Verbandsgemeinde Birkenfeld - Änderung des Flächennutzungsplans "Änderungspaket BIRK-7"

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Verbandsgemeinde Birkenfeld - Änderung des Flächennutzungsplans "Änderungspaket BIRK-7"
Verbandsgemeinde Birkenfeld

       1. Änderung des Flächennutzungsplans
                              „Änderungspaket BIRK-7“

                    Begründung gem. § 5 Abs. 5 BauGB
Fassung für die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
 sowie zur Einholung der landesplanerischen Stellungnahme nach § 20 LPlG

                                                       Stand I 02.08.2021
                                                               Vorentwurf
Verbandsgemeinde Birkenfeld - Änderung des Flächennutzungsplans "Änderungspaket BIRK-7"
Verbandsgemeinde Birkenfeld             1. Änderung des Flächennutzungsplans „Änderungspaket BIRK-7“
Stand I 02.08.2021                                                      Begründung mit Umweltbericht

      Erstellt durch
                                 BBP Stadtplanung Landschaftsplanung PartGmbB
                                 Bruchstraße 5
                                 67655 Kaiserslautern
                                 Telefon: 0631 / 36158-0
                                 E-Mail:   buero@bbp-kl.de
                                 Web:      www.bbp-kl.de

      Kaiserslautern, im August 2021

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Verbandsgemeinde Birkenfeld                              1. Änderung des Flächennutzungsplans „Änderungspaket BIRK-7“
Stand I 02.08.2021                                                                       Begründung mit Umweltbericht

INHALTSVERZEICHNIS

TEIL A – ZIELE, ZWECKE UND WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG GEM. § 2A NR. 1
         BAUGB ....................................................................................................................... 1
1.        Erfordernis und Zielsetzung der Teilfortschreibung ............................................... 1
2.        Planungsgrundlagen .................................................................................................. 1
2.1.      Lage und Größe des Änderungsbereichs ..................................................................... 1
2.2.      Bestandssituation ......................................................................................................... 2
2.3.      Zu Grunde liegende Unterlagen ................................................................................... 2
3.        Darstellung der städtebaulichen Planungsziele ...................................................... 3
4.        Einfügung in übergeordnete und fachspezifische Planungen ............................... 3
4.1.      Raumordnung ............................................................................................................... 3
4.2.      Natur- und artenschutzrechtliche Rahmenbedingungen .............................................. 4
4.3.      Sach- und Kulturgüter sowie archäologische Fundstellen und
          Bodendenkmäler........................................................................................................... 4
4.4.      Altablagerungen / Altlasten ........................................................................................... 5
4.5.      Kampfmittel ................................................................................................................... 5
4.6.      Sonstiges ...................................................................................................................... 5
5.        Erforderlichkeit und Begründung der Planinhalte .................................................. 6
5.1.      Darstellung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans ............................................... 6
5.2.      Bebauungsplan ............................................................................................................. 6
5.3.      Begründung der Änderung ........................................................................................... 7
6.        Wesentliche Auswirkungen der Planung ................................................................. 8
6.1.      Berücksichtigung von Zielen der Landesplanung und Raumordnung .......................... 9
6.2.      Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
          und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung (gem. § 1 Abs. 6
          Nr. 1 BauGB) .............................................................................................................. 10
6.3.      Belange des sozialen und sonstigen Infrastrukturbedarfs (gem. § 1 Abs. 6
          Nr. 3 BauGB) .............................................................................................................. 10
6.4.      Belange des Denkmalschutzes (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB) ................................ 10
6.5.      Belange des Umweltschutzes (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) ................................... 11
6.6.      Belange der Wirtschaft (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB) ............................................. 11
6.7.      Belange der Ver- und Entsorgung (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB) ............................ 11
6.8.      Belange des Verkehrs ................................................................................................ 11

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Verbandsgemeinde Birkenfeld             1. Änderung des Flächennutzungsplans „Änderungspaket BIRK-7“
Stand I 02.08.2021                                                      Begründung mit Umweltbericht

TEIL A – ZIELE, ZWECKE UND WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG GEM. § 2A NR. 1
      BAUGB

