ERWEITERTE OFFENLEGUNG - BASEL 3 - SÄULE 3 - RAIFFEISENKASSE ETSCHTAL GENOSSENSCHAFT

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Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2017

                       BASEL 3 – SÄULE 3

         ERWEITERTE OFFENLEGUNG

                       Stand zum            31.12.2017

        RAIFFEISENKASSE ETSCHTAL
            GENOSSENSCHAFT

Raiffeisenkasse Etschtal Gen.                                       1
Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2017

Inhaltsverzeichnis

Prämissen ......................................................................................................................................... 3
Tabelle 1 - Risikomanagementziele und –politik (Art. 435 CRR) ............................................. 3
Tabelle 2 - Anwendungsbereich (Art. 436 CRR) ....................................................................... 21
Tabelle 3 - Eigenmittel (Art. 437 CRR) ...................................................................................... 21
Tabelle 4 – Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) ............................................................ 37
Tabelle 5 – Gegenparteirisiko (Art. 439 CRR) .......................................................................... 40
Tabelle 6 – Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) ................................................................................. 43
Tabelle 7 – Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) .............................................................. 43
Tabelle 8 - Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) ........................................................ 49
Tabelle 9 - Inanspruchnahme von ECAI (Art. 444 CRR) ........................................................ 50
Tabelle 10 - Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) ................................................................... 54
Tabelle 11 - Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447
CRR) .............................................................................................................................................. 54
Tabelle 12 - Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448 CRR) . 58
Tabelle 13 – Risiko aus Verbriefungspositionen (Art. 449 CRR) ............................................ 63
Tabelle 14 - Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) ........................................................................ 65
Tabelle 15 - Offenlegung der Verschuldungsquote (Art. 451 CRR - ART. 499) ................... 67
Tabelle 16 - Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) ............... 72

Raiffeisenkasse Etschtal Gen.                                                                                                                       2
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                                     Prämissen
Die neuen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen für die Banken legen zum Zwecke erhöhter
Markttransparenz die Verpflichtung fest, für die Risiken aus der Säule 1 und 2 Informationen
betreffend die Angemessenheit der Eigenmittel, die Risikoexposition und die Techniken der
Messung und Verwaltung derselben, zu veröffentlichen. Diese Informationen werden, so wie im
Teil VIII der Capital Requirements Regulation (sog. CRR) gefordert, durch die Veröffentlichung
in verschiedenen „Tabellen“ dargestellt, wobei sich diese wie folgt unterteilen:
    - Qualitative Informationen, mit der Absicht, Angaben zu Strategien, Prozessen und
        Methoden der Risikosteuerung zu liefern;
    - Quantitative Informationen, mit der Absicht, das Ausmaß der Eigenmittel der Bank
        darzustellen, sowie ihre Risikoexposition und die Wirkung von Minderungstechniken
        aufzuzeigen.
Im bestehenden Dokument werden die gesetzlichen Bestimmungen, sowie die Leitlinien und
Empfehlungen der EBA und der Banca d‘Italia hinsichtlich der erweiterten Offenlegung
berücksichtigt.

                               Tabelle 1
             Risikomanagementziele und –politik (Art. 435 CRR)
Das Rundschreiben der Banca d’Italia Nr. 285/2013 sieht vor, dass sich die Banken einer
Selbsteinschätzung unterziehen. Konkret bedeutet dies, dass die Banken im sog. ICAAP-
Prozess Angaben zur Risikoexposition machen bzw. den Grad des als Deckungsmasse zur
Verfügung stehenden aktuellen und zukünftigen internen Kapitals bestimmen.

Die Ziele und Politiken der Risikosteuerung werden vom Verwaltungsrat im Zuge der
Verabschiedung der strategischen Pläne und des Risk Appetite Framework (RAF) festgelegt.
Dem Verwaltungsrat obliegt auch die periodische Anpassung derselben.

Die darin enthaltenen Zielsetzungen betreffen sowohl den Risikomanagementprozess als auch
die Organisation des Risikomanagements. Konkret legen die strategischen Richtlinien die
Wachstumsziele hinsichtlich Rentabilität, Vermögenssituation und Ausgestaltung der
Risikosteuerungs- und Risikomanagementprozesse der Raiffeisenkasse fest, u. zw.
hauptsächlich durch:
- Statut
- Unternehmensstrategie - Unternehmensleitbild
- Mehrjahresplan (piano strategico)
- Vermögensplan
- operative Jahrespläne (budget annuali)
- Risikopolitiken
- Reglements
- RAF.

Die Unternehmensstrategie und die Unternehmensplanung enthalten grundlegende Aussagen
zur Identität, Selbständigkeit, zu Marktauftritt und Risikoappetit der Raiffeisenkasse und legt
neben den strategischen Geschäftsfeldern fest, wie die eigene Entwicklung und Leistung
gesteuert und gemessen werden soll.

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Im Dreijahresplan werden die Ziele in Bezug auf Ertrag, allgemeine Kosten, Risikokosten, sowie
Reingewinn und Entwicklung des Eigenkapitals definiert.
Das RAF umfasst das Rahmenwerk, um den „Risikoappetit“ der Bank zu definieren, d.h.
festzuschreiben, welche Risiken sie in welchem Ausmaß bereit ist einzugehen, um die
gesteckten Ertragsziele zu erreichen.
Der Prozess betreffend die Verwaltung der für die Bank relevanten operativen und strategischen
Risiken ist in einem internen Reglement und im obengenannten RAF definiert und beschrieben.
Darin werden alle wesentlichen Risiken, welche Auswirkungen auf die operative Tätigkeit und
die Geschäftsziele haben, bewertet. Es stehen folglich die Risiken im Mittelpunkt, die für die
Raiffeisenkasse individuell von Bedeutung sind oder sein könnten, u. zw. wie von der
Aufsichtsbehörde explizit vorgesehen (Rundschreiben der Banca d’Italia Nr. 285/13 Teil 1 Titel
III Anlage A):

-   Kreditrisiko, Gegenparteirisiko und Credit-Spread-Risiko
-   Marktrisiko
-   Operationelles Risiko
-   Konzentrationsrisiko
-   Länderrisiko
-   Transferrisiko
-   Basisrisiko
-   CVS-Risiko
-   Leverage Risiko
-   Zinsänderungsrisiko
-   Liquiditätsrisiko
-   Strategisches Risiko
-   Reputationsrisiko
-   IT-Risiko
-   Asset encumbrance (belastete Vermögenswerte)
-   Restrisiko.

Die identifizierten Risiken werden in zwei Gruppen unterteilt, und zwar in messbare und nicht
messbare Risiken. Die entsprechenden Eigenschaften werden in den qualitativen Informationen
zur Angemessenheit der Eigenmittelausstattung angeführt.

Im RAF wurde, im Einklang mit ihrer strategischen Ausrichtung, die Risikoneigung der
Raiffeisenkasse definiert. Gemäß den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen hat die
Raiffeisenkasse gegenüber ihren Hauptrisiken und den tatsächlich beobachteten Werten das
maximale tragbare Risiko, die Toleranzgrenze sowie ihre operativen Limits festgelegt. Dabei
werden folgende Bereiche bewertet:

- Angemessenheit der Eigenmittel anhand der von der Aufsichtsbehörde vorgegebenen
Mindesteigenkapitalanforderungen, wobei auch potentiellen Stresssituationen Rechnung
getragen wird;

- Finanzierungssaldo auf unterschiedliche (mittelfristige bzw. kurzfristige) Zeithorizonte mit
Beachtung der regulatorischen Liquiditätskennzahlen (LCR und SF) und Überwachung der
liquiden Aktiva;

- Organisationsstruktur der EDV-Systeme und des internen Kontrollsystems, um durch
Festlegung von internen Richtlinien, strenge organisatorische Maßnahmen und - insbesondere
bei   den    nicht   messbaren       Risiken    -   durch    Anwendung   von     adäquaten
Risikominderungstechniken, mögliche Auswirkungen von Risiken zu minimieren.

