Gemeinde Hilgertshausen-Tandern - ANLAGE 1 Umweltbericht nach 2 Abs. 4 und 2a und 4c BauGB
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Gemeinde Hilgertshausen-Tandern BEBAUUNGSPLAN NR. 21 GEMEINBEDARFSFLÄCHE „KINDERHAUS“ ANLAGE 1 Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 und §§ 2a und 4c BauGB FASSUNG VOM 17.05.2021
Gemeinde Hilgertshausen-Tandern Seite 2 von 19 Bebauungsplan Nr. 21 Gemeinbedarfsfläche „Kinderhaus“ Umweltbericht in der Fassung vom 17.05.2021 INHALT 1 EINLEITUNG ..................................................................................................3 1.1 Inhalt und Ziel des Bebauungsplanes ...................................................................... 3 1.2 Übergeordnete Vorgaben ........................................................................................ 3 1.2.1 Nationale Umweltziele ...................................................................................... 3 1.3 Landesentwicklungsprogramm Bayern 2020 ...... Fehler! Textmarke nicht definiert. 1.4 Ziele und Grundsätze der Regionalplanung (Regionalplan Region München (14) 2019)………………………………………………………………………………………….. 6 1.5 Flächennutzungsplan Gemeinde Hilgertshausen-Tandern………………………….... 6 1.6 Arten und Biotopschutzprogramm Landkreis Dachau (ABSP)Fehler! Textmarke nicht definiert. 2 METHODIK DER UMWELTPRÜFUNG ..........................................................8 3 BESTANDSAUFNAHME - BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELT ........................................................................................................8 3.1 Bestandsaufnahme .................................................................................................. 8 3.2 Bestandsbeschreibung und -bewertung ..................................................................10 4 KONFLIKTMINDERUNG .............................................................................. 12 5 EINGRIFFSBEWERTUNG ........................................................................... 12 6 BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN ....................................... 13 6.1 Prognose bei Nichtdurchführung des Vorhabens ....................................................13 6.2 Prognose bei Durchführung der Planung ................................................................13 6.2.1 Bauphase ........................................................................................................13 6.2.2 Betriebsphase .................................................................................................14 7 PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN ........................................... 15 8 BESCHREIBUNG DER METHODIK UND HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN UND KENNTNISLÜCKEN ......................................... 15 9 MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN (MONITORING) ............................................................................................ 15 10 ERFASSEN DES EINGRIFFS ...................................................................... 15 11 AUSGLEICHSFLÄCHEN ............................................................................. 16 11.1 Lage und derzeitige Nutzung der Ausgleichsflächen ...............................................16 11.2 Ziele, Maßnahmen und Pflege ................................................................................17 12 ZUSAMMENFASSUNG ................................................................................ 17 13 LITERATUR / QUELLENANGABEN ........................................................... 19 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen Projekt-Nr. 2068
