ELVIA SOS für Reiseveranstalter - How can we help?

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ELVIA SOS für Reiseveranstalter - How can we help?
AGA International S.A.

ELVIA SOS
für Reiseveranstalter
Schnelle Hilfe im Unglücksfall
und professionelle Abwicklung
durch unser erfahrenes Team

How can we help?
ELVIA SOS für Reiseveranstalter - How can we help?
BusinessTravel Assist

 Es geschieht täglich und überall auf der Welt:
 ­Reisende werden in schwere Unfälle verwickelt
  oder sind von einer Katastrophe betroffen. Auch
  Ihre Kunden können unverschuldet in solch
  eine Not­f allsituation geraten. Sind Sie darauf
­v orbereitet?

Ob Reisebüro, Busunternehmen oder Reiseve­r­
anstalter: Kein Reiseunternehmen ist gefeit vor
Unglücksfällen, die z. B. durch Naturkatastrophen,
Attentate, eigenes oder das Verschulden Dritter
verursacht werden. In solch einem Notfall ist
schnelle, unbürokratische Hilfe nötig! Können Sie
diese leisten? Wie betreiben Sie Schadensbegren­
zung? Wie schützen Sie sich vor den Kosten?

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ELVIA SOS für Reiseveranstalter - How can we help?
Unverhofft kommt oft!

Auch Ihr Unternehmen kann von einem Unglück betroffen sein.
Mit ELVIA SOS sichern Sie sich professionell ab!

Bei einem Unglücksfall werden Sie mit
vielen Fragen und Aufgaben konfrontiert:                     Busunfälle, Zugunglücke,
                                                             Naturkatastrophen und auch
• Wer organisiert und koordiniert die notwendigen            Terroranschläge: Immer öfter
    Maßnahmen?                                               beherrschen diese Themen
• Wer kümmert sich um die Pressearbeit, die unweiger-        die Schlagzeilen und verun-
    lich auf Sie zukommt?                                    sichern Urlauber. Als Reise-
•   Wer nimmt Tag und Nacht die telefonischen Anfragen       veranstalter sind Sie für Ihre
    z. B. von Angehörigen entgegen?                          Kunden der erste Ansprech-
•   Wer organisiert die notwendigen Maßnahmen an den         partner und stehen ihnen
    Flughäfen?                                               gegenüber in der Pflicht.
•   Wer leistet für Ihre Kunden Hilfe vor Ort?
•   Wer nimmt Kontakt mit den Kranken­häusern auf?
•   Wer organisiert die notwendigen Maßnahmen mit den
    Behörden?
•   Wer kümmert sich um die Rückführung von verletz-
    ten, erkrankten oder ver­storbenen Personen?

Ihr Kunde kennt Sie und vertraut Ihnen. Er baut auf Ihren
Service und Ihre Zuverlässigkeit. Gerade bei einem Un-
glücksfall stehen Sie daher besonders auf dem Prüfstand.

Ihre Kunden, deren Angehörige, die Medien und die
­Öffentlichkeit haben eine hohe Erwartungshaltung. Sind
 Sie darauf finanziell und personell vorbereitet? Verfügen
 Sie über die notwendige Infrastruktur und das Know-
 how?

Wenn Sie im Krisenfall nicht professionell reagieren,
gefährden Sie den guten Ruf Ihres Unternehmens –
mit weitreichenden Folgen: Ein Unglück kann Sie in
große finanzielle Schwierigkeiten bringen – bis hin zur
Existenzgefährdung.

Mit ELVIA SOS sichern Sie sich
professionell ab!

                                                                                              3
Auf ELVIA SOS ist Verlass!
    Unglücksfälle und Notfallsituationen gibt es täglich,
    überall auf der Welt. Wir sind rund um die Uhr für Sie
    da und unterstützen Sie, wenn Ihre Kunden Hilfe benö­
    tigen! Professionell und mit Fingerspitzengefühl halten
    wir im Notfall den Kontakt zu betroffenen Angehörigen,
    organisieren die Pressearbeit und kümmern uns um die
    vielen Details, die zu regeln sind.

