Förderungen für Ihren Kurs - Bares Geld für Bildungswillige - www.tirol.wifi.at/foerderungen - WIFI Tirol
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Förderungen Egal, ob Sie als Privatperson Ihre Weiterbildung selbst finanzieren oder ob das Unternehmen die berufliche Weiterbildung der MitarbeiterInnen bezahlt – in beiden Fällen gibt es attraktive Förderungen! Inhalte Das Weiterbildungsengagement von bildungs- und leistungsorientierten Menschen wird durch die öffentliche Hand unterstützt. Es gibt zahlreiche Förderungen von verschiedenen 4 Förderungen für SelbstzahlerInnen Einrichtungen und Organisationen. 8 Förderungen speziell für Lehrlinge Welches Förderprogramm Sie nutzen können, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. 9 Förderungen speziell für Unter- Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Übersicht über alle Förderungen zu Aus- und nehmerInnen und Unternehmen Weiterbildungen. 13 Förderungen von anderen Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Aus- und Weiterbildung am WIFI Tirol! Bundesländern Die Auflistung der Förderungen erfolgt in alphabetischer Reihenfolge und ohne Wertung. Für die Gewährung der Förderung entscheidet alleinig die jeweilige Förderstelle. 2 Förderungen für WIFI-Kurse Information Tel 05 90 90 5-7777 www.tirol.wifi.at/foerderungen
Nutzen Sie Förderungen für Ihre Aus- und Weiterbildung! Zur Umsetzung Ihres Aus- bzw. Weiterbildungswunsches stehen Ihnen diverse Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Im Folgenden finden Sie Rechenbeispiele zu verschiedenen WIFI- Kursen unter Berücksichtigung der Weiterbildung über Ihre jährli- che Arbeitnehmerveranlagung am Beispiel der durchschnittlichen Steuerlast und unterschiedlicher Fördertöpfe. Wie viel kostet Sie die „Berufsreifeprüfung Mathematik, Deutsch und Englisch mit dem Fachbereich Gesundheit und Soziales“ am WIFI Tirol? Kurskosten 3.620,00 Euro Kurskosten Fachbereich 1.510,00 Euro Basisförderung Bildungsgeld update - 1.539,00 Euro Zusatzförderung Bildungsgeld update - 856,00 Euro Förderung durch AK-Zukunftsaktie - 1.200,00 Euro ----------------------------------------------------------------------------- Kosten abzüglich Förderungen 1.535,00 Euro Berücksichtigung der Weiterbildung über - 460,50 Euro Ihre jährliche Arbeitnehmerveranlagung am Beispiel der durchschnittlichen Steuerlast ----------------------------------------------------------------------------- Tatsächlicher Betrag 1.074,50 Euro Wie viel kostet Sie der Kurs „BetriebsleiterInnen für Seilbahnen“ am WIFI Tirol? Kurskosten 1.180,00 Euro Förderung durch Bildungsgeld update - 354,00 Euro ----------------------------------------------------------------------------- Kosten abzüglich Förderung 826,00 Euro Berücksichtigung der Weiterbildung über - 247,80 Euro Ihre jährliche Arbeitnehmerveranlagung am Beispiel der durchschnittlichen Steuerlast ----------------------------------------------------------------------------- Tatsächlicher Betrag 578,20 Euro Wie viel kostet Sie der Kurs „MS-Excel – Grundlagen“ Tipp am WIFI Tirol? Ausgaben und Aufwendungen zur beruflichen Fort- und Weiter- Kurskosten 304,00 Euro bildung werden als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben aner- Förderung durch AK-Zukunftsaktie - 91,20 Euro kannt, soweit diese im Zusammenhang mit der ausgeübten beruf- ----------------------------------------------------------------------------- lichen bzw. betrieblichen Tätigkeit oder im Zusammenhang mit Kosten abzüglich Förderung 212,80 Euro einem dem ausgeübten Beruf artverwandten Beruf stehen. Dazu Berücksichtigung der Weiterbildung über - 63,84 Euro zählen eine Vielzahl von WIFI-Kursen, aber auch der Besuch von Ihre jährliche Arbeitnehmerveranlagung berufsbildenden (höheren) Schulen und Fachhochschulen. am Beispiel der durchschnittlichen Steuerlast Für konkrete Auskünfte in Ihren persönlichen Steuerangelegen- ----------------------------------------------------------------------------- heiten stehen Ihnen die BeamtInnen Ihres Finanzamtes gerne zu Tatsächlicher Betrag 148,96 Euro Verfügung. Information Tel 05 90 90 5-7777 Förderungen für WIFI-Kurse 3
Förderungen für SelbstzahlerInnen Die folgenden Förderungen richten sich an Personen, die ihre Aus- und Weiterbildung selbst finanzieren. AK-Zukunftsaktie Ausbildungsbeihilfe Wer wird gefördert? Wer wird gefördert? AK-Mitglieder – dies sind zum Beispiel • ArbeitnehmerInnen und freie DienstnehmerInnen, die • ArbeiternehmerInnen zum Zwecke der beruflichen Qualifizierungsmaßnahme ihr • Arbeitslose und Arbeitssuchende (wenn sie mehr als ein Jahr Arbeitsverhältnis aufgelöst oder karenziert haben in einem Arbeitsverhältnis gestanden sind) • ArbeitnehmerInnen, freie DienstnehmerInnen und öffentlich- • Lehrlinge rechtlich Bedienstete, die in einem aufrechten Arbeitsver- • geringfügig Beschäftigte hältnis die Arbeitsverpflichtung zum Zwecke der beruflichen • ArbeitnehmerInnen in Karenz Qualifizierungsmaßnahme reduziert haben • freie DienstnehmerInnen • WiedereinsteigerInnen • Präsenz- und Zivildiener Was wird gefördert? Was wird gefördert? Es werden die mit der Lebenshaltung verbundenen Kosten für die • Europäischer Computerführerschein (ECDL Core bzw. Dauer von beruflichen Bildungsmaßnahmen (mindestens zwei bis Standard) maximal drei Jahre) gefördert mit dem Ziel die beruflichen Quali- • EDV Grundlagenkurse, die Bestandteile des ECDL Core fikationen von Arbeitskräften zu erhöhen. bzw. Standard sind Wie hoch ist die Förderung? • PC-EinsteigerInnen-Seminare Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Höhe des Einkom- • Lehrabschlussprüfung im zweiten Bildungsweg mensverlustes und nach der Dauer der vorangegangenen Be- (mindestens 90 Unterrichtseinheiten) schäftigung. Bei