Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Gemeinde Obersulm

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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Gemeinde Obersulm
Spezielle
                           artenschutzrechtliche
                           Prüfung

                           zum Bebauungsplan

                           Blumäcker/Unter dem
                           Eschenauer Berg

                           im Gebiet der

                           Gemeinde Obersulm
                           OT Eschenau
                           Landkreis Heilbronn

                           Auftraggeber:

                           Gemeinde Obersulm
                           Bernhardstraße 1
                           74182 Obersulm
Dipl.-Biol. Dieter Veile
Amselweg 10
74182 Obersulm
                           Juli 2021
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Gemeinde Obersulm
Dipl.-Biol. Dieter Veile    Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
        Amselweg 10                 zum Bebauungsplan Blumäcker/Unter dem Eschenauer Berg
        74182 Obersulm              Gemeinde Obersulm OT Eschenau, Landkreis Heilbronn      Juli 2021

Vorhaben:                          Bebauungsplan Blumäcker/Unter dem Eschenauer Berg

Projekt:                           Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Auftraggeber:                      Gemeinde Obersulm
                                   Bernhardstraße 1
                                   74182 Obersulm

Auftragnehmer:                     Arbeitsgemeinschaft für Wasser- und Landschaftsplanung
                                   Dieter Veile
                                   Amselweg 10, 74182 Obersulm

                                   Tel. 07130/452845
                                   Mail: Dieter.Veile@t-online.de

Projektleitung:                    Dieter Veile (Dipl.-Biol.)

Projektbearbeitung:                Dieter Veile (Dipl.-Biol.)
                                   Dr. Heike de Vries (Dipl.-Biol.)

Bearbeitungszeitraum:              März – Juli 2021

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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Gemeinde Obersulm
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
         Amselweg 10                zum Bebauungsplan Blumäcker/Unter dem Eschenauer Berg
         74182 Obersulm             Gemeinde Obersulm OT Eschenau, Landkreis Heilbronn      Juli 2021

INHALTSVERZEICHNIS

1.         Anlass und Zielsetzung                                                             4
2.         Rechtliche Grundlagen                                                              4
3.         Untersuchungsraum                                                                  5
4.         Untersuchungsrelevante Artengruppen                                               10
4.1.       Vögel                                                                             10
4.1.1.     Erfassungsmethodik                                                                10
4.1.2.     Nachweise                                                                         11
4.1.3.     Konfliktermittlung                                                                13
4.2.       Reptilien                                                                         14
4.2.1.     Erfassungsmethodik                                                                14
4.2.2.     Nachweise                                                                         14
4.2.3.     Konfliktermittlung                                                                14
4.3.       Schmetterlinge                                                                    15
4.3.1.     Erfassungsmethodik                                                                15
4.3.2.     Nachweise                                                                         15
4.3.3.     Konfliktermittlung                                                                15
5.         Gutachterliches Fazit                                                             15
6.         Literatur                                                                         16

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

1          Lage des Untersuchungsgebiets mit Wirkraum und innerem Plangebiet                   5
2          Vorderer Teil A des Wohn- und Geschäftsgebäudes ohne Quartiereignung                7
3          Gebäudeteil B mit Querprofil unterhalb des Flachdaches ohne Spalten                 7
4          Asphaltfläche an der Ostseite des Gebäudes ohne Kotspuren von Fledermäusen          8
5          Dachüberstand von Gebäudeteil C ohne Hinweise auf eine tierische Nutzung            8
6          Garage mit Welleternitdach ohne Quartiereignung für Tiere                           8
7          Dachüberstand von Gebäudeteil E ohne Hinweise auf eine tierische Nutzung            8
8          Garten mit Ziergehölzen an der Wieslensdorfer Straße                                9
9          Strauchgruppe neben der Garage                                                      9
10         Ruderalvegetation westlich des Gebäudeteils C im April                              9
11         Große Kiefer im parkartigen Bereich nördlich des Hauptgebäudes                      9
12         Ahorngruppe im parkartigen Bereich nördlich des Hauptgebäudes                       9
13         Gebüsch beim Sportplatz im parkartigen Bereich nördlich des Hauptgebäudes           9
14         Nordöstlicher Teil im parkartigen Bereich nördlich des Hauptgebäudes               10
15         Alte Geschirrhütte in östlicher Nachbarschaft des Plangebiets                      10
16         Lage der Brutrevierzentren im Untersuchungsgebiet                                  11

