Flächennutzungsplanänderung im Bereich der ge- planten Gemeindeverbindungsstraße Memmingerberg-Hawangen

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Flächennutzungsplanänderung im Bereich der ge- planten Gemeindeverbindungsstraße Memmingerberg-Hawangen
Gemeine Hawangen

2. Flächennutzungsplanänderung im Bereich der ge-
planten Gemeindeverbindungsstraße
Memmingerberg-Hawangen
Begründung
Vorentwurf | Stand: 05.10.2021

LARS consult Gesellschaft für Planung und Projektentwicklung mbH
Bahnhofstraße 22  87700 Memmingen
Tel. 08331/4904-0  Fax 08331/4904-20
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Flächennutzungsplanänderung im Bereich der ge- planten Gemeindeverbindungsstraße Memmingerberg-Hawangen
GEGENSTAND
2. Flächennutzungsplanänderung im Bereich der geplanten Gemeindeverbindungsstraße Memmin-
gerberg-Hawangen
Begründung Vorentwurf | Stand: 05.10.2021

AUFTRAGGEBER
Gemeine Hawangen
Ringstraße 28
87749 Hawangen

Telefon: 08332 223
Telefax: 08332 7627
E-Mail: info@hawangen.de
Web:    www.hawangen.de

Vertreten durch:    Erster Bürgermeister Ulrich Ommer

AUFTRAGNEHMER UND VERFASSER
LARS consult
Gesellschaft für Planung und Projektentwicklung mbH
Bahnhofstraße 22
87700 Memmingen
Telefon:   08331 4904-0
Telefax:   08331 4904-20
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BEARBEITER
Prof. Dr. Dr. Lothar Zettler
Robert Geiß - Dipl.-Ing. (FH) Landespflege

Memmingen, den
                                                        Prof. Dr. Dr. Lothar Zettler

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2. Flächennutzungsplanänderung im Bereich der geplanten Gemeindeverbindungsstraße Memmin-
gerberg-Hawangen
Begründung Vorentwurf | Stand: 05.10.2021
Anlass der Planung

INHALTSVERZEICHNIS

A         Begründung                                                                                   4
1         Anlass der Planung                                                                            4
2         Übergeordnete Planungsvorgaben                                                                5
2.1       Landesentwicklungsprogramm (LEP 2020)                                                         5
1.1       Regionalplan Donau-Iller                                                                      5
3         Lage und Größe des Änderungsbereiches                                                        7
4         Derzeitige Darstellung im Flächennutzungsplan                                                8
5         Vorbelastungen                                                                              10
5.1       Altlasten                                                                                   11
5.2       Kampfmittelvorkommen                                                                        13
6         Änderungsdarstellungen                                                                      15
7         Alternativenprüfung der Trassenführung                                                      16
8         Naturschutzfachlicher Ausgleich/ Artenschutz                                                17
9         Ausfertigung                                                                                18

ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1:     aktuell rechtsgültiger FNP der Gemeinde Hawangen                                       9
Abbildung 2:     Änderungsdarstellung des FNP der Gemeinde Hawangen                                     9
Abbildung 3:     Lageplan der Sondieransatzpunkte und Schürfen, Entnahmebereiche der
                 Bodenmischproben, ergänzt                                                             12
Abbildung 4:     Lageplan der Kampfmittelfreigabe, Quelle BV Flughafen Memmingen
                 Abschlußbericht, Starnberg, 06.05.2019, ergänzt                                       14

PLANVERZEICHNIS
2. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Hawangen im Bereich der geplanten Gemeindeverbin-
dungsstraße Memmingerberg-Hawangen mit integriertem Landschaftsplan M 1:5000, Stand
05.10.2021

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Flächennutzungsplanänderung im Bereich der ge- planten Gemeindeverbindungsstraße Memmingerberg-Hawangen
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Anlass der Planung

A          BEGRÜNDUNG

1          Anlass der Planung

Die Gemeinde Benningen und die Gemeinde Hawangen entwickeln im Rahmen einer interkommuna-
len Kooperation den „Interkommunalen Gewerbepark Flughafen Süd – Benningen / Hawangen“.

Für die Gemeinde Hawangen liegt ein mit letzter gültiger Änderung am 25.07.2017 (genehmigt
30.01.2018) rechtskräftiger Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan vor.

Die vorliegende Flächennutzungsplanänderung wird erforderlich, da die bislang beabsichtigte Ge-
meindeverbindungsstraße von Memmingerberg über den interkommunalen Gewerbepark Flughafen
nach Hawangen, nicht mehr über den Hawanger Stadtweg geführt werden soll, sondern über eine
neue Trasse vom bestehenden Kreisverkehr Nord direkt an die bestehende Ortsverbindungsstraße
Benningen-Hawangen (Hawanger Straße) im Süden erfolgen soll.

Dadurch kann das große Gefährdungspotential im Bereich des innerörtlichen Stadtweges und im Ein-
mündungsbereich hin die Ortsdurchfahrt vermieden werden.

