Fachplan "Tagesbetreuung für Kinder" - Fortschreibung für das Kindergartenjahr 2019/2020 - Kreis Olpe
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Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 1 von 67 Fachplan „Tagesbetreuung für Kinder“ Fortschreibung für das Kindergartenjahr 2019/2020 Fachbereich Jugend, Gesundheit, Soziales Fachdienst Finanzielle Jugendhilfen Stand Juni 2019
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 2 von 67 Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeines / Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung 4 II. Kindertageseinrichtungen 5 1. Gruppenformen und Kindpauschalen 5 1.1 Besonderheiten bei der Bildung der Gruppenformen I und II 5 1.2 Finanzierung der Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege 6 1.2.1 Zusätzliche U 3-Pauschale 7 1.2.2 Kriterien für die Vergabe zusätzlicher finanzieller Mittel an eingruppige Einrichtungen 7 1.2.3 Verfügungspauschale 8 1.2.4 plusKITA-Einrichtungen 8 1.2.5 Sprachliche Bildung 9 1.2.6 Familienzentren 12 1.2.7 Gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung 14 1.2.8 Wegfall des 10%-Korridors und Einführung einer Planungsgarantie 16 1.2.9 Begrenzung der Höhe der Rücklagen 16 1.2.10 Interkommunaler Ausgleich 17 2. Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung 18 3. Buchungsverhalten der Eltern im Kindergartenjahr 2019/2020 18 4. Elternbeitragsgestaltung und Elternmitwirkung 33 4.1 Eltern- und Kostenbeiträge 33 4.2 Jugendamtselternbeirat 34 5. Besondere Zielgruppen in der Tagesbetreuung für Kinder 35 5.1 Besondere Anforderungen an die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern unter 3 Jahren 35 5.2 Qualitätsstandards für die Betreuung von Kindern 35 5.3 Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren 39 6. Finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen 40 6.1 Finanzierung der investiven Kosten 40 6.2 Finanzierung der Betriebskosten 44 6.2.1 Kindpauschalen 44 III. Großtagespflegestellen 45 1. Rechtliche Grundlagen 45 2. Räumliche Voraussetzungen 45 3. Ausstattung der Räumlichkeiten 46 4. Investitionskosten 47 5. Personelle Voraussetzungen 47 IV. Kindertagespflege 48 1. Gesetzliche Grundlagen zur Förderung in Kindertagespflege 48 1.1 Zielgruppe 48 1.2 Wunsch- und Wahlrecht 49 1.3 Zuständigkeit für Leistungen bei Kindertagespflege 49 1.4 Zusammenwirken der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe 49 Stand 06.2019
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 3 von 67 2. Rahmenbedingungen der Kindertagespflege 49 2.1 Erforderlichkeit der Kindertagespflege 49 2.2 Geeignetheit der Kindertagespflege für das Kind 50 2.3 Eignung von Tagespflegepersonen 51 2.3.1 Persönliche Voraussetzungen 51 2.3.2 Formale Voraussetzungen 52 2.3.3 Rahmenbedingungen der Kindertagespflegestelle 52 2.4 Qualifizierung der Tagespflegeperson 52 2.5 Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege 54 2.6 Vermittlung in Kindertagespflege 54 2.7 Fachliche Beratung und Begleitung 54 2.8 Kinder mit Behinderung in Tagespflege 55 2.8.1 Freiwillige Leistung des Kreises Olpe 55 3. Finanzierung der Kindertagespflege 55 3.1 Geldleistung für Tagespflegepersonen 55 3.2 Beginn und Ende der Leistung 56 3.3 Berechnung der Geldleistung 56 3.3.1 Regelungen zum Urlaub 57 3.3.2 Regelungen bei Krankheit 57 3.4 Betreuungszeiten 57 3.4.1 Regelbetreuungszeiten 57 3.4.2 Randzeitenbetreuung 57 3.4.3 Nachtbetreuung 58 3.4.4 Wochenend- und Feiertagesbetreuung 58 3.5 Versicherungsschutz 58 3.5.1 Unfallversicherung 58 3.5.2 Alterssicherung 58 3.5.3 Kranken- und Pflegeversicherung 58 3.5.4 Haftpflichtversicherung 59 3.6 Gesundheitszeugnis 59 3.7 Führungszeugnis 59 4. Kostenbeitrag der Eltern 59 5. Schlussbestimmungen 60 5.1 Übergangsregelung 60 5.2 Einzelfallregelung 60 5.3 Inkrafttreten 60 Anlage 1: Beitragssatzung des Kreises Olpe über die Erhebung von Elternbeiträgen zum Besuch von Kindertageseinrichtungen 62 Anlage 2: Beitragssatzung des Kreise Olpe über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertagespflege 65 Stand 06.2019
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 4 von 67 I. Allgemeines / Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung Übergangsfinanzierung Die im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vorgesehene jährliche Steigerung der Kindpauschalen von 1,5 % wurde ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 auf 3 % erhöht. Darüber hinaus ist den Trägern durch das Kita-Rettungsprogramm des Landes in Abhängigkeit von Kinderzahlen, Gruppenformen und Buchungszeiten ein Einmalbetrag für die Kindergartenjahre 2017/2018 sowie 2018/2019 zur Verfügung gestellt worden. Eine Neustrukturierung der Finanzierung der Kindertagesbetreuung soll ab dem Kindergar- tenjahr 2020/2021 erfolgen. Zur Sicherstellung der Finanzierung des Kindergartenjahres 2019/2020 wird den Trägern für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz eine zusätzliche Pauschale gewährt (Zuschuss zur Qualitätssiche- rung). Diese Finanzierung übernimmt das Land zu 90 % sowie die Jugendämter zu 10 %. Investive Mittel für den Ausbau und Erhalt von Betreuungsplätzen Das Land NRW stellt mit dem „Kita–Investitionsprogramm NRW 2025“ weitere Finanzmittel für den Ausbau und den Erhalt von Betreuungsplätzen zur Verfügung (vgl. Drucksache -DS- 126/2019). In Kombination mit den bisherigen Bundes- und Landesprogrammen sowie dem Kreis-Investitionsprogramm können erforderliche Maßnahmen investiv gefördert werden. Diesbezüglich wird auf Punkt 6.1 dieses Fachplanes verwiesen. Stand 06.2019
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 5 von 67 II. Kindertageseinrichtungen 1. Gruppenformen und Kindpauschalen Nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden dem Träger der Einrichtung pro Kind jährli- che Pauschalen gewährt, deren Höhe abhängig ist vom Alter des Kindes, der gewählten Be- treuungszeit sowie der Gruppenform, der das Kind zugeordnet ist. Folgende Kindpauschalen sind für das Kindergartenjahr 2019/2020 vorgesehen1: 25 Std. 35 Std. 45 Std. Gruppenform I (20 Kinder; 2 Jahre bis zur 5.357,18 € 7.178,44 € 9.205,86 € Einschulung; 4-6 Kinder unter 3 Jahren) Gruppenform II 11.044,53 € 14.819,05 € 19.005,92 € (10 Kinder unter 3 Jahre) Gruppenform III (25 Kinder; 3 Jahre und älter; 3.953,84 € 5.278,08 € 8.459,00 € bei 45 Std. Betreuung 20 Kin- der) Im Rahmen der Jugendhilfeplanung ist zu entscheiden, welche der genannten Gruppenfor- men mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden (§ 19 Abs. 3). So- weit erforderlich, können Gruppenformen und Betreuungszeiten dabei kombiniert werden. Von dieser Möglichkeit wird im Kreis Olpe Gebrauch gemacht. 