TABELLENVERZEICHNIS

1          Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet                                              12
2          Nichtbrutvogelarten im Untersuchungsgebiet                                         12
                                                                  3
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Gemeinde Obersulm
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
        Amselweg 10                zum Bebauungsplan Blumäcker/Unter dem Eschenauer Berg
        74182 Obersulm             Gemeinde Obersulm OT Eschenau, Landkreis Heilbronn              Juli 2021

1. ANLASS UND ZIELSETZUNG

Mit dem Bebauungsplan „Blumäcker/Unter dem Eschenauer Berg“ soll ein innerörtliches Areal der Ge-
meinde Obersulm im Ortsteil Eschenau planerisch zur Wohnbebauung vorbereitet werden. Der Bereich
beinhaltet zwei abzubrechende Bestandsgebäude mit umgebenden Grünanlagen. Diese Strukturen könn-
ten europarechtlich und national streng geschützten Arten als Habitat dienen.
Daher wurde zur Bewertung des Eingriffs in den Naturhaushalt eine spezielle artenschutzrechtliche Prü-
fung (saP) durchgeführt. Vorausgehend wurde in einem Schreiben (Email) vom Landratsamt Heilbronn
vom 26.08.2020 wurde darauf verweisen, dass im Rahmen einer Übersichtsbegehung mögliche Vorkom-
men von Eidechsen und Fledermäusen überprüft werden sollten. Da bei einer Begehung im März befun-
den wurde, dass mit Vorkommen europäischer Vogelarten sowie europarechtlich geschützter Vertreter von
Reptilien und Schmetterlingen zu rechnen ist, mussten diese Artengruppen gezielt untersucht und bezüg-
lich des Eingriffs artenschutzrechtlich bewertet werden. Die Ergebnisse der SaP sind im vorliegenden Be-
richt dargelegt.

2. RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Auf europäischer Ebene gelten die artenschutzrechtlichen Vorgaben der „Richtlinie des Rats vom 21. Mai
1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“ oder „Flora-
Fauna-Habitat-Richtlinie“ (92/43/EWG FFH-RL) sowie die „Richtlinie des Rats vom 02. April 1997 über die
Erhaltung der wildlebenden Vogelarten“ oder „EU-Vogelschutzrichtlinie“ (2009/147/EG VS-RL). Diese Vor-
gaben wurden durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 01.03.2010 in unmittelbar geltendes
Bundesrecht umgesetzt. Aufgrund der Zugriffsverbote und Regelungen der §§ 44 Abs. 1, 5 und 6 ergibt
sich für Planvorhaben, durch die Verbotstatbestände erfüllt werden könnten, die Anforderung, eine Spezi-
elle Artenschutzrechtliche Prüfung zu erstellen.
Grundsätzlich gilt § 44 Abs. 1 BNatSchG für alle besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten bzw. alle
streng geschützten Tierarten und die europäischen Vogelarten. Nach § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG bezie-
hen sich die artenschutzrechtlichen Bestimmungen bei nach § 15 BNatSchG zulässigen Eingriffen in Natur
und Landschaft und nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässigen Vorhaben im Sinne des § 18
Abs. 2 Satz 1 BNatSchG auf die europäisch geschützten Arten nach Anhang IV der FFH-RL sowie die
europäischen Vogelarten nach der VS-RL. Zeichnet sich für diese Artengruppen die Erfüllung von Ver-
botstatbeständen durch ein Vorhaben ab, so kann die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung § 45 Abs. 7
BNatSchG zur Anwendung kommen.
Alle weiteren Tier- und Pflanzenarten sind ebenso als Bestandteil des Naturhaushalts im Rahmen der
Eingriffsregelung, gegebenenfalls mit besonderem Gewicht in der Abwägung oder auch nach anderen
Rechtsgrundlagen (z.B. Belang i. S. d. § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB) zu berücksichtigen. Dabei ist der Hinweis
in § 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG zu beachten, dass (außer Vogelarten und „FFH-Arten“) solche Arten be-
troffen sind, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 aufgeführt sind. Dies sind Arten, die in
ihrem Bestand gefährdet sind und für die die Bundesrepublik Deutschland in hohem Maße verantwortlich
ist. Hierunter fallen alle ausschließlich national streng und besonders geschützten Arten, denen z. T. in

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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Gemeinde Obersulm
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
       Amselweg 10                zum Bebauungsplan Blumäcker/Unter dem Eschenauer Berg
       74182 Obersulm             Gemeinde Obersulm OT Eschenau, Landkreis Heilbronn               Juli 2021

Baden-Württemberg durch das Zielartenkonzept ein zusätzliches planerisches Gewicht zugemessen wur-
de. Diese Artengruppen werden im Rahmen der Eingriffsregelung nach § 15 BNatSchG berücksichtigt. Auf
diese Vorgehensweise verweist auch die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-
Württemberg (LUBW).

