Falscher Anbieter, mickrige Rente - Riester-Rente
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Drucken http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/riesterrente/riester-rente_aid_28081.html Riester-Rente Falscher Anbieter, mickrige Rente Dienstag 01.03.2011, 17:44 von FOCUS-Online-Autorin Michaela Hutterer und FOCUS-Online- Autorin Berrit Gräber Knapp 14 Millionen Deutsche sorgen per Riester-Rente fürs Alter vor. Doch wer auf den falschen Anbieter setzt, verschenkt ein Vermögen. Nichts macht so alt wie Glück, meinte einst Oscar Wilde. Doch es gibt etwas anderes, wissen Wer im Alter gut versorgt sein will, sollte slam'/photocase Wirtschaftsforscher: Geld. Rein seinen Riester-Versicherer sorgfältig auswählen statistisch leben wohlhabende Menschen länger, Männer wie Frauen. Das stellte kürzlich das Deutsche Institut für Wirtschaft fest, als es die Lebenserwartung in Bezug zum Einkommen setzte. Prächtige Argumente für die Finanzbranche, denn sie verkauft Geld. Geld fürs Alter. Seit 2002 preisen Versicherer wie Banken eine besondere Quelle für den Wohlstand in den späten Jahren: die Riester-Rente. Dank staatlicher Zulagen und Steuervorteile riestern mittlerweile 13,8 Millionen Deutsche, vor allem Rentenversicherungen sind beliebt. Mehr als zehn Millionen Policen haben den Gesellschaften seit Einführung der Riester-Rente 2002 ein famoses Geschäft beschert. Doch nicht alle Kunden haben das große Los gezogen. Wer einen schwachen Versicherer aussucht, riskiert ein Vermögen. „Natürlich muss man bei der Riester-Rente wie bei allen Versicherungsprodukten auf Abschluss- und Verwaltungskosten achten“, sagt Martin Zsohar vom Analysehaus MORGEN & MORGEN. „Entscheidend ist aber auch ein guter, finanzstarker Anbieter und eine hohe Garantie- und Überschussrrente.“ Ein Vergleich seines Hauses zeigt: Mit Top-Tarifen sichern sich Sparer bei gleichem Beitrag gut 25 Prozent mehr Rente als mit einer Police eines schwachen Anbieters. Worauf es bei der Riester-Rente ankommt und was Kunden bei der Auswahl beachten sollten. Wie viel Geld gibt es? Der Erfolg der Riester-Rente hat einen Grund: die Geschenke des Staates. Um die Kürzungen bei der gesetzlichen Rente abzumildern, sollen die Deutschen seit 2002 vermehrt selbst fürs Alter vorsorgen. Dafür spendiert der Staat Zulagen und Steuervorteile. Welche Summen jährlich fließen, richtet sich nach der familiären Situation. Eltern erhalten für jedes Kind einen Zuschuss. Und auch für kinderlose Gutverdiener kann sich ein Vertrag lohnen: je höher das Einkommen, desto rentabler ist die Förderung aus steuerlicher Sicht. Die Zulagen 1 von 6 12.04.2011 10:54
Seit 2008 erhält jeder Sparer bis zu 154 Euro Grundzulage pro Jahr. Jungen Leuten unter 25 spendiert der Staat bei Vertragsschluss einmalig 200 Euro zusätzlich. Wer Kindergeld für seinen Nachwuchs bekommt, kann außerdem eine Kinderzulage von bis zu 185 Euro im Jahr einstreichen. Dieser Betrag gilt für Sprösslinge, die bis Ende 2007 geboren wurden und längstens bis zu deren 25. Lebensjahr. Für die Jüngeren ab Jahrgang 2008 beträgt die Kinderzulage sogar bis zu 300 Euro jährlich. Um sich die vollen Zulagen zu sichern, muss der Riester-Sparer vier Prozent vom Bruttoeinkommen des Vorjahres einzahlen. Die Zulagen zählen mit. Wer weniger spart, bekommt weniger Förderung. Der Mindestbeitrag liegt bei 60 Euro im Jahr. Ein Beispiel: Ein Single mit Vorjahresbruttoeinkommen von 30 000 Euro muss für die Maximalförderung 1200 Euro einzahlen (vier Prozent von 30000). 