1.    Erfordernis und Zielsetzung der Teilfortschreibung
      Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB ist es Aufgabe der Gemeinden, Bauleitpläne aufzustellen,
      sobald und soweit es für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung erforderlich ist.
      Der Truppenabzug aus der Heinrich-Hertz-Kaserne stellte ein einschneidendes Ereignis
      für die Stadt Birkenfeld dar. Die strukturpolitischen Auswirkungen waren/sind nicht uner-
      heblich. Aufträge für örtliche Betriebe, Kaufkraft sowie Arbeitsplätze für Zivilbeschäftigte
      brachen weg.
      Nach mehreren Jahren der Ungewissheit und des Stillstandes bietet der Truppenabzug
      nun die Chance die Konversionsfläche im Interesse einer geordneten städtebaulichen
      Entwicklung neu zu gestalten und den strukturellen Ausgleich verlorener Wirtschaftskraft
      einer wirtschaftlich relevanten zivilen Folgenutzung zuzuführen. Die Konversion bietet
      damit eine beachtliche Entwicklungschance zugunsten eines neuen funktionalen Quar-
      tiers eingebettet in den Schönenwald.
      Übergeordnete Zielsetzung der Konversion ist es demnach, die nördlich der Stadt Bir-
      kenfeld gelegene Kaserne für die Bevölkerung erstmalig zu öffnen und in den städtebau-
      lichen sowie immobilienwirtschaftlichen Verwertungszyklus zu überführen. Insbesondere
      die nutzungsfunktionale Trennung soll aufgebrochen und zu Gunsten eines multifunkti-
      onalen integrierten Quartiers aufgelöst werden.
      Die Nachnutzungskonzeption des Heinrich-Hertz-Campus setzt auf eine am Markt ori-
      entierte Inwertsetzung der Flächen und spiegelt die konkrete Nachfrage von örtlichen
      und regionalen Ansiedlungsinteressenten wider.
      Der Stadtrat Birkenfeld hat sich mit dieser Angelegenheit in seiner Sitzung am
      29.08.2017 beschäftigt. Er sah die Erforderlichkeit i. S. d. § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB zur
      Aufstellung eines Bebauungsplans gegeben, um eine städtebaulich geordnete Entwick-
      lung zu gewährleisten.
      Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Birkenfeld stellt für den
      Änderungsbereich „Sonderbaufläche Militär“ dar. Das umschriebene Vorhaben ent-
      spricht somit nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Für die Verwirklichung
      der Planungsüberlegungen der Stadt Birkenfeld ist daher eine Änderung der Darstellun-
      gen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans für diesen Bereich erforderlich. Die Än-
      derung wird als 1. Änderung des Flächennutzungsplans „Änderungspaket BIRK-7“ im
      Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
      Der Rat der Verbandsgemeinde Birkenfeld hat den Aufstellungsbeschluss für die 1. Än-
      derung des Flächennutzungsplans „Änderungspaket BIRK-7“ des Flächennutzungs-
      plans in seiner Sitzung am 13.07.2021 gefasst.
      Die BBP Stadtplanung Landschaftsplanung PartGmbB, Kaiserslautern wurde mit der Er-
      stellung der Unterlagen zur Durchführung des Verfahrens beauftragt.

2.    Planungsgrundlagen

2.1. Lage und Größe des Änderungsbereichs
      Das Plangebiet mit einer Gesamtgröße von rund 26 ha befindet sich nördlich des Stadt-
      randes von Birkenfeld und ist ca. 1,5 km vom Stadtzentrum entfernt. Die nächste

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Verbandsgemeinde Birkenfeld                1. Änderung des Flächennutzungsplans „Änderungspaket BIRK-7“
Stand I 02.08.2021                                                         Begründung mit Umweltbericht

      Autobahnanbindung A 62 ist über die B 41 ebenfalls in ca. 7 km Entfernung erreichbar.
      Südwestlich des Plangebiets befindet sich der Tierpark Birkenfeld.

      Lage des Plangebiets im Siedlungsgefüge (rot markiert), Quelle: Landschaftsinformationssystem LANIS
      Rheinland-Pfalz, 04/2021.

