Erweiterung des Windparks Breitenau - Ergebnisse 2018-2021 Konfliktpotential - Ergebnisse 2018 ...

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Anlage 5

    Erweiterung des Windparks Breitenau -
             Ergebnisse 2018-2021
                Konfliktpotential

Bearbeitung

              Zschierener Elbstraße 8, 01259 Dresden
              E-Mail: info@biokart.net

              Dipl.-Biol. Kareen Seiche
              Dipl. Ing. (FH) Sylke Stutzriemer
              B. sc. Andre Hille
              M. sc. Geografie Marika Stutzriemer

                                                       Januar 2022
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Erweiterung Windpark Breitenau- Faunistischen Untersuchungen 2018 bis 2021

Inhaltsverzeichnis
1     Einleitung ....................................................................................................................... 4

2     Avifauna ......................................................................................................................... 6
    2.1     Uhu (Bubo bubo) ......................................................................................................6
    2.2     Rotmilan (Milvus milvus) ..........................................................................................6
    2.3     Schwarzmilan (Milvus migrans) ................................................................................8
    2.4     Schwarzstorch (Ciconia nigra) ................................................................................10

3     Fledermäuse ................................................................................................................ 12
    3.1     Überblick ................................................................................................................12
    3.2     Quartierrelevante Baumbestände und Siedlungsstrukturen ....................................12
    3.3     Ausflugsbeobachtungen und akustische Erfassungen in der Abenddämmerung ....14
    3.4     Akustisches Monitoring mit Batcordern 2021 ..........................................................15

4     Konfliktpotential für die einzelnen WEA .................................................................... 17
    4.1     Brutvogelarten ........................................................................................................17
    4.2     Fledermäuse ..........................................................................................................18
    4.3     Bewertung der einzelnen WEA-Standorte ..............................................................19

5     Mögliche Artenschutzmaßnahmen ............................................................................ 22
    5.1     Vögel ......................................................................................................................22
    5.2     Fledermäuse ..........................................................................................................22

6     Abkürzungsverzeichnis .............................................................................................. 23

7     Literaturverzeichnis .................................................................................................... 24

Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Lage der Horste des Rotmilans (2019 bis 2021) ................................................7
Abbildung 2: Lage der Horste des Schwarzmilans (2019 bis 2021) ........................................9
Abbildung 3: Beobachtete Flugbewegungen sowie Nahrungssuche des Schwarzstorchs
            (2018 bis 2021) ................................................................................................11
Abbildung 4: Quartierhöffige Bereiche auf Basis der (Höhlenbaum-)Erfassung ...................13

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Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Überblick zu den Untersuchungen von 2018 bis 2021 ...........................................5
Tabelle 2: Ergebnisse der Erfassungen zum Uhu 2018 bis 2021 ............................................6
Tabelle 3: Ergebnisse der Erfassungen zum Rotmilan 2018 bis 2021 ....................................6
Tabelle 4: Ergebnisse der Erfassungen zum Schwarzmilan 2018 bis 2020 ............................8
Tabelle 5: Ergebnisse der Erfassungen des Schwarzstorches ............................................10
Tabelle 6: Ergebnisse der Erfassungen zum Schwarzstorch 2018 bts 2021 .........................10
Tabelle 7: Nachweise der Rufaktivitäten am Standort Nord ..................................................15
Tabelle 8: Nachweise der Rufaktivitäten am Standort Süd ...................................................16
Tabelle 9: Zusammenstellung des Konfliktpotentials für neun Anlagenstandorte ..................20

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1       Einleitung
Im Rahmen der geplanten Erweiterung des Windparks bei Börnersdorf-Breitenau fanden im
Zeitraum von 2018 bis 2021 faunistische Untersuchungen statt.
2018 wurde in einem ersten Schritt die Datenlage bei den lokalen Ornithologen und der
Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
recherchiert. Für den Landschaftsraum war trotzt des Bestehens eines kleinen Windparks das
Vorkommen von Uhu und Schwarzstorch bekannt, ohne Wissen um die konkrete Lage der
Brutplätze. Beide Großvogelarten zählen zu den windenergiesensiblen Vogelarten mit einem
Schutzbereich für den Bau von WEA im Radius von 1.000 bzw. 3.000 m.
Für den Rotmilan bestand 2018 Brutverdacht unmittelbar im geplanten VREG. Zusätzlich zur
Datenrecherche erfolgten zwei Halbtagsbegehungen zur Erfassung von Flugbewegungen und
zur Nachsuche nach dem vermuteteten Rotmilanhorst. Diese beiden Begehungstage dienten
vor allem der Übersicht zu den landschaftlichen Gegebenheiten, der Rotmilanhorst wurde nicht
gefunden.
2019 und 2020 erfolgten umfangreichere Untersuchungen zur Brutvogelfauna sowie zur
Erfassung von fledermausrelevanten Strukturen. Letztere Untersuchungen zielten darauf ab,
die Eignung des Landschaftsraumes für Fledermäuse festzustellen, insbesondere auch für die
fernwandernden, windenergiesensiblen Fledermausarten (v.a. Großer Abendsegler, Rauhaut-
fledermaus). Zu wichtigen fledermausrelevanten Strukturen (insbesondere zu Wochenstuben-
quartieren von Fledermäusen) und WEA werden analog zu den Abstandsregelungen für
ausgewählte Brutvogelarten Mindestabstände empfohlen.
2021 wurden auf Grund einer neuen Anlagenplanung ergänzende Erfassungen der Brutvögel
im Radius von 300 m um die geplanten WEA-Standorte durchgeführt, die Greifvogelhorste
kontrolliert sowie eine Raumnutzungsanalyse für Schwarz- und Rotmilan realisiert.
Eine Erfassung der Fledermäuse erfolgte durch ein stationäres akustisches Monitoring an drei
Standorten.
Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick zu den Untersuchungen von 2018 bis 2021.

