Flüchtlinge und Asylsuchende - Häufig gestellte Fragen

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Flüchtlinge und Asylsuchende - Häufig gestellte Fragen
Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen

                                                Bezirksamt Mitte von Berlin
                                                  Integrationsbeauftragter
                                                                27.02.2015
                                     integrationsbuero@ba-mitte.berlin.de
Flüchtlinge und Asylsuchende - Häufig gestellte Fragen
Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen    1

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

weltweite Konflikte und Krisen führen dazu, dass
Flüchtlinge und Asylsuchende zunehmend eine
neue Heimat in Deutschland suchen.

Die Organisation des Zuzugs von Flüchtlingen und
Asylsuchenden ist eine große Herausforderung, der
wir uns auch in Berlin-Mitte stellen wollen, die wir
aber nicht ohne Ihre Mithilfe meistern können.

Uns erreichen viele Fragen. Woher kommen die
Flüchtlinge? Wer darf bleiben? Wie ist die
Unterbringung geregelt? Und viele mehr.

Wir möchten Sie über die Hintergründe zum Asylverfahren informieren, Ihnen zeigen, wie die
Flüchtlingsarbeit im Bezirk organisiert ist, was das Bezirksamt tut und welche
Herausforderungen wir noch angehen müssen.

Wir stellen allerdings auch viel Bereitschaft zur Unterstützung durch die Bevölkerung fest. Das
freut uns. Daher finden Sie auf den folgenden Seiten auch Informationen zu den Unterkünften
und Kontaktdaten für Ihr Engagement.

Für Fragen und Anregungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Stephan Winkelhöfer

Integrationsbeauftragter

                Wir heißen Flüchtlinge und Asylsuchende willkommen in Mitte!

       Wir sind stolz auf unser Grundgesetz und auf das Asylrecht, das darin verankert ist.

         Wir sehen es als unsere Pflicht als StaatsbürgerInnen, Flüchtlinge aufzunehmen.

     Wir streben es perspektivisch an, dass Flüchtlinge in möglichst kleinen Gruppen oder in
                         Mietwohnungen in allen Teilen Berlins leben.

  Wir erwarten von den Flüchtlingen, dass diese die Grundsätze des Zusammenlebens
     respektieren. Dazu gehören religiöse Toleranz und die Emanzipation der Frau.
                 “Flüchtlinge und AsylbewerberInnen sind in Mitte willkommen”
Fremdenfeindliche,Bezirksverordnetenversammlung
                   rassistische und neofaschistische
                                                 MitteÄußerungen
                                                       von Berlin lehnen wir ab.
                 Entschließung vom 24.10.2013 (Auszug)

                                                                                    27.02.2015
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort .......................................................................... 1

Inhaltsverzeichnis ........................................................... 2

Hintergründe und Allgemeines ...................................... 3

Situation im Bezirk Mitte ................................................ 7

Häufige Fragen ............................................................... 9

Was tut der Bezirk? Was fordern wir? ......................... 11

Herausgeber:
Bezirksamt Mitte von Berlin, 13341 Berlin

Redaktion:
Integrationsbeauftragter
E-Mail: integrationsbuero@ba-mitte.berlin.de
Tel.: (030) 9018 32961

Fotonachweise:
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Grafiken: Bezirksamt Mitte

                                                                                                     27.02.2015
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Hintergründe und Allgemeines
Was ist Asyl?

Das Recht aus Asyl ist ein Menschenrecht und im
deutschen Grundgesetz in Art. 16a geregelt. Es ist das
einzige Grundrecht, das nur ausländischen
Staatsangehörigen zusteht.
Politisch Verfolgte können in Deutschland einen
Antrag auf Asyl stellen. Politisch ist eine Verfolgung
dann, wenn sie dem Einzelnen aufgrund der
politischen oder religiösen Überzeugung gezielt
Rechtsverletzungen zufügt. Personen aus sog.
sicheren Drittstaaten – z.B. EU-Länder – haben in der Regel keinen Asylanspruch.

              Art 16a (1) GG                       Bürgerkriege,        Naturkatastrophen oder
                                                   Notsituationen wie Armut gelten nicht als
  Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
                                                   Asylgrund. Betroffene genießen jedoch häufig
                                                   Flüchtlingsschutz (siehe S. 4).

