EXPERTISE UND VORSCHLÄGE DER CDU BURGSTEINFURT ZUM BETRIEB UND ERHALT DER STEINFURTER BÄDER - DIE STEIN GMBH UND DIE BÄDERFRAGE
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Die StEIn GmbH und die Bäderfrage Expertise und Vorschläge der CDU Burgsteinfurt zum Betrieb und Erhalt der Steinfurter Bäder Öffentliche Zusammenstellung der Daten, Fakten, Hintergründe, Forderungen Seite 1 von 11
Stand: 6. September 2016 Seite 2 von 11
Inhaltsverzeichnis STEIN GMBH UND DIE BÄDERFRAGE ................................................................... 4 Allgemeines............................................................................................................................................ 4 Wichtige Fakten ..................................................................................................................................... 4 Sachstand Freibad Steinfurt................................................................................................................. 5 Sachstand Kombibad Borghorst ......................................................................................................... 6 Nahversorgung des Freibades mit Wärme ......................................................................................... 7 Unterhaltungsverpflichtungen aus gesetzlichen Vorgaben ............................................................. 7 Betrieb der Bäder durch die StEIn GmbH ........................................................................................... 8 Daten zu den Bädern der Stadt ............................................................................................................ 8 Subjektive Wahrnehmungen ................................................................................................................ 9 Finanzierungsmöglichkeiten .............................................................................................................. 10 VORSCHLÄGE ........................................................................................................ 11 Seite 3 von 11
StEIn GmbH und die Bäderfrage Allgemeines Bei den Bädern der Stadt handelt es sich um Sport- und Freizeitanlagen, die sowohl Vereinen, Schulen, anderen Gruppen und individuellen Nutzern zur Verfügung stehen. Es sind Einrichtungen und Vermögensgegenstände in Steinfurt, die auch von BürgerInnen aus anderen Kommunen genutzt werden. Das Freibad stellt also über den Sport- und Freizeitwert hinaus einen Standortvorteil dar, der die Stadt als Wohn- und Einkaufsstadt und auch für den Tourismus attraktiv macht. Das Freibad verfügt über ein wettkampftaugliches 50 m Becken, wovon es im Kreis Steinfurt nur noch ein weiteres gibt. Dies ist für die Vereine ein immens wichtiger Punkt und entspricht auch dem Status der Kreisstadt als Mittelzentrum. Wichtige Fakten - Der Betrieb der Bäder belastet den Haushalt der Stadt nicht. - Der Steuerliche Querverbund zwischen den Stadtwerken und der StEIn GmbH ist aus zwei Gründen geschaffen worden und besteht noch nicht ganz drei Jahre (CDU Initiative und einstimmiger Ratsbeschluss): 1. Steuersparmodell 2. Erhalt der Bäder (nicht nur des Kombibades) Der 1. Punkt funktioniert sehr gut und kommt gut zum Tragen. - Der Auftrag bei der Gründung des steuerlichen Querverbundes war u.a. der Erhalt der Bäder /und nicht nur des Kombibades). Es ist zudem ein Sanierungsstau eingetreten. - Das Blockheizkraftwerk zwischen Polizei und Kreishaus wird mit Biogas aus der Gemeinschaftsbiogasanlage Hollich (Betreiber und Investoren sind 46 Landwirte und 23 mit Kapital beteiligte Steinfurter) betrieben. Die Abwärme wird im Winter für die Heizung