Fachplan "Tagesbetreuung für Kinder" - Fortschreibung für das Kindergartenjahr 2019/2020 - Kreis Olpe

 
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Teil C 1 – Fachplan
                                               Tagesbetreuung für Kinder
                        Handbuch Jugendhilfe
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                       Fachplan
              „Tagesbetreuung für Kinder“
    Fortschreibung für das Kindergartenjahr 2019/2020

Fachbereich Jugend, Gesundheit, Soziales
Fachdienst Finanzielle Jugendhilfen
Stand Juni 2019
Teil C 1 – Fachplan
                                                                 Tagesbetreuung für Kinder
                           Handbuch Jugendhilfe
                                                                       Seite 2 von 67

Inhaltsverzeichnis                                                                      Seite

I.       Allgemeines / Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung                            4
II.      Kindertageseinrichtungen                                                           5
1.       Gruppenformen und Kindpauschalen                                                   5
1.1      Besonderheiten bei der Bildung der Gruppenformen I und II                          5
1.2      Finanzierung der Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in der
         Kindertagespflege                                                                  6
1.2.1    Zusätzliche U 3-Pauschale                                                          7
1.2.2    Kriterien für die Vergabe zusätzlicher finanzieller Mittel an eingruppige
         Einrichtungen                                                                      7
1.2.3    Verfügungspauschale                                                                8
1.2.4    plusKITA-Einrichtungen                                                             8
1.2.5    Sprachliche Bildung                                                                9
1.2.6    Familienzentren                                                                   12
1.2.7    Gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung                         14
1.2.8    Wegfall des 10%-Korridors und Einführung einer Planungsgarantie                   16
1.2.9    Begrenzung der Höhe der Rücklagen                                                 16
1.2.10   Interkommunaler Ausgleich                                                         17
2.       Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung                                           18
3.       Buchungsverhalten der Eltern im Kindergartenjahr 2019/2020                        18
4.       Elternbeitragsgestaltung und Elternmitwirkung                                     33
4.1      Eltern- und Kostenbeiträge                                                        33
4.2      Jugendamtselternbeirat                                                            34
5.       Besondere Zielgruppen in der Tagesbetreuung für Kinder                            35
5.1      Besondere Anforderungen an die Bildung, Betreuung und Erziehung von
         Kindern unter 3 Jahren                                                            35
5.2      Qualitätsstandards für die Betreuung von Kindern                                  35
5.3      Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren                           39

6.       Finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen                                40
6.1      Finanzierung der investiven Kosten                                                40
6.2      Finanzierung der Betriebskosten                                                   44
6.2.1    Kindpauschalen                                                                    44
III.     Großtagespflegestellen                                                            45
1.       Rechtliche Grundlagen                                                             45
2.       Räumliche Voraussetzungen                                                         45
3.       Ausstattung der Räumlichkeiten                                                    46
4.       Investitionskosten                                                                47
5.       Personelle Voraussetzungen                                                        47

IV.      Kindertagespflege                                                                 48
1.       Gesetzliche Grundlagen zur Förderung in Kindertagespflege                         48
1.1      Zielgruppe                                                                        48
1.2      Wunsch- und Wahlrecht                                                             49
1.3      Zuständigkeit für Leistungen bei Kindertagespflege                                49
1.4      Zusammenwirken der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe                 49

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Teil C 1 – Fachplan
                                                            Tagesbetreuung für Kinder
                          Handbuch Jugendhilfe
                                                                  Seite 3 von 67

2.      Rahmenbedingungen der Kindertagespflege                                    49
2.1     Erforderlichkeit der Kindertagespflege                                     49
2.2     Geeignetheit der Kindertagespflege für das Kind                            50
2.3     Eignung von Tagespflegepersonen                                            51
2.3.1   Persönliche Voraussetzungen                                                51
2.3.2   Formale Voraussetzungen                                                    52
2.3.3   Rahmenbedingungen der Kindertagespflegestelle                              52
2.4     Qualifizierung der Tagespflegeperson                                       52
2.5     Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege                              54
2.6     Vermittlung in Kindertagespflege                                           54
2.7     Fachliche Beratung und Begleitung                                          54
2.8     Kinder mit Behinderung in Tagespflege                                      55
2.8.1   Freiwillige Leistung des Kreises Olpe                                      55
3.      Finanzierung der Kindertagespflege                                         55
3.1     Geldleistung für Tagespflegepersonen                                       55
3.2     Beginn und Ende der Leistung                                               56
3.3     Berechnung der Geldleistung                                                56
3.3.1   Regelungen zum Urlaub                                                      57
3.3.2   Regelungen bei Krankheit                                                   57
3.4     Betreuungszeiten                                                           57
3.4.1   Regelbetreuungszeiten                                                      57
3.4.2   Randzeitenbetreuung                                                        57
3.4.3   Nachtbetreuung                                                             58
3.4.4   Wochenend- und Feiertagesbetreuung                                         58
3.5     Versicherungsschutz                                                        58
3.5.1   Unfallversicherung                                                         58
3.5.2   Alterssicherung                                                            58
3.5.3   Kranken- und Pflegeversicherung                                            58
3.5.4   Haftpflichtversicherung                                                    59
3.6     Gesundheitszeugnis                                                         59
3.7     Führungszeugnis                                                            59
4.      Kostenbeitrag der Eltern                                                   59
5.      Schlussbestimmungen                                                        60
5.1     Übergangsregelung                                                          60
5.2     Einzelfallregelung                                                         60
5.3     Inkrafttreten                                                              60

Anlage 1:     Beitragssatzung des Kreises Olpe über die Erhebung von Elternbeiträgen
              zum Besuch von Kindertageseinrichtungen                              62
Anlage 2:     Beitragssatzung des Kreise Olpe über die Erhebung von Kostenbeiträgen
              für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertagespflege           65

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                                                                Tagesbetreuung für Kinder
                         Handbuch Jugendhilfe
                                                                     Seite 4 von 67

I.    Allgemeines / Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung

Übergangsfinanzierung

Die im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vorgesehene jährliche Steigerung der Kindpauschalen
von 1,5 % wurde ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 auf 3 % erhöht. Darüber hinaus ist den
Trägern durch das Kita-Rettungsprogramm des Landes in Abhängigkeit von Kinderzahlen,
Gruppenformen und Buchungszeiten ein Einmalbetrag für die Kindergartenjahre 2017/2018
sowie 2018/2019 zur Verfügung gestellt worden.

Eine Neustrukturierung der Finanzierung der Kindertagesbetreuung soll ab dem Kindergar-
tenjahr 2020/2021 erfolgen. Zur Sicherstellung der Finanzierung des Kindergartenjahres
2019/2020 wird den Trägern für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten
Kinderbildungsgesetz eine zusätzliche Pauschale gewährt (Zuschuss zur Qualitätssiche-
rung). Diese Finanzierung übernimmt das Land zu 90 % sowie die Jugendämter zu 10 %.

Investive Mittel für den Ausbau und Erhalt von Betreuungsplätzen

Das Land NRW stellt mit dem „Kita–Investitionsprogramm NRW 2025“ weitere Finanzmittel
für den Ausbau und den Erhalt von Betreuungsplätzen zur Verfügung (vgl. Drucksache -DS-
126/2019). In Kombination mit den bisherigen Bundes- und Landesprogrammen sowie dem
Kreis-Investitionsprogramm können erforderliche Maßnahmen investiv gefördert werden.
Diesbezüglich wird auf Punkt 6.1 dieses Fachplanes verwiesen.

                                                                                Stand 06.2019
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                            Handbuch Jugendhilfe
                                                                         Seite 5 von 67

II.      Kindertageseinrichtungen

1.       Gruppenformen und Kindpauschalen

Nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden dem Träger der Einrichtung pro Kind jährli-
che Pauschalen gewährt, deren Höhe abhängig ist vom Alter des Kindes, der gewählten Be-
treuungszeit sowie der Gruppenform, der das Kind zugeordnet ist.

Folgende Kindpauschalen sind für das Kindergartenjahr 2019/2020 vorgesehen1:

                                         25 Std.              35 Std.              45 Std.
    Gruppenform I
    (20 Kinder; 2 Jahre bis zur
                                           5.357,18 €           7.178,44 €           9.205,86 €
    Einschulung; 4-6 Kinder unter
    3 Jahren)
    Gruppenform II
                                          11.044,53 €          14.819,05 €         19.005,92 €
    (10 Kinder unter 3 Jahre)
    Gruppenform III
    (25 Kinder; 3 Jahre und älter;
                                           3.953,84 €           5.278,08 €           8.459,00 €
    bei 45 Std. Betreuung 20 Kin-
    der)
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung ist zu entscheiden, welche der genannten Gruppenfor-
men mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden (§ 19 Abs. 3). So-
weit erforderlich, können Gruppenformen und Betreuungszeiten dabei kombiniert werden.
Von dieser Möglichkeit wird im Kreis Olpe Gebrauch gemacht.

1.1      Besonderheiten bei der Bildung der Gruppenform I und Gruppenform II

Die Gruppenform I umfasst 20 Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung, davon 4
bis 6 Kinder zwischen zwei und drei Jahren. Dies bedeutet, dass die Gruppe beim Vorhan-
densein von z.B. 5 zweijährigen Kindern mit 15 Kindern ab 3 Jahren „aufzufüllen“ ist. Hierbei
ist zu berücksichtigen, dass für die Betreuung von Kindern ab 3 Jahren alternativ die Grup-
penform III in Betracht kommt. Die Kindpauschalen sind je nach Gruppenform und Betreu-
ungszeit unterschiedlich.

Die „Auffüllung“ der Gruppen der Gruppenform I mit über dreijährigen Kindern erfolgt in fol-
gender Reihenfolge (KT-Beschluss vom 23.06.2008, Drucksache 115/2008):

1. Kinder mit einer Betreuungszeit von 45 Stunden
2. Kinder mit einer Betreuungszeit von 25 Stunden
3. Kinder mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden.

