Falscher Anbieter, mickrige Rente - Riester-Rente

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     http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/riesterrente/riester-rente_aid_28081.html

     Riester-Rente

     Falscher Anbieter, mickrige Rente
     Dienstag 01.03.2011, 17:44 — von FOCUS-Online-Autorin Michaela Hutterer und FOCUS-Online-
     Autorin Berrit Gräber

                                                                      Knapp 14 Millionen Deutsche
                                                                      sorgen per Riester-Rente fürs
                                                                      Alter vor. Doch wer auf den
                                                                      falschen Anbieter setzt,
                                                                      verschenkt ein Vermögen.

                                                                  Nichts macht so alt wie Glück,
                                                                  meinte einst Oscar Wilde. Doch es
                                                                  gibt etwas anderes, wissen
     Wer im Alter gut versorgt sein will, sollte  slam'/photocase Wirtschaftsforscher: Geld. Rein
     seinen Riester-Versicherer sorgfältig auswählen              statistisch leben wohlhabende
                                                                  Menschen länger, Männer wie
     Frauen. Das stellte kürzlich das Deutsche Institut für Wirtschaft fest, als es die
     Lebenserwartung in Bezug zum Einkommen setzte. Prächtige Argumente für die
     Finanzbranche, denn sie verkauft Geld. Geld fürs Alter.

     Seit 2002 preisen Versicherer wie Banken eine besondere Quelle für den Wohlstand
     in den späten Jahren: die Riester-Rente. Dank staatlicher Zulagen und Steuervorteile
     riestern mittlerweile 13,8 Millionen Deutsche, vor allem Rentenversicherungen sind
     beliebt. Mehr als zehn Millionen Policen haben den Gesellschaften seit Einführung der
     Riester-Rente 2002 ein famoses Geschäft beschert. Doch nicht alle Kunden haben
     das große Los gezogen. Wer einen schwachen Versicherer aussucht, riskiert ein
     Vermögen.

     „Natürlich muss man bei der Riester-Rente wie bei allen Versicherungsprodukten auf
     Abschluss- und Verwaltungskosten achten“, sagt Martin Zsohar vom Analysehaus
     MORGEN & MORGEN. „Entscheidend ist aber auch ein guter, finanzstarker Anbieter
     und eine hohe Garantie- und Überschussrrente.“ Ein Vergleich seines Hauses zeigt:
     Mit Top-Tarifen sichern sich Sparer bei gleichem Beitrag gut 25 Prozent mehr Rente
     als mit einer Police eines schwachen Anbieters.

     Worauf es bei der Riester-Rente ankommt und was Kunden bei der Auswahl beachten
     sollten.

     Wie viel Geld gibt es?
     Der Erfolg der Riester-Rente hat einen Grund: die Geschenke des Staates. Um die
     Kürzungen bei der gesetzlichen Rente abzumildern, sollen die Deutschen seit 2002
     vermehrt selbst fürs Alter vorsorgen. Dafür spendiert der Staat Zulagen und
     Steuervorteile. Welche Summen jährlich fließen, richtet sich nach der familiären
     Situation. Eltern erhalten für jedes Kind einen Zuschuss. Und auch für kinderlose
     Gutverdiener kann sich ein Vertrag lohnen: je höher das Einkommen, desto rentabler
     ist die Förderung aus steuerlicher Sicht.

     Die Zulagen

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Seit 2008 erhält jeder Sparer bis zu 154 Euro Grundzulage pro Jahr. Jungen Leuten
     unter 25 spendiert der Staat bei Vertragsschluss einmalig 200 Euro zusätzlich. Wer
     Kindergeld für seinen Nachwuchs bekommt, kann außerdem eine Kinderzulage von
     bis zu 185 Euro im Jahr einstreichen. Dieser Betrag gilt für Sprösslinge, die bis Ende
     2007 geboren wurden und längstens bis zu deren 25. Lebensjahr. Für die Jüngeren ab
     Jahrgang 2008 beträgt die Kinderzulage sogar bis zu 300 Euro jährlich.

     Um sich die vollen Zulagen zu sichern, muss der Riester-Sparer vier Prozent vom
     Bruttoeinkommen des Vorjahres einzahlen. Die Zulagen zählen mit. Wer weniger spart,
     bekommt weniger Förderung. Der Mindestbeitrag liegt bei 60 Euro im Jahr.