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Tabelle 1: Überblick zu den Untersuchungen von 2018 bis 2021
 Jahr    Methodik                                                     Untersuchungsumfang
         Vögel
         Artdatenbankabfrage Greifvögel, Schwarzstorch für
         einen Radius von 3.000 m
         Befragung lokaler Ornithologen (ornithologische
 2018    Fachgruppe Pirna)
         Beobachtungen Raumnutzung Rotmilan und
                                                                      zwei Begehungen (02.06. und
         Schwarzstorch Flugbewegungen von Greifvögeln
                                                                      10.06.2018)
         und Schwarzstorch
         Vögel
         Artdatenbankabfrage für einen Radius von 3.000 m
         Erfassung Greifvogelhorste im Radius von 1.500 m
                                                                      fünf Begehungen
         um die fünf geplanten WEA
                                                                      sechs Begehungen im Zeitraum von
         Siedlungsdichte-Erfassung Brutvögel im Radius von
                                                                      April bis Juli auf einer Fläche von ca.
         500 m um die geplanten WEA
                                                                      257 ha
         Erfassung von Uhu und Schwarzstorch im Radius                drei Begehungen, Uhu mit Klang-
         von 3.000 m                                                  attrappe
 2019                                                                 17 Begehungen vom 18.04.2019 bis
         Raumnutzungskartierung         Großvogelarten       und
                                                                      15.08.2019   im    wöchentlichen
         Schwarzstorch
                                                                      Rhythmus
         Fledermäuse
                                                                      fünf Begehungen zur Erfassung von
         Erfassung fledermausrelevanter Strukturen (Höhlen-
                                                                      Höhlenbäumen
         baumkartierung) im Radius vo 1.000 m und
                                                                      vier     Begehungen    Ausflugser-
         Ausflugbeobachtungen      von       verschiedenen
                                                                      fassungen jeweils zwei Beobach-
         Beobachtungspunkten
                                                                      tungspunkte
         Erfassung Rufaktivitäten mittels Batcorder                   31.08./ 01.09.2019
         Vögel
         Kontrolle der bekannten Greifvogelhorste, Suche
 2020    von Horsten für Schwarz- und Rotmilan im Radius
         von 1.500 m um die geplanten WEA-Standorte                   fünf Begehungen
         sowie der bekannten Brutplätze für Schwarzstorch
         und Uhu
         Ergänzende Brutvogelkartierung entsprechend der
                                                                      fünf Begehungen vom 21.03. bis
         aktuellen WEA-Planung im Radius von 300 m um die
                                                                      05.06.2021
         geplanten WEA-Standorte
         Kontrolle der bekannten Greifvogelhorste im Radius
                                                                      zwei Begehungen
         von 1.500 m um die neu geplanten WEA
         Raumnutzungskartierung Rot- und Schwarzmilan
                                                                      23 Begehungen (zwei Mitarbeiter)
         und Schwarzstorch
 2021
         Fledermäuse
         Dauerhafte Erfassung der Rufaktivitäten von Fleder-
         mäusen im Rahmen eines Gondelmonitorings an                  26.03. bis 03.11.2021
         einer Bestandsanlage.
         Dauerhafte Erfassung der Rufaktivitäten von Fleder-
         mäusen mittels Batcorder an zwei Waldrändern                 26.03. bis 03.11.2021
         (Waldbox mit Solarpaneel)

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2       Avifauna
2.1     Uhu (Bubo bubo)
Im Radius von 1.500 m ist in der Nähe der Vorsperre zur Talsperre Gottleuba langjährig ein
Brutvorkommen bekannt (ornithologische Fachgruppe Pirna). Bei den Begehungen 2019 und
2020 konnten jedoch keine Bekalkungen oder Speiballen an diesem Brutplatz nachgewiesen
werden, die auf eine aktuelle Besetzung hindeuten.
Am 26.03.2020 und am 28.03.2020 wurde jeweils ein rufendes Exemplar verhört. Die Rufe
kamen aus einer Entfernung zum UG von mindestens 2.000 m.

Tabelle 2: Ergebnisse der Erfassungen zum Uhu 2018 bis 2021
 Artname      BNatSchG          VS-         Rote Liste     Anzahl      Mindestabstand zu geplanten WEA
                                RL                        Brutpaare
                                Anh. I       D       SN                  2019        2020      2021
 Uhu                 §§            I         -       V        -              -         -         -

Die LAG VOGELSCHUTZWARTEN (2015) empfehlen einen Mindestabstand von 1.000 m
zwischen WEA und Brutplätzen des Uhus. Diese Distanz würde zu dem ehemals bekannten
Brutplatz eingehalten, der im Untersuchungszeitraum allerdings ohnehin nicht mehr besetzt
war.

