Existenzgründung im Taxi- / Mietwagengewerbe - IHK zu Düsseldorf
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Existenzgründung im Taxi- / Mietwagengewerbe Genehmigungsvoraussetzungen Berufszugangsbedingungen Inhalt der Fachkundeprüfung Adressen Anmeldeformular zur Fachkundeprüfung Hinweis: Dieses Merkblatt soll – als Service Ihrer Kammer – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständig- keit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. 1 Stand 02/2019
Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 2. Betriebswirtschaftliche Hinweise Betriebskosten Steuern Lebensunterhalt Finanzplanung Startercenter NRW Existenzgründungsberatung 3. Berufszugangsverordnung Persönliche Zuverlässigkeit Finanzielle Leistungsfähigkeit Fachliche Eignung 4. Die Fachkundeprüfung Dauer / Ablauf Prüfungsvorbereitung Literatur Veranstalter von Vorbereitungslehrgängen Anmeldung zur Prüfung Prüfungstermine Prüfungsausschüsse 5. Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung 6. Die Gewerbeanmeldung 7. Bestellung eines Geschäftsführers 8. Übertragung eines Betriebes 9. Anlagen Orientierungsrahmen Prüfungsordnung Seminar zur Existenzgründung 2 Stand 02/2019
1. Einführung Wer als Unternehmer im Personenbeförderungsgewerbe Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, be- nötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Behörde. Im Bezirk der Industrie- und Han- delskammer Düsseldorf, im folgenden IHK genannt, sind dies das Straßenverkehrsamt in Düsseldorf bzw. das Straßenverkehrsamt in Mettmann. Stadt Düsseldorf Verkehrsgewerbestelle Höherweg 101 40233 Düsseldorf Tel. 0211 89-93247 Kreisverwaltung Mettmann Straßenverkehrsamt Düsseldorfer Straße 26 40822 Mettmann Tel. 02104 99-1719 oder -1720 2. Betriebswirtschaftliche Hinweise Zunächst ist zu prüfen, ob - unabhängig von den einzuhaltenden Gewerbevorschriften - sich Ihr persönlicher und finanzieller Einsatz lohnen wird. Hierzu haben wir Ihnen einige Anhaltspunkte zusammengetragen: 2.1. Betriebskosten Wer als Unternehmer tätig wird, muss seine fixen und variablen Kosten genau kennen! Diese sind z. B. Kosten die durch den Betrieb des Fahrzeuges entstehen (Kraftstoffe, Reifen, Schmierstoffe, Re- paraturen, Ersatzteile, Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung), Kosten für die Finanzierung des Fahrzeuges (Kreditraten, Leasing, Mieten), Beiträge zur Berufsgenossenschaft usw. Stellen Sie diese Kosten den erwarteten oder in Aussicht gestellten Monatsumsätzen gegenüber. Planen Sie aber bitte nicht mit allzu optimistischen Einnahmen. 2.2. Steuern Aus der Gegenüberstellung der erwarteten Aufwendungen und Erträge ergibt sich das voraussichtliche Unter- nehmensergebnis. Beachten Sie bitte, dass Unternehmensgewinne grundsätzlich gewerbesteuer- und einkom- mensteuerpflichtig (bei einer GmbH körperschaftssteuerpflichtig) sind. Eine Gefahr für Unternehmen kann sich dadurch ergeben, dass die erste Steuerzahlung erfahrungsgemäß erst ein bis zwei Jahre nach Abschluss des ersten Geschäftsjahres fällig wird, wenn der Jahresabschluss dem Finanzamt mit der Steuererklärung vorgelegt wird. Hierfür müssen Sie rechtzeitig Rücklagen (Guthaben) bilden, um finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden. Machen Sie gegenüber dem Finanzamt zu Beginn Ihrer unternehmerischen Tätigkeit keine optimistischen Ge- winnschätzungen. Sonst werden Sie zu hohen Vorauszahlungen aufgefordert. Bedenken Sie auch, dass Um- satzsteuer und Lohnsteuer von Anfang an monatlich, vierteljährlich oder jährlich bei Überschreiten bestimmter Beträge, entrichtet werden müssen. Die Finanzverwaltung gewährt Existenzgründern keine Privilegien. 2.3. Lebensunterhalt Ihre Unternehmertätigkeit dient nicht zuletzt Ihrem Lebensunterhalt. Vergessen Sie dies bei Ihren Berechnungen nicht! Sie müssen Ihren privaten Zahlungsverpflichtungen (u. a. Miete, private Hypotheken, Strom, Gas) nach- kommen. Außerdem müssen Sie Ihren privaten Versicherungsschutz wie Krankenkasse, Altersvorsorge, Pflege- versicherung, ausreichend berücksichtigen. Als Unternehmer sind Sie nicht mehr automatisch sozialversichert. Auch der Solidaritätsbeitrag ist von Ihnen allein in voller Höhe zu tragen. 2.4. Finanzplanung Viele Existenzgründer im Verkehrsgewerbe scheitern an zu geringem Eigenkapital und an einer unzureichenden oder zu teuren Finanzierung. Ermitteln Sie daher sorgfältig, wie hoch Ihr Kapitalbedarf ist und über welches Ei- genkapital Sie verfügen. Kalkulieren Sie auch Anlaufverluste mit ein. Fremdkapital ist teuer! Die Kreditkosten bei Banken und Sparkassen sind sehr unterschiedlich. Holen Sie sich daher mehrere Finanzierungsangebote ein 3 Stand 02/2019