     Ein Beispiel: Ein Single mit Vorjahresbruttoeinkommen von 30 000 Euro muss für die
     Maximalförderung 1200 Euro einzahlen (vier Prozent von 30000). 1046 Euro müsste
     er selbst aufbringen. 154 Euro Grundzulage schießt der Staat zu. Spart er nur 600
     Euro, wird die Zulage anteilig auf 77 Euro gekürzt. 523 Euro müsste der Kunde dann
     aus eigener Tasche aufbringen.

     Die Steuervorteile

     Steuerliche Vorteile kann sich jeder Riester-Sparer sichern, wenn er seine eigene
     Einzahlung sowie die Zulagen von der Steuer absetzt, und zwar bis zu 2100 Euro im
     Jahr. Dieser Betrag gilt seit 2008, in den Jahren zuvor war er niedriger. Das
     Finanzamt akzeptiert die Summe als Vorsorgeaufwendungen Das zu versteuernde
     Einkommen sinkt um bis zu 2100 Euro. Im Gegenzug verrechnet das Finanzamt die
     Zulagen.

     Wer bekommt die Förderung?
     Jeder Arbeitnehmer darf die staatliche Förderung in Anspruch nehmen, wenn er
     Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt. Zudem können
     Beamte, Soldaten, Landwirte und Richter riestern. Selbstständige und Künstler werden
     hingegen nur unterstützt, wenn sie rentenpflichtversichert sind.

     Der förderfähige Personenkreis im Detail:
          rentenversicherungspflichtige Angestellte
          Bezieher von Lohnersatzleistungen wie Kranken- und Mutterschaftsgeld oder
          Arbeitslosenhilfe
          nicht erwerbsfähige Eltern während der Kindererziehung
          alle geringfügig Beschäftigten auf Basis von 400 Euro, die freiwillig in die
          Rentenkasse einzahlen
          pflichtversicherte Selbstständige (wie Handwerker)
          Wehr- und Zivildienstleistende
          Pflichtversicherte in der Altenversicherung der Landwirte
          Beamte, Richter und Berufssoldaten
          Arbeitnehmer mit einer „beamtenähnlichen Gesamtversorgung“, also fast alle
          Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst
          Seelotsen
          Künstler, Autoren, Journalisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
          versichert sind
          Bezieher von Erwerbsminderungsrenten

          Nur auf Antrag

          Das staatliche Extras erhält jedoch niemand automatisch: Der Zuschuss muss
          beantragt werden. Eine Unterschrift unter einem Dauerzulagenantrag reicht, damit
          die Förderung jährlich aufs Riester-Konto fließt. Andernfalls muss der Zuschuss

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Jahr für Jahr erneut beantragt werden. Bis zu zwei Jahre rückwirkend lassen sich
          die Zulagen sichern.

          Bei finanziellen Engpässen oder Arbeitslosigkeit darf sich der Sparer eine Auszeit
          nehmen. Ruht ein Vertrag das ganze Jahr, gibt es dafür keine Förderung.

     Werden auch Mütter und Hausfrauen
     gefördert?
     Nicht einzahlen und dennoch kassieren? Das geht mit Riester, wie ein Blick in die
     Ausnahmenliste zeigt. Viele Hausfrauen und -männer können sich mit geringem oder
     sogar ohne eigenen Beitrag ein kleines Polster fürs Alter aufbauen – wenn sie früh
     genug damit anfangen. Allerdings ist die Förderung immer gekoppelt an Heirat oder
     Beschäftigung. Das heißt – ohne Ehepartner, Kleinkind oder wenigstens einen Minijob
     sieht es schlecht aus mit dem Staatsgeld.

     Am besten dran sind Hausfrauen und Mütter, die einen riesterfähigen Mann geheiratet
     haben und nach Hochzeit oder Familiengründung zu Hause bleiben. Hat der Gatte
     einen Riester-Vertrag in der Tasche, kann die Partnerin auch riestern – ohne einen
     Cent Eigenleistung. Auf das Riester-Konto der Frau fließen allein die Zulagen vom
     Staat.

     Beispiel: Eine 45-jährige Hausfrau und Mutter zweier Kinder kann sich ein Zubrot von
     42 Euro monatlich erriestern. Je nach Anbieter sind sogar bis zu 55 Euro im Monat
     möglich, hat das Analysehaus Morgen&Morgen errechnet. 9730 Euro gibt der Staat
     insgesamt dazu: 154 Euro im Jahr für sie, und jeweils 185 Euro für ihre 10- und 12
     Jahre alten Kinder. Eigenbeitrag der Mutter: keiner.

