Hygienekonzept der SG Walldorf Astoria Abteilung Handball Frauen Stand: 11.11.2021 - SG ...
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Hygienekonzept der SG Walldorf Astoria Abteilung Handball Frauen Stand: 11.11.2021 1. Spjelbetrieb im Handball ohne zuschauer*innen 2. Spielbetrieb im Handball mit zuschauer*innen Verein: SG Walldorf Astoria 1902 e.V., Abteilung Handball Frauen Vereinsnummer/BHV: 22217 Hallennummer/BHV: 22005 Adresse Sporthalle: Astoria Halle Sport und Kultur Schwetzinger Straße 91 69190 Walldorf Hallennummer/BHV: 22005 Ansprechperson für das eingereichte Hygienekonzept: Yvonne Hornig Abt. Handball Frauen Schwetzi ngerstrasse 91 69190 Walldorf Mail: handball-frauen(@)sgastoria.de Mobil: 0174/3727925 Stand: 11.11.2021
Seite 2 Allgemeine Vorüberlegungen Bei der für den Handball wie auch für den Teamsport insgesamt notwendigen Wiederaufnahme des Spiel- und WeZkamp\etriebs genießt aktuell die Einhaltung der 3G- Regelung sowie der Umsetzung der Hygiene- und Abstandsregeln eine sehr hohe und prävenave Priorität. Die Hygiene- und Abstandsregeln stehen zu jeder Zeit und überall dort, wo es möglich ist, im Fokus aller Beteiligten. Mit den im Weiteren dargelegten Maßnahmen soll das Infekaonsrisiko der am Spiel- und WeZkamp\etrieb Beteiligten auf ein vertretbares Mindestmaß reduziert werden. Die konanuierliche Fortschreibung und Anpassungen der Maßnahmen erfolgen gemäß der aktuell nicht vorhersagbaren Entwicklung des weiteren Verlaufs der Corona-Pandemie. Hygienekonzept Zur Aufnahme des Spielbetriebs im Handballsport muss für jede Sporthalle in der Punkte- spiele in der Saison 2021/2022 stahinden, ein Hygienekonzept auf Basis der jeweiligen Corona-Verordnungen erstellt werden. Rechtsgrundlagen für dieses Hygienekonzept sind: • die Verordnung der Landesregierung über infekaonsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 15.09.2021 in der ab 28.10.2021 gülagen Fassung und mit Gülagkeit vom 16.09.2021 bis zum 24.11.2021, • § 32 in Verbindung mit §§ 28 bis 31 des Infekaonsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Arakel 12 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147, 4152) geändert worden ist, • die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums zur Änderung der Verordnung über die Sportausübung (Corona-Verordnung Sport – CoronaVO Sport) vom 05.11.2021 siehe: Kultusministerium - CoronaVO Sport (km-bw.de) Veröffentlichung Dieses Hygienekonzept wird, jeweils auf die aktuelle Corona VO bezugnehmende Fassung, wie folgt veröffentlicht: • Homepage: Abteilung Frauen | SG Walldorf Astoria (walldorf-handball.de) • In Papierform an Heimspieltagen/Zuschauereingang • Dieses Hygienekonzept wird zudem beim BHV für die am Spielbetrieb beteiligenden Vereine hinterlegt zusammen mit der „Anlage zum Hygienekonzept der Vereine“. Hygienekonzept der Abt. Handball Frauen Dieses Konzept soll vor einer nicht auszuschließenden SARS-Covid-19 Infekaon nach bestem Wissen und Gewissen schützen. In der Corona-Verordnung des Landes Baden-WürZemberg mit Gülagkeit ab 16. September 2021, wurde ein Stufensystem mit „Basis-, Warn- und Alarmstufe“ eingeführt, welches bei Heimspieltagen, FreundschaWsspielen mit oder ohne Teilnahme von Zuschauer*innen gilt. Stand: 11.11.2021
Seite 3 Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 8,0 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patienten belegt Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 8,0 oder ab 250 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten (AIB). Die Warnstufe gilt wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge bei 8,0 oder darüber liegt oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Würt- temberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen 250 erreicht oder über- schreitet. Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 12,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patien- ten belegten Intensivbetten. Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge bei 12,0 oder darüber liegt oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden- Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen 390 erreicht oder überschreitet. ! Mit der Ergänzung der neuen Verordnung vom 05.11.2021 gelten folgende Sonderregelungen: Aktuell gültige Stufe des Landes und die somit damit verbindliche Regelungen vor Zu- tritt der Astoria Halle sind zu beachten! 1. Regelungen des Training- und Übungsbetriebs der Astoria Halle nach Stufenplan: Basisstufe Warnstufe Alarmstufe nach 3 G Regelung (geimpft, nach 3 G Regelung 2 G Regelung genesen, getestet -> max 24 (nur max. 48 Std PCR Test- (ausschließlich geimpft & ge- Std alt AntigenTestnachweis) nachweis gültig) nesen) Ausnahmen: Testungen von nicht-immunisierten Beschäftigten, wie Trainer*innen, Hausmeister*in sind in der Einrichtung unter Beobachtung durchzuführen oder müssen von einer zugelasse- nen Teststelle stammen. Um für alle Anwesenden einen sicheren Zugang und Aufenthalt in der Astoria Halle zu gewährleisten, berufen wir uns auf unser Hausrecht und schließen hiermit die Möglichkeit der Testungen nach dem 4 Augenprinzip vor Ort aus. Wir akzeptieren aus- schließlich Antigentestnachweise aus zugelassenen Teststellen. Stand: 11.11.2021
Seite 4 Ausnahmen von der PCR-Testpflicht und 2G-Beschränkung: - Kinder bis einschließlich 5 Jahre - Kinder bis einschließlich sieben Jahre, die noch nicht eingeschult sind - Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszen- trums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule) - Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test- nachweis erforderlich) - Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Testnachweis erforderlich) - Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Testnachweis erforderlich) - Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September eine Impfemp- fehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Testnachweis erforderlich) 2. Regelungen des Spielbetriebs (Spieltag) der Astoria Halle nach Stufenplan: 2a) Sportler*innen sowie sonstige daran Mitwirkende (z. B. Trainer*innen und Trainer, Be- treuerinnen und Betreuer, Schiedsrichter*innen, und weiteres Funktionspersonal): Basisstufe Warnstufe Alarmstufe nach 3 G Regelung (geimpft, nach 3 G Regelung (geimpft, 2 G Regelung genesen, getestet -> max 24 genesen, getestet -> max 24 (ausschließlich geimpft & ge- Std alt AntigenTestnachweis) Std alt AntigenTestnachweis) nesen) Ausnahmen von der PCR-Testpflicht und 2G-Beschränkung: - Kinder bis einschließlich 5 Jahre - Kinder bis einschließlich sieben Jahre, die noch nicht eingeschult sind - Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszen- trums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule) - Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test- nachweis erforderlich) - Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Testnachweis erforderlich) - Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Testnachweis erforderlich) - Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September eine Impfemp- fehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Testnachweis erforderlich) 2b) Zuschauer*innen: Basisstufe Warnstufe Alarmstufe nach 3 G Regelung (geimpft, nach 3 G Regelung (geimpft, 2 G Regelung genesen, getestet -> max 24 genesen, getestet -> max 48 (ausschließlich geimpft & ge- Std alt AntigenTestnachweis) Std alt PCR Testnachweis) nesen) Stand: 11.11.2021