2.2     Rotmilan (Milvus milvus)
Systematische Erfassungen des Rotmilans im Radius von 1.500 m um die geplanten WEA-
Standorte wurden 2019 bis 2021 durchgeführt. Tabelle 3 gibt einen Überblick zu den
Ergebnissen.

Tabelle 3: Ergebnisse der Erfassungen zum Rotmilan 2018 bis 2021
 Artname      BNat        VS-          Rote Liste     Anzahl      Mindestabstand zu den geplanten WEA
              SchG        RL                         Brutpaare
                          Anh. I        D    SN                       2019         2020        2021
 Rotmilan       §§          I           -        -        1       ca. 440 m      ca. 440 m   ca. 740 m

Die LAG VOGELSCHUTZWARTEN (2015) empfehlen einen Mindestabstand von 1.500 m
zwischen WEA und Brutplätzen des Rotmilans. Diese Distanz wird deutlich unterschritten.
Entsprechend besteht für diese Greifvogelart ein hohes Konfliktpotenzial. Um eine
genehmigungsfähige Planung des Windparks zu erlangen, sind entsprechend artspezifische
Schutzmaßnahmen erforderlich.

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Abbildung 1: Lage der Horste des Rotmilans (2019 bis 2021)

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2.3     Schwarzmilan (Milvus migrans)
Für 2018 liegen keine Hinweise auf ein Brüten der Art vor. Systematische Erfassungen des
Schwarzmilans im Radius von 1.500 m um die geplanten WEA-Standorte wurden 2019 und
2020 durchgeführt. In beiden Jahren wurde ein Brutpaar nachgewiesen.

Tabelle 4: Ergebnisse der Erfassungen zum Schwarzmilan 2018 bis 2020
 Artname          BNat      VS-      Rote Liste      Anzahl       Mindestabstand zu geplanten WEA
                  SchG      RL                      Brutpaare
                                       D     SN                       2019      2020        2021
                            Anh. I
 Schwarzmilan        §§        I       -      -          1        ca. 605 m   ca. 680 m   ca. 680 m

Die LAG VOGELSCHUTZWARTEN (2015) empfehlen einen Mindestabstand von 1.000 m
zwischen WEA und Brutplätzen des Schwarzmilans. Diese Distanz wird deutlich
unterschritten. Entsprechend besteht für diese Greifvogelart ebenfalls Konfliktpotenzial. Das
für den Rotmilan erforderliche Artenschutzkonzept bewirkt auch für den Schwarzmilan eine
Verringerung des Konfliktpotenzials.

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Abbildung 2: Lage der Horste des Schwarzmilans (2019 bis 2021)

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2.4     Schwarzstorch (Ciconia nigra)
Im Untersuchungsgebiet befand sich 2019 ein unbesetzter Schwarzstorchhorst in ca. 1.100 m
Entfernung zu den geplanten WEA. Dieser war im Frühjahr 2020 nicht mehr auffindbar.
Ein weiterer bekannter Horst im Radius von 3.000 m im Oelsengrund hat einen
Mindestabstand von mindestens ca. 2.300 m zu den geplanten WEA. Der Horst war 2020 und
2021 unbesetzt.

Tabelle 5: Ergebnisse der Erfassungen des Schwarzstorches
 Artname            BNat      VS-      Rote Liste      Anzahl         Mindestabstand zu geplanten WEA
                    SchG      RL                      Brutpaare
                              Anh. I    D      SN                       2019      2020        2021
 Schwarzstorch        §§         I       -      V          -             -          -           -

Insgesamt liegen nur sehr wenige Beobachtungen des Schwarzstorches vor. Diese sind in
Tabelle 6 sowie zusammengefasst.

Tabelle 6: Ergebnisse der Erfassungen zum Schwarzstorch 2018 bts 2021
 Jahr      Ergebnis

           Bei Voruntersuchungen wurde im Jahr 2018 das Aufsteigen von zwei Schwarzstörchen aus
           dem Oelsengrund beobachtet.
           Auf Grund der unklaren Horstplätze für Schwarzstorch und Uhu wurde direkt die ornitho-
 2018      logische Fachgruppe Pirna befragt. Nach Angabe von Götz Manka befinden sich die
           traditionellen Brutplätze von Schwarzstorch und Uhu östlich bzw. südöstlich des VREG
           Breitenau im Gottleubatal.
           Der Mindestabstand des Schwarzstorchhorstes liegt bei ca. 1.100 m.
           Am 06.05.2019 erfolgten zwei Flugbeobachtungen des Schwarzstorches im nordöstlichen
           Bereich des Untersuchungsgebietes am Bahrebach. Ein bzw. jeweils ein adultes Ex. flog in
 2019      geringer Höhe den Bachlauf entlang
           Im Untersuchungsgebiet befand sich 2019 ein Schwarzstorchhorst in ca. 1.100 m
           Entfernung, eine Besetzung des Schwarzstorchhorstes konnte nicht nachgewiesen werden.
 2020      Brutplatz in Entfernung von ca. 1.100 m war 2020 nicht mehr vorhanden, weiterer Horst in
           ca. 2.300 m Entfernung, dieser 2020 unbesetzt
           26.03.: aus Tal halbhoch anfliegend, kreisend nach Ost abfliegend
 2021      01.05.: Nahrungssuche
           27.06.: flach aus Südwesten anfliegend und anschließend hoch aufsteigend
           25.07.: Nahrungssuche auf abgemähter Wiese

