Externe Begleitung zur Prüfung eines Gemeindezusammenschlusses - Vertraulich Offertstellung für: Gemeinde Seon

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Externe Begleitung zur Prüfung eines Gemeindezusammenschlusses - Vertraulich Offertstellung für: Gemeinde Seon
Vertraulich

Offertstellung für:

Externe Begleitung zur Prüfung eines
Gemeindezusammenschlusses
Inhaltsverzeichnis

 1.   Ausgangslage                             3

 2.   Angebotsgrundlagen                       3

 3.   Grundsätzliches                          3

 4.   Vorgehensweise und Zeitplan              4

 5.   Anhang A: Projektorganisation            6

 6.   Anhang B: Aufgaben und Zuständigkeiten   8

 7.   Anhang C: Arbeitsaufwand und Kosten      9

 8.   Anhang D: Projektbegleiter               10

 9.   Anhang E: Referenzprojekte               10

10.   Anhang F: Referenzen                     11

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1.    Ausgangslage

Die Gemeinden Dürrenäsch, Hallwil und Seon arbeiten seit Jahren in vielen
Bereichen zusammen.

An den Herbst-Gemeindeversammlungen 2021 wollen die Gemeinderäte von
Dürrenäsch, Hallwil und Seon den Stimmberechtigten einen Kredit für die «Prüfung
eines Zusammenschlusses der Gemeinden Dürrenäsch, Hallwil und Seon»
beantragen.

Die Prüfung soll ergebnisoffen und partizipativ vorgenommen werden.

Die Firma PW-Consulting ist eingeladen worden, ein Angebot für die
Projektbegleitung einzureichen.

 2.    Angebotsgrundlagen

 ◼ Unser Gespräch mit den Gemeindeammännern und den
   Gemeindeschreiber/innen vom 25. Mai 2021.
 ◼ Meine Besprechung mit Gemeindeammann Hans-Peter Dössegger und
   Gemeindeschreiber Marco Hunziker vom 2. Juni 2021.
 ◼ Meine Erfahrung mit solchen Projekten.

 3.    Grundsätzliches

 ◼    Entscheidungen über Gemeindezusammenschlüsse beruhen einerseits auf
      klaren Fakten, andererseits spielen Emotionen meistens die entscheidendere
      Rolle.
 ◼    Bei Zusammenschlussprojekten und entsprechenden Vorabklärungen ist es
      unabdingbar, beiden Aspekten während des gesamten Prozesses die nötige
      Beachtung zu schenken.

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4.   Vorgehensweise und Zeitplan

 4.1 Projektstart

In einem halbtägigen Workshop legt die Projektleitung den Terminplan fest,
entscheidet über die Besetzung der Facharbeitsgruppen und definiert den
Projektablauf mit Meilensteinen.

 4.2 Arbeitsweise und Sitzungsrhythmus der Facharbeitsgruppen

Die Mitglieder der Facharbeitsgruppen konstituieren sich selbst. An einem
halbtägigen Workshop (Samstagmorgen) werden die Facharbeitsgruppen über
ihren Auftrag und den Projektablauf informiert. Jede Facharbeitsgruppe erhält ein
Drehbuch mit den gestellten Aufgaben, dem Terminplan mit Meilensteinen sowie
mit Angaben zum erwarteten Inhalt des Schlussberichts.

Insgesamt sind während der Projektphase 4 gemeinsame Sitzungen mit allen
Arbeitsgruppen geplant. Diese Treffen dienen dazu, alle Mitglieder der
Facharbeitsgruppen über den aktuellen Bearbeitungsstand zu informieren und
Erfahrungen auszutauschen.

Pro Facharbeitsgruppe sind bis zum Schlussbericht insgesamt 6-8 Sitzungen
vorgesehen.

 4.3 Bearbeitungsphase

Während etwa 12 Monaten ab Auftragserteilung bearbeiten die Facharbeitsgruppen
mit Unterstützung des Projektbegleiters sowie den Verwaltungsmitarbeitenden ihren
Auftrag. Es ist ausdrücklich erwünscht, dass die Mitglieder der Facharbeitsgruppen
ihre persönlichen Meinungen, Ängste und Befürchtungen in die Gruppe einbringen.
Kontroverse Diskussionen dürfen und sollen geführt werden. Sie sind als Teil eines
partizipativen Prozesses zu sehen und helfen mit, das Argumentarium zu
erarbeiten.

