Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Gemeinde Obersulm
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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Blumäcker/Unter dem Eschenauer Berg im Gebiet der Gemeinde Obersulm OT Eschenau Landkreis Heilbronn Auftraggeber: Gemeinde Obersulm Bernhardstraße 1 74182 Obersulm Dipl.-Biol. Dieter Veile Amselweg 10 74182 Obersulm Juli 2021
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Blumäcker/Unter dem Eschenauer Berg 74182 Obersulm Gemeinde Obersulm OT Eschenau, Landkreis Heilbronn Juli 2021 Vorhaben: Bebauungsplan Blumäcker/Unter dem Eschenauer Berg Projekt: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Auftraggeber: Gemeinde Obersulm Bernhardstraße 1 74182 Obersulm Auftragnehmer: Arbeitsgemeinschaft für Wasser- und Landschaftsplanung Dieter Veile Amselweg 10, 74182 Obersulm Tel. 07130/452845 Mail: Dieter.Veile@t-online.de Projektleitung: Dieter Veile (Dipl.-Biol.) Projektbearbeitung: Dieter Veile (Dipl.-Biol.) Dr. Heike de Vries (Dipl.-Biol.) Bearbeitungszeitraum: März – Juli 2021 2
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Blumäcker/Unter dem Eschenauer Berg 74182 Obersulm Gemeinde Obersulm OT Eschenau, Landkreis Heilbronn Juli 2021 INHALTSVERZEICHNIS 1. Anlass und Zielsetzung 4 2. Rechtliche Grundlagen 4 3. Untersuchungsraum 5 4. Untersuchungsrelevante Artengruppen 10 4.1. Vögel 10 4.1.1. Erfassungsmethodik 10 4.1.2. Nachweise 11 4.1.3. Konfliktermittlung 13 4.2. Reptilien 14 4.2.1. Erfassungsmethodik 14 4.2.2. Nachweise 14 4.2.3. Konfliktermittlung 14 4.3. Schmetterlinge 15 4.3.1. Erfassungsmethodik 15 4.3.2. Nachweise 15 4.3.3. Konfliktermittlung 15 5. Gutachterliches Fazit 15 6. Literatur 16 ABBILDUNGSVERZEICHNIS 1 Lage des Untersuchungsgebiets mit Wirkraum und innerem Plangebiet 5 2 Vorderer Teil A des Wohn- und Geschäftsgebäudes ohne Quartiereignung 7 3 Gebäudeteil B mit Querprofil unterhalb des Flachdaches ohne Spalten 7 4 Asphaltfläche an der Ostseite des Gebäudes ohne Kotspuren von Fledermäusen 8 5 Dachüberstand von Gebäudeteil C ohne Hinweise auf eine tierische Nutzung 8 6 Garage mit Welleternitdach ohne Quartiereignung für Tiere 8 7 Dachüberstand von Gebäudeteil E ohne Hinweise auf eine tierische Nutzung 8 8 Garten mit Ziergehölzen an der Wieslensdorfer Straße 9 9 Strauchgruppe neben der Garage 9 10 Ruderalvegetation westlich des Gebäudeteils C im April 9 11 Große Kiefer im parkartigen Bereich nördlich des Hauptgebäudes 9 12 Ahorngruppe im parkartigen Bereich nördlich des Hauptgebäudes 9 13 Gebüsch beim Sportplatz im parkartigen Bereich nördlich des Hauptgebäudes 9 14 Nordöstlicher Teil im parkartigen Bereich nördlich des Hauptgebäudes 10 15 Alte Geschirrhütte in östlicher Nachbarschaft des Plangebiets 10 16 Lage der Brutrevierzentren im Untersuchungsgebiet 11 TABELLENVERZEICHNIS 1 Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet 12 2 Nichtbrutvogelarten im Untersuchungsgebiet 12 3
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Blumäcker/Unter dem Eschenauer Berg 74182 Obersulm Gemeinde Obersulm OT Eschenau, Landkreis Heilbronn Juli 2021 1. ANLASS UND ZIELSETZUNG Mit dem Bebauungsplan „Blumäcker/Unter dem Eschenauer Berg“ soll ein innerörtliches Areal der Ge- meinde Obersulm im Ortsteil Eschenau planerisch zur Wohnbebauung vorbereitet werden. Der Bereich beinhaltet zwei abzubrechende Bestandsgebäude mit umgebenden Grünanlagen. Diese Strukturen könn- ten europarechtlich und national streng geschützten Arten als Habitat dienen. Daher wurde zur Bewertung des Eingriffs in den Naturhaushalt eine spezielle artenschutzrechtliche Prü- fung (saP) durchgeführt. Vorausgehend wurde in einem Schreiben (Email) vom Landratsamt Heilbronn vom 26.08.2020 wurde darauf verweisen, dass im Rahmen einer Übersichtsbegehung mögliche Vorkom- men von Eidechsen und Fledermäusen überprüft werden sollten. Da bei einer Begehung im März befun- den wurde, dass mit Vorkommen europäischer Vogelarten sowie europarechtlich geschützter Vertreter von Reptilien und Schmetterlingen zu rechnen ist, mussten diese Artengruppen gezielt untersucht und bezüg- lich des Eingriffs artenschutzrechtlich bewertet werden. Die Ergebnisse der SaP sind im vorliegenden Be- richt dargelegt. 