1.1 Besonderheiten bei der Bildung der Gruppenform I und Gruppenform II Die Gruppenform I umfasst 20 Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung, davon 4 bis 6 Kinder zwischen zwei und drei Jahren. Dies bedeutet, dass die Gruppe beim Vorhan- densein von z.B. 5 zweijährigen Kindern mit 15 Kindern ab 3 Jahren „aufzufüllen“ ist. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass für die Betreuung von Kindern ab 3 Jahren alternativ die Grup- penform III in Betracht kommt. Die Kindpauschalen sind je nach Gruppenform und Betreu- ungszeit unterschiedlich. Die „Auffüllung“ der Gruppen der Gruppenform I mit über dreijährigen Kindern erfolgt in fol- gender Reihenfolge (KT-Beschluss vom 23.06.2008, Drucksache 115/2008): 1. Kinder mit einer Betreuungszeit von 45 Stunden 2. Kinder mit einer Betreuungszeit von 25 Stunden 3. Kinder mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden. 1 Die Kindpauschalen erhöhen sich in den Kindergartenjahren 2016/2017 bis 2019/2020 um jährlich 3 Prozent (anstelle 1,5 Prozent) gem. § 19 Abs. 2 KiBiz n. F. Stand 06.2019
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 6 von 67 Aufgrund der Regelungen des Kinderbildungsgesetzes werden Kinder in folgenden Fällen unstreitig mit Kindpauschalen nach der Gruppenform II gefördert: 1. Das Kind ist unter Berücksichtigung der Stichtagsregelung des § 19 Abs. 5 KiBiz ein Kind unter zwei Jahren. 2. Das Kind ist unter Berücksichtigung der Stichtagsregelung des § 19 Abs. 5 KiBiz ein Kind unter drei Jahren und in der Kindertageseinrichtung werden weniger als vier Kinder unter drei Jahren betreut, d.h., die Bildung einer Gruppe der Gruppenform I (Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren) ist nicht möglich. Im Kibiz ist nicht geregelt, ob und in welchen Fällen eine „vollständige“ Gruppe der Gruppen- form II zur Ermittlung der Kindpauschalen rechnerisch gebildet wird. Während es für die Bildung einer Gruppe der Gruppenform I in der Anlage zu § 19 Abs. 1 KiBiz eine Regelung dahingehend gibt, dass die Zahl der Kinder im Alter von zwei Jahren mindestens vier, aber nicht mehr als sechs betragen soll, fehlt eine vergleichbare eindeutige Regelung für die Bildung einer Gruppe der Gruppenform II. In diesem Zusammenhang ist § 21 Abs. 9 KiBiz zu beachten, wonach sich die Gestaltung der Gruppenformen und die Förderung nach den in der Anlage zu § 19 Abs. 1 festgelegten Betreuungszeiten an den Ergebnissen der örtlichen Jugendhilfeplanung unter Berücksichti- gung der Grundsätze der Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit orientieren. Für die Bildung der Gruppenform II werden folgende Kriterien zugrunde gelegt (JHA- Beschluss vom 08.09.2009, Drucksache 180/2009) 1. Die rein rechnerische Zuordnung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen zur Fest- stellung der Kindpauschalen erfolgt im Rahmen der dazu ergangenen Vorgaben und nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit (§ 21 Abs. 9 Satz 1 KiBiz n. F.) aus der Sicht des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. 2. Die tatsächliche Zuordnung der Kinder zu den Gruppen in den Kindertageseinrichtungen vor Ort erfolgt in eigener Verantwortung der Einrichtungen unter Berücksichtigung des jeweiligen pädagogischen Konzeptes und pädagogischer Gesichtspunkte. 1.2 Finanzierung der Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen Aus der Gesamtsumme der Kindpauschalen, die eine Einrichtung für die Betreuung der Kin- der erhält, sind sämtliche Betriebskosten der Einrichtung (Personalkosten, Sach- und Ge- meinkosten, Rückstellungen und Rücklagen etc.) zu decken. Die Kindpauschalen sind sei- Stand 06.2019
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 7 von 67 tens des Gesetzgebers so kalkuliert, dass sie den bisherigen Betriebskosten der Einrichtun- gen inklusive der üblichen Erhöhung von Personal- und Sachkosten entsprechen. Darüber hinaus ergibt sich folgende Finanzierungssystematik: 1.2.1 Zusätzliche U 3-Pauschalen Das Land gewährt dem Jugendamt für jedes U 3-Kind einen zusätzlichen Zuschuss pro Kin- dergartenjahr (U 3-Pauschale gem. § 21 Abs. 4), der an die Träger weitergeleitet wird. Stich- tag ist hier nicht 01.11., sondern abweichend davon der 01.03. des jeweiligen Kita-Jahres. Für Kinder, die an diesem Stichtag noch keine drei Jahre alt sind, wird diese Pauschale ge- zahlt. Die Höhe der zusätzlichen U 3-Pauschalen ist wie folgt gestaffelt: Wöchentliche Betreuungszeit Zusätzliche U 3-Pauschale 25 Stunden 1.400 EUR 35 Stunden 1.800 EUR 45 Stunden 2.200 EUR 1.2.2 Kriterien für die Vergabe zusätzlicher finanzieller Mittel an eingruppige Einrich- tungen Nach § 20 Abs. 3 KiBiz kann bei eingruppigen Einrichtungen ein weiterer Pauschalbetrag von bis zu 15.000,00 € geleistet werden, wenn der Träger ohne diesen zusätzlichen Betrag die Einrichtung nicht ausreichend finanzieren kann. Voraussetzung für die Gewährung der Leistung ist, dass die Einrichtung wegen fehlender Finanzmittel in ihrer Existenz gefährdet ist, d.h., wenn die notwendigen Personal- und/oder Sachkosten einschließlich Rückstellungen nicht gedeckt sind. Wird diese Voraussetzung bejaht, kann der Betriebskostenzuschuss um bis zu 15.000,00 € aufgestockt werden. Für die Vergabe der Pauschalen in Höhe von bis zu 15.000 € zur Förderung eingruppiger Einrichtungen werden nachfolgende Kriterien berücksichtigt (KT-Beschluss vom 23.06.2008, Drucksache 115/2008): 1. Vorrangig sind die Mittel durch Aufstockung der Betriebskostenzuschüsse für solche Ein- richtungen einzusetzen, die in ihrer Existenz gefährdet sind. 2. Nicht benötigte Mittel können für die zusätzliche Beschäftigung von Erziehern bzw. Er- zieherinnen im Anerkennungsjahr eingesetzt werden, sofern deren Einsatz zur Fortfüh- Stand 06.2019