Gemeinde Hilgertshausen-Tandern Seite 3 von 19 Bebauungsplan Nr. 21 Gemeinbedarfsfläche „Kinderhaus“ Umweltbericht in der Fassung vom 17.05.2021 1 EINLEITUNG 1.1 Inhalt und Ziel des Bebauungsplanes Die Gemeinde Hilgertshausen-Tandern beabsichtigt am südöstlichen Ortsrand von Hilgertshausen auf den Flächen neben der bestehenden Grundschule den Neubau eines Kinderhauses mit Kindergarten, Kinderkrippe und Hort. Mit dem Neubau schafft die Gemeinde Hilgertshausen-Tandern die von der Bevölkerung nachgefragten zusätzlichen Betreuungsplätze für Kleinkinder. Die Fläche soll im Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern als Gemeinbedarfsfläche „Kinderhaus“ festgesetzt werden. Die zulässige GRZ beträgt 0,5. Die Höhenentwicklung der Gebäude orientiert sich am Bestand. Es ist eine Gebäudehöhe von 8,50 m festgesetzt. 1.2 Übergeordnete Vorgaben 1.2.1 Nationale Umweltziele Bodenschutz Ziel ist, die begrenzte Ressource Boden so zu erhalten, dass die vielfältigen Funktionen des Bodens auch künftigen Generationen im gleichen Umfang zur Verfügung stehen. Für den Erhalt der natürlichen Bodenfunktionen kommt der Vielzahl der Bodenorganismen eine Schlüsselrolle zu. Dem trägt die nationale Strategie zur biologischen Vielfalt mit zahlreichen Maßnahmen Rechnung. Bis zum Jahr 2030 soll die Inanspruchnahme von Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke von ca. 66 ha/Tag im Jahr 2015 auf unter 30 ha/Tag reduziert werden. Böden sind in der Lage, große Mengen an Kohlenstoff zu speichern. Sie spielen damit eine wichtige Rolle beim Klimageschehen. Berücksichtigung im Bebauungsplan • Die Änderung führt zu zusätzlichem Bodenverbrauch. Die Versiegelung wird in der Eingriffsregelung berücksichtigt und ausgeglichen. • Durch den direkten Anschluss an bestehende Bebauung kann vorhandene Infrastruktur aufgegriffen werden. Die weitere Versiegelung bleibt dadurch reduziert. Naturschutz / Biologische Vielfalt Die biologische Vielfalt und eine intakte Natur sind die Grundlagen für das Leben der Menschen, für unsere Lebensqualität und Gesundheit. Biologische Vielfalt umfasst den Reichtum an Pflanzen, Tieren, Pilzen und Mikroorganismen ebenso wie die Vielfalt an Lebensräumen und Erbanlagen. Schutz und nachhaltige Nutzung von Natur und biologischer Vielfalt sichern langfristig die Bedürfnisse heutiger und zukünftiger Generationen. Nur wenn das Naturkapital geschützt und erhalten wird, kann es auch künftig wichtige Ökosystemleistungen für die Menschen erbringen. Trotz vielfacher nationaler und internationaler Gegenmaßnahmen schwindet die biologische Vielfalt weltweit in dramatischem Ausmaß. Ziel ist ein effektiver und nachhaltiger Schutz von Natur und biologischer Vielfalt. brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen Projekt-Nr. 2068
Gemeinde Hilgertshausen-Tandern Seite 4 von 19 Bebauungsplan Nr. 21 Gemeinbedarfsfläche „Kinderhaus“ Umweltbericht in der Fassung vom 17.05.2021 Berücksichtigung im Bebauungsplan • Die durch den Bau des Kinderhauses und seiner Nebenflächen beanspruchten landwirtschaftlichen Flächen und Gehölze werden quantitativ und qualitativ ersetzt. 1.2.2 Landesentwicklungsprogramm Bayern 2020 (LEP) 1.1 Gleichwertigkeit und Nachhaltigkeit 1.1.1 Gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen (Z) In allen Teilräumen sind gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen oder zu erhalten. Die Stärken und Potentiale der Teilräume sind weiter zu entwickeln. (…) 1.1.3 Ressourcen schonen (G) Der Ressourcenverbrauch soll in allen Landesteilen vermindert werden. Unvermeidbare Eingriffe sollen ressourcenschonend erfolgen. 1.2.1 Räumlichen Auswirkungen begegnen (G) Die raumstrukturellen Voraussetzungen für eine räumlich möglichst ausgewogene Bevölkerungsentwicklung des Landes und seiner Teilräume sollen geschaffen werden. 1.2.2 Abwanderung vermindern (G) Die Abwanderung der Bevölkerung soll insbesondere in denjenigen Teilräumen, die besonders vom demographischen Wandel betroffen sind, vermindert werden. (G) Hierzu sollen bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die Möglichkeiten - zur Schaffung und zum Erhalt von dauerhaften und qualifizierten Arbeitsplätzen, - zur Sicherung der Versorgung mit Einrichtungen der Daseinsvorsorge, - zur Bewahrung und zum Ausbau eines attraktiven Arbeits- und Lebensumfelds insbesondere für Kinder, Jugendliche, Auszubildendem Studenten sowie für Familien und ältere Menschen genutzt werden. 