Fördermöglichkeiten für Betriebe zum Thema Energieeffizienz und erneuerbare Energien - von Torsten Blaschke

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Fördermöglichkeiten für Betriebe zum Thema Energieeffizienz und erneuerbare Energien - von Torsten Blaschke
Fördermöglichkeiten für Betriebe
zum Thema Energieeffizienz und
     erneuerbare Energien
                von
          Torsten Blaschke
Fördermöglichkeiten für Betriebe zum Thema Energieeffizienz und erneuerbare Energien - von Torsten Blaschke
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08.03.2016                     2
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Förderdschungel

       %                                      BMU                                 BAFA
                          §                                      KfW                ?
   de minimis                                                                   Fristen
Bildnachweis: https://pixabay.com/de/dschungel-regenwald-nationalpark-678503/

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Warum gibt es Fördermittel?

  Förderungen beeinflussen und
  steuern das (Investitions-)
  Verhalten von Unternehmen
  z.B. Erhöhung der Energieeffizienz

                Alternativen zu Förderungen sind:
                • Sanktionen durch Steuern
                • Gesetze und Verordnungen (EnEV, ImSchV)
                • Marktmechanismen (z.B. Emissionshandel)
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Warum sollen Unternehmen
beeinflusst werden? -

Minderung der        Bis 2020: - 20 %   Bis 2020: - 40 %   Bis 2025: 5,5
Treibhausgas-        Bis 2030: - 40 %   Bis 2030: - 55 %   Tonnen CO2 pro
emissionen                              Bis 2050: - 80 %   Kopf und Jahr
gegenüber 1990                          bis - 95 %         Bis 2050: 2 Tonnen
                                                           CO2 pro Kopf und
                                                           Jahr
Ausbau des Anteils   Bis 2020: 20 %     Bis 2020: 18 %
                                                           Bis 2025: 20 %
der erneuerbaren     Bis 2030: 27 %     Bis 2030: 30 %
Energien am                             Bis 2050: 60 %
Gesamtverbrauch
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Gibt es Einsparpotenziale in
Industrie und Gewerbe?

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Wie wird gefördert?

• Darlehen
• Zuschuss
• Bürgschaft
• Beteiligung
• Garantie
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Was wird gefördert?
•   Beratungsleistung
•   Planung und Umsetzung
•   Vernetzung und Austausch
•   Zertifizierung Energiemanagementsystem
•   Fortbildung
•   Forschung und Entwicklung
•   …

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Wie finde ich das passende
 Förderprogramm?
Überblick gibt die Förderfibel unter: http://www.izu.bayern.de/foerder/programme/

                                                                Abruf vom 11.01.2016

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Eine weitere Förderdatenbank
         http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/root.html

Abruf am 01.03.2016
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De-minimis-Beihilfen
• Vor Gewährung einer Beihilfe hat das betreffende Unternehmen die
  De-minimis-Beihilfen anzugeben, die es in den vorangegangenen
  drei Jahren erhalten hat.
• Eine neue De-minimis-Beihilfe kann nur gewährt werden, wenn der
  Höchstbetrag von 200.000 EUR innerhalb des laufenden drei-
  Jahres-Zeitraums nicht überschritten wird.
• Das begünstigte Unternehmen wird mit Bewilligung der De-minimis-
  Beihilfe über den jeweiligen Subventionswert informiert.

http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-
DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836
;views;document&doc=2378&pos=box#box
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Agenda

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Ausgewählte
Förderprogramme
• Energieberatung im Mittelstand

• Förderprogramm Querschnittstechnologien (Neuauflage in II/2016)

• Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen

• Mini-KWK-Anlagen

• Energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse

• Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel

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Ausgewählte
Förderprogramme
• Energieberatung im Mittelstand

• Förderprogramm Querschnittstechnologien (Neuauflage in II/2016)

• Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen

• Mini-KWK-Anlagen

• Energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse

• Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel

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BAFA - Energieberatung im
Mittelstand
Gegenstand                    Energieberatungen in den Bereichen Gebäude, Betriebsablauf oder
                              industrielle oder gewerbliche Anlagen sowie eine sich
                              anschließende Umsetzungsbegleitung
Ziel                          Energieeinsparung von 10 bis 20% pro beratenes Unternehmen 
                              jährliche Energieeinsparung von insgesamt 400 GWh
Antragsberechtigte            KMU der gewerblichen Wirtschaft gemäß der KMU-Definition
                              und Angehörige der Freien Berufe
Art der Förderung             Zuschuss
Höhe der Förderung            80% der förderfähigen Beratungskosten (Energiekosten bis 10.000,-
                              €  maximal 1.200,- €; Energiekosten über 10.000,- €  maximal
                              8.000,- €)
Internetadresse               http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energieberatung_mittelstand/inde
                              x.html
              Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-
08.03.2016    DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=9873   16
BAFA - Energieberatung im
Mittelstand
Voraussetzungen:
• BAFA zugelassener Energieberater
• Detaillierte und validierte Berechnungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen
   klare Informationen über potenzielle Einsparungen
• Erfüllung der Anforderungen an ein Energieaudit
• Schriftlicher Abschlussbericht
• Datenaufbewahrung zur historischen Analyse
• Von der Förderung ausgeschlossen: Unternehmen in Schwierigkeiten;
   Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, der Fischerei und
   Aquakultur; Antragsteller auf Spitzenausgleichs (§ 10 Stromsteuergesetz und
   § 55 Energiesteuergesetz) oder Antragsteller nach den §§ 63 ff. Erneuerbare-
   Energien-Gesetz (EEG) (Besondere Ausgleichsregelung)
             Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-
08.03.2016   DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=9873   17
Ausgewählte
Förderprogramme
• Energieberatung im Mittelstand

• Förderprogramm Querschnittstechnologien (Neuauflage in II/2016)

• Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen

• Mini-KWK-Anlagen

• Energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse

• Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel

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BAFA – Veränderte Form ab II/
2016 Querschnittstechnologien
Gegenstand                   Einzelmaßnahmen (2.000 bis 30.000 € Netto-
                             Investitionsvolumen): Ersatz elektrischer Motoren und
                             Antriebe, Pumpen, Ventilatoren und Druckluftsysteme durch
                             hocheffiziente Anlagen
                             Systemische Optimierungen (ab 30.000 EUR Netto-
                             Investitionsvolumen): Ersatz und Erneuerung von mindestens
                             zwei Querschnittstechnologien sowie der technischen
                             Systeme, in die sie eingebunden sind.
Ziel                         Erschließung energetischer Einsparpotenziale und Erhöhung
                             der Energieeffizienz

             Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-
08.03.2016   DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=11761   19
BAFA – Veränderte Form ab II/
2016 Querschnittstechnologien
Antragsberechtigte           KMU gemäß der KMU-Definition sowie sonstige
                             Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 500
                             Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens
                             100 Mio. EUR
Art der Förderung            Zuschuss

             Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-
08.03.2016   DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=11761   20
BAFA – Veränderte Form ab II/
2016 Querschnittstechnologien
Höhe der Förderung           Einzelmaßnahmen: bis zu 30% der zuwendungsfähigen
                             Kosten für kleine und mittlere Unternehmen und 20% für
                             sonstige Unternehmen

                             Systemische Optimierungen: abhängig von
                             Unternehmensgröße und Endenergieeinsparung bis zu 30%
                             der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 100.000 € je
                             Antragsteller.

