Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz-Gesetzesnovelle zur Stärkung der - Landkreis ...

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Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz-Gesetzesnovelle zur Stärkung der - Landkreis ...
Fortbildung zur Sachkunde im
                         Pflanzenschutz
               -Gesetzesnovelle zur Stärkung der
                          Biodiversität-
                                                 Ackerbau II
                              23.02.2020 Online
             Landwirtschaftsamt Ravensburg in Kooperation mit dem
                        Regierungspräsidium Tübingen

Foto LfL.bayern.de: Irene Jacob
                                  Luzerne: demonet-KleeLuzPlus.de
           Landwirtschaftsamt
           Dominik Mansmann
Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz-Gesetzesnovelle zur Stärkung der - Landkreis ...
Programm 2-stündige SKN-Fortbildung im Pflanzenschutz

 am 16.02.2021 ONLINE Landwirtschafsamt LRA RV
  Uhrzeit                            Thema                                      Referent
13:30 - 13:40     Begrüßung durch Fr. Ruopp und Hr. Mansmann         Dominik Mansmann,
                  Erläuterungen zum Ablauf (Präsenzfragen)           Landwirtschaftsamt, LRA RV
13:40 - 14:20     Reduktionsstrategien PSM in der Kultur Mais        Tobias Bahnmüller,
                  und Feldhygiene im Mais                            Pflanzenschutzbeauftragter,
                                                                     Regierungspräsidium Tübingen
14:20 - 15:10     Fruchtfolge und andere nicht-chemische             Henrik Held
                  Methoden im Ökolandbau & Ihre                      Referendar & Ökolandwirt
                  Übertragbarkeit für den konventionellen            (Ackerbau)
                  Landbau                                            Landwirtschaftsamt, LRA RV
15:10 - 15:15     5 min Pause
15:15 - 15:50     „Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität“   Dominik Mansmann,
                  Baden-Württemberg & landesspezifischer IP in       Pflanzenschutzbeauftragter,
                  Schutzgebieten (LLG §17c), Pflanzenschutzrecht     Landwirtschaftsamt LRA RV
15:50 - 16:15     Diskussion und eventuell erweiterte Fragerunde     Alle Referenten
16:15 - 16:30     Nach erfolgreicher Teilnahme werden Ihnen          Fragen nach der Veranstaltung
                  2 Stunden Sachkundenachweis im PflSch per          bitte an la@rv.de oder Vorzimmer
                  Post zugesendet. - Ende der Veranstaltung -        Landwirtschaftsamt 0751/85-6010
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      Dominik Mansmann
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Überprüfung der Anwesenheit für den
                              Fortbildungsnachweis

                  Präsenzfragen & Ihre Fragen
➢ Nach jedem Vortrag wird eine Frage zur
  Präsentation eingespielt, die dann innerhalb von
  5 min beantwortet werden muss.
➢ Dabei spielt Falsch oder Richtig für die
  Ausstellung der Bescheinigung keine Rolle.
  Lediglich die Ergebnisse werden teilweise als
  Balkendiagramm eingespielt.
➢ Erste Fachfragen werden danach jeweils
  beantwortet: Geben Sie diese bitte in den „Chat“
  rechts unten ein.
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  Dominik Mansmann
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§ Gesetzesnovelle zur Stärkung der
         Biodiversität §
                     Baden-Württemberg

        -landesspezifischer IP
   In Natura 2000 (VSG und FFH), &
              Biotopen-

                                         Foto: NABU.de

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Meine Themen heute

✓Einleitung PSM in der Öffentlichkeit
✓Biodiversitätsstärkungsgesetz allgemein
✓Landespezifischer Integrierter
 Pflanzenschutz (§ 17 c LLG)
✓Informationen zum Pflanzenschutzrecht
✓Sachkunde allgemein, warum wir heute
 hier sind
✓Literaturhinweise, Projekte, Umfragen und
 Ankündigungen

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 Dominik Mansmann
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Wie wird Pflanzenschutz in der Öffentlichkeit wahrgenommen?