2. RECHTLICHE GRUNDLAGEN Auf europäischer Ebene gelten die artenschutzrechtlichen Vorgaben der „Richtlinie des Rats vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“ oder „Flora- Fauna-Habitat-Richtlinie“ (92/43/EWG FFH-RL) sowie die „Richtlinie des Rats vom 02. April 1997 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten“ oder „EU-Vogelschutzrichtlinie“ (2009/147/EG VS-RL). Diese Vor- gaben wurden durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 01.03.2010 in unmittelbar geltendes Bundesrecht umgesetzt. Aufgrund der Zugriffsverbote und Regelungen der §§ 44 Abs. 1, 5 und 6 ergibt sich für Planvorhaben, durch die Verbotstatbestände erfüllt werden könnten, die Anforderung, eine Spezi- elle Artenschutzrechtliche Prüfung zu erstellen. Grundsätzlich gilt § 44 Abs. 1 BNatSchG für alle besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten bzw. alle streng geschützten Tierarten und die europäischen Vogelarten. Nach § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG bezie- hen sich die artenschutzrechtlichen Bestimmungen bei nach § 15 BNatSchG zulässigen Eingriffen in Natur und Landschaft und nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässigen Vorhaben im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG auf die europäisch geschützten Arten nach Anhang IV der FFH-RL sowie die europäischen Vogelarten nach der VS-RL. Zeichnet sich für diese Artengruppen die Erfüllung von Ver- botstatbeständen durch ein Vorhaben ab, so kann die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung § 45 Abs. 7 BNatSchG zur Anwendung kommen. Alle weiteren Tier- und Pflanzenarten sind ebenso als Bestandteil des Naturhaushalts im Rahmen der Eingriffsregelung, gegebenenfalls mit besonderem Gewicht in der Abwägung oder auch nach anderen Rechtsgrundlagen (z.B. Belang i. S. d. § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB) zu berücksichtigen. Dabei ist der Hinweis in § 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG zu beachten, dass (außer Vogelarten und „FFH-Arten“) solche Arten be- troffen sind, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 aufgeführt sind. Dies sind Arten, die in ihrem Bestand gefährdet sind und für die die Bundesrepublik Deutschland in hohem Maße verantwortlich ist. Hierunter fallen alle ausschließlich national streng und besonders geschützten Arten, denen z. T. in 4
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Blumäcker/Unter dem Eschenauer Berg 74182 Obersulm Gemeinde Obersulm OT Eschenau, Landkreis Heilbronn Juli 2021 Baden-Württemberg durch das Zielartenkonzept ein zusätzliches planerisches Gewicht zugemessen wur- de. Diese Artengruppen werden im Rahmen der Eingriffsregelung nach § 15 BNatSchG berücksichtigt. Auf diese Vorgehensweise verweist auch die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden- Württemberg (LUBW). 3. UNTERSUCHUNGSGEBIET UND HABITATSTRUKTUREN Das Untersuchungsgebiet (Abb. 1) umfasst einen Wirkraum, innerhalb dessen die Fauna durch die vorha- benbedingten Wirkfaktoren beeinträchtigt werden könnte und in dessen Zentrum das Plangebiet liegt. Abb. 1: Lage des Untersuchungsgebiets (schwarz umrandet) und innerem Plangebiet (farbig unterlegt), Bildquelle: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de, Az.: 2851.9-1/19 Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Nr. 2246 und 2247/1 und wird südlich durch die Wieslensdorder Straße und nördlich durch einen unbefestigten Weg entlang des Sportplatzes begrenzt. Östlich und west- lich ist es in die bestehende Bebauung eingebettet, die teilweise durch einen hohen Anteil an begrünter Freifläche charakterisiert ist. Das Plangebiet enthält zwei Gebäude, die durch verschiedene Abschnitte gegliedert sind (Abb. 2), zwei getrennte Grünflächen und eine zentral gelegene asphaltierte Fläche, die der Zufahrt zum Anwesen dient. Aufgrund der unterschiedlichen Gebäudestrukturen werden die einzelnen 5