1
 Die Kindpauschalen erhöhen sich in den Kindergartenjahren 2016/2017 bis 2019/2020 um jährlich 3
Prozent (anstelle 1,5 Prozent) gem. § 19 Abs. 2 KiBiz n. F.
                                                                                    Stand 06.2019
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                             Handbuch Jugendhilfe
                                                                        Seite 6 von 67

Aufgrund der Regelungen des Kinderbildungsgesetzes werden Kinder in folgenden Fällen
unstreitig mit Kindpauschalen nach der Gruppenform II gefördert:

1. Das Kind ist unter Berücksichtigung der Stichtagsregelung des § 19 Abs. 5 KiBiz ein Kind
      unter zwei Jahren.

2. Das Kind ist unter Berücksichtigung der Stichtagsregelung des § 19 Abs. 5 KiBiz ein Kind
      unter drei Jahren und in der Kindertageseinrichtung werden weniger als vier Kinder unter
      drei Jahren betreut, d.h., die Bildung einer Gruppe der Gruppenform I (Kinder im Alter
      von 2 bis 6 Jahren) ist nicht möglich.

Im Kibiz ist nicht geregelt, ob und in welchen Fällen eine „vollständige“ Gruppe der Gruppen-
form II zur Ermittlung der Kindpauschalen rechnerisch gebildet wird.

Während es für die Bildung einer Gruppe der Gruppenform I in der Anlage zu § 19 Abs. 1
KiBiz eine Regelung dahingehend gibt, dass die Zahl der Kinder im Alter von zwei Jahren
mindestens vier, aber nicht mehr als sechs betragen soll, fehlt eine vergleichbare eindeutige
Regelung für die Bildung einer Gruppe der Gruppenform II.

In diesem Zusammenhang ist § 21 Abs. 9 KiBiz zu beachten, wonach sich die Gestaltung
der Gruppenformen und die Förderung nach den in der Anlage zu § 19 Abs. 1 festgelegten
Betreuungszeiten an den Ergebnissen der örtlichen Jugendhilfeplanung unter Berücksichti-
gung der Grundsätze der Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit orientieren.

Für die Bildung der Gruppenform II werden folgende Kriterien zugrunde gelegt (JHA-
Beschluss vom 08.09.2009, Drucksache 180/2009)

1. Die rein rechnerische Zuordnung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen zur Fest-
      stellung der Kindpauschalen erfolgt im Rahmen der dazu ergangenen Vorgaben und
      nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit (§ 21 Abs. 9 Satz 1 KiBiz n. F.) aus der Sicht des
      örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe.

2. Die tatsächliche Zuordnung der Kinder zu den Gruppen in den Kindertageseinrichtungen
      vor Ort erfolgt in eigener Verantwortung der Einrichtungen unter Berücksichtigung des
      jeweiligen pädagogischen Konzeptes und pädagogischer Gesichtspunkte.

1.2      Finanzierung der Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen

Aus der Gesamtsumme der Kindpauschalen, die eine Einrichtung für die Betreuung der Kin-
der erhält, sind sämtliche Betriebskosten der Einrichtung (Personalkosten, Sach- und Ge-
meinkosten, Rückstellungen und Rücklagen etc.) zu decken. Die Kindpauschalen sind sei-

                                                                                   Stand 06.2019
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                          Handbuch Jugendhilfe
                                                                        Seite 7 von 67

tens des Gesetzgebers so kalkuliert, dass sie den bisherigen Betriebskosten der Einrichtun-
gen inklusive der üblichen Erhöhung von Personal- und Sachkosten entsprechen.

Darüber hinaus ergibt sich folgende Finanzierungssystematik:

1.2.1 Zusätzliche U 3-Pauschalen

Das Land gewährt dem Jugendamt für jedes U 3-Kind einen zusätzlichen Zuschuss pro Kin-
dergartenjahr (U 3-Pauschale gem. § 21 Abs. 4), der an die Träger weitergeleitet wird. Stich-
tag ist hier nicht 01.11., sondern abweichend davon der 01.03. des jeweiligen Kita-Jahres.
Für Kinder, die an diesem Stichtag noch keine drei Jahre alt sind, wird diese Pauschale ge-
zahlt. Die Höhe der zusätzlichen U 3-Pauschalen ist wie folgt gestaffelt:

            Wöchentliche Betreuungszeit             Zusätzliche U 3-Pauschale

                       25 Stunden                            1.400 EUR

                       35 Stunden                            1.800 EUR

                       45 Stunden                            2.200 EUR

1.2.2 Kriterien für die Vergabe zusätzlicher finanzieller Mittel an eingruppige Einrich-
       tungen

Nach § 20 Abs. 3 KiBiz kann bei eingruppigen Einrichtungen ein weiterer Pauschalbetrag
von bis zu 15.000,00 € geleistet werden, wenn der Träger ohne diesen zusätzlichen Betrag
die Einrichtung nicht ausreichend finanzieren kann.

Voraussetzung für die Gewährung der Leistung ist, dass die Einrichtung wegen fehlender
Finanzmittel in ihrer Existenz gefährdet ist, d.h., wenn die notwendigen Personal- und/oder
Sachkosten einschließlich Rückstellungen nicht gedeckt sind. Wird diese Voraussetzung
bejaht, kann der Betriebskostenzuschuss um bis zu 15.000,00 € aufgestockt werden.

Für die Vergabe der Pauschalen in Höhe von bis zu 15.000 € zur Förderung eingruppiger
Einrichtungen werden nachfolgende Kriterien berücksichtigt (KT-Beschluss vom 23.06.2008,
Drucksache 115/2008):

1. Vorrangig sind die Mittel durch Aufstockung der Betriebskostenzuschüsse für solche Ein-
   richtungen einzusetzen, die in ihrer Existenz gefährdet sind.

2. Nicht benötigte Mittel können für die zusätzliche Beschäftigung von Erziehern bzw. Er-
   zieherinnen im Anerkennungsjahr eingesetzt werden, sofern deren Einsatz zur Fortfüh-
                                                                                   Stand 06.2019
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                              Handbuch Jugendhilfe
                                                                       Seite 8 von 67

   rung des Betriebs erforderlich ist (andernfalls würde der Zweck der Existenzsicherung
   der Einrichtung nicht erreicht).

3. Über die Verteilung der Mittel für die Beschäftigung von Erziehern bzw. Erzieherinnen im
   Anerkennungsjahr ist eine einvernehmliche Absprache der beteiligten Träger herbeizu-
   führen. Die Herbeiführung der Absprache liegt in der Zuständigkeit des Jugendamts.

1.2.3 Verfügungspauschale

Die Pauschale, die ausschließlich aus Landesmittel finanziert wird, erhält seit dem Kinder-
gartenjahr 2014/2015 jede Einrichtung zur Unterstützung des Personals. Sie kann beispiels-
weise für eine hauswirtschaftliche Kraft bei der Mittagsversorgung verwendet werden. Es ist
aber beispielsweise auch möglich mehr Vertretungskräfte einzusetzen, um dadurch den An-
teil für die Leitungs- oder Verfügungszeiten zu erhöhen. Die Verfügungspauschale darf nicht
dazu führen, dass die für die Einrichtung nach der Anzahl sowie den Betreuungszeiten der
Kinder erforderlichen Personalstunden reduziert werden. Die Verwendung für das zusätzli-
che Personal muss in einem vereinfachten Verwendungsnachweis dargelegt werden (§ 21
Abs. 3 KiBiz).

Die jährliche Höhe der Verfügungspauschale ist wie folgt gestaffelt:

                 Größe der Einrichtung        Höhe der Verfügungspauschale
        Eingruppig nach § 20 Abs. 3 Satz 1
       (= eingruppige Einrichtungen, die am
           28.02.2007 in Betrieb waren)                  1.000 EUR
                   Eingruppig (übrige)                  3.000 EUR
                       Zweigruppig                      4.000 EUR
                       Dreigruppig                      6.000 EUR
                       Viergruppig                      8.000 EUR
                       Fünfgruppig                      9.000 EUR
                      Sechsgruppig                      10.000 EUR

1.2.4 plusKITA-Einrichtungen

Im Rahmen des 2. KiBiz-Änderungsgesetzes wurden Regelungen über plusKITA-
Einrichtungen neu aufgenommen. Diese sind Kindertageseinrichtungen mit einem hohen
Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses (§ 16a
KiBiz). Das Land stellt dafür jährlich 45 Mio. EUR zur Verfügung. Diese Mittel werden nach
der Anzahl der Kinder unter sieben Jahren in Hartz IV-Familien auf die Jugendämter aufge-
teilt. Das Jugendamt muss diese Zuschüsse in Beträgen von mindestens 25.000 EUR an
Kindertageseinrichtungen weiterleiten. Die Aufnahme in die Förderung erfolgt in der Regel
für fünf Jahre (§ 21a KiBiz). Aufgrund der zum 01.08.2020 anstehenden KiBiz-Reform wird
                                                                                 Stand 06.2019
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                             Handbuch Jugendhilfe
                                                                        Seite 9 von 67

von einer Neuverteilung zum gegenwärtigen Zeitpunkt abgesehen bzw. der Bezugszeitraum
bis 31.07.2020 verlängert.