    Allianz Global Assistance leistet mit ELVIA SOS aktive   ELVIA SOS ist Ihr starker Partner
    Hilfe bei touristischen Notfällen. Busunglücke, Über-
    fälle, Hotelbrände, Zugzusammenstöße, Epidemien          • damit Sie das Vertrauen Ihrer Kunden behalten
    und andere Großereignisse: Mit ELVIA SOS haben           • damit Sie eine professionelle Abwicklung
    Sie einen professionellen Partner an Ihrer Seite.            sicherstellen können
    Wir unterstützen Sie weltweit aktiv bei der gesam-       • damit Sie Ihrer Fürsorgepflicht aus dem Reiserecht
    ten Abwicklung im Katastrophenfall, bei einem                nachkommen
    schweren Unglück und bei Notfällen mit verletzten,       •   damit Ihr Tagesgeschäft nur geringfügig
    schwer erkrankten oder verstorbenen Kunden.                  beein­trächtigt wird
                                                             •   damit Sie die Berichterstattung in den Medien
                                                                 im Griff haben
                                                             •   damit Ihr Unternehmen keinen Imageschaden
                                                                 davonträgt
      ELVIA SOS                                              •   damit Sie die Kosten unter Kontrolle haben
      Je nach Art und Ausmaß des Notfall­
      er­eignisses leiten die Spezialisten des
      ELVIA SOS-Teams die notwendigen
      Maßnahmen ein. Ein Anruf genügt:
      Alles Weitere organisieren wir in
      Absprache mit Ihnen für Sie!

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ELVIA SOS basic & ELVIA SOS plus

ELVIA SOS basic beinhaltet 7 starke M
                                    ­ odule,                       ELVIA SOS plus bietet Ihnen erweiterte
wann immer es darauf ankommt.                                      Leistungen mit Kostendeckungs-Schutz.

Modul 1: Frühwarnsystem                                            Modul 1: Frühwarnsystem
▶ ELVIA SOS überwacht                                             ▶ ELVIA SOS überwacht
  Beschaffung und Weiterleitung von touristisch relevanten            Beschaffung und Weiterleitung von touristisch relevanten
  Nach­richten zur Früherkennung möglicher Problemsituationen.        Nachrichten zur Früherkennung möglicher Problemsituationen.

Modul 2: Krisen-PR                                                 Modul 2: Krisen-PR
▶ ELVIA SOS unterstützt                                           ▶ ELVIA SOS unterstützt
   Organisation der Pressearbeit im Unglücksfall.                     Organisation der Pressearbeit im Unglücksfall.
                                                                   + Kostenübernahme bis zu € 25.000,– für Pressekonferenzen,
                                                                      PR-Mitteilungen etc.

Modul 3: Telefon-Hotline                                           Modul 3: Telefon-Hotline
▶ ELVIA SOS handelt                                               ▶ ELVIA SOS handelt
   Schaltung einer kostenfreien Rufnummer und Bearbeitung von         Schaltung einer kostenfreien Rufnummer und Bearbeitung von
   Anrufen Angehöriger, der Presse und Dritter im ELVIA SOS Call      Anrufen Angehöriger, der Presse und Dritter im ELVIA SOS Call
   Center.                                                            Center.

Modul 4: Telefonservice aktiv                                      Modul 4: Telefonservice aktiv
▶ ELVIA SOS informiert                                            ▶ ELVIA SOS informiert
   Aktive Kontaktaufnahme zu Angehörigen der Betroffenen              Aktive Kontaktaufnahme zu Angehörigen der Betroffenen
   durch speziell ausgebildete Mitarbeiter und Psychologen.           durch speziell ausgebildete Mitarbeiter und Psychologen.
                                                                   + Bis zu ein Jahr lang nachsorgende Imagepflege durch telefoni-
                                                                      sche Kontaktaufnahme mit Betroffenen oder Angehörigen.

