Finanzierung oder Leasing - Informationen und Tipps - ADAC

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Finanzierung oder Leasing - Informationen und Tipps - ADAC
ADAC Autorecht aktuell

Finanzierung oder Leasing
Informationen und Tipps
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                                                               Vorwort                                                     4

                                                               1      Kleine Entscheidungshilfe                            6
                                                                      Was eignet sich für mich?                            6
                                                               1.1    Barkauf                                              6
                                                               1.2    Finanzierung                                         6
                                                               1.3    Leasing                                              7

                                                               2      Finanzierung                                         9
                                                                      Was ist überhaupt eine Finanzierung?                 9
                                                               2.1    Wo finde ich die günstigste Finanzierung?            9
                                                               2.2    Wie setzen sich die Finanzierungskosten zusammen?   10
                                                               2.3    Welche Kreditarten gibt es?                         10
                                                               2.4    Welche Laufzeit soll ich wählen?                    12
                                                               2.5    Die sogenannten Schnäppchen-Finanzierungen
                                                                      der Autobanken                                      12
                                                               2.6    Vertragsschluss                                     13
                                                               2.7    Welche Angaben muss ein Verbraucher-
                                                                      darlehensvertrag enthalten?                         13
                                                               2.8    Widerrufsrecht                                      14
                                                               2.9    Brauche ich eine Restschuldversicherung?            14
                                                               2.10   Sachmängelhaftung und Rücktritt                     15
                                                               2.11   Kann ich das Fahrzeug während der
                                                                      Finanzierungszeit verkaufen?                        17
                                                               2.12   Wer kann wann kündigen?                             17

                                                               3      Leasing                                             18
                                                               3.1    Was Sie über Leasing wissen sollten                 18
Impressum:                                                     3.2    So funktioniert Leasing                             18
Herausgeber:                                                   3.3    Rund um den Leasingvertrag                          19
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC)
                                                               3.4    Wie setzen sich die Leasingraten zusammen?          24
Juristische Zentrale – Verbraucherschutz Recht
                                                               3.5    Meine Rechte bei einem Fahrzeugmangel               24
Redaktion:
Iris Leschau, Silvia Schattenkirchner
                                                               3.6    Wie wird ein Leasingvertrag rückabgewickelt?        26
                                                               3.7    Wenn ein Unfall passiert                            26
Stand:
01.05.2015
                                                               3.8    Wer kann wann kündigen?                             28
                                                               3.9    Wenn der Vertrag regulär endet                      31
© 2015 ADAC e.V., München
                                                               3.10   Unsere Checkliste vor Vertragsabschluss             37
Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe, auch auszugsweise,
nur mit Genehmigung des ADAC e.V.
                                                               Kleines Leasing- und Finanzierungslexikon                  38

                                                                                                                          |3
Vorwort                                                       Der ADAC informiert Sie daher mit dieser Broschüre über
                                                               Ihre Rechte und Pflichten als Kredit- oder Leasingnehmer,
                                                               klärt Sie über die verschiedenen Finanzierungsformen
 Wer heute ein Fahrzeug kauft, steht vor der Frage:            auf (z. B. Restwertleasing, Kilometerleasing, Drei-Wege-­
 ­Barzahlung, Finanzierung oder Leasing, was ist der beste     Finanzierung, Ballonkredit) und weist auf die jeweiligen
  Weg für mich? Gleich vorweg: Wer bar bezahlt, fährt meis­    ­Risiken der einzelnen Variante hin, damit Sie am Ende
  tens noch am günstigsten. Doch die wenigsten Käufer           ­keine bösen Überraschungen erleben.
  ­haben den gesamten Kaufpreis für ihr Wunschfahrzeug bar
   zur Verfügung. Und wenn erst eine gute Sparanlage dafür     Wir haben auch eine Checkliste für Sie zusammen-
   aufgelöst werden muss, dann lohnt es sich schon durch­      gestellt, die Ihnen insbesondere beim Leasing Hilfe­
   zurechnen, ob eine Finanzierung nicht doch günstiger ist.   stellung geben soll.

 Eine Statistik der DAT (Deutsche Automobiltreuhand) aus       Mit einem kleinen „Leasing- und Finanzierungslexikon“ am
 dem Jahr 2015 zeigt, dass von allen befragten Neuwagen-       Ende der Broschüre stellen wir Ihnen zudem die h
                                                                                                              ­ äufigsten
 käufern im Jahr 2014 50 % ihr Fahrzeug finanziert haben,      Begriffe zum Thema vor – so kann Ihnen n­ iemand was
 19 % der Fahrzeuge wurden geleast. Beim Gebraucht­            ­vormachen.
 wagenkauf zeigt sich ein etwas anderes Bild: Hier hatten
 von den befragten Käufern nur 35 % ihren Wagen finanziert,    Bei rechtlichen Fragen zu dieser Broschüre beraten
 1 % hatte sich zum Leasing entschlossen.                      Sie die ADAC Juristen gerne unter der Telefon-
                                                               nummer (0 89) 76 76 24 23 oder online unter
 In der Regel wurde der Kaufpreis für das Wunschauto ent-      www.adac.de/rechtsberatung.
 weder aus eigenen Ersparnissen bezahlt, aus dem Erlös
 des Vorwagenverkaufs oder zu einem geringen Anteil aus        Neben den ADAC Juristen garantiert ein Netz von
 Geschenken und Zuschüssen. Beim Neuwagenkauf wurden           rund 630 frei praktizierenden ADAC Vertragsanwälten
 39 % des Kaufpreises durch einen Kredit finanziert, beim      schnelle und kompetente Beratung nahe Ihrem
 Gebrauchtwagenkauf waren es 30 %. Im Jahr 2014 wurden         Wohnort:
 nach der DAT zwar insgesamt weniger Fahrzeuge finanziert      Adressen und Info: ADAC Geschäftsstellen
 als im Vorjahr, allerdings waren die Kreditsummen höher.      ADAC Info-Service: 0 800  5 10 11 12
                                                                                  (Mo.–Sa.: 8:00–20:00 Uhr)
 Wichtig ist es daher nach wie vor für den Verbraucher, sich
 mit den verschiedenen Finanzierungsformen auszukennen.
 Dem informierten Kunden wird es leichter fallen, die rich-
 tige Entscheidung für die eigene Art der Fahrzeug­
 finanzierung zu treffen. Er kann in der Kaufverhandlung
 selbstbewusster auftreten und auch während der Laufzeit
 des Finanzierungs- oder Leasingvertrags seine Rechte
 ­besser wahrnehmen.

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1 Kleine Entscheidungshilfe                                      Beide Lösungen haben ihre Vorteile: Wer über ein unab-
                                                                  hängiges Institut finanziert, kann gegenüber dem Händler
                                                                  wie ein Barzahler auftreten und dadurch möglicherweise
 Was eignet sich für mich?                                        ­einen höheren Preisnachlass heraushandeln. Zudem ist
                                                                   man hier als Kunde unabhängig von verlockenden Kredit-
 1.1 Barkauf                                                       angeboten einzelner Hersteller. Häufig erhalten Autover-
 Ein großer Vorteil ist, dass man sofort unbelastetes Eigen-       käufer auch Provisionen für die Kreditvermittlung und sind
 tum am Fahrzeug erwirbt. Damit hat man „uneingeschränkte          somit u. U. nicht immer völlig wertneutral bei der Beratung.
 Verfügungsgewalt“ über das Fahrzeug, d.h. man kann es
 beliebig nutzen, ins Ausland verbringen, verleihen, verkau-      Kredite der Herstellerbanken haben hingegen oft den
 fen, ohne auf die Vorgaben einer Bank Rücksicht nehmen           Charme, dass sie für bestimmte Fahrzeuge konkurrenzlos
 zu müssen. Dem Barzahler entstehen außerdem keinerlei            günstig sind. Hierbei handelt es sich in der Regel um
 Finanzierungskosten. Und ein weiterer Vorteil: Wer als           ­verkaufsfördernde Maßnahmen für einzelne Modelle.
 ­Barzahler auftritt, kann nicht selten einen besseren Preis-      ­Hintergrund kann sein, dass z. B. ein neues Modell auf
  nachlass aushandeln als ein Finanzierungskäufer. Denn             dem Markt etabliert werden muss. Es ist aber auch mög-
  die Finanzierungsberechnung wird in vielen Fällen mit             lich, dass es sich um einen „Ladenhüter“ handelt, der auf
  einem von der Herstellerbank vorgegebenen Preis durch­            diese Weise vielleicht leichter einen Käufer findet. Wenn
  geführt, eine flexible Kalkulation je nach ausgehandeltem         das Wunschauto hier dabei ist, lohnt es sich in der Regel
  Preis ist dann oft nicht möglich.                                 zuzuschlagen.

