Hygienekonzept der SG Walldorf Astoria Abteilung Handball Frauen Stand: 11.11.2021 - SG ...

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Hygienekonzept der SG Walldorf Astoria Abteilung Handball Frauen Stand: 11.11.2021 - SG ...
Hygienekonzept der SG Walldorf Astoria
Abteilung Handball Frauen
Stand: 11.11.2021

   1.     Spjelbetrieb im Handball ohne zuschauer*innen
   2.     Spielbetrieb im Handball mit zuschauer*innen

Verein:

SG Walldorf Astoria 1902 e.V., Abteilung Handball Frauen
Vereinsnummer/BHV: 22217
Hallennummer/BHV:      22005

Adresse Sporthalle:

Astoria Halle Sport und Kultur
Schwetzinger Straße 91
69190 Walldorf
Hallennummer/BHV: 22005

Ansprechperson für das eingereichte Hygienekonzept:

Yvonne Hornig
Abt. Handball Frauen
Schwetzi ngerstrasse 91
69190 Walldorf
Mail: handball-frauen(@)sgastoria.de
Mobil: 0174/3727925

                                                           Stand: 11.11.2021
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Allgemeine Vorüberlegungen
Bei der für den Handball wie auch für den Teamsport insgesamt notwendigen
Wiederaufnahme des Spiel- und WeZkamp\etriebs genießt aktuell die Einhaltung der 3G-
Regelung sowie der Umsetzung der Hygiene- und Abstandsregeln eine sehr hohe und
prävenave Priorität. Die Hygiene- und Abstandsregeln stehen zu jeder Zeit und überall dort,
wo es möglich ist, im Fokus aller Beteiligten. Mit den im Weiteren dargelegten Maßnahmen
soll das Infekaonsrisiko der am Spiel- und WeZkamp\etrieb Beteiligten auf ein vertretbares
Mindestmaß reduziert werden. Die konanuierliche Fortschreibung und Anpassungen der
Maßnahmen erfolgen gemäß der aktuell nicht vorhersagbaren Entwicklung des weiteren
Verlaufs der Corona-Pandemie.

Hygienekonzept
Zur Aufnahme des Spielbetriebs im Handballsport muss für jede Sporthalle in der Punkte-
spiele in der Saison 2021/2022 stahinden, ein Hygienekonzept auf Basis der jeweiligen
Corona-Verordnungen erstellt werden. Rechtsgrundlagen für dieses Hygienekonzept sind:

•   die Verordnung der Landesregierung über infekaonsschützende Maßnahmen gegen die
    Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 15.09.2021 in
    der ab 28.10.2021 gülagen Fassung und mit Gülagkeit vom 16.09.2021 bis zum
    24.11.2021,
•   § 32 in Verbindung mit §§ 28 bis 31 des Infekaonsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000
    (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Arakel 12 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S.
    4147, 4152) geändert worden ist,
•   die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums zur Änderung der
    Verordnung über die Sportausübung (Corona-Verordnung Sport – CoronaVO Sport) vom
    05.11.2021 siehe: Kultusministerium - CoronaVO Sport (km-bw.de)

Veröffentlichung
Dieses Hygienekonzept wird, jeweils auf die aktuelle Corona VO bezugnehmende Fassung,
wie folgt veröffentlicht:
   • Homepage: Abteilung Frauen | SG Walldorf Astoria (walldorf-handball.de)
   • In Papierform an Heimspieltagen/Zuschauereingang
   • Dieses Hygienekonzept wird zudem beim BHV für die am Spielbetrieb beteiligenden
        Vereine hinterlegt zusammen mit der „Anlage zum Hygienekonzept der Vereine“.

Hygienekonzept der Abt. Handball Frauen
Dieses Konzept soll vor einer nicht auszuschließenden SARS-Covid-19 Infekaon nach bestem
Wissen und Gewissen schützen. In der Corona-Verordnung des Landes Baden-WürZemberg
mit Gülagkeit ab 16. September 2021, wurde ein Stufensystem mit „Basis-, Warn- und
Alarmstufe“ eingeführt, welches bei Heimspieltagen, FreundschaWsspielen mit oder ohne
Teilnahme von Zuschauer*innen gilt.

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    Basisstufe:     Hospitalisierunginzidenz unter 8,0 und nicht mehr als 249 Intensivbetten
                    mit COVID-19-Patienten belegt
    Warnstufe:      Ab Hospitalisierunginzidenz von 8,0 oder ab 250 mit COVID-19-Patienten
                    belegten Intensivbetten (AIB).
                    Die Warnstufe gilt wenn
                    die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge bei 8,0
                    oder darüber liegt oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Würt-
                    temberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen 250 erreicht oder über-
                    schreitet.

    Alarmstufe:     Ab Hospitalisierunginzidenz von 12,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patien-
                    ten belegten Intensivbetten.
                    Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn
                    die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge bei 12,0
                    oder darüber liegt oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-
                    Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen 390 erreicht oder
                    überschreitet.