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Blumäcker/Unter dem Eschenauer Berg 74182 Obersulm Gemeinde Obersulm OT Eschenau, Landkreis Heilbronn Juli 2021 Gebäude und die unterschiedlichen Freiflächen nachfolgend getrennt und in tabellarischer Form beschrie- ben. 3.1. GEBÄUDETEILE Im Plangebiet werden zwei Gebäude (vgl. Abb. 1) mit baulich unterschiedlichen Bereichen abgebrochen. Diese sollen mit der nachfolgenden Übersicht kurz beschrieben und im Hinblick auf eine mögliche Eignung als Teilhabitat streng geschützter Arten dargestellt werden: Gebäudebereich Baulicher Aspekt Beschreibung Bereich A Dachboden/Dach Der Dachboden ist für quartiersuchende Tiere völlig unzugäng- (Wohn- und lich, da keine Öffnungen vorhanden sind. An der Südseite des Geschäftshaus Daches bilden Ortgangziegel einen stabilisierenden Abschluss, Wieslensdorfer zwischen den Ortgangziegeln und der darunterliegenden Holz- Str. 13) verkleidung existiert eine langgezogene Spalte, die für Fleder- mäuse als Quartier nicht geeignet ist, da der Zwischenraum aufgrund der Sonneneinstrahlung zeitweise stark erhitzt wird und die glatte Oberfläche der lackierten Holzverkleidung keinen guten Halt für ruhewillige Tiere bietet. Dachüberstände An der West- und der Ostseite des Daches von Bereich A gibt es zwei kleinere Dachüberstände, doch bieten die Dachbalken an deren Unterseite keine Auflageflächen zum Bau von Nes- tern. Außenwände Die Außenwände enthalten keine Nischen oder Hohlräume, die brutwilligen Vogelarten einen Ansatz zum Nestbau bieten. Ebenso fehlen Verkleidungen oder andere Strukturen an den Wänden, die Quartiersuchenden Fledermausarten schützende Spaltenquartiere bieten würden. Innenbereich Da sämtliche Fenster aller Stockwerke des Gebäudes intakt sind, besteht für quartiersuchende Tierarten keinerlei Zu- gangsmöglichkeit. Bereich B Dachboden/Dach Ein Dachboden ist nicht vorhanden, sondern ein Flachdach. (Wohn- und Geschäftshaus Wieslensdorfer Str. 13) Dachüberstände An der West- und der Ostseite des Daches verlaufen als Ab- schluss des Daches zur den Seitenwänden hin Querprofile aus Metall. Zwischen diesen Querprofilen und den Seitenwand existiert jedoch kein Spalt, der gebäudeaffinen Fledermäusen als Quartier dienen könnte. Außenwände Die Außenwände enthalten keine Nischen oder Hohlräume, die brutwilligen Vogelarten einen Ansatz zum Nestbau beiten. Ebenso fehlen Verkleidungen oder andere Strukturen an den Wänden, die Quartiersuchenden Fledermausarten schützende Spaltenquartiere bieten würden. Innenbereich Da sämtliche Fenster des Gebäudes intakt sind, besteht für 6
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Blumäcker/Unter dem Eschenauer Berg 74182 Obersulm Gemeinde Obersulm OT Eschenau, Landkreis Heilbronn Juli 2021 quartiersuchende Tierarten keinerlei Zugangsmöglichkeit. Bereich C Dachüberstand Dieser nördliche Gebäudeteil wird von einem überdachten, (Wohn- und seitlich offenen Nebenraum gebildet, der als Stellplatz für Mate- Geschäftshaus rialien genutzt wird. Die Welleternitplatten des Daches werden Wieslensdorfer unterseitig von freitragenden Balken gestützt, die jedoch keine Str. 13) Möglichkeit zum Nestbau zulassen, da der Abstand zu den Platten nicht groß genug hierfür