Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz-Gesetzesnovelle zur Stärkung der - Landkreis ...
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Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz -Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität- Ackerbau II 23.02.2020 Online Landwirtschaftsamt Ravensburg in Kooperation mit dem Regierungspräsidium Tübingen Foto LfL.bayern.de: Irene Jacob Luzerne: demonet-KleeLuzPlus.de Landwirtschaftsamt Dominik Mansmann
Programm 2-stündige SKN-Fortbildung im Pflanzenschutz am 16.02.2021 ONLINE Landwirtschafsamt LRA RV Uhrzeit Thema Referent 13:30 - 13:40 Begrüßung durch Fr. Ruopp und Hr. Mansmann Dominik Mansmann, Erläuterungen zum Ablauf (Präsenzfragen) Landwirtschaftsamt, LRA RV 13:40 - 14:20 Reduktionsstrategien PSM in der Kultur Mais Tobias Bahnmüller, und Feldhygiene im Mais Pflanzenschutzbeauftragter, Regierungspräsidium Tübingen 14:20 - 15:10 Fruchtfolge und andere nicht-chemische Henrik Held Methoden im Ökolandbau & Ihre Referendar & Ökolandwirt Übertragbarkeit für den konventionellen (Ackerbau) Landbau Landwirtschaftsamt, LRA RV 15:10 - 15:15 5 min Pause 15:15 - 15:50 „Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität“ Dominik Mansmann, Baden-Württemberg & landesspezifischer IP in Pflanzenschutzbeauftragter, Schutzgebieten (LLG §17c), Pflanzenschutzrecht Landwirtschaftsamt LRA RV 15:50 - 16:15 Diskussion und eventuell erweiterte Fragerunde Alle Referenten 16:15 - 16:30 Nach erfolgreicher Teilnahme werden Ihnen Fragen nach der Veranstaltung 2 Stunden Sachkundenachweis im PflSch per bitte an la@rv.de oder Vorzimmer Post zugesendet. - Ende der Veranstaltung - Landwirtschaftsamt 0751/85-6010 Landwirtschaftsamt Dominik Mansmann
Überprüfung der Anwesenheit für den Fortbildungsnachweis Präsenzfragen & Ihre Fragen ➢ Nach jedem Vortrag wird eine Frage zur Präsentation eingespielt, die dann innerhalb von 5 min beantwortet werden muss. ➢ Dabei spielt Falsch oder Richtig für die Ausstellung der Bescheinigung keine Rolle. Lediglich die Ergebnisse werden teilweise als Balkendiagramm eingespielt. ➢ Erste Fachfragen werden danach jeweils beantwortet: Geben Sie diese bitte in den „Chat“ rechts unten ein. Landwirtschaftsamt Dominik Mansmann
§ Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität § Baden-Württemberg -landesspezifischer IP In Natura 2000 (VSG und FFH), & Biotopen- Foto: NABU.de Landwirtschaftsamt Dominik Mansmann
Meine Themen heute ✓Einleitung PSM in der Öffentlichkeit ✓Biodiversitätsstärkungsgesetz allgemein ✓Landespezifischer Integrierter Pflanzenschutz (§ 17 c LLG) ✓Informationen zum Pflanzenschutzrecht ✓Sachkunde allgemein, warum wir heute hier sind ✓Literaturhinweise, Projekte, Umfragen und Ankündigungen Landwirtschaftsamt Dominik Mansmann
Wie wird Pflanzenschutz in der Öffentlichkeit wahrgenommen? Top Agrar Die Langfassung der Statements: 11/2020 topagrar.com/Studie2020 Durchgeführt: Schwäbische Zeitung 15.01.2021 Im Auftrag von: Das Fachmagazin für den ökologischen Landbau November 2020 Landwirtschaftsamt Dominik Mansmann
Ja, wir können Pflanzenschutz! – Und dennoch ist immer Luft nach oben. Bedarfsgerechte Düngung, Reduktion von PSM durch indirekte Maßnahmen, und zielgerichteterer Einsatz von Pflanzenschutz ✓ Unterfußdüngung im Mais kommt wegen zielgenauer Ablage mit einer Mengenreduktion an Stickstoff bis 50% aus (110 kg N/ha) ✓ Im Obstbau wird ist die neue Zielfläche für die Mittelbedarfsrechnung die Laubwandfläche in qm (l oder kg/ha Laubwand) ✓ Warum nicht auch im Maisanbau das Potential nutzen? →Bodenbearbeitung, Fruchtfolgegestaltung, und Einsatz von Hacktechnik - Bandspritzung im Mais und Hacken Landwirtschaftsamt Dominik Mansmann
§ Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität (1) Zahlen und Fakten zum Biodiversitätsverlust ✓ Seit 1950 Häufigkeit typischer Grünlandpflanzenarten in D. um bis zu 90 % abgenommen… ✓ …auf den Äckern sind sogar mehr als 95 % Ackerwildkräuter verloren gegangen. ✓ Etwa 1/3 der bundesweit rund 350 Wildpflanzen, die auf Äckern heute noch zu finden sind, gelten inzwischen als gefährdet. ✓ Auch Insekten, Feldvögel, Feldhasen und andere wildlebende Tierarten immer weniger. Offizielle Zählungen: Gesamtbestand Agrarvögel zw. 1980 - 2000 minus 52 % - "Allerweltsarten" wie Feldlerche immer seltener ✓ Minus 75 % Insektenbiomasse als noch vor drei Jahrzehnten. ✓ Von den aktuell 560 Wildbienenarten sind etwa 41 Prozent als bestandsgefährdet einzustufen. Landwirtschaftsamt Dominik Mansmann Quelle: Thünen-Report 65 "Leistungen des ökologischen Landbaus für Umwelt und Gesellschaft“
§ Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität (2) § Biodiversitätsstärkungsgesetz Baden-Württemberg Mit der Zustimmung des Landtags am 22. Juli 2020 hat das Gesetzespaket zur Stärkung der Biodiversität die letzte Hürde genommen. Die Beschlussfassung geht zurück auf Eckpunkte zur Weiterentwicklung als Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ (David Gerstmeier & Tobias Miltenberger) und ist im Einklang mit den beteiligten Naturschutz- & Landwirtschafts- verbänden erfolgt. Landwirtschaftsamt Dominik Mansmann Bild: Mansmann
§ Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität (3) Was hat der Landtag im Juli 2020 beschlossen? Änderungen des Naturschutzgesetzes (NatSchG BW) und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG). Beschlussfassung ist die gesetzliche Verankerung des Eckpunktepapiers der Landesregierung BW zum Schutz der Insekten vom Herbst 2019 als Weiterentwicklung des Volksbegehrens Artenschutz „Rettet die Bienen“ mit Beginn Mai 2019 (Einstellung durch Kompromiss zwischen der Initiative und der Landesregierung). Landwirtschaftsamt Dominik Mansmann
§ Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität (4) Die wesentlichen Inhalte ✓ Ausbau ökologische Landwirtschaft auf 30 - 40 % bis zum Jahr 2030 ✓ Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel um 40 - 50 % bis 2030 ✓ Umsetzung des Verbots von Pestiziden in ausgewiesenen NSG und ✓ Einhaltung der landesspezifischen Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes in den übrigen Schutzgebieten (z.B. LSG, Natura 2000: Vogelschutz und FFH-Gebiete, Biotope) ✓ Schaffung von Refugialflächen auf 10 % der landwirtschaftlichen Flächen ✓ Aufbau eines landesweiter Biotopverbundes auf 15 % der Landes- fläche bis 2030 ✓ Erhalt von Streuobstbeständen ✓ Verbot von Schottergärten auf Privatgrundstücken ✓ Minimierung der Lichtverschmutzung Landwirtschaftsamt Dominik Mansmann Fotos: NABU BW, NABU NRW, Mansmann LRA RV
Vergleichbare Initiativen Bundesweit Landwirtschaftsamt Dominik Mansmann Quelle: www.probiene.de, 22.07.2020
§ Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität (5) Öffentliche Hand besonders im Bereich des Naturschutzgesetzes Ba-Wü von Änderungen betroffen Bild: LUBW Biotopverbund ✓ §2 (2) Mindestens ein Fünftel der gemähten landeseigenen Grünflächen sollen als ökologisch hochwertige Bild: Moritz Ott, LEV Ravensburg Blühflächen und naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume gepflegt werden. Landwirtschaftsamt Dominik Mansmann
§ Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität (6) §22 NaturSchG BW: Landesweiter Biotopverbund und Generalwildwegeplan ✓ Land Baden-Württemberg schafft ein Netz räumlich und funktional verbundener Biotope mit: ✓ Bis 2023 mind. 10 % Offenland ✓ Bis 2027 mind. 15 % Offenland Landschafts- und Grünordnungspläne der Gemeinden auf Grundlage des Landesweiten Biotopverbunds & einschließlich des Generalwildwegeplans werden zur Umsetzung angepasst. Auch landwirtschaftliche Flächen sind hier mögliche Bindeglieder. → GEMEINSAM SIND WIR STARK! Landwirtschaftsamt Dominik Mansmann
Ausschnitt aus der Landeskarte Landwirtschaftsamt Dominik Mansmann Quelle: LUBW BaWü 2011
Ausschnitt aus dem Generalwildwegeplan Landwirtschaftsamt Quelle: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Dominik Mansmann Baden-Württemberg
Maßnahmen zur Reduktion von PSM - BW ✓ Demonetzwerk Musterbetriebe red. Pflanzenschutz (Vortrag 16.02.2021: Pflanzenschutzmittelreduktionsberater Wilfried Beck, LTZ mit Sitz in SIG) ✓ Status Quo: Erfassung des tatsächlichen Verbrauchs PSM der letzten 3-5 Jahre durch die Berufsverbände Agrar ✓ Staatliche Förderung im Bereich Technik (Rentenbank): ❖ mechanische Unkrautbekämpfung ❖ Modernisierung PSM-Gerätetechnik (Abdriftminderung, Teilbreitenabschaltung, Bandspritzung, Bordcomputer etc.) ✓ FAKT-Programme wie völliger Verzicht PSM ✓ LPR-Maßnahmen und Stilllegungen von Acker in NSG ✓ Forschung/Innovation d. Landesanstalten/Universitäten: ❖ Bereiche Ökolandbau, Stilllegung, Zwischenfruchtanbau ❖ Integrierter Pflanzenschutz und Reduktion von PSM ❖ Prognosemodelle Pflanzenkrankheiten, SMART-farming (Digitalisierung, Landwirtschaft 4.0) Landwirtschaftsamt Dominik Mansmann
Ergebnis einer Übersaat mit Wiesenblühmischung – LEV RV Landwirtschaftsamt Dominik Mansmann Bild: Moritz Ott, LEV-Ravensburg.de
PSM-Reduktion im Dauergrünland: Blick über die Landesgrenze nach Bayern -Verbot des flächenhaften Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln ab 2020- ab dem 1. Januar 2022 nach Art. 3 Bayerisches Naturschutzgesetz auf Dauergrünlandflächen der flächenhafte Einsatz von PSM verboten. Für die punktuelle Beseitigung giftiger, invasiver oder bei vermehrtem Auftreten für die Grünlandnutzung problematischer Pflanzenarten können von dem Verbot auf Antrag bei der Naturschutzbehörde Ausnahmen im Einzelfall zugelassen werden. Die Einzelpflanzenbehandlung ist daher ein wichtiges Element der Unkrautkontrolle mit zwei Zielrichtungen: 1) Kulturmaßnahmen unterstützt werden, um den Unkrautbesatz von z.B. Ampfer-Arten, Distel-Arten oder Brennesseln unter einer kritischen Schwelle zu halten. 2) Zweitens kann mit einer gezielten Einzelpflanzenbehandlung das stärkere Auftreten von Unkräutern bereits in der Entstehung verhindert werden. Baden-Württemberg – Förderung statt Verbot: FAKT-Maßnahme D 1 – Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel (wie MEKA) Kein Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutz- und Düngemittel im gesamten Unternehmen (190 €/ha) → hauptsächlich von reinen Grünland-Betrieben genutzt. Achtung: In NSG wegen Verbot von PSM ab 1.Jan 2022 nach § 34 Abs.1 NatSchG keine Förderung mehr mögl.! Landwirtschaftsamt Dominik Mansmann lfl.bayern.de/ips/unkraut/032723/index.php
