Finanzplan 2021 2026 - Einwohnergemeinde Krattigen
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Finanzplan 2021 - 2026 Berichterstattung inkl. Finanzplan in Zahlen (auszugsweise) Genehmigt an der Sitzung des Gemeinderates Krattigen vom 19. Oktober 2021
Seite 2 von 15 Vorbericht Finanzplan 2021 - 2026 der Gemeinde Krattigen 1. Finanzielle Ausgangslage Rechnung 2020 Gesamthaushalt Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 110'564 ab, dies entspricht einer Schlechterstellung gegenüber dem Budget von gut CHF 104'500. Allgemeiner Haushalt Die Rechnung 2020 schloss im allgemeinen Haushalt mit einem Aufwandüberschuss von CHF 140'202 ab. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von rund CHF 30'000. Gebührenfinanzierter Haushalt Die Spezialfinanzierung Wasser schloss mit einen Aufwandüber- schuss, die Spezialfinanzierungen Abwasser und Abfall schlos- sen dagegen mit einem Ertragsüberschuss ab. In der Summe betrug der Ertragsüberschuss CHF 29'638. Der Bilanzüberschuss sinkt um den Aufwandüberschuss im allgemeinen Haushalt ab auf einen Bestand von CHF 615'000. Die finanzpolitische Reserve wurde per Ende 2020 vollständig aufgelöst. Ausgewählte Finanz- Selbstfinanzierungsgrad kennzahlen Der Selbstfinanzierungsgrad 2020 lag bei 63.15 %. Der Wert wird als problematisch angesehen. Die Gemeinde Krattigen konnte nicht alle Investitionen aus selber erwirtschafteten Mitteln finanzieren. Der kantonale Durchschnitt lag 2019 bei 83.1 %. Bruttoverschuldungsanteil Der Bruttoverschuldungsanteil lag bei den bernischen Gemein- den 2019 bei 102.1 %. Der Wert von Krattigen betrug für das Jahr 2020 tiefe 58.05 %. Kapitaldienstanteil Der Kapitaldienstanteil bewegte sich mit 4.51 % deutlich unter dem kantonalen Durchschnitt von 5.09 %, er darf als tief be- zeichnet werden. Investitionsanteil Der Investitionsanteil liegt mit 10.12 % unter dem bernischen Durchschnitt von 11.5 % und zeugt von einer mittleren Investiti- onstätigkeit. Nettoschuld in Franken pro Einwohner Krattigen weist im Jahr 2020 ein Nettovermögen CHF 1'226 pro Einwohner auf. Die bernischen Gemeinden weisen mehrheitlich
Seite 3 von 15 ein Nettovermögen pro Einwohner auf, der kantonale Durch- schnitt beträgt CHF 891. Die Gemeinde Krattigen blickt auf ein durchmischtes Rechnungsjahr 2020 zurück, einerseits wurden Minderaufwendungen realisiert, andererseits blieben die Steuererträge unter den Erwartungen. In der Summe musste ein Aufwandüberschuss von mehr als einem Steueran- lagezehntel ausgewiesen werden, nachdem vorgängig die finanzpolitische Reserve aufgelöst worden war. Im Vergleich zum Vorjahr wurde in Krattigen wieder etwas mehr investiert, das verzinsliche langfristige Fremdkapital beträgt 1.5 Mio. CHF. Der Bilanzüberschuss beträgt per Ende 2020 CHF 615'000. 2. Prognose der Erfolgsrechnung Basis Als Basis dienten die Rechnung 2020, die Budgets 2021 und 2022, die Finanzplanungshilfe FILAG und das Investitionsprogramm des Gemeinderates. Personalaufwand Gemäss Budgets 2021 und 2022; Zuwachs ab 2023 von 1.0 % pro Jahr. Grössere Abweichungen gemäss Detailprognose, respektive Begründung. Sachaufwand Gemäss Budgets 2021 und 2022; Zuwachs ab 2023 von 0.5 % bis 1.0 % pro Jahr. Grössere Abweichungen gemäss Detailprognose, respektive Begründung. Zinsen 0.30 % bis 1.0 % für neues Fremdkapital im Prognosezeitraum. Abschreibungen Nach den Bestimmungen des Anhangs 2 der Gemeindeverordnung (Nutzungsdauern). In den Spezialfinanzierungen besteht das System der Einlagen in den Werterhalt auf der Basis der Wiederbeschaffungswerte, die Abschreibungen erfolgen nach Nutzungsdauern der Anlagen. Das per Ende 2015 bestehende Verwaltungsvermögen (HRM1) im allgemeinen Haushalt und in der Spezialfinanzierung Abfall wird in Krattigen über 10 Jahre abgeschrieben. Amortisationen Die Gemeinde Krattigen wies zu Beginn des Jahres 2020 verzinsliche Fremdmittel in der Höhe von 1.5 Mio. CHF auf, bereits im laufenden Jahr wurden weitere Darlehen von insgesamt 1.0 Mio. CHF aufgenommen. Der Bestand zu Beginn der Planungsperiode beträgt somit 2.5 Mio. CHF. Die zinslosen Darlehen betrugen Ende 2020 CHF 200'000. Sie werden jährlich mit CHF 50'000 amortisiert und sind per Ende 2024 vollständig zurückbezahlt. Steuereinnahmen Die Steueranlage beträgt aktuell 1.65 Einheiten, sie soll ab dem Jahr 2022 auf 1.70 angehoben werden.
