ENERGIEEFFIZIENZ UND UMWELT - KFW-FÖRDERUNG FÜR NICHTWOHNGEBÄUDE - ECKARD V. SCHWERIN HANNOVER, 16.5.2019

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ENERGIEEFFIZIENZ UND UMWELT - KFW-FÖRDERUNG FÜR NICHTWOHNGEBÄUDE - ECKARD V. SCHWERIN HANNOVER, 16.5.2019
Energieeffizienz und Umwelt – KfW-
Förderung für Nichtwohngebäude

Eckard v. Schwerin
Hannover, 16.5.2019

                        Foto: Ganzseitiges Motiv / KfW / Stephan Sperl
ENERGIEEFFIZIENZ UND UMWELT - KFW-FÖRDERUNG FÜR NICHTWOHNGEBÄUDE - ECKARD V. SCHWERIN HANNOVER, 16.5.2019
Agenda

1. Überblick
2. Finanzierung von Energieeffizienz bei gewerblichen (Bau-) investitionen
3. Förderung bei Infrastrukturvorhaben

    KfW-Förderung / 16.5.2019 / KEAN                                         2
ENERGIEEFFIZIENZ UND UMWELT - KFW-FÖRDERUNG FÜR NICHTWOHNGEBÄUDE - ECKARD V. SCHWERIN HANNOVER, 16.5.2019
Überblick

KfW-Förderung / 16.5.2019 / KEAN   3
ENERGIEEFFIZIENZ UND UMWELT - KFW-FÖRDERUNG FÜR NICHTWOHNGEBÄUDE - ECKARD V. SCHWERIN HANNOVER, 16.5.2019
Die KfW
Die wichtigsten Fakten

                                      KfW-Bildarchiv / Rüdiger Nehmzow

   KfW-Förderung / 16.5.2019 / KEAN                                      4
ENERGIEEFFIZIENZ UND UMWELT - KFW-FÖRDERUNG FÜR NICHTWOHNGEBÄUDE - ECKARD V. SCHWERIN HANNOVER, 16.5.2019
Finanzierung von Energieeffizienz bei
   Gewerblichen (Bau-) investitionen

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ENERGIEEFFIZIENZ UND UMWELT - KFW-FÖRDERUNG FÜR NICHTWOHNGEBÄUDE - ECKARD V. SCHWERIN HANNOVER, 16.5.2019
Exkurs: Risikogerechtes Zinssystem

  Risikoeinschätzung des Finanzierungspartners   Risikogerechtes Zinssystem der KfW

        Einschätzung der
        wirtschaftlichen Verhältnisse
        (→ Bonitätsklasse 1- 7)
Bankeigenes Ratingverfahren                               risikogerechter Zinssatz
                                                         (9 Preisklassen von A - I)
        Beurteilung der Sicherheiten
        (→ Sicherheitenklasse 1- 3)
Bankinterne Bewertung

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Definition Kleines und Mittleres Unternehmen (KMU)

 Kleine Unternehmen
     weniger als 50 Mitarbeiter und
     und Jahresumsatz oder Bilanzsumme max. 10 Mio. EUR
 Mittlere Unternehmen
     weniger als 250 Mitarbeiter
     und Jahresumsatz max. 50 Mio. EUR
     oder Bilanzsumme max. 43 Mio. EUR
 Große Unternehmen
     ab 250 Mitarbeiter
     oder Jahresumsatz über 50 Mio. EUR
     oder Bilanzsumme über 43 Mio. EUR

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ENERGIEEFFIZIENZ UND UMWELT - KFW-FÖRDERUNG FÜR NICHTWOHNGEBÄUDE - ECKARD V. SCHWERIN HANNOVER, 16.5.2019
KfW-Energieeffizienzprogramm (gewerblich)
   Energieeffizienz und Umweltschutz – langfristig Wettbewerbsvorteile finanzieren!

       Energieeffizient Bauen und Sanieren (276, 277, 278, 433)
        ›   energetische Sanierung von gewerblichen Nichtwohngebäuden
        ›   energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder der technischen Gebäudeausrüstung
        ›   Neubau energieeffizienter gewerblicher Nichtwohngebäude
        ›   Installation eines Brennstoffzellensystems

       Produktionsanlagen/-prozesse (292, 293)
        › Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mind. 10 % (Einstiegsstandard) bzw. mind. 30 %
            (Premiumstandard) erzielen

       Abwärme (294, 494)
        › Investitionen in die Modernisierung, die Erweiterung oder den Neubau von Anlagen oder Verbindungsleitungen zur
            Vermeidung oder Nutzung von Abwärme

Energieeffizienz und Umweltschutz – langfristig Wettbewerbsvorteile finanzieren!