 Wer aber für den Barkauf sein Sparkonto auflösen muss,           1.3 Leasing
 sollte den Zinsverlust berechnen. Nicht immer ist der aus-       Für wen weder Barzahlung noch Finanzierung in Frage kom-
 gehandelte Preisnachlass so hoch, dass er den Zinsverlust        men, bietet Leasing eine interessante Alternative. Leasing
 ausgleicht bzw. übertrifft. Zu bedenken ist auch der Verlust     lohnt sich in erster Linie für Geschäftsleute, da sie den
 der Liquidität: Sollte eine größere Zahlung in nächster Zeit     ­Kostenaufwand als Betriebsausgaben geltend machen und
 überraschend fällig werden, fehlt hierfür dann das Bargeld.       damit ihre Steuerlast verringern können. Private Leasing-
                                                                   nehmer haben diesen Vorteil nicht. Vor allem junge Leute
 1.2 Finanzierung                                                  gelten heute als attraktive Zielgruppe für das Leasing: Sie
 Am Ende jeder Finanzierung steht der Eigentumserwerb              wollen möglichst schnell ein eigenes Auto haben, ohne
 am Fahrzeug. Dies stellt einen Vorteil gegenüber dem              ­dafür lange sparen zu müssen; wem „ihr“ Fahrzeug tat-
 ­Leasing dar – hier erfolgt nur eine Gebrauchsüberlassung.         sächlich gehört, ist für sie nebensächlich. Klarer Vorteil
  Zudem empfiehlt sich eine Finanzierung insbesondere bei           des Leasings ist zudem, immer das neueste Auto fahren
  längeren Laufzeiten, da sich diese in aller Regel positiv auf     zu können. Verlockend sind die im Vergleich zur Finanzie-
  die Ratenhöhe auswirken. Zudem ist eine Kündigung der             rung häufig niedrigeren Monatsraten und die in der Regel
  Finanzierung unter bestimmten Voraussetzungen möglich –           geringere bis gar keine Anzahlung. Als allgemeiner Vorteil
  man kommt also auch aus dem Vertrag wieder raus.                  des Leasings wird auch oft herausgestellt, dass man sich
  Dies ist insbesondere wichtig bei einer Änderung der              später nicht mit dem Verkauf seines gebrauchten „herum-
  ­finanziellen Lage. Wer einen Kredit für sein Fahrzeug auf-       schlagen“ muss bzw. mit dem damit verbundenen Ärger,
   nehmen muss, dem bieten sich zwei Möglichkeiten:                 sondern ihn „bequem“ zurückgeben kann.
   a) der Kredit über ein unabhängiges Kreditinstitut oder
   b) der Kredit über die Herstellerbank

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Doch gerade dieses „bequeme“ Ende findet in der Praxis          2 Finanzierung
 häufig nicht statt: Wer z. B. eine vorgegebene Kilometer­
 begrenzung nicht beachtet, sein Fahrzeug nicht penibel
 pflegt oder ein paar größere „Parkrempler“ im Laufe der         Was ist überhaupt eine Finanzierung?
 Leasingzeit mitnimmt, zahlt am Ende nach – und das
 nicht wenig. Die Kosten bei der Rückgabe sind einer der         Eine Finanzierung ist rechtlich gesehen ein Darlehensver-
 häufigsten Streitpunkte beim Leasing.                           trag, der den „Darlehensgeber“ (die Bank) dazu verpflichtet,
                                                                 einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung
 Was viele Leasingnehmer nicht wissen ist, dass sie den          zu stellen. Im Gegenzug dazu wird der „Darlehensnehmer“
 Leasingvertrag während der gesamten Laufzeit nicht              (der Autokäufer) dazu verpflichtet, den geschuldeten Zins
 ­kün­digen können. Sie müssen die Leasingraten bis zum          zu leisten und das zur Verfügung gestellte Darlehen zurück-
  Ende weiterzahlen, egal ob sie den Führerschein verlieren      zuzahlen.
  oder das Fahrzeug einfach nicht mehr haben wollen –
  der ­Leasingvertrag wird fortgesetzt. Deshalb sollte man       2.1 Wo finde ich die günstigste Finanzierung?
  vor allem beim Leasing prüfen, ob man die monatliche           Zunächst gilt, wie bei jeder anderen Dienstleistung:
  ­Belastung für die Vertragslaufzeit – das sind in der Regel    ­Angebote vergleichen – und zwar nicht nur die Zinsen
   drei Jahre – dauerhaft „stemmen“ kann und hierbei mög-         ­alleine, sondern auch kombiniert mit Laufzeit, Anzahlung
   liche berufliche Veränderungen bis hin zur Arbeitslosigkeit     und einer möglichen Schlussrate.
   mit einkalkulieren.
                                                                 2.1.1 Hausbank oder unabhängiges Finanzierungsinstitut
 Auch wenn für Sie die Varianten Leasing oder Finanzierung       Vergleichen Sie, ob ein Kredit bei der Hausbank güns­tiger
 in Frage kommen, sollten Sie diese Themen beim ersten           ist oder über ein anderes unabhängiges Finanzierungs-
 Gespräch mit dem Händler zunächst einmal unter den              institut. Denn dann können Sie als Barzahler auftreten und
 Tisch fallen lassen. Ratsamer ist hingegen ein Auftritt als     eventuell einen höheren Preisnachlass beim Händler aus-
 Bar-Käufer. So lässt sich der Kaufpreis erfahrungsgemäß         handeln. Zudem müssen Sie im Gegensatz zur Autobank
 am Besten verhandeln.                                           hier in der Regel keine Anzahlung leisten, sondern können
                                                                 zu 100 % finanzieren. Beim Kredit über die Hausbank ist
                                                                 es häufig möglich, Sondertilgungen zu vereinbaren. Wenn
                                                                 Sie also in Kürze mit einer Erbschaft oder mit einer größe-
                                                                 ren Summe z. B. aus einer Lebens­versicherung oder son-
                                                                 stigen Geldanlage rechnen können, kann es sich lohnen,
                                                                 einen Kredit mit einer entsprechenden Sondertilgungs-
                                                                 verein­barung bei der Hausbank abzuschließen.

                                                                 2.1.2 Herstellerbank
                                                                 Die Herstellerbanken haben gegenüber den unabhängigen
                                                                 Instituten den Vorteil, dass der Hersteller hier die Finanzie-
                                                                 rung als Instrument zur Absatzförderung einsetzen kann.
                                                                 Bei bestimmten Modellen „subventioniert“ der Hersteller
                                                                 die Finanzierung, um den Verkauf anzukurbeln, deshalb
                                                                 gibt es z. B. die oft stark beworbenen „0 %-Finanzierungen“.