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Struktur und Organisation der Risikomanagementfunktionen
In der Gesamtbankrisikosteuerung sind diverse Funktionen innerhalb der Bank involviert, so u.a.
die Gesellschaftsorgane (Verwaltungsrat und Aufsichtsrat), die Direktion, die Stabsstelle
Risikomanagement und die operativen Einheiten der Bank. Nachfolgend werden die wichtigsten
Aufgaben und Verantwortungen der wichtigsten Funktionen angeführt.

Die Steuerungsorgane sowie die entsprechenden Aufgaben wurden von der Raiffeisenkasse im
Sinne des Rundschreibens der Banca d’Italia Nr. 285/2013, Teil 1, Titel IV, Kapitel 3 („Il sistema
dei controlli interni“) wie folgt festgelegt:

- der Verwaltungsrat bekleidet die von den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen vorgesehene
Funktion des „organo di supervisione strategica“ und ist somit verantwortlich für das interne
Kontrollsystem und die Definition, Genehmigung und Anpassung der strategischen Ausrichtung
und internen Richtlinien für die Risikosteuerung sowie für deren Umsetzung und Überwachung;
er:
    - bestimmt die strategische Ausrichtung und legt die Politiken zum System der
       Risikoüberwachung und –steuerung fest und nimmt die gegebenenfalls notwendigen
       Anpassungen vor;
    - beschließt die Mess- und Bewertungsmethoden für die Risiken und legt die internen
       Strukturen und deren Verantwortungen fest, mit dem Ziel einer effizienten
       Risikoverwaltung, auch unter Berücksichtigung von potenziellen Interessenskonflikten;
    - beschließt die von der beauftragten Funktion festgelegten Modalitäten zur
       Risikoidentifizierung und –bewertung sowie zur Bestimmung der Kapitalunterlegung und
       führt die notwendigen Aktualisierungen durch;
    - sichert die Aufgaben- und Verantwortungszuteilung, speziell auch im Hinblick auf die
       Delegierung der Aufgaben;
    - kontrolliert das Vorhandensein von konkreten und zeitlich abgestimmten
       Informationsflüssen;
    - überprüft die Angemessenheit, Vollständigkeit und Effizienz der für eine angemessene
       Risikosteuerung unerlässlichen Informationssysteme;
    - legt ein operatives Limitsystem und die entsprechenden Mechanismen zu deren
       Einhaltung und Kontrolle fest;
    - setzt korrigierende Maßnahmen im Falle eines Auftretens von Schwachstellen oder
       Ungereimtheiten.

- die Direktion und der Verwaltungsrat, die zusammen die Funktion des „organo di gestione”
  wahrnehmen, sorgen für die Umsetzung der von der Funktion des „organo di supervisione
  strategica“ vorgegebenen Unternehmensziele und Risikostrategien, des RAF und der
  Risikopolitiken und sind verantwortlich für die Errichtung und Aufrechterhaltung einer
  effizienten Organisationsstruktur und eines wirksamen Kontrollsystems, welches den
  Prinzipien und Anforderungen der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen entspricht;

- der Aufsichtsrat stellt in seiner Funktion des „organo di controllo“ sicher, dass die
 Vollständigkeit, Angemessenheit, Wirksamkeit und Zuverlässigkeit des internen
 Kontrollsystems und des RAF gewährleistet sind. Der Aufsichtsrat wird bei Entscheidungen
 betreffend die Ernennung der internen Kontrollfunktionen und der Festlegung der wesentlichen
 Elemente des internen Kontrollsystems angehört.

Mit Bezug auf die Governance der Raiffeisenkasse wurde, in Übereinstimmung mit den im
Schreiben des Gouverneurs der Banca d‘Italia vom 11. Januar 2012 zur Corporate Governance

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der Banken vorgeschriebenen Anforderungen, ein detaillierter Prozess für die Selbstbewertung
über die normativen Voraussetzungen der Gesellschaftsorgane festgelegt. Dieser wurde in der
„Geschäftsordnung über die Selbstbewertung der Organe“ festgeschrieben und vom
Verwaltungsrat in der Sitzung vom 06.05.2015 beschlossen.               Damit wurden die
aufsichtsrechtlichen Bestimmungen zur Corporate Governance umgesetzt.

Der ICAAP-Prozess verlangt in seiner Ausformulierung das Einbeziehen verschiedenster
bankinterner Funktionen und Stellen; jede von ihnen in der ihr zugewiesenen Kompetenz. Für
die korrekte Ausführung der im ICAAP-Prozess vorgesehenen Phasen bedient sich die Bank der
Funktionen mit Kontrolltätigkeit, aber auch der operativen Einheiten, in welchen die Risiken zu
Tage treten.

Die Raiffeisenkasse hat ein System der Risikoüberwachung und –steuerung umgesetzt, welches
eine strikte Trennung zwischen Funktionen mit Kontrolltätigkeit und Funktionen mit operativer
Tätigkeit vorsieht. Dabei wurden nachfolgende Ebenen definiert:

- 1. Ebene: Ablaufkontrollen, welche direkt von den operativen Einheiten durchgeführt werden.
     Diese Kontrollen überwachen die korrekte Abwicklung der getätigten Operationen.
- 2. Ebene: Unabhängige interne Kontrollfunktionen (Funktion Risikomanagement, Funktion
     Compliance, Antigeldwäschestelle) mit der Aufgabe, die Risiken zu ermitteln, zu bemessen,
     zu überwachen und zu verwalten.
- 3. Ebene: Interne Revision, die durch die Funktion „Internal Audit“ ausgeübt wird und die
     Aufgabe hat, die Angemessenheit und die Funktionalität des gesamten internen
     Kontrollsystems sicherzustellen. Diese ursprünglich an den Raiffeisenverband Südtirol
     ausgelagerte Tätigkeit ging im Zuge der Gründung der Raiffeisenruppe Sdtirols gemäß Teil
     3, Kapitel 5 des Rundschreibens Nr. 285/13 der Banca d’Italia im Jahr 2017 an die
     Raiffeisen Landesbank über und wird, nach Bedarf, auf der Grundlage eines jährlich
     festgelegten und vom Verwaltungsrat genehmigten Kontrollplanes durchgeführt. Das
     Ergebnis der Prüftätigkeiten des Internal Audit, einschließlich etwaiger Empfehlungen von
     Maßnahmen zur Optimierung der Prozessabläufe und Minimierung der potentiellen Risiken,
     wird den Betriebsorganen in schriftlicher Form zur Kenntnis gebracht.
     Im Reglement zum internen Kapitaladäquanzverfahren sowie im RAF werden die jeweiligen
     Aufgaben der einzelnen Organe und Funktionen auf entsprechender Detailebene
     ausformuliert.

