Erweiterung des Windparks Breitenau - Ergebnisse 2018-2021 Konfliktpotential - Ergebnisse 2018 ...
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Anlage 5 Erweiterung des Windparks Breitenau - Ergebnisse 2018-2021 Konfliktpotential Bearbeitung Zschierener Elbstraße 8, 01259 Dresden E-Mail: info@biokart.net Dipl.-Biol. Kareen Seiche Dipl. Ing. (FH) Sylke Stutzriemer B. sc. Andre Hille M. sc. Geografie Marika Stutzriemer Januar 2022
Erweiterung Windpark Breitenau- Faunistischen Untersuchungen 2018 bis 2021 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ....................................................................................................................... 4 2 Avifauna ......................................................................................................................... 6 2.1 Uhu (Bubo bubo) ......................................................................................................6 2.2 Rotmilan (Milvus milvus) ..........................................................................................6 2.3 Schwarzmilan (Milvus migrans) ................................................................................8 2.4 Schwarzstorch (Ciconia nigra) ................................................................................10 3 Fledermäuse ................................................................................................................ 12 3.1 Überblick ................................................................................................................12 3.2 Quartierrelevante Baumbestände und Siedlungsstrukturen ....................................12 3.3 Ausflugsbeobachtungen und akustische Erfassungen in der Abenddämmerung ....14 3.4 Akustisches Monitoring mit Batcordern 2021 ..........................................................15 4 Konfliktpotential für die einzelnen WEA .................................................................... 17 4.1 Brutvogelarten ........................................................................................................17 4.2 Fledermäuse ..........................................................................................................18 4.3 Bewertung der einzelnen WEA-Standorte ..............................................................19 5 Mögliche Artenschutzmaßnahmen ............................................................................ 22 5.1 Vögel ......................................................................................................................22 5.2 Fledermäuse ..........................................................................................................22 6 Abkürzungsverzeichnis .............................................................................................. 23 7 Literaturverzeichnis .................................................................................................... 24 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage der Horste des Rotmilans (2019 bis 2021) ................................................7 Abbildung 2: Lage der Horste des Schwarzmilans (2019 bis 2021) ........................................9 Abbildung 3: Beobachtete Flugbewegungen sowie Nahrungssuche des Schwarzstorchs (2018 bis 2021) ................................................................................................11 Abbildung 4: Quartierhöffige Bereiche auf Basis der (Höhlenbaum-)Erfassung ...................13 Biokart - Arbeitsgemeinschaft für ökologische Forschung und Planung Seite 2
Erweiterung Windpark Breitenau- Faunistischen Untersuchungen 2018 bis 2021 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Überblick zu den Untersuchungen von 2018 bis 2021 ...........................................5 Tabelle 2: Ergebnisse der Erfassungen zum Uhu 2018 bis 2021 ............................................6 Tabelle 3: Ergebnisse der Erfassungen zum Rotmilan 2018 bis 2021 ....................................6 Tabelle 4: Ergebnisse der Erfassungen zum Schwarzmilan 2018 bis 2020 ............................8 Tabelle 5: Ergebnisse der Erfassungen des Schwarzstorches ............................................10 Tabelle 6: Ergebnisse der Erfassungen zum Schwarzstorch 2018 bts 2021 .........................10 Tabelle 7: Nachweise der Rufaktivitäten am Standort Nord ..................................................15 Tabelle 8: Nachweise der Rufaktivitäten am Standort Süd ...................................................16 Tabelle 9: Zusammenstellung des Konfliktpotentials für neun Anlagenstandorte ..................20 Biokart - Arbeitsgemeinschaft für ökologische Forschung und Planung Seite 3
