EVALUATION SWISSSKILLS - PFLICHTENHEFT

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EVALUATION SWISSSKILLS - PFLICHTENHEFT
Eidgenössisches Departement für
                                            Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
                                            Staatssekretariat für Bildung,
                                            Forschung und Innovation SBFI
                                            Projektförderung und Entwicklung

SBFI, 31. Januar 2013

 Evaluation SwissSkills

 Pflichtenheft

372.1/2012/00155 \ COO.2101.108.5.1530547
Inhaltsverzeichnis
1          Ausgangslage 3
1.1        SwissSkills .................................................................................................................................. 3
1.2        Zweck der Stiftung ...................................................................................................................... 3
1.3        Die Aufgaben des Generalsekretariats ...................................................................................... 4
2          Evaluationsgegenstand und Evaluationsziele                                        5
2.1        Evaluationsziele .......................................................................................................................... 5
2.2        Stakeholder................................................................................................................................. 5
2.3        Evaluationsfragen ....................................................................................................................... 5
3          Dokumente und Datengrundlage                                7
3.1        Dokumente ................................................................................................................................. 7
3.2        Daten .......................................................................................................................................... 7
4          Formale Aspekte                   7
4.1        Auftrag ........................................................................................................................................ 7
4.2        Berichterstattung und Empfehlungen ......................................................................................... 8
4.3        Zeitplan ....................................................................................................................................... 8
4.4        Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin .................................................................................... 8
4.5        Inhalt der Offerte ......................................................................................................................... 9
4.6        Zuschlagskriterien ...................................................................................................................... 9
4.7        Kostendach ................................................................................................................................. 9
4.8        Einreichung, Kontaktperson ....................................................................................................... 9
4.9        Vertragsbedingungen ................................................................................................................. 9

372.1/2012/00155 \ COO.2101.108.5.1530547
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1              Ausgangslage
Das vorliegende Dokument dient den interessierten Personen und Unternehmen als Pflichtenheft und
Arbeitsgrundlage für die Offertstellung. Es erläutert den Hintergrund des Auftrags, den Inhalt des
Mandats, die Projektorganisation und informiert über die Form der Offerte.
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) misst der Evaluationstätigkeit ei-
nen hohen Stellenwert bei. Dies vor dem Hintergrund, dass der Bundesrat die Ämter, die Departemen-
te und die Bundeskanzlei aufforderte, eine Amtsstrategie für Wirksamkeitsüberprüfungen zu entwi-
ckeln sowie verantwortliche Stellen mit den notwendigen Ressourcen zur Durchführung und
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Begleitung dieser Wirksamkeitsüberprüfungen auszustatten . Bezüglich der Berufsbildung wird in Ar-
tikel 66 der Berufsbildungsverordnung (BBV) festgehalten, dass die Gewährung eines Beitrags für
Projekte an die Evaluation der getroffenen Massnahmen geknüpft ist. Das Berufsbildungsgesetz
(BBG) sieht schliesslich vor, dass die Entwicklung der Berufsbildung – für welche die Projektförderung
gemäss BBG verantwortlich ist – kontinuierlich überprüft werden muss.

1.1            SwissSkills
SwissSkills wurde am 5. Mai 1980 als „Schweizerische Stiftung für Internationale Berufswettbewerbe“.
gegründet und ist eine Stiftung. Der Bund unterstützt SwissSkills seit 2002. Seit 2008 schliessen
SwissSkills und der Bund Verträge ab. Ein erster Leistungsvertrag dauerte von 2008 bis 20113. Der
Subventionsvertrag von 2012 bis 20154 regelt die aktuellen Aufgaben von SwissSkills. Der Subventi-
onsvertrag basiert auf der Stiftungsurkunde vom 30. Januar 2009 und dem Strategiepapier vom 5.
September 2011.