!
Mit der Ergänzung der neuen Verordnung vom 05.11.2021 gelten folgende
Sonderregelungen:

Aktuell gültige Stufe des Landes und die somit damit verbindliche Regelungen vor Zu-
tritt der Astoria Halle sind zu beachten!

1. Regelungen des Training- und Übungsbetriebs der Astoria Halle nach Stufenplan:

             Basisstufe                      Warnstufe                        Alarmstufe

    nach 3 G Regelung (geimpft,    nach 3 G Regelung                2 G Regelung
    genesen, getestet -> max 24    (nur max. 48 Std PCR Test-       (ausschließlich geimpft & ge-
    Std alt AntigenTestnachweis)   nachweis gültig)                 nesen)

                                   Ausnahmen: Testungen von nicht-immunisierten Beschäftigten,
                                   wie Trainer*innen, Hausmeister*in sind in der Einrichtung unter
                                   Beobachtung durchzuführen oder müssen von einer zugelasse-
                                   nen Teststelle stammen.

                                   Um für alle Anwesenden einen sicheren Zugang und Aufenthalt
                                   in der Astoria Halle zu gewährleisten, berufen wir uns auf unser
                                   Hausrecht und schließen hiermit die Möglichkeit der Testungen
                                   nach dem 4 Augenprinzip vor Ort aus. Wir akzeptieren aus-
                                   schließlich Antigentestnachweise aus zugelassenen Teststellen.

                                                                                   Stand: 11.11.2021
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 Ausnahmen von der PCR-Testpflicht und 2G-Beschränkung:

 - Kinder bis einschließlich 5 Jahre
 - Kinder bis einschließlich sieben Jahre, die noch nicht eingeschult sind
 - Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszen-
 trums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in
 der Schule)
 - Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test-
 nachweis erforderlich)
 - Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis
 notwendig, negativer Antigen-Testnachweis erforderlich)
 - Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO)
 gibt (negativer Antigen-Testnachweis erforderlich)
 - Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September eine Impfemp-
 fehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Testnachweis erforderlich)

2. Regelungen des Spielbetriebs (Spieltag) der Astoria Halle nach Stufenplan:

2a) Sportler*innen sowie sonstige daran Mitwirkende (z. B. Trainer*innen und Trainer, Be-
treuerinnen und Betreuer, Schiedsrichter*innen, und weiteres Funktionspersonal):

           Basisstufe                       Warnstufe                        Alarmstufe

 nach 3 G Regelung (geimpft,      nach 3 G Regelung (geimpft,      2 G Regelung
 genesen, getestet -> max 24      genesen, getestet -> max 24      (ausschließlich geimpft & ge-
 Std alt AntigenTestnachweis)     Std alt AntigenTestnachweis)     nesen)

 Ausnahmen von der PCR-Testpflicht und 2G-Beschränkung:

 - Kinder bis einschließlich 5 Jahre
 - Kinder bis einschließlich sieben Jahre, die noch nicht eingeschult sind
 - Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszen-
 trums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in
 der Schule)
 - Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test-
 nachweis erforderlich)
 - Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis
 notwendig, negativer Antigen-Testnachweis erforderlich)
 - Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO)
 gibt (negativer Antigen-Testnachweis erforderlich)
 - Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September eine Impfemp-
 fehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Testnachweis erforderlich)

2b) Zuschauer*innen:

           Basisstufe                       Warnstufe                        Alarmstufe

 nach 3 G Regelung (geimpft,      nach 3 G Regelung (geimpft,      2 G Regelung
 genesen, getestet -> max 24      genesen, getestet -> max 48      (ausschließlich geimpft & ge-
 Std alt AntigenTestnachweis)     Std alt PCR Testnachweis)        nesen)

                                                                                 Stand: 11.11.2021
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    Ausnahmen von der PCR-Testpflicht und 2G-Beschränkung:

    - Kinder bis einschließlich 5 Jahre
    - Kinder bis einschließlich sieben Jahre, die noch nicht eingeschult sind
    - Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszen-
    trums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in
    der Schule)
    - Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test-
    nachweis erforderlich)
    - Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis
    notwendig, negativer Antigen-Testnachweis erforderlich)
    - Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO)
    gibt (negativer Antigen-Testnachweis erforderlich)
    - Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September eine Impfemp-
    fehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Testnachweis erforderlich)

!
Allgemein gülHge Regelungen:

Maskenpflicht:
  • Es gilt in geschlossenen Räumen das verpflichtende Tragen einer medizinischen
      Mund-Nase-Maske ab 6 Jahren, außer für Spieler*innen und Trainer*innen während
      des Trainings oder während dem WeZkampf.
  • Im Freien, wenn nicht dauerhaW ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen
      Personen eingehalten werden kann, gilt ebenfalls die Maskenpflicht.

Nachverfolgung möglicher InfekHonskeOen:
   • Die Kontaktdaten der Sportler*innen, Trainer*innen, Zuschauer*innen etc. müssen
      dokumenaert werden. Dazu zählen Vor- und Nachname, AnschriW, Datum und
      Zeitraum der Anwesenheit und sofern vorhanden die Telefonnummer.
   • Dies kann entweder per „Event Tracer“, per „Luca-App“ oder schriWlich erfolgen.