Die Gemeindeverbindungsstraße, an die der Gewerbepark angebunden ist, wurde mittlerweile bis
zum Kreisverkehr Nord (Gemeinde Hawangen) ausgebaut (Bauabschnitt 1). Dazu wurde der Bebau-
ungsplan „Gemeindeverbindungsstraße Memmingerberg – Hawangen“ aufgestellt und am
28.09.2015 als Satzung beschlossen. Die weitere Fortführung der Gemeindeverbindungsstraße wird
in eigenständigen Bauleitplanverfahren geregelt. Insgesamt werden dazu innerhalb des Zweckver-
bandsgebietes der Bebauungsplan „Gemeindeverbindungsstraße Memmingerberg – Hawangen (Mit-
telteil)“ und der restliche Straßenabschnitt, der in der Zuständigkeit der Gemeinde Hawangen liegt,
durch den Bebauungsplan „Gemeindeverbindungsstraße Memmingerberg – Hawangen (Südteil)“
aufgestellt.

Der Gemeinderat Hawangen hat in seiner Sitzung am 18.02.2020 beschlossen den rechtsgültigen Flä-
chennutzungsplan im Bereich des interkommunalen Gewerbepark Flughafen Süd bis zur Hawanger
Straße im Süden, entsprechend zu ändern und den geplanten Straßenabschnitt aufzunehmen.

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2. Flächennutzungsplanänderung im Bereich der geplanten Gemeindeverbindungsstraße Memmin-
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Übergeordnete Planungsvorgaben

2         Übergeordnete Planungsvorgaben

2.1       Landesentwicklungsprogramm (LEP 2020)
Im LEP liegt das Plangebiet im ländlichen Raum mit Verdichtungsansätzen, in unmittelbarer Nähe der
BAB 96 (München – Memmingen – Lindau).
Nach dem am 1. Januar 2020 gültigen Landesentwicklungsprogramm sollen durch Kooperation und
Vernetzung sowie interkommunale Zusammenarbeit vorhandene Standortnachteile ausgeglichen,
regionale Potentiale gemeinsam genutzt und Synergien im Hinblick auf die teilräumliche Entwicklung
geschaffen und genutzt werden (LEP 1.4.4).
Weiterhin ist als ein wichtiges Ziel des LEP formuliert, der Zersiedlung der Landschaft entgegen zu
wirken. Deswegen soll eine ungegliederte Siedlungsstruktur vermieden werden. Neue Flächen sollen
an schon bebaute Flächen angeschlossen werden. Die Kriterien für den Anschluss erfolgen dabei un-
ter Berücksichtigung der Größe des Vorhabens, dem Bedarf an Infrastruktur (wie z.B. ein Autobahn-
anschluss) und die mögliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes bei Fremdenverkehrsgemeinden
(LEP 3.3).

Unter Ziff. 4.1.1 - Leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist das Ziel formuliert die Verkehrsinfrastruk-
tur in ihrem Bestand leistungsfähig zu erhalten und durch Aus-, Um- und Neubaumaßnahmen nach-
haltig zu ergänzen. Darüber hinaus sollen die Standortvoraussetzungen für die Bayerische Wirtschaft
… erhalten und verbessert werden (LEP 5.1).

Im ländlichen Raum soll die Verkehrserschließung weiterentwickelt und die Flächenbedienung durch
den öffentlichen Personennahverkehr verbessert werden (Plansatz 4.1.3 (G)). In der Begründung
heißt es dazu: „Im ländlichen Raum …ist eine leistungsfähige Verkehrserschließung wichtig, um des-
sen Standortqualität zu erhalten bzw. zu verbessern. Die Verbesserung der Flächenbedienung trägt
auch zur Vernetzung mit den Fernverkehrshaltepunkten und somit zum Anschluss des ländlichen
Raums an den öffentlichen Personenfernverkehr bei.“

Unter Ziff. 4.2. (G) Straßeninfrastruktur soll das Netz der Bundesfernstraßen sowie der Staats- und
Kommunalstraßen leistungsfähig erhalten und bedarfsgerecht ergänzt werden.

1.1       Regionalplan Donau-Iller
Regionalplan 1987

Nach dem Regionalplan der Region Donau-Iller (REGIONALER PLANUNGSVERBAND DONAU-ILLER; 1987, Teil-
fortschreibung 2006), liegt der Planungsraum entlang der überregionalen Entwicklungsachse der BAB
A 96. Für die unmittelbar angrenzenden Gemeinden Memmingerberg, Benningen und Hawangen
wurden Lärmschutzbereiche zur Lenkung der Bauleitplanung ausgewiesen.
Im Regionalplan 1987 werden im Abschnitt B IX „Verkehr und Nachrichtenwesen“ folgende Ausfüh-
rungen zum Straßenverkehr gegeben:

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Übergeordnete Planungsvorgaben

Nach Plansatz B IX 1.1 des rechtskräftigen Regionalplans der Region Donau-Iller soll das Gesamtver-
kehrssystem der Region Donau-Iller so entwickelt werden, dass die Kommunikation sowie der Leis-
tungsaustausch innerhalb der Region und über die Regionsgrenze hinaus gefördert werden. Hierzu
sollen die einzelnen Verkehrsnetze in der Weise ergänzt, ausgebaut und aufeinander abgestimmt
werden, dass die Abwicklung der jeweiligen Verkehrsart unter Berücksichtigung von Sicherheit und
Gesundheit der Bevölkerung, mit möglichst geringer Beeinträchtigung von Natur und Landschaft, mit
möglichst geringem Flächenverbrauch, insbesondere von Wald, möglichst wirtschaftlich unter Ein-
sparung von Energie erfolgen kann.

