Externe Begleitung zur Prüfung eines Gemeindezusammenschlusses - Vertraulich Offertstellung für: Gemeinde Seon
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Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage 3 2. Angebotsgrundlagen 3 3. Grundsätzliches 3 4. Vorgehensweise und Zeitplan 4 5. Anhang A: Projektorganisation 6 6. Anhang B: Aufgaben und Zuständigkeiten 8 7. Anhang C: Arbeitsaufwand und Kosten 9 8. Anhang D: Projektbegleiter 10 9. Anhang E: Referenzprojekte 10 10. Anhang F: Referenzen 11 2
1. Ausgangslage Die Gemeinden Dürrenäsch, Hallwil und Seon arbeiten seit Jahren in vielen Bereichen zusammen. An den Herbst-Gemeindeversammlungen 2021 wollen die Gemeinderäte von Dürrenäsch, Hallwil und Seon den Stimmberechtigten einen Kredit für die «Prüfung eines Zusammenschlusses der Gemeinden Dürrenäsch, Hallwil und Seon» beantragen. Die Prüfung soll ergebnisoffen und partizipativ vorgenommen werden. Die Firma PW-Consulting ist eingeladen worden, ein Angebot für die Projektbegleitung einzureichen. 2. Angebotsgrundlagen ◼ Unser Gespräch mit den Gemeindeammännern und den Gemeindeschreiber/innen vom 25. Mai 2021. ◼ Meine Besprechung mit Gemeindeammann Hans-Peter Dössegger und Gemeindeschreiber Marco Hunziker vom 2. Juni 2021. ◼ Meine Erfahrung mit solchen Projekten. 3. Grundsätzliches ◼ Entscheidungen über Gemeindezusammenschlüsse beruhen einerseits auf klaren Fakten, andererseits spielen Emotionen meistens die entscheidendere Rolle. ◼ Bei Zusammenschlussprojekten und entsprechenden Vorabklärungen ist es unabdingbar, beiden Aspekten während des gesamten Prozesses die nötige Beachtung zu schenken. 3
4. Vorgehensweise und Zeitplan 4.1 Projektstart In einem halbtägigen Workshop legt die Projektleitung den Terminplan fest, entscheidet über die Besetzung der Facharbeitsgruppen und definiert den Projektablauf mit Meilensteinen. 4.2 Arbeitsweise und Sitzungsrhythmus der Facharbeitsgruppen Die Mitglieder der Facharbeitsgruppen konstituieren sich selbst. An einem halbtägigen Workshop (Samstagmorgen) werden die Facharbeitsgruppen über ihren Auftrag und den Projektablauf informiert. Jede Facharbeitsgruppe erhält ein Drehbuch mit den gestellten Aufgaben, dem Terminplan mit Meilensteinen sowie mit Angaben zum erwarteten Inhalt des Schlussberichts. Insgesamt sind während der Projektphase 4 gemeinsame Sitzungen mit allen Arbeitsgruppen geplant. Diese Treffen dienen dazu, alle Mitglieder der Facharbeitsgruppen über den aktuellen Bearbeitungsstand zu informieren und Erfahrungen auszutauschen. Pro Facharbeitsgruppe sind bis zum Schlussbericht insgesamt 6-8 Sitzungen vorgesehen. 4.3 Bearbeitungsphase Während etwa 12 Monaten ab Auftragserteilung bearbeiten die Facharbeitsgruppen mit Unterstützung des Projektbegleiters sowie den Verwaltungsmitarbeitenden ihren Auftrag. Es ist ausdrücklich erwünscht, dass die Mitglieder der Facharbeitsgruppen ihre persönlichen Meinungen, Ängste und Befürchtungen in die Gruppe einbringen. Kontroverse Diskussionen dürfen und sollen geführt werden. Sie sind als Teil eines partizipativen Prozesses zu sehen und helfen mit, das Argumentarium zu erarbeiten. 4.4 Mitwirkungsverfahren Nach dem Studium aller Schlussberichte nimmt die Projektleitung im Rahmen eines eintägigen Workshops zu den Schlussberichten der Facharbeitsgruppen Stellung. Bei Fragen oder Unklarheiten geht der Schlussbericht zur Bereinigung nochmals an die entsprechende Facharbeitsgruppe zurück. Anschliessend werden die Schlussberichte den drei Gesamtgemeinderäten zur Mitwirkung zur Verfügung gestellt. 4