OpHmierung der HallenbelüQung
  • Regelmäßige und intensive HallenlüWung zum konanuierlichen LuWaustausch muss
     gewährleistet sein (mindestens vor dem Spiel, während der Pause und nach dem
     Spiel).
  • Unter Umständen können zur BelüWung der Räumlichkeiten zusätzliche Pausen
     eingeführt werden. Sollten Klimaanlagen o.ä. vorhanden sein, muss eine mögliche
     Verbreitung der Viren durch die Anlage ausgeschlossen werden.

Einlasskontrolle
Der Eingangsbereich ist durch Verantwortliche des Heimvereins (Hygienedienst) besetzt,
welcher Sportler*innen, Trainer*innen, Zuschauer*innen, unter Einhaltung der Regelungen
des Stufenplans (Maßnahmen in der Basis-, Warn- und Alarmstufe) den EintriZ gewährt.

Der Hygienedienst ist durch eine Plausibilitätskontrolle verpflichtet, sich die entsprechenden
COVID Impf-, Genesenen- oder Testnachweise vorzeigen zu lassen.
                                                                                    Stand: 11.11.2021
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ZutriO- und Teilnahmeverbot
Es besteht ein ZutriZ- und Teilnahmeverbot am Trainings-, WeZkampf- und Zuschauerbetrieb
für diejenigen,
    • die in Kontakt zu einer mit dem Corona Virus infizierten Person stehen oder standen,
        wenn seit dem letzten Kontakt weniger als 14 Tage vergangen sind,
    • die typische Symptome einer Infekaon mit dem Corona Virus, namentlich Geruchs-,
        Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen aufweisen,
    • die einer behördlich angeordneten Quarantäne oder häuslichen Isolierung
        unterliegen,
    • die die oben genannte Plausibilitätskontrolle - unter Berücksichagung der zu dieser
        Zeit geltenden Stufe und er damit verbundenen Sonderregelungen - nicht erfüllen
        oder sich dieser verwehren,
    • die ihre Test- und/oder Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig oder wissentlich
        falsch angeben.

RisikopaHent*innen
Risikopaaent*innen wird von der Teilnahme abgeraten. Die Teilnahme erfolgt auf eigene
Gefahr und Verantwortung. Es wird auf ein Restrisiko einer Infekaon ausdrücklich
hingewiesen.

Med. Mund-Nase-Schutz
Ein medizinischer Mund-Nase-Schutz oder eine normierte FFP2 Maske ist in allen Bereichen
der Astoria-Halle beim Betreten verbindlich zu tragen, ausgenommen bei der Einnahme von
Speisen und Getränken, unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern.

Spielbeteiligte dürfen jedoch:
    • in Umkleidekabinen und anschließende Bereiche (WC, Dusche) den med. Mund-
       Nase-Schutz absetzen, unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern und
       der max. Personenanzahl
    • im Spielfeldbereich und auf der MannschaWsbank den med. Mund-Nase-Schutz
       absetzen.

UnmiOelbare Spielbeteiligte
UnmiZelbare Spielbeteiligte sind die Spieler*innen, Trainer- und Betreuer*innen aller
MannschaWen, die Schiedsrichter*innen sowie ggf. weitere Offizielle der Vereine, sofern sie
am Trainings- und Spielbetrieb der MannschaWen direkt beteiligt sind.

Weitere Spielbeteiligte
Die weiteren Spielbeteiligten sind akav Spielbeteiligte, die während des Spiels auf bzw. direkt
am Spielfeldrand zum Einsatz kommen und bei denen die Abstandswahrung zu unmiZelbar
Spielbeteiligten nicht vollständig gewährleistet werden kann. Dabei handelt es sich um das
Kampfgericht und wenn vorhanden Wischer*innen. Für diesen Personenkreis wird ein med.
Mund-Nase-Schutz vorgeschrieben. Die Abstandsregel von 1,5 Metern gilt hier nicht, da zur
Nähe des Spielfeldes diese unmöglich einzuhalten ist.

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Nachverfolgung möglicher InfekHonskeOen
Das Erheben der Daten zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten im Falle einer Infekaon mit
SARS-CoV-2 erfolgt durch die Einlasskontrolle am Spieler*innen- und Zuschauer*innen
Eingang entweder elektronisch oder schriWlich. Folgende Daten müssen dokumenaert
werden:

    •   Vor- und Nachname
    •   Vollständige Adresse
    •   Datum
    •   Zeitraum der Teilnahme an der Veranstaltung
    •   Telefonnummer Mobil oder Festnetz

I.      Spielbetrieb im Handball
Um eine reibungsloses Ein- und Auslass Management der am Spiel- und WeZkamp\etrieb
beteiligten Personen zu gewährleisten gilt es, nachfolgende Punkte einzuhalten.

