Fachplan "Tagesbetreuung für Kinder" - Fortschreibung für das Kindergartenjahr 2022/2023

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Teil C 1 – Fachplan
                                                      Tagesbetreuung für Kinder
                        Handbuch Jugendhilfe
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                       Fachplan
              „Tagesbetreuung für Kinder“
    Fortschreibung für das Kindergartenjahr 2022/2023

Fachbereich Jugend, Gesundheit, Soziales
Fachdienst Finanzielle Jugendhilfen
Stand: Juli 2022

                                     Stand: 07/2022
Teil C 1 – Fachplan
                                                             Tagesbetreuung für Kinder
                         Handbuch Jugendhilfe
                                                                   Seite 2 von 63

Inhaltsverzeichnis                                                                     Seite

I.     Allgemeines / Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung                         4
II.    Kindertageseinrichtungen                                                        5
1.     Finanzielle Förderung (Betriebskosten)                                          5
1.1    Finanzielle Basisförderung (Kindpauschalen)                                     5
1.2    Freiwillige Zuschüsse des Kreises Olpe zu den Trägeranteilen                    5
1.3    Zusätzliche finanzielle Mittel für eingruppige Einrichtungen                    7
1.4    Landesförderung für plusKITA-Einrichtungen                                      8
1.5    Landesförderung der Qualifizierung                                              10
1.6    Landesförderung der Fachberatung                                                10
1.7    Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten                              11
1.8    Finanzielle Förderung der Familienzentren                                       12
1.9    Förderung der gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne (drohender)        14
       Behinderung in (Regel-)Tageseinrichtungen
1.10   Begrenzung der Höhe der Rücklagen                                               15
1.11   Planungsgarantie                                                                16

2.     Finanzierung der investiven Kosten                                              16
2.1    Maßnahmen zum Erhalt von Plätzen                                                16
2.2    Maßnahmen zur Schaffung neuer Plätze                                            17

3.     Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes                                         19
3.1    Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung                                         19
3.2    Elternbeiträge                                                                  20
3.3    Interkommunaler Ausgleich                                                       20
3.4    Jugendamtselternbeirat                                                          20

4.     Buchungsverhalten der Eltern im Kindergartenjahr 2022/2023                      21

5.     Qualität und Ausbau der Kindertagesbetreuung                                    35
5.1    Besondere Anforderungen an die Bildung, Betreuung und Erziehung von             35
       Kindern unter 3 Jahren
5.2    Qualitätsstandards für die Betreuung von Kindern                                35
5.3    Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren                         39

III.   Großtagespflegestellen                                                          41
1.     Rechtliche Grundlagen                                                           41
2.     Räumliche Voraussetzungen                                                       41
3.     Ausstattung der Räumlichkeiten                                                  42
4.     Investitionskosten                                                              43
5.     Personelle Voraussetzungen                                                      43
6.     Übersicht der Großtagespflegestellen im Kreis Olpe                              43

IV.    Kindertagespflege                                                               44
1.     Gesetzliche Grundlagen zur Förderung in Kindertagespflege                       44
1.1    Zielgruppe                                                                      44
1.2    Wunsch- und Wahlrecht                                                           45
1.3    Zuständigkeit für Leistungen bei Kindertagespflege                              45
1.4    Zusammenwirken der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe               45

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Teil C 1 – Fachplan
                                                              Tagesbetreuung für Kinder
                          Handbuch Jugendhilfe
                                                                    Seite 3 von 63

2.      Rahmenbedingungen der Kindertagespflege                                         45
2.1     Erforderlichkeit der Kindertagespflege                                          45
2.2     Geeignetheit der Kindertagespflege für das Kind                                 46
2.2.1   Betreuungsumfang                                                                47
2.2.2   Eingewöhnungsphase                                                              47
2.3     Eignung von Kindertagespflegepersonen                                           47
2.3.1   Persönliche Voraussetzungen                                                     48
2.3.2   Formale Voraussetzungen                                                         48
2.4     Qualifizierung der Kindertagespflegeperson                                      49
2.5     Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege                                   50
2.6     Vermittlung in Kindertagespflege                                                51
2.6.1   Betreuungsvertrag                                                               51
2.7     Fachliche Beratung und Begleitung durch das Jugendamt                           51
2.7.1   Qualitätssicherung                                                              51
2.7.2   Vertretungsregelung                                                             52
2.8     Kinder mit (drohender) Behinderung in Kindertagespflege                         52
2.8.1   Freiwillige Leistung des Kreises Olpe                                           52
3.      Finanzierung der Kindertagespflege                                              52
3.1     Geldleistung für Tagespflegepersonen                                            52
3.2     Beginn und Ende der Leistung                                                    54
3.3     Berechnung der Geldleistung                                                     54
3.3.1   Regelungen zum Urlaub                                                           55
3.3.2   Regelungen bei Krankheit                                                        55
3.4     Betreuungszeiten                                                                55
3.4.1   Regelbetreuungszeiten                                                           55
3.4.2   Randzeitenbetreuung                                                             55
3.4.3   Nachtbetreuung                                                                  55
3.4.4   Wochenend- und Feiertagesbetreuung                                              55
3.5     Versicherungsschutz                                                             55
3.5.1   Unfallversicherung                                                              55
3.5.2   Alterssicherung                                                                 56
3.5.3   Kranken- und Pflegeversicherung                                                 56
3.5.4   Haftpflichtversicherung                                                         56
3.6     Gesundheitszeugnis                                                              57
3.7     Führungszeugnis                                                                 57
3.8     Erste-Hilfe-Kurs                                                                57
3.9     Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz                                       57
3.10    Fortbildungstag                                                                 57
3.11    Mietzuschuss für Räumlichkeiten zum Zwecke der Kindertagesbetreuung             58
3.12    Qualifizierungskosten                                                           58
4.      Elternbeitrag                                                                   59
5.      Schlussbestimmungen                                                             59
5.1     Übergangsregelung                                                               59
5.2     Einzelfallregelung                                                              59
5.3     Inkrafttreten                                                                   59

Anlage 1:                                                                               60
Beitragssatzung des Kreises Olpe über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inan-
spruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom
15.06.2020

                                                                       Stand: 07/2022
Teil C 1 – Fachplan
                                                               Tagesbetreuung für Kinder
                          Handbuch Jugendhilfe
                                                                        Seite 4 von 63

I.       Allgemeines / Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung

Dieser Fachplan wurde hinsichtlich der für das Kindergartenjahr 2022/2023 geltenden Rege-
lungen überarbeitet. Auf folgende wesentliche Punkte wird vorab hingewiesen:

Fortschreibungsrate gemäß § 37 Kinderbildungsgesetz

Anstelle der bisherigen jährlichen fixen Erhöhungspauschalen (1,5 %) greift seit dem Kinder-
gartenjahr 2021/2022 die Regelung nach § 37 KiBiz. Danach werden die Kindpauschalen
jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklung angepasst. Diese Rate
setzt sich zu 90 % aus der Kostenentwicklung für pädagogisches Personal und zu 10 % aus
der Steigerung der Kosten des allgemeinen Verbraucherpreisindex zusammen und beträgt
für das ab 01.08.2023 beginnende Kindergartenjahr 1,02 %. Dies betrifft die Pauschalen für
Kinder mit und ohne (drohende) Behinderung sowie die Landeszuschüsse für Familienzen-
tren und plusKita.

Für Zuschüsse zur Miete gilt entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex eine
Fortschreibungsrate von 2,67 %.

Fortschreibung Investitionsprogramm des Kreises Olpe zur Schaffung neuer Plätze in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Mit Beschluss des Kreistages vom 20.06.2022 (Drucksache DS 97/2022) wurde das Investi-
tionsprogramm des Kreises Olpe zur Schaffung neuer Plätze bis zum 31.12.2025 fortge-
schrieben. Gleichzeitig wurden die Förderhöchstbeträge an die Preisentwicklung angepasst
und um einheitlich 20 % erhöht (siehe Punkt II.2 dieses Fachplans).

Die Förderhöchstbeträge aus dem Kreisinvestitionsprogramm sind zukünftig an die Entwick-
lung der Baupreisindizes des Statischen Bundesamtes gekoppelt. Die Beträge werden dann
einmal     jährlich   entsprechend    der    bis    Februar     eines      Jahres     erfolgten
Preisentwicklung angepasst.

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Teil C 1 – Fachplan
                                                                           Tagesbetreuung für Kinder
                               Handbuch Jugendhilfe
                                                                                   Seite 5 von 63

II.      Kindertageseinrichtungen

1.       Finanzielle Förderung (Betriebskosten)

1.1.     Finanzielle Basisförderung (Kindpauschalen)

Die finanzielle Basisförderung für Personal- und Sachkosten der Kindertageseinrichtungen
wird gem. § 33 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz1) in Form von jährlichen Pauschalen für
jedes in einer Kindertageseinrichtung aufgenommene Kind (Kindpauschalen) gezahlt. Die
Höhe der Pauschalen ist abhängig vom Alter des Kindes, der gewählten Betreuungszeit so-
wie der Gruppenform, der das Kind zugeordnet ist. Aus der Gesamtsumme der Kindpau-
schalen, die eine Einrichtung für die Betreuung der Kinder erhält, sind sämtliche Betriebskos-
ten zu finanzieren.