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Abbildung 3: Beobachtete Flugbewegungen sowie Nahrungssuche des Schwarzstorchs 2018 bis 2021

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3         Fledermäuse
3.1     Überblick
Aktuell liegen für Sachsen keine Bewertungskriterien für die Beurteilung des Konfliktpotentials
für Fledermäuse an WEA vor.
Für Brandenburg liegen Kriterien vor, mit deren Hilfe sich Abstandshaltungen von WEA zu
fledermausrelevanten Strukturen festlegen lassen (TAK Brandenburg, 15.10.2012). Diese
Kriterien wurden im Entwurf von Fledermausexperten deutschlandweit diskutiert und
entsprechende Anregungen wurden eingearbeitet. Daher ist die Anwendbarkeit nicht strikt auf
das Land Brandenburg beschränkt. Für Sachsen gibt es keine vergleichbaren Empfehlungen.
Daher werden im Folgenden die für Brandenburg geltenden Kriterien angewendet.
Zu Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz wird ein Schutzabstand
von 1 km empfohlen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
▪      Fledermauswochenstuben und Männchenquartiere der besonders schlaggefährdeten
       Arten mit mehr als 50 Tieren (Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Zwergfledermaus,
       Zweifarb- und Rauhautfledermaus)
▪      Fledermauswinterquartiere mit regelmäßig > 100 Tieren oder mehr als 10 Arten
▪      Reproduktionsschwerpunkte in Wäldern mit Vorkommen von > 10 reproduzierenden Arten
▪      Hauptnahrungsflächen der besonders schlaggefährdeten Arten mit > 100 zeitgleich
       jagenden Individuen
Ein Schutzabstand von 200 m ist einzuhalten gegenüber
      ▪ regelmäßig genutzten Flugkorridoren,              Jagdgebieten   und   Durchzugskorridoren
        schlaggefährdeter Arten.

Vor dem Hintergrund der Anforderungen an die Datenlage für eine Bewertung wurden folgende
Untersuchungen für Fledermäuse durchgeführt:
      a) Untersuchung der Quartierhöffigkeit des Baumbestandes im UG, gekoppelt mit
         Ausflugsbeobachtungen in Kombination mit akustischen Erfassungen 2019
      b) Akustisches Dauermoitoring am Waldrand an zwei Standorten in Höhe der Baumkrone

Mit diesen Untersuchungen lassen sich Aussagen zum Quartierpotential im Vorhabensgebiet
und zum Artenspektrum treffen sowie das Auftreten der Fledermausarten im Jahresverlauf
darstellen.

3.2       Quartierrelevante Baumbestände und Siedlungsstrukturen
Im Rahmen der Höhlenbaumkartierung 2019 wurden insgesamt 281 Höhlenbäume kartiert.
Darunter befanden sich 57 Bäume, die eine gute bzw. sehr gute Quartiereignung für
Fledermäuse aufwiesen.
Der Großteil der Höhlenbäume wurde entlang der Steinrücken erfasst. Hier wurden insgesamt
135 Bäume mit fledermausrelevanten Strukturen registriert. Die höchste Konzentration wurde
dabei entlang der beiden nördlichen Steinrücken festgestellt.
Im Waldstück im nördlichen Bereich des UG wurden 80 Bäume kartiert, die ein gutes bis sehr
gutes Quartierpotential aufweisen. Dort waren vor allem die Altbäume am Waldrand und in der
Nähe des Jagdhauses geeignet waren.

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Entlang der Aue des Bahrebachs wurden insgesamt 33 Bäume mit quartiergeeigneten
Strukturen kartiert. Relativ viele Bäume mit guter Quartiereignung wurden im Eichen-
Hainbuchenwald am nordöstlichen Hang in Richtung Hartmannsbach erfasst (19 Bäume). Im
Waldgebiet im südöstlichen Teil des UG in der Nähe von Breitenau wurden 14 Höhlenbäume
erfasst.

Abbildung 4: Quartierhöffige Bereiche auf Basis der (Höhlenbaum-)Erfassung im Radius von 1.000 m

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3.3     Ausflugsbeobachtungen und akustische Erfassungen in der Abenddämmerung
Im Rahmen der Ausflugsbeobachtungen 2019 konnten 196 Rufaktivitäten von Fledermäusen
aufgenommen werden. Mit 108 Rufaktivitäten ist die Zwergfledermaus die dominante Fleder-
mausart, 42 Rufaktivitäten entfallen auf den Abendsegler, 38 Rufaktivitäten auf die
Artengruppe der Myotis-Arten, jeweils zwei Rufaktivitäten auf Breitflügel-, Mücken- und
Mopsfledermaus.
Während der Abenddämmerung zeigte sich, dass nur wenige Fledermausarten unmittelbar im
UG ausfliegen. Die höchste Anzahl an Rufaktivitäten entfällt auf die gebäudebewohnende
Zwergfledermaus, die aus den Siedlungsstrukturen einfliegt. Der Abendsegler ist zwar gut
vertreten, die Ausflugsbeobachtungen zeigen jedoch, dass er wahrscheinlich zum
überwiegenden Teil nicht unmittelbar aus dem UG stammt, sondern aus angrenzenden
Bereichen (z.B. Gottleubatal) einfliegt.

