Weiterbildungsstipendium - Herzlich Willkommen bei der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig - IHK zu Leipzig

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Weiterbildungsstipendium - Herzlich Willkommen bei der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig - IHK zu Leipzig
Weiterbildungsstipendium
                        Herzlich Willkommen bei der
                  Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
Ihre Ansprechpartner während Ihrer Förderung sind:

Herr Wichniewicz
Telefon: 0341 1267-1387
Telefax: 0341 1267-1389
bf-info@leipzig.ihk.

Frau Berger
Telefon: 0341 1267-1388
                                    12. Januar 2016

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http://www.sbb-stipendien.de

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Wie lange wird man gefördert?

      Die maximale Förderdauer
           beträgt 3 Jahre
Aufnahmejahr                   3. Förderjahr
               2. Förderjahr
     ab                             bis
                   2017
 01.01.2016                     31.12.2018

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Wie hoch ist die maximale
                Fördersumme?

höchstens 6.000 € innerhalb der 3 Jahre

        2.000                     2.000                   2.000
        EURO                      EURO                    EURO

Die Überschreitung des Jahresfördervolumens von 2.000 EURO ist entsprechend der
                     tatsächlich anfallenden Kosten möglich.

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Was wird gefördert?
   Aufstiegsfortbildungen                    
     Fachwirt, Fachkaufleute, Meister, Techniker, …
   Fachbezogene berufliche Weiterbildungen
     Buchführung, Recht, Marketing, …
   Fachübergreifende und persönlichkeitsbildende
    Weiterbildungen
     Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Zeitmanagement, …
   Berufsbegleitende Studiengänge, die auf die
    Erstausbildung und Berufstätigkeit fachlich und
    inhaltlich aufbauen

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Bildungsmaßnahmen im Ausland
sind nur dann förderfähig, wenn ihre Durchführung nach Art und Inhalt
für das Erreichen des jeweiligen Qualifikationszieles erforderlich sind,
d.h. die Teilnahme an vergleichbaren Lehrgängen in Deutschland nicht
möglich ist.

Sprachkurse
sind förderfähig, wenn sie im muttersprachlichen Ausland als
Intensivsprachkurs (insgesamt mindestens 20 Zeitstunden
Sprachunterricht pro Woche) durchgeführt werden. Die Mindestdauer
beträgt 2 Wochen. Wird Einzelunterricht vereinbart, so ist dieser bei
ebenfalls mindestens 20 Zeitstunden ab einer Dauer von einer Woche
förderfähig.

Zweiwöchige Kurse dürfen keinen örtlichen Feiertag enthalten. Bei drei- bzw.
vierwöchigen Kursen ist höchstens ein örtlicher Feiertag zulässig.

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Was wird nicht gefördert?
   Vollzeitstudium



    Allgemeinbildende Schulabschlüsse
    Zweitausbildungen
    Prüfungsgebühren
                                                  
   Trivialarbeitsmittel
   Computer / Software (außer Schüler- und Studentensoftware)
   Führerscheine
   Messebesuche
   Praktikum in einer ausländischen Firmenniederlassung
   Verdienstausfall

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Welche Kosten werden
                 gefördert ?

1.   Maßnahmekosten
2.   Fahrtkosten
3.   Aufenthaltskosten (Übernachtungs- und Tagegeld)
3.1 Aufenthalt im Inland und der EU
3.2 Aufenthalt im Ausland, außerhalb der EU
4.   Arbeitsmittel

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zu 1. Maßnahmekosten
Sind in Höhe der tatsächlich entstehenden Kosten
förderfähig.
Als Maßnahmekosten können neben den Teilnahmegebühren
auch Fahrt- und/oder Aufenthaltskosten sowie sonstige
maßnahmebedingte Aufwendungen anerkannt werden, wenn
sie vom Veranstalter erhoben werden.

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zu 2. Fahrtkosten
sind bei Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb des
Wohnortes in Höhe der Kosten für die Fahrt mit öffentlichen
Verkehrsmitteln (2. Klasse) förderfähig, soweit sie nicht als
Maßnahmekosten bezuschusst werden. Dies gilt auch bei
Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges (15 Cent pro
Kilometer Hin- und Rückfahrtstrecke).
Flugkosten sind förderfähig, wenn die Gesamtkosten der
Reise durch den Flug niedriger sind als bei Nutzung sonstiger
öffentlicher Verkehrsmittel.

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zu 3.1 Aufenthalt im Inland und der EU
Pro Abwesenheitstag kann ein pauschales Tagegeld von 20 EUR und
pro Übernachtung ein pauschales Übernachtungsgeld von 20 EUR
gezahlt werden. Nachgewiesene höhere Übernachtungskosten sind bis
zum Höchstbetrag von 40 EUR pro Übernachtung förderfähig.