2.2. Bestandssituation
      Im südlichen Bereich der Kaserne befindet sich der „technische Bereich“ mit Lager- und
      KFZ-Hallen, dem Sportplatz und Sporthalle und einem Parkplatz. Links der Hauptachse
      und im mittleren/ nördlichen Bereich sind die Verwaltungs-/ Funktions- und Unterkunfts-
      gebäude angeordnet. Die Gebäude wurden überwiegend in den 1960er Jahren erbaut
      und inzwischen teilweise saniert. Zum Teil sind drei Vollgeschosse, ein Untergeschoss
      und Personenbunker vorhanden.
      Zum Kasernenareal gehören weiterhin zwei außerhalb des Kasernengeländes befindli-
      che Wohngebäude (Feldwebelwohnhäuser) mit insgesamt acht Wohneinheiten.
      Eine Kläranlage sowie ein Anschluss an das Kanalnetz bestehen. Aufgrund der vorma-
      ligen Stationierung einer Fernmeldeeinheit und Nutzung eines Programmier-zentrums
      existiert eine überdurchschnittlich gute digitale Anbindung des Plangebiets.

2.3. Zu Grunde liegende Unterlagen
      ▪   Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Birkenfeld in der aktuell rechtsgültigen
          Fassung
      ▪   Bebauungsplan „Heinrich-Hertz-Campus Birkenfeld“, Begründung im Vorentwurf,
          Stand 05/2021, BBP Kaiserslautern
      ▪   Exposé Konversionsfläche mit Zukunft – Ehem. Heinrich-Hertz-Kaserne, Bundesan-
          stalt für Immobilienaufgaben, Stand 07/2017.
      ▪   Bericht zur Rekonstruktion von Bodenkämpfen im März 1945 im Bereich der Hein-
          rich-Hertz-Kaserne, Birkenfeld, und der sich daraus abzuleitenden Kampfmittelbe-
          lastungssituation auf Basis einer Recherche im National Archive (NARA), Washing-
          ton D.C., Mathias Muckel Diplom-Geologe Unabhängiger Sachverständiger, Stand
          03/2011.
      ▪   Artenschutzrechtliche Prüfung im Bereich der Konversionsfläche „Heinrich-Hertz-Ka-
          serne“ in Birkenfeld, Planungsbüro Neuland-Saar, Stand 01/2019.

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Verbandsgemeinde Birkenfeld - Änderung des Flächennutzungsplans "Änderungspaket BIRK-7"
Verbandsgemeinde Birkenfeld                    1. Änderung des Flächennutzungsplans „Änderungspaket BIRK-7“
Stand I 02.08.2021                                                             Begründung mit Umweltbericht

      ▪     Abfrage LANIS RLP1

3.    Darstellung der städtebaulichen Planungsziele
      Der Bebauungsplan „Heinrich-Hertz-Campus“ soll eine geordnete und nachhaltige städ-
      tebauliche Entwicklung gewährleisten. Das Planungsgebiet soll dabei einer Entwicklung
      zugeführt werden, die den künftigen Nutzern und deren Nutzungsbedürfnissen gerecht
      wird (vgl. § 1 Abs. 5 BauGB).
      Konflikte mit der benachbarten Bebauung bzw. Nutzung, eine Beeinträchtigung von
      Landschaftspotentialen und negative Auswirkungen auf die gesamtörtliche und städte-
      bauliche Entwicklung sollen verhindert bzw. minimiert werden.
      Bei der Durchführung des Bebauungsplanes sind daher insbesondere folgende städte-
      bauliche Planungsziele zu berücksichtigen:
      ▪      Berücksichtigung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeits-
             verhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung (vgl. § 1 Abs. 6
             Nr. 1 BauGB),
      ▪      Befriedigung der Nachfrage nach Wohnbauflächen durch Bereitstellung von quali-
             tativ hochwertigem Bauland bei guten Wohnbedingungen (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 2
             BauGB),
      ▪      die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürf-
             nisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, unterschiedliche
             Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie die Belange des Bildungswesens und
             von Sport, Freizeit und Erholung (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB)
      ▪      Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und der Umbau vorhandener
             Ortsteile (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB)
      ▪      Vorgaben zur Gestaltung baulicher Anlagen zum Erreichen gestalterischer Grund-
             prinzipien bei geringstmöglicher Einschränkung der individuellen Gestaltungsvor-
             stellungen (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB),
      ▪      Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sollen durch gezielte Maßnahmen
             vermieden bzw. bei unvermeidbaren Eingriffen auf das notwendige Minimum redu-
             ziert werden (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB),
      ▪      Belange der Wirtschaft sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen (Vgl. § 1 Abs. 6 Nr.
             8 BauGB)
      ▪      funktionsgerechte und wirtschaftliche Erschließung (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB)
             sowie
      ▪      die baurechtliche Sicherung der gemeindlichen Vorstellungen zur zukünftigen Ent-
             wicklung des Gebietes (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB).