4.5 Schlussbericht Nach dem abgeschlossenen Mitwirkungsverfahren erstellt der externe Projektbegleiter den Schlussbericht und legt diesen der Projektleitung bzw. den drei Gesamtgemeinderäten zur Genehmigung vor. Im Bericht sind alle wesentlichen Argumente, Zahlen und Fakten enthalten. 4.6 Zusammenschlussvertrag Die Projektsteuerung entscheidet anschliessend, ob ein Zusammenschlussvertrag ausgearbeitet werden soll. Sollte die Projektsteuerung zum Schluss kommen, dass ein Zusammenschluss Sinn macht, arbeitet der externe Projektbegleiter in Zusammenarbeit mit der Verwaltung einen Zusammenschlussvertrag aus. Dieser wird durch Protokollauszug von den beteiligten Gemeinden verabschiedet und anschliessend dem Stimmvolk vorgelegt. 4.7 Vorgesehener Zeitplan Antrag Gemeindeversammlung November 2021 Startklausurtagung Januar 2022 Startsitzung mit allen Mitgliedern der Facharbeitsgruppen Februar/März 2022 Arbeit Facharbeitsgruppen März-März 2022/23 Abgabe Berichte der Facharbeitsgruppen 31. März 2023 Entscheid weiteres Vorgehen Ende Mai 2023 Evtl. Ausarbeitung Fusionsvertrag Juni 2023 Möglicher Abstimmungstermin für Zusammenschluss August 2023 Urnenabstimmung November 2023 Umsetzung Zusammenschluss Dezember 2023-Dezember 2024 Möglicher Zeitpunkt der Fusion 1. Januar 2025 5
Anhang A: Projektorganisation Projektsteuerung: Vereinigte Gemeinderäte Dürrenäsch, Hallwil und Seon Projektleitung: Gemeindeammann, Gemeinderätin/rat, Gemeindeschreiber Dürrenäsch Gemeindeammann, Gemeinderätin/rat, Gemeindeschreiberin Hallwil Gemeindeammann, Gemeinderätin/rat, Gemeindeschreiberin Seon Gemeindeabteilung, Kanton Aargau, Jürg Feigenwinter Aarau Peter Weber, externer Projektbegleiter Mettau Facharbeitsgruppe 1 (Finanzen) Facharbeitsgruppe 2 (Verwaltung) Facharbeitsgruppe 3 (BPU) Facharbeitsgruppe 4 (Bildung) Facharbeitsgruppe 5 (Ortsbürger) Facharbeitsgruppe 6 (EWB) Facharbeitsgruppe 7 (Kultur) Facharbeitsgruppe 8 (Infrastruktur) Begleitgruppe 9 (Kommunikation) 6
Facharbeitsgruppen Es wird vorgeschlagen, 8 Facharbeitsgruppen sowie die Begleitgruppe Kommunikation einzusetzen und aus jeder Gemeinde zwei oder drei geeignete Personen aus der Bevölkerung in diese zu delegieren. Insgesamt werden somit 54 bis 96 Personen aus der Bevölkerung in den Prüfungsprozess eingebunden. Thematisch bietet sich folgende Gliederung an: 1. Finanz- und Investitionsplanung (6-8 Jahre), Steuerfuss, Auswirkungen auf den Finanz- und Lastenausgleich, Liegenschaften (Finanz- und Verwaltungsvermögen). 2. Standort und Organisation Verwaltung, Personal, Archivwesen, Informatik, Gemeindeordnung, Wahlverfahren, Wappen und Ortsbezeichnung, Abstimmungslokale. 3. Hoch- und Tiefbaureglement, Raumordnung und Raumentwicklung, Bau- und Nutzungsplanung, Werkhof, Winterdienst, Friedhof, Hausdienst, Hallenbad, öffentlicher Verkehr. 4. Schulorganisation, Prognosen Schülerzahlen, Schulverträge, Tagesstrukturen. 5. Ortsbürger, Forst, Landwirtschaft. 6. Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Entsorgung, Sicherheit (Polizei, Feuerwehr, RFO, Zivilschutz) Energie. 7. Soziales, Gesundheit, Alter, Jugend, Familie, Kultur, Brauchtum, Vereine, Kirchen. 8. Liegenschaften und Infrastruktur (Zustand, Sanierungssbedarf- und mögliche Verwendung der Liegenschaften). Siedlungs-, Landwirtschafts- und Forststrassen (Zustand, Sanierungsbedarf und Finanzplan). 9. Kommunikation (Konzept und Umsetzung während der Arbeit der Facharbeitsgruppen sowie allenfalls auch vor den Gemeindeversammlungen und der Urnenabstimmung. In jenen Gruppen, die sich mit Verwaltungsaufgaben beschäftigen, sollten zwingend Vertretungen der jeweiligen Verwaltungen mitarbeiten (Standort und Organisation, Verwaltung, Finanz- und Investitionsplanung, Steuerfuss, Liegenschaften, Hoch- und Tiefbaureglement, Raumordnung und Raumentwicklung, Bau- und Nutzungsplanung, Begleitgruppe Kommunikation). Die Facharbeitsgruppen haben den Auftrag, eine konsolidierte Haltung zu den von der Projektleitung vorgegebenen Fragestellungen zu erarbeiten. 7
