Mutterschutz & Elternzeit - Informationen zum Thema Mutterschutz und Elternzeit Eine Veröffentlichung des Personalrats der Universitätsklinik Tübingen

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Mutterschutz & Elternzeit - Informationen zum Thema Mutterschutz und Elternzeit Eine Veröffentlichung des Personalrats der Universitätsklinik Tübingen
Personalrat Universitätsklinik Tübingen

    Mutterschutz &
    Elternzeit

Informationen zum Thema Mutterschutz und Elternzeit
Eine Veröffentlichung des Personalrats der Universitätsklinik Tübingen

                     Komplett überarbeitete Auflage, Juni 2014

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                                   Personalrat Uniklinik Tübingen
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Mutterschutz & Elternzeit                     Sonderinfo

Inhaltsverzeichnis
Ermutigung………………………………………………………………………………………. Seite 3
Service für Familien: Familien Wegweiser………………………………………………………Seite 3
Link: Tipp für Alleinerziehende…………………………………………………………………..Seite 3
Mutterschutzgesetz
Mitteilungspflicht……………………………………………………………………………….Seite 4
Gestaltung des Arbeitsplatzes…………………………………………………………………….Seite 4
Gefährdungsanalysen …………………………………………………………………………….Seite 5
Beschäftigungsverbote und Schutzfristen………………………………………………………..Seite 5
Infektionsgefahr bei beruflichem Umgang mit Kindern…………………………………………Seite 7
Kündigungsschutz und befristete Arbeitsverträge………………………………………………Seite 8
Stillzeit……………………………………………………………………………………………..Seite 8
Verbot finanzieller Benachteiligung…………………………………………………………….Seite 9
Arbeitsbefreiung für Vorsorgeuntersuchungen………………………………………………….Seite 9
Arbeitsbefreiung für Väter……………………………………………………………………….Seite 9
Mutterschaftsgeld………………………………………………………………………………Seite 10
Elternzeit……………………………………………………………………………………..Seite 11-15
Elterngeld………………………………………………………………….………………….Seite 16-17
Elterngeldrechner……………………………………………………………………………….Seite 16
Kindergeld……………………………………………………………………..………………..Seite 18
Wenn Kinder krank sind………………………………………………………..…………….....Seite 18
Beurlaubung und VBL………………………………………………………………………….Seite 19
Beurlaubung aus familiären Gründen…………………………………………………………..Seite 19
Wiedereinstieg — Leitfaden zum Wiedereinstieg ……………………………………………...Seite 20
Adressen im Überblick……………………………………………………………………….Seite 21-22
Ämterfahrplan………………….. ………………………………………………………………Seite 23

Impressum
Eine Information des
Personalrats der Uniklinik Tübingen,
Otfried-Müller-Str.49, 72074 Tübingen
Telefon:07071-29 - 83647, 85055, Fax: 29 - 51760
e-Mail: personalrat@med.uni-tuebingen.de
Internet: www.medizin.uni-tuebingen.de/Mitarbeiter/Zentrale+Einrichtungen/Personalrat.html
Völlig neu überarbeitete Ausgabe, Juni 2014
An diesem Heft haben mitgearbeitet:
Joahnn Graf, Bärbel Jäger, Sabine Schneiderhan, Gerlinde Strasdeit
ViSdP: Angela Hauser, Personalratsvorsitzende
Unser besonderer Dank gilt den KollegInnen des Personalrats der Uniklinik Freiburg, die uns
ihr Mutterschutzinfo als Vorlage überlassen haben.

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Mutterschutz & Elternzeit                        Sonderinfo

Ermutigung
Mit diesem Sonderinfo gibt der Personalrat einen Überblick über die Rechte der Frauen während
ihrer Schwangerschaft und Mutterschutz sowie der Frauen und Männer während Elternzeit.

Seine Rechte kennen und sie durchsetzen sind aber zwei ganz verschiedene Dinge. Allzu oft ist es
auch bei uns an der Klinik noch so, dass von Vorgesetzten oder auch von Kolleginnen und Kolle-
gen die Einhaltung der Rechte für Schwangere als lästig empfunden wird. So kommen schwangere
Frauen nicht selten unter den moralischen Druck, auf Teile ihrer Rechte zu verzichten. Tun Sie dies
nicht! Bestehen Sie auf Ihrem Recht und wenden Sie sich an den Personalrat, wenn Sie Unterstüt-
zung brauchen.

Selbstbewusstes und selbstverständliches Bestehen auf den Rechten kann ein wichtiger Beitrag sein
zu einer beschwerdefreien und lustvollen Schwangerschaftszeit und einer partnerschaftlichen und
selbstsicheren Mutterschaft bzw. Vaterschaft.

Unser Link-Tipp

Alleinerziehend? So bekommen Sie Hilfe. Nützliche Adressen und Tipps unter:
www.baby-und-familie.de

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Das Mutterschutzgesetz
Für wen gilt das Gesetz?
§1
Dieses Gesetz gilt für alle Frauen, die in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis stehen. An-
sprüche nach dem Mutterschutzgesetz hat jede Frau, unabhängig von Staatszugehörigkeit und
Familienstand, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt ist. Das Gesetz gilt nicht
für Hausfrauen und selbständig tätige Frauen. Der Mutterschutz für Beamtinnen ist in besonderen
beamtenrechtlichen Bestimmungen festgelegt.

Mitteilungspflicht                                      Gestaltung des Arbeitsplatzes
§5                                                      §2
 Sobald eine Arbeitnehmerin erfährt, dass sie           Die Arbeitgeberin ist im Rahmen ihrer Fürsorge-
schwanger ist, soll sie der Verwaltung ihre             pflicht verpflichtet, eine werdende oder stillende
Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag                Mutter so zu beschäftigen und ihren Arbeitsplatz
der Niederkunft mitteilen. Nur so können die            - einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und
Schutzbestimmungen von der Klinik eingehal-             Geräte - so einzurichten, dass Mutter und Kind
ten werden. Am Universitätsklinikum verein-             vor Gefahren für Leben und Gesundheit aus-
barte der Personalrat mit                                                        reichend geschützt sind,
dem Klinikumsvorstand,                                                           selbst gegen den Willen
dass die Schwangere ihre                                                         der Schwangeren.
Schwangerschaft und den
voraussichtlichen Ent-                                                                 Bei Arbeiten, die ständi-
bindungstermin Ihrer/                                                                  ges Stehen oder Gehen
Ihrem Vorgesetzten, dem                                                                erfordern, muss eine Sitz-
Geschäftsbereich Perso-                                                                gelegenheit zum kurzen
nal selbst schriftlich und                                                             Ausruhen bereitstehen.
formlos mitteilt. Ein ge-                                                              Für ständig sitzende Tä-
bührenpflichtiges Attest                                                               tigkeiten muss die Gele-
oder eine Kopie des Mut-                                                               genheit gegeben werden,
terpasses ist nicht not-                                                               diese Arbeit kurz zu un-
wendig. (PR-Info 1/11,                                                                 terbrechen.
S. 12)
                                                                               Der Gesetzgeber hat der
Wenn es zu einer Tot-                                                          Arbeitgeberin eine Geld-
geburt kommt, nachdem der voraussichtliche              buße auferlegt, wenn sie fahrlässig oder vorsätz-
Geburtstermin schon mitgeteilt wurde, ist dies          lich den Vorschriften der Beschäftigungsverbote
auch der Verwaltung mitzuteilen.                        vor und nach der Entbindung
Die Arbeitgeberin ist verpflichtet, dem Regie-
rungspräsidium und dem Betriebsärztlichen               §                den Vorschriften der Stillzeit
Dienst unverzüglich mitzuteilen, dass sie eine          §                den Vorschriften über Mehr–, Sonn– und
werdende Mutter beschäftigt. Weiteren Personen                           Nachtarbeit
darf ohne Zustimmung der werdenden Mutter
die Schwangerschaft nicht bekanntgegeben                zuwiderhandelt. Bei Gefährdung der Arbeitskraft
werden. Im Rahmen der Bekanntgabe ist eine              oder Gesundheit der werdenden Mutter oder
Gefährdungsanalyse zu erstellen, um den größt-          stillenden Mutter droht der Arbeitgeberin sogar
möglichen Schutz für die werdende Mutter und            eine Freiheitsstrafe.
ihr Kind zu gewährleisten.

