Fachplan "Tagesbetreuung für Kinder" - Fortschreibung für das Kindergartenjahr 2019/2020 - Kreis Olpe
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Teil C 1 – Fachplan
Tagesbetreuung für Kinder
Handbuch Jugendhilfe
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Fachplan
„Tagesbetreuung für Kinder“
Fortschreibung für das Kindergartenjahr 2019/2020
Fachbereich Jugend, Gesundheit, Soziales
Fachdienst Finanzielle Jugendhilfen
Stand Juni 2019Teil C 1 – Fachplan
Tagesbetreuung für Kinder
Handbuch Jugendhilfe
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Inhaltsverzeichnis Seite
I. Allgemeines / Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung 4
II. Kindertageseinrichtungen 5
1. Gruppenformen und Kindpauschalen 5
1.1 Besonderheiten bei der Bildung der Gruppenformen I und II 5
1.2 Finanzierung der Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in der
Kindertagespflege 6
1.2.1 Zusätzliche U 3-Pauschale 7
1.2.2 Kriterien für die Vergabe zusätzlicher finanzieller Mittel an eingruppige
Einrichtungen 7
1.2.3 Verfügungspauschale 8
1.2.4 plusKITA-Einrichtungen 8
1.2.5 Sprachliche Bildung 9
1.2.6 Familienzentren 12
1.2.7 Gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung 14
1.2.8 Wegfall des 10%-Korridors und Einführung einer Planungsgarantie 16
1.2.9 Begrenzung der Höhe der Rücklagen 16
1.2.10 Interkommunaler Ausgleich 17
2. Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung 18
3. Buchungsverhalten der Eltern im Kindergartenjahr 2019/2020 18
4. Elternbeitragsgestaltung und Elternmitwirkung 33
4.1 Eltern- und Kostenbeiträge 33
4.2 Jugendamtselternbeirat 34
5. Besondere Zielgruppen in der Tagesbetreuung für Kinder 35
5.1 Besondere Anforderungen an die Bildung, Betreuung und Erziehung von
Kindern unter 3 Jahren 35
5.2 Qualitätsstandards für die Betreuung von Kindern 35
5.3 Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren 39
6. Finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen 40
6.1 Finanzierung der investiven Kosten 40
6.2 Finanzierung der Betriebskosten 44
6.2.1 Kindpauschalen 44
III. Großtagespflegestellen 45
1. Rechtliche Grundlagen 45
2. Räumliche Voraussetzungen 45
3. Ausstattung der Räumlichkeiten 46
4. Investitionskosten 47
5. Personelle Voraussetzungen 47
IV. Kindertagespflege 48
1. Gesetzliche Grundlagen zur Förderung in Kindertagespflege 48
1.1 Zielgruppe 48
1.2 Wunsch- und Wahlrecht 49
1.3 Zuständigkeit für Leistungen bei Kindertagespflege 49
1.4 Zusammenwirken der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe 49
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2. Rahmenbedingungen der Kindertagespflege 49
2.1 Erforderlichkeit der Kindertagespflege 49
2.2 Geeignetheit der Kindertagespflege für das Kind 50
2.3 Eignung von Tagespflegepersonen 51
2.3.1 Persönliche Voraussetzungen 51
2.3.2 Formale Voraussetzungen 52
2.3.3 Rahmenbedingungen der Kindertagespflegestelle 52
2.4 Qualifizierung der Tagespflegeperson 52
2.5 Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege 54
2.6 Vermittlung in Kindertagespflege 54
2.7 Fachliche Beratung und Begleitung 54
2.8 Kinder mit Behinderung in Tagespflege 55
2.8.1 Freiwillige Leistung des Kreises Olpe 55
3. Finanzierung der Kindertagespflege 55
3.1 Geldleistung für Tagespflegepersonen 55
3.2 Beginn und Ende der Leistung 56
3.3 Berechnung der Geldleistung 56
3.3.1 Regelungen zum Urlaub 57
3.3.2 Regelungen bei Krankheit 57
3.4 Betreuungszeiten 57
3.4.1 Regelbetreuungszeiten 57
3.4.2 Randzeitenbetreuung 57
3.4.3 Nachtbetreuung 58
3.4.4 Wochenend- und Feiertagesbetreuung 58
3.5 Versicherungsschutz 58
3.5.1 Unfallversicherung 58
3.5.2 Alterssicherung 58
3.5.3 Kranken- und Pflegeversicherung 58
3.5.4 Haftpflichtversicherung 59
3.6 Gesundheitszeugnis 59
3.7 Führungszeugnis 59
4. Kostenbeitrag der Eltern 59
5. Schlussbestimmungen 60
5.1 Übergangsregelung 60
5.2 Einzelfallregelung 60
5.3 Inkrafttreten 60
Anlage 1: Beitragssatzung des Kreises Olpe über die Erhebung von Elternbeiträgen
zum Besuch von Kindertageseinrichtungen 62
Anlage 2: Beitragssatzung des Kreise Olpe über die Erhebung von Kostenbeiträgen
für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertagespflege 65
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I. Allgemeines / Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung
Übergangsfinanzierung
Die im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vorgesehene jährliche Steigerung der Kindpauschalen
von 1,5 % wurde ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 auf 3 % erhöht. Darüber hinaus ist den
Trägern durch das Kita-Rettungsprogramm des Landes in Abhängigkeit von Kinderzahlen,
Gruppenformen und Buchungszeiten ein Einmalbetrag für die Kindergartenjahre 2017/2018
sowie 2018/2019 zur Verfügung gestellt worden.
Eine Neustrukturierung der Finanzierung der Kindertagesbetreuung soll ab dem Kindergar-
tenjahr 2020/2021 erfolgen. Zur Sicherstellung der Finanzierung des Kindergartenjahres
2019/2020 wird den Trägern für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten
Kinderbildungsgesetz eine zusätzliche Pauschale gewährt (Zuschuss zur Qualitätssiche-
rung). Diese Finanzierung übernimmt das Land zu 90 % sowie die Jugendämter zu 10 %.
Investive Mittel für den Ausbau und Erhalt von Betreuungsplätzen
Das Land NRW stellt mit dem „Kita–Investitionsprogramm NRW 2025“ weitere Finanzmittel
für den Ausbau und den Erhalt von Betreuungsplätzen zur Verfügung (vgl. Drucksache -DS-
126/2019). In Kombination mit den bisherigen Bundes- und Landesprogrammen sowie dem
Kreis-Investitionsprogramm können erforderliche Maßnahmen investiv gefördert werden.
Diesbezüglich wird auf Punkt 6.1 dieses Fachplanes verwiesen.
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II. Kindertageseinrichtungen
1. Gruppenformen und Kindpauschalen
Nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden dem Träger der Einrichtung pro Kind jährli-
che Pauschalen gewährt, deren Höhe abhängig ist vom Alter des Kindes, der gewählten Be-
treuungszeit sowie der Gruppenform, der das Kind zugeordnet ist.
Folgende Kindpauschalen sind für das Kindergartenjahr 2019/2020 vorgesehen1:
25 Std. 35 Std. 45 Std.
Gruppenform I
(20 Kinder; 2 Jahre bis zur
5.357,18 € 7.178,44 € 9.205,86 €
Einschulung; 4-6 Kinder unter
3 Jahren)
Gruppenform II
11.044,53 € 14.819,05 € 19.005,92 €
(10 Kinder unter 3 Jahre)
Gruppenform III
(25 Kinder; 3 Jahre und älter;
3.953,84 € 5.278,08 € 8.459,00 €
bei 45 Std. Betreuung 20 Kin-
der)
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung ist zu entscheiden, welche der genannten Gruppenfor-
men mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden (§ 19 Abs. 3). So-
weit erforderlich, können Gruppenformen und Betreuungszeiten dabei kombiniert werden.
Von dieser Möglichkeit wird im Kreis Olpe Gebrauch gemacht.
1.1 Besonderheiten bei der Bildung der Gruppenform I und Gruppenform II
Die Gruppenform I umfasst 20 Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung, davon 4
bis 6 Kinder zwischen zwei und drei Jahren. Dies bedeutet, dass die Gruppe beim Vorhan-
densein von z.B. 5 zweijährigen Kindern mit 15 Kindern ab 3 Jahren „aufzufüllen“ ist. Hierbei
ist zu berücksichtigen, dass für die Betreuung von Kindern ab 3 Jahren alternativ die Grup-
penform III in Betracht kommt. Die Kindpauschalen sind je nach Gruppenform und Betreu-
ungszeit unterschiedlich.
