Gemeinde Hilgertshausen-Tandern - ANLAGE 1 Umweltbericht nach 2 Abs. 4 und 2a und 4c BauGB

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Gemeinde Hilgertshausen-Tandern - ANLAGE 1 Umweltbericht nach 2 Abs. 4 und 2a und 4c BauGB
Gemeinde Hilgertshausen-Tandern
BEBAUUNGSPLAN NR. 21

GEMEINBEDARFSFLÄCHE „KINDERHAUS“

ANLAGE 1

Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 und §§ 2a und 4c BauGB

                                   FASSUNG VOM 17.05.2021
Gemeinde Hilgertshausen-Tandern - ANLAGE 1 Umweltbericht nach 2 Abs. 4 und 2a und 4c BauGB
Gemeinde Hilgertshausen-Tandern                                                                         Seite 2 von 19
        Bebauungsplan Nr. 21 Gemeinbedarfsfläche „Kinderhaus“
        Umweltbericht in der Fassung vom 17.05.2021

INHALT
1        EINLEITUNG ..................................................................................................3
1.1      Inhalt und Ziel des Bebauungsplanes ...................................................................... 3
1.2      Übergeordnete Vorgaben ........................................................................................ 3
1.2.1         Nationale Umweltziele ...................................................................................... 3
1.3     Landesentwicklungsprogramm Bayern 2020 ...... Fehler! Textmarke nicht definiert.
1.4    Ziele und Grundsätze der Regionalplanung (Regionalplan Region München (14)
       2019)………………………………………………………………………………………….. 6
1.5      Flächennutzungsplan Gemeinde Hilgertshausen-Tandern………………………….... 6
1.6     Arten und Biotopschutzprogramm Landkreis Dachau (ABSP)Fehler!       Textmarke
nicht definiert.
2        METHODIK DER UMWELTPRÜFUNG ..........................................................8
3        BESTANDSAUFNAHME - BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER
         UMWELT ........................................................................................................8
3.1      Bestandsaufnahme .................................................................................................. 8
3.2      Bestandsbeschreibung und -bewertung ..................................................................10
4        KONFLIKTMINDERUNG .............................................................................. 12
5        EINGRIFFSBEWERTUNG ........................................................................... 12
6        BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN ....................................... 13
6.1      Prognose bei Nichtdurchführung des Vorhabens ....................................................13
6.2      Prognose bei Durchführung der Planung ................................................................13
6.2.1        Bauphase ........................................................................................................13
6.2.2          Betriebsphase .................................................................................................14
7        PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN ........................................... 15
8        BESCHREIBUNG DER METHODIK UND HINWEISE AUF
         SCHWIERIGKEITEN UND KENNTNISLÜCKEN ......................................... 15
9        MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN
         (MONITORING) ............................................................................................ 15
10       ERFASSEN DES EINGRIFFS ...................................................................... 15
11       AUSGLEICHSFLÄCHEN ............................................................................. 16
11.1     Lage und derzeitige Nutzung der Ausgleichsflächen ...............................................16
11.2     Ziele, Maßnahmen und Pflege ................................................................................17
12       ZUSAMMENFASSUNG ................................................................................ 17
13       LITERATUR / QUELLENANGABEN ........................................................... 19

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1          EINLEITUNG

1.1        Inhalt und Ziel des Bebauungsplanes
Die Gemeinde Hilgertshausen-Tandern beabsichtigt am südöstlichen Ortsrand von
Hilgertshausen auf den Flächen neben der bestehenden Grundschule den Neubau eines
Kinderhauses mit Kindergarten, Kinderkrippe und Hort. Mit dem Neubau schafft die Gemeinde
Hilgertshausen-Tandern die von der Bevölkerung nachgefragten zusätzlichen
Betreuungsplätze für Kleinkinder.
Die Fläche soll im Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern als
Gemeinbedarfsfläche „Kinderhaus“ festgesetzt werden.
Die zulässige GRZ beträgt 0,5. Die Höhenentwicklung der Gebäude orientiert sich am
Bestand. Es ist eine Gebäudehöhe von 8,50 m festgesetzt.