1.       Anreise der MannschaQen, Schiedsrichter*innen und weiteren Spielbeteiligten zur
Astoria-Halle
Der Einlass der GastmannschaWen mit deren Trainer*innen, den Schiedsrichter*innen und
weiteren Spielbeteiligten erfolgt über den „Haupteingang“ der Astoria-Halle, Schwetzinger
Str. 91, 69190 Walldorf. Der Einlass der HeimmannschaW erfolgt über den Sportlereingang.

Folgende Zei{enster sind hierfür vorgesehen:

" GastmannschaW:            60 Minuten vor Spielbeginn über Haupteingang
" Schiedsrichter:           45 Minuten vor Spielbeginn über Haupteingang
" HeimmannschaW:            60 Minuten vor Spielbeginn über Sportlereingang

2.    Einlasskontrolle
Der Hygienedienst führt die Einlass- und Datenerfassung am Haupteingang durch.

•   Einlass erfolgt unter Berücksichagung der zu dieser Zeit geltenden Stufe und er damit
    verbundenen Regelungen der Stufe und der somit geltenden Regelung - siehe Stufenplan
•   Die Datenerfassung erfolgt bevorzugt digital, per Scannen eines QR-Codes über die vom
    BHV empfohlene App „Event Tracer“.
•   Sollte die digitale Erfassung der MannschaWsdaten nicht möglich sein, müssen diese
    schriWlich per Teilnehmer*innen Liste erfolgen.
        o Diese Liste ist vollständig ausgefüllt zur Einlasskontrolle mitzubringen.
        o Das zur Vereinfachung der Datenerhebung von Spieler*innen und Trainer*innen
            vom Verband zur Verfügung gestellte Formular „3G Nachweis“ (Anlage), wird an
            Heimspieltagen von unserer Abteilung nicht akzepaert. Die entsprechenden
            Nachweise sind teilnehmer*innenbezogen (Spielerinnen, Trainer*innen,
            Zeitnehmer etc.) dem Verantwortlichen des Heimvereins vorzulegen.

                                                                          Stand: 11.11.2021
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•    Die Datenerfassung der Schiedsrichter*innen, Zeitnehmer*innen, Sekretär*innen und
     Wischer*innen erfolgt bevorzugt digital, per Scannen eines QR-Codes über die vom BHV
     empfohlene App „Event Tracer“.
•    Sollte die digitale Registrierung nicht möglich sein, kann die Datenerfassung schriWlich
     per Anmeldeformular erfolgen.
         o Das Anmeldeformular sollte vorab über die HP heruntergeladen und ausgefüllt
             mitgebracht werden.
         o Ansonsten besteht auch die Möglichkeit vor Ort das Anmeldeformular
             auszufüllen.

3.     Hallenbenutzung
Der EintriZ in die Halle für alle MannschaWen, Trainer*innen, Schiedsrichter*innen und
weiteren Spielbeteiligten geschieht zeitversetzt über den Spielereingang. Der Hygienedienst
achtet auf Einhaltung folgender Vorgaben:
   • Tragen eines med. Mund-Nase-Schutzes
   • Desinfekaon der Hände bei Betreten der Halle
   • Erfassung aller beteiligten Personen
   • Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 Metern
   • Der Einlass der MannschaWen zu den Kabinen erfolgt zeitversetzt und wird durch den
       Hygienedienst kommuniziert.
   • Es wird ausdrücklich auf die „Pfeil- und andere Hinweisschilder“ in der Halle
       verwiesen.

2.     Anreise der weiteren Spielbeteiligten
     • Sämtliche weitere Spielbeteiligte (insbesondere Schiedsrichter*innen, Trainer*innen)
       registrieren sich durch Scannen eines durch die einlasskontrollierende Person zur
       Verfügung gestellten QR-Codes per „Event-Tracer“ am Haupteingang.
     • Ist das Scannen des QR-Codes nicht möglich müssen die Kontaktdaten schriWlich
       erhoben werden. Das Anmeldeformular sollte bestenfalls vorab über die HP
       heruntergeladen und ausgefüllt mitgebracht werden.
     • Es wird ausdrücklich auf den Hinweisschilder der Halle verwiesen. Dieser wird an
       jedem Eingang sowie am Tisch der Eingangskontrolle in laminierter Form ausgehängt.

3.       Kabinen/ Räume
     •   In den Kabinen ist auf die Abstandseinhaltung zu achten. Gegebenenfalls können
         einer MannschaW auch zwei Kabinen zur Verfügung gestellt werden. Der Aufenthalt in
         den Kabinen ist auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Auch bei
         Besprechungen ist auf die Abstandsregel zu achten.
     •   In der Schiedsrichter*in Kabine gilt die Abstandsregelung (1,5 Meter).
     •   Ebenso gelten bei der technischen Besprechung die Abstandsregeln. Diese wird auf
         dem Spielfeld durchgeführt.
     •   Die PIN-Eingaben vor und nach dem Spiel müssen durch die zuständigen
         MannschaWsvertreter*innen und Schiedsrichter*in einzeln erfolgen. Im Fall eines
         angekündigten Einspruchs muss der Mindestabstand eingehalten werden. Vor und
         nach der Eingabe müssen die Hände desinfiziert werden.
     •   Sollte eine Betreuung durch eine/-n Physiotherapeut*in stahinden, darf der Raum
         nur von Physiotherapeut*in und Spielerin in einem 1:1 Se|ng betreten werden. Vor