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 8 von 67 rung des Betriebs erforderlich ist (andernfalls würde der Zweck der Existenzsicherung der Einrichtung nicht erreicht). 3. Über die Verteilung der Mittel für die Beschäftigung von Erziehern bzw. Erzieherinnen im Anerkennungsjahr ist eine einvernehmliche Absprache der beteiligten Träger herbeizu- führen. Die Herbeiführung der Absprache liegt in der Zuständigkeit des Jugendamts. 1.2.3 Verfügungspauschale Die Pauschale, die ausschließlich aus Landesmittel finanziert wird, erhält seit dem Kinder- gartenjahr 2014/2015 jede Einrichtung zur Unterstützung des Personals. Sie kann beispiels- weise für eine hauswirtschaftliche Kraft bei der Mittagsversorgung verwendet werden. Es ist aber beispielsweise auch möglich mehr Vertretungskräfte einzusetzen, um dadurch den An- teil für die Leitungs- oder Verfügungszeiten zu erhöhen. Die Verfügungspauschale darf nicht dazu führen, dass die für die Einrichtung nach der Anzahl sowie den Betreuungszeiten der Kinder erforderlichen Personalstunden reduziert werden. Die Verwendung für das zusätzli- che Personal muss in einem vereinfachten Verwendungsnachweis dargelegt werden (§ 21 Abs. 3 KiBiz). Die jährliche Höhe der Verfügungspauschale ist wie folgt gestaffelt: Größe der Einrichtung Höhe der Verfügungspauschale Eingruppig nach § 20 Abs. 3 Satz 1 (= eingruppige Einrichtungen, die am 28.02.2007 in Betrieb waren) 1.000 EUR Eingruppig (übrige) 3.000 EUR Zweigruppig 4.000 EUR Dreigruppig 6.000 EUR Viergruppig 8.000 EUR Fünfgruppig 9.000 EUR Sechsgruppig 10.000 EUR 1.2.4 plusKITA-Einrichtungen Im Rahmen des 2. KiBiz-Änderungsgesetzes wurden Regelungen über plusKITA- Einrichtungen neu aufgenommen. Diese sind Kindertageseinrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses (§ 16a KiBiz). Das Land stellt dafür jährlich 45 Mio. EUR zur Verfügung. Diese Mittel werden nach der Anzahl der Kinder unter sieben Jahren in Hartz IV-Familien auf die Jugendämter aufge- teilt. Das Jugendamt muss diese Zuschüsse in Beträgen von mindestens 25.000 EUR an Kindertageseinrichtungen weiterleiten. Die Aufnahme in die Förderung erfolgt in der Regel für fünf Jahre (§ 21a KiBiz). Aufgrund der zum 01.08.2020 anstehenden KiBiz-Reform wird Stand 06.2019
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 9 von 67 von einer Neuverteilung zum gegenwärtigen Zeitpunkt abgesehen bzw. der Bezugszeitraum bis 31.07.2020 verlängert. Mit Beschluss vom 09.06.2014 (Drucksache 133/2014) hat der Jugendhilfeausschuss die Kriterien zur Weiterleitung der Landesmittel an die Einrichtungen beschlossen. Die Kriterien sind: 1. Es werden nur Kindertageseinrichtungen mit mindestens 40 belegten Plätzen nach dem Stand vom 01. März 2014 berücksichtigt. 2. Für die Vergabe der Landesmittel für die plusKITA-Einrichtungen wird die Anzahl der Elternbeitragsfälle der untersten Stufe (bis 20.000 EUR) je Einrichtung nach dem Stand vom 01. März 2014 ermittelt. Diese Einrichtungen werden dann in absteigender Reihen- folge berücksichtigt. Sofern die absolute Anzahl der Elternbeitragsfälle der untersten Stu- fe von mehreren Einrichtungen gleich ist, dient als Hilfskriterium der Anteil dieser Stufe an der Gesamtkinderzahl je Einrichtung. Der Kreis Olpe erhält insgesamt 175.000 EUR jährlich. Aufgrund der erforderlichen Auftei- lung in Kontingenten zu je 25.000 EUR kann sieben Einrichtungen dieser Zuschuss gewährt werden. Die Anwendung der beschlossenen Kriterien ergibt folgendes Ergebnis: plusKITA-Einrichtungen ab 01.08.2014 Lfd. Nr. Gemeinde Name Kindergarten 1 Finnentrop Arche Noah / Zentralkin. Finnentrop 2 Lennestadt St. Bartholomäus Meggen 3 Attendorn St. Martin Attendorn 4 Olpe St. Marien Olpe 5 Attendorn DRK "Regenbogenland" Ennest 6 Lennestadt St. Marien Altenhundem 7 Lennestadt Kath. Kindergarten "Die Arche" Elspe Die Aufgaben einer plusKITA-Einrichtung sind in § 16a Abs. 2 Ziffer 1 bis 6 KiBiz aufgeführt. Dazu zählen u. a. die Potentiale der Kinder durch individuelle Förderung zu stärken, deren Bildungschancen zu verbessern sowie sich zur Weiterentwicklung der individuellen zusätzli- chen Sprachförderung zu qualifizieren. 1.2.5 Sprachliche Bildung Durch das 2. KiBiz-Änderungsgesetz hat das Land NRW die sprachliche Bildung ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 neu geregelt. Soweit die elterliche Zustimmung vorliegt wird Stand 06.2019
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 10 von 67 künftig wird bei den Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, kontinuierlich und unter Verwendung geeigneter Verfahren die sprachliche Entwicklung von Anfang an doku- mentiert (§ 13c KiBiz). Für jedes Kind wird möglichst eine gezielte Sprachförderung nach dem individuellen Bedarf gewährleistet. Kinder mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf erhal- ten eine zusätzliche Förderung. Sofern die Eltern für diese alltagsintegrierte Sprachförderung kein Einverständnis erteilen sowie für Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, bleibt es bei dem bisherigen Verfahren (Delfin 4). Das Land stellt für die Neuausrichtung der sprachlichen Bildung jährlich 25. Mio. EUR zur Verfügung. Diese Mittel werden nach der Anzahl der Kinder unter sieben Jahren in Hartz IV- Familien und der Anzahl der Kinder, in denen vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird, auf die Jugendämter aufgeteilt. Das Jugendamt muss diese Zuschüsse in Beträgen von mindes- tens 5.000 EUR an Kindertageseinrichtungen weiterleiten. Die Aufnahme in diese Förderung erfolgt in der Regel für fünf Jahre (§ 21b KiBiz). Aufgrund der zum 01.08.2020 anstehenden KiBiz-Reform wird von einer Neuverteilung zum gegenwärtigen Zeitpunkt abgesehen bzw. der Bezugszeitraum bis 31.07.2020 verlängert. Mit Beschluss vom 09.06.2014 (Drucksache 133/2014) hat der Jugendhilfeausschuss fol- gende Kriterien zur Weiterleitung der Mittel beschlossen: Es werden nur Kindertageseinrichtungen mit mindestens 40 belegten Plätzen nach dem Stand vom 01. März 2014 berücksichtigt. Für die Vergabe der Landesmittel für die zusätzliche Sprachförderung werden fol- gende drei prozentuale Werte ermittelt: o Anteil der Elternbeitragsfälle der untersten Stufe (bis 20.000 EUR) im Verhält- nis zur Gesamtkinderzahl je Einrichtung nach dem Stand vom 01. März 2014 o Anteil der Kinder, in deren Familie vorrangig nicht deutsch gesprochen wird, im Verhältnis zur Gesamtkinderzahl je Einrichtung (Es wird ein Mittelwert aus den Jahren 2010 bis 2012 gebildet, der aus den Meldebögen der Kindergär- ten ermittelt werden kann). o Anteil der Sprachförderkinder im Verhältnis zur Gesamtkinderzahl je Einrich- tung (Es wird die Anzahl der geförderten Kinder aus 2011 und 2012 zugrunde gelegt). Die vorstehenden drei prozentualen Werte werden im Verhältnis 0,25 / 0,5 / 0,25 gewichtet. Die Einrichtungen werden dann in absteigender Reihenfolge der Summe der gewichteten Werte berücksichtigt. Stand 06.2019