1.2        Übergeordnete Vorgaben

1.2.1 Nationale Umweltziele

Bodenschutz
Ziel ist, die begrenzte Ressource Boden so zu erhalten, dass die vielfältigen Funktionen des
Bodens auch künftigen Generationen im gleichen Umfang zur Verfügung stehen.
Für den Erhalt der natürlichen Bodenfunktionen kommt der Vielzahl der Bodenorganismen
eine Schlüsselrolle zu. Dem trägt die nationale Strategie zur biologischen Vielfalt mit
zahlreichen Maßnahmen Rechnung.
Bis zum Jahr 2030 soll die Inanspruchnahme von Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke
von ca. 66 ha/Tag im Jahr 2015 auf unter 30 ha/Tag reduziert werden.
Böden sind in der Lage, große Mengen an Kohlenstoff zu speichern. Sie spielen damit eine
wichtige Rolle beim Klimageschehen.
Berücksichtigung im Bebauungsplan

      •   Die Änderung führt zu zusätzlichem Bodenverbrauch. Die Versiegelung wird in der
          Eingriffsregelung berücksichtigt und ausgeglichen.

      •   Durch den direkten Anschluss an bestehende Bebauung kann vorhandene
          Infrastruktur aufgegriffen werden. Die weitere Versiegelung bleibt dadurch reduziert.

Naturschutz / Biologische Vielfalt
Die biologische Vielfalt und eine intakte Natur sind die Grundlagen für das Leben der
Menschen, für unsere Lebensqualität und Gesundheit. Biologische Vielfalt umfasst den
Reichtum an Pflanzen, Tieren, Pilzen und Mikroorganismen ebenso wie die Vielfalt an
Lebensräumen und Erbanlagen. Schutz und nachhaltige Nutzung von Natur und biologischer
Vielfalt sichern langfristig die Bedürfnisse heutiger und zukünftiger Generationen. Nur wenn
das Naturkapital geschützt und erhalten wird, kann es auch künftig wichtige
Ökosystemleistungen für die Menschen erbringen.
Trotz vielfacher nationaler und internationaler Gegenmaßnahmen schwindet die biologische
Vielfalt weltweit in dramatischem Ausmaß. Ziel ist ein effektiver und nachhaltiger Schutz von
Natur und biologischer Vielfalt.

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Berücksichtigung im Bebauungsplan

    •   Die durch den Bau des Kinderhauses und seiner Nebenflächen beanspruchten
        landwirtschaftlichen Flächen und Gehölze werden quantitativ und qualitativ ersetzt.

1.2.2 Landesentwicklungsprogramm Bayern 2020 (LEP)
1.1 Gleichwertigkeit und Nachhaltigkeit
1.1.1 Gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen
(Z) In allen Teilräumen sind gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen oder
zu erhalten. Die Stärken und Potentiale der Teilräume sind weiter zu entwickeln. (…)
1.1.3 Ressourcen schonen
(G) Der Ressourcenverbrauch soll in allen Landesteilen vermindert werden. Unvermeidbare
Eingriffe sollen ressourcenschonend erfolgen.
1.2.1 Räumlichen Auswirkungen begegnen
(G) Die raumstrukturellen Voraussetzungen für eine räumlich möglichst ausgewogene
Bevölkerungsentwicklung des Landes und seiner Teilräume sollen geschaffen werden.
1.2.2 Abwanderung vermindern
(G) Die Abwanderung der Bevölkerung soll insbesondere in denjenigen Teilräumen, die
besonders vom demographischen Wandel betroffen sind, vermindert werden.
(G) Hierzu sollen bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die Möglichkeiten
        - zur Schaffung und zum Erhalt von dauerhaften und qualifizierten Arbeitsplätzen,
        - zur Sicherung der Versorgung mit Einrichtungen der Daseinsvorsorge,
        - zur Bewahrung und zum Ausbau eines attraktiven Arbeits- und Lebensumfelds
        insbesondere für Kinder, Jugendliche, Auszubildendem Studenten sowie für Familien
        und ältere Menschen
 genutzt werden.
2.2 Gebietskategorien
2.2.5 Entwicklung und Ordnung des ländlichen Raums
(G) Der ländliche Raum soll so entwickelt werden, dass
        - er seine Funktion als eigenständiger Lebens- und Arbeitsraum nachhaltig sichern und
        weiter entwickeln kann,
        - seine Bewohner mit allen zentralörtlichen Einrichtungen in zumutbarer Erreichbarkeit
        versorgt sind,
        - er seine eigenständige Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur bewahren kann und
        - er seine landschaftliche Vielfalt sichern kann.
3. Siedlungsstruktur
3.1 Flächensparen
(G) Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter
besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet
werden.
(G) Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der
ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden.
3.2 Innenentwicklung vor Außenentwicklung
(Z) In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potentiale der Innenentwicklung möglichst
vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potentiale der Innenentwicklung nicht
zur Verfügung stehen.

