Es gilt einfallsreich, flexibel und ausdauernd zu sein
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Es gilt einfallsreich, flexibel und ausdauernd zu sein Erste Erfahrungen eines Trägers bei der Umsetzung der Soziotherapie Von Helmut Thiede, Leiter der Soziotherapie bei GAPSY; veröffentlicht in der Psychosozialen Umschau 2/2004 Als Gesellschaft für ambulante psychiatrische Dienste - kurz GAPSY - wollten wir nach dem Erlass der Soziotherapierichtlinien im November 2001 durch den Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen eigentlich direkt im Januar 2002 mit einem neuen Angebot Soziotherapie für unsere Klienten starten. Der Start wurde und musste immer wieder verschoben werden, da die Soziotherapie-Richtlinien zwar zum Anfang 2002 in Kraft traten, aber eine Umsetzung in den Bundesländern erst nach dem Abschluss von Versorgungsverträgen mit den Krankenkassen beginnen konnte. Allein dafür brauchte es ein Jahr. Erst im Januar 2003 konnten die Versor- gungsverträge unterschrieben und mit der praktischen Arbeit begonnen werden. Dachten wir! lnformationsdefizite und bürokratische Hürden Es stellte sich sehr schnell heraus, dass die bürokratischen Hürden noch gewaltig sein sollten. Die Bremer Psychiater, die einen regelmäßigen Arbeitskreis mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen haben, hatten in diesem besprochen, dass ein automatisches Genehmigungsverfahren zur Verordnung von Soziotherapie erfolgen soll. Dies funktionierte so leider nicht: Die für Soziotherapie zuständige Mitarbeiterin weilte im Januar in Urlaub - alles was mit Soziotherapie zu tun hatte, bedeutete ein großes Fragezeichen. Es lagen bis etwa Anfang März weder Verordnungs- und Betreuungsformulare vor, noch wussten die Ärzte ob es Vordrucke für die Geneh- migung zur Verordnung gibt. Es wurde schon deutlich, es galt einfallsreich und flexibel zu sein, und so klärte die GAPSY mit der Kassenärztlichen Vereinigung, dass vorerst formlose Anträge eingereicht werden können. Wir informierten die einzelnen Arztpraxen und stießen zunächst auf erhebliche Informationsdefizite. Die soziotherapeutischen Leistungserbringer in Bremen hatten untereinander im Vorfeld besprochen, dass die Nervenärzte ausführliche Informationen über das neue Leistungsangebot Soziotherapie bekommen sollen. Die GAPSY hatte sogar eine Informationsschrift erstellt, die an die Nervenärzte verschickt wurde. Leider stellten wir fest, dass die meisten sie nicht gelesen hatten. So mussten wir nun im persönlichen Gespräch versuchen, die Ärzte zu überzeugen. Dabei stießen wir auf neue Widerstände: Vielen Ärzten erschien das neue Antragsverfahren sehr unübersichtlich und für den Praxisbetrieb zu kompliziert; der Zeitfaktor, der für eine Verordnung anzusetzen ist - immerhin 30 bis 45 Minuten -‚ war nicht in den normalen Ablauf der Praxen unterzu-
bringen; der Unterschied zwischen den relativ neuen Bereichen ambulante psychiatri- sche Pflege und Soziotherapie war nicht klar und sorgte für Verwirrung; andere wollten ganz einfach von dieser Sache gar nichts wissen. Dies ist im Übrigen bis heute so geblieben. Von insgesamt cirka 90 Nervenärzten in Bremen haben gerade einmal 17 sich um eine Genehmigung, Soziotherapie verordnen zu dürfen, bemüht. Warum wird ein so sinnvolles Verfahren so mit Schwierigkeiten behaftet? Warum gibt es eine so drastische Einschränkung der Diagnosegruppen? Warum darf die Klinik nicht zumindest drei Probestunden verordnen? Immerhin bekam die GAPSY dann im April ihren ersten Patienten. Das hat sicherlich mit unserem Angebot der ambulanten psychiatrischen PfIege zu tun. Mit diesem Angebot werden bereits psychisch kranke Menschen zu Hause, in ihrem Umfeld versorgt. Die Ärzte, die sich auf eine Erweiterung der psychosozialen Versorgung eingelassen haben, sehen in der Versorgung psychisch kranker Menschen zu Hause eine wirkliche Alternative und schätzen die mittler- weile gute, verlässliche und