Fördermaßnahmen der 2. Säule GAP-Förderperiode 2023-2027 - Saarbücken, 21.03.2022
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Ökoregeln der ersten Säule Liste der Ökoregeln 1. Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität durch a) Freiwillige Aufstockung der Stilllegung auf Acker mit Selbstbegrünung Anlage von Blühflächen und -streifen auf Ackerland oder in Dauerkulturen: top up b) auf Stilllegung c) Altgrasstreifen oder -flächen auf Dauergrünland Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau mit mind. 5 Hauptfruchtarten mit je mind. 10 % 2. Leguminosen 3. Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Acker- und Dauergrünland 4. Extensivierung des gesamten Dauergrünlandes im Betrieb Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von 5. mindestens 4 regionalen Kennarten Bewirtschaftung von Acker- und Dauerkulturflächen ohne Verwendung von chemisch- 6. synthetischen Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Zeiträumen 7. NATURA-2000 21.03.2022 Seite 2
Fortgeführt werden … Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete Voraussetzung: • Flächen liegen im benachteiligten Gebiet • Bagatellgrenze bei 250 € pro Jahr Förderung: 43 €/ ha 21.03.2022 Seite 4
Fortgeführt werden … Streuobst Voraussetzung: • Stammhöhe mind. 1,80 m bis Kronenansatz • Max. Bestandsdichte von 100 Bäumen/ha • Mind. 1 sachgerechter Erhaltungsschnitt im Verpflichtungszeitraum • Bäume dürfen im Verpflichtungszeitraum nicht entfernt werden • Regelmäßige Bewirtschaftung bzw. Pflege unter den Bäumen • Bagatellgrenze: 160 EUR Kombinierbar mit ELER-AUKM „Extensives Grünland“ und „Ökolandbau“ Förderung: 6,50 €/ Baum 21.03.2022 Seite 5
Fortgeführt werden … Ökolandbau Voraussetzung: • Umstellung gesamtbetrieblich • Bei Flächenanteil Dauergrünland > 50 % muss Mindestviehbesatz von 0,3 RGV/ha Dauergrünland eingehalten werden • Neu: Vorlage von Fortbildungsnachweisen bei Antrag für neuen Förderzeitraum (Bei Einführung 3 in den letzten drei Jahren, für Beibehalter 4 in den letzten 5 Jahren) Förderung: Prämiensatz Einführung Beibehalter Acker 400 € 240 € Grünland 400 € 240 € Gemüsebau 750 € 485 € Dauerkultur und Baumschule 1.500 € 987 € 21.03.2022 Seite 6
Neue Maßnahmen … Mehrjährige Blühfläche Blühpflanzen zur Energiegewinnung Großkörnige Leguminosen Extensive Grünlandbewirtschaftung Artenreiche Kulturlandschaft 21.03.2022 Seite 7
Neue Maßnahmen… Mehrjährige Blühfläche Voraussetzung: • Ansaat bis 31.05. • Max. 25 % oder 5 ha der gesamten landwirtschaftl. Nutzfläche eines Betriebes • Mindestgröße 0,1 ha, Breite mind. 5 m, Maximalgröße 1 ha pro Schlag • Mehrjährige Saatgutmischungen nach Vorgabe MUV • Keine Anwendung von Pflanzenschutz- und stickstoffhaltigen Düngemitteln • Aufwuchs darf nicht genutzt werden • Bagatellgrenze: 267 € Neu: Standortfest für fünf Jahre Misslingt Ansaat muss erneute Aussaat durchgeführt werden Kombinierbar mit ELER-AUKM „Ökolandbau“ (aber Öko-Prämie nur bei Verwendung von Öko-Saatgut) Förderung: 767 €/ ha 21.03.2022 Seite 8
Neue Maßnahmen… Blühpflanzen zur Energiegewinnung Voraussetzung: • Anbau mehrjähriger Wildpflanzen bzw. wüchsiger Blühpflanzen zur Energiegewinnung • Maximal 25 % oder 5 ha der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche eines Betriebes • Mehrjährige Saatgutmischungen nach Vorgabe MUV • Keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Ausnahme Aussaatjahr) • Ernte nicht vor dem 01. August • Jährlich muss Ernte erfolgen (Ausnahme Aussaatjahr) • Bagatellgrenze: 500 € Kombinierbar mit ELER-AUKM „Ökolandbau“ und Ökoregeln (aber Öko-Prämie nur bei Verwendung von Öko-Saatgut) Förderung: 500 €/ ha 21.03.2022 Seite 9