Modul 5: Assistance                                                Modul 5: Assistance
▶ ELVIA SOS hilft                                                 ▶ ELVIA SOS hilft
   Organisation und Durchführung aller notwendigen Rückfüh-           Organisation und Durchführung aller notwendigen Rückfüh-
   rungsmaßnahmen.                                                    rungsmaßnahmen.
                                                                   + Kostenübernahme für die Anreise zum und die Unterkunft am
                                                                     Unglücksort für Angehörige und einen Veranstaltervertreter.
                                                                   + Kostenübernahme für die vorzeitige Rückreise nicht Betroffe-
                                                                      ner der Reisegruppe bis zu € 20.000,– je Schadenereignis.

Modul 6: Organisation am Rückkehrort                               Modul 6: Organisation am Rückkehrort
▶ ELVIA SOS organisiert                                           ▶ ELVIA SOS organisiert
   Organisation und Bereitstellung aller notwendigen Maßnah-          Organisation und Bereitstellung aller notwendigen Maßnah-
   men für eine geschützte Atmosphäre bei der Rückkehr der            men für eine geschützte Atmosphäre bei der Rückkehr der
   Betroffenen.                                                       Betroffenen.
                                                                   + Kostenübernahme bis zu € 15.000,– für Räume, Catering,
                                                                      Sicherheitspersonal etc.

Modul 7: Versicherungsservice                                      Modul 7: Versicherungsservice
▶ ELVIA SOS koordiniert                                           ▶ ELVIA SOS koordiniert
   Kontakt mit betroffenen Versicherern, um die Erfüllung der        Kontakt mit betroffenen Versicherern, um die Erfüllung der
   Informationspflicht sicherzustellen.                              Informationspflicht sicherzustellen.
   Koordination der Kostenabwicklung zwischen Leistungsträgern       Koordination der Kostenabwicklung zwischen Leistungsträgern
   und anderen Versicherern.                                         und anderen Versicherern.

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Ein Unglück kann teuer werden

    Im Unglücksfall muss vieles koordiniert und organisiert werden. Es
    fallen Bereitschafts-, Organisations- und Kommunikationskosten an.
    Außerdem können erhebliche Drittkosten entstehen. Haben Sie daran
    gedacht?

    Wenn es Verletzte, schwer Erkrankte oder gar Tote           Wählen Sie zwischen ELVIA SOS basic
    gibt, fallen schnell hohe Kosten an. Sichern Sie sich       und dem leistungsstarken ELVIA SOS plus.
    mit ELVIA SOS dagegen ab und schützen Sie sich und
    Ihr Unternehmen vor den möglicherweise schweren             Bitte beachten Sie:
    Folgen eines Unglücksfalls!                                 ELVIA SOS ersetzt nicht die Reise-Kranken- und Reise-
                                                                Assistance-Versicherung Ihrer Reiseteilnehmer und eben-
    Je nach Art und Ausmaß eines Ereignisses müssen Sie         falls nicht eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung!
    kostenträchtige Leistungen bereitstellen: Professionelle
    Krisen-PR, psychologische Betreuung, Reisekosten zum        Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie individuell
    Unglücksort, abgeschirmte Räumlichkeiten am Flugha-         und kompetent!
    fen und vieles mehr. ELVIA SOS übernimmt all das für Sie.
                                                                AGA International S.A.
    Hat der betroffene Reisende einen ELVIA Reise-Kranken­      Niederlassung für Deutschland
    schutz gebucht, sind die Kosten für den medizinisch         ELVIA SOS
    sinnvollen Kranken-Rücktransport und die Versorgung         Bahnhofstraße 16
    gedeckt. Besteht für den Reisenden aus einem anderen        D - 85609 Aschheim bei München
    Versicherungsvertrag Deckungsschutz für die Kosten,         Tel +49.89.6 24 24-450
    koordinieren wir die Hilfeleistungen und die Abrechnung     Fax +49.89.6 24 24-244
    mit der zuständigen Versicherungsgesellschaft.              elvia-sos@allianz-assistance.de
                                                                www.elvia-sos.de
    Investieren Sie in die Sicherheit und das Image Ihres
    Unternehmens und bereiten Sie sich bestmöglich vor.
    Entscheiden Sie sich für ELVIA SOS!