2.2 Gebietskategorien 2.2.5 Entwicklung und Ordnung des ländlichen Raums (G) Der ländliche Raum soll so entwickelt werden, dass - er seine Funktion als eigenständiger Lebens- und Arbeitsraum nachhaltig sichern und weiter entwickeln kann, - seine Bewohner mit allen zentralörtlichen Einrichtungen in zumutbarer Erreichbarkeit versorgt sind, - er seine eigenständige Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur bewahren kann und - er seine landschaftliche Vielfalt sichern kann. 3. Siedlungsstruktur 3.1 Flächensparen (G) Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden. (G) Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden. 3.2 Innenentwicklung vor Außenentwicklung (Z) In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potentiale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potentiale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen. brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen Projekt-Nr. 2068
Gemeinde Hilgertshausen-Tandern Seite 5 von 19 Bebauungsplan Nr. 21 Gemeinbedarfsfläche „Kinderhaus“ Umweltbericht in der Fassung vom 17.05.2021 3.3 Vermeidung von Zersiedelung (G) Eine Zersiedlung der Landschaft und eine ungegliederte, insbesondere bandartige Siedlungsstruktur sollen vermieden werden. 5. Wirtschaft 5.1 Wirtschaftsstruktur (Z) Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen. 8. Soziale und kulturelle Infrastruktur 8.1 Soziales (Z) Soziale Einrichtungen und Dienste der Daseinsvorsorge sind in allen Teilräumen flächendeckend und bedarfsgerecht vorzuhalten. (Z) Entsprechend der demographischen Entwicklung und zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist auf altersgerechte und inklusive Einrichtungen und Dienste in ausreichender Zahl und Qualität zu achten. 8.3 Bildung (Z) Kinderbetreuungsangebote, Allgemeinbildende Schulen, Berufliche Schulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie Sing- und Musikschulen sind in allen Teilräumen flächendeckend und bedarfsgerecht vorzuhalten. 1.2.3 Ziele und Grundsätze der Regionalplanung (Regionalplan Region München (14) 2019) AI Herausforderungen der regionalen Entwicklungen, Klimawandel und Lebensgrundlagen G 4.1 Die Region soll integriert und ressourcensparend weiterentwickelt werden. B II Siedlung und Freiraum, Leitbild G 1.2 Die Siedlungsentwicklung soll flächensparend erfolgen. G1.6 Kompakte, funktional- und sozial ausgewogene Strukturen sollen geschaffen werden. B II Siedlung und Freiraum, Siedlungsentwicklung und Freiraum Z 4.3 Landschaftsprägende Strukturen, insbesondere Rodungsinseln, Hangkanten, Steilhänge, Waldränder, Feucht- und Überschwemmungsgebiete sind zu erhalten. brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen Projekt-Nr. 2068
Gemeinde Hilgertshausen-Tandern Seite 6 von 19 Bebauungsplan Nr. 21 Gemeinbedarfsfläche „Kinderhaus“ Umweltbericht in der Fassung vom 17.05.2021 1.2.4 Flächennutzungsplan Gemeinde Hilgertshausen-Tandern Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan von 1993 Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern wird das Planungsgebiet als Grünfläche zur Erweiterung des Sportareals dargestellt. Aktuell wird diese als Ackerfläche genutzt. Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird der Flächennutzungsplan geändert. In der 17. Änderung stellt die Gemeinde eine Gemeinbedarfsfläche dar. brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen Projekt-Nr. 2068
Gemeinde Hilgertshausen-Tandern Seite 7 von 19 Bebauungsplan Nr. 21 Gemeinbedarfsfläche „Kinderhaus“ Umweltbericht in der Fassung vom 17.05.2021 Darstellung der 17. FNP-Änderung (2021) 1.2.5 Arten- und Biotopschutzprogramm Landkreis Dachau (ABSP) In näherer Umgebung zum Änderungsbereich sind keine ABSP-Objekte bekannt. Im Ilmtal, ca. 300 m entfernt, befindet sich ein lokal bedeutsames Stillgewässer mit der ABSP- Nr. 7534 A821 „Vor der Flurbereinigung angelegter Weiher in der Ilmaue östlich Hilgertshausen“. Es ist jedoch ausreichend weit vom Planungsgebiet entfernt. Hier sind keine Auswirkungen zu erwarten. Das ABSP sieht