Wie läuft das Asylverfahren ab?

Asylsuchende können ihr Grundrecht bei jeder Aufnahmeeinrichtung oder Polizeidienststelle
geltend machen. Zuständig für die Prüfung des Asylbegehrens sind die jeweiligen Außenstellen
des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Diese hören den Asylsuchenden an und
entscheiden über die Anerkennung. Die Verteilung auf die 16 Bundesländer erfolgt im
Onlineverfahren EASY. Bei einer Verteilentscheidung für ein anderes Bundesland erhalten die
Asylsuchenden Fahrkarten zum sog. Verteilort. Für die Dauer der Prüfung erhalten die
Asylsuchenden eine Aufenthaltsgestattung. Das Verfahren ist im Asylverfahrensgesetz geregelt.
Ein Asylantrag bereits im Ausland – etwa bei einer deutschen Botschaft – ist nicht möglich.

 250.000
                                                         202.834

 200.000
                                                                        Asylanträge
 150.000                                    127.023
                                                                        bundesweit

 100.000                       77.651
                 53.347
  50.000

        0
                2011        2012            2013          2014
                                                                                   27.02.2015
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Was ist Flüchtlingsschutz?

Nur wenige Asylsuchende erhalten eine
Anerkennung als Asylberechtigte. Bei
begründeter Furcht vor Verfolgung
aufgrund     von     Rasse,    Religion,
Nationalität       oder      politischer
Überzeugung können Ausländer_ innen
jedoch als Flüchtlinge anerkannt
werden.       Asylberechtigte        und
Flüchtlinge erhalten dann eine auf drei
Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis
und im Anschluss eine unbefristete
Niederlassungserlaubnis. Oftmals erhalten Asylsuchende und Flüchtlinge, die keine
Anerkennung erhalten haben, ebenfalls einen befristeten Aufenthalt, wenn im Herkunftsland
ein „ernsthafter Schaden“, z.B. Folter, Todesstrafe, willkürliche Gewalt, droht. Dies nennt man
subsidiären Schutz.
               Sachentscheidungen 2014 in %
                                                                             Ablehnung
                                                                51,49
              2,49                                                           Abschiebeverbot
                 6,19
                                               37,12                         subsidiärer Schutz
              2,7
                                                                             Anerkennung Flüchtling
         0          10     20         30       40          50           60   Anerkennung Asyl

Wo kommen die Flüchtlinge her und wie kommen sie nach Deutschland?

Ein Großteil der Flüchtlinge kommt aus Regionen, die politisch instabil oder durch Bürgerkriege
belastet sind, etwa Syrien, Ukraine, Irak, Afghanistan, Somalia oder Eritrea. Viele Menschen –
etwa aus Staaten des Balkans wie Serbien, Bosnien, Kosovo, Albanien – flüchten auch aufgrund
der prekären Lebensumstände. Jeder Antrag wird jedoch individuell geprüft.

Viele Asylbegehrende halten sich bereits legal in Deutschland auf (Visum). Häufig erfolgt die
Einreise jedoch nicht legal. Die EU-Außengrenzen sind sehr stark überwacht. Mit Hilfe
organisierter Fluchthelfer_innen ist es möglich, über verschiedene Fluchtrouten – z.B. über das
Mittelmeer nach Italien oder auf dem Landweg über die Türkei – nach Europa einzureisen. Die
                                                             Zuständigkeit für einen Asylantrag
  Hauptherkunftsländer                                       in der EU richtet sich nach der
  2014 in %                                                  „Dublin-III-Verordnung“. Dies ist in
                                              Syrien         der     Regel     der   erste     EU-
                                                             Mitgliedstaat, den eine Person
                             22,7             Serbien        betreten hat. Für das Asylverfahren
                                              Eritrea        ist es allerdings unerheblich, ob der
       53,3                           9,9
                                              Afghanistan
                                                             Grenzübertritt legal oder illegal
                                    7,6                      erfolgt ist.
                                5,3             Albanien
                          4,5
                                                Sonstige

                                                                                            27.02.2015
Flüchtlinge und Asylsuchende - Häufig gestellte Fragen
Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen     5

Welche Unterstützung erhalten Asylsuchende?