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KfW-Förderung energieeffizienter Nichtwohngebäude

                                   Neubau Gebäude                           Sanierung Gebäude und Einzelmaßnahmen

 KfW-Effizienzhaus 55                                                  KfW-Effizienzhaus 70
 KfW-Effizienzhaus 70                                                  KfW-Effizienzhaus 100
                                                                        KfW-Effizienzhaus Denkmal
                                                                        Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder der
                                                                         technischen Gebäudeausrüstung

Nachweis Einhaltung EnEV-Anforderungen und technische Mindestanforderungen bei Einzelmaßnahmen:
 Sachverständiger nach § 21 EnEV für Nichtwohngebäude
 Sachverständige für Baudenkmale aus der Expertenliste (www.energie-effizienz-experten.de) bei der Sanierung zum KfW-
   Effizienzhaus Denkmal sowie der Sanierung von Baudenkmalen zu sonstigen KfW-Effizienzhäusern oder
   Einzelmaßnahmen an Baudenkmalen

KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren

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Förderfähige Einzelmaßnahmen bei Nichtwohngebäuden
Energieeffizient Bauen und Sanieren

a.    Dämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen

b.    Erneuerung und Aufbereitung von Fenstern, Vorhangfassaden, Außentüren und Toren

c.    Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes

d.    Einbau, Austausch oder Optimierung raumluft- und klimatechnischer Anlagen inkl.
      Wärme-/Kälterückgewinnung und Abwärmenutzung
e.    Erneuerung und/oder Optimierung der Wärme-/Kälteerzeugung, -verteilung und
      -speicherung inkl. Kraft-Wärme- bzw. Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen

f.    Austausch und/oder Optimierung der Beleuchtung

g.    Einbau oder Optimierung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Gebäudeautomation

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Förderfähige Kosten
 KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren

Wir fördern:
     alle Kosten der fachgerechten Durchführung der Maßnahmen
     Nebenarbeiten, wie z. B. Ausbau und Entsorgung von Altanlagen
     Planungskosten, die notwendiger Bestandteil der Baumaßnahme sind
     Maßnahmen zur Einregulierung der geförderten Anlage
     Aufwendungen für Energiemanagementsysteme
 Voraussetzung: Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß Anlage zum Merkblatt

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Förderstufen und Tilgungszuschüsse bei Nicht-Wohngebäuden
Energieeffizient Bauen und Sanieren

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                          Effizienzstufen                 Förderkredit
                                                                                                pro m²*

                                                                                                     max.
Neubau

                      KfW-Effizienzhaus 55                     kein Höchstbetrag       5,0 %
                                                  ein                                               50 EUR
                                                                     pro m²        +
                                               Zinssatz
                      KfW-Effizienzhaus 70                     Nettogrundfläche          -             -

                                                                                                      max.
                      KfW-Effizienzhaus 70                                             17,5 %
                                                                                                    175 EUR
                                                                                                      max.
Sanierung

                     KfW-Effizienzhaus 100                     kein Höchstbetrag       10,0 %
                                                  ein                                               100 EUR
                                                                     pro m²        +
                                               Zinssatz                                              max.
                  KfW-Effizienzhaus Denkmal                    Nettogrundfläche        7,5 %
                                                                                                    75 EUR
                                                                                                     max.
                        Einzelmaßnahmen                                                5,0 %
                                                                                                    50 EUR

            KfW-Förderung / 16.5.2019 / KEAN                                                                  12
Förderbeispiele Bauen
KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren

                                               Einzelhandel                      Ärztehaus

Nettogrundfläche                                   775 m²                         2.118 m²
Energieträger                                    Fernwärme                       Fernwärme
Primärenergiebedarf                     57,2 kWh/(m²*a),(Ref.:139,85)   132,3 kWh/(m²*a),(Ref.:199,1)
EnEV-Unterschreitung                               59,1 %                          33,5 %
Effizienzhausstandard                              EH 55                           EH 70
Darlehensbetrag                                1.680.000 EUR                   4.400.000 EUR
Tilgungszuschuss                        5 % (max. 50 EUR/m² NGF)                     ---
Tilgungszuschuss (nach %)                       84.000 EUR                           ---
Tilgungszuschuss (nach NGF)                     38.750 EUR                           ---
Tilgungszuschuss lt. Zusage                     38.750 EUR                           ---