und vergleichen Sie diese eingehend. Öffentliche Finanzierungshilfen sind vor rechtlicher Bindung bei Ihrem Kreditinstitut zu beantragen. Vor allem: Treffen Sie erst dann verbindliche Entscheidungen, wenn Sie die Fachkundeprüfung bestanden ha- ben und die gesamte Finanzierung steht. 2.5. Startercenter NRW Von den ersten Überlegungen angefangen bis hin zu den erforderlichen Anmeldeformalitäten, der Weg in die Selbständigkeit muss gut vorbereitet sein. Das Startercenter NRW bei der IHK Düsseldorf bietet umfassende Informationen und Serviceangebote zur Gründung und Förderung von Unternehmen. Es begleitet als Lotse auf dem Weg mit: - Informationsmaterial - Seminaren - Planungswerkzeugen - Persönlicher Beratung - Hilfestellung bei Anmeldeformalitäten. Jede Gründerin und jeder Gründer kann sich an den Gründungslotsen des Startercenters wenden. Der Grün- dungslotse erklärt den Informations- oder Beratungsbedarf, erarbeitet einen Maßnahmenplan und vermittelt per- sönliche Fachberater beziehungsweise die richtigen Ansprechpartner für das jeweilige Vorhaben. Ansprechpartner: Marina Friedman Tel. 0211 3557-246 E-Mail: friedman@duesseldorf.ihk.de 2.6. Existenzgründungsberatung Das IHK Forum veranstaltet regelmäßig einmal im Monat, Samstags, das Grundlagenseminar „Wie mache ich mich selbständig“ für den richtigen Start in die Selbständigkeit. Es wendet sich an alle, die in absehbarer Zeit ihre Gründungsplanung als aussagefähige Grundlage der Ent- scheidung für Banken und öffentliche Darlehensgeber erstellen wollen. Thematische Schwerpunkte sind unter anderem - die Gründungsplanung, - das Unternehmenskonzept, - betriebliche Steuerarten, - Rechtsformen sowie - Versicherungsthemen. ^ Einzelberatung Sobald ein Konzept vorliegt, wenden sich Gründerinnen und Gründer an die Fachberater des Startercenters bei der IHK. In einem persönlichen Gespräch werden individuelle Fragestellungen des jeweiligen Vorhabens erör- tert: - Ist die Geschäftsidee tragfähig, das Konzept vollständig und plausibel? - Was kann am Konzept gegebenenfalls ergänzt oder verbessert werden? - Sind die Planungsrechnungen nachvollziehbar? - Wie kann die Finanzierung am besten gestaltet werden? - Was muss für das Bankgespräch vorbereitet werden? Svenja Hennig Tel.: 0211 3557-334 E-Mai: hennigs@duesseldorf.ihk.de Christiane Kubny, ‚Christiane Tel. 0211 3557-414 E-Mail: kubny@duesseldorf.ihk.de Mathias Meinke Tel. 0211 3557-258 E-Mail: meinke@duesseldorf.ihk.de N.N 3. Berufszugangsverordnung Die Unternehmen und Bürger sind auf zuverlässige und pünktliche Transporte angewiesen. Daher ist die Si- cherstellung der Mobilität ein wichtiger Pfeiler der Verkehrspolitik. Zum Vorteil aller Verkehrsteilnehmer soll durch den Nachweis der fachlichen Eignung nicht nur die Leistungsfä- higkeit dieses Gewerbes insgesamt gehoben, sondern insbesondere auch die Verkehrssicherheit erhöht wer- den. Eine subjektive Berufszugangsvoraussetzung wie der Fachkundenachweis ist dann zulässig, wenn sie zum Schutze eines wichtigen Gemeinschaftsgutes (BVerfGE 13, 97ff,107) erforderlich ist. 4 Stand 02/2019
Hier ist die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer das zu schützende Gemeinschaftsgut. Die Verkehrssi- cherheit ist nicht ausreichend gewährleistet, wenn die einzelnen Unternehmer nicht bestimmte Mindestkenntnis- se auf den einschlägigen Fachgebieten mitbringen. Die Voraussetzung der fachlichen Eignung dient darüber hinaus nicht nur der Ordnung des Verkehrsmarktes und der Verbesserung der Verkehrssicherheit, sondern zu- gleich auch der Verbesserung des Vertrauensschutzes der Kunden. Die Regelung ist verfassungskonform. (Vgl. Bidinger – Personenbeförderungsrecht, Erich Schmidt Verlag) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellen Existenz und Funktionieren des Taxenver- kehrs ein solches überragend wichtiges Gemeinschaftsgut dar, da er der wichtigste Träger individueller Ver- kehrsbedienung sei und in einer von keinem anderen Verkehrsträger übernehmbaren Weise den öffentlichen Linien- und Straßenbahnverkehr ergänze. Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung sind nach der Berufszugangsverordnung (PBZugV) die persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers und der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes, die fachliche Eignung des Unternehmers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen. 3.1. Persönliche Zuverlässigkeit Die persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers und der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen muss durch diese nachgewiesen werden. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers sind der Genehmigungsbehörde entsprechende Doku- mente vorzulegen (u. a. polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Verkehrszentralregister, Auszug aus dem Gewerbezentralregister „Belegart O“). Die Zuverlässigkeit ist gegeben, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Unternehmens die geltenden Vorschriften missachtet, die Allgemeinheit beim Betrieb des Unternehmens geschädigt oder gefährdet werden. Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der persönlichen Zuverlässigkeit erfahren Sie von der für Ihren Antrag zuständigen unter Punkt 1 genannten Verkehrsbehörde. 3.2. Finanzielle Leistungsfähigkeit Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist von den Verkehrsbehörden bei Straßenpersonenverkehrsunternehmen u. a. zu verneinen, wenn beim Verkehr mit Taxen und Mietwagen das Eigenkapital und die Reserven weniger als 2.250,00 € für das erste Fahrzeug oder weniger als 1.250,00 € für jedes weitere Fahrzeug beträgt. Der Nachweis ist durch eine Eigenkapitalbescheinigung nach vorgeschriebenem Muster (BGBl. 2000 I S. 855), die u. a. von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einem Kreditinstitut ausgestellt werden darf, zu erbrin- gen. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie bei Ihrer Verkehrsbehörde. Zudem sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen folgender Stellen beizubringen: Finanzamt Träger der Sozialversicherung (AOK) Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) Stadt-/ Gemeindekasse Die finanzielle Leistungsfähigkeit muss während der gesamten Zeit der Unternehmereigenschaft gegeben sein und auch nachgewiesen werden können. 5 Stand 02/2019