                                                Top Agrar   Die Langfassung der Statements:
                                                 11/2020    topagrar.com/Studie2020

                                                                         Durchgeführt:

 Schwäbische Zeitung 15.01.2021

                                                                          Im Auftrag von:

                                  Das Fachmagazin für den
                                  ökologischen Landbau
                                  November 2020
    Landwirtschaftsamt
    Dominik Mansmann
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Ja, wir können Pflanzenschutz! – Und dennoch ist immer Luft nach oben.

Bedarfsgerechte Düngung, Reduktion von PSM durch indirekte
Maßnahmen, und zielgerichteterer Einsatz von Pflanzenschutz

  ✓ Unterfußdüngung im Mais kommt wegen zielgenauer
    Ablage mit einer Mengenreduktion an Stickstoff bis 50%
    aus (110 kg N/ha)
  ✓ Im Obstbau wird ist die neue Zielfläche für die
    Mittelbedarfsrechnung die Laubwandfläche in qm
         (l oder kg/ha Laubwand)
  ✓ Warum nicht auch im Maisanbau das Potential nutzen?
    →Bodenbearbeitung, Fruchtfolgegestaltung, und Einsatz
    von Hacktechnik - Bandspritzung im Mais und Hacken

    Landwirtschaftsamt
    Dominik Mansmann
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§ Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität (1)

            Zahlen und Fakten zum Biodiversitätsverlust
   ✓ Seit 1950 Häufigkeit typischer Grünlandpflanzenarten in D. um
     bis zu 90 % abgenommen…
   ✓ …auf den Äckern sind sogar mehr als 95 % Ackerwildkräuter
     verloren gegangen.
   ✓ Etwa 1/3 der bundesweit rund 350 Wildpflanzen, die auf
     Äckern heute noch zu finden sind, gelten inzwischen als
     gefährdet.
   ✓ Auch Insekten, Feldvögel, Feldhasen und andere wildlebende
     Tierarten immer weniger.          Offizielle Zählungen:
     Gesamtbestand Agrarvögel zw. 1980 - 2000 minus 52 % -
     "Allerweltsarten" wie Feldlerche immer seltener
   ✓ Minus 75 % Insektenbiomasse als noch vor drei Jahrzehnten.
   ✓ Von den aktuell 560 Wildbienenarten sind etwa 41 Prozent als
     bestandsgefährdet einzustufen.

    Landwirtschaftsamt
    Dominik Mansmann
                         Quelle: Thünen-Report 65
                         "Leistungen des ökologischen Landbaus für Umwelt und Gesellschaft“
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§ Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität (2)
     § Biodiversitätsstärkungsgesetz
               Baden-Württemberg
 Mit der Zustimmung des Landtags am 22. Juli 2020 hat
 das Gesetzespaket zur Stärkung der Biodiversität die
 letzte Hürde genommen. Die Beschlussfassung geht zurück
 auf Eckpunkte zur Weiterentwicklung als
 Weiterentwicklung des Volksbegehrens
            „Rettet die Bienen“
           (David Gerstmeier & Tobias Miltenberger)

 und ist im Einklang mit den beteiligten
 Naturschutz- & Landwirtschafts-
 verbänden erfolgt.
     Landwirtschaftsamt
     Dominik Mansmann                          Bild: Mansmann
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§ Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität (3)

    Was hat der Landtag im Juli 2020 beschlossen?
         Änderungen des Naturschutzgesetzes
    (NatSchG BW) und des Landwirtschafts- und
              Landeskulturgesetzes (LLG).
  Beschlussfassung ist die gesetzliche Verankerung
  des Eckpunktepapiers der Landesregierung
  BW zum Schutz der Insekten vom Herbst 2019
  als Weiterentwicklung des Volksbegehrens
  Artenschutz „Rettet die Bienen“ mit Beginn Mai
  2019 (Einstellung durch Kompromiss zwischen der
  Initiative und der Landesregierung).
    Landwirtschaftsamt
    Dominik Mansmann
§ Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität (4)