Entsprechend Plansatz B IX 2.1.1 soll das Straßennetz der Region Donau- Iller im erforderlichen Um-
fang ergänzt und ausgebaut werden.

Dabei soll auf

    -    Eine Verbesserung der Anbindung der Region an das nationale und europäische Straßennetz
         sowie der Verbindung zu benachbarten Regionen und Verdichtungsräumen;

    -    Eine Verbesserung der innerregionalen Erschließung, insbesondere der Anbindung des ländli-
         chen Raumes an die Straßen mit großräumiger und überregionaler Bedeutung;

    -    Eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Ortsdurchfahrten der vom Durchgangs-
         verkehr belasteten Städte und Gemeinden;

    -    Den verstärkten Bau weiterer Radwege auch in Verbindung mit dem Ausbau oder Neubau
         von Bundesstraßen und Landes- bzw. Staatsstraßen;

hingewirkt werden.“

Plansatz B IX 2.1.2 weist darauf hin, dass bei der Ergänzung und dem Ausbau des Straßennetzes der
Region grundsätzlich dem Ausbau bestehender Straßenzüge Vorrang gegenüber dem Neubau einge-
räumt werden soll und die Belange des Naturhaus und des Landschaftsbildes zu berücksichtigen sind.

Entwurf zur Regionalplanfortschreibung 2019

Im Entwurf zur Regionalplanfortschreibung von 2019 ist der gewerbliche Entwicklungsbereich im
Nordwesten weiß dargestellt. Im südlichen und östlichen Anschluss sind die Landwirtschaftsflächen
als Gebiet für die Landwirtschaft (Vorbehaltsgebiet) und als regionaler Grünzug dargestellt.

Im Plansatz B V 1 G (1) wird aufgeführt, dass die Verkehrsinfrastruktur in der Region so erhalten und
ländergrenzüberschreitend weiterentwickelt werden soll, dass sie zur Stärkung und langfristigen Si-
cherung der Region als attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum beiträgt und die angestrebten Flä-
chennutzungen ermöglicht.

Das Gesamtverkehrssystem soll dazu so entwickelt werden, dass es

    -    die Einbindung der Region in das nationale und transeuropäische Netz sowie Verbindungen
         mit benachbarten Regionen sicherstellt und weiter verbessert,

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Lage und Größe des Änderungsbereiches

    -    eine flächenhafte innerregionale Erschließung gewährleistet und Erreichbarkeitsdefizite von
         Regionsteilen abbaut,

    -    die Anbindung zentralörtlicher Einrichtungen sowie die Verkehrsverhältnisse in den Verdich-
         tungsräumen weiter verbessert,

    -    den Anteil des Umweltverbundes am Gesamtverkehrsaufkommen steigert und damit einen
         Beitrag zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Gesamtverkehrssystems leistet,

    -    im Sinne einer integrierten Verkehrs- und Siedlungsplanung verkehrsträgerübergreifende
         Mobilitätsangebote (integriertes Gesamtverkehrssystem) unterstützt und nach dem Prinzip
         der kurzen Wege zur Verkehrsreduzierung und Verkehrsvermeidung beiträgt,

    -    den spezifischen Mobilitätsanforderungen der gesamten Bevölkerung Rechnung trägt und
         eine nachhaltige Versorgung für alle Bevölkerungsgruppen sicherstellt,

    -    die Bündelung der Verkehre entlang den Verbindungen des großräumigen und überregiona-
         len Verkehrs fördert,

    -    optimale Voraussetzungen für den Güterverkehr bereitstellt.

Außerdem soll laut Unterpunkt G (2) die Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur unter beson-
derer Berücksichtigung der Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung sowie der Belange von Natur
und Landschaft, unter sparsamer Inanspruchnahme von Fläche, erfolgen. Maßnahmen zur Optimie-
rung der bestehenden Infrastruktur sollen dabei Vorrang vor einem Aus- und insbesondere Neubau
haben. Um der Zerschneidung von Freiräumen entgegenzuwirken, soll bei Neubau eine Bündelung
der Trassen angestrebt werden.

Weiter wird unter Plansatz B V 1.1 G(3) bei der Weiterentwicklung des Straßennetzes der Region der
Optimierung des Straßennetzes Vorrang gegenüber dem Aus- und insbesondere dem Neubau einge-
räumt. Bei notwendigen Neu- und Ausbaubaumaßnahmen sollen die Eingriffe in die Landschaft und
Natur, unter sparsamer Inanspruchnahme von Fläche, möglichst gering gehalten werden.

