Fachplan "Tagesbetreuung für Kinder" - Fortschreibung für das Kindergartenjahr 2022/2023
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Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 1 von 63 Fachplan „Tagesbetreuung für Kinder“ Fortschreibung für das Kindergartenjahr 2022/2023 Fachbereich Jugend, Gesundheit, Soziales Fachdienst Finanzielle Jugendhilfen Stand: Juli 2022 Stand: 07/2022
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 2 von 63 Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeines / Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung 4 II. Kindertageseinrichtungen 5 1. Finanzielle Förderung (Betriebskosten) 5 1.1 Finanzielle Basisförderung (Kindpauschalen) 5 1.2 Freiwillige Zuschüsse des Kreises Olpe zu den Trägeranteilen 5 1.3 Zusätzliche finanzielle Mittel für eingruppige Einrichtungen 7 1.4 Landesförderung für plusKITA-Einrichtungen 8 1.5 Landesförderung der Qualifizierung 10 1.6 Landesförderung der Fachberatung 10 1.7 Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten 11 1.8 Finanzielle Förderung der Familienzentren 12 1.9 Förderung der gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne (drohender) 14 Behinderung in (Regel-)Tageseinrichtungen 1.10 Begrenzung der Höhe der Rücklagen 15 1.11 Planungsgarantie 16 2. Finanzierung der investiven Kosten 16 2.1 Maßnahmen zum Erhalt von Plätzen 16 2.2 Maßnahmen zur Schaffung neuer Plätze 17 3. Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes 19 3.1 Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung 19 3.2 Elternbeiträge 20 3.3 Interkommunaler Ausgleich 20 3.4 Jugendamtselternbeirat 20 4. Buchungsverhalten der Eltern im Kindergartenjahr 2022/2023 21 5. Qualität und Ausbau der Kindertagesbetreuung 35 5.1 Besondere Anforderungen an die Bildung, Betreuung und Erziehung von 35 Kindern unter 3 Jahren 5.2 Qualitätsstandards für die Betreuung von Kindern 35 5.3 Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren 39 III. Großtagespflegestellen 41 1. Rechtliche Grundlagen 41 2. Räumliche Voraussetzungen 41 3. Ausstattung der Räumlichkeiten 42 4. Investitionskosten 43 5. Personelle Voraussetzungen 43 6. Übersicht der Großtagespflegestellen im Kreis Olpe 43 IV. Kindertagespflege 44 1. Gesetzliche Grundlagen zur Förderung in Kindertagespflege 44 1.1 Zielgruppe 44 1.2 Wunsch- und Wahlrecht 45 1.3 Zuständigkeit für Leistungen bei Kindertagespflege 45 1.4 Zusammenwirken der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe 45 Stand: 07/2022
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 3 von 63 2. Rahmenbedingungen der Kindertagespflege 45 2.1 Erforderlichkeit der Kindertagespflege 45 2.2 Geeignetheit der Kindertagespflege für das Kind 46 2.2.1 Betreuungsumfang 47 2.2.2 Eingewöhnungsphase 47 2.3 Eignung von Kindertagespflegepersonen 47 2.3.1 Persönliche Voraussetzungen 48 2.3.2 Formale Voraussetzungen 48 2.4 Qualifizierung der Kindertagespflegeperson 49 2.5 Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege 50 2.6 Vermittlung in Kindertagespflege 51 2.6.1 Betreuungsvertrag 51 2.7 Fachliche Beratung und Begleitung durch das Jugendamt 51 2.7.1 Qualitätssicherung 51 2.7.2 Vertretungsregelung 52 2.8 Kinder mit (drohender) Behinderung in Kindertagespflege 52 2.8.1 Freiwillige Leistung des Kreises Olpe 52 3. Finanzierung der Kindertagespflege 52 3.1 Geldleistung für Tagespflegepersonen 52 3.2 Beginn und Ende der Leistung 54 3.3 Berechnung der Geldleistung 54 3.3.1 Regelungen zum Urlaub 55 3.3.2 Regelungen bei Krankheit 55 3.4 Betreuungszeiten 55 3.4.1 Regelbetreuungszeiten 55 3.4.2 Randzeitenbetreuung 55 3.4.3 Nachtbetreuung 55 3.4.4 Wochenend- und Feiertagesbetreuung 55 3.5 Versicherungsschutz 55 3.5.1 Unfallversicherung 55 3.5.2 Alterssicherung 56 3.5.3 Kranken- und Pflegeversicherung 56 3.5.4 Haftpflichtversicherung 56 3.6 Gesundheitszeugnis 57 3.7 Führungszeugnis 57 3.8 Erste-Hilfe-Kurs 57 3.9 Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz 57 3.10 Fortbildungstag 57 3.11 Mietzuschuss für Räumlichkeiten zum Zwecke der Kindertagesbetreuung 58 3.12 Qualifizierungskosten 58 4. Elternbeitrag 59 5. Schlussbestimmungen 59 5.1 Übergangsregelung 59 5.2 Einzelfallregelung 59 5.3 Inkrafttreten 59 Anlage 1: 60 Beitragssatzung des Kreises Olpe über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inan- spruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 15.06.2020 Stand: 07/2022
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 4 von 63 I. Allgemeines / Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung Dieser Fachplan wurde hinsichtlich der für das Kindergartenjahr 2022/2023 geltenden Rege- lungen überarbeitet. Auf folgende wesentliche Punkte wird vorab hingewiesen: Fortschreibungsrate gemäß § 37 Kinderbildungsgesetz Anstelle der bisherigen jährlichen fixen Erhöhungspauschalen (1,5 %) greift seit dem Kinder- gartenjahr 2021/2022 die Regelung nach § 37 KiBiz. Danach werden die Kindpauschalen jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklung angepasst. Diese Rate setzt sich zu 90 % aus der Kostenentwicklung für pädagogisches Personal und zu 10 % aus der Steigerung der Kosten des allgemeinen Verbraucherpreisindex zusammen und beträgt für das ab 01.08.2023 beginnende Kindergartenjahr 1,02 %. Dies betrifft die Pauschalen für Kinder mit und ohne (drohende) Behinderung sowie die Landeszuschüsse für Familienzen- tren und plusKita. Für Zuschüsse zur Miete gilt entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex eine Fortschreibungsrate von 2,67 %. Fortschreibung Investitionsprogramm des Kreises Olpe zur Schaffung neuer Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Mit Beschluss des Kreistages vom 20.06.2022 (Drucksache DS 97/2022) wurde das Investi- tionsprogramm des Kreises Olpe zur Schaffung neuer Plätze bis zum 31.12.2025 fortge- schrieben. Gleichzeitig wurden die Förderhöchstbeträge an die Preisentwicklung angepasst und um einheitlich 20 % erhöht (siehe Punkt II.2 dieses Fachplans). Die Förderhöchstbeträge aus dem Kreisinvestitionsprogramm sind zukünftig an die Entwick- lung der Baupreisindizes des Statischen Bundesamtes gekoppelt. Die Beträge werden dann einmal jährlich entsprechend der bis Februar eines Jahres erfolgten Preisentwicklung angepasst. Stand: 07/2022