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ELVIA SOS Veranstalter-Fragebogen

Kontaktdaten
Firmierung:

Anschrift:                             

Telefon:                                                                       Fax:

E-Mail:                                                                        Homepage:

Geschäftsführer:                                                               Ansprechpartner:

AGA International S.A.-Agentur-Nr. (falls vorhanden):

Gehören Ihrem Unternehmen andere Filialen bzw. Niederlassungen an?                ja                   nein

Falls ja, geben Sie uns bitte folgende Kontaktdaten an:

Firmierung:

Anschrift:

Veranstaltertätigkeit
(Bitte die Gesamtanzahl aller Reiseteilnehmer inkl. Filialen und Niederlassungen angeben und einen aktuellen Katalog beilegen!)
                                                                                                  Anzahl Reiseteilnehmer
Art der Reise                          Anzahl Reiseteilnehmer Vorjahr                             Folgejahr (geschätzt)

Flug- / Pauschalreisen:

Bus- / Bahnreisen:
Sonstige: (Expeditionen, Aben­teuer­
reisen, Motorradreisen etc.)

Führen Sie ausschließlich Gruppenreisen durch?                ja                  nein

Reiseziele:                                Deutschland        Europa              weltweit

Sonstiges
Besteht eine Verbandsmitgliedschaft?                          ja                  nein

Falls ja, bei welchem Verband besteht die Mitgliedschaft?

AGA International S.A.
                                                                              Ort, Datum
Niederlassung für Deutschland
ELVIA SOS
Bahnhofstraße 16
D - 85609 Aschheim bei München
Tel +49.89.6 24 24-450
Fax +49.89.6 24 24-244
elvia-sos@allianz-assistance.de
www.elvia-sos.de                                                              Unterschrift / Stempel