Landesspezifischer IP Baden-Württemberg (1) Änderungen des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG): Ergänzung § 17 c Integrierter Pflanzenschutz ✓Absatz 1 (folgende): Es gelten die allgemeinen Grundsätze des IP ✓Neben der Einhaltung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Absatz 6: ✓zusätzliche landesspezifische Vorgaben im IP werden eingeführt ✓→Ziel ist die Anwendung von PSM auf das absolut notw. Maß zu beschränken Landwirtschaftsamt Dominik Mansmann
Landesspezifischer IP Baden-Württemberg (2) Die zusätzlichen landesspezifischen Vorgaben im IP sind: 1. Einhaltung einer Fruchtfolge 2. Konsequente Beobachtung auf Schadorganismen 3. Behandlung nach Prognosemodellen 4. Beachtung von vorgegebenen Schadschwellen 5. Verwendung von nützlingsschonenden PSM 6. Anlegen von Spritzfenstern zur Beurteilung der Behandlungsnotwendigkeit Landwirtschaftsamt Dominik Mansmann
Landesspezifischer IP Baden-Württemberg (3) Änderungen des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG): Ergänzung § 17 c Integrierter Pflanzenschutz ✓ Darüber hinaus (Absatz 1): ✓ Maßnahmen zur kulturspezifischen Förderung von Nützlingen etabliert (mit Übergangszeit von 5 Jahren) ✓ Applikationstechnik mit hoher Abdriftminderung (soweit technisch mögl. und wirtschaftl. zumutbar) Absatz 2: Dokumentationspflicht Absatz 3: Umsetzung durch Verwaltungsvorschrift des MLR Landwirtschaftsamt Dominik Mansmann
Neuerscheinung hierzu bald: Die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes - Hilfe zur Umsetzung und Dokumentation LTZ Augustenberg, BW 2021 - Grundlage bildet „EU-Pestizidrichtlinie“: ✓→Anhang III der Richtlinie 2009/128/EG ✓Allgemeine Grundsätze des IP Landwirtschaftsamt Dominik Mansmann
IP heute Standard = Gute fachliche Praxis Integrierter Pflanzenschutz Pflanzenschutzmaßnahmen Indirekte (präventiv) Standortwahl Direkte (kurativ) Bodenbearbeitung Mechanische Verfahren Fruchtfolge biologische Verfahren Sortenwahl chemische Verfahren Aussaat Düngung Landwirtschaftsamt Dominik Mansmann
AG Wildpflanzen-Biogas Kißlegg Bild: Publikation Moritz von Cossel Landwirtschaftsamt Bild: Werner Sommerer, LRA Ravensburg Dominik Mansmann
Renewable Energy from Wildflowers—Perennial Wild Plant Mixtures as a Social‐Ecologically Sustainable Biomass Supply System (Erneuerbare Energie aus Wildblumen – Mehrjährige Wildpflanzenmischungen als ein sozio-ökologisch nachhaltiger Biomasselieferant) Autor: Dr. Moritz von Cossel, Institut für Pflanzenbau Universität Hohenheim Advanced Sustainable Systems, Volume: 4, Issue: 7, First published: 13 May 2020, DOI: (10.1002/adsu.202000037)
Rechtsvorschriften im Bereich des Pflanzenschutzes Dominik Mansmann Fachberatung Pflanzenschutz Landwirtschaftsamt Ravensburg Landwirtschaftsamt Dominik Mansmann
§ Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen - PflSchG Das Pflanzenschutzgesetz ist das „Grundgesetz“ für alles pflanzenschutzliche Tun Ziel: ▪ Kulturpflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor „Krankheiten“ zu schützen ▪ Gefahren durch Anwendung von PSM für Mensch, Tier und Umwelt abzuwenden bzw. vorzubeugen ▪ Umsetzung von EU-Vorgaben Landwirtschaftsamt Dominik Mansmann