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3.3 Vermeidung von Zersiedelung
(G) Eine Zersiedlung der Landschaft und eine ungegliederte, insbesondere bandartige
Siedlungsstruktur sollen vermieden werden.
5. Wirtschaft
5.1 Wirtschaftsstruktur
(Z) Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten
auszuweisen.
8. Soziale und kulturelle Infrastruktur
8.1 Soziales
(Z) Soziale Einrichtungen und Dienste der Daseinsvorsorge sind in allen Teilräumen
flächendeckend und bedarfsgerecht vorzuhalten.
(Z) Entsprechend der demographischen Entwicklung und zur Umsetzung des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
ist auf altersgerechte und inklusive Einrichtungen und Dienste in ausreichender Zahl und
Qualität zu achten.
8.3 Bildung
(Z) Kinderbetreuungsangebote, Allgemeinbildende Schulen, Berufliche Schulen,
Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie Sing- und Musikschulen sind in allen
Teilräumen flächendeckend und bedarfsgerecht vorzuhalten.

1.2.3 Ziele und Grundsätze der Regionalplanung (Regionalplan Region München (14)
             2019)

AI Herausforderungen der regionalen Entwicklungen, Klimawandel und Lebensgrundlagen
G 4.1 Die Region soll integriert und ressourcensparend weiterentwickelt werden.
B II Siedlung und Freiraum, Leitbild
G 1.2 Die Siedlungsentwicklung soll flächensparend erfolgen.
G1.6 Kompakte, funktional- und sozial ausgewogene Strukturen sollen geschaffen werden.
B II Siedlung und Freiraum, Siedlungsentwicklung und Freiraum
Z 4.3 Landschaftsprägende Strukturen, insbesondere Rodungsinseln, Hangkanten,
Steilhänge, Waldränder, Feucht- und Überschwemmungsgebiete sind zu erhalten.

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1.2.4 Flächennutzungsplan Gemeinde Hilgertshausen-Tandern

Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan von 1993

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern wird das Planungsgebiet als
Grünfläche zur Erweiterung des Sportareals dargestellt. Aktuell wird diese als Ackerfläche
genutzt.
Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird der Flächennutzungsplan geändert. In der
17. Änderung stellt die Gemeinde eine Gemeinbedarfsfläche dar.

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Darstellung der 17. FNP-Änderung (2021)

1.2.5 Arten- und Biotopschutzprogramm Landkreis Dachau (ABSP)
In näherer Umgebung zum Änderungsbereich sind keine ABSP-Objekte bekannt.
Im Ilmtal, ca. 300 m entfernt, befindet sich ein lokal bedeutsames Stillgewässer mit der ABSP-
Nr. 7534 A821 „Vor der Flurbereinigung angelegter Weiher in der Ilmaue östlich
Hilgertshausen“. Es ist jedoch ausreichend weit vom Planungsgebiet entfernt. Hier sind keine
Auswirkungen zu erwarten.
Das ABSP sieht für die Entwicklung naturschutzfachlich bedeutsamer Gewässer folgende
Ziele vor:
 • Erhaltung und Förderung von Kleingewässern mit bedeutsamen Amphibienvorkommen
 • Gewährleistung geeigneter Lebensraumbedingungen in den Habitaten wertgebender
     Arten
 • Verhindern von Nährstoffeinträgen, ggf. Ausweisen von Pufferstreifen
 • Verhindern von Verfüllungen, Verzicht auf Fischbesatz
 • Neuanlage von Laich-/Kleingewässern im Umfeld intensiv genutzter Teiche
 • Berücksichtigungen der Lebensraumansprüche bei der Abbauplanung: Erhalt/Förderung
     ephemerer Tümpel, Verzicht auf Fischbesatz