     Alleinerziehende ohne Ehering und Job haben es indes schwer. Sie bekommen die
     Zulage für die ersten drei Lebensjahre ihres Nachwuchses nur, wenn sie vier Prozent
     des Vorjahresbruttos einzahlen – mindestens 60 Euro pro Jahr. Ist die Elternzeit
     vorbei oder das Kind drei Jahre alt, ist es ab dem Folgejahr auch um die Förderung
     geschehen. Wer weiter kassieren will, muss sich eine Arbeit suchen.

     Mit Mini-Job zum Riester-Vertrag

     Sollte eine Rückkehr in den Job nicht drin sein, reicht der Zulagenstelle unter
     bestimmten Voraussetzungen ein Mini-Job auf 400-Euro-Basis: Zahlt die
     Geringverdienerin freiwillig einen Beitrag in die gesetzlichen Rentenversicherung ein,
     sprudeln die Zulagen wieder. Je nach Minijob fallen 14,9 (im Privathaushalt) oder 4,9
     Prozent des Lohns (sonstige Arbeitgeber) für die Rentenkasse an. Zusatzbelastung für
     eine 400-Euro-Hilfe im Haushalt: 19,60 Euro monatlich. Hinzukommt noch der Riester-
     Mindesteigenbetrag von fünf Euro monatlich. Schon bei einem Kind kann sich das
     lohnen, bei mehreren sowieso, sagt Verbraucherschützer Merten Larisch.

     Tipp: Den Umweg über den Mini-Job können auch Geschiedene oder Ehepartner
     eines Selbstständigen, der nicht zum Kreis der möglichen Riester-Sparer gehört,
     nutzen, um das Recht auf Förderung zu erhalten, rät das bankennahe Institut für
     Altersvorsorge (DIA).

     Welche Produkte sponsert der Staat?
     Die meisten der knapp 14 Millionen Riester-Kunden haben bislang eine private
     Riester-Rentenversicherung abgeschlossen. Etwa 2,7 Millionen haben sich seit 2002
     für einen Riester-Fondssparplan entschieden, der Rest für einen Banksparplan.

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Riester-Rentenversicherung: Schon beim Abschluss weiß der Sparer, welche Rente
     die Gesellschaft garantiert. Wie hoch die Auszahlungen insgesamt ausfallen, ist
     jedoch ungewiss. Die Versicherer beteiligen Sparer auch an den Erträgen – und für
     deren Höhe geben die Versicherer eine nicht garantierte Überschussbeteiligung.

     „Die Auswahl eines Versicherers mit guter Finanzkraft und geringen Kosten ist von
     größter Bedeutung“, urteilt Experte Zsohar. „Kunden, die ihre Beiträge bei einem der
     Top-Anbieter anlegen, kassieren später oft gut ein Viertel mehr als die Versicherten
     einer schwachen Gesellschaft.“ Für die Auswahl entscheidend seien eine hohe,
     garantierte, aber auch Überschuss- Rente und ein solider Anbieter mit einem guten
     Unternehmensrating.

     Riester-Banksparplan: Gilt als sicher, flexibel und transparent. Merten Larisch von
     der Verbraucherzentrale Bayern gibt dieser Riester-Form für sicherheitsbewusste
     Sparer den Vorzug. Die Anbieter stellen keine Abschlusskosten oder Provisionen in
     Rechnung. Üppige Erträge sind aber trotzdem nicht zu erwarten. Geeignet vor allem für
     über 40- und 50-Jährige sowie für jüngere Kunden, die ihr Riester-Konto
     zwischendurch für eine Immobilienfinanzierung beleihen wollen.

     Riester-Fondssparpläne: Die Einzahlungen fließen in Aktien- und Rentenfonds.
     Sparer profitieren von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen. Diese Variante bietet
     langfristig vergleichsweise hohe Renditeaussichten. Eingezahltes plus Zulagen
     müssen am Ende sichergestellt sein, Börsenturbulenzen hin oder her. Die Produkte
     sind entsprechend gebührenintensiv. Geeignet vor allem für jüngere Kunden, die
     Krisenzeiten aussitzen können.