mindestens vierjähriger Beschäftigungsdauer be- • Berufsreifeprüfung trägt die Förderung 35 % des Einkommensverlustes bis maximal • Studienberechtigungsprüfung 350 Euro monatlich. Bei vorheriger, mindestens sechsmonatiger • Werkmeisterschulen bis vierjähriger Beschäftigungsdauer beträgt die Förderung 30 % • Assistenzberufe nach MABG (Medizinische des Einkommensverlustes bis maximal 300 Euro monatlich. Für Assistenzberufe-Gesetz) WiedereinsteigerInnen beträgt die Förderung 150 Euro. • Medizinischen Masseur gemäß MMHmG (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz) Wo gibt es weiterführende Informationen? • Heilmasseur gemäß MMHmG (Medizinischer Masseur- und Amt der Tiroler Landesregierung Heilmasseurgesetz) Abteilung Gesellschaft und Arbeit • Digitalisierung Tel.: 0512/508-7876 E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at Wie hoch ist die Förderung? 30 % der Kurskosten bis maximal 1.200 Euro pro Bildungsab- Wie kann die Förderung beantragt werden? schluss Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag- stellung finden Sie auf der Website des Amtes der Tiroler Lan- Wo gibt es weiterführende Informationen? desregierung/Abteilung Gesellschaft und Arbeit: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol (AK Tirol) www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeitsmarktfoer- Tel.: 0800/225522-1515 derung/ausbildungsbeihilfe/ E-Mail: bildung@ak-tirol.at Wie kann die Förderung beantragt werden? Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag- stellung finden Sie auf der Website der AK Tirol: https://tirol.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/Bildungund- Foerderungen/AK_Zukunftsaktie.html 4 Förderungen für WIFI-Kurse Information Tel 05 90 90 5-7777 www.tirol.wifi.at/foerderungen
Bildungsgeld update Wie hoch ist die Förderung? Die Höhe des Weiterbildungsgeldes entspricht dem Arbeitslo- Wer wird gefördert? sengeld. • ArbeitnehmerInnen • freie DienstnehmerInnen Wo gibt es weiterführende Informationen? • Lehrlinge AMS Tirol • Öffentlich-rechtlich Bedienstete Tel.: 05 904 740 • Arbeitsuchende E-Mail: ams.tirol@ams.at • WiedereinsteigerInnen Wie kann die Förderung beantragt werden? • BerufseinsteigerInnen Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag- Was wird gefördert? stellung finden Sie auf der Website des AMS Tirol: Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Weiterbildung, die von aner- www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/so-foer- kannten Bildungsträgern mit dem Ziel die berufliche Qualifikation dern-wir-ihre-aus--und-weiterbildung-/weiterbildungsgeld#tirol der Arbeitskräfte zu steigern, angeboten werden. Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung beträgt 30 % der Kurskosten als Basisförderung so- Bildungsteilzeit wie 20 % der Kurskosten als Bildungsbonus für bestimmte positiv Wer wird gefördert? abgelegte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse auf gesetzlicher • ArbeiternehmerInnen, die unmittelbar vor Beginn der Bildungs- Basis). karenz ununterbrochen mindestens sechs Monate im selben Arbeitszeitausmaß arbeitslosenversicherungspflichtig und über Wo gibt es weiterführende Informationen? der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt sind. Amt der Tiroler Landesregierung • Saisonarbeitskräfte (in diesem Fall gelten besondere Regelun- Abteilung Gesellschaft und Arbeit gen) Tel.: 0512/508-7874 oder -7875 E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at Gleichzeitig muss mit der Arbeitergeberin bzw. dem Arbeitgeber eine gesetzliche Bildungsteilzeit vereinbart werden. Auch die An- Wie kann die Förderung beantragt werden? wartschaft auf Arbeitslosengeld muss erfüllt sein. Zusätzlich muss Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstel- die wöchentliche Normalarbeitszeit um 25 % bis 50 % reduziert lung finden Sie auf der Website des Amtes der Tiroler Landesre- und weiterhin mindestens zehn Stunden pro Woche gearbeitet gierung/Abteilung Gesellschaft und Arbeit: werden. www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeitsmarktfoer- derung/bildungsgeld-update/. Was wird gefördert? Die Teilnahme an einer längerfristigen Weiterbildung mit berufli- chem Bezug sowie Schul- oder Studienabschlüsse von mindes- Bildungskarenz (Weiterbildungsgeld) tens vier Monaten. Wer wird gefördert? Wie hoch ist die Förderung? • ArbeiternehmerInnen, die unmittelbar vor Beginn der Bil- 0,84 Euro für jede volle Arbeitsstunde, um die die wöchentliche dungskarenz ununterbrochen mindestens sechs Monate Normalarbeitszeit reduziert wird arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind Wo gibt es weiterführende Informationen? • Saisonarbeitskräfte und Personen, die das Weiterbildungsgeld AMS Tirol im Anschluss an eine Elternkarenz konsumieren wollen (in Tel.: 05 904 740 beiden Fällen gelten besondere Regelungen) E-Mail: ams.tirol@ams.at Gleichzeitig muss mit der Arbeitergeberin bzw. dem Arbeitgeber Wie kann die Förderung beantragt werden? eine gesetzliche Bildungskarenz oder Freistellung gegen Entfall der Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag- Bezüge vereinbart werden. Auch die Anwartschaft auf Arbeitslo- stellung finden Sie auf der Website des AMS Tirol: sengeld muss erfüllt sein. www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/so-foer- Was wird gefördert? dern-wir-ihre-aus--und-weiterbildung-/bildungsteilzeitgeld#tirol Die Teilnahme an einer längerfristigen Weiterbildung mit berufli- chem Bezug sowie Schul- oder Studienabschlüsse von mindes- tens zwei Monaten. Information Tel 05 90 90 5-7777 Förderungen für WIFI-Kurse 5