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Nördlich des Änderungsbereichs fließt in etwa 200 m Entfernung die Ilm. Sie wird vom ABSP
Dachau als überregionaler Entwicklungsschwerpunkt, als Schwerpunkt des Naturschutzes
bzw. Verbundachse bewertet. Folgende Ziele sieht das ABSP für die Entwicklung der Ilm und
ihrer angrenzenden Flächen vor:
    ▪ Renaturierung der Quellbäche
    ▪ Wiederherstellung einer strukturreichen Vielfalt am und im Gewässer und Zulassen der
        natürlichen Dynamik (Uferanrisse, Anlandungen etc.)
    ▪ Wiederherstellung eines natürlichen Gewässerverlaufs, z.B. durch punktuelle
        Aufweitungen
    ▪ Gewährleistung der Durchgängigkeit im Gewässerverlauf
    ▪ Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität und strukturellen Aufwertung:
        Ausweisen von etwa 10 m breiten Uferstreifen, Etablierung gewässerbegleitender
        Gehölze (evtl. punktuelle Initialpflanzung) sowie gewässertypischer Ufervegetation
    ▪ Extensivierung der Nutzung im Einzugsgebiet des Flusses sowie in der Flussaue

2        METHODIK DER UMWELTPRÜFUNG

Im vorliegenden Umweltbericht erfolgt eine Analyse der umweltrelevanten Schutzgüter, die
durch die Aufstellung des Bebauungsplanes betroffen sein können.
Als Grundlage für die Bestandsaufnahme dienen im Wesentlichen die örtliche
Bestandsaufnahme und Aussagen übergeordneter (Fach)planungen (LEP, Regionalplan;
FNP, ABSP).

3        BESTANDSAUFNAHME - BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER
         UMWELT

3.1      Bestandsaufnahme
Räumliche Lage
Die für den Neubau des Kinderhauses von der Gemeinde vorgesehene Fläche liegt am
südöstlichen Ortsrand von Hilgertshausen, sie wird ebenso wie die angrenzende Grundschule
über die Eichenstraße erschlossen. Nach Westen bis Norden schließen Siedlungsflächen,
nach Osten der Sportplatzkomplex des TSV Hilgertshausen und nach Süden die freie
Landschaft mit Ackerflächen an. Das Planungsgebiet ist bis auf den Süden an den Grenzen
mit Gehölzstreifen eingefasst.
Naturraum
Das Planungsgebiet liegt in der naturräumlichen Untereinheit des Donau-Isar-Hügellandes.
(062-A).

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Luftbildausschnitt Hilgertshausen (maßstabslos, © Bay. Vermessungsverwaltung 2020)

Potentiell natürliche Vegetation
Nach der Karte der Potentiellen Natürlichen Vegetation Deutschland, M 1:500.000 (BfN 2011)
ist die potenziell natürliche Vegetation im Planungsraum ein Zittergrasseggen-Hainsimsen-
Buchenwald im Komplex mit Zittergrasseggen-Waldmeister-Buchenwald, örtlich
Zittergrasseggen-Stieleichen-Hainbuchenwald.
Hauptgehölzarten
Baumschicht: Rot-Buche (Fagus sylvatica), Weiß-Tanne (Abies alba), Berg-Ahorn (Acer
pseudoplatanus), Gemeine Esche (Fraxinus excelsior), Hainbuche (Carpinus betulus), Trauben-Eiche
(Quercus petraea)
Strauchschicht: Gemeiner Faulbaum (Frangula alnus), Trauben-Holunder (Sambucus racemosa)

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3.2       Bestandsbeschreibung und -bewertung
Boden und Wasser
Die Fläche ist noch unversiegelt und wird landwirtschaftlich genutzt.
Den Boden des Planungsgebietes bilden fast ausschließlich Braunerden aus Lehmsand,
Sandlehm und Löss. Dabei handelt es sich um Böden mit mittlerer bis hoher Durchlässigkeit
und entsprechend (sehr) geringem Filter- und Puffervermögen.
Die grundwasserbeeinflussten Böden rund um die Ilm werden als wassersensible Bereiche
eingestuft. Im Geltungsbereich liegen keine Oberflächengewässer vor.