Rechtsvorschriften im Bereich des Pflanzenschutzes Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln („EU-Zulassungsverordnung“) Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden („EU-Pestizidrichtlinie“) Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen („Pflanzenschutzgesetz“) Bienenschutzverordnung Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung Pflanzenschutzgeräteverordnung Pflanzenschutzmittelverordnung Wasserrecht: Lebensmittelrecht: EU-WRRL Rückstands-Höchstgehalteverordnung WHG, WG Trinkwasserverordnung SchALVO, RVO Chemikalienrecht: Gesetzesnovelle zur Stärkung Gefahrstoffverordnung d. Biodiversität LLG & NatSchG Chemikalien-Verbotsverordnung Landwirtschaftsamt Dominik Mansmann
Pflanzenschutzgesetz – Gute fachliche Praxis Anwendung chemischer Verfahren erfolgt unter Beachtung der wirtschaftlichen Schadensschwelle: Die Befallsstärke, bei der die Kosten für Bekämpfungsmaßnahmen dem möglichen Ertragsausfall bei Nicht-Bekämpfung entsprechen Kosten für Bekämpfungsmaßnahme Ertragsausfall Muster Muster Muster Muster Muster Muster Maßnahme nicht sinnvoll ≤ Maßnahme sinnvoll Integrierter Pflanzenschutz 2021, S. 112 Landwirtschaftsamt Dominik Mansmann
Pflanzenschutzgesetz - Sachkunde Beantragung: schriftlich oder online: www.pflanzenschutz-skn.de (20 €) Landwirtschaftsamt Dominik Mansmann
Pflanzenschutzgesetz - Sachkunde Altsachkundige: 2. Fortbildungszeitraum: 01.01.2016 – 31.12.2018 3. Fortbildungszeitraum: 01.01.2019 – 31.12.2021 Neusachkundige: 3 Jahre ab Ausstellung des Sachkundenachweises z.B. Sachkunde erworben am 15.09.2017 1.Fortbildungszeitraum 15.09.2017 – 14.09.2020 Fortbildungspflicht für Sachkundige: 2 x 2 Stunden / 4 Stunden Fortbildung in jeweils 3 Jahren Landwirtschaftsamt Dominik Mansmann
Pflanzenschutzgesetz – Aufzeichnungspflicht Aufbewahrungsfrist: 3 Jahre ! Landwirtschaftsamt PSM-Kanisterentsorgung (leer & ohne Deckel) Dominik Mansmann APP unter: pamira.de/de/infomaterial.html
Pflanzenschutzgesetz – Pflanzenschutzgeräte ▪ Müssen dem Stand der Technik entsprechen ▪ Regelmäßige Gerätekontrolle durch eine Kontrollstelle im Abstand von 3 Jahren Ausnahmen: Handgehaltene sowie schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte ▪ Auf gültige Prüfplakette achten: ▪ Orange (2016 - 2019) ▪ Blau (2017 - 2020) ▪ Gelb (2018 – 2021) ▪ Braun (2019 – 2022) → Geräte mit einer blauen Plakette müssen noch im ersten Halbjahr 2021 zur Gerätekontrolle. Landwirtschaftsamt Dominik Mansmann
Neue Anwendungsbestimmungen im Gesundheitsschutz ✓ Vorschriften zum Schutz der Natur im PflSch: Anwendungsbestimmungen ✓ Das BVL hat sich nun entschieden, zur Vereinheitlichung diese Regelung auch für den Bereich des Gesundheitsschutzes zu übernehmen. ✓ Bei der Zulassung von PSM wurden ab dem 01. Mai 2018 bestimmte Vorschriften zum Gesundheitsschutz von Anwendern, Arbeitern und unbeteiligten Dritten (Anwohner, Umstehende und Verbraucher) als Anwendungsbestimmungen festgesetzt, wenn die Risikobewertung ein Risiko bei der Anwendung ergibt. →Als Anwendungsbestimmung bußgeldrelevant Landwirtschaftsamt Dominik Mansmann
Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz BVL, 14. September 2017 Arbeitskleidung Landwirtschaftsamt Dominik Mansmann https://axe-environnement.eu
Anwendung mit Wirkstoff Glyphosat Eine Anwendung von Glyphosat zur Arbeitserleichterung (Druschoptimierung) entspricht nicht der guten fachlichen Praxis und ist seit dem 21.05.2014 untersagt! Spätanwendungen mit Glyphosat in Getreide sind nur noch auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist (WA701 und WA700). Landwirtschaftsamt Dominik Mansmann
