Fördermöglichkeiten für Betriebe zum Thema Energieeffizienz und erneuerbare Energien - von Torsten Blaschke
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Fördermöglichkeiten für Betriebe zum Thema Energieeffizienz und erneuerbare Energien von Torsten Blaschke
Förderdschungel % BMU BAFA § KfW ? de minimis Fristen Bildnachweis: https://pixabay.com/de/dschungel-regenwald-nationalpark-678503/ 08.03.2016 4
Warum gibt es Fördermittel? Förderungen beeinflussen und steuern das (Investitions-) Verhalten von Unternehmen z.B. Erhöhung der Energieeffizienz Alternativen zu Förderungen sind: • Sanktionen durch Steuern • Gesetze und Verordnungen (EnEV, ImSchV) • Marktmechanismen (z.B. Emissionshandel) 08.03.2016 5
Warum sollen Unternehmen beeinflusst werden? - Minderung der Bis 2020: - 20 % Bis 2020: - 40 % Bis 2025: 5,5 Treibhausgas- Bis 2030: - 40 % Bis 2030: - 55 % Tonnen CO2 pro emissionen Bis 2050: - 80 % Kopf und Jahr gegenüber 1990 bis - 95 % Bis 2050: 2 Tonnen CO2 pro Kopf und Jahr Ausbau des Anteils Bis 2020: 20 % Bis 2020: 18 % Bis 2025: 20 % der erneuerbaren Bis 2030: 27 % Bis 2030: 30 % Energien am Bis 2050: 60 % Gesamtverbrauch 08.03.2016 6
Gibt es Einsparpotenziale in Industrie und Gewerbe? 08.03.2016 7
Wie wird gefördert? • Darlehen • Zuschuss • Bürgschaft • Beteiligung • Garantie 08.03.2016 8
Was wird gefördert? • Beratungsleistung • Planung und Umsetzung • Vernetzung und Austausch • Zertifizierung Energiemanagementsystem • Fortbildung • Forschung und Entwicklung • … 08.03.2016 9
Wie finde ich das passende Förderprogramm? Überblick gibt die Förderfibel unter: http://www.izu.bayern.de/foerder/programme/ Abruf vom 11.01.2016 08.03.2016 10
Eine weitere Förderdatenbank http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/root.html Abruf am 01.03.2016 08.03.2016 11
De-minimis-Beihilfen • Vor Gewährung einer Beihilfe hat das betreffende Unternehmen die De-minimis-Beihilfen anzugeben, die es in den vorangegangenen drei Jahren erhalten hat. • Eine neue De-minimis-Beihilfe kann nur gewährt werden, wenn der Höchstbetrag von 200.000 EUR innerhalb des laufenden drei- Jahres-Zeitraums nicht überschritten wird. • Das begünstigte Unternehmen wird mit Bewilligung der De-minimis- Beihilfe über den jeweiligen Subventionswert informiert. http://www.foerderdatenbank.de/Foerder- DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836 ;views;document&doc=2378&pos=box#box 08.03.2016 12
Agenda • Allgemeines zu Förderungen • Ausgewählte Förderungen 08.03.2016 13
Ausgewählte Förderprogramme • Energieberatung im Mittelstand • Förderprogramm Querschnittstechnologien (Neuauflage in II/2016) • Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen • Mini-KWK-Anlagen • Energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse • Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel 08.03.2016 14
Ausgewählte Förderprogramme • Energieberatung im Mittelstand • Förderprogramm Querschnittstechnologien (Neuauflage in II/2016) • Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen • Mini-KWK-Anlagen • Energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse • Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel 08.03.2016 15
BAFA - Energieberatung im Mittelstand Gegenstand Energieberatungen in den Bereichen Gebäude, Betriebsablauf oder industrielle oder gewerbliche Anlagen sowie eine sich anschließende Umsetzungsbegleitung Ziel Energieeinsparung von 10 bis 20% pro beratenes Unternehmen jährliche Energieeinsparung von insgesamt 400 GWh Antragsberechtigte KMU der gewerblichen Wirtschaft gemäß der KMU-Definition und Angehörige der Freien Berufe Art der Förderung Zuschuss Höhe der Förderung 80% der förderfähigen Beratungskosten (Energiekosten bis 10.000,- € maximal 1.200,- €; Energiekosten über 10.000,- € maximal 8.000,- €) Internetadresse http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energieberatung_mittelstand/inde x.html Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder- 08.03.2016 DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=9873 16