3. UNTERSUCHUNGSGEBIET UND HABITATSTRUKTUREN

Das Untersuchungsgebiet (Abb. 1) umfasst einen Wirkraum, innerhalb dessen die Fauna durch die vorha-
benbedingten Wirkfaktoren beeinträchtigt werden könnte und in dessen Zentrum das Plangebiet liegt.

Abb. 1: Lage des Untersuchungsgebiets (schwarz umrandet) und innerem Plangebiet (farbig unterlegt),
Bildquelle: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg,
www.lgl-bw.de, Az.: 2851.9-1/19

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Nr. 2246 und 2247/1 und wird südlich durch die Wieslensdorder
Straße und nördlich durch einen unbefestigten Weg entlang des Sportplatzes begrenzt. Östlich und west-
lich ist es in die bestehende Bebauung eingebettet, die teilweise durch einen hohen Anteil an begrünter
Freifläche charakterisiert ist. Das Plangebiet enthält zwei Gebäude, die durch verschiedene Abschnitte
gegliedert sind (Abb. 2), zwei getrennte Grünflächen und eine zentral gelegene asphaltierte Fläche, die der
Zufahrt zum Anwesen dient. Aufgrund der unterschiedlichen Gebäudestrukturen werden die einzelnen
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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Gemeinde Obersulm
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
       Amselweg 10                zum Bebauungsplan Blumäcker/Unter dem Eschenauer Berg
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Gebäude und die unterschiedlichen Freiflächen nachfolgend getrennt und in tabellarischer Form beschrie-
ben.

3.1. GEBÄUDETEILE

Im Plangebiet werden zwei Gebäude (vgl. Abb. 1) mit baulich unterschiedlichen Bereichen abgebrochen.
Diese sollen mit der nachfolgenden Übersicht kurz beschrieben und im Hinblick auf eine mögliche Eignung
als Teilhabitat streng geschützter Arten dargestellt werden:

Gebäudebereich             Baulicher Aspekt      Beschreibung
Bereich A                  Dachboden/Dach        Der Dachboden ist für quartiersuchende Tiere völlig unzugäng-
(Wohn- und                                       lich, da keine Öffnungen vorhanden sind. An der Südseite des
Geschäftshaus                                    Daches bilden Ortgangziegel einen stabilisierenden Abschluss,
Wieslensdorfer                                   zwischen den Ortgangziegeln und der darunterliegenden Holz-
Str. 13)                                         verkleidung existiert eine langgezogene Spalte, die für Fleder-
                                                 mäuse als Quartier nicht geeignet ist, da der Zwischenraum
                                                 aufgrund der Sonneneinstrahlung zeitweise stark erhitzt wird
                                                 und die glatte Oberfläche der lackierten Holzverkleidung keinen
                                                 guten Halt für ruhewillige Tiere bietet.

                           Dachüberstände        An der West- und der Ostseite des Daches von Bereich A gibt
                                                 es zwei kleinere Dachüberstände, doch bieten die Dachbalken
                                                 an deren Unterseite keine Auflageflächen zum Bau von Nes-
                                                 tern.

                           Außenwände            Die Außenwände enthalten keine Nischen oder Hohlräume, die
                                                 brutwilligen Vogelarten einen Ansatz zum Nestbau bieten.
                                                 Ebenso fehlen Verkleidungen oder andere Strukturen an den
                                                 Wänden, die Quartiersuchenden Fledermausarten schützende
                                                 Spaltenquartiere bieten würden.

                           Innenbereich          Da sämtliche Fenster aller Stockwerke des Gebäudes intakt
                                                 sind, besteht für quartiersuchende Tierarten keinerlei Zu-
                                                 gangsmöglichkeit.