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2.2 Wie setzen sich die Finanzierungskosten zusammen?          2.3.3 Drei-Wege-Finanzierung
  Maßgebend ist der so genannte effektive Jahreszins             Diese Finanzierungslösung wird „unentschlossenen“ Kunden
  (= Gesamtbelastung für den Kredit pro Jahr im Verhältnis       gerne angeboten. Der Zahlungsplan enthält hier zunächst
  zum Nettodarlehensbetrag. Bei einem effektiven Jahres-         eine festgelegte Anzahl von (niedrigen) monatlichen Raten.
  zins von z. B. 5 % bei einem Darlehensbetrag in Höhe           Er endet wie die Ballonfinanzierung mit einer hohen Schluss-
  von 50.000 Euro beträgt die jährliche Belastung für den        rate, die dem Zeitwert des Fahrzeugs bei normalem
  Kunden 2.500 Euro.). Dieser muss im Vertrag angegeben          ­Verschleiß am Ende der Kreditlaufzeit entsprechen soll.
  werden, um dem Verbraucher entsprechende Zinsvergleiche
  zu ermöglichen. Doch nicht nur der effektive Jahreszins        Dem Kunden stehen dann bei Fälligkeit dieser Schlussrate
  ­bestimmt die Kreditkosten. Es kommt auch auf die Höhe         drei Möglichkeiten zur Auswahl. Er kann sich entscheiden,
   der Nebenkosten an, wie z. B. die einer Restschuld-           ob er
   versicherung.                                                 d en vollen Betrag zahlt, also die Schlussrate begleicht
                                                                 d en Restbetrag in eine Anschlussfinanzierung
  2.3 Welche Kreditarten gibt es?                                  „umwandelt“ (Risiko: wie bei der Ballonfinanzierung)
  2.3.1 Klassische Ratenfinanzierung                               oder
  Die reine Absatzfinanzierung ist der Klassiker unter den       d as Fahrzeug an den Händler zurückgibt, sofern dieser
  ­Finanzierungsmöglichkeiten. Hierbei tilgt der Kunde das         vorher eine individuelle Rückkaufvereinbarung mit ihm
   Darlehen nach einer Anzahlung in gleich bleibenden monat-       getroffen hat (Risiko: Streitigkeiten bei der Rückgabe
   lichen Raten über eine fest vereinbarte Laufzeit. Diese         über den Zustand des Fahrzeugs und etwaige Nach­
   liegt in der Regel zwischen 12 und 48 Monaten. Die Raten-       zahlungsforderungen wie beim Leasing).
   finanzierung ist grundsätzlich für jeden geeignet und birgt
   keine großen Überraschungen.                                  Diese Wahlmöglichkeit ist ein großer Vorteil der Drei-Wege-­
                                                                 Finanzierung. Zudem sind die Raten während der Laufzeit
                                                                 erheblich niedriger als die herkömmlichen Autokredite.
  2.3.2 Ballonfinanzierung                                       ­Allerdings sind auch die Zinskosten um einiges höher als
  Ein Großteil der Schulden wird erst mit der letzten Rate        bei einem Ratenkredit. Dies ergibt sich aus der Tatsache,
  ­beglichen. D.h. am Ende der Finanzierungszeit steht            dass während der gesamten Laufzeit die Schlussrate nicht
   eine sehr hohe Schlusszahlung, der so genannte Ballon.         getilgt wird, aber Zinsen auf die Schlussrate in voller Höhe
   Für den Käufer scheint diese Finanzierungsform zunächst        anfallen.
   verlockend, da die monatlichen Raten sehr niedrig kalku-
   liert werden und auch oft keine Anzahlung zu leisten ist.      ADAC Tipp
   Der „Ballon“ am Ende muss aber dennoch beglichen wer-          Auch bei der Drei-Wege-Finanzierung sollte man daher
   den. Dieses Finanzierungsmodell empfiehlt sich nur für         schon am Anfang an das Ende denken und z. B. wie
   Käufer, die zum Zeitpunkt der letzten Zahlung einen größe-     beim Leasing das Fahrzeug gut pflegen, falls man es zu-
   ren Geldbetrag erwarten. Wer den „Ballon“ ablösen will,        rückgeben muss bzw. prüfen, ob man die Schlussrate
   aber nicht die nötigen Mittel hat, muss notfalls einen         aufbringen kann. Was den im Vertrag vereinbarten Rück-
   ­Anschlusskredit aufnehmen, der im Zweifel nicht mehr die      nahmepreis anbelangt, so sollte man sich bei ADAC,
    günstigen Konditionen bietet wie der Erstkredit – und das     TÜV oder DEKRA erkundigen, ob dieser Rücknahmepreis
    kann dann teuer werden.                                       in etwa dem Wiederverkaufswert des Fahrzeugs ent-
                                                                  spricht.

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2.4 Welche Laufzeit soll ich wählen?                             2.6 Vertragsschluss
  Achtung! Je länger die Laufzeit, desto teurer wird das           Die Finanzierung hat im Gegensatz zum Leasing das Ziel,
  ­Darlehen, da sich die Finanzierungskosten erhöhen! Sinn-        dass der Käufer Eigentümer des Fahrzeugs wird. Die Bank
   voll für den Autokauf ist eine Laufzeit zwischen drei und       behält sich jedoch zur Sicherheit das Eigentum am Fahr-
   fünf Jahren, länger sollte die Finanzierung nicht dauern.       zeug bis zur vollständigen Bezahlung des Kreditbetrages
   Dies auch vor dem Hintergrund, dass längere Laufzeiten          vor. Sie hat daher das Recht, zu mahnen oder den Vertrag
   das ­Risiko von Zahlungsschwierigkeiten wegen unvorher­-        zu kündigen, wenn der Kunde die Kreditraten nicht zahlt.
   ge­sehener Veränderungen erhöhen. Kürzere Laufzeiten            Üblicherweise behält die Bank dafür den Fahrzeugbrief ein.
   ­vermindern zwar die Finanzierungskosten, führen aber oft       Beim Vertragsschluss gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder
    dazu, dass man die monatliche Ratenhöhe zu hoch ansetzt        unterschreibt der Kunde den Kreditvertrag (mit der Her­
    und nicht mehr ausreichend Spielraum für unerwartete           stellerbank) und den Kaufvertrag gleichzeitig beim Händler
    Ausgaben bleibt. Die Lebens- und Einkommenssituation           oder er schließt den Kaufvertrag mit dem Händler und
    kann sich oft spontan verändern z. B. durch Arbeitslosig-      den Kreditvertrag anschließend mit einem unabhängigen
    keit, Krankheit, Scheidung oder auch positiv durch Nach-       Kreditinstitut.
    wuchs, Immobilienkauf etc.
                                                                   2.7 	Welche Angaben muss ein Verbraucherdarlehensvertrag
  2.5 Die sogenannten Schnäppchen-Finanzierungen                         enthalten?
        der Autobanken                                             Das Gesetz legt Pflichtangaben fest, die im Verbraucher-
  Die Herstellerbanken haben gegenüber den unabhängigen            darlehensvertrag vorhanden sein müssen.
  Instituten den Vorteil, dass der Hersteller hier die Finanzie-
  rung als Instrument zur Absatzförderung einsetzen kann.          Dazu gehören:
  Bei bestimmten Modellen „subventioniert“ der Hersteller          N
                                                                     ame und Anschrift des Darlehensgebers,
  die Finanzierung um den Verkauf anzukurbeln, deshalb gibt        d
                                                                     ie Art des Darlehens,
  es z. B. die oft stark beworbenen „0 %-Finanzierungen“.          d
                                                                     er effektive Jahreszins,
  Bei solchen Angeboten fährt man in der Regel tatsächlich         d
                                                                     er Nettodarlehensbetrag,
  günstig. Man sollte sich nur im Klaren darüber sein, dass         (= Auszahlungsbetrag, den der Verbraucher erhält),
  diese „verkaufsfördernden Maßnahmen“ oft einen Hinter-           d
                                                                     er Sollzinssatz,
  grund haben: Das kann lediglich der erleichterte Markt­          d
                                                                     ie Vertragslaufzeit,
  eintritt für ein neues Modell sein, das kann aber auch           B
                                                                     etrag, Zahl und Fälligkeit der einzelnen Teilzahlungen,
  eine Maßnahme für ein schwer verkäufliches oder wenig            d
                                                                     er Gesamtbetrag,
  bewährtes Modell mit geringem Wiederverkaufswert sein.           d
                                                                     ie Auszahlungsbedingungen,
  Wenn das persönliche Wunschauto aber bei den Angeboten           a
                                                                     lle sonstigen Kosten,
  dabei ist, kann es sich lohnen zuzuschlagen. In keinem           d
                                                                     er Verzugszinssatz und ein Warnhinweis zu den Folgen
  Fall sollte man aber seine Kaufentscheidung nur an der            ausbleibender Zahlungen,
  günstigen Finanzierung ausrichten oder sich bei der monat-       d
                                                                     as Bestehen bzw. Nichtbestehen eines
  lichen Belastung übernehmen, nur weil die Finanzierung so         Widerrufsrechts,
  „günstig“ ist.                                                   d
                                                                     as Recht des Darlehensnehmers, das Darlehen
                                                                    vorzeitig zurückzuzahlen,
                                                                   N
                                                                     ame und Anschrift des Darlehensnehmers,