                                                                                                                                  7
Informationen zu Fürsorgepflichten und
Haftungsrisiken der Reiseveranstalter
Obhuts- und Betreuungspflichten der                •	Ist die Reiseleistung erheblich beeinträch-     Berechtigte Schaden­ersatzansprüche der
Reiseveranstalter                                     tigt, kann der Kunde den Vertrag kündigen       Kunden werden beglichen. Somit kann sich
Unglücksfälle und Katastrophen bei organi­            (§ 651e Abs. 1 BGB). Der Reiseveranstalter      ein betroffener Reiseveranstalter gegenüber
sierten Reisen sind eine besondere Herausfor-         ist dann verpflichtet, die notwendigen          den Medien zunächst darauf berufen, dass der
derung für den Reiseveranstalter.                     Maßnahmen zu treffen, um dem Reisegast          Haftpflichtversicherer für die Beurteilung der
                                                      den Abbruch der Reise zu ermöglichen. Falls     Verschuldensfrage und die Schadenregulie-
Der Reiseveranstalter ist unmittelbar gefordert,      der Vertrag die Rückbeförderung umfasst,        rung zuständig ist.
verunglückte oder in eine Notlage geratene            hat der Reiseveranstalter den Reisenden
Reisegäste unverzüglich in Sicherheit zu              zurückzubefördern. Die Mehrkosten fallen        Daher:
bringen. Die Gerichte verlangen nämlich die           dem Reiseveranstalter zur Last (§ 651e Abs. 4   Die Reiseveranstalter-Haftpflicht-Versiche-
organisatorische Hilfe des Reiseveranstalters         BGB).                                           rung ist unverzichtbare Grundlage für die
auch bei Unglücksfällen und Katastrophen, die                                                         Geschäftstätigkeit als Reiseveranstalter!
nicht vom Reiseveranstalter zu verantworten        Hinter dieser gesetzlichen Regelung verbirgt
sind und die sich ausschließlich als allgemeines   sich die umfassende Fürsorgeverpflichtung der      Unglücke und Katastrophen durch
Lebensrisiko der Kunden darstellen. Die Frage,     Reiseveranstalter für die Reisegäste, wenn Un-     höhere Gewalt, § 651j BGB
ob es Verantwortliche für den Unglücksfall         glücke, Krankheiten oder Katastrophen infolge      Naturkatastrophen und andere Unglücke, die der
oder die Notsituation gibt, wird erst zu einem     fehlerhafter Reiseleistung der Reiseveranstalter   Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, fordern
späteren Zeitpunkt geklärt.                        vorfallen.                                         in gleicher Weise die Fürsorgepflichten des Reise-
                                                                                                      veranstalters heraus (§ 651j BGB).
Die gesetzlichen Regelungen zum Reisever-          Darüber hinaus hat der Reiseveranstalter dem
tragsrecht enthalten Verpflichtungen zur           Reisekunden den Schaden zu ersetzen, der           Die Kosten für die „notwendigen Maßnahmen“
praktischen Dienstleistung und zur Haftung         durch die mangelhafte Reiseleistung entstan-       und für die Rückbeförderung haben der Reise-
der Reiseveranstalter bei Unglücksfällen und       den ist, es sei denn, der Mangel beruht auf        veranstalter und der Reisekunde je zur Hälfte
Katastrophen. Erfüllt der Reiseveranstalter        einem Umstand, den der Reise­veranstalter          zu tragen (§ 651j Abs. 2 BGB).
seine Pflicht, im Unglücksfall „geeignete          nicht zu vertreten hat.
Maßnahmen“ zu ergreifen, nicht oder nicht                                                             Ist die Unglücksursache dem „allgemeinen
sachgerecht, so können daraus Schaden­             Zu vertreten hat der Reiseveranstalter:            ­Lebensrisiko“ des Reisekunden zuzurechnen,
ersatzforderungen der Reisekunden entstehen.       •	Organisationsverschulden;                        so erwartet die Rechtsprechung von dem
                                                   •	Schuldhafte Verletzung seiner Auswahl- und       ­Reiseveranstalter ebenfalls organisatorische
Auch die Medien wachen mit größter Auf­­­-            Kontrollpflichten bei den Leistungs­trägern       Hilfe für den Kunden. Die Kosten für die
merk­samkeit darüber, in welcher Weise ein            (Hotel / Beförderung);                            „notwendigen Maßnahmen“ – darunter z. B.
Reiseveranstalter bei Unglücksfällen und Kata-     •	Verkehrsgefährdende Anlagen: Stichproben­         Bergungskosten und Kosten für die Rückbe­
strophen betroffenen Kunden zur Seite steht.          kontrollen auf augenscheinliche Mängel            förderung sowie Heilbehandlungskosten –
Die Professionalität der Hilfeleistung und die        durch sachkundige Beauftragte sind erfor-         hat der Reisekunde selber zu tragen.
Fürsorge des Reiseveranstalters für seine Reise­      derlich;
gäste in Unglücksfällen sind ein wesentliches      •	Nichterfüllung der Hinweispflicht bzgl. vor-    § 6 Abs. 2, Nr. 9 der BGB-Informationspflichten-
Qualitätsmerkmal für das Unternehmen.                 hersehbarer Gefahren: Der Reiseveranstalter     Verordnung verpflichtet den Reiseveranstalter,
                                                      hat Schadenersatz zu leisten, wenn z. B. auf    den Kunden bei der Reisebuchung auf die
Versagt das Krisen-Management, etwa weil              die drohende Gefahr durch Naturkatastro-        Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserück-
nicht unverzüglich kompetent und situations-          phen (herannahender Hurrikan) oder durch        tritt-Versicherung und einer Versicherung
gerecht Hilfe geleistet wird, gerät der Reise-        wiederkehrende Kriminalität nicht hingewie-     hinzuweisen, welche die Rück­führungskosten
veranstalter in den Ruf der Unzuverlässigkeit.        sen wird.                                       bei Unfall oder Krankheit trägt.
Unzureichende Vorsorge für Unglücksfälle und
Katastrophen kann zum wirtschaftlichen Ruin        Die Frage, ob der Reiseveranstalter für ein Un-    Deshalb:
eines Reiseveranstalters führen.                   glück einzutreten hat, wird gerade bei großen      Stets Reiserücktritt-Versicherung sowie
                                                   Unglücksfällen erst später von den Gerichten       Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-
Schadenersatz wegen Nichterfüllung,                entschieden. Die Reisever­anstalter-Haftpflicht-   Rücktransport und Reise-Assistance an­
§ 651f BGB                                         Versicherung klärt die Haftungsfrage.              bieten!
•	Der Reisekunde kann von dem Reisever­           Unberechtigte Ansprüche werden zurückge-
   anstalter verlangen, die angezeigten Mängel     wiesen, ggf. führt der Haft­pflichtversicherer
   der Reiseleistung zu beseitigen, § 651c BGB.    für das betroffene Unternehmen den Prozess.

