Fahrradfahren - aber richtig! - Regeln, Informationen und Tipps ADAC Ratgeber
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Inhalt Was sagt die StVO _________________________________ 6 E-Bike _________________________________________ 21 Welche gesetzlichen Vorschriften gelten? ____________________ 6 Pedelec _______________________________________ 22 Fahrtipps / Pflichten des Radfahrers _______________________ 6 Verkehrszeichen _______________________________________ 7 Haftung und Versicherung __________________________ 24 Benutzungsrecht bzw. Benutzungspflicht: ___________________ 8 Fahren ohne Helm __________________________________ 24 Radweg _________________________________________ 8 Unfall zwischen Radfahrer und anderem Verkehrsteilnehmer _24 Gehweg ________________________________________ 8 Versicherung _______________________________________ 25 Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Aufstellflächen und Fahrradstraße _9 Radfahrstreifen __________________________________ 9 Ausstattung und Ladung ____________________________ 26 Schutzstreifen für Radfahrer _______________________ 9 Ausrüstung _________________________________________ 26 Aufstellflächen __________________________________ 10 Fahrradbegriff nach der StVZO ________________________ 26 Fahrradstraße __________________________________ 10 Beleuchtung _______________________________________ 27 Weitere verkehrsrechtliche Bestimmungen __________________ 11 Lichttechnische Einrichtungen ________________________ 27 Fußgängerüberweg ______________________________ 11 Scheinwerfer _______________________________________ 28 Einbahnstraße __________________________________ 11 Rotes Rücklicht ____________________________________ 28 Verkehrsberuhigter Bereich _______________________ 12 Speichen und Reflektoren ____________________________ 28 Ampel _________________________________________ 12 Ausstattung Fahrradpedale __________________________ 29 Anfahren / Einfahren / Aufsteigen _________________ 12 Fahrtrichtungsanzeiger / „Blinker“ ____________________ 29 Abbiegen ______________________________________ 13 Beleuchtung an Fahrrädern mit Kreisverkehr ____________________________________ 14 elektrischer Tretunterstützung (Pedelec) ________________ 29 Bahnübergang __________________________________ 14 Beleuchtung an Fahrradanhängern ____________________ 30 Abstand und Überholen __________________________ 15 Rennrad ___________________________________________ 30 Klingeln ________________________________________ 15 Handzeichen ____________________________________ 16 Kinderbeförderung _______________________________31 Geschwindigkeit _________________________________ 16 Kindersitz __________________________________________ 31 Fahrstreifen und Sperrflächen _____________________ 17 Fahrradanhänger ____________________________________ 31 Mobiltelefon und Musik __________________________ 17 Kinder mit Behinderung ______________________________ 31 Verband _______________________________________ 18 Lastenfahrräder __________________________________ 32 Bußgelder und Punkte _____________________________ 19 Güterladung ________________________________________ 32 Alkohol und Drogen ______________________________ 20 Tierbeförderung ____________________________________ 32 Helm __________________________________________ 20 E-Bike und Pedelec _______________________________ 21 2 | Fahrradfahren – aber richtig! Fahrradfahren – aber richtig! | 3
Inhalt Transport des Fahrrades ____________________________ 32 Dachträger ________________________________________ 32 Heckträger ________________________________________ 33 Transport im Auto __________________________________ 33 Kennzeichen ____________________________________ 34 Rad fahren lernen – Tipps für Eltern ___________________ 34 Früh übt sich ___________________________________ 34 Üben im sicheren Umfeld ________________________ 34 Individuelle Fähigkeiten berücksichtigen: Den Blick nach vorne _____________________________ 34 Auch stürzen will gelernt sein _____________________ 35 Eltern müssen Vorbild sein _______________________ 35 Fahrradhelm ___________________________________ 35 Wo darf und muss ein radelndes Kind in welchem Alter fahren? ______________________ 35 Alleine unterwegs _______________________________ 35 Ausstattung des Fahrrades ______________________________ 36 Richtige Fahrradgröße wählen ___________________________ 36 Radfahren im Winter ______________________________ 37 Tipps ______________________________________________ 37 Beleuchtung _________________________________________ 37 Bekleidung _________________________________________ 38 Gesundheit __________________________________________ 38 Bereifung ___________________________________________ 38 Spikes _____________________________________________ 38 © 2018 Redaktion: Anne Ehrlich, Frank Hahn, Stephan Miller, Filiz San 4 | Fahrradfahren – aber richtig! Fahrradfahren – aber richtig! | 5