Erweiterung Windpark Breitenau- Faunistischen Untersuchungen 2018 bis 2021 1 Einleitung Im Rahmen der geplanten Erweiterung des Windparks bei Börnersdorf-Breitenau fanden im Zeitraum von 2018 bis 2021 faunistische Untersuchungen statt. 2018 wurde in einem ersten Schritt die Datenlage bei den lokalen Ornithologen und der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge recherchiert. Für den Landschaftsraum war trotzt des Bestehens eines kleinen Windparks das Vorkommen von Uhu und Schwarzstorch bekannt, ohne Wissen um die konkrete Lage der Brutplätze. Beide Großvogelarten zählen zu den windenergiesensiblen Vogelarten mit einem Schutzbereich für den Bau von WEA im Radius von 1.000 bzw. 3.000 m. Für den Rotmilan bestand 2018 Brutverdacht unmittelbar im geplanten VREG. Zusätzlich zur Datenrecherche erfolgten zwei Halbtagsbegehungen zur Erfassung von Flugbewegungen und zur Nachsuche nach dem vermuteteten Rotmilanhorst. Diese beiden Begehungstage dienten vor allem der Übersicht zu den landschaftlichen Gegebenheiten, der Rotmilanhorst wurde nicht gefunden. 2019 und 2020 erfolgten umfangreichere Untersuchungen zur Brutvogelfauna sowie zur Erfassung von fledermausrelevanten Strukturen. Letztere Untersuchungen zielten darauf ab, die Eignung des Landschaftsraumes für Fledermäuse festzustellen, insbesondere auch für die fernwandernden, windenergiesensiblen Fledermausarten (v.a. Großer Abendsegler, Rauhaut- fledermaus). Zu wichtigen fledermausrelevanten Strukturen (insbesondere zu Wochenstuben- quartieren von Fledermäusen) und WEA werden analog zu den Abstandsregelungen für ausgewählte Brutvogelarten Mindestabstände empfohlen. 2021 wurden auf Grund einer neuen Anlagenplanung ergänzende Erfassungen der Brutvögel im Radius von 300 m um die geplanten WEA-Standorte durchgeführt, die Greifvogelhorste kontrolliert sowie eine Raumnutzungsanalyse für Schwarz- und Rotmilan realisiert. Eine Erfassung der Fledermäuse erfolgte durch ein stationäres akustisches Monitoring an drei Standorten. Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick zu den Untersuchungen von 2018 bis 2021. Biokart - Arbeitsgemeinschaft für ökologische Forschung und Planung Seite 4
Erweiterung Windpark Breitenau- Faunistischen Untersuchungen 2018 bis 2021 Tabelle 1: Überblick zu den Untersuchungen von 2018 bis 2021 Jahr Methodik Untersuchungsumfang Vögel Artdatenbankabfrage Greifvögel, Schwarzstorch für einen Radius von 3.000 m Befragung lokaler Ornithologen (ornithologische 2018 Fachgruppe Pirna) Beobachtungen Raumnutzung Rotmilan und zwei Begehungen (02.06. und Schwarzstorch Flugbewegungen von Greifvögeln 10.06.2018) und Schwarzstorch Vögel Artdatenbankabfrage für einen Radius von 3.000 m Erfassung Greifvogelhorste im Radius von 1.500 m fünf Begehungen um die fünf geplanten WEA sechs Begehungen im Zeitraum von Siedlungsdichte-Erfassung Brutvögel im Radius von April bis Juli auf einer Fläche von ca. 500 m um die geplanten WEA 257 ha Erfassung von Uhu und Schwarzstorch im Radius drei Begehungen, Uhu mit Klang- von 3.000 m attrappe 2019 17 Begehungen vom 18.04.2019 bis Raumnutzungskartierung Großvogelarten und 15.08.2019 im wöchentlichen Schwarzstorch Rhythmus Fledermäuse fünf Begehungen zur Erfassung von Erfassung fledermausrelevanter Strukturen (Höhlen- Höhlenbäumen baumkartierung) im Radius vo 1.000 m und vier Begehungen Ausflugser- Ausflugbeobachtungen von verschiedenen fassungen jeweils zwei Beobach- Beobachtungspunkten tungspunkte Erfassung Rufaktivitäten mittels Batcorder 31.08./ 01.09.2019 Vögel Kontrolle der bekannten Greifvogelhorste, Suche 2020 von Horsten für Schwarz- und Rotmilan im Radius von 1.500 m um die geplanten WEA-Standorte fünf Begehungen sowie der bekannten Brutplätze für Schwarzstorch und Uhu Ergänzende Brutvogelkartierung entsprechend der fünf Begehungen vom 21.03. bis aktuellen WEA-Planung im Radius von 300 m um die 05.06.2021 geplanten WEA-Standorte Kontrolle der bekannten Greifvogelhorste im Radius zwei Begehungen von 1.500 m um die neu geplanten WEA Raumnutzungskartierung Rot- und Schwarzmilan 23 Begehungen (zwei Mitarbeiter) und Schwarzstorch 2021 Fledermäuse Dauerhafte Erfassung der Rufaktivitäten von Fleder- mäusen im Rahmen eines Gondelmonitorings an 26.03. bis 03.11.2021 einer Bestandsanlage. Dauerhafte Erfassung der Rufaktivitäten von Fleder- mäusen mittels Batcorder an zwei Waldrändern 26.03. bis 03.11.2021 (Waldbox mit Solarpaneel) Biokart - Arbeitsgemeinschaft für ökologische Forschung und Planung Seite 5