                                                                            Stand: 11.11.2021
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         Betreten und nach Verlassen sind die Hände zu desinfizieren, alle Personen tragen
         einen med. Mund-Nasen-Schutz, der Physiotherapeut zusätzlich Einmal-Handschuhe.
     •   Das Duschen erfolgt in 6-er Gruppen pro Duschraum. Pro Gruppe ist ein Zei{enster
         von 10 Minuten vorgesehen. Es gibt jeweils einen Duschraum für die Heim- und einen
         für die GastmannschaW. An die Duschräume sind je 2 Umkleiden angeschlossen.
     •   Materialien der akaven Spielbeteiligten sollen in den Autos/ Bus bzw. einem
         abschließbaren Raum gelagert werden.
     •   Die Berührungsflächen der Kabinen (Bänke, Türklinken) werden vor jeder Benutzung
         mit den dafür bereit gestellten Desinfekaonstüchern desinfiziert.
     •   Eine ordnungsgemäße DurchlüWung der Räumlichkeiten wird über die installierte
         LüWungsanlage durch den Hallenbetreiber gewährleistet.

4.    Zu- und Ausgangsbereich: Spielereingang – Umkleide – Spielfeld – Umkleide -
Ausgang
   • Die Mindestabstandsregelung und das Tragen eines med. Mund-Nasen-Schutzes wird
      zu allen Zeitpunkten eingehalten.
   • Es wird ausdrücklich auf die Hinweisschilder der Halle verwiesen. Die MannschaWen
      gehen zeitversetzt nach der Einlasskontrolle zu den Kabinen, auf das Spielfeld und
      verlassen nach dem Spiel/Duschen die Halle über den Treppenaufgang, der zum
      Haupteingang führt nach Vorgaben des Hygienedienstes.

5.     Auswechselbereich/ MannschaQsbänke
     • Der Platz für die MannschaWsbänke wird größtmöglich gewählt, um eine
       entsprechende Entzerrung zu schaffen. Dort wo möglich, behalten Spieler*innen
       sowie Betreuer ihren angestammten Platz auf der MannschaWsbank (Markierung).
       Auf der Bank gilt die Abstandsregelung und Tragen einer medizinischen Mund-
       Nase-Maske nicht!
     • Medizinisches Personal (wenn vorhanden) darf im Bedarfsfall von außerhalb der
       Coaching Zone auf das Spielfeld kommen (auf der zugewiesenen HallenhälWe
       zwischen MiZel- und Torauslinie). Zu behandelnde bzw. medizinisch zu betreuende
       Spieler*innen müssen zu diesen Zwecken nach Informaaon des Kampf- und
       Schiedsgerichts das Spielfeld verlassen. Das medizinische Personal muss
       entsprechend erkenntlich und bekannt sein.
     • Die MannschaWsbänke werden vor dem Eintreffen der MannschaWen durch den
       Heimverein (Hygienedienst) desinfiziert.
     • In der Halbzeit wird kein Seitenwechsel durchgeführt es sei denn, dass dies
       regelbedingt erforderlich ist. In diesem Fall werden die Bänke durch den Heimverein
       (Hygienedienst) in der Halbzeitpause desinfiziert.

6.     ZeitnehmerHsch
     • Der Laptop zur Eingabe des digitalen Spielberichts, das Bedienerpult zur Steuerung
       des Anzeigensystems sowie weitere technische GerätschaWen inkl. der gesamten
       AusstaZung des Zeitnehmeraschs (z.B. grüne Karte) werden vor jedem Spiel
       desinfiziert. Die Zeitnehmer*innen müssen vor und nach dem Spiel, sowie in der

                                                                           Stand: 11.11.2021
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         Halbzeit die Hände desinfizieren und sind angehalten, sich nicht ins Gesicht zu fassen.
         Sie haben einen med. Mund-Nase-Schutz zu tragen!
     •   Für die Kommunikaaon des Kampfgerichts mit den MannschaWen, z.B. bei
         Unsammigkeiten im Spielgeschehen, muss weiterhin der Mindestabstand von 1,5
         Metern eingehalten werden.
     •   Es werden Desinfekaonstücher für Flächen bereitgestellt (zur Desinfekaon der Bälle,
         TTO-Karten und weiterer Materialien).

7.     Wischer*in:
     • Der Wischmopp ist vor jedem Spiel zu desinfizieren.
     • Der/die Wischer*in hat eine med. Mund-Nase-Bedeckung zu tragen und es gilt den
       Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
     • Bei Betreten des Spielfeldes, nach vorheriger Aufforderung durch den/die
       Schiedsrichter*in, müssen sich die auf dem Spielfeld befindenden Spielerinnen sowie
       der/die Schiedsrichter*in den Mindestabstand von 1,5 Metern zu dem/der
       Wischer*in einhalten.