4.    Einfügung in übergeordnete und fachspezifische Planungen

4.1. Raumordnung
      Die Planung sieht in Teilen des Plangebiets eine Ausweisung von urbanen Gebieten vor.
      In Rahmen von Vorbesprechungen wurde aufgrund dessen von der Unteren und der
      Oberen Planungsbehörde eine Betroffenheit des Ziels 34 des LEP IVvermutet.
      In Abstimmung mit der Stadt Birkenfeld sowie der Entwicklungsgesellschaft Hertz Cam-
      pus Birkenfeld mbH (der die Stadt als Hauptanteilträger vorsteht) hat man sich dazu

      1   LANIS RLP unter https://geodaten.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/, abgerufen 06/2021.

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Verbandsgemeinde Birkenfeld - Änderung des Flächennutzungsplans "Änderungspaket BIRK-7"
Verbandsgemeinde Birkenfeld                1. Änderung des Flächennutzungsplans „Änderungspaket BIRK-7“
Stand I 02.08.2021                                                         Begründung mit Umweltbericht

      ausgesprochen keine Beschränkung der Wohnnutzung in den urbanen Gebieten vorzu-
      nehmen und vorsorglich parallel zur erforderlichen Flächennutzungsplanänderung ein
      Zielabweichungsverfahren zu beantragen.
      Vor diesem Hintergrund wird, sofern seitens der unteren Landesplanungsbehörde bei
      Erstellung der landesplanerischen Stellungnahme nach § 20 Landesplanungsgesetz ein
      Verstoß gegen das Ziel 34 des LEP IV tatsächlich festgestellt wird, parallel zum Bebau-
      ungsplanverfahren sowie dem hier in Redestehenden Änderungsverfahren des Flächen-
      nutzungsplans ein Antrag auf Zielabweichung bei der zuständigen Fachbehörde gestellt.

      Darstellung des Plangebiets (rot markiert) im Regionalen Raumordnungsplan „Rheinhessen-Nahe“

      Die hier in Rede stehende Flächennutzungsplanänderung bereitet die planungsrechtli-
      che Zulässigkeit von Wohnnutzung vor. Hierbei sind entsprechend Ziel 20 des Regiona-
      len Raumordnungsplan „Rheinhessen-Nahe“ die errechneten Schwellenwerte für eine
      Siedlungsentwicklung zu beachten. Im vorliegenden Fall erfolgt jedoch die Darstellung
      von gemischten Bauflächen im Flächennutzungsplan. Gemäß der dritten Anhörung der
      Zweiten Teilfortschreibung des ROP 2014 für die Sachgebiete Siedlungsentwicklung
      und ‐struktur sowie für das Sachgebiet Rohstoffsicherung in der Fassung der Teilfort-
      schreibung vom 20.06.2016 ist jedoch einen Berücksichtigung gemischter Bauflächen
      im Rahmen der Schwellenwertberechnung nicht erforderlich.

4.2. Natur- und artenschutzrechtliche Rahmenbedingungen
      An dieser Stelle wird vollumfänglich auf die Ausführungen des Umweltberichts (als Teil
      B der Begründung) sowie auf die Ausführungen des Fachbeitrags Naturschutz (BBP
      Vorentwurf 07/2021, als Anlage beigefügt) zum Bebauungsplan „Heinrich-Hertz-Campus
      Birkenfeld“ verwiesen.

4.3. Sach- und Kulturgüter sowie archäologische Fundstellen und Bodendenkmäler
      In den Änderungsbereichen der vorliegenden Teilfortschreibung befinden sich keine Kul-
      turdenkmäler oder kulturhistorisch interessante Baulichkeiten.
      Über archäologische Fundstellen oder Bodendenkmäler ist ebenfalls nichts bekannt.
      Im Bebauungsplan wird darüber hinaus auf die gesetzliche Verpflichtung zur Meldung
      an die Denkmalschutzbehörde hingewiesen, falls während der Bauphase Funde zu Tage
      treten.