für die Entwicklung naturschutzfachlich bedeutsamer Gewässer folgende Ziele vor: • Erhaltung und Förderung von Kleingewässern mit bedeutsamen Amphibienvorkommen • Gewährleistung geeigneter Lebensraumbedingungen in den Habitaten wertgebender Arten • Verhindern von Nährstoffeinträgen, ggf. Ausweisen von Pufferstreifen • Verhindern von Verfüllungen, Verzicht auf Fischbesatz • Neuanlage von Laich-/Kleingewässern im Umfeld intensiv genutzter Teiche • Berücksichtigungen der Lebensraumansprüche bei der Abbauplanung: Erhalt/Förderung ephemerer Tümpel, Verzicht auf Fischbesatz brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen Projekt-Nr. 2068
Gemeinde Hilgertshausen-Tandern Seite 8 von 19 Bebauungsplan Nr. 21 Gemeinbedarfsfläche „Kinderhaus“ Umweltbericht in der Fassung vom 17.05.2021 Nördlich des Änderungsbereichs fließt in etwa 200 m Entfernung die Ilm. Sie wird vom ABSP Dachau als überregionaler Entwicklungsschwerpunkt, als Schwerpunkt des Naturschutzes bzw. Verbundachse bewertet. Folgende Ziele sieht das ABSP für die Entwicklung der Ilm und ihrer angrenzenden Flächen vor: ▪ Renaturierung der Quellbäche ▪ Wiederherstellung einer strukturreichen Vielfalt am und im Gewässer und Zulassen der natürlichen Dynamik (Uferanrisse, Anlandungen etc.) ▪ Wiederherstellung eines natürlichen Gewässerverlaufs, z.B. durch punktuelle Aufweitungen ▪ Gewährleistung der Durchgängigkeit im Gewässerverlauf ▪ Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität und strukturellen Aufwertung: Ausweisen von etwa 10 m breiten Uferstreifen, Etablierung gewässerbegleitender Gehölze (evtl. punktuelle Initialpflanzung) sowie gewässertypischer Ufervegetation ▪ Extensivierung der Nutzung im Einzugsgebiet des Flusses sowie in der Flussaue 2 METHODIK DER UMWELTPRÜFUNG Im vorliegenden Umweltbericht erfolgt eine Analyse der umweltrelevanten Schutzgüter, die durch die Aufstellung des Bebauungsplanes betroffen sein können. Als Grundlage für die Bestandsaufnahme dienen im Wesentlichen die örtliche Bestandsaufnahme und Aussagen übergeordneter (Fach)planungen (LEP, Regionalplan; FNP, ABSP). 3 BESTANDSAUFNAHME - BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELT 3.1 Bestandsaufnahme Räumliche Lage Die für den Neubau des Kinderhauses von der Gemeinde vorgesehene Fläche liegt am südöstlichen Ortsrand von Hilgertshausen, sie wird ebenso wie die angrenzende Grundschule über die Eichenstraße erschlossen. Nach Westen bis Norden schließen Siedlungsflächen, nach Osten der Sportplatzkomplex des TSV Hilgertshausen und nach Süden die freie Landschaft mit Ackerflächen an. Das Planungsgebiet ist bis auf den Süden an den Grenzen mit Gehölzstreifen eingefasst. Naturraum Das Planungsgebiet liegt in der naturräumlichen Untereinheit des Donau-Isar-Hügellandes. (062-A). brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen Projekt-Nr. 2068
Gemeinde Hilgertshausen-Tandern Seite 9 von 19 Bebauungsplan Nr. 21 Gemeinbedarfsfläche „Kinderhaus“ Umweltbericht in der Fassung vom 17.05.2021 Luftbildausschnitt Hilgertshausen (maßstabslos, © Bay. Vermessungsverwaltung 2020) Potentiell natürliche Vegetation Nach der Karte der Potentiellen Natürlichen Vegetation Deutschland, M 1:500.000 (BfN 2011) ist die potenziell natürliche Vegetation im Planungsraum ein Zittergrasseggen-Hainsimsen- Buchenwald im Komplex mit Zittergrasseggen-Waldmeister-Buchenwald, örtlich Zittergrasseggen-Stieleichen-Hainbuchenwald. Hauptgehölzarten Baumschicht: Rot-Buche (Fagus sylvatica), Weiß-Tanne (Abies alba), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Gemeine Esche (Fraxinus excelsior), Hainbuche (Carpinus betulus), Trauben-Eiche (Quercus petraea) Strauchschicht: Gemeiner Faulbaum (Frangula alnus), Trauben-Holunder (Sambucus racemosa) brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen Projekt-Nr. 2068