ist. Kotspuren oder Reste von Nestern sind unter der Überdachung nicht vorhanden. Bereich D Dachboden/Dach Das Dach besteht aus Welleternitplatten und bietet weder (Garage) Möglichkeiten zum Nestbau noch potentielle Quartiere für Fle- dermäuse. Dachüberstände Die überstehenden Welleternitplatten bieten keine potentiellen Fledermausquartiere. Außenwände Die Außenwände enthalten keine Nischen oder Hohlräume, die brutwilligen Vogelarten einen Ansatz zum Nestbau beiten. Ebenso fehlen Verkleidungen oder andere Strukturen an den Wänden, die Quartiersuchenden Fledermausarten schützende Spaltenquartiere bieten würden. Innenbereich Da die drei Garagentüren üblicherweise verschlossen sind, besteht für quartiersuchende Tiere keine Zugangsmöglichkeit. Bereich E Dachüberstand Identische Situation wie in Bereich C (Garage) Die nachfolgenden Abbildungen vermitteln Eindrücke der baulichen Gegebenheiten: Abb. 2: Vorderer Teil A des Wohn- und Ge- Abb. 3: Gebäudeteil B mit Querprofil unterhalb des schäftsgebäudes ohne Quartiereignung. Flachdaches ohne Spalten. 7
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Blumäcker/Unter dem Eschenauer Berg 74182 Obersulm Gemeinde Obersulm OT Eschenau, Landkreis Heilbronn Juli 2021 Abb. 4: Asphaltfläche an der Ostseite des Gebäu- Abb. 5: Dachüberstand von Gebäudeteil C ohne des ohne Kotspuren von Fledermäusen. Hinweise auf eine tierische Nutzung. Abb. 6: Garage mit Welleternitdach ohne Quartier- Abb. 7: Dachüberstand von Gebäudeteil E ohne eignung für Tiere. Hinweise auf eine tierische Nutzung. 3.2. UMGEBENDE FREIFLÄCHEN Die Freiflächen im Plangebiet können der nachfolgenden Gliederung entsprechend gegeneinander abge- grenzt werden. An die Wieslensdorfer Straße grenzt eine Ziergartenfläche, die von inzwischen ungepfleg- tem Rasen eingenommen wird. In diesem Bereich steht eine Reihe von älteren Fichten, eine Tamariske und wenige weitere Ziergehölze. Neben dem Hauptgebäude (Teile A – C) verläuft eine Ruderalfläche, die seit Jahren nicht weiter gepflegt wird und die der Lagerung diverser Materialien dient. Ziwschen dem Hauptgebäude und dem nördlich gelegenen Sportplatz breitet sich eine große Grünfläche aus, die von einer Fettwiese mittlerer Standorte eingenommen wird und die eine Reihe von Bäumen und eine Strauch- gruppe enthält. Die Bäume weisen keinerlei Baumhöhlen auf, die sich als Quartier für Fledermäuse oder Brutstätte von Vögeln eignen könnte. Die nachfolgenden Abbildungen bieten Eindrücke der Freiflächenbereiche. 8
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Blumäcker/Unter dem Eschenauer Berg 74182 Obersulm Gemeinde Obersulm OT Eschenau, Landkreis Heilbronn Juli 2021 Abb. 8: Garten mit Ziergehölzen an der Wieslens- Abb. 9: Strauchgruppe neben der Garage (vgl. dorfer Straße. Abb. 6 und 7). Abb. 10: Ruderalvegetation westlich des Gebäu- Abb. 11: Große Kiefer im parkartigen Bereich deteils C im April. nördlich des Hauptgebäudes. Abb. 12: Ahorngruppe im parkartigen Bereich Abb. 13: Gebüsch beim Sportplatz im parkartigen nördlich des Hauptgebäudes. Bereich nördlich des Hauptgebäudes. 9
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Blumäcker/Unter dem Eschenauer Berg 74182 Obersulm Gemeinde Obersulm OT Eschenau, Landkreis Heilbronn Juli 2021 Abb. 14: Nordöstlicher Teil im parkartigen Bereich Abb. 15: Alte Geschirrhütte in östlicher Nachbar- nördlich des Hauptgebäudes. schaft des Plangebiets. 