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 5 von 63 II. Kindertageseinrichtungen 1. Finanzielle Förderung (Betriebskosten) 1.1. Finanzielle Basisförderung (Kindpauschalen) Die finanzielle Basisförderung für Personal- und Sachkosten der Kindertageseinrichtungen wird gem. § 33 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz1) in Form von jährlichen Pauschalen für jedes in einer Kindertageseinrichtung aufgenommene Kind (Kindpauschalen) gezahlt. Die Höhe der Pauschalen ist abhängig vom Alter des Kindes, der gewählten Betreuungszeit so- wie der Gruppenform, der das Kind zugeordnet ist. Aus der Gesamtsumme der Kindpau- schalen, die eine Einrichtung für die Betreuung der Kinder erhält, sind sämtliche Betriebskos- ten zu finanzieren. Folgende Kindpauschalen werden für das Kindergartenjahr 2022/2023 gewährt2: Gruppenform 25 Std. 35 Std. 45 Std. Gruppenform I (20 Kinder von 2 Jahre bis zur Ein- 6.473,58 € 8.702,63 € 11.171,65 € schulung, davon 4 bis 6 Kinder zwi- schen 2 und 3 Jahren) Gruppenform II (10 Kinder im Alter von unter 3 Jah- 13.725,20 € 18.572,71 € 23.821,96 € ren) Gruppenform III (je nach Buchungszeit 20 bis 25 Kin- 5.075,96 € 6.830,55 € 9.926,02 € der im Alter von 3 Jahren und älter) Im Rahmen der Jugendhilfeplanung ist zu entscheiden, welche der genannten Gruppenfor- men mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Soweit erforder- lich, können Gruppenformen und Betreuungszeiten dabei kombiniert werden. Die Zuordnung der Kindpauschalen einer Kindertageseinrichtung erfolgt im Kreis Olpe ab dem 01.08.2020 auf Grundlage der in der Betriebserlaubnis festgelegten Gruppenstruktur (KT-Beschluss vom 15.06.2020 / DS 57/2020). 1.2. Freiwillige Zuschüsse des Kreises Olpe zu den Trägeranteilen Die unter Punkt 1 aufgeführten Kindpauschalen werden zu einem gesetzlich festgelegten Anteil vom Land sowie vom örtlichen Jugendamt übernommen (§§ 36, 38 KiBiz). Bei dem 1 https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=04320200904143952783 2 Die Kindpauschalen werden gem. § 37 KiBiz jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwick- lung angepasst. Stand: 07/2022
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 6 von 63 verbleibenden Anteil handelt es sich um den Trägeranteil. Der Kreis Olpe übernimmt diesen Trägeranteil je nach Trägerart ganz oder teilweise. Es wird dabei zwischen folgenden Trägerarten unterschieden: • Kirchliche Trägerschaft = Kirche oder Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts (z.B. kath. und ev. Träger) • Andere freie Trägerschaft = Betriebsträger, die als Träger der freien Jugendhilfe aner- kannt sind (z.B. AWO, Caritas, CJD, DRK, GFO) • Elterninitiativen = Elternvereine • Kommunale Träger = Betriebsträger ist der örtliche Träger der Jugendhilfe, eine sonstige kreisangehörige Gemeinde oder ein Gemeindeverband (im Kreis Olpe nicht vorhanden). Der Kreis Olpe übernimmt ab 01.08.2020 neben den nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zu zahlenden Zuschüssen zu den Kindpauschalen die Trägeranteile von Kindertageseinrich- tungen in folgender Höhe (KT-Beschluss von 15.06.2020 / DS 30/2020): • Kirchliche Träger: 4 % der jeweiligen Kindpauschalen • Andere freie Träger: Gesamter Trägeranteil = 7,8 % der jeweiligen Kindpauschalen • Elterninitiativen: Gesamter Trägeranteil = 3,4 % der jeweiligen Kindpauschalen Die Gesamtfinanzierung der Kindpauschalen ergibt sich aus folgendem Schema: vom Trä- Finanzierung der geranteil gesamter Kreis- gesetzlicher Landes- verbleibender restlicher Träger- freiwillige zuschuss (ge- Kindpauschalen Zuschuss JA zuschuss (gesetzl.) Kreis- anteil (4) Übernahme Träger- setzl. u. freiwillig) an Träger (1) an JA (2) zuschuss (3) anteil (6) je nach Trägerart durch Kreis (7) (5) Berechnung: (1) – (2) 100% – (1) (4) – (5) (3) + (5) Kirchliche Träger 89,7% 40,3% 49,4% 10,3% 4,0% 6,3% 53,4% Andere freie Träger 92,2% 40,0% 52,2% 7,8% 7,8% 0,0% 60,0% Elterninitiativen 96,6% 42,3% 54,3% 3,4% 3,4% 0,0% 57,7% Wie oben dargestellt, beläuft sich der freiwillige Kreiszuschuss bei kirchlichen Einrichtungen auf 4 %. Für einzelne Einrichtungen wird jedoch aufgrund diverser Einzelbeschlüsse (z. B. DS 39/2018) der volle Trägeranteil von bisher 12 % ab einer bestimmten Anzahl von Kindern bzw. Gruppen übernommen (KT-Beschluss von 15.06.2020 / DS 30/2020). Hintergrund ist insbesondere, dass die Stand: 07/2022
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 7 von 63 Kirche zusätzliche Betreuungsplätze nur genehmigt, wenn die Schaffung zusätzlicher Gruppen bzw. Plätze kostenneutral erfolgt. Hierbei handelt es sich um folgende Einrichtungen: Übernahme des vollen Kindertageseinrichtung Trägeranteils St. Antonius Hillmicke ab dem 26. Kind Ev. Martin Luther Attendorn ab dem 51. Kind St. Matthäus Rüblinghausen ab dem 51. Kind St. Hubertus Ottfingen ab dem 51. Kind St. Martin Attendorn ab dem 71. Kind St. Clemens Drolshagen ab dem 76. Kind St. Nikolaus Grevenbrück ab dem 76. Kind St. Marien Olpe ab dem 76. Kind St. Martinus Olpe ab dem 76. Kind St. Severinus Möllmicke ab dem 76. Kind St. Marien Altenhundem für den Betrieb der 5. Gruppe Darüber hinaus übernimmt der Kreis Olpe den gesamten Trägeranteil für a) zeitlich befristete „Übergangsgruppen“ (KT-Beschluss vom 16.03.2009 / DS 34/2009) sowie b) dauerhafte zusätzliche Gruppen (KT-Beschluss vom 19.03.2018 / DS 39/2018) in kirchlicher Trägerschaft. 1.3 Zusätzliche finanzielle Mittel für eingruppige Einrichtungen Nach § 35 Abs. 1 KiBiz kann bei eingruppigen Einrichtungen ein weiterer Pauschalbetrag von bis zu 15.000,00 € geleistet werden, wenn der Träger ohne diesen zusätzlichen Betrag die Einrichtung nicht ausreichend finanzieren kann. Voraussetzung für die Gewährung der Leistung ist, dass die Einrichtung wegen fehlender Finanzmittel in ihrer Existenz gefährdet ist, d.h. wenn die notwendigen Personal- und/oder Sachkosten einschließlich Rückstellungen nicht gedeckt sind. Wird diese Voraussetzung bejaht, kann der Betriebskostenzuschuss auf begründeten Antrag hin um bis zu 15.000,00 € aufgestockt werden. Für die Vergabe der Pauschalen in Höhe von bis zu 15.000 € zur Förderung eingruppiger Einrichtungen werden nachfolgende Kriterien berücksichtigt (KT-Beschluss vom 23.06.2008, Drucksache 115/2008): 1. Vorrangig sind die Mittel durch Aufstockung der Betriebskostenzuschüsse für solche Ein- richtungen einzusetzen, die in ihrer Existenz gefährdet sind. Stand: 07/2022