BAFA - Energieberatung im Mittelstand Voraussetzungen: • BAFA zugelassener Energieberater • Detaillierte und validierte Berechnungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen klare Informationen über potenzielle Einsparungen • Erfüllung der Anforderungen an ein Energieaudit • Schriftlicher Abschlussbericht • Datenaufbewahrung zur historischen Analyse • Von der Förderung ausgeschlossen: Unternehmen in Schwierigkeiten; Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, der Fischerei und Aquakultur; Antragsteller auf Spitzenausgleichs (§ 10 Stromsteuergesetz und § 55 Energiesteuergesetz) oder Antragsteller nach den §§ 63 ff. Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) (Besondere Ausgleichsregelung) Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder- 08.03.2016 DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=9873 17
Ausgewählte Förderprogramme • Energieberatung im Mittelstand • Förderprogramm Querschnittstechnologien (Neuauflage in II/2016) • Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen • Mini-KWK-Anlagen • Energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse • Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel 08.03.2016 18
BAFA – Veränderte Form ab II/ 2016 Querschnittstechnologien Gegenstand Einzelmaßnahmen (2.000 bis 30.000 € Netto- Investitionsvolumen): Ersatz elektrischer Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren und Druckluftsysteme durch hocheffiziente Anlagen Systemische Optimierungen (ab 30.000 EUR Netto- Investitionsvolumen): Ersatz und Erneuerung von mindestens zwei Querschnittstechnologien sowie der technischen Systeme, in die sie eingebunden sind. Ziel Erschließung energetischer Einsparpotenziale und Erhöhung der Energieeffizienz Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder- 08.03.2016 DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=11761 19
BAFA – Veränderte Form ab II/ 2016 Querschnittstechnologien Antragsberechtigte KMU gemäß der KMU-Definition sowie sonstige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 100 Mio. EUR Art der Förderung Zuschuss Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder- 08.03.2016 DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=11761 20
BAFA – Veränderte Form ab II/ 2016 Querschnittstechnologien Höhe der Förderung Einzelmaßnahmen: bis zu 30% der zuwendungsfähigen Kosten für kleine und mittlere Unternehmen und 20% für sonstige Unternehmen Systemische Optimierungen: abhängig von Unternehmensgröße und Endenergieeinsparung bis zu 30% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 100.000 € je Antragsteller. 60% der förderfähigen Beratungskosten, höchstens 3.000 € Installation erforderlicher Messtechnik entsprechend Beratungskosten Internetadresse http://www.bafa.de/bafa/de/energie/querschnittstechnologien/index.html Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder- 08.03.2016 DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=11761 21
BAFA – Veränderte Form ab II/ 2016 Querschnittstechnologien Voraussetzungen: • Das Vorhaben muss in Deutschland durchgeführt werden. • Geförderte Anlagen müssen mindestens drei Jahre zweckentsprechend betrieben werden. • Systemische Optimierungen sind nur förderfähig, wenn eine Endenergieeinsparung von mindestens 25% gegenüber dem Ist-Zustand erzielt und nachgewiesen wird. • Bei systemischen Optimierungen muss vor Beginn der Investition durch einen externen zugelassenen Energieberater ein Energieeinsparkonzept erstellt werden. Verfügt der Antragsteller über ein zertifiziertes Energiemanagementsystem, kann das Konzept durch unternehmensinterne Experten erstellt werden. Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder- 08.03.2016 DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=11761 22