In der Raiffeisenkasse wird die oben beschriebene Kontrolltätigkeit der 2. Ebene von den
nachstehend angeführten Funktionen ausgeführt, die in der Stabsstelle Risikomanagement-
Compliance-Antigeldwäsche (RCA) angesiedelt sind und deren Tätigkeit durch eine strikte
Trennung von den operativen Organisationseinheiten gekennzeichnet ist. Im Detail deckt die
Stabsstelle folgende Aufgabenbereiche ab:
- Funktion Risikomanagement mit der Aufgabe, Methoden zur Risikomessung zu definieren,
   die Einhaltung der den verschiedenen operativen Funktionen zugewiesenen Limits zu
   überwachen sowie die Übereinstimmung der Tätigkeiten der einzelnen operativen
   Geschäftsbereiche mit den Risiko-/Ertragszielen zu kontrollieren. Insbesondere obliegt der
   Funktion Risikomanagement:
   - die Identifizierung und Analyse der Risiken
   - die Entwicklung und Erhaltung der Modelle und Instrumente zur Messung und Bewertung
      der Risiken
   - die Festlegung und Weiterentwicklung der Risikokennzahlen (RAF-Indikatoren, RAF-
      operative Limits sowie sonstige Risikokennzahlen)

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  - die Ausarbeitung von Vorschlägen zur Risikostrategie, Risikoplanung und
    Risikosteuerung, sowie die Mitwirkung bei der Definition und Umsetzung des RAF und der
    Risikopolitiken
  - die Überwachung der im RAF festgelegten Grenzwerte
  - die Prüfung der Angemessenheit des RAF
  - die Prüfung der Risikoverwaltungsprozesse
  - die laufende Überwachung der Risiken und der Kohärenz der Risikoexposition mit den
    internen und externen Vorgaben
  - das Risikoreporting, das u.a. die Erstellung eines trimestralen Risikoberichtes, welcher
    auch die Berichterstattung zum RAF enthält, umfasst
  - die Förderung der Risikokultur im Unternehmen
  - die Koordinierung und Überwachung betreffend die Meldedaten der einzelnen Risiken der
    Säule 1
  - die Quantifizierung der Risiken der Säule 2
  - die Durchführung des Stress-Testing
  - die Ermittlung des aktuellen und prospektiven gesamten internen Kapitalbedarfs
  - die Erstellung des ICAAP-Reports
  - die Obliegenheiten betreffend die erweiterte Offenlegung der Säule 3

Compliance-Funktion mit dem Ziel, die Einhaltung der Gesetze, Regelungen und der internen
Verhaltenskodizes sicherzustellen und zu fördern, um das Risiko der Nichtkonformität mit den
Bestimmungen und der damit verbundenen Reputationsrisiken auf ein Minimum einzugrenzen
sowie, im Rahmen der zugewiesenen Kompetenzen, aktiv an der Risikosteuerung mitzuwirken.

Antigeldwäschestelle mit der Aufgabe, fortwährend die betriebsinternen Prozeduren zu prüfen,
damit sichergestellt wird, dass die von außen vorgegebenen Bestimmungen (Gesetze und
Durchführungsbestimmungen) und die internen Richtlinien im Bereich der Geldwäsche
eingehalten werden.

Die Aufgaben und Verantwortungen im Zusammenhang mit dem RAF sind wie folgt
geregelt.

Der Verwaltungsrat (Organo con funzione di supervisione strategica) stellt sicher, dass:
   - die Realisierung des RAF mit den genehmigten Risikozielen und den Toleranz-Grenzen
      übereinstimmt;
   - die Angemessenheit und die Wirksamkeit des RAF sowie die Kompatibilität zwischen
      effektivem Risiko und Risikozielen periodisch geprüft wird;
   - der strategische Plan, das RAF, der ICAAP, die Budgets und das interne Kontrollsystem
      kohärent sind und dabei sowohl den innerbetrieblichen als auch externen
      Veränderungen der Bedingungen Rechnung getragen wird;
   - mit Bezug auf den ICAAP die Leitlinien für den Prozess definiert und genehmigt sind;
   - für die Übereinstimmung mit dem RAF und die termingerechte Anpassung betreffend
      bedeutende Änderungen in der strategischen Ausrichtung, der Organisation, dem
      operativen Bezugsumfeld gesorgt wird;
   - die Ergebnisse des ICAAP für strategische Zwecke und bei den Betriebsentscheidungen
      zur Gänze genutzt werden.

Die Geschäftsleitung (Organo con funzione di gestione):
   - muss alle Betriebsrisiken verstehen, auch jene, die im Zusammenhang mit
      Fehlfunktionen des internen Messsystems auftreten können;

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   -   ist für die Umsetzung der strategischen Vorgaben, des RAF und der
       Risikoverwaltungspolitiken, die vom Verwaltungsrat erlassen wurden, zuständig;
   -   ist verantwortlich für alle notwendigen Maßnahmen, die sicherstellen, dass die
       Organisation und das interne Kontrollsystem laut den Vorgaben der
       Aufsichtsbestimmungen funktionieren;
   -   muss das interne Kontrollsystem laufend überwachen und das Funktionieren desselben
       sicherstellen;
   -   definiert die internen Informationsflüsse, um sicherzustellen, dass die Betriebsorgane
       und die betrieblichen Kontrollfunktionen im vollen Bewusstsein über die Risikofaktoren
       und die Verwaltbarkeit derselben sind und prüft die Einhaltung des RAF;
   -   autorisiert, sofern die Toleranz-Grenzen definiert wurden, das Überschreiten derselben
       innerhalb der vorgegebenen Grenzwerte und sorgt dafür, dass der Verwaltungsrat
       umgehend davon in Kenntnis gesetzt wird;
   -   sorgt dafür, dass Maßnahmen erarbeitet werden, die notwendig sind, um das
       übernommene Risiko innerhalb der festgelegten Zielwerte zurückzuführen;
   -   stößt den ICAAP-Prozess an und sorgt dafür, dass dieser mit den strategischen
       Vorgaben und dem RAF übereinstimmt, alle relevanten Risiken enthält,
       vorausschauende Bewertungen beinhaltet, geeignete Methoden verwendet, von den
       internen Strukturen gekannt und inhaltlich geteilt wird, angemessen formalisiert und
       dokumentiert ist, die zugeteilten Aufgaben und Verantwortungen seitens der
       verschiedenen Betriebsfunktionen und Betriebsstrukturen enthält, aus quantitativer und
       qualitativer Sicht von kompetenten Ressourcen erstellt und für die Planung und als Basis
       für die Führungsarbeit eingesetzt wird.

Die Funktion Compliance :
    - überwacht im Allgemeinen die Umsetzung der Bestimmungen und somit auch die
       Einführung von neuen bankenaufsichtsrechtlichen Bestimmungen, wie z.B. in Bezug auf
       das Risk Appetite Framework (RAF).

Der Risikomanager ist beauftragt:
   - bei der Definition und Umsetzung des Risk Appetite Framework (RAF) und der
       Risikopolitiken mitzuwirken, d. h. bei der Festlegung des RAF und der Festlegung der
       Politiken zur Risikoverwaltung, einschließlich der verschiedenen Abschnitte des
       Risikoverwaltungsprozesses sowie der operativen Limits;
   - die quantitativen und die qualitativen Parameter für die Definition des RAF
       vorzuschlagen, wobei auch die Stressszenarien zu berücksichtigen sind;
   - die Angemessenheit des RAF zu prüfen.

Das Internal Audit:
   - bewertet die Effizienz des Prozesses zur Definition des RAF, die Kohärenz zwischen
       RAF und Betriebsgeschehen, sowie die Konformität mit der Betriebstätigkeit;
   - prüft das Greifen der Befugnisse des Risikomanagement im Zusammenhang mit dem
       Abgeben der im Voraus geschuldeten Stellungnahmen betreffend Kohärenz zwischen
       RAF und Geschäftsfällen von erheblicher Bedeutung.

Der Aufsichtsrat muss unter anderem:
   - über die Vollständigkeit, die Angemessenheit, die Funktionalität und die Zuverlässigkeit
       des internen Kontrollsystems und des RAF wachen.