Seite 4 von 15 Im Finanzplan wird für die Gemeinde Krattigen für die Jahre zwischen 2020 und 2026 mit einem Bevölkerungswachstum von 11 Personen gerechnet. Bei den Steuerpflichtigen wird von einer Zunahme von 5 Personen ausgegangen. Die Prognosen der Steuereinnahmen beruhen auf der NESKO- Ertragsabrechnung für das Steuerjahr 2020 (inklusive Vorjahre): Einkommen natürliche Personen: CHF 1'890'106 Vermögen natürliche Personen: CHF 173'905 Für das laufende Jahr wird für die Gemeinde Krattigen bei den Ein- kommenssteuern und den Vermögenssteuern mit einer Zunahme von 2.3 % respektive 2.0 % gerechnet. Für die Jahre ab 2022 wird von folgenden jährlichen Zuwachsraten ausgegangen: • Einkommenssteuern N.P.: 2.6 % für das Jahr 2022, anschlies- send 2.0 % bis 2.4 % pro Jahr. • Vermögenssteuern N.P.: 2.0 % pro Jahr. Bei den juristischen Personen betrug der Steuerertrag im 2020 rund CHF 18'000. Für die Jahre ab 2021 wird mit Erträgen in der Höhe von CHF 11'700 bis maximal 13'140 gerechnet. Finanz- und Finanzausgleich Lastenausgleich Der Harmonisierungsfaktor beträgt 1.65 Einheiten, Abweichungen in der Steuerkraft vom kantonalen Mittel werden mit 37 % ausgeglichen. Die Steuerkraft von Krattigen bewegt sich um einen Wert zwischen 76 % und 81 % des Kantonsmittels. Bei einem Wert unter 100 % des kantonalen Mittels erhält die Gemeinde einen Zuschuss in der Höhe von 37 % wiederum der Differenz zum kantonalen Mittel. Für die Berechnung wird jeweils der Durchschnitt der drei zurücklie- genden Steuerjahre berücksichtigt. Für die Jahre 2022 bis 2026 wird Krattigen gemäss Finanzplan für den Disparitätenabbau zwischen CHF 216'860 bis maximal CHF 268'700 (2022) pro Jahr aus dem Finanzausgleich erhalten. Da die Steuerkraft von Krattigen im Jahr 2022 mit der Zahlung aus dem Disparitätenabbau den Zielwert von 86 % der kantonalen durchschnittlichen Steuerkraft nicht erreicht, erhält die Gemeinde für das Jahr 2022 einen Zuschuss Mindestausstattung in der Höhe von CHF 31'330. In den Folgejahren steigt die Steuerkraft von Krattigen stetig an, die Zahlungen aus dem Finanzausgleich nehmen deshalb bis 2026 ab, es gibt keinen weiteren Zuschuss Mindestausstattung mehr. Sozio-demographischer Zuschuss Zur Milderung von durch die Gemeinden kaum beeinflussbaren Fak- toren der Sozialhilfe (Anteil Arbeitslose, Ausländer, EL-Bezüger und Anteil Flüchtlinge und vorläufige aufgenommene Personen) erhält
Seite 5 von 15 Krattigen voraussichtlich einen jährlichen Zuschuss von durch- schnittlich CHF 10'340. Lastenausgleich Lehrergehälter Die Aufteilung der Kosten zwischen Kanton und Gemeinden im Verhältnis von 70 % zu 30 % wird beibehalten. Die Gemeinden mit Schulstandorten bezahlen die Hälfte der nor- mierten Lehrergehälter. Diese bemessen sich nach den Vollzeitein- heiten und normierten Gehaltskosten, sind also abhängig vom Um- fang der unterrichteten Lektionen und besonderen Massnahmen (Integrationsmassnahmen). Zusätzlich bekommen die Wohnsitzge- meinden der Schüler Schülerbeiträge, welche im Mittel 20 % der Lehrergehälter ausmachen. Lastenausgleich Sozialhilfe Die für den Lastenausgleich massgebenden Aufwendungen werden zu 50 % durch die Gemeinden, in Abhängigkeit der Einwohnerzahl, finanziert. Die prognostizierten Kosten betragen für das Jahr 2022 CHF 577 pro Einwohner, nach einem Anstieg auf CHF 608 (2023) sinken die pro Kopf-Beiträge voraussichtlich wieder ab, Ende 2026 wird mit CHF 570 pro Person gerechnet. Krattigen wird 2022 gemäss Finanzplan CHF 649'700 an diesen Lastenverteiler einzahlen. Der Betrag steigt im Jahr 2023 um rund CHF 34'900 an. In