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Das Mutterschutzgesetz
Gefährdungsanalysen

Um die potentielle Gefährdung von Ihnen und Ihrem Kind zu bewerten und zu
verhindern, ist eine Gefährdungsanalyse Ihres Arbeitsplatzes durchzuführen. Der/
die Vorgesetzte wird mit Ihnen ein Gespräch führen, die Tätigkeiten, Situationen
und Einsatzbereiche, die im Rahmen der Schwangerschaft zu beachten sind, werden
besprochen. Durch die Analyse wird für Sie, für Vorgesetzte und Ihre Kollegen
und Kolleginnen klar, welche Tätigkeiten sie nicht mehr ausüben oder zu welchen
Arbeitszeiten Sie nicht mehr oder nureingeschränkt arbeiten dürfen. Diese Ge-
fährdungsanalyse erhält der Betriebsärztliche Dienst, welcher ggf. berät und prüft,
sowie die Personaladministration und der Personalrat. Ebenso geht ein Exemplar
der Gefährdungsanalyse an das Regierungspräsidium, welches auch das Klinikum
bezüglich der Einhaltung der Mutterschutzrichtlinien überwacht.

Beschäftigungsverbote und Schutzfristen
§3 und §6

Arbeit und Arbeitsplatz dürfen keinesfalls die Gesundheit der Mutter und des Kindes gefährden.
Deshalb darf eine Schwangere den Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden

•      Chemikalien
•      infektiösen Stoffen
•      Strahlen
•      Stäuben
•      Lärm
•      Gefahrstoffen
•      Gasen
•      Dämpfen

nicht ausgesetzt sein. (Gefahrstoffe gemäß GefStoffV). Ausnahmen sind nur möglich, wenn eine
Einwirkung und Schädigung sicher und absolut ausgeschlossen werden kann. Eine werdende Mutter
darf keinen Umgang mit krebserzeugenden, fruchtschädigenden und erbgutverändernden Gefahr-
stoffen haben und diesen Stoffen auch nicht ausgesetzt sein!

                                                    Arbeiten mit diesen teratogenen, mutagenen und
                                                    kanzerogenen Stoffen dürfen auch nicht im gleichen
                                                    Raum verrichtet werden. Für Schwangere sollte der
                                                    Umgang mit hautresorptiven Stoffen grundsätzlich
                                                    ausgeschlossen sein, sofern die Resorption nicht
                                                    sicher vermeidbar (z.B. geschlossene Systeme) ist.
                                                    Eine Infektionsgefährdung durch Patienten oder
                                                    Untersuchungsgut darf nicht bestehen.

                                                    Wo steht`s?
                                                    Informieren Sie sich über die Arbeitsstoffe, mit
                                                    denen Sie umgehen (AGW/MAK-Werte, Gefahren-
                                                    symbole, Infektionsgefährdung, Strahlenbelastung).
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Das Mutterschutzgesetz
Beschäftigungsverbote und Schutzfristen
§3 und §6
Die werdende Mutter darf sechs Wochen vor der           den, wenn sie selbst ausdrücklich erklärt hat, dass
Geburt und im Normalfall acht Wochen danach             sie weiterarbeiten möchte. Diese Entscheidung
nicht arbeiten. Bei Mehrlingen und Frühgeburt           kann sie jederzeit rückgängig machen. Während
zwölf Wochen. Für die Festlegung, dass eine             der Schutzfrist nach der Geburt (8-12 Wochen)
Frühgeburt im medizinischen Sinne vorliegt,             besteht für Mütter ein absolutes Beschäftigungs-
ist ein ärztliches Zeugnis maßgebend. Um eine           verbot. In dieser Zeit dürfen Frauen auch dann
Frühgeburt handelt es sich, wenn das Kind vor           nicht beschäftigt werden, wenn sie dazu bereit
der 37 Schwangerschftswoche geboren wurde.              wären.
                                                                              Das Ende der Schutzfrist
Mütter haben grundsätz-                                                       bedeutet nicht das Ende
lich eine Schutzfrist von                                                     des Mutterschutzes. Ist
mindestens 14 Wochen                                                          eine Frau in den ersten
(sechs Wochen vor und                                                         drei Monaten nach der
8 Wochen nach der Ge-                                                         Entbindung nur bedingt
burt), auch wenn deren                                                        arbeitsfähig geschrieben,
Babys vor dem berechne-                                                       dann darf sie unter Fort-
ten Geburtstermin auf die                                                     zahlung des vollen Entgelts
Welt kommen.                                                                  nur mit solchen Tätigkeiten
•       D.h. es gibt eine                                                     beschäftigt werden, die ihre
Verlängerung der 8-wö-                                                        Leistungsfähigkeit nicht
chigen Schutzfrist nach                                                       übersteigen. Bei Krankheit
der Entbindung um die                                                         hat sie Anspruch auf die in
nicht beanspruchten Tage                                                      einem solchen Fall übliche
vor der Geburt.                                                               Lohn- oder Gehaltsfort-
•       Wird der errech-                                                      zahlung.
nete Geburtstermin über-
schritten, so verkürzt sich                                                   Wenn sich bei den Vorsor-
die Schutzfrist nach der Entbindung nicht. Sie          geuntersuchungen herausstellt, dass Leben und
beträgt ebenfalls acht bzw. zwölf Wochen.               Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet
•       Wenn die Mutter in der Zeit vor der             werden, sofern die Schwangere ihre bisherige
Geburt jedoch „krankgeschrieben“ war, dann              Tätigkeit unverändert fortsetzt, dann kann der/
verkürzt sich die Sechs-Wochen-Frist vor der            die behandelnde Arzt/Ärztin und der Betriebs-
Geburt um die Zeit der „Krankschreibung“.               ärztliche Dienst bestimmte Arbeiten verbieten
                                                        oder einschränken. Der/die Arzt/Ärztin bestätigt
Sechs Wochen vor der Geburt ihres Kindes darf           das Beschäftigungsverbot - auch von einzelnen
die werdende Mutter nur dann beschäftigt wer-           Tätigkeiten schriftlich.

                Beachten Sie:
                Die Fehlzeiten aufgrund mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote und
                Mutterschutzfristen gelten als Beschäftigungszeiten. Auch während dieser Zeiten
                entstehen Urlaubsansprüche. Der Resturlaub aus der Zeit vor den Beschäftigungs-
                verboten ist übertragbar auf das laufende oder nächste Urlaubsjahr.

