Finanzplan 2021 2026 - Einwohnergemeinde Krattigen

Die Seite wird erstellt Arvid Fleischmann
 
WEITER LESEN
Finanzplan 2021 - 2026
Berichterstattung inkl. Finanzplan in Zahlen (auszugsweise)

Genehmigt an der Sitzung des Gemeinderates Krattigen vom 19. Oktober 2021
Seite 2 von 15

Vorbericht
                      Finanzplan 2021 - 2026 der Gemeinde Krattigen

                      1. Finanzielle Ausgangslage

Rechnung 2020         Gesamthaushalt
                      Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Aufwandüberschuss
                      von CHF 110'564 ab, dies entspricht einer Schlechterstellung
                      gegenüber dem Budget von gut CHF 104'500.

                      Allgemeiner Haushalt
                      Die Rechnung 2020 schloss im allgemeinen Haushalt mit einem
                      Aufwandüberschuss von CHF 140'202 ab. Budgetiert war ein
                      Ertragsüberschuss von rund CHF 30'000.

                      Gebührenfinanzierter Haushalt
                      Die Spezialfinanzierung Wasser schloss mit einen Aufwandüber-
                      schuss, die Spezialfinanzierungen Abwasser und Abfall schlos-
                      sen dagegen mit einem Ertragsüberschuss ab. In der Summe
                      betrug der Ertragsüberschuss CHF 29'638.

                      Der Bilanzüberschuss sinkt um den Aufwandüberschuss im
                      allgemeinen Haushalt ab auf einen Bestand von CHF 615'000.
                      Die finanzpolitische Reserve wurde per Ende 2020 vollständig
                      aufgelöst.

Ausgewählte Finanz-   Selbstfinanzierungsgrad
kennzahlen            Der Selbstfinanzierungsgrad 2020 lag bei 63.15 %. Der Wert wird als
                      problematisch angesehen. Die Gemeinde Krattigen konnte nicht alle
                      Investitionen aus selber erwirtschafteten Mitteln finanzieren.
                      Der kantonale Durchschnitt lag 2019 bei 83.1 %.

                      Bruttoverschuldungsanteil
                      Der Bruttoverschuldungsanteil lag bei den bernischen Gemein-
                      den 2019 bei 102.1 %. Der Wert von Krattigen betrug für das
                      Jahr 2020 tiefe 58.05 %.

                      Kapitaldienstanteil
                      Der Kapitaldienstanteil bewegte sich mit 4.51 % deutlich unter
                      dem kantonalen Durchschnitt von 5.09 %, er darf als tief be-
                      zeichnet werden.

                      Investitionsanteil
                      Der Investitionsanteil liegt mit 10.12 % unter dem bernischen
                      Durchschnitt von 11.5 % und zeugt von einer mittleren Investiti-
                      onstätigkeit.

                      Nettoschuld in Franken pro Einwohner
                      Krattigen weist im Jahr 2020 ein Nettovermögen CHF 1'226 pro
                      Einwohner auf. Die bernischen Gemeinden weisen mehrheitlich
Seite 3 von 15

                           ein Nettovermögen pro Einwohner auf, der kantonale Durch-
                           schnitt beträgt CHF 891.

Die Gemeinde Krattigen blickt auf ein durchmischtes Rechnungsjahr 2020 zurück, einerseits
wurden Minderaufwendungen realisiert, andererseits blieben die Steuererträge unter den
Erwartungen. In der Summe musste ein Aufwandüberschuss von mehr als einem Steueran-
lagezehntel ausgewiesen werden, nachdem vorgängig die finanzpolitische Reserve aufgelöst
worden war.
Im Vergleich zum Vorjahr wurde in Krattigen wieder etwas mehr investiert, das verzinsliche
langfristige Fremdkapital beträgt 1.5 Mio. CHF. Der Bilanzüberschuss beträgt per Ende 2020
CHF 615'000.

                       2. Prognose der Erfolgsrechnung

Basis                  Als Basis dienten die Rechnung 2020, die Budgets 2021 und 2022,
                       die Finanzplanungshilfe FILAG und das Investitionsprogramm des
                       Gemeinderates.

Personalaufwand        Gemäss Budgets 2021 und 2022; Zuwachs ab 2023 von 1.0 % pro
                       Jahr. Grössere Abweichungen gemäss Detailprognose, respektive
                       Begründung.

Sachaufwand            Gemäss Budgets 2021 und 2022; Zuwachs ab 2023 von 0.5 % bis
                       1.0 % pro Jahr. Grössere Abweichungen gemäss Detailprognose,
                       respektive Begründung.

Zinsen                 0.30 % bis 1.0 % für neues Fremdkapital im Prognosezeitraum.

Abschreibungen         Nach den Bestimmungen des Anhangs 2 der Gemeindeverordnung
                       (Nutzungsdauern).
                       In den Spezialfinanzierungen besteht das System der Einlagen in
                       den Werterhalt auf der Basis der Wiederbeschaffungswerte, die
                       Abschreibungen erfolgen nach Nutzungsdauern der Anlagen.
                       Das per Ende 2015 bestehende Verwaltungsvermögen (HRM1) im
                       allgemeinen Haushalt und in der Spezialfinanzierung Abfall wird in
                       Krattigen über 10 Jahre abgeschrieben.