Mit Beschluss vom 09.06.2014 (Drucksache 133/2014) hat der Jugendhilfeausschuss die
Kriterien zur Weiterleitung der Landesmittel an die Einrichtungen beschlossen. Die Kriterien
sind:

1. Es werden nur Kindertageseinrichtungen mit mindestens 40 belegten Plätzen nach dem
   Stand vom 01. März 2014 berücksichtigt.
2. Für die Vergabe der Landesmittel für die plusKITA-Einrichtungen wird die Anzahl der
   Elternbeitragsfälle der untersten Stufe (bis 20.000 EUR) je Einrichtung nach dem Stand
   vom 01. März 2014 ermittelt. Diese Einrichtungen werden dann in absteigender Reihen-
   folge berücksichtigt. Sofern die absolute Anzahl der Elternbeitragsfälle der untersten Stu-
   fe von mehreren Einrichtungen gleich ist, dient als Hilfskriterium der Anteil dieser Stufe
   an der Gesamtkinderzahl je Einrichtung.

Der Kreis Olpe erhält insgesamt 175.000 EUR jährlich. Aufgrund der erforderlichen Auftei-
lung in Kontingenten zu je 25.000 EUR kann sieben Einrichtungen dieser Zuschuss gewährt
werden. Die Anwendung der beschlossenen Kriterien ergibt folgendes Ergebnis:

                     plusKITA-Einrichtungen ab 01.08.2014
        Lfd. Nr.   Gemeinde                 Name Kindergarten
           1       Finnentrop     Arche Noah / Zentralkin. Finnentrop
           2       Lennestadt     St. Bartholomäus Meggen
           3        Attendorn     St. Martin Attendorn
           4           Olpe       St. Marien Olpe
           5        Attendorn     DRK "Regenbogenland" Ennest
           6       Lennestadt     St. Marien Altenhundem
           7       Lennestadt     Kath. Kindergarten "Die Arche" Elspe

Die Aufgaben einer plusKITA-Einrichtung sind in § 16a Abs. 2 Ziffer 1 bis 6 KiBiz aufgeführt.
Dazu zählen u. a. die Potentiale der Kinder durch individuelle Förderung zu stärken, deren
Bildungschancen zu verbessern sowie sich zur Weiterentwicklung der individuellen zusätzli-
chen Sprachförderung zu qualifizieren.

1.2.5 Sprachliche Bildung

Durch das 2. KiBiz-Änderungsgesetz hat das Land NRW die sprachliche Bildung ab dem
Kindergartenjahr 2014/2015 neu geregelt. Soweit die elterliche Zustimmung vorliegt wird
                                                                                  Stand 06.2019
Teil C 1 – Fachplan
                                                                Tagesbetreuung für Kinder
                          Handbuch Jugendhilfe
                                                                      Seite 10 von 67

künftig wird bei den Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, kontinuierlich und
unter Verwendung geeigneter Verfahren die sprachliche Entwicklung von Anfang an doku-
mentiert (§ 13c KiBiz). Für jedes Kind wird möglichst eine gezielte Sprachförderung nach
dem individuellen Bedarf gewährleistet. Kinder mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf erhal-
ten eine zusätzliche Förderung.

Sofern die Eltern für diese alltagsintegrierte Sprachförderung kein Einverständnis erteilen
sowie für Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, bleibt es bei dem bisherigen
Verfahren (Delfin 4).

Das Land stellt für die Neuausrichtung der sprachlichen Bildung jährlich 25. Mio. EUR zur
Verfügung. Diese Mittel werden nach der Anzahl der Kinder unter sieben Jahren in Hartz IV-
Familien und der Anzahl der Kinder, in denen vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird, auf
die Jugendämter aufgeteilt. Das Jugendamt muss diese Zuschüsse in Beträgen von mindes-
tens 5.000 EUR an Kindertageseinrichtungen weiterleiten. Die Aufnahme in diese Förderung
erfolgt in der Regel für fünf Jahre (§ 21b KiBiz). Aufgrund der zum 01.08.2020 anstehenden
KiBiz-Reform wird von einer Neuverteilung zum gegenwärtigen Zeitpunkt abgesehen bzw.
der Bezugszeitraum bis 31.07.2020 verlängert.

Mit Beschluss vom 09.06.2014 (Drucksache 133/2014) hat der Jugendhilfeausschuss fol-
gende Kriterien zur Weiterleitung der Mittel beschlossen:

      Es werden nur Kindertageseinrichtungen mit mindestens 40 belegten Plätzen nach
       dem Stand vom 01. März 2014 berücksichtigt.
      Für die Vergabe der Landesmittel für die zusätzliche Sprachförderung werden fol-
       gende drei prozentuale Werte ermittelt:
           o   Anteil der Elternbeitragsfälle der untersten Stufe (bis 20.000 EUR) im Verhält-
               nis zur Gesamtkinderzahl je Einrichtung nach dem Stand vom 01. März 2014
           o   Anteil der Kinder, in deren Familie vorrangig nicht deutsch gesprochen wird,
               im Verhältnis zur Gesamtkinderzahl je Einrichtung (Es wird ein Mittelwert aus
               den Jahren 2010 bis 2012 gebildet, der aus den Meldebögen der Kindergär-
               ten ermittelt werden kann).
           o   Anteil der Sprachförderkinder im Verhältnis zur Gesamtkinderzahl je Einrich-
               tung (Es wird die Anzahl der geförderten Kinder aus 2011 und 2012 zugrunde
               gelegt).
               Die vorstehenden drei prozentualen Werte werden im Verhältnis 0,25 / 0,5 /
               0,25 gewichtet. Die Einrichtungen werden dann in absteigender Reihenfolge
               der Summe der gewichteten Werte berücksichtigt.

                                                                                 Stand 06.2019
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                                                                          Tagesbetreuung für Kinder
                               Handbuch Jugendhilfe
                                                                                Seite 11 von 67

Der Kreis Olpe erhält insgesamt 130.000 EUR jährlich für die Sprachförderung. Aufgrund der
erforderlichen Aufteilung in Kontingente zu je 5.000 EUR kann 26 Einrichtungen dieser Zu-
schuss gewährt werden. Bei Anwendung der beschlossenen Kriterien erhalten folgende Ein-
richtungen die Sprachfördermittel:

                                  Sprachförderung ab 01.08.2014
                 Lfd. Nr.   Gemeinde                Name Kindergarten
                    1       Finnentrop    Arche Noah / Zentralkin. Finnentrop
                    2        Attendorn    DRK "Sternenland" Attendorn
                    3        Lennestadt   St. Bartholomäus Meggen
                    4          Olpe       St. Raphael Olpe
                    5        Finnentrop   "Panama" Bamenohl
                    6          Olpe       St. Marien Olpe
                    7        Attendorn    St. Martin Attendorn
                    8        Lennestadt   St. Marien Altenhundem
                    9          Olpe       St. Nikolaus Lütringhausen
                   10        Finnentrop   "Mullewapp" Lenhausen
                   11        Lennestadt   St. Agatha Maumke
                   12        Attendorn    DRK "Pusteblume" Attendorn
                   13        Attendorn    DRK "Regenbogenland" Ennest
                   14        Lennestadt   "Ratz und Rübe" Grevenbrück
                   15        Finnentrop   St. Johannes Nepomuk Finnentrop
                   16          Olpe       St. Martinus Olpe
                   17        Lennestadt   St. Nikolaus Grevenbrück
                   18        Finnentrop   St. Josef Heggen
                   19          Olpe       Ev. Oberlin Olpe
                   20          Olpe       DRK "Max und Moritz" Altenkleusheim
                   21          Olpe       DRK "Sonnenland" Olpe
                   22        Finnentrop   St. Josef Bamenohl
                   23       Kirchhundem St. Peter und Paul Kirchhundem
                   24       Kirchhundem "Rappelkiste" Würdinghausen
                   25       Drolshagen    St. Clemens Drolshagen
                   26       Drolshagen    Herrnscheider Kindernest Drolshagen

Soweit die Kindertageseinrichtungen Mittel für zusätzlichen Sprachförderbedarf erhalten,
haben sie im Team eine sozialpädagogische Fachkraft, die in der Regel über nachgewiese-
ne besondere Erfahrungen und Kenntnisse in der Sprachförderung verfügt, zu beschäftigen
(§ 16b KiBiz).

                                                                                           Stand 06.2019
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                                                               Tagesbetreuung für Kinder
                            Handbuch Jugendhilfe
                                                                     Seite 12 von 67

1.2.6 Familienzentren

Mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren
sind Einrichtungen geschaffen worden, die Kinder und Familien in besonderer Weise in ihrer
Entwicklung und der Bewältigung von Alltagsfragen unterstützen, begleiten und fördern.

Sie zielen darauf ab, neben der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder auch beste-
hende Angebote der Familienunterstützung dezentral vor Ort zusammenzuführen. So sind
sie für Eltern leichter zugänglich, ziel- und passgenaue Hilfe und Unterstützung kann schnell
und unkompliziert vermittelt werden.

Im Rahmen der Umsetzung des Landesprojekts zur Weiterentwicklung von Kindertagesein-
richtungen zu Familienzentren wurden im Kreis Olpe bisher alle 22 teilnehmenden Tagesein-
richtungen – davon 20 Einzeleinrichtungen sowie 2 Verbünde mit jeweils 2 Einrichtungen –
als Familienzentren zertifiziert.

Seit dem Kindergartenjahr 2018/2019 entwickelt sich eine weitere Kindertageseinrichtung
zum Familienzentrum weiter (Kath. Kindergarten St. Nikolaus Lennestadt-Grevenbrück /
Drucksache 109/2018). Die Zertifizierung soll im Juli 2019 erfolgen. Auch für das Kindergar-
tenjahr 2019/2020 wird dem Kreis Olpe ein neues Familienzentrum zugeteilt. Der DRK-
Kindergarten „Max und Moritz“ in Olpe-Altenkleusheim nimmt ab August 2019 an dem Zerti-
fizierungsverfahren teil (Drucksache 81/2019).

Mit Ablauf der vierjährigen Geltungsdauer des Gütesiegels „Familienzentrum Nordrhein-
Westfalen“ werden die Familienzentren rezertifiziert.