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Das Mutterschutzgesetz
Weitere Beschäftigungsverbote (u.a. Nacht-, Sonntags– und Mehrarbeit)
§4 und §8
Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden mit:

§      Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von
       mehr als5 kg Gewicht oder gelegentlich Lasten
       von mehr als 10 kg Gewicht ohne Hilfsmittel
       zu heben sind.
§      Arbeiten mit ständigem Stehen mehr als vier
       Stunden täglich ab dem fünften Schwanger
       schaftsmonat.
§      Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich
       strecken oder beugen oder bei denen sie dau
       ernd hocken oder sich gebückt halten müssen.
§      Arbeiten, bei denen Berufserkrankungen entstehen können.
§      Außerdem sind nach Ablauf des dritten Schwangerschaftsmonats Arbeiten auf Beförde­
       rungsmitteln aller Art verboten.
§      Werdende oder stillende Mütter dürfen ferner nicht in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und
       6.00 Uhr arbeiten. An Sonn- und Feiertagen dürfen sie nur beschäftigt werden, wenn ihnen
       in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im An
       schluss an eine Nachtruhe gewährt wird.
§      Sie dürfen höchstens 8 1/2 Stunden täglich und dabei nicht mehr als 90 Stunden in der
       Doppelwoche arbeiten.

Werdende oder stillende Mütter unter 18 Jahren dürfen täglich nur bis zu 8 Stunden und dabei
nicht mehr als 80 Stunden in der Doppelwoche arbeiten. Für Jugendliche gelten darüber hinaus
Sonderre­gelungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Auch handelt es sich bei den Beschäftigungsverboten um keine abschließende Auflistung. Aus-
nahmeregelungen kann lediglich das Regierungspräsidium gemäß § 8 Abs. 6 genehmigen, auf per-
sönlichen Antrag der werdenden Mutter (z.B. Spätdienstdauer nach 20 Uhr in geringem Umfang).

Sollten Sie Fragen haben, sich unsicher fühlen oder kommt es an Ihrem Arbeitsplatz zu Unklarheiten,
dann melden Sie sich am besten beim Personalrat (Tel. 29 - 85055, 83647).

Infektionsgefahr bei beruflichem Umgang mit Kindern

Zu diesem Thema gibt es ein Merkblatt „Werdende Mütter im Krankenhaus“ vom
Regierungspräsidium Baden-Württemberg, Fachgruppe Mutterschutz. Das Merk-
blatt kann unter
www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16416/
heruntergeladen werden.

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Das Mutterschutzgesetz
Kündigungsschutz und befristete Arbeitsverträge
§9 und §10
Die werdende Mutter steht unter einem beson-                barten Zeit oder Erreichen des Zwecks auch bei
deren Kündigungsschutz. Die Arbeitgeberin                   Schwangerschaft, während der Schutzfrist nach
darf einer Schwangeren bis zum Ablauf von vier              der Entbindung und in Elternzeit.
Monaten nach der Entbindung nicht kündigen.                 Verlängert die Arbeitgeberseite alle gleich liegen-
Voraussetzung: Der Arbeitgeberin muss die                   den befristeten Arbeitsverhältnisse und beruft
Schwangerschaft bekannt gewesen sein. Eine                  sich nur der werdenden Mutter gegenüber auf
Kündigung ist unwirksam, wenn die zu Kündi-                 den Fristablauf, könnte das eine unmittelbare
gende innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt                 Diskriminierung der werdenden Mutter und
der Kündigung der Arbeitgeberin das Bestehen                damit unzulässig sein.
einer Schwangerschaft mitteilt.
                                                                                  Berufsausbildungsverhältnisse
Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf-                                      sind in der Regel befristete
grund des Auslaufens eines befristeten Arbeits-                                    Beschäftigungsverhältnisse. Sie
vertrags ist hiervon nicht berührt.                                               enden mit Ablauf der vertraglich
Während der Schwangerschaft und während                                       vereinbarten Ausbildungszeit oder
der Schutzfristen nach der Geburt ist                                          – bei vorzeitigem Bestehen der Ab-
eine Frau nicht an die tariflichen Kün-                                        schlussprüfung – mit Bekanntgabe
digungsfristen gebunden. Sie kann                                              des Prüfungsergebnisses. Dies gilt
ohne Einhaltung einer Frist (also                                              auch bei Schwangerschaft.
fristlos) zum Ende der Schutz-                                                   Die Auszubildende kann aber
frist nach der Geburt (8 Wo-                                                      vor der Abschlussprüfung bean-
chen, bei Mehrlingsgeburten                                                       tragen, dass die Ausbildungszeit
12 Wochen) das Arbeitsver-                                                       verlängert wird, wenn die Verlän-
hältnis kündigen. Nur wer                                                    gerung z.B. wegen Fehlzeiten durch die
im Anschluss an die                                                          Schwangerschaft erforderlich ist, um
Schutzfristen Erzie-                                                               das Ausbildungsziel zu erreichen.
hungsurlaub nimmt,
muss Fristen beachten.
Hat eine Frau das Arbeitsverhältnis zum Ende                Stillzeit
der Schutzfrist gekündigt und kehrt sie dann in-            §7
nerhalb eines Jahres nach der Entbindung an den
Arbeitsplatz zurück, so gilt das Arbeitsverhältnis          Eine Mutter, die ihr Kind stillt, kann nach
hinsichtlich der Betriebs- oder Berufszugehö-               Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit "Stillpausen"
rigkeit als nicht unterbrochen. Voraussetzung               verlangen. Gewährt werden muss die zum Stil-
ist, dass sie in der Zwischenzeit nicht in einem            len erforderliche Zeit, mind. aber 2x eine halbe
anderen Betrieb gearbeitet hat. Der Betrieb ist al-         Stunde oder 1x eine Stunde pro Tag (bei einer
lerdings nicht zur Wiedereinstellung verpflichtet           Arbeitszeit von 8 Std. tägl.). Hierdurch darf kein
                                                            Verdienstausfall entstehen. Die Stillzeit darf auch
Frauen, die befristete Arbeitsverträge abge-                nicht von der Mutter vor- oder nachgearbeitet
schlossen haben, fallen während der Schwan-                 werden und nicht auf festgesetzte Ruhepausen
gerschaft und einige Zeit nach der Entbindung               angerechnet werden. Wenn in der Nähe der Ar-
unter das Mutterschutzgesetz, solange das be-               beitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist,
fristete Arbeitsverhältnis besteht. Ein befristetes         so ist einmal eine Stillzeit von mind. 90 Minuten
Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der verein-              zu gewähren.
                                                        8
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Mutterschutz & Elternzeit - Informationen zum Thema Mutterschutz und Elternzeit Eine Veröffentlichung des Personalrats der Universitätsklinik Tübingen
Mutterschutz & Elternzeit                                Sonderinfo

Das Mutterschutzgesetz
Verbot finanzieller Benachteiligung                          Voraussetzung ist allerdings, dass diese Untersu-
§11                                                          chungen nur während der Arbeitszeit möglich
                                                             sind.
Wenn die werdende oder stillende Mutter
wegen eines Beschäftigungsverbotes teilweise                 Arbeitsbefreiung für Väter
oder völlig mit der Arbeit aussetzen oder die                §26 TV-UK
Beschäftigungs- oder Entlohnungsart wechseln
                                                             Der Arbeitnehmer hat bei der Niederkunft seiner
muss, dann ist ihr der Durchschnittsverdienst
                                                             Ehefrau Anspruch auf einen Tag Arbeitsbefrei-
der letzten dreizehn Wochen bzw. der letzten
                                                             ung unter Fortzahlung der Bezüge.
drei Monate vor Beginn desjenigen Monats, in
dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter-
                                                             §26 Arbeitsbefreiung
zuzahlen. Hat also z.B. eine Krankenschwester
                                                             (1a) Niederkunft der Ehefrau oder der Le-
auch regelmäßig im Nachtdienst gearbeitet, so
                                                             benspartnerin im Sinne des LPartG,
müssen ihr die durchschnittlichen Zuschläge für
die Nachtdienste während der Schwangerschaft
                                                             Dieser Tag muss nicht der Tag der Geburt sein,
weitergezahlt werden.
                                                             aber in zeitlicher Nähe.
Die entsprechende Ausgleichszahlung ist bei
der Verwaltung zu beantragen - bei Ihrer/Ihrem
                                                             Der Antrag kann auf dem Formular für Arbeits-
Sachbearbeiter/in. Dies gilt selbstverständlich
                                                             befreiung gestellt werden.
auch für Aushilfen (450€ Beschäftigte)
                                                             Dieses finden Sie auf der Formularplatt-
                                                             form im Intranet unter: medizin.uni-tuebin-
Arbeitsbefreiung für                                         gen.de/Mitarbeiter/Leitung+und+Verwaltung/
Vorsorgeuntersuchung                                         Verwaltung+des+Klinikums/Personal/Formulare.
§16
Die Klinik hat eine werdende Mutter für ärzt-
liche Untersuchungen im Rahmen der Mutter-
schaftsvorsorge jederzeit von der Arbeit freizu-
stellen, und zwar ohne Entgeltausfall.