Folgende Kindpauschalen werden für das Kindergartenjahr 2022/2023 gewährt2:

    Gruppenform                                       25 Std.            35 Std.            45 Std.
    Gruppenform I
    (20 Kinder von 2 Jahre bis zur Ein-
                                                       6.473,58 €        8.702,63 €        11.171,65 €
    schulung, davon 4 bis 6 Kinder zwi-
    schen 2 und 3 Jahren)
    Gruppenform II
    (10 Kinder im Alter von unter 3 Jah-             13.725,20 €       18.572,71 €         23.821,96 €
    ren)
    Gruppenform III
    (je nach Buchungszeit 20 bis 25 Kin-               5.075,96 €        6.830,55 €          9.926,02 €
    der im Alter von 3 Jahren und älter)
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung ist zu entscheiden, welche der genannten Gruppenfor-
men mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Soweit erforder-
lich, können Gruppenformen und Betreuungszeiten dabei kombiniert werden.

Die Zuordnung der Kindpauschalen einer Kindertageseinrichtung erfolgt im Kreis Olpe ab
dem 01.08.2020 auf Grundlage der in der Betriebserlaubnis festgelegten Gruppenstruktur
(KT-Beschluss vom 15.06.2020 / DS 57/2020).

1.2.     Freiwillige Zuschüsse des Kreises Olpe zu den Trägeranteilen

Die unter Punkt 1 aufgeführten Kindpauschalen werden zu einem gesetzlich festgelegten
Anteil vom Land sowie vom örtlichen Jugendamt übernommen (§§ 36, 38 KiBiz). Bei dem

1

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=04320200904143952783

2 Die Kindpauschalen werden gem. § 37 KiBiz jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwick-
lung angepasst.
                                                                                         Stand: 07/2022
Teil C 1 – Fachplan
                                                                                     Tagesbetreuung für Kinder
                             Handbuch Jugendhilfe
                                                                                           Seite 6 von 63

verbleibenden Anteil handelt es sich um den Trägeranteil. Der Kreis Olpe übernimmt diesen
Trägeranteil je nach Trägerart ganz oder teilweise.

Es wird dabei zwischen folgenden Trägerarten unterschieden:

•   Kirchliche Trägerschaft = Kirche oder Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
    (z.B. kath. und ev. Träger)

•   Andere freie Trägerschaft = Betriebsträger, die als Träger der freien Jugendhilfe aner-
    kannt sind (z.B. AWO, Caritas, CJD, DRK, GFO)

•   Elterninitiativen = Elternvereine

•   Kommunale Träger = Betriebsträger ist der örtliche Träger der Jugendhilfe, eine sonstige
    kreisangehörige Gemeinde oder ein Gemeindeverband (im Kreis Olpe nicht vorhanden).

Der Kreis Olpe übernimmt ab 01.08.2020 neben den nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
zu zahlenden Zuschüssen zu den Kindpauschalen die Trägeranteile von Kindertageseinrich-
tungen in folgender Höhe (KT-Beschluss von 15.06.2020 / DS 30/2020):

    •     Kirchliche Träger: 4 % der jeweiligen Kindpauschalen

    •     Andere freie Träger: Gesamter Trägeranteil = 7,8 % der jeweiligen Kindpauschalen

    •     Elterninitiativen: Gesamter Trägeranteil = 3,4 % der jeweiligen Kindpauschalen

Die Gesamtfinanzierung der Kindpauschalen ergibt sich aus folgendem Schema:

                                                                                         vom Trä-
Finanzierung der                                                                         geranteil                  gesamter Kreis-
                       gesetzlicher     Landes-     verbleibender                                     restlicher
                                                                         Träger-        freiwillige                  zuschuss (ge-
 Kindpauschalen        Zuschuss JA     zuschuss    (gesetzl.) Kreis-
                                                                        anteil (4)     Übernahme
                                                                                                       Träger-
                                                                                                                   setzl. u. freiwillig)
                       an Träger (1)   an JA (2)     zuschuss (3)                                     anteil (6)
je nach Trägerart                                                                      durch Kreis                          (7)
                                                                                            (5)

        Berechnung:                                    (1) – (2)       100% – (1)                     (4) – (5)         (3) + (5)

Kirchliche Träger          89,7%        40,3%              49,4%         10,3%              4,0%        6,3%                  53,4%

Andere freie Träger        92,2%        40,0%              52,2%           7,8%             7,8%        0,0%                  60,0%

Elterninitiativen          96,6%        42,3%              54,3%           3,4%             3,4%        0,0%                  57,7%

Wie oben dargestellt, beläuft sich der freiwillige Kreiszuschuss bei kirchlichen Einrichtungen auf 4
%. Für einzelne Einrichtungen wird jedoch aufgrund diverser Einzelbeschlüsse (z. B. DS 39/2018)
der volle Trägeranteil von bisher 12 % ab einer bestimmten Anzahl von Kindern bzw. Gruppen
übernommen (KT-Beschluss von 15.06.2020 / DS 30/2020). Hintergrund ist insbesondere, dass die

                                                                                                Stand: 07/2022
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                             Handbuch Jugendhilfe
                                                                           Seite 7 von 63

Kirche zusätzliche Betreuungsplätze nur genehmigt, wenn die Schaffung zusätzlicher Gruppen
bzw. Plätze kostenneutral erfolgt.

Hierbei handelt es sich um folgende Einrichtungen:

                                           Übernahme des vollen
        Kindertageseinrichtung
                                               Trägeranteils
  St. Antonius Hillmicke               ab dem 26. Kind
  Ev. Martin Luther Attendorn          ab dem 51. Kind
  St. Matthäus Rüblinghausen           ab dem 51. Kind
  St. Hubertus Ottfingen               ab dem 51. Kind
  St. Martin Attendorn                 ab dem 71. Kind
  St. Clemens Drolshagen               ab dem 76. Kind
  St. Nikolaus Grevenbrück             ab dem 76. Kind
  St. Marien Olpe                      ab dem 76. Kind
  St. Martinus Olpe                    ab dem 76. Kind
  St. Severinus Möllmicke              ab dem 76. Kind
  St. Marien Altenhundem               für den Betrieb der 5. Gruppe

Darüber hinaus übernimmt der Kreis Olpe den gesamten Trägeranteil für

      a) zeitlich befristete „Übergangsgruppen“ (KT-Beschluss vom 16.03.2009 / DS 34/2009) sowie

      b) dauerhafte zusätzliche Gruppen (KT-Beschluss vom 19.03.2018 / DS 39/2018) in kirchlicher
          Trägerschaft.

1.3      Zusätzliche finanzielle Mittel für eingruppige Einrichtungen

Nach § 35 Abs. 1 KiBiz kann bei eingruppigen Einrichtungen ein weiterer Pauschalbetrag
von bis zu 15.000,00 € geleistet werden, wenn der Träger ohne diesen zusätzlichen Betrag
die Einrichtung nicht ausreichend finanzieren kann.

Voraussetzung für die Gewährung der Leistung ist, dass die Einrichtung wegen fehlender
Finanzmittel in ihrer Existenz gefährdet ist, d.h. wenn die notwendigen Personal- und/oder
Sachkosten einschließlich Rückstellungen nicht gedeckt sind. Wird diese Voraussetzung
bejaht, kann der Betriebskostenzuschuss auf begründeten Antrag hin um bis zu 15.000,00 €
aufgestockt werden.

Für die Vergabe der Pauschalen in Höhe von bis zu 15.000 € zur Förderung eingruppiger
Einrichtungen werden nachfolgende Kriterien berücksichtigt (KT-Beschluss vom 23.06.2008,
Drucksache 115/2008):

1. Vorrangig sind die Mittel durch Aufstockung der Betriebskostenzuschüsse für solche Ein-
      richtungen einzusetzen, die in ihrer Existenz gefährdet sind.
                                                                               Stand: 07/2022
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                              Handbuch Jugendhilfe
                                                                      Seite 8 von 63

2. Nicht benötigte Mittel können für die zusätzliche Beschäftigung von Erziehern bzw. Er-
      zieherinnen im Anerkennungsjahr eingesetzt werden, sofern deren Einsatz zur Fortfüh-
      rung des Betriebs erforderlich ist (andernfalls würde der Zweck der Existenzsicherung
      der Einrichtung nicht erreicht).

3. Über die Verteilung der Mittel für die Beschäftigung von Erziehern bzw. Erzieherinnen im
      Anerkennungsjahr ist eine einvernehmliche Absprache der beteiligten Träger herbeizu-
      führen. Die Herbeiführung der Absprache liegt in der Zuständigkeit des Jugendamts.

Diese Förderung gilt in gleichem Umfang auch gem. § 35 Ab. 2 KiBiz für Waldkindergarten-
gruppen.