Die Familienzentren erhalten seitens des Landes über die örtlichen Jugendämter einen Lan-
deszuschuss in Höhe von 13.000 € pro Kindergartenjahr, sofern sie über ein – vom Land
anerkanntes – Gütesiegel als „Familienzentrum NRW“ verfügen. Familienzentren mit beson-
derem Unterstützungsbedarf (= plusKITA-Einrichtungen) erhalten einen weiteren Zuschuss
des Landes in Höhe von 1.000 € jährlich.

Die Auswahl weiterer Familienzentren erfolgt aufgrund des Beschlusses des Jugendhil-
feausschusses vom 18.11.2014 (Drucksache 295/2014) ab 01. Januar 2015 nach folgenden
Kriterien:

1.     Zur Sicherstellung einer angemessenen regionalen Verteilung werden die zukünftig
       seitens des Landes bereitgestellten Kontingente auf Grundlage der Einwohnerzahlen
       unter fortlaufender Anwendung des d´Hondtschen Höchstzahlverfahren den kreisan-
       gehörigen Städte und Gemeinden zugeordnet.

                                                                                Stand 06.2019
Teil C 1 – Fachplan
                                                                                   Tagesbetreuung für Kinder
                                Handbuch Jugendhilfe
                                                                                        Seite 13 von 67

2.        Es werden nur Kindertageseinrichtungen mit mindestens 40 belegten Plätzen nach
          dem Stand vom 01.01. eines jeweiligen Jahres berücksichtigt.

3.        Es wird die Anzahl der Elternbeitragsfälle der untersten Stufe (bis 20.000 EUR) je
          Einrichtung nach dem Stand vom 01. 01. eines jeden Jahres ermittelt. Diese Einrich-
          tungen werden dann in absteigender Reihenfolge berücksichtigt. Sofern die absolute
          Anzahl der Elternbeitragsfälle der untersten Stufe von mehreren Einrichtungen gleich
          ist, dient als Hilfskriterium der Anteil dieser Stufe an der Gesamtkinderzahl je Einrich-
          tung.

4.        Sofern in einer Kommune keine Einrichtung mit mindestens 40 belegten Plätzen be-
          rücksichtigt werden kann, erfolgt die Auswahl nach der vorstehenden Ziffer 3.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Verteilung der Familienzentren nach Städten und Ge-
meinden im Kreis Olpe mit Angabe des (Re-)Zertifizierungsdatums:

                              Liste der Familienzentren im Kreis Olpe
                                                                                         Datum        Datum Re-
Stadt/Gemeinde     Nr.                    Kindertageseinrichtung                      Zertifizierung zertifizierung
                    1    Integrative Kita St. Laurentius, Nordwall 14, Attendorn        01.10.2008     21.10.2016
                    2    Kath. Kita St. Martin, Amselstr. 6, Attendorn                  11.08.2009     09.08.2017
      Attendorn
                    3    Kita „Pusteblume“, Westwall 56, Attendorn                      01.10.2008     29.09.2016
                    4    Kita "Regenbogenland", Biekegang 10, Ennest                    31.07.2014     30.07.2018
                    5    Kath. Kita St. Clemens, Hansaweg 3, Drolsh.                    01.10.2008     07.10.2016
     Drolshagen
                    6    Kita "Herrnscheider Kindernest", Humboldtstr. 31, Drolsh.      31.07.2017
                    7    Kita „Arche Noah“, Max-Planck-Ring 11, Finnnetrop              30.06.2009     28.06.2017
      Finnentrop    8    Kita „Spatzennest“, Ahauser Str. 20, Heggen                    02.11.2008     28.10.2016
                    9    Kita "Panama“, Zur Fettweide 1, Bamenohl                       31.07.2018
                         Kath. Kita St. Johannes, Pfarrer-Sauerwald-Str. 1,
                   10                                                                   04.06.2007     02.06.2015
     Kirchhundem         Welschen Ennest
                   11    Kath. Kita St. Peter u. Paul, Hundemstr. 52, Kirchhundem       31.07.2016
                   12    Kath. Kita „Die Arche“, Gasse 16, Elspe                        30.09.2010     28.09.2018
                   13    Kath. Kita St. Bartholomäus, Mühlenplatz 11, Meggen            01.09.2008     16.09.2016
      Lennestadt   14    Kath. Kita St. Marien, An der Schmiede 8, Altenhundem          01.10.2008     30.09.2016
                   15    Kita „Schatzkiste“, Auf der Ennest 33, Altenhundem             30.06.2009     28.06.2017
                   16    Kath. Kita St. Nikolaus, Zum Ehrenmal 1, Grevenbrück          ca. 07/2019

                                                                                                     Stand 06.2019
Teil C 1 – Fachplan
                                                                                   Tagesbetreuung für Kinder
                               Handbuch Jugendhilfe
                                                                                        Seite 14 von 67

                             Liste der Familienzentren im Kreis Olpe
                                                                                         Datum        Datum Re-
Stadt/Gemeinde    Nr.                    Kindertageseinrichtung                       Zertifizierung zertifizierung
                        Kath. Kita St. Marien, Günsestr. 10, Olpe
                   17   Kath. Kita St. Nikolaus, Siegener Str. 18, Lütringhausen       21.07.2009      19.07.2017
                                                 - Verbund -
      Olpe         18   Kath. Kita St. Raphael, Papenschlade 16, Olpe                  01.10.2008      14.10.2016
                   19   Kita „Pusteblume“, Maria-Theresia-Str. 36a, Olpe               04.06.2007      01.06.2019
                   20   Kath. Kita St. Martinus, Luise-Hensel-Weg 1, Olpe              31.07.2013      30.07.2017
                   21   Kita "Max und Moritz", Lübkeweg 7, Altenkleusheim              ca. 07/2020
                        Kath. Kita St. Severinus, Heinrich-Lübke-Str. 1, Möllmicke
                   22   Kath. Kita St. Severinus, Wendebachstr. 12, Wenden             30.06.2009      28.06.2017
    Wenden                                       - Verbund -
                   23   Kita „Kleine Strolche“, Marienstr. 3, Altenhof                 01.10.2008      29.09.2016
                   24   Kath. Kita „Arche Noah“, Im Buchwald 3, Hünsborn               30.06.2011      29.06.2015
                                                                                             Stand: Juni 2019

1.2.7 Gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung

Das Kinderbildungsgesetz sieht für die integrative Betreuung von Kindern mit Behinderung in
Regeleinrichtungen eine einheitliche KiBiz-Pauschale von 18.473,28 € für das Kindergarten-
jahr 2019/2020 vor, unabhängig vom Alter des Kindes und der gewählten Betreuungszeit.
Von dieser Regel ausgenommen sind Kinder mit Behinderungen, die jünger als 3 Jahre sind
und 45 Stunden in der Gruppenform IIc betreut werden. Für diese Kinder wird die genannte
Kindpauschale um 2.000,00 € erhöht. Das Kinderbildungsgesetz gilt nicht für die heilpäda-
gogischen Einrichtungen, deren Finanzierung erfolgt über die Landschaftsverbände als
überörtliche Träger der Sozialhilfe (Eingliederungshilfe). Die Entwicklung der gemeinsamen
Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung stellt sich wie folgt dar:

        Kinder mit Behinderung in                      beim LWL beantragte
                                                                                            bewilligte Plätze
           Regeleinrichtungen                                Plätze*

                  2015/2016                                      166,58                           173,06

                  2016/2017                                      174,83                           196,53

                  2017/2018                                         169                           183,09

                  2018/2019                                         172                         186,09**

                  2019/2020                                         170
* Die Werte hinter dem Komma ergeben sich, weil teilweise Plätz nur für einen Teil des Kindergartenjahres in
Anspruch genommen werden (z.B. ab 01.01.2019 = 7 Monate = 0,58 Platz)
**Stand: 11.06.2019

                                                                                                      Stand 06.2019
Teil C 1 – Fachplan
                                                                  Tagesbetreuung für Kinder
                               Handbuch Jugendhilfe
                                                                        Seite 15 von 67

Voraussetzung für eine Förderung eines Kindes mit Behinderung ist, dass die Behinderung
bzw. drohende wesentliche Behinderung vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
festgestellt wird. In Ergänzung der erhöhten KiBiz-Mittel gewährt der LWL aus der Eingliede-
rungshilfe Zuwendungen in Form von Pauschalen, die nach Anzahl der anerkannten Kinder
mit Behinderung und nach Trägerarten gestaffelt sind.

Nach den „Richtlinien über die Förderung von Kindern mit Behinderung in Kindertagesein-
richtungen“ des LWL gelten folgende erhöhte Personalstunden der zusätzlichen Fachkräfte
für die Betreuung von Kindern mit Behinderung:

            Beschäftigung von zusätzlichen Fachkräften (LWL-Regelung)

                                Verpflichtender Regel-Beschäftigungsumfang nach
          Zahl der Kinder
                                        den LWL-Richtlinien ab 01.08.2014

                    1                               19 Stunden
                    2                               27 Stunden
                    3                               39 Stunden
                    4                               48 Stunden

Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Olpe hat in seiner Sitzung am 06. Mai 2014 folgen-
den Beschluss gefasst (Drucksache 134/2014):

   1. Soweit Kinder durch das Landesjugendamt als Kind mit Behinderung oder als Kind,
       das von einer wesentlichen Behinderung bedroht ist, anerkannt und nach den Richtli-
       nien des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) gefördert werden, wird die
       Differenz zwischen der einfachen Kindpauschale und der erhöhten Kindpauschale
       bewilligt,       wenn    der   nach    den     LWL-Richtlinien   erforderliche     Regel-
       Beschäftigungsumfang gegeben ist.