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d
    ie für den Darlehensgeber zuständige                         Die Restschuldversicherung dient dem Kreditgeber als zu-
   Aufsichtsbehörde,                                              sätzliche Kreditsicherheit. Ein Abschluss ist allerdings
  d
    er Hinweis auf den Anspruch des Darlehensnehmers             nicht immer erforderlich, insbesondere dann nicht, wenn
   auf einen Tilgungsplan,                                        der Kreditnehmer über alternative Sicherheiten verfügt
  d
    as einzuhaltende Verfahren bei Vertragskündigung,            (z. B. eine unbelastete Lebensversicherung). Die Kosten
  s
    ämtliche weitere Vertragsbedingungen.                       ­einer Restschuldversicherung variieren je nach versicher-
                                                                  tem Risiko. Falls die Kosten aber mehr als 10 % der Kredit-
  Damit der Verbraucher die reinen Finanzierungskosten und        summe betragen, sollte ein Abschluss gut überlegt sein.
  seine Gesamtbelastung überblicken kann, ist der Gesamt-
  betrag des Darlehens neben dem Nettodarlehensbetrag im          ADAC Tipp
  Vertrag anzugeben. Der „effektive Jahreszins“ soll dem          Es lohnt sich ein genauer Blick in die Versicherungs­
  Verbraucher den Vergleich mit anderen Darlehensange­            bedingungen der Restschuldversicherung! Hier wird
  boten ermöglichen. Er drückt aus, welche Aufwendungen           der Schutz nämlich oft empfindlich eingeschränkt:
  ein Kunde für die Finanzierung im Verhältnis zum Netto­         Oft werden bestimmte Vorerkrankungen von vornherein
  darlehensbetrag pro Jahr hat und berechnet sich aus             ausgeschlossen oder es gilt eine lange Karenzzeit. Teil-
  ­Jahreszins, Vertragslaufzeit sowie evtl. Kreditnebenkosten.    weise wird die Zahlung verweigert, wenn der Kunde sein
                                                                  Arbeitsverhältnis selbst kündigt oder ein befristetes
  2.8 Widerrufsrecht                                              ­Arbeitsverhältnis ausläuft.
  Der Verbraucher kann den Finanzierungsvertrag binnen
  zwei Wochen widerrufen. Im Vertrag müssen unter                2.10 Sachmängelhaftung und Rücktritt
  ­anderem Angaben zur Frist und zu den Modalitäten der          Beim Neuwagenkauf stehen dem Verbraucher im Falle
   ­Widerrufserklärung enthalten sein; andernfalls beginnt       eines „Sachmangels“ zwei Jahre lang Sachmängelrechte
    die Widerrufsfrist nicht zu laufen.                          gegen den Verkäufer zu (früher: Gewährleistung). Gegen­
                                                                 über dem gewerblichen Käufer darf diese Frist auf ein Jahr
  Für den Darlehensgeber besteht aber die Möglichkeit,           verkürzt werden.
  ­diese Angaben nachzuholen und damit eine einmonatige
   Widerrufsfrist in Gang zu setzen.                              Während der Sachmängelhaftungsfrist kann der Käufer
                                                                  im Falle eines Mangels, der bereits bei Übergabe vorhan-
  Die Widerrufsfrist sollte man nutzen, um in Ruhe den            den war, „Nacherfüllung“ verlangen. Diese ­besteht ent­
  ­Vertragsschluss nochmals zu überdenken und zu prüfen,         weder in der Nachbesserung (= kostenlose ­Reparatur)
   ob man die monatliche Belastung auch über eine längere        oder in der Nachlieferung (= neues Fahrzeug ­gegen Rück-
   Zeit hinweg tragen kann. Lassen Sie sich von Ihrer Familie    gabe des alten Fahrzeugs). Schlägt die Nachbesserung
   oder anderen vertrauten Menschen beraten und scheuen          fehl, hat der Käufer das Recht den Kaufpreis zu mindern
   Sie nicht vor einem Widerruf zurück.                          oder bei einem erheblichen Mangel, vom Vertrag zurück­
                                                                 zutreten. In diesem Fall kann er das Fahrzeug zurückgeben
  2.9 Brauche ich eine Restschuldversicherung?                   und den Kaufpreis zurückverlangen. Er muss sich jedoch
  Eine Restschuldversicherung ist eine Absicherung des           die Nutzungsvorteile für den Gebrauch des Fahrzeugs
  ­Kreditnehmers bzw. dessen Hinterbliebenen im Todesfall,       ­anrechnen lassen.
   bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Im Todesfall wird die
   noch ausstehende Restschuld des aufgenommenen Dar­            Weitere Informationen hierzu können Sie unserer Broschüre
   lehens durch die Leistung getilgt bzw. bei Krankheit oder     „Neuwagenkauf“ entnehmen, die Sie beim ADAC kostenlos
   Arbeitslosigkeit werden die Raten gezahlt.                    auf Anfrage bekommen.

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den Kaufpreis zzgl. von ihm gezahlter Zinsen zurückzu­
  Bei der Autofinanzierung stehen jedoch drei Parteien in
                                                                erstatten. Weiter habe der Verbraucher dann den Kaufpreis
  rechtlichen Beziehungen zueinander: Der Händler, die Bank
                                                                an die Bank in Höhe des ausstehenden Nettodarlehens-
  und der Kunde. Bei einem Streit zwischen Kunden und
                                                                betrages und, weil er das Darlehen in Anspruch genom-
  Händler über Fahrzeugmängel oder sich daraus ergebende
                                                                men hat, mit den bis zur Zahlung angefallenen Zinsen
  Rechte, hat das zunächst keine Auswirkungen auf den
                                                                und Kosten zu zahlen (vgl. Reinking, AutoLeasing und
  ­Finanzierungsvertrag zwischen Bank und Kunden. Der
                                                                AutoFinanzierung, 5. Auflage 2013, Rn. 223 ff.). Aufgrund
   ­Kunde muss damit auch die Raten weiterhin bezahlen.
                                                                der strittigen Rechtslage ist im Zweifel eine anwaltliche
                                                                Beratung zu empfehlen.
  Die rechtlich sehr umstrittenen Vorgehensweise bei der
  Rückabwicklung hat das OLG Hamm in einer ­Entscheidung
  vom 8. September 2005 (Az. 28 U 60/05, NZV 2006, 421)         2.11 	Kann ich das Fahrzeug während der Finanzierungszeit
  wie folgt beschrieben:                                               ­verkaufen?
                                                                Grundsätzlich darf der Darlehensnehmer das Fahrzeug
  Der Käufer gibt das Fahrzeug an den Händler zurück. Der       ohne schriftliche Zustimmung der Bank nicht verkaufen.
  Händler zahlt dafür dem Kunden eine etwaige Anzahlung
  aus, erstattet ihm die bis zum Zeitpunkt des Schadensein-     2.12 Wer kann wann kündigen?
  tritts geleisteten Nettokreditraten (= Raten ohne Finanzie-   2.12.1 Kann ich den Finanzierungsvertrag kündigen?
  rungskosten) und die evtl. danach noch bis zum Zeitpunkt      Es ist grundsätzlich jederzeit möglich – ggf. unter Ein­
  der tatsächlichen Rückabwicklung der Verträge geleisteten     haltung einer Kündigungsfrist – das ­Darlehen vollständig
  Bruttokreditraten (= Raten mit Finanzierungskosten). Die      oder anteilig zurück zu zahlen. Im Falle einer vorzeitigen
  Unterscheidung zwischen Netto- und Bruttokreditraten be-      Rückzahlung ver­mindert sich dann die Restschuld um die
  gründet das Gericht damit, dass Finanzierungskosten zwar      ­Zinsen, die auf die Zeit nach der Rückzahlung entfallen.
  grundsätzlich unter die zu erstattenden Aufwendungen im
  Rahmen der Vertragsrückabwicklung fallen. Aber die Finan-     2.12.2 Kann die Bank den Kredit kündigen?
  zierungskosten sind keine vergeblichen Aufwendungen,          Die Bank kann den Kredit kündigen, wenn der Darlehens-
  ­solange das Fahrzeug mangelfrei genutzt werden kann.         nehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teil­
   Denn in dieser Zeit werden die Finanzierungskosten nach      zahlungen ganz oder teilweise und mindestens zehn Pro-
   Ansicht des OLG Hamm durch die Nutzung des Fahrzeugs         zent, bei einer Laufzeit des Verbraucherdarlehensvertrags
   aufgewogen. Erst von dem Zeitpunkt an, zu dem der            über drei Jahre mit fünf Prozent des Nennbetrags des
   ­Mangel eintritt und das Fahrzeug nicht mehr genutzt wer-    ­Darlehens in Verzug ist. ­Allerdings muss die Bank dem
    den kann, werden Finanzierungskosten nutzlos und sind        Darlehensnehmer eine z­ weiwöchige Frist zur Zahlung
    somit vom Verkäufer zu erstatten. Die weitere Abwicklung     ­gesetzt haben.
    des Kreditvertrages erfolgt ausschließlich zwischen der
    Bank und dem Händler aufgrund der zwischen ihnen            Eine fristlose Kündigung ist in der Regel nur bei einer
    ­bestehenden Rechtsbeziehungen.                             ­wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
                                                                 möglich.
  Diese Auffassung hat das OLG Hamm auch in einer
  ­neueren Entscheidung noch einmal bestätigt (vgl. Az.:
   28 U 22/10 vom 05.08.2010, ADAJUR Dok.Nr. 90958).
   Nach einer anderen Meinung ist der Verkäufer gegen Rück-
   gabe des Fahrzeugs dazu verpflichtet, dem Verbraucher