                             60% der förderfähigen Beratungskosten, höchstens 3.000 €
                             Installation erforderlicher Messtechnik entsprechend
                             Beratungskosten
Internetadresse              http://www.bafa.de/bafa/de/energie/querschnittstechnologien/index.html
             Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-
08.03.2016   DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=11761   21
BAFA – Veränderte Form ab II/
2016 Querschnittstechnologien
Voraussetzungen:
• Das Vorhaben muss in Deutschland durchgeführt werden.
• Geförderte Anlagen müssen mindestens drei Jahre zweckentsprechend
   betrieben werden.
• Systemische Optimierungen sind nur förderfähig, wenn eine
   Endenergieeinsparung von mindestens 25% gegenüber dem Ist-Zustand
   erzielt und nachgewiesen wird.
• Bei systemischen Optimierungen muss vor Beginn der Investition durch einen
   externen zugelassenen Energieberater ein Energieeinsparkonzept erstellt
   werden. Verfügt der Antragsteller über ein zertifiziertes
   Energiemanagementsystem, kann das Konzept durch unternehmensinterne
   Experten erstellt werden.
             Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-
08.03.2016   DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=11761   22
BAFA – Veränderte Form ab II/
2016 Querschnittstechnologien
Es werden nicht gefördert :
• Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen der Land- und
   Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Energiewirtschaft, des
   Steinkohlenbergbaus, Freiberuflich Tätige, Hersteller der jeweils geförderten
   Querschnittstechnologien, Kirchen sowie Unternehmen der Kreditwirtschaft und
   des Versicherungsgewerbes sowie Vereine und Stiftungen.
• Nicht gefördert werden zudem Unternehmen mit einer öffentlichen Beteiligung
   von 25% oder mehr sowie Antragsteller, über deren Vermögen ein
   Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.
• Nicht gefördert werden bereits begonnene Projekte.

             Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-
08.03.2016   DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=11761   23
BAFA – Veränderte Form ab II/
2016 Querschnittstechnologien
Es werden nicht gefördert:
• Maßnahmen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder
    behördlichen Anordnung beruht
• Erwerb und Verwendung gebrauchter Anlagen sowie neuer Anlagen mit überwiegend
    gebrauchten Anlagenteilen
• Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
• Energiemanagementsysteme; Eigenleistungen des Antragstellers
• Maßnahmen, die sich auf Wohngebäude beziehen
• Anlagen zur Kälteerzeugung, Komponenten und Systeme des Kältemittelkreislaufs sowie
    Kühlmittelleitungen für Wasser und Sole
• Anlagen zur Wärmeerzeugung; Wärmepumpen zur Nutzung von Abwärme aus
    Kälteanlagen
• komplette Produktionsanlagen, Maschinen und Fertigungseinrichtungen inklusive
    kompletter Bearbeitungszentren sowie die darin eingebauten Querschnittstechnologien
08.03.2016 Quelle:   http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-
               DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=11761
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Ausgewählte
Förderprogramme
• Energieberatung im Mittelstand

• Förderprogramm Querschnittstechnologien (Neuauflage in II/2016)

• Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen

• Mini-KWK-Anlagen

• Energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse

• Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel

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Maßnahmen an Kälte- und
Klimaanlagen in Unternehmen
Gegenstand                   Beratungsleistungen sowie Investitionsmaßnahmen für
                             bzw. in energieeffiziente und klimaschonende Kälte- und
                             Klimaanlagen