Außerdem soll laut Plansatz B V 1.1 G (5) die Weiterentwicklung und der Ausbau des Verkehrsmana-
gements zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes in der Region bedarfsgerecht um-
gesetzt werden.

Die vorgenannten Planungsziele werden im Wesentlichen durch die vorliegende Planung beachtet.

3         Lage und Größe des Änderungsbereiches

Der Änderungsbereich der GVS (Mittel- und Südteil) liegt im Gebiet der Gemeinde Hawangen (Regie-
rungsbezirk Schwaben, Landkreis Unterallgäu) südlich des Verkehrsflughafens Memmingen und öst-
lich des Interkommunalen Gewerbeparks auf den Grundstücksflächen- bzw. Teilflächen der Gemar-
kung Hawangen 738, TF 740, TF 741, TF 742, TF 743, TF 744, TF 745, TF 752, TF 753, TF 754, TF 755,

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Derzeitige Darstellung im Flächennutzungsplan

TF 756, TF 758/2, TF 759, TF 760, TF 761, TF762, TF 763, TF 765, TF 777, TF 780, TF 781 und TF 799
(TF für Teilfläche) und hat eine Größe von ca. 3,59 ha. Die geplante Trassenführung der GVS beginnt
im Norden an den bisher bereits ausgebauten Kreisverkehr der GVS (Bauabschnitt 1) und endet auf
Höhe der Hawanger Straße im Süden. Die Anbindung an die Hawanger Straße erfolgt ebenfalls in ei-
nem Kreisverkehr. Die Gesamtlänge der Trasse beträgt ca. 1.600 m und orientiert sich, unter Einbe-
ziehung bestehender bzw. abgemarkter Wirtschaftswege, an den vorgegebenen Flurstücksgrenzen,
so dass eine Durchschneidung landwirtschaftlicher Flächen weitgehend vermieden wird.

4          Derzeitige Darstellung im Flächennutzungsplan

Für die Gemeinde Hawangen liegt ein mit letzter gültiger Änderung vom 25.07.2017 (genehmigt
30.01.2018) rechtskräftiger Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan vor. Im Bereich
des interkommunalen Gewerbeparks Flughafen Süd – Benningen / Hawangen wird darin die Fortset-
zung der Gemeindeverbindungsstraße ab dem Kreisverkehr in südöstlicher Richtung auf den Alten
Stadtweg der Gemeinde Hawangen dargestellt. Die im Änderungsbereich eingenommene Fläche im
Bereich der neuen Trassenführung der Gemeindeverbindungsstraße wird darin als gewerbliche Bau-
fläche dargestellt. Außerhalb des Gewerbeparks werden landwirtschaftliche Nutzflächen zur intensi-
ven Grünlandnutzung und Ackerflächen im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Der Alte Hawanger
Stadtweg in Richtung Südosten ist als öffentliche Straßenverkehrsfläche (Gemeindeverbindungs-
straße Memmingerberg – Hawangen) dargestellt. Weitere Festlegungen werden für diesen Bereich
im Flächennutzungsplan nicht getroffen. Im Westen grenzen die Gemeindegebiete von Memminger-
berg und Benningen mit Ausweisungen für den Flughafen Memmingen (Sondergebiete) und den Ge-
werbepark Flughafen Süd – Benningen / Hawangen an.

Durch die beabsichtige Neutrassierung der Gemeindeverbindungsstraße nach Süden wird der Flä-
chennutzungsplan der Gemeinde Hawangen in diesem Bereich geändert. Das Änderungsverfahren
wird parallel zu den Bebauungsplanverfahren durchgeführt.

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Derzeitige Darstellung im Flächennutzungsplan

Abbildung 1: aktuell rechtsgültiger FNP der Gemeinde Hawangen

Abbildung 2: Änderungsdarstellung des FNP der Gemeinde Hawangen

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Vorbelastungen

5          Vorbelastungen

Aufgrund der angrenzenden ehemaligen Nutzung des Plangebietes im Bereich der ehemaligen Kon-
versionsfläche Fliegerhorst Memmingen sind Altlastenverdachtsflächen nicht grundsätzlich auszu-
schließen.

Damit für die Gemeinde Hawangen bzw. dem Zweckverband Interkommunaler Gewerbepark Flugha-
fen Süd – Benningen / Hawangen das Haftungsrisiko auf ein Minimum reduziert werden kann, wurde
ein Gesamtkonzept zur Bearbeitung der Altlasten im Planungsbereich, sowohl für den Teil des ersten
Bauabschnittes der Gemeindeverbindungsstraße, als auch für den gesamten Bereich des zukünftigen
Gewerbeparks erstellt, das sich grundsätzlich nach dem Mustererlass „Berücksichtigung von Flächen
mit Bodenbelastungen, insbesondere Altlasten, bei der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsver-
fahren“ vom 26.09.2001 richtet.