Ist die Verpflegung teilweise in den Maßnahmekosten enthalten,
(z. B. Halbpension), so wird das Tagegeld wie folgt gekürzt:

               für Frühstück - 20%
               für Mittag    - 40%
               für Abendbrot - 40%

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zu 3.2 Aufenthalt im Ausland, außerhalb der EU

Die Förderpauschalen für das Tage- und Übernachtungsgeld sind
sehr verschieden und müssen im Einzelnen hinterfragt werden!

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zu 4. Arbeitsmittel

Förderfähig sind auch die Kosten für notwendige Arbeitsmittel
zur Durchführung der Weiterbildung (z. B. Fachbücher,
besonderes Handwerkszeug, besondere Materialien).

Allgemeines Büromaterial sowie die Beschaffungskosten für
Computer und Software fallen nicht hierunter.

Ausnahme: spezielle Anwendersoftware (Schüler- oder Studentenlizenz)

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Antrag auf Förderung einer
        Weiterbildungsmaßnahme

                                Dem Antrag ist beizufügen:

                                -   Lehrgangsinformation des
                                    Bildungsträgers (Flyer)
                                -   Bereits vorhandenes
                                    Informationsmaterial über
                                    Fahrt- und Übernachtungskosten,
Der Antrag ist vor Beginn der       Kosten für Lehrgangsliteratur etc.
  Weiterbildung zu stellen!

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Bildungsvereinbarung
mit Finanzierungsplan

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Bereitstellung (Überweisung)
                        der Fördermittel
• entsprechend Finanzierungsplan
• zusätzlich bei den halbjährlichen Zwischenabrechnungen langfristiger
  Bildungsmaßnahmen
  (Fahrkosten, Übernachtungs- und Tagegeld, Arbeitsmittel)
• bei Endabrechnungen

Zur Vermeidung von unnötigen Rückforderungszahlungen werden die Fördergelder erst
unmittelbar vor Beginn des Lehrganges überwiesen (tatsächlicher Lehrgangsbeginn meist erst
kurz zuvor bekannt). Ausnahme: bestimmte Auslandssprachreisen
Fahrkosten, Übernachtungs- und Tagegeld sowie die Kosten für Arbeitsmittel werden in der
Regel erst erstattet, nachdem sie entstanden sind (Zwischen- und Endabrechnungen)!
Beachte: Alle Belege (Rechnungen, Quittungen, Fahrscheine) für entstandene Kosten
sind im Original einzureichen!

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Zwischen- bzw. Endabrechnung
                    Ermittlung der abrechenbaren Fahrstrecken

Lehrveranstaltungen finden statt:
an den Freitagen = 49,8 km
- von Eilenburg (Arbeitsort)
  nach Leipzig (Bildungseinrichtung) und
- von Leipzig nach Rötha

an den Samstagen = 38 km
von Rötha nach Leipzig und zurück

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Belege
                       (vom 04.09.2015 bis 23.10.2015)
1. Lehrgangsrechnung

                  2. Teilnahmenachweis
                                           3. Arbeitsmittel

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20
Endabrechnung
  verschiedene Dokumente

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Weiterbildungsstipendium
Rücktritt von der Vereinbarung
Bei Rücktritt von der Vereinbarung sind die gewährten
Leistungen zurückzufordern, wenn der Grund von der
Stipendiatin/dem Stipendiaten zu vertreten ist.
Rückgeforderte Beträge sind vom Zeitpunkt des Eintritts
des für die Rückforderung maßgeblichen Grundes an
nach Maßgabe des § 49a Verwaltungsverfahrensgesetz
zu verzinsen.

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Weiterbildungsstipendium
Gründe für vorzeitiges Ausscheiden aus der Förderung
1.
Beginnt die Stipendiatin/der Stipendiat ein Hochschulstudium in Vollzeit,
so scheidet sie/er aus der Begabtenförderung berufliche Bildung aus.

2.
Erklärt die Stipendiatin/der Stipendiat gegenüber der zuständigen Stelle,
dass sie/er aus beruflichen oder persönlichen Gründen künftig nicht in
der Lage ist, Weiterbildungen durchzuführen, so kann die zuständige
Stelle feststellen, dass sie/er aus der Begabtenförderung berufliche
Bildung ausscheidet.

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Weiterbildungsstipendium
Ausschluss aus dem Förderprogramm
3.
Stipendiatinnen/Stipendiaten, die ihren Verpflichtungen aus den mit der
zuständigen Stelle getroffenen Vereinbarungen nicht nachkommen,
können aus der Begabtenförderung ausgeschlossen werden.
4.
Dies gilt auch, wenn die Stipendiatin/der Stipendiat innerhalb von sechs
Monaten nach Aufnahme in das Förderprogramm der zuständigen Stelle
keinen Antrag auf Förderung der ersten Weiterbildung vorlegt oder keine
Absichtserklärung über eine konkret geplante Weiterbildung abgibt.

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Wir bedanken uns bei Ihnen
für Ihre Aufmerksamkeit !

                Viel
              Erfolg !

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