3.3. Fachliche Eignung Der Nachweis der fachlichen Eignung ist in der Regel durch eine Prüfung bei der für den Wohnsitz zuständigen IHK zu erbringen. Keine Eignungsprüfung braucht abzulegen, wer - eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Straßenpersonenverkehr betreibt, nachweisen kann. Die Tätigkeit darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen und muss die zur Führung eines Taxen- / Mietwagenunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf allen in anliegendem Orientierungsrahmen aufgeführten Sachgebieten vermittelt haben. Die Prüfung der vorgenannten Voraussetzungen erfolgt durch die IHK auf Grundlage der vom Antragsteller einzureichenden, aussagefähigen Unterlagen. Die IHK ist zu- dem berechtigt, mit dem Bewerber ein ergänzendes Bewerbungsgespräch zu führen. Hält die IHK den Be- werber für fachlich geeignet, so stellt sie ihm eine Fachkundebescheinigung aus. Die Gebühr für die Bearbeitung der eingereichten Unterlagen und die Entscheidung über die Anerkennung der fachlichen Eignung beträgt € 95,00. - eine der folgenden Abschlussprüfungen erfolgreich absolviert hat: - Kaufmann / Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr - Verkehrsfachwirt / Verkehrsfachwirtin - Betriebswirt / Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen - Diplom-Betriebswirt / Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrsbetriebs- wirtschaft und Logistik der FH Heilbronn - Diplom-Verkehrswirtschaftler / Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der TU Dresden - Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenver- kehr der Hochschule Heilbronn Die IHK erstellt in diesen Fällen auf Antrag die erforderliche Fachkundebescheinigung gegen eine Gebühr von € 30,00. - eine andere Abschlussprüfung abgelegt hat, die die erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sach- gebieten (siehe anliegender Orientierungsrahmen) zum Gegenstand hatte und von der obersten Landesver- kehrsbehörde als Prüfung der fachlichen Eignung anerkannt wird. Auch in diesem Fall erstellt die IHK die er- forderliche Fachkundebescheinigung gegen eine Gebühr von € 30,00. - In der seit 05.03.2013 geltenden PBZugV wurde der § 8, der für bestimmte Fälle die Befreiung vom Nach- weis der fachlichen Eignung festlegte, ersatzlos gestrichen. Damit muss die bislang geübte Praxis, Unter- nehmen, die eine Genehmigung für den Straßenpersonenverkehr (ohne Taxen- und Mietwagen) besitzen, eine Genehmigung für den Taxen- und Mietwagenverkehr ohne gesonderten Fachkundenachweis für den Taxen- und Mietwagenverkehr zu erteilen, geändert werden. Das bedeutet, dass Busunternehmen, die erstmals nach dem 5. März 2013 eine Genehmigung für den Taxen- und Mietwagenverkehr beantragen, jetzt die fachliche Eignung gemäß § 3 PBZugV - in der Regel durch eine Fachkundeprüfung - nachweisen müssen. 6 Stand 02/2019
4. Die Fachkundeprüfung Kommen die vorgenannten Befreiungen vom Nachweis der fachlichen Eignung nicht in Betracht, so muss der Antragsteller den Eignungsnachweis durch eine Prüfung bei der für seinen Wohnsitz zuständigen IHK erbringen. Die IHK Düsseldorf ist nur für Antragsteller zuständig, die ihren Hauptwohnsitz in Düsseldorf oder im Kreis Mettmann haben. Die Fachkundeprüfung wird vor einem Prüfungsausschuss, bestehend aus einem Vorsitzenden und zwei Beisit- zern, abgelegt. 4.1. Dauer / Ablauf Die Prüfung besteht grundsätzlich aus 3 Teilen: 1. Schriftlicher Fragenteil (1 Stunde) 2. Schriftliche Fallstudie (1 Stunde) 3. Mündlicher Teil (30 Minuten) Die Prüfung beginnt mit den beiden schriftlichen Teilen. In jedem schriftlichen Teil müssen mindestens 50 Pro- zent der möglichen Punktzahl erreicht werden, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Auch in der mündlichen Prüfung müssen mindestens 50 Prozent der möglichen Punktzahl erreicht werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl (welche sich aus den Punktzahlen schriftliche Fragen + Fallstudie + mündliche Prüfung zusammensetzt) erreicht werden. Sollten bereits in den beiden schriftlichen Teilen jeweils über 50 Prozent der möglichen Punkte und darüber hin- aus bereits über 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht worden sein, wird auf die mündliche Prü- fung verzichtet. Die Prüfung umfasst die in anliegendem Orientierungsrahmen genannten Sachgebiete. 7 Stand 02/2019
Prüfungsschema 1. Teil Schriftliche Fragen (60 Minuten), maximale Punktzahl 60 Erreichte Punkte: ____________ weniger als 50 % (30 Punkte) nicht bestanden mindestens 50 % (30 Punkte) _________________ 2. Teil Schriftliche Übungen / Fallstudie (60 Minuten), maximale Punktzahl 52,5 Erreichte Punkte: _____________ weniger als 50 % (26,25 Punkte) nicht bestanden mindestens 50% (26,25 Punkte) _________________ Zwischensumme: 1. Teil + 2. Teil :::::::::::::::::::::::::::::::::: weniger als 90 Punkte mündliche Prüfung mindestens 90 Punkte BESTANDEN 3. Teil Mündliche Prüfung (30 Minuten), maximale Punktzahl 37,5 Erreichte Punkte: _____________ weniger als 50 % (18,75 Punkte) nicht bestanden mindestens 50 % (18,75 Punkte) __________________ Schlussrechnung: 1. Teil + 2. Teil + 3. Teil ================= weniger als 90 Punkte nicht bestanden mindestens 90 Punkte BESTANDEN 4.2. Prüfungsvorbereitung Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind freigestellt. 8 Stand 02/2019