Ausschnitt Übersichtsbodenkarte (Umweltatlas Bayern)

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Wassersensible Bereiche, nach Umweltatlas Bayern

Arten und Biotope

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aktuell noch unbebaut, er wird
landwirtschaftlich genutzt. Nördlich und westlich grenzen die großflächig versiegelten Gebiete
der Hilgertshausener Wohnbebauung, der Grundschule und des Sportvereins an. Auf diesen
Flächen sind die Möglichkeiten für das Schutzgut deutlich eingeschränkt. Positiv bewertet
werden können die Gehölzstrukturen, die die genannte Bebauung von der freien Landschaft
trennen sowie der Gehölzsaum entlang des Erschließungsweges.

Allerdings sind auch hier im direkten Siedlungsumfeld keine geschützten Arten (z.B. Arten der
FFH-Richtlinie oder des BNatSchG) zu erwarten bzw. bekannt. Lediglich an vielfältige
Lebensräume angepasste Arten – Ubiquisten – sind hier zu finden.

Klima und Luft

Da die Gebiete rings um das Planungsgebiet größtenteils bebaut sind, liegen hier keine
Kaltluftschneisen vor. Die Funktion für Klima und Luft ist insgesamt als untergeordnet zu
betrachten. Eine konkrete kleinklimatische Funktion für den Siedlungskörper von
Hilgertshausen ist im Großen und Ganzen auch aufgrund der Kleinflächigkeit und der Lage
des Areals im Übergang zur offenen Landschaft auszuschließen.

Orts- und Landschaftsbild
Der Planungsbereich ist durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Im Norden und Osten wird
die Fläche durch Gehölze und Sträucher eingerahmt. Im Westen schließt die vorhandene
Wohnbebauung von Hilgertshausen an. Nördlich des Vorhabengebiets ist mit der Grundschule
Hilgertshausen schon eine Bildungseinrichtung zu finden. Östlich grenzen zuerst ein
Erschließungsweg, dann vom TSV Hilgertshausen beanspruchte Sportplatzflächen an.
Der Änderungsbereich liegt wie die umliegenden Flächen in topografisch bewegtem Gelände.
Das Gebiet fällt terrassenartig in Richtung Osten bzw. Nordosten zum Ilmtal hin immer stärker

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ab. Die zu beplanenden Flurstücke selbst fallen in dieselbe Richtung ebenfalls ab. Der
Höhenunterschied beträgt hier etwa acht Meter.
Der Talbereich der Ilm in etwa 150 bis 200 m Entfernung ist als landschaftliches
Vorbehaltsgebiet „Oberes Ilmtal“ definiert.
Die Bedeutung der vorhandenen Strukturen für das Orts- und Landschaftsbild kann als mittel
bezeichnet werden.

Kultur- und Sachgüter
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind keine Bodendenkmäler oder sonstige Kultur-
und Sachgüter bekannt.
Nur außerhalb des Geltungsbereichs sind in einiger Entfernung die Bodendenkmäler Nr. D-1-
7534-0141 „Untertägige frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der Brünnlkapelle bei
Gumpersdorf“ und Nr. D-1-7534-0139 „Abgegangenes Hofmarkschloss des Mittelalters und
der frühen Neuzeit mit Wirtschaftshof und barocken Gartenanlagen („Schloss Hilgertshausen“)
sowie das Denkmal Nr. D-1-74-147-7 „Bründlkapelle, einschiffig mit halbrundem Schluss, 1754
errichtet, mit Ausstattung, jenseits der Ilm“ kartiert.

Mensch
Der Änderungsbereich wird gegenständlich als Ackerland genutzt und grenzt an
Siedlungsflächen und Flächen für soziale Nutzungen in Form von Grundschule und
Sportverein an. Direkt dahinter beginnt nach einem eingegrünten Ortsrand die freie
Landschaft. Diese kann in diesem Bereich durchaus zur Erholung genutzt werden. Das Gebiet
ist für das Schutzgut von mittlerer Bedeutung.

4        KONFLIKTMINIMIERUNG

Die Versiegelung der bestehenden Ackerflächen wird mit einer knapp 622 m² großen Fläche
zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern im Anschluss an die Gemeinbedarfsfläche
minimiert. Eingriffe ins Landschaftsbild werden mit der Schaffung einer neuen
Ortsrandeingrünung verringert.