8
Weltweite Hilfe rund um
die Uhr, das ist unsere Stärke.

Produkt- und Verbraucherinformationen
Dieses Informationsblatt soll Ihnen in knapper Form einen             Datenschutz:                                                             Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich,
Überblick über unsere Versicherungsprodukte verschaffen.              Entsprechend den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes                    spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der
Beschrieben sind nur die wesentlichen Inhalte. Der Versi-             (BDSG) informieren wir Sie darüber, dass im Schadenfall Daten zu         Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat
cherungsschutz einschließlich Versicherungssummen und                 Ihrer Person gespeichert werden, die zur Erfüllung des Versiche-         der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen
Selbstbehalt-Regelungen ist abschließend dargestellt in Ih-           rungsvertrages notwendig sind. Zur Prüfung des Antrages oder             zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) he-
ren Dokumenten zur Versicherungspolice und den AVB.                   des Schadens werden ggf. Anfragen an andere Versicherer ge-              rauszugeben sind.
                                                                      richtet und Anfragen anderer Versicherer beantwortet. Außerdem
                                                                      werden Daten an den Rückversicherer übermittelt.                         Besondere Hinweise:
ELVIA SOS                                                             Wir weisen darauf hin, dass Ihre Einwilligung dazu über die Be-          Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrück-
                                                                      endigung des Versicherungsvertrages hinausgeht. Mit Ablehnung            lichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig er-
ELVIA SOS unterstützt den Reiseveranstalter in Krisenfällen und bei   eines Antrages zum Vertragsabschluss endet die Einwilligung. Die         füllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Katastrophen u. a. bei der Organisation von Leistungen für seine      Anschrift der jeweiligen Datenempfänger wird auf Wunsch mit-
Kunden und übernimmt bei Medieninteresse verschiedene PR-             geteilt.
Dienstleistungen für den Veranstalter.
                                                                      Widerrufsrecht für Verträge mit einer Laufzeit von einem
Keine Leistungen können bereitgestellt / übernommen werden            Monat oder mehr:
z. B. bei Katastrophen durch Kriegsereignisse und Kernenergie         Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne
oder wenn die Reisekunden des Veranstalters in ein Land oder          Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerru-
eine Region einreisen, für welche/s eine Reisewarnung des Aus-        fen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die
wärtigen Amtes besteht.                                               Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versiche-
Weitere Ausschlüsse in §§ 2, 10 Nr. 5 AVB SOS 13.                     rungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1
                                                                      und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den
Bitte informieren Sie bei jedem Ereignis, bei dem Reisende Ihres      §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung – und diese
Unternehmens schweren körperlichen Schaden erleiden, unver-           Belehrung jeweils in Textform – erhalten haben. Bei Verträgen im
züglich ELVIA SOS über die interne Notrufnummer.                      elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312e Abs. 1 Satz 1 des Bürger-
                                                                      lichen Gesetzbuchs) jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten         Olaf Nink, Hauptbevollmächtigter
Für alle Versicherungssparten ist bei Beschwerden die Bundesan-       gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ver-
stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), Graurheindorfer      bindung mit Artikel 246 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürger-          AGA International S.A.
Straße 108, D - 53117 Bonn, zuständig.                                lichen Gesetzbuch.                                                       Niederlassung für Deutschland
                                                                      Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung         Bahnhofstraße 16
                                                                      des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: AGA International S.A.,   D - 85609 Aschheim bei München
                                                                      Bahnhofstraße 16, D - 85609 Aschheim bei München,
                                                                      Telefax + 49.89.6 24 24-244, E-Mail: service@allianz-assistance.de       Registergericht: München HRB 4605
                                                                                                                                               USt.-IdNr.: DE 129274528
                                                                      Widerrufsfolgen:                                                         VersSt.-Nr.: 9116 80200191
                                                                      Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungs-
                                                                      schutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des          AGA International S.A.
                                                                      Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt ha-         Aktiengesellschaft französischen Rechts
                                                                      ben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufs-            Sitz der Gesellschaft: Paris (Frankreich)
                                                                      frist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang      Handelsregister: R.C.S. Paris 519 490 080
                                                                      des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten. Dabei     Vorstand: Rémi Grenier (Vorsitzender), Laurence Maurice,
                                                                      handelt es sich um den anteilig nach Tagen berechneten Betrag.           Lidia Luka-Lognoné, Dr. Ulrich Delius, Roland Rykart