Bereich B                  Dachboden/Dach        Ein Dachboden ist nicht vorhanden, sondern ein Flachdach.
(Wohn- und
Geschäftshaus
Wieslensdorfer
Str. 13)
                           Dachüberstände        An der West- und der Ostseite des Daches verlaufen als Ab-
                                                 schluss des Daches zur den Seitenwänden hin Querprofile aus
                                                 Metall. Zwischen diesen Querprofilen und den Seitenwand
                                                 existiert jedoch kein Spalt, der gebäudeaffinen Fledermäusen
                                                 als Quartier dienen könnte.

                           Außenwände            Die Außenwände enthalten keine Nischen oder Hohlräume, die
                                                 brutwilligen Vogelarten einen Ansatz zum Nestbau beiten.
                                                 Ebenso fehlen Verkleidungen oder andere Strukturen an den
                                                 Wänden, die Quartiersuchenden Fledermausarten schützende
                                                 Spaltenquartiere bieten würden.

                           Innenbereich          Da sämtliche Fenster des Gebäudes intakt sind, besteht für

                                                                6
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       Amselweg 10                zum Bebauungsplan Blumäcker/Unter dem Eschenauer Berg
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                                                 quartiersuchende Tierarten keinerlei Zugangsmöglichkeit.

Bereich C                  Dachüberstand         Dieser nördliche Gebäudeteil wird von einem überdachten,
(Wohn- und                                       seitlich offenen Nebenraum gebildet, der als Stellplatz für Mate-
Geschäftshaus                                    rialien genutzt wird. Die Welleternitplatten des Daches werden
Wieslensdorfer                                   unterseitig von freitragenden Balken gestützt, die jedoch keine
Str. 13)                                         Möglichkeit zum Nestbau zulassen, da der Abstand zu den
                                                 Platten nicht groß genug hierfür ist. Kotspuren oder Reste von
                                                 Nestern sind unter der Überdachung nicht vorhanden.

Bereich D                  Dachboden/Dach        Das Dach besteht aus Welleternitplatten und bietet weder
(Garage)                                         Möglichkeiten zum Nestbau noch potentielle Quartiere für Fle-
                                                 dermäuse.

                           Dachüberstände        Die überstehenden Welleternitplatten bieten keine potentiellen
                                                 Fledermausquartiere.

                           Außenwände            Die Außenwände enthalten keine Nischen oder Hohlräume, die
                                                 brutwilligen Vogelarten einen Ansatz zum Nestbau beiten.
                                                 Ebenso fehlen Verkleidungen oder andere Strukturen an den
                                                 Wänden, die Quartiersuchenden Fledermausarten schützende
                                                 Spaltenquartiere bieten würden.

                           Innenbereich          Da die drei Garagentüren üblicherweise verschlossen sind,
                                                 besteht für quartiersuchende Tiere keine Zugangsmöglichkeit.

Bereich E                  Dachüberstand         Identische Situation wie in Bereich C
(Garage)

Die nachfolgenden Abbildungen vermitteln Eindrücke der baulichen Gegebenheiten:

Abb. 2: Vorderer Teil A des Wohn- und Ge-                       Abb. 3: Gebäudeteil B mit Querprofil unterhalb des
schäftsgebäudes ohne Quartiereignung.                           Flachdaches ohne Spalten.

                                                                7
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Abb. 4: Asphaltfläche an der Ostseite des Gebäu-                Abb. 5: Dachüberstand von Gebäudeteil C ohne
des ohne Kotspuren von Fledermäusen.                            Hinweise auf eine tierische Nutzung.

Abb. 6: Garage mit Welleternitdach ohne Quartier-               Abb. 7: Dachüberstand von Gebäudeteil E ohne
eignung für Tiere.                                              Hinweise auf eine tierische Nutzung.

3.2. UMGEBENDE FREIFLÄCHEN

Die Freiflächen im Plangebiet können der nachfolgenden Gliederung entsprechend gegeneinander abge-
grenzt werden. An die Wieslensdorfer Straße grenzt eine Ziergartenfläche, die von inzwischen ungepfleg-
tem Rasen eingenommen wird. In diesem Bereich steht eine Reihe von älteren Fichten, eine Tamariske
und wenige weitere Ziergehölze. Neben dem Hauptgebäude (Teile A – C) verläuft eine Ruderalfläche, die
seit Jahren nicht weiter gepflegt wird und die der Lagerung diverser Materialien dient. Ziwschen dem
Hauptgebäude und dem nördlich gelegenen Sportplatz breitet sich eine große Grünfläche aus, die von
einer Fettwiese mittlerer Standorte eingenommen wird und die eine Reihe von Bäumen und eine Strauch-
gruppe enthält. Die Bäume weisen keinerlei Baumhöhlen auf, die sich als Quartier für Fledermäuse oder
Brutstätte von Vögeln eignen könnte.
Die nachfolgenden Abbildungen bieten Eindrücke der Freiflächenbereiche.

