP-Report 2017 enthaltenen Zahlen und Aussagen hervor, denen zufolge die Eigenmittel der Raiffeisenkasse bzw. das gesamte interne Kapital angemessen sind, um, sowohl aus aktueller Sicht wie auch perspektivisch, die übernommenen bzw. zu übernehmenden Risiken, denen die Bank in Bezug auf ihre Tätigkeit, das eigene Marktumfeld und das vom Verwaltungsrat genehmigte Risikoprofil ausgesetzt ist, zu bewältigen. Regelung zur Unternehmensführung 1) Informationen an die Öffentlichkeit: Es findet ein traditionelles Verwaltungssystem mit folgenden Organen Anwendung: Vollversammlung, Verwaltungsrat und Aufsichtsrat. 2) Kategorie: Die Raiffeisenkasse Etschtal Genossenschaft ist den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen entsprechend von der Dimension her als „klein“ einzureihen, da die Aktiva unter 3,5 Milliarden Euro liegt. 3) Informationen zur Zusammensetzung der Kollegialorgane: Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat besteht aus elf Mitgliedern. In anderen Gesellschaften/Körperschaften Nr. Amtsdauer bekleidete Ämter Geschlecht (M/F) Alter (Jahre) Anzahl Art 1 M 48 1 2 1. Mandatar 2. Aufsichtsrat 2 F 51 1 4 1. Mandatar 2. Mandatar 3. Mandatar 4. Firmeninhaber Raiffeisenkasse Etschtal Gen. 18
Sie können auch lesen