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 8 von 63 2. Nicht benötigte Mittel können für die zusätzliche Beschäftigung von Erziehern bzw. Er- zieherinnen im Anerkennungsjahr eingesetzt werden, sofern deren Einsatz zur Fortfüh- rung des Betriebs erforderlich ist (andernfalls würde der Zweck der Existenzsicherung der Einrichtung nicht erreicht). 3. Über die Verteilung der Mittel für die Beschäftigung von Erziehern bzw. Erzieherinnen im Anerkennungsjahr ist eine einvernehmliche Absprache der beteiligten Träger herbeizu- führen. Die Herbeiführung der Absprache liegt in der Zuständigkeit des Jugendamts. Diese Förderung gilt in gleichem Umfang auch gem. § 35 Ab. 2 KiBiz für Waldkindergarten- gruppen. 1.4 Landesförderung für plusKITA-Einrichtungen PlusKITA-Einrichtungen sind Kindertageseinrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses, insbesondere mit sprachli- chem Förderbedarf. Die Aufgaben sind in § 44 Abs. 2 Ziff. 1 bis 8 KiBiz aufgeführt. Das Jugendamt stellt zudem mit diesem Zuschuss sicher, dass auch Kinder gefördert wer- den, bei denen nach § 36 Absatz 2 oder 3 des Schulgesetzes NRW ein zusätzlicher Sprach- förderbedarf bescheinigt worden ist. Dies betrifft Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen und Kinder, deren Eltern der Bildungsdokumentation in der Kindertageseinrichtung nicht zustimmen. Bei diesen Kindern erfolgt eine gesonderte Sprachstandsfeststellung. Bei festgestelltem Sprachförderbedarf sollen sie an einem vorschulischen Sprachförderkurs in Kindertageseinrichtungen teilnehmen. Die Vergabe der Mittel vom Land an die Jugendämter orientiert sich zu 75 % an der Anzahl der Kinder im Jugendamtsbezirk unter sechs Jahren mit Leistungsbezug zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II und 25 % an der Anzahl der Kinder, in deren Familien vorrangig nicht deutsch gesprochen wird (§ 45 Abs. 1 KiBiz). Das Jugendamt verteilt diese Mittel in eigener Verantwortung. Mit der Voraussetzung, dass die Mittel als Zuschüsse min- destens in Höhe von 30.000 EUR an plusKITA-Einrichtungen weitergeleitet werden, soll si- chergestellt werden, dass die Einrichtungen eine halbe Stelle einrichten können (§§ 45 Abs. 2, 44 Abs. 3 KiBiz). Plus-KITA-Einrichtungen müssen in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen werden. Die Aufnahme in diese Förderung erfolgt in der Regel unbefristet, grundsätzlich aber für mindestens 5 Jahre. Stand: 07/2022
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 9 von 63 Mit Beschluss vom 03.03.2020 (DS 55/2020) hat der Jugendhilfeausschuss die Kriterien zur Weiterleitung der Landesmittel an die Einrichtungen ab 01.08.2020 beschlossen. Die Krite- rien sind: 1. Es werden Kindertageseinrichtungen berücksichtigt, die mehr als 65 belegte Plätze zum 01.08.2020 gemeldet haben. 2. Für die Vergabe der Landesmittel werden folgende prozentuale Werte ermittelt: • Anteil der Elternbeitragsfälle der untersten Stufe (bis 20.000 EUR) im Verhältnis zur Gesamtkinderzahl je Einrichtung nach dem Stand vom 01.12.2019. • Anteil der Kinder, in deren Familien vorrangig nicht deutsch gesprochen wird, im Verhältnis zur Gesamtkinderzahl je Einrichtung nach dem gemeldeten Stand zum 01.08.2020. Diese Kriterien werden im Verhältnis 0,75 / 0,25 gewichtet. Die Einrichtungen werden dann in absteigender Reihenfolge der Summe der gewichteten Werte berücksichtigt. Die im Kindergartenjahr 2022/2023 zur Verfügung stehenden Landesmitteln in Höhe von 407.443,86 EUR sowie einem Kontingent je plusKITA-Einrichtung von 30.000 EUR können 13 Einrichtungen ausgewählt werden (390.000 EUR). Die Restmittel von 17.443,86 EUR werden zu gleichen Anteilen auf die 13 Einrichtungen verteilt. Die Anwendung der beschlossenen Kriterien ergibt folgendes Ergebnis: Lfd. Gemeinde Kindertageseinrichtung Nr. 1 Finnentrop Arche Noah Finnentrop 2 Lennestadt St. Bartholomäus Meggen 3 Lennestadt St. Marien Altenhundem 4 Attendorn St. Martin Attendorn 5 Wenden St. Severinus Möllmicke 6 Attendorn Pusteblume Attendorn 7 Finnentrop Panama Bamenohl 8 Olpe St. Nikolaus Lütringhausen 9 Olpe St. Marien Olpe 10 Drolshagen St. Clemens Drolshagen 11 Olpe St. Martinus Olpe 12 Wenden St. Antonius Gerlingen 13 Kirchhundem St. Johannes Welschen Ennest Stand: 07/2022
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 10 von 63 1.5 Landesförderung der Qualifizierung Das Land gewährt seit dem Kindergartenjahr 2020/20201 dem Jugendamt gem. § 46 KiBiz Zuschüsse für die Praktikumsplätze von Auszubildenden in Kindertageseinrichtungen, die an die Träger weitergeleitet werden: piA1-Zuschuss Zuschuss von 8.000 EUR jährlich pro belegtem Praktikumsplatz für die Tageseinrich- tungen, die Schülerinnen bzw. Schüler im ersten Jahr ihrer praxisintegrierten Ausbil- dung (piA) zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. Erzieher ausbilden. Voraussetzung für diesen Zuschuss ist, dass diese Schülerinnen bzw. Schüler in ihrer praxisintegrierten Ausbildung vom Träger der Kindertageseinrichtung tariflich oder entsprechend vergütet werden. piA2/3-Zuschuss Zuschuss von 4.000 EUR jährlich für jeden Praktikumsplatz von Schülerinnen / Schü- lern im zweiten oder dritten Ausbildungsjahr der praxisintegrierten Ausbildung. BP-Zuschuss Zuschuss von 4.000 EUR jährlich pro belegtem Praktikumsplatz für die Tageseinrich- tungen, die die Praktikumsplätze für das Anerkennungsjahr von Schülerinnen bzw. Schülern im letzten Jahr ihrer Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. Erzieher bereitstellen. 1.6 Landesförderung der Fachberatung Das Land gewährt seit dem Kindergartenjahr 2020/2021 dem Jugendamt gem. § 47 KiBiz einen Zuschuss zur Förderung der qualifizierten Fachberatung von Kindertageseinrichtungen und –pflege. Ziel ist die fachliche und systematische Begleitung der Qualitätssicherung und - entwicklung in der Kindertagesbetreuung. Das Jugendamt leistet aus diesen Mitteln einen jährlichen Zuschuss von 1.100 € je Tageseinrichtung an den Träger der Kindertageseinrich- tung. Der Träger leitet den Zuschuss ggfs. wiederum an den jeweiligen (überörtlichen) Ver- band/Zusammenschluss weiter, der die Fachberatung durchführt. Für die Fachberatung im Bereich Kindertagespflege erhält das Jugendamt als zuständige Fachberatungsstelle 550 € je Kindertagespflegeperson, die Kinder bis zum Schuleintritt betreut. Stand: 07/2022