Erweiterung Windpark Breitenau- Faunistischen Untersuchungen 2018 bis 2021 2 Avifauna 2.1 Uhu (Bubo bubo) Im Radius von 1.500 m ist in der Nähe der Vorsperre zur Talsperre Gottleuba langjährig ein Brutvorkommen bekannt (ornithologische Fachgruppe Pirna). Bei den Begehungen 2019 und 2020 konnten jedoch keine Bekalkungen oder Speiballen an diesem Brutplatz nachgewiesen werden, die auf eine aktuelle Besetzung hindeuten. Am 26.03.2020 und am 28.03.2020 wurde jeweils ein rufendes Exemplar verhört. Die Rufe kamen aus einer Entfernung zum UG von mindestens 2.000 m. Tabelle 2: Ergebnisse der Erfassungen zum Uhu 2018 bis 2021 Artname BNatSchG VS- Rote Liste Anzahl Mindestabstand zu geplanten WEA RL Brutpaare Anh. I D SN 2019 2020 2021 Uhu §§ I - V - - - - Die LAG VOGELSCHUTZWARTEN (2015) empfehlen einen Mindestabstand von 1.000 m zwischen WEA und Brutplätzen des Uhus. Diese Distanz würde zu dem ehemals bekannten Brutplatz eingehalten, der im Untersuchungszeitraum allerdings ohnehin nicht mehr besetzt war. 2.2 Rotmilan (Milvus milvus) Systematische Erfassungen des Rotmilans im Radius von 1.500 m um die geplanten WEA- Standorte wurden 2019 bis 2021 durchgeführt. Tabelle 3 gibt einen Überblick zu den Ergebnissen. Tabelle 3: Ergebnisse der Erfassungen zum Rotmilan 2018 bis 2021 Artname BNat VS- Rote Liste Anzahl Mindestabstand zu den geplanten WEA SchG RL Brutpaare Anh. I D SN 2019 2020 2021 Rotmilan §§ I - - 1 ca. 440 m ca. 440 m ca. 740 m Die LAG VOGELSCHUTZWARTEN (2015) empfehlen einen Mindestabstand von 1.500 m zwischen WEA und Brutplätzen des Rotmilans. Diese Distanz wird deutlich unterschritten. Entsprechend besteht für diese Greifvogelart ein hohes Konfliktpotenzial. Um eine genehmigungsfähige Planung des Windparks zu erlangen, sind entsprechend artspezifische Schutzmaßnahmen erforderlich. Biokart - Arbeitsgemeinschaft für ökologische Forschung und Planung Seite 6
Erweiterung Windpark Breitenau- Faunistischen Untersuchungen 2018 bis 2021 Abbildung 1: Lage der Horste des Rotmilans (2019 bis 2021) Biokart - Arbeitsgemeinschaft für ökologische Forschung und Planung Seite 7
Erweiterung Windpark Breitenau- Faunistischen Untersuchungen 2018 bis 2021 2.3 Schwarzmilan (Milvus migrans) Für 2018 liegen keine Hinweise auf ein Brüten der Art vor. Systematische Erfassungen des Schwarzmilans im Radius von 1.500 m um die geplanten WEA-Standorte wurden 2019 und 2020 durchgeführt. In beiden Jahren wurde ein Brutpaar nachgewiesen. Tabelle 4: Ergebnisse der Erfassungen zum Schwarzmilan 2018 bis 2020 Artname BNat VS- Rote Liste Anzahl Mindestabstand zu geplanten WEA SchG RL Brutpaare D SN 2019 2020 2021 Anh. I Schwarzmilan §§ I - - 1 ca. 605 m ca. 680 m ca. 680 m Die LAG VOGELSCHUTZWARTEN (2015) empfehlen einen Mindestabstand von 1.000 m zwischen WEA und Brutplätzen des Schwarzmilans. Diese Distanz wird deutlich unterschritten. Entsprechend besteht für diese Greifvogelart ebenfalls Konfliktpotenzial. Das für den Rotmilan erforderliche Artenschutzkonzept bewirkt auch für den Schwarzmilan eine Verringerung des Konfliktpotenzials. Biokart - Arbeitsgemeinschaft für ökologische Forschung und Planung Seite 8
Erweiterung Windpark Breitenau- Faunistischen Untersuchungen 2018 bis 2021 Abbildung 2: Lage der Horste des Schwarzmilans (2019 bis 2021) Biokart - Arbeitsgemeinschaft für ökologische Forschung und Planung Seite 9
Erweiterung Windpark Breitenau- Faunistischen Untersuchungen 2018 bis 2021 2.4 Schwarzstorch (Ciconia nigra) Im Untersuchungsgebiet befand sich 2019 ein unbesetzter Schwarzstorchhorst in ca. 1.100 m Entfernung zu den geplanten WEA. Dieser war im Frühjahr 2020 nicht mehr auffindbar. Ein weiterer bekannter Horst im Radius von 3.000 m im Oelsengrund hat einen Mindestabstand von mindestens ca. 2.300 m zu den geplanten WEA. Der Horst war 2020 und 2021 unbesetzt. Tabelle 5: Ergebnisse der Erfassungen des Schwarzstorches Artname BNat VS- Rote Liste Anzahl Mindestabstand zu geplanten WEA SchG RL Brutpaare Anh. I D SN 2019 2020 2021 Schwarzstorch §§ I - V - - - - Insgesamt liegen nur sehr wenige Beobachtungen des Schwarzstorches vor. Diese sind in Tabelle 6 sowie zusammengefasst. Tabelle 6: Ergebnisse der Erfassungen zum Schwarzstorch 2018 bts 2021 Jahr Ergebnis Bei Voruntersuchungen wurde im Jahr 2018 das Aufsteigen von zwei Schwarzstörchen aus dem Oelsengrund beobachtet. Auf Grund der unklaren Horstplätze für Schwarzstorch und Uhu wurde direkt die ornitho- 2018 logische Fachgruppe Pirna befragt. Nach Angabe von Götz Manka befinden sich die traditionellen Brutplätze von Schwarzstorch und Uhu östlich bzw. südöstlich des VREG Breitenau im Gottleubatal. Der Mindestabstand des Schwarzstorchhorstes liegt bei ca. 1.100 m. Am 06.05.2019 erfolgten zwei Flugbeobachtungen des Schwarzstorches im nordöstlichen Bereich des Untersuchungsgebietes am Bahrebach. Ein bzw. jeweils ein adultes Ex. flog in 2019 geringer Höhe den Bachlauf entlang Im Untersuchungsgebiet befand sich 2019 ein Schwarzstorchhorst in ca. 1.100 m Entfernung, eine Besetzung des Schwarzstorchhorstes konnte nicht nachgewiesen werden. 2020 Brutplatz in Entfernung von ca. 1.100 m war 2020 nicht mehr vorhanden, weiterer Horst in ca. 2.300 m Entfernung, dieser 2020 unbesetzt 26.03.: aus Tal halbhoch anfliegend, kreisend nach Ost abfliegend 2021 01.05.: Nahrungssuche 27.06.: flach aus Südwesten anfliegend und anschließend hoch aufsteigend 25.07.: Nahrungssuche auf abgemähter Wiese Biokart - Arbeitsgemeinschaft für ökologische Forschung und Planung Seite 10