     KfW-Förderung / 16.5.2019 / KEAN                                                                   13
Förderbeispiele Sanierung
KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren

                                                Bürogebäude                       Gasthof

Nettogrundfläche                                    214 m²                         345 m²
Energieträger                                     Holzpellets                    Holzpellets
Primärenergiebedarf                     76,28 kWh/(m²*a), (Ref.:215,34)              ---
EnEV-Unterschreitung                                64,6 %                           ---
Effizienzhausstandard                               EH 70                    Einzelmaßnahmen
Darlehensbetrag                                 450.000 EUR                     350.000 EUR
Tilgungszuschuss                        17,5 % (max. 175 EUR/m² NGF)      5 % (max. 50 EUR/m² NGF)
Tilgungszuschuss (nach %)                        78.750 EUR                     17.500 EUR
Tilgungszuschuss (nach NGF)                      37.450 EUR                     17.250 EUR
Tilgungszuschuss lt. Zusage                      37.450 EUR                     17.250 EUR

     KfW-Förderung / 16.5.2019 / KEAN                                                                14
Förderfähige Investitionen
 KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse (292, 293)

 Investive Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen (Bsp.):
   Maschinen, Anlagen und Prozesstechnik
   Druckluft, Vakuum und Absaugtechnik
   Elektrische Antriebe und Pumpen
   Prozesskälte und Prozesswärme
   Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung für Produktionsprozesse
   Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
   Informations- und Kommunikationstechnik
   Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen

      KfW-Förderung / 16.5.2019 / KEAN                                                                               15
Energiekosten im laufenden Betrieb einsparen
 KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse (292, 293)

                        Einstiegsstandard:                                          Premiumstandard:
                      10 % Energieeinsparung                                      30 % Energieeinsparung

 Neuinvestition:
   Einsparung gegenüber dem Branchendurchschnitt
   bzw. gegenüber anderen in der Branche üblicherweise eingesetzten Anlagen
 Ersatzinvestition: Einsparung gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre
 Nachweis Energieeinsparung:
   Bestätigung durch Unternehmen (z. B. über Herstellernachweise und Produktdatenblätter)
   oder optionale Einbindung eines Energieberaters
 Förderfähige Investitionen (z. B.): Investitionskosten für Einzelmaschinen und Produktionslinien, mobile Arbeitsmaschinen
  und -geräte (z. B. Bagger, Kräne, Stapler), Kühlhäuser

      KfW-Förderung / 16.5.2019 / KEAN                                                                                    16
Beispiele
    KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse

Beispiel Metallbearbeitung:
   Neuinvestition: Anschaffung einer CNC-Fräse
   Energieverbrauch: 11.800 kWh/a
   durchschnittl. Energieverbrauch der Branche: 15.200 kWh/a
   Energieeinsparung: 3.400 kWh pro Jahr → 22,4 %
Förderung als Einstiegsstandard
                                                                  Bildnachweis: KfW-Bildarchiv / Torsten George

Beispiel Rechtsanwaltskanzlei:
   Modernisierungsinvestition: Austausch eines Servers
   Energieverbrauch: 2.880 kWh/a
   Energieverbrauch bisher: 8.000 kWh/a
   Energieeinsparung: 5.120 kWh pro Jahr → 64 %
Förderung als Premiumstandard
                                                                  Bildnachweis: KfW-Bildarchiv / photothek.net

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Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (433)

Gefördert wird Einbau stationärer Brennstoffzellensystemen
 mit elektrischer Leistung von mind. Pel = 0,25 kWel bis max. Pel = 5,0 kWel
 in neue und bestehende Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude unter folgenden Bedingungen:
   Einbindung der Brennstoffzelle in Wärme- und Stromversorgung des Gebäudes
   hydraulischer Abgleich und Dämmung der Rohrleitungen gemäß EnEV
   Einbau durch Fachunternehmen, Einbindung Energieberater
   Gesamtwirkungsgrad ŋ ≥ 0,82 und elektrischer Wirkungsgrad ŋel ≥ 0,32
   Vollwartungsvertrag mit Mindestlaufzeit 10 Jahre

Förderfähige Kosten:
 Kosten für Einbau des Brennstoffzellensystems
 fest vereinbarte Kosten für Vollwartungsvertrag in ersten 10 Jahren
 Kosten für Leistungen des Energieeffizienz-Experten