1.2            Zweck der Stiftung
Laut Stiftungsurkunde vom 30.01.2009 verfolgt die Stiftung SwissSkills folgende Zwecke:
          „Die Stiftung bezweckt die Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung durch die Mit-
           wirkung an internationalen Wettbewerben, durch die Organisation der Beteiligung von
           Schweizer Vertreterinnen und Vertretern an internationalen Wettbewerben und durch die Be-
           ratung und Unterstützung von Schweizermeisterschaften.
          Sie unterstützt insbesondere die schweizerischen Ausscheidungen für internationale Wettbe-
           werbe und ermöglicht den ausgewählten Berufsleuten die Teilnahme an solchen Wettbewer-
           ben.
          Sie orientiert die Schweizerische Öffentlichkeit über die Wettbewerbe;
          Sie unterstützt die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) bei der Durchführung von eigenen
           Wettbewerben.
          Sie ergreift und unterstützt Massnahmen, die zur Erreichung dieser Ziele geeignet sind“.
SwissSkills finanziert sich durch Beiträge der Stiftungsorganisationen, der Schweizerischen Eidgenos-
senschaft, der Kantone, der Stiftung sowie durch Sponsoren und weitere Zuwendungen. Für die Erfül-
lung der Aufgaben verfügt SwissSkills über einen Stiftungsrat, einen Ausschuss des Stiftungsrates,
eine Geschäftsleitung, ein Generalsekretariat, einen Technischer Delegierter, eine Offizielle Delegierte
                              5
sowie über zwei Teamleader (Abb. 1).

1
     Schweizerischer Bundesrat (2004): Umsetzung von Artikel 170 BV/Verstärkung der Wirksamkeitsüberprüfung, Bern. 3. No-
     vember.
2
     Bundesamt für Justiz (2006): Entscheide des Bundesrats vom 3. November 2004 zur Verstärkung der Wirksamkeitsüber-
     prüfungen bei Bundesrat und Bundesverwaltung (ergänzt durch die Empfehlungen der Generalsekretärenkonferenz (GSK)
     vom 19. Dezember 2005 über Qualitätsstandards). Konsolidierte Übersicht über die Entscheide. Empfehlungen zum Zeit-
     punkt der Umsetzung, Bern.
3
  In der Folge als Leistungsvertrag bezeichnet
4
  In der Folge als Subventionsvertrag bezeichnet
5
  http://www.swiss-skills.ch/home/ueber-uns/organisation/organigramm.html

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Abbildung 1: Organigramm der Stiftung SwissSkills

1.3             Die Aufgaben des Generalsekretariats
Seit 2008 engagiert die Stiftung für die operative Geschäfts- und Sekretariatsführung die WALKER
                 6
Management AG . Die in beiden Verträgen beschriebenen Aufgaben und Leistungen sind sehr um-
fangreich. Gemäss dem Vertrag von 2012-2015 garantiert das Generalsekretariat die operative Aus-
führung von Leistungen in vier Hauptbereichen:
1. Unterstützung von Berufs- und Branchenverbänden bei der Organisation von Berufs-
   Schweizermeisterschaften
             Mit den Schweizermeisterschaften werden alle dem Berufsbildungsgesetz unterstell-
               ten Berufe aus Handwerk, Industrie, Land- und Forstwirtschaft, Dienstleistungen, Ge-
               sundheit und Kunst angesprochen und damit die entsprechenden Berufsverbände als
               Träger der beruflichen Grundbildung. Die Schweizermeisterschaften finden jährlich
               statt.
2. Koordination der Teilnahme junger Berufsleute an internationalen Berufsmeisterschaften
             Seit 2008 werden die Europameisterschaften durchgeführt. Die von der WorldSkills
               Europe organisierten Europameisterschaften finden alle zwei Jahre statt, vom 4. - 6.
               Oktober 2012 wurde sie in Spa-Francorchamps, Belgien durchgeführt.
             Die Berufs-Weltmeisterschaft „WorldSkills Competitions“ findet alle zwei Jahre an
               wechselnden Austragungsorten statt. Durchgeführt wird die Meisterschaft von
               WorldSkills International, einer Trägerschaft, in der 64 Nationen vertreten sind.
               SwissSkills koordiniert die Schweizer Teilnahme an den „WorldSkills Competitions“.
               Die Berufs-Weltmeisterschaft 2013 findet vom 02. - 07. Juli in Leipzig statt.
3. Durchführung von Events zur Unterstützung der Publizität, Bekanntheit und besseren öffentlichen
   Wahrnehmung von Berufsmeisterschaften
             Mit dem bereits traditionellen «Tag der Berufsbildung» wird die breite Öffentlichkeit
               auf den Stellenwert der Berufsbildung aufmerksam gemacht und die Rollen ihrer
               Akteure vorgestellt. Seit 2003 ehrt der Bundesrat jährlich die besten jungen Berufsleu-
               te der Schweiz.
4. Die Medien- und Öffentlichkeitsarbeit ist eine Querschnittaufgabe und erstreckt sich über die Akti-
   vitäten von SwissSkills in den anderen Hauptbereichen. Sie beinhaltet Marketing-, Informations-,
   Sponsoring- und Dokumentationsleistungen und dient der Bewusstseinsförderung, Bekanntma-
   chung, Akzeptanz und Entwicklung der Berufsmeisterschaften und der schweizerischen Berufsbil-
   dung im nationalen und internationalen Kontext.