Erweiterung Windpark Breitenau- Faunistischen Untersuchungen 2018 bis 2021 Abbildung 3: Beobachtete Flugbewegungen sowie Nahrungssuche des Schwarzstorchs 2018 bis 2021 Biokart - Arbeitsgemeinschaft für ökologische Forschung und Planung Seite 11
Erweiterung Windpark Breitenau- Faunistischen Untersuchungen 2018 bis 2021 3 Fledermäuse 3.1 Überblick Aktuell liegen für Sachsen keine Bewertungskriterien für die Beurteilung des Konfliktpotentials für Fledermäuse an WEA vor. Für Brandenburg liegen Kriterien vor, mit deren Hilfe sich Abstandshaltungen von WEA zu fledermausrelevanten Strukturen festlegen lassen (TAK Brandenburg, 15.10.2012). Diese Kriterien wurden im Entwurf von Fledermausexperten deutschlandweit diskutiert und entsprechende Anregungen wurden eingearbeitet. Daher ist die Anwendbarkeit nicht strikt auf das Land Brandenburg beschränkt. Für Sachsen gibt es keine vergleichbaren Empfehlungen. Daher werden im Folgenden die für Brandenburg geltenden Kriterien angewendet. Zu Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz wird ein Schutzabstand von 1 km empfohlen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: ▪ Fledermauswochenstuben und Männchenquartiere der besonders schlaggefährdeten Arten mit mehr als 50 Tieren (Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Zwergfledermaus, Zweifarb- und Rauhautfledermaus) ▪ Fledermauswinterquartiere mit regelmäßig > 100 Tieren oder mehr als 10 Arten ▪ Reproduktionsschwerpunkte in Wäldern mit Vorkommen von > 10 reproduzierenden Arten ▪ Hauptnahrungsflächen der besonders schlaggefährdeten Arten mit > 100 zeitgleich jagenden Individuen Ein Schutzabstand von 200 m ist einzuhalten gegenüber ▪ regelmäßig genutzten Flugkorridoren, Jagdgebieten und Durchzugskorridoren schlaggefährdeter Arten. Vor dem Hintergrund der Anforderungen an die Datenlage für eine Bewertung wurden folgende Untersuchungen für Fledermäuse durchgeführt: a) Untersuchung der Quartierhöffigkeit des Baumbestandes im UG, gekoppelt mit Ausflugsbeobachtungen in Kombination mit akustischen Erfassungen 2019 b) Akustisches Dauermoitoring am Waldrand an zwei Standorten in Höhe der Baumkrone Mit diesen Untersuchungen lassen sich Aussagen zum Quartierpotential im Vorhabensgebiet und zum Artenspektrum treffen sowie das Auftreten der Fledermausarten im Jahresverlauf darstellen. 3.2 Quartierrelevante Baumbestände und Siedlungsstrukturen Im Rahmen der Höhlenbaumkartierung 2019 wurden insgesamt 281 Höhlenbäume kartiert. Darunter befanden sich 57 Bäume, die eine gute bzw. sehr gute Quartiereignung für Fledermäuse aufwiesen. Der Großteil der Höhlenbäume wurde entlang der Steinrücken erfasst. Hier wurden insgesamt 135 Bäume mit fledermausrelevanten Strukturen registriert. Die höchste Konzentration wurde dabei entlang der beiden nördlichen Steinrücken festgestellt. Im Waldstück im nördlichen Bereich des UG wurden 80 Bäume kartiert, die ein gutes bis sehr gutes Quartierpotential aufweisen. Dort waren vor allem die Altbäume am Waldrand und in der Nähe des Jagdhauses geeignet waren. Biokart - Arbeitsgemeinschaft für ökologische Forschung und Planung Seite 12
Erweiterung Windpark Breitenau- Faunistischen Untersuchungen 2018 bis 2021 Entlang der Aue des Bahrebachs wurden insgesamt 33 Bäume mit quartiergeeigneten Strukturen kartiert. Relativ viele Bäume mit guter Quartiereignung wurden im Eichen- Hainbuchenwald am nordöstlichen Hang in Richtung Hartmannsbach erfasst (19 Bäume). Im Waldgebiet im südöstlichen Teil des UG in der Nähe von Breitenau wurden 14 Höhlenbäume erfasst. Abbildung 4: Quartierhöffige Bereiche auf Basis der (Höhlenbaum-)Erfassung im Radius von 1.000 m Biokart - Arbeitsgemeinschaft für ökologische Forschung und Planung Seite 13
Erweiterung Windpark Breitenau- Faunistischen Untersuchungen 2018 bis 2021 3.3 Ausflugsbeobachtungen und akustische Erfassungen in der Abenddämmerung Im Rahmen der Ausflugsbeobachtungen 2019 konnten 196 Rufaktivitäten von Fledermäusen aufgenommen werden. Mit 108 Rufaktivitäten ist die Zwergfledermaus die dominante Fleder- mausart, 42 Rufaktivitäten entfallen auf den Abendsegler, 38 Rufaktivitäten auf die Artengruppe der Myotis-Arten, jeweils zwei Rufaktivitäten auf Breitflügel-, Mücken- und Mopsfledermaus. Während der Abenddämmerung zeigte sich, dass nur wenige Fledermausarten unmittelbar im UG ausfliegen. Die höchste Anzahl an Rufaktivitäten entfällt auf die gebäudebewohnende Zwergfledermaus, die aus den Siedlungsstrukturen einfliegt. Der Abendsegler ist zwar gut vertreten, die Ausflugsbeobachtungen zeigen jedoch, dass er wahrscheinlich zum überwiegenden Teil nicht unmittelbar aus dem UG stammt, sondern aus angrenzenden Bereichen (z.B. Gottleubatal) einfliegt. Biokart - Arbeitsgemeinschaft für ökologische Forschung und Planung Seite 14