                                                                8
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Abb. 8: Garten mit Ziergehölzen an der Wieslens-                Abb. 9: Strauchgruppe neben der Garage (vgl.
dorfer Straße.                                                  Abb. 6 und 7).

Abb. 10: Ruderalvegetation westlich des Gebäu-                  Abb. 11: Große Kiefer im parkartigen Bereich
deteils C im April.                                             nördlich des Hauptgebäudes.

Abb. 12: Ahorngruppe im parkartigen Bereich                     Abb. 13: Gebüsch beim Sportplatz im parkartigen
nördlich des Hauptgebäudes.                                     Bereich nördlich des Hauptgebäudes.

                                                                9
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Abb. 14: Nordöstlicher Teil im parkartigen Bereich              Abb. 15: Alte Geschirrhütte in östlicher Nachbar-
nördlich des Hauptgebäudes.                                     schaft des Plangebiets.

4. UNTERSUCHUNGSRELEVANTE ARTENGRUPPEN

4.1. VÖGEL

4.1.1. Erfassungsmethodik

Die Erfassung der vorhandenen Vogelarten erfolgte anhand von sieben Begehungen in den Vormittags-
stunden im Abstand von mehreren Tagen, bei denen in Anlehnung an das Verfahren der Revierkartierung
nach Südbeck et al. (2005) auf die Aktivitäten der Vögel geachtet wurde. Als Indiz für ein mögliches Brut-
revier wurde Reviergesang eingestuft, und der Transport von Nistmaterial und Futter sowie Warnrufe wur-
den als starker Bruthinweis gewertet. Dadurch wird eine relativ genaue Aussage über die Lage von Revie-
ren und Siedlungsdichten erreicht. Die Witterung war bei allen Terminen für eine Erfassung von Vögeln
günstig, eine hohe Aktivität der Individuen war dadurch gewährleistet:

Datum             Uhrzeit                  Himmel                        Niederschlag     Wind            Temperatur
01.04.2021        0815 Uhr                 wolkenlos sonnig              nein             leichter Wind   090 C
17.04.2021        1000 Uhr                 wechselnd bewölkt             nein             windstill       110 C
20.04.2021        0930 Uhr                 wolkenlos sonnig              nein             windstill       140 C
13.05.2021        1000 Uhr                 wechselnd bewölkt             nein             leichter Wind   170 C
23.05.2021        0930 Uhr                 sonnig                        nein             leichter Wind   160 C
13.06.2021        0930 Uhr                 wolkenlos sonnig              nein             leichter Wind   210 C
02.07.2021        1430 Uhr                 wechselnd bewölkt             nein             leichter Wind   230 C

Beim leisen und gleichmäßig langsamen Begehen wurden alle angetroffenen Vögel lagegenau in Tages-
karten (Luftbild) eingetragen, die die korrespondierenden Positionen der bruthinweisenden Artnachweise
umfassen. Nach Abschluss der Geländearbeit wurden die Tageskarten ausgewertet und sogenannte Pa-
pierreviere definiert. Ein Revier einer Vogelart wurde dann anerkannt, wenn wenigstens 3 Beobachtungen
an 4 aufeinander folgenden Terminen am gleichen Platz vorlagen und dabei zumindest einmal, möglichst
                                                               10
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aber zweimal deutlich revieranzeigende Verhaltensweisen (wiederholter zielstrebiger An- und Abflug von
Brutplatz, Transport von Nistmaterial, Futtereintrag, Jungvögel) festgestellt wurden.
Die so festgelegten Papierreviere sind künstliche Gebilde, die nicht mit den in der Natur besetzten und
verteidigten Revieren v. a. hinsichtlich ihrer Größe übereinstimmen müssen. In den meisten Fällen dürften
die festgelegten Papierreviere allerdings mit der Zahl der tatsächlich besetzten Reviere übereinstimmen.
Die Summe aller Papierreviere wird mit dem Brutbestand einer Fläche gleichgesetzt.