des Kreishauses incl. neuem Anbau, des Gebäudes der Kreiswirtschaftsförderung, des Gesundheitsamtes, der Technischen Schulen, des Altenheimes und Gesundheitszentrums und des sogenannten Werk II (ehem. Schwesternwohnheim) des Kreises genutzt. Im Sommer wird damit das Freibad geheizt. Eine Aufkündigung wäre ein schlechtes Signal an die, an der Gemeinschaftsanlage beteiligten BürgerInnen, auch vor dem Umweltgesichtspunkt, dass die Abwärme dann ungenutzt an die Luft abgegeben werden müsste und damit zu einer erheblichen Einnahmeverlust aus dem EEG führt. Auch müsste der Grundpreis, der den größten Kostenfaktor bei der Wärmeversorgung ausmacht, weiter von der Stadt zu tragen sein. - Auf dem Dach des Freibades Steinfurt gibt es eine Bürgerphotovoltaikanlage. Auch den daran beteiligten Bürgern müsste bei einer Schließung des Freibades vermittelt werden, dass diese Anlage dort nicht weiter betrieben werden kann (Regressfrage?). Seite 4 von 11
- Viele Sportveranstaltungen können nur im Freibad und nicht im Kombibad durchgeführt werden (Triathlon, Pokalschwimmen, 24-h-Schwimmen, Wasserballturnier etc.). Ein Wegfall dieser Veranstaltungen hätte nicht nur für die Vereine erhebliche negative Auswirkungen auf deren Attraktivität und Mitgliederzahl, sondern auch auf die Bürgerinnen und Bürger der Stadt und die Attraktivität und der Bekanntheit der Kreisstadt als Schul-, Kultur-, Sport- und Touristikort. - Auch bei, von Dritten betriebenen Bädern – wie z.B. dem Coburgbad in Münster – ist ein Betrieb nicht kostendeckend. (Beim Coburgbad trägt die Stadt Münster jährlich 200.000 €.) - Eine Übernahme durch einen (privaten) Dritten, wie z. B. die Vereine oder den Förderverein scheidet allein durch den Sanierungsstau aus. - Entsprechende Kosten fallen jährlich auch bei anderen Sportstätten (Turnhallen, Stadien) an, von denen wir als Stadt im Übrigen sogar mehrere vorhalten und betreiben. - Andere Kommunen bauen und öffnen sogar noch Bäder, um die Attraktivität ihrer Kommune zu erhöhen. Als aktuelles Beispiel kann man die Eröffnung eines neunen Hallenbades mit 50 m Becken in Düsseldorf nennen. Sachstand Freibad Steinfurt Das Becken des Freibades Steinfurt ist sanierungsbedürftig, aber auch sanierungsfähig. Ein Totalersatz des Beckens ist nicht erforderlich. Der derzeitige Beckenzustand führt zu erhöhten Betriebskosten, die durch eine Sanierung des Beckens langfristig gesenkt werden können. Da hier das Angebot des "Fördervereins Steinfurter Bäder" und von BürgerInnen mit einer Muskelhypothek besteht, können die Kosten ggf. auch noch deutlich gesenkt werden. Eine Schwachstelle, allerdings mit Bestandsschutz, ist das Planschbecken. Problematisch ist hier die Abführung des Brauchwassers. Eine Änderung des Wasserflusses ist zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund des Bestandschutzes also nicht erforderlich. Fliesenschäden konnten und können auch weiterhin durch den Tausch einzelner Fliesen behoben werden. Die Umkleiden sind funktionsfähig und funktionstüchtig. Auch hier besteht derzeit kein Handlungsbedarf. Ein ebenerdiger behindertengerechter Zugang besteht hinter dem Kassenhäuschen. Ähnlich sieht es mit den Sanitär- und Duschbereichen aus, auch, wenn insbesondere eine behindertengerechte Toilette und Dusche fehlt. Hier kann man über die Schaffung entsprechender Einrichtungen an anderer Stelle in dem Bestandsgebäude eine Lösung herbeiführen. Die bestehenden Sanitär- und Duschanlagen müssten so nicht angetastet werden. So können die Kosten deutlich reduziert werden. Der Kiosk ist sanierungsbedürftig und auch die Gestaltung ist nicht mehr zeitgemäß. Hier kann ein Konzept und ein Investitionsplan erstellt werden. Der Förderverein Steinfurter Bäder hat eine Kostenübernahmeerklärungen von mehr als 100 T€ vorliegen und auch hier das Angebot einer Muskelhypothek gemacht. Dieses Angebot umfasst ausdrücklich auch weitere Maßnahmen, wie beispielsweise eine behindertengerechte Sanitär- und Duscheinrichtung. Seite 5 von 11