8.    Zeitlicher Spielablauf
8.1. Aufwärmphase
    • Die Desinfekaon von Toren, Bällen u.ä. erfolgt vorab.
    • Heim- und GastmannschaW betreten und verlassen das Spielfeld über verschiedene
      Spielfeldeingänge.
    • Jede/-r Spieler*in verfügt über ihr/sein eigenes Handtuch, ihre/seine eigene
      Trinkflasche usw. (individuelle Kennzeichnung).
    • Bei Spielen mit HaWmiZel gilt:
          " Pro MannschaW gibt es eine eigene HaWmiZel-Dose, die jede MannschaW
              selbst zu besorgen hat.
          " Es wird ausschließlich das wasserlösliche HaWmiZel von der Firma „Select“
              verwendet.

8.2. Technische Besprechung
    • Die technische Besprechung findet unter Einhaltung des Mindestabstandes auf dem
      Spielfeld staZ.
    • An der technischen Besprechung nehmen teil: Schiedsrichter*innen;
      Zeitnehmer*innen, Sekretär*innen sowie max. ein/-e Vertreter*in des Heim- und
      Gastvereins.

8.3. Einlaufprozedere
    • Folgende Reihenfolge ist beim Betreten der Spielfläche (Einlauf) zu beachten:
      Schiedsrichter*innen, Heim-, GastmannschaW.
    • Nach dem Einlaufen sollte vor dem Anpfiff auf den Sportlergruß, Hand Shakes und
      gegenseiages Abklatschen der MannschaWen verzichtet werden.
    • Zusätzliche Personen bei einer möglichen Einlaufzeremonie, wie z.B. Einlauf mit
      Ballkindern, sollte verzichtet werden.

8.4. Während des Spiels
    • Der/die Wischer*in betriZ nur auf Anweisung der Schiedsrichter*in das Spielfeld.

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   •   Die Spieler*innen halten den Mindestabstand von 1,5 Metern zu der/dem Wischer*in
       ein.
   •   Der/die Wischer*in wird vom/von der HygienebeauWragten oder dessen/deren
       Vertretung des Heimvereins instruiert.
   •   Das Time-Out wird unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zum
       Zeitnehmerasch/ Kampfgericht vorgenommen.
   •   Auf das Abklatschen untereinander, dem gemeinsamen Jubeln bei Torerfolg u.a. sollte
       verzichtet werden.
   •   Die individuellen Getränkeflaschen und Handtücher sind eigenständig von der
       MannschaWsbank aufzunehmen und sollten nicht durch andere Spielbeteiligte
       angereicht werden.

8.5. Halbzeit
    • Eine Entzerrung der Zugangswege zu den Kabinen und beim Rückweg auf das
      Spielfeld zur Wiederaufnahme der 2. Halbzeit wird durch separate Spielfeldeingänge
      gewährleistet und durch den Hygienedienst beim Einlass kommuniziert.
    • Nach der Halbzeit findet kein Seitenwechsel staZ. Falls dieser regelbedingt doch
      stahinden muss, werden die Bänke durch den Heimverein in der Pause desinfiziert.

8.6. Nach dem Spiel
    • Das Spielfeld wird von den Beteiligten über separate Ein- und Ausgänge verlassen.
    • Die Abreise der MannschaWen hat nach räumlicher und zeitlicher Trennung über den
      Treppenaufgang zum Zuschauereingang hin zu erfolgen und geschieht durch
      Anleitung des Hygienedienstes oder durch Einhaltung der Wegbeschreibung per
      „Pfeil-Beschilderung“

8.7.   Folgende AuQeilung der Beteiligten Personen wird hiermit festgelegt:

Zone 1: Spielfeld, Halleninnenraum (ohne Tribüne)

  Personenkreis                Anzahl                         Bemerkungen/Aufgaben
  Spieler*innen                28                             2G od. 3G Regel, 14
                                                              Spielerinnen pro MannschaW
  Offizielle                     8                              2G od. 3G Regel, jeweils
                                                              Trainer*in, Co-Trainer*in,
                                                              Staff 1, Staff 2
  Schiedsrichter*innen         1-2                            2G od. 3G Regel
  Zeitnehmer*in/Sekretär*in    2                              2G od. 3G Regel,
                                                              Abstandsregel gilt, med.
                                                              Mund-Nase-Schutz
  Wischer*innen                1 Person pro MannschaQ         2G od. 3G Regel,
                                                              Abstandsregel gilt, med.
                                                              Med. Mund-Nase-Schutz
                                                              (außer
  Hallensprecher               0                              Abstandsregel gilt
  Gesamt                       Max. 42

                                                                          Stand: 11.11.2021
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UnmiZelbar Spielbeteiligte    Weitere Spielbeteiligte (akav)   Weitere Spielbeteiligte (passiv)