1046 Euro müsste er selbst aufbringen. 154 Euro Grundzulage schießt der Staat zu. Spart er nur 600 Euro, wird die Zulage anteilig auf 77 Euro gekürzt. 523 Euro müsste der Kunde dann aus eigener Tasche aufbringen. Die Steuervorteile Steuerliche Vorteile kann sich jeder Riester-Sparer sichern, wenn er seine eigene Einzahlung sowie die Zulagen von der Steuer absetzt, und zwar bis zu 2100 Euro im Jahr. Dieser Betrag gilt seit 2008, in den Jahren zuvor war er niedriger. Das Finanzamt akzeptiert die Summe als Vorsorgeaufwendungen Das zu versteuernde Einkommen sinkt um bis zu 2100 Euro. Im Gegenzug verrechnet das Finanzamt die Zulagen. Wer bekommt die Förderung? Jeder Arbeitnehmer darf die staatliche Förderung in Anspruch nehmen, wenn er Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt. Zudem können Beamte, Soldaten, Landwirte und Richter riestern. Selbstständige und Künstler werden hingegen nur unterstützt, wenn sie rentenpflichtversichert sind. Der förderfähige Personenkreis im Detail: rentenversicherungspflichtige Angestellte Bezieher von Lohnersatzleistungen wie Kranken- und Mutterschaftsgeld oder Arbeitslosenhilfe nicht erwerbsfähige Eltern während der Kindererziehung alle geringfügig Beschäftigten auf Basis von 400 Euro, die freiwillig in die Rentenkasse einzahlen pflichtversicherte Selbstständige (wie Handwerker) Wehr- und Zivildienstleistende Pflichtversicherte in der Altenversicherung der Landwirte Beamte, Richter und Berufssoldaten Arbeitnehmer mit einer „beamtenähnlichen Gesamtversorgung“, also fast alle Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst Seelotsen Künstler, Autoren, Journalisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind Bezieher von Erwerbsminderungsrenten Nur auf Antrag Das staatliche Extras erhält jedoch niemand automatisch: Der Zuschuss muss beantragt werden. Eine Unterschrift unter einem Dauerzulagenantrag reicht, damit die Förderung jährlich aufs Riester-Konto fließt. Andernfalls muss der Zuschuss 2 von 6 12.04.2011 10:54
Jahr für Jahr erneut beantragt werden. Bis zu zwei Jahre rückwirkend lassen sich die Zulagen sichern. Bei finanziellen Engpässen oder Arbeitslosigkeit darf sich der Sparer eine Auszeit nehmen. Ruht ein Vertrag das ganze Jahr, gibt es dafür keine Förderung. Werden auch Mütter und Hausfrauen gefördert? Nicht einzahlen und dennoch kassieren? Das geht mit Riester, wie ein Blick in die Ausnahmenliste zeigt. Viele Hausfrauen und -männer können sich mit geringem oder sogar ohne eigenen Beitrag ein kleines Polster fürs Alter aufbauen – wenn sie früh genug damit anfangen. Allerdings ist die Förderung immer gekoppelt an Heirat oder Beschäftigung. Das heißt – ohne Ehepartner, Kleinkind oder wenigstens einen Minijob sieht es schlecht aus mit dem Staatsgeld. Am besten dran sind Hausfrauen und Mütter, die einen riesterfähigen Mann geheiratet haben und nach Hochzeit oder Familiengründung zu Hause bleiben. Hat der Gatte einen Riester-Vertrag in der Tasche, kann die Partnerin auch riestern – ohne einen Cent Eigenleistung. Auf das Riester-Konto der Frau fließen allein die Zulagen vom Staat. Beispiel: Eine 45-jährige Hausfrau und Mutter zweier Kinder kann sich ein Zubrot von 42 Euro monatlich erriestern. Je nach Anbieter sind sogar bis zu 55 Euro im Monat möglich, hat das Analysehaus Morgen&Morgen errechnet. 