Amortisationen         Die Gemeinde Krattigen wies zu Beginn des Jahres 2020
                       verzinsliche Fremdmittel in der Höhe von 1.5 Mio. CHF auf, bereits
                       im laufenden Jahr wurden weitere Darlehen von insgesamt
                       1.0 Mio. CHF aufgenommen.
                       Der Bestand zu Beginn der Planungsperiode beträgt somit 2.5 Mio.
                       CHF.
                       Die zinslosen Darlehen betrugen Ende 2020 CHF 200'000.
                       Sie werden jährlich mit CHF 50'000 amortisiert und sind per Ende
                       2024 vollständig zurückbezahlt.

Steuereinnahmen        Die Steueranlage beträgt aktuell 1.65 Einheiten, sie soll ab dem Jahr
                       2022 auf 1.70 angehoben werden.
Seite 4 von 15

                  Im Finanzplan wird für die Gemeinde Krattigen für die Jahre
                  zwischen 2020 und 2026 mit einem Bevölkerungswachstum von 11
                  Personen gerechnet. Bei den Steuerpflichtigen wird von einer
                  Zunahme von 5 Personen ausgegangen.

                  Die Prognosen der Steuereinnahmen beruhen auf der NESKO-
                  Ertragsabrechnung für das Steuerjahr 2020 (inklusive Vorjahre):
                  Einkommen natürliche Personen: CHF 1'890'106
                  Vermögen natürliche Personen:     CHF 173'905

                  Für das laufende Jahr wird für die Gemeinde Krattigen bei den Ein-
                  kommenssteuern und den Vermögenssteuern mit einer Zunahme
                  von 2.3 % respektive 2.0 % gerechnet.

                  Für die Jahre ab 2022 wird von folgenden jährlichen Zuwachsraten
                  ausgegangen:

                  • Einkommenssteuern N.P.:       2.6 % für das Jahr 2022, anschlies-
                                                  send 2.0 % bis 2.4 % pro Jahr.
                  • Vermögenssteuern N.P.:        2.0 % pro Jahr.

                  Bei den juristischen Personen betrug der Steuerertrag im 2020 rund
                  CHF 18'000. Für die Jahre ab 2021 wird mit Erträgen in der Höhe
                  von CHF 11'700 bis maximal 13'140 gerechnet.

Finanz- und       Finanzausgleich
Lastenausgleich   Der Harmonisierungsfaktor beträgt 1.65 Einheiten, Abweichungen in
                  der Steuerkraft vom kantonalen Mittel werden mit 37 % ausgeglichen.
                  Die Steuerkraft von Krattigen bewegt sich um einen Wert zwischen
                  76 % und 81 % des Kantonsmittels. Bei einem Wert unter 100 % des
                  kantonalen Mittels erhält die Gemeinde einen Zuschuss in der Höhe
                  von 37 % wiederum der Differenz zum kantonalen Mittel.
                  Für die Berechnung wird jeweils der Durchschnitt der drei zurücklie-
                  genden Steuerjahre berücksichtigt.
                  Für die Jahre 2022 bis 2026 wird Krattigen gemäss Finanzplan für
                  den Disparitätenabbau zwischen CHF 216'860 bis maximal
                  CHF 268'700 (2022) pro Jahr aus dem Finanzausgleich erhalten.
                  Da die Steuerkraft von Krattigen im Jahr 2022 mit der Zahlung aus
                  dem Disparitätenabbau den Zielwert von 86 % der kantonalen
                  durchschnittlichen Steuerkraft nicht erreicht, erhält die Gemeinde für
                  das Jahr 2022 einen Zuschuss Mindestausstattung in der Höhe von
                  CHF 31'330.
                  In den Folgejahren steigt die Steuerkraft von Krattigen stetig an, die
                  Zahlungen aus dem Finanzausgleich nehmen deshalb bis 2026 ab,
                  es gibt keinen weiteren Zuschuss Mindestausstattung mehr.

                  Sozio-demographischer Zuschuss
                  Zur Milderung von durch die Gemeinden kaum beeinflussbaren Fak-
                  toren der Sozialhilfe (Anteil Arbeitslose, Ausländer, EL-Bezüger und
                  Anteil Flüchtlinge und vorläufige aufgenommene Personen) erhält
Seite 5 von 15

Krattigen voraussichtlich einen jährlichen Zuschuss von durch-
schnittlich CHF 10'340.

Lastenausgleich Lehrergehälter
Die Aufteilung der Kosten zwischen Kanton und Gemeinden im
Verhältnis von 70 % zu 30 % wird beibehalten.
Die Gemeinden mit Schulstandorten bezahlen die Hälfte der nor-
mierten Lehrergehälter. Diese bemessen sich nach den Vollzeitein-
heiten und normierten Gehaltskosten, sind also abhängig vom Um-
fang der unterrichteten Lektionen und besonderen Massnahmen
(Integrationsmassnahmen). Zusätzlich bekommen die Wohnsitzge-
meinden der Schüler Schülerbeiträge, welche im Mittel 20 % der
Lehrergehälter ausmachen.