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 11 von 67 Der Kreis Olpe erhält insgesamt 130.000 EUR jährlich für die Sprachförderung. Aufgrund der erforderlichen Aufteilung in Kontingente zu je 5.000 EUR kann 26 Einrichtungen dieser Zu- schuss gewährt werden. Bei Anwendung der beschlossenen Kriterien erhalten folgende Ein- richtungen die Sprachfördermittel: Sprachförderung ab 01.08.2014 Lfd. Nr. Gemeinde Name Kindergarten 1 Finnentrop Arche Noah / Zentralkin. Finnentrop 2 Attendorn DRK "Sternenland" Attendorn 3 Lennestadt St. Bartholomäus Meggen 4 Olpe St. Raphael Olpe 5 Finnentrop "Panama" Bamenohl 6 Olpe St. Marien Olpe 7 Attendorn St. Martin Attendorn 8 Lennestadt St. Marien Altenhundem 9 Olpe St. Nikolaus Lütringhausen 10 Finnentrop "Mullewapp" Lenhausen 11 Lennestadt St. Agatha Maumke 12 Attendorn DRK "Pusteblume" Attendorn 13 Attendorn DRK "Regenbogenland" Ennest 14 Lennestadt "Ratz und Rübe" Grevenbrück 15 Finnentrop St. Johannes Nepomuk Finnentrop 16 Olpe St. Martinus Olpe 17 Lennestadt St. Nikolaus Grevenbrück 18 Finnentrop St. Josef Heggen 19 Olpe Ev. Oberlin Olpe 20 Olpe DRK "Max und Moritz" Altenkleusheim 21 Olpe DRK "Sonnenland" Olpe 22 Finnentrop St. Josef Bamenohl 23 Kirchhundem St. Peter und Paul Kirchhundem 24 Kirchhundem "Rappelkiste" Würdinghausen 25 Drolshagen St. Clemens Drolshagen 26 Drolshagen Herrnscheider Kindernest Drolshagen Soweit die Kindertageseinrichtungen Mittel für zusätzlichen Sprachförderbedarf erhalten, haben sie im Team eine sozialpädagogische Fachkraft, die in der Regel über nachgewiese- ne besondere Erfahrungen und Kenntnisse in der Sprachförderung verfügt, zu beschäftigen (§ 16b KiBiz). Stand 06.2019
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 12 von 67 1.2.6 Familienzentren Mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren sind Einrichtungen geschaffen worden, die Kinder und Familien in besonderer Weise in ihrer Entwicklung und der Bewältigung von Alltagsfragen unterstützen, begleiten und fördern. Sie zielen darauf ab, neben der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder auch beste- hende Angebote der Familienunterstützung dezentral vor Ort zusammenzuführen. So sind sie für Eltern leichter zugänglich, ziel- und passgenaue Hilfe und Unterstützung kann schnell und unkompliziert vermittelt werden. Im Rahmen der Umsetzung des Landesprojekts zur Weiterentwicklung von Kindertagesein- richtungen zu Familienzentren wurden im Kreis Olpe bisher alle 22 teilnehmenden Tagesein- richtungen – davon 20 Einzeleinrichtungen sowie 2 Verbünde mit jeweils 2 Einrichtungen – als Familienzentren zertifiziert. Seit dem Kindergartenjahr 2018/2019 entwickelt sich eine weitere Kindertageseinrichtung zum Familienzentrum weiter (Kath. Kindergarten St. Nikolaus Lennestadt-Grevenbrück / Drucksache 109/2018). Die Zertifizierung soll im Juli 2019 erfolgen. Auch für das Kindergar- tenjahr 2019/2020 wird dem Kreis Olpe ein neues Familienzentrum zugeteilt. Der DRK- Kindergarten „Max und Moritz“ in Olpe-Altenkleusheim nimmt ab August 2019 an dem Zerti- fizierungsverfahren teil (Drucksache 81/2019). Mit Ablauf der vierjährigen Geltungsdauer des Gütesiegels „Familienzentrum Nordrhein- Westfalen“ werden die Familienzentren rezertifiziert. Die Familienzentren erhalten seitens des Landes über die örtlichen Jugendämter einen Lan- deszuschuss in Höhe von 13.000 € pro Kindergartenjahr, sofern sie über ein – vom Land anerkanntes – Gütesiegel als „Familienzentrum NRW“ verfügen. Familienzentren mit beson- derem Unterstützungsbedarf (= plusKITA-Einrichtungen) erhalten einen weiteren Zuschuss des Landes in Höhe von 1.000 € jährlich. Die Auswahl weiterer Familienzentren erfolgt aufgrund des Beschlusses des Jugendhil- feausschusses vom 18.11.2014 (Drucksache 295/2014) ab 01. Januar 2015 nach folgenden Kriterien: 1. Zur Sicherstellung einer angemessenen regionalen Verteilung werden die zukünftig seitens des Landes bereitgestellten Kontingente auf Grundlage der Einwohnerzahlen unter fortlaufender Anwendung des d´Hondtschen Höchstzahlverfahren den kreisan- gehörigen Städte und Gemeinden zugeordnet. Stand 06.2019
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 13 von 67 2. Es werden nur Kindertageseinrichtungen mit mindestens 40 belegten Plätzen nach dem Stand vom 01.01. eines jeweiligen Jahres berücksichtigt. 3. Es wird die Anzahl der Elternbeitragsfälle der untersten Stufe (bis 20.000 EUR) je Einrichtung nach dem Stand vom 01. 01. eines jeden Jahres ermittelt. Diese Einrich- tungen werden dann in absteigender Reihenfolge berücksichtigt. Sofern die absolute Anzahl der Elternbeitragsfälle der untersten Stufe von mehreren Einrichtungen gleich ist, dient als Hilfskriterium der Anteil dieser Stufe an der Gesamtkinderzahl je Einrich- tung. 4. Sofern in einer Kommune keine Einrichtung mit mindestens 40 belegten Plätzen be- rücksichtigt werden kann, erfolgt die Auswahl nach der vorstehenden Ziffer 3. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Verteilung der Familienzentren nach Städten und Ge- meinden im Kreis Olpe mit Angabe des (Re-)Zertifizierungsdatums: Liste der Familienzentren im Kreis Olpe Datum Datum Re- Stadt/Gemeinde Nr. Kindertageseinrichtung Zertifizierung zertifizierung 1 Integrative Kita St. Laurentius, Nordwall 14, Attendorn 01.10.2008 21.10.2016 2 Kath. Kita St. Martin, Amselstr. 6, Attendorn 11.08.2009 09.08.2017 Attendorn 3 Kita „Pusteblume“, Westwall 56, Attendorn 01.10.2008 29.09.2016 4 Kita "Regenbogenland", Biekegang 10, Ennest 31.07.2014 30.07.2018 5 Kath. Kita St. Clemens, Hansaweg 3, Drolsh. 01.10.2008 07.10.2016 Drolshagen 6 Kita "Herrnscheider Kindernest", Humboldtstr. 31, Drolsh. 31.07.2017 7 Kita „Arche Noah“, Max-Planck-Ring 11, Finnnetrop 30.06.2009 28.06.2017 Finnentrop 8 Kita „Spatzennest“, Ahauser Str. 20, Heggen 02.11.2008 28.10.2016 9 Kita "Panama“, Zur Fettweide 1, Bamenohl 31.07.2018 Kath. Kita St. Johannes, Pfarrer-Sauerwald-Str. 1, 10 04.06.2007 02.06.2015 Kirchhundem Welschen Ennest 11 Kath. Kita St. Peter u. Paul, Hundemstr. 52, Kirchhundem 31.07.2016 12 Kath. Kita „Die Arche“, Gasse 16, Elspe 30.09.2010 28.09.2018 13 Kath. Kita St. Bartholomäus, Mühlenplatz 11, Meggen 01.09.2008 16.09.2016 Lennestadt 14 Kath. Kita St. Marien, An der Schmiede 8, Altenhundem 01.10.2008 30.09.2016 15 Kita „Schatzkiste“, Auf der Ennest 33, Altenhundem 30.06.2009 28.06.2017 16 Kath. Kita St. Nikolaus, Zum Ehrenmal 1, Grevenbrück ca. 07/2019 Stand 06.2019
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 14 von 67 Liste der Familienzentren im Kreis Olpe Datum Datum Re- Stadt/Gemeinde Nr. Kindertageseinrichtung Zertifizierung zertifizierung Kath. Kita St. Marien, Günsestr. 10, Olpe 17 Kath. Kita St. Nikolaus, Siegener Str. 18, Lütringhausen 21.07.2009 19.07.2017 - Verbund - Olpe 18 Kath. Kita St. Raphael, Papenschlade 16, Olpe 01.10.2008 14.10.2016 19 Kita „Pusteblume“, Maria-Theresia-Str. 36a, Olpe 04.06.2007 01.06.2019 20 Kath. Kita St. Martinus, Luise-Hensel-Weg 1, Olpe 31.07.2013 30.07.2017 21 Kita "Max und Moritz", Lübkeweg 7, Altenkleusheim ca. 07/2020 Kath. Kita St. Severinus, Heinrich-Lübke-Str. 1, Möllmicke 22 Kath. Kita St. Severinus, Wendebachstr. 12, Wenden 30.06.2009 28.06.2017 Wenden - Verbund - 23 Kita „Kleine Strolche“, Marienstr. 