Auskunft und Rat über das Mutterschutzgesetz so-
wie Hilfe bei Fragen erhalten Sie neben den Stellen
am Universitätsklinikum Tübingen (Personalrat
und Beauftragte für Chancengleichheit) auch
beim Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend unter der Tel: 030/ 20179130,
Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9-18 Uhr .
E-Mail: info@bmfsfjservice.bund.de
                                                                                                  html
  Unser Link-Tipp

  Informationen, Merkblätter und Antragsformulare rund um den Mutterschutz
  finden Sie unter anderem auf folgenden Seiten im Internet:

  www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1191861/index.html
  www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie.html
  www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16416/
                                                       9
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Mutterschutz & Elternzeit                               Sonderinfo

Das Mutterschutzgesetz
Mutterschaftsgeld
§13 und §14

Während der Schutzfristen (sechs Wochen vor                die Differenz als Zuschuss dazuzahlen. Erhö-
und acht bzw. zwölf Wochen nach der Entbin-                hungen des Arbeitsentgelts, die in die Zeit des
dung oder geänderte Schutzfrist aufgrund einer             Mutterschutzes fallen und nicht vorübergehend
Frühgeburt) hat eine Frau - bis auf bestimmte              sind, müssen mit einbezogen werden; z.B. Stu-
Ausnahmen - keinen Verdienstausfall.                       fenaufstiege, Lohnerhöhungen etc.
Wenn sie in der gesetzlichen Krankenversiche-              Mutterschaftsgeld muss beantragt werden. Ar-
rung versichert ist, erhält sie von ihrer Kranken-         beitnehmerinnen, die Mitglied einer gesetzlichen
kasse Mutterschaftsgeld. Es beträgt bis zu 13 Euro         Krankenkasse sind, richten den Antrag an ihre
pro Tag, wenn bei Beginn der Sechs-Wochen-                 Krankenkassen. Damit Sie das Geld rechtzei-
Schutzfrist vor der Entbindung ein Arbeits-                tig erhalten, sollte der Antrag vor Beginn der
oder Heimarbeitsverhältnis besteht oder das                Mutterschutzfrist eingereicht werden. Legen
Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft              Sie diesem Antrag eine Bescheinigung über den
von dem/der Arbeit­geber/in zulässig aufgelöst             voraussichtlichen Zeitpunkt der Entbindung
worden ist und in der Zeit zwischen dem 10.                bei. Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mit-
und 4. Monat (einschließlich dieser Monate) vor            glied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (z.B.
der Entbindung für mindestens zwölf Wochen                 privat krankenversicherte oder in gesetzlicher
Versicherungspflicht oder ein Arbeitsverhältnis            Krankenversicherung familienversicherte Frau-
bestanden hat.                                             en), erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe von
                                                           insgesamt höchstens 210€. Zuständig hierfür ist
Liegt der durchschnittliche Nettoverdienst der             das Bundesversicherungsamt (Mutterschafts-
Kollegin in den letzten dreizehn Wochen bzw.               geldstelle). Adresse: Friedrich-Ebert-Allee 38,
den letzten drei Monaten vor Beginn der Schutz-            53113 Bonn, Tel: 0228/ 619-1888
frist über dem Betrag an Mutterschaftsgeld, das            Informationen und Antragsformulare:
die Krankenkasse zahlt, dann muss die Klinik               www.mutterschaftsgeld.de

Überblick
Mitglieder der gesetzlichen         Arbeitnehmerin: pro Tag bis 13€ Mutterschaftsgeld von der
Krankenversicherung mit Kran-       Krankenkasse plus Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Diffe-
kengeldanspruch (z.B. Arbeits-      renz um durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt. Arbeitslose
nehmerinnen und Arbeitslose)        Frauen: Mutterschaftsgeld in Höhe der bisherigen Zahlung.
Mitglieder der gesetzlichen
Krankenversicherung ohne            In der Regel pro Tag bis 13€ Mutterschaftsgeld von der Kran-
Krankengeldanspruch (z.B. Stu-      kenkasse plus Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Differenz
dentinnen) mit einer geringfügi-    zwischen 13€ und dem durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt.
gen Beschäftigung
In der gesetzlichen Krankenver-     Mutterschaftsgeld von einmalig bis zu 210€ durch das Bun-
sicherung familienversicherte       desversicherungsamt plus Arbeitgeberzuschuss in Höhe der
Frauen mit einer geringfügigen      Differenz zwischen 13€ und dem durchschnittlichen Netto-
Beschäftigung                       arbeitsentgelt.
Frauen, deren Arbeitsverhältnis
während der Schwangerschaft         Pro Tag bis 13€ Mutterschaftsgeld; der Arbeitgeberzuschuss
vom Arbeitgeber zulässig auf-       wird diesen Frauen von der Krankenkasse oder dem Bundes-
gelöst wurde.                       versicherungsamt gezahlt.

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                                           Personalrat Uniklinik Tübingen
Mutterschutz & Elternzeit                                Sonderinfo

Elternzeit
Wer hat Anspruch auf Elternzeit?
Einen Anspruch auf Elternzeit haben Mütter
und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Voraussetzungen für den Anspruch sind, dass das
Kind mit Ihnen im selben Haushalt lebt, sie es
überwiegend selbst betreuen und nicht mehr als
30 Stunden durchschnittlich in der Woche arbei-
ten. Elternzeit kann in jedem Arbeitsverhältnis
genommen werden, also auch bei befristeten
Verträgen (siehe hierzu Abschnitt „Was ist mit
befristeten Arbeitsverträgen?“) und bei gering-
fügigen Beschäftigungen (450Euro).
                                                           Wie und wann muss die Elternzeit
Beginn und Dauer der Elternzeit                            angemeldet werden?
                                                           Die Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor
Die Elternzeit beginnt für die Mutter frühestens
                                                           dem beabsichtigten Termin bei der Verwaltung
nach Ablauf der Mutterschutzfrist nach der Ge-
                                                           angemeldet werden. Dies geschieht schriftlich.
burt. Der Vater hat Anspruch auf Elternzeit ab
                                                           Gleichzeitig ist zu erklären, für welchen Zeit-
der Geburt. Elternzeit muss nicht im Anschluss
                                                           raum oder für welche Zeiträume Elternzeit in
an die Mutterschutzfrist genommen werden,
                                                           Anspruch genommen werden soll. Die ersten
sondern kann auch später beginnen, z.B. wenn
                                                           zwei Jahre müssen angegeben werden. Die Ver-
die Arbeitnehmerin nach Ablauf der Mutter-
                                                           waltung ist verpflichtet, Elternzeit zu gewähren.
schutzfrist noch arbeitsunfähig ist.
                                                           Elternzeit kann bis auf wenige Ausnahmen nur
                                                           mit Zustimmung der Arbeitgeberin vorzeitig
Die Elternzeit endet, wenn das Kind 3 Jahre alt
                                                           beendet werden. Eine Vereinbarung der Ar-
ist. Bei einem angenommenen Kind und bei
                                                           beitgeberin mit der Arbeitnehmerin bzw. dem
einem Kind in Adoptionspflege kann Elternzeit
                                                           Arbeitnehmer, Elternzeit nicht in Anspruch zu
von insgesamt 3 Jahren ab der Inobhutnahme,
                                                           nehmen, ist unwirksam. Die Arbeitgeberseite hat
längstens bis zur Vollendung des achten Lebens-
                                                           die Elternzeit außerdem zu bescheinigen.
jahres des Kindes genommen werden.
Bis zur Vollendung des achten Lebensjahres                 Das Formblatt zur Beantragung der El-
des Kindes kann ein Jahr Elternzeit aufgehoben             ternzeit erhalten Sie über das Formul-
werden. Die Arbeitgeberin muss damit allerdings            arcenter des UKT: www.medizin.uni-tuebin-
einverstanden sein.                                        gen.de/Mitarbeiter/Leitung+und+Verwaltung/
Vorsicht bei Stellenwechsel, eine neue Arbeitge-           Verwaltung+des+Klinikums/Personal/Formulare.html
berin ist nicht an die Zusage der alten gebunden.           oder beim Geschäftsbereich Personal.