Die „Auffüllung“ der Gruppen der Gruppenform I mit über dreijährigen Kindern erfolgt in fol-
gender Reihenfolge (KT-Beschluss vom 23.06.2008, Drucksache 115/2008):
1. Kinder mit einer Betreuungszeit von 45 Stunden
2. Kinder mit einer Betreuungszeit von 25 Stunden
3. Kinder mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden.
1
Die Kindpauschalen erhöhen sich in den Kindergartenjahren 2016/2017 bis 2019/2020 um jährlich 3
Prozent (anstelle 1,5 Prozent) gem. § 19 Abs. 2 KiBiz n. F.
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Aufgrund der Regelungen des Kinderbildungsgesetzes werden Kinder in folgenden Fällen
unstreitig mit Kindpauschalen nach der Gruppenform II gefördert:
1. Das Kind ist unter Berücksichtigung der Stichtagsregelung des § 19 Abs. 5 KiBiz ein Kind
unter zwei Jahren.
2. Das Kind ist unter Berücksichtigung der Stichtagsregelung des § 19 Abs. 5 KiBiz ein Kind
unter drei Jahren und in der Kindertageseinrichtung werden weniger als vier Kinder unter
drei Jahren betreut, d.h., die Bildung einer Gruppe der Gruppenform I (Kinder im Alter
von 2 bis 6 Jahren) ist nicht möglich.
Im Kibiz ist nicht geregelt, ob und in welchen Fällen eine „vollständige“ Gruppe der Gruppen-
form II zur Ermittlung der Kindpauschalen rechnerisch gebildet wird.
Während es für die Bildung einer Gruppe der Gruppenform I in der Anlage zu § 19 Abs. 1
KiBiz eine Regelung dahingehend gibt, dass die Zahl der Kinder im Alter von zwei Jahren
mindestens vier, aber nicht mehr als sechs betragen soll, fehlt eine vergleichbare eindeutige
Regelung für die Bildung einer Gruppe der Gruppenform II.
In diesem Zusammenhang ist § 21 Abs. 9 KiBiz zu beachten, wonach sich die Gestaltung
der Gruppenformen und die Förderung nach den in der Anlage zu § 19 Abs. 1 festgelegten
Betreuungszeiten an den Ergebnissen der örtlichen Jugendhilfeplanung unter Berücksichti-
gung der Grundsätze der Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit orientieren.
Für die Bildung der Gruppenform II werden folgende Kriterien zugrunde gelegt (JHA-
Beschluss vom 08.09.2009, Drucksache 180/2009)
1. Die rein rechnerische Zuordnung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen zur Fest-
stellung der Kindpauschalen erfolgt im Rahmen der dazu ergangenen Vorgaben und
nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit (§ 21 Abs. 9 Satz 1 KiBiz n. F.) aus der Sicht des
örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe.
2. Die tatsächliche Zuordnung der Kinder zu den Gruppen in den Kindertageseinrichtungen
vor Ort erfolgt in eigener Verantwortung der Einrichtungen unter Berücksichtigung des
jeweiligen pädagogischen Konzeptes und pädagogischer Gesichtspunkte.
1.2 Finanzierung der Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen
Aus der Gesamtsumme der Kindpauschalen, die eine Einrichtung für die Betreuung der Kin-
der erhält, sind sämtliche Betriebskosten der Einrichtung (Personalkosten, Sach- und Ge-
meinkosten, Rückstellungen und Rücklagen etc.) zu decken. Die Kindpauschalen sind sei-
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tens des Gesetzgebers so kalkuliert, dass sie den bisherigen Betriebskosten der Einrichtun-
gen inklusive der üblichen Erhöhung von Personal- und Sachkosten entsprechen.
Darüber hinaus ergibt sich folgende Finanzierungssystematik:
1.2.1 Zusätzliche U 3-Pauschalen
Das Land gewährt dem Jugendamt für jedes U 3-Kind einen zusätzlichen Zuschuss pro Kin-
dergartenjahr (U 3-Pauschale gem. § 21 Abs. 4), der an die Träger weitergeleitet wird. Stich-
tag ist hier nicht 01.11., sondern abweichend davon der 01.03. des jeweiligen Kita-Jahres.
Für Kinder, die an diesem Stichtag noch keine drei Jahre alt sind, wird diese Pauschale ge-
zahlt. Die Höhe der zusätzlichen U 3-Pauschalen ist wie folgt gestaffelt:
Wöchentliche Betreuungszeit Zusätzliche U 3-Pauschale
25 Stunden 1.400 EUR
35 Stunden 1.800 EUR
45 Stunden 2.200 EUR
1.2.2 Kriterien für die Vergabe zusätzlicher finanzieller Mittel an eingruppige Einrich-
tungen
Nach § 20 Abs. 3 KiBiz kann bei eingruppigen Einrichtungen ein weiterer Pauschalbetrag
von bis zu 15.000,00 € geleistet werden, wenn der Träger ohne diesen zusätzlichen Betrag
die Einrichtung nicht ausreichend finanzieren kann.
Voraussetzung für die Gewährung der Leistung ist, dass die Einrichtung wegen fehlender
Finanzmittel in ihrer Existenz gefährdet ist, d.h., wenn die notwendigen Personal- und/oder
Sachkosten einschließlich Rückstellungen nicht gedeckt sind. Wird diese Voraussetzung
bejaht, kann der Betriebskostenzuschuss um bis zu 15.000,00 € aufgestockt werden.
Für die Vergabe der Pauschalen in Höhe von bis zu 15.000 € zur Förderung eingruppiger
Einrichtungen werden nachfolgende Kriterien berücksichtigt (KT-Beschluss vom 23.06.2008,
Drucksache 115/2008):
1. Vorrangig sind die Mittel durch Aufstockung der Betriebskostenzuschüsse für solche Ein-
richtungen einzusetzen, die in ihrer Existenz gefährdet sind.
2. Nicht benötigte Mittel können für die zusätzliche Beschäftigung von Erziehern bzw. Er-
zieherinnen im Anerkennungsjahr eingesetzt werden, sofern deren Einsatz zur Fortfüh-
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rung des Betriebs erforderlich ist (andernfalls würde der Zweck der Existenzsicherung
der Einrichtung nicht erreicht).
3. Über die Verteilung der Mittel für die Beschäftigung von Erziehern bzw. Erzieherinnen im
Anerkennungsjahr ist eine einvernehmliche Absprache der beteiligten Träger herbeizu-
führen. Die Herbeiführung der Absprache liegt in der Zuständigkeit des Jugendamts.
1.2.3 Verfügungspauschale
Die Pauschale, die ausschließlich aus Landesmittel finanziert wird, erhält seit dem Kinder-
gartenjahr 2014/2015 jede Einrichtung zur Unterstützung des Personals. Sie kann beispiels-
weise für eine hauswirtschaftliche Kraft bei der Mittagsversorgung verwendet werden. Es ist
aber beispielsweise auch möglich mehr Vertretungskräfte einzusetzen, um dadurch den An-
teil für die Leitungs- oder Verfügungszeiten zu erhöhen. Die Verfügungspauschale darf nicht
dazu führen, dass die für die Einrichtung nach der Anzahl sowie den Betreuungszeiten der
Kinder erforderlichen Personalstunden reduziert werden. Die Verwendung für das zusätzli-
che Personal muss in einem vereinfachten Verwendungsnachweis dargelegt werden (§ 21
Abs. 3 KiBiz).
Die jährliche Höhe der Verfügungspauschale ist wie folgt gestaffelt:
Größe der Einrichtung Höhe der Verfügungspauschale
Eingruppig nach § 20 Abs. 3 Satz 1
(= eingruppige Einrichtungen, die am
28.02.2007 in Betrieb waren) 1.000 EUR
Eingruppig (übrige) 3.000 EUR
Zweigruppig 4.000 EUR
Dreigruppig 6.000 EUR
Viergruppig 8.000 EUR
Fünfgruppig 9.000 EUR
Sechsgruppig 10.000 EUR
1.2.4 plusKITA-Einrichtungen
Im Rahmen des 2. KiBiz-Änderungsgesetzes wurden Regelungen über plusKITA-
Einrichtungen neu aufgenommen. Diese sind Kindertageseinrichtungen mit einem hohen
Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses (§ 16a
KiBiz). Das Land stellt dafür jährlich 45 Mio. EUR zur Verfügung. Diese Mittel werden nach
der Anzahl der Kinder unter sieben Jahren in Hartz IV-Familien auf die Jugendämter aufge-
teilt. Das Jugendamt muss diese Zuschüsse in Beträgen von mindestens 25.000 EUR an
Kindertageseinrichtungen weiterleiten. Die Aufnahme in die Förderung erfolgt in der Regel
für fünf Jahre (§ 21a KiBiz). Aufgrund der zum 01.08.2020 anstehenden KiBiz-Reform wird
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von einer Neuverteilung zum gegenwärtigen Zeitpunkt abgesehen bzw. der Bezugszeitraum
bis 31.07.2020 verlängert.