Was sagt die StVO? Welche gesetzlichen Vorschriften gelten? Der Begriff des Fahrrads ist in der Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, StVO nicht definiert. das ausschließlich durch die Muskel- kraft auf ihm befindlicher Personen mit Eine Definition findet sich in Art. 1 lit. l Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln des Wiener Übereinkommens über den angetrieben wird. Zudem werden nach Straßenverkehr vom 8.11.1968. Dem- der StVZO Pedelecs dem Fahrrad nach ist ein Fahrrad „jedes Fahrzeug gleichgestellt. mit wenigstens zwei Rädern, das aus- schließlich durch die Muskelkraft auf Dennoch sind Fahrräder Fahrzeuge im ihm befindlicher Personen, insbesonde- Sinne der StVO: Die Vorschriften der re mit Hilfe von Pedalen oder Handkur- StVO gelten also auch für Radfahrer, beln, angetrieben wird“. sofern nicht ausdrücklich von Kraftfahr- Nach der StVZO ist ein Fahrrad ein zeugen die Rede ist. Verkehrszeichen Fahrtipps / Pflichten des Radfahrers K Achten Sie auf benutzungspflichtige K Sie sollten Ihre Geschwindigkeit den Radwege. Sind solche vorhanden, so äußeren Bedingungen und Ihren dürfen Sie nicht die Fahrbahn und persönlichen Fähigkeiten anpassen. selbstverständlich auch nicht den K Sie sollten ausreichend Abstand zum Zeichen 237: Zeichen 240: Zeichen 241: Zeichen 244.1: Gehweg benutzen. Vordermann halten. Radweg Gemeinsamer Getrennter Rad- Beginn einer K Bei nicht benutzungspflichtigen Radwe- K Sie sollten nur bei klarer Verkehrslage Geh- und Radweg und Gehweg Fahrradstraße gen haben Sie ein Wahlrecht zwischen überholen. Radweg und Fahrbahn. K Sie dürfen nicht freihändig fahren. K Ist kein Radweg vorhanden, darf der K Sie sollten nur nebeneinander fah- Gehweg nur befahren werden, wenn ren, wenn dadurch der Verkehr nicht ein entsprechendes Zusatzzeichen behindert wird. Zeichen 244.2: Zeichen 254: Zeichen 138: dies erlaubt. K Sie sollten an Haltestellen mit be- Ende einer Verbot für Radverkehr K Sie dürfen sich nicht an andere Fahr- sonderer Vorsicht vorbeifahren. Fahrradstraße Radverkehr (Gefahrzeichen) zeuge anhängen. 6 | Fahrradfahren – aber richtig! Fahrradfahren – aber richtig! | 7
Benutzungsrecht bzw. Benutzungspflicht: Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Aufstellflächen und Fahrradstraße Radweg Radfahrstreifen Radweg bei entsprechender Be- Radfahrstreifen dürfen schilderung benutzen. nur von Radfahrern be- Radwege ohne diese Beschilde- nutzt werden. Sie sind rung dürfen benutzt werden. anhand der durchgezo- genen Linie erkennbar Auch linke Radwege müssen be- (Zeichen 295). Andere Zeichen 237 Zeichen 240 Zeichen 241 fahren werden, wenn dies aus- Fahrzeuge dürfen den drücklich durch entsprechende Be- Radfahrstreifen nicht Eine Pflicht, den Radweg zu benutzen, schilderung (Zeichen 237, 240 oder 241) befahren. Ausnahms- besteht, wenn dies durch eine entspre- vorgeschrieben ist. Sie dürfen befahren weise kann der Streifen überfahren wer- Radfahrer auf dem Radfahrstreifen nicht chende Beschilderung (Zeichen 237, werden, wenn dies durch das Zusatzzei- den, um auf einem daneben liegenden gefährdet oder behindert werden. Auf 240 oder 241) angeordnet ist. Eine Aus- chen 1022-10 „Radfahrer frei“ erlaubt ist. Parkstreifen zu parken, wenn dieser an- dem Radfahrstreifen selbst darf nicht nahme von der Radwegbenutzungspflicht ders nicht erreicht werden kann und geparkt werden. besteht, wenn der Radweg nicht nutzbar Auf einem kombinierten Geh- und Rad- ist (z.B. bei Hindernissen, Schnee, Blät- weg (Zeichen 240) hat der Radfahrer sei- tern). Rennradsportler genießen hier kei- ne Geschwindigkeit dem Fußgängerver- Schutzstreifen für Radfahrer ne Besserstellung. Auch sie müssen den kehr anzupassen. Schutzstreifen sind daran erkennbar, dass sie zur Fahrbahn mittels unterbro- Gehweg Zeichen 239 Zeichen 242.1 chener Linie (Zeichen 340) abgegrenzt sind. Andere Fahrzeuge dürfen den Grundsätzlich dürfen Radfahrer Streifen, sofern dies verkehrsbedingt nicht auf dem Gehweg fahren. erforderlich und die Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist, über- Ist das Zusatzzeichen 1022-10 fahren. Dies ist beispielsweise der Fall, „Radfahrer frei“ vorhanden, wenn der Schutzstreifen überfahren dürfen Radfahrer mit Schrittge- werden muss, um auf eine Abbiegespur schwindigkeit auf dem Gehweg zu gelangen. Das Parken auf dem bzw. in der Fußgängerzone Schutzstreifen ist verboten. (Zeichen 242.1) fahren. Zeichen 1022-10 Zeichen 1022-10 8 | Fahrradfahren – aber richtig! Fahrradfahren – aber richtig! | 9
Weitere verkehrsrechtliche Bestimmungen Aufstellflächen Fußgängerüberweg Fahrtrichtung anzuordnen. Je Der Rad Fahrende hat auf Fuß- nachdem in welche Richtung der gängerüberwegen keinen Vor- Radfahrer weiterfahren möchte, rang. Er genießt also nicht die sollte er sich links, mittig oder gleichen Rechte wie ein Fußgän- rechts einordnen. Dabei darf er ger. Umstritten ist die Rechtsla- sich vor die wartenden Kraft- ge, wenn der Radfahrer auf ei- fahrzeuge stellen. Durch Auf- nem Pedal stehend über den Zeichen 293 Zeichen 350 stellflächen für Radfahrer sollen Fußgängerüberweg rollt. Diese Aufstellflächen ermöglichen dem Rad- die Sichtbeziehungen vor allem mit Kfz- Situation wird juristisch unterschiedlich Radfahrer sein Rad schiebt, dann ge- fahrer, sich auf der Fahrbahn, z.B. vor Führern verbessert werden. bewertet. Anders ist dies, wenn der nießt er Vorrang wie ein Fußgänger. einer roten Ampel, entsprechend der Einbahnstraße Fahrradstraße Einfahrt: Zeichen 220 Ausgang: Zeichen 267 „Radfahrer frei“ erlaubt wird. Außer Radfahrern dürfen andere Vorsicht: An Straßenkreuzungen Fahrzeug-Führer die Fahrradstraße Zeichen 244.1 Zeichen 244.2 gilt grundsätzlich die allgemeine nicht benutzen, es sei denn dies Vorfahrtsregel, also „rechts vor ist ausdrücklich durch das Zusatz- links“. Kfz rechnen gegebenenfalls zeichen 1024-10/1022-12 „Pkw/ nicht mit Radfahrern, die entgegen Kraftrad frei“ erlaubt. Es gilt eine der Einbahnstraße fahren. Oft fin- Höchstgeschwindigkeit von 30 1000-32 1022-10 det man hier das Zusatzzeichen km/h. Sofern dies der 1000-32 „Radfahrer kreuzen von Radverkehr erfordert, muss der Zusatzzeichen rechts und links“, welches auf Kraftfahrzeugverkehr seine Ge- 1024-10/ Radfahrer aus beiden Richtungen schwindigkeit anpassen. Das Ne- 1022-12 hinweist. Dieses Zeichen wird also beneinanderfahren von Radfahrern In der Einbahnstraße dürfen Radfahrer angebracht, wenn man auf Querverkehr ist erlaubt. Ohne anderweitige vor- nur dann entgegen der Fahrtrichtung stößt. Bei gleichgerichtetem Verkehr ist oft fahrtregelnde Beschilderung gilt in Übrigen gelten die allgemeinen Regeln fahren, wenn dies ausdrücklich das Zusatzzeichen 1000-33 „Radfahrer im der Fahrradstraße „rechts-vor-links“. Im (bzgl. Ausfahren, Überholen etc.). durch das Zusatzzeichen 1022-10 Gegenverkehr“ vorhanden. 10 | Fahrradfahren – aber richtig! Fahrradfahren – aber richtig! | 11