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Maximale Investitionszuschuss je Brennstoffzelle (Auszug)*

Elektrische Leistung bis
                                       Investitions-      › Zuschuss bis 40 % der förderfähigen Kosten (max.
                                         zuschuss           28.200 EUR je Brennstoffzelle), bestehend aus

         0,25 kW                        7.050 EUR           › Festbetrag von 5.700 EUR und
                                                            › leistungsabhängiger Betrag von 450 EUR je
         0,30 kW                        7.050 EUR
                                                              angefangener 100 Wel
         0,75 kW                        9.300 EUR

         1,00 kW                       10.000 EUR

         1,50 kW                       12.450 EUR

  Ausschließlich Kombination mit Vergütung für KWK-Anlagen nach KWK-Gesetz
  Nicht zulässig Nutzung weiterer (öffentlicher) Fördermittel

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Optimierung Förderung Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe

                  Anstoß                        Optimierung Angebot zur Förderung von Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe*

                                                Effektive, kosteneffiziente Förderung von Investitionen zur Treibhausgasreduktion
                     Ziele                      Ziel Bundesregierung: Minderung der Treibhausgasemissionen um mind. 55 % bis 2030

                                                Bündelung bestehender Programme zu neuem Förderangebot von hocheffizienten
                                                 Querschnittstechnologien, von Abwärmevermeidung und -nutzung, von klimaschonenden
                                                 Produktionsprozessen
          Produktansatz                         Dabei Zusammenführung bestehender Förderung aus:
                                                 Zuschussprogrammen des BAFA
                                                 KfW-Energieeffizienzprogramm - Abwärme
                                                 Teile aus KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium

                                                KfW: Kreditvariante mit Tilgungszuschuss
           „Durchführer“                        BAFA: reine Zuschussvariante
* Lt. Koalisationsvertrag.

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Zusammenführung KfW-Förderung

                                                Kredit- (294) und Zuschussvariante (494) gehen
 KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme
                                                         im neuen Förderprogramm auf.

                                            Verwendungszweck “Prozesswärme“ wird durch das neue
KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium      Förderprogramm abgedeckt (Solarkollektoranlagen,
                                                      Biomasseanlagen, Wärmepumpen)

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Effizienzförderung im Überblick für Sie!
Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft (295)

Modul 1:
Investive Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der
                                                        Modul 2:
Energieeffizienz durch Einsatz hocheffizienter und am
                                                        Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus
Markt verfügbaren Technologien
                                                        erneuerbaren Energien
(Ersatz und Neuanschaffung)

Modul 3:
                                                        Modul 4:
Erwerb und Installation von Mess-, Steuer- und
                                                        Investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von
Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-
                                                        industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur
Software
                                                        Senkung des Energieverbrauchs in Unternehmen

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Modul 1: Querschnittstechnologien
 Förderung investiver Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch
 Einsatz hocheffizienter und am Markt verfügbarer Technologien
 Ersatz oder Neuanschaffung hocheffizienter Anlagen bzw. Aggregate für industrielle   Tilgungszuschuss
  und gewerbliche Anwendung:                                                            Bis 30 % der förderfähigen
     Elektrische Motoren und Antriebe                                                   Kosten
     Pumpen für industrielle und gewerbliche Anwendung                                 KMU-Bonus: 10 %
     Ventilatoren                                                                      Förderregime:
     Druckluftanlagen                                                                    De-minimis-
     Anlagen zur Abwärmenutzung bzw. Wärmerückgewinnung aus Abwasser                      Verordnung
     Dämmung von industriellen Anlagen bzw. von Anlagenteilen                            AGVO (Art. 38)
     Frequenzumrichter.                                                                Max. Höhe: 200.000 EUR
                                                                                         pro Vorhaben

 Bitte beachten Sie weitere Fördervoraussetzung:
   Einhaltung “technischer Mindestanforderungen Querschnittstechnologien“

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Modul 2: Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien

 Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus                                           Tilgungszuschuss
   Solarkollektoranlagen                                                                 Bis 45 % der förderfähigen
   Biomasse-Anlagen                                                                       Kosten
   Wärmepumpen                                                                           KMU-Bonus: 10 %
                                                                                          Förderregime:
 Zusätzlich förderfähig:                                                                   De-minimis-
                                                                                             Verordnung
   Kosten für Einbringung des Systems in vorhandenen Prozess
                                                                                            AGVO (Art. 41)
   Kosten für installierte Mess- und Datenerfassungsgeräte zur Ertragsüberwachung und
    Fehlererkennung                                                                       Max. Höhe: 10 Mio. EUR
                                                                                           pro Vorhaben