                          Die wesentlichen Inhalte
 ✓ Ausbau ökologische Landwirtschaft auf 30 - 40 % bis zum Jahr 2030
 ✓ Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel um 40
   - 50 % bis 2030
 ✓ Umsetzung des Verbots von Pestiziden in ausgewiesenen NSG und
 ✓ Einhaltung der landesspezifischen Vorgaben des Integrierten
   Pflanzenschutzes in den übrigen Schutzgebieten (z.B. LSG, Natura 2000:
    Vogelschutz und FFH-Gebiete, Biotope)
 ✓ Schaffung von Refugialflächen auf 10 % der landwirtschaftlichen Flächen
 ✓ Aufbau eines landesweiter Biotopverbundes auf 15 % der Landes-
   fläche bis 2030
 ✓ Erhalt von Streuobstbeständen
 ✓ Verbot von Schottergärten auf Privatgrundstücken
 ✓ Minimierung der Lichtverschmutzung

     Landwirtschaftsamt
     Dominik Mansmann              Fotos: NABU BW, NABU NRW, Mansmann LRA RV
Vergleichbare Initiativen Bundesweit

Landwirtschaftsamt
Dominik Mansmann     Quelle: www.probiene.de, 22.07.2020
§ Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität (5)
  Öffentliche Hand besonders im Bereich des
  Naturschutzgesetzes Ba-Wü von Änderungen
  betroffen                             Bild: LUBW Biotopverbund

  ✓ §2 (2) Mindestens ein
    Fünftel der gemähten
    landeseigenen
    Grünflächen sollen als
    ökologisch hochwertige                 Bild: Moritz Ott, LEV Ravensburg

    Blühflächen und
    naturschutzfachlich
    wertvolle Lebensräume
    gepflegt werden.
    Landwirtschaftsamt
    Dominik Mansmann
§ Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität (6)

       §22 NaturSchG BW: Landesweiter
    Biotopverbund und Generalwildwegeplan
  ✓ Land Baden-Württemberg schafft ein Netz räumlich und
    funktional verbundener Biotope mit:
     ✓ Bis 2023 mind. 10 % Offenland
     ✓ Bis 2027 mind. 15 % Offenland
         Landschafts- und Grünordnungspläne der Gemeinden
     auf Grundlage des Landesweiten Biotopverbunds &
     einschließlich des Generalwildwegeplans werden zur
     Umsetzung angepasst. Auch landwirtschaftliche Flächen
     sind hier mögliche Bindeglieder.
     → GEMEINSAM SIND WIR STARK!
    Landwirtschaftsamt
    Dominik Mansmann
Ausschnitt aus
der Landeskarte

     Landwirtschaftsamt
     Dominik Mansmann     Quelle: LUBW BaWü 2011
Ausschnitt aus dem Generalwildwegeplan

Landwirtschaftsamt   Quelle: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt
Dominik Mansmann
                     Baden-Württemberg
Maßnahmen zur Reduktion von PSM - BW
✓ Demonetzwerk Musterbetriebe red. Pflanzenschutz (Vortrag
  16.02.2021: Pflanzenschutzmittelreduktionsberater Wilfried Beck, LTZ mit Sitz in SIG)

✓ Status Quo: Erfassung des tatsächlichen Verbrauchs PSM
  der letzten 3-5 Jahre durch die Berufsverbände Agrar
✓ Staatliche Förderung im Bereich Technik (Rentenbank):
          ❖ mechanische Unkrautbekämpfung
          ❖ Modernisierung PSM-Gerätetechnik (Abdriftminderung,
            Teilbreitenabschaltung, Bandspritzung, Bordcomputer etc.)