4.1.2. Nachweise

Im Untersuchungsgebiet wurden 5 Brutvogelarten nachgewiesen (vgl. Tab. 1, S. 22), die mit jeweils einem
Brutpaar vertreten waren. Die ungefähre Lage der Brutrevierzentren (Nester oder räumlich gemittelt aus
Singwarten sind in Abb. 16 dargestellt. Alle Arten sind allgemein häufig und in den verschiedensten Le-
bensräumen regelmäßig vertreten.

Abb. 16: Lage der Brutrevierzentren im Untersuchungsgebiet (schwarz umrandet) mit innerem Plangebiet
(farbig unterlegt), Bildquelle: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Ba-
den-Württemberg, www.lgl-bw. Az.: 2851.9-1/19

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Tabelle 1: Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet
 Euring-      Brutvogelart                        DDA-         Brut-      Einstufung RL BNatSchG
  code                                            Kürzel      reviere       D      BW
  11870       Amsel
                                                     A            1           -          -          §
              (Turdus merula)
  16490       Grünfink
                                                     Gf           1           -          -          §
              (Carduelis chloris)
  12770       Mönchsgrasmücke
                                                    Mg            1           -          -          §
              (Sylvia atricapilla)
  06700       Ringeltaube
                                                     Rt           1           -          -          §
              (Columba palumbus)
  16530       Stieglitz
                                                    Sti           1           -          -          §
              (Carduelis carduelis)
 Rote Liste: D: Deutschland BW: Baden-Württemberg
 BNatSchG: § = besonders geschützt

 Weitere 12 Arten suchten das Untersuchungsgebiet als Nahrungsgäste auf oder wurden nur einmalig beim
 Überflug beobachtet (vgl. Tab. 2).

Tabelle 2 Nichtbrutvogelarten im Untersuchungsgebiet
 Euring-      Vogelart                            DDA-       Nahrungs- Überflug/ Einstufung RL BNatSchG
  code                                            Kürzel       gast    Durchzug    D      BW
  15670       Aaskrähe
                                                    Ak                -           +            -        -   §
              (Corvus corone)
  10200       Bachstelze
                                                    Ba             +              -            -        -   §
              (Motacilla alba)
  14620       Blaumeise
                                                    Bm             +              -            -        -   §
              (Parus caeruleus)
  16360       Buchfink
                                                     B             +              -            -        -   §
              (Fringilla coelebs)
  15490       Elster
                                                     E             +              -            -        -   §
              (Pica pica)
  16400       Girlitz
                                                     Gi            +              -            -        -   §
              (Serinus serinus)
  11210       Hausrotschwanz
                                                     Hr            +              -            -        -   §
              (Phoenicurus ochruros)
  15910       Haussperling
                                                     H             +              -           V         V   §
              (Passer domesticus)
  14640       Kohlmeise
                                                     K             +              -            -        -   §
              (Parus major)
  07950       Mauersegler
                                                    Ms                -           +            -        V   §
              (Apus apus)
  10010       Mehlschwalbe
                                                     M                -           +            3        V   §
              (Delichon urbicum)
  15820       Star
                                                     S                -           +            3        -   §
              (Sturnus major)
 Rote Liste: D: Deutschland BW: Baden-Württemberg                  3: gefährdet       V: Vorwarnliste
 BNatSchG: § = besonders geschützt

                                                                   12
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4.1.3. Konfliktermittlung

  Betroffenheit ungefährdeter astbrütender Vogelarten (Nester im Geäst oder an Stämmen):
  Amsel (Turdus merula), Grünfink (Carduelis chloris), Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla), Ringeltau-
  be (Columba palumbus), Stieglitz (Carduelis carduelis)

                                                              Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL

  1 Grundinformationen

  Erhaltungszustand auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region: günstig

  Alle Arten sind in Habitattypen mit ausreichenden Gehölzvorkommen häufig vertreten (Wälder, Feld-
  gehölze, Hecken, Einzelbäume, Parkanlagen, Hausgärten) und allgemein verbreitet. Für keine der Ar-
  ten sind in der landesweiten Bestandsentwicklung rückläufige Tendenzen zu verzeichnen.

  Lokale Populationen:

  Im weiteren Umfeld des Untersuchungsgebiets befinden sich ein gehölzreicher Siedlungsbereich, der
  von Ufergehölz begleitete Michelbach, der Park des Schlosses von Eschenau und Streuobstwiesen.
  Somit ist für frei astbrütende Vogelarten ein gutes Nistplatzangebot vorhanden. Obwohl keine Revier-
  bestandszahlen existieren, muss aufgrund der günstigen Strukturen gefolgert werden, dass sich die
  Populationen der Arten allgemein auf das gesamte weitere Umfeld erstrecken.
  Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen wird demnach bewertet mit: günstig

  2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

  Da die Arten ihre Nester alljährlich neu und an anderer Stelle als im Vorjahr anlegen, ist für sie bezüg-
  lich des Vorhabens § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG nicht einschlägig.

  Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich

  CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich

  Schädigungsverbot: nicht erfüllt

  2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

  Die temporären baubedingten Beeinträchtigungen können im Umfeld der zukünftigen Baumaßnahmen
  zum zeitweiligen Ausweichen brutwilliger Individuen in störungsärmere Bereiche führen. Eine erhebli-
  che und nachhaltige Störung dieser Arten, die den günstigen Erhaltungszustand der Populationen ver-
  schlechtern würde, erfolgt nicht, da im weiten Umfeld zum Nestbau geeignete Strukturen bestehen.

  Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich

  CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich

  Schädigungsverbot: nicht erfüllt

  2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

  Sollten die Gehölze innerhalb des Plangebiets während der Brutzeit gerodet werden, so sind Tierver-
  luste (Eier, fluchtunfähige Jungvögel) durch die Zerstörung von Nestern von Arten dieser Gilde nicht
  auszuschließen.

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Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
        Amselweg 10                zum Bebauungsplan Blumäcker/Unter dem Eschenauer Berg
        74182 Obersulm             Gemeinde Obersulm OT Eschenau, Landkreis Heilbronn                          Juli 2021

  Betroffenheit ungefährdeter astbrütender Vogelarten (Nester im Geäst oder an Stämmen):
  Amsel (Turdus merula), Grünfink (Carduelis chloris), Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla), Ringeltau-
  be (Columba palumbus), Stieglitz (Carduelis carduelis)

                                                              Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL
  Konfliktvermeidende Maßnahmen: Bei Rodungen von Gehölzen ist die Maßgabe nach § 39 Abs. 5
  BNatSchG (kein Eingriff in Gehölze vom 01.03.-30.09.) einzuhalten. Tierverluste werden dadurch ver-
  mieden.

  CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich

  Tötungsverbot: nicht erfüllt

4.2. REPTILIEN

4.2.1. Erfassungsmethodik

Aufgrund der Habitatstrukturen im Untersuchungsgebiet konnten Vorkommen der Mauereidechse (Podar-
cis muralis) und der Zauneidechse (Lacerta agilis) nicht ausgeschlossen werden. Methodisch sind Eidech-
senarten am besten durch Sichtungsgänge zu erfassen. Hierzu wurden fünf Geländegänge durchgeführt,
bei denen mögliche Aufwärmplätze auf die Anwesenheit von Individuen hin kontrolliert wurden. Die vor-
herrschenden Witterungsbedingungen waren günstig und gewährleisteten die Aktivität von Reptilien.

Datum              Uhrzeit                  Himmel                        Niederschlag     Wind            Temperatur
20.04.2021         0930 Uhr                 wolkenlos sonnig              nein             windstill       140 C
13.05.2021         1000 Uhr                 wechselnd bewölkt             nein             leichter Wind   170 C
23.05.2021         0930 Uhr                 sonnig                        nein             leichter Wind   160 C
13.06.2021         0930 Uhr                 wolkenlos sonnig              nein             leichter Wind   210 C
02.07.2021         1430 Uhr                 wechselnd bewölkt             nein             leichter Wind   230 C

Auf den Einsatz von Reptilienplatten wurde verzichtet, da die vom Vorhaben betroffenen Biotope für die
Schlingnatter ungeeignet waren. Außerdem hat sich, wie zahlreiche Publikationen zur Methodik der Repti-
lienerfassung mitteilen, das Auslegen von derartigen künstlichen Versteckplätzen zum Nachweis von Ei-
dechsenarten nicht bewährt.

4.2.2. Nachweise

Bei den Begehungen wurde kein Individuum einer Reptilienart vorgefunden. Es existieren bisher grund-
sätzlich keine Nachweise von Eidechsenarten aus dem Ortskern von Eschenau.