Ein Blick auf die Technik zeigt, dass wesentliche Teile nicht nur voll funktionsfähig, sondern auch noch relativ neu sind. Die Filter und Pumpen sind erst zwei bis drei Jahre alt. Im Kombibad sind diese z.T. mehr als 20 Jahre alt und laufen auch noch störungsfrei. Etwa 20 Jahre alt ist allerdings der Bereich der Mess- und Regeltechnik (MSR). Diese ist jedoch immer noch voll funktionsfähig. Ein Austausch aus hygienischen Gründen ist, nicht erforderlich. Hier kann man u.U. abwarten bis es nicht mehr wirtschaftlich ist, die Technik weiter zu betreiben. Die Zeit sollte genutzt werden, um gemeinsam mit der FH am Ort - eine geeignete, nachhaltige Lösung zu erarbeiten. Durch die Fernwärme, welche aus dem mit Biogas betriebenen BHKW stammt, wird eine Temperatur von 24o C sichergestellt. An Sonnentagen ist ein Heizen des Wassers oftmals nicht erforderlich. Die Wassertemperatur steigt aufgrund des Solarertrages der Wasserfläche dann auch über 24oC hinaus. Dennoch wird die Wassertemperatur subjektiv aufgrund des Temperaturgefälles zwischen Außenluft und Wasser und der natürlichen, durch die Sonne hervorgerufenen "Aufheizung" der Menschen, oftmals als kalt empfunden. Insbesondere Schulen fahren offenbar aus diesem Grund oftmals auch im Sommer zu Zeiten, an denen das Freibad geöffnet ist, aus dem Ortsteil Burgsteinfurt mit dem Bus ins Kombibad Borghorst. Neben den Kosten hat dies auch die Auswirkung, dass ein effektiver Schwimmunterricht oftmals lediglich über einen verkürzten Zeitraum möglich ist. Sachstand Kombibad Borghorst Das Kombibad besteht aus Hallenbadbereich und Außenbecken. Die Außenanlagen sind für die Schwimmsporttreibenden Vereine und Schulen nicht geeignet. Aus diesem Grunde müssen diese im Kombibad auch im Sommer auf den Hallenbadbereich zurückgreifen. Die Becken des Kombibades sind in einem guten Zustand. Die Technik ist größtenteils wesentlich älter als die des Freibades. Aber auch hier besteht derzeit kein akuter Handlungsbedarf. Die Technik ist teilweise getrennt zwischen Außen- und Innenbecken. So ist beispielsweise die MSR des Außenbereichs ähnlich alt wie die des Freibades. Hier können die gleichen Aussagen getroffen werden wie für die MSR des Freibades Steinfurt. Die Sanitär- und Duschanlagen wurden vor einigen Jahren saniert und umgebaut. Die Geruchsbelastung stellt sich allerdings, trotz aktiver Lüftung, ähnlich dar wie im Freibad. Hier könnten nur mehrmals täglich, in Abhängigkeit von der Nutzung und Verschmutzung, stattfindende Reinigungen Abhilfe schaffen. Die Beleuchtung des Kombibades sowie Lüftung des Gebäudes verursachen erhebliche Kosten. Selbst in Sommermonaten muss die Beleuchtung des Gebäudes von morgen ca. 5 h (Beginn der Reinigungsarbeiten) bis zur Abendschließung eingeschaltet bleiben. Gleiches gilt für die Lüftung, die wie bereits festgestellt, nicht ausreichend ist. Eine Verbesserung des Klimas in der Schwimmhalle, was grundsätzlich auch dem Werterhalt dient, würde erhebliche Investitionen bedeuten. Diese wurden bisher nicht eingepreist. Seite 6 von 11