Daraufhin wurde im Rahmen der bisherigen Bauleitplanverfahren und Entwicklung des Gewerbe-
parks Flughafen Süd – Benningen / Hawangen ein Gesamtkonzept zur Beurteilung und Behandlung
der Altlastensituation im gesamten Planungsbereich, sowohl für den Teil der Gemeindeverbindungs-
straße, als auch für den gesamten Bereich des zukünftigen Gewerbeparks erstellt. Diese Untersu-
chungen umfassen im Wesentlichen auch den Mittelschnitt der Gemeindeverbindungsstraße. Die
SakostaCAU GmbH wurde vom Zweckverband in der Folge mit nachstehend umfangreichen Sachver-
ständigen- und Ingenieursleistungen beauftragt:

    •    Kampfmittelerkundung

    •    Altlastenerkundung der Kontaminationsverdachtsflächen mit ergänzender Untersuchung auf
         Perfluorierte Tenside

    •    Abfallrechtliche Untersuchung des gesamten Untersuchungsgebietes

    •    Orientierende Schadstofferkundung der Gebäude

Das Konzept wurde mit den beteiligten Behörden (Landratsamt Unterallgäu Abt. Bodenschutz, Was-
serwirtschaftsamt Kempten) abgestimmt.

Für den Südteil der geplanten Gemeindeverbindungsstraße liegen derzeit keine konkreten Untersu-
chungen vor. Aufgrund der Lage abseits der Altlastenfläche und des ehemaligen Fliegerhorstes Mem-
mingerberg besteht in diesem Bereich kein besonderer Verdachtsfall auf das Vorhandensein von
möglichen Altlasten und Kampfmittel. Diese sind im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens mit den
einschlägigen Untersuchungs- und Nachweismethoden sicher auszuräumen.

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Vorbelastungen

5.1       Altlasten

Östlich des Konversionsgeländes im Bereich der geplanten Erweiterung und Änderung des Interkom-
munalen Gewerbeparks Flughafen Süd – Benningen / Hawangen wurde vorwiegend Bodenmaterial
der Zuordnungsklasse Z0 angetroffen.

Im Zuge der weiteren Untersuchungen des Untergrundes auf Schadstoffe wurde Verdachtsflächen
auf perfluorierte Tenside (PFT) untersucht. Dies wurde durch die SakostaCAU GmbH im Juni 2016
durchgeführt. Die Laborergebnisse dieser Detailuntersuchung zeigten in keiner der 9 durchgeführten
Sondierungen erhöhte Gehalte von PFC, welche den Stufe 1-Wert überschreiten.

Eine analysierte Bodenprobe aus dem Erdwall im östlichen Bereich der Konversionsfläche, welche im
Bereich der neu zu errichtenden Gemeindeverbindungsstraße liegt, wies eine Stufe 2-Wert-Über-
schreitung auf. In diesem Bereich konnte der Gefahrenverdacht bestätigt werden, welcher Im Zuge
des Straßenneubaus in diesem Bereich saniert und gutachterlich begleitet wurde.

Die Analyseergebnisse der untersuchten Bodeneinzelproben im Bereich außerhalb der Konversions-
fläche ergaben keine abfallrechtlich relevanten Schadstoffgehalte die eine Einstufung in die Zuord-
nungsklassen >Z0 bedingen würden. Bei eventuell anstehenden Erdarbeiten im Zuge der Entwicklung
der ehemals militärisch genutzten Fläche und der landwirtschaftlich genutzten Flächen im Gemeinde-
gebiet Hawangen in einen Gewerbepark muss das ausgehobene Bodenmaterial beprobt, analysiert
und sofern es nicht wiedereingebaut werden kann gemäß abfallrechtlicher Einstufung ordnungsge-
mäß entsorgt werden.

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Vorbelastungen

Abbildung 3: Lageplan der Sondieransatzpunkte und Schürfen, Entnahmebereiche der Bodenmischproben, ergänzt

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2. Flächennutzungsplanänderung im Bereich der geplanten Gemeindeverbindungsstraße Memmin-
gerberg-Hawangen
Begründung Vorentwurf | Stand: 05.10.2021
Vorbelastungen

Zusammenfassung und Empfehlung für das weitere Vorgehen

„Aus gutachterlicher Sicht sind für die untersuchten Flächen keine Gefährdung über die geprüften,
relevanten Wirkungspfade erkennbar, da die analysierten Schadstoffgehalte eine Gefährdung nicht
erkennen lassen oder für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser der Grundwasserflurabstand zu den
geringfügig belasteten Bodenhorizonten ausreichend groß ist. Die im Bereich des Untersuchungsge-
bietes der neu zu errichtenden Gemeindeverbindungsstraße und der Entwicklungsfläche interkom-
munaler Gewerbepark durchgeführten Untersuchungen ergaben aus gutachterlicher Sicht keine bo-
denschutzrechtlich relevanten Belastungen.“

Für die im Zuge der Baumaßnahme anstehenden Erdarbeiten ist aufgrund der vorliegenden Untersu-
chungsergebnisse, vor allem im nördlichen Bereich der Gemeindeverbindungsstraße (Gemeindege-
biet Memmingerberg) mit dem Antreffen von schadstoffbelastetem Bodenmaterial zu rechnen.