 4.4 Mitwirkungsverfahren

Nach dem Studium aller Schlussberichte nimmt die Projektleitung im Rahmen eines
eintägigen Workshops zu den Schlussberichten der Facharbeitsgruppen Stellung.
Bei Fragen oder Unklarheiten geht der Schlussbericht zur Bereinigung nochmals an
die entsprechende Facharbeitsgruppe zurück. Anschliessend werden die
Schlussberichte den drei Gesamtgemeinderäten zur Mitwirkung zur Verfügung
gestellt.

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4.5 Schlussbericht

 Nach dem abgeschlossenen Mitwirkungsverfahren erstellt der externe
 Projektbegleiter den Schlussbericht und legt diesen der Projektleitung bzw. den drei
 Gesamtgemeinderäten zur Genehmigung vor. Im Bericht sind alle wesentlichen
 Argumente, Zahlen und Fakten enthalten.

  4.6 Zusammenschlussvertrag

Die Projektsteuerung entscheidet anschliessend, ob ein Zusammenschlussvertrag
ausgearbeitet werden soll.

Sollte die Projektsteuerung zum Schluss kommen, dass ein Zusammenschluss Sinn
macht, arbeitet der externe Projektbegleiter in Zusammenarbeit mit der Verwaltung
einen Zusammenschlussvertrag aus. Dieser wird durch Protokollauszug von den
beteiligten Gemeinden verabschiedet und anschliessend dem Stimmvolk vorgelegt.

  4.7 Vorgesehener Zeitplan

 Antrag Gemeindeversammlung                                       November 2021
 Startklausurtagung                                                   Januar 2022
 Startsitzung mit allen Mitgliedern der Facharbeitsgruppen     Februar/März 2022
 Arbeit Facharbeitsgruppen                                     März-März 2022/23
 Abgabe Berichte der Facharbeitsgruppen                             31. März 2023
 Entscheid weiteres Vorgehen                                       Ende Mai 2023
 Evtl. Ausarbeitung Fusionsvertrag                                      Juni 2023
 Möglicher Abstimmungstermin für Zusammenschluss                     August 2023
 Urnenabstimmung                                                  November 2023
 Umsetzung Zusammenschluss                       Dezember 2023-Dezember 2024
 Möglicher Zeitpunkt der Fusion                                    1. Januar 2025

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Anhang A: Projektorganisation

  Projektsteuerung:

  Vereinigte Gemeinderäte Dürrenäsch, Hallwil und Seon

  Projektleitung:

  Gemeindeammann, Gemeinderätin/rat, Gemeindeschreiber                       Dürrenäsch
  Gemeindeammann, Gemeinderätin/rat, Gemeindeschreiberin                     Hallwil
  Gemeindeammann, Gemeinderätin/rat, Gemeindeschreiberin                     Seon

  Gemeindeabteilung, Kanton Aargau, Jürg Feigenwinter                        Aarau
  Peter Weber, externer Projektbegleiter                                     Mettau

       Facharbeitsgruppe 1 (Finanzen)              Facharbeitsgruppe 2 (Verwaltung)

       Facharbeitsgruppe 3 (BPU)                   Facharbeitsgruppe 4 (Bildung)

       Facharbeitsgruppe 5 (Ortsbürger)            Facharbeitsgruppe 6 (EWB)

       Facharbeitsgruppe 7 (Kultur)                Facharbeitsgruppe 8 (Infrastruktur)

                               Begleitgruppe 9 (Kommunikation)

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Facharbeitsgruppen

Es wird vorgeschlagen, 8 Facharbeitsgruppen sowie die Begleitgruppe
Kommunikation einzusetzen und aus jeder Gemeinde zwei oder drei geeignete
Personen aus der Bevölkerung in diese zu delegieren. Insgesamt werden somit 54
bis 96 Personen aus der Bevölkerung in den Prüfungsprozess eingebunden.