9730 Euro gibt der Staat insgesamt dazu: 154 Euro im Jahr für sie, und jeweils 185 Euro für ihre 10- und 12 Jahre alten Kinder. Eigenbeitrag der Mutter: keiner. Alleinerziehende ohne Ehering und Job haben es indes schwer. Sie bekommen die Zulage für die ersten drei Lebensjahre ihres Nachwuchses nur, wenn sie vier Prozent des Vorjahresbruttos einzahlen – mindestens 60 Euro pro Jahr. Ist die Elternzeit vorbei oder das Kind drei Jahre alt, ist es ab dem Folgejahr auch um die Förderung geschehen. Wer weiter kassieren will, muss sich eine Arbeit suchen. Mit Mini-Job zum Riester-Vertrag Sollte eine Rückkehr in den Job nicht drin sein, reicht der Zulagenstelle unter bestimmten Voraussetzungen ein Mini-Job auf 400-Euro-Basis: Zahlt die Geringverdienerin freiwillig einen Beitrag in die gesetzlichen Rentenversicherung ein, sprudeln die Zulagen wieder. Je nach Minijob fallen 14,9 (im Privathaushalt) oder 4,9 Prozent des Lohns (sonstige Arbeitgeber) für die Rentenkasse an. Zusatzbelastung für eine 400-Euro-Hilfe im Haushalt: 19,60 Euro monatlich. Hinzukommt noch der Riester- Mindesteigenbetrag von fünf Euro monatlich. Schon bei einem Kind kann sich das lohnen, bei mehreren sowieso, sagt Verbraucherschützer Merten Larisch. Tipp: Den Umweg über den Mini-Job können auch Geschiedene oder Ehepartner eines Selbstständigen, der nicht zum Kreis der möglichen Riester-Sparer gehört, nutzen, um das Recht auf Förderung zu erhalten, rät das bankennahe Institut für Altersvorsorge (DIA). Welche Produkte sponsert der Staat? Die meisten der knapp 14 Millionen Riester-Kunden haben bislang eine private Riester-Rentenversicherung abgeschlossen. Etwa 2,7 Millionen haben sich seit 2002 für einen Riester-Fondssparplan entschieden, der Rest für einen Banksparplan. 3 von 6 12.04.2011 10:54
Riester-Rentenversicherung: Schon beim Abschluss weiß der Sparer, welche Rente die Gesellschaft garantiert. Wie hoch die Auszahlungen insgesamt ausfallen, ist jedoch ungewiss. Die Versicherer beteiligen Sparer auch an den Erträgen – und für deren Höhe geben die Versicherer eine nicht garantierte Überschussbeteiligung. „Die Auswahl eines Versicherers mit guter Finanzkraft und geringen Kosten ist von größter Bedeutung“, urteilt Experte Zsohar. „Kunden, die ihre Beiträge bei einem der Top-Anbieter anlegen, kassieren später oft gut ein Viertel mehr als die Versicherten einer schwachen Gesellschaft.“ Für die Auswahl entscheidend seien eine hohe, garantierte, aber auch Überschuss- Rente und ein solider Anbieter mit einem guten Unternehmensrating. Riester-Banksparplan: Gilt als sicher, flexibel und transparent. Merten Larisch von der Verbraucherzentrale Bayern gibt dieser Riester-Form für sicherheitsbewusste Sparer den Vorzug. Die Anbieter stellen keine Abschlusskosten oder Provisionen in Rechnung. Üppige Erträge sind aber trotzdem nicht zu erwarten. Geeignet vor allem für über 40- und 50-Jährige sowie für jüngere Kunden, die ihr Riester-Konto zwischendurch für eine Immobilienfinanzierung beleihen wollen. Riester-Fondssparpläne: Die Einzahlungen fließen in Aktien- und Rentenfonds. Sparer profitieren von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen. Diese Variante bietet langfristig vergleichsweise hohe Renditeaussichten. Eingezahltes plus Zulagen müssen am Ende sichergestellt sein, Börsenturbulenzen hin oder her. Die Produkte sind entsprechend gebührenintensiv. Geeignet vor allem für jüngere Kunden, die Krisenzeiten aussitzen können. Wohn-Riester: Eine neue Variante, die sich grundsätzlich von den bisherigen Wahlmöglichkeiten unterscheidet. Bauherren haben mehrere Optionen: Das