Verkehrsberuhigter Bereich Abbiegen Im verkehrsberuhigten Bereich ist Gehweg kombiniertes auch das spielerische Herumfah- Rad- und Fuß- gängersignal ren mit Kinderfahrrädern auf der 1 LZA gesamten „Fahrbahn“ erlaubt. Rad- Radverkehrsführung ROT fahrer müssen sich an die im ver- 2 kehrsberuhigten Bereich geltende Schrittgeschwindigkeit halten. Zeichen 325.1 Zeichen 325.2 3 Ampel Neuerungen: Sofern kein Lichtzeichen 01.01.2017 für Radfahrer das Lichtzei- LZA A für Radfahrer vorhanden ist, gilt seit chen für den Fahrverkehr. ROT Gehweg Befährt ein Radfahrer (1) eine Radver- Indirektes Linksabbiegen: Hier darf der kehrsführung, so muss er dieser im Radfahrer (2) auch rechtwinklig unter Kreuzungs- oder Einmündungsbereich Ausnutzung der Kreuzungskanten in ei- folgen. Lichtzeichen sind somit bei jeder nem Zug abbiegen. Dabei ordnet er sich Anfahren / Einfahren / Aufsteigen Überquerung zu beachten. möglichst am rechten Fahrbahnrand an. das Fahrrad bis zum Fahrbahnrand zu Wenn die Radverkehrsführung nicht be- Achtung: Beim Überqueren ist der Fahr- schieben, den fließenden Verkehr zu be- nutzungspflichtig ist, kann alternativ auf zeugverkehr aus beiden Richtungen zu achten, dann das Fahrrad in Fahrtrich- der Fahrbahn direkt und indirekt abgebo- beachten. Bei starkem Verkehrsaufkom- tung auf die rechte Seite zu stellen, den gen werden. Selbstverständlich muss men kann es ratsam sein, das Rad zu rückwärtigen Verkehr einzusehen und, man sich dann rechtzeitig auf der Fahr- schieben. wenn eine Gefährdung anderer ausge- bahn einordnen. schlossen ist, Handzeichen zu geben Sowohl für den Links- als auch für und beim Losfahren die Spur zu halten. Direktes Linksabbiegen: Beim direkten Rechtsabbieger gilt grundsätzlich die Bezüglich des Aufsteigens auf das Fahr- Linksabbiegen kann sich der Radfahrer doppelte Rückschaupflicht. Der Radfah- rad gibt es keine genauen Vorgaben. Es (3) per Handzeichen möglichst links ein- rer hat also vor dem Einordnen und Empfehlung: Egal an welcher Stelle Sie kann sowohl von rechts als auch von ordnen bzw. den jeweiligen abbiegenden nochmals vor dem Abbiegen auf den losfahren möchten, empfiehlt es sich, links aufgestiegen werden. Fahrstreifen benutzen. nachfolgenden Verkehr zu achten. 12 | Fahrradfahren – aber richtig! Fahrradfahren – aber richtig! | 13
Kreisverkehr Abstand und Überholen Im Kreisverkehr gelten die Verläuft der Radweg deut- Grundsätzlich müssen Kraftfahrzeuge überholen. Dafür ist nach der Recht- gleichen Regelungen wie Zeichen 205 lich mehr als 5 m von der nach der Rechtsprechung mindestens sprechung ein seitlicher Mindestab- für Kraftfahrzeuge. Übli- Fahrbahn entfernt, ge- 1,5 – 2 m Seitenabstand zum Radfah- stand von 1 m nötig. Dies gilt nur auf cherweise wird der Kreis- nießt der Radfahrer kein rer einhalten. Dieser Abstand ist unab- dem rechten Fahrstreifen und wenn die verkehr mit Zeichen 205 Vorrecht. Da es hier zu hängig davon einzuhalten, ob sich der anderen Fahrzeuge stehen. Auf ande- „Vorfahrt gewähren“ und Missverständnissen zwi- Radfahrer auf der Straße, auf einem ren Fahrstreifen, z.B. einer separaten 215 „Kreisverkehr“ be- schen Rad- und Fahrver- Radfahr- oder Schutzstreifen befindet. Linksabbiegerspur, darf der Radfahrer schildert. Radfahrer ge- kehr kommen kann, soll- In besonderen Gefahrsituationen kann nicht rechts vorbeifahren. nießen in so einem Kreis- ten die Verkehrsbeteiligten ein größerer Abstand erforderlich sein. verkehr Vorfahrt, wenn an einer solchen Stelle Vor allem bei Glätte, Wind oder Stei- Im Übrigen gilt für den Radfahrer das sich der Radweg parallel besonders achtsam und gungen kann dies der Fall sein, weil Rechtsfahrgebot. Dennoch ist ein Ab- zur Fahrbahn befindet. Zeichen 215 rücksichtsvoll fahren. hier mit besonders großem Schwanken stand von 0,8 bis 1 m zum Fahrbahn- Beim Ausfahren aus ei- des Radfahrers zu rechnen ist. rand zulässig und sinnvoll. Gerade nem Kreisverkehr handelt es sich um Handelt es sich um einen kreisförmi- beim Vorbeifahren an parkenden Fahr- Abbiegen, weshalb auch Radfahrer be- gen Knotenpunkt ohne Verkehrszei- Für den Radfahrer gilt: Er darf z.B. zeugen sollte mindestens 1 m Seiten- sonders auf den Vorrang der Fußgän- chen, so gilt „rechts vor links“. an einer roten Ampel wartende Fahr- abstand eingehalten werden. ger zu achten haben. zeuge ausnahmsweise auch rechts Bahnübergang Klingeln Sie sollten sich versi- Gleise bei diesem Zei- Die Klingel darf beim chern, dass Sie ohne Ge- Zeichen 201 chen ist bußgeldbewehrt. Überholvorgang außer- fahr den Bahnübergang Wer die Gleise überquert, halb geschlossener Ort- überqueren können. Wenn obwohl die Schranken be- schaften und soweit der nötig, steigen Sie ab. reits geschlossen sind, Fahrradfahrer sich oder Bei einem beschrankten bekommt ein Bußgeld von Andere gefährdet sieht, Bahnübergang gilt bereits 350,- € und 1 Punkt. betätigt werden. Letzte- bei rotem Blinklicht oder Bahnübergänge sollten res kann z.B. der Fall Lichtzeichen: Anhalten! nur an den gekennzeich- sein, wenn auf einem Dies gilt für alle Fahrzeu- neten Stellen überquert schmalen Radweg ein ge, also auch für Radfah- werden. Radfahrer den anderen rer. Ein Überfahren der Zeichen 105 überholt. 14 | Fahrradfahren – aber richtig! Fahrradfahren – aber richtig! | 15