✓ FAKT-Programme wie völliger Verzicht PSM
✓ LPR-Maßnahmen und Stilllegungen von Acker in NSG
✓ Forschung/Innovation d. Landesanstalten/Universitäten:
          ❖ Bereiche Ökolandbau, Stilllegung, Zwischenfruchtanbau
          ❖ Integrierter Pflanzenschutz und Reduktion von PSM
          ❖ Prognosemodelle Pflanzenkrankheiten, SMART-farming (Digitalisierung,
            Landwirtschaft 4.0)
  Landwirtschaftsamt
  Dominik Mansmann
Ergebnis einer Übersaat mit
            Wiesenblühmischung – LEV RV

Landwirtschaftsamt
Dominik Mansmann     Bild: Moritz Ott, LEV-Ravensburg.de
PSM-Reduktion im Dauergrünland:

          Blick über die Landesgrenze nach Bayern
 -Verbot des flächenhaften Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln ab 2020-
ab dem 1. Januar 2022 nach Art. 3 Bayerisches Naturschutzgesetz auf
Dauergrünlandflächen der flächenhafte Einsatz von PSM verboten.
Für die punktuelle Beseitigung giftiger, invasiver oder bei vermehrtem Auftreten für die Grünlandnutzung problematischer Pflanzenarten können
von dem Verbot auf Antrag bei der Naturschutzbehörde Ausnahmen im Einzelfall zugelassen werden.
Die Einzelpflanzenbehandlung ist daher ein wichtiges Element der Unkrautkontrolle mit zwei Zielrichtungen:
1) Kulturmaßnahmen unterstützt werden, um den Unkrautbesatz von z.B. Ampfer-Arten, Distel-Arten oder Brennesseln
       unter einer kritischen Schwelle zu halten.
2) Zweitens kann mit einer gezielten Einzelpflanzenbehandlung das stärkere Auftreten von Unkräutern bereits in der Entstehung verhindert werden.

        Baden-Württemberg – Förderung statt Verbot:
        FAKT-Maßnahme
        D 1 – Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel (wie MEKA)
Kein Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutz-
und Düngemittel im gesamten Unternehmen (190 €/ha)

→ hauptsächlich von reinen Grünland-Betrieben genutzt.
Achtung: In NSG wegen Verbot von PSM ab 1.Jan 2022
nach § 34 Abs.1 NatSchG keine Förderung mehr mögl.!
         Landwirtschaftsamt
         Dominik Mansmann                    lfl.bayern.de/ips/unkraut/032723/index.php
Landesspezifischer IP Baden-Württemberg (1)
Änderungen des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG):
       Ergänzung § 17 c Integrierter Pflanzenschutz

 ✓Absatz 1 (folgende): Es gelten die
  allgemeinen Grundsätze des IP
 ✓Neben der Einhaltung der allgemeinen
  Grundsätze nach § 4 Absatz 6:
 ✓zusätzliche landesspezifische
  Vorgaben im IP werden eingeführt
 ✓→Ziel ist die Anwendung von PSM auf
  das absolut notw. Maß zu beschränken
    Landwirtschaftsamt
    Dominik Mansmann
Landesspezifischer IP Baden-Württemberg (2)
Die zusätzlichen landesspezifischen Vorgaben im IP sind:
 1. Einhaltung einer Fruchtfolge
 2. Konsequente Beobachtung auf
    Schadorganismen
 3. Behandlung nach Prognosemodellen
 4. Beachtung von vorgegebenen
    Schadschwellen
 5. Verwendung von nützlingsschonenden PSM
 6. Anlegen von Spritzfenstern zur Beurteilung
    der Behandlungsnotwendigkeit

    Landwirtschaftsamt
    Dominik Mansmann
Landesspezifischer IP Baden-Württemberg (3)
Änderungen des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG):
       Ergänzung § 17 c Integrierter Pflanzenschutz

 ✓ Darüber hinaus (Absatz 1):
 ✓ Maßnahmen zur kulturspezifischen Förderung von
   Nützlingen etabliert (mit Übergangszeit von 5 Jahren)
 ✓ Applikationstechnik mit hoher Abdriftminderung
   (soweit technisch mögl. und wirtschaftl. zumutbar)
 Absatz 2: Dokumentationspflicht
 Absatz 3: Umsetzung durch
 Verwaltungsvorschrift des MLR