den folgenden Jahren sinkt er ab, im 2026 beträgt er CHF 648'100. Die Prognosewerte sind mit grösseren Unsicherheiten verbunden. Einerseits wird für das Jahr 2022 mit steigenden Zahlen in der Sozi- alhilfe aufgrund von Corona und dem Wechsel von Asylsuchenden aus der Zuständigkeit des Bundes in die Zuständigkeit der Gemein- den gerechnet, andererseits können sich aber auch die weiteren Entwicklungen bei den Flüchtlings- und Asylzahlen, bei der individu- ellen Sozialhilfe, der Zahl betreuungsintensiver Kinder und Jugendli- cher und die per 2022 geplante Einführung einer Infrastrukturpau- schale auf die Beiträge für die Sozialhilfe auswirken. Lastenausgleich Ergänzungsleistungen Die für den Lastenausgleich massgebenden Aufwendungen werden zu 50 % durch die Gemeinden, in Abhängigkeit der Einwohnerzahl, finanziert. Der Wert beträgt für das Jahr 2022 CHF 241 pro Einwohner. In den nächsten Jahren steigt der Betrag kontinuierlich an, 2026 wird ein Betrag von CHF 258 pro Einwohner erwartet. Die finanziellen Aus- wirkungen der seit anfangs 2021 geltenden EL-Reform können noch nicht beziffert werden. Es wird aber im Vergleich zur Planung des Vorjahres generell mit einem stärkeren Wachstum der Beträge ge- rechnet. Der Beitrag der Gemeinde Krattigen an den Lastenausgleich EL wird 2022 CHF 271'400 betragen, prognostiziert wird anschliessend ein Anstieg auf CHF 293'300.
Seite 6 von 15 Lastenausgleich Familienzulagen Die Belastung bleibt stabil bei CHF 6 pro Einwohner, für Krattigen bedeutet das einen jährlichen Betrag von rund CHF 6'800 im Durch- schnitt. Lastenausgleich öffentlicher Verkehr Die für den Lastenausgleich massgebenden Aufwendungen werden zu einem Drittel durch die Gemeinden, in Abhängigkeit der öV- Punkte (zwei Drittel) und der Einwohnerzahl (ein Drittel) finanziert. 2022 wird pro öV-Punkt 409 und CHF 51 pro Einwohner in Rech- nung gestellt. Die Kosten pro öV-Punkt steigen in den Folgejahren moderat an, 2026 liegt der Betrag bei CHF 412. Die Kosten pro Ein- wohner steigen ebenfalls leicht an, im letzten Prognosejahr betragen sie CHF 52 pro Einwohner. Nachfinanzierungen aufgrund der Corona-Pandemie sind im Jahr 2022 bereits enthalten, unklar ist ob die Zahlungen ausreichen wer- den. Weitere Auswirkungen zeigen die Kosten der Grossprojekte um den Bahnhof Bern, das Tram Bern-Ostermundigen, der ÖV-Knoten Ostermundigen, gerechnet wird ab dem Jahr 2022 mit einem An- stieg der Investitionen, und die geplanten Rollmaterialbeschaffungen und Depot Neu- oder Ausbauten. Zudem wird im Rahmen des neuen Angebotsbeschlusses das Angebot gezielt verbessert. Die Gemeinde Krattigen wird im 2022 gut CHF 110'100 in diesen Verteiler einzahlen, bis ins Jahr 2026 macht der Betrag voraussicht- lich CHF 112'140 aus. Lastenausgleich Neue Aufgabenteilung Die für den Lastenausgleich massgebenden Aufwendungen entste- hen aufgrund der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemein- den. Die Verteilung auf die Gemeinden erfolgt nach Einwohnerzahl. Der Prognosewert für das Jahr 2022 beträgt CHF 185 pro Einwoh- ner. Voraussichtlich sinken die pro Kopf-Beiträge gegen Ende der Prognoseperiode bis auf CHF 182 ab. Für Krattigen bedeutet das jährliche Zahlungen von durchschnittlich CHF 207'700. Pauschalierung der Interventionskosten Der Kanton Bern und die Gemeinden beteiligen sich je hälftig an den polizeilichen Sicherheitskosten für Interventionen. Der geschuldete Betrag wird in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl berechnet. Für Krattigen ist im Finanzplan ab 2022 ein Betrag von rund CHF 1'130 berücksichtigt.