Thematisch bietet sich folgende Gliederung an:

1.   Finanz- und Investitionsplanung (6-8 Jahre), Steuerfuss, Auswirkungen auf
     den Finanz- und Lastenausgleich, Liegenschaften (Finanz- und
     Verwaltungsvermögen).

2.   Standort und Organisation Verwaltung, Personal, Archivwesen,
     Informatik, Gemeindeordnung, Wahlverfahren, Wappen und Ortsbezeichnung,
     Abstimmungslokale.

3.   Hoch- und Tiefbaureglement, Raumordnung und Raumentwicklung, Bau- und
     Nutzungsplanung, Werkhof, Winterdienst, Friedhof, Hausdienst, Hallenbad,
     öffentlicher Verkehr.

4.   Schulorganisation, Prognosen Schülerzahlen, Schulverträge, Tagesstrukturen.

5.   Ortsbürger, Forst, Landwirtschaft.

6.   Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Entsorgung, Sicherheit (Polizei,
     Feuerwehr, RFO, Zivilschutz) Energie.

7.   Soziales, Gesundheit, Alter, Jugend, Familie, Kultur, Brauchtum, Vereine,
     Kirchen.

8.   Liegenschaften und Infrastruktur (Zustand, Sanierungssbedarf- und mögliche
     Verwendung der Liegenschaften).
     Siedlungs-, Landwirtschafts- und Forststrassen (Zustand, Sanierungsbedarf
     und Finanzplan).

9.   Kommunikation (Konzept und Umsetzung während der Arbeit der
     Facharbeitsgruppen sowie allenfalls auch vor den Gemeindeversammlungen
     und der Urnenabstimmung.

In jenen Gruppen, die sich mit Verwaltungsaufgaben beschäftigen, sollten zwingend
Vertretungen der jeweiligen Verwaltungen mitarbeiten (Standort und Organisation,
Verwaltung, Finanz- und Investitionsplanung, Steuerfuss, Liegenschaften, Hoch-
und Tiefbaureglement, Raumordnung und Raumentwicklung, Bau- und
Nutzungsplanung, Begleitgruppe Kommunikation).

Die Facharbeitsgruppen haben den Auftrag, eine konsolidierte Haltung zu den von
der Projektleitung vorgegebenen Fragestellungen zu erarbeiten.

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Anhang B: Aufgaben und Zuständigkeiten

Aufgaben Projektsteuerung:

◼   Ist übergeordnet für das Projekt verantwortlich.
◼   Entscheidet darüber, ob ein Zusammenschlussvertrag ausgearbeitet wird.

Aufgaben Projektleitung:

◼   Führt das Projekt.
◼   Begleitet die einzelnen Facharbeitsgruppen und berichtet an den
    Sitzungen über die aktuellen Probleme und Fragestellungen.
◼   Genehmigt die Schlussberichte der Facharbeitsgruppen.
◼   Genehmigt den Schlussbericht des externen Projektbegleiters.
◼   Entscheidet über den Terminplan und sorgt für dessen Umsetzung.

Aufgabe der Facharbeitsgruppen:

◼   Abarbeitung des vorgegebenen Fragenkataloges.
◼   Erhebung der relevanten Daten in den vorgegebenen Bereichen.
◼   Erkennen der Vor- und Nachteile sowohl der bestehenden als auch
    der zukünftigen Situation.
◼   Lösungsvorschlag, wie die Organisation der Gemeinde in Zukunft
    aussehen soll.
◼   Erarbeitung eines Schlussberichtes mit einem Antrag an die
    Steuerungsgruppe.

Aufgabe externer Projektbegleiter:

◼   Vorbereitung und Führung der Sitzungen der Projektleitung.
◼   Unterstützung aller am Projekt beteiligten Fachgremien während des
    gesamten Projektes.
◼   Fachliche Begleitung der Facharbeitsgruppen.
◼   Erarbeitung eines Fragekataloges sowie des Drehbuches für die
    Facharbeitsgruppen.
◼   Vorbereitung und Moderation der öffentlichen Diskussionsveranstaltungen.
◼   Mitarbeit in der Begleitgruppe Kommunikation.
◼   Erstellen des Schlussberichtes zur Genehmigung durch die Gemeinderäte.
◼   Mithilfe bei der Erstellung eines Zusammenschlussvertrages.