Mit Beschluss vom 09.06.2014 (Drucksache 133/2014) hat der Jugendhilfeausschuss die
Kriterien zur Weiterleitung der Landesmittel an die Einrichtungen beschlossen. Die Kriterien
sind:
1. Es werden nur Kindertageseinrichtungen mit mindestens 40 belegten Plätzen nach dem
Stand vom 01. März 2014 berücksichtigt.
2. Für die Vergabe der Landesmittel für die plusKITA-Einrichtungen wird die Anzahl der
Elternbeitragsfälle der untersten Stufe (bis 20.000 EUR) je Einrichtung nach dem Stand
vom 01. März 2014 ermittelt. Diese Einrichtungen werden dann in absteigender Reihen-
folge berücksichtigt. Sofern die absolute Anzahl der Elternbeitragsfälle der untersten Stu-
fe von mehreren Einrichtungen gleich ist, dient als Hilfskriterium der Anteil dieser Stufe
an der Gesamtkinderzahl je Einrichtung.
Der Kreis Olpe erhält insgesamt 175.000 EUR jährlich. Aufgrund der erforderlichen Auftei-
lung in Kontingenten zu je 25.000 EUR kann sieben Einrichtungen dieser Zuschuss gewährt
werden. Die Anwendung der beschlossenen Kriterien ergibt folgendes Ergebnis:
plusKITA-Einrichtungen ab 01.08.2014
Lfd. Nr. Gemeinde Name Kindergarten
1 Finnentrop Arche Noah / Zentralkin. Finnentrop
2 Lennestadt St. Bartholomäus Meggen
3 Attendorn St. Martin Attendorn
4 Olpe St. Marien Olpe
5 Attendorn DRK "Regenbogenland" Ennest
6 Lennestadt St. Marien Altenhundem
7 Lennestadt Kath. Kindergarten "Die Arche" Elspe
Die Aufgaben einer plusKITA-Einrichtung sind in § 16a Abs. 2 Ziffer 1 bis 6 KiBiz aufgeführt.
Dazu zählen u. a. die Potentiale der Kinder durch individuelle Förderung zu stärken, deren
Bildungschancen zu verbessern sowie sich zur Weiterentwicklung der individuellen zusätzli-
chen Sprachförderung zu qualifizieren.
1.2.5 Sprachliche Bildung
Durch das 2. KiBiz-Änderungsgesetz hat das Land NRW die sprachliche Bildung ab dem
Kindergartenjahr 2014/2015 neu geregelt. Soweit die elterliche Zustimmung vorliegt wird
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künftig wird bei den Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, kontinuierlich und
unter Verwendung geeigneter Verfahren die sprachliche Entwicklung von Anfang an doku-
mentiert (§ 13c KiBiz). Für jedes Kind wird möglichst eine gezielte Sprachförderung nach
dem individuellen Bedarf gewährleistet. Kinder mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf erhal-
ten eine zusätzliche Förderung.
Sofern die Eltern für diese alltagsintegrierte Sprachförderung kein Einverständnis erteilen
sowie für Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, bleibt es bei dem bisherigen
Verfahren (Delfin 4).
Das Land stellt für die Neuausrichtung der sprachlichen Bildung jährlich 25. Mio. EUR zur
Verfügung. Diese Mittel werden nach der Anzahl der Kinder unter sieben Jahren in Hartz IV-
Familien und der Anzahl der Kinder, in denen vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird, auf
die Jugendämter aufgeteilt. Das Jugendamt muss diese Zuschüsse in Beträgen von mindes-
tens 5.000 EUR an Kindertageseinrichtungen weiterleiten. Die Aufnahme in diese Förderung
erfolgt in der Regel für fünf Jahre (§ 21b KiBiz). Aufgrund der zum 01.08.2020 anstehenden
KiBiz-Reform wird von einer Neuverteilung zum gegenwärtigen Zeitpunkt abgesehen bzw.
der Bezugszeitraum bis 31.07.2020 verlängert.
Mit Beschluss vom 09.06.2014 (Drucksache 133/2014) hat der Jugendhilfeausschuss fol-
gende Kriterien zur Weiterleitung der Mittel beschlossen:
Es werden nur Kindertageseinrichtungen mit mindestens 40 belegten Plätzen nach
dem Stand vom 01. März 2014 berücksichtigt.
Für die Vergabe der Landesmittel für die zusätzliche Sprachförderung werden fol-
gende drei prozentuale Werte ermittelt:
o Anteil der Elternbeitragsfälle der untersten Stufe (bis 20.000 EUR) im Verhält-
nis zur Gesamtkinderzahl je Einrichtung nach dem Stand vom 01. März 2014
o Anteil der Kinder, in deren Familie vorrangig nicht deutsch gesprochen wird,
im Verhältnis zur Gesamtkinderzahl je Einrichtung (Es wird ein Mittelwert aus
den Jahren 2010 bis 2012 gebildet, der aus den Meldebögen der Kindergär-
ten ermittelt werden kann).
o Anteil der Sprachförderkinder im Verhältnis zur Gesamtkinderzahl je Einrich-
tung (Es wird die Anzahl der geförderten Kinder aus 2011 und 2012 zugrunde
gelegt).
Die vorstehenden drei prozentualen Werte werden im Verhältnis 0,25 / 0,5 /
0,25 gewichtet. Die Einrichtungen werden dann in absteigender Reihenfolge
der Summe der gewichteten Werte berücksichtigt.
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Der Kreis Olpe erhält insgesamt 130.000 EUR jährlich für die Sprachförderung. Aufgrund der
erforderlichen Aufteilung in Kontingente zu je 5.000 EUR kann 26 Einrichtungen dieser Zu-
schuss gewährt werden. Bei Anwendung der beschlossenen Kriterien erhalten folgende Ein-
richtungen die Sprachfördermittel:
Sprachförderung ab 01.08.2014
Lfd. Nr. Gemeinde Name Kindergarten
1 Finnentrop Arche Noah / Zentralkin. Finnentrop
2 Attendorn DRK "Sternenland" Attendorn
3 Lennestadt St. Bartholomäus Meggen
4 Olpe St. Raphael Olpe
5 Finnentrop "Panama" Bamenohl
6 Olpe St. Marien Olpe
7 Attendorn St. Martin Attendorn
8 Lennestadt St. Marien Altenhundem
9 Olpe St. Nikolaus Lütringhausen
10 Finnentrop "Mullewapp" Lenhausen
11 Lennestadt St. Agatha Maumke
12 Attendorn DRK "Pusteblume" Attendorn
13 Attendorn DRK "Regenbogenland" Ennest
14 Lennestadt "Ratz und Rübe" Grevenbrück
15 Finnentrop St. Johannes Nepomuk Finnentrop
16 Olpe St. Martinus Olpe
17 Lennestadt St. Nikolaus Grevenbrück
18 Finnentrop St. Josef Heggen
19 Olpe Ev. Oberlin Olpe
20 Olpe DRK "Max und Moritz" Altenkleusheim
21 Olpe DRK "Sonnenland" Olpe
22 Finnentrop St. Josef Bamenohl
23 Kirchhundem St. Peter und Paul Kirchhundem
24 Kirchhundem "Rappelkiste" Würdinghausen
25 Drolshagen St. Clemens Drolshagen
26 Drolshagen Herrnscheider Kindernest Drolshagen
Soweit die Kindertageseinrichtungen Mittel für zusätzlichen Sprachförderbedarf erhalten,
haben sie im Team eine sozialpädagogische Fachkraft, die in der Regel über nachgewiese-
ne besondere Erfahrungen und Kenntnisse in der Sprachförderung verfügt, zu beschäftigen
(§ 16b KiBiz).
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1.2.6 Familienzentren
Mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren
sind Einrichtungen geschaffen worden, die Kinder und Familien in besonderer Weise in ihrer
Entwicklung und der Bewältigung von Alltagsfragen unterstützen, begleiten und fördern.
Sie zielen darauf ab, neben der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder auch beste-
hende Angebote der Familienunterstützung dezentral vor Ort zusammenzuführen. So sind
sie für Eltern leichter zugänglich, ziel- und passgenaue Hilfe und Unterstützung kann schnell
und unkompliziert vermittelt werden.
Im Rahmen der Umsetzung des Landesprojekts zur Weiterentwicklung von Kindertagesein-
richtungen zu Familienzentren wurden im Kreis Olpe bisher alle 22 teilnehmenden Tagesein-
richtungen – davon 20 Einzeleinrichtungen sowie 2 Verbünde mit jeweils 2 Einrichtungen –
als Familienzentren zertifiziert.