Lastenausgleich Sozialhilfe
Die für den Lastenausgleich massgebenden Aufwendungen werden
zu 50 % durch die Gemeinden, in Abhängigkeit der Einwohnerzahl,
finanziert.
Die prognostizierten Kosten betragen für das Jahr 2022 CHF 577
pro Einwohner, nach einem Anstieg auf CHF 608 (2023) sinken die
pro Kopf-Beiträge voraussichtlich wieder ab, Ende 2026 wird mit
CHF 570 pro Person gerechnet.
Krattigen wird 2022 gemäss Finanzplan CHF 649'700 an diesen
Lastenverteiler einzahlen. Der Betrag steigt im Jahr 2023 um rund
CHF 34'900 an. In den folgenden Jahren sinkt er ab, im 2026
beträgt er CHF 648'100.
Die Prognosewerte sind mit grösseren Unsicherheiten verbunden.
Einerseits wird für das Jahr 2022 mit steigenden Zahlen in der Sozi-
alhilfe aufgrund von Corona und dem Wechsel von Asylsuchenden
aus der Zuständigkeit des Bundes in die Zuständigkeit der Gemein-
den gerechnet, andererseits können sich aber auch die weiteren
Entwicklungen bei den Flüchtlings- und Asylzahlen, bei der individu-
ellen Sozialhilfe, der Zahl betreuungsintensiver Kinder und Jugendli-
cher und die per 2022 geplante Einführung einer Infrastrukturpau-
schale auf die Beiträge für die Sozialhilfe auswirken.

Lastenausgleich Ergänzungsleistungen
Die für den Lastenausgleich massgebenden Aufwendungen werden
zu 50 % durch die Gemeinden, in Abhängigkeit der Einwohnerzahl,
finanziert.
Der Wert beträgt für das Jahr 2022 CHF 241 pro Einwohner. In den
nächsten Jahren steigt der Betrag kontinuierlich an, 2026 wird ein
Betrag von CHF 258 pro Einwohner erwartet. Die finanziellen Aus-
wirkungen der seit anfangs 2021 geltenden EL-Reform können noch
nicht beziffert werden. Es wird aber im Vergleich zur Planung des
Vorjahres generell mit einem stärkeren Wachstum der Beträge ge-
rechnet.
Der Beitrag der Gemeinde Krattigen an den Lastenausgleich EL wird
2022 CHF 271'400 betragen, prognostiziert wird anschliessend ein
Anstieg auf CHF 293'300.
Seite 6 von 15

Lastenausgleich Familienzulagen
Die Belastung bleibt stabil bei CHF 6 pro Einwohner, für Krattigen
bedeutet das einen jährlichen Betrag von rund CHF 6'800 im Durch-
schnitt.

Lastenausgleich öffentlicher Verkehr
Die für den Lastenausgleich massgebenden Aufwendungen werden
zu einem Drittel durch die Gemeinden, in Abhängigkeit der öV-
Punkte (zwei Drittel) und der Einwohnerzahl (ein Drittel) finanziert.
2022 wird pro öV-Punkt 409 und CHF 51 pro Einwohner in Rech-
nung gestellt. Die Kosten pro öV-Punkt steigen in den Folgejahren
moderat an, 2026 liegt der Betrag bei CHF 412. Die Kosten pro Ein-
wohner steigen ebenfalls leicht an, im letzten Prognosejahr betragen
sie CHF 52 pro Einwohner.
Nachfinanzierungen aufgrund der Corona-Pandemie sind im Jahr
2022 bereits enthalten, unklar ist ob die Zahlungen ausreichen wer-
den. Weitere Auswirkungen zeigen die Kosten der Grossprojekte um
den Bahnhof Bern, das Tram Bern-Ostermundigen, der ÖV-Knoten
Ostermundigen, gerechnet wird ab dem Jahr 2022 mit einem An-
stieg der Investitionen, und die geplanten Rollmaterialbeschaffungen
und Depot Neu- oder Ausbauten. Zudem wird im Rahmen des
neuen Angebotsbeschlusses das Angebot gezielt verbessert.
Die Gemeinde Krattigen wird im 2022 gut CHF 110'100 in diesen
Verteiler einzahlen, bis ins Jahr 2026 macht der Betrag voraussicht-
lich CHF 112'140 aus.

Lastenausgleich Neue Aufgabenteilung
Die für den Lastenausgleich massgebenden Aufwendungen entste-
hen aufgrund der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemein-
den. Die Verteilung auf die Gemeinden erfolgt nach Einwohnerzahl.
Der Prognosewert für das Jahr 2022 beträgt CHF 185 pro Einwoh-
ner. Voraussichtlich sinken die pro Kopf-Beiträge gegen Ende der
Prognoseperiode bis auf CHF 182 ab.
Für Krattigen bedeutet das jährliche Zahlungen von durchschnittlich
CHF 207'700.