Zone 2: Tribünenbereich / Außenbereich

  Personenkreis                 Anzahl                          Bemerkungen/Aufgaben
  HygienebeauWragte/-r oder     1                               2G od. 3G Regel,
  deren Stellvertreter*in                                       Abstandsregel gilt, med.
                                                                Mund-Nase-Schutz
  Hygienedienst                 4-6                             2G od. 3G Regel,
  WirtschaWsdienst                                              Abstandsregel gilt, med.
                                                                Mund-Nase-Schutz
  Kasse (VBL Spiele)
  Presse / Fotograf*in          1                               2G od. 3G Regel,
                                                                Abstandsregel gilt, med.
                                                                Mund-Nase-Schutz
  Gesamt                        Max. 8

„Face Shields“ dürfen staZ einem med. Mund-Nase-Schutz nicht getragen werden sondern
lediglich in Kombinaaon mit einem med. Mund-Nase-Schutz.

                                                                            Stand: 11.11.2021
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II.    Spielbetrieb Im Handball mit Zuschauer*innen
Die zugelassene Anzahl von Zuschauer*innen richtet sich nach der jeweils gülagen Corona VO
und Corona VO Sport für Baden-WürZemberg.

Maßnahmen zum Hygieneschutz ab/ bei HallenzutriO
  • Am Zuschauereingang befinden sich Händedesinfekaonsspender.
  • Desinfekaonstücher zur Flächendesinfekaon werden bereitgestellt.
  • Tribünen werden desinfiziert.
  • Hinweise und Informaaonen zum Hygienekonzept werden bei der Einlasskontrolle
     durch den Hygienedienst kommuniziert.

1.        Anreise- und Abreisemanagement der Zuschauer*innen
          Parkplatzkapazitäten sind ausreichend auf dem öffentlichen Parkplatz vor der Astoria-
          Halle am Schulzentrum, Schwetzinger Str. 95 in 69190 Walldorf vorhanden.

2.        Einlass- und Auslassmanagement für Zuschauer unter BerücksichHgung der Stufe
und des geltenden Stufenplans!

               Basisstufe                       Warnstufe                        Alarmstufe

     nach 3 G Regelung (geimpft,      nach 3 G Regelung (geimpft,      2 G Regelung
     genesen, getestet -> max 24      genesen, getestet -> max 48      (ausschließlich geimpft & ge-
     Std alt AntigenTestnachweis)     Std alt PCR Testnachweis)        nesen)

     Ausnahmen von der PCR-Testpflicht und 2G-Beschränkung:

     - Kinder bis einschließlich 5 Jahre
     - Kinder bis einschließlich sieben Jahre, die noch nicht eingeschult sind
     - Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszen-
     trums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in
     der Schule)
     - Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test-
     nachweis erforderlich)
     - Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis
     notwendig, negativer Antigen-Testnachweis erforderlich)
     - Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO)
     gibt (negativer Antigen-Testnachweis erforderlich)
     - Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September eine Impfemp-
     fehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Testnachweis erforderlich)

      •   Den Zuschauer*innen wird 15-30 Minuten vor Spielbeginn der Zugang zur Halle über
          den Zuschauereingang gewährt.
      •   Für Zuschauer*innen ohne grippale oder sonsage Erkältungssymptome gilt ab EintriZ
          in die Astoria-Halle die Einhaltung nach Warnstufenregelung und die Pflicht einen
          med. Mund-Nase-Schutz zu tragen.
              o Der med. Mund-Nase-Schutz darf in geschlossenen Räumen auch am Platz
                 nicht abgenommen werden.

                                                                                     Stand: 11.11.2021
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             o Der med. Mund-Nase-Schutz darf kurzzeiag für den Verzehr von Speisen und
                  Getränken abgesetzt werden.
     •   Risikopaaenten und Angehörige der Risikogruppen wird von einer Teilnahme
         abgeraten.
     •   Die Kontaktdaten der Zuschauer*innen werden zur Nachverfolgung von
         InfekaonskeZen unter Berücksichagung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
         entweder digital per „Event-Tracer“ App, per „Luca“ App oder schriWlich erfasst.
         o Ist das Scannen des QR-Codes nicht möglich erfolgt die Kontaktdatenerfassung
             schriWlich per Vordruck, der möglichst vorab über unsere HP heruntergeladen und
             ausgefüllt zum Spiel mitzubringen ist.
         o Ansonsten erfolgt die schriWliche Kontaktdatenerhebung vor Ort. Hierfür werden
             Kugelschreiber oder andere geeignete SaWe, die desinfiziert werden können, zur
             Verfügung gestellt und miZels entsprechender BeschriWung in 2 Boxen
             („desinfiziert/benutzt“) kenntlich gemacht. Dies wird durch die Einlasskontrolle (2
             Personen) kontrolliert.
         o Die Zuschauer*innen erhalten ein „Einmal-Einlass-Armband“ mit fortlaufender
             Registriernummer.
     •   Es gilt die Laufrichtung laut „Pfeil“ Hinweisschilder einzuhalten.
     •   Es gibt ausgewiesene Tribünenbereiche für Heim- bzw. Auswärtsgäste.
     •   Den Anweisungen des Hygienedienstes ist Folge zu leisten.
     •   Es wird ausdrücklich auf die Hinweisschilder in der Halle verwiesen.