3, Altenhof 01.10.2008 29.09.2016 24 Kath. Kita „Arche Noah“, Im Buchwald 3, Hünsborn 30.06.2011 29.06.2015 Stand: Juni 2019 1.2.7 Gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung Das Kinderbildungsgesetz sieht für die integrative Betreuung von Kindern mit Behinderung in Regeleinrichtungen eine einheitliche KiBiz-Pauschale von 18.473,28 € für das Kindergarten- jahr 2019/2020 vor, unabhängig vom Alter des Kindes und der gewählten Betreuungszeit. Von dieser Regel ausgenommen sind Kinder mit Behinderungen, die jünger als 3 Jahre sind und 45 Stunden in der Gruppenform IIc betreut werden. Für diese Kinder wird die genannte Kindpauschale um 2.000,00 € erhöht. Das Kinderbildungsgesetz gilt nicht für die heilpäda- gogischen Einrichtungen, deren Finanzierung erfolgt über die Landschaftsverbände als überörtliche Träger der Sozialhilfe (Eingliederungshilfe). Die Entwicklung der gemeinsamen Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung stellt sich wie folgt dar: Kinder mit Behinderung in beim LWL beantragte bewilligte Plätze Regeleinrichtungen Plätze* 2015/2016 166,58 173,06 2016/2017 174,83 196,53 2017/2018 169 183,09 2018/2019 172 186,09** 2019/2020 170 * Die Werte hinter dem Komma ergeben sich, weil teilweise Plätz nur für einen Teil des Kindergartenjahres in Anspruch genommen werden (z.B. ab 01.01.2019 = 7 Monate = 0,58 Platz) **Stand: 11.06.2019 Stand 06.2019
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 15 von 67 Voraussetzung für eine Förderung eines Kindes mit Behinderung ist, dass die Behinderung bzw. drohende wesentliche Behinderung vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) festgestellt wird. In Ergänzung der erhöhten KiBiz-Mittel gewährt der LWL aus der Eingliede- rungshilfe Zuwendungen in Form von Pauschalen, die nach Anzahl der anerkannten Kinder mit Behinderung und nach Trägerarten gestaffelt sind. Nach den „Richtlinien über die Förderung von Kindern mit Behinderung in Kindertagesein- richtungen“ des LWL gelten folgende erhöhte Personalstunden der zusätzlichen Fachkräfte für die Betreuung von Kindern mit Behinderung: Beschäftigung von zusätzlichen Fachkräften (LWL-Regelung) Verpflichtender Regel-Beschäftigungsumfang nach Zahl der Kinder den LWL-Richtlinien ab 01.08.2014 1 19 Stunden 2 27 Stunden 3 39 Stunden 4 48 Stunden Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Olpe hat in seiner Sitzung am 06. Mai 2014 folgen- den Beschluss gefasst (Drucksache 134/2014): 1. Soweit Kinder durch das Landesjugendamt als Kind mit Behinderung oder als Kind, das von einer wesentlichen Behinderung bedroht ist, anerkannt und nach den Richtli- nien des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) gefördert werden, wird die Differenz zwischen der einfachen Kindpauschale und der erhöhten Kindpauschale bewilligt, wenn der nach den LWL-Richtlinien erforderliche Regel- Beschäftigungsumfang gegeben ist. 2. Ab dem fünften Kind mit Behinderung und für alle weiteren Kinder mit Behinderung, für die der LWL keine Zuwendung gewährt, wird der Stundenumfang der Zusatzkräfte je anerkanntem Kind auf neun Wochenstunden festgesetzt. 3. Die 3,5-fache KiBiz-Förderung wird (wie bisher) frühestens ab dem Monat bewilligt, ab dem die Anerkennung eines Kindes mit Behinderung erfolgt und das zusätzliche Personal mit dem entsprechenden Stundenumfang vorgehalten wird. Stand 06.2019
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 16 von 67 1.2.8 Wegfall des 10 %-Korridors und Einführung einer Planungsgarantie Bis zum 31. Juli 2015 wurden Abweichungen zwischen der Planung für das jeweilige Kinder- gartenjahr und der tatsächlichen Inanspruchnahme der Betreuungsplätze bei der Festset- zung der endgültigen Zahlungen nur berücksichtigt, wenn sie – bezogen auf jede einzelne Kindertageseinrichtung – über 10 % der jeweiligen Fördersumme hinausgehen. Mit Wirkung vom 01. August 2015 hat der Landesgesetzgeber diesen bisher geltenden „10%-Korridor“ durch eine Spitzabrechnung ersetzt. Ab diesem Zeitpunkt werden nach § 19 Abs. 4 KiBiz grundsätzlich alle Abweichungen bei der Festsetzung der endgültigen Zahlun- gen berücksichtigt. Gleichzeitig hat der Landesgesetzgeber aber eine Planungsgarantie nach § 21e KiBiz einge- führt. Danach wird jedem Träger grundsätzlich die Summe der Kindpauschalen abzüglich des Trägeranteils gezahlt, die sich nach der Ist-Belegung des Vorjahres zuzüglich einer Er- höhung um 3 % (gesetzliche jährliche Erhöhung der Kindpauschalen nach § 19 Abs. 2 KiBiz) ergibt. Die Planungsgarantie findet keine Anwendung bei Einrichtungs- oder Gruppenschlie- ßungen. Beispiel: Bewilligtes Budget 2018/2019: 250.000 € Ist-Budget 2018/2019: 243.847 € Plan-Budget 2019/2020: 230.000 € zu bewilligendes Budget 2019/2020: 243.847 € (zuzüglich 3 %). 1.2.9 Begrenzung der Höhe der Rücklagen Die Höhe der Rücklage wurde erstmals ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 begrenzt (Stich- tag 31.07.2016). Die Neuregelung (§ 20a KiBiz) besteht aus drei Elementen: 1. Grundsätzlich 10% des Kindpauschalenbudgets je Einrichtung 2. Alternativ: 15 % des Kindpauschalenbudgets, wenn in der Einrichtung Personal in vollem Umfang des zweiten Personalkraftstundenwertes nach der Anlage zu § 19 KiBiz vorgehalten wird („Sonstige Fachkraftstunden“). 3. Wenn die Einrichtung im Eigentum des Trägers steht oder bei der dem Träger das Erbbaurecht am Gebäude der Einrichtung zusteht oder bei der der Träger wirtschaft- lich dem Eigentümer gleichgestellt ist, darf der Höchstbetrag der Rücklage um das Sechsfache des Betrages nach § 20 Abs. 2 Satz 3 KiBiz (3.014,37 € je Gruppe für das Kitajahr 2019/2020) = 18.086,22 € überschritten werden. Stand 06.2019
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 17 von 67 Beispiel: Das Einrichtungsbudget eines Kindergartens beträgt 422.200 EUR. Der Träger ist Eigentü- mer. Die Einrichtung hat drei Gruppen und der 2. Personalkraftstundenwert wird nicht vorge- halten. Berechnung: 10 % des Einrichtungsbudgets = 42.220,00 EUR alternativ 15 %, wenn 2. Wert vorgehalten wird = 0,00 EUR + Zuschlag Eigentümer (18.086,22 € x 3 Gruppen) = 54.258,66 EUR Höchstbetrag der Rücklage = 96.478,66 EUR Höhere Rücklagenbestände sind an das Jugendamt zu erstatten. 