Seite 5 Ausnahmen von der PCR-Testpflicht und 2G-Beschränkung: - Kinder bis einschließlich 5 Jahre - Kinder bis einschließlich sieben Jahre, die noch nicht eingeschult sind - Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszen- trums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule) - Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test- nachweis erforderlich) - Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Testnachweis erforderlich) - Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Testnachweis erforderlich) - Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September eine Impfemp- fehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Testnachweis erforderlich) ! Allgemein gülHge Regelungen: Maskenpflicht: • Es gilt in geschlossenen Räumen das verpflichtende Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Maske ab 6 Jahren, außer für Spieler*innen und Trainer*innen während des Trainings oder während dem WeZkampf. • Im Freien, wenn nicht dauerhaW ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann, gilt ebenfalls die Maskenpflicht. Nachverfolgung möglicher InfekHonskeOen: • Die Kontaktdaten der Sportler*innen, Trainer*innen, Zuschauer*innen etc. müssen dokumenaert werden. Dazu zählen Vor- und Nachname, AnschriW, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und sofern vorhanden die Telefonnummer. • Dies kann entweder per „Event Tracer“, per „Luca-App“ oder schriWlich erfolgen. OpHmierung der HallenbelüQung • Regelmäßige und intensive HallenlüWung zum konanuierlichen LuWaustausch muss gewährleistet sein (mindestens vor dem Spiel, während der Pause und nach dem Spiel). • Unter Umständen können zur BelüWung der Räumlichkeiten zusätzliche Pausen eingeführt werden. Sollten Klimaanlagen o.ä. vorhanden sein, muss eine mögliche Verbreitung der Viren durch die Anlage ausgeschlossen werden. Einlasskontrolle Der Eingangsbereich ist durch Verantwortliche des Heimvereins (Hygienedienst) besetzt, welcher Sportler*innen, Trainer*innen, Zuschauer*innen, unter Einhaltung der Regelungen des Stufenplans (Maßnahmen in der Basis-, Warn- und Alarmstufe) den EintriZ gewährt. Der Hygienedienst ist durch eine Plausibilitätskontrolle verpflichtet, sich die entsprechenden COVID Impf-, Genesenen- oder Testnachweise vorzeigen zu lassen. Stand: 11.11.2021
Seite 6 ZutriO- und Teilnahmeverbot Es besteht ein ZutriZ- und Teilnahmeverbot am Trainings-, WeZkampf- und Zuschauerbetrieb für diejenigen, • die in Kontakt zu einer mit dem Corona Virus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt weniger als 14 Tage vergangen sind, • die typische Symptome einer Infekaon mit dem Corona Virus, namentlich Geruchs-, Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen aufweisen, • die einer behördlich angeordneten Quarantäne oder häuslichen Isolierung unterliegen, • die die oben genannte Plausibilitätskontrolle - unter Berücksichagung der zu dieser Zeit geltenden Stufe und er damit verbundenen Sonderregelungen - nicht erfüllen oder sich dieser verwehren, • die ihre Test- und/oder Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig oder wissentlich falsch angeben. RisikopaHent*innen Risikopaaent*innen wird von der Teilnahme abgeraten. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Es wird auf ein Restrisiko einer Infekaon ausdrücklich hingewiesen. Med. Mund-Nase-Schutz Ein medizinischer Mund-Nase-Schutz oder eine normierte FFP2 Maske ist in allen Bereichen der Astoria-Halle beim Betreten verbindlich zu tragen, ausgenommen bei der Einnahme von Speisen und Getränken, unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern. Spielbeteiligte dürfen jedoch: • in Umkleidekabinen und anschließende Bereiche (WC, Dusche) den med. Mund- Nase-Schutz absetzen, unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern und der max. Personenanzahl • im Spielfeldbereich und auf der MannschaWsbank den med. Mund-Nase-Schutz absetzen. UnmiOelbare Spielbeteiligte UnmiZelbare Spielbeteiligte sind die Spieler*innen, Trainer- und Betreuer*innen aller MannschaWen, die Schiedsrichter*innen sowie ggf. weitere Offizielle der Vereine, sofern sie am Trainings- und Spielbetrieb der MannschaWen direkt beteiligt sind. Weitere Spielbeteiligte Die weiteren Spielbeteiligten sind akav Spielbeteiligte, die während des Spiels auf bzw. direkt am Spielfeldrand zum Einsatz kommen und bei denen die Abstandswahrung zu unmiZelbar Spielbeteiligten nicht vollständig gewährleistet werden kann. Dabei handelt es sich um das Kampfgericht und wenn vorhanden Wischer*innen. Für diesen Personenkreis wird ein med. Mund-Nase-Schutz vorgeschrieben. Die Abstandsregel von 1,5 Metern gilt hier nicht, da zur Nähe des Spielfeldes diese unmöglich einzuhalten ist. Stand: 11.11.2021