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Verbandsgemeinde Birkenfeld             1. Änderung des Flächennutzungsplans „Änderungspaket BIRK-7“
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4.4. Altablagerungen / Altlasten
      Im Jahr 2018 wurde von dem Ingenieurbüro Peschla + Rochmes ein Untersuchungskon-
      zept zur orientierenden Untersuchung zur Vorbereitung auf die orientierenden Erkun-
      dungen erstellt. Hieraus geht hervor, dass eine Fläche im südlichen Bereich des Kaser-
      nengeländes aufgrund einer ehemaligen Tankstelle im Bodenschutzkataster des Landes
      RLP unter der Registrier-Nr. 134 02 010 – 3005 / 001 – 00 als potentielle Verdachtsflä-
      che, hinreichend altlastverdächtig, geführt wird. Die letzte dokumentierte Sanierung der
      Tankstelle erfolgte 1999 im Rahmen des Tankstellenumbaus. Festgestellte Bodenkon-
      taminationen wurden durch Auskofferung beseitigt. Nach dem Umbau wurde die Tank-
      stelle bis zur Schließung des Standortes weiter betrieben.
      Von WPW Geoconsult Südwest wurde eine orientierende Untersuchung durchgeführt,
      die im Wesentlichen zu dem Ergebnis kommt, dass gemäß ALEX-Merkblatt 02 die rele-
      vanten oPW 1-Prüfwerte (für die Einzelparameter LHKW, AKW, MKW, PCB, PAK und
      SM) an den untersuchten Ansatzstellen überwiegend unterschritten werden. Gemäß
      ALEX-Merkblatt 02 ist somit i.d.R. eine multifunktionelle Nutzung möglich.
      Da die ermittelten Ergebnisse der Bodenluftuntersuchung den Orientierungswert 1
      mg/m³ für die Summenparameter LHKW AKW (BTEX und Testbenzine) unterschreiten,
      sind gemäß ALEX-Merkblatt 02 keine weiteren Maßnahmen auf Grundlage der Boden-
      luftanalyse erforderlich.
      Die abfalltechnische Untersuchung hat ergeben, dass innerhalb des Plangebiets stellen-
      weise Betonmaterialien vorgefunden wurden, die als gefährliche Abfälle einzustufen sind
      und entsprechend der Abfallschlüssel-Nr. 17 01 06* „Gemische aus oder getrennte Frak-
      tionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten“ zuzu-
      ordnen sind. Diese Stoffe müssen über das elektronische Abfallnachweisverfahren
      (eANV) entsorgt werden. Ein entsprechender Hinweis ist in den Bebauungsplanunterla-
      gen enthalten.
      Detaillierte Ausführungen sind den genannten Gutachten zu entnehmen.

4.5. Kampfmittel
      Gemäß Arbeitshilfen Kampfmittelräumung sind die Verursachungsszenarien, die zu ei-
      ner Kampfmittelbelastung auf dem Kasernengelände geführt haben können, zu untersu-
      chen. Hierzu wurde eine Archivalienrecherche im National Archive (NARA), Washington
      D.C. im Februar 2011 durchgeführt. Die im National Archive überlieferten Quellen ent-
      halten für das Untersuchungsgebiet der Heinrich-Hertz-Kaserne nördlich Birkenfeld
      keine Hin-weise auf Bodenkämpfe. Auf Basis der Quellen der amerikanischen Einheiten
      kann für das Untersuchungsgebiet keine Kampfmittelbelastung aus Bodenkämpfen ab-
      geleitet werden. Das Ingenieurbüro Peschla + Rochmes kommt im Rahmen des erstell-
      ten Untersuchungskonzeptes zur orientierenden Untersuchung ebenfalls zu dem Ergeb-
      nis, dass kein Verdacht auf eine Kampfmittelbelastung besteht.

4.6. Sonstiges
      Weitere Fachplanungen und sonstige Rahmenbedingungen, die ggf. im Widerspruch zur
      vorliegenden Teilfortschreibung stehen oder vorhandene Zielvorstellungen von Fachpla-
      nungen und sonstigen Rahmenbedingungen, die eine Bebauung innerhalb des Ände-
      rungsbereichs ausschließen oder einschränken könnten, sind nicht bekannt.