Neue Maßnahmen… Großkörnige Leguminosen Voraussetzung: • Nur als Top-up auf Ökoregelung 2 („Vielfältige Kulturen im Ackerbau “) zu beantragen • Mindestens 10 % Leguminosenanteil in der Fruchtfolge • Darf auch in Gemenge angebaut werden ( Endabstimmung bis Ende des Monats geplant) • Anbau jeder Hauptfruchtart nicht < 10 % und > 30 % • Getreideanteil nicht über 66 %, Raufuttergemengen mit Leguminosen nicht > 40 % Kombinierbar mit ELER-AUKM „Ökolandbau“ (aber keine Öko-Prämie) Förderung: 44 € / ha auf gesamte förderfähige landwirtschaftliche Nutzfläche eines Betriebes 21.03.2022 Seite 10
Neue Maßnahmen… Extensive Grünlandbewirtschaftung Maßnahme „Extensives Dauergrünland“ wird in geänderter Form fortgeführt Voraussetzung: • Alle Flächen sind zugelassen • Maximal 25 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche eines Betriebes förderfähig • Betriebe mit > 50 % Grünlandanteil bis zu 40 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche förderfähig bei Mindestviehbesatz von 0,3 RGV/ha • Keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Kombinierbar mit ELER-AUKM „Streuobst“ und „Ökolandbau“ (mit Vorbehalt) 21.03.2022 Seite 11
Neue Maßnahmen… Extensive Grünlandbewirtschaftung Unterteilung Voraussetzung Förderung vom 01. April - 15. Juni 1. Stufe • Keine Düngung und Pflege 200 € • Beweidungsdichte von 1,4 RGV zugelassen • Schnitt ab 15. Juni vom 01. April - 15. Juli 2. Stufe • Keine Düngung und Pflege 91 € • Beweidungsdichte von 1,4 RGV zugelassen • Schnitt ab 15. Juli Zusatzmodul 1 Ganzjährig kein flüssiger Wirtschaftsdünger 49 € Zusatzmodul 2 Ganzjährig keine Düngung 91 € 21.03.2022 Seite 12
Neue Maßnahmen… Artenreiche Kulturlandschaft Voraussetzung: • Fünfjährige Anlage von Flächen mit definierten Strukturelementen • Maximal 25 % oder 5 ha der landwirtschaftlichen Nutzfläche eines Betriebes • Mindestflächengröße: 0,5 ha, Mindestbreite: 21 m • Beantragung nur für Fläche, die im Vorjahr als Ackerland genutzt und codiert wurden • Anlage bis 30.04. • Misslingt Etablierung, muss betroffener Bereich erneut angesät werden • Aufwuchs darf nicht genutzt werden und hat auf der Fläche zu verbleiben • Bäume und Feldgehölze dürfen nicht vorhanden sein • Keine Düngung und kein chemisch-synthetischer Pflanzenschutz • Aufkommen invasiver Arten oder Jakobskreuzkraut unverzüglich zu beseitigen • Saatgutmischungen/ Sorten nach Vorgabe MUV 21.03.2022 Seite 13
Neue Maßnahmen… Artenreiche Kulturlandschaft Pflichtbestandteile optional 2x 2x 1x • grasbetonte Ackerrandstreifen Blühstreifen Lichtacker aus Schutzstreifen aus Rotklee Sonnenblumen • Schonstreifen • Offenbereich jährliche Ansaat im ersten Verpflichtungsjahr mehrjährig (10-12 kg/ ha) angelegt bis spätestens 30.04. ab 2. Verpflichtungsjahr keine Mahd, kein vom 01.09. bis zum vom 15.03. bis 30.04 Mulchen keine 15.10. Mulchen Mulchen sowie flache wendende zulässig Bodenbearbeitung Bodenbearbeitung zulässig mindestens 3 m mindestens 6 m mindestens 3 m mindestens 5 m 21.03.2022 Seite 14
Neue Maßnahmen… Aufbau der Artenreichen Kulturlandschaft 21.03.2022 Seite 15
Neue Maßnahmen… Artenreiche Kulturlandschaft Bagatellgrenze: 250 € Kombinierbar mit ELER-AUKM „Ökolandbau“ (jedoch keine Gewährung der Öko-Prämie) Förderung: 850 €/ ha 21.03.2022 Seite 16
Herzlichen Dank … 21.03.2022 Seite 17
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