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Umfang und Art der Risikoberichts- und Risikomesssysteme

Die Raiffeisenkasse verwendet die von den Aufsichtsbehörden vorgesehenen und der
Größenklasse der Bank entsprechenden, einfachen Methoden zur Risikosteuerung. Im
Nachfolgenden wird eine kurze Beschreibung der Charakteristiken der wichtigsten, von der Bank
verwendeten Risikomesssysteme geliefert, die folgendermaßen zusammengefasst werden
können:

Risiken aus Säule 1:
- Kreditrisiko: der Standardansatz
- Gegenparteirisiko: die Methode des Marktwertes („valore corrente“) für Derivate und andere
  Instrumente OTC sowie für Geschäfte mit langfristiger Regelung LST bzw. die vereinfachte
  Methode CRM („metodo semplificato CRM“) für aktive und passive Pensionsgeschäfte SFT
- Risiko der Anpassung der Kreditbewertung (CVA-Risiko): die Standardmethode laut Art. 384
  CRR
- Abwicklungsrisiko: der Standardansatz
- Marktrisiken: der Standardansatz
- Konzentrationsrisiko betreffend Positionen im Handelsportefeuille: Berechnung laut Art. 92
  Abs. 3 Buchstabe b) CRR
- Operationelle Risiken: der Basisindikatorenansatz gemäß Art. 315 CRR

Risiken aus Säule 2:
- Konzentrationsrisiko im Kreditportefeuille: das von der Aufsichtsbehörde vorgeschlagene
  vereinfachte Berechnungsmodell (Rundschreiben Nr. 285/2013, Teil 1, Titel III, Kapitel 1,
  Anlage B) betreffend das Konzentrationsrisiko aus Gegenparteikonzentrationen (single name
  concentration) bzw. das Regressions-Modell der ABI betreffend das geosektorale
  Konzentrationsrisiko (sectoral concentration), das sich aus der Multiplikation der
  Kapitalunterlegung zum Kreditrisiko (für die betreffenden Sektoren) mit dem im Modell
  ermittelten Aufschlagsfaktor ergibt
- Zinsänderungsrisiken im Bankbuch: das vereinfachte Berechnungsmodell (Rundschreiben der
  Banca d’Italia Nr. 285/2014 Teil 1 Titel III Kapitel 1 Anlage C)

Für folgende, nicht quantifizierbaren Risiken,
- das Liquiditätsrisiko,
- die Risiken, die im Zusammenhang mit den Erwerb von Beteiligungen stehen,
- die Risiken im Zusammenhang mit der Risikotätigkeit und den Interessenskonflikten gegenüber
  verbundenen Subjekten,
- das strategisches Risiko,
- das Reputationsrisiko,
- die Risiken aus einer übermäßigen Verschuldung und
- das Risiko in Zusammenhang mit der Höhe der belasteten Vermögenswerte,
wird keine spezifische Kapitalunterlegung vorgenommen, da hierfür keine aufsichtsrechtlichen
Methoden zur Risikosystematisierung vorgesehen sind und auch keine sonstigen zuverlässigen
Bewertungsmodelle zur Verfügung stehen.

Die Risikoüberwachung wird kontinuierlich durchgeführt, wobei die Abteilung Risikomanagement
den Verwaltungs- und Aufsichtsrat in trimestralen Abständen über die Risikosituation und
Risikoentwicklung der Bank anhand eines eigenen Risikoberichtes informiert. Dieser
Risikobericht umfasst auch die ordentliche Berichterstattung zu den RAF-Indikatoren sowie zu
den diversen aufsichtsrechtlichen und operativen Limits. Die Berichtslegung enthält eine
Übersicht der RAF-Indikatoren mit den Ist-Werten sowie die für den entsprechenden Indikator
gültigen Grenzwerte. Falls kritische Entwicklungen eintreten (signifikante Überschreitung des

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Risiko-Zielwertes), so erfolgt die unmittelbare Berichtslegung an den Verwaltungsrat,
unabhängig von den Terminen der ordentlichen Berichtslegung.

Hinsichtlich der für die relevantesten Risiken eingesetzten Risikomesssysteme wird ergänzend
Folgendes vermerkt:

Kreditrisiko
Die Banca d’Italia hat mit Rundschreiben Nr. 285/13 (disposizioni di vigilanza per le banche“)
den Regulierungsrahmen hinsichtlich des internen Kontrollsystems der Banken neu definiert.
Im Lichte der im genannten Rundschreiben im Titel IV Kapitel 3 vorgeschriebenen
Bestimmungen hat die Raiffeisenkasse, mit Bezug auf die Effizienz und Wirksamkeit des
Kreditprozesses und des einschlägigen Kontrollsystems, eine funktionale Organisationsstruktur
eingesetzt, um die vom Aufsichtsorgan angeführten Ziele betreffend Verwaltung und Kontrolle
sicherzustellen.
Der Organisationsprozess der Kreditrisikoverwaltung lehnt sich an das Prinzip der Trennung
zwischen den Tätigkeiten an, d. h. zwischen der Kreditberatung im Marktbereich und der
Kreditprüfung, -überwachung und -verwaltung im Innenbereich. Durch die Schaffung getrennter
Organisationsstrukturen wurde dieses Prinzip umgesetzt. Derzeit arbeitet die Raiffeisenkasse in
sechs Filialen, die jeweils von einem Verantwortlichen geleitet und kontrolliert werden.
Ergänzend zu den Kontrollen der ersten Ebene (Ablaufkontrollen), befassen sich die Kontrollen
der zweiten Ebene (Risikokontrollen) mit dem Aufzeigen des Verlaufs der Kreditpositionen und
der Korrektheit/Angemessenheit der abgewickelten Verwaltungsprozesse von Seiten der mit der
Kreditverwaltung beauftragten Strukturen.

Der gesamte Verwaltungs- und Kontrollprozess der Kredite ist durch die Kreditpolitik geregelt,
die im Besonderen:
    - die Vollmachten und Zeichnungsberechtigungen hinsichtlich der Kreditausfolgung
       festlegt;
    - die Bewertungskriterien hinsichtlich der Bewertung der Kundenbonität definiert;
    - die Methodiken hinsichtlich der Verlängerungen von Krediten regelt;
    - die Methodiken hinsichtlich der Verlaufskontrollen und der Messung des Kreditrisikos,
       sowie der zu ergreifenden Interventionsarten im Falle der Erkennung von Anomalien,
       festschreibt.

Die aufsichtsrechtlichen Normen (9. Aktualisierung des Rundschreibens der Banca d’Italia Nr.
263/06, Titel V, Kapitel 5, Sektion IV vom 12. Dezember 2011) schreiben aufsichtsrechtliche
Limits für die Risikoaktiva gegenüber verbundenen Subjekten und die Notwendigkeit der
Festlegung von speziellen Entscheidungsverfahren vor, um bei der Geschäftstätigkeit mit diesen
Parteien eine ordnungsgemäße Zuweisung der Ressourcen zu gewährleisten und Dritte vor
Benachteiligung zu schützen.
In diesem Zusammenhang hat die Bank entsprechende Genehmigungsverfahren festgelegt, um
die Unparteilichkeit und Objektivität der Entscheidungen bei der Gewährung von Krediten
sicherzustellen. In diesem Lichte wurde die Bank mit angemessenen Instrumenten zur
Unterstützung der korrekten und vollständigen Erhebung der verbundenen Subjekte
ausgestattet.
Diese Genehmigungsverfahren wurden mit Organisationsmaßnahmen und internen Kontrollen
integriert, um im Rahmen der Vorbeugung und Behandlung der Interessenkonflikte die Rollen
und Verantwortlichkeiten der Gesellschaftsorgane und der operativen Funktionen zu definieren.
Damit kann eine genaue Erhebung bzw. Überwachung der verbundenen Subjekte, die
Einhaltung der vorgegebenen Limits sowie die rechtzeitige und korrekte Abwicklung des
Genehmigungsverfahrens, gewährleistet werden.