   2. Ab dem fünften Kind mit Behinderung und für alle weiteren Kinder mit Behinderung,
       für die der LWL keine Zuwendung gewährt, wird der Stundenumfang der Zusatzkräfte
       je anerkanntem Kind auf neun Wochenstunden festgesetzt.

   3. Die 3,5-fache KiBiz-Förderung wird (wie bisher) frühestens ab dem Monat bewilligt,
       ab dem die Anerkennung eines Kindes mit Behinderung erfolgt und das zusätzliche
       Personal mit dem entsprechenden Stundenumfang vorgehalten wird.

                                                                                   Stand 06.2019
Teil C 1 – Fachplan
                                                               Tagesbetreuung für Kinder
                         Handbuch Jugendhilfe
                                                                     Seite 16 von 67

1.2.8 Wegfall des 10 %-Korridors und Einführung einer Planungsgarantie

Bis zum 31. Juli 2015 wurden Abweichungen zwischen der Planung für das jeweilige Kinder-
gartenjahr und der tatsächlichen Inanspruchnahme der Betreuungsplätze bei der Festset-
zung der endgültigen Zahlungen nur berücksichtigt, wenn sie – bezogen auf jede einzelne
Kindertageseinrichtung – über 10 % der jeweiligen Fördersumme hinausgehen.

Mit Wirkung vom 01. August 2015 hat der Landesgesetzgeber diesen bisher geltenden
„10%-Korridor“ durch eine Spitzabrechnung ersetzt. Ab diesem Zeitpunkt werden nach § 19
Abs. 4 KiBiz grundsätzlich alle Abweichungen bei der Festsetzung der endgültigen Zahlun-
gen berücksichtigt.

Gleichzeitig hat der Landesgesetzgeber aber eine Planungsgarantie nach § 21e KiBiz einge-
führt. Danach wird jedem Träger grundsätzlich die Summe der Kindpauschalen abzüglich
des Trägeranteils gezahlt, die sich nach der Ist-Belegung des Vorjahres zuzüglich einer Er-
höhung um 3 % (gesetzliche jährliche Erhöhung der Kindpauschalen nach § 19 Abs. 2 KiBiz)
ergibt. Die Planungsgarantie findet keine Anwendung bei Einrichtungs- oder Gruppenschlie-
ßungen.

Beispiel:     Bewilligtes Budget 2018/2019:              250.000 €
              Ist-Budget 2018/2019:                      243.847 €
              Plan-Budget 2019/2020:                     230.000 €
              zu bewilligendes Budget 2019/2020:         243.847 € (zuzüglich 3 %).

1.2.9 Begrenzung der Höhe der Rücklagen

Die Höhe der Rücklage wurde erstmals ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 begrenzt (Stich-
tag 31.07.2016). Die Neuregelung (§ 20a KiBiz) besteht aus drei Elementen:

1.     Grundsätzlich 10% des Kindpauschalenbudgets je Einrichtung
2.     Alternativ: 15 % des Kindpauschalenbudgets, wenn in der Einrichtung Personal in
       vollem Umfang des zweiten Personalkraftstundenwertes nach der Anlage zu § 19
       KiBiz vorgehalten wird („Sonstige Fachkraftstunden“).
3.     Wenn die Einrichtung im Eigentum des Trägers steht oder bei der dem Träger das
       Erbbaurecht am Gebäude der Einrichtung zusteht oder bei der der Träger wirtschaft-
       lich dem Eigentümer gleichgestellt ist, darf der Höchstbetrag der Rücklage um das
       Sechsfache des Betrages nach § 20 Abs. 2 Satz 3 KiBiz (3.014,37 € je Gruppe für
       das Kitajahr 2019/2020) = 18.086,22 € überschritten werden.

                                                                                Stand 06.2019
Teil C 1 – Fachplan
                                                                 Tagesbetreuung für Kinder
                           Handbuch Jugendhilfe
                                                                       Seite 17 von 67

Beispiel:

Das Einrichtungsbudget eines Kindergartens beträgt 422.200 EUR. Der Träger ist Eigentü-
mer. Die Einrichtung hat drei Gruppen und der 2. Personalkraftstundenwert wird nicht vorge-
halten.

Berechnung:

10 % des Einrichtungsbudgets                               = 42.220,00 EUR
alternativ 15 %, wenn 2. Wert vorgehalten wird             =       0,00 EUR
+ Zuschlag Eigentümer (18.086,22 € x 3 Gruppen)            = 54.258,66 EUR
                      Höchstbetrag der Rücklage            = 96.478,66 EUR

Höhere Rücklagenbestände sind an das Jugendamt zu erstatten.

1.2.10        Interkommunaler Ausgleich

Es werden auch Kinder, deren Wohnsitz außerhalb des Kreises Olpe liegt, in Kindertages-
einrichtungen im Kreis Olpe betreut. Für diese Kinder wurde bisher vom Jugendamt des
Kreises Olpe als sogenannte „aufnehmende Kommune“ auf der Grundlage der „Beitragssat-
zung des Kreises Olpe über die Erhebung von Elternbeiträgen zum Besuch von Kinderta-
geseinrichtungen“ vom 10. März 2008 in der zur Zeit gültigen Fassung ein Elternbeitrag
(Kostenbeitrag) erhoben.

Durch das am 01. August 2014 in Kraft getretene KiBiz-Änderungsgesetz wurde der § 21d -
Interkommunaler Ausgleich – neu eingefügt. Danach kann das Jugendamt der aufnehmen-
den Kommune einen Kostenausgleich von dem Jugendamt des Wohnsitzes des Kindes ver-
langen. Der Kostenausgleich beträgt nach § 21d Abs. 2 KiBiz 40 % der Kindpauschale, so-
fern die Jugendämter keine andere Vereinbarung treffen.

Bei Inanspruchnahme dieses Kostenausgleichs entfällt die Möglichkeit für das Jugendamt
der aufnehmenden Kommune, einen Elternbeitrag (Kostenbeitrag) zu erheben. In diesen
Fällen wird der Elternbeitrag des auswärts betreuten Kindes vom Wohnsitzjugendamt (nach
dessen „Elternbeitragssatzung“) vereinnahmt. Damit soll vermieden werden, dass Eltern den
auswärtigen Platz nur deshalb wählen, weil dort ggf. der Elternbeitrag geringer ist.

Es gibt im Kreis Olpe deutlich mehr Kinder, deren Wohnsitz außerhalb des Kreises Olpe liegt
und die eine Kindertageseinrichtung im Kreis Olpe besuchen, als umgekehrt. Aufgrund des
Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 02.09.2014 (Drucksache 213/2014) wird von
der gesetzlichen Möglichkeit des Interkommunalen Ausgleichs nach § 21d KiBiz seit dem
Kindergartenjahr 2014/2015 Gebrauch gemacht.

                                                                                   Stand 06.2019
Teil C 1 – Fachplan
                                                                Tagesbetreuung für Kinder
                           Handbuch Jugendhilfe
                                                                      Seite 18 von 67

2.       Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung

Nach § 24 SGB VIII (Sozialgesetzbuch - Achtes Buch 8 – Kinder- und Jugendhilfe) hat

        ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Le-
         bensjahres Anspruch auf frühkindliche Bildung in einer Tageseinrichtung oder in Ta-
         gespflege;
        ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch
         auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

Der Anspruch ist vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kreis Olpe) zu erfüllen.

In Rechtsprechung und Schrifttum wird nahezu einhellig die Auffassung vertreten, dass kein
Rechtsanspruch des Kindes zum Besuch eines bestimmten bzw. des nächstgelegenen Kin-
dergartens besteht. Dementsprechend ist die dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugend-
hilfe obliegende Jugendhilfeplanung darauf auszurichten, dass in jedem Wohnbereich ein
dem Bedarf entsprechendes Angebot an Tageseinrichtungen für Kinder möglichst „in zumut-
barer Entfernung“ bereitgestellt wird. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am
22.02.2005 (Drucksache 28/2005) beschlossen, dass als zumutbare Entfernung grundsätz-
lich eine Fahrtstrecke von 8 km (kürzeste einfache Wegstrecke zwischen der Wohnung des
Kindes und umliegenden Kindergärten) angesehen wird.

3.       Buchungsverhalten der Eltern im Kindergartenjahr 2019/2020

Die Träger der 90 Kindertageseinrichtungen haben dem Kreis Olpe die Anzahl der Kinder
sowie deren Betreuungszeiten für das Kindergartenjahr 2019/2020 gemeldet. Der Jugendhil-
feausschuss hat in seiner Sitzung am 19.02.2019 – vorbehaltlich der Bereitstellung der Lan-
desmittel - die Kindpauschalen entsprechend der Zuordnung zu den verschiedenen Grup-
penformen und Betreuungszeiten bewilligt (Drucksache 50/2019).