    Landwirtschaftsamt
    Dominik Mansmann
Neuerscheinung hierzu bald:
     Die allgemeinen Grundsätze des
       integrierten Pflanzenschutzes
 - Hilfe zur Umsetzung und Dokumentation
        LTZ Augustenberg, BW 2021 -
Grundlage bildet „EU-Pestizidrichtlinie“:
✓→Anhang III der Richtlinie 2009/128/EG
✓Allgemeine Grundsätze des IP

  Landwirtschaftsamt
  Dominik Mansmann
IP heute Standard = Gute fachliche Praxis

Integrierter Pflanzenschutz
 Pflanzenschutzmaßnahmen

 Indirekte (präventiv)

 Standortwahl
                                      Direkte (kurativ)
 Bodenbearbeitung
                                      Mechanische Verfahren
 Fruchtfolge
                                      biologische Verfahren
 Sortenwahl
                                      chemische Verfahren
 Aussaat

 Düngung

  Landwirtschaftsamt
  Dominik Mansmann
AG Wildpflanzen-Biogas Kißlegg

                                                                 Bild: Publikation
                                                                 Moritz von
                                                                 Cossel

Landwirtschaftsamt       Bild: Werner Sommerer, LRA Ravensburg
Dominik Mansmann
Renewable Energy from Wildflowers—Perennial Wild Plant Mixtures as a Social‐Ecologically
       Sustainable Biomass Supply System (Erneuerbare Energie aus Wildblumen – Mehrjährige
       Wildpflanzenmischungen als ein sozio-ökologisch nachhaltiger Biomasselieferant)

                                                                                                                 Autor:
                                                                                                                 Dr. Moritz von Cossel,
                                                                                                                 Institut für Pflanzenbau
                                                                                                                 Universität Hohenheim

Advanced Sustainable Systems, Volume: 4, Issue: 7, First published: 13 May 2020, DOI: (10.1002/adsu.202000037)
Rechtsvorschriften
im Bereich des Pflanzenschutzes
Dominik Mansmann
Fachberatung Pflanzenschutz
Landwirtschaftsamt Ravensburg

  Landwirtschaftsamt
  Dominik Mansmann
§ Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen - PflSchG

Das Pflanzenschutzgesetz ist das „Grundgesetz“
        für alles pflanzenschutzliche Tun

Ziel:

▪ Kulturpflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor
  „Krankheiten“ zu schützen
▪ Gefahren durch Anwendung von PSM für Mensch, Tier
  und Umwelt abzuwenden bzw. vorzubeugen
▪ Umsetzung von EU-Vorgaben

  Landwirtschaftsamt
  Dominik Mansmann
Rechtsvorschriften im Bereich des Pflanzenschutzes
                            Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das
                          Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
                               („EU-Zulassungsverordnung“)

                     Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen für die
                              nachhaltige Verwendung von Pestiziden
                                   („EU-Pestizidrichtlinie“)

                             Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen
                                  („Pflanzenschutzgesetz“)

    Bienenschutzverordnung                   Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
Pflanzenschutzgeräteverordnung                   Pflanzenschutzmittelverordnung
                 Wasserrecht:                         Lebensmittelrecht:
                  EU-WRRL                    Rückstands-Höchstgehalteverordnung
                  WHG, WG                          Trinkwasserverordnung
                SchALVO, RVO
                                                    Chemikalienrecht:
Gesetzesnovelle zur Stärkung                     Gefahrstoffverordnung
d. Biodiversität LLG & NatSchG                Chemikalien-Verbotsverordnung

     Landwirtschaftsamt
     Dominik Mansmann
Pflanzenschutzgesetz – Gute fachliche Praxis

Anwendung chemischer Verfahren erfolgt unter Beachtung der
wirtschaftlichen Schadensschwelle:
    Die Befallsstärke, bei der die Kosten für Bekämpfungsmaßnahmen dem
         möglichen Ertragsausfall bei Nicht-Bekämpfung entsprechen
  Kosten für Bekämpfungsmaßnahme                    Ertragsausfall

         Muster
          Muster
           Muster
             Muster
                Muster
                 Muster