Handzeichen Ein Radfahrer muss seine Abbiegeab- sicht mittels Handzeichen anzeigen. Während des Abbiegevorgangs ist dies nicht mehr erforderlich. Sonderfall „abknickende Vorfahrtstraße“: links einordnen wegen des Rechtsfahr- Der Radfahrer folgt der abknickenden gebots. Der Autofahrer muss zwar nicht Fahrstreifen und Sperrflächen Vorfahrtsstraße, der Autofahrer will ge- blinken, er muss sich aber rechts hinter radeaus fahren. Der Radfahrer muss dem Radfahrer einordnen. Fahrstreifen (Zeichen 295) gelten Handzeichen geben, da er die Richtung für alle Fahrzeuge, also auch für ändert. Er muss sich allerdings nicht Radfahrer. Ebenso dürfen Radfah- rer – wie alle anderen Fahrzeuge – Sperrflächen (Zeichen 298) nicht Geschwindigkeit überfahren. Zeichen 295 Zeichen 298 Radfahrer dürfen nur so Mobiltelefon und Musik schnell fahren, dass sie ihr Fahrrad ständig beherrschen Aktuell: Egal ob Mobiltelefon, Tablet, verhältnisse erlauben. Steht das Fahr- können. Wie alle anderen Fahr- E-Book, Navigationsgerät, Diktiergerät rad, dürfen diese Geräte wie bisher zeuge haben sie ihre Geschwin- oder iPod – seit dem 19.10.2017 dür- benutzt werden. digkeit vor allem den Straßen-, Zeichen 274.1 Zeichen 325.1 Zeichen 244.1 fen derartige elektronische Geräte nur Wichtig: Der Radfahrer darf nur in der Verkehrs-, Sicht- und Wetterver- noch sehr eingeschränkt benutzt wer- Lautstärke Musik hören, dass er den hältnissen sowie den eigenen Fähigkei- net wird. Diese ist von allen den. Wenn sie in der Hand gehalten Fahrzeugverkehr noch wahrnehmen ten anzupassen. Fahrzeugen zu beachten. Somit ist die werden müssen, dürfen sie vom Fahrer kann – ganz gleich, ob man On-Ear- Die allgemeinen Höchstgeschwindigkei- Geschwindigkeit auch in Tempo-30- nicht mehr während der Fahrt genutzt Kopfhörer oder In-Ear-Kopfhörer nutzt. ten inner- und außerorts gelten nur für Zonen (Zeichen 274.1) und in verkehrs- werden. Etwas anderes gilt, wenn man Für die eigene Sicherheit ist es Kraftfahrzeuge und somit nicht für Rad- beruhigten Bereichen (Zeichen 325.1) das Gerät zur Bedienung nicht in die natürlich am fahrer. Dabei sind oben genannte zu beachten. In letzteren gilt Schrittge- Hand nehmen muss. Aber auch dann besten, wäh- Grundsätze zu beachten. Anders ist schwindigkeit. In Fahrradstraßen (Zei- darf der Blick des Fahrers nur kurz auf rend der Fahrt dies, wenn mittels Verkehrszeichen eine chen 244.1) gilt auch für Radfahrer dem Gerät verweilen, soweit es die ganz auf Musik Geschwindigkeitsbegrenzung angeord- Tempo 30. Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetter- zu verzichten. 16 | Fahrradfahren – aber richtig! Fahrradfahren – aber richtig! | 17
Bußgelder und Punkte Auch Radfahrer können Punkte in Flensburg bekommen. Verstoß Regelsatz Fahrrad ohne Klingel 15 Euro Freihändig ein Fahrrad geführt 5 Euro Nebeneinander Fahrrad gefahren und andere behindert 20 Euro Beförderung eines Kindes auf dem Fahrrad ohne vorgeschriebene 5 Euro Sicherheitsvorrichtung Beförderung einer Person über 7 Jahre auf einem einsitzigen Fahrrad 5 Euro Benutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung 55 Euro Fahrradfahren mit Kopfhörer unter Beeinträchtigung des Gehörs 10 Euro Rote Ampel nicht beachtet 60 Euro, 1 Punkt Ampel nicht beachtet, Rotphase dauerte länger als 1 Sekunde 100 Euro, 1 Punkt Überqueren eines Bahnübergangs trotz geschlossener Schranke 350 Euro, 1 Punkt Fußgängervorrang an Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) missachtet 40 Euro Gefährdung eines Kindes, Hilfsbedürftigen oder älteren Menschen 40 Euro Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden 20 Euro oder betriebsbereit Vorgeschriebene Bremsen nicht vorhanden oder betriebsbereit 10 Euro Sich mit Fahrrad an ein fahrendes Fahrzeug gehängt 5 Euro Verband Gekennzeichneten Radweg nicht benutzt 20 Euro Radweg in nicht zulässiger Richtung befahren 20 Euro Ein geschlossener Verband ist eine Gleiches gilt wenn z.B. der erste Rad- Fahrbahn, Radweg oder Seitenstreifen nicht vorschriftsmäßig benutzt 15 Euro nach außen erkennbare geordnete Per- fahrer des Verbands eine Ampel bei Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot durch Nichtbenutzung der 15 Euro sonen- oder Fahrzeugkolonne mit ein- Grün passiert hat. Dann dürfen die rest- rechten Fahrbahnseite heitlicher Führung, Kennzeichnung und lichen Radfahrer sogar bei inzwischen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot durch Nichtbenutzung eines 15 Euro Bewegung in gleicher Richtung, Ge- rotem Lichtzeichen folgen. Erforderlich markierten Seitenstreifens als Radfahrer schwindigkeit und gleichen Mindestab- ist eine Personengruppe von mehr als Als Radfahrer nicht für Radfahrer freigegebenen 15 Euro ständen. Rechtlich gesehen wird der 15 Radfahrern. Radfahrer dürfen im Fußgängerbereich befahren oder Verkehrsverbot ADAC e. V. Stand 10/2017 Verband als einzelner Verkehrsteilneh- Verband nebeneinander fahren. Eine nicht beachtet (Zeichen 239, 242.1) mer angesehen. Dies hat zur Folge, einheitliche Kennzeichnung aller betei- Als Radfahrer Verbot der Einfahrt missachtet 20 Euro dass auch ein Vorfahrtsberechtigter, der ligten Radfahrer ist – anders als bei (Zeichen 267) sich nachträglich der Kreuzung nähert, sonstigen Verbänden – nicht erforder- dem bereits vor ihm eingefahrenen lich. Der Zweck des Verbands ist zudem Mangelnde Rücksichtnahme auf Fußgänger auf gemeinsamen 15 Euro Verband Durchfahrt gewähren muss. unerheblich. Rad-/Gehweg 18 | Fahrradfahren – aber richtig! Fahrradfahren – aber richtig! | 19