4.2.1. Literatur Auf folgende Lehrmaterialien und Unterlagen, die über den Buchhandel bzw. bei den jeweils aufgeführten Verla- gen bezogen werden können, weisen wir hin (kein Anspruch auf Vollständigkeit): Fachkunde und Prüfung für den Taxi- und Mietwagenunternehmer Thomas Grätz Verlag Hein- rich Vogel GmbH, Düsseldorf Tel. 0211 48 43 00 / www.heinrich-vogel-shop.de Bestell-Nr.: 24032 Taxi-Handbuch Leitfaden für zukünftige und praktizierende Taxi- und Mietwagenunternehmer Huss Medien GmbH, Berlin Tel. 030 421 51 325 / www.huss-shop.de Artikel- Nr.: 28125000000 Prüfungsvorbereitung für Taxi- und Mietwagenunternehmer Gergin Ufuk und Herwig Kollar Huss Medien GmbH, Berlin Tel. 030 421 51 325 / www.huss-shop.de Artikel- Nr.: 28123000000 Sach- und Fachkunde für Taxi und Mietwagen Chr. Helf-Marx und V. Lindner Verkehrs-Verlag J. Fischer GmbH & Co. KG, Düsseldorf Tel. 0211 9 91 93 0 / www.verkehrsverlag-fischer.de Bestell-Nr. 36502 Rechnen im Verkehrsgewerbe – Formeln, Praxisbeispiele, Lösungswege Rudolf Wag- ner Verlag Heinrich Vogel GmbH, Düsseldorf Tel. 0211 48 43 00 / www.heinrich-vogel-shop.de Artikel-Nr. 26024 Das Taxiunternehmen in der Praxis Hans Meißner und Claus Mattern Verlag Hein- rich Vogel GmbH, Düsseldorf Tel. 0211 48 43 00 / www.heinrich-vogel-shop.de Bestell-Nr. 24030 BO-Kraft Kommentar Dr. Gerhard Hole Verlag Hein- rich Vogel GmbH, Düsseldorf Tel. 0211 48 43 00 / www.heinrich-vogel-shop.de Bestell-Nr.: 24015 BO-Kraft - Textausgabe mit Erläuterungen Horst Krämer Verkehrs-Verlag J. Fischer GmbH & Co. KG, Düsseldorf Tel. 0211 9 91 93 0 / www.verkehrsverlag-fischer.de Bestell-Nr. 36102 Betriebliches Rechnungswesen im Transportgewerbe Siegfried W. Kerler Verlag Hein- rich Vogel GmbH, Düsseldorf Tel. 0211 48 43 00 / www.heinrich-vogel-shop.de Bestell-Nr.: 26027 Taxen- und Tarifordnung der jeweiligen Betriebssitz-Gemeinde (bei den Genehmigungsbehörden zu erhalten) Bitte verwenden Sie nur aktuelles Lehrmaterial. Die Inhalte der Bücher sind von der IHK weder auf Voll- ständigkeit noch auf Lehrqualität geprüft. 9 Stand 02/2019
4.2.2. Veranstalter, die Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung durchführen: Folgende Veranstalter aus dem Kammerbezirk der IHK Düsseldorf bieten Vorbereitungskurse auf die Fachkun- deprüfung an. Die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs ist freiwillig und keine Voraussetzung zur Teilnahme an der Fachkundeprüfung. Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V. Siemensstraße 1 40789 Monheim (Baumberg) Tel. 02173 9599-13 Rechtsanwalt Dr. Michael G. Hoog Poyraz Taxi-Verband NRW e.V. Kölner Straße 356 40227 Düsseldorf Tel. 0211 30181920 info@taxi-verband-nrw.de Rechtsanwalt Olaf Schröder Moltkestraße 28 40477 Düsseldorf Tel. 0211 20033791 info@raos-legal.de Veranstalter in/aus anderen Kammerbezirken: Frank R. Bibow Verkehrsseminare, Dorfstr. 27a, 26188 Edewecht, Tel. 04486 938844 o. 6971, E-Mail: info@verkehrsseminare.de, www.verkehrsseminare.de, Bildungswerk Verkehr Wirtschaft Logistik NRW e. V.(BVWL), Info und Anmeldung: BVWL, Hansestr. 97, 51149 Köln, Tel. 02203-6994817,guddorf@bvwl.de, www.bvwl.de Andrea Hampel Ausbildungs-Zentrum für das Verkehrsgewerbe, Brandach 53, 86893 Lechbruck, Tel. 08862/2133399, E-Mail: info@azv-info.com, www.azv-info.com Roland Dippel und Volker Herold GbR, Sophienstr. 1, 34117 Kassel, Tel. 0561 8207472, E-Mail: kontakt@dippelundherold.de, www.dippelundherold.de Institut für berufliche Ausbildung GmbH & Co. KG, Weildorferstr. 20, 72401 Haigerloch, www.iba-verkehrsseminare.de Reinhold Karnowka Logistikseminare e.Kfm., TZU IV, Essener Str. 5, 46047 Oberhausen, Tel. 0208 853103, E-Mail: R.Karnowka@t-online.de, www.karnowka.de Uwe Koschnig Verkehrsausbildung, Karl-Liebknecht-Str. 14, 04668 Grimma, Tel. 034382 40329, E-Mail: u.koschnig.de, www.verkehrsausbildung-koschnig.de Klaus Krüssmann, Max-Eyth-Straße 60, 46149 Oberhausen, Tel. 0208 8826570, E-Mail: info@kruessmann.eu, www. kruessmann.eu Scherag & Lahmik GbR, Bonner Wall 37, 50677 Köln, Tel. 02204 2919329 E-Mail: info@scherag-lahmik.de, www.scherag-lahmik.de Sabine Schmidt, Im Winkel 8, 59069 Hamm, Tel.: 02385 7038926 Kevin P. Siebert Verkehr und Logistik Service, Kopstadtplatz 24-25, 45127 Essen, Tel. 0201 47625168, E-Mail: k.p.siebert@vuls.de www.vuls.de Hans-O. Siemers, Drosselweg 6, 34260 Kaufungen, Tel.: 05605/9289666 Taxi Dortmund e. G., Dieter Zillmann, Koeningswall 42, 44137 Dortmund, Tel. 0231 90600, info@taxi-dortmund.de Taxischule Bremerhaven, Alexander Buck Bürodienstleistung UG (haftungsbeschränkt), Bürgermeister- Kirschbaum-Platz 7-9, 27580 Bremerhaven, Tel. 0172 4210391, E-Mail: info@taxi-schule.com 10 Stand 02/2019
