Legal Tech - Herausforderung oder Bereicherung? - Ostfalia

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Legal Tech - Herausforderung oder Bereicherung? - Ostfalia
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

Legal Tech –
Herausforderung
oder Bereicherung?
Die fortschreitende Digitalisierung als gesamtgesellschaftliches Phänomen gewinnt verstärkt Einfluss auf die juristische
Arbeitswelt. Für die rechtswissenschaftliche Hochschulausbildung ist daher die Frage zu stellen, wie mit einer weiteren
Öffnung von Rechtswissenschaft und Rechtsanwendung für technologische Modernisierung umzugehen ist und welche
konkreten Anforderungen eine zunehmend digitalisierte rechtswissenschaftliche Praxis an Hochschulabsolventinnen und
-absolventen stellt.

V O N R E C H T S A N W A L T D I P L .- J U R . C H R I S T I A N R E I C H E L , L E H R K R A F T F Ü R B E S O N D E R E A U F G A B E N
M I T D E M S C H W E R P U N K T W I R T S C H A F T S P R I V A T R E C H T, S T U D I E N D E K A N D E R F A K U L T Ä T R E C H T –
BRU NS WICK EU ROPE A N L AW SCHOOL (BE L S)

I. S TAT U S Q U O D E S J U R IS T IS C H E N             fen, 3 wogegen inzwischen mehr als                           tisch ausgebildeten Absolventinnen
A BS O LV E N T E N M A R K T E S                          22.000 Studierende in juristischen                           und Absolventen.
                                                           Studiengängen mit den Abschlüssen
Klar ist, die Zukunft juristischen                         „Bachelor“ und „Master“ eingeschrie­                         Dabei erlangen die Absolventinnen
Arbeitens wird anders aussehen                             ben sind. 4 Bereits die Durchdringung                        und Absolventen dieser Bachelor-
als im Moment: 1 Gerade die Absol­                         des juristischen Arbeitsmarktes durch                        und Masterstudiengänge neben
ventenzahlen des klassischen uni­                          Absolventinnen und Absolventen die­                          juristischen Fähigkeiten häufig noch
versitären Jurastudiums sind trotz                         ser häufig (aber nicht ausschließlich)                       weitere, insbesondere wirtschaftswis­
politisch gewollter Akademisierung                         5
                                                             an nicht-universitären Hochschulen                         senschaftliche, Kenntnisse; rund 90  %
der Bevölkerung 2 zahlenmäßig seit                         angebotenen Studiengänge führt zu                            dieser Studierenden sind in einen
einigen Jahren im Rückgang begrif­                         einer veränderten Struktur der juris­                        „wirtschaftsrechtlichen“ Studiengang

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tendenziell an Bedeutung verliert 8               Anders als herkömmliche Computer
                                         und durch alternative Möglichkeiten               benötigt die Software keine struk­
                                         der Streitbeilegung, wie etwa die                 turiert aufbereiteten Datensätze zur
                                         Mediation, ergänzt wird. 9                        Lösung eines Problems, da „Watson“
                                                                                           unstrukturierte Daten systematisieren
                                         II. VO N D E R „D I G I TA L IS I E RU N G“ Z U   und verarbeiten kann. 14
                                         „L EG A L T EC H“: 20 JA H R E E N T W I C K-
                                         L U N G – U N D E R S T D E R A N FA N G?         Im letzten Jahr machte ein japanisches
                                                                                           Versicherungsunternehmen Schlagzei­
                                         Vor dem Hintergrund dieser Verän­                 len, als es rund 30 Mitarbeiter durch
                                         derungen stellt sich für Absolventin­             eine auf „Watson“ basierende Soft­
                                         nen und Absolventen (wirtschafts-)                ware ersetzte. 15 Im juristischen Be­
                                         rechtlicher Studiengänge die Frage,               reich wird „Watson“-basierte Software
                                         welchen Einfluss die fortschreitende              bereits zur Erfassung großer Daten­
                                         Digitalisierung aller Lebensbereiche              mengen („Big Data“) eingesetzt. 16 Als
                                         auf die spätere berufliche Tätigkeit              Weiterentwicklung zur Beantwortung
                                         haben wird. Im juristischen Bereich               konkreter juristischer Fragestellungen
                                         wird die allgemeine Tendenz zur                   haben amerikanische Studenten die
                                         Digitalisierung unter dem Schlagwort              auf „Watson“ basierende Software
                                         „Legal Tech“ inzwischen ausgiebig                 „Ross“ 17 entwickelt; Holzky 18 be­
                                         diskutiert. 10 Erste Überlegungen zur             schreibt diese Entwicklung treffend
                                         Nutzung Künstlicher Intelligenz im                mit den Worten: „IBM‘s Software
                                         juristischen Bereich wurden dabei be­             ‚Watson‘ studiert gerade Jura“.