Das tatsächliche Anmelde- und Buchungsverhalten der Eltern für die Kindergartenjahre
2014/2015 bis 2019/2020 zeigt eine zunehmende Verschiebung hin zur Inanspruchnahme
ganztägiger Betreuungsangebote, wie die nachfolgende Tabelle zeigt:

                                                                                  Stand 06.2019
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                                                                  Tagesbetreuung für Kinder
                          Handbuch Jugendhilfe
                                                                       Seite 19 von 67

               Buchungsverhalten         25 Stunden     35 Stunden      45 Stunden

       Buchungsverhalten 2014/2015          11,78%       43,93%           44,29%

       Buchungsverhalten 2015/2016          11,79%       41,50%           46,71%

       Buchungsverhalten 2016/2017          11,83%       38,93%           49,24%

       Buchungsverhalten 2017/2018          10,11%       39,67%           50,22%

       Buchungsverhalten 2018/2019          10,19%       38,02%           51,79%

       Buchungsverhalten 2019/2020          9,72%        39,28%           51,00%

Durch den zunehmenden Ausbau der Betreuungsangebote für U 3-Kinder verändert sich die
Verteilung der Gruppenformen und somit auch die Anzahl vorhandener Betreuungsplätze in
den Kindertageseinrichtungen (für die Betreuung von U 3-Kindern wird mehr Platz z. B. für
Ruhemöglichkeiten benötigt). Aus der nachfolgenden Übersicht wird deutlich, wie die Bildung
der Gruppenform I (Mischgruppe mit 20 Kindern, davon 4 bis 6 Kindern zwischen 2 und 3
Jahren) zu- und die Bildung der Gruppenform III (bis 25 Kinder Ü 3) entwickelt hat:

Bildung Gruppenform 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 2018/2019 2019/2020
           I              56%         55%        58%        60%         57%        62%
           II              7%         7%         7%         6%           7%         7%
          III             37%         38%        35%        34%         36%        31%
        gesamt            100%       100%        100%      100%         100%       100%

In den nachfolgenden Auflistungen ist je kreisangehöriger Stadt / Gemeinde sowie kreisweit
dargestellt, wie sie die gemeldeten Kinder nach Altersstruktur und gebuchter Betreuungszei-
ten auf die einzelnen Einrichtungen verteilen:

                                                                                   Stand 06.2019
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                                                   Handbuch Jugendhilfe
                                                                                                                                Seite 20 von 67

                 Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Attendorn                                                                                                 Buchungsverhalten (nach Stunden)
                             Kindergartenjahr 2019/2020                                                                     U2                                       U3                          3 Jahre und älter             Kinder mit Behinderung
                                                                                          Barrierefreiheit
Lfd.                                                                                      1 = barrierefrei
     Einrichtung                                            Träger                                           25        35        45       gesamt   25       35            45       gesamt   25    35        45       gesamt   25       35       45       gesamt   gesamt
Nr.                                                                                       2 = Toiletten
                                                                                          (beh. gerecht)
      Ev. Kindergarten "Martin-Luther"
      Magdeburger Str. 38
                                                            Ev. Kirchengemeinde
 1.   02722 / 5608                                                                                1+2             2         0         2     4           3        1             4     8      8     2         32        42           0        1        5     6       60
                                                            Attendorn
      Jennifer Dubrau-Hendrichs
      martin-luther-kita@online.de
      Kath. Kindergarten "St. Josef"
                                                            Kath.
      Truchseßgasse 5
                                                            Kindertageseinrichtungen
 2.   02722 / 2388                                                                                1+2             0         0         0     0           1        7             6    14      1     25        19        45           1        0        3     4       63
                                                            Siegerland-Südsauerland
      Daniela Mayo Martinez
                                                            gGmbH
      st-josef-attendorn@kath-kitas-olpe.de
      Kath. Kindergarten und Familienzentrum "St. Martin"
                                                            Kath.
      Amselstr. 6
                                                            Kindertageseinrichtungen
 3.   02722 / 50298                                                                               1+2             0         2         2     4           0        5         19       24      0     12        53        65           0        0        5     5       98
                                                            Siegerland-Südsauerland
      Bianca Hesener
                                                            gGmbH
      st-martin-attendorn@kath-kitas-Olpe.de
      Kindergarten "Villa Kunterbunt"
      Am Südwall 73
                                                            Christliches Jugenddorfwerk
 4.   02722 / 4544                                                                                1+2             1         0         1     2           0        1             9    10      0     1         25        26           0        0        2     2       40
                                                            CJD
      Verena Keseberg
      villa.kubu@t-online.de
      Caritas-AufWind Kindergarten Attendorn
      Am Nordwall 14
                                                            Caritasverband
 5.   02722 / 92530                                                                               1+2             0         0         2     2           0        5             5    10      0     16        16        32           0        0        0     0       44
                                                            für den Kreis Olpe e.V.
      Janine Markowski-Höfer
      infoCA-KiGaAT@caritas-olpe.de
      DRK-Kindertagesstätte "Sternenland"
      Schmiedestraße 28
 6.   02722 / 3229                                                                                1+2             0         0         0     0           0        4             6    10      0     9         23        32           0        0        3     3       45
                                                            DRK-Kreisverband Olpe e.V.
      Doris Schaefer
      kita.attendorn@kv-olpe.drk.de
      Kindergarten "Rappelkiste"
      Mainzer Str. 53                                       Elternverein Attendorn-
 7.   02722 / 4992                                          Schwalbenohl e.V.,                    1+2             0         1         3     4           0        1             8     9      1     4         37        42           0        0        8     8       63
      Kerstin Mersch / Sophie Demerling                     Attendorn
      info@rappelkiste-attendorn.de
      Kindergarten und Familienzentrum "Pusteblume"
      Westwall 56
 8.   02722 / 68256                                                                               1+2             0         5     25       30           0        1         21       22      0     10        45        55           0        2        9    11       118
                                                            DRK-Kreisverband Olpe e.V.
      Heike Arns
      kindergarten.pusteblume@t-online.de
Teil C 1 – Fachplan
                                                                                                                                     Tagesbetreuung für Kinder
                                                      Handbuch Jugendhilfe
                                                                                                                                                Seite 21 von 67

                 Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Attendorn                                                                                                                      Buchungsverhalten (nach Stunden)
                             Kindergartenjahr 2019/2020                                                                                     U2                                            U3                             3 Jahre und älter             Kinder mit Behinderung
                                                                                                  Barrierefreiheit
Lfd.                                                                                              1 = barrierefrei
     Einrichtung                                                  Träger                                                    25         35         45       gesamt      25        35            45       gesamt    25      35        45       gesamt   25       35        45       gesamt   gesamt
Nr.                                                                                               2 = Toiletten
                                                                                                  (beh. gerecht)
      Kindergarten und Familienzentrum "Regenbogenland"
      Ennest, Biekegang 10
 9.   02722 / 54185                                               DRK-Kreisverband Olpe e.V.               1+2                   3          0          3       6            7         4         10       21        8      24        45        77           0        0         2     2       106
      Katja Altmann
      kiga-ennest@gmx.de
      Kath. Kindergarten "St. Augustinus"
                                                                  Kath.
      Neu-Listernohl, Pfarrweg 2
                                                                  Kindertageseinrichtungen
10.   02722 / 7160                                                                                         1+2                   0          0          0       0            0         9             5    14        2      30        20        52           0        0         0     0       66
                                                                  Siegerland-Südsauerland
      Tim Lohmann
                                                                  gGmbH
      st-augustinus-neulisternohl@kath-kitas-olpe.de
      Kindergarten "Flohkiste"
      Listerscheid, Ihnestr. 155
                                                                  Christliches Jugenddorfwerk
11.   02722 / 7973                                                                                          1                    0          0          0       0            0         2             1     3        0       5        12        17           0        0         0     0       20
                                                                  CJD
      Susanne Falk
      kindergarten-flohkiste@cjd-olpe.de
      Kindergarten Helden
      Helden, Dorfstr. 8                                          Elternverein Kindergarten
12.   02722/ 8137                                                 Helden e.V.,                             1+2                   0          0          0       0            5         4             4    13       11      28        26        65           0        0         2     2       80
      Doris Klemm-Balve                                           Attendorn
      kiga-helden@t-online.de
      Kindergarten "Im Zauberwald"
      Röllecken, Silbecker Str. 17
                                                                  Elternverein Repetal e.V.,
13.   02721 / 2292                                                                                          1                    0          2          3       5            2         8             5    15        0      11        21        32           0        0         2     2       54
                                                                  Attendorn
      Anke Leßmann-Knobloch
      imzauberwald@gmx.de
      Kindergarten Windhausen
      Windhausen, Höhenstr. 1                                     Kindergartenwerk der AWO
14.   02722 / 5617                                                im Kreis Siegen-                         1+2                   0          0          1       1            0         3             6     9        5      10        8         23           0        0         0     0       33
      Annette Feldmann                                            Wittgenstein/Olpe e.V.
      KG-Windhausen@awo-siegen.de
    Caritas-AufWind Kindergarten Attendorn
    Standort Neu-Listernohl, Pfarrweg 2 a
                                                                  Caritasverband
15. 02722 / 9743-0                                                                                         1+2                   0          1          0       1            1         3             1     5        1      10        13        24           0        0         0     0       30
                                                                  für den Kreis Olpe e.V.
    Janine Markowski-Höfer
    infoCA-KiGaNL@caritas-olpe.de
    Kindergarten Biekhofen
    Alfred-Schnüttgen-Straße
16. 02722 /                                                       DRK-Kreisverband Olpe e.V.               1+2                   0          0          2       2            0         4             6    10        0      10        20        30           0        0         0     0       42
    Birgit Struck
    @
    Kunterbuntes Kleinkinderhaus
    Am Spindelsburggraben 13
17. 02722 /                                                       DRK-Kreisverband Olpe e.V.               1+2                   0       10            0       10           0         0             0     0        0       0        0          0           0        0         0     0       10
    NN
    @

                                                                               Gesamtbuchungsverhalten absolut:             6,00      21,00      44,00        71,00   19,00     62,00     116,00        197,00   37,00   207,00   415,00     659,00   1,00     3,00     41,00     45,00    972,00
(Kommastellen bedeuten, dass der Platz nur für einen Teil des Kindergartenjahres in Anspruch genommen wird, z.B. ab 01.01.2017 = 7/12 Monate = 0,58 Platz).