Die Innenlufttemperatur und Luftfeuchtigkeit sind insbesondere in den Sommermonaten sehr hoch. Die vorhandene Lüftungsanlage ist hierfür offensichtlich nicht ausgelegt. Die Wassertemperatur ist oftmals aufgrund der Abwärme der Blockheizkraftwerke so hoch, dass dies für ein aktives Schwimmen unangenehm ist. Beim Ausfall der BHKW wird auf die noch vorhandene Heizung zurückgegriffen. BHKG und Heizung werden mit Erdgas betrieben, welches die Stadtwerke liefern. Nahversorgung des Freibades mit Wärme Das Freibad wird mit Abwärme des mit Biogas betriebenen BHKG geheizt. (Betreiber und Investoren des BHKW sind 46 Landwirte und 23 mit Kapital beteiligte Steinfurter BürgerInnen.) Es besteht ein Wärmeliefervertrag mit der Beteiligungsgesellschaft des Kreises Steinfurt. Hierfür hat die Beteiligungsgesellschaft des Kreises eine Nahversorgungsleitung gebaut, an der die Städtische Realschule und das Freibad angeschlossen sind. Die Heizkosten für das Freibad Steinfurt gliedern sich in Grundpreis und Arbeitspreis. Der Grundpreis ist vertraglich zugesichert. Fraglich ist, ob und wenn zu wann der Wärmeliefervertrag mit der Beteiligungsgesellschaft des Kreises gekündigt werden kann. Die Refinanzierung der Nahversorgungsleitung erfolgt über den Grundpreis. Der Grundpreis für die Realschule wird sich im Falle einer Kündigung für das Freibad um den, für das Freibad entfallenden, Betrag erhöhen und nicht mehr in dem steuerlichen Querverbund einfließen können. Unterhaltungsverpflichtungen aus gesetzlichen Vorgaben Bei den Grundstücken, unbeweglichen und beweglichen Gegenständen der StEIn GmbH handelt es sich um Gemeinvermögen. Lt. Gemeindeordnung NRW sind Vermögensgegenstände pfleglich und wirtschaftlich zu verwalten. Pflegliche Verwaltung bedeutet, dass das Vermögen rechtzeitig und ausreichend unterhalten und ggf. Instand zu setzen ist. Wirtschaftliche Vermögensverwaltung strebt eine ausreichende Aufgabenerfüllung mit dem geringsten Mitteleinsatz an. Zu vermeiden sind außergewöhnliche Instandsetzungen, die dann anfallen, wenn die notwendige begleitende Betreuung der Vermögensgegenstände unterbleibt. Dem trägt auch die Bildung von Rückstellungen Rechnung, die aufwandsmäßig den Haushalt belasten, indem die Instandhaltung unterlassen wurde. Festzustellen ist, dass der schlechte Zustand des Beckens im Freibad Steinfurt schon lange bekannt ist. Sanierungsarbeiten wurden weder durchgeführt noch geplant. Rückstellungen wurden hierfür nicht gebildet. Im Kombibad wurden hingegen erhebliche Investitionen, beispielsweise bei den Sanitär- und Duschbereichen, den Umkleidekabinen, der Beleuchtung etc. getätigt. Ob dieses Vorgehen den gesetzlichen Vorgaben und Verantwortlichkeiten entspricht, soll an dieser Stelle nicht betrachtet werden. Die erforderlichen Investitionsmaßnahmen können in den nächsten Jahren – wie in Ochtrup, (Becken, gleich alt ist wie in Steinfurt) auch in Teilabschnitten erfolgen und so über mehrere Jahre finanziert werden. Seite 7 von 11
Betrieb der Bäder durch die StEIn GmbH - Die StEIn-GmbH und der steuerliche Querverbund wurde (CDU Initiative und einstimmiger Ratsbeschluss) gegründet damit die Verlustabdeckung durch den Haushalt der Stadt für die Bäder wegfällt. - Die Verlustabdeckung für die Bäder konnte ab 2013 aus dem städtischen Haushalt herausgenommen werden und trägt somit dauerhaft zu einer Einsparung im Haushalt bei. - Nach den vertraglichen Regelungen müssen die Stadtwerke eine Gewinnrücklage von 250.000 € bis zum Jahresabschluss 2019 aufbauen. - Der steuerliche Querverbund spart jährlich ca. 250 T€ an Steuern. - Mit den Jahresabschlüssen 2013 und 2014 konnte eine Gewinnrücklage von rd. 100.000 € aufgebaut werden. - Die Gewinne (!!!) von ca. 34.000 € in 2016 sollen zum Ausgleich des städtischen Haushaltes der Stadt genutzt werden. Dieser Betrag muss dann allerdings von der StEIn vorab versteuert werden. Es sind 25 % der Summe an den Fiskus zu zahlen. - Das Personal ist bei der Stadt