     Wohn-Riester: Eine neue Variante, die sich grundsätzlich von den bisherigen
     Wahlmöglichkeiten unterscheidet. Bauherren haben mehrere Optionen: Das Guthaben
     aus einem bereits existierenden Riester-Vertrag kann ganz oder in Teilen entnommen
     und für den Bau oder Kauf der eigenen vier Wände genutzt werden. Oder aber man
     bekommt Zulagen und Steuervorteile für die Tilgung eines Hypothekendarlehens.
     Daneben kann die staatliche Förderung auch in einen zertifizierten Bausparvertrag
     fließen. „Wer jedoch mit den eigenen vier Wänden nichts am Hut hat, der fährt mit den
     klassischen Riester-Produkten besser“, rät Thorsten Rudnik vom Bund der
     Versicherten.

     Welcher Vertrag ist der richtige?
     Vorsorgewillige haben die Qual der Wahl: Mehr als tausend Angebote hat die
     Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) mittlerweile zertifiziert. Nur solche
     Verträge werden staatlich gesponsert. Ein Qualitätssiegel oder Renditeversprechen
     ist das indes nicht: Die Zertifizierungsstelle prüft nur, ob ein Produkt die gesetzlichen
     Anforderungen erfüllt.

     Um Fehlentscheidungen zu vermeiden gilt daher: je älter und sicherheitsorientierter der
     Sparer, desto defensiver sollte das Produkt sein, raten Vorsorgeexperten. Wer Fonds
     fürchtet, ist bei einem Banksparplan oder einer Rentenversicherung besser
     aufgehoben. Letztere haben eine Garantieverzinsung, gelten jedoch als teuer, weil
     ihre Verwaltungs- und Abschlusskosten in den ersten Jahren die Erträge nahezu
     auffressen. Kunden sind gut beraten, die Garantierenten zu vergleichen.

     Garantierenten vergleichen

     Ob Police, Bank- oder Fondssparplan: Fällt die Garantierente zu mickrig aus, müssen
     Sparer aktiv werden. „Entscheidend ist immer, was der Anbieter garantiert auszahlen
     muss, nicht etwa die hochgerechnete oder mögliche Rentenhöhe“, sagt Finanzexperte
     Larisch. Das gilt umso mehr für Rentenpolicen. Wie bei klassischen
     Rentenversicherungen sind auch bei Riester-Policen Überschussbeteiligungen nicht
     garantiert.

     Schließt ein heute 45-Jähriger Familienvater mit 45 000 Jahresbrutto eine Riester-

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Police mit Höchstförderung ab, schwankt seine garantierte Rente inklusive Zulagen je
     nach Anbieter zwischen 124 und 101 Euro. Ohne Riester-Förderung gäbe es 14 bis18
     Euro weniger im Monat. Rechnet man die mögliche Rente (also inklusive
     Überschussbeteiligung) im ersten Jahr seines Ruhestands ein, ist die Spanne größer:
     zwischen 175 und 127 Euro, wie das das Analysehaus Morgen&Morgen für FOCUS
     Online errechnete.

     Rechnung für eine Familie mit zwei Kindern

                                               Mann             Frau

      Jahresbrutto                             45 000 Euro      0

      Eigenbeitrag Riester p.a.                11 22 Euro       0

                                                                154 + 2 x
      Zulagen p.a.                             154 Euro
                                                                185 Euro

      Garantierte Rente ohne Zulagen *         103 Euro         0

      Garantierte Rente mit Zulagen            120 Euro         41 Euro

      Mögliche Rente mit 85                    236 Euro         81 Euro

                                               18 Euro          41 Euro
      Vorteil durch Riesterpolice
                                               monatlich        monatlich

      Förderquote                              12,07 %          100 %

      Quelle: Morgen&Morgen

      *bei einem ausgewähltem Anbieter mit
      Top-Rating

     Wann lohnt sich ein Wechsel?
     Wer mit seinem bisherigen Riester-Vertrag unzufrieden ist, kann wechseln, muss aber
     zusätzliche Kosten einkalkulieren. Sparer sollten sich daher das Riester-Hopping gut
     überlegen. Zwischen 50 und 100 Euro berechnen Versicherer für den Wechsel. Da
     kann es billiger sein, die alte Riester-Police beitragsfrei zu stellen und einen neuen
     Vertrag abzuschließen, auf den fortan alle Zulagen fließen. In 20, 30 Jahren, wenn der
     Sparer in Ruhestand geht, schüttet der bisherige Anbieter dann eine Mini-Rente aus.