6
    http://www.walker-management.ch/

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2              Evaluationsgegenstand und Evaluationsziele
Im Subventionsvertrag sieht das SBFI vor „…die Tätigkeiten von SwissSkills“ zu evaluieren. „Die Eva-
luation wird in Zusammenarbeit mit SwissSkills durchgeführt und soll eine Beurteilung der Effizienz
und der Effektivität des Mitteleinsatzes ermöglichen“.

2.1            Evaluationsziele
Neben der Kosten-Nutzen Effizienz und Effektivität sollen auch Optimierungspotentiale in den Abläu-
fen und Tätigkeiten von SwissSkills ermittelt werden. Ziele der Evaluation sind demensprechend:
          Ein Kosten-Nutzenvergleich über die geleisteten Arbeiten und die erbrachten Leistungen von
           SwissSkills im Rahmen der nationalen und internationalen Berufsmeisterschaften und weiterer
           durch sie organisierten Events zwischen 2008 und 2012;
          Die Wirkungserhebung der Leistungen von SwissSkills auf die Berufs- und Branchenverbände
           sowie auf die nationale und internationale Anerkennung und Harmonisierung der Berufsbilder;
          Optimierungspotentiale in den Bereichen der Leistungserbringung von SwissSkills.

2.2            Stakeholder
SwissSkills wird von unterschiedlichen Interessensgruppen unterstützt und will zugleich verschiedene
Anspruchsgruppen erreichen. SwissSkills stellt die Kontakte und den Informationsfluss zu Berufsver-
bänden sicher und ist Dienstleister für dieselben bei der Ausrichtung von Schweizermeisterschaften
und für die Teilnehmenden an internationalen Berufsmeisterschaften.
          Tabelle 1: Stakeholder

                         Kantone
                         Wirtschafts- und Dachverbände
                         Berufs- und Branchenverbände
                         Bevölkerung /Teilnehmende
                         SBFI
                         Partner (SwissSkills supporter club, sgv, Helbling
                         Reisen, Berufsbildungplus.ch)
               Sponsoren
               Experten/Expertinnen
               Stiftung SwissSkills

Die Hauptadressaten der Evaluationsergebnisse sind die Stiftung SwissSkills und die WALKER Ma-
nagement AG, das SBFI und die Kantone.

2.3            Evaluationsfragen
Zur umfassenden Analyse des Vollzugs und der Wirkungen von Massnahmen und Projekten greift das
SBFI bei Evaluationen auf das Modell des Politikzyklus zurück. Mit diesem Modell werden die Abläufe
                                                                                   7
bei der Umsetzung einer öffentlichen Politik systematisch in fünf Stufen gegliedert . Nachfolgend sind
zentrale Evaluationsfragen von SwissSkills in den fünf Modellschritten Konzept, Umsetzung, Output,
Impact und Outcome, sowie zur Effizienz aufgelistet.