5        EINGRIFFSBEWERTUNG

Nur Bereiche, auf denen ein Eingriff erfolgt, sind für die Ausgleichsbilanzierung maßgeblich.
Im vorliegenden Fall ist dies der gesamte Geltungsbereich abzüglich der Fläche zum
Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern.
Die Flächeninanspruchnahme betrifft jedoch nur alle bisher noch nicht planungsrechtlich
betrachteten Flächen. Die Teilbereiche, die vom Bebauungsplan Nr. 15 „Schulgelände
Hilgertshausen“überplant wurden, gelten als Bestand und wurden bereits bilanziert und
ausgeglichen.
Demnach wird nur der südliche Teil der geplanten Gemeinbedarfsfläche auf dem Flurstück 83
betrachtet. Die Größe des Eingriffs beträgt 2.691 m².
Die Bewertung erfolgt nach dem Leitfaden des Bayerischen Staatsministeriums für
Landesentwicklung und Umweltfragen „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“
(BAYSTMLU 2003). Der Leitfaden unterscheidet zwischen Flächen mit geringer, mittlerer und
hoher Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild:

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Ackerfläche

Schutzgut                          Auswirkung
Arten und Biotope                  gering (II): stark anthropogen geprägt, intensive Ackernutzung im
                                   Siedlungsumfeld
Boden                              mittel (I): anthropogen überprägter Boden, Ackerfläche
Wasser                             gering (I): grundwasserferne Böden, keine Oberflächengewässer
Klima und Luft                     gering (II): eingeschränkte luftverbessernde und ausgleichende
                                   Wirkung
Orts- und Landschaftsbild          gering (I): strukturarmes Siedlungsumfeld, keine das
                                   Landschaftsbild prägenden Elemente
Gesamtbewertung                    geringe Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild,
                                   Kategorie I

6        BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN

6.1      Prognose bei Nichtdurchführung des Vorhabens
Die Fläche würde entweder weiterhin landwirtschaftlich bewirtschaftet, wie im aktuellen
Flächennutzungsplan dargestellt als Grünfläche bzw. für eine Erweiterung des Sportgeländes
genutzt oder zu einem späteren Zeitpunkt für eventuelle Erweiterungen der Schule in
Anspruch genommen.

6.2      Prognose bei Durchführung der Planung

6.2.1    Bauphase

Boden
Der für den Bau abzutragende Oberboden wird seitlich gelagert und weitgehend vor Ort u.a.
für die Neugestaltung der Freiflächen wieder verwendet. Zur eventuellen Höhenangleichung
erfolgt der Auftrag notwendiger Tragschichten auf den mineralischen Schotter einschließlich
der abschließenden Pflaster- oder Asphaltdecke.
Wasser
Die Entfernung des Oberbodens sowie ggf. nachfolgender Schichten verringern die
Schutzauflage für das Grundwasser und reduzieren die damit verbundenen Filterfunktionen.
Niederschlag während der Bauphase durchläuft vor dem Grundwassereintritt eine verminderte
Filterschicht.
Klima und Luft
Während der Bauphase ist begrenzt von zeitlich erhöhten Schadstoffbelastungen durch
eingesetzte Maschinen auszugehen.
Tiere und Pflanzen
Durch die aktuellen Nutzungen und die Kleinflächigkeit ist von keinen allzu großen
Auswirkungen auf Arten und Biotope während der Bauphase auszugehen. Die vorhandenen
hochwertigen Gehölzstreifen werden soweit möglich nicht beeinträchtigt.
Erforderliche Gehölzrodungen erfolgen nach den gesetzlichen Zeiträumen zwischen Ende
Oktober und Ende Februar.

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        Bebauungsplan Nr. 21 Gemeinbedarfsfläche „Kinderhaus“
        Umweltbericht in der Fassung vom 17.05.2021

Orts- und Landschaftsbild
Die Baumaßnahmen verunstalten zeitlich begrenzt das örtliche Erscheinungsbild. Nach der
Baumaßnahme des Gebäudes werden auf den Freianlagen des Kindergartens und südlich
davon auf der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern Gehölze gepflanzt. Das
Orts- und Landschaftsbild würde dadurch – wenn auch erst mittelfristig – optisch wieder
aufgewertet.
Mensch
Infolge der Baumaßnahmen können erhöhte Lärmemissionen durch Baumaschinen sowie
durch den Lkw-An- und Abtransport in die umgebenden Nutzungsformen einwirken.
Abfall
Baustellenabfälle werden ordnungsgemäß dem dafür vorgesehenen Entsorgungsweg
zugeführt.