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 11 von 63 1.7 Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten Das Land gewährt ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 gem. § 48 KiBiz jedem Jugendamt einen pauschalierten Zuschuss für die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung. Die Bezu- schussung dient der finanziellen Förderung von kind- und bedarfsgerechten, familienunter- stützenden Angeboten in der Kindertagesbetreuung, wie 1. Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen, die über eine Öffnungszeit von wöchentlich 47 Stunden hinausgehen, 2. Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen an Wochenend- und Feiertagen, 3. Öffnungszeiten und Betreuungsangebote nach 17 Uhr und vor 7 Uhr, 4. bis zu 15 der Öffnungstage im Kindergartenjahr für Kindertageseinrichtungen, die nur 15 Öffnungstage oder weniger jährlich schließen, 5. zusätzliche Betreuungsangebote bei unregelmäßigem Bedarf oder für ausnahmsweise kurzfristig erhöhten Bedarf der Familien und Notfallangebote sowie 6. ergänzende Kindertagespflege gemäß § 23 Absatz 1 KiBiz. Das Land gewährt dem Kreis Olpe für das Kindergartenjahr 2022/2023 zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten einen Zuschuss in Höhe von 627.200 EUR. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass das Jugendamt diesen Zuschuss mit einer Erhöhung des Betrages um 25 Prozent für zeitlich flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung einsetzt und an Trä- ger von Tageseinrichtungen, Kindertagespflegepersonen oder Anstellungsträger von Kinder- tagespflegepersonen weiterleitet. Für das Kindergartenjahr 2022/2023 ergibt sich folgende Finanzierungsübersicht: Anteil an der Betrag Gesamtförderung Landeszuschuss 627.200 € 80,00 % 25 % Erhöhungsbetrag 156.800 € 20,00 % Summe 784.000 € 100,00 % Die im Rahmen flexibler Angebotsformen eingesetzten Personen sollen mindestens über eine Qualifikation als Kindertagespflegeperson im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten oder vergleichbare pädagogische Kenntnisse verfügen und sind mindestens als Beschäftigte in der Tätigkeit von Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern mit staatlicher Anerkennung zu ver- güten. Stand: 07/2022
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 12 von 63 Im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung entscheidet das Jugendamt auf Basis der örtli- chen Bedarfslage, welche Angebote in die Förderung zur Flexibilisierung der Betreuungszei- ten aufgenommen werden. Der Kreistag hat am 15.06.2020 (DS 110/2020) diesbezüglich folgendes beschlossen: 1. Auf Grundlage einer jährlichen Bedarfsabfrage bei den Trägern der Kindertagesein- richtungen und den Bedarfsfeststellungen im Bereich der Kindertagespflege (Großta- gespflegestellen, Kindertagespflegepersonen) werden die gem. § 48 KiBiz förde- rungsfähigen Angebote zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten je Einrichtung bzw. Kindertagespflegestelle ermittelt. Dabei werden auch unterjährig entstehende Bedar- fe berücksichtigt. 2. Die zur Vorhaltung des erweiterten Angebots erforderlichen Arbeitsstunden des pä- dagogischen Personals werden ermittelt und entsprechend den jeweils aktuellen Be- rechnungsgrundlagen der KGST für Erzieherinnen/Erzieher im Bereich der Tagesein- richtungen sowie für Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger im Bereich der Großtagespfle- gestellen bezuschusst. 3. Für selbständig tätige Kindertagespflegepersonen erfolgt eine Vergütung in Randzei- ten entsprechend des Fachplans Kindertagesbetreuung. 4. Der Kreis Olpe leitet den je Kindergartenjahr zur Verfügung stehenden Landeszu- schuss an die Träger der jeweiligen Kindertageseinrichtungen und Großtagespflege- stellen sowie Kindertagespflegepersonen bis zur bewilligten Gesamthöhe weiter. An jeder bewilligten Maßnahme beteiligt sich der Kreis Olpe mit 25 % aus Kreismitteln. Die Anträge werden nach Antragseingang bzw. Bedarfsfeststellung berücksichtigt. 1.8 Finanzielle Förderung der Familienzentren Mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren sind Einrichtungen geschaffen worden, die Kinder und Familien in besonderer Weise in ihrer Entwicklung und der Bewältigung von Alltagsfragen unterstützen, begleiten und fördern. Sie zielen darauf ab, neben der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder auch beste- hende Angebote der Familienunterstützung dezentral vor Ort zusammenzuführen. So sind sie für Eltern leichter zugänglich. Ziel- und passgenaue Hilfe und Unterstützung kann schnell und unkompliziert vermittelt werden. Im Rahmen der Umsetzung des Landesprojekts zur Weiterentwicklung von Kindertagesein- richtungen zu Familienzentren wurden im Kreis Olpe bisher alle 25 teilnehmenden Tagesein- richtungen – davon 21 Einzeleinrichtungen sowie 2 Verbünde mit jeweils 2 Einrichtungen – Stand: 07/2022
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 13 von 63 als Familienzentren zertifiziert. Für das Kindergartenjahr 2022/2023 wird dem Kreis Olpe ein neues Familienzentrum zugeteilt. Der DRK-Kindergarten Sonnenland in Attendorn nimmt ab August 2022 an dem Zertifizierungsverfahren teil (Drucksache 65/2022). Mit Ablauf der vierjährigen Geltungsdauer des Gütesiegels „Familienzentrum Nordrhein- Westfalen“ werden die Familienzentren rezertifiziert. Die Familienzentren erhalten gem. § 43 KiBiz seitens des Landes über die örtlichen Jugend- ämter einen Landeszuschuss in Höhe von 20.371,69 € im Kindergartenjahr 2022/2023, so- fern sie über ein – vom Land anerkanntes – Gütesiegel als „Familienzentrum NRW“ verfü- gen. Die Auswahl weiterer Familienzentren erfolgt aufgrund des Beschlusses des Jugendhil- feausschusses vom 18.11.2014 (Drucksache 295/2014) ab 01. Januar 2015 nach folgenden Kriterien: 1. Zur Sicherstellung einer angemessenen regionalen Verteilung werden die zukünftig seitens des Landes bereitgestellten Kontingente auf Grundlage der Einwohnerzahlen unter fortlaufender Anwendung des d´Hondtschen Höchstzahlverfahren den kreisan- gehörigen Städten und Gemeinden zugeordnet. 2. Es werden nur Kindertageseinrichtungen mit mindestens 40 belegten Plätzen nach dem Stand vom 01.01. eines jeweiligen Jahres berücksichtigt. 3. Es wird die Anzahl der Elternbeitragsfälle der untersten Stufe (bis 20.000 EUR) je Einrichtung nach dem Stand vom 01.01. eines jeden Jahres ermittelt. Diese Einrich- tungen werden dann in absteigender Reihenfolge berücksichtigt. Sofern die absolute Anzahl der Elternbeitragsfälle der untersten Stufe von mehreren Einrichtungen gleich ist, dient als Hilfskriterium der Anteil dieser Stufe an der Gesamtkinderzahl je Einrich- tung. 4. Sofern in einer Kommune keine Einrichtung mit mindestens 40 belegten Plätzen be- rücksichtigt werden kann, erfolgt die Auswahl nach der vorstehenden Ziffer 3. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Verteilung der Familienzentren nach Städten und Ge- meinden im Kreis Olpe mit Angabe des (Re-)Zertifizierungsdatums: Stand: 07/2022