Taxischule Kreitz, Nesselrodestr. 18a, 50735 Köln, Tel. 0221 7604984, mobil 0176 82435485 www.taxischule-kreitz.de Verkehrsseminare Marbs e. K., Ellen Hummel, Kreßbacher Str. 5, 74177 Bad Friedrichshall, Tel. 07136 2707181, E-Mail: hummel@verkehrsseminare.com, www.verkehrsseminare.com Verkehrsseminare Naumann – Stefan Naumann, In der Stehle 36 b, 53547 Kasbach-Ohlenberg, Tel. 02644 4063334, E-Mail: verkehrsseminare-naumann@mail.de, www.Fachschule-naumann.de Verkehrsverlag-HeMa e.K., Reiffstr. 2a, 45659 Recklinghausen, Tel. 02361 65809-0, E-Mail: info@verkehrsseminare-hema.de, www.verkehrsseminare-hema.de Dipl. Betriebswirt (FH) Klaus P. Wingarz, Adlerstr. 28, 47229 Duisburg, Tel. 02065 943 992, E-Mail: webmaster@inservio-web.de, www.kpw-service-und-consulting.de Asphalt Akademie e.K., Schulungsort in Düsseldorf: Fahrschule Korte, Karlsruher Str. 13, 40229 Düsseldorf, Tel. 02202 8179805, E-Mail: kontakt@asphalt-akademie.de, www.aspalt-akademie.de Wir weisen darauf hin, dass die Veranstalter weder von der IHK zugelassen, noch auf Lehrinhalte und Unter- richtsqualität geprüft werden. Die Aufführung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. 4.2.3. Anmeldung zur Prüfung Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldeportal auf der Homepage der IHK zu Düsseldorf. www.duesseldorf,ihk.de – Dok.-Nr. 6425. Der Prüfungsteilnehmer wird dann rechtzeitig, ca. 2 Wochen vor dem Prüfungstermin, eingeladen und erhält gleichzeitig den Gebührenbescheid. Die Prüfungsgebühr in Höhe von € 160,00 muss vor dem Prüfungstermin unter Bezug auf den Gebüh- renbescheid überwiesen oder bei der Kasse der IHK (geöffnet Montag bis Donnerstag 8 bis 16:30 Uhr, Freitag 8 bis 15:30 Uhr) eingezahlt werden. Bei Fragen: Fachberatung Simone Gilcher Tel. 0211 3557 -276 4.2.4. Prüfungstermine Auf unserer Homepage www.duesseldorf.ihk.de sind die Prüfungstermine unter der Dok. -Nr. 6425 veröffent- licht. Die Prüfungstermine werden für 3 – 4 Monate im Voraus veröffentlicht. 4.2.5. Prüfungsausschüsse Vorsitzender: Peter Goossens Taxiunternehmer Stellvertretender Vorsitzender: N.N. Beisitzer: Simone Gilcher IHK Düsseldorf Josef Markus Dalkilic Taxiunternehmer Bernd Grubert Taxiunternehmer Jörg Peter Kirchheim Taxiunternehmer Dennis Klusmeier Taxiunternehmer Marcus Ruta Taxiunternehmer Herbert Schadewald Taxiunternehmer Fritz W.K. Schatz Taxiunternehmer Wolfgang Schirm Taxiunternehmer Johannes Schneider Taxiunternehmer Predrag Zaric Taxiunternehmer Helmut Müller Taxiunternehmer Stefan Kehren Taxiunternehmer 11 Stand 02/2019
5. Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Ersterteilung für Taxi, Mietwagen, Pkw im Linienverkehr sowie für Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen: Sie benötigen zur persönlichen Antragstellung: Reisepass oder Personalausweis EU-Kartenführerschein Nachweis des Besitzes der Klasse B über 2 Jahre Führungszeugnis Gutachten über die körperliche Eignung Gutachten über das Sehvermögen psychologische Untersuchung Nachweis der Ortskenntnis Die Ortskenntnisprüfung ist erforderlich für die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung mit Taxen. Bei Mietwagen ist dies nur erforderlich, wenn der Ort des Betriebssitzes mehr als 50.000 Einwohner hat. Kreis Mettmann Ortskenntnisprüfungen werden jeden Dienstag in der Zeit von 11 bis 13 Uhr beim TÜV Rheinland, Rudolf-Diesel- Straße 9, 40822Mettamnn durchgeführt. Bewerber aus dem Kreis Mettmann müssen vor der Prüfung einen Antrag bei der Führerscheinstelle, Düsseldor- fer Str. 26, Gebäude I, 40822 Mettmann stellen. Alle anderen Bewerber melden sich bitte direkt beim TÜV. Stadt Düsseldorf Antragstellung: Führerscheinstelle, Höherweg 101, 40233 Düsseldorf, Tel. 0211 89-91 Ortskenntnisprüfungen werden von der Taxi Düsseldorf eG, Kölner Strasse 356, 40227 Düsseldorf, durchge- führt, Tel. 0211 7776-0. 6. Die Gewerbeanmeldung Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach der Gewerbeordnung (GewO). Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei den Gewerbemeldestellen der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung, wo das Gewerbe ausgeübt werden soll. Die erforderlichen Vordrucke werden dort ausgehändigt. Die Anmeldung selbst kann persönlich (Beauftragte benötigen eine schriftliche Vollmacht) oder schriftlich erfolgen. Der Anmeldung sind in Kopie beizufügen: eine Kopie der Taxi- / Mietwagenerlaubnis bei Eintragung ins Handelsregister ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug darüber hinaus sollte bei Anmietung gewerblicher Räume durch Vorlage eines Mietvertrages oder ei- ner Bescheinigung des Vermieters dessen Einverständnis nachgewiesen werden. Dies gilt insbeson- dere auch für privat genutzte Wohnungen. Über jede Gewerbeanmeldung erfolgt eine Mitteilung an das zuständige Finanzamt, die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr), das Staatliche Amt für Arbeitsschutz und die IHK durch die Gewerbemeldestelle. Die Gewerbemeldestellen im Bezirk der IHK Düsseldorf erreichen Sie unter folgenden Adressen: Stadtverwaltung Düsseldorf Stadtverwaltung Erkrath Ordnungsamt / Gewerbemeldestelle Ordnungsamt / Gewerbemeldestelle Heinrich-Erhardt-Str. 61 Bahnstr. 2 40468 Düsseldorf 40699 Erkrath Tel. 0211 89-93710 Tel. 0211 2407-117 Stadtverwaltung Haan Stadtverwaltung Heiligenhaus Ordnungsamt / Gewerbemeldestelle Ordnungsamt / Gewerbemeldestelle Kaiserstr. 85 Hauptstr. 157 42781 Haan 42579 Heiligenhaus Tel. 02129 911-167 Tel. 02056 13-1 12 Stand 02/2019