Seit dem Kindergartenjahr 2018/2019 entwickelt sich eine weitere Kindertageseinrichtung
zum Familienzentrum weiter (Kath. Kindergarten St. Nikolaus Lennestadt-Grevenbrück /
Drucksache 109/2018). Die Zertifizierung soll im Juli 2019 erfolgen. Auch für das Kindergar-
tenjahr 2019/2020 wird dem Kreis Olpe ein neues Familienzentrum zugeteilt. Der DRK-
Kindergarten „Max und Moritz“ in Olpe-Altenkleusheim nimmt ab August 2019 an dem Zerti-
fizierungsverfahren teil (Drucksache 81/2019).
Mit Ablauf der vierjährigen Geltungsdauer des Gütesiegels „Familienzentrum Nordrhein-
Westfalen“ werden die Familienzentren rezertifiziert.
Die Familienzentren erhalten seitens des Landes über die örtlichen Jugendämter einen Lan-
deszuschuss in Höhe von 13.000 € pro Kindergartenjahr, sofern sie über ein – vom Land
anerkanntes – Gütesiegel als „Familienzentrum NRW“ verfügen. Familienzentren mit beson-
derem Unterstützungsbedarf (= plusKITA-Einrichtungen) erhalten einen weiteren Zuschuss
des Landes in Höhe von 1.000 € jährlich.
Die Auswahl weiterer Familienzentren erfolgt aufgrund des Beschlusses des Jugendhil-
feausschusses vom 18.11.2014 (Drucksache 295/2014) ab 01. Januar 2015 nach folgenden
Kriterien:
1. Zur Sicherstellung einer angemessenen regionalen Verteilung werden die zukünftig
seitens des Landes bereitgestellten Kontingente auf Grundlage der Einwohnerzahlen
unter fortlaufender Anwendung des d´Hondtschen Höchstzahlverfahren den kreisan-
gehörigen Städte und Gemeinden zugeordnet.
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2. Es werden nur Kindertageseinrichtungen mit mindestens 40 belegten Plätzen nach
dem Stand vom 01.01. eines jeweiligen Jahres berücksichtigt.
3. Es wird die Anzahl der Elternbeitragsfälle der untersten Stufe (bis 20.000 EUR) je
Einrichtung nach dem Stand vom 01. 01. eines jeden Jahres ermittelt. Diese Einrich-
tungen werden dann in absteigender Reihenfolge berücksichtigt. Sofern die absolute
Anzahl der Elternbeitragsfälle der untersten Stufe von mehreren Einrichtungen gleich
ist, dient als Hilfskriterium der Anteil dieser Stufe an der Gesamtkinderzahl je Einrich-
tung.
4. Sofern in einer Kommune keine Einrichtung mit mindestens 40 belegten Plätzen be-
rücksichtigt werden kann, erfolgt die Auswahl nach der vorstehenden Ziffer 3.
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Verteilung der Familienzentren nach Städten und Ge-
meinden im Kreis Olpe mit Angabe des (Re-)Zertifizierungsdatums:
Liste der Familienzentren im Kreis Olpe
Datum Datum Re-
Stadt/Gemeinde Nr. Kindertageseinrichtung Zertifizierung zertifizierung
1 Integrative Kita St. Laurentius, Nordwall 14, Attendorn 01.10.2008 21.10.2016
2 Kath. Kita St. Martin, Amselstr. 6, Attendorn 11.08.2009 09.08.2017
Attendorn
3 Kita „Pusteblume“, Westwall 56, Attendorn 01.10.2008 29.09.2016
4 Kita "Regenbogenland", Biekegang 10, Ennest 31.07.2014 30.07.2018
5 Kath. Kita St. Clemens, Hansaweg 3, Drolsh. 01.10.2008 07.10.2016
Drolshagen
6 Kita "Herrnscheider Kindernest", Humboldtstr. 31, Drolsh. 31.07.2017
7 Kita „Arche Noah“, Max-Planck-Ring 11, Finnnetrop 30.06.2009 28.06.2017
Finnentrop 8 Kita „Spatzennest“, Ahauser Str. 20, Heggen 02.11.2008 28.10.2016
9 Kita "Panama“, Zur Fettweide 1, Bamenohl 31.07.2018
Kath. Kita St. Johannes, Pfarrer-Sauerwald-Str. 1,
10 04.06.2007 02.06.2015
Kirchhundem Welschen Ennest
11 Kath. Kita St. Peter u. Paul, Hundemstr. 52, Kirchhundem 31.07.2016
12 Kath. Kita „Die Arche“, Gasse 16, Elspe 30.09.2010 28.09.2018
13 Kath. Kita St. Bartholomäus, Mühlenplatz 11, Meggen 01.09.2008 16.09.2016
Lennestadt 14 Kath. Kita St. Marien, An der Schmiede 8, Altenhundem 01.10.2008 30.09.2016
15 Kita „Schatzkiste“, Auf der Ennest 33, Altenhundem 30.06.2009 28.06.2017
16 Kath. Kita St. Nikolaus, Zum Ehrenmal 1, Grevenbrück ca. 07/2019
Stand 06.2019Teil C 1 – Fachplan
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Liste der Familienzentren im Kreis Olpe
Datum Datum Re-
Stadt/Gemeinde Nr. Kindertageseinrichtung Zertifizierung zertifizierung
Kath. Kita St. Marien, Günsestr. 10, Olpe
17 Kath. Kita St. Nikolaus, Siegener Str. 18, Lütringhausen 21.07.2009 19.07.2017
- Verbund -
Olpe 18 Kath. Kita St. Raphael, Papenschlade 16, Olpe 01.10.2008 14.10.2016
19 Kita „Pusteblume“, Maria-Theresia-Str. 36a, Olpe 04.06.2007 01.06.2019
20 Kath. Kita St. Martinus, Luise-Hensel-Weg 1, Olpe 31.07.2013 30.07.2017
21 Kita "Max und Moritz", Lübkeweg 7, Altenkleusheim ca. 07/2020
Kath. Kita St. Severinus, Heinrich-Lübke-Str. 1, Möllmicke
22 Kath. Kita St. Severinus, Wendebachstr. 12, Wenden 30.06.2009 28.06.2017
Wenden - Verbund -
23 Kita „Kleine Strolche“, Marienstr. 3, Altenhof 01.10.2008 29.09.2016
24 Kath. Kita „Arche Noah“, Im Buchwald 3, Hünsborn 30.06.2011 29.06.2015
Stand: Juni 2019
1.2.7 Gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung
Das Kinderbildungsgesetz sieht für die integrative Betreuung von Kindern mit Behinderung in
Regeleinrichtungen eine einheitliche KiBiz-Pauschale von 18.473,28 € für das Kindergarten-
jahr 2019/2020 vor, unabhängig vom Alter des Kindes und der gewählten Betreuungszeit.
Von dieser Regel ausgenommen sind Kinder mit Behinderungen, die jünger als 3 Jahre sind
und 45 Stunden in der Gruppenform IIc betreut werden. Für diese Kinder wird die genannte
Kindpauschale um 2.000,00 € erhöht. Das Kinderbildungsgesetz gilt nicht für die heilpäda-
gogischen Einrichtungen, deren Finanzierung erfolgt über die Landschaftsverbände als
überörtliche Träger der Sozialhilfe (Eingliederungshilfe). Die Entwicklung der gemeinsamen
Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung stellt sich wie folgt dar:
Kinder mit Behinderung in beim LWL beantragte
bewilligte Plätze
Regeleinrichtungen Plätze*
2015/2016 166,58 173,06
2016/2017 174,83 196,53
2017/2018 169 183,09
2018/2019 172 186,09**
2019/2020 170
* Die Werte hinter dem Komma ergeben sich, weil teilweise Plätz nur für einen Teil des Kindergartenjahres in
Anspruch genommen werden (z.B. ab 01.01.2019 = 7 Monate = 0,58 Platz)
**Stand: 11.06.2019
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Voraussetzung für eine Förderung eines Kindes mit Behinderung ist, dass die Behinderung
bzw. drohende wesentliche Behinderung vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
festgestellt wird. In Ergänzung der erhöhten KiBiz-Mittel gewährt der LWL aus der Eingliede-
rungshilfe Zuwendungen in Form von Pauschalen, die nach Anzahl der anerkannten Kinder
mit Behinderung und nach Trägerarten gestaffelt sind.