Zuständig für die Betreuung und Unterbringung von
Asylsuchenden und Flüchtlingen sind die Bundesländer. In
Berlin ist dies das Landesamt für Gesundheit und Soziales
(LAGeSo) in der Turmstraße (Moabit).

Da viele Menschen ihren Asylanspruch in Großstädten
geltend machen - etwa 25% der in Deutschland
Schutzsuchenden kommen in Berlin an - erfolgt eine
Verteilung auf die einzelnen Bundesländer nach dem sog.
„Königsteiner Schlüssel“. Dieser bemisst anhand der Bevölkerungszahl und des
Steueraufkommens wie viele Flüchtlinge und Asylsuchende ein Bundesland aufnehmen und
unterbringen muss. Berlin ist danach für ca. 5% der Flüchtlinge zuständig.

Das LAGeSo besteht aus einer Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ZAA) und einer
Zentralen Leistungsstelle für Asylbewerber (ZLA).

Die Aufnahmeeinrichtung:                     Die Leistungsstelle
     nimmt die Personalien auf                   gewährt Leistungen zum
     berät zum Asylverfahren                        Lebensunterhalt    (Unterkunft,
     klärt die Zuständigkeit und                    Ernährung, Krankenhilfe,
        organisiert ggf. die Fahrt in ein            Bekleidung)
        anderes Bundesland
Der Anspruch und die Leistungshöhe bemessen sich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG).

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des
Landesamtes: http://www.berlin.de/lageso/soziales/asyl/

Die Verteilung auf die einzelnen Berliner Bezirke ist nicht
geregelt und richtet sich nach den verfügbaren Unterkünften. In
Berlin gibt es derzeit 54 Unterkünfte unterschiedlicher Größe
und Qualität. Hierzu zählen neben Erstaufnahmeeinrichtungen,
Gemeinschafts- und Notunterkünften, Containerdörfern und den
Traglufthallen im Poststadion auch Einrichtungen für besondere
Zielgruppen – Schutzbedürftige und unbegleitete Minderjährige.

Können Asylsuchende           auch     eigenen     Wohnraum
anmieten?

Ja. Asylsuchende sind allerdings verpflichtet bis zu drei Monaten in einer Aufnahmeeinrichtung
und danach in einer Gemeinschaftsunterkunft (GU) zu wohnen. Finden Sie eine eigene
Wohnung, können Sie diese anstelle der GU beziehen. Dies ist i.d.R. auch kostengünstiger für
das Land Berlin. In Berlin sind ca. 10.000 Berechtigte nach dem AsylbLG in eigenen Wohnungen
untergebracht. Leider finden viele Asylsuchende und Flüchtlinge keine bezahlbaren Wohnungen
und müssen auch nach der Anerkennung häufig in GU wohnen bleiben.

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Wer organisiert die Unterbringung?

Die Unterbringung der Asylsuchenden und Flüchtlinge
organisiert die Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) beim
LAGeSo. Die BUL schließt mit geeigneten Betreiber_innen
Belegungsverträge ab. Die Betreiber_innen erhalten für die
Unterbringung Pauschalen je Person, die vertraglich
festgelegt sind. Die Betreiber_innen organisieren mit
einem         Team          von       Sozialarbeiter_innen,
Kinderbetreuer_innen,         Verwaltungskräften         und
Wachleuten das Zusammenleben der Bewohnerinnen und Bewohner. Das Team achtet auf die
Einhaltung der Heimordnung, stellt die Essensversorgung sicher und unterstützt im Alltag. Da es
kaum geeignete Objekte für die Unterbringung gibt, hat das LAGeSo eine sog. TaskForce2
eingerichtet, die leerstehende Immobilien der Bezirke sowie des Landes und des Bundes auf ihre
Eignung als Flüchtlingsunterkunft prüft.

Was sind Gemeinschaftsunterkünfte?

Gemeinschaftsunterkünfte (GU) sind ausschließlich für die Unterbringung von Flüchtlingen und
Asylsuchenden hergerichtete Objekte. Die Familien organisieren ihren Tagesablauf
weitestgehend selbstbestimmt und verpflegen sich auch selbst. Für GU gelten feste
Qualitätsstandards für den Bau, Betrieb und das eingesetzte Personal. Hier sind z.B. die
Mindestgröße der Zimmer und deren Ausstattung geregelt.