 Bitte beachten Sie weitere Fördervoraussetzung:
   Einhaltung “technischer Mindestanforderungen Prozesswärmebereitstellung aus
    erneuerbaren Energien“

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Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und
  Energiemanagement-Software
 Erwerb und Installation von                                                                                                                         Tilgungszuschuss
   von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Sensorik                                                                                               Bis 30 % der förderfähigen
     zum Monitoring und zur effizienten Regelung von Energieströmen                                                                                      Kosten
     zur Einbindung in Energie- oder Umweltmanagementsystem oder für KMUs                                                                             KMU-Bonus: 10 %
   Erwerb und Installation von Energiemanagement-Software sowie der (erforderlichen)                                                                  Förderregime:
       Schulung des Personals durch Dritte                                                                                                               De-minimis-
                                                                                                                                                               Verordnung
 Bitte beachten Sie weitere Fördervoraussetzung:                                                                                                          AGVO (Art. 38)
   Einhaltung “technischer Mindestanforderungen Mess-, Steuer- und                                                                                    Max. Höhe: 10 Mio. EUR
       Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software“                                                                                         pro Vorhaben
    Zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem *(ISO 50001 oder EMAS)*
       bzw. alternatives System nach SpaEfV** (KMU)

* Etabliert oder im Zertifizierungsprozess befindlich: ISO 50001 oder EMAS (Eco-Management and Audit Scheme)   ** Spitzenausgleich-EffizienzsystemVerordnung

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Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

 Investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und               Tilgungszuschuss
   gewerblichen Prozessen zur Senkung des Energieverbrauchs in Unternehmen*              Bis 30 % der förderfähigen
    Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien und energetische     Kosten,
       Optimierung von Produktionsprozessen                                               max. 500 EUR pro
      Maßnahmen zur Abwärmenutzung                                                       eingesparte Tonne
                                                                                          Kohlenstoffdioxid
      Maßnahmen an Gebäudeanlagentechnik
                                                                                         KMU-Bonus: 10 %,
      Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme/-kälte            max. 700 EUR pro
      Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess                eingesparte Tonne
                                                                                          Kohlenstoffdioxid
 Zusätzlich förderfähig:                                                                Förderregime:
   Kosten Erstellung (Energie-) Einsparkonzept nebst Umsetzungsbegleitung                 De-minimis-
                                                                                            Verordnung
                                                                                           AGVO (div. Artikel)
 Bitte beachten Sie weitere Fördervoraussetzung:
                                                                                         Max. Höhe: 10 Mio. EUR
   Amortisierungszeit ohne Förderung > 2 Jahre
                                                                                          pro Vorhaben

* Auch möglich: Maßnahmen aus Modul 1 und Modul 3

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KfW-Programm Erneuerbare Energien

           Programmteil                        Programmteil                  Programmteil
            Standard                             Speicher                      Premium
              (270)                               (275)                   (271/281, 272/282)

Für Anlagen zur                        Für kombinierte Anlagen aus   Für größere Anlagen zur
Strom- und/oder                        Photovoltaik und              Nutzung erneuerbarer Energien
Wärmeerzeugung                         Batteriespeicher              im Wärmemarkt
(z.B. Photovoltaikanlagen)

    KfW-Förderung / 16.5.2019 / KEAN                                                             27
Strom erzeugen und nachhaltig nutzen
 Erneuerbare Energien – Standard (270)

 Für Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller, die erzeugten Strom oder Teil davon einspeisen.
 Für in- und ausländische Unternehmen in privatem oder kommunalem Besitz, Freiberufler und Landwirte.
 Gefördert werden:
   Anlagen zur Strom- oder Wärmeerzeugung
   KWK-Anlagen für Strom- und Wärmeerzeugung
   Speicher und Netze
   Planungs- und Installationskosten
   Digitalisierung der Energiewende
   Contracting-Vorhaben
   Modernisierungen mit Leistungssteigerung

      KfW-Förderung / 16.5.2019 / KEAN                                                                   28
Förderbeispiel: Bau PV-Anlage auf Betriebsgebäude

 Ein Bauherr baut Modulfläche mit ca. 250m², d. h. Photovoltaikanlage ca. 46 kWp auf bestehendes Bürogebäude.
 Förderfähig ist betriebsfertige Anlage, d. h. Kosten für:
   Photovoltaikmodule
   Wechselrichter
   Verkabelung und Netzanschluss
   Transport, Montage und Inbetriebnahme der Anlage
   technische Planungskosten.