                                         reits in den 80er Jahren angestellt: Mit
                                         „Expert Systems in Law: A JURISPRU­               III. I N N OVAT I O N S W E L L E N E I N E R D IS-
                                         DENTIAL APPROACH TO ARTIFICIAL                    RU P T I V E N T EC H N O L O G I E
                                         INTELLIGENCE AND LEGAL REASO­
                                         NING“ erschien 1986 die erste wissen­             Der Begriff „Legal Tech“ wird als
                                         schaftliche Veröffentlichung zur Rolle            Oberbegriff für alle möglichen
                                         künstlicher Intelligenz im Bereich der            Formen der technologischen Unter­
                                         Rechtswissenschaft. 11                            stützung von Rechtsfindung, Rechts­
                                                                                           anwendung und Rechtsdurchsetzung
                                         Der Ausgangspunkt von „Legal Tech“                verwendet. 19 Dabei setzt sich der
                                         im engeren Sinne ist dabei an einer               Begriff aus den beiden Bestandteilen
                                         Stelle zu suchen, die zunächst wenig              „Legal“, abgeleitet vom lat. „legalis“, 20
eingeschrieben. 6 Diese ausdifferen­     mit Rechtswissenschaften zu tun hat:              und „Tech“ zusammen, welches seinen
zierter ausgebildeten Absolventin­       Vor rund 20 Jahren schlug der vom                 neulateinischen Ursprung in der
nen und Absolventen 7 haben damit,       US-amerikanischen IT-Unternehmen                  „Anweisung zur Ausübung einer Kunst
auch aufgrund der - da nicht an die      IBM entwickelte Computer „Deep                    oder einer Wissenschaft“ findet. 21
jeweiligen Landesjuristenausbildungs­    Blue“ den damaligen Schachweltmeis­
gesetze gebundenen - flexibleren         ter Garri Kasparov - ein bedeutender              Die fortschreitende Durchdringung
Ausbildungsgänge, eher die Möglich­      Meilenstein in der Entwicklung Künst­             führt dabei zu einer strukturellen
keit, schon im Rahmen der Hochschul­     licher Intelligenz. 12 Auf dieser Technik         Neugestaltung des Rechtsdienstleis­
ausbildung auf die Herausforderungen     aufbauend stellte IBM im Jahr 2011                tungssektors: 22 In der Praxis geht die
der Digitalisierung abgestimmte          die Software „Watson“ vor, welche                 Digitalisierung des Rechts schon jetzt
Lehrinhalte zu absolvieren.              Sprache und Texte analysieren und                 über die bloße Nutzung von Daten­
                                         darauf basierend Entscheidungen vor­              banken weit hinaus und umfasst die
Damit geht einher, dass die für Ba­      bereiten und treffen kann. Öffentliche            verschiedensten Rechtsdienstleis­
chelor- und Masterabsolventinnen         Bekanntheit erlangte die Software                 tungen. 23 Der nationale und europä­
und -absolventen grundsätzlich nicht     durch ihren Sieg über menschliche                 ische Gesetzgeber beginnt daneben
direkt zugängliche forensische Tätig­    Mitspieler in der TV-Spielshow Jeo­               ebenfalls mit der Schaffung digitaler
keit vor Gericht auch für Volljuristen   pardy. 13 Die technische Besonderheit:            Werkzeuge wie zum Beispiel der Euro­

                                                                                                                          BELS-Report | 51
päischen Plattform für Online-Streit­        Diese selbstvollziehenden Verträge       über die Zukunft nachdenkt, wird
beilegungen. 24 Systematisch werden          finden sich bisher vordergründlich im    nie eine haben“. Nach Meinung von
dabei verschiedene Kategorien 25             FinTech- und Versicherungsbereich; 30    Vertretern der „Legal-Tech“ Branche
unterschieden:                               wobei teilweise Bedenken gegen die       steht die Digitalisierung der Rechtsbe­
                                             rechtliche Zulässigkeit der vollauto­    ratung zwar noch immer am Anfang, 38
L EG A L T EC H 1.0                          matisierten Vertragserstellung und       gleichwohl ist eine Auseinander­
Das klassisch geprägte „Legal Tech           –abwicklung erhoben werden. 31           setzung mit „Legal Tech“ zwingend
1.0“ ist bereits seit langem fest etab­                                               geboten: Wie schnell die technische
liert und beschreibt die systematische       L EG A L T EC H 3.0                      Entwicklung voranschreiten wird,
Zusammenfassung juristischer Infor­          „Legal Tech“ im engeren Sinne oder       lässt sich nicht belastbar vorhersagen.