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 14 von 63 Liste der Familienzentren im Kreis Olpe Datum Datum Re- Stadt/Gemeinde Nr. Kindertageseinrichtung Zertifizierung zertifizierung 1 Caritas-AufWind-Kita, Nordwall 14, Attendorn 01.10.2008 20.10.2020 2 Kath. Kita St. Martin, Amselstr. 6, Attendorn 11.08.2009 08.08.2021 Attendorn 3 Kita „Pusteblume“, Westwall 56, Attendorn 01.10.2008 28.09.2020 4 Kita "Regenbogenland", Biekegang 10, Ennest 31.07.2014 30.07.2018 5 Kita "Sternenland", Schmiedestraße 28, Attendorn ca. 07/2023 6 Kath. Kita St. Clemens, Hansaweg 3, Drolsh. 01.10.2008 06.10.2020 Drolshagen 7 Kita "Herrnscheider Kindernest", Humboldtstr. 31, Drolsh. 31.07.2017 30.07.2021 8 Kita „Arche Noah“, Max-Planck-Ring 11, Finnnetrop 30.06.2009 27.06.2021 Finnentrop 9 Kita „Spatzennest“, Ahauser Str. 20, Heggen 02.11.2008 20.20.2020 10 Kita "Panama“, Zur Fettweide 1, Bamenohl 31.07.2018 Kath. Kita St. Johannes, Pfarrer-Sauerwald-Str. 1, 11 04.06.2007 01.06.2019 Kirchhundem Welschen Ennest 12 Kath. Kita St. Peter u. Paul, Hundemstr. 52, Kirchhundem 31.07.2016 06.06.2020 13 Kath. Kita „Die Arche“, Gasse 16, Elspe 30.09.2010 27.09.2022 14 Kath. Kita St. Bartholomäus, Mühlenplatz 11, Meggen 01.09.2008 15.09.2020 Lennestadt 15 Kath. Kita St. Marien, An der Schmiede 8, Altenhundem 01.10.2008 29.09.2020 16 Kita „Schatzkiste“, Auf der Ennest 33, Altenhundem 30.06.2009 27.06.2021 17 Kath. Kita St. Nikolaus, Zum Ehrenmal 1, Grevenbrück 31.07.2019 Kath. Kita St. Marien, Günsestr. 10, Olpe 18 Kath. Kita St. Nikolaus, Siegener Str. 18, Lütringhausen 21.07.2009 18.07.2021 - Verbund - Olpe 19 Kath. Kita St. Raphael, Papenschlade 16, Olpe 01.10.2008 13.10.2020 20 Kita „Pusteblume“, Maria-Theresia-Str. 36a, Olpe 04.06.2007 01.06.2019 21 Kath. Kita St. Martinus, Luise-Hensel-Weg 1, Olpe 31.07.2013 29.07.2021 22 Kita "Max und Moritz", Lübkeweg 7, Altenkleusheim 12.08.2020 Kath. Kita St. Severinus, Heinrich-Lübke-Str. 1, Möllmicke 23 Kath. Kita St. Severinus, Wendebachstr. 12, Wenden 30.06.2009 27.06.2021 - Verbund - Wenden 24 Kita „Kleine Strolche“, Marienstr. 3, Altenhof 01.10.2008 28.09.2020 25 Kath. Kita St. Kunibertus, Im Buchwald 3, Hünsborn 30.06.2011 28.06.2019 26 Kath. Kita St. Antonius, Bühlstraße 16, Gerlingen ca. 07/2022 Stand: Juni 2022 1.9 Förderung der gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne (drohender) Behinderung in (Regel-)Tageseinrichtungen Die Behinderungen oder drohenden Behinderungen der Kinder müssen von einem Träger der Eingliederungshilfe (Landschaftsverband Westfalen-Lippe / LWL) festgestellt werden. Stand: 07/2022
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 15 von 63 Die Förderung und Finanzierung dieser Kinder erfolgt ab 01.08.2020 auf Grundlage des Kin- derbildungsgesetzes (KiBiz) sowie des Landesrahmenvertrages über die ergänzenden Fi- nanzierungen aus Mitteln der Eingliederungshilfe. Für das Kindergartenjahr 2022/2023 wur- den 168 Kinder gemeldet (siehe Vorlage DS 30/2022). Die finanzielle Basisförderung für Personal- und Sachkosten für Kinder mit festgestellter (drohender) Behinderung gemäß der Anlage zu § 33 KiBiz ist nachfolgend dargestellt: Alter des Kindes / Gruppenform Höhe der Kindpauschale (ab 01.08.2022) Ü3 22.262,48 EUR U3 23.817,26 EUR U 2 / II c 25.706,96 EUR Die vorgenannten erhöhten Pauschalen sind von Beginn des Kindergartenjahres (01.08.) bzw. ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung zu zahlen, auch wenn die Behinderung des Kindes erst unterjährig vom LWL anerkannt bzw. festgestellt wird (siehe auch DS 164/2020). Ergänzend zu den KiBiz-Pauschalen werden die Kinder mit festgestellter (drohender) Behin- derung durch den LWL aus Mitteln der Eingliederungshilfe gefördert. Eine Übernahme der jeweiligen Trägeranteile durch den Kreis Olpe als freiwillige Leistung erfolgt nicht, da diese Anteile aus den ergänzenden Mitteln der LWL-Pauschale (Eingliede- rungshilfe) finanziert werden können. 1.10 Begrenzung der Höhe der Rücklagen Gem. § 40 KiBiz sind in einem Kindergartenjahr nicht verausgabte Mittel einschließlich des Trägeranteils einer Betriebskostenrücklage und bei Trägern, die Eigentümer oder diesen wirtschaftlich gleichgestellt sind, darüber hinaus einer Investitionskostenrücklage zuzuführen. Die zulässige Rücklagenhöhe errechnet sich wie folgt: Betriebskostenrücklage: Max. 10 % der Einnahmen nach den §§ 33, 35, 43, 45 KiBiz (Kindpauschalen, Zu- schüsse für eingruppige Einrichtungen/Waldkindergärten, Familienzentren, plusKITA) Investitionskostenrücklage Max. 3.000 EUR je Kindpauschale (Grundlage: Meldung per 15.03.) Stand: 07/2022
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 16 von 63 Die Berechnung erfolgt einrichtungsbezogen, die Verwendung kann trägerbezogen erfolgen. Die Rücklagen des Trägers sind nachweislich in den Folgejahren zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben nach dem KiBiz zu nutzen. 1.11 Planungsgarantie Jedem Träger wird gem. § 41 KiBiz zur Finanzierung der Tageseinrichtung grundsätzlich mindestens die Summe der Kindpauschalen gezahlt, die sich nach der Ist-Belegung des Vor- jahres zuzüglich einer Erhöhung nach § 37 KiBiz (jährliche Anpassung der Finanzierung) ergibt. Beispiel: Bewilligtes Budget 2021/2022: 250.000 € Ist-Budget 2021/2022: 243.847 € Plan-Budget 2022/2023: 230.000 € zu bewilligendes Budget 2022/2023: 243.847 € (zuzügl. Erhöhung § 37) 2. Finanzierung der investiven Kosten Im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms 2020 - 2021 sowie des Landesprogramms Kita-NRW 2025 werden neben der Schaffung neuer Plätze auch Maßnahmen zum Erhalt von Plätzen gefördert, die ohne diese Maßnahmen wegfallen würden. Die jeweiligen Grund- lagen dafür sowie die Förderbeträge sind in der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwen- dungen für Investitionen zum Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kinderta- gespflege“ des Landes3 NRW enthalten. 2.1 Maßnahmen zum Erhalt von Plätzen Maßnahmen zur Verbesserung des Raumprogramms, zur Qualitätsentwicklung sowie Sanie- rungsmaßnahmen (Bundes-, Landes- und Kreismittel) Alternative 1 (Verbesserung Raumprogramm / Qualitätsentwicklung) Es können Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen einschl. Ersatz- und Ergänzungsbeschaffun- gen gefördert werden, die dem Erhalt von Plätzen dienen, welche ohne die beantragten Maßnahmen wegfallen würden. Gefördert werden geeignete Räume aller Art, die der Bil- dung, Erziehung und Betreuung von Kindern dienen und gleichzeitig zur Qualitätsentwick- lung beitragen. Hierzu zählen Maßnahmen zur Verbesserung des Raumprogramms z. B. durch Schaffung zusätzlicher Bewegungsräume, Schaffung und Ausstattung von Räumen 3 https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=18851&ver=8&val=18851&sg=0&menu=1&vd_back=N Stand: 07/2022