1.2.10 Interkommunaler Ausgleich Es werden auch Kinder, deren Wohnsitz außerhalb des Kreises Olpe liegt, in Kindertages- einrichtungen im Kreis Olpe betreut. Für diese Kinder wurde bisher vom Jugendamt des Kreises Olpe als sogenannte „aufnehmende Kommune“ auf der Grundlage der „Beitragssat- zung des Kreises Olpe über die Erhebung von Elternbeiträgen zum Besuch von Kinderta- geseinrichtungen“ vom 10. März 2008 in der zur Zeit gültigen Fassung ein Elternbeitrag (Kostenbeitrag) erhoben. Durch das am 01. August 2014 in Kraft getretene KiBiz-Änderungsgesetz wurde der § 21d - Interkommunaler Ausgleich – neu eingefügt. Danach kann das Jugendamt der aufnehmen- den Kommune einen Kostenausgleich von dem Jugendamt des Wohnsitzes des Kindes ver- langen. Der Kostenausgleich beträgt nach § 21d Abs. 2 KiBiz 40 % der Kindpauschale, so- fern die Jugendämter keine andere Vereinbarung treffen. Bei Inanspruchnahme dieses Kostenausgleichs entfällt die Möglichkeit für das Jugendamt der aufnehmenden Kommune, einen Elternbeitrag (Kostenbeitrag) zu erheben. In diesen Fällen wird der Elternbeitrag des auswärts betreuten Kindes vom Wohnsitzjugendamt (nach dessen „Elternbeitragssatzung“) vereinnahmt. Damit soll vermieden werden, dass Eltern den auswärtigen Platz nur deshalb wählen, weil dort ggf. der Elternbeitrag geringer ist. Es gibt im Kreis Olpe deutlich mehr Kinder, deren Wohnsitz außerhalb des Kreises Olpe liegt und die eine Kindertageseinrichtung im Kreis Olpe besuchen, als umgekehrt. Aufgrund des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 02.09.2014 (Drucksache 213/2014) wird von der gesetzlichen Möglichkeit des Interkommunalen Ausgleichs nach § 21d KiBiz seit dem Kindergartenjahr 2014/2015 Gebrauch gemacht. Stand 06.2019
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 18 von 67 2. Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung Nach § 24 SGB VIII (Sozialgesetzbuch - Achtes Buch 8 – Kinder- und Jugendhilfe) hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Le- bensjahres Anspruch auf frühkindliche Bildung in einer Tageseinrichtung oder in Ta- gespflege; ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch ist vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kreis Olpe) zu erfüllen. In Rechtsprechung und Schrifttum wird nahezu einhellig die Auffassung vertreten, dass kein Rechtsanspruch des Kindes zum Besuch eines bestimmten bzw. des nächstgelegenen Kin- dergartens besteht. Dementsprechend ist die dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugend- hilfe obliegende Jugendhilfeplanung darauf auszurichten, dass in jedem Wohnbereich ein dem Bedarf entsprechendes Angebot an Tageseinrichtungen für Kinder möglichst „in zumut- barer Entfernung“ bereitgestellt wird. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 22.02.2005 (Drucksache 28/2005) beschlossen, dass als zumutbare Entfernung grundsätz- lich eine Fahrtstrecke von 8 km (kürzeste einfache Wegstrecke zwischen der Wohnung des Kindes und umliegenden Kindergärten) angesehen wird. 3. Buchungsverhalten der Eltern im Kindergartenjahr 2019/2020 Die Träger der 90 Kindertageseinrichtungen haben dem Kreis Olpe die Anzahl der Kinder sowie deren Betreuungszeiten für das Kindergartenjahr 2019/2020 gemeldet. Der Jugendhil- feausschuss hat in seiner Sitzung am 19.02.2019 – vorbehaltlich der Bereitstellung der Lan- desmittel - die Kindpauschalen entsprechend der Zuordnung zu den verschiedenen Grup- penformen und Betreuungszeiten bewilligt (Drucksache 50/2019). Das tatsächliche Anmelde- und Buchungsverhalten der Eltern für die Kindergartenjahre 2014/2015 bis 2019/2020 zeigt eine zunehmende Verschiebung hin zur Inanspruchnahme ganztägiger Betreuungsangebote, wie die nachfolgende Tabelle zeigt: Stand 06.2019
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 19 von 67 Buchungsverhalten 25 Stunden 35 Stunden 45 Stunden Buchungsverhalten 2014/2015 11,78% 43,93% 44,29% Buchungsverhalten 2015/2016 11,79% 41,50% 46,71% Buchungsverhalten 2016/2017 11,83% 38,93% 49,24% Buchungsverhalten 2017/2018 10,11% 39,67% 50,22% Buchungsverhalten 2018/2019 10,19% 38,02% 51,79% Buchungsverhalten 2019/2020 9,72% 39,28% 51,00% Durch den zunehmenden Ausbau der Betreuungsangebote für U 3-Kinder verändert sich die Verteilung der Gruppenformen und somit auch die Anzahl vorhandener Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen (für die Betreuung von U 3-Kindern wird mehr Platz z. B. für Ruhemöglichkeiten benötigt). Aus der nachfolgenden Übersicht wird deutlich, wie die Bildung der Gruppenform I (Mischgruppe mit 20 Kindern, davon 4 bis 6 Kindern zwischen 2 und 3 Jahren) zu- und die Bildung der Gruppenform III (bis 25 Kinder Ü 3) entwickelt hat: Bildung Gruppenform 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 2018/2019 2019/2020 I 56% 55% 58% 60% 57% 62% II 7% 7% 7% 6% 7% 7% III 37% 38% 35% 34% 36% 31% gesamt 100% 100% 100% 100% 100% 100% In den nachfolgenden Auflistungen ist je kreisangehöriger Stadt / Gemeinde sowie kreisweit dargestellt, wie sie die gemeldeten Kinder nach Altersstruktur und gebuchter Betreuungszei- ten auf die einzelnen Einrichtungen verteilen: Stand 06.2019
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 20 von 67 Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Attendorn Buchungsverhalten (nach Stunden) Kindergartenjahr 2019/2020 U2 U3 3 Jahre und älter Kinder mit Behinderung Barrierefreiheit Lfd. 1 = barrierefrei Einrichtung Träger 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt gesamt Nr. 2 = Toiletten (beh. gerecht) Ev. Kindergarten "Martin-Luther" Magdeburger Str. 38 Ev. Kirchengemeinde 1. 02722 / 5608 1+2 2 0 2 4 3 1 4 8 8 2 32 42 0 1 5 6 60 Attendorn Jennifer Dubrau-Hendrichs martin-luther-kita@online.de Kath. Kindergarten "St. Josef" Kath. Truchseßgasse 5 Kindertageseinrichtungen 2. 02722 / 2388 1+2 0 0 0 0 1 7 6 14 1 25 19 45 1 0 3 4 63 Siegerland-Südsauerland Daniela Mayo Martinez gGmbH st-josef-attendorn@kath-kitas-olpe.de Kath. Kindergarten und Familienzentrum "St. Martin" Kath. Amselstr. 6 Kindertageseinrichtungen 3. 02722 / 50298 1+2 0 2 2 4 0 5 19 24 0 12 53 65 0 0 5 5 98 Siegerland-Südsauerland Bianca Hesener gGmbH st-martin-attendorn@kath-kitas-Olpe.de Kindergarten "Villa Kunterbunt" Am Südwall 73 Christliches Jugenddorfwerk 4. 02722 / 4544 1+2 1 0 1 2 0 1 9 10 0 1 25 26 0 0 2 2 40 CJD Verena Keseberg villa.kubu@t-online.de Caritas-AufWind Kindergarten Attendorn Am Nordwall 14 Caritasverband 5. 02722 / 92530 1+2 0 0 2 2 0 5 5 10 0 16 16 32 0 0 0 0 44 für den Kreis Olpe e.V. Janine Markowski-Höfer infoCA-KiGaAT@caritas-olpe.de DRK-Kindertagesstätte "Sternenland" Schmiedestraße 28 6. 02722 / 3229 1+2 0 0 0 0 0 4 6 10 0 9 23 32 0 0 3 3 45 DRK-Kreisverband Olpe e.V. Doris Schaefer kita.attendorn@kv-olpe.drk.de Kindergarten "Rappelkiste" Mainzer Str. 53 Elternverein Attendorn- 7. 02722 / 4992 Schwalbenohl e.V., 1+2 0 1 3 4 0 1 8 9 1 4 37 42 0 0 8 8 63 Kerstin Mersch / Sophie Demerling Attendorn info@rappelkiste-attendorn.de Kindergarten und Familienzentrum "Pusteblume" Westwall 56 8. 02722 / 68256 1+2 0 5 25 30 0 1 21 22 0 10 45 55 0 2 9 11 118 DRK-Kreisverband Olpe e.V. Heike Arns kindergarten.pusteblume@t-online.de