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3 Leasing                                                        Leasing ist kein Kaufvertrag auf Raten. Das Ziel ist in aller
                                                                   Regel gerade nicht, am Ende der Vertragslaufzeit Eigen­
                                                                   tümer des Fahrzeugs zu werden. Man muss am Ende des
  Beim Leasing wird das Fahrzeug nicht erworben, damit ist         Leasingvertrages das Fahrzeug grundsätzlich an den
  der Leasingvertrag kein Kaufvertrag. Das Fahrzeug wird           ­Leasinggeber zurückgeben.
  für die Dauer des Leasingvertrages nur „gemietet“. Dafür
  zahlt der Leasingnehmer ein Entgelt als Gegenleistung            Es besteht aber die Möglichkeit, mit dem Händler ein so-
  für die Überlassung des Fahrzeuggebrauchs. Am Ende der           genanntes Ankaufsrecht zu vereinbaren, denn in der Regel
  Laufzeit wird das Fahrzeug zurückgegeben. Ein Eigentums­         geht das Fahrzeug am Ende der Leasingzeit an den Händ-
  erwerb soll gerade nicht stattfinden. Dies stellt einen          ler zurück. Dann kann man das Fahrzeug nach Ablauf der
  ­wichtigen Unterschied zur Finanzierung und zum Kauf dar.        Leasingzeit auch vom Händler (und nicht von der Leasing-
                                                                   gesellschaft) erwerben. Es empfiehlt sich aber, das
  3.1 Was Sie über Leasing wissen sollten                          ­Ankaufsrecht mit dem Händler schriftlich zu vereinbaren,
  Steuerliche Vorteile haben nur Geschäftsleute, nicht der          denn oft werden Zusagen mündlich getätigt und sind am
  private Leasingnehmer. Daher bietet Leasing für Private           Ende der Laufzeit nicht mehr nachweisbar. Eine solche
  keinen steuerlichen Anreiz gegenüber der Finanzierung.            ­zusätzliche Absprache bindet den Leasinggeber nicht.
                                                                     Es ist nämlich von zwei unterschiedlichen Verträgen aus­
  Leasing ist auch nicht billiger als eine Finanzierung –            zugehen: Zum Einen dem Leasingvertrag und zum Anderen
  abgesehen von einigen speziellen Sonderangeboten. Auch             dem Gebrauchtwagenkaufvertrag mit dem Händler nach
  wenn im ersten Augenblick Leasing wegen niedriger Raten            Beendigung des Leasingvertrages.
  verlockender erscheint, hat Leasing seinen Preis. Die end­
  gültige Belastung steht immer erst bei Vertragsende fest,        Falls es z. B. den Händler, mit dem das Ankaufsrecht
  weil hier Nachzahlungen anfallen. Dabei kommt es oft zu          ­vereinbart wurde, nach Beendigung der Leasingzeit nicht
  bösen Überraschungen.                                             mehr gibt, also z. B. aufgrund einer Insolvenz, ist auch das
                                                                   Vorkaufsrecht gegenstandslos. Denn mit der Leasing­
  Leasing ist zudem laufzeitgebunden, d.h. ein vorzeitiger         gesellschaft wird ein solches ja nicht vereinbart.
  Ausstieg oder ein „Herauskaufen“ des Fahrzeugs – wie bei
  einer Finanzierung – ist grundsätzlich nicht möglich. Jeder      3.3 Rund um den Leasingvertrag
  vorzeitige Ausstieg aus dem Leasingvertrag – egal aus            3.3.1 Vertragsmodelle
  ­welchem Rechtsgrund – ist teuer. Die Leasinggesellschaft        Bevor man einen Leasingvertrag abschließt, sollte man
   hat Anspruch auf das vereinbarte Leasingentgelt für die         sich über die Vor- und Nachteile des jeweiligen Vertrags­
   gesamte Laufzeit.                                               modells informieren. Wir möchten Ihnen die gängigen
                                                                   ­Varianten mit ihren Eigenheiten kurz vorstellen.
  3.2 So funktioniert Leasing
  Sie (Leasingnehmer) suchen sich bei einem Händler                3.3.2 Der Vertrag mit Restwertabrechnung
  ­(Lieferant) ein Fahrzeug aus. Dieses wird dann von einer        Die Gesamtkosten bestehen hier – soweit vereinbart –
   Leasinggesellschaft (Leasinggeber) für Sie gekauft und          aus einer bei Vertragsbeginn fälligen Sonderzahlung (diese
   ­Ihnen für eine fest vereinbarte Laufzeit zur Verfügung         stellt eine Vorauszahlung auf die Leasingraten dar), den
    ­gestellt. Dafür bezahlen Sie das Leasingentgelt. Alternativ   während der Leasingzeit fälligen Leasingraten und dem bei
     können Sie auch erst kaufen und dann leasen.                  Vertragsende voraussichtlich geschätzten Fahrzeugwert
                                                                   (kalkulierter Restwert oder auch Rücknahme- oder Rück-
                                                                   kaufwert genannt). Der kalkulierte Restwert wird dann

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bei Vertragsende mit dem tatsächlichen Fahrzeugwert             3.3.4 Das Kilometerabrechnungsmodell
  ­verrechnet.                                                    Hier werden die Leasingraten auf Basis einer bestimmten
                                                                  Gesamtkilometerleistung errechnet. In der Regel liegt
  Wird hier im Vertrag zusätzlich zum kalkulierten Restwert       die Vertragslaufzeit bei 3 Jahren, als feste Kilometerzahl
  eine Gesamtkilometerleistung angegeben, so heißt das            werden meist 30.000 km vereinbart. Danach gibt der
  nicht, dass Sie nicht mehr fahren dürfen. Die Angabe der        ­Kunde das Fahrzeug wieder ab.
  Gesamtkilometerleistung bedeutet nur, dass der für das
  Vertragsende voraussichtlich geschätzte Fahrzeugwert auf        Probleme kann es geben, wenn der Leasingnehmer die
  der angegebenen Kilometerleistung beruht.                       ­vereinbarte Kilometerleistung überschreitet. Dann bezahlt
                                                                   er neben den Leasingraten einen Mehrkilometersatz.
  Vorsicht Restwertrisiko!                                         ­Dieser wird normalerweise als Cent-Betrag vertraglich fest-
  Bei diesem Vertragsmodell trägt der Leasingnehmer das             gelegt und beurteilt sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp.
  sogenannte Restwertrisiko. D.h. er muss am Ende der Lea-          Als grober Schätzwert für ein Mittelklassefahrzeug können
  singzeit für die Differenz zwischen kalkuliertem Restwert         10 bis 15 Cent angesetzt werden. Es gibt aber in den
  und dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs gerade stehen,           ­meisten Fällen eine Kulanzregel für Mehrkilometer – den
  egal aus welchem Grund das Fahrzeug weniger wert ist.              sogenannten Freibetrag. In der Regel sollte auch der
  Deshalb sollte man auf eine möglichst realistische Rest-           ­Freibetrag vertraglich festgesetzt werden.
  wertkalkulation achten, um böse Überraschungen bei der
  Endabrechnung zu vermeiden.                                     Beispiel zum Freibetrag: Bei einer vereinbarten Gesamt­
                                                                  kilometerleistung von 120.000 km und einem vereinbarten
      ADAC Tipp                                                   Freibetrag von 5.000 km dürfte der Leasingnehmer zusätz-
      Eine Hilfe bei der Entscheidung bietet der ADAC Auto­       lich 5.000 km fahren ohne nachzuzahlen.
      kosten-Rechner auf unserer Internetseite www.adac.de
      (Info, Test & Rat/Autodaten & Autokosten/Autokosten/        Hiervon zu unterscheiden ist die sogenannte Freigrenze:
      Autokosten-Rechner). Hier haben Sie die Möglichkeit         Bei einer Freigrenze werden die darüber hinausgehenden
      für Ihren Fahrzeugtyp den voraussichtlichen Wertverlust     Kilometer teuer, d.h. die Überkilometer müssen komplett
      zu ermitteln und diesen Ihrer monatlichen Leasingrate       nachbezahlt werden. Fährt der Leasingnehmer hingegen
      bzw. dem kalkulierten Restwert gegenüberzustellen.          weniger, dann bekommt er eine Erstattung nach dem ver-
                                                                  einbarten Mehrkilometersatz – meistens werden maximal
  3.3.3 Der Vertrag mit Andienungsrecht                           10.000 km erstattet.
  Hierbei handelt es sich um eine Variante des Vertragstyps
  mit Restwertabrechnung. Ergibt sich bei Vertragsende ein        Falls in Ihrem Vertrag ein Restwert und eine Gesamtkilo-
  niedrigerer als der kalkulierte Restwert, so ist der Leasing-   meterleistung angegeben wurden – allerdings keine Mehr-
  nehmer auf Verlangen der Leasinggesellschaft dazu ver-          bzw. Mindestkilometersätze vereinbart wurden, dann liegt
  pflichtet, das Fahrzeug anzukaufen. Allerdings hat der          in der Regel ein Restwertvertrag vor.
  ­Leasingnehmer selbst kein Ankaufsrecht! Hat das Fahr-
   zeug einen höheren Wert, wird die Leasinggesellschaft das      Beim Kilometerabrechnungsmodell trägt der Leasing­
   Fahrzeug selbst veräußern. Der Leasingnehmer hat weder         nehmer kein Restwertrisiko. Daher sind die Gesamtkosten
   ein Ankaufsrecht noch einen Anspruch auf Auszahlung des        des Leasingvertrages in der Regel überschaubarer als
   Mehrerlöses, wenn ein reines Andienungsrecht vereinbart        beim Restwertmodell. Die Leasingkosten an sich sind
   ist. In seltenen Fällen wird dieses Vertragsmodell aller-      in der Regel ­jedoch höher, weil die Leasinggesellschaft
   dings mit einer Abrechnung des Mehrerlöses kombiniert.         selbst das R
                                                                             ­ estwertrisiko trägt.