  Elternzeit können beide in Anspruch nehmen

  Beide Elternteile können gemeinsam oder getrennt Elternzeit nehmen. Es ist mög-
  lich, dass beide bis zum 3. Geburtstag des Kindes gemeinsam Elternzeit beantragen.
  Hierbei ist zu beachten, dass die Elternzeit nur in vier Zeitabschnitte aufgeteilt
  werden kann und beim Erstantrag die ersten zwei Jahre verplant werden müssen

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                                          Personalrat Uniklinik Tübingen
Mutterschutz & Elternzeit                                Sonderinfo

Elternzeit
Was ist mit befristeten Arbeitsverträgen?
Befristete Verträge verlängern sich durch die            (5) Die jeweilige Dauer eines befristeten Ar-
Elternzeit nicht.                                        beitsvertrages nach Absatz 1 verlängert sich im
Ausnahmen bestehen bei Verträgen wissen-                 Einverständnis mit der Mitarbeiterin oder dem
schaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter            Mitarbeiter auch bei einer
nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz bzw.            Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem
bei Verträgen, die bis zum 17. April 2007 auf            BEEG und eines Beschäftigungsverbots nach
der Basis des Hochschulrahmengesetzes (HRG)              dem MuSchuG in dem Umfang, in dem eine
abgeschlossen wurden.                                    Erwerbstätigkeit nicht erfolgt ist.

Hier gilt §2 Abs.5 Satz                                                           Auf Berufsbildungszei-
1 Nr. 3 Des Wissen-                                                               ten wird die Elternzeit
schaftzeitvertragsge-                                                             nicht angerechnet. Das
setz (WissZeitVG), in                                                             bedeutet, dass sich die
welchem steht::                                                                   vereinbarten Ausbil-
 (1)Die Befristung von                                                            dungszeiten automa-
Arbeitsverträgen von                                                              tisch um die Elternzeit
Personal, das nicht pro-                                                          verlängern. Vor Antritt
moviert ist, ist bis zu                                                           der Elternzeit sollten
einer Dauer von sechs                                                             Sie mit der Schullei-
Jahren zulässig, im me-                                                           tung bzw. Ihrer/Ihrem
dizinischen Bereich bis                                                           Ausbilder/in Kontakt
zu einer Dauer von 9                                                              treten, um evt. Ihr Aus-
Jahren.Die zulässige                                                              bildungsverhältnis zu
Befristungsdauer ver-                                                             verlängern.
längert sich bei Betreu-
ung eines oder mehrere Kinder unter 18 Jahren            Für Ärzte/Ärztinnen in der Weiterbildung kann
um zwei Jahre je Kind.                                   auf schriftlichen Antrag die Dauer des befristeten
                                                         Arbeitsvertrages um die Zeit des Mutterschutzes/
(4) Im Arbeitsvertrag ist anzugeben, ob die Be-          der Elternzeit verlängert werden - es kommt je-
fristung auf den Vorschriften dieses Gesetzes            doch nicht zu einer automatischen Verlängerung.
beruht. Fehlt diese Angabe, kann die Befristung          Auskunft erteilt auch die Landesärztekammer
nicht auf Vorschriften dieses Gesetzes gestützt          unter der Tel: 0711/ 769890, ggf. beim Bundes-
werden.                                                  ministerium für Gesundheit.

             Vorzeitige Beendigung der Elternzeit
             Neufassung des §16 Abs.3 Bundeselterngeld – und Elternzeitgesetzt (BEEG) seit
             18.09.2012
             Nach der neuen Regelung kann Elternzeit, ohne Zustimmung des Arbeitgebers,
             vorzeitig beendet werden, um die Schutzfristen (Mutterschutzgesetz) in Anspruch zu
             nehmen; in diesen Fällen soll die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Beendigung
             der Elternzeit rechtzeitig schriftlich mitteilen. Damit hat die Schwangere Anspruch
             auf Bezahlung des Arbeitgeber-Zuschusses zum Mutterschaftsgeld. Dieser Zuschuss
             wurde nach der alten Gesetzgebung, während der Elternzeit, nicht ausbezahlt..

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                                         Personalrat Uniklinik Tübingen
Mutterschutz & Elternzeit                        Sonderinfo

Elternzeit
Elternzeit und Teilzeit        Arbeitszeit während der Elternzeit
                               Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit
Während der Elternzeit ist
eine Teilzeitbeschäftigung     Gemäߧ15 Abs.5 Satz 1 BEEG kann der Arbeitnehmer/die Arbeitneh-
erlaubt. Sie darf im Durch-    merin bei der Arbeitgeberin während der Elternzeit eine Verringerung
schnitt des Monats 30 Wo-      der Arbeitszeit und ihre Ausgestaltung beantragen. Eine Einigung soll
chenstunden nicht über-        innerhalb von 4 Wochen erzielt werden.
schreiten. Durch die Festle-   Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer kann zweimal eine Verrin-
gung auf den Durchschnitt      gerung der Arbeitszeit beanspruchen, soweit eine einvernehmliche
von 30 Wochenstunden,          Regelung nicht möglich ist. Dies geht aus einer Entscheidung des
sind auch schwankende          Bundesarbeitsgerichts hervor .
Wochenarbeitszeiten, z.B.      -9 AZR 461/11-
durch Schichtbetrieb, mög-
lich, solange im Monats-
                                                                           Teilzeitstelle im An-
durchschnitt die Grenze                                                    schluss an Eltern-
eingehalten wird.                                                          zeit
                                                                           Urteil vom 08.12.2009
Wenn beide Elternteile
arbeiten: 2 x 30 Stunden.                                                  Die Arbeitgeberin muss
Sie können die Teilzeitbe-                                                 dem Wunsch nach Teil-
schäftigung gleichzeitig mit                                               zeitarbeit im Anschluss
der Elternzeit beantragen.                                                 an Elternzeit nachkom-
Ist die Arbeitgeberin ein-                                                 men. Wünscht also je-
verstanden, kann man auch                                                  mand nach einer Eltern-
bei einer anderen Arbeit-                                                  zeit eine Teilzeitstelle,
geberin bis zu 30 Stunden                                                  darf die nicht wegen ho-
wöchentlich Arbeit leisten.                                                her Nachschulungskos-
Ist die Arbeitgeberin mit                                                  ten verwehrt werden.
dieser Absicht nicht ein-                                                  Eine Arbeitszeitredu-
verstanden, muss sie ihre                                                  zierung ist unabhängig
Ablehnung innerhalb von                                                    von solchen einmaligen
4 Wochen schriftlich be-                                                   Kosten zu genehmigen.
gründen.                                                                   Dies geht aus einer Ent-
                                                                           scheidung des Landesar-
Die Ablehnung kann nur                                                     beitsgerichts München
mit entgegenstehenden                                                      hervor.
betrieblichen Interessen                                                   -11 SA 981/07-
begründet werden.