Nach den „Richtlinien über die Förderung von Kindern mit Behinderung in Kindertagesein-
richtungen“ des LWL gelten folgende erhöhte Personalstunden der zusätzlichen Fachkräfte
für die Betreuung von Kindern mit Behinderung:
Beschäftigung von zusätzlichen Fachkräften (LWL-Regelung)
Verpflichtender Regel-Beschäftigungsumfang nach
Zahl der Kinder
den LWL-Richtlinien ab 01.08.2014
1 19 Stunden
2 27 Stunden
3 39 Stunden
4 48 Stunden
Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Olpe hat in seiner Sitzung am 06. Mai 2014 folgen-
den Beschluss gefasst (Drucksache 134/2014):
1. Soweit Kinder durch das Landesjugendamt als Kind mit Behinderung oder als Kind,
das von einer wesentlichen Behinderung bedroht ist, anerkannt und nach den Richtli-
nien des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) gefördert werden, wird die
Differenz zwischen der einfachen Kindpauschale und der erhöhten Kindpauschale
bewilligt, wenn der nach den LWL-Richtlinien erforderliche Regel-
Beschäftigungsumfang gegeben ist.
2. Ab dem fünften Kind mit Behinderung und für alle weiteren Kinder mit Behinderung,
für die der LWL keine Zuwendung gewährt, wird der Stundenumfang der Zusatzkräfte
je anerkanntem Kind auf neun Wochenstunden festgesetzt.
3. Die 3,5-fache KiBiz-Förderung wird (wie bisher) frühestens ab dem Monat bewilligt,
ab dem die Anerkennung eines Kindes mit Behinderung erfolgt und das zusätzliche
Personal mit dem entsprechenden Stundenumfang vorgehalten wird.
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1.2.8 Wegfall des 10 %-Korridors und Einführung einer Planungsgarantie
Bis zum 31. Juli 2015 wurden Abweichungen zwischen der Planung für das jeweilige Kinder-
gartenjahr und der tatsächlichen Inanspruchnahme der Betreuungsplätze bei der Festset-
zung der endgültigen Zahlungen nur berücksichtigt, wenn sie – bezogen auf jede einzelne
Kindertageseinrichtung – über 10 % der jeweiligen Fördersumme hinausgehen.
Mit Wirkung vom 01. August 2015 hat der Landesgesetzgeber diesen bisher geltenden
„10%-Korridor“ durch eine Spitzabrechnung ersetzt. Ab diesem Zeitpunkt werden nach § 19
Abs. 4 KiBiz grundsätzlich alle Abweichungen bei der Festsetzung der endgültigen Zahlun-
gen berücksichtigt.
Gleichzeitig hat der Landesgesetzgeber aber eine Planungsgarantie nach § 21e KiBiz einge-
führt. Danach wird jedem Träger grundsätzlich die Summe der Kindpauschalen abzüglich
des Trägeranteils gezahlt, die sich nach der Ist-Belegung des Vorjahres zuzüglich einer Er-
höhung um 3 % (gesetzliche jährliche Erhöhung der Kindpauschalen nach § 19 Abs. 2 KiBiz)
ergibt. Die Planungsgarantie findet keine Anwendung bei Einrichtungs- oder Gruppenschlie-
ßungen.
Beispiel: Bewilligtes Budget 2018/2019: 250.000 €
Ist-Budget 2018/2019: 243.847 €
Plan-Budget 2019/2020: 230.000 €
zu bewilligendes Budget 2019/2020: 243.847 € (zuzüglich 3 %).
1.2.9 Begrenzung der Höhe der Rücklagen
Die Höhe der Rücklage wurde erstmals ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 begrenzt (Stich-
tag 31.07.2016). Die Neuregelung (§ 20a KiBiz) besteht aus drei Elementen:
1. Grundsätzlich 10% des Kindpauschalenbudgets je Einrichtung
2. Alternativ: 15 % des Kindpauschalenbudgets, wenn in der Einrichtung Personal in
vollem Umfang des zweiten Personalkraftstundenwertes nach der Anlage zu § 19
KiBiz vorgehalten wird („Sonstige Fachkraftstunden“).
3. Wenn die Einrichtung im Eigentum des Trägers steht oder bei der dem Träger das
Erbbaurecht am Gebäude der Einrichtung zusteht oder bei der der Träger wirtschaft-
lich dem Eigentümer gleichgestellt ist, darf der Höchstbetrag der Rücklage um das
Sechsfache des Betrages nach § 20 Abs. 2 Satz 3 KiBiz (3.014,37 € je Gruppe für
das Kitajahr 2019/2020) = 18.086,22 € überschritten werden.
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Beispiel:
Das Einrichtungsbudget eines Kindergartens beträgt 422.200 EUR. Der Träger ist Eigentü-
mer. Die Einrichtung hat drei Gruppen und der 2. Personalkraftstundenwert wird nicht vorge-
halten.
Berechnung:
10 % des Einrichtungsbudgets = 42.220,00 EUR
alternativ 15 %, wenn 2. Wert vorgehalten wird = 0,00 EUR
+ Zuschlag Eigentümer (18.086,22 € x 3 Gruppen) = 54.258,66 EUR
Höchstbetrag der Rücklage = 96.478,66 EUR
Höhere Rücklagenbestände sind an das Jugendamt zu erstatten.
1.2.10 Interkommunaler Ausgleich
Es werden auch Kinder, deren Wohnsitz außerhalb des Kreises Olpe liegt, in Kindertages-
einrichtungen im Kreis Olpe betreut. Für diese Kinder wurde bisher vom Jugendamt des
Kreises Olpe als sogenannte „aufnehmende Kommune“ auf der Grundlage der „Beitragssat-
zung des Kreises Olpe über die Erhebung von Elternbeiträgen zum Besuch von Kinderta-
geseinrichtungen“ vom 10. März 2008 in der zur Zeit gültigen Fassung ein Elternbeitrag
(Kostenbeitrag) erhoben.
Durch das am 01. August 2014 in Kraft getretene KiBiz-Änderungsgesetz wurde der § 21d -
Interkommunaler Ausgleich – neu eingefügt. Danach kann das Jugendamt der aufnehmen-
den Kommune einen Kostenausgleich von dem Jugendamt des Wohnsitzes des Kindes ver-
langen. Der Kostenausgleich beträgt nach § 21d Abs. 2 KiBiz 40 % der Kindpauschale, so-
fern die Jugendämter keine andere Vereinbarung treffen.
Bei Inanspruchnahme dieses Kostenausgleichs entfällt die Möglichkeit für das Jugendamt
der aufnehmenden Kommune, einen Elternbeitrag (Kostenbeitrag) zu erheben. In diesen
Fällen wird der Elternbeitrag des auswärts betreuten Kindes vom Wohnsitzjugendamt (nach
dessen „Elternbeitragssatzung“) vereinnahmt. Damit soll vermieden werden, dass Eltern den
auswärtigen Platz nur deshalb wählen, weil dort ggf. der Elternbeitrag geringer ist.
Es gibt im Kreis Olpe deutlich mehr Kinder, deren Wohnsitz außerhalb des Kreises Olpe liegt
und die eine Kindertageseinrichtung im Kreis Olpe besuchen, als umgekehrt. Aufgrund des
Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 02.09.2014 (Drucksache 213/2014) wird von
der gesetzlichen Möglichkeit des Interkommunalen Ausgleichs nach § 21d KiBiz seit dem
Kindergartenjahr 2014/2015 Gebrauch gemacht.
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2. Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung
Nach § 24 SGB VIII (Sozialgesetzbuch - Achtes Buch 8 – Kinder- und Jugendhilfe) hat
ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Le-
bensjahres Anspruch auf frühkindliche Bildung in einer Tageseinrichtung oder in Ta-
gespflege;
ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch
auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Der Anspruch ist vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kreis Olpe) zu erfüllen.
In Rechtsprechung und Schrifttum wird nahezu einhellig die Auffassung vertreten, dass kein
Rechtsanspruch des Kindes zum Besuch eines bestimmten bzw. des nächstgelegenen Kin-
dergartens besteht. Dementsprechend ist die dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugend-
hilfe obliegende Jugendhilfeplanung darauf auszurichten, dass in jedem Wohnbereich ein
dem Bedarf entsprechendes Angebot an Tageseinrichtungen für Kinder möglichst „in zumut-
barer Entfernung“ bereitgestellt wird. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am
22.02.2005 (Drucksache 28/2005) beschlossen, dass als zumutbare Entfernung grundsätz-
lich eine Fahrtstrecke von 8 km (kürzeste einfache Wegstrecke zwischen der Wohnung des
Kindes und umliegenden Kindergärten) angesehen wird.