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3.3.5 Vertragsschluss                                         3.3.7 Das Kleingedruckte im Leasingvertrag
  Leasingverträge kommen – wie jeder Vertrag – durch eine       Für das Lesen des Kleingedruckten (auch die Allgemeinen
  entsprechende Einigung der Vertragspartner zustande.          Leasingbedingungen) sollten Sie sich Zeit nehmen, denn
                                                                hier verbergen sich oft die wirklich wichtigen Informationen.
  Die meisten vom Leasinggeber vorformulierten Leasing­         Auch das Nachfragen bei Unklarheiten ist zu empfehlen.
  antragsformulare sehen in der Regel eine Frist vor. Inner-
  halb dieser bleibt der Leasingnehmer an seinen A   ­ ntrag    Grundsätzlich lassen sich im Kleingedruckten folgende
  zum A  ­ bschluss des Leasingvertrages gebunden. Eine         ­Informationen finden, wobei die anschließende Aufzählung
  ­Bindungsfrist von ca. 3 Wochen ab Einreichung ­aller          keinesfalls abschließend ist:
   ­erforderlichen Unterlagen ist wohl nicht zu beanstanden.
                                                                Der Leasingnehmer darf das Fahrzeug während der Leasing-
  Die Leasingzeit beginnt in der Regel mit dem zwischen         zeit grundsätzlich nicht verkaufen, verpfänden, verschenken,
  dem ausliefernden Händler und dem Leasingnehmer ver-          vermieten oder verleihen. Auch eine Gebrauchsüberlassung
  einbarten Tag der Übergabe. Bei einer auf Wunsch des          ist in der Regel nur an die im selben Haushalt lebenden
  Leasingnehmers vorgenommenen vorherigen Zulassung             Personen möglich.
  beginnt die Leasingzeit schon am Tag der Zulassung.
                                                                 Als Leasingnehmer sind Sie der Halter des Fahrzeugs.
  3.3.6 Widerrufsrecht                                           Es wird auch auf Sie zugelassen. Insofern müssen Sie
  Restwertverträge können vom Verbraucher innerhalb von          alle sich aus dem Betrieb ergebenden gesetzlichen Ver-
  zwei Wochen gegenüber der Leasinggesellschaft wider­           pflichtungen erfüllen, d.h. das Auto regelmäßig der HU vor-
  rufen werden. Beim Kilometerleasing ist die Rechtslage         führen sowie Steuern und Versicherungsbeiträge bezahlen.
  nach einer Gesetzesänderung derzeit unklar, viele Leasing-     Zudem enthalten die Leasingbedingungen i. d. R. eine
  verträge enthalten dennoch ein Widerrufsrecht. Falls nicht,   ­Verpflichtung zum Abschluss einer Vollkasko-Versicherung.
  sollte man bei Vertragsschluss auf der Vereinbarung
  eines Widerrufsrechts bestehen. Das Oberlandesgericht         Fällige Wartungs- und Inspektionsarbeiten müssen in der
  Düsseldorf befürwortet das Bestehen eines Widerrufs-          Regel bei einem vom Hersteller anerkannten Betrieb aus-
  rechts beim Kilometerleasing (Urteil vom 02.10.2012,          geführt werden.
  Az.: I-24 U 15/12, ADAJUR Dok. Nr. 99590).
                                                                Unfallschäden sind unverzüglich zu melden.
  Achtung! Ein Neufahrzeug verliert bekanntermaßen stark an
  Wert, wenn Sie damit die erste Runde fahren. Als Folge        Nachträgliche Änderungen, zusätzliche Einbauten oder
  eines Widerrufs muss aber für diesen Wertverlust grund-       auch Lackierungen sind nur mit der ausdrücklichen
  sätzlich Ersatz geleistet werden. Das Landgericht Dresden     ­Zustimmung des Leasinggebers zulässig.
  hat hierzu ausgeführt, dass aufgrund des hohen finanziellen
  Risikos bei Übernahme des Fahrzeugs hierüber eine um-         Da ein dauerhafter Einsatz des Fahrzeugs grundsätzlich
  fassende Information erfolgen muss. Ein bloßer Hinweis in     nur im Inland gestattet ist, kann das Kleingedruckte auch
  den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unzureichend         Regelungen bezüglich Fahrten ins außereuropäische
  (Urteil vom 02.05.2007, Az.: 5 S 645/06, ADAJUR               ­Ausland enthalten.
  Dok. Nr. 85241).