1.4      Landesförderung für plusKITA-Einrichtungen

PlusKITA-Einrichtungen sind Kindertageseinrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern
mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses, insbesondere mit sprachli-
chem Förderbedarf. Die Aufgaben sind in § 44 Abs. 2 Ziff. 1 bis 8 KiBiz aufgeführt.

Das Jugendamt stellt zudem mit diesem Zuschuss sicher, dass auch Kinder gefördert wer-
den, bei denen nach § 36 Absatz 2 oder 3 des Schulgesetzes NRW ein zusätzlicher Sprach-
förderbedarf bescheinigt worden ist. Dies betrifft Kinder, die keine Kindertageseinrichtung
besuchen und Kinder, deren Eltern der Bildungsdokumentation in der Kindertageseinrichtung
nicht zustimmen. Bei diesen Kindern erfolgt eine gesonderte Sprachstandsfeststellung. Bei
festgestelltem Sprachförderbedarf sollen sie an einem vorschulischen Sprachförderkurs in
Kindertageseinrichtungen teilnehmen.

Die Vergabe der Mittel vom Land an die Jugendämter orientiert sich zu 75 % an der Anzahl
der Kinder im Jugendamtsbezirk unter sechs Jahren mit Leistungsbezug zur Sicherung des
Lebensunterhaltes nach dem SGB II und 25 % an der Anzahl der Kinder, in deren Familien
vorrangig nicht deutsch gesprochen wird (§ 45 Abs. 1 KiBiz). Das Jugendamt verteilt diese
Mittel in eigener Verantwortung. Mit der Voraussetzung, dass die Mittel als Zuschüsse min-
destens in Höhe von 30.000 EUR an plusKITA-Einrichtungen weitergeleitet werden, soll si-
chergestellt werden, dass die Einrichtungen eine halbe Stelle einrichten können (§§ 45 Abs.
2, 44 Abs. 3 KiBiz).

Plus-KITA-Einrichtungen müssen in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen werden.
Die Aufnahme in diese Förderung erfolgt in der Regel unbefristet, grundsätzlich aber für
mindestens 5 Jahre.

                                                                          Stand: 07/2022
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                              Handbuch Jugendhilfe
                                                                         Seite 9 von 63

Mit Beschluss vom 03.03.2020 (DS 55/2020) hat der Jugendhilfeausschuss die Kriterien zur
Weiterleitung der Landesmittel an die Einrichtungen ab 01.08.2020 beschlossen. Die Krite-
rien sind:

1. Es werden Kindertageseinrichtungen berücksichtigt, die mehr als 65 belegte Plätze zum
    01.08.2020 gemeldet haben.

2. Für die Vergabe der Landesmittel werden folgende prozentuale Werte ermittelt:

          •    Anteil der Elternbeitragsfälle der untersten Stufe (bis 20.000 EUR) im Verhältnis
               zur Gesamtkinderzahl je Einrichtung nach dem Stand vom 01.12.2019.

          •    Anteil der Kinder, in deren Familien vorrangig nicht deutsch gesprochen wird, im
               Verhältnis zur Gesamtkinderzahl je Einrichtung nach dem gemeldeten Stand zum
               01.08.2020.

          Diese Kriterien werden im Verhältnis 0,75 / 0,25 gewichtet. Die Einrichtungen werden
          dann in absteigender Reihenfolge der Summe der gewichteten Werte berücksichtigt.

Die im Kindergartenjahr 2022/2023 zur Verfügung stehenden Landesmitteln in Höhe von
407.443,86 EUR sowie einem Kontingent je plusKITA-Einrichtung von 30.000 EUR können
13 Einrichtungen ausgewählt werden (390.000 EUR). Die Restmittel von 17.443,86 EUR
werden zu gleichen Anteilen auf die 13 Einrichtungen verteilt.

Die Anwendung der beschlossenen Kriterien ergibt folgendes Ergebnis:

    Lfd.
              Gemeinde       Kindertageseinrichtung
    Nr.
     1        Finnentrop     Arche Noah Finnentrop
     2        Lennestadt     St. Bartholomäus Meggen
     3        Lennestadt     St. Marien Altenhundem
     4        Attendorn      St. Martin Attendorn
     5        Wenden         St. Severinus Möllmicke
     6        Attendorn      Pusteblume Attendorn
     7        Finnentrop     Panama Bamenohl
     8        Olpe           St. Nikolaus Lütringhausen
     9        Olpe           St. Marien Olpe
     10       Drolshagen     St. Clemens Drolshagen
     11       Olpe           St. Martinus Olpe
     12       Wenden         St. Antonius Gerlingen
     13       Kirchhundem    St. Johannes Welschen Ennest

                                                                            Stand: 07/2022
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                                                                Tagesbetreuung für Kinder
                           Handbuch Jugendhilfe
                                                                        Seite 10 von 63

1.5    Landesförderung der Qualifizierung

Das Land gewährt seit dem Kindergartenjahr 2020/20201 dem Jugendamt gem. § 46 KiBiz
Zuschüsse für die Praktikumsplätze von Auszubildenden in Kindertageseinrichtungen, die an
die Träger weitergeleitet werden:

       piA1-Zuschuss

       Zuschuss von 8.000 EUR jährlich pro belegtem Praktikumsplatz für die Tageseinrich-
       tungen, die Schülerinnen bzw. Schüler im ersten Jahr ihrer praxisintegrierten Ausbil-
       dung (piA) zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. Erzieher ausbilden.

       Voraussetzung für diesen Zuschuss ist, dass diese Schülerinnen bzw. Schüler in ihrer
       praxisintegrierten Ausbildung vom Träger der Kindertageseinrichtung tariflich oder
       entsprechend vergütet werden.

       piA2/3-Zuschuss

       Zuschuss von 4.000 EUR jährlich für jeden Praktikumsplatz von Schülerinnen / Schü-
       lern im zweiten oder dritten Ausbildungsjahr der praxisintegrierten Ausbildung.

       BP-Zuschuss

       Zuschuss von 4.000 EUR jährlich pro belegtem Praktikumsplatz für die Tageseinrich-
       tungen, die die Praktikumsplätze für das Anerkennungsjahr von Schülerinnen bzw.
       Schülern im letzten Jahr ihrer Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw.
       Erzieher bereitstellen.

1.6    Landesförderung der Fachberatung

Das Land gewährt seit dem Kindergartenjahr 2020/2021 dem Jugendamt gem. § 47 KiBiz
einen Zuschuss zur Förderung der qualifizierten Fachberatung von Kindertageseinrichtungen
und –pflege. Ziel ist die fachliche und systematische Begleitung der Qualitätssicherung und -
entwicklung in der Kindertagesbetreuung. Das Jugendamt leistet aus diesen Mitteln einen
jährlichen Zuschuss von 1.100 € je Tageseinrichtung an den Träger der Kindertageseinrich-
tung. Der Träger leitet den Zuschuss ggfs. wiederum an den jeweiligen (überörtlichen) Ver-
band/Zusammenschluss weiter, der die Fachberatung durchführt. Für die Fachberatung im
Bereich Kindertagespflege erhält das Jugendamt als zuständige Fachberatungsstelle 550 €
je Kindertagespflegeperson, die Kinder bis zum Schuleintritt betreut.

                                                                            Stand: 07/2022
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                                                                 Tagesbetreuung für Kinder
                            Handbuch Jugendhilfe
                                                                      Seite 11 von 63

1.7      Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten

Das Land gewährt ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 gem. § 48 KiBiz jedem Jugendamt
einen pauschalierten Zuschuss für die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung. Die Bezu-
schussung dient der finanziellen Förderung von kind- und bedarfsgerechten, familienunter-
stützenden Angeboten in der Kindertagesbetreuung, wie

1. Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen, die über eine Öffnungszeit von wöchentlich
      47 Stunden hinausgehen,

2. Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen an Wochenend- und Feiertagen,

3. Öffnungszeiten und Betreuungsangebote nach 17 Uhr und vor 7 Uhr,

4. bis zu 15 der Öffnungstage im Kindergartenjahr für Kindertageseinrichtungen, die nur 15
      Öffnungstage oder weniger jährlich schließen,

5. zusätzliche Betreuungsangebote bei unregelmäßigem Bedarf oder für ausnahmsweise
      kurzfristig erhöhten Bedarf der Familien und Notfallangebote sowie

6. ergänzende Kindertagespflege gemäß § 23 Absatz 1 KiBiz.

Das Land gewährt dem Kreis Olpe für das Kindergartenjahr 2022/2023 zur Flexibilisierung
der Betreuungszeiten einen Zuschuss in Höhe von 627.200 EUR. Voraussetzung für den
Zuschuss ist, dass das Jugendamt diesen Zuschuss mit einer Erhöhung des Betrages um 25
Prozent für zeitlich flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung einsetzt und an Trä-
ger von Tageseinrichtungen, Kindertagespflegepersonen oder Anstellungsträger von Kinder-
tagespflegepersonen weiterleitet.