Gemeinde Hilgertshausen-Tandern Seite 10 von 19 Bebauungsplan Nr. 21 Gemeinbedarfsfläche „Kinderhaus“ Umweltbericht in der Fassung vom 17.05.2021 3.2 Bestandsbeschreibung und -bewertung Boden und Wasser Die Fläche ist noch unversiegelt und wird landwirtschaftlich genutzt. Den Boden des Planungsgebietes bilden fast ausschließlich Braunerden aus Lehmsand, Sandlehm und Löss. Dabei handelt es sich um Böden mit mittlerer bis hoher Durchlässigkeit und entsprechend (sehr) geringem Filter- und Puffervermögen. Die grundwasserbeeinflussten Böden rund um die Ilm werden als wassersensible Bereiche eingestuft. Im Geltungsbereich liegen keine Oberflächengewässer vor. Ausschnitt Übersichtsbodenkarte (Umweltatlas Bayern) brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen Projekt-Nr. 2068
Gemeinde Hilgertshausen-Tandern Seite 11 von 19 Bebauungsplan Nr. 21 Gemeinbedarfsfläche „Kinderhaus“ Umweltbericht in der Fassung vom 17.05.2021 Wassersensible Bereiche, nach Umweltatlas Bayern Arten und Biotope Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aktuell noch unbebaut, er wird landwirtschaftlich genutzt. Nördlich und westlich grenzen die großflächig versiegelten Gebiete der Hilgertshausener Wohnbebauung, der Grundschule und des Sportvereins an. Auf diesen Flächen sind die Möglichkeiten für das Schutzgut deutlich eingeschränkt. Positiv bewertet werden können die Gehölzstrukturen, die die genannte Bebauung von der freien Landschaft trennen sowie der Gehölzsaum entlang des Erschließungsweges. Allerdings sind auch hier im direkten Siedlungsumfeld keine geschützten Arten (z.B. Arten der FFH-Richtlinie oder des BNatSchG) zu erwarten bzw. bekannt. Lediglich an vielfältige Lebensräume angepasste Arten – Ubiquisten – sind hier zu finden. Klima und Luft Da die Gebiete rings um das Planungsgebiet größtenteils bebaut sind, liegen hier keine Kaltluftschneisen vor. Die Funktion für Klima und Luft ist insgesamt als untergeordnet zu betrachten. Eine konkrete kleinklimatische Funktion für den Siedlungskörper von Hilgertshausen ist im Großen und Ganzen auch aufgrund der Kleinflächigkeit und der Lage des Areals im Übergang zur offenen Landschaft auszuschließen. Orts- und Landschaftsbild Der Planungsbereich ist durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Im Norden und Osten wird die Fläche durch Gehölze und Sträucher eingerahmt. Im Westen schließt die vorhandene Wohnbebauung von Hilgertshausen an. Nördlich des Vorhabengebiets ist mit der Grundschule Hilgertshausen schon eine Bildungseinrichtung zu finden. Östlich grenzen zuerst ein Erschließungsweg, dann vom TSV Hilgertshausen beanspruchte Sportplatzflächen an. Der Änderungsbereich liegt wie die umliegenden Flächen in topografisch bewegtem Gelände. Das Gebiet fällt terrassenartig in Richtung Osten bzw. Nordosten zum Ilmtal hin immer stärker brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen Projekt-Nr. 2068
Gemeinde Hilgertshausen-Tandern Seite 12 von 19 Bebauungsplan Nr. 21 Gemeinbedarfsfläche „Kinderhaus“ Umweltbericht in der Fassung vom 17.05.2021 ab. Die zu beplanenden Flurstücke selbst fallen in dieselbe Richtung ebenfalls ab. Der Höhenunterschied beträgt hier etwa acht Meter. Der Talbereich der Ilm in etwa 150 bis 200 m Entfernung ist als landschaftliches Vorbehaltsgebiet „Oberes Ilmtal“ definiert. Die Bedeutung der vorhandenen Strukturen für das Orts- und Landschaftsbild kann als mittel bezeichnet werden. Kultur- und Sachgüter Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind keine Bodendenkmäler oder sonstige Kultur- und Sachgüter bekannt. Nur außerhalb des Geltungsbereichs sind in einiger Entfernung die Bodendenkmäler Nr. D-1- 7534-0141 „Untertägige frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der Brünnlkapelle bei Gumpersdorf“ und Nr. D-1-7534-0139 „Abgegangenes Hofmarkschloss des Mittelalters und der frühen Neuzeit mit Wirtschaftshof und barocken Gartenanlagen („Schloss Hilgertshausen“) sowie das Denkmal Nr. D-1-74-147-7 „Bründlkapelle, einschiffig mit halbrundem Schluss, 1754 errichtet, mit Ausstattung, jenseits der Ilm“ kartiert. Mensch Der Änderungsbereich wird gegenständlich als Ackerland genutzt und grenzt an Siedlungsflächen und Flächen für soziale Nutzungen in Form von Grundschule und Sportverein an. Direkt dahinter beginnt nach einem eingegrünten Ortsrand die freie Landschaft. Diese kann in diesem Bereich durchaus zur Erholung genutzt werden. Das Gebiet ist für das Schutzgut von mittlerer Bedeutung. 