Anhang B: Aufgaben und Zuständigkeiten Aufgaben Projektsteuerung: ◼ Ist übergeordnet für das Projekt verantwortlich. ◼ Entscheidet darüber, ob ein Zusammenschlussvertrag ausgearbeitet wird. Aufgaben Projektleitung: ◼ Führt das Projekt. ◼ Begleitet die einzelnen Facharbeitsgruppen und berichtet an den Sitzungen über die aktuellen Probleme und Fragestellungen. ◼ Genehmigt die Schlussberichte der Facharbeitsgruppen. ◼ Genehmigt den Schlussbericht des externen Projektbegleiters. ◼ Entscheidet über den Terminplan und sorgt für dessen Umsetzung. Aufgabe der Facharbeitsgruppen: ◼ Abarbeitung des vorgegebenen Fragenkataloges. ◼ Erhebung der relevanten Daten in den vorgegebenen Bereichen. ◼ Erkennen der Vor- und Nachteile sowohl der bestehenden als auch der zukünftigen Situation. ◼ Lösungsvorschlag, wie die Organisation der Gemeinde in Zukunft aussehen soll. ◼ Erarbeitung eines Schlussberichtes mit einem Antrag an die Steuerungsgruppe. Aufgabe externer Projektbegleiter: ◼ Vorbereitung und Führung der Sitzungen der Projektleitung. ◼ Unterstützung aller am Projekt beteiligten Fachgremien während des gesamten Projektes. ◼ Fachliche Begleitung der Facharbeitsgruppen. ◼ Erarbeitung eines Fragekataloges sowie des Drehbuches für die Facharbeitsgruppen. ◼ Vorbereitung und Moderation der öffentlichen Diskussionsveranstaltungen. ◼ Mitarbeit in der Begleitgruppe Kommunikation. ◼ Erstellen des Schlussberichtes zur Genehmigung durch die Gemeinderäte. ◼ Mithilfe bei der Erstellung eines Zusammenschlussvertrages. 8
Anhang C: Arbeitsaufwand und Kosten Beschreibung Geschätzte Stunden 1. Projektvorbereitung und Start Vorbereitung, und Durchführung Workshop mit der Projektleitung 20 Vorbereitung und Durchführung des Workshops mit den 40 Facharbeitsgruppenmitglieder, Erstellen des Aufgabenkataloges und Abgabe am Workshop mit Terminvorgabe 2. Projekt Vorbereitung und Leitung der Sitzungen der Projektleitung 120 (monatlicher Sitzungsrhythmus) Vorbereitung und Durchführung der vier Sitzungen mit den 20 Facharbeitsgruppen. Teilnahme an den Sitzungen der Begleitgruppe Kommunikation 40 Führung Mitwirkungsverfahren 20 Erstellen des Schlussberichts 30 3. Reserve (z.B. für Unterstützung Facharbeitsgruppen, 50 Infoveranstaltungen oder zusätzliche Workshops) Total zirka 340 Projektkosten Projektbegleitung 340 CHF 68’000 Stunden Stundenansatz Fr. 200.00 Total CHF 68’000 Zzgl. Mehrwertsteuer 7,7 % CHF 5’236 Die Abrechnung erfolgt monatlich. Die Kosten für den Aufwand von Verwaltungsangestellten sind nicht einkalkuliert. Es wird einige Gemeindeangestellte geben, die am Projekt mitarbeiten. Ob diese Tätigkeit über das normale Arbeitspensum gedeckt oder eine zusätzliche Vergütung nach Arbeitsstunden entrichtet wird, müssen die Gemeinden entscheiden. 9
Anhang D: Projektbegleiter - Ausbildung als Automechaniker - KV-Ausbildung 1982/1983 im Abendstudium - Ausbildung zum Verkaufs- und Marketingleiter 1985 -1990 - Weiterbildung in Unternehmensführung 1994/1995 - Weiterbildung in Betriebswirtschaft an der BVS in Luzern 1998/1999 - Mitglied Geschäftsleitung Firma Romay AG 1996 - 2000 - Mitinhaber und Mitglied der Geschäftsleitung der Firma Brüco AG in Rümlang 2000 – 2002 (100 Mitarbeiter) - Selbständiger Berater für Unternehmungen seit 2002 (Verkauf und Organisation) - Selbständiger Berater für Gemeinden und Organisationen seit 2007 - Gemeindeammann in Wil 2004-2009 - Gemeindepräsident Mettauertal seit 2010 Peter Weber Jahrgang 1958 Stundenansatz inkl. Spesen Fr. 200.00 Anhang E: Referenzprojekte Projekt Zeitraum Kosten Zusammenschluss Mettauertal Mitglied Projektleitung und 2006 – 2009 122‘000 Leitung Umsetzung des Zusammenschlusses Zusammenschluss Schinznach-Dorf/Oberflachs 2011 – 2012 52‘000 Projektleitung Entwicklungsberatung Raum Rheintal+ 2014 – 2017 76‘000 Projektleitung Leitung Projekt Zurzach Vision, Leitbild und Kommunikation 2017 – 2021 350‘000 Auftraggeber: Die Gemeinden Rietheim, Bad Zurzach, Rekingen, Baldingen, Böbikon, Wislikofen, Rümikon, und Kaiserstuhl. 10
Anhang F: Referenzen Daniel Baumgartner Verwaltungsleiter Gemeinde Bad Zurzach Andi Meier Gemeindeammann Gemeinde Zurzach Bis 31.12.2021 Leiter Verwaltung2000 Gemeinde Rekingen Jenny Jaun Verwaltungsleiterin Gemeinde Ehrendingen Urs Burkhard Gemeindeammann Gemeinde Ehrendingen Mettau, 7. Juni 2021 Peter Weber 11
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