                             Gefördert werden die Leistungen eines Sachkundigen:
                             • Erstellung eines IST-Gutachtens zur Energieeffizienz
                               einer bestehenden Kälte- oder Klimaanlage,
                             • Erstellung eines PLAN-Gutachtens zur Energieeffizienz
                               für eine neue Kälte- oder Klimaanlage bzw. zur Steigerung
                               der Energieeffizienz einer bestehenden Anlage
                               einschließlich der Festlegung der für die Erreichung der
                               Effizienzkriterien erforderlichen Komponenten und
                               Systeme sowie
             Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-
08.03.2016   DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=10155   26
Maßnahmen an Kälte- und
Klimaanlagen in Unternehmen
Gegenstand                   Investitionsmaßnahmen im Rahmen der „Basis- und
                             Bonusförderung“:
                             •    Maßnahmen an Kompressions-Kälteanlagen mit einer elektrischen
                                  Antriebsleistung der oder des Verdichter(s) von mindestens 5 kW und
                                  höchstens 150 kW
                             •    Maßnahmen an Kompressions-Klimaanlagen mit einer elektrischen
                                  Antriebsleistung des oder der Verdichter von mindestens 10 kW und
                                  höchstens 150 kW
                             •    Maßnahmen an Sorptionskälte- und -klimaanlagen mit einer
                                  Kälteleistung von mindestens 5 kW und höchstens 500 kW
                             •    Maßnahmen an Anlagen mit einer elektrischen Leistungsaufnahme
                                  von mindestens 5 kW und höchstens 150 kW, die Kühlung und
                                  Heizung mit einem integrierten Gerät oder System ermöglichen
                             •    Maßnahmen zur Nutzung der Abwärme aus Kälteanlagen im
                                  Rahmen der Bonusförderung
             Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-
08.03.2016   DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=10155   27
Maßnahmen an Kälte- und
Klimaanlagen in Unternehmen
Ziel                         Einen Beitrag zu den klima- und energiepolitischen Zielen der
                             Bundesregierung zu leisten und durch Investitionsanreize den
                             Absatz von Technologien im Markt zu stärken.
Antragsberechtigte           gewerbliche Unternehmen, gemeinnützige Organisationen,
                             Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften,
                             Zweckverbände und Eigenbetriebe, Schulen, Krankenhäuser
                             sowie kirchliche Einrichtungen, die entweder Eigentümer,
                             Pächter oder Mieter des Grundstücks sind, auf dem sich die
                             Anlage befindet, oder ein vom Eigentümer, Pächter oder
                             Mieter des Grundstücks beauftragtes
                             Energiedienstleistungsunternehmen (Kontraktor)
Art der Förderung            Zuschuss
             Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-
08.03.2016   DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=10155   28
Maßnahmen an Kälte- und
Klimaanlagen in Unternehmen
Höhe der Förderung           Beratungsmaßnahmen 80% der in Rechnung gestellten
                             Kosten, maximal 1.000 EUR
                             Basisförderungen der Nettoinvestitionskosten in
                             Abhängigkeit von Energieeffizienz und eingesetztem
                             Kältemittel, maximal 100.000 EUR:
                             bis zu 20% für Bestandsanlagen und
                             bis zu 25% für Neuanlagen
                             Bonusförderungen der Nettoinvestitionskosten in
                             Abhängigkeit von der eingesetzten Technik, maximal 50.000
                             EUR:
                             bis zu 25%
                             Maximal 100.000,- € pro Förderantrag
Internetadresse              http://www.bafa.de/bafa/de/energie/kaelteanlagen/index.html
             Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-
08.03.2016   DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=10155   29
Maßnahmen an Kälte- und
Klimaanlagen in Unternehmen
Voraussetzungen:
• Die Anlage muss sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden
   und ist nach Inbetriebnahme mindestens fünf Jahre zweckentsprechend zu
   betreiben.
• Im Rahmen einer Beratungsmaßnahme muss ein Sachkundiger den IST- und
   PLAN-Zustand der Energieeffizienz einer Anlage erheben. Dieser muss Meister,
   Techniker oder Ingenieur sein und über fundierte Kenntnisse der Kältetechnik und
   über eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung verfügen.
• Im Rahmen einer Beratungsmaßnahme muss ein Sachkundiger die Nachweise
   über Sachkunde, Sachkundelehrgänge und Berufserfahrung erbringen und für
   das Förderprogramm als Berater zugelassen sein.

             Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-
08.03.2016   DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=10155   30
Maßnahmen an Kälte- und
Klimaanlagen in Unternehmen
Voraussetzungen:
• Im Rahmen von Emissionsminderungs-Maßnahmen müssen die eingesetzten
   Technologien dem Stand der Technik entsprechen, marktverfügbar sein und
   eine Minderung der gesamten Treibhausgas-Emissionen der Anlagen
   bewirken.