Alkohol und Drogen Bei einer Blutalkoholkonzentration von Radfahrverbot ausgesprochen werden. 1,6 ‰ (sog. absolute Fahruntüchtigkeit) Unterhalb von 1,6 ‰ kann relative Fahr- liegt eine Straftat vor. Dabei werden untüchtigkeit vorliegen. Das bedeutet, 2 Punkte ins Fahreignungsregister ein- dass zur Alkoholisierung Ausfallerschei- getragen. In diesem Bereich wird auch nungen hinzukommen müssen, damit eine Medizinisch-Psychologische-Unter- eine Straftat vorgeworfen werden kann. suchung (MPU) durch die Verwaltungs- behörde angeordnet. Wird keine positive Wer unter Drogeneinfluss Rad fährt, MPU vorgelegt, steht die Entziehung der riskiert eine Strafanzeige und die Fahrerlaubnis bevor. Zudem kann ein Anordnung einer MPU. Pedelec und E-Bike E-Bike Helm E-Bikes, die ohne Tretunterstützung E-Bikes bis 25 km/h sind Mofas, bei Auch wenn das Helmtragen fahren, sind zweirädrige (Klein-) Krafträ- denen eine Helmpflicht besteht. Im Üb- gesetzlich nicht vorgeschrieben der. Je nachdem wie schnell sie sind rigen gilt das zuvor Dargestellte. ist, empfiehlt es sich einen werden sie als Mofa oder Kleinkraftrad Helm zu tragen. Insbesondere eingeordnet. E-Bikes bis 45 km/h entsprechen ei- Kinder sollten immer einen nem Kleinkraftrad und dürfen nur mit Helm tragen. E-Bikes bis 20 km/h sind von der einer Fahrerlaubnis der Klasse AM ge- Helmpflicht für Krafträder befreit. Der fahren werden. Auch hier gilt die Einen Helm-Testbericht des ADAC Fahrer benötigt mindestens eine Mofa- Helmpflicht; Radwege dürfen nicht be- finden Sie unter: prüfbescheinigung, wenn er nach dem fahren werden. 31.03.1965 geboren wurde und nicht www.adac.de/infotestrat/tests/ Inhaber einer Fahrerlaubnis ist. Ein Ver- E-Bikes über 45 km/h sind kaum am fahrrad-ebike-zubehoer/fahrrad- sicherungskennzeichen ist Pflicht. Rad- Markt vertreten und gelten – je nach helme/fahrradhelme_erwachse- wege dürfen nur befahren werden, Leistung – als Leichtkrafträder der Füh- ne_2017/ wenn dies ausnahmsweise durch Zu- rerscheinklasse A1 oder als Motorrä- satzzeichen 1022-11 „Mofa frei“ ge- der der Klasse A. Diese Fahrzeuge sind stattet ist; Radwege außerhalb ge- steuer-, zulassungs- und versicherungs- schlossener Ortschaften dürfen stets pflichtig. befahren werden. 20 | Fahrradfahren – aber richtig! Fahrradfahren – aber richtig! | 21
Pedelec Das Pedelec wird weder ausschließlich durch Muskelkraft noch ausschließlich Typ Höchst- Max. Helm- Fahrerlaub- Versicherungs- Privathaft- Radweg- Alkohol maschinell angetrieben, sondern ist geschwindigkeit Leistung pflicht nispflicht kennzeichen pflicht benutzung eine Kombination beider Antriebsarten. [Km/h] [Watt] (Zu den unterschiedlichen Pedelecs siehe Tabelle) „Pedelec“ 0 ohne Treten, 250 Nein Nein Nein Mitversichert Ja Absolute ohne Anfahrhilfe 25 mit Treten Fahruntüchtigkeit Nach der StVZO sind Pedelecs nun den ab 1,6 ‰ Fahrrädern gleichgestellt. „Pedelec“ 6 ohne Treten, 250 Nein Nein Nein Mitversichert Ja Absolute Neuerungen: Seit 01.01.2017 gibt es mit Anfahrhilfe 25 mit Treten Fahruntüchtigkeit ein neues Zusatzzeichen Nr. 1046-13: ab 1,6 ‰ „einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich bei Schnelles 20 ohne Treten, 500 Ja Klasse AM Ja Nein Nein Absolute einer Geschwindigkeit von Pedelec 45 mit Treten Fahruntüchtigkeit mehr als 25 km/h selbst- ab 1,1 ‰ tätig abschaltet.“ E-Bike 20 ohne Treten 500 Nein Mofa-Prüfbe- Ja Nein Nur, wenn Absolute Mit diesem Zusatzzeichen können inner- bis 20 km/h scheinigung* für E-Bike Fahruntüchtigkeit orts Radwege auch für E-Bikes freigege- freigegeben. ab 1,1 ‰ ben werden. Sonst dürfen Radwege nur außerhalb geschlossener Ortschaften E-Bike 25 ohne Treten 1000 Ja Mofa- Ja Nein Nur, wenn Absolute benutzt werden. Wer mit seinem schnel- bis 25 km/h Prüfbescheini- für E-Bike Fahruntüchtigkeit len Pedelec oder E-Bike den Radweg be- gung* freigegeben ab 1,1 ‰ nutzt, riskiert eine Geldbuße. E-Bike 45 ohne Treten 4000 Ja Klasse AM Ja Nein Nein Absolute bis 45 km/h Fahruntüchtigkeit ab 1,1 ‰ * Erforderlich, wenn Fahrer nach dem 31.03.1965 ADAC, Juristische Zentrale, München geboren wurde und nicht Inhaber einer Fahrer- Stand: Oktober 2017 laubnis ist. 22 | Fahrradfahren – aber richtig! Fahrradfahren – aber richtig! | 23
Haftung und Versicherung Fahren ohne Helm Eine gesetzliche Helmpflicht existiert sportlich ambitionierte Schnelligkeit, nicht. Die obergerichtliche Rechtspre- so wird eine Mithaftung bejaht, wenn chung hat entschieden, dass sich dies der Radfahrer keinen Helm trägt. grundsätzlich auch nicht negativ auf die Schuldfrage bei einem unverschul- Wer ein schnelles Pedelec fährt, ohne deten Unfall auswirkt. einen Helm zu tragen, den kann bei ei- nem unverschuldeten Unfall ein Mitver- Wird hingegen das Radfahren als Sport schulden in Höhe von 50 % treffen. betrieben und geht es dabei gerade um Unfall zwischen Radfahrer und anderem Verkehrsteilnehmer Neben den Fußgängern sind Radfahrer In Ausnahmefällen, beispielsweise schwächere Verkehrsteilnehmer als wenn ein Radfahrer mit überhöhter Ge- Kraftfahrzeugführer. Daher kann es schwindigkeit auf dem Gehweg fährt, grundsätzlich zu einem Mitverschulden kommt es unter Umständen zu einer der an einem Unfall beteiligten Ver- alleinigen Haftung des Radfahrers, kehrsteilnehmer kommen. Kommt es ohne ein Mitverschulden des Kfz-Füh- beispielsweise auf dem Gehweg zu ei- rers. Der Kfz-Halter muss sich regelmä- nem Unfall zwischen Fußgänger und ßig ein Verschulden des Kfz-Führers zu- Radfahrer, trifft den Radfahrer in der rechnen lassen. Versicherung Regel eine alleinige Haftung. Radfahrer sollten eine private Haft- men eventuell spezielle Versicherungen Ist ein Kfz beteiligt, kommt es in der pflichtversicherung abschließen. für den Schaden am eigenen Fahrrad Regel bei einem unverschuldeten Ver- auf. Für ein schnelles Pedelec oder E- kehrsunfall zu einer Mithaftung in Höhe Gegen Diebstahl schützt gegebenen- Bike sollte eine Teilkaskoversicherung der Betriebsgefahr (meist 25 %). falls die Hausratversicherung. Bei ei- abgeschlossen werden, um diese vor nem selbst verursachten Unfall kom- Verlust durch Diebstahl abzusichern. 24 | Fahrradfahren – aber richtig! Fahrradfahren – aber richtig! | 25