Seite 7 von 15 3. Neue Investitionen (allgemeiner Haushalt) neue Investitionen Die Jahre ab 2022 enthalten Nettoinvestitionen von CHF 598'000, ab 2022 durchschnittlich pro Jahr CHF 120'000. Die grösste Investition im Finanzplan ist bereits für das Jahr 2021 ein- geplant, es handelt sich um eine Erweiterung Schulraum in der Grös- senordnung von CHF 470'000 (netto). Die einzelnen Jahre sehen (ohne bestehende Anlagen im Bau) wie folgt aus: 2022: CHF 133'000 2023: CHF 35'000 2024: CHF 155'000 2025: CHF 145'000 2026: CHF 130'000 Insgesamt verursachen die Investitionen ab 2022 total einen Abschrei- bungsbedarf von CHF 283'000, im Durchschnitt pro Jahr CHF 57'000. Sachanlagen Finanzver- Im Finanzplan sind von 2022 – 2026 jährliche Investitionen zwischen mögen CHF 20'000 und CHF 100'000, im Total CHF 385'000, für eine Liegen- schaft im Finanzvermögen eingestellt. Die Ausgaben lösen keine Ab- schreibungen aus, sie wirken sich jedoch bei der Liquidität und damit bei allfälligen Zinskosten aus. 4. Spezialfinanzierungen Wasserversorgung Die jährliche Einlage in den Werterhalt beläuft sich auf CHF 65'700, sie entspricht damit 80 % der vollen Einlagen in den Werterhalt. Die jähr- lich erwarteten Anschlussgebühren von CHF 15'000 werden an die Ein- lage in den Werterhalt angerechnet. Für den Prognosezeitraum 2021 – 2026 sind Investitionen von 1.096 Mio. CHF vorgesehen. Ab dem Jahr 2022 werden höhere Gebührenerträge erwartet. Unter diesen Annahmen weist die Wasserrechnung ab 2022, bei einem Unterhalt von jährlich rund CHF 25'000 zu Lasten der Erfolgsrech- nung, einen Kostendeckungsgrad von über 100 % auf. In der Summe weist die Wasserrechnung einen Ertragsüberschuss von CHF 12'700 aus. Der Bestand Rechnungsausgleich steigt an, er beträgt per Ende 2026 rund CHF 843'000. In der Wasserrechnung der Gemeinde Krattigen besteht aktuell kein finanzieller Handlungsbedarf. Abwasser- Die jährliche Einlage in den Werterhalt beläuft sich auf CHF 102'000, entsorgung sie entspricht damit 60 % der vollen Einlagen in den Werterhalt. Die jährlich erwarteten Anschlussgebühren von CHF 10'000 werden an die Einlage in den Werterhalt angerechnet.
Seite 8 von 15 Für den Prognosezeitraum 2021 – 2026 sind Investitionen von 1.441 Mio. CHF vorgesehen. Ab dem Jahr 2022 werden höhere Gebührenerträge erwartet. Unter diesen Annahmen weist die Abwasserrechnung der Gemeinde Krattigen, bei einem konstanten Unterhalt von jährlich rund CHF 34'000 zu Lasten der Erfolgsrechnung, einen Kostendeckungsgrad von über 100 % auf. In der Summe weist die Abwasserrechnung einen Ertragsüber- schuss von CHF 70'000 aus. Der Bestand Rechnungsausgleich steigt jährlich an, er beträgt per Ende 2026 rund CHF 324'000. In der Abwasserrechnung der Gemeinde Krattigen besteht aktuell kein finanzieller Handlungsbedarf. Abfallentsorgung Bei tieferen Gebührenerträgen ab 2021 wird im Prognosezeitraum mit einem Kostendeckungsgrad von etwa 95 % gerechnet. in den Jahren 2022 – 2024 sind Investitionen in der Höhe von CHF 70'000 berücksichtigt. Die altrechtlichen Abschreibungen fallen ab dem Jahr 2026 weg. Der Rechnungsausgleich sinkt um die jährlichen Aufwandüber- schüsse ab, Ende 2026 wird im Finanzplan ein Bestand Rechnungs- ausgleich von gut CHF 131'000 ausgewiesen. In der Abfallrechnung von Krattigen besteht aktuell kein finanzieller Handlungsbedarf. 5. Ergebnisse der Finanzplanung Allgemeiner Haushalt finanzieller Hand- Ohne Berücksichtigung der Folgekosten von neuen Investitionen ist im lungsspielraum Planungszeitraum - nach einer Erhöhung der Steueranlage um 0.5 Ein- heiten ab dem Jahr 2022 - in der Summe aller Prognosejahre mit einem positiven Handlungsspielraum von rund CHF 409'000 zu rechnen. Im Durchschnitt beträgt der jährliche Handlungsspielraum CHF 68'000. Die Selbstfinanzierung im allgemeinen Haushalt beträgt durchschnittlich CHF 202'000. Folgende Punkte beeinflussen die Prognose der Ergebnisse der Erfolgsrechnung: Finanz- und Lastenausgleich Beim Finanzausgleich (Disparitätenabbau) kann Krattigen in den Jahren 2022 – 2026 im Durchschnitt jährlich rund CHF 246'700 er- warten. Die Zahlungen sind leicht höher als noch im letzten Finanz- plan prognostiziert. Da die Steuerkraft von Krattigen bis 2022 leicht abnimmt, kann die Gemeinde für die Jahre 2021 und 2022 einen Beitrag aus der Mindestausstattung erwarten. Mit steigender Steuer- kraft ab 2023 erhält Krattigen nur noch einen, im Zeitablauf abneh- menden, Zuschuss Disparitätenabbau.