6.2.2    Betriebsphase

Boden
Der Neubau des Kinderhauses samt angeschlossener Nutzflächen bedingt eine Überbauung
von mindestens ca. 1.573 m². Die Böden werden dauerhaft überbaut und versiegelt. Die
natürlichen Bodenfunktionen insbesondere die Speicherung von CO2, fallen auf diesen
Flächen dauerhaft aus.
Wasser
Anfallender Niederschlag kann über die Grünflächen sowie die Flächen zum Anpflanzen von
Bäumen und Sträuchern über die natürliche Bodenzone ins Grundwasser sickern bzw. wird
über die künftigen Pflanzungen wieder verdunstet.
Klima und Luft
Mit den zusätzlich versiegelten Flächen tritt gegenüber den unverbauten Bereichen eine
weitere Erwärmung auf. Anschließende Gehölz- und Freiflächen wirken dem entgegen.
Aufgrund der Kleinflächigkeit und Lage im Übergang zur offenen Landschaft ist dies jedoch
von untergeordneter Bedeutung.
Tiere und Pflanzen
Im Bauraum des Kinderhauses stehen keine Lebensräume für Pflanzen und Tiere mehr zur
Verfügung. Die künftigen Pflanzungen auf den festgesetzten Gehölzflächen sowie die zu
erhaltenden vorhandenen Gehölzstreifen wirken sich jedoch positiv auf das Schutzgut aus.
Orts- und Landschaftsbild
Nach der Baumaßnahme des Gebäudes werden auf den Freianlagen und den
naturschutzfachlichen Flächen Bäume und Sträucher gepflanzt. Dadurch erfolgt – wenn auch
erst mittelfristig - eine optische Aufwertung des Orts- und Landschaftsbildes.
Mensch
Höhere störende Lärmimmissionen von Seiten des Kinderhauses können ausgeschlossen
werden. Allenfalls Kindergeschrei bei Benutzung der angegliederten Freianlagen und
Spielgeräte kann selbstverständlich auftreten.
Kultur- und Sachgüter
Im Umfeld des Planungsgebiets sind keine Kultur- und Sachgüter bekannt.

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7         PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN

Das Kinderhaus könnte auch am im Flächennutzungsplan vorgesehenen Standort
Gemeinbedarfsfläche „Kindergarten“ entstehen. Dieser Bereich wird jedoch derzeit als
Kinderspielplatz genutzt. Für den erforderlichen Flächenbedarf des Kindergartenkomplexes
aus Kindergarten, -krippe und Hort reicht die Fläche zudem nicht aus. Somit wird diese
Möglichkeit verworfen.

8         BESCHREIBUNG DER METHODIK UND HINWEISE AUF
          SCHWIERIGKEITEN UND KENNTNISLÜCKEN

Grundlage für die Erarbeitung des vorliegenden Umweltberichts waren folgende Unterlagen:
  − Umweltziele der Bundesrepublik Deutschland, Bundesministerium für Umwelt,
     Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 2017, http://www.bmub.bund.de/
     − LEP Bayern 2020
     − Regionalplan der Region München (2019)
     − ABSP des Landkreis Dachau

9         MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN
          (MONITORING)

Keine

10        ERFASSEN DES EINGRIFFS

                                       EINGRIFFSSCHWERE                            AUSGLEICHSBEDARF
BEDEUTUNG FÜR                          Typ B
NATURHAUSHALT UND                      Niedriger bis mittlerer Versiegelungs- u.
LANDSCHAFTSBILD                        Nutzungsgrad (GRZ
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        Bebauungsplan Nr. 21 Gemeinbedarfsfläche „Kinderhaus“
        Umweltbericht in der Fassung vom 17.05.2021

Hinzu kommt die wirksame Minimierungsmaßnahme der 622 m² großen Fläche zum
Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern. Aus diesen Gründen wird zur Ermittlung des
Ausgleichsbedarfs ein Faktor von 0,3 verwendet. Daraus errechnet sich ein Ausgleichsbedarf
von 807 m².