6.       Schutz der Spieler*innen gegenüber DriOen
     •   Sitzplätze in der unmiZelbaren Nähe des Spielfeldes werden nicht besetzt und
         werden entsprechend gekennzeichnet.
     •   Ein größtmöglicher Abstand, mindestens jedoch der Abstand von 1,5 Metern
         zwischen Spielfeld und Zuschauer*innen auf der Tribüne, ist einzuhalten
     •   Für den/die Wischer*in gilt das Abstandsgebot von mind. 1,5 Metern und die Pflicht
         zum Tragen eines med. Mund-Nase-Schutzes (Ausnahme 2G Opaonsmodell in der
         Basisstufe).
     •   Das Betreten des Spielfeldes ist für nicht am Spielbetrieb akav teilnehmende
         Personen untersagt. Eltern leiten entsprechend ihre Kinder an.

7.       Gastronomie
     •   Generelle Regelungen: Schutzvorkehrungen aus behördlichen Anordnungen werden
         umgesetzt. Dabei werden Regelungen an den aktuellen Stand zum Betrieb der
         städaschen Gastronomie und im Einzelhandel angeglichen.
     •   Für das Anrichten, Verkaufen und Kassieren werden separate Helfer*innen
         eingesetzt. Diese müssen einen med. Mund-Nase-Schutz und Einweghandschuhe
         tragen.
     •   Es wird auf Stehasche verzichtet.
     •   Sollten Sitzplätze im „Kleinen Foyer“ an Tischen angeboten werden, werden diese im
         Abstand von mind. 1,5 Metern erkenntlich angeordnet.
     •   Der Mindestabstand von mind. 1,5 Metern ist bei der Nutzung von Verkehrswegen,
         insbesondere Treppen, Türen, Aufzüge einzuhalten.

                                                                              Stand: 11.11.2021
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     •   Arbeitsflächen, wie auch Sitz- und Tischmöglichkeiten für Zuschauer*innen, werden
         regelmäßig durch den WirtschaWsdienst desinfiziert.

7.     ToileOennutzung
     • In den ToileZenräumen dürfen sich pro Raum max. 3 Personen unter Einhaltung des
       Mindestabstandes und Tragen eines med. Mund-Nase-Schutzes aualten.
     • Hygieneregeln sind einzuhalten
     • Hinweisschilder zu den „AHA-Verhaltensregeln“ werden in laminierter Form
       ausgehängt.
     • Die Desinfekaon der Türklinken findet regelmäßig staZ.

8.       HallenbelüQung
         Eine konanuierliche, ausreichende und ordnungsgemäße LüWung der Halle und deren
         Räumlichkeiten wird über eine einwandfrei funkaonierende LüWungsanlage sicherge-
         stellt. Hierfür ist der Hallenbetreiber verantwortlich.

                                                                         Stand: 11.11.2021
ANLAGE ZUM
HYGIENEKONZEPT DER VEREINE

ANLAGE ZUM HYGIENEKONZEPT „AUF EINEN BLICK“

Gültigkeitsdatum                Ab 11.11.2021

      Der Heimverein wünscht keinen Seitenwechsel (außer in Spielklassen, in denen
☒
      dieser zwingend vorgeschrieben ist

DATEN ZUR HALLE

Hallenname                      Astoria-Halle, Schwetzinger Str. 91, 69190 Walldorf

Hallennummer                    22005

DATEN ZUM VEREIN

Vereinsname                     SG Walldorf Astoria 1902 e.V.

Vereinsnummer                   22217

HYGIENEBEAUFTRAGTE/R

Vollständiger Name                  Yvonne Hornig

Email-Adresse                   y.hornig(@)gmx.net

Und/oder Telefonnummer          0174 - 3727925

NUTZUNGSMÖGLICHKEIT DER DUSCHEN

☒     Ja, für alle Mannschaften Schiedsrichter
☐     Nein
☐     Nur für Heimmannschaft
☐     Nur für Gastmannschaft
☐     Für Schiedsrichter stehen leider keine Duschen zur Verfügung

SIND ZUSCHAUER ZUGELASSEN?

      Ja, es sind Zuschauer zugelassen
☒     Maximale Sitzplatzanzahl: 100; 40 Sitzplätze für Gäste incl. Fahrer*innen; Re-
      gistrierung per Event Tracer od. Luca App altern. per Vordruck vor Ort möglich
☐     Vorerst keine Gästefans
☐         Nein, es sind keine Zuschauer zugelassen

REGISTRIERUNG DER BETEILIGTEN UND ZUSCHAUER ÜBER DEN QR CODE DER
HANDBALL4ALL-APP MÖGLICH

 ☒         Ja
 ☐         Nein

Ramona Müller
Geschäftsführerin
 Badischer Handball-Verband   Tel.: 0721 91356-0
 Mobil: 0172 68 77 279
        Ramona.mueller@badischer-hv.de             Homepage
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