Guthaben aus einem bereits existierenden Riester-Vertrag kann ganz oder in Teilen entnommen und für den Bau oder Kauf der eigenen vier Wände genutzt werden. Oder aber man bekommt Zulagen und Steuervorteile für die Tilgung eines Hypothekendarlehens. Daneben kann die staatliche Förderung auch in einen zertifizierten Bausparvertrag fließen. „Wer jedoch mit den eigenen vier Wänden nichts am Hut hat, der fährt mit den klassischen Riester-Produkten besser“, rät Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. Welcher Vertrag ist der richtige? Vorsorgewillige haben die Qual der Wahl: Mehr als tausend Angebote hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) mittlerweile zertifiziert. Nur solche Verträge werden staatlich gesponsert. Ein Qualitätssiegel oder Renditeversprechen ist das indes nicht: Die Zertifizierungsstelle prüft nur, ob ein Produkt die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Um Fehlentscheidungen zu vermeiden gilt daher: je älter und sicherheitsorientierter der Sparer, desto defensiver sollte das Produkt sein, raten Vorsorgeexperten. Wer Fonds fürchtet, ist bei einem Banksparplan oder einer Rentenversicherung besser aufgehoben. Letztere haben eine Garantieverzinsung, gelten jedoch als teuer, weil ihre Verwaltungs- und Abschlusskosten in den ersten Jahren die Erträge nahezu auffressen. Kunden sind gut beraten, die Garantierenten zu vergleichen. Garantierenten vergleichen Ob Police, Bank- oder Fondssparplan: Fällt die Garantierente zu mickrig aus, müssen Sparer aktiv werden. „Entscheidend ist immer, was der Anbieter garantiert auszahlen muss, nicht etwa die hochgerechnete oder mögliche Rentenhöhe“, sagt Finanzexperte Larisch. Das gilt umso mehr für Rentenpolicen. Wie bei klassischen Rentenversicherungen sind auch bei Riester-Policen Überschussbeteiligungen nicht garantiert. Schließt ein heute 45-Jähriger Familienvater mit 45 000 Jahresbrutto eine Riester- 4 von 6 12.04.2011 10:54
Police mit Höchstförderung ab, schwankt seine garantierte Rente inklusive Zulagen je nach Anbieter zwischen 124 und 101 Euro. Ohne Riester-Förderung gäbe es 14 bis18 Euro weniger im Monat. Rechnet man die mögliche Rente (also inklusive Überschussbeteiligung) im ersten Jahr seines Ruhestands ein, ist die Spanne größer: zwischen 175 und 127 Euro, wie das das Analysehaus Morgen&Morgen für FOCUS Online errechnete. Rechnung für eine Familie mit zwei Kindern Mann Frau Jahresbrutto 45 000 Euro 0 Eigenbeitrag Riester p.a. 11 22 Euro 0 154 + 2 x Zulagen p.a. 154 Euro 185 Euro Garantierte Rente ohne Zulagen * 103 Euro 0 Garantierte Rente mit Zulagen 120 Euro 41 Euro Mögliche Rente mit 85 236 Euro 81 Euro 18 Euro 41 Euro Vorteil durch Riesterpolice monatlich monatlich Förderquote 12,07 % 100 % Quelle: Morgen&Morgen *bei einem ausgewähltem Anbieter mit Top-Rating Wann lohnt sich ein Wechsel? Wer mit seinem bisherigen Riester-Vertrag unzufrieden ist, kann wechseln, muss aber zusätzliche Kosten einkalkulieren. Sparer sollten sich daher das Riester-Hopping gut überlegen. Zwischen 50 und 100 Euro berechnen Versicherer für den Wechsel. Da kann es billiger sein, die alte Riester-Police beitragsfrei zu stellen und einen neuen Vertrag abzuschließen, auf den fortan alle Zulagen fließen. In 20, 30 Jahren, wenn der Sparer in Ruhestand geht, schüttet der bisherige Anbieter dann eine Mini-Rente aus. Wer seinen Riester-Vertrag nicht durchhalten kann, kann mit dreimonatiger Frist kündigen. Vorsicht: In diesem Fall sind alle bis