 Investitionskosten von rund 140.000 EUR (netto) können in voller Höhe im KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard
  (270) finanziert werden.

      KfW-Förderung / 16.5.2019 / KEAN                                                                               29
Mit Kredit und Tilgungszuschuss in Wärme investieren
 Erneuerbare Energien – Premium (271/281, 272/282)

 Förderung von größeren Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt
 Antragstellerkreis:
   Privatpersonen, die erzeugte Wärme/Strom selbst nutzen,
   gemeinnützige Antragsteller und Genossenschaften,
   Unternehmen, Freiberufler, Landwirte,
   Kommunen.

     KfW-Förderung / 16.5.2019 / KEAN                                              30
Förderung KfW-Programm Erneuerbare Energien
  Förderfähige Investition und mögliche Förderung

 Investition                             Maßnahme                                                              Förderung (Auszug*)

 Solarkollektoranlagen                   ab 40 m² Bruttokollektorfläche                                        bis 50 % Nettoinvestitionskosten
                                         zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische
 Biomasseanlagen                                                                            bis 50 EUR je kW Nennwärmeleistung
                                         Nutzung, Nennwärmeleistung > 100 kW
 Wärmepumpen                             Nennwärmeleistung > 100 kW                                            80 EUR je kW Wärmeleistung
                                         Wärmeabsatz mind. 500 kWh pro Jahr und Meter                          60 EUR je neu errichtetem Meter
 Wärmenetze
                                         Trasse                                                                1.800 EUR je Hausübergabestation, Bestand
 Wärmespeicher                           Speichervolumen > 10 m³                                               250 EUR je m³ Speichervolumen
 Biogasleitungen                         für unaufbereitetes Biogas, Länge > 300 m Luftlinie                   bis 30 % förderfähigen Investitionskosten
 KWK-Biomasseanlagen                     Nennwärmeleistung > 100 kW bis max. 2 MW                              40 EUR je kW Nennwärmeleistung
                                         Bohrtiefe > 400 m, Temperatur Thermalfluid > 20 ˚C, Anlage: 200 EUR je kW Nennwärmeleistung,
 Tiefengeothermie
                                         geotherm. Wärmeleistung > 0,3 MWth                  Bohrkosten: bis 750 EUR je Meter Tiefe

* ggf. Maximalförderbeträge beachten                                      ** Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien der Wirtschaft (Kredit), Start: 01.01.2019

           KfW-Förderung / 16.5.2019 / KEAN                                                                                                                                           31
Erhöhte Tilgungszuschüsse für Austausch ineffizienter Heizungen
 Erneuerbare Energien – Premium (271/281, 272/282)

 Zusätzlich 20 % Tilgungszuschuss für Austausch oder solarthermische Modernisierung besonders ineffizienter
  Heizungsanlagen (auf Basis fossiler Energien ohne Brennwerttechnik od. Brennstoffzellentechnologie und ohne
  Austauschpflicht nach §10 EnEV)
 Förderfähige Investitionen:
   Solarkollektoranlagen
   Biomasseanlagen
   KWK-Biomasseanlagen
   Wärmenetze
   Wärmepumpen
 Voraussetzung: Die neue Anlage wurde frühestens am 01.01.2016 in Betrieb genommen.

      KfW-Förderung / 16.5.2019 / KEAN                                                                          32
Konditionen
Das fragt der Kunde die Bankberaterin zum KfW-Programm Erneuerbare Energien – Premium

Höchstbetrag:                           25 Mio. EUR je Vorhaben

Laufzeit:                               bis zu 20 Jahre

Zinsbindung:                            bis zu 10 Jahre

tilgungsfreie Anlaufjahre:              bis 3 Jahre

Sicherheiten:                           banküblich

Bereitstellungsprovision:               1 Monate frei, danach 0,25 % pro Monat

Sondertilgung:                          Gegen Zahlung Vorfälligkeitsentschädigung

Kombination:                            mit anderen Fördermitteln möglich, nicht mit anderen KfW-Produkten

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Das KfW-Partnerportal
Zusätzliche Informationen für Sie

   KfW-Förderung / 16.5.2019 / KEAN   34
Sie benötigen weitere Informationen?