„Es wird darauf hingewiesen, dass die auf dem gesamten Gelände niedergebrachten Sondierungen
nur einen punktuellen Überblick über die Schadstoffsituation auf dem Gelände geben. Bei den zu-
künftigen Erdarbeiten kann nicht ausgeschlossen werden, dass Bereiche auftreten können, die höher
belastet, wie auch Bereiche die niedriger belastet sind. […] Aufgrund der Untersuchungsergebnisse
ist zu erwarten, dass größtenteils nur sehr gering belastete Böden im Untersuchungsgebiet im Zuge
anstehender Erdarbeiten angetroffen werden. Für die Ausschreibung und die Planung des Bauab-
laufs, sollte demzufolge darauf geachtet werden, dass genügend Lagerfläche auf dem Gelände bereit-
gestellt wird, um schadstofffreies und baugrundtechnisch wiedereinbaufähiges Material auf dem Ge-
lände aufgehaldet und zwischengelagert werden kann. Durch den Wiedereinbau von Bodenmaterial
kann eine kostenintensive Entsorgung des Materials unter Umständen vermieden werden.“

(nach SakostaCAU: Orientierende Untersuchung des Untergrundes auf Schadstoffe, 2016)

5.2       Kampfmittelvorkommen

Im Bereich der bestehenden ehemaligen militärischen Konversionsfläche wurden im Laufe der Ge-
werbeflächenentwicklung Kampfmitteluntersuchungen und Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen
durchgeführt. Dazu liegen auch Untersuchungen bzw. Ergebnisse vor (Oberfinanzdirektion Hannover:
Historisch-genetische Kurzrekonstruktion inkl. Ermittlung der Kampfmittelbelastungssituation –
NATO-Flugplatz Memmingerberg, Hannover 28.02.2002).

Der Mittelabschnitt der geplanten Gemeindeverbindungsstraße wurde auf dem in untenstehender
Abbildung gekennzeichneten Gebiet durch das Ingenieurbüro für Geophysik und Geologie, GEOLOG
Fuß-Hepp GbR eine Flächenuntersuchung mittels Geomagnetik durchgeführt, Stand 06.05.2019.

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Vorbelastungen

Abbildung 4: Lageplan der Kampfmittelfreigabe, Quelle BV Flughafen Memmingen Abschlußbericht, Starnberg, 06.05.2019,
ergänzt

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der Kampfmittelverdacht bei der am 23.04.2019 überprüften
Baufläche für den Mittelabschnitt der geplanten Gemeindeverbindungsstraße ausgeräumt werden
konnte und eine Kampfmittelfreigabe für diesen Bereich erteilt wurde. Unterhalb von Sparten / Ein-
bauten konnte keine Aussage auf etwaige Kampfmittel im Untergrund getroffen werden.

Der überwiegende Teil der Trasse GVS-Südteil liegt außerhalb des untersuchten Bereiches.

In weiterhin nicht freigegebenen Bereichen im südlichen Plangebiet der geplanten Gemeindeverbin-
gungsstraße müssen die weiteren Erdarbeiten durch einen Kampfmitteltechniker nach §19 Abs. 1 Nr.
3 Sprengstoffgesetz begleitet werden, bis diese durch die Kampfmittelfirma freigegeben sind.

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Änderungsdarstellungen

6         Änderungsdarstellungen

In den Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes Hawangen werden die folgenden Kennzeich-
nungen aufgenommen:

Flächen für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrsflächen nach § 5 Abs. 2 Nr.
3 BauGB, ca. 3,59 ha):

Die Darstellung beinhaltet die Straßenfläche der Gemeindeverbindungsstraße auf dem Gemeindege-
biet Hawangen einschließlich der Straßenbegleitflächen. Zur Erschließung der Fläche werden Ver-
kehrsflächen mit einer durchschnittlichen Fahrbahnbreite von 6,50m einschließlich Bankette bis zu
1,50m sowie das Straßenbegleitgrün (Böschungen und Angleichungsbereiche) ausgewiesen. Die GVS
neu benötigt keinen separaten Fuß- und Radweg. Dieser kann, wie bisher, über den bestehenden Al-
ten Stadtweg Hawangen bzw. den südlich auszubauenden Feldweg geführt werden.

Die Baulänge des zweiten Bauabschnittes der GVV Benningen – Hawangen beträgt insgesamt ca.
1560 m. Davon entfallen auf den Mittellteil der GVS ca. 740m. Die Anbindung an die GVS Benningen
– Hawangen (BA 1) erfolgt an den bereits hergestellten Kreisverkehr im Norden in einem großen
Rechtsbogen und verläuft dann angenähert an den Verlauf des Wirtschaftsweges nach Süden mit An-
bindung an die Hawanger Straße (GVS Benningen – Hawangen) mittels eines Kreisverkehres
(dA=45m). Der bestehende Stadel (FlNr. 780) wird rückgebaut. Im Bereich der Trassenquerung und
des Gewerbeparks wird der Hawanger Stadtweg ebenfalls zurückgebaut und er soll im weiteren Ver-
lauf als Wirtschaftsweg zurückgestuft werden. Der Hawanger Stadtweg wird an das bestehende Wirt-
schaftsweg- und Radwegenetz angebunden und in das Erschließungskonzept des Gewerbeparks inte-
griert.