Seite 9 von 15 Beim Finanzausgleich bleiben die meisten Verbundaufgaben in den pro Kopf-Beiträgen stabil. Der Lastenausgleich Ergänzungsleistun- gen nimmt bis Ende Planungsperiode jährlich zu und der Lastenaus- gleich Sozialhilfe steigt bis in das Jahr 2023 stark an bevor er bis Ende 2026 praktisch wieder auf den Ausgangswert absinkt. Abschreibung des altrechtlichen Verwaltungsvermögens Die Abschreibungen des altrechtlichen Verwaltungsvermögens wer- den bis Ende 2025 mit jährlich CHF 122'000 in der Erfolgsrechnung berücksichtigt. Mehrwertabschöpfung Im Finanzplan sind in den Jahren 2023 und 2025 Erträge aus Mehr- wertabschöpfungen in der Höhe von CHF 110'000 pro Jahr berück- sichtigt. Steueranlage Ab dem Jahr 2022 ist im Finanzplan eine Steuererhöhung von 1.65 auf 1.70 vorgesehen. Der zu erwartende Mehrertrag bewegt sich in einer Grössenordnung von knapp CHF 70'000. Auflösung Neubewertungsreserve Ab dem Jahr 2021 wird die Neubewertungsreserve aufgelöst. Im Finanzplan ist die vorgeschriebene Einlage in die Schwankungsre- serve und die anschliessend über fünf Jahre dauernde Auflösung des Restbestandes der Neubewertungsreserve berücksichtigt. Die jährliche Entnahme beträgt CHF 26'000. Sie wirkt sich auf den Ertrag der Rechnung aus, ist aber nicht liquiditätswirksam. Folgekosten von Die Abschreibungen betragen im 2021 CHF 39'000. In den Folgejahren neuen Investitionen steigen sie aufgrund der geplanten Investitionstätigkeit an. Im letzten Prognosejahr betragen die Abschreibungen CHF 75'000 oder 0.5 Steueranlagezehntel. Rechnungs- Im vorliegenden Finanzplan schliessen die Jahre 2021 – 2026 vor Be- ergebnisse rücksichtigung der Einlagen und Entnahmen in die finanzpolitische Reserve mit einem Ertragsüberschuss von total CHF 83'000 ab. Drei Prognosejahre schliessen mit einem Aufwandüberschuss, drei mit einem Ertragsüberschuss ab. Im Jahr 2026 muss ein kleiner Teil des Ertragsüberschusses von CHF 15'000 in die finanzpolitische Reserve eingelegt werden. In der Summe wird von 2021 – 2026 ein Ertragsüberschuss von CHF 69'000 ausgewiesen. Kumulierte Ergeb- Die Rechnungsergebnisse des allgemeinen Haushaltes wirken sich nisse der Vorjahre direkt auf die kumulierten Ergebnisse der Vorjahre aus. Der Bilanzüber- schuss steigt auf einen Bestand von CHF 684'000, die finanzpolitische Reserve weist per Ende 2026 einen Bestand von CHF 15'000 auf. Ein Steueranlagezehntel beträgt in Krattigen im Durchschnitt für die Prognoseperiode CHF 135'000.