Deutschkursförderung für Fachkräftestipendium Einzelpersonen Wer wird gefördert? Arbeitssuchende sowie Personen, die wegen einer geplanten Wer wird gefördert? Ausbildung karenziert sind und selbständige Erwerbstätige, die Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte ab dem vollendeten 15. Le- ihre Erwerbstätigkeit ruhend gemeldet haben. bensjahr sowie AsylwerberInnen mit hoher Anerkennungswahr- scheinlichkeit Was wird gefördert? Es werden Ausbildungen in Österreich gefördert, die bis zum Was wird gefördert? 31. Dezember 2022 beginnen, in denen Fachkräfte fehlen und ei- Deutschkurse bis zum Niveau C1 nen Abschluss ermöglichen. Branchen, in denen Fachkräfte feh- Wie hoch ist die Förderung? len, sind Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik, Die maximale Förderung liegt bei 1.000 Euro für ein gesamtes Gesundheit, Pflege- und Sozialberufe. Sprachniveau und 6,25 Euro brutto pro Unterrichtseinheit. Wie hoch ist die Förderung? Wo gibt es weiterführende Informationen? Die Förderung ist so hoch wie das Arbeitslosengeld oder die Not- Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) standshilfe. Gleichzeitig besteht in dieser Zeit auch eine Kranken-, Integrationszentrum Tirol Unfall- und Pensionsversicherung. Tel.: 0512 561771 Wo gibt es weiterführende Informationen? E-Mail: tirol@integrationsfonds.at AMS Tirol Wie kann die Förderung beantragt werden? Tel.: 050 904 740 Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag- E-Mail: ams.tirol@ams.at stellung finden Sie auf der Website des Österreichischen Integ- Wie kann die Förderung beantragt werden? ratiosfonds: Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag- www.integrationsfonds.at/sprache/deutschkursfoerderung stellung finden Sie auf der Website des AMS Tirol: www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/so-foer- Fachkräfteförderung dern-wir-ihre-aus--und-weiterbildung-/fachkraeftestipendium#tirol Wer wird gefördert? Personen, die vom AMS Tirol ein Fachkräftestipendium erhalten. Individualförderung Was wird gefördert? Es werden Kosten für Ausbildungen gefördert, für die ein Fachkräf- (Aus- und Weiterbildungsbeihilfen) testipendium des AMS Tirol gewährt wird. Ziel der Förderung ist Wer wird gefördert? es, dem Fachkräftebedarf in Mangelberufen gerecht zu werden. • Arbeitsuchende • In Ausnahmefällen auch Personen mit geringem Einkommen Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung beträgt 60 % der Kurskosten, maximal 4.800 Euro. Was wird gefördert? Es werden 50 % nach Förderzusage und 50 % nach Absolvierung Es werden Qualifizierungsmaßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung der Maßnahme ausbezahlt. bzw. (Wieder-) Eingliederung in den Arbeitsmarkt gefördert. Wo gibt es weiterführende Informationen? Wie hoch ist die Förderung? Amt der Tiroler Landesregierung Bis zu 100 % der Kurskosten werden gefördert. Abteilung Gesellschaft und Arbeit Tel.: 0512/508-7876 Wo gibt es weiterführende Informationen? E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at AMS Tirol Tel.: 050 904 740 Wie kann die Förderung beantragt werden? E-Mail: ams.tirol@ams.at Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag- stellung finden Sie auf der Website des Amtes der Tiroler Lan- Wie kann die Förderung beantragt werden? desregierung/Abteilung Gesellschaft und Arbeit: Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag- www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeitsmarktfoer- stellung finden Sie auf der Website des AMS Tirol: derung/fachkraeftefoerderung/ https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbil- dung/so-foerdern-wir-ihre-aus--und-weiterbildung-/aus-- und-weiterbildungshilfen#tirol 6 Förderungen für WIFI-Kurse Information Tel 05 90 90 5-7777 www.tirol.wifi.at/foerderungen
Lern- und Ausbildungsbeihilfe Wo gibt es weiterführende Informationen? Amt der Tiroler Landesregierung Landarbeiterkammer Tirol Abteilung Gesellschaft und Arbeit Wer wird gefördert? Tel.: 0512/508-7874 oder -7875 • Mitglieder der Landarbeiterkammer Tirol E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at • Kinder von Mitgliedern der Landarbeiterkammer Tirol (ab der Wie kann die Förderung beantragt werden? 9. Schulstufe, haushaltszugehörig) Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag- Was wird gefördert? stellung finden Sie auf der Website des Amtes der Tiroler Lan- • Allgemeine Aus- und Weiterbildung (EDV Kurse, …) desregierung/Abteilung Gesellschaft und Arbeit: • Fachkurse in der Land- und Forstwirtschaft (Facharbeiter- und www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeitsmarktfoer- Meisterausbildung, Waldaufseher, Berufsjäger) derung/schulkostenfoerderung-werkmeister/ • Ausbildungen in Gesundheitsbereichen • Kurse für landwirtschaftliche und landwirtschaftsfremde Lehre Wie hoch ist die Förderung? Weiterbildungsbonus Tirol Die Förderbeträge werden berechnet und befinden sich zwischen Wer wird gefördert? 160 Euro und 280 Euro. ArbeitnehmerInnen mit maximal einem Pflichtschulabschluss oder dem Abschluss einer Polytechnischen Schule sowie Arbeit- Wo gibt es weiterführende Informationen? nehmerInnen mit einem formal nicht anerkannten beruflichen Landarbeiterkammer Tirol Abschluss im Ausland, die/der als Hilfskraft tätig sind. Förderungsabteilung Tel.: 05 9292-3003 Was wird gefördert? E-Mail: lak@lk-tirol.at Es werden die Kosten für berufliche Bildungsmaßnahmen geför- dert. Darunter fallen zum Beispiel das Nachholen von Bildungsab- Wie kann die Förderung beantragt werden? schlüssen, Umschulungen, berufsbezogene Aus- und Weiterbil- Nähere Informationen zur Förderung und Antragstellung finden dungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Anerkennung ausländi- Sie auch auf der Website der Landwirtschaftskammer Tirol: scher beruflicher Abschlüsse. www.lak-tirol.at/leistungen/foerderungen/ Wie hoch ist die Förderung? Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90 % der nachgewiesenen Schulkostenförderung für Kosten der Bildungsmaßnahme und/oder allfälliger Prüfungsge- bühren. Je FördernehmerIn können insgesamt maximal 3.000 Werkmeisterschulen Euro in Anspruch genommen werden. Gleichzeitig ist ein Selbst- Wer wird gefördert? behalt von 10 % jener Kosten zu tragen, die die maximale Förder- • ArbeitnehmerInnen summe übersteigen. • freie DienstnehmerInnen Wo gibt es weiterführende Informationen? • Lehrlinge Amt der Tiroler Landesregierung • Öffentlich-rechtlich Bedienstete Abteilung Gesellschaft und Arbeit • Arbeitsuchende Tel.: 0512/508-7874 • WiedereinsteigerInnen E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at • BerufseinsteigerInnen Wie kann die Förderung beantragt werden? Was wird gefördert? Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstel- Es werden Kosten für Schulausbildungen (Besuch von Werkmeis- lung finden Sie auf der Website des Amtes der Tiroler Landesre- terschulen) gefördert, die von anerkannten Bildungsträgern ange- gierung/Abteilung Gesellschaft und Arbeit: boten werden. Die Schulkostenförderung zielt darauf ab, eine Er- www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeitsmarktfoer- höhung der beruflichen Qualifikation von Arbeitskräften zu errei- derung/weiterbildungsbonus-tirol/ chen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern. Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung beträgt 30 % der Kurskosten als Basisförderung so- wie 20 % der Kurskosten als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse auf gesetzlicher Basis). Information Tel 05 90 90 5-7777 Förderungen für WIFI-Kurse 7
Förderungen speziell für Lehrlinge Die folgenden Förderungen richten sich an Personen, die eine Lehrausbildung absolvieren. Beihilfe für Lehrlinge Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge Wer wird gefördert? Wer wird gefördert? Die Beihilfe ist für Lehrlinge, die eine Lehre in Österreich oder eine Lehrlinge und deren gesetzliche VertreterInnen gleichartige ausländische duale Ausbildung im EWR-Raum oder in Was wird gefördert? der Schweiz machen sowie für TeilnehmerInnen bestimmter Es werden die mit der Lebenshaltung verbundenen Kosten für die AMS-Lehrgänge. Gefördert wird auch die Ausbildung zur/zum Dauer eines Lehrverhältnisses gefördert. zahnärztlichen AssistentIn. Wie hoch ist die Förderung? Zumindest ein Elternteil muss zum Zeitpunkt der Antragstellung Die Förderung beträgt einheitlich 100 Euro pro Monat. AK-Umlage bezahlen oder als AK-Mitglied in den letzten vier Jah- ren zwei Jahre AK-Umlage bezahlt haben. Die Bildungsbeihilfe Wo gibt es weiterführende Informationen? erhalten auch Kinder von ehemaligen AK-Mitgliedern sowie Lehr- Amt der Tiroler Landesregierung linge, die vor der Antragstellung mindestens zwei von vier Jahren Abteilung Gesellschaft und Arbeit AK-Umlage bezahlt haben. Tel.: 0512/508-7877 E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at Was wird gefördert? Für Lehrlinge wird eine Bildungsbeihilfe gewährt. Wie kann die Förderung beantragt werden? Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag- Wie hoch ist die Förderung? stellung finden Sie auf der Website des Amtes der Tiroler Lan- Die Höhe der Beihilfe liegt zwischen 300 Euro und 690 Euro pro desregierung/Abteilung Gesellschaft und Arbeit: Ausbildungsjahr. Zusätzlich gibt es einen Heimbonus in der Höhe https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeits- von 100 Euro, sofern eine positive Beihilfenbearbeitung erfolgt marktfoerderung/ausbildungsbeihilfe-fuer-lehrlinge/ und eine ganzjährige kostenpflichtige auswärtige Unterbringung des Antragstellers gegeben ist. Wo gibt es weiterführende Informationen? Lehre fördern – Vorbereitungskurs Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol (AK Tirol) auf die Lehrabschlussprüfung Tel.: 0800/225522-1515 E-Mail: bildung@ak-tirol.at Wer wird gefördert? Lehrlinge Wie kann die Förderung beantragt werden? Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag- Was wird gefördert? stellung finden Sie auch auf der Website der AK Tirol: Es werden die Kosten von Vorbereitungskursen auf die Lehrab- https://tirol.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/Bildungund- schlussprüfung gefördert. Foerderungen/AK_Beihilfe_fuer_Lehrlinge.html Wie hoch ist die Förderung? 100 % der Kurskosten inklusive anfälliger USt. Wo gibt es weiterführende Informationen? Wirtschaftskammer Tirol Förderservice der Lehrlingsstelle Tel.: 05 90 90 5-7609 E-Mail: lehre.foerdern@wktirol.at Wie kann die Förderung beantragt werden? Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag- stellung finden Sie auf der Website des Förderservice der Lehr- lingsstelle der Wirtschaftskammer Tirol: www.wko.at/service/bildung-lehre/foerderungen-lehre.html. 8 Förderungen für WIFI-Kurse Information Tel 05 90 90 5-7777 www.tirol.wifi.at/foerderungen