4.2.3. Konfliktermittlung

Durch das Vorhaben werden bzgl. Reptilien keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gegen § 44
Abs. 1 BNatSchG erfüllt.
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Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
         Amselweg 10                zum Bebauungsplan Blumäcker/Unter dem Eschenauer Berg
         74182 Obersulm             Gemeinde Obersulm OT Eschenau, Landkreis Heilbronn           Juli 2021

4.3. SCHMETTERLINGE

4.3.1. Erfassungsmethodik

Aufgrund der vorhandenen Biotopstrukturen und deren Lage im Raum konnten Vorkommen vom Nacht-
kerzenschwärmer (Proserpinus proserpina) nicht generell ausgeschlossen werden. Die Untersuchung
möglicher Vorkommen dieses Schwärmers erfolgte indirekt durch die Suche nach den Nahrungspflanzen
der auffallend gezeichneten Raupen. Besonders bevorzugt werden das Zottige Weidenröschen (Epilobium
hirsutum) und das Kleinblütige Weidenröschen (Epilobium parviflorum), andere Epilobium-Arten oder die
Nachtkerze (Oenothera biennis) werden nur selten zur Eiablage gewählt. Wären geeignete Wirtspflanzen
gefunden worden, so wäre gezielt nach den Raupen der Art gesucht worden, wobei Funde von Fraßspu-
ren und Kotballen entscheidende Hinweise liefern.

4.3.2. Nachweise

Bei den Begehungen wurden keine potentiellen Nahrungspflanzen des Nachtkerzenschwärmers vorgefun-
den, sein Vorkommen ist somit ausgeschlossen

4.3.3. Konfliktermittlung

Durch das Vorhaben werden bezüglich des europarechtlich und national streng geschützten Nachtkerzen-
schwärmers keine Verbotstatbestände gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt.

5. GUTACHTERLICHES FAZIT

Zum Bebauungsplanverfahren „Blumäcker/Unter dem Eschenauer Berg“ im obersulmer Ortsteil Eschenau
wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung erstellt, deren Erfordernis sich aus der strukturellen
Ausstattung des Plangebiets ergab. Die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Bewertung können wie
folgt zusammengefasst werden:
Vögel:
An sieben Terminen wurden fünf Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen, die mit jeweils
einem Brutpaaren vertreten waren. Bei allen Arten handelte es sich um frei gehölzbrütende Arten, Höhlen-
brüter waren nicht vorhanden. Durch den Verzicht auf Gehölzrodungen und Gebäudeabbrüche in der
Brutperiode (nach § 39 Abs. 5 BNatSchG vom 01.03.-30.09.) sind Tierverluste zu vermeiden.
Reptilien:
Da im Untersuchungsgebiet keine Reptilienarten gefunden wurden, werden durch das Vorhaben bzgl.
dieser Artengruppe keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt.
Schmetterlinge:
Die Suche verlief negativ, artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG wer-
den nicht erfüllt.

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Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
       Amselweg 10                zum Bebauungsplan Blumäcker/Unter dem Eschenauer Berg
       74182 Obersulm             Gemeinde Obersulm OT Eschenau, Landkreis Heilbronn               Juli 2021

6. LITERATURAUSWAHL

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Blanke, I. (1999): Erfassung und Lebensweise der Zauneidechse (Lacerta agilis) an Bahnanlagen. - Zeit-
schrift für Feldherpetologie 6: 147-158.

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schaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinie 92/43/EWG. Endgült. Fassung Februar 2007: 96 S.

Europäische Union (Der Rat der Europäischen Gemeinschaften) (1992): Richtlinie 92/43/EWG des Rates
vom 21. Mai.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.
In: Amtsblatt der europäischen Gemeinschaften, Reihe L 206: S. 7-50.

Flade, M: (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands – Grundlagen für den Ge-
brauch vogelkundlicher Daten in der Landschaftsplanung. IHM – Verl. Eching: 879 S.

Glutz von Blotzheim, Urs (Hrsg.): Handbuch der Vögel Mitteleuropas. Mit einem Lexikon ornithologischer
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Grüneberg, C., Bauer, H.-G., Haupt, H., Hüppop, O., Ryslavy, T., Südbeck, P.: Rote Liste der Brutvögel
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Hachtel, M., Schlüpmann, M., Thiesmeier, B. & Weddeling, K. (Hrsg, 2009): Methoden der Feldherpetolo-
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deter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 1: Wirbeltiere, Bundesamt für Naturschutz, Bonn-Bad
Godesberg Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (1), 386 S.

Lauffer, H. (1999): Die Roten Listen der Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs (3. Fassung, Stand
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Lauffer, H., Fritz, K. & Sowig, P. (2007): Die Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs: Ulmer-Verl.,
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