Für das Kindergartenjahr 2022/2023 ergibt sich folgende Finanzierungsübersicht:

                                                        Anteil an der
                                    Betrag
                                                      Gesamtförderung
      Landeszuschuss                627.200 €             80,00 %

      25 % Erhöhungsbetrag          156.800 €             20,00 %
      Summe                         784.000 €            100,00 %

Die im Rahmen flexibler Angebotsformen eingesetzten Personen sollen mindestens über
eine Qualifikation als Kindertagespflegeperson im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten oder
vergleichbare pädagogische Kenntnisse verfügen und sind mindestens als Beschäftigte in
der Tätigkeit von Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern mit staatlicher Anerkennung zu ver-
güten.

                                                                           Stand: 07/2022
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                                                                Tagesbetreuung für Kinder
                              Handbuch Jugendhilfe
                                                                     Seite 12 von 63

Im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung entscheidet das Jugendamt auf Basis der örtli-
chen Bedarfslage, welche Angebote in die Förderung zur Flexibilisierung der Betreuungszei-
ten aufgenommen werden.

Der Kreistag hat am 15.06.2020 (DS 110/2020) diesbezüglich folgendes beschlossen:

      1. Auf Grundlage einer jährlichen Bedarfsabfrage bei den Trägern der Kindertagesein-
         richtungen und den Bedarfsfeststellungen im Bereich der Kindertagespflege (Großta-
         gespflegestellen, Kindertagespflegepersonen) werden die gem. § 48 KiBiz förde-
         rungsfähigen Angebote zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten je Einrichtung bzw.
         Kindertagespflegestelle ermittelt. Dabei werden auch unterjährig entstehende Bedar-
         fe berücksichtigt.

      2. Die zur Vorhaltung des erweiterten Angebots erforderlichen Arbeitsstunden des pä-
         dagogischen Personals werden ermittelt und entsprechend den jeweils aktuellen Be-
         rechnungsgrundlagen der KGST für Erzieherinnen/Erzieher im Bereich der Tagesein-
         richtungen sowie für Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger im Bereich der Großtagespfle-
         gestellen bezuschusst.

      3. Für selbständig tätige Kindertagespflegepersonen erfolgt eine Vergütung in Randzei-
         ten entsprechend des Fachplans Kindertagesbetreuung.

      4. Der Kreis Olpe leitet den je Kindergartenjahr zur Verfügung stehenden Landeszu-
         schuss an die Träger der jeweiligen Kindertageseinrichtungen und Großtagespflege-
         stellen sowie Kindertagespflegepersonen bis zur bewilligten Gesamthöhe weiter. An
         jeder bewilligten Maßnahme beteiligt sich der Kreis Olpe mit 25 % aus Kreismitteln.
         Die Anträge werden nach Antragseingang bzw. Bedarfsfeststellung berücksichtigt.

1.8      Finanzielle Förderung der Familienzentren

Mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren
sind Einrichtungen geschaffen worden, die Kinder und Familien in besonderer Weise in ihrer
Entwicklung und der Bewältigung von Alltagsfragen unterstützen, begleiten und fördern.

Sie zielen darauf ab, neben der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder auch beste-
hende Angebote der Familienunterstützung dezentral vor Ort zusammenzuführen. So sind
sie für Eltern leichter zugänglich. Ziel- und passgenaue Hilfe und Unterstützung kann schnell
und unkompliziert vermittelt werden.

Im Rahmen der Umsetzung des Landesprojekts zur Weiterentwicklung von Kindertagesein-
richtungen zu Familienzentren wurden im Kreis Olpe bisher alle 25 teilnehmenden Tagesein-
richtungen – davon 21 Einzeleinrichtungen sowie 2 Verbünde mit jeweils 2 Einrichtungen –
                                                                         Stand: 07/2022
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                          Handbuch Jugendhilfe
                                                                       Seite 13 von 63

als Familienzentren zertifiziert. Für das Kindergartenjahr 2022/2023 wird dem Kreis Olpe ein
neues Familienzentrum zugeteilt. Der DRK-Kindergarten Sonnenland in Attendorn nimmt ab
August 2022 an dem Zertifizierungsverfahren teil (Drucksache 65/2022).

Mit Ablauf der vierjährigen Geltungsdauer des Gütesiegels „Familienzentrum Nordrhein-
Westfalen“ werden die Familienzentren rezertifiziert.

Die Familienzentren erhalten gem. § 43 KiBiz seitens des Landes über die örtlichen Jugend-
ämter einen Landeszuschuss in Höhe von 20.371,69 € im Kindergartenjahr 2022/2023, so-
fern sie über ein – vom Land anerkanntes – Gütesiegel als „Familienzentrum NRW“ verfü-
gen.

Die Auswahl weiterer Familienzentren erfolgt aufgrund des Beschlusses des Jugendhil-
feausschusses vom 18.11.2014 (Drucksache 295/2014) ab 01. Januar 2015 nach folgenden
Kriterien:

1.     Zur Sicherstellung einer angemessenen regionalen Verteilung werden die zukünftig
       seitens des Landes bereitgestellten Kontingente auf Grundlage der Einwohnerzahlen
       unter fortlaufender Anwendung des d´Hondtschen Höchstzahlverfahren den kreisan-
       gehörigen Städten und Gemeinden zugeordnet.

2.     Es werden nur Kindertageseinrichtungen mit mindestens 40 belegten Plätzen nach
       dem Stand vom 01.01. eines jeweiligen Jahres berücksichtigt.

3.     Es wird die Anzahl der Elternbeitragsfälle der untersten Stufe (bis 20.000 EUR) je
       Einrichtung nach dem Stand vom 01.01. eines jeden Jahres ermittelt. Diese Einrich-
       tungen werden dann in absteigender Reihenfolge berücksichtigt. Sofern die absolute
       Anzahl der Elternbeitragsfälle der untersten Stufe von mehreren Einrichtungen gleich
       ist, dient als Hilfskriterium der Anteil dieser Stufe an der Gesamtkinderzahl je Einrich-
       tung.

4.     Sofern in einer Kommune keine Einrichtung mit mindestens 40 belegten Plätzen be-
       rücksichtigt werden kann, erfolgt die Auswahl nach der vorstehenden Ziffer 3.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Verteilung der Familienzentren nach Städten und Ge-
meinden im Kreis Olpe mit Angabe des (Re-)Zertifizierungsdatums:

                                                                           Stand: 07/2022
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                                Handbuch Jugendhilfe
                                                                                        Seite 14 von 63

                             Liste der Familienzentren im Kreis Olpe
                                                                                         Datum        Datum Re-
Stadt/Gemeinde    Nr.                    Kindertageseinrichtung                       Zertifizierung zertifizierung
                  1     Caritas-AufWind-Kita, Nordwall 14, Attendorn                   01.10.2008      20.10.2020
                  2     Kath. Kita St. Martin, Amselstr. 6, Attendorn                  11.08.2009      08.08.2021
      Attendorn   3     Kita „Pusteblume“, Westwall 56, Attendorn                      01.10.2008      28.09.2020
                  4     Kita "Regenbogenland", Biekegang 10, Ennest                    31.07.2014      30.07.2018
                  5     Kita "Sternenland", Schmiedestraße 28, Attendorn               ca. 07/2023
                  6     Kath. Kita St. Clemens, Hansaweg 3, Drolsh.                    01.10.2008      06.10.2020
  Drolshagen
                  7     Kita "Herrnscheider Kindernest", Humboldtstr. 31, Drolsh.      31.07.2017      30.07.2021
                  8     Kita „Arche Noah“, Max-Planck-Ring 11, Finnnetrop              30.06.2009      27.06.2021
   Finnentrop     9     Kita „Spatzennest“, Ahauser Str. 20, Heggen                    02.11.2008      20.20.2020
                  10    Kita "Panama“, Zur Fettweide 1, Bamenohl                       31.07.2018
                        Kath. Kita St. Johannes, Pfarrer-Sauerwald-Str. 1,
                  11                                                                   04.06.2007      01.06.2019
 Kirchhundem            Welschen Ennest

                  12    Kath. Kita St. Peter u. Paul, Hundemstr. 52, Kirchhundem       31.07.2016      06.06.2020
                  13    Kath. Kita „Die Arche“, Gasse 16, Elspe                        30.09.2010      27.09.2022
                  14    Kath. Kita St. Bartholomäus, Mühlenplatz 11, Meggen            01.09.2008      15.09.2020
  Lennestadt      15    Kath. Kita St. Marien, An der Schmiede 8, Altenhundem          01.10.2008      29.09.2020
                  16    Kita „Schatzkiste“, Auf der Ennest 33, Altenhundem             30.06.2009      27.06.2021
                  17    Kath. Kita St. Nikolaus, Zum Ehrenmal 1, Grevenbrück           31.07.2019
                        Kath. Kita St. Marien, Günsestr. 10, Olpe
                  18    Kath. Kita St. Nikolaus, Siegener Str. 18, Lütringhausen       21.07.2009      18.07.2021
                                                 - Verbund -
        Olpe      19    Kath. Kita St. Raphael, Papenschlade 16, Olpe                  01.10.2008      13.10.2020
                  20    Kita „Pusteblume“, Maria-Theresia-Str. 36a, Olpe               04.06.2007      01.06.2019
                  21    Kath. Kita St. Martinus, Luise-Hensel-Weg 1, Olpe              31.07.2013      29.07.2021
                  22    Kita "Max und Moritz", Lübkeweg 7, Altenkleusheim              12.08.2020
                        Kath. Kita St. Severinus, Heinrich-Lübke-Str. 1, Möllmicke
                  23    Kath. Kita St. Severinus, Wendebachstr. 12, Wenden             30.06.2009      27.06.2021
                                                 - Verbund -
      Wenden
                  24    Kita „Kleine Strolche“, Marienstr. 3, Altenhof                 01.10.2008      28.09.2020
                  25    Kath. Kita St. Kunibertus, Im Buchwald 3, Hünsborn             30.06.2011      28.06.2019
                  26    Kath. Kita St. Antonius, Bühlstraße 16, Gerlingen              ca. 07/2022
                                                                                             Stand: Juni 2022

1.9       Förderung der gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne (drohender)
          Behinderung in (Regel-)Tageseinrichtungen

Die Behinderungen oder drohenden Behinderungen der Kinder müssen von einem Träger
der Eingliederungshilfe (Landschaftsverband Westfalen-Lippe / LWL) festgestellt werden.