4 KONFLIKTMINIMIERUNG Die Versiegelung der bestehenden Ackerflächen wird mit einer knapp 622 m² großen Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern im Anschluss an die Gemeinbedarfsfläche minimiert. Eingriffe ins Landschaftsbild werden mit der Schaffung einer neuen Ortsrandeingrünung verringert. 5 EINGRIFFSBEWERTUNG Nur Bereiche, auf denen ein Eingriff erfolgt, sind für die Ausgleichsbilanzierung maßgeblich. Im vorliegenden Fall ist dies der gesamte Geltungsbereich abzüglich der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern. Die Flächeninanspruchnahme betrifft jedoch nur alle bisher noch nicht planungsrechtlich betrachteten Flächen. Die Teilbereiche, die vom Bebauungsplan Nr. 15 „Schulgelände Hilgertshausen“überplant wurden, gelten als Bestand und wurden bereits bilanziert und ausgeglichen. Demnach wird nur der südliche Teil der geplanten Gemeinbedarfsfläche auf dem Flurstück 83 betrachtet. Die Größe des Eingriffs beträgt 2.691 m². Die Bewertung erfolgt nach dem Leitfaden des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ (BAYSTMLU 2003). Der Leitfaden unterscheidet zwischen Flächen mit geringer, mittlerer und hoher Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild: brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen Projekt-Nr. 2068
Gemeinde Hilgertshausen-Tandern Seite 13 von 19 Bebauungsplan Nr. 21 Gemeinbedarfsfläche „Kinderhaus“ Umweltbericht in der Fassung vom 17.05.2021 Ackerfläche Schutzgut Auswirkung Arten und Biotope gering (II): stark anthropogen geprägt, intensive Ackernutzung im Siedlungsumfeld Boden mittel (I): anthropogen überprägter Boden, Ackerfläche Wasser gering (I): grundwasserferne Böden, keine Oberflächengewässer Klima und Luft gering (II): eingeschränkte luftverbessernde und ausgleichende Wirkung Orts- und Landschaftsbild gering (I): strukturarmes Siedlungsumfeld, keine das Landschaftsbild prägenden Elemente Gesamtbewertung geringe Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild, Kategorie I 6 BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN 6.1 Prognose bei Nichtdurchführung des Vorhabens Die Fläche würde entweder weiterhin landwirtschaftlich bewirtschaftet, wie im aktuellen Flächennutzungsplan dargestellt als Grünfläche bzw. für eine Erweiterung des Sportgeländes genutzt oder zu einem späteren Zeitpunkt für eventuelle Erweiterungen der Schule in Anspruch genommen. 6.2 Prognose bei Durchführung der Planung 6.2.1 Bauphase Boden Der für den Bau abzutragende Oberboden wird seitlich gelagert und weitgehend vor Ort u.a. für die Neugestaltung der Freiflächen wieder verwendet. Zur eventuellen Höhenangleichung erfolgt der Auftrag notwendiger Tragschichten auf den mineralischen Schotter einschließlich der abschließenden Pflaster- oder Asphaltdecke. Wasser Die Entfernung des Oberbodens sowie ggf. nachfolgender Schichten verringern die Schutzauflage für das Grundwasser und reduzieren die damit verbundenen Filterfunktionen. Niederschlag während der Bauphase durchläuft vor dem Grundwassereintritt eine verminderte Filterschicht. Klima und Luft Während der Bauphase ist begrenzt von zeitlich erhöhten Schadstoffbelastungen durch eingesetzte Maschinen auszugehen. Tiere und Pflanzen Durch die aktuellen Nutzungen und die Kleinflächigkeit ist von keinen allzu großen Auswirkungen auf Arten und Biotope während der Bauphase auszugehen. Die vorhandenen hochwertigen Gehölzstreifen werden soweit möglich nicht beeinträchtigt. Erforderliche Gehölzrodungen erfolgen nach den gesetzlichen Zeiträumen zwischen Ende Oktober und Ende Februar. brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen Projekt-Nr. 2068