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 17 von 63 zur Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten (einschl. Küchenausstattung) sowie Räum- lichkeiten für die Arbeit mit Eltern. Verbesserung Raumprogramm u. Qualitätsentwicklung (U 3 / Ü 3) Förderbetrag Fördersatz Fördersatz Maßnahme je Platz Land Kreis Zweckbindung Neubau 9.500 € 90% 10% 20 Jahre Aus-/Umbau 4.750 € 90% 10% 10 Jahre Ausstattung keine Förderung Alternative 2 (Sanierungsmaßnahmen) Hier können Maßnahmen gefördert werden, die der Wiederherstellung oder Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den dauerhaften Betrieb einer Kindertageseinrich- tung dienen und die wirtschaftlichste Lösung darstellen, z. B. Beseitigung von Schäden, Dachsanierung, energetische Sanierung (Sanierungsmaßnahmen). Sanierungsmaßnahmen (U 3 / Ü 3) Förderbetrag Fördersatz Maßnahme je Platz Land Fördersatz Kreis Zweckbindung 10 Jahre; Kirchl. Träger = 15% mit dinglicher Erhaltung 9.500 € 70% Sonstige freie Träger u. Sicherung 20 Elterninitiativen = 27 % Jahre Die Höhe der freiwilligen Investitionskostenzuschüsse des Kreises Olpe zu den Alternativen 1 und 2 ergeben sich aus dem KT-Beschluss vom 18.09.2017 (DS 174/2017). Vervollständigung Raumprogramm (Subsidiäre Kreismittel) Zur Vervollständigung des vom LWL vorgegebenen Raumprogramms (Gruppen-, Gruppen- neben- sowie Mehrzweckräume) gewährt der Kreis Olpe eine Zuwendung von 3.500 EUR je Platz (KT-Beschluss vom 20.03.2017 / DS 53/2017). Diese Förderung wird nur gewährt, so- fern dafür keine Bundes- und Landesmittel zur Verfügung stehen (ebenfalls ausgenommen privat-gewerbliche Träger). 2.2 Maßnahmen zur Schaffung neuer Plätze a) Bundes- und Landesprogramme Bund bzw. Land übernehmen 90 % und der Kreis Olpe 10 % der förderungsfähigen Kosten (DS 110/2016 sowie DS 174/2017). Für die jeweiligen Maßnahmen gelten folgende Förder- sätze: Stand: 07/2022
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 18 von 63 Förderung U 3- und Ü 3-Ausbau je Platz Bundes- / Landesprogramme Maßnahme Land (90 %) Kreis (10 %) Gesamt Zweckbindung Neu- und Anbau (einschl. 29.700 € 3.300 € 33.000 € 20 Jahre Ersteinrichtung) Aus- und Umbau (Baukosten) 13.500 € 1.500 € 15.000 € 10 Jahre Aus- und Umbau (Ausstat- 3.150 € 350 € 3.500 € 5 Jahre tung) b) Kreisinvestitionsprogramm Zur Umsetzung der kreisweiten Ausbauplanung hat der Kreistag mit Beschluss vom 20.06.2022 folgendes Investitionsprogramm beschlossen (DS 97/2022): 1. Die Gewährung von Zuwendungen erfolgt ausschließlich im Rahmen des bedarfsge- rechten Ausbaus von Kindertageseinrichtungen sowie Großtagespflegestellen und nur, soweit für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder keine anderweitigen Bundes- und/oder Landesmittel zur Verfügung stehen. Die Zuwendungen können zum Zweck der Ersatz-, Ergänzungs- oder Zwischenfinanzierung eingesetzt werden (ausgenommen privat-gewerbliche Träger). 2. Die Maßnahmen werden befristet für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2025 wie folgt gefördert: • Neubaumaßnahmen (einschl. Ersteinrichtung) je neu geschaffenem Platz: 39.600 EUR sowie 79.200 EUR in der Gruppenform II (10 Kinder von 0 bis 3 Jahren) • Aus- und Umbaumaßnahmen (einschließlich Ausstattung) je neu geschaffe- nem Platz: 26.400 EUR bzw. 52.800 EUR in der Gruppenform II (Kinder von 0 bis 3 Jahren) • Voraussetzung dafür sind anrechnungsfähige Gesamtkosten in entsprechen- der Höhe, die von einem Sachverständigen (Architekten) ermittelt wurden. 3. Die Fördersätze werden am die Preisindizes für den Neubau von Wohngebäuden des Statistischen Bundesamtes gekoppelt und jährlich auf Basis des Februarwertes an- gepasst. Stand: 07/2022
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 19 von 63 4. Der Kreis Olpe übernimmt bei Aus-, Um- und Anbaumaßnahmen darüber hinaus die im Zuge des Brandschutzes nachgewiesenen zusätzlichen Kosten für außenstehen- de Rettungs- bzw. Fluchttreppen, sofern diese bauaufsichtlich erforderlich sind und die Finanzierung der Gesamtmaßnahme ansonsten nicht sichergestellt ist. Folgende Gegenüberstellung verdeutlicht die Unterschiede der Fördersätze des Landes bzw. der freiwilligen Kreisförderung: Fördersätze Fördersätze Maßnahme Richtlinie des Landes freiwillige Kreiszuwendung Neu- und Anbau (einschl. 33.000 € 39.600 € bzw. 79.200 € (GF II) Ersteinrichtung) Aus- und Umbau (Bau- 15.000 € kosten) 26.400 € bzw. 52.800 € (GF II) Aus- und Umbau (Aus- 3.500 € stattung) 3. Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes 3.1 Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung Nach § 24 SGB VIII (Sozialgesetzbuch - Achtes Buch 8 – Kinder- und Jugendhilfe) hat • ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Le- bensjahres Anspruch auf frühkindliche Bildung in einer Tageseinrichtung oder in Kin- dertagespflege; • ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch ist vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kreis Olpe) zu erfüllen. In Rechtsprechung und Schrifttum wird nahezu einhellig die Auffassung vertreten, dass kein Rechtsanspruch des Kindes zum Besuch eines bestimmten bzw. des nächstgelegenen Kin- dergartens besteht. Dementsprechend ist die dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugend- hilfe obliegende Jugendhilfeplanung darauf auszurichten, dass in jedem Wohnbereich ein dem Bedarf entsprechendes Angebot an Tageseinrichtungen für Kinder möglichst „in zumut- barer Entfernung“ bereitgestellt wird. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 22.02.2005 (Drucksache 28/2005) beschlossen, dass als zumutbare Entfernung grundsätz- lich eine Fahrtstrecke von 8 km (kürzeste einfache Wegstrecke zwischen der Wohnung des Kindes und umliegenden Kindergärten) angesehen wird. Stand: 07/2022