Stadtverwaltung Hilden Stadtverwaltung Langenfeld Ordnungsamt / Gewerbemeldestelle Ordnungsamt / Gewerbemeldestelle Am Rathaus 1 Konrad-Adenauer-Platz 1 40721 Hilden 40764 Langenfeld Tel. 02103 72-323 Tel. 02173 794-420 Stadtverwaltung Mettmann Stadtverwaltung Monheim Ordnungsamt / Gewerbemeldestelle Ordnungsamt / Gewerbemeldestelle Neanderstr. 85 Rathausplatz 2 40822 Mettmann 40789 Monheim Tel. 02104 980-0 Tel. 02173 951-9 Stadtverwaltung Ratingen Stadtverwaltung Velbert Ordnungsamt / Gewerbemeldestelle Ordnungsamt / Gewerbemeldestelle Minoritenstr. 2-6 Thomas-Str. 1 40878 Ratingen 42551 Velbert Tel. 02102 98-2270 Tel. 02051 26-0 Stadtverwaltung Wülfrath Ordnungsamt / Gewerbemeldestelle Goethestr. 21 42489 Wülfrath Tel. 02058 18-0 7. Bestellung eine Geschäftsführers Kann oder möchte der Nachweis der fachlichen Eignung nicht durch den Firmeninhaber erbracht werden, so kann ein Geschäftsführer bestellt werden, der über die erforderliche fachliche Eignung verfügt. „Unter einer für die Führung der Geschäfte bestellten Person ist jemand zu verstehen, der von dem Unterneh- mer, nicht nur vorübergehend, durch Vertrag zur laufenden Leitung der in einem Güterkraftverkehrsunternehmen anfallenden Geschäfte bestellt, mit den dazu erforderlichen Vollmachten versehen ist und tatsächlich auch lau- fend die Leitung ausübt. Diese Person muss das Unternehmen verantwortlich und selbständig leiten und muss deshalb an Stelle des Unternehmers tätig werden. Keinesfalls reicht es aus, wenn der Unternehmer, dem die notwendige Fachkunde fehlt, eine fachkundige Person einstellt, die ihn in einschlägigen Fragen lediglich fach- kundig berät, ohne dass der Unternehmer die Leitung des Betriebes aus der Hand gibt.“ (OVG Lüneburg, Urteil vom 10.9.1971 – VI OVG A 112/70 – VRS 42,460) Neben den Anforderungen an die fachliche Eignung (Punkt 2.3), muss der Geschäftsführer auch die Anforde- rungen an die persönliche Zuverlässigkeit (Punkt 2.1) erfüllen. Der Firmeninhaber muss mit dem Geschäftsführer einen Arbeits- und Geschäftsführungsvertrag abschließen! Er gibt somit die Führung/Leitung seines Unternehmens in fremde Hände und übt selbst keine leitende Tätigkeit im eigenen Unternehmen aus. Der Firmeninhaber kann somit in dieser Zeit auch nicht die fachliche Eignung auf Grund einer leitenden Tätigkeit im eigenen Unternehmen erwerben. Um einem Umgehungstatbestand vorzubeugen und sicherzustellen, dass der Geschäftsführer auch tatsächlich als solcher eingesetzt und tätig wird, wurden folgende Punkte als Merkmale erarbeitet: Schriftliche Geschäftsführungs- /Arbeitsvertrag Branchenübliche Vergütung Nachweis der Lohnabrechnung Nachweis der Entrichtung von Lohnsteuer und Sozialabgaben Gewährleistung der ganztägigen Geschäftsführung Alleinige Zeichnungsberechtigung für alle Personenverkehrsbelange Bankvollmacht über das Geschäftskonto Gewährleistung, dass der Geschäftsführer im Rechts- und Geschäftsverkehr auftritt Kündigungszeiten oder befristete Geschäftsführerzeiten müssen deutlich im Vertrag angesprochen wer- den 13 Stand 02/2019
8. Übertragung eines Betriebes In der Regel ist die Anzahl der Konzessionen für Taxen limitiert. Dies bedeutet, dass man entweder so lange auf die Zuteilung einer Genehmigung warten muss, bis ein Bewerber seine Konzession zurück gibt, einem Unter- nehmer diese entzogen wird oder ggf. neue zusätzliche Genehmigungen erteilt werden. Zudem muss man auf den so genannten „Wartelisten“ geführt werden und zum gegebenen Zeitpunkt „an der Reihe“ sein. Eine Alternative ist es, einen bestehenden Taxibetrieb komplett zu übernehmen. D. h. man übernimmt nicht nur die Genehmigung, sondern das gesamte Unternehmen mit sämtlichen Taxen, Mitarbeitern, Betriebseinrichtun- gen, Aktiva, Passiva, usw. Der Käufer muss sich somit vor Unterzeichnung eines Kaufvertrages eingehend über das betreffende Unter- nehmen und dessen wirtschaftliche Situation informieren! Insbesondere über evtl. vorhandene Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt, Stadt-/Gemeindekasse, Sozialversicherungsträgern und der Berufsgenossenschaft sollte man Auskünfte einholen. Die wirtschaftliche Situation des zu übernehmenden Unternehmens sollte durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer attestiert werden. Der Wert des Fuhrparks kann durch ein Gutachten eines Kfz-Sachverständigen ermittelt werden. Der Kaufvertrag muss schriftlich fixiert und der Genehmigungsbehörde zusammen mit dem Übertragungsantrag vorgelegt werden. Bis zur Genehmigung der Übertragung des Betriebes sollte der Kaufpreis auf ein Sperrkonto hinterlegt werden, auf den der Verkäufer erst bei vollzogener Übertragung Zugriff hat. Wird dem Antrag auf Übertragung nicht stattgegeben, so bleibt der bisherige Unternehmer weiterhin Genehmi- gungsinhaber. Das Verwaltungsgericht Köln (Az.: 18 K 1260/13 vom 18.10.2013) hat jedoch der Übertragung von Taxiunter- nehmen eine Absage erteilt, wenn der übertragungswillige Altkonzessionär nicht mehr zuverlässig ist. Der übertragungswillige Altkonzessionär ist Antragsteller im Sinne des PBefG. Ist dieser Altkonzessionär nicht (mehr) zuverlässig im Sinne des PBefG und der PBZugV, so ist dieser kein „verdienter Altkonzessionär“ im Sin- ne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG). Eine Übertragung des Unternehmens ist in diesen Fällen daher zu versagen. 14 Stand 02/2019