Ausstattung und Ladung Ausrüstung 10 3 4 7 2 1 5 Beleuchtung 6 Das Fahrrad muss entweder mit: Die Festlegung einer bestimmten Span- K einer Lichtmaschine oder nung der Beleuchtung (früher: Nennleis- K einer Batterie oder tung mindestens 3 W und Nennspan- K einem wieder aufladbaren nung von 6 V) wird nun fallengelassen. Energiespeicher oder K einer Kombination daraus als Energiequelle 8 9 8 ausgerüstet sein. 1 Vorderrad-Bremse 5 rotes Rücklicht 8 gelbe Speichenreflektoren Lichttechnische Einrichtungen 2 Hinterrad-Bremse 6 roter Rückstrahler 9 gelbe Rückstrahler 3 Scheinwerfer (meist mit Rücklicht kombiniert) 10 hell tönende Glocke 4 Weißer Frontreflektor 7 zusätzlich großer Als lichttechnischen Einrichtungen gel- Scheinwerfer, Leuchten und deren (darf auch im Scheinwerfer sein) roter Rückstrahler ten Leuchtstoffe und rückstrahlende Energiequelle dürfen abnehmbar sein, Mittel. Die lichttechnischen Einrichtun- müssen jedoch während der Dämme- gen müssen vorschriftsgemäß und rung, bei Dunkelheit oder wenn die Fahrradbegriff nach der StVZO während ihres Betriebes Sichtverhältnisse es sonst erfordern, K fest angebracht, angebracht werden. Nach der StVZO ist ein Fahrrad ein angetrieben wird. Nach dem Gesetz K gegen unabsichtliches Verstellen Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, sind die meisten Pedelecs dem Fahr- unter normalen Betriebsbedingungen Die generelle Mitführpflicht für ab- das ausschließlich durch die Muskel- rad nun gleichgestellt. gesichert sowie nehmbare Beleuchtung ist nicht mehr kraft auf ihm befindlicher Personen mit K ständig einsatzbereit sein enthalten, nur bei entsprechenden Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln und sie dürfen nicht verdeckt sein. Lichtverhältnissen ist sie anzubringen. 26 | Fahrradfahren – aber richtig! Fahrradfahren – aber richtig! | 27
reflektierenden weißen Streifen an den tierend oder mit Speichenhülsen an je- Reifen oder Felgen oder in den Spei- der Speiche, oder chen des Vorderrades und des Hinter- K mindestens zwei um 180 Grad ver- rades oder setzt angebrachten, nach der Seite KS peichen an jedem Rad, alle Speichen wirkenden gelben Speichenrückstrah- entweder vollständig weiß retroreflek- lern kenntlich gemacht sein. Ausstattung Fahrradpedale Scheinwerfer Fahrradpedale müssen mit nach vorn Rückstrahlern ausgerüstet sein. und nach hinten wirkenden gelben Fahrräder müssen mit einem oder wahlwei- Der Begriff „Abblendlicht“ wurde neu auf- se zwei Scheinwerfern für weißes Abblend- genommen, denn Scheinwerfer dürfen nun licht ausgerüstet sein. Der Scheinwerfer zusätzlich mit Tagfahr- und Fernlicht ausge- Fahrtrichtungsanzeiger / „Blinker“ muss so eingestellt sein, dass er andere rüstet sein. Verkehrsteilnehmer nicht blendet. Neuerdings ist auch die Möglichkeit des Fahrers konstruktionsbedingt ganz einer Verwendung von Fahrtrichtungs- oder teilweise verdeckt wird, erlaubt. anzeigern für bestimmte Fahrräder Rotes Rücklicht vorgesehen. Bei der Verwendung einer Lichtmaschine Fahrtrichtungsanzeiger sind nun an mehr- müssen beide Einheiten, also Scheinwer- Fahrräder müssen an der Rückseite mit Der zusätzliche zweite Rückstrahler entfällt. spurigen Fahrrädern oder solchen mit ei- fer und Schlussleuchte, gemeinsam ein- mindestens Schlussleuchten können nun zusätzlich nem Aufbau, bei denen das Handzeichen schaltbar sein. K einer Schlussleuchte für rotes Licht, mit einer Bremslichtfunktion ausgerüs- K und einem roten nicht dreieckigen tet sein. Rückstrahler der Kategorie „Z“ Scheinwerfer sowie Schlussleuchten Beleuchtung an Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung (Pedelec) ausgerüstet sein. dürfen nicht blinken. Bei Fahrrädern mit elektrischer Tretun- zwei Stunden gewährleistet ist oder terstützung (Pedelec) kann die Versor- K der Antriebsmotor als Lichtmaschine Speichen und Reflektoren gung der Beleuchtungsanlage über eine übergangsweise benutzt werden kann, Kopplung an den Energiespeicher für um auch weiterhin die Lichtanlage mit Für gute Sichtbarkeit von der Seite sind ten sind vorgeschrieben. den Antrieb erfolgen, wenn Strom zu versorgen. wahlweise Reflektorstreifen oder gelbe K nach entladungsbedingter Abschaltung Speichenreflektoren (jeweils zwei pro Rad) Die Längsseiten eines Fahrrades müssen des Unterstützungsantriebs noch eine Achtung: Diese Regelung gilt nicht für vorgeschrieben. Auch ein weißer Reflektor nach jeder Seite mit ununterbrochene Stromversorgung der Fahrräder, die vor dem 01. Januar 2019 vorne und ein roter Großrückstrahler hin- K ringförmig zusammenhängenden retro- Beleuchtungsanlage über mindestens in Verkehr gebracht werden. 28 | Fahrradfahren – aber richtig! Fahrradfahren – aber richtig! | 29
Kinderbeförderung Kindersitz Nur Kinder unter sieben Jahren dürfen der Kinder in die Speichen geraten in speziellen Kindersitzen mitgenom- können. men werden. Dabei muss der Radfah- rer mindestens 16 Jahre alt sein. Das Empfehlung: Den Kindersitz sollten Sie Kind sollte zudem einen Helm tragen am besten hinter dem Sattel in Fahrt- Beleuchtung an Fahrradanhängern und angeschnallt werden. Weiterhin richtung anbringen. Dadurch wird Ihre ist nach dem Gesetz erforderlich, dass Sicht und die Lenkung nicht behindert. Auch an Fahrradanhängern dürfen nach Abstand von 200 mm zur Außenkante. eine Speichenabdeckung abgebracht Zudem wird das Kind bei einem Sturz der neuen Vorschrift nur die vorgeschrie- wird, um zu verhindern, dass die Füße weniger gefährdet. benen und bauartgenehmigten lichttech- Nach beiden Seiten benötigen sie: nischen Einrichtungen angebracht sein. K ringförmig zusammenhängenden ret- roreflektierenden weißen Streifen an Fahrradanhänger Nach