Erweiterung Windpark Breitenau- Faunistischen Untersuchungen 2018 bis 2021 3.4 Akustisches Monitoring mit Batcordern 2021 Standort Nord Im Rahmen der Erfassung der Rufaktivitäten am Standort Nord (Waldrand bei geplanter WEA 9) wurden insgesamt 12.219 Rufaktivitäten von 15 bzw. 17 verschiedenen Fledermausarten aufgenommen. Die Differenz resultiert aus den akustisch schwer unterscheidbaren Arten Große und Kleine Bartfledermaus sowie Braunes und Graues Langohr. Von den Rufaktivitäten entfallen 2.656 auf die Mopsfledermaus, 2.634 auf die Zwergfleder- maus und 579 auf den Großen Abendsegler. Tabelle 7: Nachweise der Rufaktivitäten am Standort Nord Frühjahrs- Wochen- Balz-, gesamt zug stubenzeit Paarungs- und Zugzeit Fledermausart Mopsfledermaus 269 863 1.524 2.656 Zwergfledermaus 110 1.468 1.056 2.634 Großer Abendsegler 33 421 125 579 Rauhautfledermaus 14 230 80 324 Große/Kleine Bartfledermaus 1 28 23 52 Fransenfledermaus 12 6 16 34 Breitflügelfledermaus - 30 3 33 Braunes/Graues Langohr 1 4 15 20 Wasserfledermaus 2 9 9 20 Kleine Hufeisennase 1 10 3 14 Mückenfledermaus - - 14 14 Nordfledermaus - 7 4 11 Großes Mausohr 2 2 5 9 Bechsteinfledermaus - 2 1 3 Zweifarbfledermaus - 1 1 2 Rufgruppe Chiroptera spec. 95 1.362 1.189 2.646 Pipistrelloide 25 1.207 901 2.133 Gattung Myotis 74 295 253 363 Kl. Abendsegler, Breitflügel- u. 4 187 51 242 Zweifarbflm Nyctaloide 8 117 33 158 gesamt 652 6.255 5.312 12.219 Biokart - Arbeitsgemeinschaft für ökologische Forschung und Planung Seite 15
Erweiterung Windpark Breitenau- Faunistischen Untersuchungen 2018 bis 2021 Standort Süd Im Rahmen der Erfassung der Rufaktivitäten am Standort Süd (Waldrand westlich der geplanten WEA 1) wurden insgesamt 10.834 Rufaktivitäten von 13 bzw. 15 verschiedenen Fledermausarten aufgenommen. Die Differenz resultiert aus den akustisch schwer unterscheidbaren Arten Große und Kleine Bartfledermaus sowie Braunes und Graues Langohr. Von den Rufaktivitäten entfallen 3.022 auf die Zwergfledermaus, 1.862 auf die Mopsfleder- maus und 1.014 auf den Großen Abendsegler. Tabelle 8: Nachweise der Rufaktivitäten am Standort Süd Frühjahrs- Wochen- Balz-, gesamt zug stubenzeit Paarungs- und Zugzeit Fledermausart Zwergfledermaus 474 1.504 1.044 3.022 Mopsfledermaus 276 718 868 1.862 Großer Abendsegler 10 803 201 1.014 Rauhautfledermaus 28 149 66 243 Breitflügelfledermaus - 153 15 168 Braunes/Graues Langohr 1 34 31 66 Nordfledermaus - 38 6 44 Kleine Hufeisennase - 12 11 23 Fransenfledermaus 3 7 9 19 Mückenfledermaus 2 - 8 10 Großes Mausohr - 5 1 6 Große/Kleine Bartfledermaus 1 1 2 4 Zweifarbfledermaus - - 1 1 Rufgruppe Pipistrelloide 143 1.104 876 2.123 Chiroptera spec. 165 795 575 1.535 Kl. Abendsegler, Breitflügel- u. 1 222 15 238 Zweifarbflm Nyctaloide 1 184 34 219 Gattung Myotis 30 101 106 237 gesamt 1.135 5.830 3.869 10.834 Biokart - Arbeitsgemeinschaft für ökologische Forschung und Planung Seite 16
Erweiterung Windpark Breitenau- Faunistischen Untersuchungen 2018 bis 2021 4 Konfliktpotential für die einzelnen WEA 4.1 Brutvogelarten Die LAG VOGELSCHUTZWARTEN (2015) empfehlen folgende Kriteren zur Einschätzung des Konfliktpotentials für Vogelarten. Demnach ist ein erhöhtes Konfliktpotential für drei Vogelarten gegeben: Schwarzstorch, Rot- und Schwarzmilan. Tabelle 9: Konfliktpotenzial gemäß den Abstandsempfehlungen der LAG-VSW (2015) Kriterien nach LAG-VSW (2015) Kriterium trifft zu Abstand zu Europäischen Vogelschutzgebieten sowie allen Schutzgebieten nationalen Rechtes, mit Vögeln als Schutzziel, mind. ja nein 1.200 m Schlafplätze (Kranich, Gänse, Schwäne > 1 % Kriterium) 3.000 m ja nein Ausschluss, 6.000 m zu prüfen Feuchtgebiete internationaler, nationaler und landesweiter Bedeutung als wesentliches Schutzgut mind. 1.200 m Hauptflugkorridor zwischen Schlaf- und Nahrungsplätzen (Kranich, ja nein Gänse, Schwäne) freihalten Gewässer oder Gewässerkomplexe mit > 10 ha, mind. 1.200 m ja nein Abstandshaltung für die potenziell Mindestabstand zu WEA relevanten Vogelarten im UG (Prüfradius) Graureiher 1.000 m (3.000 m) ja nein Schwarzstorch 3.000 m (10.000 m) ja nein Weißstorch 1.000 m (2.000 m) ja nein Schwarzmilan 1.000 m (3.000 m) ja nein Rotmilan 1.500 m (4.000 m) ja nein Uhu 1.000 m (3.000 