Die ausführlichen Qualitätsanforderungen finden sie hier:
http://www.berlin.de/lageso/soziales/unterbringungsleitstelle/vertragsgebunden.html

Was sind Notunterkünfte?

Eine Notunterkunft soll die vorübergehende und sichere Unterbringung von Asylsuchenden und
Flüchtlingen gewährleisten. Notunterkünfte sollen Qualitätsanforderungen, die auch für
Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende und Flüchtlinge gelten, erfüllen, jedoch können die
Standards nicht immer in vollem Umfang gewährleistet werden. Die Unterkünfte sind baulich
häufig nicht für die dauerhafte Unterbringung von Personen geeignet und daher als
Übergangslösung anzusehen.

Dürfen die Anwohner_innen bei der Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften
mitbestimmen?

Leider nein. Das Land Berlin ist gesetzlich zur Unterbringung von Asylsuchenden und
Flüchtlingen verpflichtet. Wenn Obdachlosigkeit droht, können auch sehr kurzfristig Objekte
beschlagnahmt und als Unterkunft hergerichtet werden. Der Bezirk ist bemüht, bei der
Einrichtung von Unterkünften die Nachbarschaft frühzeitig einzubinden und zu informieren.

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Situation im Bezirk Mitte

Welche Einrichtungen gibt es im Bezirk?

Im Bezirk Mitte gibt es derzeit zehn Einrichtungen in den vier Prognoseräumen. Dabei handelt es
sich um eine klassische Gemeinschaftsunterkunft, zwei Gemeinschaftsunterkünfte für besonders
Schutzbedürftige, ein Hostel, fünf Notunterkünfte und die Traglufthallen als Notaufnahme.
Die Gesamtkapazität der zehn Einrichtungen beläuft sich auf 1.935 Plätze.

Artikel 2

Die Notunterkünfte und die Traglufthallen sind zeitlich befristet eingerichtet.

Die Kontaktdaten der Einrichtungen entnehmen sie bitte der nachfolgenden Seite.

                                                                                   27.02.2015
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Welche Einrichtungen gibt es im Bezirk?

Bei Fragen können Sie sich innerhalb der Bürozeiten an die
jeweilige Einrichtung wenden.

Gemeinschaftsunterkünfte
  Einrichtung         Apartmenthaus am               Refugium                   Haus Leo I + II      City 54 Hotel & Hostel
                       Potsdamer Platz                                                                       Berlin
   Anschrift          Schöneberger Ufer          Müllerstraße 56-58,          Lehrter Straße 68,       Chausseestraße 54,
                            75-77,                 13349 Berlin                 10557 Berlin              10115 Berlin
                         10785 Berlin
 Prognoseraum             1 - Zentrum               4 - Wedding                  2 - Moabit                 1 - Zentrum
    Status              Gemeinschafts-            Gemeinschafts-               Gemeinschafts-                 Hostel
                          unterkunft                unterkunft                   unterkunft
                                                    (besonders                   (besonders
                                                 Schutzbedürftige)            Schutzbedürftige)
 Betreiber_in              PeWoBe                Paul Gerhardt Stift              Berliner           City 54 Hotel & Hostel
                                                                                Stadtmission                 Berlin
Ansprechpartner           Herr Bleich                Frau Vogl                Herr Neugebauer           Frau Degirmenci
      _in                (Heimleitung)             (Heimleitung)               (Heimleitung)             (Heimleitung)
    E-Mail              dennis.bleich            regine.vogl                     neugebauer              j.degirmenci
                      @pewobe-berlin.de      @paulgerhardtstift.de                @berliner-            @city54hotel.de
                                                                               stadtmission.de
    Telefon            (030) 26 55 89 66          (030) 45 00 51 03           (030) 69 03 34 35        (030) 20 07 36 440