Seite 7 Nachverfolgung möglicher InfekHonskeOen Das Erheben der Daten zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten im Falle einer Infekaon mit SARS-CoV-2 erfolgt durch die Einlasskontrolle am Spieler*innen- und Zuschauer*innen Eingang entweder elektronisch oder schriWlich. Folgende Daten müssen dokumenaert werden: • Vor- und Nachname • Vollständige Adresse • Datum • Zeitraum der Teilnahme an der Veranstaltung • Telefonnummer Mobil oder Festnetz I. Spielbetrieb im Handball Um eine reibungsloses Ein- und Auslass Management der am Spiel- und WeZkamp\etrieb beteiligten Personen zu gewährleisten gilt es, nachfolgende Punkte einzuhalten. 1. Anreise der MannschaQen, Schiedsrichter*innen und weiteren Spielbeteiligten zur Astoria-Halle Der Einlass der GastmannschaWen mit deren Trainer*innen, den Schiedsrichter*innen und weiteren Spielbeteiligten erfolgt über den „Haupteingang“ der Astoria-Halle, Schwetzinger Str. 91, 69190 Walldorf. Der Einlass der HeimmannschaW erfolgt über den Sportlereingang. Folgende Zei{enster sind hierfür vorgesehen: " GastmannschaW: 60 Minuten vor Spielbeginn über Haupteingang " Schiedsrichter: 45 Minuten vor Spielbeginn über Haupteingang " HeimmannschaW: 60 Minuten vor Spielbeginn über Sportlereingang 2. Einlasskontrolle Der Hygienedienst führt die Einlass- und Datenerfassung am Haupteingang durch. • Einlass erfolgt unter Berücksichagung der zu dieser Zeit geltenden Stufe und er damit verbundenen Regelungen der Stufe und der somit geltenden Regelung - siehe Stufenplan • Die Datenerfassung erfolgt bevorzugt digital, per Scannen eines QR-Codes über die vom BHV empfohlene App „Event Tracer“. • Sollte die digitale Erfassung der MannschaWsdaten nicht möglich sein, müssen diese schriWlich per Teilnehmer*innen Liste erfolgen. o Diese Liste ist vollständig ausgefüllt zur Einlasskontrolle mitzubringen. o Das zur Vereinfachung der Datenerhebung von Spieler*innen und Trainer*innen vom Verband zur Verfügung gestellte Formular „3G Nachweis“ (Anlage), wird an Heimspieltagen von unserer Abteilung nicht akzepaert. Die entsprechenden Nachweise sind teilnehmer*innenbezogen (Spielerinnen, Trainer*innen, Zeitnehmer etc.) dem Verantwortlichen des Heimvereins vorzulegen. Stand: 11.11.2021
Seite 8 • Die Datenerfassung der Schiedsrichter*innen, Zeitnehmer*innen, Sekretär*innen und Wischer*innen erfolgt bevorzugt digital, per Scannen eines QR-Codes über die vom BHV empfohlene App „Event Tracer“. • Sollte die digitale Registrierung nicht möglich sein, kann die Datenerfassung schriWlich per Anmeldeformular erfolgen. o Das Anmeldeformular sollte vorab über die HP heruntergeladen und ausgefüllt mitgebracht werden. o Ansonsten besteht auch die Möglichkeit vor Ort das Anmeldeformular auszufüllen. 3. Hallenbenutzung Der EintriZ in die Halle für alle MannschaWen, Trainer*innen, Schiedsrichter*innen und weiteren Spielbeteiligten geschieht zeitversetzt über den Spielereingang. Der Hygienedienst achtet auf Einhaltung folgender Vorgaben: • Tragen eines med. Mund-Nase-Schutzes • Desinfekaon der Hände bei Betreten der Halle • Erfassung aller beteiligten Personen • Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 Metern • Der Einlass der MannschaWen zu den Kabinen erfolgt zeitversetzt und wird durch den Hygienedienst kommuniziert. • Es wird ausdrücklich auf die „Pfeil- und andere Hinweisschilder“ in der Halle verwiesen. 2. Anreise der weiteren Spielbeteiligten • Sämtliche weitere Spielbeteiligte (insbesondere Schiedsrichter*innen, Trainer*innen) registrieren sich durch Scannen eines durch die einlasskontrollierende Person zur Verfügung gestellten QR-Codes per „Event-Tracer“ am Haupteingang. • Ist das Scannen des QR-Codes nicht möglich müssen die Kontaktdaten schriWlich erhoben werden. Das Anmeldeformular sollte bestenfalls vorab über die HP heruntergeladen und ausgefüllt mitgebracht werden. • Es wird ausdrücklich auf den Hinweisschilder der Halle verwiesen. Dieser wird an jedem Eingang sowie am Tisch der Eingangskontrolle in laminierter Form ausgehängt. 