        Infocenter der KfW

        Montag bis Freitag von 08.00 – 18.00 Uhr
        0800 539 9001 (kostenfrei)
        infocenter@kfw.de

                                                   Foto: fotolia.com / iceteaimages

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Förderung bei Infrastrukturvorhaben

KfW-Förderung / 16.5.2019 / KEAN                    36
Das Förderangebot der KfW orientiert sich an Schwerpunktthemen
Basisinfrastruktur, Energieeffizienz, Demografie

      Basisversorgung                    Energieeffizienz             Demografie
   Allgemeine Infrastruktur           Kommunaler Klimaschutz   Barrierefreiheit & Inklusion

   KfW-Förderung / 16.5.2019 / KEAN                                                           37
Förderprogramme für Ihre Vorhaben
   Das KfW-Produktportfolio für die kommunale Infrastrukturfinanzierung

                                                                                                                                                                                                                     *
    148          IKU – Investitionskredit kommunale und soziale Unternehmen                                                                                                                         1,18 %

    220                                                                                                                                                                                       1,05/1,00 % +
                 IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren
    219                                                                                                                                                                                       bis 17,5 % TZ

                 Energetische Stadtsanierung –
    432                                                                                                                                                                                               65 %
                 Zuschuss für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement

                                                                                                                                                                                                   1,00 % +
    202          IKU – Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung
                                                                                                                                                                                                    5 % TZ

    234          IKU – Barrierearme Stadt                                                                                                                                                           1,03 %

* Sollzins bei 10-jähriger Zinsbindung und einer Darlehenslaufzeit von 10 Jahren, Preisklasse A, Stand 9.4.2019. Längere Laufzeiten- und Zinsbindungsvarianten möglich. Aktuelle Konditionen unter www.kfw.de/zins

           KfW-Förderung / 16.5.2019 / KEAN                                                                                                                                                                          38
Allgemeine Daseinsvorsorge mit dem „Alleskönner“-Basiskredit
IKU – Investitionskredit kommunale und soziale Unternehmen (148)

Maßnahmen                                                    Eckdaten

Diverse Investitionen in die Infrastruktur, z. B.             bis zu 50 Mio. EUR pro Vorhaben
     Strom-, Gas- und Wärmenetze                             100-%-Finanzierung
     Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen                   Zinsbindung wahlweise 10 oder 20 Jahre
     ÖPNV
     Breitband

                                                    www.kfw.de/148

      KfW-Förderung / 16.5.2019 / KEAN                                                                  39
Energieeffiziente kommunale Gebäude bauen
IKU – Energieeffizient Bauen (220)

Maßnahmen                                               Eckdaten

Neubau oder Ersterwerb von Nichtwohngebäuden             bis zu 25 Mio. EUR pro Vorhaben
                                       5%                100-%-Finanzierung
                                                         Bestätigung durch technischen Sachverständigen

                                                                        5 % Tilgungszuschuss
                                                                       für Effizienzgebäude 55

                                               www.kfw.de/220

    KfW-Förderung / 16.5.2019 / KEAN                                                                       40
Kommunale Bestandsgebäude energetisch sanieren
IKU – Energieeffizient Sanieren (219)

Maßnahmen                                                          Eckdaten

Energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden                        bis zu 25 Mio. EUR pro Vorhaben
                                                                    100-%-Finanzierung
                          17,5 %                         10 %       Bestätigung durch technischen Sachverständigen

                           7,5 %                         5%
                                       Einzelmaßnahmen                                  bis zu 17,5 %
                                                                                     Tilgungszuschuss

                                                          www.kfw.de/219

    KfW-Förderung / 16.5.2019 / KEAN                                                                                  41
Energetische Stadtsanierung: Planen und Managen im Quartier
Zuschuss für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement (432)

Maßnahmen                                                           Eckdaten

A. Integrierte Quartierskonzepte                                       Antragsstellung durch die Kommune
 Personal- und Sachkosten für fachkundige Dritte zur                  Zuschuss weiterleitbar (z. B. an Stadtwerke)
  Erstellung integrierter Quartierskonzepte                            kombinierbar mit weiteren Fördermitteln
                                                                       kommunaler Eigenanteil i. d. R. 15 %
B. Sanierungsmanagement
 Personal- und Sachkosten für 3-5 Jahre
 Planung, Management, Koordination, Kommunikation

                                                          65 % Zuschuss

                            www.kfw.de/432 sowie www.energetische-stadtsanierung.info (Begleitforschung)