Seite 10 von 15 Tabelle 10: Ergebnisse der Finanzplanung - allgemeiner Haushalt Version vom 06.10.21 Beträge in CHF 1'000 P r o g n o se p e r i o d e Basisjahr 2021 2022 2023 2024 2025 2026 1. Erfolgsrechnung (ohne Folgekosten) 1.a Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit -209 -137 4 -84 58 103 1.b Ergebnis aus Finanzierung 113 117 119 121 123 124 operatives Ergebnis -95 -20 123 37 181 227 1.c ausserordentliches Ergebnis -3 -3 -3 -3 -3 -29 1.d Gesamtergebnis Erfolgsrg. ohne Folgekosten -98 -22 120 34 178 198 2. Investitionen und Finanzanlagen 2.a steuerfinanzierte Nettoinvestitionen 667 133 35 155 145 130 2.b Finanzanlagen 0 65 20 100 100 100 3. Finanzierung von Investitionen/Anlagen 3.a neuer Fremdmittelbedarf 0 0 0 49 277 398 3.b bestehende Schulden 2'650 2'600 2'550 2'500 2'500 2'500 3.c total Fremdmittel kumuliert 2'650 2'600 2'550 2'549 2'777 2'898 4. Folgekosten neue Investitionen/Anlagen 4.a Abschreibungen 39 47 48 55 59 75 4.b Zinsen gemäss Mittelfluss 0 0 0 0 1 3 4.c Folgebetriebskosten/-erlöse 0 0 0 0 0 0 4.d Total Investitionsfolgekosten 39 47 47 54 60 79 4.e Gesamtergebnis Erfolgsrg. ohne Folgekosten -98 -22 120 34 178 198 4.f Gesamtergebnis Erfolgsrg. mit Folgekosten -137 -69 73 -20 118 119 5. Finanzpolitische Reserve 5.a Ergebnis vor Einlage/Entnahme finanzpol. Reserve -137 -69 73 -20 118 119 5.b Einlage finanzpolitische Reserve (zus. Abschr.) 0 0 0 0 0 15 5.c Entnahme finanzpolitische Reserve (BÜQ
Seite 11 von 15 Folgekosten von Die Abschreibungen betragen im 2021 CHF 9'000. Sie steigen durch neuen Investitionen die geplante Investitionstätigkeit stetig an, im 2026 betragen die Ab- schreibungen im gebührenfinanzierten Haushalt CHF 89'000. Konsolidierter Haushalt Fremdkapital Das verzinsliche Fremdkapital betrug Ende 2020 1.5 Mio. CHF. Zusätzlich wurden im laufenden Jahr neue Darlehen in der Höhe von 1 Mio. CHF aufgenommen. Gemäss Berechnungen im Finanzplan braucht die Gemeinde Kratti- gen frühestens ab 2024 neue Fremdmittel. Ende 2026 beträgt die voraussichtliche Neuverschuldung rund CHF 400'000. Unter der Annahme von tiefbleibenden Darlehenszinsen wird im Finanzplan ab 2025 mit neuen Zinskosten von CHF 1'000 bis CHF 3'000 pro Jahr gerechnet. Tabelle 10: Ergebnisse der Finanzplanung - konsolidierter Haushalt Version vom 06.10.21 Beträge in CHF 1'000 P r o g n o se p e r i o d e Basisjahr 2021 2022 2023 2024 2025 2026 1. Erfolgsrechnung (ohne Folgekosten) 1.a Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit -232 -71 72 -5 142 198 1.b Ergebnis aus Finanzierung 121 123 124 125 125 126 operatives Ergebnis -111 53 196 120 268 324 1.c ausserordentliches Ergebnis -3 -3 -3 -3 -3 -29 1.d Gesamtergebnis Erfolgsrg. ohne Folgekosten -113 50 193 117 265 295 2. Investitionen und Finanzanlagen 2.a steuerfinanzierte Nettoinvestitionen 667 133 35 155 145 130 2.b gebührenfinanzierte Nettoinvestitionen 505 520 342 434 490 316 2.c Finanzanlagen 0 65 20 100 100 100 3. Finanzierung von Investitionen/Anlagen 3.a neuer Fremdmittelbedarf 0 0 0 49 277 398 3.b bestehende Schulden 2'650 2'600 2'550 2'500 2'500 2'500 3.c total Fremdmittel kumuliert 2'650 2'600 2'550 2'549 2'777 2'898 4. Folgekosten neue Investitionen/Anlagen 4.a Abschreibungen 47 97 102 123 136 165 4.b Zinsen gemäss Mittelfluss 0 0 0 0 1 3 4.c Folgebetriebskosten/-erlöse 0 0 0 0 0 0 4.d Total Investitionsfolgekosten 47 97 102 123 137 168 4.e Gesamtergebnis Erfolgsrg. ohne Folgekosten -113 50 193 117 265 295 4.f Gesamtergebnis Erfolgsrg. mit Folgekosten -161 -47 92 -6 128 127 5. Finanzpolitische Reserve (allg. HH) 5.a Ergebnis vor Einlage/Entnahme finanzpol. Reserve -161 -47 92 -6 128 127 5.b Einlage finanzpolitische Reserve (zus. Abschr.) 0 0 0 0 0 15 5.c Entnahme finanzpolitische Reserve (BÜQ