dato gewährten Zulagen und Steuervorteile zu erstatten. Manchmal reicht dazu nicht mal das Anfangsvermögen der Police aus. Kunden sollten sich vor so einem Schritt gut beraten lassen. Verbraucherzentralen, Versicherungsberater und der Bund der Versicherten helfen. Was ist bei allen Riester-Verträgen gleich? Steuer: Für Zinsen und Erträge fallen in der Ansparphase zwar keine Abgaben an, aber die Auszahlungen in der Rentenphase sind immer voll zu versteuern. Wie viel Steuern dann fällig werden, hängt vom Gesamteinkommen als Ruheständler ab. Beim Wohn-Riestern gibt es keine Geldrente. Deshalb werden alle Tilgungsleistungen fiktiv auf einem Wohnförderkonto verbucht und mit zwei Prozent jährlich verzinst. Den Betrag, der über die Jahre rechnerisch zusammenkommt, muss der Sparer versteuern, wenn er in Rente geht – in Raten oder auf einmal. Abgeltungsteuer: Erträge aus Riester-Produkten sind von der 25-Prozent-Abgabe befreit. 5 von 6 12.04.2011 10:54
© FOCUS Online 1996-2011 Drucken Auszahlung: Mit Rentenbeginn, frühestens mit 60 Jahren, können bis zu 30 Prozent des Ersparten auf einen Schlag entnommen werden. Die Restsumme bekommt der Kunde in der Regel als lebenslanges, zusätzliches Einkommen monatlich überwiesen. Wann die Riester-Rente fließt, entscheidet der Passus im Vertrag. Für Verträge ab 2012 steigt das Mindestalter auf 62 Jahre an. Kapitalerhalt: Die Riester-Rente ist krisensicher. Die Anbieter garantieren, dass dem Kunden bei Vertragsablauf mindestens alle eingezahlten Beiträge samt Zulagen ausgezahlt werden. Das gilt auch für die risikoreicheren Fondssparpläne. Allerdings muss diese Garantie vom Sparer häufig mitbezahlt werden. Die Rendite leidet entsprechend. Pfändung: In der Ansparphase ist die Riester-Rente pfändungssicher. Das bedeutet: Der Sparer kann nicht gezwungen werden, den Vertrag aufzulösen und mit dem Geld Schulden zu bezahlen. Im Rentenalter, wenn die Riester-Rente ausgezahlt wird, zählt sie jedoch zum Einkommen. Und das kann bis zur Pfändungsfreigrenze abgeschöpft werden. Hartz IV: Das Vermögen im Riester-Vertrag ist im Fall von Arbeitslosigkeit geschützt. Es wird nicht angerechnet, wenn der Kunde Arbeitslosengeld II beantragt. Vererben: Stirbt der Kunde vor Rentenbeginn, kann der Ehepartner das Kapital in seinen eigenen Altersvorsorgevertrag übernehmen oder es in eine Rente umwandeln. Zulage und Steuervorteil bleiben erhalten. Gibt es keinen Gatten, bekommen die Kinder das Geld, allerdings müssen sie die Förderung zurückzahlen. In der Rentenphase selbst ist das Vererben ein wenig komplizierter. Bei Bank- und Fondssparplänen kann das Vermögen weitergegeben werden, bei der Rentenversicherung nur mit Zusatzvereinbarung. Deshalb wird für diesen Fall meist eine Rentengarantiezeit vereinbart, in der Regel fünf bis zehn Jahre. In dieser Frist fließen die Renten weiter und zwar an die Erben. Nachteil: Der Hinterbliebenenschutz zehrt ein Stück der Rendite auf. Wer seine Lieben umfassend absichern will, sollte jedoch nicht allein auf Riester setzen: „Die beste Hinterbliebenenvorsorge ist eine vom Sparen losgelöste Absicherung über eine Risikolebensversicherung“, sagt Thorsten Rudnik. Foto: slam'/photocase Alle Inhalte, insbesondere die Texte und Bilder von Agenturen, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur im Rahmen der gewöhnlichen Nutzung des Angebots vervielfältigt, verbreitet oder sonst genutzt werden. 6 von 6 12.04.2011 10:54
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