7
  Nach Rieder, S. (2003). Integrierte Leistungs- und Wirkungssteuerung. Eine Anleitung zur Formulierung von Leistungen, Zie-
len und Indikatoren in der öffentlichen Verwaltung, erstellt im Auftrag der Programmleitung FLAG. Luzern: Interface Institut für
Politikstudien

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Die aufgelisteten Fragen sind nicht abschliessend und können bzw. sollen durch die Offertstellenden
ergänzt und präzisiert werden.
Konzept: Dokumentationen zu internen und externe Prozessen, Leitbilder etc.
     1. Welche Ziele und Leistungen von SwissSkills werden gegenüber Stakeholdern (Verbände,
        Organisationen der Arbeitswelt, Experten) verfolgt?
     2. Welche Medien- und Öffentlichkeitsarbeiten sind regelmässig geplant?
     3. Wie sind die Prozesse zwischen Stiftungsrat, Stiftungsratsausschuss, Geschäftsleitung, Ge-
        neralsekretariat, technischem und offizieller Delegierten sowie den Teamleadern organisiert?
     4. Sind die Organisationsstrukturen und –konzepte sowie die zur Verfügung stehenden Res-
        sourcen von SwissSkills geeignet und ausreichend, die Massnahmen und Leistungen effizient
        und effektiv auszuführen?
     5. Wie werden die Aufgaben und Rollen zwischen SwissSkills und den Stakeholdern (Verbände,
        Organisationen der Arbeitswelt, Experten) verteilt und kommuniziert?
Umsetzung: Aktivitäten von SwissSkills
     6. Entsprechen die Zusammenarbeit und die Leistungen, die SwissSkills im Rahmen der natio-
         nalen und internationalen Berufsmeisterschaften erbringt, den Bedürfnissen der Berufs- und
         Branchenverbänden, Teilnehmenden, Experten und weiteren Begleitpersonen?
     7. Gibt es Angebote bzw. Dienstleistungen, für die ein vermehrtes/zusätzliches Bedürfnis seitens
         der Berufs- und Branchenverbänden besteht?
     8. Welche Abläufe und Angebote bzw. Dienstleistungen bewähren sich und wo gibt es Optimie-
         rungspotential?
     9. Trägt die Medien- und Öffentlichkeitsarbeit zur Bekanntheit von SwissSkills und der dualen
         Berufsbildung im Inland und Ausland bei und gibt es Optimierungspotentiale?
     10. Wie überprüft SwissSkills die Qualität seiner Aktivitäten und wie werden geäusserte Anliegen
         in die weitere Arbeit aufgenommen?
     11. Wie haben sich die Kosten und die erbrachten Leistungen von SwissSkills zwischen 2008 bis
         2012 entwickelt?
Output: Leistungen
     12. Welche Beratungs-, Betreuungs- und Unterstützungsleistungen werden durch SwissSkills er-
         bracht bzw. von den Berufs- und Branchenverbänden für die Organisation der Schweizer Be-
         rufsmeisterschaften beansprucht?
     13. Welche Beratungs-, Betreuungs- und Unterstützungsleistungen werden durch SwissSkills er-
         bracht bzw. von den Teilnehmenden, den Experten und den Begleitpersonen an internationa-
         len Berufsmeisterschaften beansprucht?
     14. Welche Berufs- und Branchenverbände konnten bisher für die Teilnahme an den Schweizer
         Berufsmeisterschaften gewonnen werden?
     15. Welche Berufs- und Branchenverbände nehmen nicht teil und/oder gibt es Verbände die nicht
         mehr teilnehmen? Weshalb?
     16. Gibt es bezüglich der Teilnahme von Berufs- und Branchenverbände sprachregionale Unter-
         schiede?
     17. Werden die vereinbarten Ziele aus den Verträgen bezüglich Eventdurchführung, Medienarbeit
         und Anzahl Teilnehmende an der Schweizer Berufsmeisterschaft bzw. internationalen Be-
         rufsmeisterschaften erreicht?
Impact: Wirkung
     18. Setzten teilnehmende Berufs- und Branchenverbände SwissSkills vermehrt als Marketing In-
         strument für ihre Berufsbilder ein?
     19. Wie entwickelt sich bei den Berufs- und Branchenverbände die Akzeptanz gegenüber den na-
         tionalen und internationalen Berufsmeisterschaften und gegenüber SwissSkills?
     20. Werden durch die Meisterschaften und die verschiedenen organisierten Events die gegensei-
         tige Anerkennung und Harmonisierung der Berufsbilder national und international erhöht?