3. Kabinen/ Räume • In den Kabinen ist auf die Abstandseinhaltung zu achten. Gegebenenfalls können einer MannschaW auch zwei Kabinen zur Verfügung gestellt werden. Der Aufenthalt in den Kabinen ist auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Auch bei Besprechungen ist auf die Abstandsregel zu achten. • In der Schiedsrichter*in Kabine gilt die Abstandsregelung (1,5 Meter). • Ebenso gelten bei der technischen Besprechung die Abstandsregeln. Diese wird auf dem Spielfeld durchgeführt. • Die PIN-Eingaben vor und nach dem Spiel müssen durch die zuständigen MannschaWsvertreter*innen und Schiedsrichter*in einzeln erfolgen. Im Fall eines angekündigten Einspruchs muss der Mindestabstand eingehalten werden. Vor und nach der Eingabe müssen die Hände desinfiziert werden. • Sollte eine Betreuung durch eine/-n Physiotherapeut*in stahinden, darf der Raum nur von Physiotherapeut*in und Spielerin in einem 1:1 Se|ng betreten werden. Vor Stand: 11.11.2021
Seite 9 Betreten und nach Verlassen sind die Hände zu desinfizieren, alle Personen tragen einen med. Mund-Nasen-Schutz, der Physiotherapeut zusätzlich Einmal-Handschuhe. • Das Duschen erfolgt in 6-er Gruppen pro Duschraum. Pro Gruppe ist ein Zei{enster von 10 Minuten vorgesehen. Es gibt jeweils einen Duschraum für die Heim- und einen für die GastmannschaW. An die Duschräume sind je 2 Umkleiden angeschlossen. • Materialien der akaven Spielbeteiligten sollen in den Autos/ Bus bzw. einem abschließbaren Raum gelagert werden. • Die Berührungsflächen der Kabinen (Bänke, Türklinken) werden vor jeder Benutzung mit den dafür bereit gestellten Desinfekaonstüchern desinfiziert. • Eine ordnungsgemäße DurchlüWung der Räumlichkeiten wird über die installierte LüWungsanlage durch den Hallenbetreiber gewährleistet. 4. Zu- und Ausgangsbereich: Spielereingang – Umkleide – Spielfeld – Umkleide - Ausgang • Die Mindestabstandsregelung und das Tragen eines med. Mund-Nasen-Schutzes wird zu allen Zeitpunkten eingehalten. • Es wird ausdrücklich auf die Hinweisschilder der Halle verwiesen. Die MannschaWen gehen zeitversetzt nach der Einlasskontrolle zu den Kabinen, auf das Spielfeld und verlassen nach dem Spiel/Duschen die Halle über den Treppenaufgang, der zum Haupteingang führt nach Vorgaben des Hygienedienstes. 5. Auswechselbereich/ MannschaQsbänke • Der Platz für die MannschaWsbänke wird größtmöglich gewählt, um eine entsprechende Entzerrung zu schaffen. Dort wo möglich, behalten Spieler*innen sowie Betreuer ihren angestammten Platz auf der MannschaWsbank (Markierung). Auf der Bank gilt die Abstandsregelung und Tragen einer medizinischen Mund- Nase-Maske nicht! • Medizinisches Personal (wenn vorhanden) darf im Bedarfsfall von außerhalb der Coaching Zone auf das Spielfeld kommen (auf der zugewiesenen HallenhälWe zwischen MiZel- und Torauslinie). Zu behandelnde bzw. medizinisch zu betreuende Spieler*innen müssen zu diesen Zwecken nach Informaaon des Kampf- und Schiedsgerichts das Spielfeld verlassen. Das medizinische Personal muss entsprechend erkenntlich und bekannt sein. • Die MannschaWsbänke werden vor dem Eintreffen der MannschaWen durch den Heimverein (Hygienedienst) desinfiziert. • In der Halbzeit wird kein Seitenwechsel durchgeführt es sei denn, dass dies regelbedingt erforderlich ist. In diesem Fall werden die Bänke durch den Heimverein (Hygienedienst) in der Halbzeitpause desinfiziert. 6. ZeitnehmerHsch • Der Laptop zur Eingabe des digitalen Spielberichts, das Bedienerpult zur Steuerung des Anzeigensystems sowie weitere technische GerätschaWen inkl. der gesamten AusstaZung des Zeitnehmeraschs (z.B. grüne Karte) werden vor jedem Spiel desinfiziert. Die Zeitnehmer*innen müssen vor und nach dem Spiel, sowie in der Stand: 11.11.2021