Seite 12 von 15 6. Beurteilung Finanzplan 2021 bis Der vorliegende Finanzplan ist geprägt durch folgende Entwicklungen: 2026 tragbar • Im Planungszeitraum sind in Krattigen Nettoinvestitionen von total 3.872 Mio. CHF vorgesehen, auf den Steuerbereich entfallen dabei 1.265 Mio. CHF. • Die Rechnungen im allgemeinen Haushalt schliessen voraus- sichtlich in drei der sechs Prognosejahren negativ ab, erst ab dem Jahr 2025 zeichnen sich stabile Ertragsüberschüsse ab. • Bei den Investitionen im allgemeinen Haushalt sind unter "später" Projekte in der Höhe von 2 Mio. CHF enthalten. Bei den Spezialfinanzierungen sind weitere Investitionen in der Höhe von 2.5 Mio. CHF angedacht. Die aufgeführten Projekte haben im aktuellen Finanzplan keine Auswirkungen auf die Liquidität und verursachen noch keine Folgekosten. • In den Jahren 2023 und 2025 sind im Finanzplan Erträge aus Mehrwertabschöpfungen enthalten. Der Finanzplan 2021 - 2026 darf als finanziell tragbar bezeichnet werden: • Für die Jahre 2021 – 2026 wird total ein Ertragsüberschuss von CHF 69'000 ausgewiesen. Im letzten Jahr müssen CHF 15'000 in die finanzpolitische Reserve eingelegt werden. • Die Aufwandüberschüsse betragen zwischen 0.1 bis 1.1 Steuer- anlagezehntel. • Ab dem Jahr 2022 wird die Steueranlage auf 1.70 angehoben. Ein halber Steueranlagezehntel beträgt ungefähr CHF 70'000. • Der Bilanzüberschuss steigt bis Ende 2026 auf CHF 684'000 an, die finanzpolitische Reserve beträgt CHF 15'000. • Zu Beginn der Planungsperiode verfügt die Gemeinde Krattigen über rund CHF 770'000 flüssige Mittel, die allerdings nicht aus- reichen, um alle Investitionen zu finanzieren.
Seite 13 von 15 Empfehlung Krattigen hat ein schwieriges Rechnungsjahr 2020 verzeichnet, die Gemeinde musste einen Aufwandüberschuss ausweisen und vor- gängig die finanzpolitische Reserve auflösen. Die Kennzahlen bewe- gen sich mehrheitlich in einem guten Bereich. Bereits im laufenden Jahr wurden neue Darlehen von insgesamt 1 Mio. CHF aufgenom- men. Im aktuellen Finanzplan sind etwas weniger Investitionen eingestellt als im letztjährigen Plan. Das neue Fremdkapital aus dem Jahr 2021 und die vorhandenen verfügbaren flüssigen Mittel helfen mit, dass die Gemeinde Krattigen vorerst keine neuen Fremdmittel braucht. Die Grafik zeigt, dass die Verschuldung voraussichtlich erst ab dem Jahr 2024 massvoll ansteigt. Die durchschnittliche Selbstfinanzierung im allgemeinen Haushalt beträgt 2021 – 2026 rund CHF 202'000. Die Spezialfinanzierungen weisen eine durchschnittliche Selbstfinanzierung von CHF 180'000 auf. Der Selbstfinanzierungsgrad für den konsolidierten Haushalt beträgt im Durchschnitt der Prognosejahre 59 %. Der Bruttoverschuldungsanteil beträgt im Durchschnitt 68 %. Für das letzte Prognosejahr steigt er auf rund 72 %. Der Investitionsan- teil liegt bei durchschnittlich 13 %. Dabei weist das Jahr 2021 die höchste Investitionstätigkeit und den tiefsten Selbstfinanzierungs- grad auf. Krattigen weist im Finanzplan im Durchschnitt 2021 – 2026 nur noch ein kleines Nettovermögen von CHF 47 pro Einwohner auf. Ab dem Jahr 2024 weisen die Planungsjahre eine Nettoschuld pro Einwoh- ner aus. Im Finanzplan sind die bekannten höheren Belastungen aus den Lastenausgleichssystemen berücksichtigt. Die Abschreibungen aus dem altrechtlichen Verwaltungsvermögen werden die Rechnungen