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Anhang C: Arbeitsaufwand und Kosten

   Beschreibung                                                       Geschätzte
                                                                      Stunden

   1.   Projektvorbereitung und Start
   Vorbereitung, und Durchführung Workshop mit der Projektleitung                  20
   Vorbereitung und Durchführung des Workshops mit den                             40
   Facharbeitsgruppenmitglieder, Erstellen des Aufgabenkataloges
   und Abgabe am Workshop mit Terminvorgabe

   2.   Projekt
   Vorbereitung und Leitung der Sitzungen der Projektleitung                  120
   (monatlicher Sitzungsrhythmus)
   Vorbereitung und Durchführung der vier Sitzungen mit den                        20
   Facharbeitsgruppen.
   Teilnahme an den Sitzungen der Begleitgruppe Kommunikation                      40
   Führung Mitwirkungsverfahren                                                20
   Erstellen des Schlussberichts                                               30

   3.      Reserve (z.B. für Unterstützung Facharbeitsgruppen,                     50
           Infoveranstaltungen oder zusätzliche Workshops)

   Total zirka                                                                340

Projektkosten

   Projektbegleitung                                      340       CHF    68’000
                                                      Stunden
   Stundenansatz Fr. 200.00

   Total                                                            CHF    68’000

   Zzgl. Mehrwertsteuer 7,7 %                                       CHF     5’236

Die Abrechnung erfolgt monatlich.

Die Kosten für den Aufwand von Verwaltungsangestellten sind nicht einkalkuliert.
Es wird einige Gemeindeangestellte geben, die am Projekt mitarbeiten. Ob diese
Tätigkeit über das normale Arbeitspensum gedeckt oder eine zusätzliche Vergütung
nach Arbeitsstunden entrichtet wird, müssen die Gemeinden entscheiden.
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Anhang D: Projektbegleiter

                       -   Ausbildung als Automechaniker
                       -   KV-Ausbildung 1982/1983 im Abendstudium
                       -   Ausbildung zum Verkaufs- und Marketingleiter 1985 -1990
                       -   Weiterbildung in Unternehmensführung 1994/1995
                       -   Weiterbildung in Betriebswirtschaft an der BVS in Luzern 1998/1999
                       -   Mitglied Geschäftsleitung Firma Romay AG 1996 - 2000
                       -   Mitinhaber und Mitglied der Geschäftsleitung der Firma Brüco AG in
                           Rümlang 2000 – 2002 (100 Mitarbeiter)
                       -   Selbständiger Berater für Unternehmungen seit 2002 (Verkauf und
                           Organisation)
                       -   Selbständiger Berater für Gemeinden und Organisationen seit 2007
                       -   Gemeindeammann in Wil 2004-2009
                       -   Gemeindepräsident Mettauertal seit 2010
Peter Weber
Jahrgang 1958

                              Stundenansatz inkl. Spesen Fr. 200.00

Anhang E: Referenzprojekte

Projekt                                                      Zeitraum             Kosten
Zusammenschluss Mettauertal Mitglied Projektleitung und        2006 – 2009        122‘000
Leitung Umsetzung des Zusammenschlusses

Zusammenschluss Schinznach-Dorf/Oberflachs                     2011 – 2012         52‘000
Projektleitung
Entwicklungsberatung Raum Rheintal+
                                                               2014 – 2017         76‘000
Projektleitung
Leitung Projekt Zurzach Vision, Leitbild und Kommunikation     2017 – 2021        350‘000
Auftraggeber: Die Gemeinden Rietheim, Bad Zurzach,
Rekingen, Baldingen, Böbikon, Wislikofen, Rümikon, und
Kaiserstuhl.

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Anhang F: Referenzen

Daniel Baumgartner     Verwaltungsleiter                      Gemeinde Bad Zurzach

Andi Meier             Gemeindeammann                         Gemeinde Zurzach
                       Bis 31.12.2021 Leiter Verwaltung2000   Gemeinde Rekingen

Jenny Jaun             Verwaltungsleiterin                    Gemeinde Ehrendingen

Urs Burkhard           Gemeindeammann                         Gemeinde Ehrendingen

Mettau, 7. Juni 2021

Peter Weber

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