Seite 10 Halbzeit die Hände desinfizieren und sind angehalten, sich nicht ins Gesicht zu fassen. Sie haben einen med. Mund-Nase-Schutz zu tragen! • Für die Kommunikaaon des Kampfgerichts mit den MannschaWen, z.B. bei Unsammigkeiten im Spielgeschehen, muss weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. • Es werden Desinfekaonstücher für Flächen bereitgestellt (zur Desinfekaon der Bälle, TTO-Karten und weiterer Materialien). 7. Wischer*in: • Der Wischmopp ist vor jedem Spiel zu desinfizieren. • Der/die Wischer*in hat eine med. Mund-Nase-Bedeckung zu tragen und es gilt den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. • Bei Betreten des Spielfeldes, nach vorheriger Aufforderung durch den/die Schiedsrichter*in, müssen sich die auf dem Spielfeld befindenden Spielerinnen sowie der/die Schiedsrichter*in den Mindestabstand von 1,5 Metern zu dem/der Wischer*in einhalten. 8. Zeitlicher Spielablauf 8.1. Aufwärmphase • Die Desinfekaon von Toren, Bällen u.ä. erfolgt vorab. • Heim- und GastmannschaW betreten und verlassen das Spielfeld über verschiedene Spielfeldeingänge. • Jede/-r Spieler*in verfügt über ihr/sein eigenes Handtuch, ihre/seine eigene Trinkflasche usw. (individuelle Kennzeichnung). • Bei Spielen mit HaWmiZel gilt: " Pro MannschaW gibt es eine eigene HaWmiZel-Dose, die jede MannschaW selbst zu besorgen hat. " Es wird ausschließlich das wasserlösliche HaWmiZel von der Firma „Select“ verwendet. 8.2. Technische Besprechung • Die technische Besprechung findet unter Einhaltung des Mindestabstandes auf dem Spielfeld staZ. • An der technischen Besprechung nehmen teil: Schiedsrichter*innen; Zeitnehmer*innen, Sekretär*innen sowie max. ein/-e Vertreter*in des Heim- und Gastvereins. 8.3. Einlaufprozedere • Folgende Reihenfolge ist beim Betreten der Spielfläche (Einlauf) zu beachten: Schiedsrichter*innen, Heim-, GastmannschaW. • Nach dem Einlaufen sollte vor dem Anpfiff auf den Sportlergruß, Hand Shakes und gegenseiages Abklatschen der MannschaWen verzichtet werden. • Zusätzliche Personen bei einer möglichen Einlaufzeremonie, wie z.B. Einlauf mit Ballkindern, sollte verzichtet werden. 8.4. Während des Spiels • Der/die Wischer*in betriZ nur auf Anweisung der Schiedsrichter*in das Spielfeld. Stand: 11.11.2021
Seite 11 • Die Spieler*innen halten den Mindestabstand von 1,5 Metern zu der/dem Wischer*in ein. • Der/die Wischer*in wird vom/von der HygienebeauWragten oder dessen/deren Vertretung des Heimvereins instruiert. • Das Time-Out wird unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zum Zeitnehmerasch/ Kampfgericht vorgenommen. • Auf das Abklatschen untereinander, dem gemeinsamen Jubeln bei Torerfolg u.a. sollte verzichtet werden. • Die individuellen Getränkeflaschen und Handtücher sind eigenständig von der MannschaWsbank aufzunehmen und sollten nicht durch andere Spielbeteiligte angereicht werden. 8.5. Halbzeit • Eine Entzerrung der Zugangswege zu den Kabinen und beim Rückweg auf das Spielfeld zur Wiederaufnahme der 2. Halbzeit wird durch separate Spielfeldeingänge gewährleistet und durch den Hygienedienst beim Einlass kommuniziert. • Nach der Halbzeit findet kein Seitenwechsel staZ. Falls dieser regelbedingt doch stahinden muss, werden die Bänke durch den Heimverein in der Pause desinfiziert. 8.6. Nach dem Spiel • Das Spielfeld wird von den Beteiligten über separate Ein- und Ausgänge verlassen. • Die Abreise der MannschaWen hat nach räumlicher und zeitlicher Trennung über den Treppenaufgang zum Zuschauereingang hin zu erfolgen und geschieht durch Anleitung des Hygienedienstes oder durch Einhaltung der Wegbeschreibung per „Pfeil-Beschilderung“ 8.7. Folgende AuQeilung der Beteiligten Personen wird hiermit festgelegt: Zone 1: Spielfeld, Halleninnenraum (ohne Tribüne) Personenkreis Anzahl Bemerkungen/Aufgaben Spieler*innen 28 2G od. 3G Regel, 14 Spielerinnen pro MannschaW Offizielle 8 2G od. 3G Regel, jeweils Trainer*in, Co-Trainer*in, Staff 1, Staff 2 Schiedsrichter*innen 1-2 2G od. 3G Regel Zeitnehmer*in/Sekretär*in 2 2G od. 3G Regel, Abstandsregel gilt, med. Mund-Nase-Schutz Wischer*innen 1 Person pro MannschaQ 2G od. 3G Regel, Abstandsregel gilt, med. Med. Mund-Nase-Schutz (außer Hallensprecher 0 Abstandsregel gilt Gesamt Max. 42 Stand: 11.11.2021