  Beratungsangebot und nützliche Informationen

  Über die Bedingungen und Wirkung der Elternzeit beraten auch die Elterngeldstellen.
  Hier gibt es ein Servicetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen
  und Jugend. Tel: 030-20179130
  Servicezeiten: Montag bis Donnerstag 9-18 Uhr
  E-Mail: info@bmfsfjservice.bund.de

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Mutterschutz & Elternzeit                                 Sonderinfo

Elternzeit
Darf die Arbeitgeberin
kündigen?
Die Arbeitgeberin darf das Arbeitsverhältnis             Eine eigene Kündigung ist möglich
während der Elternzeit grundsätzlich nicht kün-
digen. Der besondere Kündigungsschutz nach               Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer
dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz               müssen das Arbeitsverhältnis nach der Elternzeit
(BEEG) beginnt mit Anmeldung der Elternzeit,             nicht fortsetzen.
frühestens jedoch acht Wochen vor deren Be-              Wenn sie nicht weiterarbeiten wollen, muss die
ginn, und endet mit Ablauf der Elternzeit.               Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer das Ar-
                                                                              beitsverhältnis spätestens
Unter bestimmten                                                              drei Monate vor Ende der
weiteren Voraus-                                                              Elternzeit kündigen.
setzungen gilt der
Kündigungsschutz                                                                Tarifliche Kündigungs-
auch, wenn der El-                                                              fristen werden dadurch
ternteil nach der                                                               ersetzt.
Geburt des Kindes
keine Elternzeit in                                                             Erkrankung vor oder
Anspruch nimmt                                                                  nach der Elternzeit
und bei seinem Ar-
beitgeber eine bishe-                                                         Erkrankt die Arbeitneh-
rige Teilzeitarbeit im                                                        merin bzw. der Arbeit-
zulässigen Umfang                                                             nehmer vor der Elternzeit,
von 30 Wochenstun-                                                            kann sie/er sich krankmel-
den fortsetzen will.                                                          den und Lohnfortzahlung
Spricht die Arbeit-                                                           bzw. Krankengeld bean-
geberin während der                                                           spruchen. Die Elternzeit
Elternzeit eine Kün-                                                          beginnt dann nach der
digung aus, muss die                                                          Gesundschreibung, ver-
Rechtsunwirksam-                                                              längert sich aber dadurch
keit der Kündigung innerhalb von drei Wo-                nicht. Bei Arbeitsunfähigkeit am Ende der El-
chen nach Bekanntgabe der Entscheidung der               ternzeit beginnt die normale Lohnfortzahlung
Behörde durch Klage geltend gemacht werden.              mit der Beendigung der Elternzeit.
Für die Entscheidung über die Zulässigkeit der
Kündigung während der Elternzeit ist folgende
Behörde zuständig:                                       Säuglingsausstattung
                                                         Gilt nur für Beschäftigte die vor dem 1.10. 1997
Kommunalverband für Jugend und Soziales, Lin-            am Klinikum eingestellt wurden.
denspürstr.39,70176 Stuttgart,Tel: 0711-63750            Für jedes Neugeborene erhält Mutter oder Va-
www.kvjs.de/soziales/pflegezeitelternzeit-son-           ter auf schriftlichen Antrag unter Vorlage der
derkuendigungs-schutz.html                               Geburtsurkunde eine Beihilfe für Säuglingsaus-
                                                         stattung in Höhe von 155 Euro. Anträge sind an
                                                         die Personaladministration zu stellen, dort gibt es
                                                         auch die entsprechenden Formulare. Sie können
                                                         das Formular auch im Internet finden, unter:
                                                         www.lbv.bwl.de/vordrucke/301.pdf

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Elternzeit

Was passiert mit Resturlaub?                                zeitbeschäftigung ist der Resturlaub analog der
                                                            vorherigen Arbeitszeit zu berechnen.
Hat die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer                Solange das Arbeitsverhältnis besteht, kann der
vor Beginn der Elternzeit mehr Erholungsurlaub              Urlaub jedoch nicht ausgezahlt werden.
erhalten, als ihm/ihr zugestanden hätte, kann
die Arbeitgeberin den Erholungsurlaub nach                  Was ist mit Erholungsurlaub?
Ende der Elternzeit um die zu viel gewährten
Urlaubstage kürzen.                                         Die Zeit des Mutterschutzes sowie mutterschutz-
Hat die/der Arbeitnehmer/in zum Ende der El-                rechtliche Beschäftigungsverbote werden bei der
ternzeit gekündigt, gibt es für die Arbeitgeberin           Berechnung des Anspruchs auf Erholungsurlaub
keine Möglichkeit, den zu viel gewährten Urlaub             als Beschäftigungszeit angesehen.
in welcher Form
auch immer zu-
rückzufordern.
Hat die/der Ar-
beitnehmer/in
den Erholungs­
urlaub vor Be-
ginn der Eltern-
zeit nicht oder
nicht vollstän-
dig erhalten,
muss die Ar-
beitgeberin den
Resturlaub nach
der Elternzeit
im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr                   Die Zeit der Elternzeit wird dagegen nicht
gewähren. Kann der Urlaub durch eine zweite                 berücksichtigt. Bei der Berechnung des Jah-
Elternzeit dann nicht genommen werden, kann                 resurlaubs werden auch die angebrochenen
er danach genommen werden (neue Rechtspre-                  Beschäftigungsmonate im Arbeitsverhältnis
chung BAG v. 20.05.08)                                      berücksichtigt. Entsprechend wird der Jahres-
Scheidet die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeit-                urlaub anteilig gewährt (z.B. endet der Mutter-
nehmer mit dem Ende der Elternzeit aus dem                  schutz am 5. Februar gilt der gesamte Monat
Betrieb aus, muss die Arbeitgeberin den Rest-               Februar als gearbeitet).
urlaub abgelten.
                                                            Bekomme ich eine
Der Erholungsurlaub aus der Zeit vor der Eltern-            Jahressonderzahlung?
zeit kann während einer Beschäftigung während
der Elternzeit genommen werden.                             Für das Erhalten der Jahressonderzahlung muss
                                                            kein separater Antrag gestellt werden, die Ver-
Gemäß einem neuen EUGH Urteil (C-415/12                     waltung bezahlt die Jahressonderzahlung auto-
vom 13.06.2013) kommt es nicht mehr zu einer                matisch aus. Dies gilt für Beschäftigte nach dem
Benachteiligung , wenn die Arbeitnehmerin ih-               TV-UK und TV-L.
ren Urlaub aufgrund von Beschäftigungsverbot
und Elternzeit erst im Anschluss an die Elternzeit          Ärztinnen und Ärzte, für die der TVÄ gilt, be-
nehmen kann. Bei einer anschließenden Teil-                 kommen keine Jahressonderzahlung!
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Elterngeld
Das Bundeselterngeld– und Elternzeitgesetz (BEEG) gilt seit dem 1. Januar 2007
Anspruch auf Elterngeld hat, wer

•      seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
•      mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
•      dieses Kind selbst betreut und erzieht und
•      nicht mehr als 30 Stunden durchschnittlich in der Woche erwerbstätig ist.