Raiffeisenkasse Etschtal Gen.                                                               10
Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2017

In den Richtlinien hat die Bank das Niveau ihrer Risikobereitschaft, d.h. das maximale Limit der
Risikoaktiva gegenüber den verbundenen Subjekten, definiert. Insbesondere wurde der
maximale Wert des Verhältnisses zwischen der Gesamtsumme der Geschäftsbeziehungen an
allen verbundenen Parteien und den Eigenmitteln festgelegt. Außerdem wurden auch die
operativen Limits hinsichtlich des Ausmaßes der Geschäftsbeziehungen an allen verbundenen
Subjekten festgelegt, deren Überschreitung durch zusätzliche Kreditrisikominderungstechniken
von Seiten der unabhängigen Subjekte zu den nahe stehenden Parteien, abgedeckt werden
muss.

Die festgestellten Risiken hinsichtlich Operationen an verbundenen Subjekten (rechtlicher und
reputationeller Natur oder aus Interessenkonflikten), die als relevant für die Geschäftstätigkeit
angesehen werden, werden im Rahmen des RAF und des ICAAP-Prozesses ausgewertet;
insbesondere in Fällen von Überschreitung der aufsichtsrechtlichen Grenzen (aufsichtsrechtlich
wird diese Möglichkeit nur aus Gründen, welche unabhängig vom Willen oder Fehler der Bank
sind, anerkannt) wird, zusätzlich zu den bereits gefassten Initiativen im Rückführungsplan, bei
der Bestimmung des aktuellen und des hochgerechneten gesamten internen Kapitals, der
Überschuss berücksichtigt.

Mit Bezug auf die Marktrisiken schreibt die Bankenaufsicht vor, dass die Banken Strategien,
Politiken und Methodiken vorsehen, um das Handelsportefeuille nach den Vorgaben verwalten
und den von der Bankenaufsicht aufgezeigten Anforderungen nachkommen zu können.

Von der Aufsichtsbehörde wurde festgelegt, dass jene Banken, welche ein Handelsportefeuille
im Ausmaß von weniger als 5% der Bilanzsumme aufweisen und bei welchen dieses die 15 Mio.
Euro Grenze nicht überschreitet, von diesen Verpflichtungen ausgenommen sind.
Es wird festgehalten, dass die Raiffeisenkasse kein Portefeuille für Handelszwecke unterhält.
Derivate Geschäfte werden von der Raiffeisenkasse ausschließlich zu Abdeckungszwecken für
eventuelle Zinsrisiken aus fixverzinsten Geschäften abgeschlossen.

Allgemeine Aspekte, Verwaltung und Steuerung des operationellen Risikos
Dieses Risiko betrifft die Möglichkeit, aufgrund von Unangemessenheiten, Unregelmäßigkeiten
oder schlechtem Funktionieren von internen Abläufen oder Systemen sowie Unzulänglichkeiten
in den Abläufen und im Verhalten der menschlichen Ressourcen, Verluste zu erleiden. Das
operationelle Risiko ist darüber hinaus auch auf externe Gegebenheiten, wie beispielsweise
Naturkatastrophen, Terroranschläge, Seuchen sowie Betrügereien und Fälschungen,
zurückzuführen. Es beinhaltet auch die Rechtsrisiken, während strategische Risiken und das
Reputationsrisiko ausgenommen sind.

Als sinnvolle Maßnahme zur generellen Minimierung des Operationellen Risikos betrachtet die
Raiffeisenkasse Etschtal ihr Internes Kontrollsystem, das gekennzeichnet ist durch:
     ausgedehnte Kontrollen der 1. Ebene, die in einer eigenen Lotus Notes Datenbank
        dokumentiert sind;
     regelmäßige Prüfungen von Seiten der ausgelagerten Internen Revision;
     Dienstanweisungen und Ablaufbeschreibungen für alle wichtigen Prozesse;
     die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips in risikoträchtigen Abläufen;
     die Unabhängigkeit der wichtigen Kontrollfunktionen (Compliance, Risikomanager,
        Antigeldwäschestelle).

Einen wichtigen Beitrag zur Eingrenzung und Überwachung der Rechtsrisiken leistet die
Funktion Compliance, die in der Stabstelle RCA angesiedelt ist und die Einhaltung der
normativen Bestimmungen in der allgemeinen Banktätigkeit überwacht.

Raiffeisenkasse Etschtal Gen.                                                                 11
Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2017

Durch die Verwendung der vom Raiffeisenverband Südtirol ausgearbeiteten Vertragsvorlagen ist
das Rechtsrisiko weitgehend eingeschränkt.
Für die Einschätzung des operationellen Risikos und die periodische Berichterstattung an den
Verwaltungsrat, Aufsichtsrat und Direktion ist der Risikomanager zuständig.
Für spezifische Bereiche, wie z.B. für das Wertpapiergeschäft, die Arbeitssicherheit, das
Notfallmanagement, IT-Konformität und den Datenschutz, gibt es zusätzliche Verantwortliche.

Die Raiffeisenkasse ist dem operationellen Risiko im Bereich der eigenen Vertriebstätigkeit, wie
auch in jenem des Supports (Dienstleistungen und Informationstechnologien), ausgesetzt. Die
Risiken in Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten, die ein möglicherweise ungünstiges Urteil
nach sich ziehen, sind aufmerksam analysiert worden.
In diesem Zusammenhang werden die von der Bankenaufsicht vorgesehenen Kontrollen zur
Normenkonformität durch die Funktion Compliance durchgeführt.
Mit Bezug auf die neuen Bestimmungen aus Basel III wird festgehalten, dass der Verwaltungsrat
der Raiffeisenkasse beschlossen hat, den Basisindikatoransatz zu verwenden. Hierbei wird ein
Risikogewichtungssatz von 15% auf einen relevanten Indikator angewandt, der gemäß Art, 316
der CRR ermittelt wird.

Mit Bezug auf die Verwaltung und Steuerung der Risiken Geldwäsche und Finanzierung des
Terrorismus hat die Raiffeisenkasse, unter Einhaltung der Bestimmungen und auf der Grundlage
einer punktuellen Analyse der Organisation, die unter Berücksichtigung der Betriebsgröße und
Komplexität des Unternehmens und den Fachkompetenzen der vorhandenen Mitarbeiter
vorgenommen wurde, eine Antigeldwäschestelle eingerichtet.

Die von der Antigeldwäschestelle durchgeführten Tätigkeiten sind im Reglement „Internes
Reglement der Antigeldwäschestelle“ beschrieben, das vom Verwaltungsrat am 27.07.2016
beschlossen wurde.
Die Raiffeisenkasse führt ihre Tätigkeiten mit der Unterstützung und Beratung des
Raiffeisenverbandes Südtirol Gen. auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrages (Contratto
di servizi della Federazione Cooperative Raiffeisen in materia di prevenzione e di gestione dei
rischi di riciclaggio e di finanziamento del terrorismo internazionale), der am 05.12.2011
unterzeichnet wurde, durch. Im Dienstleistungsvertrag sind die Zielsetzungen der Aktivitäten, die
Mindestfrequenz der Informationsflüsse gegenüber dem internen Verantwortlichen und den
weiteren Betriebsorganen, die Schweigepflichten über die bei der Ausübung des Mandates
erhaltenen Informationen und die Möglichkeit der Revision der vertraglichen Bedingungen,
einschließlich der Möglichkeit die wirtschaftlichen Bedingungen abzuändern und den Zugriff der
Aufsichtsbehörde und des UIF auf die für die Prüfung erforderlichen Informationen
sicherzustellen, enthalten.
Die Beratung und Unterstützung des Raiffeisenverbandes Südtirol Genossenschaft für die
Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem o. a. Vertrag befreit die Raiffeisenkasse nicht von der
Verantwortung hinsichtlich der mit dieser Aktivität zusammenhängenden Risiken.