angestellt und die StEIn GmbH erstattet die Personalkosten an die Stadt. Auch bei Schließung des Freibades Steinfurt können keine Personen freigestellt werden. Daten zu den Bädern der Stadt Die Nutzung des Außenbereichs des Kombibades und des Freibades Steinfurt sind stark witterungsabhängig. Dies hat sich insbesondere in dieser Freibadsaison gezeigt. Das hat sich auch bei umliegenden Freibädern, wie beispielsweise Emsdetten bemerkbar gemacht, wo man 2016 von einem Rückgang der Nutzer gegenüber dem Vorjahr von ca. 20.000 Personen ausgeht. In den letzten Jahren standen bei den Steinfurter Bädern einem Besucherrückgang dennoch steigende Einnahmen gegenüber. Eine weitere Anhebung der Eintrittsgelder sollte nicht mehr oder nur moderat erfolgen, sonst wandern noch mehr Besucher in Bäder anderer Kommunen oder Seen ab, was dann zu Einnahmeverlusten führen wird. Die Schere darf nicht zu weit auseinander klaffen. In einer guten Saison haben die Steinfurter Bäder insgesamt ca. 200.000 zahlende Gäste. Bei einer Besucherzahlt von nur 38.000 im Freibad Steinfurt sind das bei dreieinhalb Monaten Öffnungszeit ca. 11.000 Gäste pro Monat. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass das Feibad der Öffentlichkeit mindestens an sechs Wochenenden bedingt durch Sportwettkämpfe nur eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung steht. Wenn man die verbleibenden ca. 160.000 Kombibadgäste auf 11 Monate Öffnungszeit des Kombibades verteilt, so sind das monatlich ca. 14.500 Badegäste. Auch immer wieder getroffene pauschale Aussagen zur totalen Abgängigkeit des Beckens, den notwendigen Sanierungsmaßnahmen, etc., machen eine genaue Analyse der bisherigen Daten sowie noch nicht erhobener Daten unumgänglich. Ohne den Druck der Öffentlichkeit wäre kein Gutachten erstellt worden und ohne Klärung des tatsächlich notwendigen Sanierungsbedarfs, funktionierendes Gemeineigentum vernichtet worden. Die BürgerInnen der Stadt hätten keine Mitsprachemöglichkeit gehabt. Seite 8 von 11
Die von der Geschäftsführung vorgelegten Daten und Zahlen beziehen sich überwiegend auf den Zustand des Freibades Steinfurt und die dort anfallenden Kosten. Auch die immer wieder erfolgenden, öffentlichen und nichtöffentlichen Darstellungen von fallenden Besucherzahlen ohne Benchmarking oder Vergleich mit den bestimmenden Rahmenbedingungen, lassen darauf schließen, dass die dauerhafte Schließung des Freibades Steinfurt das Ziel ist. So werden zwar fünf Monate Kombibad mit zwei Wochen Freibadbetrieb verglichen, was allein schon ein total verzerrtes und falsches Bild ergibt, zumal dies nicht einmal deutlich gemacht wird, aber keine Aussagen dazu getroffen, dass von den zwei Wochen das Freibad aufgrund von Sportveranstaltungen für die Öffentlichkeit nicht zugänglich war. Ein seriöser Vergleich von Zahlenmaterial zwischen Kombibad und Freibad, ist, sofern überhaupt vergleichbar, bisher nicht erfolgt. Die Wetterabhängigkeit der Außenbereiche der Bäder sowie die Öffnungszeiten (insbesondere des Freibades, lediglich von Mitte Mai bis Anfang Sept. eines jeden Jahres), machen einen Vergleich in vielen Bereichen faktisch unmöglich. Dennoch werden Besucherzahlen von Jan. bis Ende Mai miteinander verglichen, in dessen Zeit das Freibad lediglich zwei Wochen geöffnet hatte und davon auch noch an zwei Wochenenden mit Veranstaltungen belegt und somit nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung stand. Verwunderlich ist auch, dass Daten, die gegen den Erhalt des Freibades Steinfurt sprechen immer wieder öffentlich werden oder gemacht werden, aber die Dinge, welche aufzeigen, dass eine Sanierung nicht nur möglich, sondern auch wesentlich günstiger als ursprünglich geschätzt möglich ist, als nichtöffentlich erklärt werden. So haben insbesondere mögliche Sponsoren überhaupt keinen Einblick in die notwendigen Investitionen. Der Förderverein Bäder geht davon aus, dass die Akquise von weit mehr als den bereits fest zugesagten 100 T€ dann möglich wäre, wenn nicht nur ein Ca.