Seite 12 UnmiZelbar Spielbeteiligte Weitere Spielbeteiligte (akav) Weitere Spielbeteiligte (passiv) Zone 2: Tribünenbereich / Außenbereich Personenkreis Anzahl Bemerkungen/Aufgaben HygienebeauWragte/-r oder 1 2G od. 3G Regel, deren Stellvertreter*in Abstandsregel gilt, med. Mund-Nase-Schutz Hygienedienst 4-6 2G od. 3G Regel, WirtschaWsdienst Abstandsregel gilt, med. Mund-Nase-Schutz Kasse (VBL Spiele) Presse / Fotograf*in 1 2G od. 3G Regel, Abstandsregel gilt, med. Mund-Nase-Schutz Gesamt Max. 8 „Face Shields“ dürfen staZ einem med. Mund-Nase-Schutz nicht getragen werden sondern lediglich in Kombinaaon mit einem med. Mund-Nase-Schutz. Stand: 11.11.2021
Seite 13 II. Spielbetrieb Im Handball mit Zuschauer*innen Die zugelassene Anzahl von Zuschauer*innen richtet sich nach der jeweils gülagen Corona VO und Corona VO Sport für Baden-WürZemberg. Maßnahmen zum Hygieneschutz ab/ bei HallenzutriO • Am Zuschauereingang befinden sich Händedesinfekaonsspender. • Desinfekaonstücher zur Flächendesinfekaon werden bereitgestellt. • Tribünen werden desinfiziert. • Hinweise und Informaaonen zum Hygienekonzept werden bei der Einlasskontrolle durch den Hygienedienst kommuniziert. 1. Anreise- und Abreisemanagement der Zuschauer*innen Parkplatzkapazitäten sind ausreichend auf dem öffentlichen Parkplatz vor der Astoria- Halle am Schulzentrum, Schwetzinger Str. 95 in 69190 Walldorf vorhanden. 2. Einlass- und Auslassmanagement für Zuschauer unter BerücksichHgung der Stufe und des geltenden Stufenplans! Basisstufe Warnstufe Alarmstufe nach 3 G Regelung (geimpft, nach 3 G Regelung (geimpft, 2 G Regelung genesen, getestet -> max 24 genesen, getestet -> max 48 (ausschließlich geimpft & ge- Std alt AntigenTestnachweis) Std alt PCR Testnachweis) nesen) Ausnahmen von der PCR-Testpflicht und 2G-Beschränkung: - Kinder bis einschließlich 5 Jahre - Kinder bis einschließlich sieben Jahre, die noch nicht eingeschult sind - Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszen- trums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule) - Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test- nachweis erforderlich) - Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Testnachweis erforderlich) - Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Testnachweis erforderlich) - Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September eine Impfemp- fehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Testnachweis erforderlich) • Den Zuschauer*innen wird 15-30 Minuten vor Spielbeginn der Zugang zur Halle über den Zuschauereingang gewährt. • Für Zuschauer*innen ohne grippale oder sonsage Erkältungssymptome gilt ab EintriZ in die Astoria-Halle die Einhaltung nach Warnstufenregelung und die Pflicht einen med. Mund-Nase-Schutz zu tragen. o Der med. Mund-Nase-Schutz darf in geschlossenen Räumen auch am Platz nicht abgenommen werden. Stand: 11.11.2021
Seite 14 o Der med. Mund-Nase-Schutz darf kurzzeiag für den Verzehr von Speisen und Getränken abgesetzt werden. • Risikopaaenten und Angehörige der Risikogruppen wird von einer Teilnahme abgeraten. • Die Kontaktdaten der Zuschauer*innen werden zur Nachverfolgung von InfekaonskeZen unter Berücksichagung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entweder digital per „Event-Tracer“ App, per „Luca“ App oder schriWlich erfasst. o Ist das Scannen des QR-Codes nicht möglich erfolgt die Kontaktdatenerfassung schriWlich per Vordruck, der möglichst vorab über unsere HP heruntergeladen und ausgefüllt zum Spiel mitzubringen ist. o Ansonsten erfolgt die schriWliche Kontaktdatenerhebung vor Ort. Hierfür werden Kugelschreiber oder andere geeignete SaWe, die desinfiziert werden können, zur Verfügung gestellt und miZels entsprechender BeschriWung in 2 Boxen („desinfiziert/benutzt“) kenntlich gemacht. Dies wird durch die Einlasskontrolle (2 Personen) kontrolliert. o Die Zuschauer*innen erhalten ein „Einmal-Einlass-Armband“ mit fortlaufender Registriernummer. • Es gilt die Laufrichtung laut „Pfeil“ Hinweisschilder einzuhalten. • Es gibt ausgewiesene Tribünenbereiche für Heim- bzw. Auswärtsgäste. • Den Anweisungen des Hygienedienstes ist Folge zu leisten. • Es wird ausdrücklich auf die Hinweisschilder in der Halle verwiesen. 