Fördermaßnahmen der 2. Säule GAP-Förderperiode 2023-2027 - Saarbücken, 21.03.2022

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Fördermaßnahmen der 2. Säule GAP-Förderperiode 2023-2027 - Saarbücken, 21.03.2022
Fördermaßnahmen der 2. Säule
GAP-Förderperiode 2023-2027

Saarbücken, 21.03.2022
Fördermaßnahmen der 2. Säule GAP-Förderperiode 2023-2027 - Saarbücken, 21.03.2022
Ökoregeln der ersten Säule

  Liste der Ökoregeln

   1.    Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität durch

             a)   Freiwillige Aufstockung der Stilllegung auf Acker mit Selbstbegrünung
                  Anlage von Blühflächen und -streifen auf Ackerland oder in Dauerkulturen: top up
             b)
                  auf Stilllegung
             c)   Altgrasstreifen oder -flächen auf Dauergrünland
         Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau mit mind. 5 Hauptfruchtarten mit je mind. 10 %
   2.
         Leguminosen
   3.    Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Acker- und Dauergrünland
   4.    Extensivierung des gesamten Dauergrünlandes im Betrieb
         Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von
   5.
         mindestens 4 regionalen Kennarten
         Bewirtschaftung von Acker- und Dauerkulturflächen ohne Verwendung von chemisch-
   6.
         synthetischen Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Zeiträumen
   7.    NATURA-2000

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Fortgeführt werden …
              Ausgleichszulage
              Streuobst
              Ökolandbau

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Fortgeführt werden …

Ausgleichszulage für
    benachteiligte Gebiete
Voraussetzung:
•   Flächen liegen im benachteiligten Gebiet
•   Bagatellgrenze bei 250 € pro Jahr

                                               Förderung: 43 €/ ha

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Fortgeführt werden …

Streuobst
Voraussetzung:
•   Stammhöhe mind. 1,80 m bis Kronenansatz
•   Max. Bestandsdichte von 100 Bäumen/ha
•   Mind. 1 sachgerechter Erhaltungsschnitt im Verpflichtungszeitraum
•   Bäume dürfen im Verpflichtungszeitraum nicht entfernt werden
•   Regelmäßige Bewirtschaftung bzw. Pflege unter den Bäumen
•   Bagatellgrenze: 160 EUR

Kombinierbar mit ELER-AUKM „Extensives Grünland“ und „Ökolandbau“

                                                          Förderung: 6,50 €/ Baum

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Fortgeführt werden …

Ökolandbau
Voraussetzung:
•    Umstellung gesamtbetrieblich
•    Bei Flächenanteil Dauergrünland > 50 % muss Mindestviehbesatz von 0,3 RGV/ha
     Dauergrünland eingehalten werden
•    Neu: Vorlage von Fortbildungsnachweisen bei Antrag für neuen Förderzeitraum
             (Bei Einführung 3 in den letzten drei Jahren, für Beibehalter 4 in den letzten 5 Jahren)

    Förderung:                                                    Prämiensatz
                                                      Einführung                  Beibehalter
    Acker                                                400 €                       240 €

    Grünland                                             400 €                       240 €

    Gemüsebau                                            750 €                       485 €

    Dauerkultur und Baumschule                          1.500 €                      987 €
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Neue Maßnahmen …
              Mehrjährige Blühfläche
              Blühpflanzen zur Energiegewinnung
              Großkörnige Leguminosen
              Extensive Grünlandbewirtschaftung
              Artenreiche Kulturlandschaft

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Neue Maßnahmen…

Mehrjährige Blühfläche
Voraussetzung:
•   Ansaat bis 31.05.
•   Max. 25 % oder 5 ha der gesamten landwirtschaftl. Nutzfläche eines Betriebes
•   Mindestgröße 0,1 ha, Breite mind. 5 m, Maximalgröße 1 ha pro Schlag
•   Mehrjährige Saatgutmischungen nach Vorgabe MUV
•   Keine Anwendung von Pflanzenschutz- und stickstoffhaltigen Düngemitteln
•   Aufwuchs darf nicht genutzt werden
•   Bagatellgrenze: 267 €
 Neu: Standortfest für fünf Jahre
             Misslingt Ansaat muss erneute Aussaat durchgeführt werden

Kombinierbar mit ELER-AUKM „Ökolandbau“
(aber Öko-Prämie nur bei Verwendung von Öko-Saatgut)

                                                                Förderung: 767 €/ ha
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Neue Maßnahmen…

Blühpflanzen zur Energiegewinnung
Voraussetzung:
•   Anbau mehrjähriger Wildpflanzen bzw. wüchsiger Blühpflanzen zur Energiegewinnung
•   Maximal 25 % oder 5 ha der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche eines Betriebes
•   Mehrjährige Saatgutmischungen nach Vorgabe MUV
•   Keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Ausnahme Aussaatjahr)
•   Ernte nicht vor dem 01. August
•   Jährlich muss Ernte erfolgen (Ausnahme Aussaatjahr)
•   Bagatellgrenze: 500 €