Förderungen speziell für UnternehmerInnen und Unternehmen Die folgenden Förderungen richten sich an UnternehmerInnen, die sich selbst weiterbilden wollen oder an Unternehmen, die die Aus- und Weiterbildungskosten von ihren MitarbeiterInnen übernehmen. Bildungsgeld update Wo gibt es weiterführende Informationen? Amt der Tiroler Landesregierung Wer wird gefördert? Abteilung Gesellschaft und Arbeit Selbständige UnternehmerInnen mit nicht mehr als neun Mitar- Tel.: 0512/508-7874 beiterInnen E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at Was wird gefördert? Wie kann die Förderung beantragt werden? Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Weiterbildung, die von aner- Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstel- kannten Bildungsträgern angeboten werden mit dem Ziel, die be- lung finden Sie auf der Website des Amtes der Tiroler Landesre- rufliche Qualifikation der Arbeitskräfte zu steigern. gierung/Abteilung Gesellschaft und Arbeit: www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeitsmarktfoer- Wie hoch ist die Förderung? derung/bildungskarenz-plus/ Die Förderung beträgt 30 % der Kurskosten als Basisförderung so- wie 20 % der Kurskosten als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse auf gesetzlicher Basis). Fachkräfteförderung Wer wird gefördert? Wo gibt es weiterführende Informationen? Personen, die vom AMS Tirol ein Fachkräftestipendium erhalten. Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Gesellschaft und Arbeit Was wird gefördert? Tel.: 0512/508-7874 oder -7875 Es werden Kosten für Ausbildungen gefördert, für die ein Fachkräf- E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at testipendium des AMS Tirol gewährt wird. Ziel der Förderung ist es, dem Fachkräftebedarf in Mangelberufen gerecht zu werden. Wie kann die Förderung beantragt werden? Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstel- Wie hoch ist die Förderung? lung finden Sie auf der Website des Amtes der Tiroler Landesre- Die Förderung beträgt 60 % der Kurskosten, maximal 4.800 Euro. gierung/Abteilung Gesellschaft und Arbeit: Es werden 50 % nach Förderzusage und 50 % nach Absolvierung www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeitsmarktfoer- der Maßnahme ausbezahlt. derung/bildungsgeld-update/. Wo gibt es weiterführende Informationen? Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bildungskarenz Plus Tel.: 0512/508-7876 Wer wird gefördert? E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at FördernehmerInnen können Unternehmen mit Unternehmens- Wie kann die Förderung beantragt werden? sitz oder Zweigniederlassung in Tirol sein, deren ArbeitnehmerIn Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag- die Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit in Anspruch nimmt. stellung finden Sie auf der Website des Amtes der Tiroler Lan- Für die Zuerkennung ist es ebenso erforderlich, dass ein Zusam- desregierung/Abteilung Gesellschaft und Arbeit: menhang zwischen den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeitsmarktfoer- auf das Unternehmen und der Inanspruchnahme der Bildungsteil- derung/fachkraeftefoerderung/ zeit bzw. Bildungskarenz durch die/den betroffene/n Arbeitneh- merIn vorgelegt werden kann. Was wird gefördert? Es werden die dem Unternehmen entstehenden Aus- und Weiter- bildungskosten für die/den sich in Bildungsteilzeit bzw. Bildungs- karenz befindende/n ArbeiternehmerIn gefördert. Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer (verlorener) Einmalzu- schuss gewährt und beträgt 50 % der förderbaren Aus- bzw. Wei- terbildungskosten mit höchstens 3.000 Euro pro ArbeitnehmerIn. Information Tel 05 90 90 5-7777 Förderungen für WIFI-Kurse 9
Fachkräftestipendium Förderung für Fachkräfteausbildung Wer wird gefördert? Wer wird gefördert? Selbstständige Erwerbstätige, die ihre Erwerbstätigkeit ruhend ge- Die Fachkräfteausbildung richtet sich an ZeitarbeitnehmerInnen mit meldet haben. einer (abgebrochenen) Lehre ohne Lehrabschlussprüfung wie auch an angelernte ZeitarbeitnehmerInnen, die einen Lehrabschluss an- Was wird gefördert? streben. Es werden Ausbildungen in Österreich gefördert, die bis zum 31. Dezember 2022 beginnen, in denen Fachkräfte fehlen und ei- Was wird gefördert? nen Abschluss ermöglichen. Branchen, in denen Fachkräfte feh- In der Fachkräfteausbildung werden Sie auf die außerordentliche len, sind Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik, Lehrabschlussprüfung vorbereitet. Gesundheit, Pflege und Sozialberufe. Wie hoch ist die Förderung? Wie hoch ist die Förderung? Es werden 100% der Ausbildungskosten übernommen. Die Förderung ist so hoch wie das Arbeitslosengeld oder die Not- Wo gibt es weiterführende Informationen? standshilfe. Den aktuellen Mindestbetrag finden Sie auf der Web- Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) site des AMS Tirol. Gleichzeitig besteht in dieser Zeit auch eine Tel.: 01 890 84 60 Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. E-Mail: office@swf-akue.at Wo gibt es weiterführende Informationen? Wie kann die Förderung beantragt werden? AMS Tirol Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstel- Tel.: 050 904 740 lung finden Sie auf der Website des SWF: E-Mail: ams.tirol@ams.at www.swf-akue.at/index.php/fuer-zeitarbeitnehmerinnen#bildung Wie kann die Förderung beantragt werden? Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag- stellung finden Sie auf der Website des AMS Tirol: Lehre fördern - Zwischen- und Über- www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/so-foerdern- wir-ihre-aus--und-weiterbildung-/fachkraeftestipendium#tirol betriebliche Ausbildungsmaßnahmen Wer wird gefördert? Unternehmen, die berechtigt sind Lehrlinge nach dem Berufsaus- Förderungen für Weiterbildungen von bildungsgesetz (BAG) oder dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden. Zeitarbeitskräften Was wird gefördert? Wer wird gefördert? • Ausbildungsverbundmaßnahmen (Kursmaßnahmen, Part- ZeitarbeiternehmerInnen in einem aufrechten Arbeitsverhältnis, die nerbetriebsaustausch), die per Feststellungsbescheid vorge- sich weiterentwickeln wollen. schrieben sind Was wird gefördert? • Freiwillige berufsbezogene und persönlichkeitsbildende Es werden allgemeine Bildungsmaßnahmen wie Sprachkurse, Me- Zusatzausbildungen tall- oder Schweißausbildungen und vieles mehr gefördert. • Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung • Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung ohne Verlänge- Wie hoch ist die Förderung? rung der Lehrzeit Es werden 100 % der Ausbildungskosten übernommen. Wie hoch ist die Förderung? Wo gibt es weiterführende Informationen? Je nach Maßnahme werden von 75 % bis zu 100 % der Kurskosten Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) exklusiver USt. gefördert. Tel.: 01 890 84 60 E-Mail: office@swf-akue.at Wo gibt es weiterführende Informationen? Wirtschaftskammer Tirol Wie kann die Förderung beantragt werden? Förderservice der Lehrlingsstelle Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstel- Tel.: 05 90 90 5-7609 lung finden Sie auf der Website des SWF: E-Mail: lehre.foerdern@wktirol.at www.swf-akue.at/index.php/fuer-zeitarbeitnehmerinnen#bildung Wie kann die Förderung beantragt werden? Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag- stellung finden Sie auf der Website des Förderservice der Lehr- lingsstelle der Wirtschaftskammer Tirol: www.wko.at/service/bildung-lehre/foerderungen-lehre.html 10 Förderungen für WIFI-Kurse Information Tel 05 90 90 5-7777 www.tirol.wifi.at/foerderungen
Schulungskostenbeihilfe für Beschäf- Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung beträgt 30 % der Kurskosten als Basisförderung so- tigte in COVID-19-Kurzarbeit wie 20 % der Kurskosten als Bildungsbonus für bestimmte positiv Wer wird gefördert? abgelegte Schlussprüfungen (Formale Abschlüsse auf gesetzlicher Es sind ArbeitgeberInnen mit einem bereits genehmigten COVID- Basis). 19-Kurzarbeitsprojekt mit Beginn ab 1. Oktober 2020 förderbar. Wo gibt es weiterführende Informationen? Was wird gefördert? Amt der Tiroler Landesregierung | Förderbar sind arbeitsmarktbezogene Schulungen, die mindes- Abteilung Gesellschaft und Arbeit tens 16 Maßnahmenstunden dauern, überbetrieblich verwertbar Tel.: 0512/508-7874 oder -7875 sind und innerhalb des COVID-19-Kurzarbeitszeitraums liegen. E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at Die Teilnahme an einer Schulungsmaßnahme ist förderbar, wenn Wie kann die Förderung beantragt werden? www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeitsmarktfoer- sie in den Ausfallzeiten gemäß COVID-19-KUA-Richtlinie stattfin- Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag- derung/schulkostenfoerderung-werkmeister/ det. stellung finden Sie auf der Website des Amtes der Tiroler Lan- Es sind nur Leistungen förderbar, die von der ArbeitgeberIn beauf- desregierung/Abteilung Gesellschaft und Arbeit: tragt und dieser/diesem in Rechnung gestellt werden. Förderbare Kosten sind Kursgebühren, die von externen Schulungseinrichtun- gen in Rechnung gestellt werden (inklusive Prüfungsgebühren und Schulungsunterlagen) sowie Honorare von externen TrainerInnen Weiterbildungsbonus Tirol (zum Beispiel bei unternehmensintern organisierten Kursen). Wer wird gefördert? Wie hoch ist die Förderung? Selbstständige UnternehmerInnen mit maximal einen Pflicht- Die Förderhöhe beträgt 60 % der anerkennbaren Schulungskos- schulabschluss, dem Abschluss einer polytechnischen Schule ten. Die Förderung wird durch die Zuwendung aus öffentlichen oder formal nicht anerkannten beruflichen Abschluss im Ausland, Mitteln anderer Stellen für die gleichen förderfähigen Kosten ent- der/die seit mindestens einem Jahr als Ein-Personen-Unterneh- sprechend reduziert, wenn die Beihilfe anderer Stellen 40 % der men tätig sind. anerkennbaren Schulungskosten übersteigt. Was wird gefördert? Wo gibt es weiterführende Informationen? Es werden die Kosten für berufliche Bildungsmaßnahmen geför- AMS Tirol dert. Darunter fallen zum Beispiel das Nachholen von Bildungsab- Tel.: 050 904 740 schlüssen, Umschulungen, berufsbezogene Aus- und Weiterbil- E-Mail: ams.tirol@ams.at dungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Anerkennung ausländi- scher beruflicher Abschlüsse. Wie kann die Förderung beantragt werden? Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag- Wie hoch ist die Förderung? stellung bekommen Sie auch auf der Website vom AMS Tirol: Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90 % der nachgewiesenen www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarn- Kosten der Bildungsmaßnahme und/oder allfälliger Prüfungsge- system/schulungskostenbeihilfe-covid-19-kurzarbeit#tirol. bühren. Je Fördernehmerin bzw. Fördernehmer können insge- samt maximal 3.000 Euro in Anspruch genommen werden. Gleichzeitig ist ein Selbstbehalt von 10 % jener Kosten zu tragen, Schulkostenförderung für die die maximale Fördersumme übersteigen. Werkmeisterschulen Wo gibt es weiterführende Informationen? Amt der Tiroler Landesregierung Wer wird gefördert? Abteilung Gesellschaft und Arbeit Selbständige UnternehmerInnen mit nicht mehr als neun Mitar- Tel.: 0512/508-7874 beiterInnen E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at Was wird gefördert? Wie kann die Förderung beantragt werden? Es werden Kosten für Schulausbildungen (Besuch von Werkmeis- Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstel- terschulen) gefördert, die von anerkannten Bildungsträgern ange- lung finden Sie auf der Website des Amtes der Tiroler Landesre- boten werden. Die Schulkostenförderung zielt darauf ab, eine Er- gierung/Abteilung Gesellschaft und Arbeit: höhung der beruflichen Qualifikation von Arbeitskräften zu errei- www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeitsmarktfoerderung/ chen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu weiterbildungsbonus-tirol/ halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern. Information Tel 05 90 90 5-7777 Förderungen für WIFI-Kurse 11