Pauschalierung der Interventionskosten
Der Kanton Bern und die Gemeinden beteiligen sich je hälftig an den
polizeilichen Sicherheitskosten für Interventionen. Der geschuldete
Betrag wird in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl berechnet. Für
Krattigen ist im Finanzplan ab 2022 ein Betrag von rund CHF 1'130
berücksichtigt.
Seite 7 von 15

                       3. Neue Investitionen (allgemeiner Haushalt)

neue Investitionen     Die Jahre ab 2022 enthalten Nettoinvestitionen von CHF 598'000,
ab 2022                durchschnittlich pro Jahr CHF 120'000.
                       Die grösste Investition im Finanzplan ist bereits für das Jahr 2021 ein-
                       geplant, es handelt sich um eine Erweiterung Schulraum in der Grös-
                       senordnung von CHF 470'000 (netto).

                       Die einzelnen Jahre sehen (ohne bestehende Anlagen im Bau) wie
                       folgt aus:
                       2022:      CHF 133'000
                       2023:      CHF     35'000
                       2024:      CHF 155'000
                       2025:      CHF 145'000
                       2026:      CHF 130'000

                       Insgesamt verursachen die Investitionen ab 2022 total einen Abschrei-
                       bungsbedarf von CHF 283'000, im Durchschnitt pro Jahr CHF 57'000.

Sachanlagen Finanzver- Im Finanzplan sind von 2022 – 2026 jährliche Investitionen zwischen
mögen                  CHF 20'000 und CHF 100'000, im Total CHF 385'000, für eine Liegen-
                       schaft im Finanzvermögen eingestellt. Die Ausgaben lösen keine Ab-
                       schreibungen aus, sie wirken sich jedoch bei der Liquidität und damit
                       bei allfälligen Zinskosten aus.

                       4. Spezialfinanzierungen

Wasserversorgung       Die jährliche Einlage in den Werterhalt beläuft sich auf CHF 65'700, sie
                       entspricht damit 80 % der vollen Einlagen in den Werterhalt. Die jähr-
                       lich erwarteten Anschlussgebühren von CHF 15'000 werden an die Ein-
                       lage in den Werterhalt angerechnet.

                       Für den Prognosezeitraum 2021 – 2026 sind Investitionen von 1.096
                       Mio. CHF vorgesehen.
                       Ab dem Jahr 2022 werden höhere Gebührenerträge erwartet. Unter
                       diesen Annahmen weist die Wasserrechnung ab 2022, bei einem
                       Unterhalt von jährlich rund CHF 25'000 zu Lasten der Erfolgsrech-
                       nung, einen Kostendeckungsgrad von über 100 % auf.
                       In der Summe weist die Wasserrechnung einen Ertragsüberschuss
                       von CHF 12'700 aus. Der Bestand Rechnungsausgleich steigt an, er
                       beträgt per Ende 2026 rund CHF 843'000.
                       In der Wasserrechnung der Gemeinde Krattigen besteht aktuell kein
                       finanzieller Handlungsbedarf.

Abwasser-              Die jährliche Einlage in den Werterhalt beläuft sich auf CHF 102'000,
entsorgung             sie entspricht damit 60 % der vollen Einlagen in den Werterhalt. Die
                       jährlich erwarteten Anschlussgebühren von CHF 10'000 werden an die
                       Einlage in den Werterhalt angerechnet.
Seite 8 von 15

                     Für den Prognosezeitraum 2021 – 2026 sind Investitionen von 1.441
                     Mio. CHF vorgesehen.
                     Ab dem Jahr 2022 werden höhere Gebührenerträge erwartet.
                     Unter diesen Annahmen weist die Abwasserrechnung der Gemeinde
                     Krattigen, bei einem konstanten Unterhalt von jährlich rund CHF
                     34'000 zu Lasten der Erfolgsrechnung, einen Kostendeckungsgrad
                     von über 100 % auf.
                     In der Summe weist die Abwasserrechnung einen Ertragsüber-
                     schuss von CHF 70'000 aus. Der Bestand Rechnungsausgleich
                     steigt jährlich an, er beträgt per Ende 2026 rund CHF 324'000.
                     In der Abwasserrechnung der Gemeinde Krattigen besteht aktuell
                     kein finanzieller Handlungsbedarf.

Abfallentsorgung     Bei tieferen Gebührenerträgen ab 2021 wird im Prognosezeitraum
                     mit einem Kostendeckungsgrad von etwa 95 % gerechnet.
                     in den Jahren 2022 – 2024 sind Investitionen in der Höhe von CHF
                     70'000 berücksichtigt. Die altrechtlichen Abschreibungen fallen ab
                     dem Jahr 2026 weg.
                     Der Rechnungsausgleich sinkt um die jährlichen Aufwandüber-
                     schüsse ab, Ende 2026 wird im Finanzplan ein Bestand Rechnungs-
                     ausgleich von gut CHF 131'000 ausgewiesen.
                     In der Abfallrechnung von Krattigen besteht aktuell kein finanzieller
                     Handlungsbedarf.