Wie lange bekomme ich Elterngeld?                         Elterngeld bei Mehrlingsgeburten:

Ein Elternteil kann für die Zeit von bis zu 12 Mo-        Nach einer Entscheidung des Bundessozialge-
naten Elterngeld beantragen (Mindestbezugszeit:           richts (27.06.2013) haben Eltern bei Mehrlings-
2 Monate). Anspruch auf zwei weitere Monats-              geburten für jedes neugeborene Kind einen
beträge Elterngeld haben die                                               eigenen Elterngeldanspruch.
Eltern, wenn auch der andere                                               Dies gilt auch für die vergan-
Elternteil für zwei Monate seine                                           genen Elterngeldzeiten ab 01.
Arbeitszeit reduziert (Partner-                                            Januar 2009. Nachforderungen
monate). Die Eltern können die                                             können bei der Elterngeldstelle
Anzahl der Monatsbeträge bis                                               geltend gemacht werden. Wei-
auf die beiden Partnermonate                                               tere Erläuterungen und Berech-
frei untereinander aufteilen und                                           nungsbeispiele finden Sie beim
damit das Elterngeld nacheinan-                                            Bundesministerium für Familie,
der oder gleichzeitig ausgezahlt                                           Senioren, Frauen und Jugend
bekommen. Bei gleichzeitigem                                               (http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/
Bezug reduziert sich allerdings                                            familie,did=202246.html)
die Zahl der Monate entspre-
chend.                                                                     Lebt die elterngeldberechtigte
                                                                           Person mit zwei Kindern, die
Alleinerziehende können die                                                das dritte Lebensjahr noch nicht
vollen 14 Monate Elterngeld be-                                            vollendet haben, oder mit drei
ziehen. Bedingung ist, dass das                                            oder mehr Kindern, die das
Kind nur bei dem Elternteil in der Wohnung lebt,          sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in
dem auch die elterliche Sorge oder zumindest              einem Haushalt, wird zusätzlich zum Elterngeld
das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht..          ein so genannter Geschwisterbonus von mindes-
                                                          tens 75 Euro im Monat gewährt.
Wie hoch ist das Elterngeld?

Das Elterngeld ersetzt zwischen 65% und 67%                                 Unser Tipp:
des nach der Geburt des Kindes wegfallenden
Nettoerwerbseinkommens bis maximal 1.800                                    Mit dem Elterngeldrechner kön-
Euro monatlich.                                                             nen Sie Ihren Anspruch auf Eltern-
                                                                            geld selbst ermitteln.
Elterngeld wird mindestens in Höhe von 300                                  w w w. fami li e n - w eg w e i s e r. d e /
Euro gewährt, unabhängig davon, ob einer Er-                                Elterngeldrechner
werbstätigkeit nachgegangen wurde.

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                                           Personalrat Uniklinik Tübingen
Mutterschutz & Elternzeit                                  Sonderinfo

Elterngeld
Wo, wann und wie beantrage ich Elterngeld?
Wann?

Elterngeld muss schriftlich beantragt werden.              Antragsformulare sind auch bei den Städten und
Beide Elternteile können mit dem Antragsvor-               Gemeinden erhältlich. Hier können Sie Ihren
druck gleichzeitig den Antrag stellen. Rückwir-            Antrag dann auch einreichen oder direkt an die
kend kann Elterngeld höchstens für die letzten             L-Bank senden.
drei Lebensmonate vor dem Monat des Antrags-
eingangs gezahlt werden. Maßgeblich für die
Berechnung der Frist ist der tatsächliche Eingang
bei den entsprechenden Stellen, nicht das Datum
des Poststempels. Bei einer späteren Antragstel-
lung können bereits verbrauchte Monate nicht
mehr berücksichtigt werden.

Wo

Zuständig für das Elterngeld in Baden-Würt-
temberg ist die
L-Bank in Karlsruhe, Schlossplatz 10, 76133
Kalrsruhe
Telefon-Hotline (gebührenfrei): 0800-6645471
Servicezeiten: Montag bis
Freitag 08:30-16:00 Uhr
Internet: www.l-bank.de
                                                           Bei Beschwerden in Ihrer Elterngeldangelegen-
Wie?                                                       heit, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen
                                                           konnte, können Sie sich an folgende Landesbe-
Den Antrag auf Elterngeld finden Sie auf der               hörde wenden:
Internetseite der L-Bank, oder auf dem Formu-
larverzeichnis der Stadt Tübingen:                         Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Fa-
www.tuebingen.de/formulare                                 milie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg,
unter „soziale LEistungen“ - Antrag auf Eltern-            Schellingstraße 15, 70174 Stuttgart. Tel: 0711-
gelg                                                       1230
                                                           www.sozialministerium-bw.de

     Durchklicken lohnt sich!

     Viele Informationen zu Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld finden
     Sie im intranet auf den Seiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie:.

     www.med.uni-tuebingen.de/Mitarbeiter/Beruf+und+Familie.html

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                                          Personalrat Uniklinik Tübingen
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Kindergeld
Bei der Verwaltung kann auch gleich der Kinder-             der Lebenspartner außerhalb des Öffentlichen
geldantrag gestellt werden. Dies gilt für diejeni-          Dienstes beschäftigt ist. Bei der Antragstellung
gen, die Beschäftigte bleiben. Das Formblatt zur            ist lediglich eine Geburtsurkunde nötig (gibt es
Beantragung des Kindergelds ist über die For-               vom Standesamt kostenlos).
mularplattform abrufbar: medizin.uni-tuebin-
gen.de/Mitarbeiter/Leitung+und+Verwaltung/                  Ein Merkblatt zum Kindergeld gibt es auf der
Verwaltung+des+Klinikums/Personal/Formu-                    Seite der Arbeitsagentur unter:
lare.html                                                   www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Ve-
Eine Alternative hierzu ist die Beantragung des             roeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-
Kindergeldes bei der Agentur für Arbeit, falls              Kindergeld.pdf

Hilfe mein Kind ist krank
Alle Informationen zur Freistellung bei der
Erkrankung Ihres Kindes oder der Betreuungs-
person oder wenn Sie selbst durch Erkrankung
ausfallen finden Sie in der Broschüre „Hilfe, mein
Kind ist krank“.
Sie finden sie auch im Intranet auf den Seiten zur
Vereinbarkeit von Beruf und Familie:

med.uni-tuebingen.de/Mitarbeiter/Beruf+
und+Familie/Kinderbetreuung/FAQ+15.html

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Beurlaubung
und VBL Rente
Während der Elternzeit entstehen bei der VBL             wird der/demjenigen zugeordnet, der/die das
keine sog. Umlagemonate, da keine weiteren               Kind betreut hat. Ein Wechsel der Zuordnung
Einzahlungen eingehen. Aufgrund der sozialen             unter den Eltern ist möglich. Soll die Erzie-
Komponente wird jedoch ein monatliches Ein-              hungszeit dem Vater zugeordnet werden, muss
kommen von 500 Euro zugrunde gelegt und so-              dies gegenüber dem Versicherungsträger erklärt
                                mit die Punkte           werden, ansonsten werden die Erziehungszeiten
                                der VBL für              automatisch der Mutter zugeordnet.
                                6000 Euro/
                                pro Jahr gut-            Informieren können Sie sich beim Rentenver-
                                geschrieben.             sicherungsträger. Von der Deutschen Renten-
                                Die Zeiten des           versicherung kommt dazu auch ein Merkblatt
                                Mutterschut-             ins Haus geflattert. Wollen Sie sich bei der
                                zes werden al-           DRV (Heinrich-von-Stephan-Straße 3, 79100
                                lerdings nach            Freiburg) infor-
                                der aktuellen            mieren, können
Rechtsprechung (Bundesgerichtshof IV ZR                  Sie dies unter der
100/2) nun voll anerkannt und angerechnet.               Tel: 0761/20707-
Gerne können Sie bei der VBL Ihre individuel-            0 tun.
len Anfragen stellen. Wenn Sie wieder arbeiten,
werden im Rahmen Ihrer Pflichtversicherung
dann auch wieder Arbeitnehmer- und Arbeit-
geberbeiträge an die VBL überwiesen.
Seit dem Ren-                                             Anschrift und Kontaktdaten der VBL:
tenreformgesetz
von 1992 wer-                                             VBL Kundenservice,
den drei Erzie-                                           76128 Karlsruhe
hungsjahre in                                             Tel: 0721/9398931
der gesetzlichen                                          Mail: kundenservice@vbl.de
Rentenversiche-                                           Internet: www.vbl.de
rung anerkannt.
Die Elternzeit