mationen zu juristischen Datenban­           auch „Legal Tech 3.0“ unterscheidet      Noch im Jahr 2013 wird „Legal Tech“
ken, welche einen einfachen Zugang           sich von den vorgenannten Formen         in der Zukunftsstudie des Deutschen
zu den enthaltenen Informationen             vor allem durch eine – derzeit noch      Anwaltsvereins 39 überhaupt nicht er­
häufig überhaupt erst ermöglichen.           mehr oder minder stark - ausgeprägte     wähnt, während die Thematik weniger
Ein anderer, bereits seit mehreren           „digitale Intelligenz“: Die Software     als eine halbe Dekade später „in aller
Jahren häufig anzutreffender Bereich         übernimmt hier über das bloße Zu­        Munde“ ist.
ist die „digitalbasierte Akquisition“, die   ordnen hinaus auch eine juristische
sich besonders deutlich in Form von          Bewertung. 32 Einen Sonderbereich        Die technischen Neuerungen be­
monothematischen Internetplattfor­           bilden dabei die sogenannten „Legal      deuten für das juristische Arbeiten
men, etwa zu Fluggastrechten oder            Robots“, also die Weiterentwicklung      in erster Linie Erleichterung und
standardisierten Mängelgewährleis­           der vorgenannten „Rechtsgenerato­        Beschleunigung der täglichen Arbeit
tungsansprüchen, zeigt. 26 Die ersten        ren“ zu Mechanismen, die für einen       durch ein optimiertes Arbeitsumfeld.
Formen von „Legal Tech“ leisten              unbekannten Sachverhalt eine eigene,     Und doch ist, fernab von aller technik­
dabei wenig mehr als die Abfrage             nicht im Vorfeld getroffene rechtliche   affinen Begeisterung, festzustellen,
der notwendigen Informationen in             Bewertung selbstständig vornehmen        dass sich die Absolventinnen und
vereinheitlichter Form. Typisch für          können. 33                               Absolventen (wirtschafts-)juristischer
diese Ansprüche ist, dass sie keiner                                                  Studiengänge größeren Herausfor­
oder allenfalls einer wenig komplexen        Unterstützt wird diese Entwicklung       derungen ausgesetzt sehen als der
Rechtsprüfung bedürfen. 27                   durch die verbesserte Möglichkeit        reinen Rechtsanwendung. Der für die
                                             zur massenhaften Sichtung und            Betroffenen häufig emotional belaste­
L EG A L T EC H 2.0                          Auswertung großer Datenmengen. 34        te Umgang mit Rechtsproblemen zeigt
„Legal Tech 2.0“ beherrscht bereits          Ein praktischer Anwendungsfall ist       die größte Schwachstelle jeglicher
gewisse Automatismen und zielt               die systematische Auswertung einer       „Legal Tech“-Innovation: Die Akzep­
vorwiegend auf die Automatisierung           großen Anzahl von Gerichtsentschei­      tanz einer rein technischen Lösung
wiederkehrender Aufgaben, etwa das           dungen, wobei Entscheidungsmuster        für ein höchst menschliches Problem.