                                                                                                                                                                        Stand 06.2019
Teil C 1 – Fachplan
                                                                                                                                 Tagesbetreuung für Kinder
                                                     Handbuch Jugendhilfe
                                                                                                                                            Seite 22 von 67

           Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Drolshagen                                                                                                   Buchungsverhalten (nach Stunden)
                        Kindergartenjahr 2019/2020                                                                               U2                                U3                      3 Jahre und älter             Kinder mit Behinderung
                                                                                            Barrierefreiheit
Lfd.                                                                                        1 = barrierefrei
     Einrichtung                                             Träger                                               25        35        45     gesamt      25   35        45   gesamt   25      35      45       gesamt   25     35     45    gesamt gesamt
Nr.                                                                                         2 = Toiletten
                                                                                              beh. gerecht
       Kath. Kindergarten u. Familienzentrum
       "St. Clemens"                                        Kath.
       Drolshagen, Hansaweg 3                               Kindertageseinrichtungen
  1.                                                                                                1              2         0        3         5         5   0         8     13      14      18      34        66      0      1       3      4      88
       02761 / 71373                                        Siegerland-Südsauerland
       Gabriele Korb                                        gGmbH
       st-clemens-drolshagen@kath-kitas-olpe.de
       Kindergarten u. Familienzentrum "Herrnscheider
       Kindernest"
       Drolshagen, Humboldtstr. 31                          Gemeinnützige Gesellschaft
  2.                                                                                               1+2             2         1        8        11         7   1         14    22      14      11      63        88      0      0       4      4     125
       02761 / 979191                                       der Franziskanerinnen, Olpe
       Mathias Kakuschki
       mail@kindergarten-kindernest.de
       "Sonnenkindergarten"
       Hützemert, Breites Stück 9                           Elternverein Drolshagen-
  3.   02763 / 6341                                         Hützemert e.V.,                         1              0         0        0         0         1   0         2      3      10      8       23        41      0      0       3      3      47
       Kerstin Lütticke                                     Drolshagen
       sonnen.kigahue@t-online.de
       Kindergarten "Wirbelwind"
       Frenkhausen, Biggeseestr. 6                          Elternverein Kindergarten
  4.   02761 / 4344                                         Frenkhausen e.V.,                       1              0         3        1         4         3   4         0      7      1       5       11        17      0      1       0      1      29
       Anja Hömberg-Maka                                    Drolshagen
       kg.wirbelwind@yahoo.de
       Kindergarten "Die kleinen Strolche"
       Bleche, Kirchweg 3 a                                 Elternverein Drolshagen-
  5.   02763 / 6767                                         Bleche e.V.,                           1+2             0         1        1         2         1   6         1      8      0       18       6        24      0      1       1      2      36
       Sabine Ackermann                                     Drolshagen
       kigableche@t-online.de
       Kindergarten "Unterm Regenbogen"
       Schreibershof, Listerstr. 26                         Elternverein Kindergarten
  6.   02763 / 6796                                         Schreibershof e.V.,                     1              0         2        2         4         2   4         3      9      5       11      25        41      0      0       0      0      54
       Hatice Canan Polenske                                Drolshagen
       kontakt@kindergarten-regenbogen.de
       Kindergarten "Mittendrin"
       Germinghausen, Im Ohle 4
                                                            Elternverein Germinghausen
  7.   02763 / 7868                                                                                 1              0         1        1         2         0   6         1      7      0       18       7        25      0      0       0      0      34
                                                            e.V.,
       Andrea Schwanbeck
                                                            Drolshagen
       info@kiga-germinghausen.de
       Kindergarten "St. Franziskus"
       Drolshagen, Börschstraße
                                                            Gemeinnützige Gesellschaft
  8.   02763 /                                                                                     1+2             3         2        1         6         2   5         3     10      0       7        7        14      0      0       0      0      30
                                                            der Franziskanerinnen, Olpe
       NN
       @
       Kath. Kindergarten "St. Antonius"
                                                            Kath.
       Iseringhausen, Auf der Hütte 16
                                                            Kindertageseinrichtungen
  9.   02761 / 71010                                                                               1+2             0         0        1         1         1   5         5     11      1       12      13        26      0      2       1      3      41
                                                            Siegerland-Südsauerland
       Ute Brinker
                                                            gGmbH
       st-antonius-iseringhausen@kath-kitas-olpe.de

                                                                        Gesamtbuchungsverhalten absolut:           7        10        18       35        22   31        37    90      45     108     189        342     0      5      12      17    484
(Kommastellen bedeuten, dass der Platz nur für einen Teil des Kindergartenjahres in Anspruch genommen wird, z.B. ab 01.01.2017 = 7/12 Monate = 0,58 Platz).
                                                                                                                                                              Stand 06.2019
Teil C 1 – Fachplan
                                                                                                             Tagesbetreuung für Kinder
                                               Handbuch Jugendhilfe
                                                                                                                       Seite 23 von 67

  Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Finnentrop                                                                                   Buchungsverhalten (nach Stunden)
                Kindergartenjahr 2019/2020                                                                   U2                              U3                      3 Jahre und älter             Kinder mit Behinderung

                                                                                Barrierefreiheit
Lfd.                                                                            1 = barrierefrei
     Einrichtung                                Träger                                             25   35        45    gesamt   25     35        45   gesamt   25     35      45        gesamt   25     35     45    gesamt gesamt
Nr.                                                                             2 = Toiletten
                                                                                  beh. gerecht

      Kath. Kindergarten "St.Joseph"
                                                Kath.
      Bamenohl, Tannenweg 8
                                                Kindertageseinrichtungen
 1.   02721 / 5370                                                                    1+2          0    0         0       0      1      7         4     12      1      12      14         27      0      0       2      2      41
                                                Siegerland-Südsauerland
      Manuela Reuter
                                                gGmbH
      st-joseph-bamenohl@kath-kitas-olpe.de
      Kindergarten und Familienzentrum
      "Panama"
                                                Elternverein Bamenohl-
      Zur Fettweide 1
 2.                                             Weringhausen e.V.,                    1+2          0    1         0       1      2      4         7     13      3      19      28         50      0      0       1      1      65
      02721 / 6400
                                                Finnentrop
      Ruth Schulte
      wir@fz-kiga-panama.de
      Kath. Kindergarten "St. Johannes
      Nepomuk"
                                                Kath.
      Kirchstr. 104
                                                Kindertageseinrichtungen
 3.   02721 / 6393                                                                    1+2          0    0         0       0      5      3         3     11      3      12      14         29      0      0       1      1      41
                                                Siegerland-Südsauerland
      Jennifer Flick
                                                gGmbH
      st-joh-nepomuk-finnentrop@kath-kitas-
      olpe.de
      Kindergarten u. Familienzentrum
      "Arche Noah"
                                                Kindergarten
      Max-Planck-Ring 11
 4.                                             Elternverein Finnentrop e.V.,         1+2          0    0         0       0      4      2         9     15      7      20      38         65      0      0       7      7      87
      02721 / 70805
                                                Finnentrop
      Irmhild Mesletzky-Beckmann
      info@archenoah-finnentrop.de
      Kath. Kindergarten "St. Matthias"
                                                Kath.
      Fretter, Hohensteinerstr. 4
                                                Kindertageseinrichtungen
 5.   02724 / 553                                                                     1+2          0    4         1       5      1      7         4     12      1      13      26         40      0      0       2      2      59
                                                Siegerland-Südsauerland
      Birgit Roßmann
                                                gGmbH
      st-matthias-fretter@kath-kitas-olpe.de
      Kath. Kindergarten "St. Josef"
                                                Kath.
      Heggen, Wiesenstr. 39
                                                Kindertageseinrichtungen
 6.   02721 / 70558                                                                    1           0    0         0       0      2      9         1     12      5      21      32         58      0      0       0      0      70
                                                Siegerland-Südsauerland
      Tanja Reising
                                                gGmbH
      st-josef-heggen@kath-kitas-olpe.de
      Kindergarten und Familienzentrum
      "Spatzennest"
      Heggen, Ahauser Str. 20                   Kindergarten-Elternverein
 7.                                                                                   1+2          0    0         0       0      4      3         5     12      2       4      19         25      0      0       3      3      40
      02721 / 50419                             Heggen e.V., Finnentrop
      Helga Bleinroth
      info@spatzennest-heggen.de

                                                                                                                                      Stand 06.2019
Teil C 1 – Fachplan
                                                                                                                      Tagesbetreuung für Kinder
                                                Handbuch Jugendhilfe
                                                                                                                                Seite 24 von 67

   Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Finnentrop                                                                                                  Buchungsverhalten (nach Stunden)
                 Kindergartenjahr 2019/2020                                                                           U2                                     U3                      3 Jahre und älter             Kinder mit Behinderung

                                                                                  Barrierefreiheit
Lfd.                                                                              1 = barrierefrei
     Einrichtung                                    Träger                                              25       35        45     gesamt       25       35        45   gesamt   25     35      45        gesamt   25     35     45    gesamt gesamt
Nr.                                                                               2 = Toiletten
                                                                                    beh. gerecht

      Kindergarten "Mullewapp"
      Lenhausen, Westfalenstr. 34                   Kindergarten-Elternverein
 8.   02395 / 1447                                  Lenhausen e.V.,                       1              0        0         0         0        0         5        5     10      0      10      19         29      0      0       1      1      40
      Petra Krempel                                 Finnentrop
      kiga-mullewapp-lehnhausen@web.de
      Kath. Kindergarten "St. Antonius Eins."
      Rönkhausen, Kapellenstr. 23                   Kath.
      02395 / 553                                   Kindertageseinrichtungen
 9.                                                                                      1+2             0        0         0         0        2         3        3      8      5      20      19         44      0      1       0      1      53
      Nina Eckhardt                                 Siegerland-Südsauerland
      st-antonius-roenkhausen@kath-kitas-           gGmbH
      olpe.de

     Kindergarten "Zwergenland"
                                                    Kindergarten-Elternverein
     Ostentrop-Schönholths., Im Falker 9
                                                    Ostentrop-Schönholthausen
 10. 02721 / 50373                                                                        1              0        1         1         2        4         3        6     13      1      23      17         41      0      1       1      2      58
                                                    e.V.,
     Gudrun Fricker
                                                    Finnentrop
     elternverein@kindergarten-zwergenland.de

     Kindergarten "Regenbogenland"
     Serkenrode, Fretterstr. 12
                                                    Freizeit- u. Bildungsstätte
 11. 02724 / 8481                                                                         1              1        0         1         2        5         0        3      8      6       0      15         21      0      0       0      0      31
                                                    Serkenrode e.V., Finnentrop
     Kornelia Allebrodt
     kindergarten.serkenrode@freenet.de

                                                            Gesamtbuchungsverhalten absolut:             1        6         3        10        30       46        50    126     34     154     241        429     0      2      18      20     585
Kommastellen bedeuten, dass der Platz nur für einen Teil des Kindergartenjahres in Anspruch genommen wird, z.B. ab 01.01.2017 = 7/12 Monate = 0,58 Platz).