Gemeinde Hilgertshausen-Tandern Seite 14 von 19 Bebauungsplan Nr. 21 Gemeinbedarfsfläche „Kinderhaus“ Umweltbericht in der Fassung vom 17.05.2021 Orts- und Landschaftsbild Die Baumaßnahmen verunstalten zeitlich begrenzt das örtliche Erscheinungsbild. Nach der Baumaßnahme des Gebäudes werden auf den Freianlagen des Kindergartens und südlich davon auf der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern Gehölze gepflanzt. Das Orts- und Landschaftsbild würde dadurch – wenn auch erst mittelfristig – optisch wieder aufgewertet. Mensch Infolge der Baumaßnahmen können erhöhte Lärmemissionen durch Baumaschinen sowie durch den Lkw-An- und Abtransport in die umgebenden Nutzungsformen einwirken. Abfall Baustellenabfälle werden ordnungsgemäß dem dafür vorgesehenen Entsorgungsweg zugeführt. 6.2.2 Betriebsphase Boden Der Neubau des Kinderhauses samt angeschlossener Nutzflächen bedingt eine Überbauung von mindestens ca. 1.573 m². Die Böden werden dauerhaft überbaut und versiegelt. Die natürlichen Bodenfunktionen insbesondere die Speicherung von CO2, fallen auf diesen Flächen dauerhaft aus. Wasser Anfallender Niederschlag kann über die Grünflächen sowie die Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern über die natürliche Bodenzone ins Grundwasser sickern bzw. wird über die künftigen Pflanzungen wieder verdunstet. Klima und Luft Mit den zusätzlich versiegelten Flächen tritt gegenüber den unverbauten Bereichen eine weitere Erwärmung auf. Anschließende Gehölz- und Freiflächen wirken dem entgegen. Aufgrund der Kleinflächigkeit und Lage im Übergang zur offenen Landschaft ist dies jedoch von untergeordneter Bedeutung. Tiere und Pflanzen Im Bauraum des Kinderhauses stehen keine Lebensräume für Pflanzen und Tiere mehr zur Verfügung. Die künftigen Pflanzungen auf den festgesetzten Gehölzflächen sowie die zu erhaltenden vorhandenen Gehölzstreifen wirken sich jedoch positiv auf das Schutzgut aus. Orts- und Landschaftsbild Nach der Baumaßnahme des Gebäudes werden auf den Freianlagen und den naturschutzfachlichen Flächen Bäume und Sträucher gepflanzt. Dadurch erfolgt – wenn auch erst mittelfristig - eine optische Aufwertung des Orts- und Landschaftsbildes. Mensch Höhere störende Lärmimmissionen von Seiten des Kinderhauses können ausgeschlossen werden. Allenfalls Kindergeschrei bei Benutzung der angegliederten Freianlagen und Spielgeräte kann selbstverständlich auftreten. Kultur- und Sachgüter Im Umfeld des Planungsgebiets sind keine Kultur- und Sachgüter bekannt. brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen Projekt-Nr. 2068
Gemeinde Hilgertshausen-Tandern Seite 15 von 19 Bebauungsplan Nr. 21 Gemeinbedarfsfläche „Kinderhaus“ Umweltbericht in der Fassung vom 17.05.2021 7 PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN Das Kinderhaus könnte auch am im Flächennutzungsplan vorgesehenen Standort Gemeinbedarfsfläche „Kindergarten“ entstehen. Dieser Bereich wird jedoch derzeit als Kinderspielplatz genutzt. Für den erforderlichen Flächenbedarf des Kindergartenkomplexes aus Kindergarten, -krippe und Hort reicht die Fläche zudem nicht aus. Somit wird diese Möglichkeit verworfen. 8 BESCHREIBUNG DER METHODIK UND HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN UND KENNTNISLÜCKEN Grundlage für die Erarbeitung des vorliegenden Umweltberichts waren folgende Unterlagen: − Umweltziele der Bundesrepublik Deutschland, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 2017, http://www.bmub.bund.de/ − LEP Bayern 2020 − Regionalplan der Region München (2019) − ABSP des Landkreis Dachau 9 MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN (MONITORING) Keine 10 ERFASSEN DES EINGRIFFS EINGRIFFSSCHWERE AUSGLEICHSBEDARF BEDEUTUNG FÜR Typ B NATURHAUSHALT UND Niedriger bis mittlerer Versiegelungs- u. LANDSCHAFTSBILD Nutzungsgrad (GRZ
Gemeinde Hilgertshausen-Tandern Seite 16 von 19 Bebauungsplan Nr. 21 Gemeinbedarfsfläche „Kinderhaus“ Umweltbericht in der Fassung vom 17.05.2021 Hinzu kommt die wirksame Minimierungsmaßnahme der 622 m² großen Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern. Aus diesen Gründen wird zur Ermittlung des Ausgleichsbedarfs ein Faktor von 0,3 verwendet. Daraus errechnet sich ein Ausgleichsbedarf von 807 m². Unmaßstäbliche Darstellung des Eingriffs (maßstabslos, © Bay. Vermessungsverwaltung 2020) 11 AUSGLEICHSFLÄCHEN 11.1 Lage und derzeitige Nutzung der Ausgleichsflächen Zur Deckung des Ausgleichsbedarfs wird dem Bebauungsplan eine nordöstlich von Hilgertshausen gelegene Teilfläche der gemeindlichen (Ökokonto)-Fläche 423 TF Gmkg. Hilgertshausen zugeordnet. brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen Projekt-Nr. 2068