-Bedarf, sondern auch die Notwendigkeiten bekannt wären. Verlässliches Zahlenmaterial über die Struktur der Nutzer liegt nicht vor. So werden die kostenfreien Eintritte für unter sechs Jahre alte Nutzer, Behinderte oder sonstige begünstigten Gruppen gar nicht oder nur manuell geschätzt erfasst. Aussagen darüber, ob Nutzer aus Steinfurt oder anderen Kommunen stammen, können aufgrund fehlender Daten nicht gemacht werden. Siehe hierzu auch die Ausführungen unter "Subjektive Wahrnehmung". Subjektive Wahrnehmungen - Viele Besucher stammen nicht aus Steinfurt. Tatsächlich belastbare Zahlen gibt es offenbar dazu nicht. Eine zielgruppenorientierte Werbung ist folglich gar nicht möglich. - Werbung für die Bäder, insbesondere zu den Öffnungszeiten und Saisonvorhaltungen erfolgen nicht. - Die aufgrund des Einsatzes von Biogas im BHKW sehr gute Ökobilanz des Freibades ist nicht erkennbar. - Die Anzahl von Nutzern mit Migrationshintergrund ist deutlich angestiegen. - Die Reinigung der Sanitär- und Duschbereiche richtet sich nicht nach dem Besucher- und dadurch bedingten Benutzungsgrad. Seite 9 von 11
- Freizeitattraktivitäten werden vorwiegend im Kombibad vorgehalten. Selbst mobile Attraktionen wie die "Seeschlange" gehen nach der Hälfte der ohnehin nur dreimonatigen Saison vom Freibad ins Kombibad. - Wäre dem Ersatzbau eines 50m-Beckens im Außenbereich des Kombibades für das Freibad zugestimmt worden, wäre eine Finanzierungsdiskussion nicht aufgekommen. Finanzierungsmöglichkeiten Der Finanzbedarf steht in Abhängigkeit vom erforderlichen Investitionsvolumen. Ein Finanzplan, der lediglich die notwendigen Maßnahmen enthält muss also zunächst erstellt werden. Erst dann können Finanzierungsmöglichkeiten konkret erarbeitet und umgesetzt werden. Der Finanzbedarf kann auf verschiedene Arten gedeckt werden. Als Erstes sollte nach Festlegung der notwendigen Maßnahmen ein fünfjähriger Finanzplan aufgestellt und die Finanzierung festgelegt werden. Zur Finanzierung kann der Gewinn des Steuerlichen Querverbundens dienen, solange die vertraglichen Regelungen eingehalten werden Dies kann der Rat der Stadt den Stadtwerken und der StEIn aufgeben. Eine andere Möglichkeit wäre die Kreditaufnahme. Dies ist am sinnvollsten, wenn man möglichst viele Maßnahmen zeitnah vornimmt. Im Übrigen ist dies bei den jetzigen Zinssätzen wahrscheinlich die günstigste Finanzierungsmöglichkeit. Dazu müssten die Stadtwerke eine Bürgschaft für die Kreditverpflichtung der StEIn GmbH geben. Auch dazu kann der Rat die Geschäftsführung der beiden GmbHs verpflichten. Eine andere Möglichkeit ist der Verkauf der Flächen der StEIn GmbH an einen Dritten und die Übernahme zur Aufgabenerfüllung in Erbaupacht von dem Käufer. Dies ist aufgrund der Rechtsform der StEIn Gmbh auch vor dem Hintergrund des § 90 GO NRW und des Gesellschaftervertrages der StEIn möglich und rechtlich nicht zu beanstanden, wenn eine Rückkaufmöglichkeit vereinbart wird. Fazit ist, dass, wenn die notwendigen Ausgaben nicht aus dem steuerlichen Querverbund getragen werden können, ein Kredit die derzeit günstigste Finanzierungsvariante darstellt. Seite 10 von 11