m) ja nein - Abstand zum Brutplatz Rotmilan Der Rotmilan wird in der Totfunddatei Brandenburg mit 637 Totfunden bundesweit aufgeführt (Stand: Mai 2021), für Sachsen gibt es 30 gemeldete Totfunde. Es gibt mittlerweile eine ganze Reihe von Publikationen, die eine Gefährdung des Rotmilans an WEA belegen. Gemäß EUROPEAN COMMISSION (2010) und ILLNER (2012) wird der Rotmilan als Vogelart mit hohem Kollisionsrisiko an WEA eingeordnet. SPRÖTGE ET AL. (2018) weisen dem Rotmilan ebenfalls ein hohes Konfliktpotential zu. Die Kollisionswahrscheinlichkeit des Rotmilans mit WEA wird bundesweit und unter Berücksichtigung einer Dunkelziffer mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 1:100 geschätzt (MAMMEN & MAMMEN 2008). Die meisten Verluste entfallen nach DÜRR (2009) auf die Zeit der Horstbesetzung und die sich anschließende Brutzeit, während die Anzahl an Schlagopfern zum Herbstzug eher gering ist. Im UG besteht für den Rotmilan ein erhöhtes Konfliktpotential auf Grund der unzureichenden Abstandshaltung zwischen einigen der geplanten WEA und den Horststandorten. Biokart - Arbeitsgemeinschaft für ökologische Forschung und Planung Seite 17
Erweiterung Windpark Breitenau- Faunistischen Untersuchungen 2018 bis 2021 - Abstand zum Brutplatz Schwarzmilan Der Schwarzmilan wird in der Totfunddatei Brandenburg mit 54 Totfunden bundesweit und sechs in Sachsen aufgeführt (Stand: Mai 2021). Im Projekt PROGRESS wurden 40 % der Flugaktivitäten in Rotorhöhe erfasst (n = 126). Unter 120 beobachteten Flügen in Windparks gab es 11 % Gefahrensituationen (GRÜNKORN ET AL. 2016). Vor allem die Altvögel dieser Art gelten als besonders gefährdet (89 % aller Funde, RESCH 2014). Die Art breitet sich in Sachsen weiter Richtung Osten aus, der derzeitige BP-Bestand liegt bei 600-800 BP (STEFFENS ET AL. 2013). Höchstgelegene Brutnachweise liegen nicht über 500 m ü. NN. Im UG besteht für den Schwarzmilan ein erhöhtes Konfliktpotential auf Grund der unzureichenden Abstandshaltung zwischen einigen der geplanten WEA und den Horststandorten. - Abstand zur Bachaue sowie zu Beobachtung Schwarzstorch Der Schwarzstorch wird in der Totfunddatei Brandenburg mit fünf Totfunden bundesweit aufgeführt (Stand: Mai 2021), für Sachsen gibt es keinen gemeldeten Totfund. Unter- suchungen zur Meidung bzw. Nutzung von Windparks durch die Art ergaben ein heterogenes Bild. So beschreibt BRAUNEIS (1999), dass in fünf Fällen bei fliegenden Schwarzstörchen Kurskorrekturen bei einem mittleren Abstand von 471 m zur WEA erkennbar waren. LIEDER (2014) und BRIELMANN ET AL. (2005) konnten bei ihren Untersuchungen keine Meidung von Windparks feststellen. Ein Windpark in Niedersachsen wurde durch drei Schwarzstorchpaare in der Umgebung komplett gemieden und auch nicht überflogen, allerdings wurden auch die für die Art ungeeigneten Strukturen in diesem Bereich erwähnt (SPRÖTGE & HANDKE 2006). Das Konfliktpotential für den Schwarzstorch ist auf Grund der fehlenden Horste im Radius von 3.000 m zunächst nicht erkennbar. Allerdings ist davon auszugehen, dass der Wissensstand zu Brutvorkommen der Art im Landschaftsraum auch unzureichend ist. Flugbeobachtungen weisen darauf hin, dass sich die Vogelart gelegentlich auch im Bereich des Vorhabensgebietes bzw. angrenzend aufhält. Bei der Vielzahl an Begehungen zur Raumnutzung ist allerdings die Anzahl von vier Nachweisen als relativ gering anzusehen. 4.2 Fledermäuse Die Waldränder sind als fledermausrelevante Habitatstrukturen einzuordnen, ebenso die Aue des Bahrebaches. Hier befinden sich potenzielle Baumquartiere und es wurde ein Beflug nachgewiesen (Flugkorridor, Leitlinie). Entlang der Steinrücken erfolgte der Beflug erst deutlich nach Einbruch der Dämmerung, d.h. der Ausflug erfolgte wahrscheinlich nicht aus dem Baumbestand der Steinrücken. Die gebäudebewohnende Zwergfledermaus zeigte sich zusammen mit der Mopsfledermaus als dominante Fledermausart. Für die beiden windenergiesensiblen, fernziehenden Arten Großer Abendsegler und Rauhautfledermaus zeigt sich ein Auftreten im Gebiet, aber kein Durchzug mit erhöhten Individuenzahlen. Das Konfliktpotential für Fledermäuse erscheint nach gegenwärtigem Kenntnisstand moderat, wenn eine Abstandshaltung zu den Waldrändern und der Bachaue gegeben ist. Eine weitere Möglichkeit der Konfliktminderung besteht in der Installation eines fledermausfreundlichen Betriebsalgorhythmus. Biokart - Arbeitsgemeinschaft für ökologische Forschung und Planung Seite 18