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3.4 Wie setzen sich die Leasingraten zusammen?               Bei Geltendmachung einer Minderung des Kaufpreises
  Die Leasingrate errechnet sich aus:                          werden die Leasingraten dem verringerten Kaufpreis
  D  er Differenz zwischen dem tatsächlichen Anschaffungs-   ­angepasst.
    preis und dem bei Laufzeitende kalkulierten Restwert
    (= prognostizierter Wertverlust während der Vertrags­      Der streitige Mangel muss grundsätzlich bereits zum Zeit-
    laufzeit).                                                 punkt der Übergabe der Kaufsache vorgelegen haben.
  D  en Kosten, die der Leasinggesellschaft bei der          ­Innerhalb der ersten sechs Monate ab Übergabedatum
    ­Anbahnung, der Überwachung und der Beendigung des          gilt aber zugunsten des Verbrauchers die gesetzliche Ver­
     Vertrags entstehen.                                        mutung, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Über­
  D  en Refinanzierungskosten sowie dem zu erwartenden        gabe vorgelegen hat. Nach Ablauf dieser sechs Monate
     Gewinn oder dem – bei einem wertunstabilen Fahrzeug        trifft die Beweislast jedoch wieder den Leasingnehmer.
     möglichen – Risikozuschlag.
                                                               Bei Fahrzeugmängeln außerhalb der Sachmängelhaftung
  3.5 Meine Rechte bei einem Fahrzeugmangel                    ist der Leasingnehmer nach den Allgemeinen Leasing­
  3.5.1 Wer haftet für Fahrzeugmängel?                         bedingungen dazu verpflichtet, auf seine Kosten das Fahr-
  In den Allgemeinen Leasingbedingungen (also dem soge-        zeug in betriebs- und verkehrssicherem Zustand zu erhal-
  nannten Kleingedruckten) werden dem Leasingnehmer            ten und hierfür wie ein Eigentümer alle erforderlichen
  die Sachmängelhaftungsansprüche aus dem Kaufvertrag          ­Kosten zu tragen.
  zwischen Leasinggeber und Händler abgetreten. Damit
  steht der Leasingnehmer gegenüber dem Händler wie ein        Nach Ablauf der Sachmängelhaftungsfrist ist der Leasing-
  Fahrzeugkäufer. D.h. er muss sich im Falle eines Mangels     nehmer wie bei einem Fahrzeugkauf auf Kulanz seitens
  auch an den Händler wenden.                                  des Händlers oder Herstellers angewiesen. Kulanz ist
                                                               ­jedoch eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechts­
  Nichtsdestotrotz muss er aber auch den Leasinggeber           anspruch besteht.
  ­sofort unterrichten, wenn er Ansprüche gegen den Händler
   geltend macht. Auch bei einer gerichtlichen Geltend­        3.5.3 Darf ich bei Mängeln die Leasingraten kürzen
   machung von Sachmängelansprüchen ist der Leasing­                    oder ganz einbehalten?
   nehmer dazu verpflichtet, diese Rechte im eigenen Namen     Der Leasingnehmer darf während der Laufzeit des Vertra-
   und auf eigene Rechnung einzuklagen.                        ges grundsätzlich keine Leasingraten einbehalten oder
                                                               ­kürzen. Dies gilt sowohl für Mängel vor als auch nach
  3.5.2 Fahrzeugmängel – so gehen Sie am Besten vor:            ­Ablauf der Sachmängelhaftungszeit. Für den Fall, dass die
  Dem Leasingnehmer stehen dieselben Rechte zu wie               Nacherfüllung als fehlgeschlagen zu werten ist (in der
  einem Fahrzeugkäufer, d.h. innerhalb von zwei Jahren nach      ­Regel nach zwei erfolglosen Versuchen pro einzeln aufge-
  Übergabe der Leasingsache hat er bei Vorliegen eines            tretenem Mangel), der Händler jedoch einen Rücktritt nicht
  Mangels zunächst ein Recht auf Nacherfüllung, das wahl-         akzeptiert, gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung
  weise aus Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung          folgender Grundsatz: Der Leasingnehmer ist erst dann
  (Lieferung einer neuen Sache) besteht.                          zur vorläufigen Einstellung der Zahlung der Leasingraten
                                                                  berechtigt, wenn er aus dem erklärten Rücktritt klageweise
  Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist die Nachlieferung       gegen den Händler vorgeht (BGH, Urteil vom 16. Juni 2010,
  nicht möglich bzw. für den Händler unzumutbar, so kann          Az.: VIII ZR 317/09, ADAJUR Dok. Nr. 89143).
  der Leasingnehmer wahlweise vom Vertrag zurücktreten
  oder den Kaufpreis mindern. Voraussetzung für den Rück-
  tritt ist allerdings ein erheblicher Mangel.
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3.6 Wie wird ein Leasingvertrag rückabgewickelt?              Dasselbe gilt, falls der Leasingnehmer den Totalschaden
  Bei einem schon vollzogenem Rücktritt gibt der Leasing-       verschuldet. Die Kaskoversicherung ersetzt lediglich den
  nehmer das Fahrzeug an den Händler zurück und bekommt         Wiederbeschaffungswert (netto), aber nicht den Ablösewert.
  seinerseits von der Leasinggesellschaft bereits gezahlte
  Leasingraten, eine Leasingsonderzahlung und Vertrags­          ADAC Tipp
  kosten (z. B. Frachtgebühren, Ummeldekosten, Einbau und        Bei vielen Leasinggesellschaften ist es mittlerweile für
  ­Montagekosten, Kosten der Hauptuntersuchung) zurück.          den Leasingnehmer möglich, dieses – insbesondere bei
   Der Leasingnehmer muss in der Regel eine Nutzungs­            erst kurz laufenden Leasingverträgen besonders hohe
   entschädigung für die gefahrenen Kilometer in Höhe            Kostenrisiko – bereits bei Leasingvertragsabschluss zu
   von 0,3 bis 0,6 % des Bruttokaufpreises pro gefahrene         versichern (GAP-Versicherung).
   1.000 km bezahlen. Die Rückzahlung des Kaufpreises
   ­erfolgt jedoch an die Leasinggesellschaft.                  3.7.2 Wem steht eine Wertminderung zu?
                                                                Eine unfallbedingte Wertminderung muss der Leasingneh-
  3.7 Wenn ein Unfall passiert                                  mer bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend
  Bei Unfallschäden hat der Leasingnehmer den Leasing­          machen und an den Leasinggeber abführen.
  geber unverzüglich zu benachrichtigen. Wenn Sie den
  ­Schaden der Versicherung melden, müssen Sie jedoch           Je nach Vertragstyp wird auch bei Vertragsende mit einer
   eine Zahlung an den Leasinggeber verlangen. Die Repara-      Wertminderung unterschiedlich verfahren:
   turarbeiten geben Sie wiederum in Auftrag bzw. bezahlen      B eim Restwertvertrag ist die Wertminderung dem Ver­
   diese auch.                                                    äußerungserlös in voller Höhe hinzuzurechnen. Hierzu
                                                                  ist der Leasinggeber aufgrund der Verlagerung des Rest-
  Eine Kündigung nach einem Unfall ist nur in bestimmten          wertrisikos auf den Leasingnehmer verpflichtet, denn die
  Ausnahmefällen möglich. Mehr hierzu finden Sie unter der        Absicherung des Restwerts umfasst auch den sogenann-
  Rubrik „Kündigung“.                                             ten merkantilen Minderwert. Verbleibt ein Mehrerlös, wird
                                                                  dieser im Verhältnis von 75 % zu 25 % zu Gunsten des
  3.7.1 Totalschaden                                              Leasingnehmers aufgeteilt.
  Bei Totalschaden durch Fremdverschulden wird der Fahr-        B eim Andienungsrecht muss der Leasinggeber die Wert-
  zeugschaden in Höhe des Wiederbeschaffungswertes, netto,        minderung nur bei einer tatsächlichen Andienung erstat-
  von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers          ten. Macht der Leasinggeber vom Andienungsrecht keinen
  ­reguliert. Schafft der (nicht vorsteuerabzugsberechtigte)      Gebrauch, ist ihm jedoch die Wertminderung zu belassen,
   Leasingnehmer ein Ersatzfahrzeug an, wird ihm zwischen-        da er das Risiko der Verwertung auf sich nimmt.
   zeitlich von den Gerichten die auf den Wiederbeschaffungs-   B eim Kilometervertrag steht die Wertminderung dem
   wert entfallende Mehrwertsteuer als Schadensposition zu-       Leasinggeber zu, da er das Verwertungsrisiko trägt und
   erkannt. Aber der Leasinggeber hat darüber hinaus gegen-       die Tatsache eines „Unfallwagens“ den Veräußerungs­
   über dem Leasingnehmer einen Anspruch auf Schaden­             erlös schmälert.
   sersatz, denn ihm entgeht ja nun das Leasingentgelt
   für die Restlaufzeit (die sog. Vollamortisation). Diesen     3.7.3 Erhalte ich die Mehrwertsteuer erstattet?
   ­Schaden (der sogenannte Ablösewert) übernimmt die           Bei einem fremdverschuldeten Unfall ist die Rechtspre-
    ­gegnerische ­Haftpflichtversicherung nicht, er wird nur    chung überwiegend verbraucherfreundlich und spricht dem
     durch eine etwa abgeschlossene Leasingratenausfall­        Leasingnehmer einen Anspruch auf Erstattung der Mehr-
     versicherung oder Kündigungsschadenversicherung            wertsteuer zu.
     (sog. GAP-Versicherung) gedeckt.