Nicht gefördert werden:
• Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragsteller, über deren Vermögen
   ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist sowie gebrauchte
   Komponenten oder Versuchsanlagen.

             Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-
08.03.2016   DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=10155   31
Ausgewählte
Förderprogramme
• Energieberatung im Mittelstand

• Förderprogramm Querschnittstechnologien (Neuauflage in II/2016)

• Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen

• Mini-KWK-Anlagen

• Energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse

• Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel

08.03.2016                                                          32
Mini-KWK-Anlagen
Gegenstand                   Mini-KWK-Anlagen im Leistungsbereich bis einschließlich
                             20 kWel in Bestandsbauten
Ziel                         Beitrag zu den nationalen Klimaschutzzielen und einen
                             zusätzlichen Anreiz für die Marktentwicklung zu leisten.
Antragsberechtigte           Privatpersonen, Angehörige der Freien Berufe, KMU
                             gemäß KMU-Definition, kommunale Gebietskörperschaften,
                             kommunale Zweckverbände und gemeinnützige Investoren
Art der Förderung            Zuschuss
Höhe der Förderung           Abhängig von der elektrischen Leistung der Anlage

Internetadresse              http://www.bafa.de/bafa/de/energie/kraft_waerme_kopplung/
                             mini_kwk_anlagen/index.html
             Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-
08.03.2016   DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=10154   33
Mini-KWK-Anlagen
Voraussetzungen:
• Der Antragsteller muss Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstückes
   sein, auf dem die Anlage errichtet werden soll, oder ein von diesem beauftragter
   Contractor.
• Die Anlage muss sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden
   und darf nicht in Gebieten mit Fernwärmeanschluss- und -benutzungsgebot
   errichtet werden. Die Anlage ist mindestens sieben Jahre zweckentsprechend
   zu betreiben.
• Die Anlage muss im Leistungsbereich bis 20 kWel liegen, über einen
   Wartungsvertrag betreut werden und eine Messeinrichtung zur Erfassung der
   Stromerzeugung im KWK-Prozess besitzen.

             Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-
08.03.2016   DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=10154   34
Mini-KWK-Anlagen
Voraussetzungen:
• Die technischen Anforderungen gemäß EU-Richtlinie für KWK-Kleinstanlagen
   sowie die Anforderungen der jeweils gültigen TA-Luft sind einzuhalten bzw. zu
   übertreffen.

Nicht gefördert werden:
• Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
• Hersteller von förderfähigen Anlagen, der Bund, die Bundesländer sowie deren
   Einrichtungen, Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren
   beantragt oder eröffnet worden ist, sowie Eigenbauanlagen, Prototypen und
   gebrauchte Anlagen sind von der Förderung ausgeschlossen.

             Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-
08.03.2016   DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=10154   35
Ausgewählte
Förderprogramme
• Energieberatung im Mittelstand

• Förderprogramm Querschnittstechnologien (Neuauflage in II/2016)

• Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen

• Mini-KWK-Anlagen

• Energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse

• Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel

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Energieeffiziente und klimaschonende
Produktionsprozesse
Gegenstand                   Produktionsprozess- und Produktionsverfahrensumstellungen,
                             Nutzung von Energie aus Produktionsprozessen,
                             Maßnahmen zur energ. Optimierung von Produktionsproz.
Ziel                         Energieverbrauch und die Energiekosten senken, die
                             Wettbewerbsfähigkeit steigern und die Verbreitung von
                             Effizienztechnologien unterstützen
Antragsberechtigte           Unternehmen des produzierenden Gewerbes
Art der Förderung            Zuschuss zu den Investitionsmehrkosten
Höhe der Förderung           bis zu 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben, je Vorhaben
                             maximal 1,5 Mio. €
Internetadresse              http://www.ptka.kit.edu/560.php
             Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-
08.03.2016   DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=12115   37
Energieeffiziente und klimaschonende
Produktionsprozesse
Voraussetzungen
• Die Maßnahme muss die Energieeffizienz des betrachteten
   Produktionsprozesses verbessern.
• Im Einzelnen müssen die Maßnahmen
     Investitionsmehrkosten von mindestens 50.000 EUR umfassen,
     spezifische Endenergieeinsparungen von mindestens 5% erreichen
     mindestens 100 kg CO2-Einsparung pro Jahr im Verhältnis zu 100 €
       Investitionsmehrkosten
• Die Endenergie- und CO 2-Einsparung sowie die Verbesserung der
   Energieeffizienz in vor- oder nachgelagerten Produktionsschritten muss durch
   einen Energieberater nach VDI-Norm 3922 nachgewiesen werden.
• Achtung: Es gibt ausgeschlossene Maßnahmen
             Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-
08.03.2016   DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=12115   38
Ausgewählte
Förderprogramme
• Energieberatung im Mittelstand