6. Schutz der Spieler*innen gegenüber DriOen • Sitzplätze in der unmiZelbaren Nähe des Spielfeldes werden nicht besetzt und werden entsprechend gekennzeichnet. • Ein größtmöglicher Abstand, mindestens jedoch der Abstand von 1,5 Metern zwischen Spielfeld und Zuschauer*innen auf der Tribüne, ist einzuhalten • Für den/die Wischer*in gilt das Abstandsgebot von mind. 1,5 Metern und die Pflicht zum Tragen eines med. Mund-Nase-Schutzes (Ausnahme 2G Opaonsmodell in der Basisstufe). • Das Betreten des Spielfeldes ist für nicht am Spielbetrieb akav teilnehmende Personen untersagt. Eltern leiten entsprechend ihre Kinder an. 7. Gastronomie • Generelle Regelungen: Schutzvorkehrungen aus behördlichen Anordnungen werden umgesetzt. Dabei werden Regelungen an den aktuellen Stand zum Betrieb der städaschen Gastronomie und im Einzelhandel angeglichen. • Für das Anrichten, Verkaufen und Kassieren werden separate Helfer*innen eingesetzt. Diese müssen einen med. Mund-Nase-Schutz und Einweghandschuhe tragen. • Es wird auf Stehasche verzichtet. • Sollten Sitzplätze im „Kleinen Foyer“ an Tischen angeboten werden, werden diese im Abstand von mind. 1,5 Metern erkenntlich angeordnet. • Der Mindestabstand von mind. 1,5 Metern ist bei der Nutzung von Verkehrswegen, insbesondere Treppen, Türen, Aufzüge einzuhalten. Stand: 11.11.2021
Seite 15 • Arbeitsflächen, wie auch Sitz- und Tischmöglichkeiten für Zuschauer*innen, werden regelmäßig durch den WirtschaWsdienst desinfiziert. 7. ToileOennutzung • In den ToileZenräumen dürfen sich pro Raum max. 3 Personen unter Einhaltung des Mindestabstandes und Tragen eines med. Mund-Nase-Schutzes aualten. • Hygieneregeln sind einzuhalten • Hinweisschilder zu den „AHA-Verhaltensregeln“ werden in laminierter Form ausgehängt. • Die Desinfekaon der Türklinken findet regelmäßig staZ. 8. HallenbelüQung Eine konanuierliche, ausreichende und ordnungsgemäße LüWung der Halle und deren Räumlichkeiten wird über eine einwandfrei funkaonierende LüWungsanlage sicherge- stellt. Hierfür ist der Hallenbetreiber verantwortlich. Stand: 11.11.2021
ANLAGE ZUM HYGIENEKONZEPT DER VEREINE ANLAGE ZUM HYGIENEKONZEPT „AUF EINEN BLICK“ Gültigkeitsdatum Ab 11.11.2021 Der Heimverein wünscht keinen Seitenwechsel (außer in Spielklassen, in denen ☒ dieser zwingend vorgeschrieben ist DATEN ZUR HALLE Hallenname Astoria-Halle, Schwetzinger Str. 91, 69190 Walldorf Hallennummer 22005 DATEN ZUM VEREIN Vereinsname SG Walldorf Astoria 1902 e.V. Vereinsnummer 22217 HYGIENEBEAUFTRAGTE/R Vollständiger Name Yvonne Hornig Email-Adresse y.hornig(@)gmx.net Und/oder Telefonnummer 0174 - 3727925 NUTZUNGSMÖGLICHKEIT DER DUSCHEN ☒ Ja, für alle Mannschaften Schiedsrichter ☐ Nein ☐ Nur für Heimmannschaft ☐ Nur für Gastmannschaft ☐ Für Schiedsrichter stehen leider keine Duschen zur Verfügung SIND ZUSCHAUER ZUGELASSEN? Ja, es sind Zuschauer zugelassen ☒ Maximale Sitzplatzanzahl: 100; 40 Sitzplätze für Gäste incl. Fahrer*innen; Re- gistrierung per Event Tracer od. Luca App altern. per Vordruck vor Ort möglich ☐ Vorerst keine Gästefans
☐ Nein, es sind keine Zuschauer zugelassen REGISTRIERUNG DER BETEILIGTEN UND ZUSCHAUER ÜBER DEN QR CODE DER HANDBALL4ALL-APP MÖGLICH ☒ Ja ☐ Nein Ramona Müller Geschäftsführerin Badischer Handball-Verband Tel.: 0721 91356-0 Mobil: 0172 68 77 279 Ramona.mueller@badischer-hv.de Homepage Facebook Instagram 2
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