Im Hinblick auf das Konzentrationsrisiko im Bankbuch überwacht die Raiffeisenkasse die für sie
bedeutenden Kreditpositionen. Im Besonderen verfolgt und überwacht sie das
Konzentrationsrisiko des Kreditportefeuilles gegenüber Unternehmen die nicht dem Retail-
Portfolio zugeordnet sind, u. zw. anhand des von der Aufsichtsbehörde zur Verfügung gestellten
Algorithmus (Granularity Adjustment – siehe Rundschreiben Nr. 285/13 der Banca d’Italia – Teil
I Titel III). Zusätzlich wertet die Raiffeisenkasse das geographische und sektorale
Konzentrationsrisiko aus, wobei zu diesem Zweck ein Modell, welches die sektorale Verteilung
des Portfolios der Raiffeisenkasse ermittelt und dieses mit der Verteilung des
Benchmarkportfolios der jeweiligen Region vergleicht, verwendet wird. Außerdem überwacht die
Raiffeisenkasse die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Limits hinsichtlich der sogenannten

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Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2017

Großkredite, d.h. jener Kreditpositionen, die das Ausmaß von 10% der Eigenmittel
überschreiten.

Die Liquiditätsverwaltung und somit die Überwachung und Verwaltung des Liquiditätsrisikos
erfolgt im Verwaltungsbereich der Raiffeisenkasse.
Das Ziel ist, sämtliche Zahlungsflüsse zu überwachen um Liquiditätsengpässe zu vermeiden
bzw. rechtzeitig zu überbrücken oder die überschüssigen Mittel möglichst optimal zu veranlagen.
Normalerweise verfügt die Raiffeisenkasse Etschtal das ganze Jahr hindurch ohne
nennenswerte saisonale Schwankungen über ziemlich konstante Liquiditätsüberschüsse, die
sich aus der Gegenüberstellung der täglichen Zahlungszuflüsse und -abflüsse ergeben. Im
abgelaufenen Geschäftsjahr gab es keine Liquiditätsengpässe zu überbrücken.

Die Bank verwendet ein System zur Liquiditätssteuerung und -verwaltung, das in
Übereinstimmung mit den geltenden Aufsichtsbestimmungen die Zielsetzung verfolgt:
   - jederzeit über Liquidität zu verfügen und somit in der Lage zu sein, den eigenen
       Zahlungsverpflichtungen Folge leisten zu können, u. zw. sowohl im normalen
       Geschäftsverlauf als auch in Krisensituationen;
   - die eigenen Aktivitäten finanzieren zu können, u. zw. unter Berücksichtigung der
       günstigsten derzeitigen und voraussehbaren Marktbedingungen.

Die Bank verfügt über einen Notfallplan (Contingency Funding Plan - CFP), d.h. über
Organisations- bzw. Ablaufprozeduren, welche im Falle von Gefahrensituationen oder
Liquiditätskrisen zu aktivieren sind.
Im CFP sind die verschiedenen Ebenen von Liquiditätsengpässen, sowie die Prozesse und die
Instrumente zur ihrer Bewältigung (Aufgaben und Verantwortungen der zuständigen Gremien
und Organisationseinheiten, markt- bzw. konjunkturbezogene und bankbezogene
Frühwarnindikatoren, Art der Aktivierung und Überwachung von Notfallsituationen, Strategien
und Instrumente für das Krisenmanagement) definiert.

Die Bank hält hauptsächlich Finanzinstrumente hoher Qualität, welche „eligible“ in den
Refinanzierungsgeschäften mit dem Eurosystem sind, und verfolgt Politiken, die eine direkte
Mittelbeschaffung von Seiten der Retailkunden bevorzugen.

Die Liquidität der Bank befindet sich auf hohem Niveau. Am 31. Dezember 2017 belief sich die
Höhe der nicht vinkulierten Staatspapiere auf insgesamt 102,4 Mio. Euro. Das stellt eine
beachtliche Steigerung im Vergleich zum vorherigen Jahr dar, die auf die zusätzliche
Refinanzierung bei der EZB zurückzuführen ist.
Die Refinanzierung bei der EZB beträgt 27 Mio. Euro welch voraussichtlich bis 2020 gehlten
werden können.

Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Offenlegung über das Liquiditätsrisiko, wie vom
Rundschreiben Nr. 285/2013 der Banca d’Italia vorgesehen (siehe Teil eins, Titel IV, Kapitel 6,
Sektion VI), werden, unter Berücksichtigung der Komplexität der Bank, mittels Angabe der im
Anhang zur Bilanz gelieferten Informationen (siehe Rundschreiben Nr. 262 vom 22. Dezember
2005 – “Il bilancio bancario: schemi e regole di compilazione”, Anhang A, Anhang zur Bilanz,
Teil E) erfüllt.

Das strategische Risiko ist das aktuelle oder hochgerechnete Risiko von Gewinnverlusten oder
zusätzlichen Eigenkapitalunterlegungen in Folge von Veränderungen im Geschäftsumfeld, von
nachteiligen geschäftlichen Entscheidungen, falscher Umsetzung von Entscheidungen oder
mangelnder Reaktionsfähigkeit auf Veränderungen im Wettbewerbsumfeld.

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Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2017

Die Bank überwacht das strategische Risiko wie folgt:
     Sie legt im Rahmen der strategischen Planung, auf Grund ihrer bestehenden und
      hochgerechneten Eigenkapitalunterlegung sowie ihrer finanziellen Bedürfnisse,
      kohärente und erreichbare Ziele fest.
     Sie überwacht im Steuerungsprozess ständig und rechtzeitig ihr Ergebnis, wobei
      eventuelle Abweichungen von den vorgegebenen Zielen festgestellt werden.

Das Rundschreiben der Banca d’Italia Nr. 285/13 (Teil III Kapitel I) fördert, im Sinne einer
soliden und umsichtigen Führung, durch Festlegung von aufsichtsrechtlichen Grenzen und der
Angabe der Prinzipien zur Organisation und internen Kontrollen, die Risikokontrolle, die
Vorbeugung und die ordnungsgemäße Handhabung der Interessenkonflikte gegenüber
Beteiligungen.

Im Einklang mit dem Proportionalitätsprinzip und um diesen Grundsätzen eine Wirkung zu
geben, hat die Bank durch Beschluss des Verwaltungsrates vom 26.07.2017 die internen
Richtlinien hinsichtlich Investitionen in Nicht Finanzunternehmen genehmigt.

Schließlich hat die Bank Maßnahmen ergriffen, welche die Kontrollprozesse zur korrekten
Messung und Steuerung der Risiken aus Beteiligungen regeln und eine korrekte Einhaltung der
internen Richtlinien gewährleisten.

Das Reputationsrisiko ist das gegenwärtige oder hochgerechnete Risiko von Auswirkungen auf
das Ergebnis oder auf das Eigenkapital in Folge eines negativen Rufes der Bank, wie z.B.:
    zum Nachteil des Kunden vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln der Bank oder sich
       auf die Bank beziehendes Handeln;
    Mangel an Klarheit bei der Übermittlung von Informationen an Kunden;
    Phänomene von Marktmissbrauch und sonstige Straftaten der Bank zum Nachteil der
       Anleger;
    teilweise nicht erfolgte bzw. nicht rechtzeitige Bezahlung, welche die institutionellen
       Gegenparteien auf das Handeln in nicht regulierten Märkten induzieren kann;
    Nichtbeachtung von Interbankenvereinbarungen im Rahmen von außergerichtlichen
       Umstrukturierungen;
    falsche bzw. mangelnde oder nicht transparente Angaben an die Aufsichtsbehörde.

Die Bank ist sich über den Schwierigkeitsgrad der Quantifizierung von Reputationsrisiken
bewusst und erkennt deshalb die Wichtigkeit der Qualität der Organisations- und
Kontrollstrukturen an, um eine angemessene Risikominderung zu erreichen.