Gemeinde Hilgertshausen-Tandern Seite 17 von 19 Bebauungsplan Nr. 21 Gemeinbedarfsfläche „Kinderhaus“ Umweltbericht in der Fassung vom 17.05.2021 Darstellung der Ausgleichsfläche aktuell (Foto K.Knabl, 26.05.2021) Im Umfeld liegen mit den Ausgleichsflächen der Bebauungspläne Nr. 16 „Gewerbegebiet Hilgertshausen Nord“, Nr. 18 „Kreuzfeld“ und Nr. 19 „Westlich der Münchner Straße“ schon weitere naturschutzfachliche Flächen aus anderen Baumaßnahmen der Gemeinde. 11.2 Ziele, Maßnahmen und Pflege Ziel ist die Entwicklung von Gebüsch, Hecken, Feldgehölzen, Flächen für extensive Grünlandnutzung und Magerrasen. Hierzu ist die Fläche mit autochthonem Saatgut einer Magerwiesenmischung (z.B. Halbtrockenrasen sandiger Ausprägung von Saaten Zeller mit einem Kräuteranteil von 40% der Unterbayerischen Hügel- und Plattenregion) anzusäen. Es sind standortgerechte Gehölze zu verwenden. Die Bestände sind einmal jährlich im zeitigen Frühjahr zu mähen. Das Schnittgut ist von der Fläche zu entfernen. Die Fläche darf nicht eingezäunt werden. Dünge- oder Pflanzenschutzmaßnahmen sind auf der Fläche unzulässig. 12 ZUSAMMENFASSUNG Mit dem Bebauungsplan Nr. 21 „Gemeinbedarfsfläche Kinderhaus“ ermöglicht die Gemeinde Hilgertshausen-Tandern den Neubau eines Kinderhauses mit Räumlichkeiten für Kindergarten, -krippe und Hort. brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen Projekt-Nr. 2068
Gemeinde Hilgertshausen-Tandern Seite 18 von 19 Bebauungsplan Nr. 21 Gemeinbedarfsfläche „Kinderhaus“ Umweltbericht in der Fassung vom 17.05.2021 Die etwa 0,5 ha große Gemeinbedarfsfläche wird aktuell noch als Acker landwirtschaftlich genutzt. Weitere 622 m² des knapp 0,9 ha großen Geltungsbereiches werden als Fläche zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern festgesetzt. Hinzu kommen außerdem noch Flächen zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern mit insgesamt 904 m². Nordöstlich von Hilgertshausen befindet sich auf dem Teilstück gemeindlicher Ökokontoflächen die Ausgleichsfläche. Sie umfasst 807 m². Die bestehenden Bodenfunktionen einschließlich der Versickerung von Niederschlagswasser gehen auf mindestens 2.691 m² der Baufläche verloren. Anfallendes Niederschlagswasser kann über die angrenzenden Pflanzflächen dem Grundwasser zugeleitet werden bzw. dort verdunsten. Weder innerhalb der bestehenden Siedlungsfläche noch auf der nun festgesetzten Gemeinbedarfsfläche liegen bedeutsame Flächen für den Arten- und Biotopschutz vor. Zusammen mit der Fläche zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern, der Ausgleichsfläche und den zu pflanzenden Gehölzen innerhalb der Freiflächen des Kindergartens wird das Lebensraumpotential in diesem Bereich mittelfristig ergänzt und aufgewertet. Zusammenfassend ergeben sich infolge der künftigen Nutzung also keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter bzw. auf Wechselwirkungen zwischen ihnen. brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen Projekt-Nr. 2068
Gemeinde Hilgertshausen-Tandern Seite 19 von 19 Bebauungsplan Nr. 21 Gemeinbedarfsfläche „Kinderhaus“ Umweltbericht in der Fassung vom 17.05.2021 13 LITERATUR / QUELLENANGABEN BAYStMLU 2003: Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft, Eingriffsregelung in der Bauleitplanung, Ein Leitfaden, München BAYSTWI (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie) 2020: Landesentwicklungsprogramm, München. BAYLFU (Bayerisches Landesamt für Umwelt 2020: Umweltatlas Bayern REGIONALER PLANUNGSVERBAND REGION MÜNCHEN 2019: Regionalplan der Region München. GEMEINDE HILGERTSHAUSEN-TANDERN 2005: Rechtskräftiger Flächennutzungsplan brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen Projekt-Nr. 2068
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