                                                                                             Stand: 07/2022
Teil C 1 – Fachplan
                                                                 Tagesbetreuung für Kinder
                           Handbuch Jugendhilfe
                                                                      Seite 15 von 63

Die Förderung und Finanzierung dieser Kinder erfolgt ab 01.08.2020 auf Grundlage des Kin-
derbildungsgesetzes (KiBiz) sowie des Landesrahmenvertrages über die ergänzenden Fi-
nanzierungen aus Mitteln der Eingliederungshilfe. Für das Kindergartenjahr 2022/2023 wur-
den 168 Kinder gemeldet (siehe Vorlage DS 30/2022).

Die finanzielle Basisförderung für Personal- und Sachkosten für Kinder mit festgestellter
(drohender) Behinderung gemäß der Anlage zu § 33 KiBiz ist nachfolgend dargestellt:

       Alter des Kindes / Gruppenform       Höhe der Kindpauschale
                                                (ab 01.08.2022)
    Ü3                                                   22.262,48 EUR

    U3                                                   23.817,26 EUR

    U 2 / II c                                           25.706,96 EUR

Die vorgenannten erhöhten Pauschalen sind von Beginn des Kindergartenjahres (01.08.)
bzw. ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung zu zahlen,
auch wenn die Behinderung des Kindes erst unterjährig vom LWL anerkannt bzw. festgestellt
wird (siehe auch DS 164/2020).

Ergänzend zu den KiBiz-Pauschalen werden die Kinder mit festgestellter (drohender) Behin-
derung durch den LWL aus Mitteln der Eingliederungshilfe gefördert.

Eine Übernahme der jeweiligen Trägeranteile durch den Kreis Olpe als freiwillige Leistung
erfolgt nicht, da diese Anteile aus den ergänzenden Mitteln der LWL-Pauschale (Eingliede-
rungshilfe) finanziert werden können.

1.10     Begrenzung der Höhe der Rücklagen

Gem. § 40 KiBiz sind in einem Kindergartenjahr nicht verausgabte Mittel einschließlich des
Trägeranteils einer Betriebskostenrücklage und bei Trägern, die Eigentümer oder diesen
wirtschaftlich gleichgestellt sind, darüber hinaus einer Investitionskostenrücklage zuzuführen.
Die zulässige Rücklagenhöhe errechnet sich wie folgt:

         Betriebskostenrücklage:

         Max. 10 % der Einnahmen nach den §§ 33, 35, 43, 45 KiBiz (Kindpauschalen, Zu-
         schüsse für eingruppige Einrichtungen/Waldkindergärten, Familienzentren, plusKITA)

         Investitionskostenrücklage

         Max. 3.000 EUR je Kindpauschale (Grundlage: Meldung per 15.03.)

                                                                           Stand: 07/2022
Teil C 1 – Fachplan
                                                                                Tagesbetreuung für Kinder
                                  Handbuch Jugendhilfe
                                                                                      Seite 16 von 63

Die Berechnung erfolgt einrichtungsbezogen, die Verwendung kann trägerbezogen erfolgen.
Die Rücklagen des Trägers sind nachweislich in den Folgejahren zur Erfüllung der jeweiligen
Aufgaben nach dem KiBiz zu nutzen.

1.11       Planungsgarantie

Jedem Träger wird gem. § 41 KiBiz zur Finanzierung der Tageseinrichtung grundsätzlich
mindestens die Summe der Kindpauschalen gezahlt, die sich nach der Ist-Belegung des Vor-
jahres zuzüglich einer Erhöhung nach § 37 KiBiz (jährliche Anpassung der Finanzierung)
ergibt.

Beispiel:           Bewilligtes Budget 2021/2022:                        250.000 €
                    Ist-Budget 2021/2022:                                243.847 €
                    Plan-Budget 2022/2023:                               230.000 €
                    zu bewilligendes Budget 2022/2023:                   243.847 € (zuzügl. Erhöhung § 37)

2.         Finanzierung der investiven Kosten

Im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms 2020 - 2021 sowie des Landesprogramms
Kita-NRW 2025 werden neben der Schaffung neuer Plätze auch Maßnahmen zum Erhalt
von Plätzen gefördert, die ohne diese Maßnahmen wegfallen würden. Die jeweiligen Grund-
lagen dafür sowie die Förderbeträge sind in der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwen-
dungen für Investitionen zum Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kinderta-
gespflege“ des Landes3 NRW enthalten.

2.1        Maßnahmen zum Erhalt von Plätzen

Maßnahmen zur Verbesserung des Raumprogramms, zur Qualitätsentwicklung sowie Sanie-
rungsmaßnahmen (Bundes-, Landes- und Kreismittel)

Alternative 1 (Verbesserung Raumprogramm / Qualitätsentwicklung)

Es können Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen einschl. Ersatz- und Ergänzungsbeschaffun-
gen gefördert werden, die dem Erhalt von Plätzen dienen, welche ohne die beantragten
Maßnahmen wegfallen würden. Gefördert werden geeignete Räume aller Art, die der Bil-
dung, Erziehung und Betreuung von Kindern dienen und gleichzeitig zur Qualitätsentwick-
lung beitragen. Hierzu zählen Maßnahmen zur Verbesserung des Raumprogramms z. B.
durch Schaffung zusätzlicher Bewegungsräume, Schaffung und Ausstattung von Räumen

3   https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=18851&ver=8&val=18851&sg=0&menu=1&vd_back=N

                                                                                            Stand: 07/2022
Teil C 1 – Fachplan
                                                                  Tagesbetreuung für Kinder
                            Handbuch Jugendhilfe
                                                                        Seite 17 von 63

zur Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten (einschl. Küchenausstattung) sowie Räum-
lichkeiten für die Arbeit mit Eltern.

              Verbesserung Raumprogramm u. Qualitätsentwicklung (U 3 / Ü 3)

                          Förderbetrag Fördersatz Fördersatz
          Maßnahme          je Platz     Land         Kreis   Zweckbindung
          Neubau                9.500 €      90%          10%       20 Jahre
          Aus-/Umbau            4.750 €      90%          10%       10 Jahre
          Ausstattung                       keine Förderung

Alternative 2 (Sanierungsmaßnahmen)

Hier können Maßnahmen gefördert werden, die der Wiederherstellung oder Sicherstellung
eines ordnungsgemäßen Zustandes für den dauerhaften Betrieb einer Kindertageseinrich-
tung dienen und die wirtschaftlichste Lösung darstellen, z. B. Beseitigung von Schäden,
Dachsanierung, energetische Sanierung (Sanierungsmaßnahmen).

                                   Sanierungsmaßnahmen (U 3 / Ü 3)
                        Förderbetrag Fördersatz
          Maßnahme        je Platz     Land          Fördersatz Kreis         Zweckbindung
                                                                                 10 Jahre;
                                                    Kirchl. Träger = 15%
                                                                               mit dinglicher
          Erhaltung            9.500 €       70%   Sonstige freie Träger u.
                                                                               Sicherung 20
                                                   Elterninitiativen = 27 %
                                                                                   Jahre

Die Höhe der freiwilligen Investitionskostenzuschüsse des Kreises Olpe zu den Alternativen
1 und 2 ergeben sich aus dem KT-Beschluss vom 18.09.2017 (DS 174/2017).

Vervollständigung Raumprogramm (Subsidiäre Kreismittel)

Zur Vervollständigung des vom LWL vorgegebenen Raumprogramms (Gruppen-, Gruppen-
neben- sowie Mehrzweckräume) gewährt der Kreis Olpe eine Zuwendung von 3.500 EUR je
Platz (KT-Beschluss vom 20.03.2017 / DS 53/2017). Diese Förderung wird nur gewährt, so-
fern dafür keine Bundes- und Landesmittel zur Verfügung stehen (ebenfalls ausgenommen
privat-gewerbliche Träger).