schnelle Zusammenarbeit. Gerade diese Ärzte waren dann durch die konkrete Zusammenarbeit über die ambulante psychiatrische Pflege auch für das Angebot der Soziotherapie zu gewinnen. Und so bekamen wir ganz langsam mehr Patienten hinzu. Nun kann ich nicht behaupten, dass unsere Er- wartungen erfüllt wurden! Nein, das Geschäft war und ist ganz mühsam! Zu all den bereits geschilderten Erschwernissen kommt nämlich hinzu, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MdK) im Lande Bremen und Niedersachsen so rein gar nichts mit dem Angebot der Soziotherapie anzufangen weiß. Wir stellten fest, dass der MdK sämtliche soziotherapeutischen Verordnungen, die ihnen von den Krankenkassen zur Begutachtung vorgelegt wurden, ablehnte. Wir suchten das Gespräch mit dem MdK und unternahmen in der Folgezeit erhebliche Anstrengungen, das Angebot Soziotherapie mit all seinen Vorzügen besonders für die so genannten »Drehtürpatienten« zu erklären. Auch der Hinweis, dass eine ambulante Versorgung allein aus wirtschaftlicher Sicht wesentlich effizienter ist und damit der gesetzlichen Krankenversicherung dringend benötigte Einsparpotenziale bringt, verfehlte beim MdK seine Wirkung. Auch unser Hinweis, dass ohne Patienten eine Evaluation un- möglich ist und die Sinnhaftigkeit der Behandlungsform Soziotherapie weder nachgewiesen noch ausgeschlossen werden könne, ließ kein Umdenken in der Begutachtungspraxis folgen. Stattdessen versteifte sich der MdK mehr und mehr darauf, dass die Einrichtung ei- ner rechtlichen Betreuung für die Mehrzahl der Patienten, die eine soziotherapeu- tische Verordnung erhalten, die bessere Alternative sei, denn für die Sorge um den Erhalt der materiellen Existenz, die Begleitung bei Behörden- und Ämterangelegen- heiten oder die Vermittlung in das Betreute Wohnen, da bräuchte man doch keine Soziotherapie. Doch die Klärung der persönlichen, häuslichen, sozialen und beruflichen Situation gehört nun mal zur Stabilisierung im Alltag und diese ist das erste Instrument zur Vermeidung eines drohenden Klinikaufenthaltes. Selbstverständlich sorgen wir nebenbei auch für eine kontinuierliche ärztliche Behandlung - ganz wie in den Richtlinien beschrieben. Und unsere bisherige Arbeit mit unseren mittlerweile 45 Patienten (Stand Ende 2003) bestärkt und ermutigt uns. Im Bewusstsein der erfolgreichen Arbeit vor Ort suchten wir das konkrete, direkte Gespräch mit Vertretern der Krankenkassen. Hier fanden wir eine ausgesprochen konstruktive und den besonderen Bedürfnissen psychisch
erkrankter Menschen Rechnung tragende Arbeitsatmosphäre. Insbesondere von der AOK Bremen/Bremerhaven wurden schließlich durch Einzelfallentscheidungen die Kosten der Soziotherapie übernommen. Nur auf diesem Wege ist es uns bislang möglich, überhaupt zu PatientInnen zu gelangen. Diese Entwicklung bedauern wir aufs Äußerste, da ein Zusammenwirken und das Fördern des Prinzips »ambulant vor stationär« mit allen beteiligten Diensten und Institutionen von uns angestrebt wird. Dies schließt ganz ausdrücklich auch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen mit ein. Leider trifft die gute Kooperation nicht auf alle Krankenkassen zu. Die meisten Bremer Ersatzkrankenkassen verweigern ihren Versicherten in der Regel die Ver- sorgung durch einen soziotherapeutischen Leistungserbringer, der keine vertragliche Vereinbarung mit ihnen vorweisen kann. Wenn überhaupt Gründe angegeben werden, haben wir die Erfahrungen gemacht, dass entweder • das Leistungsentgeld als Grund für eine Ablehnung herhalten muss, • die genannten Bereiche von Art und Ausprägung der Fähigkeitsstörungen nicht ausreichen, • oder aber ihnen die verordneten Maßnahmen zu »sozialpädagogisch« orientiert erscheinen. Das Fatale an dieser Haltung ist, dass das Recht der Versicherten auf die freie Wahl eines Leistungsanbieters auf diese Weise aufgehoben wird. In unserer Region sind wir der einzige Leistungsanbieter, und wir sind ein