vorne müssen die Anhänger Reifen oder Felgen oder Rädern oder folgende Beleuchtungen haben: K weiß retroreflektierenden Speichen In Anhängern dürfen maximal zwei K Bei einer Breite von mehr als 600 mm oder Speichenhülsen an jedem Rad Kinder unter sieben Jahren von min- einen paarweise angebauten weißen oder destens 16 Jahre alten Begleitern mit- Rückstrahler mit einer maximalen K mindestens zwei um 180 Grad ver- genommen werden. Sie sollten im An- Abstand von 200 mm zur Außenkante. setzt angebrachten, nach der Seite hänger angeschnallt werden und einen K Bei einer Breite des Anhängers von mehr wirkenden gelben Speichenrückstrah- Helm tragen. als 1000 mm zusätzlich eine Leuchte für lern den Speichen jedes Rades. weißes Licht auf der linken Seite. Achtung: Diese Vorgaben gelten nicht Kinder mit Behinderung Nach hinten wirkend müssen die für Fahrradanhänger, die vor dem 1. Ja- Anhänger ausgestattet sein: nuar 2018 in Verkehr gebracht wurden. Ein behindertes Kind kann auch über K mit einer Schlussleuchte für rotes Licht das siebte Lebensjahr hinaus im geeig- auf der linken Seite, falls mehr als 50 % Rennrad neten Kindersitz oder Anhänger mitge- der sichtbaren leuchtenden Fläche der nommen werden. Schlussleuchte des Fahrrades durch Für die Beleuchtung von Rennrädern gibt den Anhänger verdeckt wird. es seit der Gesetzesänderung keine ab- K mit zwei roten Rückstrahlern der weichenden Regelungen mehr. Alle Fahrrä- Kategorie „Z“ mit einem maximalen der werden nun gleich behandelt. 30 | Fahrradfahren – aber richtig! Fahrradfahren – aber richtig! | 31
Lastenfahrräder Gerade auf schmalen Radwegen kann es der sowohl mit zwei oder drei Rädern aus- in Bezug auf die meist sehr breiten Las- gestattet sein können. tenfahrrädern zu erheblichen Problemen Für die Mitnahme von Kindern im Lasten- kommen. Unterschiede gibt es auch be- rad gelten die gleichen Vorgaben wie für züglich der Räderanzahl, da Lastenfahrrä- den Transport in einem Anhänger. Heckträger Güterladung Angeboten werden diese Trägersysteme ein Hecktragesystem für Fahrräder das zur Montage auf der Anhängerkupplung so- amtliche Kennzeichen verdeckt wird, muss Mitgenommene Güter dürfen das Fahr- überragen. Das maximale Gewicht er- wie direkt auf die Kofferraum- bzw. Heck- ein sog. Wiederholungskennzeichen ange- zeug maximal um je 40 cm seitlich gibt sich aus den Herstellervorgaben. klappe. Wie die am Markt erhältlichen bracht werden. Dieses muss hinsichtlich Produkte für den Zweiradtransport am Festigkeit und Lesbarkeit normgerecht Heckträger abschneiden, hat der ADAC in sein. Nicht erforderlich ist allerdings, dass Tierbeförderung einem umfassenden Test untersucht auf dem Wiederholungskennzeichen eine (nachzulesen unter www.adac.de/Test / Prüfplakette angebracht wird, sofern diese Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde ge- ist nur zulässig, wenn diese ausreichend Zubehör). Nach der StVZO ist bei der Ver- im ruhenden Verkehr ohne größere Mühen führt werden. Die Beförderung von Tieren gesichert sind (Gurt, Korb etc.). wendung eines Fahrrad-Hecktragesystems auf dem Originalkennzeichen lesbar ist. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere Empfehlung: Die Verwendung eines Heck- grundsätzlich erforderlich. Andernfalls trägers bietet viele Vorteile. Zum einen Transport des Fahrrades droht bei der Verwendung eines Fahrrad- Hecktragesystems das Erlöschen der Be- müssen die Fahrräder nicht auf das Dach gewuchtet werden, wobei das Fahrzeug triebserlaubnis des Fahrzeugs. In der Re- sogar beschädigt werden könnte. Zum an- Fahrräder können auf Trägern am Dach werden. Daneben können Fahrräder auch gel haben hochwertige Trägersysteme deren wird das Fahrzeug dadurch nicht oder Heck an das Fahrzeug angebracht im Fahrzeug selbst transportiert werden. jedoch eine EG-BE (Europäische Betriebs- insgesamt höher, was einen erhöhten Luft- erlaubnis). Dann ist keine Eintragung in widerstand und damit auch höheren Sprit- die Kfz-Papiere erforderlich. Sofern durch verbrauch bedeuten würde. Dachträger Transport im Auto Fahrzeuge und Räder dürfen zusammen Gesamtgewicht des Wagens nicht über- nicht höher als 4 m sein. Achten Sie dar- schritten werden. Das Fahrrad kann auch im Auto trans- jede andere Ladung auch gesichert auf, dass die Dachlast und das zulässige portiert werden. Dann muss es wie werden. 32 | Fahrradfahren – aber richtig! Fahrradfahren – aber richtig! | 33
Kennzeichen Eine Kennzeichnungspflicht für Fahrrä- und E-Bikes vorgesehen: Diese benöti- Auch stürzen will gelernt sein Neuerung: Kinder dürfen seit dem der besteht in Deutschland nicht. Aus- gen ein Versicherungskennzeichen. 14.12.2016 auf dem Gehweg von einem nahmen sind für schnelle Pedelecs Eltern sollen ihren Kindern keine Angst Aufsichtsberechtigten begleitet werden. vor dem Hinfallen machen. Beim Überqueren der Fahrbahn müssen die Kinder und diese auf dem Gehweg Rad fahren lernen – Eltern müssen Vorbild sein begleitende Aufsichtspersonen abstei- gen und schieben. Ist ein baulich von Tipps für Eltern Kinder beobachten die Verhaltenswei- sen der Eltern sehr genau. Daher ist der Fahrbahn getrennter Radweg vorhan- den, dürfen Kinder unter acht Jahren die- die Vorbildfunktion der Eltern sehr sen Radweg benutzen. wichtig, denn Kinder lernen durch Um im Straßenverkehr mit dem Fahrrad sollten immer unter Aufsicht der Eltern Nachahmen. Rücksicht auf andere Alleine unterwegs zurechtzukommen, benötigen Kinder auf Plätzen ohne Verkehr im sogenann- Verkehrsteilnehmer sollte vorgelebt eine Reihe von Fähigkeiten und Fertigkei- ten Schonraum stattfinden. Dem Kind werden. Eltern sollten stets mit gutem Kinder allein Rad fahren zu lassen, emp- ten, die Schritt für Schritt erlernt werden sollte dabei ausreichende Gelegenheit