2.2      Maßnahmen zur Schaffung neuer Plätze

a) Bundes- und Landesprogramme

Bund bzw. Land übernehmen 90 % und der Kreis Olpe 10 % der förderungsfähigen Kosten
(DS 110/2016 sowie DS 174/2017). Für die jeweiligen Maßnahmen gelten folgende Förder-
sätze:
                                                                              Stand: 07/2022
Teil C 1 – Fachplan
                                                                    Tagesbetreuung für Kinder
                          Handbuch Jugendhilfe
                                                                         Seite 18 von 63

                         Förderung U 3- und Ü 3-Ausbau je Platz
                                Bundes- / Landesprogramme
     Maßnahme                      Land (90 %)      Kreis (10 %)   Gesamt    Zweckbindung
     Neu- und Anbau (einschl.
                                         29.700 €        3.300 € 33.000 €         20 Jahre
     Ersteinrichtung)

     Aus- und Umbau (Baukosten)          13.500 €        1.500 € 15.000 €         10 Jahre

     Aus- und Umbau (Ausstat-
                                          3.150 €          350 €   3.500 €          5 Jahre
     tung)

b) Kreisinvestitionsprogramm
Zur Umsetzung der kreisweiten Ausbauplanung hat der Kreistag mit Beschluss vom
20.06.2022 folgendes Investitionsprogramm beschlossen (DS 97/2022):

   1. Die Gewährung von Zuwendungen erfolgt ausschließlich im Rahmen des bedarfsge-
       rechten Ausbaus von Kindertageseinrichtungen sowie Großtagespflegestellen und
       nur, soweit für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder keine anderweitigen
       Bundes- und/oder Landesmittel zur Verfügung stehen. Die Zuwendungen können
       zum Zweck der Ersatz-, Ergänzungs- oder Zwischenfinanzierung eingesetzt werden
       (ausgenommen privat-gewerbliche Träger).

   2. Die Maßnahmen werden befristet für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum
       31.12.2025 wie folgt gefördert:
          •   Neubaumaßnahmen (einschl. Ersteinrichtung) je neu geschaffenem Platz:
              39.600 EUR sowie 79.200 EUR in der Gruppenform II (10 Kinder von 0 bis 3
              Jahren)
          •   Aus- und Umbaumaßnahmen (einschließlich Ausstattung) je neu geschaffe-
              nem Platz: 26.400 EUR bzw. 52.800 EUR in der Gruppenform II (Kinder von 0
              bis 3 Jahren)
          •   Voraussetzung dafür sind anrechnungsfähige Gesamtkosten in entsprechen-
              der Höhe, die von einem Sachverständigen (Architekten) ermittelt wurden.

   3. Die Fördersätze werden am die Preisindizes für den Neubau von Wohngebäuden des
       Statistischen Bundesamtes gekoppelt und jährlich auf Basis des Februarwertes an-
       gepasst.

                                                                             Stand: 07/2022
Teil C 1 – Fachplan
                                                                     Tagesbetreuung für Kinder
                             Handbuch Jugendhilfe
                                                                           Seite 19 von 63

      4. Der Kreis Olpe übernimmt bei Aus-, Um- und Anbaumaßnahmen darüber hinaus die
          im Zuge des Brandschutzes nachgewiesenen zusätzlichen Kosten für außenstehen-
          de Rettungs- bzw. Fluchttreppen, sofern diese bauaufsichtlich erforderlich sind und
          die Finanzierung der Gesamtmaßnahme ansonsten nicht sichergestellt ist.

Folgende Gegenüberstellung verdeutlicht die Unterschiede der Fördersätze des Landes bzw.
der freiwilligen Kreisförderung:

                                          Fördersätze                 Fördersätze
                 Maßnahme
                                      Richtlinie des Landes   freiwillige Kreiszuwendung
           Neu- und Anbau (einschl.
                                                   33.000 €   39.600 € bzw. 79.200 € (GF II)
           Ersteinrichtung)
           Aus- und Umbau (Bau-
                                                   15.000 €
           kosten)
                                                              26.400 € bzw. 52.800 € (GF II)
           Aus- und Umbau (Aus-
                                                    3.500 €
           stattung)

3.        Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes

3.1       Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung

Nach § 24 SGB VIII (Sozialgesetzbuch - Achtes Buch 8 – Kinder- und Jugendhilfe) hat

      •   ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Le-
          bensjahres Anspruch auf frühkindliche Bildung in einer Tageseinrichtung oder in Kin-
          dertagespflege;
      •   ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch
          auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

Der Anspruch ist vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kreis Olpe) zu erfüllen.

In Rechtsprechung und Schrifttum wird nahezu einhellig die Auffassung vertreten, dass kein
Rechtsanspruch des Kindes zum Besuch eines bestimmten bzw. des nächstgelegenen Kin-
dergartens besteht. Dementsprechend ist die dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugend-
hilfe obliegende Jugendhilfeplanung darauf auszurichten, dass in jedem Wohnbereich ein
dem Bedarf entsprechendes Angebot an Tageseinrichtungen für Kinder möglichst „in zumut-
barer Entfernung“ bereitgestellt wird. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am
22.02.2005 (Drucksache 28/2005) beschlossen, dass als zumutbare Entfernung grundsätz-
lich eine Fahrtstrecke von 8 km (kürzeste einfache Wegstrecke zwischen der Wohnung des
Kindes und umliegenden Kindergärten) angesehen wird.

                                                                                Stand: 07/2022
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                                                               Tagesbetreuung für Kinder
                         Handbuch Jugendhilfe
                                                                    Seite 20 von 63

3.2    Elternbeiträge

Für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespfle-
ge werden vom Kreis Olpe Beiträge erhoben. Aufgrund des § 90 Sozialgesetzbuch VIII. Teil
sowie des § 51 KiBiz hat der Kreistag am 15.06.2020 die „Beitragssatzung des Kreises Olpe
über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kinderta-
geseinrichtungen und Kindertagespflege“ beschlossen. Dies ist am 01.08.2020 in Kraft getre-
ten und als Anlage 1 diesem Fachplan beigefügt.

Im Wesentlichen ist der zu zahlende Elternbeitrag abhängig von den wirtschaftlichen Ver-
hältnissen sowie der gebuchten wöchentlichen Betreuungszeit.

3.3    Interkommunaler Ausgleich

Werden Kinder in einer Kindertageseinrichtung betreut, die nicht im Jugendamtsbezirk des
Wohnsitzes des Kindes gelegen ist, so kann gem. § 49 KiBiz das Jugendamt der aufneh-
menden Kommune spätestens bis sechs Monate nach Aufnahme in die wohnsitzfremde Kin-
dertageseinrichtung einen Kostenausgleich von dem Jugendamt des Wohnsitzes verlangen.
In diesen Fällen erfolgt die Kostenbeitragserhebung nach § 51 KiBiz im Jugendamt des
Wohnsitzes. Der Kostenausgleich beträgt 40 % der Kindpauschale, sofern die Jugendämter
keine andere Vereinbarung treffen.

Bei Inanspruchnahme dieses Kostenausgleichs entfällt die Möglichkeit für das Jugendamt
der aufnehmenden Kommune, einen Elternbeitrag (Kostenbeitrag) zu erheben. In diesen
Fällen wird der Elternbeitrag des auswärts betreuten Kindes vom Wohnsitzjugendamt (nach
dessen „Elternbeitragssatzung“) vereinnahmt.

Es gibt im Kreis Olpe deutlich mehr Kinder, deren Wohnsitz außerhalb des Kreises Olpe liegt
und die eine Kindertageseinrichtung im Kreis Olpe besuchen, als umgekehrt. Aufgrund des
Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 02.09.2014 (DS 213/2014) wird von der ge-
setzlichen Möglichkeit des Interkommunalen Ausgleichs seit dem Kindergartenjahr
2014/2015 Gebrauch gemacht.

3.4    Jugendamtselternbeirat

Während die Elternbeiräte die Interessen der Eltern gegenüber den jeweiligen Einrichtun-
gen vertreten, ist der Jugendamtselternbeirat (JAEB) eine Interessenvertretung gegenüber
den Trägern der Jugendhilfe im Kreis Olpe. Träger der Jugendhilfe sind neben dem Jugend-
amt auch die Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbände (wie Caritas, Arbeiterwohlfahrt, Deut-
sches Rotes Kreuz, Christliches Jugenddorfwerk) und die Elternvereine.

                                                                         Stand: 07/2022
Teil C 1 – Fachplan
                                                              Tagesbetreuung für Kinder
                            Handbuch Jugendhilfe
                                                                    Seite 21 von 63

Wesentlich ist, dass beim Tätigwerden des JAEB nicht die Angelegenheiten einer einzelnen
Kindertageseinrichtung thematisiert werden. Vielmehr geht es hierbei um Fragestellungen,
die eine Vielzahl von Einrichtungen im Bereich des Jugendamts betreffen.

Hierbei hat der JAEB als gewähltes Organ der Elternschaft das Recht, von sich aus initiativ
zu werden und die Erörterung geeigneter Themen anzustoßen.