kleiner Versorgungsträger, der ei- ne 24-stündige Versorgung sichern kann. Neben den Schwierigkeiten überhaupt Patienten zu bekommen, ist auch die Ver- gütung der Soziotherapie problematisch. Zu vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Verband der Angestellten Krankenkassen und den Leistungsanbietern kam es nicht. Mit den Primärkassen und der freien Wohlfahrtspflege e.V. wurden zum Januar 2003 Verträge geschlossen. Die vereinbarte Vergütung ist derzeit nicht als kostendeckend zu beschreiben, wurde aber im Rahmen einer gemeinsam beschriebenen Investitionsphase von den Leistungsanbietern akzeptiert. Unsere praktischen Erfahrungen Mittlerweile versorgt GAPSY in dem Bereich Soziotherapie monatlich bis zu 25 Patienten. Von den 17 ermächtigten Nervenärzten bekommt die GAPSY von cirka 6 bis 8 Ärzten soziotherapeutische Verordnungen. Die Ärzte melden Patienten an und wir vereinbaren gemeinsame Termine in den Arztpraxen. Zuvor wird geklärt, bei welcher Krankenkasse der Patient versichert ist, bei welcher Diagnose eine Behandlung entsprechend der Richtlinien möglich ist und welche anderen Hilfen einsetzen können. Ist ein zeitnaher Termin mit der Praxis nicht möglich, eine schnelle Versorgung des Patienten aber dringend erforderlich, wird eine Probestundenverordnung vereinbart (Muster 28). Dies gilt genauso, wenn sich der Arzt oder der Patient unsicher sind, ob der Patient Hilfe überhaupt annehmen kann. Das Antragsverfahren hat sich in der Zwischenzeit deutlich entkrampft, nachdem es zu Beginn die größte Hürde darstellte. Die Verordnung und der Betreuungsplan
(Muster 26 und 27) werden nun sehr zügig mit dem Patienten und dem Arzt ausgefüllt. Da viele Ärzte immer noch nicht über die entsprechenden Formulare verfügen, haben unsere Mitarbeiter immer welche dabei. Während des Termins wird sehr klar und zielgerichtet besprochen, was an Maßnahmen geplant werden soll. In der Regel bereiten wir die beiden Formulare (soziotherapeutische Verordnung und Betreuungsplan), soweit uns die Fakten bekannt sind vor oder füllen sie zusammen mit dem Patienten und dem Arzt aus: Betreuungsplan nach Muster 27 1. Definition von Nah- und Fernzielen: Nahziele • Krankenhausvermeidung, -verhinderung • Krisenintervention • Stabilisierung im Alltag • et cetera Fernziele • Aufbau einer wirksamen Compliance • Wirksamere Copingstrukturen • Vermittlung in das Betreute Wohnen • et cetera 2. Verordnete und empfohlene Maßnahmen, deren Inanspruchnahme zu koordinieren ist zum Beispiel: • Sicherung der ärztlichen Behandlung • Finanzen • Soziale Kontakte • Tagesstruktur/Arbeit und evtl. Beschäftigung 3. Durchführungsplan der soziotherapeutischen Maßnahmen nach folgenden Gesichtspunkten erstellen: Art der Maßnahmen • Analyse des häuslichen, sozialen und beruflichen Umfeldes • Regelmäßige Kontakte zum soziotherapeutischen Leistungserbringer • Motivierende, planende, begleitende und übende Unterstützung • Training zur handlungsrelevanten Willensbildung (Unterstützende Hilfen bei der Tagesstrukturierung) • Training von Selbst- und Fremdwahrnehmung • et cetera Frequenz pro Woche Zeitraum Bereits nach den wenigen Verordnungen stellt sich heraus, dass dies eine sehr effek- tive und gänzlich neue Form der Arbeit in den psychiatrischen Praxen mit den Pati- enten und einem ambulanten Leistungserbringer ist. Dabei ist das Zusammenwirken der verschiedenen angebotenen Hilfen nichts grundlegend Neues. Das Spezifische der Soziotherapie ist, dass die Hilfen integraler Bestandteil einer ärztlich verordneten Komplexleistung sind, dass sie auf ein definiertes Ziel ausge- richtet sind, der in einem Behandlungs- plan festgeschrieben wird. Die Überprüfung der Arbeit und ein erneutes Reflektieren über die bereits erreichten Teilziele bei einer erneuten Verordnung vertiefen den Prozess. Durch die Zusammenarbeit mit dem Soziotherapieanbieter erhalten die Ärzte zusätzliche und neue Informationen über ihre Patienten.