                     5. Ergebnisse der Finanzplanung

                     Allgemeiner Haushalt

finanzieller Hand-   Ohne Berücksichtigung der Folgekosten von neuen Investitionen ist im
lungsspielraum       Planungszeitraum - nach einer Erhöhung der Steueranlage um 0.5 Ein-
                     heiten ab dem Jahr 2022 - in der Summe aller Prognosejahre mit einem
                     positiven Handlungsspielraum von rund CHF 409'000 zu rechnen. Im
                     Durchschnitt beträgt der jährliche Handlungsspielraum CHF 68'000.
                     Die Selbstfinanzierung im allgemeinen Haushalt beträgt durchschnittlich
                     CHF 202'000.

                     Folgende Punkte beeinflussen die Prognose der Ergebnisse der
                     Erfolgsrechnung:

                     Finanz- und Lastenausgleich
                     Beim Finanzausgleich (Disparitätenabbau) kann Krattigen in den
                     Jahren 2022 – 2026 im Durchschnitt jährlich rund CHF 246'700 er-
                     warten. Die Zahlungen sind leicht höher als noch im letzten Finanz-
                     plan prognostiziert. Da die Steuerkraft von Krattigen bis 2022 leicht
                     abnimmt, kann die Gemeinde für die Jahre 2021 und 2022 einen
                     Beitrag aus der Mindestausstattung erwarten. Mit steigender Steuer-
                     kraft ab 2023 erhält Krattigen nur noch einen, im Zeitablauf abneh-
                     menden, Zuschuss Disparitätenabbau.
Seite 9 von 15

                      Beim Finanzausgleich bleiben die meisten Verbundaufgaben in den
                      pro Kopf-Beiträgen stabil. Der Lastenausgleich Ergänzungsleistun-
                      gen nimmt bis Ende Planungsperiode jährlich zu und der Lastenaus-
                      gleich Sozialhilfe steigt bis in das Jahr 2023 stark an bevor er bis
                      Ende 2026 praktisch wieder auf den Ausgangswert absinkt.

                      Abschreibung des altrechtlichen Verwaltungsvermögens
                      Die Abschreibungen des altrechtlichen Verwaltungsvermögens wer-
                      den bis Ende 2025 mit jährlich CHF 122'000 in der Erfolgsrechnung
                      berücksichtigt.

                      Mehrwertabschöpfung
                      Im Finanzplan sind in den Jahren 2023 und 2025 Erträge aus Mehr-
                      wertabschöpfungen in der Höhe von CHF 110'000 pro Jahr berück-
                      sichtigt.

                      Steueranlage
                      Ab dem Jahr 2022 ist im Finanzplan eine Steuererhöhung von 1.65
                      auf 1.70 vorgesehen. Der zu erwartende Mehrertrag bewegt sich in
                      einer Grössenordnung von knapp CHF 70'000.

                      Auflösung Neubewertungsreserve
                      Ab dem Jahr 2021 wird die Neubewertungsreserve aufgelöst. Im
                      Finanzplan ist die vorgeschriebene Einlage in die Schwankungsre-
                      serve und die anschliessend über fünf Jahre dauernde Auflösung
                      des Restbestandes der Neubewertungsreserve berücksichtigt. Die
                      jährliche Entnahme beträgt CHF 26'000. Sie wirkt sich auf den
                      Ertrag der Rechnung aus, ist aber nicht liquiditätswirksam.

Folgekosten von       Die Abschreibungen betragen im 2021 CHF 39'000. In den Folgejahren
neuen Investitionen   steigen sie aufgrund der geplanten Investitionstätigkeit an. Im letzten
                      Prognosejahr betragen die Abschreibungen CHF 75'000 oder
                      0.5 Steueranlagezehntel.

Rechnungs-            Im vorliegenden Finanzplan schliessen die Jahre 2021 – 2026 vor Be-
ergebnisse            rücksichtigung der Einlagen und Entnahmen in die finanzpolitische
                      Reserve mit einem Ertragsüberschuss von total CHF 83'000 ab.
                      Drei Prognosejahre schliessen mit einem Aufwandüberschuss, drei mit
                      einem Ertragsüberschuss ab.
                      Im Jahr 2026 muss ein kleiner Teil des Ertragsüberschusses von
                      CHF 15'000 in die finanzpolitische Reserve eingelegt werden.
                      In der Summe wird von 2021 – 2026 ein Ertragsüberschuss von
                      CHF 69'000 ausgewiesen.

Kumulierte Ergeb-     Die Rechnungsergebnisse des allgemeinen Haushaltes wirken sich
nisse der Vorjahre    direkt auf die kumulierten Ergebnisse der Vorjahre aus. Der Bilanzüber-
                      schuss steigt auf einen Bestand von CHF 684'000, die finanzpolitische
                      Reserve weist per Ende 2026 einen Bestand von CHF 15'000 auf.
                      Ein Steueranlagezehntel beträgt in Krattigen im Durchschnitt für die
                      Prognoseperiode CHF 135'000.
Seite 10 von 15

                     Tabelle 10: Ergebnisse der Finanzplanung - allgemeiner Haushalt                                            Version vom     06.10.21

                                                                                                                                    Beträge in CHF 1'000
                                                                                        P r o g n o se p e r i o d e
                                                                              Basisjahr       2021       2022        2023   2024        2025       2026