Solche wesentlichen Fragen bzw. Angelegenheiten können z. B. sein:

     •   Betreuungsbedarfe und Wünsche zu Buchungszeiten und zum Betreuungsangebot,
         z. B. die Gestaltung der Öffnungszeiten,
     •   Gestaltung der Elternbeiträge,
     •   Fachliche Initiativen oder Projekte,
     •   Unterstützung der Arbeit der Elternbeiräte,
     •   Qualitätsstandards in Kindertageseinrichtungen.
     •   …….
Dem JAEB ist vom Jugendamt bei wesentlichen die Kindertageseinrichtungen betreffenden
Fragen die Möglichkeit der Mitwirkung zu geben. Eine Vertreterin oder ein Vertreter des
JAEB gehört als beratendes Mitglied dem Jugendhilfeausschuss an.

Der JAEB wird von den Mitgliedern der Elternbeiräte der einzelnen Kindertageseinrichtungen
im Kreis Olpe gewählt. Die Wahl erfolgt für ein Jahr und endet mit der Wahl eines neuen
JAEB. Die Arbeit des JAEB wird durch das Jugendamt des Kreises Olpe unterstützt.

4.       Buchungsverhalten der Eltern im Kindergartenjahr 2022/2023

Die Träger der über 90 Kindertageseinrichtungen haben dem Kreis Olpe die Anzahl der Kin-
der sowie deren Betreuungszeiten für das Kindergartenjahr 2022/2023 gemeldet. Der Ju-
gendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 01.02.2022 – vorbehaltlich der Bereitstellung
der Landesmittel - die Kindpauschalen entsprechend der Zuordnung zu den verschiedenen
Gruppenformen und Betreuungszeiten bewilligt (Drucksache 30/2022). Die Entwicklung der
Gesamtzahl der betreuten Kinder, die Zuordnung zu den Gruppenformen sowie die Buchung
der Betreuungszeiten kann dieser Vorlage entnommen werden.

In den nachfolgenden Auflistungen ist je kreisangehöriger Stadt / Gemeinde sowie kreisweit
dargestellt, wie sich die gemeldeten Kinder nach Altersstruktur und gebuchter Betreuungs-
zeiten auf die einzelnen Einrichtungen verteilen:

                                                                        Stand: 07/2022
Teil C 1 – Fachplan
                                                                                                                    Tagesbetreuung für Kinder
                                                  Handbuch Jugendhilfe
                                                                                                                            Seite 22 von 63

                Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Attendorn                                                                                          Buchungsverhalten (nach Stunden)
                            Kindergartenjahr 2022/2023                                                                    U2                                 U3                           3 Jahre und älter             Kinder mit Behinderung
                                                                                          Barrierefreiheit
Lfd.                                                                                      1 = barrierefrei
     Einrichtung                                            Träger                                           25      35        45     gesamt   25     35          45     gesamt    25      35        45       gesamt   25     35     45     gesamt   gesamt
Nr.                                                                                       2 = Toiletten
                                                                                          (beh. gerecht)
      Ev. Kindergarten "Martin-Luther"
      Attendorn, Magdeburger Str. 38
                                                            Ev. Kirchengemeinde
 1.   02722 / 5608                                                                                1+2        0,00    0,00      3,00    3,00    4,00   2,00        6,00   12,00    8,00    4,00     26,00      38,00    0,00   1,00   6,00    7,00    60,00
                                                            Attendorn
      Anja Böddecker
      martin-luther-kita@t-online.de
      Kath. Kindergarten "St. Josef"
                                                            Kath.
      Attendorn, Truchseßgasse 5
                                                            Kindertageseinrichtungen
 2.   02722 / 2388                                                                                1+2        0,00    0,00      0,00    0,00    8,00   1,00        3,00   12,00    9,00    25,00    16,00      50,00    0,00   2,00   1,00    3,00    65,00
                                                            Siegerland-Südsauerland
      Joanna Skiba
                                                            gGmbH
      st-josef-attendorn@kath-kitas-olpe.de
      Kath. Kindergarten und Familienzentrum "St. Martin"
                                                            Kath.
      Attendorn, Amselstr. 6
                                                            Kindertageseinrichtungen
 3.   02722 / 50298                                                                               1+2        0,00    1,00      7,00    8,00    0,00   3,00    18,00      21,00    0,00    7,00     51,00      58,00    0,00   0,00   7,00    7,00    94,00
                                                            Siegerland-Südsauerland
      Bianca Siljeg
                                                            gGmbH
      st-martin-attendorn@kath-kitas-Olpe.de
      Kindergarten "Villa Kunterbunt"
      Attendorn, Am Südwall 73
                                                            Christliches Jugenddorfwerk
 4.   02722 / 4544                                                                                1+2        0,00    0,00      1,00    1,00    0,00   0,00        5,00    5,00    2,00    0,00     33,00      35,00    0,00   0,00   0,00    0,00    41,00
                                                            CJD
      Verena Keseberg
      kita.villa-kunterbunt.info@cjd.de
      Caritas-AufWind Kindergarten Attendorn
      Attendorn, Am Nordwall 14
                                                            Caritasverband
 5.   02722 / 92530                                                                               1+2        0,00    0,00      0,00    0,00    1,00   7,00        4,00   12,00    1,00    13,00    18,00      32,00    0,00   0,00   0,00    0,00    44,00
                                                            für den Kreis Olpe e.V.
      Barbara Wichmann
      infoCA-KiGaAT@caritas-olpe.de
      DRK-Kindertagesstätte "Sternenland"
      Attendorn, Schmiedestraße 28
 6.   02722 / 3229                                                                                1+2        0,00    0,00      0,00    0,00    0,00   5,00        5,00   10,00    0,00    6,00     23,00      29,00    0,00   0,00   3,00    3,00    42,00
                                                            DRK-Kreisverband Olpe e.V.
      Doris Schaefer
      kita.attendorn@kv-olpe.drk.de
      Kindergarten "Rappelkiste"
      Attendorn, Mainzer Str. 53                            Elternverein Attendorn-
 7.   02722 / 4992                                          Schwalbenohl e.V.,                    1+2        0,00    1,00      2,00    3,00    2,00   0,00        7,00    9,00    1,00    0,00     44,00      45,00    1,00   0,00   5,00    6,00    63,00
      Kerstin Mersch                                        Attendorn
      info@rappelkiste-attendorn.de
      Kindergarten und Familienzentrum "Pusteblume"
      Attendorn, Westwall 56
 8.   02722 / 68256                                                                               1+2        0,00    5,00      6,00   11,00    0,00   6,00    15,00      21,00    2,00    20,00    50,00      72,00    0,00   1,00   4,00    5,00    109,00
                                                            DRK-Kreisverband Olpe e.V.
      Sebastian Gregory-Eykeln
      kindergarten.pusteblume@t-online.de
      Kindergarten und Familienzentrum "Regenbogenland"
      Ennest, Biekegang 10
 9.   02722 / 54185                                         DRK-Kreisverband Olpe e.V.            1+2        0,00    0,00      0,00    0,00    4,00   1,00        7,00   12,00    15,00   10,00    54,00      79,00    0,00   0,00   1,00    1,00    92,00
      Katja Altmann
      kiga-ennest@gmx.de

                                                                                                                          Stand: 07/2022
Teil C 1 – Fachplan
                                                                                                                                   Tagesbetreuung für Kinder
                                                      Handbuch Jugendhilfe
                                                                                                                                               Seite 23 von 63