BAFA – Veränderte Form ab II/ 2016 Querschnittstechnologien Es werden nicht gefördert : • Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Energiewirtschaft, des Steinkohlenbergbaus, Freiberuflich Tätige, Hersteller der jeweils geförderten Querschnittstechnologien, Kirchen sowie Unternehmen der Kreditwirtschaft und des Versicherungsgewerbes sowie Vereine und Stiftungen. • Nicht gefördert werden zudem Unternehmen mit einer öffentlichen Beteiligung von 25% oder mehr sowie Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. • Nicht gefördert werden bereits begonnene Projekte. Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder- 08.03.2016 DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=11761 23
BAFA – Veränderte Form ab II/ 2016 Querschnittstechnologien Es werden nicht gefördert: • Maßnahmen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruht • Erwerb und Verwendung gebrauchter Anlagen sowie neuer Anlagen mit überwiegend gebrauchten Anlagenteilen • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben • Energiemanagementsysteme; Eigenleistungen des Antragstellers • Maßnahmen, die sich auf Wohngebäude beziehen • Anlagen zur Kälteerzeugung, Komponenten und Systeme des Kältemittelkreislaufs sowie Kühlmittelleitungen für Wasser und Sole • Anlagen zur Wärmeerzeugung; Wärmepumpen zur Nutzung von Abwärme aus Kälteanlagen • komplette Produktionsanlagen, Maschinen und Fertigungseinrichtungen inklusive kompletter Bearbeitungszentren sowie die darin eingebauten Querschnittstechnologien 08.03.2016 Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder- DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=11761 24
Ausgewählte Förderprogramme • Energieberatung im Mittelstand • Förderprogramm Querschnittstechnologien (Neuauflage in II/2016) • Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen • Mini-KWK-Anlagen • Energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse • Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel 08.03.2016 25
Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen Gegenstand Beratungsleistungen sowie Investitionsmaßnahmen für bzw. in energieeffiziente und klimaschonende Kälte- und Klimaanlagen Gefördert werden die Leistungen eines Sachkundigen: • Erstellung eines IST-Gutachtens zur Energieeffizienz einer bestehenden Kälte- oder Klimaanlage, • Erstellung eines PLAN-Gutachtens zur Energieeffizienz für eine neue Kälte- oder Klimaanlage bzw. zur Steigerung der Energieeffizienz einer bestehenden Anlage einschließlich der Festlegung der für die Erreichung der Effizienzkriterien erforderlichen Komponenten und Systeme sowie Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder- 08.03.2016 DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=10155 26
Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen Gegenstand Investitionsmaßnahmen im Rahmen der „Basis- und Bonusförderung“: • Maßnahmen an Kompressions-Kälteanlagen mit einer elektrischen Antriebsleistung der oder des Verdichter(s) von mindestens 5 kW und höchstens 150 kW • Maßnahmen an Kompressions-Klimaanlagen mit einer elektrischen Antriebsleistung des oder der Verdichter von mindestens 10 kW und höchstens 150 kW • Maßnahmen an Sorptionskälte- und -klimaanlagen mit einer Kälteleistung von mindestens 5 kW und höchstens 500 kW • Maßnahmen an Anlagen mit einer elektrischen Leistungsaufnahme von mindestens 5 kW und höchstens 150 kW, die Kühlung und Heizung mit einem integrierten Gerät oder System ermöglichen • Maßnahmen zur Nutzung der Abwärme aus Kälteanlagen im Rahmen der Bonusförderung Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder- 08.03.2016 DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=10155 27
Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen Ziel Einen Beitrag zu den klima- und energiepolitischen Zielen der Bundesregierung zu leisten und durch Investitionsanreize den Absatz von Technologien im Markt zu stärken. Antragsberechtigte gewerbliche Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen, die entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks sind, auf dem sich die Anlage befindet, oder ein vom Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks beauftragtes Energiedienstleistungsunternehmen (Kontraktor) Art der Förderung Zuschuss Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder- 08.03.2016 DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=10155 28
Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen Höhe der Förderung Beratungsmaßnahmen 80% der in Rechnung gestellten Kosten, maximal 1.000 EUR Basisförderungen der Nettoinvestitionskosten in Abhängigkeit von Energieeffizienz und eingesetztem Kältemittel, maximal 100.000 EUR: bis zu 20% für Bestandsanlagen und bis zu 25% für Neuanlagen Bonusförderungen der Nettoinvestitionskosten in Abhängigkeit von der eingesetzten Technik, maximal 50.000 EUR: bis zu 25% Maximal 100.000,- € pro Förderantrag Internetadresse http://www.bafa.de/bafa/de/energie/kaelteanlagen/index.html Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder- 08.03.2016 DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=10155 29
Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen Voraussetzungen: • Die Anlage muss sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden und ist nach Inbetriebnahme mindestens fünf Jahre zweckentsprechend zu betreiben. • Im Rahmen einer Beratungsmaßnahme muss ein Sachkundiger den IST- und PLAN-Zustand der Energieeffizienz einer Anlage erheben. Dieser muss Meister, Techniker oder Ingenieur sein und über fundierte Kenntnisse der Kältetechnik und über eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung verfügen. • Im Rahmen einer Beratungsmaßnahme muss ein Sachkundiger die Nachweise über Sachkunde, Sachkundelehrgänge und Berufserfahrung erbringen und für das Förderprogramm als Berater zugelassen sein. Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder- 08.03.2016 DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=10155 30
Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen Voraussetzungen: • Im Rahmen von Emissionsminderungs-Maßnahmen müssen die eingesetzten Technologien dem Stand der Technik entsprechen, marktverfügbar sein und eine Minderung der gesamten Treibhausgas-Emissionen der Anlagen bewirken. Nicht gefördert werden: • Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist sowie gebrauchte Komponenten oder Versuchsanlagen. Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder- 08.03.2016 DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=10155 31
Ausgewählte Förderprogramme • Energieberatung im Mittelstand • Förderprogramm Querschnittstechnologien (Neuauflage in II/2016) • Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen • Mini-KWK-Anlagen • Energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse • Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel 08.03.2016 32
Mini-KWK-Anlagen Gegenstand Mini-KWK-Anlagen im Leistungsbereich bis einschließlich 20 kWel in Bestandsbauten Ziel Beitrag zu den nationalen Klimaschutzzielen und einen zusätzlichen Anreiz für die Marktentwicklung zu leisten. Antragsberechtigte Privatpersonen, Angehörige der Freien Berufe, KMU gemäß KMU-Definition, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und gemeinnützige Investoren Art der Förderung Zuschuss Höhe der Förderung Abhängig von der elektrischen Leistung der Anlage Internetadresse http://www.bafa.de/bafa/de/energie/kraft_waerme_kopplung/ mini_kwk_anlagen/index.html Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder- 08.03.2016 DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=10154 33
Mini-KWK-Anlagen Voraussetzungen: • Der Antragsteller muss Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstückes sein, auf dem die Anlage errichtet werden soll, oder ein von diesem beauftragter Contractor. • Die Anlage muss sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden und darf nicht in Gebieten mit Fernwärmeanschluss- und -benutzungsgebot errichtet werden. Die Anlage ist mindestens sieben Jahre zweckentsprechend zu betreiben. • Die Anlage muss im Leistungsbereich bis 20 kWel liegen, über einen Wartungsvertrag betreut werden und eine Messeinrichtung zur Erfassung der Stromerzeugung im KWK-Prozess besitzen. Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder- 08.03.2016 DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=10154 34