Umfrage der SVLFG verlängert Umfrage zur Erfassung von Traktoren für den Einsatz im Pflanzenschutz Bitte nehmen Sie an der Umfrage teil! Ihr Beitrag für praxisgerechte Lösungen im Pflanzenschutz. Internet-Fragebogen: QR-Code zur Umfrage https://www.svlfg.de/umfrage-pflanzenschutz
http://m.isip.de/ Mobile Angebote von ISIP ✓Entscheidungshilfen ✓Web-App unter m.isip.de ✓Berechnung von Prognose- modellen in Getreide, Raps, Kartoffeln und Zuckerrüben ✓Quadratkilometergenau durch interpolierte Wetterdaten Landwirtschaftsamt Dominik Mansmann
Sachbuch-Empfehlungen Augustenberger Beratungshilfen LTZ Karlsruhe ✓ (Un)kräuter und (Un)gräser im und am Acker ✓ Nützlinge, Schädlinge und Krankheiten im Ackerbau ✓ Blüh- und Zwischenfruchtmischungen – Biodiversität im und am Acker https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Wissenstransfer Landwirtschaftsamt Dominik Mansmann
Ackerblühstreifenprojekt Landkreis Ravensburg Kooperationsprojekt des LEV Ravensburg zusammen mit dem Bauernverband Allgäu- Oberschwaben • Mitmachen können Landwirte, die den Blühstreifen im Landkreis Ravensburg anlegen • Saatgutkosten werden zu 100% durch LEV RV übernommen • Bestellformular auf Homepage des LEV: https://www.lev-ravensburg.de/projekte/ackerbl%C3%BChstreifenprojekt/ • Lieferung des Saatgutes erfolgt ca. Anfang April direkt zu den landwirtschaftlichen Betrieben • Blühmischungen im Projektjahr 2021: (Zusammensetzung der Mischungen ist auf der Homepage des LEV abrufbar) – 5 kg / 10 kg Ravensburger Ackerblühstreifen (einjährig, bio) Achtung Frist – 1 kg / 2,5 kg Veitshöchheimer Bienenweide (mehrjährig, konventionell) für Bestellung! – 0,5 kg Ravensburger Ackerkräutermischung (einjährig, bio) 01.03.2021 – 5 kg Fahrgassenmischung FÖKO Obstbau (mehrjährig, konventionell) → nicht mehr verfügbar, Mittel bereits ausgeschöpft! Foto: Blühstreifen in Baindt 2020 © H. Schwellinger Ansprechperson beim LEV RV: Hannah Böhmer Tel.: 0751/85-9626 E-Mail: hannah.boehmer@lev-ravensburg.de
Dominik Mansmann Pflanzenschutzbeauftragter Landwirtschaftsamt Ravensburg Raueneggstr. 1/1 Zi 105 Tel. 0751 85 - 6131 d.mansmann@rv.de Foto: Hannes Masur Landwirtschaftsamt Dominik Mansmann
Ankündigungen Landwirtschaftsamt RV ✓ Newsletter LA RV ab Ende Januar: → www.rv.de/Leben+im+Landkreis+_+Buergerservice/Newsletter Veranstaltungskalender Agrarverwaltung www.landwirtschaft-bw.info 68. Baden-Württembergischer Pflanzenschutztag Wiederholungen der Aufzeichnung Online → 10. & 11.03 mit Fragenbeantwortung durch Dr. Andreas Maier Regierungspräsidium Karlsruhe Vorab ist für die Teilnahme an der Aufzeichnung des Pflanzenschutztages eine Registrierung mit folgendem Link erforderlich: https://attendee.gotowebinar.com/register/4405000235806224140 25. März 2021 Web-Seminar Sachkunde im Pflanzenschutz mit BWAgrar von 19.00 – 21.00 Uhr (Fortbildungsbescheinigung über 2 Stunden): www.bwagrar.de/Service/Online-Seminare 04.03.2021 „Der Weg zu 30-40% mehr Bio“ Biomusterregionen RV&BC Anmeldung: k.eckel@rv.de https://ravensburg.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Veranstaltungskalender Landwirtschaftsamt Dominik Mansmann Bild: Fachschule-Ravensburg.de
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