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21. Gibt es bezüglich der Wirkung von SwissSkills in der Schweiz sprachenregionale Unterschie-
          de?
Effizienz:
      22. Konnten die erwarteten Wirkungen erzielt und die vertraglich festgelegten Leistungen erbracht
          werden und sind die Kosten hinsichtlich derselben gerechtfertigt bzw. nachvollziehbar?
      23. Lohnt sich für die Berufs- und Branchenverbände die Teilnahme an nationalen Meisterschaf-
          ten?
      24. Gibt es bezüglich der Effizienz von SwissSkills sprachenregionale Unterschiede?

3              Dokumente und Datengrundlage
3.1            Dokumente
Die folgenden Dokumente gelten als Arbeitsgrundlagen. Sie stehen entweder auf der Homepage
http://www.sbfi.admin.ch zur Verfügung, oder können beim SBFI angefordert werden.
          Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG;
           SR 412.10)
          Verordnung vom 19. November 2003 über die Berufsbildung (Berufsbildungsverordnung,
           BBV; SR 412.101) http://www.sbfi.admin.ch/berufsbildung/01550/01553/index.html?lang=de
          Konzept zur Evaluation der Projektförderung gemäss Berufsbildungsgesetz vom 30.06.2008
          Stiftungsurkunde vom 30. Januar 2009*
          Strategiepapier vom 05. September 2011*
          Verträge 2008 – 2011 und 2012- 2015 zwischen dem SBFI (ehemals BBT) und SwissSkills*
          Rechenschafts- und Finanzberichte von SwissSkills zuhanden SBFI*
          Informationen über die Homepage von SwissSkills: http://www.swiss-skills.ch/
* Interessierte Offertstellende sind über Wahrnehmung und Gegenstände, die ihnen bei der Ausübung
Ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, zur Verschwiegenheit verpflichtet.

3.2            Daten
Für die Evaluation stellt die WALKER Management AG die notwendigen Geschäftsdokumentationen
und Reglemente zur Verfügung. Sie können am Standort in Sursee eingesehen werden. Folgende Da-
ten stehen zur Verfügung:
          Listen der Verantwortlichen von Berufs- und Branchenverbänden sowie den Teilnehmenden
           an Internationalen Berufsmeisterschaften
          Kostenzusammenstellungen über die geförderten nationalen und internationalen Berufs-
           schauen, Events, die Personal- und Administrationskosten, Informations- und Medienarbeit
           sowie weitere Dienstleistungen
          Daten aus den durchgeführten Selbstevaluationen nach internationalen Berufsschauen
          Protokolle der Stiftungsratssitzungen
          Protokolle der Geschäftsleitungssitzungen

4              Formale Aspekte
4.1            Auftrag
Der Auftrag des vorliegenden Mandats ist die Kosten- Nutzen- und Wirkungsüberprüfung von
SwissSkills, seiner Massnahmen und Organisation. Die Standards der Schweizerischen Evaluations-
gesellschaft SEVAL sind einzuhalten. Es sind folgende Leistungen zu erbringen:
          Dokumentenanalyse und Auswertung
          Kosten-Nutzen Berechnung zwischen 2008 - 2012

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    Befragung der Stakeholder
          Datenauswertungen und Berichterstattung zu Ergebnissen und Empfehlungen

4.2            Berichterstattung und Empfehlungen
Im Rahmen der Berichterstattung werden folgende Produkte erwartet:
          Evaluationskonzept, in dem das Vorgehen dargelegt, die zu erhebenden Daten definiert und
           die Fragestellungen operationalisiert werden.
          Zwischenberichte, die über den Stand der Evaluation und allenfalls erste Ergebnisse Auskunft
           geben.
          Ein schriftlicher Schlussbericht, der den wissenschaftlichen Standards entspricht und Schluss-
           folgerungen und Empfehlungen enthält. Er ist mit einer Zusammenfassung abzuliefern und
           soll ohne Anhänge nicht mehr als 50 – 60 Seiten umfassen.
          Die Empfehlungen sind präzise und anspruchsgruppenbezogen zu formulieren. Es soll er-
           sichtlich sein, welche Empfehlungen aus welchen Evaluationsergebnissen hervorgehen.
Schlussberichte der vom SBFI in Auftrag gegebenen Evaluationen werden auf der Homepage des
SBFI http://www.sbfi.admin.ch/berufsbildung/01501/01502/index.html?lang=de veröffentlicht. Für die
Verfassung des Schlussberichts ist die CD-Bund Vorlage zu verwenden. Sie wird vom SBFI zur Ver-
fügung gestellt.