9. Anlagen Orientierungsrahmen - Fachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenverkehr Sachgebiete Sachgebietsinhalte nach Anhang I Rechtsquellen und Hinweise der Richtlinie 96/26/EG 1. Recht 1.1 Personenbeförderungs- Der Bewerber muss insbeson- Personenbeförderungsgesetz (PBefG) recht dere Berufszugangsverordnung für den - den Ordnungsrahmen für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) Taxen- und Mietwagenver- Verordnung über den Betrieb von Kraft- kehr, die Regelungen für den fahrunternehmen im Personenverkehr Zugang zum Beruf sowie über (BOKraft) Kontrollen und die Ahndung von Zuwiderhandlungen, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum PBefG - die Regelungen für die Ta- rifbildung im Taxen- und Miet- Freistellungsverordnung zum PBefG wagenverkehr kennen. 1.2 Gewerberecht Der Bewerber muss Gewerbeordnung (GewO) (Grundzüge) die allgemeinen Regelungen für die Gründung eines Unterneh- mens des Taxen- und Mietwa- genverkehrs kennen. 1.3 Straßenverkehrsrecht Der Bewerber muss insbeson- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) dere StVG, StVZO - die erforderlichen Qualifikatio- StVO (Busspuren, Anschnallpflicht) nen des Fahrpersonals (Fahr- erlaubnis, ärztliche Bescheini- gungen, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung usw.), - die Vorschriften über die Kin- dersicherungspflicht kennen. Fahrpersonalgesetz (FPersG), Arbeits- 1.4 Arbeitsrecht Der Bewerber muss insbeson- zeitgesetz, Allgemeines Gleichbehand- dere kennen lungsgesetz (AGG) Arbeitsschutzge- - die Regeln für Arbeitsverträge setz (ArbSchG) Arbeitssicherheitsge- von Taxen- und Mietwagenun- setz (ASiG), Jugendarbeitsschutzge- ternehmen (Form der Verträ- setz, Kündigungsschutzgesetz, Bun- ge, Verpflichtungen der Ver- desurlaubsgesetz, Entgeltfortzahlungs- tragsparteien, Arbeitsbedin- gesetz, Mutterschutzgesetz, gungen und -dauer, bezahlter SGB IX, Teilzeit- und Befristungsgesetz Jahresurlaub, Arbeitsentgelt, Auflösung des Arbeitsverhält- nisses usw.), - das Arbeitszeitgesetz und die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals. 1.5 Sozialversicherungs- Der Bewerber muss Bücher des Sozialgesetzbuches (SGB) recht die sozialversicherungsrechtli- chen Verpflichtungen des Ar- beitgebers kennen. 15 Stand 02/2019
1.6 Grundzüge des Beförde- Der Bewerber muss insbeson- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) rungsvertragsrechts dere - die wichtigsten Vertragstypen, PBefG die im Taxen- und Mietwagen- verkehr üblich sind, kennen, - in der Lage sein, einen Beför- derungsvertrag auszuhandeln. 1.7 Handelsrecht Der Bewerber muss Gesellschaftsrecht nach HGB und BGB Grundkenntnisse der Rechts- formen von Handelsgesellschaf- ten sowie der Vorschriften zur Gründung und Führung dieser Gesellschaften besitzen. 1.8 Steuerrecht Der Bewerber muss insbeson- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) dere die Vorschriften kennen für - die Umsatzsteuer auf Ver- Einkommensteuergesetz (EStG) kehrsleistungen (u. a. die Re- Umsatzsteuergesetz (UStG), Richtli- geln für die Ausstellung von nien (UStR) Rechnungen und Quittungen), Umsatzsteuerdurchführungsverordnung - die Kraftfahrzeugsteuern, die Einkommenssteuern und die Gewerbesteuer. 2. Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens 2.1 Zahlungsverkehr Der Bewerber muss insbeson- Scheckarten, Kreditkartensysteme, dere Wechselschuldner, Wechselgläubiger, die Arten der Lastschriftverfahren, - die rechtlichen und praktischen Überweisung, Bestimmungen für die Ver- wendung von Schecks, Wech- verschiedene Finanzierungsarten (Ei- seln, Eigenwechseln, Kredit- gen- und Fremdfinanzierung), Darle- karten und anderen Zah- hensarten, Kreditsicherung lungsmitteln und -verfahren Finanzplanung und -analyse kennen, - Grundkenntnisse der ver- schiedenen Kreditformen (Bankkredite, Dokumentenk- redite, Kautionen, Hypothe- ken, Leasing, usw.) haben, - die Finanz- und Rentabilitäts- lage des Unternehmens ermit- teln können. 2.2 Kostenrechnung Der Bewerber muss insbeson- Kostenrechnungssysteme, Kostenar- dere ten-, Kostenstellen-, Kostenträger-, Deckungsbeitragsrechnung, Kosten- die Kostenbestandteile (fixe und Angebotskalkulation. Kosten, variable Kosten, Be- triebskosten, Abschreibungen usw.) kennen und je Fahrzeug, Kilometer oder Fahrt berechnen können. 2.3 Beförderungsentgelte Der Bewerber muss insbeson- und -bedingungen dere Beförderungsentgelte kalkulie- ren können. 16 Stand 02/2019
2.4 Beförderungs- Der Bewerber muss insbeson- Fahrer bezogene, Fahrzeug bezogene, dokumente dere Unternehmer bezogene Beförderungs- dokumente die bei jeder Beförderung mitzu- führenden Schriftstücke und die Aufbewahrungsfristen kennen. 2.5 Buchführung Der Bewerber muss insbeson- § 238 HGB, §§ 140 – 141 AO, § 22 dere UStG, - die allgemeinen Verpflichtun- § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz, gen bzgl. Führung von Ge- schäftsbüchern, Aufbewah- rungsfristen usw. kennen Abgabenordnung - ein Kassenbuch führen kön- nen, Inventur, Inventar, Abschreibung, - Kenntnisse über die Ermittlung Grundbuch, Hauptbuch, Kassenbuch, des Gewinns durch eine Ein- Kontenführung, Aufbewahrungspflich- nahme-/Ausgaben- ten Überschussrechnung haben. 2.6 Versicherungswesen Der Bewerber muss insbeson- Haftpflichtversicherungen (u. a. Kfz- dere Haftpflicht, Betriebshaftpflicht) die im Taxen- und Mietwagen- Rechtsschutzversicherungen (Ver- verkehr vorgeschriebenen Ver- kehrs-, Betriebs-, Privatrechtsschutz) sicherungen (vor allem Kraft- Sachversicherungen (u. a. Fahrzeug-, fahrthaftpflichtversicherung, Betriebsschaden-, Gebäude-, Einrich- gesetzliche Unfallversicherung) tungsversicherungen) mit ihrem Versicherungsschutz und ihren Verpflichtungen ken- Persönliche Versicherungen (u. a. Al- nen. ter, Krankheit, Pflege) 17 Stand 02/2019