        Maßnahme nicht sinnvoll
                                              ≤   Maßnahme sinnvoll

   Integrierter Pflanzenschutz 2021, S. 112
      Landwirtschaftsamt
      Dominik Mansmann
Pflanzenschutzgesetz - Sachkunde

              Beantragung: schriftlich oder online:
               www.pflanzenschutz-skn.de (20 €)
Landwirtschaftsamt
Dominik Mansmann
Pflanzenschutzgesetz - Sachkunde

Altsachkundige:
2. Fortbildungszeitraum:          01.01.2016 – 31.12.2018
3. Fortbildungszeitraum:          01.01.2019 – 31.12.2021

Neusachkundige:
3 Jahre ab Ausstellung des Sachkundenachweises
z.B. Sachkunde erworben am 15.09.2017
1.Fortbildungszeitraum            15.09.2017 – 14.09.2020

Fortbildungspflicht für Sachkundige: 2 x 2 Stunden /
4 Stunden Fortbildung in jeweils 3 Jahren
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   Dominik Mansmann
Pflanzenschutzgesetz – Aufzeichnungspflicht

                         Aufbewahrungsfrist: 3 Jahre !
Landwirtschaftsamt   PSM-Kanisterentsorgung (leer & ohne Deckel)
Dominik Mansmann
                     APP unter: pamira.de/de/infomaterial.html
Pflanzenschutzgesetz – Pflanzenschutzgeräte

▪ Müssen dem Stand der Technik entsprechen

▪ Regelmäßige Gerätekontrolle durch eine Kontrollstelle
  im Abstand von 3 Jahren
Ausnahmen: Handgehaltene sowie schulter- und rückentragbare
Pflanzenschutzgeräte
▪ Auf gültige Prüfplakette achten:
   ▪ Orange (2016 - 2019)
   ▪ Blau (2017 - 2020)
   ▪ Gelb (2018 – 2021)
   ▪ Braun (2019 – 2022)
   → Geräte mit einer blauen Plakette
     müssen noch im ersten Halbjahr 2021
     zur Gerätekontrolle.
  Landwirtschaftsamt
  Dominik Mansmann
Neue Anwendungsbestimmungen im Gesundheitsschutz

✓ Vorschriften zum Schutz der Natur im PflSch:
      Anwendungsbestimmungen
✓ Das BVL hat sich nun entschieden, zur
  Vereinheitlichung diese Regelung auch für den Bereich
  des Gesundheitsschutzes zu übernehmen.
✓ Bei der Zulassung von PSM wurden ab dem 01. Mai
  2018 bestimmte Vorschriften zum Gesundheitsschutz
  von Anwendern, Arbeitern und unbeteiligten Dritten
  (Anwohner, Umstehende und Verbraucher) als
  Anwendungsbestimmungen festgesetzt, wenn die
  Risikobewertung ein Risiko bei der Anwendung ergibt.

→Als Anwendungsbestimmung bußgeldrelevant

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  Dominik Mansmann
Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln

                           Richtlinie für die Anforderungen an
                           die persönliche Schutzausrüstung
                           im Pflanzenschutz
                           BVL, 14. September 2017

                                    Arbeitskleidung

     Landwirtschaftsamt
     Dominik Mansmann     https://axe-environnement.eu
Anwendung mit Wirkstoff Glyphosat

Eine Anwendung von Glyphosat zur
Arbeitserleichterung (Druschoptimierung) entspricht
nicht der guten fachlichen Praxis und ist seit dem
21.05.2014 untersagt!

Spätanwendungen mit Glyphosat in Getreide sind nur
noch auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von
Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder
Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine
Beerntung nicht möglich ist (WA701 und WA700).

  Landwirtschaftsamt
  Dominik Mansmann
Umfrage der SVLFG verlängert
Umfrage zur Erfassung von Traktoren für den Einsatz im Pflanzenschutz

                                                   Bitte nehmen Sie an
                                                   der Umfrage teil!

                                                   Ihr Beitrag für
                                                   praxisgerechte
                                                   Lösungen im
                                                   Pflanzenschutz.