4. UNTERSUCHUNGSRELEVANTE ARTENGRUPPEN 4.1. VÖGEL 4.1.1. Erfassungsmethodik Die Erfassung der vorhandenen Vogelarten erfolgte anhand von sieben Begehungen in den Vormittags- stunden im Abstand von mehreren Tagen, bei denen in Anlehnung an das Verfahren der Revierkartierung nach Südbeck et al. (2005) auf die Aktivitäten der Vögel geachtet wurde. Als Indiz für ein mögliches Brut- revier wurde Reviergesang eingestuft, und der Transport von Nistmaterial und Futter sowie Warnrufe wur- den als starker Bruthinweis gewertet. Dadurch wird eine relativ genaue Aussage über die Lage von Revie- ren und Siedlungsdichten erreicht. Die Witterung war bei allen Terminen für eine Erfassung von Vögeln günstig, eine hohe Aktivität der Individuen war dadurch gewährleistet: Datum Uhrzeit Himmel Niederschlag Wind Temperatur 01.04.2021 0815 Uhr wolkenlos sonnig nein leichter Wind 090 C 17.04.2021 1000 Uhr wechselnd bewölkt nein windstill 110 C 20.04.2021 0930 Uhr wolkenlos sonnig nein windstill 140 C 13.05.2021 1000 Uhr wechselnd bewölkt nein leichter Wind 170 C 23.05.2021 0930 Uhr sonnig nein leichter Wind 160 C 13.06.2021 0930 Uhr wolkenlos sonnig nein leichter Wind 210 C 02.07.2021 1430 Uhr wechselnd bewölkt nein leichter Wind 230 C Beim leisen und gleichmäßig langsamen Begehen wurden alle angetroffenen Vögel lagegenau in Tages- karten (Luftbild) eingetragen, die die korrespondierenden Positionen der bruthinweisenden Artnachweise umfassen. Nach Abschluss der Geländearbeit wurden die Tageskarten ausgewertet und sogenannte Pa- pierreviere definiert. Ein Revier einer Vogelart wurde dann anerkannt, wenn wenigstens 3 Beobachtungen an 4 aufeinander folgenden Terminen am gleichen Platz vorlagen und dabei zumindest einmal, möglichst 10
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Blumäcker/Unter dem Eschenauer Berg 74182 Obersulm Gemeinde Obersulm OT Eschenau, Landkreis Heilbronn Juli 2021 aber zweimal deutlich revieranzeigende Verhaltensweisen (wiederholter zielstrebiger An- und Abflug von Brutplatz, Transport von Nistmaterial, Futtereintrag, Jungvögel) festgestellt wurden. Die so festgelegten Papierreviere sind künstliche Gebilde, die nicht mit den in der Natur besetzten und verteidigten Revieren v. a. hinsichtlich ihrer Größe übereinstimmen müssen. In den meisten Fällen dürften die festgelegten Papierreviere allerdings mit der Zahl der tatsächlich besetzten Reviere übereinstimmen. Die Summe aller Papierreviere wird mit dem Brutbestand einer Fläche gleichgesetzt. 4.1.2. Nachweise Im Untersuchungsgebiet wurden 5 Brutvogelarten nachgewiesen (vgl. Tab. 1, S. 22), die mit jeweils einem Brutpaar vertreten waren. Die ungefähre Lage der Brutrevierzentren (Nester oder räumlich gemittelt aus Singwarten sind in Abb. 16 dargestellt. Alle Arten sind allgemein häufig und in den verschiedensten Le- bensräumen regelmäßig vertreten. Abb. 16: Lage der Brutrevierzentren im Untersuchungsgebiet (schwarz umrandet) mit innerem Plangebiet (farbig unterlegt), Bildquelle: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Ba- den-Württemberg, www.lgl-bw. Az.: 2851.9-1/19 11
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Blumäcker/Unter dem Eschenauer Berg 74182 Obersulm Gemeinde Obersulm OT Eschenau, Landkreis Heilbronn Juli 2021 Tabelle 1: Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet Euring- Brutvogelart DDA- Brut- Einstufung RL BNatSchG code Kürzel reviere D BW 11870 Amsel A 1 - - § (Turdus merula) 16490 Grünfink Gf 1 - - § (Carduelis chloris) 12770 Mönchsgrasmücke Mg 1 - - § (Sylvia atricapilla) 06700 Ringeltaube Rt 1 - - § (Columba palumbus) 16530 Stieglitz Sti 1 - - § (Carduelis carduelis) Rote Liste: D: Deutschland BW: Baden-Württemberg BNatSchG: § = besonders geschützt Weitere 12 Arten suchten das Untersuchungsgebiet als Nahrungsgäste auf oder wurden nur einmalig beim Überflug beobachtet (vgl. Tab. 2). Tabelle 2 Nichtbrutvogelarten im Untersuchungsgebiet Euring- Vogelart DDA- Nahrungs- Überflug/ Einstufung RL BNatSchG code Kürzel gast Durchzug D BW 15670 Aaskrähe Ak - + - - § (Corvus corone) 10200 Bachstelze Ba + - - - § (Motacilla alba) 14620 Blaumeise Bm + - - - § (Parus caeruleus) 16360 Buchfink B + - - - § (Fringilla coelebs) 15490 Elster E + - - - § (Pica pica) 16400 Girlitz Gi + - - - § (Serinus serinus) 11210 Hausrotschwanz Hr + - - - § (Phoenicurus ochruros) 15910 Haussperling H + - V V § (Passer domesticus) 14640 Kohlmeise K + - - - § (Parus major) 07950 Mauersegler Ms - + - V § (Apus apus) 10010 Mehlschwalbe M - + 3 V § (Delichon urbicum) 15820 Star S - + 3 - § (Sturnus major) Rote Liste: D: Deutschland BW: Baden-Württemberg 3: gefährdet V: Vorwarnliste BNatSchG: § = besonders geschützt 12