3. Buchungsverhalten der Eltern im Kindergartenjahr 2019/2020
Die Träger der 90 Kindertageseinrichtungen haben dem Kreis Olpe die Anzahl der Kinder
sowie deren Betreuungszeiten für das Kindergartenjahr 2019/2020 gemeldet. Der Jugendhil-
feausschuss hat in seiner Sitzung am 19.02.2019 – vorbehaltlich der Bereitstellung der Lan-
desmittel - die Kindpauschalen entsprechend der Zuordnung zu den verschiedenen Grup-
penformen und Betreuungszeiten bewilligt (Drucksache 50/2019).
Das tatsächliche Anmelde- und Buchungsverhalten der Eltern für die Kindergartenjahre
2014/2015 bis 2019/2020 zeigt eine zunehmende Verschiebung hin zur Inanspruchnahme
ganztägiger Betreuungsangebote, wie die nachfolgende Tabelle zeigt:
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Buchungsverhalten 25 Stunden 35 Stunden 45 Stunden
Buchungsverhalten 2014/2015 11,78% 43,93% 44,29%
Buchungsverhalten 2015/2016 11,79% 41,50% 46,71%
Buchungsverhalten 2016/2017 11,83% 38,93% 49,24%
Buchungsverhalten 2017/2018 10,11% 39,67% 50,22%
Buchungsverhalten 2018/2019 10,19% 38,02% 51,79%
Buchungsverhalten 2019/2020 9,72% 39,28% 51,00%
Durch den zunehmenden Ausbau der Betreuungsangebote für U 3-Kinder verändert sich die
Verteilung der Gruppenformen und somit auch die Anzahl vorhandener Betreuungsplätze in
den Kindertageseinrichtungen (für die Betreuung von U 3-Kindern wird mehr Platz z. B. für
Ruhemöglichkeiten benötigt). Aus der nachfolgenden Übersicht wird deutlich, wie die Bildung
der Gruppenform I (Mischgruppe mit 20 Kindern, davon 4 bis 6 Kindern zwischen 2 und 3
Jahren) zu- und die Bildung der Gruppenform III (bis 25 Kinder Ü 3) entwickelt hat:
Bildung Gruppenform 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 2018/2019 2019/2020
I 56% 55% 58% 60% 57% 62%
II 7% 7% 7% 6% 7% 7%
III 37% 38% 35% 34% 36% 31%
gesamt 100% 100% 100% 100% 100% 100%
In den nachfolgenden Auflistungen ist je kreisangehöriger Stadt / Gemeinde sowie kreisweit
dargestellt, wie sie die gemeldeten Kinder nach Altersstruktur und gebuchter Betreuungszei-
ten auf die einzelnen Einrichtungen verteilen:
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Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Attendorn Buchungsverhalten (nach Stunden)
Kindergartenjahr 2019/2020 U2 U3 3 Jahre und älter Kinder mit Behinderung
Barrierefreiheit
Lfd. 1 = barrierefrei
Einrichtung Träger 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt gesamt
Nr. 2 = Toiletten
(beh. gerecht)
Ev. Kindergarten "Martin-Luther"
Magdeburger Str. 38
Ev. Kirchengemeinde
1. 02722 / 5608 1+2 2 0 2 4 3 1 4 8 8 2 32 42 0 1 5 6 60
Attendorn
Jennifer Dubrau-Hendrichs
martin-luther-kita@online.de
Kath. Kindergarten "St. Josef"
Kath.
Truchseßgasse 5
Kindertageseinrichtungen
2. 02722 / 2388 1+2 0 0 0 0 1 7 6 14 1 25 19 45 1 0 3 4 63
Siegerland-Südsauerland
Daniela Mayo Martinez
gGmbH
st-josef-attendorn@kath-kitas-olpe.de
Kath. Kindergarten und Familienzentrum "St. Martin"
Kath.
Amselstr. 6
Kindertageseinrichtungen
3. 02722 / 50298 1+2 0 2 2 4 0 5 19 24 0 12 53 65 0 0 5 5 98
Siegerland-Südsauerland
Bianca Hesener
gGmbH
st-martin-attendorn@kath-kitas-Olpe.de
Kindergarten "Villa Kunterbunt"
Am Südwall 73
Christliches Jugenddorfwerk
4. 02722 / 4544 1+2 1 0 1 2 0 1 9 10 0 1 25 26 0 0 2 2 40
CJD
Verena Keseberg
villa.kubu@t-online.de
Caritas-AufWind Kindergarten Attendorn
Am Nordwall 14
Caritasverband
5. 02722 / 92530 1+2 0 0 2 2 0 5 5 10 0 16 16 32 0 0 0 0 44
für den Kreis Olpe e.V.
Janine Markowski-Höfer
infoCA-KiGaAT@caritas-olpe.de
DRK-Kindertagesstätte "Sternenland"
Schmiedestraße 28
6. 02722 / 3229 1+2 0 0 0 0 0 4 6 10 0 9 23 32 0 0 3 3 45
DRK-Kreisverband Olpe e.V.
Doris Schaefer
kita.attendorn@kv-olpe.drk.de
Kindergarten "Rappelkiste"
Mainzer Str. 53 Elternverein Attendorn-
7. 02722 / 4992 Schwalbenohl e.V., 1+2 0 1 3 4 0 1 8 9 1 4 37 42 0 0 8 8 63
Kerstin Mersch / Sophie Demerling Attendorn
info@rappelkiste-attendorn.de
Kindergarten und Familienzentrum "Pusteblume"
Westwall 56
8. 02722 / 68256 1+2 0 5 25 30 0 1 21 22 0 10 45 55 0 2 9 11 118
DRK-Kreisverband Olpe e.V.
Heike Arns
kindergarten.pusteblume@t-online.deTeil C 1 – Fachplan
Tagesbetreuung für Kinder
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Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Attendorn Buchungsverhalten (nach Stunden)
Kindergartenjahr 2019/2020 U2 U3 3 Jahre und älter Kinder mit Behinderung
Barrierefreiheit
Lfd. 1 = barrierefrei
Einrichtung Träger 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt gesamt
Nr. 2 = Toiletten
(beh. gerecht)
Kindergarten und Familienzentrum "Regenbogenland"
Ennest, Biekegang 10
9. 02722 / 54185 DRK-Kreisverband Olpe e.V. 1+2 3 0 3 6 7 4 10 21 8 24 45 77 0 0 2 2 106
Katja Altmann
kiga-ennest@gmx.de
Kath. Kindergarten "St. Augustinus"
Kath.
Neu-Listernohl, Pfarrweg 2
Kindertageseinrichtungen
10. 02722 / 7160 1+2 0 0 0 0 0 9 5 14 2 30 20 52 0 0 0 0 66
Siegerland-Südsauerland
Tim Lohmann
gGmbH
st-augustinus-neulisternohl@kath-kitas-olpe.de
Kindergarten "Flohkiste"
Listerscheid, Ihnestr. 155
Christliches Jugenddorfwerk
11. 02722 / 7973 1 0 0 0 0 0 2 1 3 0 5 12 17 0 0 0 0 20
CJD
Susanne Falk
kindergarten-flohkiste@cjd-olpe.de
Kindergarten Helden
Helden, Dorfstr. 8 Elternverein Kindergarten
12. 02722/ 8137 Helden e.V., 1+2 0 0 0 0 5 4 4 13 11 28 26 65 0 0 2 2 80
Doris Klemm-Balve Attendorn
kiga-helden@t-online.de
Kindergarten "Im Zauberwald"
Röllecken, Silbecker Str. 17
Elternverein Repetal e.V.,
13. 02721 / 2292 1 0 2 3 5 2 8 5 15 0 11 21 32 0 0 2 2 54
Attendorn
Anke Leßmann-Knobloch
imzauberwald@gmx.de
Kindergarten Windhausen
Windhausen, Höhenstr. 1 Kindergartenwerk der AWO
14. 02722 / 5617 im Kreis Siegen- 1+2 0 0 1 1 0 3 6 9 5 10 8 23 0 0 0 0 33
Annette Feldmann Wittgenstein/Olpe e.V.
KG-Windhausen@awo-siegen.de
Caritas-AufWind Kindergarten Attendorn
Standort Neu-Listernohl, Pfarrweg 2 a
Caritasverband
15. 02722 / 9743-0 1+2 0 1 0 1 1 3 1 5 1 10 13 24 0 0 0 0 30
für den Kreis Olpe e.V.