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 21 von 67 Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Attendorn Buchungsverhalten (nach Stunden) Kindergartenjahr 2019/2020 U2 U3 3 Jahre und älter Kinder mit Behinderung Barrierefreiheit Lfd. 1 = barrierefrei Einrichtung Träger 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt gesamt Nr. 2 = Toiletten (beh. gerecht) Kindergarten und Familienzentrum "Regenbogenland" Ennest, Biekegang 10 9. 02722 / 54185 DRK-Kreisverband Olpe e.V. 1+2 3 0 3 6 7 4 10 21 8 24 45 77 0 0 2 2 106 Katja Altmann kiga-ennest@gmx.de Kath. Kindergarten "St. Augustinus" Kath. Neu-Listernohl, Pfarrweg 2 Kindertageseinrichtungen 10. 02722 / 7160 1+2 0 0 0 0 0 9 5 14 2 30 20 52 0 0 0 0 66 Siegerland-Südsauerland Tim Lohmann gGmbH st-augustinus-neulisternohl@kath-kitas-olpe.de Kindergarten "Flohkiste" Listerscheid, Ihnestr. 155 Christliches Jugenddorfwerk 11. 02722 / 7973 1 0 0 0 0 0 2 1 3 0 5 12 17 0 0 0 0 20 CJD Susanne Falk kindergarten-flohkiste@cjd-olpe.de Kindergarten Helden Helden, Dorfstr. 8 Elternverein Kindergarten 12. 02722/ 8137 Helden e.V., 1+2 0 0 0 0 5 4 4 13 11 28 26 65 0 0 2 2 80 Doris Klemm-Balve Attendorn kiga-helden@t-online.de Kindergarten "Im Zauberwald" Röllecken, Silbecker Str. 17 Elternverein Repetal e.V., 13. 02721 / 2292 1 0 2 3 5 2 8 5 15 0 11 21 32 0 0 2 2 54 Attendorn Anke Leßmann-Knobloch imzauberwald@gmx.de Kindergarten Windhausen Windhausen, Höhenstr. 1 Kindergartenwerk der AWO 14. 02722 / 5617 im Kreis Siegen- 1+2 0 0 1 1 0 3 6 9 5 10 8 23 0 0 0 0 33 Annette Feldmann Wittgenstein/Olpe e.V. KG-Windhausen@awo-siegen.de Caritas-AufWind Kindergarten Attendorn Standort Neu-Listernohl, Pfarrweg 2 a Caritasverband 15. 02722 / 9743-0 1+2 0 1 0 1 1 3 1 5 1 10 13 24 0 0 0 0 30 für den Kreis Olpe e.V. Janine Markowski-Höfer infoCA-KiGaNL@caritas-olpe.de Kindergarten Biekhofen Alfred-Schnüttgen-Straße 16. 02722 / DRK-Kreisverband Olpe e.V. 1+2 0 0 2 2 0 4 6 10 0 10 20 30 0 0 0 0 42 Birgit Struck @ Kunterbuntes Kleinkinderhaus Am Spindelsburggraben 13 17. 02722 / DRK-Kreisverband Olpe e.V. 1+2 0 10 0 10 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 10 NN @ Gesamtbuchungsverhalten absolut: 6,00 21,00 44,00 71,00 19,00 62,00 116,00 197,00 37,00 207,00 415,00 659,00 1,00 3,00 41,00 45,00 972,00 (Kommastellen bedeuten, dass der Platz nur für einen Teil des Kindergartenjahres in Anspruch genommen wird, z.B. ab 01.01.2017 = 7/12 Monate = 0,58 Platz). Stand 06.2019
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 22 von 67 Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Drolshagen Buchungsverhalten (nach Stunden) Kindergartenjahr 2019/2020 U2 U3 3 Jahre und älter Kinder mit Behinderung Barrierefreiheit Lfd. 1 = barrierefrei Einrichtung Träger 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt gesamt Nr. 2 = Toiletten beh. gerecht Kath. Kindergarten u. Familienzentrum "St. Clemens" Kath. Drolshagen, Hansaweg 3 Kindertageseinrichtungen 1. 1 2 0 3 5 5 0 8 13 14 18 34 66 0 1 3 4 88 02761 / 71373 Siegerland-Südsauerland Gabriele Korb gGmbH st-clemens-drolshagen@kath-kitas-olpe.de Kindergarten u. Familienzentrum "Herrnscheider Kindernest" Drolshagen, Humboldtstr. 31 Gemeinnützige Gesellschaft 2. 1+2 2 1 8 11 7 1 14 22 14 11 63 88 0 0 4 4 125 02761 / 979191 der Franziskanerinnen, Olpe Mathias Kakuschki mail@kindergarten-kindernest.de "Sonnenkindergarten" Hützemert, Breites Stück 9 Elternverein Drolshagen- 3. 02763 / 6341 Hützemert e.V., 1 0 0 0 0 1 0 2 3 10 8 23 41 0 0 3 3 47 Kerstin Lütticke Drolshagen sonnen.kigahue@t-online.de Kindergarten "Wirbelwind" Frenkhausen, Biggeseestr. 6 Elternverein Kindergarten 4. 02761 / 4344 Frenkhausen e.V., 1 0 3 1 4 3 4 0 7 1 5 11 17 0 1 0 1 29 Anja Hömberg-Maka Drolshagen kg.wirbelwind@yahoo.de Kindergarten "Die kleinen Strolche" Bleche, Kirchweg 3 a Elternverein Drolshagen- 5. 02763 / 6767 Bleche e.V., 1+2 0 1 1 2 1 6 1 8 0 18 6 24 0 1 1 2 36 Sabine Ackermann Drolshagen kigableche@t-online.de Kindergarten "Unterm Regenbogen" Schreibershof, Listerstr. 26 Elternverein Kindergarten 6. 02763 / 6796 Schreibershof e.V., 1 0 2 2 4 2 4 3 9 5 11 25 41 0 0 0 0 54 Hatice Canan Polenske Drolshagen kontakt@kindergarten-regenbogen.de Kindergarten "Mittendrin" Germinghausen, Im Ohle 4 Elternverein Germinghausen 7. 02763 / 7868 1 0 1 1 2 0 6 1 7 0 18 7 25 0 0 0 0 34 e.V., Andrea Schwanbeck Drolshagen info@kiga-germinghausen.de Kindergarten "St. Franziskus" Drolshagen, Börschstraße Gemeinnützige Gesellschaft 8. 02763 / 1+2 3 2 1 6 2 5 3 10 0 7 7 14 0 0 0 0 30 der Franziskanerinnen, Olpe NN @ Kath. Kindergarten "St. Antonius" Kath. Iseringhausen, Auf der Hütte 16 Kindertageseinrichtungen 9. 02761 / 71010 1+2 0 0 1 1 1 5 5 11 1 12 13 26 0 2 1 3 41 Siegerland-Südsauerland Ute Brinker gGmbH st-antonius-iseringhausen@kath-kitas-olpe.de Gesamtbuchungsverhalten absolut: 7 10 18 35 22 31 37 90 45 108 189 342 0 5 12 17 484 (Kommastellen bedeuten, dass der Platz nur für einen Teil des Kindergartenjahres in Anspruch genommen wird, z.B. ab 01.01.2017 = 7/12 Monate = 0,58 Platz). Stand 06.2019
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 23 von 67 Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Finnentrop Buchungsverhalten (nach Stunden) Kindergartenjahr 2019/2020 U2 U3 3 Jahre und älter Kinder mit Behinderung Barrierefreiheit Lfd. 1 = barrierefrei Einrichtung Träger 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt gesamt Nr. 2 = Toiletten beh. gerecht Kath. Kindergarten "St.Joseph" Kath. Bamenohl, Tannenweg 8 Kindertageseinrichtungen 1. 02721 / 5370 1+2 0 0 0 0 1 7 4 12 1 12 14 27 0 0 2 2 41 Siegerland-Südsauerland Manuela Reuter gGmbH st-joseph-bamenohl@kath-kitas-olpe.de Kindergarten und Familienzentrum "Panama" Elternverein Bamenohl- Zur Fettweide 1 2. Weringhausen e.V., 1+2 0 1 0 1 2 4 7 13 3 19 28 50 0 0 1 1 65 02721 / 6400 Finnentrop Ruth Schulte wir@fz-kiga-panama.de Kath. Kindergarten "St. Johannes Nepomuk" Kath. Kirchstr. 104 Kindertageseinrichtungen 3. 02721 / 6393 1+2 0 0 0 0 5 3 3 11 3 12 14 29 0 0 1 1 41 Siegerland-Südsauerland Jennifer Flick gGmbH st-joh-nepomuk-finnentrop@kath-kitas- olpe.de Kindergarten u. Familienzentrum "Arche Noah" Kindergarten Max-Planck-Ring 11 4. Elternverein Finnentrop e.V., 1+2 0 0 0 0 4 2 9 15 7 20 38 65 0 0 7 7 87 02721 / 70805 Finnentrop Irmhild Mesletzky-Beckmann info@archenoah-finnentrop.de Kath. Kindergarten "St. Matthias" Kath. Fretter, Hohensteinerstr. 4 Kindertageseinrichtungen 5. 02724 / 553 1+2 0 4 1 5 1 7 4 12 1 13 26 40 0 0 2 2 59 Siegerland-Südsauerland Birgit Roßmann gGmbH st-matthias-fretter@kath-kitas-olpe.de Kath. Kindergarten "St. Josef" Kath. Heggen, Wiesenstr. 39 Kindertageseinrichtungen 6. 02721 / 70558 1 0 0 0 0 2 9 1 12 5 21 32 58 0 0 0 0 70 Siegerland-Südsauerland Tanja Reising gGmbH st-josef-heggen@kath-kitas-olpe.de Kindergarten und Familienzentrum "Spatzennest" Heggen, Ahauser Str. 20 Kindergarten-Elternverein 7. 1+2 0 0 0 0 4 3 5 12 2 4 19 25 0 0 3 3 40 02721 / 50419 Heggen e.V., Finnentrop Helga Bleinroth info@spatzennest-heggen.de Stand 06.2019