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Blumäcker/Unter dem Eschenauer Berg 74182 Obersulm Gemeinde Obersulm OT Eschenau, Landkreis Heilbronn Juli 2021 4.1.3. Konfliktermittlung Betroffenheit ungefährdeter astbrütender Vogelarten (Nester im Geäst oder an Stämmen): Amsel (Turdus merula), Grünfink (Carduelis chloris), Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla), Ringeltau- be (Columba palumbus), Stieglitz (Carduelis carduelis) Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL 1 Grundinformationen Erhaltungszustand auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region: günstig Alle Arten sind in Habitattypen mit ausreichenden Gehölzvorkommen häufig vertreten (Wälder, Feld- gehölze, Hecken, Einzelbäume, Parkanlagen, Hausgärten) und allgemein verbreitet. Für keine der Ar- ten sind in der landesweiten Bestandsentwicklung rückläufige Tendenzen zu verzeichnen. Lokale Populationen: Im weiteren Umfeld des Untersuchungsgebiets befinden sich ein gehölzreicher Siedlungsbereich, der von Ufergehölz begleitete Michelbach, der Park des Schlosses von Eschenau und Streuobstwiesen. Somit ist für frei astbrütende Vogelarten ein gutes Nistplatzangebot vorhanden. Obwohl keine Revier- bestandszahlen existieren, muss aufgrund der günstigen Strukturen gefolgert werden, dass sich die Populationen der Arten allgemein auf das gesamte weitere Umfeld erstrecken. Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen wird demnach bewertet mit: günstig 2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Da die Arten ihre Nester alljährlich neu und an anderer Stelle als im Vorjahr anlegen, ist für sie bezüg- lich des Vorhabens § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG nicht einschlägig. Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich Schädigungsverbot: nicht erfüllt 2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Die temporären baubedingten Beeinträchtigungen können im Umfeld der zukünftigen Baumaßnahmen zum zeitweiligen Ausweichen brutwilliger Individuen in störungsärmere Bereiche führen. Eine erhebli- che und nachhaltige Störung dieser Arten, die den günstigen Erhaltungszustand der Populationen ver- schlechtern würde, erfolgt nicht, da im weiten Umfeld zum Nestbau geeignete Strukturen bestehen. Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich Schädigungsverbot: nicht erfüllt 2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Sollten die Gehölze innerhalb des Plangebiets während der Brutzeit gerodet werden, so sind Tierver- luste (Eier, fluchtunfähige Jungvögel) durch die Zerstörung von Nestern von Arten dieser Gilde nicht auszuschließen. 13
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Blumäcker/Unter dem Eschenauer Berg 74182 Obersulm Gemeinde Obersulm OT Eschenau, Landkreis Heilbronn Juli 2021 Betroffenheit ungefährdeter astbrütender Vogelarten (Nester im Geäst oder an Stämmen): Amsel (Turdus merula), Grünfink (Carduelis chloris), Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla), Ringeltau- be (Columba palumbus), Stieglitz (Carduelis carduelis) Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL Konfliktvermeidende Maßnahmen: Bei Rodungen von Gehölzen ist die Maßgabe nach § 39 Abs. 5 BNatSchG (kein Eingriff in Gehölze vom 01.03.