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5.    Erforderlichkeit und Begründung der Planinhalte

5.1. Darstellung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans
      Der aktuell rechtsgültige Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Birkenfeld stellt
      das Plangebiet als Sonderbaufläche dar.

      Darstellung des Plangebiets im Flächennutzungsplan (rot markiert), Verbandsgemeinde Birkenfeld, Stand
      04/2021

      Die hier in Rede stehende Planung sieht eine gemischte bzw. gewerbliche Nutzung für
      das ehemalige Kasernengelände vor. Vor diesem Hintergrund entspricht die Planung
      nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Eine entsprechende Änderung des
      Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB angestrebt.
      Der Bebauungsplan kann in diesem Zusammenhang gemäß § 8 Abs. 3 S. 2 BauGB
      bekannt gemacht werden, bevor das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes
      abgeschlossen ist. Der Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB der höheren Verwal-
      tungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

5.2. Bebauungsplan
      Der Bebauungsplan „Heinrich-Hertz-Campus Birkenfeld“ setzt für den Änderungsbereich
      Urbane gebiete gem. § 6a BauNVO sowie Gewerbegebiete gem. § 8 BauNVO fest. Dar-
      über hinaus erfolgt die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebiets nach § 11 BauNVO
      mit der Zweckbestimmung „Sonnenenergie“. An drei Standorten innerhalb des Plange-
      biets erfolgt zudem die Festsetzung von Gemeinbedarfsflächen mit den Zweckbestim-
      mungen „Kita“ bzw. „Sporthalle“ bzw. Umkleide“. Die umfänglichen Grünstrukturen, ins-
      besondere in den Randbereichen des Plangebiets werden über die Festsetzung von Pri-
      vaten bzw. öffentlichen Grünflächen nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB sowie Flächen für
      Wald nach § 9 Abs. 1 Nr. 18 BauGB gesichert.

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Verbandsgemeinde Birkenfeld             1. Änderung des Flächennutzungsplans „Änderungspaket BIRK-7“
Stand I 02.08.2021                                                      Begründung mit Umweltbericht

5.3. Begründung der Änderung
      Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans werden die gemischten und ge-
      werblichen Bauflächen sowie die Flächen für gemeinbedarf und die Sonderbauflächen
      entsprechend der Festsetzungen im Bebauungsplan übernommen.

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Verbandsgemeinde Birkenfeld               1. Änderung des Flächennutzungsplans „Änderungspaket BIRK-7“
Stand I 02.08.2021                                                        Begründung mit Umweltbericht

      Mit dieser Darstellung soll den bestehenden Kenntnissen zu dem Bebauungsplan „Hein-
      rich-Hertz-Campus Birkenfeld“ Rechnung getragen und die Nutzung der Fläche entspre-
      chend geändert werden.

      Darstellung des Änderungsbereichs im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsge-
      meinde Birkenfeld (Quelle: BBP 06/2021) (unmaßstäblich)

6.    Wesentliche Auswirkungen der Planung
      Entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches sind gemäß § 2 a Abs. 1 BauGB
      wesentliche Auswirkungen der Planung darzulegen.
      Durch die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans ergeben sich keine unmittelba-
      ren Auswirkungen, da die vorliegende Flächennutzungsplanung nicht drittwirksam ist.
      Auswirkungen können sich erst im Zuge der nachfolgenden verbindlichen Bauleitpla-
      nung ergeben.
      Zur grundsätzlichen Vermeidung wesentlicher Auswirkungen wurden jedoch bereits im
      Rahmen der vorliegenden Teilfortschreibung zahlreiche Aspekte berücksichtigt, um eine
      geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen. Hierbei wird
      auch auf die Erkenntnisse des parallellaufenden Bebauungsplanverfahrens „Heinrich-
      Hertz-Campus Birkenfeld“ der Stadt Birkenfeld zurückgegriffen.

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6.1. Berücksichtigung von Zielen der Landesplanung und Raumordnung
      Im Regionalen Raumordnungsplan „Rheinhessen-Nahe“ ist das Plangebiet als Sied-
      lungsfläche Wohnen dargestellt. Der umgebende Wald ist als Vorranggebiet Wald und
      Forstwirtschaft eingestuft.