                                                                                                                                                     Stand 06.2019
Teil C 1 – Fachplan
                                                                                                                                  Tagesbetreuung für Kinder
                                                    Handbuch Jugendhilfe
                                                                                                                                            Seite 25 von 67

 Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Kirchhundem                                                                                                      Buchungsverhalten (nach Stunden)
                Kindergartenjahr 2019/2020                                                                              U2                                     U3                      3 Jahre und älter             Kinder mit Behinderung
                                                                                 Barrierefreiheit
Lfd.                                                                             1 = barrierefrei
     Einrichtung                                   Träger                                               25        35         45    gesamt      25        35         45   gesamt   25     35      45        gesamt   25     35     45    gesamt   gesamt
Nr.                                                                              2 = Toiletten
                                                                                   beh. gerecht
      Kindergarten "Kuckucksnest"
      Heinsberg, Bergstr. 17                    Elternverein Kindergarten
 1.   02723 / 73112                             Heinsberg e.V.,                         1+2              0        0          0        0         0        8          1      9      0      15      18         33      0      0       1      1       43
      Sonja Hesse                               Kirchhundem
      kiga-heinsberg@web.de
      Kath. Kindergarten "Spatzennest"
                                                Kath.
      Hofolpe, Kampstr. 15
                                                Kindertageseinrichtungen
 2.   02723 / 2262                                                                                       0        0          0        0         0        7          0      7      0      13       0         13      0      0       0      0       20
                                                Siegerland-Südsauerland
      Fancesca Saitta
                                                gGmbH
      st-antonius-hofolpe@kath-kitas-olpe.de
      Kath. Kindergarten u. Familienzentrum
      "St. Peter und Paul", Kirchhundem
                                                Kath.
      Hundemstr. 52
                                                Kindertageseinrichtungen
 3.   02723 / 2173                                                                      1+2              0        0          2        2         3        0          6      9      8      15      27         50      1      1       3      5       66
                                                Siegerland-Südsauerland
      Maren Luke
                                                gGmbH
      st-peter-und-paul-kirchhundem@kath-kitas-
      olpe.de
      Kath. Kindergarten "St. Lambertus"
      Oberhundem, An der Hardt 2                Kath.
      02723 / 72071                             Kindertageseinrichtungen
 4.                                                                                     1+2              0        1          0        1         2        5          2      9      2      16      12         30      1      0       0      1       41
      Diana Brüggemann                          Siegerland-Südsauerland
      st-lambertus-oberhundem@kath-kitas-       gGmbH
      olpe.de
      Kath. Kindergarten u. Familienzentrum
      "St. Johannes", Welschen-Ennest,
                                                Kath.
      Pfarrer-Sauerwald-Str. 1
                                                Kindertageseinrichtungen
 5.   02764 / 418                                                                       1+2              0        2          3        5         2        3          12    17      11     23      21         55      0      0       2      2       79
                                                Siegerland-Südsauerland
      Susanne Meyer
                                                gGmbH
      st-johannes-welschenennest@kath-kitas-
      olpe.de
      Kindergarten "Kleine Strolche"
      Brachthausen, Zum Ellenborn 8             Elternverein
 6.   02723 / 4393                              Kohlhagen e.V.,                         1+2              0       1,25        0      1,25        0       8,58        2    10,58    0      13      13         26      0      0       1      1      38,83
      Juliane Belke                             Kirchhundem
      kigakleinestrolche@arcor.de
      Kindergarten "Rappelkiste"
      Würdinghausen, Schmiedeweg 9              Elternverein
 7.   02723 / 73745                             Würdinghausen e.V.,                     1+2              0        3          1        4         0        6          3      9      3      14      30         47      0      2       0      2       62
      Angelika Krahl                            Kirchhundem
      kiga-rappelkiste@gmx.net
      Montessori-Kinderhaus
      Welschen Ennest, Schulstraße 7            Elterninitiative Montessori-
 8.   02764 / 7293                              Kinderhaus                              1+2              0        0          0        0         0        1          2      3      0       7       7         14      0      0       3      3       20
      Ann-Katrin Hartmann-Banusic               Kreis Olpe e.V.
      moki-kreisolpe@t-online.de

                                                             Gesamtbuchungsverhalten absolut:            0       7,25        6      13,25       7      38,58        28   73,58    24     116     128        268     2      3      10      15     369,83
(Kommastellen bedeuten, dass der Platz nur für einen Teil des Kindergartenjahres in Anspruch genommen wird, z.B. ab 01.01.2017 = 7/12 Monate = 0,58 Platz).

                                                                                                                                                                    Stand 06.2019
Teil C 1 – Fachplan
                                                                                                                      Tagesbetreuung für Kinder
                                                    Handbuch Jugendhilfe
                                                                                                                               Seite 26 von 67

           Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Lennestadt                                                                                        Buchungsverhalten (nach Stunden)
                       Kindergartenjahr 2019/2020                                                                    U2                            U3                        3 Jahre und älter                 Kinder mit Behinderung

                                                                                      Barrierefreiheit
Lfd.                                                                                  1 = barrierefrei
        Einrichtung                                     Träger                                           25   35          45   gesamt   25    35         45   gesamt   25      35        45      gesamt   25        35       45     gesamt   gesamt
Nr.                                                                                   2 = Toiletten
                                                                                       beh. gerecht

        Kath. Kindergarten u. Familienzentrum "St.
        Marien"                                         Kath.
        Altenhundem, An der Schmiede 8                  Kindertageseinrichtungen
   1.                                                                                       1+2          2     2          2      6      0     5          8      13     5       25        40       70      1          1        7         9     98
        02723 / 95540                                   Siegerland-Südsauerland
        Martina Beckmann                                gGmbH
        st-marien-altenhundem@kath-kitas-olpe.de
        Kindergarten u. Familienzentrum "Schatzkiste"
        Altenhundem, Auf der Ennest 33
                                                        Elternverein Altenhundem e.
   2.   02723 / 67348                                                                        1           0     0          8      8      2     1          11     14     9       3         42       54      0          0        3         3     79
                                                        V.
        Anja Kresin
        info@schatzkiste-lennestadt.de
        Kath. Kindergarten "St. Agatha"
                                                        Kath.
        Bilstein, Mathilde-Brill-Platz 1
                                                        Kindertageseinrichtungen
   3.   02721 / 80665                                                                        1           0     0          1      1      1     2          3      6      3       19        11       33      0          0        1         1     41
                                                        Siegerland-Südsauerland
        Barbara Lücking
                                                        gGmbH
        st-agatha-bilstein@kath-kitas-olpe.de
        Kindergarten "Flohkiste"
        Kirchveischede, Westf. Str. 23
                                                        Elternverein Kirchveischede
   4.   02721 / 84620                                                                       1+2          0     0          0      0      0     4          1      5      0       16        6        22      0          0        0         0     27
                                                        e.V.
        Nicole Teipel
        kiga.Floh@t-online.de
        Kath. Kindergarten u. Familienzentrum "Die
        Arche"                                          Kath.
        Elspe, Gasse 16                                 Kindertageseinrichtungen
   5.                                                                                       1+2          0     2          2      4      3     5          4      12     4       26        22       52      0          0        0         0     68
        02721 / 1630                                    Siegerland-Südsauerland
        Petra Grawinkel                                 gGmbH
        die-arche-elspe@kath-kitas-olpe.de
        Kindergarten "Lummerland"
        Elspe, Bielefelder Str. 124a
   6.   02721 / 20987                                   Elternverein Elspe e.V.             1+2          1     0          3      4      6     0          5      11     2       1         26       29      0          0        0         0     44
        Marion Nolden
        info@lummerland-elspe.de
        Kath. Kindergarten "St. Nikolaus"
                                                        Kath.
        Grevenbrück, Zum Ehrenmal 1
                                                        Kindertageseinrichtungen
   7.   02721 / 3481                                                                        1+2          0     0          0      0      1     8          3      12     3       31        23       57      0          2        2         4     73
                                                        Siegerland-Südsauerland
        Martina Tigges-Wichtmann
                                                        gGmbH
        st-nikolaus-grevenbrueck@kath-kitas-olpe.de
        Kindergarten "Ratz und Rübe"
        Grevenbrück, Lehmbergstr. 14
   8.   02721 / 10658                                   Elternverein Grevenbrück            1+2          0     0          0      0      0     3          3      6      0       16        22       38      0          0        3         3     47
        Hilde Ross
        kontakt@kindergartenratzundruebe.de
        Kath. Kindergarten "St. Barbara"
                                                        Kath.
        Halberbracht, Hasterbergstr. 8
                                                        Kindertageseinrichtungen
   9.   02721 / 80719                                                                       1+2          0    0,58        2     2,58    0     7          1      8      0       12        15       27      0          0        1         1    38,58
                                                        Siegerland-Südsauerland
        Heike Hennrichs
                                                        gGmbH
        st-barbara-halberbracht@kath-kitas-olpe.de

                                                                                                                                             Stand 06.2019
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