Verfahren Verordnung von 5 Probestunden 1.soziotherapeutische Verordnung nach Muster 28 2.mit Patient, Arzt und soziotherapeutischem Leistungserbringer 3.mit Arzt und soziotherapeutischem Leistungserbringer 4.Die Verordnung wird an die Krankenkasse weiter geleitet. 5.Die Krankenkasse prüft (Kriterien: Diagnose, zurückliegende Krankenhausaufenthalte der letzten 5 Jahre) 6.Die Krankenkasse sendet die Genehmigung über die verordneten Therapiestunden zurück. Dies geschieht, indem auf eine Kopie der Verordnung ein Stempel, Unter- schrift und Datum der jeweiligen Krankenkasse platziert wird. 7.Damit liegt uns eine schriftliche Genehmigung der Krankenkasse vor. 8.Nach Beendigung von Probestunden bekommt die Krankenkasse ein Dokumentationsblatt nach § 37 a SGB V. Reguläre Verordnung 1.Verordnung und Erstellen des Betreuungsplans mit Patient und Arzt. 2.Die Verordnung und der Betreuungsplan werden dann an die Krankenkasse weiter geleitet. 3.Die Krankenkasse prüft (Kriterien: Diagnose, zurückliegende Kranken- hausaufenthalte der letzten 5 Jahre) 4.Die Krankenkasse sendet die Genehmigung über die verordneten Therapiestunden (meist 30) zurück. Dies geschieht, indem auf eine Kopie der Verordnung ein Stempel, Unterschrift und Datum der jeweiligen Krankenkasse platziert wird. 5.Damit liegt uns eine schriftliche Genehmigung der Krankenkasse vor. 6.Nach Beendigung der Soziotherapie bekommt die Krankenkasse ein Doku- mentationsblatt nach § 37 a 5GB V. Bereits nach nur sehr kurzer Zeit der praktischen Arbeit im Bereich Soziotherapie konnten wir wesentliche Erkenntnisse des Modellprogramms bestätigen: • Krankenhausaufenthalte werden vermieden. • Schnelle Hilfe bei Patienten, die einer raschen - nicht nur - psychiatrischen sondern auch allumfassenden sozialen Hilfestellung bedürfen. • Hilfestellung und Stabilisierung in Übergangszeiten zum Beispiel Überleitung in das Betreute Wohnen. • Im Durchschnitt kommt die Behandlung mit der Hälfte des bewilligten Zeitaufwandes (60 statt 120 Stunden) aus. Die angestrebten Therapieziele wie zum Beispiel Zuwachs an psychosozialer Kompetenz, Abbau psychosozialer Belastungsfaktoren, gesundheitsfördernde Lebensweise und so weiter können erreicht werden.
Resümee Unsere Erfahrungen belegen, dass soziotherapeutische Hilfen wirksame Instrumente zur Rückfallprophylaxe sind. Es handelt sich um wirksame und effektive Behand- lungsleistungen, die gleichzeitig im hohen Maße wirtschaftlich sind, da sie stationäre Behandlungskosten durch Krankenhausvermeidung und Verkürzung des Kranken- hausaufenthaltes erheblich reduzieren. Die Begleitstudie zum Modellprojekt rechnet vor, dass mit einem Euro der für die ambulante soziotherapeutische Behandlung aus- gegeben wird, rechnerisch rund sechs Euro an stationären Behandlungskosten einge- spart werden. Aus unserer Sicht darf eine Einschränkung der Diagnosegruppen nicht erfolgen. Vielmehr ist das Kriterium eine schwere psychische Erkrankung und der Hilfebedarf, der bei dem einzelnen Patienten notwendig ist, um aktuell einen drohenden Klinikaufenthalt zu verhindern. Ausschlüsse einzelner Gruppen sind durchaus nachvollziehbar - Suchtpatienten haben ein eigenes Versorgungssystem - hingegen ist der Ausschluss von Persön- lichkeitsstörungen und Angststörungen keineswegs nachvollziehbar, da Patienten mit diesen Diagnosen oft schwerst chronifizieren und somit lange stationäre Aufenthalte eher die Regel sind. Die weiteren Einschränkungen durch Festlegung eines Schweregrades - GAF-Skala - bis höchstens 40 vermindert ebenfalls die Zahl potenzieller Klienten, denen stationäre Klinikaufenthalte vorenthalten werden könnten. Die Hälfte der Patienten aus der Modellerprobung hätte heute keine Chance mehr durch Soziotherapie versorgt zu werden. Neben den skizzierten Gesetzesänderungen ist eine andere Verordnungspraxis wünschenswert. Die Krankenkassen, die noch keine Kosten für soziotherapeutische Behandlungen übernommen haben, sollten den Empfehlungen folgen und der Soziotherapie eine reelle Chance geben. Nur durch die Bewilligung von Soziotherapie wird es möglich, die Sinnhaftigkeit dieser ambulanten Versorgungsmöglichkeit zu klären. Mit der generellen Ablehnung von soziotherapeutischen Maßnahmen, wird eine Chance auf mehreren Ebenen vertan. Wir sind der festen Überzeugung, dass die Soziotherapie eine effektive und effiziente Leistung zum Wohle der Betroffenen darstellt und zur wirtschaftlichen Genesung der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen kann. Patienten können mit relativ geringen Mitteln davor bewahrt werden zu chronifizieren, damit sie nicht als so genannte »Drehtürpatienten« ohne Rehabilitationsperspektive, aber mit erheblichen Kosten häufig wieder in der stationären Versorgung landen.
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