                     1. Erfolgsrechnung (ohne Folgekosten)
                     1.a Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit                                  -209       -137         4     -84          58        103
                     1.b Ergebnis aus Finanzierung                                              113        117       119     121         123        124
                         operatives Ergebnis                                                    -95        -20       123      37         181        227
                     1.c ausserordentliches Ergebnis                                             -3         -3        -3      -3          -3        -29
                     1.d Gesamtergebnis Erfolgsrg. ohne Folgekosten                             -98        -22       120      34         178        198

                     2. Investitionen und Finanzanlagen
                     2.a steuerfinanzierte Nettoinvestitionen                                  667        133         35     155         145        130
                     2.b Finanzanlagen                                                           0         65         20     100         100        100

                     3.    Finanzierung von Investitionen/Anlagen
                     3.a   neuer Fremdmittelbedarf                                                0          0          0      49         277        398
                     3.b   bestehende Schulden                                                2'650      2'600      2'550   2'500       2'500      2'500
                     3.c   total Fremdmittel kumuliert                                        2'650      2'600      2'550   2'549       2'777      2'898

                     4.    Folgekosten neue Investitionen/Anlagen
                     4.a   Abschreibungen                                                        39         47        48      55          59         75
                     4.b   Zinsen gemäss Mittelfluss                                              0          0         0       0           1          3
                     4.c   Folgebetriebskosten/-erlöse                                            0          0         0       0           0          0
                     4.d   Total Investitionsfolgekosten                                         39         47        47      54          60         79
                     4.e   Gesamtergebnis Erfolgsrg. ohne Folgekosten                           -98        -22       120      34         178        198
                     4.f   Gesamtergebnis Erfolgsrg. mit Folgekosten                           -137        -69        73     -20         118        119

                     5.    Finanzpolitische Reserve
                     5.a   Ergebnis vor Einlage/Entnahme finanzpol. Reserve                    -137        -69        73     -20         118        119
                     5.b   Einlage finanzpolitische Reserve (zus. Abschr.)                        0          0         0       0           0         15
                     5.c   Entnahme finanzpolitische Reserve (BÜQ
Seite 11 von 15

Folgekosten von                  Die Abschreibungen betragen im 2021 CHF 9'000. Sie steigen durch
neuen Investitionen              die geplante Investitionstätigkeit stetig an, im 2026 betragen die Ab-
                                 schreibungen im gebührenfinanzierten Haushalt CHF 89'000.

                                 Konsolidierter Haushalt

Fremdkapital                     Das verzinsliche Fremdkapital betrug Ende 2020 1.5 Mio. CHF.
                                 Zusätzlich wurden im laufenden Jahr neue Darlehen in der Höhe
                                 von 1 Mio. CHF aufgenommen.
                                 Gemäss Berechnungen im Finanzplan braucht die Gemeinde Kratti-
                                 gen frühestens ab 2024 neue Fremdmittel. Ende 2026 beträgt die
                                 voraussichtliche Neuverschuldung rund CHF 400'000.
                                 Unter der Annahme von tiefbleibenden Darlehenszinsen wird im
                                 Finanzplan ab 2025 mit neuen Zinskosten von CHF 1'000 bis CHF
                                 3'000 pro Jahr gerechnet.

               Tabelle 10: Ergebnisse der Finanzplanung - konsolidierter Haushalt                                         Version vom     06.10.21

                                                                                                                              Beträge in CHF 1'000
                                                                                  P r o g n o se p e r i o d e
                                                                        Basisjahr       2021       2022        2023   2024        2025       2026

               1. Erfolgsrechnung (ohne Folgekosten)
               1.a Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit                                  -232       -71         72      -5         142        198
               1.b Ergebnis aus Finanzierung                                              121       123        124     125         125        126
                   operatives Ergebnis                                                   -111        53        196     120         268        324
               1.c ausserordentliches Ergebnis                                             -3        -3         -3      -3          -3        -29
               1.d Gesamtergebnis Erfolgsrg. ohne Folgekosten                            -113        50        193     117         265        295

               2.    Investitionen und Finanzanlagen
               2.a   steuerfinanzierte Nettoinvestitionen                                667        133         35     155         145        130
               2.b   gebührenfinanzierte Nettoinvestitionen                              505        520        342     434         490        316
               2.c   Finanzanlagen                                                         0         65         20     100         100        100

               3.    Finanzierung von Investitionen/Anlagen
               3.a   neuer Fremdmittelbedarf                                                0          0          0      49         277        398
               3.b   bestehende Schulden                                                2'650      2'600      2'550   2'500       2'500      2'500
               3.c   total Fremdmittel kumuliert                                        2'650      2'600      2'550   2'549       2'777      2'898

               4.    Folgekosten neue Investitionen/Anlagen
               4.a   Abschreibungen                                                        47         97       102     123         136        165
               4.b   Zinsen gemäss Mittelfluss                                              0          0         0       0           1          3
               4.c   Folgebetriebskosten/-erlöse                                            0          0         0       0           0          0
               4.d   Total Investitionsfolgekosten                                         47         97       102     123         137        168
               4.e   Gesamtergebnis Erfolgsrg. ohne Folgekosten                          -113         50       193     117         265        295
               4.f   Gesamtergebnis Erfolgsrg. mit Folgekosten                           -161        -47        92      -6         128        127