4.3            Zeitplan
Tabelle 2: Zeitlicher Verlaufsplan

                Ausschreibung                                  31.01.2013
                Offerteinreichung                              14.03.2013
                Offertpräsentationen bzw. Offertevaluation     25.03.-05.04.2013
                Auftragserteilung                              bis 22.04.2013
                Besprechung Detailkonzept mit Begleitgruppe    22.04.-26.04.2013
                Vertragsabschluss                              bis 01.05.2013
                Evaluation                                     ab Mai 2013
                Schlussbericht 1. Version                      Ende September 2013
                Schlussbericht definitiv                       Ende November 2013

4.4            Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin
Zur inhaltlichen Begleitung der Evaluation wird eine Begleitgruppe aus Vertretern und Vertreterinnen
der verschiedenen Stakeholder von SwissSkills eingesetzt. Diese wird zu verschiedenen Zeitpunkten
(Kick-off Veranstaltung (Detailkonzept), Zwischenberichterstattung, Schlussberichterstattung) in den
Evaluationsprozess einbezogen und stellt sicher, dass den Evaluierenden die notwendigen Informati-
onen zur Durchführung ihrer Arbeit zur Verfügung stehen. Zudem trägt sie zur Diffusion des Wissens,
welches im Zusammenhang mit der Evaluation erarbeitet wird, bei.
Es wird eine enge Zusammenarbeit und regelmässige Berichterstattung gegenüber der Auftraggebe-
rin erwartet. Sie ist in allen Belangen alleinige Ansprechpartnerin des/der Auftragnehmer/in.

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4.5            Inhalt der Offerte
Es wird erwartet, dass in der Offerte die im Folgenden aufgeführten Elemente enthalten sind:
          Kritische Stellungnahme zum Auftrag
          Vorgehensvorschlag mit Konzeption, Methoden und Arbeitsschritten der Evaluation
          Kostenaufstellung
          Definition der Aufgaben der Evaluierenden sowie der Auftraggeberin
          Zeitplan und Meilensteine
          Angaben zu den eingesetzten Mitarbeiter/innen inklusive Qualifikationsprofile und Referenzen
          Die Offerte darf den Umfang von 12 Seiten (ohne Anhang) nicht überschreiten

4.6            Zuschlagskriterien
Die eingegangenen Offerten werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
          Qualität der Offerte (Verständnis des Auftrags, Orientierung am Pflichtenheft, Evaluationsde-
           sign, Planung)
          Angaben zur Gestaltung des Schlussberichts und der Empfehlungen
          Qualitätssicherung (Informationsfluss, Unterstützungsmassnahmen)
          Organisation und Qualifikation des Projektteams (Erfahrungen in den Bereichen Evaluation,
           Kenntnisse des Berufsbildungssystems der Schweiz)
          Kostenplanung

4.7            Kostendach
Die Finanzierung der Evaluation erfolgt durch das SBFI. Das Mandat soll den Betrag von CHF
100'000 inkl. Mehrwertsteuer nicht überschreiten.

4.8            Einreichung, Kontaktperson
Bei Rückfragen zur Ausschreibung wenden Sie sich bitte an untenstehende Kontaktperson:
Frau
Gerda Haldemann
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Ressort Projektförderung & Entwicklung
Effingerstrasse 27
3003 Bern
E-Mail: gerda.haldemann@sbfi.admin.ch
Tel. 031 324 93 99

Die Offerten können bis am 14.03.2013 bei der Kontaktperson eingereicht werden. Die Offerte ist in
Deutsch, Italienisch oder Französisch abzufassen. Dabei wird die Zustellung einer Papierversion und
einem Exemplar in elektronischer Form gewünscht.

4.9            Vertragsbedingungen
Das Mandat unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsverträ-
ge. Die Einreichung der Offerte erfolgt unentgeltlich. Die Offerte muss mindestens 60 Tage über die
Eingabefrist gültig sein. Die Auftraggeberin leistet fällige Zahlungen innerhalb von dreissig Tagen nach
Erhalt der Rechnung. Die Bezahlung erfolgt in Schweizer Franken.

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