Vorschläge Aus den vorangegangenen Ausführungen, aber auch aus den identifizierten Fragen lassen sich einige Handlungsoptionen her leiten, die sowohl den Bestand der im Gemeinvermögen liegenden Bäder langfristig sichern, deren Attraktivität steigern und die Kosten senken können. 1. Die Sanierung des Freibadbeckens wird im Herbst 2017 begonnen und kann somit vor Beginn der Freibadsaison 2018 abgeschlossen werden. Der Grundwasserspiegel ist im Herbst viel niedriger als im Frühjahr, da dass das Zeitfenster für die notwendigen Arbeiten am Freibadbecken sich entsprechend entspannt. Ferner kann das Freibad so in der gesamten Saison 2017 und auch 2018 geöffnet und genutzt werden. Ein Einnahmeausfall und Imageverlust entsteht nicht. Die Vereine haben somit keine Probleme mit Mitgliederverlust, Ausfall von Veranstaltungen etc. 2. Mit der Sanierung des Kiosks wird nach Beendigung der Freibadsaison 2016 begonnen. Dazu wird die angebotene Unterstützung des Fördervereins Steinfurter Bäder sowohl monetär, als auch als Muskelhypothek abgerufen. 3. Ein behindertengerechter Sanitär- und Duschbereich wird hinter den bestehenden Nassbereichen oder in dem gegenüber den Männersanitär- und Duschbereich liegenden Räumlichkeiten hergestellt, sobald eine entsprechende Investition finanzierbar ist. Auch hier hat sich der Förderverein grundsätzlich bereit erklärt zu unterstützen. 4. Verbesserung der Datenerhebung zum Nutzerverhalten. Insbesondere die Erfassung von PLZ der Wohnorte auf freiwilliger Basis, um daraus Schlüsse für weiteres Vorgehen ziehen zu können. 5. Erarbeitung und Umsetzung eines Akquisekonzeptes von Geldern für den Erhalt und den Betrieb der Bäder beispielsweise bei den Betreibern des BHKW, ortsansässigen Firmen etc. durch die StEIn Geschäftsführung. 6. Anhebung der garantierten Wassertemperatur auf 26 bis 27 o C. Dies führt zu einer erheblichen Attraktivitätssteigerung, wovon andere Bäder im Umland schon jetzt profitieren. Da die Kosten des Arbeitspreises der Nahwärmeversorgung nur ein Bruchteil der Gesamtheizkosten ausmacht, halten sich die Kosten hierfür in einem geringen Rahmen. Des Weiteren bestehen dadurch erweiterte Nutzungsmöglichkeiten beispielsweise durch VHS-Kurse, Schwimmkurse etc., die derzeit aufgrund der Temperatur kaum im Freibad stattfinden. Auch für Schwimmsport treibende Personen, ist diese Temperatur, entgegen den im Kombibad bestehenden hohen Wassertemperaturen, gut erträglich. 7. Für die Finanzierung der größeren Investitionsmaßnahmen wird ein langfristiger Kredit aufgenommen. Die Stadtwerke Steinfurt ermöglichen die Kreditaufnahme durch eine entsprechende Bürgschaft. 8. Es sind Attraktivitätssteigerungen zu erarbeiten, die in anderen Bädern bereits vorhanden sind und zusätzliche Einnahmen generieren (z.B. Standkörbe etc.). 9. Die Geschäftsführung der StEIn GmbH wird beauftragt, einen fünfjährigen Maßnahmenplan mit Finanzierungsvorschlag für den Erhalt des Freibades Steinfurt und des Kombibad bis zur nächsten Gesellschafterversammlung zu erarbeiten. Dabei sind die unter den Punkten 1 - 9 vorgeschlagenen Festlegungen zu berücksichtigen, auch um der gesetzlichen Verpflichtung zum Erhalt des Vermögens nachzukommen. 10. Da es um die Zukunft der Bäder der Bürgerinnen und Bürger Steinfurts geht, sind die Zahlen, Daten und Fakten transparent und öffentlich zu machen. Dies ist eine Grundvoraussetzung für Bürgerengagement, die Gewinnung von neuen Impulsen, als auch von Sponsoren und Unterstützern - das haben die Gespräche der CDU in den letzten Wochen und Monaten gezeigt. Im Übrigen handelt es sich um Gemeinvermögen. Deshalb sollten nicht nur die Benutzerzahlen sondern auch die Kosten transparent und öffentlich zu machen, damit die BürgerInnen über ihr Freibad auch wirklich mit diskutieren können. Seite 11 von 11
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