               5.    Finanzpolitische Reserve (allg. HH)
               5.a   Ergebnis vor Einlage/Entnahme finanzpol. Reserve                    -161        -47        92       -6        128        127
               5.b   Einlage finanzpolitische Reserve (zus. Abschr.)                        0          0         0        0          0         15
               5.c   Entnahme finanzpolitische Reserve (BÜQ
Seite 12 von 15

                      6. Beurteilung

Finanzplan 2021 bis   Der vorliegende Finanzplan ist geprägt durch folgende Entwicklungen:
2026 tragbar
                      •   Im Planungszeitraum sind in Krattigen Nettoinvestitionen von total
                          3.872 Mio. CHF vorgesehen, auf den Steuerbereich entfallen dabei
                          1.265 Mio. CHF.
                      •   Die Rechnungen im allgemeinen Haushalt schliessen voraus-
                          sichtlich in drei der sechs Prognosejahren negativ ab, erst ab
                          dem Jahr 2025 zeichnen sich stabile Ertragsüberschüsse ab.
                      •   Bei den Investitionen im allgemeinen Haushalt sind unter
                          "später" Projekte in der Höhe von 2 Mio. CHF enthalten. Bei den
                          Spezialfinanzierungen sind weitere Investitionen in der Höhe von
                          2.5 Mio. CHF angedacht. Die aufgeführten Projekte haben im
                          aktuellen Finanzplan keine Auswirkungen auf die Liquidität und
                          verursachen noch keine Folgekosten.
                      •   In den Jahren 2023 und 2025 sind im Finanzplan Erträge aus
                          Mehrwertabschöpfungen enthalten.

                      Der Finanzplan 2021 - 2026 darf als finanziell tragbar bezeichnet
                      werden:
                      •   Für die Jahre 2021 – 2026 wird total ein Ertragsüberschuss von
                          CHF 69'000 ausgewiesen. Im letzten Jahr müssen CHF 15'000
                          in die finanzpolitische Reserve eingelegt werden.
                      •   Die Aufwandüberschüsse betragen zwischen 0.1 bis 1.1 Steuer-
                          anlagezehntel.
                      •   Ab dem Jahr 2022 wird die Steueranlage auf 1.70 angehoben.
                          Ein halber Steueranlagezehntel beträgt ungefähr CHF 70'000.
                      •   Der Bilanzüberschuss steigt bis Ende 2026 auf CHF 684'000 an,
                          die finanzpolitische Reserve beträgt CHF 15'000.
                      •   Zu Beginn der Planungsperiode verfügt die Gemeinde Krattigen
                          über rund CHF 770'000 flüssige Mittel, die allerdings nicht aus-
                          reichen, um alle Investitionen zu finanzieren.
Seite 13 von 15

Empfehlung   Krattigen hat ein schwieriges Rechnungsjahr 2020 verzeichnet, die
             Gemeinde musste einen Aufwandüberschuss ausweisen und vor-
             gängig die finanzpolitische Reserve auflösen. Die Kennzahlen bewe-
             gen sich mehrheitlich in einem guten Bereich. Bereits im laufenden
             Jahr wurden neue Darlehen von insgesamt 1 Mio. CHF aufgenom-
             men.
             Im aktuellen Finanzplan sind etwas weniger Investitionen eingestellt
             als im letztjährigen Plan. Das neue Fremdkapital aus dem Jahr 2021
             und die vorhandenen verfügbaren flüssigen Mittel helfen mit, dass
             die Gemeinde Krattigen vorerst keine neuen Fremdmittel braucht.

             Die Grafik zeigt, dass die Verschuldung voraussichtlich erst ab dem
             Jahr 2024 massvoll ansteigt.

             Die durchschnittliche Selbstfinanzierung im allgemeinen Haushalt
             beträgt 2021 – 2026 rund CHF 202'000. Die Spezialfinanzierungen
             weisen eine durchschnittliche Selbstfinanzierung von CHF 180'000
             auf. Der Selbstfinanzierungsgrad für den konsolidierten Haushalt
             beträgt im Durchschnitt der Prognosejahre 59 %.
             Der Bruttoverschuldungsanteil beträgt im Durchschnitt 68 %. Für
             das letzte Prognosejahr steigt er auf rund 72 %. Der Investitionsan-
             teil liegt bei durchschnittlich 13 %. Dabei weist das Jahr 2021 die
             höchste Investitionstätigkeit und den tiefsten Selbstfinanzierungs-
             grad auf.
             Krattigen weist im Finanzplan im Durchschnitt 2021 – 2026 nur noch
             ein kleines Nettovermögen von CHF 47 pro Einwohner auf. Ab dem
             Jahr 2024 weisen die Planungsjahre eine Nettoschuld pro Einwoh-
             ner aus.

             Im Finanzplan sind die bekannten höheren Belastungen aus den
             Lastenausgleichssystemen berücksichtigt. Die Abschreibungen aus
             dem altrechtlichen Verwaltungsvermögen werden die Rechnungen
Seite 14 von 15

von Krattigen noch bis Ende 2025 mit jährlich CHF 122’000 belas-
ten. Zudem verbessern die beiden Mehrwertabschöpfungen die
Rechnungen 2023 und 2025.