Die Einrichtung der permanenten, wirksamen und unabhängigen Stabstelle, in welcher die
Compliance angesiedelt ist, dient als Funktion, die speziell für das Management und die
Kontrolle der Reputationsrisiken und der damit verbundenen rechtlichen Risiken, verantwortlich
ist. Eine der Aufgaben dieser Funktion ist es u.a. einen Beitrag zur Verbreitung einer
Unternehmenskultur, basierend, nicht wörtlich sondern inhaltlich, auf den Prinzipien von
Ehrlichkeit, Fairness und Respekt der Normen, zu leisten. Sie koordiniert zudem die
Realisierung eines Geschäftsmodells zur Überwachung und Verwaltung der Risiken ihrer
Kompetenz.

Das Bewusstsein, dass die nicht messbaren Risiken schwer zu quantifizieren sind, hat die
Raiffeisenkasse dazu animiert, die Bestrebungen für das Einsetzen angemessener Minderungs-
und Kontrolltechniken und organisatorischer Vorkehrungsmaßnahmen zu forcieren. Der Prozess

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zur Risikoeinschätzung wird jährlich fristgerecht nach Begutachtung und Beschluss durch den
Verwaltungsrat, im an die Aufsichtsbehörde verschickten ICAAP-Report dokumentiert.

Leitlinien zur Risikoabsicherung und –minderung, Strategien und Verfahren zu deren
Überwachung
Die Bank unterhält keine buchhalterischen Deckungsgeschäfte, die aus dem Fair Value
herrühren. Ebenso unterhält sie keinerlei Deckungsgeschäfte zur Absicherung der Cash Flows.
Die Raiffeisenkasse hat spezielle qualitative Kontrollinstrumente in den Prozessen der
Organisation und in den Prozessen der Risikoüberwachung festgelegt, auch im Lichte einer
eventuellen Verwendung von spezifischen Minderungstechniken.
Im Zuge des ICAAP-Prozesses hat die Raiffeisenkasse für jedes relevante Risiko
entsprechende Politiken und Methoden zur Messung festgeschrieben. Die Techniken zur
Risikominderung sind im ICAAP-Report angeführt, welcher den Aufsichtsbehörden jährlich
übermittelt wird.

Angemessenheit der Risikomanagementverfahren
Mit Bezug auf das Rundschreiben der Banca d’Italia Nr. 285/13, hat der Verwaltungs- und der
Aufsichtsrat den Risikoappetit nach den Vorgaben des Titel IV, Kapitel 3, Anhang C definiert.
Der Risikoappetit (Risk Appetite Framework) definiert die Bereitschaft, Risiken in Abhängigkeit
von der Ertragskraft des Portfolios einzugehen.
Das gesamte interne Kontrollsystem ist so ausgestaltet, dass eine korrekte Handhabung bzw.
Verwaltung des Risikoappetits sichergestellt ist. Das RAF ist so erstellt, dass eine vollständige
Kohärenz und eine zeitnahe Überleitung zwischen Geschäftsmodell, strategischer Planung, dem
ICAAP-Prozess, den Budgets, dem Organisationsmodell der Bank und dem internen
Kontrollsystem (SCI) gesichert ist.
Es enthält, unter Berücksichtigung der strategischen Planung, der ermittelten relevanten Risiken
und unter Berücksichtigung des ausformulierten maximal übernehmbaren Risikos, die Art der
Risiken, die die Bank übernehmen will. Es legt für jedes Risiko die Risikoziele, die Toleranz-
Grenzen und die operativen Limits fest, die bei normalem Geschäftsverlauf zu beachten sind;
außerdem sind dieselben Größen auch für Stresssituationen definiert. Zudem führt das RAF den
oder die Umstände an, die zur Folge haben, dass bestimmte Risiken nicht mehr oder in
reduziertem Ausmaß übernommen werden dürfen, wobei auch die konkreten Größen festgelegt
sind. Bei deren Festlegung wird der Methodik (Value-at-Risk, Expected Shortfall o.a.), der
Angemessenheit des Eigenkapitals und der Liquidität Rechnung getragen.
In all jenen Fällen, bei denen es möglich ist, die Risiken zu quantifizieren, wird das RAF unter
Einbeziehung der quantitativen und qualitativen Parameter und unter Berücksichtigung des
Proportionalitätsprinzips festgelegt. Bei der Umsetzung dieser Verpflichtung greift die
Raiffeisenkasse auf die Messmethoden zurück, die für die betriebliche Bewertung der
Angemessenheit des Eigenkapitals angewandt wird.
In all jenen Fällen, bei denen es nicht bzw. nur sehr schwer möglich ist, die Risiken zu
quantifizieren, werden im RAF quantitative Angaben gemacht, auf deren Grundlage dann die
Definition und die Aktualisierung der Prozesse und des SCI erfolgt. Zu den schwer
quantifizierbaren Risiken zählen beispielsweise das strategische Risiko, das Reputationsrisiko,
das IT-Risiko oder das Risiko der Nichtkonformität.

Im RAF sind auch alle jene Maßnahmen und Prozeduren definiert, die ergriffen werden müssen,
wenn es notwendig ist, den Risikolevel auf die Risikozielsetzung oder die ex ante festgelegten
Größen zu reduzieren. Ebenso ist auch festgelegt, wie verfahren werden muss, wenn die
Toleranz-Größen erreicht oder überschritten wurden sowie die Verfahrensweisen definiert sind,
die es bei der Aktualisierung desselben einzuhalten gilt. Auch die konkreten Aufgaben der
einzelnen Organe und Betriebsfunktionen bei der Definition der Prozesse scheinen im RAF auf.

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Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2017

Das RAF wurde vom Risikomanager, unter Berücksichtigung der in der Raiffeisenkasse bisher
gefassten Beschlüsse als Vorschlag ausformuliert und dem Verwaltungsrat zur Begutachtung
und Beschlussfassung vorgelegt. Dieser hat sich mit dem Vorschlag auseinandergesetzt und,
aufgrund der derzeitigen Erkenntnisse, diesen als angemessen und ausreichend befunden.

Erklärung zur Angemessenheit der Risikomanagementverfahren des Instituts
Hinsichtlich der Angemessenheit der Risikomanagementverfahren stellt der Verwaltungsrat fest,
dass in der Raiffeisenkasse die Funktion Risikomanagement in einer unabhängigen Stabstelle
angesiedelt ist und getrennt von der Funktion Internal Audit fungiert und somit die von der
Bankenaufsichtsbehörde gewünschte Objektivität gegeben ist und keine Gefahr einer
Vermischung der Kontrollfunktionen besteht.
Es besteht ein internes Reglement zur Steuerung des Gesamtbankrisikos (ICAAP Reglement),
welches laufend überarbeitet wird, um es laufend den neuen Erfordernissen anzupassen. Dem
Verwaltungsrat werden zusätzlich zum ICAAP-Bericht trimestrale Risikoreports vorgelegt, in
denen alle wichtigen Risiken, denen die Raiffeisenkasse bei ihrer Tätigkeit ausgesetzt ist,
ermittelt und bewertet werden. Die Abstimmung des RAF erfolgt sowohl im ICAAP als auch in
den trimestralen Reports.
Der Aufsichtsrat und die Interne Revision verfolgen den ICAAP-Prozess laufend und dessen
Feststellungen werden in der Raiffeisenkasse umgesetzt.
Da somit insgesamt gewährleistet ist, dass der ICAAP-Prozess eine konkrete Umsetzung findet,
bestätigt der Verwaltungsrat gemäß Punkt e) des Art. 435 der EU-Verordnung Nr. 575/2013
(CRR), dass die zur Risikosteuerung eingesetzten Verfahren, die im vorliegenden Dokument
„Erweiterte Offenlegung – Basel III Säule 3 – Stand zum 31.12.2016“ angeführt sind, dem Profil
und der Strategie der Raiffeisenkasse angemessen sind.
Wie auch aus den in diesem Zusammenhang erstellten internen Prüfberichten hervorgeht, kann
der Verwaltungsrat zudem bestätigen, dass keine Risiken bestehen, welche die Existenz der
Bank gefährden könnten.
Die Einschätzung der Risiken und die Maßnahmen zu deren Eingrenzung stehen im Verhältnis
zur relativen Größe der Bank, welche als lokal tätige Genossenschaftsbank hauptsächlich ein
traditionelles Kreditgeschäft betreibt.
Der Risikomanagement-Prozess in der Raiffeisenkasse Etschtal steht in einem angemessenen
Verhältnis zur Operativität und den damit zusammenhängenden Risiken und die
Risikoüberwachung wird in angemessener Weise umgesetzt.