                 Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Attendorn                                                                                                                  Buchungsverhalten (nach Stunden)
                             Kindergartenjahr 2022/2023                                                                                     U2                                        U3                           3 Jahre und älter             Kinder mit Behinderung
                                                                                                  Barrierefreiheit
Lfd.                                                                                              1 = barrierefrei
     Einrichtung                                                  Träger                                                    25         35         45      gesamt       25      35          45     gesamt    25      35        45       gesamt   25     35      45     gesamt    gesamt
Nr.                                                                                               2 = Toiletten
                                                                                                  (beh. gerecht)
      Kath. Kindergarten "St. Augustinus"
                                                                  Kath.
      Neu-Listernohl, Pfarrweg 2
                                                                  Kindertageseinrichtungen
10.   02722 / 7160                                                                                         1+2              0,00       0,00       0,00        0,00     1,00    9,00        2,00   12,00    4,00    33,00    12,00      49,00    0,00   0,00    1,00    1,00      62,00
                                                                  Siegerland-Südsauerland
      Stephanie Keseberg
                                                                  gGmbH
      st-augustinus-neulisternohl@kath-kitas-olpe.de
      Kindergarten "Flohkiste"
      Listerscheid, Ihnestr. 155
                                                                  Christliches Jugenddorfwerk
11.   02722 / 7973                                                                                          1               0,00       0,00       1,00        1,00     0,00    2,00        2,00    4,00    2,00    5,50     10,00      17,50    0,00   0,00    0,00    0,00      22,50
                                                                  CJD
      Janina Klaus
      kita.flohkiste@cjd.de
      Kindergarten Helden
      Helden, Dorfstr. 8                                          Elternverein Kindergarten
12.   02722/ 8137                                                 Helden e.V.,                             1+2              1,00       2,00       0,00        3,00     1,00    8,00        2,00   11,00    7,00    15,00    37,00      59,00    2,00   0,00    0,00    2,00      75,00
      Doris Klemm-Balve                                           Attendorn
      kiga-helden@t-online.de
      Kindergarten "Im Zauberwald"
      Röllecken, Silbecker Str. 17
                                                                  Elternverein Repetal e.V.,
13.   02721 / 2292                                                                                          1               0,00       3,00       3,00        6,00     0,00    6,00        4,00   10,00    0,00    8,00     26,00      34,00    0,00   0,00    2,00    2,00      52,00
                                                                  Attendorn
      Anke Leßmann-Knobloch
      imzauberwald@gmx.de
      Kindergarten Windhausen
      Windhausen, Höhenstr. 1                                     Kindergartenwerk der AWO
14.   02722 / 5617                                                im Kreis Siegen-                         1+2              1,00       1,00       1,00        3,00     1,00    5,00        4,00   10,00    3,00    16,00    11,00      30,00    0,00   0,00    0,00    0,00      43,00
      Oliver Struwe                                               Wittgenstein/Olpe e.V.
      KG-Windhausen@awo-siegen.de
    Caritas-AufWind Kindergarten Attendorn
    Standort Neu-Listernohl, Pfarrweg 2 a
                                                                  Caritasverband
15. 02722 / 9743-0                                                                                         1+2              0,00       2,00       4,00        6,00     0,00    6,00        3,00    9,00    0,00    10,00     8,00      18,00    0,00   0,00    0,00    0,00      33,00
                                                                  für den Kreis Olpe e.V.
    Cornelia Starka
    infoCA-KiGaNL@caritas-olpe.de
    Kindergarten "Kleine Freunde"
    Biekhofen, Alfred-Schnüttgen-Straße 32
                                                                  DRK-Dötzken Kita Olpe
16. 02722 / 6392386                                                                                        1+2              0,00       0,00       0,00        0,00     0,00    4,00        4,00    8,00    0,00    0,00     32,00      32,00    0,00   0,00    2,00    2,00      42,00
                                                                  gGmbH
    Birgit Struck
    struck@kv-olpe.drk.de
    Kindergarten Kleiner Regenbogen (Neubau)
    Ennest, Ritterlöhstraße                                       DRK-Dötzken Kita Olpe
17.                                                                                                        1+2              6,00       6,00      18,00        30,00    0,00    0,00        0,00    0,00    0,00    0,00      0,00       0,00    0,00   0,00    0,00    0,00      30,00
    02722 /                                                       gGmbH
    NN
    Kindergarten St. Ida (Neubau)
                                                                  Gemeinnützige Gesellschaft
    Attendorn, St.Josef-Straße 1
18.                                                               der Franziskanerinnen zu                 1+2              3,00       7,00       7,00        17,00    3,00    3,00    13,00      19,00    0,00    0,00      0,00       0,00    0,00   0,00    0,00    0,00      36,00
    02722 /
                                                                  Olpe mbH
    NN

                                                                               Gesamtbuchungsverhalten absolut:            11,00      28,00      53,00        92,00   25,00   68,00   104,00      197,00   54,00   172,50   451,00     677,50   3,00   4,00   32,00   39,00    1.005,50
(Kommastellen bedeuten, dass der Platz nur für einen Teil des Kindergartenjahres in Anspruch genommen wird, z.B. ab 01.01.2023 = 7/12 Monate = 0,58 Platz).

                                                                                                                                                         Stand: 07/2022
Teil C 1 – Fachplan
                                                                                                                                   Tagesbetreuung für Kinder
                                                     Handbuch Jugendhilfe
                                                                                                                                               Seite 24 von 63

           Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Drolshagen                                                                                                       Buchungsverhalten (nach Stunden)
                        Kindergartenjahr 2022/2023                                                                                U2                                  U3                           3 Jahre und älter             Kinder mit Behinderung
                                                                                            Barrierefreiheit
Lfd.                                                                                        1 = barrierefrei
     Einrichtung                                             Träger                                               25        35         45     gesamt     25     35         45     gesamt    25        35      45       gesamt   25     35     45     gesamt gesamt
Nr.                                                                                         2 = Toiletten
                                                                                              beh. gerecht
       Kath. Kindergarten u. Familienzentrum
       "St. Clemens"                                        Kath.
       Drolshagen, Hansaweg 3                               Kindertageseinrichtungen
  1.                                                                                                1            0,00      2,00        3,00    5,00     1,00   10,00       6,00   17,00    10,00    14,00   31,00      55,00    0,00   0,00   2,00    2,00   79,00
       02761 / 71373                                        Siegerland-Südsauerland
       Gabriele Korb                                        gGmbH
       st-clemens-drolshagen@kath-kitas-olpe.de
       Kindergarten u. Familienzentrum "Herrnscheider
       Kindernest"
       Drolshagen, Humboldtstr. 31                          Gemeinnützige Gesellschaft
  2.                                                                                               1+2           1,00      1,00     14,00     16,00     2,00   6,00     15,00     23,00    10,00    16,00   51,00      77,00    1,00   0,00   1,00    2,00   118,00
       02761 / 9411510                                      der Franziskanerinnen, Olpe
       Kerstin Lütticke
       mail@kindergarten-kindernest.de
       "Sonnenkindergarten"
       Hützemert, Breites Stück 9                           Elternverein Drolshagen-
  3.   02763 / 6341                                         Hützemert e.V.,                         1            0,00      0,00        1,00    1,00     3,00   3,00        5,00   11,00    7,00      5,00   27,00      39,00    0,00   1,00   1,00    2,00   53,00
       Kerstin Lütticke                                     Drolshagen
       sonnen.kigahue@t-online.de
       Kindergarten "Wirbelwind"
       Frenkhausen, Biggeseestr. 6                          Elternverein Kindergarten
  4.   02761 / 4344                                         Frenkhausen e.V.,                       1            0,00      1,00        1,00    2,00     0,00   5,00        3,00    8,00    0,00      5,00   21,00      26,00    0,00   1,00   0,00    1,00   37,00
       Anja Hömberg-Maka                                    Drolshagen
       kg.wirbelwind@yahoo.de
       Kindergarten "Die kleinen Strolche"
       Bleche, Kirchweg 3 a                                 Elternverein Drolshagen-
  5.   02763 / 6767                                         Bleche e.V.,                           1+2           0,00      2,00        1,00    3,00     0,00   7,00        0,00    7,00    0,00     12,00   17,00      29,00    0,00   0,00   1,00    1,00   40,00
       Joyce Fernholz                                       Drolshagen
       kigableche@t-online.de
       Kindergarten "Unterm Regenbogen"
       Schreibershof, Listerstr. 26                         Elternverein Kindergarten
  6.   02763 / 6796                                         Schreibershof e.V.,                     1            1,00      2,00        0,00    3,00     4,00   5,00        2,00   11,00    2,00     12,00   23,00      37,00    0,00   0,00   0,00    0,00   51,00
       Lena Wilke                                           Drolshagen
       kontakt@kindergarten-regenbogen.de
       Kindergarten "Mittendrin"
       Germinghausen, Im Ohle 4
                                                            Gemeinnützige Gesellschaft
  7.   02763 / 7868                                                                                 1            0,00      2,00        2,00    4,00     0,00   5,00        0,00    5,00    0,00      8,00   21,00      29,00    0,00   0,00   0,00    0,00   38,00
                                                            der Franziskanerinnen, Olpe
       Andrea Schwanbeck
       info@kiga-germinghausen.de
       Kindergarten "St. Franziskus"
       Drolshagen, Börschstraße 2
                                                            Gemeinnützige Gesellschaft
  8.   02761 / 8391530                                                                             1+2           1,00      0,00        2,00    3,00     1,00   7,00        4,00   12,00    1,00      9,00   25,00      35,00    0,00   1,00   3,00    4,00   54,00
                                                            der Franziskanerinnen, Olpe
       Anja Wintersohl
       anja.wintersohl@kiga-franziskus-drolshagen.de
       Kath. Kindergarten "St. Antonius"
                                                            Kath.
       Iseringhausen, Auf der Hütte 16
                                                            Kindertageseinrichtungen
  9.   02761 / 71010                                                                               1+2           0,00      0,00        0,00    0,00     3,00   3,00        3,00    9,00    3,00      8,00   15,00      26,00    0,00   0,00   2,00    2,00   37,00
                                                            Siegerland-Südsauerland
       Ute Brinker
                                                            gGmbH
       st-antonius-iseringhausen@kath-kitas-olpe.de

                                                                        Gesamtbuchungsverhalten absolut:         3,00     10,00        24     37,00      14     51         38     103,00    33        89     231       353,00    1      3     10     14,00   507,00
(Kommastellen bedeuten, dass der Platz nur für einen Teil des Kindergartenjahres in Anspruch genommen wird, z.B. ab 01.01.2023 = 7/12 Monate = 0,58 Platz).

                                                                                                                                                        Stand: 07/2022
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