Einholen von Freigaben oder behörd­          erkannt und analysiert werden um         Auf absehbare Zeit wird die zentrale
lichen Genehmigungen. Teilweise              hieraus Prognosen über künftige Ent­     Funktion von „Legal Tech“ damit in
werden hierzu auch gesetzlich etab­          scheidungen abzuleiten. 35 Diese Form    der unterstützenden und entlastenden
lierte Veröffentlichungsplattformen          von „legal analytics“ kann etwa zur      Funktion liegen, (wirtschafts-)juris­
wie der Bundesanzeiger oder das              Bestimmung des erfolgversprechends­      tische Beratung und Expertise aber
Handelsregister gezählt; ebenso der          ten Gerichtsstandes 36 oder der Opti­    nicht obsolet werden lassen. Tech­
„elektronische Rechtsverkehr“, also          mierung von Anträgen bei staatlichen     nologieeinsatz kann und wird eine
der elektronische Zugang zu Gerich­          Einrichtungen, etwa bei der Erteilung    sinnvolle Ergänzung zur juristischen
ten und Behörden. 28 An der Schnitt­         hoheitlicher Schutzrechte, 37 genutzt    Tätigkeit darstellen, gleichzeitig kann
stelle zu dieser Kategorie arbeiten          werden.                                  gerade der wirtschaftsjuristische Ab­
Mechanismen zur automatisierten                                                       solvent kritisch bewerten, wann und
Dokumentenerstellung. Waren erste            I V. CO N C L U S I O                    wo Technologie an ihre Grenzen stößt
Ausführungen noch primär tech­                                                        und damit ausgesprochen wertvoll
nologische Fortentwicklungen von             John Galsworthy, Nobelpreisträger für    für seinen Arbeitgeber werden. Genau
Formularbüchern, 29 gehen sogenann­          Literatur aus dem Jahre 1932, wird der   hier wird das zukünftige Arbeitsfeld
te „smart contracts“, deutlich weiter:       Aphorismus zugeschrieben „Wer nicht      wirtschaftsjuristischer Absolventin­

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nen und Absolventen liegen, was für       https://www.lto.de/persistent/a_           32
                                                                                        ISDA Linklaters (Hrsg.), Whitepaper
aufgeschlossene und gut ausgebilde­       id/27767/; letzter Abruf 26.04.2018.       Smart Contracts and Distributed Led­
te Absolventinnen und Absolventen         17
                                             Vgl. hierzu www.poweredbyross.          ger – A Legal Perspective, 2017.
enorme Chancen bietet.                    com                                        33
                                                                                        Wagner, BB 2017, 898, 901.
                                          18
                                             Holzky, Legal Tech & Künstliche         34
                                                                                        Grupp, AnwBl 2014, 660, 664; Frese
                                          Intelligenz, https://www.talentrocket.     NJW, 2015, 2090, 2091.
                                          de/karrieremagazin/details/legal­          35
                                                                                        Wagner, BB 2017, 898, 902.
                                          tech-kuenstliche-intelligenz-entwick­      36
                                                                                        Vgl. hierzu Frese, NJW 2015, 2090,
1
  Kilian, NJW 2017, 3043, 3043.           lung-rechtsbranche; letzter Abruf          2092.
2
  Kultusministerkonferenz, Vorausbe­      22.04.2018.                                37
                                                                                        Das Unternehmen Juristat wertet
rechnung der Schüler- und Absolven­       19
                                             Wagner, Legal Tech und Legal Ro­        beispielsweise US-amerikanische
tenzahlen 2012-2025 (Dokumentation        bots, 2018, S. 2 ff.                       Patentanmeldungen hinsichtlich des
Nr. 200), 90.                             20
                                             Dudenredaktion, „Legal“ auf Du­         Eintragungsverhaltens der jeweiligen
3
  Kilian, NJW 2017, 3043, 3045 m.w.N.     den online, https://www.duden.de/          Patentprüfer aus und kann die Er­
4
  Kilian/Dreske, Statistisches Jahrbuch   node/649083/revisions/1614767/view;        folgsquote auf Erteilung des Patents
der Anwaltschaft 2017/2018, Tabelle       letzter Abruf 22.04.2018.                  so um mehr als 10 Prozent steigern;
6.1.9.                                    21
                                             Dudenredaktion, „Technik“ auf           vgl. dazu Kuhlmann, Legal Analytics:
5
  Vgl. beispielhaft die Angebote der      Duden online, https://www.duden.           Wissen ist Macht, in: Legal Tribune
Universitäten Dresden, Mannheim,          de/node/654501/revisions/1675782/          Online, 23.12.2016 , https://www.lto.