Nachrichtliche Übernahmen:

In die Plangrundlage wurde die Richtfunkstrecke und die Erdgas-Fernleitung nachrichtlich ergänzt.
Für die eingetragene Richtfunkstrecke besteht im Sicherheitsbereich eine Bauhöhenbegrenzung von
18 m. Ebenso wurden die, durch die Fluglärmverordnung Verkehrsflughafen Memmingen vom
01.12.2012 ausgewiesenen Lärmschutzzonen für den Tag/ Nacht sowie mit den Flächen, die dem
Luftrecht unterliegen nachrichtlich ergänzt und der gesamte Bereich des ehemaligen miltitärischen
Flugplatzgeländes, das komplett im Altlastenkataster Bayern unter der laufenden Nummer 77800743
(ehemaliger NATO-Flugplatz Memmingerberg) erfasst ist, nachrichtlich in die Planunterlage aufge-
nommen.

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Alternativenprüfung der Trassenführung

7          Alternativenprüfung der Trassenführung

Mit Gründung des Zweckverbandes Konversion Fliegerhorst Memmingerberg, dem die Mitgliedsge-
meinden Benningen, Hawangen und Memmingerberg angehören, wurden die Weichen für eine zivile
Nachfolgenutzung des ehemaligen Fliegerhorstgeländes gestellt. Neben dem Verkehrsflughafen
Memmingen sollen auf dem Gelände kommunale Entwicklungsflächen als Gewerbe, Industrie- und
Sondergebiete entstehen. Voraussetzung für die infrastrukturelle Entwicklung der Konversionsflä-
chen ist eine entsprechende leistungsgerechte Anbindung an das übergeordnete Straßenverkehrs-
netz. Als erste Maßnahme wurde bereits mit der MN 17 neu eine direkte Anbindung des Verkehrs-
flughafens Memmingen an die BAB 96 – AS Memmingen-Ost bei gleichzeitiger Ortsumgehung von
Memmingerberg realisiert. Über einen 6-armigen Verteilerknoten sind die nördlichen Umlandge-
meinden und der Verkehrsflughafen Memmingen bereits angebunden. Mit der geplanten Fortset-
zung der Gemeindeverbindungsstraße nach Süden wurden neben der Gemeinde Memmingerberg
nun auch die weiter südlich des Verkehrsflughafens Memmingen gelegenen Gemeindeflächen von
Benningen und Hawangen an diese überörtliche Verkehrsachse angebunden. Dabei war bisher vorge-
sehen den Ort Hawangen über den bestehenden öffentlichen „Alten Stadtweg“ wieder an das Ver-
kehrsnetz im Norden anzubinden. Der erste Bauabschnitt der Gemeindeverbindungsstraße Mem-
mingerberg-Hawangen wurde im Bereich des interkommunalen Gewerbeparks Flughafen Süd –
Bennnigen / Hawangen fertiggestellt.

Die südliche Anbindung zum Interkommunalen Gewerbepark Flughafen Süd - Benningen / Hawangen
soll anstelle des bisher geplanten Ausbaus des Hawanger Stadtweges in Richtung Hawangen jetzt
über die neue Gemeindeverbindungsstraße mit direktem Anschluss an die Hawanger Straße im Sü-
den zwischen Benningen und Hawangen und der neuen geplanten Erschließung im Gewerbegebiet
erfolgen.

Die neue Trassenführung hat gegenüber der bisherigen Planung folgende Vorteile:

-   Die Trassenführung erfolgt ausschließlich außerhalb bebauter Ortschaften, so dass das verkehrs-
    bedingte Gefahrenpotential im Ortsbereich Hawangen sowie Beeinträchtigungen durch Ver-
    kehrsemissionen vermieden werden.
-   Die Ausbaulänge der neuen Trasse des 2. Bauabschnittes der GVS Benningen – Hawangen ist mit
    ca. 1.600 m um ca. 600 m kürzer als der Ausbau des Hawanger Stadtweges (ca. 2.200 m).
-   Mit der neuen Trassenführung sind deutlich weniger Grundstücke betroffen.
-   Die GVS neu benötigt keinen separaten Fuß- und Radweg. Dieser kann, wie bisher, über den be-
    stehenden Hawanger Stadtweg bzw. dem südlich davon gelegenen Feldweg, der noch ausgebaut
    wird geführt werden.

Es erfolgte eine weitere Optimierung der Trassenführung anhand eines Variantenvergleiches (techni-
sche Planung Ingenieurbüro IWA, Kempten) nach folgenden Kriterien:

-   Verlauf weitestgehend auf bestehenden Wirtschaftswegen, dadurch liegt keine erhebliche Neu-
    zerschneidung des Landschaftsraumes sowie der landwirtschaftlichen Flächen vor.