• Förderprogramm Querschnittstechnologien (Neuauflage in II/2016)

• Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen

• Mini-KWK-Anlagen

• Energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse

• Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel

08.03.2016                                                          39
Maßnahmen zur Anpassung an
den Klimawandel
Gegenstand                   • Erstellung von Klimaanpassungskonzepten für
                               Unternehmen
                             • Entwicklung von Bildungsmodulen zu Klimawandel und
                               Klimaanpassung
                             • kommunale Leuchtturmvorhaben und Aufbau von
                               Kooperationen interkommunaler oder regionaler Verbünde
Ziel                         Die Anpassungsfähigkeit der gesellschaftlichen Akteure
                             insbesondere auf der lokalen und regionalen Ebene durch
                             Initiativen zur Bewusstseinsbildung, zum Dialog und zur
                             Beteiligung sowie zur Vernetzung und Kooperation von
                             regionalen oder lokalen Akteuren zu stärken

             Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-
08.03.2016   DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=11709   40
Maßnahmen zur Anpassung an
den Klimawandel
Antragsberechtigte           Gebietskörperschaften, Unternehmen mit Sitz oder
                             Niederlassung und überwiegender Ergebnisverwertung
                             in Deutschland, Einrichtungen der Kommunen und Länder
                             einschließlich kommunaler Unternehmen, außeruniversitäre
                             Forschungseinrichtungen, Hochschulen und vergleichbare
                             Einrichtungen sowie sonstige Einrichtungen mit Sitz oder
                             Niederlassung und Schwerpunktaktivitäten in Deutschland
Art der Förderung            Zuschuss

             Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-
08.03.2016   DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=11709   41
Maßnahmen zur Anpassung an
den Klimawandel
Höhe der Förderung           • im Förderschwerpunkt „Anpassungskonzepte für
                                Unternehmen“ max. 100.000 EUR,
                             • im Förderschwerpunkt „Bildungsmodule“ max. 200.000
                                EUR sowie
                             • im Förderschwerpunkt „kommunale Leuchtturmvorhaben
                                sowie Aufbau von Kooperationen“ max. 300.000 EUR.
                             Die Ausgaben eines Vorhabens müssen so bemessen sein,
                             dass sich eine Zuwendung von mindestens 20.000 EUR
                             ergibt.
Internetadresse              https://www.ptj.de/folgen-klimawandel

                             https://www.ptj.de/lw_resource/datapool/_items/item_5288/fly
                             er_deutsche_anpassungsstrategie.pdf
             Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-
08.03.2016   DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=11709   42
Maßnahmen zur Anpassung an
den Klimawandel
Voraussetzungen:
• Das Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
• Der Antragsteller muss die notwendige fachliche Qualifikation und eine
   ausreichende Kapazität zur Durchführung der Vorhaben besitzen.
• Das Vorhaben muss Modellcharakter haben und im Zusammenhang der
   Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Anpassung an den Klimawandel
   im städtischen und ländlichen Raum innovative Formen der Kooperation
   erproben.
• Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer
   Kooperationsvereinbarung zu regeln.

             Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-
08.03.2016   DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=11709   43
Dipl.-Ing. (FH)
Torsten Blaschke
Geschäftsführer

Telefon: 0160 / 944 32 657

blaschke@effizienzinstitut.de
www.effizienzinstitut.de

EffizienzInstitut UG (haftungsbeschränkt)
Heinrich-Böll-Str. 45 • 81829 München

08.03.201                                   44
Beispiele für erfolgreiche
      Förderungen
Beispiel 1: Erdgas-Mini-KWK als
Ersatz für Ölheizung über BAFA
• Ölheizung mit 22 kWth
    Ölverbrauch:                               4.000 l/a
    Ölkosten (0,90 €/l):                       3.600 €/a
• Erdgas-Mini-KWK mit 25 kWth + 12 kWel
   Investition (incl. 2.000 l Pufferspeicher
     und Wärmemengenzähler, smart meter):       30.000 €
    Eigenverbrauch Strom:                      3.000 €/a
    20 % Einsparung Primärenergie :            720 €/a
• Amortisation ohne Förderung:                  7,7 Jahre
• Amortisation mit 3.100,- € Förderung:         6,9 Jahre
08.03.2016                                                  46
Beispiel 2: Gas-BHKW im Hotel
  Vorteile:
  • Der produzierte Strom kann selber genutzt oder
    per Einspeisevergütung an den örtlichen Stromanbieter
    verkauft werden.
  • Die Wärme aus dem Kraft-Wärme-Koppler (KWK) wird
    in einem Pufferspeicher „geparkt“ und steht so jederzeit
    für Duschwasser oder Heizung zur Verfügung.

Quelle:
http://www.energieeffizienz-im-betrieb.net/energiesparen-betrieb/bhkw-hotel.html
  08.03.2016                                                                       47
Beispiel 2: Gas-BHKW im Hotel

Quelle:
http://www.e
nergieeffizie
nz-im-
betrieb.net/
energiespar
en-
betrieb/bhk
w-hotel.html

  08.03.2016                      48
Beispiel 3: BAFA – Beratung +
Querschnittstechnologien
Annahmen                     BAFA -          Gesamt-      Förder-      Eigen-
                             Förderung       kosten       anteil       anteil
• Beratung: 10 Tage +        Energie-        10.000,- €    8.000,- €    2.000,- €
  Reisezeit und -kosten      beratung                        (80 %)
• > 10.000,- €/a Energie-
  kosten im Betrieb
• Optimierung:               Querschnitts-   40.000,- €    8.000,- €   32.000,- €
  Lüftungstechnik, Pumpen,   technologien                    (20 %)
  Druckluft                  (Neuauflage
• Energieeinsparung > 25 %   II/2016)
SUMME                                        50.000,- €   16.000,- €   34.000,- €
                                                             (32 %)
08.03.2016                                                                  49
Beispiel 3: BAFA – Beratung +
Querschnittstechnologien
Annahmen                     BAFA -          Gesamt-      Förder-      Eigen-
                             Förderung       kosten       anteil       anteil
• Beratung: 10 Tage +        Energie-        10.000,- €    8.000,- €    2.000,- €
  Reisezeit und -kosten      beratung                        (80 %)
• > 10.000,- €/a Energie-
  kosten im Betrieb
• Optimierung:               Querschnitts-   40.000,- €    8.000,- €   32.000,- €
  Lüftungstechnik, Pumpen,   technologien                    (20 %)
  Druckluft                  (Neuauflage
• Energieeinsparung > 25 %   II/2016)
Förderanteil bezogen auf                                               34.000,- €
Investitionssumme (Gesamtkosten)                             (15 %)
08.03.2016                                                                  50
Weitere Beispiele unter der
Broschüre

            Energieeffizienz in kleinen und
               mittleren Unternehmen
    http://www.dena.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Stromnutz
           ung/Dokumente/IEE_Motivationsbroschuere_WEB.pdf

08.03.201                                                              51
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