  Aus familiären Gründen
  Nach Ablauf der Elternzeit ist eine weitere unbezahlte Beurlaubung aus familiären Gründen
  möglich, nach § 26 TV-UK.
  Hierbei kann es sich auch um eine Beurlaubung für einen Teil Ihrer ursprünglichen Arbeitszeit
  handeln (sog. Teilzeitbeurlaubung § 9 TV-UK) Dadurch bleibt das Arbeitsverhältnis weiter
  bestehen, und Sie haben nach Ablauf der Beurlaubung Anspruch auf Ihren alten oder einen
  gleichwertigen Arbeitsplatz an der Klinik.
  Die Beurlaubung bedarf der Zustimmung der Arbeitgeberin. Wegen der Arbeitsorganisation
  und aus Solidarität mit Ihrer Stellvertretung ist Ihre Entscheidung über den Zeitpunkt Ihrer
  Rückkehr an den Arbeitsplatz spätestens sechs Monate vorher mitzuteilen (Verwaltungsvor-
  schrift des Finanzministeriums über Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung im Arbeitneh-
  merbereich des Landes).
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Mutterschutz & Elternzeit                                Sonderinfo

Wiedereinstieg
Im Februar 2014 ist der Leitfaden “Erfolgreich            und zum UKT zu halten. Es geht auch um nahe
wieder einsteigen nach Elternzeit / Sonder-               und ferne Zukunftsplanung, wie Teilzeitarbeit
urlaub / Pflegezeit“, vom Klinikumsvorstand               während der Elternzeit, Teilnahme an Fortbil-
unterschrieben, in Kraft getreten. Der Leitfaden          dungen während der Abwesenheit und erste
soll Beschäftigte und Vorgesetzte darin unter-            Vorstellungen zum Wiedereinstieg. Diese Pla-
stützen, während der Abwesenheit den Kontakt              nungsideen sind unverbindlich und werden erst
aufrecht zu halten und                                                             im Rückkehrgespräch
den Wiedereinstieg zu                                                              konkretisiert.
erleichtern. Beschäftig-                                                           3. Vorbereitung des
te erhalten sich ihren                                                             Rückkehrgesprächs:
Anschluss an betriebli-                                                            6 Monate vor dem Wie-
che Entwicklungen und                                                              dereinstieg erhalten Sie
Fachwissen, das Univer-                                                            vom Geschäftsbereich
sitätsklinikum profitiert                                                          Personal eine Checkliste
von einer schnelleren                                                              zur Vorbereitung auf das
Reintegration in den                                                               Rückkehrgespräch mit
Berufsalltag und kann                                                              der Bitte, sich innerhalb
qualifizierte Fachkräfte                                                           von zwei Wochen mit Ih-
halten bzw. zurückge-                                                              rer/Ihrem Vorgesetzten
winnen.                                                                            zur Terminabsprache für
                                                                                   ein Rückkehrgespräch in
Das Verfahren gliedert                                                             Verbindung zu setzen.
sich in vier Abschnitte:                                                           4. Rückkehrgespräch
1. Ankündigung von                                                                 (2-3 Wochen später)
Schwangerschaft / Elternzeit / Sonderurlaub /             Jetzt wird die Rückkehr konkret geplant, in Bezug
Pflegezeit                                                auf Ihren Einsatzort und, je nach dem, wie lange
In diesem Gespräch geht es primär um die                  Sie weg waren, auf Ihre Einarbeitung und Ihren
Vermittlung relevanter arbeitsrechtlicher In-             Fortbildungsbedarf. Falls Sie beabsichtigen, Ihre
formationen (Mutterschutzgesetz, Elterngeld-              Arbeitszeit befristet zu reduzieren (§ 9 TV-UK)
Elternzeitgesetz, tarifvertragliche Regelungen,           oder falls Sie familienorientierte Arbeitszeiten
…) und die Festsetzung des strukturierten Pla-            benötigen, sollten Sie den schriftlich formulier-
nungsgesprächs.                                           ten Antrag bereits zu diesem Gespräch mitneh-
2. Strukturiertes Planungsgespräch (2 Monate              men. Wenn Sie familienorientierte Arbeitszeiten
vor Mutterschutz)                                         beantragen, setzen Sie sich vorab mit der Beauf-
In diesem Gespräch werden die Möglichkeiten               tragten für Chancengleichheit in Verbindung.
besprochen, den Kontakt zu Ihrer Abteilung

     Den Leitfaden erhalten Sie über das Büro der Beauftragten für Chancengleichheit oder
     im Intranet unter
     med.uni-tuebingen.de/Mitarbeiter/Beruf+und+Familie.html

     Die Beauftragte für Chancengleichheit /Familienbeauftragte beantwortet Ihnen gerne Ihre
     Fragen zum Leitfaden oder zum Wiedereinstieg oder unterstützt Sie dabei.
     Kontakt:
     Sabine Schneiderhan, Otfried-Müller-Str. 49, 72076 Tübingen, Tel.: 07071/29 8 71 68
     E-Mail: sabine.schneiderhan@med.uni-tuebingen.de

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Mutterschutz & Elternzeit                                      Sonderinfo

Adressen im Überblick
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 54.2                                                             Aufsicht über die Einhaltung der Vor-
Konrad-Adenauer-Str. 20                                                  schriften des Mutterschutzgesetzes
72072 Tübingen
Telefon: 07071 757-0
Telefax: 07071 757-3190
email: mutterschutz@rpt.bwl.de
www.rp.baden-wuerttemberg.de/

Stadt Tübingen
Bürgeramt                                                                Anträge für Elterngeld (auch online)
Schmiedtorstr.4
D-72072 Tübingen
Telefon 07071 204-0
Fax 07071 204-1777
E-Mail stadt@tuebingen.de                                                Angebote und Informationen für Fami-
http://www.tuebingen.de/familien                                         lien und Kinder
http://www.tuebingen.de/kinder

Landratsamt Tübingen
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Postanschrift
Landratsamt Tübingen
Postfach 1929
72009 Tübingen
www.kreis-tuebingen.de/site/LRA-Tuebingen-Internet- Wegweiser für Eltern
Root/get/1239760/wegweiser_eltern_lkr_tue_2010.pdf Angebote für Familien mit Kindern

pro familia Tübingen
Hechinger Str. 8, 72072 Tübingen                                         Schwangerenberatung, Sexualberatung
Telefon 07071 / 34151                                                    Ehe- und Partnerschaftsberatung
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                                                                         kindern und Kindern im Vorschulalter
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                                                                         Beratung für Eltern mit Schreibabys und
                                                                         schlaflosen Kleinkindern

Landeskreditbank
Schloßplatz 10/12                                                        Bearbeitung der Anträge auf Bundeserzie-
76113 Karlsruhe                                                          hungsgeld und Landeserziehungsgelds
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                                                   21
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