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 24 von 67 Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Finnentrop Buchungsverhalten (nach Stunden) Kindergartenjahr 2019/2020 U2 U3 3 Jahre und älter Kinder mit Behinderung Barrierefreiheit Lfd. 1 = barrierefrei Einrichtung Träger 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt gesamt Nr. 2 = Toiletten beh. gerecht Kindergarten "Mullewapp" Lenhausen, Westfalenstr. 34 Kindergarten-Elternverein 8. 02395 / 1447 Lenhausen e.V., 1 0 0 0 0 0 5 5 10 0 10 19 29 0 0 1 1 40 Petra Krempel Finnentrop kiga-mullewapp-lehnhausen@web.de Kath. Kindergarten "St. Antonius Eins." Rönkhausen, Kapellenstr. 23 Kath. 02395 / 553 Kindertageseinrichtungen 9. 1+2 0 0 0 0 2 3 3 8 5 20 19 44 0 1 0 1 53 Nina Eckhardt Siegerland-Südsauerland st-antonius-roenkhausen@kath-kitas- gGmbH olpe.de Kindergarten "Zwergenland" Kindergarten-Elternverein Ostentrop-Schönholths., Im Falker 9 Ostentrop-Schönholthausen 10. 02721 / 50373 1 0 1 1 2 4 3 6 13 1 23 17 41 0 1 1 2 58 e.V., Gudrun Fricker Finnentrop elternverein@kindergarten-zwergenland.de Kindergarten "Regenbogenland" Serkenrode, Fretterstr. 12 Freizeit- u. Bildungsstätte 11. 02724 / 8481 1 1 0 1 2 5 0 3 8 6 0 15 21 0 0 0 0 31 Serkenrode e.V., Finnentrop Kornelia Allebrodt kindergarten.serkenrode@freenet.de Gesamtbuchungsverhalten absolut: 1 6 3 10 30 46 50 126 34 154 241 429 0 2 18 20 585 Kommastellen bedeuten, dass der Platz nur für einen Teil des Kindergartenjahres in Anspruch genommen wird, z.B. ab 01.01.2017 = 7/12 Monate = 0,58 Platz). Stand 06.2019
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 25 von 67 Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Kirchhundem Buchungsverhalten (nach Stunden) Kindergartenjahr 2019/2020 U2 U3 3 Jahre und älter Kinder mit Behinderung Barrierefreiheit Lfd. 1 = barrierefrei Einrichtung Träger 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt gesamt Nr. 2 = Toiletten beh. gerecht Kindergarten "Kuckucksnest" Heinsberg, Bergstr. 17 Elternverein Kindergarten 1. 02723 / 73112 Heinsberg e.V., 1+2 0 0 0 0 0 8 1 9 0 15 18 33 0 0 1 1 43 Sonja Hesse Kirchhundem kiga-heinsberg@web.de Kath. Kindergarten "Spatzennest" Kath. Hofolpe, Kampstr. 15 Kindertageseinrichtungen 2. 02723 / 2262 0 0 0 0 0 7 0 7 0 13 0 13 0 0 0 0 20 Siegerland-Südsauerland Fancesca Saitta gGmbH st-antonius-hofolpe@kath-kitas-olpe.de Kath. Kindergarten u. Familienzentrum "St. Peter und Paul", Kirchhundem Kath. Hundemstr. 52 Kindertageseinrichtungen 3. 02723 / 2173 1+2 0 0 2 2 3 0 6 9 8 15 27 50 1 1 3 5 66 Siegerland-Südsauerland Maren Luke gGmbH st-peter-und-paul-kirchhundem@kath-kitas- olpe.de Kath. Kindergarten "St. Lambertus" Oberhundem, An der Hardt 2 Kath. 02723 / 72071 Kindertageseinrichtungen 4. 1+2 0 1 0 1 2 5 2 9 2 16 12 30 1 0 0 1 41 Diana Brüggemann Siegerland-Südsauerland st-lambertus-oberhundem@kath-kitas- gGmbH olpe.de Kath. Kindergarten u. Familienzentrum "St. Johannes", Welschen-Ennest, Kath. Pfarrer-Sauerwald-Str. 1 Kindertageseinrichtungen 5. 02764 / 418 1+2 0 2 3 5 2 3 12 17 11 23 21 55 0 0 2 2 79 Siegerland-Südsauerland Susanne Meyer gGmbH st-johannes-welschenennest@kath-kitas- olpe.de Kindergarten "Kleine Strolche" Brachthausen, Zum Ellenborn 8 Elternverein 6. 02723 / 4393 Kohlhagen e.V., 1+2 0 1,25 0 1,25 0 8,58 2 10,58 0 13 13 26 0 0 1 1 38,83 Juliane Belke Kirchhundem kigakleinestrolche@arcor.de Kindergarten "Rappelkiste" Würdinghausen, Schmiedeweg 9 Elternverein 7. 02723 / 73745 Würdinghausen e.V., 1+2 0 3 1 4 0 6 3 9 3 14 30 47 0 2 0 2 62 Angelika Krahl Kirchhundem kiga-rappelkiste@gmx.net Montessori-Kinderhaus Welschen Ennest, Schulstraße 7 Elterninitiative Montessori- 8. 02764 / 7293 Kinderhaus 1+2 0 0 0 0 0 1 2 3 0 7 7 14 0 0 3 3 20 Ann-Katrin Hartmann-Banusic Kreis Olpe e.V. moki-kreisolpe@t-online.de Gesamtbuchungsverhalten absolut: 0 7,25 6 13,25 7 38,58 28 73,58 24 116 128 268 2 3 10 15 369,83 (Kommastellen bedeuten, dass der Platz nur für einen Teil des Kindergartenjahres in Anspruch genommen wird, z.B. ab 01.01.2017 = 7/12 Monate = 0,58 Platz). Stand 06.2019
Teil C 1 – Fachplan Tagesbetreuung für Kinder Handbuch Jugendhilfe Seite 26 von 67 Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Lennestadt Buchungsverhalten (nach Stunden) Kindergartenjahr 2019/2020 U2 U3 3 Jahre und älter Kinder mit Behinderung Barrierefreiheit Lfd. 1 = barrierefrei Einrichtung Träger 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt 25 35 45 gesamt gesamt Nr. 2 = Toiletten beh. gerecht Kath. Kindergarten u. Familienzentrum "St. Marien" Kath. Altenhundem, An der Schmiede 8 Kindertageseinrichtungen 1. 1+2 2 2 2 6 0 5 8 13 5 25 40 70 1 1 7 9 98 02723 / 95540 Siegerland-Südsauerland Martina Beckmann gGmbH st-marien-altenhundem@kath-kitas-olpe.de Kindergarten u. Familienzentrum "Schatzkiste" Altenhundem, Auf der Ennest 33 Elternverein Altenhundem e. 2. 02723 / 67348 1 0 0 8 8 2 1 11 14 9 3 42 54 0 0 3 3 79 V. Anja Kresin info@schatzkiste-lennestadt.de Kath. Kindergarten "St. Agatha" Kath. Bilstein, Mathilde-Brill-Platz 1 Kindertageseinrichtungen 3. 02721 / 80665 1 0 0 1 1 1 2 3 6 3 19 11 33 0 0 1 1 41 Siegerland-Südsauerland Barbara Lücking gGmbH st-agatha-bilstein@kath-kitas-olpe.de Kindergarten "Flohkiste" Kirchveischede, Westf. Str. 23 Elternverein Kirchveischede 4. 02721 / 84620 1+2 0 0 0 0 0 4 1 5 0 16 6 22 0 0 0 0 27 e.V. Nicole Teipel kiga.Floh@t-online.de Kath. Kindergarten u. Familienzentrum "Die Arche" Kath. Elspe, Gasse 16 Kindertageseinrichtungen 5. 1+2 0 2 2 4 3 5 4 12 4 26 22 52 0 0 0 0 68 02721 / 1630 Siegerland-Südsauerland Petra Grawinkel gGmbH die-arche-elspe@kath-kitas-olpe.de Kindergarten "Lummerland" Elspe, Bielefelder Str. 124a 6. 02721 / 20987 Elternverein Elspe e.V. 1+2 1 0 3 4 6 0 5 11 2 1 26 29 0 0 0 0 44 Marion Nolden info@lummerland-elspe.de Kath. Kindergarten "St. Nikolaus" Kath. Grevenbrück, Zum Ehrenmal 1 Kindertageseinrichtungen 7. 02721 / 3481 1+2 0 0 0 0 1 8 3 12 3 31 23 57 0 2 2 4 73 Siegerland-Südsauerland Martina Tigges-Wichtmann gGmbH st-nikolaus-grevenbrueck@kath-kitas-olpe.de Kindergarten "Ratz und Rübe" Grevenbrück, Lehmbergstr. 14 8. 02721 / 10658 Elternverein Grevenbrück 1+2 0 0 0 0 0 3 3 6 0 16 22 38 0 0 3 3 47 Hilde Ross kontakt@kindergartenratzundruebe.de Kath. Kindergarten "St. Barbara" Kath. Halberbracht, Hasterbergstr. 8 Kindertageseinrichtungen 9. 02721 / 80719 1+2 0 0,58 2 2,58 0 7 1 8 0 12 15 27 0 0 1 1 38,58 Siegerland-Südsauerland Heike Hennrichs gGmbH st-barbara-halberbracht@kath-kitas-olpe.de Stand 06.2019
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