Beispiel vorangehen. fiehlt der ADAC, wenn Eltern absolut si- müssen. gegeben werden, um die sichere Beherr- cher sind, dass das Kind schung des Rades (Gleichgewicht halten, Fahrradhelm K wichtige Verkehrs- und Vorfahrtsregeln Die Kompetenz des Radfahrens kann nur lenken, anhalten, auf- und absteigen) im beherrscht, durch Üben erreicht werden. Dabei ist es sicheren Umfeld zu erlernen. Der ADAC empfiehlt gerade für Kinder das K bremsen, ausweichen und die Klingel wichtig, die Kinder nicht zu überfordern. Tragen eines Fahrradhelms. Eltern sollten betätigen kann Individuelle Fähigkeiten berücksichtigen stets Vorbild sein. K Bewegungen koordinieren kann Früh übt sich K Gefahrensituationen erkennen und vor- Ausschlaggebend ist die individuelle mo- Wo darf und muss ein radelndes Kind in aussehen kann Ein Laufrad bzw. Roller sind ideale Start- torische und sensomotorische Entwick- welchem Alter fahren? K Entfernungen und idealerweise Ge- fahrzeuge zur Schulung des Gleichge- lung des Kindes. Ist es sehr spontan schwindigkeiten grob einschätzen wichtsgefühls. Laufräder, Roller und Kin- und leicht abzulenken, sollte es länger Kinder müssen bis zum achten Lebens- kann derfahrräder sind Spielfahrzeuge und im “Schonraum” trainieren. jahr und können bis zum zehnten Le- K aufmerksam sein und sich auf den sind nicht für die Teilnahme am norma- bensjahr mit dem Fahrrad den Gehweg Straßenverkehr konzentrieren kann len Straßenverkehr zugelassen. Den Blick nach vorne benutzen. Solange die Kinder den Geh- K sich durch vielfältige Reize vom Stra- weg benutzen, müssen sie zum Über- ßenverkehr nicht ablenken lässt Üben im sicheren Umfeld Damit man optimal das Gleichgewicht queren der Straße absteigen und das K die schulische Radfahrausbildung in halten kann, sollen Oberkörper, Kopf und Rad über die Straße schieben. der 3./4. Klasse absolviert hat. Mit Die ersten Übungen auf dem Fahrrad Blick immer in Fahrtrichtung weisen. zunehmender Übung kann dann auch 34 | Fahrradfahren – aber richtig! Fahrradfahren – aber richtig! | 35
der Bereich, in dem das Kind fahren darf, erweitert werden. Ein gemeinsamer Radausflug ist eine gute Gelegenheit zu üben. Falsches Verhalten sollte von den Eltern „ohne erhobenen Zeigefinger“ umgehend korrigiert werden. Eltern soll- ten zudem Kinder auf gefährliche Stellen und sicherere Alternativen aufmerksam machen. Idealerweise bringen Eltern den Kindern bei, Gefahren schon im An- satz zu erkennen. Eltern sollten ihr Kind auch noch beob- Radfahren im Winter achten, wenn es schon älter ist. Tipps Ausstattung des Fahrrades K Profil beachten man bei Bedarf schnell mit beiden K Allgemeine Eigenschaften des Fahr- K Schülerfahrrad ab neun Jahren: Fahr- K Luftdruck verringern, damit Reifen Füssen am Boden steht rades: robust, wartungsarm, vor- rad mit gesetzlicher Beleuchtung und mehr Griff haben K Vorsicht bei schattigen Bereichen, schriftsmäßig ausgestattet Reflektoren, getrennte Vorder- und K Abgefahrene Bremsklötze ersetzen auf Brücken, Waldstücken etc. vor K Spielfahrrad bis acht Jahre: Fahren Rückradbremse; Klingel; Fahren K Besonders umsichtig und voraus- plötzlich auftretenden Vereisungen nur auf dem Gehweg / Schonraum; auch im Straßenverkehr möglich schauend fahren K Fahrten bei Glatteis vermeiden! Beleuchtung nicht vorgeschrieben K Sattel im Winter tiefer stellen damit Richtige Fahrradgröße wählen Beleuchtung K Fahrrad zu groß oder zu klein: Das kann aufrecht sitzend den Lenker be- K Sehen und Gesehen werden! K Bei aufsteckbarer Beleuchtung: Kind kann nicht wirksam treten, sitzt dienen (Richtiger Abstand und Form K Prüfen der gesamten Lichtanlage auf Kapazität der Akkus sinkt bei tiefen unbequem und ist unsicher! des Lenkers) einwandfreie Funktion Temperaturen stark! (Gewärmte) K Richtige Größe: Das Kind sitzt auf K Achtung: ältere Dynamos funktionie- Ersatzakkus mitführen! dem Sattel und kommt mit beiden ren bei Schnee oftmals nur einge- Füßen bequem auf den Boden und schränkt oder gar nicht! 36 | Fahrradfahren – aber richtig! Fahrradfahren – aber richtig! | 37
Bekleidung K Viele Schichten nach Zwiebelprinzip. aktiv), um Schweißtransport zu gewähr- K Keine Baumwoll- oder Naturprodukte, leisten. da diese Wasser sehr gut speichern. K Auf helle Farben und Reflektoren achten Stattdessen 100% Synthetik (atmungs- (gesehen werden!). Gesundheit K Ruhiger Fahrstil: Lungen schonen, gefühlte Temperatur kann deutlich d.h. möglichst wenig kalte Atemluft niedriger liegen als reale: Körpertei- auf den Bronchien. le gut schützen – Hände, Hals, Nie- K Fahrtwind berücksichtigen, d.h. ren … Bereifung K Genau wie beim Auto auf gutes, grobstollige MTB-Bereifung wählen. nicht abgefahrenes Profil achten. K Reifendruck etwas absenken, das K Besteht die Wahl, dann besser gibt mehr Haftung. Spikes Bei Autos laut StVZO verboten, bei Fahrrä- K Die Spikes kommen erst bei Kurven- dern aber erlaubt! fahrt zum Einsatz oder bei schneebe- K Problem: Spikes bieten beste Fahrei- deckter Fahrbahn, wenn Reifen ein- genschaften auf Schnee und Eis, aber sinkt. sehr schlechte Fahreigenschaften auf K Lässt man Luft aus den Reifen (da- trockenem Asphalt (Verlust Kurvenhalt, durch erhalten die Ränder der Laufflä- lange Bremswege). che Bodenkontakt), hat man auch bei K Hersteller entwickeln Reifen, die nur Geradeausfahrt Halt durch die Spikes. am Rand mit Stahlstiften versehen sind. Die Mitte ist ohne Stifte, sodass Und im Frühjahr gilt: Funktionalität, auch bei eisfreier Fahrbahn eine hohe Verkehrstauglichkeit und Sicherheit Haftung garantiert ist. überprüfen. 38 | Fahrradfahren – aber richtig! Fahrradfahren – aber richtig! | 39
ADAC e.V. Juristische Zentrale Bereich Verkehrsrecht Hansastraße 19 80686 München
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