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3.4     Akustisches Monitoring mit Batcordern 2021
Standort Nord
Im Rahmen der Erfassung der Rufaktivitäten am Standort Nord (Waldrand bei geplanter WEA
9) wurden insgesamt 12.219 Rufaktivitäten von 15 bzw. 17 verschiedenen Fledermausarten
aufgenommen. Die Differenz resultiert aus den akustisch schwer unterscheidbaren Arten
Große und Kleine Bartfledermaus sowie Braunes und Graues Langohr.
Von den Rufaktivitäten entfallen 2.656 auf die Mopsfledermaus, 2.634 auf die Zwergfleder-
maus und 579 auf den Großen Abendsegler.

Tabelle 7: Nachweise der Rufaktivitäten am Standort Nord
                                           Frühjahrs-        Wochen-          Balz-,         gesamt
                                           zug               stubenzeit       Paarungs-
                                                                              und Zugzeit
Fledermausart
Mopsfledermaus                                        269               863          1.524       2.656
Zwergfledermaus                                       110             1.468          1.056       2.634
Großer Abendsegler                                     33               421            125         579
Rauhautfledermaus                                      14               230             80         324
Große/Kleine Bartfledermaus                             1                28             23          52
Fransenfledermaus                                      12                 6             16          34
Breitflügelfledermaus                                   -                30              3          33
Braunes/Graues Langohr                                  1                 4             15          20
Wasserfledermaus                                        2                 9              9          20
Kleine Hufeisennase                                     1                10              3          14
Mückenfledermaus                                        -                 -             14          14
Nordfledermaus                                          -                 7              4          11
Großes Mausohr                                          2                 2              5           9
Bechsteinfledermaus                                     -                 2              1           3
Zweifarbfledermaus                                      -                 1              1           2
Rufgruppe
Chiroptera spec.                                        95            1.362          1.189       2.646
Pipistrelloide                                          25            1.207            901       2.133
Gattung Myotis                                          74              295            253         363
Kl. Abendsegler, Breitflügel- u.
                                                         4             187              51            242
Zweifarbflm
Nyctaloide                                              8               117             33         158
gesamt                                                652             6.255          5.312      12.219

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Standort Süd
Im Rahmen der Erfassung der Rufaktivitäten am Standort Süd (Waldrand westlich der
geplanten WEA 1) wurden insgesamt 10.834 Rufaktivitäten von 13 bzw. 15 verschiedenen
Fledermausarten aufgenommen. Die Differenz resultiert aus den akustisch schwer
unterscheidbaren Arten Große und Kleine Bartfledermaus sowie Braunes und Graues
Langohr.
Von den Rufaktivitäten entfallen 3.022 auf die Zwergfledermaus, 1.862 auf die Mopsfleder-
maus und 1.014 auf den Großen Abendsegler.

Tabelle 8: Nachweise der Rufaktivitäten am Standort Süd
                                           Frühjahrs-         Wochen-           Balz-,            gesamt
                                           zug                stubenzeit        Paarungs-
                                                                                und Zugzeit
Fledermausart
Zwergfledermaus                                       474             1.504            1.044          3.022
Mopsfledermaus                                        276              718               868          1.862
Großer Abendsegler                                      10             803               201          1.014
Rauhautfledermaus                                       28             149                66           243
Breitflügelfledermaus                                     -            153                15           168
Braunes/Graues Langohr                                   1                 34             31               66
Nordfledermaus                                            -                38                 6            44
Kleine Hufeisennase                                       -                12             11               23
Fransenfledermaus                                        3                 7                  9            19
Mückenfledermaus                                         2                  -                 8            10
Großes Mausohr                                            -                5                  1             6
Große/Kleine Bartfledermaus                              1                 1                  2             4
Zweifarbfledermaus                                        -                 -                 1             1
Rufgruppe
Pipistrelloide                                        143             1.104              876          2.123
Chiroptera spec.                                      165              795               575          1.535
Kl. Abendsegler, Breitflügel- u.
                                                         1             222                15           238
Zweifarbflm
Nyctaloide                                               1             184                34           219
Gattung Myotis                                         30               101              106            237
gesamt                                              1.135             5.830            3.869         10.834

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4       Konfliktpotential für die einzelnen WEA
4.1     Brutvogelarten
Die LAG VOGELSCHUTZWARTEN (2015) empfehlen folgende Kriteren zur Einschätzung des
Konfliktpotentials für Vogelarten.
Demnach ist ein erhöhtes Konfliktpotential für drei Vogelarten gegeben: Schwarzstorch, Rot-
und Schwarzmilan.

Tabelle 9: Konfliktpotenzial gemäß den Abstandsempfehlungen der LAG-VSW (2015)
 Kriterien nach LAG-VSW (2015)                                          Kriterium trifft zu
 Abstand zu Europäischen Vogelschutzgebieten sowie allen
 Schutzgebieten nationalen Rechtes, mit Vögeln als Schutzziel, mind.          ja          nein
 1.200 m
 Schlafplätze (Kranich, Gänse, Schwäne > 1 % Kriterium) 3.000 m
                                                                              ja          nein
 Ausschluss, 6.000 m zu prüfen
 Feuchtgebiete internationaler, nationaler und landesweiter Bedeutung
 als wesentliches Schutzgut mind. 1.200 m
 Hauptflugkorridor zwischen Schlaf- und Nahrungsplätzen (Kranich,
                                                                              ja          nein
 Gänse, Schwäne) freihalten
 Gewässer oder Gewässerkomplexe mit > 10 ha, mind. 1.200 m
                                                                              ja          nein
 Abstandshaltung für die potenziell           Mindestabstand zu WEA
 relevanten Vogelarten im UG                        (Prüfradius)
 Graureiher                                      1.000 m (3.000 m)            ja          nein
 Schwarzstorch                                    3.000 m (10.000 m)          ja          nein
 Weißstorch                                       1.000 m (2.000 m)           ja          nein
 Schwarzmilan                                     1.000 m (3.000 m)           ja          nein
 Rotmilan                                         1.500 m (4.000 m)           ja          nein
 Uhu                                              1.000 m (3.000 m)           ja          nein