Notunterkünfte
Einrichtung        Pankstr.      Gotenburger         Alt-Moabit          Levetzowstr.      Elisabethhaus       Poststadion
                   (ehem.             Str.             (ehem.               (ehem.                           (Traglufthallen)
                    OS am           (ehem.          Vermessungs-         Heinrich von
                Brunnenplatz)   Wilhelm-Busch-          amt)                 Kleist
                                    Schule)                              Gymnasium
 Anschrift       Pankstraße      Gotenburger         Alt-Moabit         Levetzowstraße     Gr. Hamburger     Kruppstr. 16
                     70,          Straße 7-9,            82b,                 3-5,          Straße 5-11,      10557 Berlin
                13357 Berlin     13359 Berlin       10555 Berlin         10555 Berlin       10115 Berlin
Prognose-       4 - Wedding      3 – Gesund-         2 - Moabit           2 - Moabit        1 - Zentrum         2 - Moabit
  raum                             brunnen
  Status        Notunterkunft   Notunterkunft      Notunterkunft        Notunterkunft      Notunterkunft      Notunterkunft
                                                                        (bis 30.06.15)     (bis 30.06.15)     (bis 30.05.15)
Betreiber       Arbeiterwohlfahrt Kreisverband          ASB                 Gierso             Caritas           Berliner
    _in                      Mitte                                      Boardinghaus                           Stadtmission
Ansprech-                Herr Nadolny                    Herr             Herr Öge         Frau Vettraino     Herr Hamann
partner_in              (koord. Leitung)             Radzkowski         (Heimleitung)      (Heimleitung)      (Heimleitung)
                                                    (Heimleitung)
  E-Mail                  nadolny@                  u.radzkowski       Levetzowstrasse       F.Vettraino        hamann@
                         awo-mitte.de                  @asb-             @gierso.de           @caritas-          berliner-
                                                      berlin.de                               berlin.de      stadtmission.de
  Telefon              0176 34 03 50 53                 (030)               (030)          0177 52 02 958         (030)
                                                     39 83 95 95         75 54 50 24                           32 30 43 33

                                                                                                       27.02.2015
Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen    9

Rund um die Einrichtungen im Bezirk erreichen uns immer wieder
Fragen. Eine Auswahl der häufigsten Fragen haben wir Ihnen
zusammengestellt.

Ist  mit     einem     erhöhten          Müllaufkommen         oder
Lärmbelästigungen zu rechnen?

Geräusch- oder Müllaufkommen, welches über das übliche Maß einer
normalen Wohnsituation hinausgeht, ist nicht zu erwarten. Im
Einzelfall kann es durch bauliche Maßnahmen zu erhöhten Emissionen
kommen. Im Umfeld von regulären Flüchtlingsunterkünften in Mitte konnte bisher auch keine
Erhöhung der Kriminalität festgestellt werden.

Wie wird in der Wohngegend die Sicherheit sowohl von Anwohner_innen als auch
Heimbewohner_innen gewährleistet?

Es liegen derzeit keinerlei Sicherheitsbedenken rund um die Einrichtungen vor. Die jeweiligen
Betreiber_innen, das LAGeSo und der Bezirk Mitte stehen in einem engen Austausch mit der
Polizeidirektion 3 und den verschiedenen Polizeiabschnitten.

Warum wurden Unterkünfte in Schulgebäuden eingerichtet?

Die Schulgebäude in der Gotenburger Str., Levetzowstr. und Pankstr. werden für den
Schulbetrieb nicht mehr benötigt. Gleiches gilt für das ehem. Vermessungsamt Alt-Moabit. Auch
hier ist eine Nutzung durch die Verwaltung nicht weiter vorgesehen.

Gehen die Kinder und Jugendlichen zur Schule?

Ja. Bildung und Spracherwerb haben höchste Priorität.
Alle Kinder haben unabhängig vom Aufenthaltsstatus
einen Anspruch auf Beschulung. Für Kinder und
Jugendliche im Asylverfahren besteht zudem auch eine
Schulpflicht. Für neu zugezogene Schülerinnen und
Schüler ohne Deutschkenntnisse werden gesonderte
Lerngruppen an den Grund- und Sekundarschulen des
Bezirkes eingerichtet. Zuvor sind ein Anmeldeverfahren
sowie die schulärztliche Untersuchung zu durchlaufen. In
der Regel erfolgt eine Beschulung bereits innerhalb von
drei Monaten nach der Ankunft.

Das Verfahren ist im Leitfaden zur schulischen
Integration von neu zugewanderten Kindern und
Jugendlichen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft beschrieben.