Seite 14 von 15 von Krattigen noch bis Ende 2025 mit jährlich CHF 122’000 belas- ten. Zudem verbessern die beiden Mehrwertabschöpfungen die Rechnungen 2023 und 2025. Die Entwicklung von Aufwand und Ertrag zeigt auch aufgrund der Sondereffekte mit der Mehrwertabschöpfung ein uneinheitliches Bild. Deshalb ist die Kurve ohne Sondereffekte aussagekräftiger. Der Aufwand ohne Folgekosten bewegt sich ab dem Jahr 2022 praktisch parallel zum Aufwand mit Folgekosten. Die Linie des Ertra- ges zeigt, dass die Steuererhöhung nötig ist, ihr Anstieg verläuft nur langsam, erst ab dem Jahr 2025 kann der Ertrag die Aufwendungen inklusive Folgekosten auch ohne Sondereffekte decken. Die Grafik zeigt deutlich die Entlastung durch den Wegfall der altrechtlichen Abschreibungen ab dem Jahr 2025. Es öffnet sich ein positiver Handlungsspielraum von rund CHF 200'000. Mit den weiteren anstehenden Investitionen sind damit neue Folge- kosten zumindest vorläufig gedeckt, die Liquidität und auch die Selbstfinanzierung verbessern sich. Der Finanzplan von Krattigen ist somit dank der Steuererhöhung tragbar, sogar wenn die Erträge aus der Mehrwertabschöpfung erst später eintreffen als angenommen. Der Bilanzüberschuss steigt im aktuellen Finanzplan leicht an, er beträgt Ende 2026 voraussichtlich CHF 684'000 oder nicht ganz fünf Steueranlagezehntel. Die finanzielle Situation in Krattigen zeichnet eine leichte Entspan- nung am Horizont der Gemeindefinanzen. Wegen den zu einem späteren Zeitpunkt anstehenden Investitionen ist es ratsam, die finanzielle Entwicklung trotz guter Ausgangslage im Auge zu behal- ten. Die Verantwortlichen der Gemeinde Krattigen tun gut daran, den sich abzeichnenden guten Handlungsspielraum möglichst lange zu erhalten. Eventuell können die später anstehenden Investitionen gestaffelt werden. Grundsätzlich muss die Gemeinde ihr Augenmerk auf ein Gleichgewicht zwischen Investitionstätigkeit und Selbstfinan- zierung ausrichten.
Seite 15 von 15 Risikobeurteilung Das Corona-Virus verursacht auch im laufenden Jahr grosse Unsicherheiten. Die bernischen Gemeinden sind bei der Erarbeitung der Basis für das kommende Budget extrem gefordert, das Basisjahr 2021 für die Steuererträge ist schwierig abzubilden und die Betrof- fenheit des Gewerbes und der Steuerpflichtigen durch die Corona- Pandemie kann höchstens abgeschätzt werden. Wichtig ist deshalb eine gemeindespezifische Prognose für die Zuwachsraten der Steu- ererträge, in Abhängigkeit von Wirtschaftsstruktur und der Zusam- mensetzung der Steuerpflichtigen. Aktuell sind zusätzlich die Daten aus den Lastenausgleichsystemen Sozialhilfe und öffentlicher Verkehr mit grösseren Unsicherheiten behaftet. Die Prognose über die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung ist abhängig davon, wie stark in der Schweiz und in ihren Wirtschafts- partnerländern im kommenden Winterhalbjahr erneute Einschrän- kungen nötig werden. In den Prognosen zur Entwicklung der Wirt- schaftsdaten wird generell vorausgesetzt, dass keine weiteren Schliessungen der Ökonomien stattfinden werden und dass die in- ternationalen Lieferketten und Rohstoffmärkte wieder funktionieren. Die Zinsen in der Euro-Zone dürften aufgrund der teilweise starken ökonomischen Betroffenheit der Mitgliedstaaten durch die Corona- Pandemie noch längere Zeit auf einem tiefen Niveau verharren. Die Inflation in der Schweiz steigt nur langsam an. Der vorliegende Finanzplan wurde auf dem KPG-Finanzplanungsmodell durch die Finanz- verwaltung Krattigen erstellt und kommentiert durch Daniela Jaussi von der KPG Bern. Für die dem Finanzplan zugrunde gelegten Daten und die über die künftige finanzielle Ent- wicklung getroffenen Annahmen liegt die Verantwortung bei der Gemeinde. Genehmigungsvermerk Der Finanzplan 2021 - 2026 der Einwohnergemeinde Krattigen wurde an der Sitzung des Gemeinderates vom 19. Oktober 2021 genehmigt und wird der Gemeindeversammlung vom 26. November 2021 zur Kenntnis gebracht. Krattigen, 19. Oktober 2021 GEMEINDERAT KRATTIGEN Stephan Luginbühl Gemeinderatspräsident Philipp Schopfer Gemeindeverwalter
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