Die Entwicklung von Aufwand und Ertrag zeigt auch aufgrund der
Sondereffekte mit der Mehrwertabschöpfung ein uneinheitliches
Bild. Deshalb ist die Kurve ohne Sondereffekte aussagekräftiger.
Der Aufwand ohne Folgekosten bewegt sich ab dem Jahr 2022
praktisch parallel zum Aufwand mit Folgekosten. Die Linie des Ertra-
ges zeigt, dass die Steuererhöhung nötig ist, ihr Anstieg verläuft nur
langsam, erst ab dem Jahr 2025 kann der Ertrag die Aufwendungen
inklusive Folgekosten auch ohne Sondereffekte decken. Die Grafik
zeigt deutlich die Entlastung durch den Wegfall der altrechtlichen
Abschreibungen ab dem Jahr 2025. Es öffnet sich ein positiver
Handlungsspielraum von rund CHF 200'000.
Mit den weiteren anstehenden Investitionen sind damit neue Folge-
kosten zumindest vorläufig gedeckt, die Liquidität und auch die
Selbstfinanzierung verbessern sich.

Der Finanzplan von Krattigen ist somit dank der Steuererhöhung
tragbar, sogar wenn die Erträge aus der Mehrwertabschöpfung erst
später eintreffen als angenommen. Der Bilanzüberschuss steigt im
aktuellen Finanzplan leicht an, er beträgt Ende 2026 voraussichtlich
CHF 684'000 oder nicht ganz fünf Steueranlagezehntel.

Die finanzielle Situation in Krattigen zeichnet eine leichte Entspan-
nung am Horizont der Gemeindefinanzen. Wegen den zu einem
späteren Zeitpunkt anstehenden Investitionen ist es ratsam, die
finanzielle Entwicklung trotz guter Ausgangslage im Auge zu behal-
ten. Die Verantwortlichen der Gemeinde Krattigen tun gut daran,
den sich abzeichnenden guten Handlungsspielraum möglichst lange
zu erhalten. Eventuell können die später anstehenden Investitionen
gestaffelt werden. Grundsätzlich muss die Gemeinde ihr Augenmerk
auf ein Gleichgewicht zwischen Investitionstätigkeit und Selbstfinan-
zierung ausrichten.
Seite 15 von 15

Risikobeurteilung       Das Corona-Virus verursacht auch im laufenden Jahr grosse
                        Unsicherheiten. Die bernischen Gemeinden sind bei der Erarbeitung
                        der Basis für das kommende Budget extrem gefordert, das Basisjahr
                        2021 für die Steuererträge ist schwierig abzubilden und die Betrof-
                        fenheit des Gewerbes und der Steuerpflichtigen durch die Corona-
                        Pandemie kann höchstens abgeschätzt werden. Wichtig ist deshalb
                        eine gemeindespezifische Prognose für die Zuwachsraten der Steu-
                        ererträge, in Abhängigkeit von Wirtschaftsstruktur und der Zusam-
                        mensetzung der Steuerpflichtigen.
                        Aktuell sind zusätzlich die Daten aus den Lastenausgleichsystemen
                        Sozialhilfe und öffentlicher Verkehr mit grösseren Unsicherheiten
                        behaftet.

                        Die Prognose über die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung ist
                        abhängig davon, wie stark in der Schweiz und in ihren Wirtschafts-
                        partnerländern im kommenden Winterhalbjahr erneute Einschrän-
                        kungen nötig werden. In den Prognosen zur Entwicklung der Wirt-
                        schaftsdaten wird generell vorausgesetzt, dass keine weiteren
                        Schliessungen der Ökonomien stattfinden werden und dass die in-
                        ternationalen Lieferketten und Rohstoffmärkte wieder funktionieren.
                        Die Zinsen in der Euro-Zone dürften aufgrund der teilweise starken
                        ökonomischen Betroffenheit der Mitgliedstaaten durch die Corona-
                        Pandemie noch längere Zeit auf einem tiefen Niveau verharren. Die
                        Inflation in der Schweiz steigt nur langsam an.

Der vorliegende Finanzplan wurde auf dem KPG-Finanzplanungsmodell durch die Finanz-
verwaltung Krattigen erstellt und kommentiert durch Daniela Jaussi von der KPG Bern.
Für die dem Finanzplan zugrunde gelegten Daten und die über die künftige finanzielle Ent-
wicklung getroffenen Annahmen liegt die Verantwortung bei der Gemeinde.

Genehmigungsvermerk
Der Finanzplan 2021 - 2026 der Einwohnergemeinde Krattigen wurde an der Sitzung des
Gemeinderates vom 19. Oktober 2021 genehmigt und wird der Gemeindeversammlung vom
26. November 2021 zur Kenntnis gebracht.

Krattigen, 19. Oktober 2021

GEMEINDERAT KRATTIGEN

Stephan Luginbühl
Gemeinderatspräsident

Philipp Schopfer
Gemeindeverwalter
Sie können auch lesen