                                                                                27.02.2015
Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen      10

Sind Sachspenden – etwa Kleidung – erwünscht?

Ja. Die Unterstützung der Flüchtlinge und
Asylsuchenden durch Spenden oder persönliches
Engagement ist richtig und wichtig. Vor allem ist es
auch ein schönes Signal an die Geflüchteten. Für einige
Einrichtungen liegen bereits Bedarfslisten vor.
Interessierte werden gebeten, sich an das Landesamt
für Gesundheit und Soziales, das Bezirksamt Mitte/
Integrationsbüro oder direkt an die Heimleitungen zu
wenden.

Kontakt:
                  Bezirksamt Mitte von                       Landesamt für Gesundheit
                 Berlin/ Integrationsbüro                            und Soziales
                  Tel.: (030) 9018 33035                       Zentrale Kontakt- und
                           E-Mail:                                 Auskunftsstelle
                 integrationsbuero@ba-                         Tel.: (030) 90229 1001
                      mitte.berlin.de                                   E-Mail:
                                                             spenden@lageso.berlin.de

Wo kann ich mich melden, wenn ich mich ehrenamtlich engagieren will?

Im Bezirk Mitte von Berlin haben sich verschiedene Initiativen etabliert, die das Ankommen der
Flüchtlinge im Bezirk aktiv gestalten. Das ehrenamtliche Engagement reicht von der
Essensausgabe in der Traglufthalle, Willkommensfesten, Sprachkursen, Kinderbetreuung,
Hausaufgabenhilfe bis zum gemeinsamen Kochen. Falls Ihr Interesse geweckt ist, sind Sie
herzlich eingeladen, sich an das Bezirksamt Mitte von Berlin, an die Einrichtungen oder direkt an
eine der Initiativen zu wenden.

Nachbarschaftsinitiativen:

https://neuenachbarschaft.wordpress.com/

http://moabit-hilft.com/

http://wedding-hilft.de/

Nutzen Sie auch das Internetportal „bürgeraktiv Berlin“ der Berliner Senatskanzlei:
http://www.berlin.de/buergeraktiv/
(Ehrenamtssuche: Stichwort „Flüchtling“)

                                                                                      27.02.2015
Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen     11

Was tut der Bezirk Mitte für die Flüchtlinge
und Asylsuchenden?
Die Unterbringung der Flüchtlinge und Asylsuchenden
ist nicht Aufgabe der Bezirke. Dennoch sind sie
Bewohnerinnen und Bewohner von Mitte, werden hier
beschult, nutzen Angebote des Jugend- und
Gesundheitsamtes oder nehmen an Sprachkursen der
VHS Berlin Mitte teil. Wir werden daher zu Recht häufig
gefragt, was das Bezirksamt Mitte unternimmt, um das
Willkommen aktiv zu gestalten (siehe Entschließung der
BVV Mitte, S. 1). Zu den folgenden Themen möchte ich Ihnen exemplarisch zeigen, wo der Bezirk
bereits aktiv ist und wo wir Nachbesserungsbedarf sehen.

Integration und Rahmenbedingungen - Was tut der Bezirk? Was fordern wir?

Wir richten unsere sozialintegrativen
                                                                  1.867
Angebote – z.B. das Integrationslotsen-   2.000                                    Betreuung/Beratung
projekt „Die Brücke“ – verstärkt an den                                            von Familien in
Bedarfen der Flüchtlinge aus. Wir         1.500     1.231                          Flüchtlings-
werden zudem in den nächsten                                                       einrichtungen
Wochen zwei Stellen für die               1.000                         801        sozialpädiatrische
Koordinierung der Flüchtlingsarbeit                                                Untersuchungen von
besetzen können. Dies ist jedoch nicht                     415                     Flüchtlingen
                                             500
ausreichend. Alle Fachämter benötigen
zusätzliche personelle Ressourcen und          0
Fortbildungen.    Die     Arbeit     mit             2013          2015
Flüchtlingen und Asylsuchenden bedarf
sprachlicher       und        fachlicher Fallaufkommen im Jugendamt und Gesundheitsamt
Kompetenzen, die erst erworben (ausgewählte Kennzahlen zum Stichtag)
werden müssen. Wir fordern weiter
einen zentralen Datenpool zu den in Einrichtungen, aber auch in Hostels oder privat
untergebrachten Flüchtlingen, um unsere Fachplanungen daran ausrichten zu können.