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Bei einem selbstverschuldeten Unfall hingegen besteht            Versicherung ersetzt nur Reparaturkosten, nicht aber die
  kein Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer. Dies            gesamte Ausgleichszahlung, die der Leasingnehmer im
  wird damit begründet, dass die abgeschlossene Kasko­             ­Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung dem Leasing­
  versicherung das Risiko des Leasinggebers als Fahrzeug­           geber aus seiner Verpflichtung zur Vollamortisation schuldet.
  eigentümer abdeckt.                                               Hier fließen in die Berechnung Anschaffungskosten,
                                                                    ­Nebenkosten oder Finanzierungskosten ein.
  3.8 Wer kann wann kündigen?
  Leasinggeber und Leasingnehmer sind grundsätzlich an              ADAC Tipp
  die im Leasingvertrag vereinbarte Laufzeit gebunden.              Hier besteht die Möglichkeit, eine spezielle GAP-
  ­Kündigen ist also an sich nicht möglich.                         Versicherung (Kündigungsausfallschadensversicherung)
                                                                    ­abzuschließen, um die „Lücke“ zwischen Wieder­
  Kommt es aus irgendwelchen Gründen tatsächlich einmal              beschaffungswert und Vollamortisationsverpflichtung
  zu einer vorzeitigen Vertragsbeendigung, muss der Leasing-         zu schließen (siehe unter 3.7.1).
  nehmer, bis auf wenige Abzüge, das ursprünglich verein­
  barte „Gesamtleasingentgelt“ bezahlen. Dies folgt aus der        3.8.2 Kündigung nach einem Fahrzeugdiebstahl
  Tatsache, dass die Leasinggesellschaft für den Leasing-          Auch eine Kündigung im Falle eines Fahrzeugdiebstahls
  nehmer das Fahrzeug erworben und ihm zur Nutzung zur             ist möglich. Auch hier wird der Ausgleichsanspruch des
  Verfügung gestellt hat. Das Gesamtleasingentgelt e    ­ nthält   Leasinggebers mit Wirksamkeit der Kündigung fällig.
  deshalb immer die aufgewendeten Kosten der Leasingge-
  sellschaft für den Ankauf des Fahrzeugs, die aufgewende-          ADAC Tipp
  ten Verwaltungskosten und den von ihr einkalkulierten Ge-         Bei Abhandenkommen des Fahrzeugs empfiehlt es
  winn. Es wird in monatlichen Raten auf die Gesamtlaufzeit         sich, erst einen Monat nach der Entwendung den
  verteilt, daher bezahlt der Leasingnehmer für eine kürzere        ­Leasingvertrag zu kündigen, weil der Leasingnehmer
  Laufzeit nicht viel weniger. Das gilt grundsätzlich auch, wenn     verpflichtet ist, ein gestohlenes Fahrzeug wieder zurück-
  für den Tod des Leasingnehmers die Leasinggesellschaft             zunehmen, wenn es innerhalb eines Monats nach
  in ihren A­ llgemeinen Geschäftsbedingungen eine Kündi-            ­Eingang der Schadensanzeige beim Versicherer wieder
  gung der ­Erben zulässt (was nicht selbstverständlich ist).         aufgefunden wird.

  In jedem Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung gilt:           3.8.3 Wenn Sie die Leasingraten nicht mehr bezahlen können
  Eine geleistete Leasingsonderzahlung wird nicht zurück­          Bei Privatleasingverträgen kann der Leasinggeber wegen
  erstattet, denn sie ist nur eine voraus geleistete Zahlung.      Zahlungsverzuges des Leasingnehmers nur dann
  Der Leasinggeber hat aber stets Anspruch auf die                 kündigen, wenn:
  ­gesamte, ­ursprünglich vereinbarte Summe.                       d   er Verbraucher mit mindestens zwei aufeinander
                                                                     ­folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mindes­
  3.8.1 Kündigung nach einem Unfall                                   tens 10 v.H. bei einer Laufzeit des Kreditvertrages über
  Eine Kündigung nach einem Unfall ist nur im Fall einer              3 Jahre mit 5 v.H. des Nennbetrages des Kredites in
  ­erheblichen Beschädigung des Fahrzeugs möglich. Diese              ­Verzug ist
   liegt vor, wenn die Reparaturkosten 60 % des Wiederbe-          und
   schaffungswertes überschreiten bzw. im Totalschadensfall.       d   er Leasinggeber dem Verbraucher erfolglos eine zwei­
                                                                       wöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrages
  Hierbei ist zu beachten, dass der Leasinggeber einen Kün-            mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung
  digungsausfallschaden geltend machen kann, denn die                  innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange.

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Der „Nennbetrag“ (auch relativer Rückstandsbetrag             Die Berechnung des Schadens erfolgt durch Gegenüber-
  ­genannt) ergibt sich nach einem Urteil des BGH (Urteil       stellung mehrerer Einzelsummen:
   vom 14.02.2001, Az.: VIII ZR 277/99, DAR 2001, 262)          D  ie Summe der Leasingraten für den Rest der vereinbar-
   aus der Summe aller Leasingraten.                              ten Leasinglaufzeit und dem hypothetischen Wert des
                                                                  Fahrzeugs bei vertragsgemäßer Rückgabe. Diese Werte
  Für eine erfolgreiche Abwendung der Kündigung ist der           werden jeweils abgezinst auf den Zeitpunkt der Vertrags-
  Zahlungsrückstand vollständig auszugleichen.                    beendigung. Hiervon werden dann die eingesparten lauf-
                                                                  zeitabhängigen Kosten sowie sämtliche sonstige Auf­
  3.8.4 Was passiert bei Tod des Leasingnehmers?                  wendungen des Leasinggebers aufgrund der vorzeitigen
  Leasinggeber und Leasingnehmer sind grundsätzlich an            Vertragsbeendigung abgezogen (Abrechnungswert). Das
  die im Leasingvertrag vereinbarte Laufzeit gebunden.            erzielte Ergebnis wird zu Gunsten des Leasinggebers
  Kommt es zu einer vorzeitigen Vertragsbeendigung, muss          ­berücksichtigt.
  der Leasingnehmer bis auf wenige Abzüge das ursprüng-         D  er reale Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der vor­
  lich vereinbarte Leasingentgelt bezahlen, denn die Leasing-      zeitigen Rückgabe. Diese Summe wird zu Gunsten des
  gesellschaft hat das Fahrzeug für den Leasingnehmer              Leasingnehmers berücksichtigt.
  ­erworben und es ihm zur Nutzung zur Verfügung gestellt.
   Das Gesamtleasingentgelt enthält daher immer die aufge-      Die Abwicklung fällt sowohl bei der regulären als auch bei
   wendeten Kosten der Leasinggesellschaft für den Ankauf       der vorzeitigen Vertragsbeendigung in den Aufgabenbereich
   des Fahrzeugs – einschließlich der Finanzierungs­kosten –,   des Leasinggebers. Hierbei darf das Fahrzeug nicht billigst
   die anfallenden Verwaltungskosten und den von ihr ein­       „verschleudert“, sondern es muss bestmöglich verwertet
   kalkulierten Gewinn. Dies gilt grundsätzlich auch für den    werden. Falls der Leasinggeber die Verwertung einem
   Todesfall des Leasingnehmers. Der Leasingvertrag endet       ­Dritten überlässt, gehen grundsätzlich auch die Mehr­
   nicht automatisch. In der Regel wird ein Sonderkündigungs-    kosten zu seinen Lasten.
   recht des Erben im Rahmen der Allgemeinen Leasing­
   bedingungen rechtlich vereinbart. Lässt sich diesen keine    3.9 Wenn der Vertrag regulär endet
   ­Regelung hierzu entnehmen, kann ein Sonderkündigungs-       3.9.1 Vertragstypen
    recht aus dem Mietrecht abgeleitet werden. Der Erbe         Je nach Vertragstyp gibt es bei der Rückgabe des Leasing-
    sollte aber vor einer übereilten Kündigung unbedingt das    fahrzeugs nach Vertragsende Besonderheiten, die man
    Kostenrisiko prüfen. So kann es u. U. günstiger sein,       ­beachten sollte.
    das Fahrzeug bis zum mit dem Erblasser vereinbarten
    ­Vertragsende weiterzunutzen.                               3.9.2 Vertrag mit Restwertabrechnung
                                                                Ist das Fahrzeug bei Rückgabe weniger wert als der kalku-
  3.8.5 Wie wird nach einer Kündigung abgerechnet?              lierte Restwert, muss der Leasingnehmer die Differenz
  Der Leasinggeber hat natürlich einen Anspruch auf Rückga-     ­erstatten. Falls das Fahrzeug genauso viel wert ist wie der
  be des Fahrzeugs. Zudem kann er einen Ausgleich für den –      vereinbarte Restwert, braucht der Leasingnehmer nichts
  aufgrund der Kündigung – übrig gebliebenen Teil seiner Ge-     nachzubezahlen. Wenn das Fahrzeug allerdings mehr wert
  samtkosten verlangen. Der Leasinggeber ist daher so zu         ist als der kalkulierte Restwert, bekommt der Leasing­
  stellen, als wäre der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden.    nehmer vom Mehrerlös 75 %. Die restlichen 25 % stehen
                                                                aus steuerlichen Gründen der Leasinggesellschaft zu.
  Auch bei einer fristlosen Kündigung durch den Leasing­        Oft wird auch dieser Betrag dem Leasingnehmer gut ge-
  geber ist der Leasingnehmer zum Ersatz des dadurch            schrieben, wenn er einen Folgeleasingvertrag abschließt.
  ­entstehenden Schadens verpflichtet.

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