- Abstand zum Brutplatz Rotmilan
Der Rotmilan wird in der Totfunddatei Brandenburg mit 637 Totfunden bundesweit aufgeführt
(Stand: Mai 2021), für Sachsen gibt es 30 gemeldete Totfunde.
Es gibt mittlerweile eine ganze Reihe von Publikationen, die eine Gefährdung des Rotmilans
an WEA belegen. Gemäß EUROPEAN COMMISSION (2010) und ILLNER (2012) wird der Rotmilan
als Vogelart mit hohem Kollisionsrisiko an WEA eingeordnet. SPRÖTGE ET AL. (2018) weisen
dem Rotmilan ebenfalls ein hohes Konfliktpotential zu.
Die Kollisionswahrscheinlichkeit des Rotmilans mit WEA wird bundesweit und unter
Berücksichtigung einer Dunkelziffer mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 1:100 geschätzt
(MAMMEN & MAMMEN 2008).
Die meisten Verluste entfallen nach DÜRR (2009) auf die Zeit der Horstbesetzung und die sich
anschließende Brutzeit, während die Anzahl an Schlagopfern zum Herbstzug eher gering ist.
Im UG besteht für den Rotmilan ein erhöhtes Konfliktpotential auf Grund der unzureichenden
Abstandshaltung zwischen einigen der geplanten WEA und den Horststandorten.

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- Abstand zum Brutplatz Schwarzmilan
Der Schwarzmilan wird in der Totfunddatei Brandenburg mit 54 Totfunden bundesweit und
sechs in Sachsen aufgeführt (Stand: Mai 2021). Im Projekt PROGRESS wurden 40 % der
Flugaktivitäten in Rotorhöhe erfasst (n = 126). Unter 120 beobachteten Flügen in Windparks
gab es 11 % Gefahrensituationen (GRÜNKORN ET AL. 2016). Vor allem die Altvögel dieser Art
gelten als besonders gefährdet (89 % aller Funde, RESCH 2014). Die Art breitet sich in Sachsen
weiter Richtung Osten aus, der derzeitige BP-Bestand liegt bei 600-800 BP (STEFFENS ET AL.
2013). Höchstgelegene Brutnachweise liegen nicht über 500 m ü. NN.
Im UG besteht für den Schwarzmilan ein erhöhtes Konfliktpotential auf Grund der
unzureichenden Abstandshaltung zwischen einigen der geplanten WEA und den
Horststandorten.

- Abstand zur Bachaue sowie zu Beobachtung Schwarzstorch
Der Schwarzstorch wird in der Totfunddatei Brandenburg mit fünf Totfunden bundesweit
aufgeführt (Stand: Mai 2021), für Sachsen gibt es keinen gemeldeten Totfund. Unter-
suchungen zur Meidung bzw. Nutzung von Windparks durch die Art ergaben ein heterogenes
Bild. So beschreibt BRAUNEIS (1999), dass in fünf Fällen bei fliegenden Schwarzstörchen
Kurskorrekturen bei einem mittleren Abstand von 471 m zur WEA erkennbar waren. LIEDER
(2014) und BRIELMANN ET AL. (2005) konnten bei ihren Untersuchungen keine Meidung von
Windparks feststellen. Ein Windpark in Niedersachsen wurde durch drei Schwarzstorchpaare
in der Umgebung komplett gemieden und auch nicht überflogen, allerdings wurden auch die
für die Art ungeeigneten Strukturen in diesem Bereich erwähnt (SPRÖTGE & HANDKE 2006).
Das Konfliktpotential für den Schwarzstorch ist auf Grund der fehlenden Horste im Radius von
3.000 m zunächst nicht erkennbar. Allerdings ist davon auszugehen, dass der Wissensstand
zu Brutvorkommen der Art im Landschaftsraum auch unzureichend ist. Flugbeobachtungen
weisen darauf hin, dass sich die Vogelart gelegentlich auch im Bereich des Vorhabensgebietes
bzw. angrenzend aufhält. Bei der Vielzahl an Begehungen zur Raumnutzung ist allerdings die
Anzahl von vier Nachweisen als relativ gering anzusehen.