Bildung und Schule - Was tut der Bezirk? Was fordern wir?

Der Bezirk hat in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und
Wissenschaft bisher 57 Lerngruppen an 21 Schulen einrichten können.

 Das SprachFörderZentrum Mitte bietet neue Fortbildungsmodule Deutsch als Zweitsprache
(DaZ) für Lehrkräfte an.

In der Erwachsenenbildung fungiert die Volkshochschule Mitte als Leitstelle für Sprachkurse für
Flüchtlinge.

                                                                                  27.02.2015
Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen    12

Diese Angebote müssen ausgebaut und
verstetigt werden, da die Nachfrage
konstant hoch ist. Wir fordern zudem
geeignete Fortbildungsangebote für
Lehrkräfte     und      Angebote   im
frühkindlichen Bereich.

(Bild oben rechts: Die Senatorin für Arbeit,
Integration und Frauen, Dilek Kolat und die
Bezirksstadträtin für Weiterbildung und
Kultur, Umwelt und Natur, Sabine Weißler
bei der Übergabe der Sprachenzertifikate für
Flüchtlinge)

Deutschkurse: siehe Pressemitteilungen des Bezirkes Nr. 011/2015 vom 09.01.2015:
http://www.berlin.de/ba-mitte/aktuelles/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.249844.php

Kinder- und Jugendhilfe - Was tut der Bezirk? Was fordern wir?

Frühkindliche Bildung ist für uns ein wesentlicher Baustein, um nachhaltige Teilhabe zu
ermöglichen. Die Schaffung von Kitaplätzen für Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache ist
notwendig, um den Übergang in den schulischen Alltag zu erleichtern.

                                              In Kitas in Berlin können Kinder von der achten
                                              Lebenswoche bis zum Schuleintritt betreut
                                              werden. Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz
                                              gilt – nach Beendigung des Aufenthalts in der
                                              Aufnahmeeinrichtung (nach ca. 6 Wochen bis zu
                                              max. 3 Monaten) – auch für Kinder von
                                              Asylsuchenden und Flüchtlingen. Die Gewährung
                                              eines Kita-Gutscheins vor Ablauf dieser Frist liegt
                                              im Ermessen der Bezirke.
                                              Kinder- in Not- und Sammelunterkünften haben
                                              unabhängig von ihrem Alter und ohne weitere
Bedarfsprüfung einen Anspruch auf Teilzeitförderung in einer Kita. Der Gutschein kann beim
zuständigen Jugendamt (Kita-Gutscheinstelle) beantragt werden.

Wichtige Informationen zur Betreuung neu zugewanderter Kinder in Kindertageseinrichtungen
hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in einer Fachinformation
zusammengestellt.

Der Bezirk hält zahlreiche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und der Familienförderung
vor. Die geförderten Kinder- und Jugendfreizeitzentren und Familienzentren im Bezirk Mitte
stehen in regelmäßigem Kontakt mit den Flüchtlingseinrichtungen. Ihre Angebote stehen auch
für Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien offen. Die bedarfsgerechte Ausstattung der
Angebote der Jugendarbeit und Familienförderung muss jedoch weiter verbessert werden.

                                                                                     27.02.2015
Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen   13

   Information und Transparenz –
   Was tut der Bezirk? Was fordern wir?

   Wir sehen die Kommunikation mit den Anwohnerinnen und
   Anwohnern als unsere vorrangige Aufgabe an. Sobald uns
   neue Einrichtungen bekannt sind, informieren wir in
   geeigneter Form. Für die zuletzt eröffneten Einrichtungen in
   der Kruppstraße, in der Pankstraße, in der Gotenburger
   Straße und in Alt-Moabit haben wir Anwohnerinnen und
   Anwohner, Eltern, Nachbarn und soziale Partner im Kiez über
   Pressemitteilungen, Aushänge, Informations-veranstaltungen
   und Infobriefe informiert. Wir erwarten jedoch von den
   Landesbehörden, dass die Bezirke frühzeitig in Planungen eingebunden werden.