Rostock, Oldenburg.                       view; letzter Abruf 22.04.2018.            de/persistent/a_id/21568/, letzter
6
  Kilian/Dreske, Statistisches Jahrbuch   22
                                             Zunker, AnwBl. 2016, 560 (560).         Abruf 01.05.2018).
der Anwaltschaft 2017/2018, Tabelle       23
                                             Remmertz, BRAK-MITT 2015, 266           38
                                                                                        Vgl. etwa Bues, in: Legal Tribune
6.1.9.                                    (266).                                     Online, 20.01.2017, http://www.lto.de/
7
  Kilian, NJW 2017, 3043, 3047.           24
                                             Die inzwischen unter http://ec.eu­      persistent/a_id/21820; Mahl, in: Legal
8
  Höland/Meller-Hannisch, Nichts zu       ropa.eu/consumers/odr/ zugängliche         Tribune Online, 02.09.2016, http://
klagen? Der Rückgang der Klageein­        Plattform findet ihre Rechtsgrund­         www.lto.de/persistent/a_id/20458;
gangszahlen in der Justiz, 2016.          lage in der ODR-Verordnung EU              letzter Abruf 22.04.2018.
9
  Vgl. hierzu Fries, NJW 2016, 2860,      524/2013; diese sieht die Einrichtung      39
                                                                                        Vgl. Deutscher Anwaltsverein
2863 m.w.N.                               einer europäischen Onlinestreitbei­        (Hrsg.), Der Rechtsdienstleistungs­
10
   Vgl. etwa Thalhofer/Schrey, NJW        legungs-Plattform (OS-Plattform)           markt 2030, 2013, S. 127ff.
2017, 1431; Müller, AnwBl 2017, 863;      zur außergerichtlichen Regelung von
Zunker AnwBl 2017, 756.                   Streitigkeiten zwischen Verbrauchern
11
   Susskind, Expert Systems in Law,       und Unternehmen bei Online-Käufen
1987.                                     vor.
12
   Feng-hsiung Hsu: Behind Deep Blue.     25
                                             Wagner, Legal Tech und Legal Ro­
Building the computer that defeated       bots, 2018, S. 7 ff.
the world chess champion, 2002.           26
                                             Behme/Casper, AnwBl 2018, 110,
13
   https://researcher.watson.ibm.com/     114, 112.
researcher/view_group.php?id=2099;        27
                                             Fries, NJW, 2016, 2860, 2864; Kilian,
letzter Abruf 22.04.2018.                 NJW 2017, 3043, 3048.
14
   Frese, NJW 2015, 2090, 2090.           28
                                              Wagner, BB 2017, 898, 899.
15
   Welter, Versicherer ersetzt zahl­      29
                                             Hardtung, in: Legal Tribune On­
reiche Mitarbeiter durch künstliche       line, 20.11.2015, http://www.lto.de/
Intelligenz, http://www.faz.net/aktu­     persistent/a_id/17602/; letzter Abruf
ell/wirtschaft/japan-versicherer-er­      22.04.2018.
setzt-mitarbeiter-durch-ki-ibm-wat­       30
                                             Vgl. Roland Berger GmbH (Hrsg.),
son-14605854.html, letzter Abruf          Enabling decentralized, digital and
26.04.2018.                               trusted transactions, 2017, S. 9.
16
   Cosack, Legal Tech Tour in Zürich:     31
                                             Vgl. hierzu umfangreich Wettlaufer,
Recht aus dem Supercomputer. In:          MMR 2018, 55, 58.
Legal Tribune Online 28.03.2018,

                                                                                                           BELS-Report | 53
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