     KfW-Förderung / 16.5.2019 / KEAN                                                                                  42
Versorgungssysteme im Quartier energieeffizienter gestalten
IKU – Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung (202)

Wärme/Kälte                                                 Wasser/Abwasser

 hocheffiziente KWK-Anlagen zur Wärmeversorgung               hocheffiziente Pumpen und Motoren
    (Gasbasis)                                                 Optimierung der Mess- und Regeltechnik
   KWK-Kopplungssysteme zur Wärme-/Kälteversorgung            Energierückgewinnungssysteme
   Anlagen zur Nutzung industrieller Abwärme                  Anlagen zur Wärme(rück-)gewinnung in Kanalsystemen
   dezentrale Wärme- und Kältespeicher                        KWK-Anlagen zur Nutzung von Klär- oder Faulgasen
   Wärme- und Kältenetze                                      Austausch der Belüfter (aerobe Abwasserbehandlung)

                                                5 % Tilgungszuschuss

                                                   www.kfw.de/202

      KfW-Förderung / 16.5.2019 / KEAN                                                                               43
Barrieren abbauen für eine demografiefeste Infrastruktur
IKU – Barrierearme Stadt (234)

Maßnahmen im öffentlichen Raum                              Maßnahmen an/in öffentlichen Gebäuden

 Verkehrsanlagen:                                             Wege zu Gebäuden und Stellplätze
  Überwindung von Höhenunterschieden, Anpassung von            Gebäudezugänge und Servicesysteme
  ÖPNV-Haltestellen, elektronische Informationssysteme,
  barrierefreie Stellplätze                                    Aufzüge, Rampen, Treppenanlagen

 Allgemeiner öffentlicher Raum:                               Raumgeometrie, Raumakustik, Innenbodenbeläge
  Straßenraum, Leit-/Orientierungssysteme, Park- und           Sanitärräume
  Grünanlagen, Spielplätze, WC-Anlagen                         Bedienelemente, Orientierung, Kommunikation
                                                               Sportstätten

                                                   www.kfw.de/234

     KfW-Förderung / 16.5.2019 / KEAN                                                                          44
Weitere Förderprogramme für Ihre Vorhaben
   KfW-Produktportfolio für Brennstoffzelle, Erneuerbare Energien und Prozesswärme

                                                                                                                                                                                                                *
      270            Erneuerbare Energien – Standard                                                                                                                                                 1,28 %

  271/281
                     Erneuerbare Energien – Premium                                                                                                                                                  1,15 %
  272/282

      295            Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft                                                                                                   1,00 %

                     Energetische Stadtsanierung – Zuschuss Brennstoffzelle                                                                                                                           bis zu
      433
                     (Einbau/Wartung von Brennstoffzellensystemen mit 0,25 bis 5,0 kW elektrischer Leistung)                                                                                       28.200 EUR

* Sollzins bei 10-jähriger Zinsbindung und einer Darlehenslaufzeit von 10 Jahren, Preisklasse A, Stand 9.4.2019. Längere Laufzeitenvarianten möglich. Aktuelle Konditionen unter www.kfw.de/zins

           KfW-Förderung / 16.5.2019 / KEAN                                                                                                                                                                     45
Persönliche Beratung – auch bei Ihnen vor Ort
Ihre Kundenbetreuer in den Regionen (Infrastrukturprogramme)

NORD-/SÜDWEST                                                      Schleswig-                            NORDOST
                                                                   Holstein     Mecklenburg-
Stefan Kahl                                                             Hamburg Vorpommern               Axel Papendieck
                                                             Bremen
030 20264 - 1117                                             Niedersachsen                               030 20264 - 5853
                                                                                           Berlin
stefan.kahl@kfw.de                                                              Sachsen-
                                                                                           Brandenburg   axel.papendieck@kfw.de
                                                                                Anhalt
                                                  Nordrhein-
                                                  Westfalen
                                                                                            Sachsen
                                                                             Thüringen
                                                               Hessen
MITTE                                           Rheinland-                                               SÜD
                                                Pfalz
David Michael Näher                                                                                      Andreas Ronge
                                                  Saarland

030 20264 - 5454                                                                 Bayern                  030 20264 - 5469
                                                             Baden-
david-michael.naeher@kfw.de                                  Württemberg                                 andreas.ronge@kfw.de

                       Postanschrift: KfW ∙ 10865 Berlin | Hotline: 0800 539 - 9008 | E-Mail: kommune@kfw.de

     KfW-Förderung / 16.5.2019 / KEAN                                                                                             46
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