      Darstellung des Plangebiets (rot markiert) im Regionalen Raumordnungsplan „Rheinhessen-Nahe“

      Die hier in Rede stehende Planung wird parallel zum Aufstellungsverfahren des Bebau-
      ungsplans „Heinrich-Hertz-Campus Birkenfeld der insgesamt im überwiegenden Teil des
      Geltungsbereichs eine gemischte Nutzung vorsieht. Konkret ist die Ausweisung eines
      Urbanen Gebiets im Sinne des § 6a BauNVO vorgesehen, dessen Wohnanteil nicht Be-
      schränkt ist. In Rahmen von Vorbesprechungen wurde aufgrund dessen von der Unteren
      und der Oberen Planungsbehörde eine Betroffenheit des Ziels 34 LEP IV vermutet. So-
      fern seitens der Unteren Landesplanungsbehörde bei Erstellung der landesplanerischen
      Stellungnahme nach § 20 Landesplanungsgesetz ein Verstoß gegen das Ziel 34 des
      LEP IV tatsächlich festgestellt wird, wird ein Antrag auf Zielabweichung gestellt.
      Die innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs, die bestehende Siedlungsfläche
      umgebenden Waldflächen sind als Vorranggebt Wald und Forstwirtschaft dargestellt.
      Auf Grundlage der Artenschutzrechtliche Prüfung im Bereich der Konversionsfläche
      „Heinrich-Hertz-Kaserne“ in Birkenfeld (Planungsbüro Neuland-Saar, Stand 01/2019)
      wurden die im Plangebiet vorhandenen Waldflächen in ihrem Bestand gesichert. Ein
      Eingriff in diese Flächen wird weder durch die hier vorliegende Flächennutzungsplanung
      noch durch den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan vorgesehen. Bei der eben-
      falls als Vorranggebt Wald und Forstwirtschaft dargestellten Straße, die das Plangebiet
      in Nord-Süd Ausrichtung durchquert, handelt es sich um eine bereits bestehende Ver-
      kehrsfläche, die ebenfalls in ihrem Bestandsverlauf übernommen wird.
      Vor diesem Hintergrund wird davon ausgegangen, dass durch die vorliegende Planung
      keine Vorrangausweisungen sowie sonstigen flächenbezogenen Belange der Regional-
      planung beeinträchtigt werden und somit die aufgeführten vorgesehenen Änderungen
      den raumordnerischen Belangen entsprechen.

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6.2. Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die
     Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB)
      Zur Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die
      Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung wurden bislang insbesondere nachfolgend
      dargelegte Aspekte betrachtet.

      Nutzung
      Die vorliegende Bauleitplanung soll dafür sorgen, dass die Bevölkerung bei der Wahrung
      ihrer Grundbedürfnisse gesunde Bedingungen vorfindet. Daher wurde bei der Planung
      darauf geachtet, dass Baugebiete einander so zugeordnet wurden, dass gegenseitige
      Beeinträchtigungen vermieden oder durch geeignete Maßnahmen vermieden oder ver-
      ringert wurden. Diesem Grundsatz entspricht die vorliegende Planung des Baugebietes.

      Altlasten
      Die im Rahmen der Bebauungsplanung durchgeführten Altlastenuntersuchungen haben
      ergeben, dass eine multifunktionale Nutzung im Plangebiet möglich ist und keine weite-
      ren Maßnahmen auf Grundlage der Bodenluftanalyse erforderlich sind.
      Detaillierte Ausführungen sind den genannten Gutachten zu entnehmen.

      Radonvorsorge
      Radon ist ein radioaktives Edelgas, das aus dem natürlich vorkommenden, radioaktiven
      Schwermetall Uran entsteht. Da Uran, wenn auch nur in geringer Konzentration, fast
      überall in der Erdkruste vorhanden ist, ist Radon dort ebenfalls im Erdreich nachzuwei-
      sen. Das gasförmige Radon kann in diesem Zusammenhang mit der Bodenluft über
      Klüfte im Gestein und durch den Porenraum der Gesteine und Böden an die Erdoberflä-
      che wandern.
      In der Luft außerhalb von Gebäuden wird das aus dem Boden austretende Radon sofort
      durch die Atmosphärenluft auf sehr niedrige Konzentrationen verdünnt. Innerhalb von
      Gebäuden können jedoch aufgrund des Bauuntergrundes und der Bauweise beträchtli-
      che Radonkonzentrationen auftreten.
      Daher wird empfohlen in der verbindlichen Bauleitplanung vorsorglich darauf hinzuwei-
      sen, grundsätzlich eine projektbezogene Radonmessung in der Bodenluft des Bauplat-
      zes durchzuführen. Die Ergebnisse sollten Grundlage für die Bauplaner und Bauherren
      sein, sich ggf. für bauliche Versorgungsmaßnahmen zu entscheiden. Werden hierbei
      Werte über 100.000 Becquerel Radon pro Kubikmeter Bodenluft festgestellt, wird ange-
      raten, bauliche Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um den Eintritt des Radons ins Ge-
      bäude weitgehend zu verhindern.