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 20 von 63 3.2 Elternbeiträge Für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespfle- ge werden vom Kreis Olpe Beiträge erhoben. Aufgrund des § 90 Sozialgesetzbuch VIII. Teil sowie des § 51 KiBiz hat der Kreistag am 15.06.2020 die „Beitragssatzung des Kreises Olpe über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kinderta- geseinrichtungen und Kindertagespflege“ beschlossen. Dies ist am 01.08.2020 in Kraft getre- ten und als Anlage 1 diesem Fachplan beigefügt. Im Wesentlichen ist der zu zahlende Elternbeitrag abhängig von den wirtschaftlichen Ver- hältnissen sowie der gebuchten wöchentlichen Betreuungszeit. 3.3 Interkommunaler Ausgleich Werden Kinder in einer Kindertageseinrichtung betreut, die nicht im Jugendamtsbezirk des Wohnsitzes des Kindes gelegen ist, so kann gem. § 49 KiBiz das Jugendamt der aufneh- menden Kommune spätestens bis sechs Monate nach Aufnahme in die wohnsitzfremde Kin- dertageseinrichtung einen Kostenausgleich von dem Jugendamt des Wohnsitzes verlangen. In diesen Fällen erfolgt die Kostenbeitragserhebung nach § 51 KiBiz im Jugendamt des Wohnsitzes. Der Kostenausgleich beträgt 40 % der Kindpauschale, sofern die Jugendämter keine andere Vereinbarung treffen. Bei Inanspruchnahme dieses Kostenausgleichs entfällt die Möglichkeit für das Jugendamt der aufnehmenden Kommune, einen Elternbeitrag (Kostenbeitrag) zu erheben. In diesen Fällen wird der Elternbeitrag des auswärts betreuten Kindes vom Wohnsitzjugendamt (nach dessen „Elternbeitragssatzung“) vereinnahmt. Es gibt im Kreis Olpe deutlich mehr Kinder, deren Wohnsitz außerhalb des Kreises Olpe liegt und die eine Kindertageseinrichtung im Kreis Olpe besuchen, als umgekehrt. Aufgrund des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 02.09.2014 (DS 213/2014) wird von der ge- setzlichen Möglichkeit des Interkommunalen Ausgleichs seit dem Kindergartenjahr 2014/2015 Gebrauch gemacht. 3.4 Jugendamtselternbeirat Während die Elternbeiräte die Interessen der Eltern gegenüber den jeweiligen Einrichtun- gen vertreten, ist der Jugendamtselternbeirat (JAEB) eine Interessenvertretung gegenüber den Trägern der Jugendhilfe im Kreis Olpe. Träger der Jugendhilfe sind neben dem Jugend- amt auch die Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbände (wie Caritas, Arbeiterwohlfahrt, Deut- sches Rotes Kreuz, Christliches Jugenddorfwerk) und die Elternvereine. Stand: 07/2022
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 21 von 63 Wesentlich ist, dass beim Tätigwerden des JAEB nicht die Angelegenheiten einer einzelnen Kindertageseinrichtung thematisiert werden. Vielmehr geht es hierbei um Fragestellungen, die eine Vielzahl von Einrichtungen im Bereich des Jugendamts betreffen. Hierbei hat der JAEB als gewähltes Organ der Elternschaft das Recht, von sich aus initiativ zu werden und die Erörterung geeigneter Themen anzustoßen. Solche wesentlichen Fragen bzw. Angelegenheiten können z. B. sein: • Betreuungsbedarfe und Wünsche zu Buchungszeiten und zum Betreuungsangebot, z. B. die Gestaltung der Öffnungszeiten, • Gestaltung der Elternbeiträge, • Fachliche Initiativen oder Projekte, • Unterstützung der Arbeit der Elternbeiräte, • Qualitätsstandards in Kindertageseinrichtungen. • ……. Dem JAEB ist vom Jugendamt bei wesentlichen die Kindertageseinrichtungen betreffenden Fragen die Möglichkeit der Mitwirkung zu geben. Eine Vertreterin oder ein Vertreter des JAEB gehört als beratendes Mitglied dem Jugendhilfeausschuss an. Der JAEB wird von den Mitgliedern der Elternbeiräte der einzelnen Kindertageseinrichtungen im Kreis Olpe gewählt. Die Wahl erfolgt für ein Jahr und endet mit der Wahl eines neuen JAEB. Die Arbeit des JAEB wird durch das Jugendamt des Kreises Olpe unterstützt. 4. Buchungsverhalten der Eltern im Kindergartenjahr 2022/2023 Die Träger der über 90 Kindertageseinrichtungen haben dem Kreis Olpe die Anzahl der Kin- der sowie deren Betreuungszeiten für das Kindergartenjahr 2022/2023 gemeldet. Der Ju- gendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 01.02.2022 – vorbehaltlich der Bereitstellung der Landesmittel - die Kindpauschalen entsprechend der Zuordnung zu den verschiedenen Gruppenformen und Betreuungszeiten bewilligt (Drucksache 30/2022). Die Entwicklung der Gesamtzahl der betreuten Kinder, die Zuordnung zu den Gruppenformen sowie die Buchung der Betreuungszeiten kann dieser Vorlage entnommen werden. In den nachfolgenden Auflistungen ist je kreisangehöriger Stadt / Gemeinde sowie kreisweit dargestellt, wie sich die gemeldeten Kinder nach Altersstruktur und gebuchter Betreuungs- zeiten auf die einzelnen Einrichtungen verteilen: Stand: 07/2022
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 22 von 63 Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Attendorn Buchungsverhalten (nach Stunden) Kindergartenjahr 2022/2023 U2 U3 3 Jahre und älter Kinder mit Behinderung Barrierefreiheit Lfd. 1 = barrierefrei Einrichtung Träger 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt gesamt Nr. 2 = Toiletten (beh. gerecht) Ev. Kindergarten "Martin-Luther" Attendorn, Magdeburger Str. 38 Ev. Kirchengemeinde 1. 02722 / 5608 1+2 0,00 0,00 3,00 3,00 4,00 2,00 6,00 12,00 8,00 4,00 26,00 38,00 0,00 1,00 6,00 7,00 60,00 Attendorn Anja Böddecker martin-luther-kita@t-online.de Kath. Kindergarten "St. Josef" Kath. Attendorn, Truchseßgasse 5 Kindertageseinrichtungen 2. 02722 / 2388 1+2 0,00 0,00 0,00 0,00 8,00 1,00 3,00 12,00 9,00 25,00 16,00 50,00 0,00 2,00 1,00 3,00 65,00 Siegerland-Südsauerland Joanna Skiba gGmbH st-josef-attendorn@kath-kitas-olpe.de Kath. Kindergarten und Familienzentrum "St. Martin" Kath. Attendorn, Amselstr. 6 Kindertageseinrichtungen 3. 02722 / 50298 1+2 0,00 1,00 7,00 8,00 0,00 3,00 18,00 21,00 0,00 7,00 51,00 58,00 0,00 0,00 7,00 7,00 94,00 Siegerland-Südsauerland Bianca Siljeg gGmbH st-martin-attendorn@kath-kitas-Olpe.de Kindergarten "Villa Kunterbunt" Attendorn, Am Südwall 73 Christliches Jugenddorfwerk 4. 02722 / 4544 1+2 0,00 0,00 1,00 1,00 0,00 0,00 5,00 5,00 2,00 0,00 33,00 35,00 0,00 0,00 0,00 0,00 41,00 CJD Verena Keseberg kita.villa-kunterbunt.info@cjd.de Caritas-AufWind Kindergarten Attendorn Attendorn, Am Nordwall 14 Caritasverband 5. 02722 / 92530 1+2 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 7,00 4,00 12,00 1,00 13,00 18,00 32,00 0,00 0,00 0,00 0,00 44,00 für den Kreis Olpe e.V. Barbara Wichmann infoCA-KiGaAT@caritas-olpe.de DRK-Kindertagesstätte "Sternenland" Attendorn, Schmiedestraße 28 6. 02722 / 3229 1+2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5,00 5,00 10,00 0,00 6,00 23,00 29,00 0,00 0,00 3,00 3,00 42,00 DRK-Kreisverband Olpe e.V. Doris Schaefer kita.attendorn@kv-olpe.drk.de Kindergarten "Rappelkiste" Attendorn, Mainzer Str. 53 Elternverein Attendorn- 7. 02722 / 4992 Schwalbenohl e.V., 1+2 0,00 1,00 2,00 3,00 2,00 0,00 7,00 9,00 1,00 0,00 44,00 45,00 1,00 0,00 5,00 6,00 63,00 Kerstin Mersch Attendorn info@rappelkiste-attendorn.de Kindergarten und Familienzentrum "Pusteblume" Attendorn, Westwall 56 8. 02722 / 68256 1+2 0,00 5,00 6,00 11,00 0,00 6,00 15,00 21,00 2,00 20,00 50,00 72,00 0,00 1,00 4,00 5,00 109,00 DRK-Kreisverband Olpe e.V. Sebastian Gregory-Eykeln kindergarten.pusteblume@t-online.de Kindergarten und Familienzentrum "Regenbogenland" Ennest, Biekegang 10 9. 02722 / 54185 DRK-Kreisverband Olpe e.V. 1+2 0,00 0,00 0,00 0,00 4,00 1,00 7,00 12,00 15,00 10,00 54,00 79,00 0,00 0,00 1,00 1,00 92,00 Katja Altmann kiga-ennest@gmx.de Stand: 07/2022