4.2     Fledermäuse
Die Waldränder sind als fledermausrelevante Habitatstrukturen einzuordnen, ebenso die Aue
des Bahrebaches. Hier befinden sich potenzielle Baumquartiere und es wurde ein Beflug
nachgewiesen (Flugkorridor, Leitlinie).
Entlang der Steinrücken erfolgte der Beflug erst deutlich nach Einbruch der Dämmerung, d.h.
der Ausflug erfolgte wahrscheinlich nicht aus dem Baumbestand der Steinrücken.
Die gebäudebewohnende Zwergfledermaus zeigte sich zusammen mit der Mopsfledermaus
als dominante Fledermausart. Für die beiden windenergiesensiblen, fernziehenden Arten
Großer Abendsegler und Rauhautfledermaus zeigt sich ein Auftreten im Gebiet, aber kein
Durchzug mit erhöhten Individuenzahlen.
Das Konfliktpotential für Fledermäuse erscheint nach gegenwärtigem Kenntnisstand moderat,
wenn eine Abstandshaltung zu den Waldrändern und der Bachaue gegeben ist. Eine weitere
Möglichkeit der Konfliktminderung besteht in der Installation eines fledermausfreundlichen
Betriebsalgorhythmus.

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4.3     Bewertung der einzelnen WEA-Standorte
Entsprechende Projektmodifizierungen zur Einhaltung von Mindestabständen zu artenschutz-
relevanten Strukturen können deutliche Vermeidungs- und Verminderungseffekte ge-
währleisten. Je nach Lage der geplanten WEA stellt sich das Konfliktpotential unterschiedlich
dar. Folgende Kriterien werden im Folgenden für die Einschätzung der einzelnen WEA-
Standorte zu Grunde gelegt.

1. Abstand zum Wald
≤ 200 m erhöhtes Konfliktpotential
≤ 100 m stark erhöhtes Konfliktpotential

2. Abstand zum Brutplatz Rotmilan
≤ 1.000 m erhöhtes Konfliktpotential
≤ 500 m stark erhöhtes Konfliktpotential

3. Abstand zum Brutplatz Schwarzmilan
≤ 1.000 m erhöhtes Konfliktpotential
≤ 500 m stark erhöhtes Konfliktpotential

4. Mindestabstand zur Bachaue
≤ 500 m erhöhtes Konfliktpotential
≤ 200 m stark erhöhtes Konfliktpotential

5. Mindestabstand zu Flugbewegungen des Schwarstorches
≤ 500 m erhöhtes Konfliktpotential
≤ 200 m stark erhöhtes Konfliktpotential

Demnach ergibt sich für folgende WEA ein erhöhtes Konfliktpotential: WEA 5, WEA 6, WEA 8,
WEA 8 alternativ sowie WEA 9.

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Tabelle 10: Zusammenstellung des Konfliktpotentials für neun Anlagenstandorte
              Gesamthöhe    Freier      Mindestabstand zum        Abstand zum Rotmilan           Abstand zum Schwarzmilan        Mindestabstand zur    Mindestabstand zu
              Rotorlänge    Boden-      Wald                                                                                     Bachaue               Flugbewegungen
                            abstand                                                                                                                    Schwarzstorch
                                                                                                                                                       (ohne 01.05.2021)
                                        ≤ 200 m erhöhtes          ≤ 1.000 m erhöhtes Konflikt-   ≤ 1.000 m erhöhtes              ≤ 500 m erhöhtes Konfliktpotential
                                        Konfliktpotential         potential                      Konfliktpotential               ≤ 200 m stark erhöhtes Konfliktpotential
                                        ≤ 100 m stark erhöhtes    ≤ 500 m stark erhöhtes         ≤ 500 m stark erhöhtes
                                        Konfliktpotential         Konfliktpotential              Konfliktpotential
                150 m                                                  1.190 m (2019, 2020)                     1.380 m (2019)
 WEA 1                        12 m              440 m                                                                                        770 m                 1.390 m
                69 m                                                         1.690 m (2021)            1.630 m (2020, 2021)

                150 m                                                  1.370 m (2019, 2020)                     1.650 m (2019)
 WEA 2                        12 m             1.085 m                                                                                     1.120 m               > 1.500 m
                69 m                                                         2.000 m (2021)         1.920 m (2020 bis 2021)

                200 m                                                  1.050 m (2019, 2020)                       1.310 (2019)
 WEA 3                        40 m              860 m                                                                                        680 m                 1.300 m
                80 m                                                         1.655 m (2021)                     1.580 m (2021)

                200 m                                                    680 m (2019, 2020)                      970 m (2019)
 WEA 4                        40 m             1.230 m                                                                                       390 m                   910 m
                80 m                                                         1.310 m (2021)            1.230 m (2020, 2021)

                200 m                                                    530 m (2019, 2020)                      830 m (2019)
 WEA 5                        40 m              720 m                                                                                        535 m                   740 m
                80 m                                                         1.150 m (2021)            1.070 m (2020, 2021)

                240 m                                                    440 m (2019, 2020)                      630 m (2019)
 WEA 6                        80 m              365 m                                                                                        380 m                   380 m
                80 m                                                           850 m (2021)              780 m (2020, 2021)

 WEA 6          240 m                                                    480 m (2019, 2020)                      605 m (2019)
                              80 m              235 m                                                                                        320 m                   320 m
 alternativ     80 m                                                           785 m (2021)              715 m (2020, 2021)

                240 m                                                    750 m (2019, 2020)                      950 m (2019)
 WEA 7                        80 m              205 m                                                                                        700 m                   700 m
                80 m                                                         1.150 m (2021)            1.080 m (2020, 2021)