Erweiterung Windpark Breitenau- Faunistischen Untersuchungen 2018 bis 2021 4.3 Bewertung der einzelnen WEA-Standorte Entsprechende Projektmodifizierungen zur Einhaltung von Mindestabständen zu artenschutz- relevanten Strukturen können deutliche Vermeidungs- und Verminderungseffekte ge- währleisten. Je nach Lage der geplanten WEA stellt sich das Konfliktpotential unterschiedlich dar. Folgende Kriterien werden im Folgenden für die Einschätzung der einzelnen WEA- Standorte zu Grunde gelegt. 1. Abstand zum Wald ≤ 200 m erhöhtes Konfliktpotential ≤ 100 m stark erhöhtes Konfliktpotential 2. Abstand zum Brutplatz Rotmilan ≤ 1.000 m erhöhtes Konfliktpotential ≤ 500 m stark erhöhtes Konfliktpotential 3. Abstand zum Brutplatz Schwarzmilan ≤ 1.000 m erhöhtes Konfliktpotential ≤ 500 m stark erhöhtes Konfliktpotential 4. Mindestabstand zur Bachaue ≤ 500 m erhöhtes Konfliktpotential ≤ 200 m stark erhöhtes Konfliktpotential 5. Mindestabstand zu Flugbewegungen des Schwarstorches ≤ 500 m erhöhtes Konfliktpotential ≤ 200 m stark erhöhtes Konfliktpotential Demnach ergibt sich für folgende WEA ein erhöhtes Konfliktpotential: WEA 5, WEA 6, WEA 8, WEA 8 alternativ sowie WEA 9. Biokart - Arbeitsgemeinschaft für ökologische Forschung und Planung Seite 19
Erweiterung Windpark Breitenau- Faunistischen Untersuchungen 2018 bis 2021 Tabelle 10: Zusammenstellung des Konfliktpotentials für neun Anlagenstandorte Gesamthöhe Freier Mindestabstand zum Abstand zum Rotmilan Abstand zum Schwarzmilan Mindestabstand zur Mindestabstand zu Rotorlänge Boden- Wald Bachaue Flugbewegungen abstand Schwarzstorch (ohne 01.05.2021) ≤ 200 m erhöhtes ≤ 1.000 m erhöhtes Konflikt- ≤ 1.000 m erhöhtes ≤ 500 m erhöhtes Konfliktpotential Konfliktpotential potential Konfliktpotential ≤ 200 m stark erhöhtes Konfliktpotential ≤ 100 m stark erhöhtes ≤ 500 m stark erhöhtes ≤ 500 m stark erhöhtes Konfliktpotential Konfliktpotential Konfliktpotential 150 m 1.190 m (2019, 2020) 1.380 m (2019) WEA 1 12 m 440 m 770 m 1.390 m 69 m 1.690 m (2021) 1.630 m (2020, 2021) 150 m 1.370 m (2019, 2020) 1.650 m (2019) WEA 2 12 m 1.085 m 1.120 m > 1.500 m 69 m 2.000 m (2021) 1.920 m (2020 bis 2021) 200 m 1.050 m (2019, 2020) 1.310 (2019) WEA 3 40 m 860 m 680 m 1.300 m 80 m 1.655 m (2021) 1.580 m (2021) 200 m 680 m (2019, 2020) 970 m (2019) WEA 4 40 m 1.230 m 390 m 910 m 80 m 1.310 m (2021) 1.230 m (2020, 2021) 200 m 530 m (2019, 2020) 830 m (2019) WEA 5 40 m 720 m 535 m 740 m 80 m 1.150 m (2021) 1.070 m (2020, 2021) 240 m 440 m (2019, 2020) 630 m (2019) WEA 6 80 m 365 m 380 m 380 m 80 m 850 m (2021) 780 m (2020, 2021) WEA 6 240 m 480 m (2019, 2020) 605 m (2019) 80 m 235 m 320 m 320 m alternativ 80 m 785 m (2021) 715 m (2020, 2021) 240 m 750 m (2019, 2020) 950 m (2019) WEA 7 80 m 205 m 700 m 700 m 80 m 1.150 m (2021) 1.080 m (2020, 2021) Biokart - Arbeitsgemeinschaft für ökologische Forschung und Planung Seite 20
Erweiterung Windpark Breitenau- Faunistischen Untersuchungen 2018 bis 2021 Gesamthöhe Freier Mindestabstand zum Abstand zum Rotmilan Abstand zum Schwarzmilan Mindestabstand zur Mindestabstand zu Rotorlänge Boden- Wald Bachaue Flugbewegungen abstand Schwarzstorch (ohne 01.05.2021) ≤ 200 m erhöhtes ≤ 1.000 m erhöhtes Konflikt- ≤ 1.000 m erhöhtes ≤ 500 m erhöhtes Konfliktpotential Konfliktpotential potential Konfliktpotential ≤ 200 m stark erhöhtes Konfliktpotential ≤ 100 m stark erhöhtes ≤ 500 m stark erhöhtes ≤ 500 m stark erhöhtes Konfliktpotential Konfliktpotential Konfliktpotential 240 m 605 m (2019, 2020) 640 m (2019) WEA 8 80 m 105 m 220 m 140 m 80 m 740 m (2021) 680 m (2020, 2021) WEA 8 180 m 1.110 m (2019, 2020) 1.280 m (2019) 42 m 100 m 850 m 910 m alternativ 69 m 1.430 m (2021) 1.370 m (2020, 2021) 180 m 1.080 m (2019, 2020) 1.230 m (2019) WEA 9 42 m 58 m 820 m 820 m 69 m 1.380 m (2021) 1.320 m (2020, 2021) Biokart - Arbeitsgemeinschaft für ökologische Forschung und Planung Seite 21
Erweiterung Windpark Breitenau- Faunistischen Untersuchungen 2018 bis 2021 5 Mögliche Artenschutzmaßnahmen 5.1 Vögel Konfliktpotential besteht für Rot- und Schwarzmilan sowie für den Schwarzstorch. Als wesentliche Maßnahme ist zunächst zu prüfen, inwieweit die Anlagenplanung so ausgerichtet werden kann, dass zu den Horststandorten für Rot- und Schwarzmilan 2021 ein möglichst großer Abstand besteht. Theoretisch wären auch die Horststandorte 2019 und 2020 dabei zu berücksichtigen. Dies ist jedoch insbesondere für den Brutplatz des Rotmilans relativ zentral auf der Vorhabensfläche nicht möglich. Nach Bau des Windparkes kann jedoch mit einiger Sicherheit davon ausgegangen werden, dass der Brutplatz 2019 und 2020 im Steinrücken in unmittelbarer Nähe zu den WEA langfristig nicht mehr besetzt wird. Für den Schwarzstorch ist insbesondere das Freihalten der Aue des Bahrebaches eine wichtige konfliktmindernde Maßnahme. Weitere Möglichkeiten zur Konfliktminderung im Sinne der Stärkung der lokalen Populationen sind zu prüfen: - Angepasste Flächennutzung im Bereich des Vorhabensgebietes (landwirtschaftliche Nutzung sollte zu einer möglichst langen Versiegelung in der Brutzeit führen, z.B. Wintergetreide, kein Grünland, kein Weideland) - Abschaltung der WEA über 2 Tage bei Umbruch der Felder oder Ernte - Schaffung einer Ersatzfläche als Nahrngshabitat für Rot- und Schwarzmilan sowie eines Feuchthabitates für den Schwarzstorch. 