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 23 von 63 Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Attendorn Buchungsverhalten (nach Stunden) Kindergartenjahr 2022/2023 U2 U3 3 Jahre und älter Kinder mit Behinderung Barrierefreiheit Lfd. 1 = barrierefrei Einrichtung Träger 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt gesamt Nr. 2 = Toiletten (beh. gerecht) Kath. Kindergarten "St. Augustinus" Kath. Neu-Listernohl, Pfarrweg 2 Kindertageseinrichtungen 10. 02722 / 7160 1+2 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 9,00 2,00 12,00 4,00 33,00 12,00 49,00 0,00 0,00 1,00 1,00 62,00 Siegerland-Südsauerland Stephanie Keseberg gGmbH st-augustinus-neulisternohl@kath-kitas-olpe.de Kindergarten "Flohkiste" Listerscheid, Ihnestr. 155 Christliches Jugenddorfwerk 11. 02722 / 7973 1 0,00 0,00 1,00 1,00 0,00 2,00 2,00 4,00 2,00 5,50 10,00 17,50 0,00 0,00 0,00 0,00 22,50 CJD Janina Klaus kita.flohkiste@cjd.de Kindergarten Helden Helden, Dorfstr. 8 Elternverein Kindergarten 12. 02722/ 8137 Helden e.V., 1+2 1,00 2,00 0,00 3,00 1,00 8,00 2,00 11,00 7,00 15,00 37,00 59,00 2,00 0,00 0,00 2,00 75,00 Doris Klemm-Balve Attendorn kiga-helden@t-online.de Kindergarten "Im Zauberwald" Röllecken, Silbecker Str. 17 Elternverein Repetal e.V., 13. 02721 / 2292 1 0,00 3,00 3,00 6,00 0,00 6,00 4,00 10,00 0,00 8,00 26,00 34,00 0,00 0,00 2,00 2,00 52,00 Attendorn Anke Leßmann-Knobloch imzauberwald@gmx.de Kindergarten Windhausen Windhausen, Höhenstr. 1 Kindergartenwerk der AWO 14. 02722 / 5617 im Kreis Siegen- 1+2 1,00 1,00 1,00 3,00 1,00 5,00 4,00 10,00 3,00 16,00 11,00 30,00 0,00 0,00 0,00 0,00 43,00 Oliver Struwe Wittgenstein/Olpe e.V. KG-Windhausen@awo-siegen.de Caritas-AufWind Kindergarten Attendorn Standort Neu-Listernohl, Pfarrweg 2 a Caritasverband 15. 02722 / 9743-0 1+2 0,00 2,00 4,00 6,00 0,00 6,00 3,00 9,00 0,00 10,00 8,00 18,00 0,00 0,00 0,00 0,00 33,00 für den Kreis Olpe e.V. Cornelia Starka infoCA-KiGaNL@caritas-olpe.de Kindergarten "Kleine Freunde" Biekhofen, Alfred-Schnüttgen-Straße 32 DRK-Dötzken Kita Olpe 16. 02722 / 6392386 1+2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4,00 4,00 8,00 0,00 0,00 32,00 32,00 0,00 0,00 2,00 2,00 42,00 gGmbH Birgit Struck struck@kv-olpe.drk.de Kindergarten Kleiner Regenbogen (Neubau) Ennest, Ritterlöhstraße DRK-Dötzken Kita Olpe 17. 1+2 6,00 6,00 18,00 30,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 30,00 02722 / gGmbH NN Kindergarten St. Ida (Neubau) Gemeinnützige Gesellschaft Attendorn, St.Josef-Straße 1 18. der Franziskanerinnen zu 1+2 3,00 7,00 7,00 17,00 3,00 3,00 13,00 19,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 36,00 02722 / Olpe mbH NN Gesamtbuchungsverhalten absolut: 11,00 28,00 53,00 92,00 25,00 68,00 104,00 197,00 54,00 172,50 451,00 677,50 3,00 4,00 32,00 39,00 1.005,50 (Kommastellen bedeuten, dass der Platz nur für einen Teil des Kindergartenjahres in Anspruch genommen wird, z.B. ab 01.01.2023 = 7/12 Monate = 0,58 Platz). Stand: 07/2022
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 24 von 63 Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Drolshagen Buchungsverhalten (nach Stunden) Kindergartenjahr 2022/2023 U2 U3 3 Jahre und älter Kinder mit Behinderung Barrierefreiheit Lfd. 1 = barrierefrei Einrichtung Träger 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt gesamt Nr. 2 = Toiletten beh. gerecht Kath. Kindergarten u. Familienzentrum "St. Clemens" Kath. Drolshagen, Hansaweg 3 Kindertageseinrichtungen 1. 1 0,00 2,00 3,00 5,00 1,00 10,00 6,00 17,00 10,00 14,00 31,00 55,00 0,00 0,00 2,00 2,00 79,00 02761 / 71373 Siegerland-Südsauerland Gabriele Korb gGmbH st-clemens-drolshagen@kath-kitas-olpe.de Kindergarten u. Familienzentrum "Herrnscheider Kindernest" Drolshagen, Humboldtstr. 31 Gemeinnützige Gesellschaft 2. 1+2 1,00 1,00 14,00 16,00 2,00 6,00 15,00 23,00 10,00 16,00 51,00 77,00 1,00 0,00 1,00 2,00 118,00 02761 / 9411510 der Franziskanerinnen, Olpe Kerstin Lütticke mail@kindergarten-kindernest.de "Sonnenkindergarten" Hützemert, Breites Stück 9 Elternverein Drolshagen- 3. 02763 / 6341 Hützemert e.V., 1 0,00 0,00 1,00 1,00 3,00 3,00 5,00 11,00 7,00 5,00 27,00 39,00 0,00 1,00 1,00 2,00 53,00 Kerstin Lütticke Drolshagen sonnen.kigahue@t-online.de Kindergarten "Wirbelwind" Frenkhausen, Biggeseestr. 6 Elternverein Kindergarten 4. 02761 / 4344 Frenkhausen e.V., 1 0,00 1,00 1,00 2,00 0,00 5,00 3,00 8,00 0,00 5,00 21,00 26,00 0,00 1,00 0,00 1,00 37,00 Anja Hömberg-Maka Drolshagen kg.wirbelwind@yahoo.de Kindergarten "Die kleinen Strolche" Bleche, Kirchweg 3 a Elternverein Drolshagen- 5. 02763 / 6767 Bleche e.V., 1+2 0,00 2,00 1,00 3,00 0,00 7,00 0,00 7,00 0,00 12,00 17,00 29,00 0,00 0,00 1,00 1,00 40,00 Joyce Fernholz Drolshagen kigableche@t-online.de Kindergarten "Unterm Regenbogen" Schreibershof, Listerstr. 26 Elternverein Kindergarten 6. 02763 / 6796 Schreibershof e.V., 1 1,00 2,00 0,00 3,00 4,00 5,00 2,00 11,00 2,00 12,00 23,00 37,00 0,00 0,00 0,00 0,00 51,00 Lena Wilke Drolshagen kontakt@kindergarten-regenbogen.de Kindergarten "Mittendrin" Germinghausen, Im Ohle 4 Gemeinnützige Gesellschaft 7. 02763 / 7868 1 0,00 2,00 2,00 4,00 0,00 5,00 0,00 5,00 0,00 8,00 21,00 29,00 0,00 0,00 0,00 0,00 38,00 der Franziskanerinnen, Olpe Andrea Schwanbeck info@kiga-germinghausen.de Kindergarten "St. Franziskus" Drolshagen, Börschstraße 2 Gemeinnützige Gesellschaft 8. 02761 / 8391530 1+2 1,00 0,00 2,00 3,00 1,00 7,00 4,00 12,00 1,00 9,00 25,00 35,00 0,00 1,00 3,00 4,00 54,00 der Franziskanerinnen, Olpe Anja Wintersohl anja.wintersohl@kiga-franziskus-drolshagen.de Kath. Kindergarten "St. Antonius" Kath. Iseringhausen, Auf der Hütte 16 Kindertageseinrichtungen 9. 02761 / 71010 1+2 0,00 0,00 0,00 0,00 3,00 3,00 3,00 9,00 3,00 8,00 15,00 26,00 0,00 0,00 2,00 2,00 37,00 Siegerland-Südsauerland Ute Brinker gGmbH st-antonius-iseringhausen@kath-kitas-olpe.de Gesamtbuchungsverhalten absolut: 3,00 10,00 24 37,00 14 51 38 103,00 33 89 231 353,00 1 3 10 14,00 507,00 (Kommastellen bedeuten, dass der Platz nur für einen Teil des Kindergartenjahres in Anspruch genommen wird, z.B. ab 01.01.2023 = 7/12 Monate = 0,58 Platz). Stand: 07/2022
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