     Wer seinen Riester-Vertrag nicht durchhalten kann, kann mit dreimonatiger Frist
     kündigen. Vorsicht: In diesem Fall sind alle bis dato gewährten Zulagen und
     Steuervorteile zu erstatten. Manchmal reicht dazu nicht mal das Anfangsvermögen der
     Police aus. Kunden sollten sich vor so einem Schritt gut beraten lassen.
     Verbraucherzentralen, Versicherungsberater und der Bund der Versicherten helfen.

     Was ist bei allen Riester-Verträgen
     gleich?
     Steuer: Für Zinsen und Erträge fallen in der Ansparphase zwar keine Abgaben an,
     aber die Auszahlungen in der Rentenphase sind immer voll zu versteuern. Wie viel
     Steuern dann fällig werden, hängt vom Gesamteinkommen als Ruheständler ab. Beim
     Wohn-Riestern gibt es keine Geldrente. Deshalb werden alle Tilgungsleistungen fiktiv
     auf einem Wohnförderkonto verbucht und mit zwei Prozent jährlich verzinst. Den
     Betrag, der über die Jahre rechnerisch zusammenkommt, muss der Sparer versteuern,
     wenn er in Rente geht – in Raten oder auf einmal.

     Abgeltungsteuer: Erträge aus Riester-Produkten sind von der 25-Prozent-Abgabe
     befreit.

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© FOCUS Online 1996-2011          Drucken
     Auszahlung: Mit Rentenbeginn, frühestens mit 60 Jahren, können bis zu 30 Prozent
     des Ersparten auf einen Schlag entnommen werden. Die Restsumme bekommt der
     Kunde in der Regel als lebenslanges, zusätzliches Einkommen monatlich überwiesen.
     Wann die Riester-Rente fließt, entscheidet der Passus im Vertrag. Für Verträge ab
     2012 steigt das Mindestalter auf 62 Jahre an.

     Kapitalerhalt: Die Riester-Rente ist krisensicher. Die Anbieter garantieren, dass dem
     Kunden bei Vertragsablauf mindestens alle eingezahlten Beiträge samt Zulagen
     ausgezahlt werden. Das gilt auch für die risikoreicheren Fondssparpläne. Allerdings
     muss diese Garantie vom Sparer häufig mitbezahlt werden. Die Rendite leidet
     entsprechend.

     Pfändung: In der Ansparphase ist die Riester-Rente pfändungssicher. Das bedeutet:
     Der Sparer kann nicht gezwungen werden, den Vertrag aufzulösen und mit dem Geld
     Schulden zu bezahlen. Im Rentenalter, wenn die Riester-Rente ausgezahlt wird, zählt
     sie jedoch zum Einkommen. Und das kann bis zur Pfändungsfreigrenze abgeschöpft
     werden.

     Hartz IV: Das Vermögen im Riester-Vertrag ist im Fall von Arbeitslosigkeit geschützt.
     Es wird nicht angerechnet, wenn der Kunde Arbeitslosengeld II beantragt.

     Vererben: Stirbt der Kunde vor Rentenbeginn, kann der Ehepartner das Kapital in
     seinen eigenen Altersvorsorgevertrag übernehmen oder es in eine Rente umwandeln.
     Zulage und Steuervorteil bleiben erhalten. Gibt es keinen Gatten, bekommen die
     Kinder das Geld, allerdings müssen sie die Förderung zurückzahlen.

     In der Rentenphase selbst ist das Vererben ein wenig komplizierter. Bei Bank- und
     Fondssparplänen kann das Vermögen weitergegeben werden, bei der
     Rentenversicherung nur mit Zusatzvereinbarung. Deshalb wird für diesen Fall meist
     eine Rentengarantiezeit vereinbart, in der Regel fünf bis zehn Jahre. In dieser Frist
     fließen die Renten weiter und zwar an die Erben. Nachteil: Der Hinterbliebenenschutz
     zehrt ein Stück der Rendite auf.

     Wer seine Lieben umfassend absichern will, sollte jedoch nicht allein auf Riester
     setzen: „Die beste Hinterbliebenenvorsorge ist eine vom Sparen losgelöste
     Absicherung über eine Risikolebensversicherung“, sagt Thorsten Rudnik.

     Foto: slam'/photocase
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