Janine Markowski-Höfer
infoCA-KiGaNL@caritas-olpe.de
Kindergarten Biekhofen
Alfred-Schnüttgen-Straße
16. 02722 / DRK-Kreisverband Olpe e.V. 1+2 0 0 2 2 0 4 6 10 0 10 20 30 0 0 0 0 42
Birgit Struck
@
Kunterbuntes Kleinkinderhaus
Am Spindelsburggraben 13
17. 02722 / DRK-Kreisverband Olpe e.V. 1+2 0 10 0 10 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 10
NN
@
Gesamtbuchungsverhalten absolut: 6,00 21,00 44,00 71,00 19,00 62,00 116,00 197,00 37,00 207,00 415,00 659,00 1,00 3,00 41,00 45,00 972,00
(Kommastellen bedeuten, dass der Platz nur für einen Teil des Kindergartenjahres in Anspruch genommen wird, z.B. ab 01.01.2017 = 7/12 Monate = 0,58 Platz).
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Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Drolshagen Buchungsverhalten (nach Stunden)
Kindergartenjahr 2019/2020 U2 U3 3 Jahre und älter Kinder mit Behinderung
Barrierefreiheit
Lfd. 1 = barrierefrei
Einrichtung Träger 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt gesamt
Nr. 2 = Toiletten
beh. gerecht
Kath. Kindergarten u. Familienzentrum
"St. Clemens" Kath.
Drolshagen, Hansaweg 3 Kindertageseinrichtungen
1. 1 2 0 3 5 5 0 8 13 14 18 34 66 0 1 3 4 88
02761 / 71373 Siegerland-Südsauerland
Gabriele Korb gGmbH
st-clemens-drolshagen@kath-kitas-olpe.de
Kindergarten u. Familienzentrum "Herrnscheider
Kindernest"
Drolshagen, Humboldtstr. 31 Gemeinnützige Gesellschaft
2. 1+2 2 1 8 11 7 1 14 22 14 11 63 88 0 0 4 4 125
02761 / 979191 der Franziskanerinnen, Olpe
Mathias Kakuschki
mail@kindergarten-kindernest.de
"Sonnenkindergarten"
Hützemert, Breites Stück 9 Elternverein Drolshagen-
3. 02763 / 6341 Hützemert e.V., 1 0 0 0 0 1 0 2 3 10 8 23 41 0 0 3 3 47
Kerstin Lütticke Drolshagen
sonnen.kigahue@t-online.de
Kindergarten "Wirbelwind"
Frenkhausen, Biggeseestr. 6 Elternverein Kindergarten
4. 02761 / 4344 Frenkhausen e.V., 1 0 3 1 4 3 4 0 7 1 5 11 17 0 1 0 1 29
Anja Hömberg-Maka Drolshagen
kg.wirbelwind@yahoo.de
Kindergarten "Die kleinen Strolche"
Bleche, Kirchweg 3 a Elternverein Drolshagen-
5. 02763 / 6767 Bleche e.V., 1+2 0 1 1 2 1 6 1 8 0 18 6 24 0 1 1 2 36
Sabine Ackermann Drolshagen
kigableche@t-online.de
Kindergarten "Unterm Regenbogen"
Schreibershof, Listerstr. 26 Elternverein Kindergarten
6. 02763 / 6796 Schreibershof e.V., 1 0 2 2 4 2 4 3 9 5 11 25 41 0 0 0 0 54
Hatice Canan Polenske Drolshagen
kontakt@kindergarten-regenbogen.de
Kindergarten "Mittendrin"
Germinghausen, Im Ohle 4
Elternverein Germinghausen
7. 02763 / 7868 1 0 1 1 2 0 6 1 7 0 18 7 25 0 0 0 0 34
e.V.,
Andrea Schwanbeck
Drolshagen
info@kiga-germinghausen.de
Kindergarten "St. Franziskus"
Drolshagen, Börschstraße
Gemeinnützige Gesellschaft
8. 02763 / 1+2 3 2 1 6 2 5 3 10 0 7 7 14 0 0 0 0 30
der Franziskanerinnen, Olpe
NN
@
Kath. Kindergarten "St. Antonius"
Kath.
Iseringhausen, Auf der Hütte 16
Kindertageseinrichtungen
9. 02761 / 71010 1+2 0 0 1 1 1 5 5 11 1 12 13 26 0 2 1 3 41
Siegerland-Südsauerland
Ute Brinker
gGmbH
st-antonius-iseringhausen@kath-kitas-olpe.de
Gesamtbuchungsverhalten absolut: 7 10 18 35 22 31 37 90 45 108 189 342 0 5 12 17 484
(Kommastellen bedeuten, dass der Platz nur für einen Teil des Kindergartenjahres in Anspruch genommen wird, z.B. ab 01.01.2017 = 7/12 Monate = 0,58 Platz).
Stand 06.2019Teil C 1 – Fachplan
Tagesbetreuung für Kinder
Handbuch Jugendhilfe
Seite 23 von 67
Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Finnentrop Buchungsverhalten (nach Stunden)
Kindergartenjahr 2019/2020 U2 U3 3 Jahre und älter Kinder mit Behinderung
Barrierefreiheit
Lfd. 1 = barrierefrei
Einrichtung Träger 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt gesamt
Nr. 2 = Toiletten
beh. gerecht
Kath. Kindergarten "St.Joseph"
Kath.
Bamenohl, Tannenweg 8
Kindertageseinrichtungen
1. 02721 / 5370 1+2 0 0 0 0 1 7 4 12 1 12 14 27 0 0 2 2 41
Siegerland-Südsauerland
Manuela Reuter
gGmbH
st-joseph-bamenohl@kath-kitas-olpe.de
Kindergarten und Familienzentrum
"Panama"
Elternverein Bamenohl-
Zur Fettweide 1
2. Weringhausen e.V., 1+2 0 1 0 1 2 4 7 13 3 19 28 50 0 0 1 1 65
02721 / 6400
Finnentrop
Ruth Schulte
wir@fz-kiga-panama.de
Kath. Kindergarten "St. Johannes
Nepomuk"
Kath.
Kirchstr. 104
Kindertageseinrichtungen
3. 02721 / 6393 1+2 0 0 0 0 5 3 3 11 3 12 14 29 0 0 1 1 41
Siegerland-Südsauerland
Jennifer Flick
gGmbH
st-joh-nepomuk-finnentrop@kath-kitas-
olpe.de
Kindergarten u. Familienzentrum
"Arche Noah"
Kindergarten
Max-Planck-Ring 11
4. Elternverein Finnentrop e.V., 1+2 0 0 0 0 4 2 9 15 7 20 38 65 0 0 7 7 87
02721 / 70805
Finnentrop
Irmhild Mesletzky-Beckmann
info@archenoah-finnentrop.de
Kath. Kindergarten "St. Matthias"
Kath.
Fretter, Hohensteinerstr. 4
Kindertageseinrichtungen
5. 02724 / 553 1+2 0 4 1 5 1 7 4 12 1 13 26 40 0 0 2 2 59
Siegerland-Südsauerland
Birgit Roßmann
gGmbH
st-matthias-fretter@kath-kitas-olpe.de
Kath. Kindergarten "St. Josef"
Kath.
Heggen, Wiesenstr. 39
Kindertageseinrichtungen
6. 02721 / 70558 1 0 0 0 0 2 9 1 12 5 21 32 58 0 0 0 0 70
Siegerland-Südsauerland
Tanja Reising
gGmbH
st-josef-heggen@kath-kitas-olpe.de
Kindergarten und Familienzentrum
"Spatzennest"
Heggen, Ahauser Str. 20 Kindergarten-Elternverein
7. 1+2 0 0 0 0 4 3 5 12 2 4 19 25 0 0 3 3 40
02721 / 50419 Heggen e.V., Finnentrop
Helga Bleinroth
info@spatzennest-heggen.de
Stand 06.2019Teil C 1 – Fachplan
Tagesbetreuung für Kinder
Handbuch Jugendhilfe
Seite 24 von 67
Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Finnentrop Buchungsverhalten (nach Stunden)
Kindergartenjahr 2019/2020 U2 U3 3 Jahre und älter Kinder mit Behinderung
Barrierefreiheit
Lfd. 1 = barrierefrei
Einrichtung Träger 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt gesamt
Nr. 2 = Toiletten
beh. gerecht
Kindergarten "Mullewapp"
Lenhausen, Westfalenstr. 34 Kindergarten-Elternverein
8. 02395 / 1447 Lenhausen e.V., 1 0 0 0 0 0 5 5 10 0 10 19 29 0 0 1 1 40
Petra Krempel Finnentrop
kiga-mullewapp-lehnhausen@web.de
Kath. Kindergarten "St. Antonius Eins."
Rönkhausen, Kapellenstr. 23 Kath.