-30.09.) einzuhalten. Tierverluste werden dadurch ver- mieden. CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich Tötungsverbot: nicht erfüllt 4.2. REPTILIEN 4.2.1. Erfassungsmethodik Aufgrund der Habitatstrukturen im Untersuchungsgebiet konnten Vorkommen der Mauereidechse (Podar- cis muralis) und der Zauneidechse (Lacerta agilis) nicht ausgeschlossen werden. Methodisch sind Eidech- senarten am besten durch Sichtungsgänge zu erfassen. Hierzu wurden fünf Geländegänge durchgeführt, bei denen mögliche Aufwärmplätze auf die Anwesenheit von Individuen hin kontrolliert wurden. Die vor- herrschenden Witterungsbedingungen waren günstig und gewährleisteten die Aktivität von Reptilien. Datum Uhrzeit Himmel Niederschlag Wind Temperatur 20.04.2021 0930 Uhr wolkenlos sonnig nein windstill 140 C 13.05.2021 1000 Uhr wechselnd bewölkt nein leichter Wind 170 C 23.05.2021 0930 Uhr sonnig nein leichter Wind 160 C 13.06.2021 0930 Uhr wolkenlos sonnig nein leichter Wind 210 C 02.07.2021 1430 Uhr wechselnd bewölkt nein leichter Wind 230 C Auf den Einsatz von Reptilienplatten wurde verzichtet, da die vom Vorhaben betroffenen Biotope für die Schlingnatter ungeeignet waren. Außerdem hat sich, wie zahlreiche Publikationen zur Methodik der Repti- lienerfassung mitteilen, das Auslegen von derartigen künstlichen Versteckplätzen zum Nachweis von Ei- dechsenarten nicht bewährt. 4.2.2. Nachweise Bei den Begehungen wurde kein Individuum einer Reptilienart vorgefunden. Es existieren bisher grund- sätzlich keine Nachweise von Eidechsenarten aus dem Ortskern von Eschenau. 4.2.3. Konfliktermittlung Durch das Vorhaben werden bzgl. Reptilien keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt. 14
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Blumäcker/Unter dem Eschenauer Berg 74182 Obersulm Gemeinde Obersulm OT Eschenau, Landkreis Heilbronn Juli 2021 4.3. SCHMETTERLINGE 4.3.1. Erfassungsmethodik Aufgrund der vorhandenen Biotopstrukturen und deren Lage im Raum konnten Vorkommen vom Nacht- kerzenschwärmer (Proserpinus proserpina) nicht generell ausgeschlossen werden. Die Untersuchung möglicher Vorkommen dieses Schwärmers erfolgte indirekt durch die Suche nach den Nahrungspflanzen der auffallend gezeichneten Raupen. Besonders bevorzugt werden das Zottige Weidenröschen (Epilobium hirsutum) und das Kleinblütige Weidenröschen (Epilobium parviflorum), andere Epilobium-Arten oder die Nachtkerze (Oenothera biennis) werden nur selten zur Eiablage gewählt. Wären geeignete Wirtspflanzen gefunden worden, so wäre gezielt nach den Raupen der Art gesucht worden, wobei Funde von Fraßspu- ren und Kotballen entscheidende Hinweise liefern. 4.3.2. Nachweise Bei den Begehungen wurden keine potentiellen Nahrungspflanzen des Nachtkerzenschwärmers vorgefun- den, sein Vorkommen ist somit ausgeschlossen 4.3.3. Konfliktermittlung Durch das Vorhaben werden bezüglich des europarechtlich und national streng geschützten Nachtkerzen- schwärmers keine Verbotstatbestände gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt. 5. GUTACHTERLICHES FAZIT Zum Bebauungsplanverfahren „Blumäcker/Unter dem Eschenauer Berg“ im obersulmer Ortsteil Eschenau wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung erstellt, deren Erfordernis sich aus der strukturellen Ausstattung des Plangebiets ergab. Die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Bewertung können wie folgt zusammengefasst werden: Vögel: An sieben Terminen wurden fünf Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen, die mit jeweils einem Brutpaaren vertreten waren. Bei allen Arten handelte es sich um frei gehölzbrütende Arten, Höhlen- brüter waren nicht vorhanden. Durch den Verzicht auf Gehölzrodungen und Gebäudeabbrüche in der Brutperiode (nach § 39 Abs. 5 BNatSchG vom 01.03.-30.09.) sind Tierverluste zu vermeiden. Reptilien: Da im Untersuchungsgebiet keine Reptilienarten gefunden wurden, werden durch das Vorhaben bzgl. dieser Artengruppe keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt. Schmetterlinge: Die Suche verlief negativ, artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG wer- den nicht erfüllt. 15