Kombinierbar mit ELER-AUKM „Ökolandbau“ und Ökoregeln
(aber Öko-Prämie nur bei Verwendung von Öko-Saatgut)

                                                              Förderung: 500 €/ ha

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Großkörnige Leguminosen
Voraussetzung:
•   Nur als Top-up auf Ökoregelung 2 („Vielfältige Kulturen im
    Ackerbau “) zu beantragen
•   Mindestens 10 % Leguminosenanteil in der Fruchtfolge
•   Darf auch in Gemenge angebaut werden
    ( Endabstimmung bis Ende des Monats geplant)
•   Anbau jeder Hauptfruchtart nicht < 10 % und > 30 %
•   Getreideanteil nicht über 66 %, Raufuttergemengen mit
    Leguminosen nicht > 40 %
Kombinierbar mit ELER-AUKM „Ökolandbau“
(aber keine Öko-Prämie)

                                                               Förderung: 44 € / ha
             auf gesamte förderfähige landwirtschaftliche Nutzfläche eines Betriebes

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Extensive Grünlandbewirtschaftung
Maßnahme „Extensives Dauergrünland“ wird in geänderter
Form fortgeführt

Voraussetzung:
•   Alle Flächen sind zugelassen
•   Maximal 25 % der gesamten landwirtschaftlichen
    Nutzfläche eines Betriebes förderfähig
•   Betriebe mit > 50 % Grünlandanteil bis zu 40 % der
    gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche förderfähig   bei
    Mindestviehbesatz von 0,3 RGV/ha
•   Keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Kombinierbar mit ELER-AUKM „Streuobst“ und „Ökolandbau“
(mit Vorbehalt)

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Extensive Grünlandbewirtschaftung

 Unterteilung         Voraussetzung                                  Förderung

                      vom 01. April - 15. Juni
 1. Stufe             •    Keine Düngung und Pflege                   200 €
                      •    Beweidungsdichte von 1,4 RGV zugelassen
                      •    Schnitt ab 15. Juni

                      vom 01. April - 15. Juli

 2. Stufe             •    Keine Düngung und Pflege                    91 €
                      •    Beweidungsdichte von 1,4 RGV zugelassen
                      •    Schnitt ab 15. Juli

 Zusatzmodul 1        Ganzjährig kein flüssiger Wirtschaftsdünger      49 €

 Zusatzmodul 2        Ganzjährig keine Düngung                         91 €

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Artenreiche Kulturlandschaft
Voraussetzung:
•   Fünfjährige Anlage von Flächen mit definierten Strukturelementen
•   Maximal 25 % oder 5 ha der landwirtschaftlichen Nutzfläche eines Betriebes
•   Mindestflächengröße: 0,5 ha, Mindestbreite: 21 m
•   Beantragung nur für Fläche, die im Vorjahr als Ackerland genutzt und codiert wurden
•   Anlage bis 30.04.
•   Misslingt Etablierung, muss betroffener Bereich erneut angesät werden
•   Aufwuchs darf nicht genutzt werden und hat auf der Fläche zu verbleiben
•   Bäume und Feldgehölze dürfen nicht vorhanden sein
•   Keine Düngung und kein chemisch-synthetischer Pflanzenschutz
•   Aufkommen invasiver Arten oder Jakobskreuzkraut unverzüglich zu beseitigen
•   Saatgutmischungen/ Sorten nach Vorgabe MUV

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Artenreiche Kulturlandschaft

                            Pflichtbestandteile                                  optional
         2x                       2x                      1x               •   grasbetonte
  Ackerrandstreifen           Blühstreifen          Lichtacker aus             Schutzstreifen
     aus Rotklee                                    Sonnenblumen           •   Schonstreifen
                                                                           •   Offenbereich

                                                     jährliche Ansaat
     im ersten Verpflichtungsjahr mehrjährig
                                                      (10-12 kg/ ha)
                     angelegt
                                                  bis spätestens 30.04.

                                                ab 2. Verpflichtungsjahr
                             keine Mahd, kein
  vom 01.09. bis zum                             vom 15.03. bis 30.04
                              Mulchen keine
    15.10. Mulchen                               Mulchen sowie flache
                                wendende
       zulässig                                    Bodenbearbeitung
                            Bodenbearbeitung
                                                        zulässig

    mindestens 3 m           mindestens 6 m         mindestens 3 m             mindestens 5 m

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Neue Maßnahmen…
Aufbau der Artenreichen Kulturlandschaft

21.03.2022   Seite 15
Neue Maßnahmen…

Artenreiche Kulturlandschaft

Bagatellgrenze: 250 €

Kombinierbar
mit ELER-AUKM
„Ökolandbau“
(jedoch keine Gewährung
der Öko-Prämie)

                               Förderung: 850 €/ ha

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Herzlichen Dank …

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