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Naturschutzfachlicher Ausgleich/ Artenschutz

-   Einhaltung der Mindestanforderungen nach RAL (Radienfolge, Mindestradius, Klothoidenpara-
    meter).
-   Anbindung bestehender Wirtschaftswege sowie Notwendigkeit parallel geführter neuer Wirt-
    schaftswege.
-   Minimierung Flächenverbrauch.

Letztendlich wurde die Variante 10 als Wahltrasse in den vorliegenden Bebauungsplan übernommen,
in der die o. g. Kriterien in der Summe am günstigsten erfüllt werden.

Die möglichen verkehrlichen Auswirkungen der geplanten Gebietsentwicklung sind in einem Gesamt-
verkehrskonzept (Modus consult, Nov. 2010) untersucht worden, das derzeit anhand der aktuellen
Verkehrszahlen fortgeschrieben wird.

Darin wird im Ergebnis festgehalten, dass über den Alten Stadtweg nach Hawangen aufgrund seines
Ausbauzustandes und des geringen Einzugsbereiches nur ein geringer Verkehrsanteil nach dem Ge-
samtverkehrskonzept von ca. 700 bis 900 Kfz/24 h laufen wird. Der überwiegende Anteil in Höhe von
ca. 2100 bis 4600 Kfz/24h (Planungsfall A) wird über die bestehende Industriestraße über den Vertei-
lerknoten an das umliegende Straßennetz erwartet. Die Industriestraße, die entlang von Gewerbeflä-
chen verläuft, ist dazu ausreichend leistungsfähig ausgebaut, um die zu erwartenden zusätzlichen
Verkehre aufzunehmen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Verkehrswerte erst bei einer nahezu
vollständigen Belegung des geplanten Interkommunalen Gewebegebietes erreicht werden.

Mit Realisierung der Gemeindeverbindungsstraße besteht weiter die Möglichkeit eine Entlastung der
Ortsdurchfahrt Memmingerberg durch Ableitung des Verkehrs über eine Spange von der bestehen-
den Benninger Straße auf die geplante Gemeindeverbindungsstraße an das nördliche Straßenver-
kehrsnetz.

Die technische Feinplanung der Trasse im Westen, als auch innerhalb des Konversionsgeländes
wurde nach den Richtlinien des Straßenbaus und zur Nutzung bestmöglicher Synergieeffekte mit
dem vorhandenen baulichen Bestand mehrfach angepasst und optimiert.

Damit ist die gewählte Trassenlinie aus technischer, wirtschaftlicher und ökologischer Sicht die güns-
tigste Variante. Insofern standen keine anderweitigen besseren Lösungen für die geplante Gemein-
deverbindungsstraße zur Verfügung.

8         Naturschutzfachlicher Ausgleich/ Artenschutz

Der mit dem Vorhaben verbundene Eingriff in Natur und Landschaft, als auch die artenschutzrechtli-
chen Belange werden in einem landschaftspflegerischen Begleitplan, der parallel zu den in Aufstel-
lung befindlichen Bebauungsplänen „Gemeindeverbindungsstraße Memmingerberg – Hawangen
(Mittelteil)“ und „Gemeindeverbindungsstraße Memmingerberg – Hawangen (Südteil)“ im Detail

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2. Flächennutzungsplanänderung im Bereich der geplanten Gemeindeverbindungsstraße Memmin-
gerberg-Hawangen
Begründung Vorentwurf | Stand: 05.10.2021
Ausfertigung

untersucht und beschrieben. Die naturschutzfachliche Ausgleichsverpflichtung wird nach der Bayeri-
schen Kompensationsverordnung (BayKompV) durchgeführt.

Der erforderliche Ausgleich wird im Zuge der Bebauungsplanverfahren geregelt, die parallel zur vor-
liegenden Flächennutzungsplanänderung durchgeführt wird.

Damit kann im Rahmen der Gesamtplanung auf der externen Ausgleichsfläche der naturschutzfachli-
che Ausgleichsbedarf für die geplante Gemeindeverbindungstraße nachgewiesen werden.

Nach derzeitigem Kenntnisstand liegen somit keine Anhaltspunkte vor, die eine Realisierung des Vor-
habens in Frage stellen würden.

9          Ausfertigung

    Hiermit wird bestätigt, dass die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan,
    im Bereich der geplanten Gemeindeverbindungsstraße Memmingerberg – Hawangen südlich des inter-
    kommunalen Gewerbepark Flughafen Süd – Benningen / Hawangen, bestehend aus der Planzeichnung, der
    Begründung (Seite 1 bis 18) und dem Umweltbericht in der Fassung vom __.__.____ dem Gemeinderatsbe-
    schluss vom __.__._____ zu Grunde lag und diesem entspricht.

    Gemeinde Hawangen, den ……………………

    ………………………………………………………………
    Ulrich Ommer (Erster Bürgermeister)

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