Internet-Fragebogen:                                    QR-Code zur Umfrage

https://www.svlfg.de/umfrage-pflanzenschutz
http://m.isip.de/

Mobile Angebote von ISIP

✓Entscheidungshilfen
✓Web-App unter m.isip.de
✓Berechnung von Prognose-
 modellen in Getreide, Raps,
 Kartoffeln und Zuckerrüben
✓Quadratkilometergenau durch
 interpolierte Wetterdaten

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Sachbuch-Empfehlungen
              Augustenberger Beratungshilfen
                      LTZ Karlsruhe

✓ (Un)kräuter und (Un)gräser
  im und am Acker
✓ Nützlinge, Schädlinge und
  Krankheiten im Ackerbau
✓ Blüh- und
  Zwischenfruchtmischungen –
  Biodiversität im und am
  Acker
https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Wissenstransfer
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Ackerblühstreifenprojekt Landkreis Ravensburg
     Kooperationsprojekt des LEV Ravensburg zusammen mit dem Bauernverband Allgäu-
                                      Oberschwaben

•   Mitmachen können Landwirte, die den Blühstreifen im Landkreis Ravensburg anlegen

•   Saatgutkosten werden zu 100% durch LEV RV übernommen

•   Bestellformular auf Homepage des LEV: https://www.lev-ravensburg.de/projekte/ackerbl%C3%BChstreifenprojekt/

•   Lieferung des Saatgutes erfolgt ca. Anfang April direkt zu den landwirtschaftlichen Betrieben

•   Blühmischungen im Projektjahr 2021: (Zusammensetzung der Mischungen ist auf der Homepage des LEV abrufbar)
     –   5 kg / 10 kg Ravensburger Ackerblühstreifen (einjährig, bio)
                                                                                     Achtung Frist
     –   1 kg / 2,5 kg Veitshöchheimer Bienenweide (mehrjährig, konventionell)      für Bestellung!
     –   0,5 kg Ravensburger Ackerkräutermischung (einjährig, bio)                    01.03.2021
     –   5 kg Fahrgassenmischung FÖKO Obstbau (mehrjährig, konventionell)
         → nicht mehr verfügbar, Mittel bereits ausgeschöpft!

                                                                                      Foto: Blühstreifen in Baindt 2020 © H. Schwellinger

                                                Ansprechperson beim LEV RV:
                                                Hannah Böhmer
                                                Tel.: 0751/85-9626
                                                E-Mail: hannah.boehmer@lev-ravensburg.de
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Pflanzenschutzbeauftragter
Landwirtschaftsamt Ravensburg
Raueneggstr. 1/1 Zi 105
Tel. 0751 85 - 6131
d.mansmann@rv.de
                                Foto: Hannes Masur
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Ankündigungen Landwirtschaftsamt RV
✓ Newsletter LA RV ab Ende Januar:
→ www.rv.de/Leben+im+Landkreis+_+Buergerservice/Newsletter

Veranstaltungskalender Agrarverwaltung
www.landwirtschaft-bw.info
68. Baden-Württembergischer Pflanzenschutztag
Wiederholungen der Aufzeichnung Online → 10. & 11.03 mit Fragenbeantwortung
durch Dr. Andreas Maier Regierungspräsidium Karlsruhe
Vorab ist für die Teilnahme an der Aufzeichnung des Pflanzenschutztages eine Registrierung
mit folgendem Link erforderlich:
https://attendee.gotowebinar.com/register/4405000235806224140
25. März 2021 Web-Seminar Sachkunde im Pflanzenschutz mit
BWAgrar von 19.00 – 21.00 Uhr (Fortbildungsbescheinigung über 2
Stunden): www.bwagrar.de/Service/Online-Seminare
04.03.2021 „Der Weg zu 30-40% mehr Bio“ Biomusterregionen RV&BC
Anmeldung: k.eckel@rv.de
https://ravensburg.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Veranstaltungskalender

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   Dominik Mansmann     Bild: Fachschule-Ravensburg.de
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