Mini-KWK-Anlagen Voraussetzungen: • Die technischen Anforderungen gemäß EU-Richtlinie für KWK-Kleinstanlagen sowie die Anforderungen der jeweils gültigen TA-Luft sind einzuhalten bzw. zu übertreffen. Nicht gefördert werden: • Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein. • Hersteller von förderfähigen Anlagen, der Bund, die Bundesländer sowie deren Einrichtungen, Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, sowie Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen sind von der Förderung ausgeschlossen. Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder- 08.03.2016 DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=10154 35
Ausgewählte Förderprogramme • Energieberatung im Mittelstand • Förderprogramm Querschnittstechnologien (Neuauflage in II/2016) • Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen • Mini-KWK-Anlagen • Energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse • Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel 08.03.2016 36
Energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse Gegenstand Produktionsprozess- und Produktionsverfahrensumstellungen, Nutzung von Energie aus Produktionsprozessen, Maßnahmen zur energ. Optimierung von Produktionsproz. Ziel Energieverbrauch und die Energiekosten senken, die Wettbewerbsfähigkeit steigern und die Verbreitung von Effizienztechnologien unterstützen Antragsberechtigte Unternehmen des produzierenden Gewerbes Art der Förderung Zuschuss zu den Investitionsmehrkosten Höhe der Förderung bis zu 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben, je Vorhaben maximal 1,5 Mio. € Internetadresse http://www.ptka.kit.edu/560.php Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder- 08.03.2016 DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=12115 37
Energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse Voraussetzungen • Die Maßnahme muss die Energieeffizienz des betrachteten Produktionsprozesses verbessern. • Im Einzelnen müssen die Maßnahmen Investitionsmehrkosten von mindestens 50.000 EUR umfassen, spezifische Endenergieeinsparungen von mindestens 5% erreichen mindestens 100 kg CO2-Einsparung pro Jahr im Verhältnis zu 100 € Investitionsmehrkosten • Die Endenergie- und CO 2-Einsparung sowie die Verbesserung der Energieeffizienz in vor- oder nachgelagerten Produktionsschritten muss durch einen Energieberater nach VDI-Norm 3922 nachgewiesen werden. • Achtung: Es gibt ausgeschlossene Maßnahmen Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder- 08.03.2016 DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=12115 38
Ausgewählte Förderprogramme • Energieberatung im Mittelstand • Förderprogramm Querschnittstechnologien (Neuauflage in II/2016) • Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen • Mini-KWK-Anlagen • Energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse • Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel 08.03.2016 39
Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel Gegenstand • Erstellung von Klimaanpassungskonzepten für Unternehmen • Entwicklung von Bildungsmodulen zu Klimawandel und Klimaanpassung • kommunale Leuchtturmvorhaben und Aufbau von Kooperationen interkommunaler oder regionaler Verbünde Ziel Die Anpassungsfähigkeit der gesellschaftlichen Akteure insbesondere auf der lokalen und regionalen Ebene durch Initiativen zur Bewusstseinsbildung, zum Dialog und zur Beteiligung sowie zur Vernetzung und Kooperation von regionalen oder lokalen Akteuren zu stärken Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder- 08.03.2016 DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=11709 40
Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel Antragsberechtigte Gebietskörperschaften, Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland, Einrichtungen der Kommunen und Länder einschließlich kommunaler Unternehmen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen und vergleichbare Einrichtungen sowie sonstige Einrichtungen mit Sitz oder Niederlassung und Schwerpunktaktivitäten in Deutschland Art der Förderung Zuschuss Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder- 08.03.2016 DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=11709 41
Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel Höhe der Förderung • im Förderschwerpunkt „Anpassungskonzepte für Unternehmen“ max. 100.000 EUR, • im Förderschwerpunkt „Bildungsmodule“ max. 200.000 EUR sowie • im Förderschwerpunkt „kommunale Leuchtturmvorhaben sowie Aufbau von Kooperationen“ max. 300.000 EUR. Die Ausgaben eines Vorhabens müssen so bemessen sein, dass sich eine Zuwendung von mindestens 20.000 EUR ergibt. Internetadresse https://www.ptj.de/folgen-klimawandel https://www.ptj.de/lw_resource/datapool/_items/item_5288/fly er_deutsche_anpassungsstrategie.pdf Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder- 08.03.2016 DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=11709 42
Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel Voraussetzungen: • Das Projekt darf noch nicht begonnen worden sein. • Der Antragsteller muss die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung der Vorhaben besitzen. • Das Vorhaben muss Modellcharakter haben und im Zusammenhang der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Anpassung an den Klimawandel im städtischen und ländlichen Raum innovative Formen der Kooperation erproben. • Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder- 08.03.2016 DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f40f7375c71c2ae800ee216377271836;views;document&doc=11709 43
Dipl.-Ing. (FH) Torsten Blaschke Geschäftsführer Telefon: 0160 / 944 32 657 blaschke@effizienzinstitut.de www.effizienzinstitut.de EffizienzInstitut UG (haftungsbeschränkt) Heinrich-Böll-Str. 45 • 81829 München 08.03.201 44
Beispiele für erfolgreiche Förderungen
Beispiel 1: Erdgas-Mini-KWK als Ersatz für Ölheizung über BAFA • Ölheizung mit 22 kWth Ölverbrauch: 4.000 l/a Ölkosten (0,90 €/l): 3.600 €/a • Erdgas-Mini-KWK mit 25 kWth + 12 kWel Investition (incl. 2.000 l Pufferspeicher und Wärmemengenzähler, smart meter): 30.000 € Eigenverbrauch Strom: 3.000 €/a 20 % Einsparung Primärenergie : 720 €/a • Amortisation ohne Förderung: 7,7 Jahre • Amortisation mit 3.100,- € Förderung: 6,9 Jahre 08.03.2016 46
Beispiel 2: Gas-BHKW im Hotel Vorteile: • Der produzierte Strom kann selber genutzt oder per Einspeisevergütung an den örtlichen Stromanbieter verkauft werden. • Die Wärme aus dem Kraft-Wärme-Koppler (KWK) wird in einem Pufferspeicher „geparkt“ und steht so jederzeit für Duschwasser oder Heizung zur Verfügung. Quelle: http://www.energieeffizienz-im-betrieb.net/energiesparen-betrieb/bhkw-hotel.html 08.03.2016 47
Beispiel 2: Gas-BHKW im Hotel Quelle: http://www.e nergieeffizie nz-im- betrieb.net/ energiespar en- betrieb/bhk w-hotel.html 08.03.2016 48
Beispiel 3: BAFA – Beratung + Querschnittstechnologien Annahmen BAFA - Gesamt- Förder- Eigen- Förderung kosten anteil anteil • Beratung: 10 Tage + Energie- 10.000,- € 8.000,- € 2.000,- € Reisezeit und -kosten beratung (80 %) • > 10.000,- €/a Energie- kosten im Betrieb • Optimierung: Querschnitts- 40.000,- € 8.000,- € 32.000,- € Lüftungstechnik, Pumpen, technologien (20 %) Druckluft (Neuauflage • Energieeinsparung > 25 % II/2016) SUMME 50.000,- € 16.000,- € 34.000,- € (32 %) 08.03.2016 49
Beispiel 3: BAFA – Beratung + Querschnittstechnologien Annahmen BAFA - Gesamt- Förder- Eigen- Förderung kosten anteil anteil • Beratung: 10 Tage + Energie- 10.000,- € 8.000,- € 2.000,- € Reisezeit und -kosten beratung (80 %) • > 10.000,- €/a Energie- kosten im Betrieb • Optimierung: Querschnitts- 40.000,- € 8.000,- € 32.000,- € Lüftungstechnik, Pumpen, technologien (20 %) Druckluft (Neuauflage • Energieeinsparung > 25 % II/2016) Förderanteil bezogen auf 34.000,- € Investitionssumme (Gesamtkosten) (15 %) 08.03.2016 50
Weitere Beispiele unter der Broschüre Energieeffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen http://www.dena.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Stromnutz ung/Dokumente/IEE_Motivationsbroschuere_WEB.pdf 08.03.201 51
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