Qualifizierungsförderung Wie hoch ist die Förderung? Es werden 50 % der Kurskosten und 50 % der Personalkosten ab für Beschäftigte der 25. Kursstunde (in manchen Fällen sogar ab der 1. Kursstunde) Wer wird gefördert? gefördert. Die Obergrenze liegt bei 10.000 Euro pro Person und Unternehmen, die Begehren. • Personen beschäftigen, deren höchster Abschluss der Pflicht- Wo gibt es weiterführende Informationen? schulabschluss ist, AMS Tirol • Personen beschäftigen, die älter als 45 Jahre sind und Tel.: 050 904 700-302 oder 312 • Weibliche Personen beschäftigen, deren höchster Abschluss E-Mail: ams.tirol@ams.at eine Lehre oder eine berufsbildende mittlere Schule ist. Wie kann die Förderung beantragt werden? Was wird gefördert? Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag- Die Teilnahme an arbeitsmarktbezogenen, überbetrieblich ver- stellung finden Sie auf der Website des AMS Tirol: wertbaren Kursen mit einer Dauer von mindestens 16 Kursstunden www.ams.at/unternehmen/personal--und-organisationsent- mit dem Ziel die Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsplatzsicher- wicklung/qualifizierungsfoerderung-fuer-beschaeftigte#tirol heit sowie Berufslaufbahn und Einkommenssituation des förder- baren Personenkreises zu verbessern. 12 Förderungen für WIFI-Kurse Information Tel 05 90 90 5-7777 www.tirol.wifi.at/foerderungen
Förderungen von anderen Bundesländern In dieser Auflistung finden Sie noch weitere interessante Fördeungen. Bildungskonto Kärnten Bildungskonto Oberösterreich Wer wird gefördert? Wer wird gefördert? • ArbeitnehmerInnen, freie DienstnehmerInnen und Lehrlinge • ArbeitnehmerInnen die sich während der Weiterbildungsmaßnahme durchge- • Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch hend oder überwiegend (über 50 % des Zeitraumes) in einem auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld bezie- aufrechten Beschäftigungsverhältnis bzw. Dienstverhältnis hen, sofern sie vorher in einem aufrechten Arbeitsverhältnis befinden. waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis • WiedereinsteigerInnen, die zum Zeitpunkt des Beginns der unterbrechen Maßnahme kein oder nur ein geringfügiges Beschäftigungsver- • WiedereinsteigerInnen nach einer Elternkarenz, die beim hältnis/Dienstverhältnis haben. AMS arbeitssuchend gemeldet sind, keine Leistungen des • Das zu versteuernde Jahreseinkommen des Vorjahres vor der AMS erhalten bzw. erhalten haben und mindestens sechs Antragstellung muss unter 30.000 Euro liegen. Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen • Geringfügig Beschäftigte Was wird gefördert? • Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehende Personen Gefördert werden berufsspezifische Weiterbildungsmaßnahmen • Freie DienstnehmerInnen und die damit verbundenen Prüfungsgebühren, die • Personen mit einem akademischen Abschluss mit monatli- • der Absicherung des bestehenden Arbeitsplatzes dienen und chen Einkommen bis maximal 2.700 Euro brutto • eine erhebliche Qualifikationsverbesserung zur Folge haben • Ein-Personen-UnternehmerInnen und KleinunternehmerIn- und nen mit maximal fünf (VZÄ) Beschäftigten. Bei Unterneh- • eine nachhaltige berufliche Nutzung erwarten lassen und merInnen mit einem akademischen Abschluss darf das Ein- • in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der während der kommen monatlich nicht mehr als 2.700 Euro betragen. Maßnahme (ausgenommen Elternkarenz) ausgeübten Tätig- keit stehen. Zusätzlich muss der Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberöster- reich sein. Wie hoch ist die Förderung? Der Förderquotient beträgt zumindest 25 % bis zu 75 % der Was wird gefördert? Kurskosten inklusiver etwaiger kursrelevanter Prüfungsgebühren. Es werden Kurskosten von Bildungsmaßnahmen für berufsorien- Die maximale Förderhöhe je AntragstellerIn beträgt innerhalb ei- tierte Weiterbildungen und berufliche Umorientierungen geför- nes Förderzeitraumes von fünf Jahren 2.500 Euro. dert. • Bildungsmaßnahmen werden grundsätzlich mit 30 % der Kurs- Wie hoch ist die Förderung? kosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.000 Euro • Bildungsmaßnahmen werden grundsätzlich mit 30 % der Kurs- gefördert. kosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.000 Euro • Bildungsmaßnahmen werden mit einem erhöhten Fördersatz gefördert. von 60 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförder- • Bildungsmaßnahmen werden mit einem erhöhten Fördersatz höhe von 2.400 Euro gefördert für Personen, die bestimmte von 60 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförder- Voraussetzungen erfüllen. höhe von 2.400 Euro gefördert für Personen, die bestimmte • Sprachkurse werden generell bis zur maximalen Gesamtför- Voraussetzungen erfüllen. derhöhe von 1.000 Euro gefördert. • Sprachkurse werden generell bis zur maximalen Gesamtför- Wo gibt es weiterführende Informationen? derhöhe von 1.000 Euro gefördert. Amt der Kärntner Landesregierung Wo gibt es weitere Informationen? Abteilung Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Tel.: 050536-31002 Direktion Kultur und Gesellschaft - Abteilung Gesellschaft E-Mail: abt11.alw@ktn.gv.at Tel.: 0732 77 20–149 00 Wie kann die Förderung beantragt werden? E-Mail: bildungskonto@ooe.gv.at Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag- Wie kann die Förderung beantragt werden? stellung bekommen Sie auch auf der Website des Amtes der Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag- Kärntner Landesregierung: stellung bekommen Sie auch auf der Website des Amtes der www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Details?thema=3&detail=913 Oberösterreichischen Landesregierung: www.land-oberoesterreich.gv.at/170925.htm Information Tel 05 90 90 5-7777 Förderungen für WIFI-Kurse 13