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              Gesamthöhe    Freier      Mindestabstand zum        Abstand zum Rotmilan           Abstand zum Schwarzmilan        Mindestabstand zur    Mindestabstand zu
              Rotorlänge    Boden-      Wald                                                                                     Bachaue               Flugbewegungen
                            abstand                                                                                                                    Schwarzstorch
                                                                                                                                                       (ohne 01.05.2021)
                                        ≤ 200 m erhöhtes          ≤ 1.000 m erhöhtes Konflikt-   ≤ 1.000 m erhöhtes              ≤ 500 m erhöhtes Konfliktpotential
                                        Konfliktpotential         potential                      Konfliktpotential               ≤ 200 m stark erhöhtes Konfliktpotential
                                        ≤ 100 m stark erhöhtes    ≤ 500 m stark erhöhtes         ≤ 500 m stark erhöhtes
                                        Konfliktpotential         Konfliktpotential              Konfliktpotential

                240 m                                                    605 m (2019, 2020)                      640 m (2019)
 WEA 8                        80 m              105 m                                                                                        220 m                   140 m
                80 m                                                           740 m (2021)              680 m (2020, 2021)

 WEA 8          180 m                                                  1.110 m (2019, 2020)                     1.280 m (2019)
                              42 m              100 m                                                                                        850 m                   910 m
 alternativ     69 m                                                         1.430 m (2021)            1.370 m (2020, 2021)

                180 m                                                  1.080 m (2019, 2020)                     1.230 m (2019)
 WEA 9                        42 m               58 m                                                                                        820 m                   820 m
                69 m                                                         1.380 m (2021)            1.320 m (2020, 2021)

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5         Mögliche Artenschutzmaßnahmen
5.1       Vögel
Konfliktpotential besteht für Rot- und Schwarzmilan sowie für den Schwarzstorch. Als
wesentliche Maßnahme ist zunächst zu prüfen, inwieweit die Anlagenplanung so ausgerichtet
werden kann, dass zu den Horststandorten für Rot- und Schwarzmilan 2021 ein möglichst
großer Abstand besteht. Theoretisch wären auch die Horststandorte 2019 und 2020 dabei zu
berücksichtigen. Dies ist jedoch insbesondere für den Brutplatz des Rotmilans relativ zentral
auf der Vorhabensfläche nicht möglich. Nach Bau des Windparkes kann jedoch mit einiger
Sicherheit davon ausgegangen werden, dass der Brutplatz 2019 und 2020 im Steinrücken in
unmittelbarer Nähe zu den WEA langfristig nicht mehr besetzt wird.
Für den Schwarzstorch ist insbesondere das Freihalten der Aue des Bahrebaches eine
wichtige konfliktmindernde Maßnahme.
Weitere Möglichkeiten zur Konfliktminderung im Sinne der Stärkung der lokalen Populationen
sind zu prüfen:
      -   Angepasste Flächennutzung im Bereich des Vorhabensgebietes (landwirtschaftliche
          Nutzung sollte zu einer möglichst langen Versiegelung in der Brutzeit führen, z.B.
          Wintergetreide, kein Grünland, kein Weideland)
      -   Abschaltung der WEA über 2 Tage bei Umbruch der Felder oder Ernte
      -   Schaffung einer Ersatzfläche als Nahrngshabitat für Rot- und Schwarzmilan sowie
          eines Feuchthabitates für den Schwarzstorch.

5.2       Fledermäuse
Grundsätzlich ist der Wissensstand zu einer möglichen Reduzierung des Kollisionsrisikos von
Fledermäusen an WEA noch unzureichend. Es gibt bundesweit keine einheitlichen
Regelungen und die Bestimmungen für einen fledermausfreundlichen Betriebsalgorithmus
unterliegen in starkem Maße naturschutzpolitischen Entscheidungen.
Teilweise orientiert sich der fledermausfreundliche Betriebsalgorithmus an dem bundesweiten
Forschungsprojekt von BRINKMANN ET AL. (2011): Abschaltung bei Windgeschwindigkeit unter
6 m/s (entspricht der sogenannten Cut-in-Windgeschwindigkeit) und ab 10 °C Temperatur
aufwärts (in Gondelhöhe).
In einem ersten Schritt sollte allerdings die Planung der konkreten WEA-Standorte darauf
ausgerichtet werden, dass
      a) ein möglichst großer Abstand zwischen dem Wald und der Bachaue sowie
      b) ein großer Bodenabstand der Rotorblätter (Konfiguration der WEA)
gewährleistet sind.

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6       Abkürzungsverzeichnis

BNatSchG         Bundesnaturschutzgesetz (§- besonders geschützt, §§- streng geschützt)
BP               Brutpaar
LAG VSW          Landesarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten
RL D             Rote Liste Deutschland
RL SN            Rote Liste Sachsen
                         1        vom Aussterben bedroht
                         2        stark gefährdet
                         3        gefährdet
                         G        Gefährdung anzunehmen (aber Status unbekannt)
                         R        extrem selten (und Arten mit geographischer Restriktion)
                         V        zurückgehend, Art der Vorwarnliste (RL D)
TAK BB           Tierökologische Abstandskriterien Brandenburgs
UG               Untersuchungsgebiet
UG               Untersuchungsgebiet
VS-RL            Vogelschutz-Richtlinie
WEA              Windenergieanlage

Biokart - Arbeitsgemeinschaft für ökologische Forschung und Planung                          Seite 23
Erweiterung Windpark Breitenau- Faunistischen Untersuchungen 2018 bis 2021

7       Literaturverzeichnis

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Biokart - Arbeitsgemeinschaft für ökologische Forschung und Planung                 Seite 24
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