3. Technische Normen und technischer Betrieb 3.1 Zulassung und Betrieb der Der Bewerber muss insbesondere StVZO Fahrzeuge die Formalitäten für die Erteilung Fahrzeug-Zulassungsverordnung der Betriebserlaubnis und die Zu- (FZV) lassung dieser Fahrzeuge kennen. BOKraft 3.2 Ausrüstung und Beschaf- Der Bewerber muss insbesondere BOKraft fenheit der Fahrzeuge die Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge je nach Einsatz- StVZO, StVO zweck kennen. 3.3 Instandhaltung und Unter- Der Bewerber muss insbesondere StVZO, BOKraft suchung der Fahrzeuge - Pläne für die regelmäßige War- tung der Fahrzeuge und ihre Aus- Hauptuntersuchung, Sicherheits- rüstung aufstellen können, prüfung, Abgasuntersuchung, Untersuchungsfristen, Nachweis- - die Vorschriften für die technische formen, Überwachung dieser Fahrzeuge kennen. Wartungspläne 3.4 Bereitstellung der Fahrzeu- Der Bewerber muss insbesondere PBefG ge - die gesetzlichen Bestimmungen für das Bereitstellen von Taxen / StVO Mietwagen, (ggf. Taxenordnung) - die Regeln für das Verhalten an Taxenhalteplätzen kennen. Bundesnetzagentur für Elektrizi- 3.5 Fernsprech- und Funkver- Der Bewerber muss insbesondere tät, Gas, Telekommunikation, kehr die Vorschriften für Genehmigung Post und Eisenbahn und Betrieb eines Funknetzes ken- Telekommunikationsgesetz nen. (TKG) insb. §§ 55 Abs.9, 61 Abs. 1 und 2, 132 Abs. 1 und 3 4. Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung, Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge 4.1 Verkehrssicherheit Der Bewerber muss insbesondere BGG-Nr. 915 "Prüfung von Fahr- zeugen durch Fahrpersonal", Anweisungen an die Fahrer zur straßenverkehrsrechtliche Vor- Überprüfung der Sicherheitsvor- schriften zu besonderen Gefah- schriften für den Zustand der Fahr- ren (Verkehrszeichen), Bremsen zeuge und der Ausrüstung sowie von Fahrzeugen für sicherheitsbewusstes Fahren ausarbeiten können. 4.2 Unfallverhütung und Maß- Der Bewerber muss insbesondere Unfallverhütungsvorschriften der nahmen, die bei Unfällen zu Berufsgenossenschaft für Trans- in der Lage sein, Maßnahmen für ergreifen sind port und Verkehrswirtschaft (BG das Verhalten bei Unfällen auszu- Verkehr), insbesondere UVV arbeiten und geeignete Maßnah- "Fahrzeuge" (BGV D 29), men zu ergreifen, um die Wieder- „Grundsätze der Prävention“ holung von Unfällen und schweren (BGV A 1) Verstößen zu vermeiden. 18 Stand 02/2019
4.3 Grundregeln des Umwelt- Der Bewerber muss § 47 StVZO (Abgase) schutzes bei der Verwen- - insbesondere die Grundregeln § 47a StVZO (Abgasuntersu- dung und Wartung der des Umweltschutzes bei der Ver- chung) Fahrzeuge wendung und Wartung der Fahr- Kreislaufwirtschafts- und Abfall- zeuge kennen, gesetz - Maßnahmen gegen Luftver- Altölverordnung schmutzung durch Abgase der Kraftfahrzeuge und gegen Lärm- Wasserhaushaltsgesetz belästigung treffen können. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und hierzu erlassene verkehrsrelevante Verordnungen (u. a. 22. BImSchV, 35. BIm- SchV) 5. Grenzüberschreitender Straßenpersonenverkehr 5.1 Personenbeförderungs- Der Bewerber muss §§ 52, 53 PBefG recht, das im Verkehr mit wissen, welche Personenbeförde- Funkverkehr benachbarten Staaten gilt rungen in das benachbarte Ausland und im benachbarten Ausland zu- lässig sind. 5.2 Pass- und zollrechtliche Der Bewerber muss Reisepass, Visum, Vorschriften mit Bedeutung - in Grundzügen wissen, welche internationale grüne Versiche- für den internationalen Ta- Waren nicht befördert werden dür- rungskarte, xen- und Mietwagenverkehr fen und in welchen Fällen Waren Mitnahme z.B. von Betäu- abgabenfrei mitgebracht werden bungsmitteln, Waffen, Spreng- dürfen, stoffen - welche personenbezogenen Aus- weispapiere es gibt. 5.3. Beförderungsdokumente Der Bewerber muss Fahrer bezogene, Fahrzeug bezogene, Unternehmer bezo- die bei Auslandsfahrten mitzufüh- gene Beförderungsdokumente renden Schriftstücke kennen. Ihre Ansprechpartner: Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Ernst-Schneider-Platz 1 40212 Düsseldorf Fachberatung: Simone Gilcher Telefon: 0211 3557-276 E-Mail: gilcher@duesseldorf.ihk.de www.duesseldorf.ihk.de www.twitter.com/ihkdus www.facebook.com/IHKDus/ 19 Stand 02/2019
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Karriereziel Existenzgründung Mit der IHK zur Selbstständigkeit Unser Komplett-Leistungsangebot umfasst praxisorientierte Basisseminare zur Existenzgründung „Wie mache ich mich selbstständig?“ sowie Nachfolgeberatungen. Diese Seminare finden jeweils samstags, in der Zeit von 8:30 bis 16:30 Uhr im IHK-Forum, Karlstr. 88, statt. Referenten sind ExistenzgründungsberaterInnen der IHK Düsseldorf. Seminarinhalte: • persönliche und fachliche Voraussetzungen • formelles Anmeldeverfahren • Fragen zur Rechtsform • Steuern, Versicherungen, Standortfragen • Businessplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau • Liquiditätsplan, Kapitalbedarf, staatliche Finanzierungshilfen Das Teilnahmeentgelt beträgt 95,-- Euro. Kostenfreie Zusatzleistungen: Seminarunterlagen und Musterpläne, Folgeberatungen zu speziellen Sachfragen, z.B. zum Ge- schäftskonzept, zum Rentabilitätsplan etc. Im Einzelfall Kontaktherstellung zu Kooperationspartnern wie z. B. „Alt- hilft- Jung“ oder den „Wirtschafts-Junioren Düsseldorf“ Bitte melden Sie sich online unter www.duesseldorf.ihk.de - Rubrik Seminare/Lehrgänge an. Ansprechpartner: Rudolf Fuchs Tel. 0211 17243-31 Fax: 0211 17243-39 E-Mail: fuchs@duesseldorf.ihk.de 21 Stand 02/2019
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