Bildungskonto Vorarlberg Bildungsprämie Vorarlberg Wer wird gefördert? Wer wird gefördert? Das Bildungskonto können Personen in Anspruch nehmen, die Für SelbstzahlerInnen gilt: eine Vollzeitausbildung mit einer Mindestdauer von vier Monaten • Vor Beginn der Ausbildung lag eine Beschäftigung über der absolvieren und diese weiteren Voraussetzungen erfüllen: Geringfügigkeitsgrenze in Vorarlberg von mindestens sechs • Es sind an zumindest vier Tagen pro Woche mindestens 30 Monaten vor und eine zumindest einjährige Berufstätigkeit in Stunden Unterricht bzw. Praktikum zu absolvieren. einem oder mehreren vollversicherten Dienstverhältnissen • Vor Beginn der Ausbildung lag eine Beschäftigung über der kann nachgewiesen werden. Geringfügigkeitsgrenze in Vorarlberg von mindestens sechs • Sie erhalten vom AMS für die beantragte Ausbildung keine Monaten vor und eine zumindest einjährige Berufstätigkeit in Beihilfe (ausgenommen ist das Weiterbildungsgeld während einem oder mehreren vollversicherten Dienstverhältnissen einer Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit). kann nachgewiesen werden. • Der Hauptwohnsitz ist in Vorarlberg und die höchste Qualifi- • Die berufliche Tätigkeit wird aufgrund der Ausbildung stark kation ist die Reifeprüfung. eingeschränkt oder aufgegeben. Für UnternehmerInnen gilt: • Das Einkommen vor Ausbildungsbeginn überschreitet nicht • EinzelunternehmerInnen, voll haftende GesellschafterInnen 3.700 Euro brutto. von Personengesellschaften sowie mit mehr als 25 % an der • Der Hauptwohnsitz ist in Vorarlberg und die höchste Qualifi- Gesellschaft beteiligte handelsrechtliche GeschäftsführerIn- kation ist die Reifeprüfung. nen von Kapitalgesellschaften Was wird gefördert? • Der Unternehmensitz liegt in Vorarlberg. Es werden Aus- und Weiterbildungskosten zur Steigerung der • Das Bruttojahreseinkommen darf nicht mehr als 51.800 Euro Qualifikation von Personen gefördert. betragen und es muss über der Geringfügigkeitsgrenze liegen. • Es liegt keine höhere Qualifikation als die Reifeprüfung vor. Wie hoch ist die Förderung? • Die Ausbildung muss eine erhebliche Qualifikationsverbesse- Die Förderhöhe wird nach anfallenden Kurskosten gestaffelt. rung in der ausgeübten Erwerbstätigkeit zur Folge haben. Grundsätzlich beträgt die Förderhöhe zwischen 120 Euro bis 300 Euro pro Monat. Die Förderung wird je nach Dauer der Aus- Was wird gefördert? bildung für maximal zehn Monate pro Jahr gewährt. Es werden Aus- und Weiterbildungskosten gefördert, wenn Perso- nen dadurch arbeitsmarktrelevante Bildungsabschlüsse erreichen, Wo gibt es weiterführende Informationen? die in gegenwärtigen oder künftigen Tätigkeiten angewendet wer- Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg den können. (AK Vorarlberg) – Abteilung Förderwesen Tel.: 050 258 4200 Wie hoch ist die Förderung? E-Mail: info@bildungszuschuss.at Die Förderhöhe beträgt je Ausbildung bis zu 40 % der Kurs- und Prüfungsgebühren bis zu einer Obergrenze von maximal 2.500 Wie kann die Förderung beantragt werden? Euro. Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag- stellung bekommen Sie auch auf der Website des Vorarlberger Wo gibt es weiterführende Informationen? Bildungszuschusses von der Arbeiterkammer Vorarlberg: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg www.bildungszuschuss.at/?p=42 (AK Vorarlberg) – Abteilung Förderwesen Tel.: 050 258 4200 E-Mail: info@bildungszuschuss.at Wie kann die Förderung beantragt werden? Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag- stellung bekommen Sie auch auf der Website des Vorarlberger Bildungszuschusses von der Arbeiterkammer Vorarlberg: www.bildungszuschuss.at/?p=60 14 Förderungen für WIFI-Kurse Information Tel 05 90 90 5-7777 www.tirol.wifi.at/foerderungen
Wie hoch ist die Förderung? Bildungsscheck Salzburg Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Die Förder- obergrenzen sind je nach Voraussetzungen der AntragstellerInnen Wer wird gefördert? unterschiedlich – gefördert werden 50 % der Kurskosten. • ArbeitnehmerInnen mit Hauptwohnsitz in Salzburg • Arbeitssuchende mit Hauptwohnsitz in Salzburg Wo gibt es weiterführende Informationen? • Freie DienstnehmerInnen mit Hauptwohnsitz in Salzburg Amt der Salzburger Landesregierung • Geringfügig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Salzburg Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden • Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in Salzburg Tel.: 0662 8042 3600 • MindestsicherungsbezieherInnen mit Hauptwohnsitz in Salzburg E-Mail: bildungsscheck@salzburg.gv.at • WiedereinsteigerInnen mit Hauptwohnsitz in Salzburg Wie kann die Förderung beantragt werden? • Selbstständig Erwerbstätige mit max. fünf Beschäftigte/Lehrlinge Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag- Was wird gefördert? stellung bekommen Sie auch auf der Website des Amtes der Salz- Mit dem Salzburger Bildungsscheck werden berufsorientierte burger Landesregierung: Weiterbildungen oder Ausbildungen gefördert, in welchen Quali- www.salzburg.gv.at/wirtschaft_/Seiten/bildungsscheck.aspx fikationen vermittelt werden, die entweder unmittelbar im Berufs- leben angewendet werden können oder die Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind. Information Tel 05 90 90 5-7777 Förderungen für WIFI-Kurse 15
Information WIFI der Wirtschaftskammer Tirol Egger-Lienz-Straße 116, 6020 Innsbruck WIFI-Kundenservice t: 05 90 90 5-7777 e: info@wktirol.at Das WIFI erfüllt seit 1995 die jeweils höchsten Qualitätskriterien im Bildungsbereich. Stand: März 2021 Die in diesem Folder angeführten Förderinformationen wurden mit größter Sorgfalt für Sie zusammengestellt und werden regelmäßig aktualisiert. Über die Gewährung von Förderungen entscheidet ausschließlich die jeweilige Förderstelle. Bitte beachten Sie die genauen Fördervoraussetzungen. Einzelne Voraussetzungen können sich zudem laufend ändern. www.tirol.wifi.at/foerderungen WIFI Tirol
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