   Wir organisieren einen monatlichen Fachaustausch mit allen zehn Einrichtungen und
   unterstützen das Land Berlin bei der Suche geeigneter Objekte für die Unterbringung, indem wir
   leer stehende Objekte an die TaskForce2 melden. Wir lehnen allerdings eine Unterbringung in
   Sporthallen oder anderweitig bereits genutzten Objekten ab.
   Wir fordern vom Senat eine schnelle Umsetzung des in der Klausur am 08.01.2015
   beschlossenen Gesamtkonzeptes für die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen und
   engagieren uns in den vier landesweiten Arbeitsgruppen Bildung, Gesundheit, Unterbringung
   und Arbeit zur Neuausrichtung der Flüchtlingsarbeit in Berlin.

   Willkommenskultur: siehe Pressemitteilungen des Bezirkes Nr. 052/2015 vom 02.02.2015:
   http://www.berlin.de/ba-mitte/aktuelles/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.260947.php
   Sporthallen: siehe Pressemitteilungen des Bezirkes Nr. 012/2015 vom 12.01.2015:
   http://www.berlin.de/ba-mitte/aktuelles/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.250131.php

                                         Was können Sie tun, wenn Sie doch einmal Kenntnis von
                                         rassistisch,  rechtsextrem    oder   rechtspopulistisch
                                         motivierten Vorfällen im Zusammenhang mit Flüchtlingen
                                         und Asylsuchenden erhalten?

                                         Auch der Bezirk Mitte von Berlin hat hierzu eine
                                         Registerstelle zur Dokumentation von diskriminierend
                                         motivierten     Vorfällen im    Bezirk  eingerichtet:
Wussten Sie
                                         www.berliner-register.de
 schon?

   Bürger_innen können Vorfälle direkt bei der Koordinierungsstelle melden: register@narud.org

                                                                                        27.02.2015
Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen    14

Gesundheitliche Versorgung
- Was tut der Bezirk? Was fordern wir?

Die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen und
Asylsuchenden ist eine große fachliche, aber auch
organisatorische    Herausforderung.    Insbesondere
Infektionskrankheiten wie Masern oder Windpocken
können sich in Gemeinschaftsunterkünften sehr schnell
ausbreiten. Wir sind jedoch vorsichtig optimistisch,
dass die vom Bezirk seit langem geforderte zentrale
Impfstelle als Basisprävention und eine zentrale
Röntgeneinheit für die Tuberkuloseprävention noch 2015 Gestalt annehmen.

Viele Geflüchtete kommen in Familienverbänden, häufig mit Kleinkindern. Im Rahmen der
Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 bis 2015 setzt der
Bezirk Familienhebammen auch in Gemeinschafts- und Notunterkünften ein.

Der Bezirk Mitte von Berlin und die Bezirksverordnetenversammlung setzen sich gegenüber der
Hauptverwaltung für die Ausgabe von Krankenversicherungschipkarten für Flüchtlinge und
Asylsuchende ein. Wir sind der Auffassung, dass der hohe Verwaltungsaufwand für die
quartalsweise Ausgabe von Krankenscheinen reduziert und die gesundheitliche Versorgung
verbessert werden kann.

Chipkarte: siehe Pressemitteilungen des Bezirkes Nr. 028/2015 vom 19.01.2015:
http://www.berlin.de/ba-mitte/aktuelles/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.254088.php

Teilhabe von Flüchtlingen und Asylsuchenden - Was tut der Bezirk? Was fordern wir?

Wir sind der Meinung, dass es nicht ausreicht, nur über Flüchtlinge und Asylsuchende und nicht
mit ihnen zu reden. Flüchtlinge brauchen die Möglichkeit, ihre Sorgen und Nöte direkt
artikulieren zu können. Wir fordern daher die Einrichtung von sog. Flüchtlingsfürsprecher_innen
für alle Einrichtungen in Berlin. Eine entsprechende Initiative des Bezirkes wurde am 06.11.2014
im Rat der Bürgermeister beschlossen

Flüchtlingsfürsprecher_innen: siehe Pressemitteilungen des Bezirkes vom 31.10.2014:
http://www.berlin.de/ba-mitte/aktuelles/pressemitteilungen/2014/pressemitteilung.242364.php

                                      Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

                                      Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

                                                                                      27.02.2015
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