02395 / 553 Kindertageseinrichtungen
9. 1+2 0 0 0 0 2 3 3 8 5 20 19 44 0 1 0 1 53
Nina Eckhardt Siegerland-Südsauerland
st-antonius-roenkhausen@kath-kitas- gGmbH
olpe.de
Kindergarten "Zwergenland"
Kindergarten-Elternverein
Ostentrop-Schönholths., Im Falker 9
Ostentrop-Schönholthausen
10. 02721 / 50373 1 0 1 1 2 4 3 6 13 1 23 17 41 0 1 1 2 58
e.V.,
Gudrun Fricker
Finnentrop
elternverein@kindergarten-zwergenland.de
Kindergarten "Regenbogenland"
Serkenrode, Fretterstr. 12
Freizeit- u. Bildungsstätte
11. 02724 / 8481 1 1 0 1 2 5 0 3 8 6 0 15 21 0 0 0 0 31
Serkenrode e.V., Finnentrop
Kornelia Allebrodt
kindergarten.serkenrode@freenet.de
Gesamtbuchungsverhalten absolut: 1 6 3 10 30 46 50 126 34 154 241 429 0 2 18 20 585
Kommastellen bedeuten, dass der Platz nur für einen Teil des Kindergartenjahres in Anspruch genommen wird, z.B. ab 01.01.2017 = 7/12 Monate = 0,58 Platz).
Stand 06.2019Teil C 1 – Fachplan
Tagesbetreuung für Kinder
Handbuch Jugendhilfe
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Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Kirchhundem Buchungsverhalten (nach Stunden)
Kindergartenjahr 2019/2020 U2 U3 3 Jahre und älter Kinder mit Behinderung
Barrierefreiheit
Lfd. 1 = barrierefrei
Einrichtung Träger 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt gesamt
Nr. 2 = Toiletten
beh. gerecht
Kindergarten "Kuckucksnest"
Heinsberg, Bergstr. 17 Elternverein Kindergarten
1. 02723 / 73112 Heinsberg e.V., 1+2 0 0 0 0 0 8 1 9 0 15 18 33 0 0 1 1 43
Sonja Hesse Kirchhundem
kiga-heinsberg@web.de
Kath. Kindergarten "Spatzennest"
Kath.
Hofolpe, Kampstr. 15
Kindertageseinrichtungen
2. 02723 / 2262 0 0 0 0 0 7 0 7 0 13 0 13 0 0 0 0 20
Siegerland-Südsauerland
Fancesca Saitta
gGmbH
st-antonius-hofolpe@kath-kitas-olpe.de
Kath. Kindergarten u. Familienzentrum
"St. Peter und Paul", Kirchhundem
Kath.
Hundemstr. 52
Kindertageseinrichtungen
3. 02723 / 2173 1+2 0 0 2 2 3 0 6 9 8 15 27 50 1 1 3 5 66
Siegerland-Südsauerland
Maren Luke
gGmbH
st-peter-und-paul-kirchhundem@kath-kitas-
olpe.de
Kath. Kindergarten "St. Lambertus"
Oberhundem, An der Hardt 2 Kath.
02723 / 72071 Kindertageseinrichtungen
4. 1+2 0 1 0 1 2 5 2 9 2 16 12 30 1 0 0 1 41
Diana Brüggemann Siegerland-Südsauerland
st-lambertus-oberhundem@kath-kitas- gGmbH
olpe.de
Kath. Kindergarten u. Familienzentrum
"St. Johannes", Welschen-Ennest,
Kath.
Pfarrer-Sauerwald-Str. 1
Kindertageseinrichtungen
5. 02764 / 418 1+2 0 2 3 5 2 3 12 17 11 23 21 55 0 0 2 2 79
Siegerland-Südsauerland
Susanne Meyer
gGmbH
st-johannes-welschenennest@kath-kitas-
olpe.de
Kindergarten "Kleine Strolche"
Brachthausen, Zum Ellenborn 8 Elternverein
6. 02723 / 4393 Kohlhagen e.V., 1+2 0 1,25 0 1,25 0 8,58 2 10,58 0 13 13 26 0 0 1 1 38,83
Juliane Belke Kirchhundem
kigakleinestrolche@arcor.de
Kindergarten "Rappelkiste"
Würdinghausen, Schmiedeweg 9 Elternverein
7. 02723 / 73745 Würdinghausen e.V., 1+2 0 3 1 4 0 6 3 9 3 14 30 47 0 2 0 2 62
Angelika Krahl Kirchhundem
kiga-rappelkiste@gmx.net
Montessori-Kinderhaus
Welschen Ennest, Schulstraße 7 Elterninitiative Montessori-
8. 02764 / 7293 Kinderhaus 1+2 0 0 0 0 0 1 2 3 0 7 7 14 0 0 3 3 20
Ann-Katrin Hartmann-Banusic Kreis Olpe e.V.
moki-kreisolpe@t-online.de
Gesamtbuchungsverhalten absolut: 0 7,25 6 13,25 7 38,58 28 73,58 24 116 128 268 2 3 10 15 369,83
(Kommastellen bedeuten, dass der Platz nur für einen Teil des Kindergartenjahres in Anspruch genommen wird, z.B. ab 01.01.2017 = 7/12 Monate = 0,58 Platz).
Stand 06.2019Teil C 1 – Fachplan
Tagesbetreuung für Kinder
Handbuch Jugendhilfe
Seite 26 von 67
Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Lennestadt Buchungsverhalten (nach Stunden)
Kindergartenjahr 2019/2020 U2 U3 3 Jahre und älter Kinder mit Behinderung
Barrierefreiheit
Lfd. 1 = barrierefrei
Einrichtung Träger 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt gesamt
Nr. 2 = Toiletten
beh. gerecht
Kath. Kindergarten u. Familienzentrum "St.
Marien" Kath.
Altenhundem, An der Schmiede 8 Kindertageseinrichtungen
1. 1+2 2 2 2 6 0 5 8 13 5 25 40 70 1 1 7 9 98
02723 / 95540 Siegerland-Südsauerland
Martina Beckmann gGmbH
st-marien-altenhundem@kath-kitas-olpe.de
Kindergarten u. Familienzentrum "Schatzkiste"
Altenhundem, Auf der Ennest 33
Elternverein Altenhundem e.
2. 02723 / 67348 1 0 0 8 8 2 1 11 14 9 3 42 54 0 0 3 3 79
V.
Anja Kresin
info@schatzkiste-lennestadt.de
Kath. Kindergarten "St. Agatha"
Kath.
Bilstein, Mathilde-Brill-Platz 1
Kindertageseinrichtungen
3. 02721 / 80665 1 0 0 1 1 1 2 3 6 3 19 11 33 0 0 1 1 41
Siegerland-Südsauerland
Barbara Lücking
gGmbH
st-agatha-bilstein@kath-kitas-olpe.de
Kindergarten "Flohkiste"
Kirchveischede, Westf. Str. 23
Elternverein Kirchveischede
4. 02721 / 84620 1+2 0 0 0 0 0 4 1 5 0 16 6 22 0 0 0 0 27
e.V.
Nicole Teipel
kiga.Floh@t-online.de
Kath. Kindergarten u. Familienzentrum "Die
Arche" Kath.
Elspe, Gasse 16 Kindertageseinrichtungen
5. 1+2 0 2 2 4 3 5 4 12 4 26 22 52 0 0 0 0 68
02721 / 1630 Siegerland-Südsauerland
Petra Grawinkel gGmbH
die-arche-elspe@kath-kitas-olpe.de
Kindergarten "Lummerland"
Elspe, Bielefelder Str. 124a
6. 02721 / 20987 Elternverein Elspe e.V. 1+2 1 0 3 4 6 0 5 11 2 1 26 29 0 0 0 0 44
Marion Nolden
info@lummerland-elspe.de
Kath. Kindergarten "St. Nikolaus"
Kath.
Grevenbrück, Zum Ehrenmal 1
Kindertageseinrichtungen
7. 02721 / 3481 1+2 0 0 0 0 1 8 3 12 3 31 23 57 0 2 2 4 73
Siegerland-Südsauerland
Martina Tigges-Wichtmann
gGmbH
st-nikolaus-grevenbrueck@kath-kitas-olpe.de
Kindergarten "Ratz und Rübe"
Grevenbrück, Lehmbergstr. 14
8. 02721 / 10658 Elternverein Grevenbrück 1+2 0 0 0 0 0 3 3 6 0 16 22 38 0 0 3 3 47
Hilde Ross
kontakt@kindergartenratzundruebe.de
Kath. Kindergarten "St. Barbara"
Kath.
Halberbracht, Hasterbergstr. 8
Kindertageseinrichtungen
9. 02721 / 80719 1+2 0 0,58 2 2,58 0 7 1 8 0 12 15 27 0 0 1 1 38,58
Siegerland-Südsauerland
Heike Hennrichs
gGmbH
st-barbara-halberbracht@kath-kitas-olpe.de
Stand 06.2019Sie können auch lesen