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Blumäcker/Unter dem Eschenauer Berg 74182 Obersulm Gemeinde Obersulm OT Eschenau, Landkreis Heilbronn Juli 2021 6. LITERATURAUSWAHL Bauer, H.-G., Boschert, M., Förschler, M., Hölzinger, J., Kramer, M. & Mahler, U.(2016): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs. Naturschutz-Praxis, Artenschutz 11. Bauer, H.-G., Bezzel, E., Fiedler, W. (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Alles über Biolo- gie, Gefährdung und Schutz. – 2. Vollständig überarbeitete Auflage, Aula-Verlag Wiebelsheim. Blanke, I. (1999): Erfassung und Lebensweise der Zauneidechse (Lacerta agilis) an Bahnanlagen. - Zeit- schrift für Feldherpetologie 6: 147-158. Europäische Kommission (EU) (2007): Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemein- schaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinie 92/43/EWG. Endgült. Fassung Februar 2007: 96 S. Europäische Union (Der Rat der Europäischen Gemeinschaften) (1992): Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. In: Amtsblatt der europäischen Gemeinschaften, Reihe L 206: S. 7-50. Flade, M: (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands – Grundlagen für den Ge- brauch vogelkundlicher Daten in der Landschaftsplanung. IHM – Verl. Eching: 879 S. Glutz von Blotzheim, Urs (Hrsg.): Handbuch der Vögel Mitteleuropas. Mit einem Lexikon ornithologischer Fachbegriffe von Ralf Wassmann. Vogelzug-Verlag, Wiebelsheim 2004 Grüneberg, C., Bauer, H.-G., Haupt, H., Hüppop, O., Ryslavy, T., Südbeck, P.: Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 5 Fassung. In: Deutscher Rat für Vogelschutz (Hrsg.): Berichte zum Vogelschutz. Band 52, 30. November 2015. Hachtel, M., Schlüpmann, M., Thiesmeier, B. & Weddeling, K. (Hrsg, 2009): Methoden der Feldherpetolo- gie. - Zeitschrift für Feldherpetologie, Supplement 15, 424 S. Inhaltsverzeichnis S. 85-129 Haupt, H., Ludwig, G., Gruttke, H., Binot-Hafke, M., Otto, C. & Pauly, A. (RED.) (2009): Rote Liste gefähr- deter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 1: Wirbeltiere, Bundesamt für Naturschutz, Bonn-Bad Godesberg Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (1), 386 S. Lauffer, H. (1999): Die Roten Listen der Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs (3. Fassung, Stand 31.10.1998). Naturschutz und Landschaftspflege Baden-Württemberg 73: S. 103-135. Lauffer, H., Fritz, K. & Sowig, P. (2007): Die Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs: Ulmer-Verl., Stuttgart: 806 S. Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (2004): Rote Liste und kom- mentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs. Naturschutz-Praxis, Artenschutz 11: 176 S. Ssysmank, A., Hauke, U., Rückriem, C. & E. Schröder (1998): Das europäische Schutzsystem NATURA 2000. BfN-Handbuch zur Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie. – Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz. 53: 560 S. Südbeck, P., Andretzke, H., Fischer, S., Gedeon, K., Schikore, T., Schröder, K. & Sudfeldt, C. (Hrsg., 2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. – Selbstverlag Radolfzell: 792 S. Südbeck, P. Bauer. H.-G., Boschert, M., Boye, P. & Knief, W. (2009). Rote Liste der Brutvögel Deutsch- lands. 4. Fassung vom 30. Dezember 2007. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (1). 2009. Bundes- amt für Naturschutz: Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 1: Wirbeltiere: S. 159-277 16
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