6.3. Belange des sozialen und sonstigen Infrastrukturbedarfs (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 3
     BauGB)
      Durch die Planung werden neue soziale Infrastrukturen geschaffen bzw. bereits vorhan-
      dene in ihrem Bestand gesichert. Dies kommt zum einen der Bevölkerung des Stadtge-
      biets zugute, jedoch auch der künftig im Plangebiet arbeitenden und wohnenden Bevöl-
      kerung.

6.4. Belange des Denkmalschutzes (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB)
      Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich keine Kulturdenkmäler oder
      kulturhistorisch interessanten Baulichkeiten (Quelle: GDKE RLP). Über archäologische
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      Fundstellen oder Bodendenkmäler ist ebenfalls nichts bekannt. Sollten dennoch wäh-
      rend der Bauphase Funde zutage treten, so besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur
      Meldung an die zuständige Behörde.
      Auch Kleindenkmäler wie Grenzsteine sind zu berücksichtigen und dürfen von Planie-
      rungen o.ä. nicht berührt oder von ihrem angestammten historischen Standort entfernt
      werden.

6.5. Belange des Umweltschutzes (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB)
      Die Belange des Umweltschutzes werden vollumfänglich im Umweltbericht sowie dem
      Fachbeitrag Naturschutz des im Parallelverfahren in Aufstellung befindlichen Bebau-
      ungsplans „Heinrich-Hertz-Campus Birkenfeld“ dargelegt. An dieser Stelle wird vollum-
      fänglich auf die Ausführungen des Umweltberichts (als Teil B der Begründung) sowie auf
      die Ausführungen des Fachbeitrags Naturschutz (BBP Vorentwurf 07/2021, als Anlage
      beigefügt) zum Bebauungsplan „Heinrich-Hertz-Campus Birkenfeld“ verwiesen.

6.6. Belange der Wirtschaft (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB)
      Der hier vorliegende Bebauungsplan schafft die planungsrechtliche Voraussetzung zur
      Entwicklung neuer gewerblicher Bauflächen. Somit können neue Arbeitsplätze im Plan-
      gebiet und damit in der Stadt Birkenfeld geschaffen werden.

6.7. Belange der Ver- und Entsorgung (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB)
      Zur Beurteilung der Belange der Ver- und Entsorgung wurde von dem Ingenieurbüro
      IBUT GmbH eine Bewertung der Infrastruktur Trinkwassernetz und Fernwärmesystem
      erstellt. Daraus geht hervor, dass bereits eine Trinkwasserversorgung vorhanden, je-
      doch aufgrund des Alters des Leitungsnetzes eine Neuverlegung anzustreben ist. Die
      Schmutzwasserentsorgung im Plangebiet erfolgt im Trennsystem.
      Das Schmutzwasser wird in Kanälen gesammelt und über die Mischwassersysteme der
      Stadt Birkenfeld der Kläranlage Hoppstädten-Weiersbach zugeführt. Das Regenwasser
      wird in Kanäle gefasst und über zwei Ausläufe dem Stillbach zugeleitet. Entsprechend
      der Ausführungen des Ingenieurbüros ist das vorhandene Kanalsystem noch funktions-
      tüchtig.

6.8. Belange des Verkehrs
      Die verkehrliche Anbindung des Plangebiets erfolgt über die bereits vorhandene Schö-
      nenwaldstraße. Die interne Erschließung des Plangebiets ist ebenfalls bereits vorhan-
      den und ausreichend dimensioniert. Vor diesem Hintergrund werden die Belange des
      Verkehrs als berücksichtigt angesehen.

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