Unmaßstäbliche Darstellung des Eingriffs (maßstabslos, © Bay. Vermessungsverwaltung 2020)

11       AUSGLEICHSFLÄCHEN

11.1     Lage und derzeitige Nutzung der Ausgleichsflächen
Zur Deckung des Ausgleichsbedarfs wird dem Bebauungsplan eine nordöstlich von
Hilgertshausen gelegene Teilfläche der gemeindlichen (Ökokonto)-Fläche 423 TF Gmkg.
Hilgertshausen zugeordnet.

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Darstellung der Ausgleichsfläche aktuell (Foto K.Knabl, 26.05.2021)

Im Umfeld liegen mit den Ausgleichsflächen der Bebauungspläne Nr. 16 „Gewerbegebiet
Hilgertshausen Nord“, Nr. 18 „Kreuzfeld“ und Nr. 19 „Westlich der Münchner Straße“ schon
weitere naturschutzfachliche Flächen aus anderen Baumaßnahmen der Gemeinde.

11.2     Ziele, Maßnahmen und Pflege
Ziel ist die Entwicklung von Gebüsch, Hecken, Feldgehölzen, Flächen für extensive
Grünlandnutzung und Magerrasen.
Hierzu ist die Fläche mit autochthonem Saatgut einer Magerwiesenmischung (z.B.
Halbtrockenrasen sandiger Ausprägung von Saaten Zeller mit einem Kräuteranteil von 40%
der Unterbayerischen Hügel- und Plattenregion) anzusäen.
Es sind standortgerechte Gehölze zu verwenden.
Die Bestände sind einmal jährlich im zeitigen Frühjahr zu mähen. Das Schnittgut ist von der
Fläche zu entfernen.
Die Fläche darf nicht eingezäunt werden.
Dünge- oder Pflanzenschutzmaßnahmen sind auf der Fläche unzulässig.

12       ZUSAMMENFASSUNG

Mit dem Bebauungsplan Nr. 21 „Gemeinbedarfsfläche Kinderhaus“ ermöglicht die Gemeinde
Hilgertshausen-Tandern den Neubau eines Kinderhauses mit Räumlichkeiten für
Kindergarten, -krippe und Hort.

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        Umweltbericht in der Fassung vom 17.05.2021

Die etwa 0,5 ha große Gemeinbedarfsfläche wird aktuell noch als Acker landwirtschaftlich
genutzt. Weitere 622 m² des knapp 0,9 ha großen Geltungsbereiches werden als Fläche zur
Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern festgesetzt. Hinzu kommen außerdem noch
Flächen zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern mit insgesamt 904 m².
Nordöstlich von Hilgertshausen befindet sich auf dem            Teilstück   gemeindlicher
Ökokontoflächen die Ausgleichsfläche. Sie umfasst 807 m².
Die bestehenden Bodenfunktionen einschließlich der Versickerung von Niederschlagswasser
gehen auf mindestens 2.691 m² der Baufläche verloren. Anfallendes Niederschlagswasser
kann über die angrenzenden Pflanzflächen dem Grundwasser zugeleitet werden bzw. dort
verdunsten.
Weder innerhalb der bestehenden Siedlungsfläche noch auf der nun festgesetzten
Gemeinbedarfsfläche liegen bedeutsame Flächen für den Arten- und Biotopschutz vor.
Zusammen mit der Fläche zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern, der Ausgleichsfläche
und den zu pflanzenden Gehölzen innerhalb der Freiflächen des Kindergartens wird das
Lebensraumpotential in diesem Bereich mittelfristig ergänzt und aufgewertet.
Zusammenfassend ergeben sich infolge der künftigen Nutzung also keine erheblichen
nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter bzw. auf Wechselwirkungen zwischen ihnen.

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        Bebauungsplan Nr. 21 Gemeinbedarfsfläche „Kinderhaus“
        Umweltbericht in der Fassung vom 17.05.2021

13       LITERATUR / QUELLENANGABEN

BAYStMLU 2003: Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft, Eingriffsregelung in der
Bauleitplanung, Ein Leitfaden, München
BAYSTWI (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie)
2020: Landesentwicklungsprogramm, München.
BAYLFU (Bayerisches Landesamt für Umwelt 2020: Umweltatlas Bayern
REGIONALER PLANUNGSVERBAND REGION MÜNCHEN 2019: Regionalplan der Region
München.
GEMEINDE HILGERTSHAUSEN-TANDERN 2005: Rechtskräftiger Flächennutzungsplan

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