5.2 Fledermäuse Grundsätzlich ist der Wissensstand zu einer möglichen Reduzierung des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an WEA noch unzureichend. Es gibt bundesweit keine einheitlichen Regelungen und die Bestimmungen für einen fledermausfreundlichen Betriebsalgorithmus unterliegen in starkem Maße naturschutzpolitischen Entscheidungen. Teilweise orientiert sich der fledermausfreundliche Betriebsalgorithmus an dem bundesweiten Forschungsprojekt von BRINKMANN ET AL. (2011): Abschaltung bei Windgeschwindigkeit unter 6 m/s (entspricht der sogenannten Cut-in-Windgeschwindigkeit) und ab 10 °C Temperatur aufwärts (in Gondelhöhe). In einem ersten Schritt sollte allerdings die Planung der konkreten WEA-Standorte darauf ausgerichtet werden, dass a) ein möglichst großer Abstand zwischen dem Wald und der Bachaue sowie b) ein großer Bodenabstand der Rotorblätter (Konfiguration der WEA) gewährleistet sind. Biokart - Arbeitsgemeinschaft für ökologische Forschung und Planung Seite 22
Erweiterung Windpark Breitenau- Faunistischen Untersuchungen 2018 bis 2021 6 Abkürzungsverzeichnis BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz (§- besonders geschützt, §§- streng geschützt) BP Brutpaar LAG VSW Landesarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten RL D Rote Liste Deutschland RL SN Rote Liste Sachsen 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet G Gefährdung anzunehmen (aber Status unbekannt) R extrem selten (und Arten mit geographischer Restriktion) V zurückgehend, Art der Vorwarnliste (RL D) TAK BB Tierökologische Abstandskriterien Brandenburgs UG Untersuchungsgebiet UG Untersuchungsgebiet VS-RL Vogelschutz-Richtlinie WEA Windenergieanlage Biokart - Arbeitsgemeinschaft für ökologische Forschung und Planung Seite 23
Erweiterung Windpark Breitenau- Faunistischen Untersuchungen 2018 bis 2021 7 Literaturverzeichnis BRIELMANN, N.; RUSSOW, B.; KOCH, H. (2005): Beurteilungen der Verträglichkeit des Vorhabens „Windpark Steffenshagen“ mit den Erhaltungs- und Schutzzielen des Europäischen Vogelschutzgebietes (SPA) „Agrarlandschaft Prignitz - Stepenitz“ (Gebiets-Nr.: DE 2738-421) (SPA - Verträglichkeitsstudie), unveröff. Gutachten, Auftraggeber: WKN - Windkraft Nord AG. DÜRR, T. (2009): Zur Gefährdung des Rotmilans (Milvus milvus) durch Windenergieanlagen in Deutschland. Information des Naturschutzes Niedersachsen. 29. Jahrg. Nr. 3: 185-191. EUROPEAN COMMISSION (Hrsg.) (2010): Guidance document. Wind energy developments and Natura 2000. Report, October 2010. 116 p. LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTEN (LAG VSW) (2015): Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten. MAMMEN, U. & K. MAMMEN (2008): Einschätzung der Situation des Rotmilans im Bereich des Vorranggebietes „Lohberg westlich von Vacha“. Gutachten im Auftrag der Gemeinde- verwaltung Unterbreizbach. GRÜNKORN, T.; BLEW, J.; COPPACK, T.; KRÜGER, O.; NEHLS, G.; POTIEK, A.; REICHENBACH, M.; VON RÖNN, J.; TIMMERMANN, H.; WEITEKAMP, S. (2016): Ermittlung der Kollisionsraten von (Greif)Vögeln und Schaffung planungsbezogener Grundlagen für die Prognose und Bewertung des Kollisionsrisikos durch Windenergieanlagen (PROGRESS). Schlussbericht zum durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Rahmen des 6. Energieforschungsprogrammes der Bundesregierung geförderten Verbundvorhaben PROGRESS, FKZ 0325300A-D. ILLNER, H. (2012): Kritik an den EU-Leitlinien „Windenergieentwicklung und Natura 2000“, Herleitung vogelartspezifischer Kollisionsrisiken an Windenergieanlagen und Besprechung neuer Forschungsarbeiten. Eulen-Rundblick 62. LIEDER, K. (2014): Windenergieprojekt Biebersdorf in Brandenburg. Ornithologisches Gutachten Funktionsraumanalyse Schwarzstorch 2014. Regner & Söldner GbR, Ronneburg, unveröff. Gutachten im Auftr. Planungsbüro Petrick GmbH & Co. KG, 24 S. RESCH, F. (2014): Vogelschlag an Onshore-Windenergieanlagen in der Bundesrepublik Deutschland. Bachelorarbeit HNE Eberswalde, Matrikelnr. 221003: 46 S. SPRÖTGE, M.; HANDKE, K. (2006): Untersuchungen zur Raumnutzung des Schwarzstorchpaares aus dem Wiegerser Forst (Gemeinde Wohnste, Landkreis Rotenburg). Unveröff. Gutachten, 22 S. STEFFENS, R., W. NACHTIGALL, S. RAU, H. TRAPP & J. ULBRICHT (2013): Brutvögel in Sachsen. 656 S. Biokart - Arbeitsgemeinschaft für ökologische Forschung und Planung Seite 24
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