Risikoprofil der Raiffeisenkasse unter Berücksichtigung der vom Leitungsorgan
festgelegten Risikotoleranz:
Das in der Raiffeisenkasse Etschtal Genossenschaft umgesetzte Risk Appetite Framework –
RAF wiederspiegelt das Zusammenwirken zwischen Risikoprofil und Risikotoleranz, wie aus den
wichtigsten Kennzahlen hervorgeht:

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Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2017

                                                    Risikoappetit
                                                                    Warnschwelle                    Maximale
                                    Ist-Wert       (Warnschwelle
           Kennzahlen                                                 in Stress-   Toleranzgrenze   Risikotrag-
                                    31.12.17        Normalbedin-
                                                                     Situationen                     fähigkeit
                                                        gung)

Eigenkapitalausstattung - Stabilitätsindikatoren
Tier 1                               24,36%           14,75%          13,25%          11,75%           9,25%      Min.

CET 1 (common equity Tier 1)         24,36%           13,05%          11,55%          10,05%           7,55%      Min.

TCR                                  24,36%           17,00%          15,50%          14,00%          11,50%      Min

Leverage Ratio                       14,49%             8%              7%              6%              3%        Min

Deckung Internes Kapital durch      212,54%            200%            180%            130%            100%       Min
Eigenmittel (inkl. Stress)
Kreditrisiko
Zuwachsrate der Notleidenden
                                     -9,80%           10,00%          15,00%          20,00%          30,00%      Max.
Risikopositionen brutto
Wertberichtigungsquote der
                                     61,22%           40,00%          35,00%          30,00%          25,00%      Min.
zahlungsunfähigen Positionen
Wertberichtigungsquote der
Risikopositionen mit                 28,81%           15,00%          12,50%          10,00%           5,00%      Min.
wahrscheinlichem Zahlungsausfall
Anteil der Notleidenden
                                     4,86%            10,00%          15,00%          20,00%          25,00%      Max.
Positionen zum Gesamtportefeuille
Konzentrationsrisiko
Summe aller Großkredite zu den      151,22%            200%            250%            300%            400%       Max.
Eigenmitteln
Anteil Bauwesen an                   9,40%             16%              18%             20%            20%        Max.
Kreditvolumen
Zinsänderungsrisiko
Eigenmittelhinterlegung für +/-
                                     4,71%             10%              15%             20%            20%        Max.
200 BP ohne Floor

Liquiditätsrisiko
Investitionsverhältnis III           74,68%            100%            105%            110%            110%       Max.

                                                                                                     80% ab 2017
LCR – IY-Meldung                    801,00%            130%            120%            100%                      Min.
                                                                                                    100% ab 2018

SF – Y-Meldung                      155,79%            130%            120%            100%            100%       Min.

Asset encumbrance Ratio
                                    7,48%              11%              13%             15%            15%        Max.
(Belastete Vermögenswerte)
Operationelles Risiko und Reputationsrisiko
Zugelassene Beschwerden - p.a.          0                5               10             15              20        Max.

Verlustvorfälle - p.a.                6.108           10.000           20.000          30.000         30.000      Max.
Beteiligungen
Beteiligungen an Finanz-
                                 12,04%            18%              20%              20%            20%           Max.
unternehmen/Eigenmittel
Beteiligungen an Nicht-Finanz-
                                  0,06%            10%              10%              10%            15%           Max.
unternehmen/Eigenmittel
Risiken im Zusammenhang mit der Risikotätigkeit und den Interessenskonflikten mit verbundenen Subjekten
Risikotätigkeit mit verknüpften
                                  2,17%           4,5%             4,8%               5%             5%           Max.
Subjekten/Eigenmittel

Raiffeisenkasse Etschtal Gen.                                                                                      17
Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2017

                                                Risikoappetit
                                                                Warnschwelle                     Maximale
                                    Ist-Wert   (Warnschwelle
           Kennzahlen                                             in Stress-   Toleranzgrenze    Risikotrag-
                                    31.12.17    Normalbedin-
                                                                 Situationen                      fähigkeit
                                                    gung)
Risikotätigkeit mit nahestehenden
                                     0,23%         4,5%            4,8%             5%               5%        Max.
Subjekten/Eigenmittel
IT - Risiko
IT-Risiko: Bewertetes Restrisiko          1          1               2               3                3        Max.
Produktivitätsindikatoren
CIR                                  70,01%        75,0%           80,0%           85,0%            90,0%      Max.

Bedeutende Verluste
                                          0        5,0%            7,5%            10,0%            15,0%      Max.
(Anteil an Eigenmittel)

Risikoerklärung zu dem mit der Geschäftsstrategie verbundenen allgemeinen Risikoprofil
des Instituts
Die im vorliegenden Dokument dargelegten Informationen geben einen umfassenden
Aufschluss über das mit der Geschäftsstrategie der Raiffeisenkasse verbundene Risikoprofil.
In Bezug auf das Geschäftsjahr 2017 kann der Verwaltungsrat gemäß Punkt f) des Art. 435 der
EU Verordnung Nr. 575/2013 (CRR) bestätigen, dass die vorgegebenen Risikoziele bzw. die
entsprechenden Limits eingehalten worden sind. Diese Übereinstimmung zwischen Zielvorgabe
und Zielerreichung geht auch aus den im ICAAP-Report 2017 enthaltenen Zahlen und Aussagen
hervor, denen zufolge die Eigenmittel der Raiffeisenkasse bzw. das gesamte interne Kapital
angemessen sind, um, sowohl aus aktueller Sicht wie auch perspektivisch, die übernommenen
bzw. zu übernehmenden Risiken, denen die Bank in Bezug auf ihre Tätigkeit, das eigene
Marktumfeld und das vom Verwaltungsrat genehmigte Risikoprofil ausgesetzt ist, zu bewältigen.

Regelung zur Unternehmensführung

1) Informationen an die Öffentlichkeit: Es findet ein traditionelles Verwaltungssystem mit
folgenden Organen Anwendung: Vollversammlung, Verwaltungsrat und Aufsichtsrat.

2) Kategorie: Die Raiffeisenkasse Etschtal Genossenschaft ist den aufsichtsrechtlichen
Bestimmungen entsprechend von der Dimension her als „klein“ einzureihen, da die Aktiva unter
3,5 Milliarden Euro liegt.

3) Informationen zur Zusammensetzung der Kollegialorgane:
Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat besteht aus elf Mitgliedern.
                                                                      In anderen Gesellschaften/Körperschaften
 Nr.                                              Amtsdauer                       bekleidete Ämter
         Geschlecht (M/F)           Alter
                                                   (Jahre)
                                                                     Anzahl                      Art
  1               M                  48                  1             2             1.    Mandatar
                                                                                     2.    Aufsichtsrat

  2               F                  51                  1                4          1.    Mandatar
                                                                                     2.    Mandatar
                                                                                     3.    Mandatar
                                                                                     4.    Firmeninhaber

Raiffeisenkasse Etschtal Gen.                                                                                    18
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