Bedingungen der AGA International S.A.,
Niederlassung für Deutschland, für ELVIA SOS
Im Folgenden kurz AGA genannt                                         § 3	Welche Leistungen beinhaltet der ELVIA SOS Bereit-                  2.	Der VA richtet für die Verständigung des Verantwortlichen mit
                                                                             schaftsdienst?                                                        dem ELVIA SOS Krisenstab eine interne Notfallnummer ein. Der
                                                                      1.	ELVIA SOS leistet an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr, Bereit-         VA stellt sicher, dass diese interne Notfallnummer weder den
                                                                          schaftsdienst.                                                           Reisenden, noch anderen Stellen mitgeteilt wird.
                                                                      2.	ELVIA SOS verfolgt die Meldungen von Nachrichtenagenturen            3.	Der VA gewährleistet die uneingeschränkte Erreichbarkeit des
                                                                          und prüft deren Informationen auf ihre Verbindung zum Tou-               Verantwortlichen während der Zusammenarbeit in Katastro-
ELVIA SOS                                                                 rismus mit dem Ziel der Früherkennung von Ereignissen und                phen- und Notfällen.
AVB SOS 13                                                                der unverzüglichen Information des VA.                               4.	Der VA informiert ELVIA SOS unverzüglich über die Notfall-
                                                                                                                                                   nummer von jedem Ereignis, das möglicherweise den Einsatz
§1      er kann die Leistungen von ELVIA SOS in Anspruch
       W                                                              § 4	Welche Leistungen stellt ELVIA SOS in Katastrophen                      von ELVIA SOS erfordert.
       nehmen und wer trägt die Kosten?                                      und Notfällen bereit?                                             5.	Der VA nennt bei Abschluss des Vertrages den Versicherer und
1.	Die Leistungen von ELVIA SOS können der im Vertrag genannte       1.	Im Falle einer Katastrophe mit vier oder mehr von Tod und /              die Versicherungsnummer der Veranstalter-Haftpflichtversi-
                                                                          oder schwerer Verletzung / -Erkrankung betroffenen Reisen-               cherung. Vertragsänderungen teilt der VA jeweils unverzüglich
    Reiseveranstalter (VA), dessen gesetzlicher Vertreter sowie die
                                                                                                                                                   mit.
    benannten Verantwortlichen des VA abrufen.                            den des VA kann der VA im Einvernehmen mit dem ELVIA SOS
                                                                                                                                               6.	Der VA stellt sicher, dass den Reisekunden der Abschluss einer
2.	Die Kosten der Leistungen trägt AGA im jeweils bezeichneten           Einsatzleiter die in §§ 6 - 9 genannten Leistungen abrufen.
                                                                                                                                                   Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung sowie einer
    Rahmen, soweit dies vertraglich vereinbart ist.                   2.	in Notfällen, bei denen weniger als vier Reisende des VA von
                                                                                                                                                   Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport und
                                                                          Tod und /oder schwerer Verletzung / Erkrankung betroffen                 Reise-Assistance nahegebracht wird.
§ 2	In welchen Fällen kann ELVIA SOS keine Dienstleis­                   sind, werden die Leistungen gemäß §§ 6 - 9 bei Medieninte-
       tungen bereitstellen?                                              resse und / oder drohendem Imageschaden für den VA oder              §6      Welche Dienste leistet ELVIA SOS bei Katastrophen
Keine Dienstleistungen können bereitgestellt werden                       auf Wunsch der Angehörigen der Betroffenen nach Absprache                     und Notfällen bis zur Rückkehr und welche Kosten
1.	bei Katastrophen durch Kriegsereignisse und Kernenergie;              zwischen VA und ELVIA SOS geboten.                                            trägt AGA?
2.	wenn die Reisekunden des VA in ein Land oder eine Region                                                                                   1.	Telefon-Hotline auf Kosten von AGA
    einreisen, für welche/s eine Reisewarnung des Auswärtigen         § 5	Welche Voraussetzungen hat der Veranstalter für den                     a)	ELVIA SOS stellt dem VA im Katastrophenfall innerhalb von
    Amtes besteht. Ergeht eine Reisewarnung des Auswärtigen                 Einsatz von ELVIA SOS zu erfüllen?                                          drei Stunden nach dem Einsatzentscheid ein Call Center mit
    Amtes für ein Land oder eine Region, in der sich Reisekunden      1.	Der VA benennt einen Verantwortlichen als Partner des ELVIA                   max. 15 Leitungen und eine Telefonnummer für die Infor-
    des VA aufhalten, erlischt der Anspruch auf Dienstleistungen          SOS Krisenstabes und erteilt ihm Vollmacht zur Entscheidung                   mation Dritter (z. B. Angehörige, Medien) zur Verfügung.
    nach Ablauf von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Reisewar-               über den Einsatz der ELVIA SOS Dienstleistungen im Einverneh-            b)	Die Verantwortlichen (VA / ELVIA SOS) bestimmen den
    nung.                                                                 men mit dem Leiter des ELVIA SOS Krisenstabes.                                Zeitrahmen und die Anzahl der einzusetzenden Personen.
                                                                                                                                                        Wesentliche Elemente zur Beurteilung sind:

                                                                                                                                                                                                                9
• Ort der Katastrophe;                                            § 8	Welche Maßnahmen veranlasst ELVIA SOS zur Krisen-                   § 12	In welcher Weise schützt ELVIA SOS die erworbenen
 		 • Anzahl betroffener Personen;                                            PR und welche Kosten trägt AGA?                                        Kundeninformationen?
 		 • Zeitpunkt des Ereignisses;                                      1.	ELVIA SOS unterstützt den VA in den Fragen der Medieninfor-          ELVIA SOS verpflichtet sich, die während der Dauer dieser Zusam-
 		 • Öffentliches Interesse.                                             mation in mündlicher und schriftlicher Form durch professio-         menarbeit gewonnenen Informationen über Kunden während
    c)	ELVIA SOS berät den Verantwortlichen des VA bei allen Ent-         nelle Medienberater und trägt diese Kosten bis zu € 5.000,–.         und nach Beendigung der Zusammenarbeit keinem Dritten zur
        scheidungen.                                                   2.	ELVIA SOS organisiert in Absprache mit dem VA die Betreuung          Verfügung zu stellen und ausschließlich zur Bearbeitung der Ver-
2.	Telefonservice aktiv                                                   des VA während des gesamten Einsatzes:                               tragsfälle zu nutzen.
    a)	ELVIA SOS gewährleistet auf Kosten von AGA die professio­          • Pressekonferenz (Organisation und Durchführung);
        nelle Information der Angehörigen betroffener Reisenden            • Betreuung und Beratung durch einen Mitarbeiter des PR-            § 13	Welche Dienstleistungen von ELVIA SOS sind in dem
        des VA (soweit diese bekannt sind) über die Ereignisse und            Teams beim VA vor Ort;                                                      Jahresbeitrag enthalten und in welcher Höhe können
        die eingeleiteten Maßnahmen.                                       • Unterstützung durch das PR-Team nach Beendigung des Ein-                    die Fremdkosten abgesichert werden?
    b)	Sofern gesondert vereinbart, nimmt ein Psychologe auf                 satzes der Telefon-Hotline.                                       1.	Der Jahresbeitrag für ELVIA SOS erfasst alle internen Informa-
        Wunsch des VA auf Kosten von AGA innerhalb eines Jahres        3.	Sofern vertraglich vereinbart, übernimmt AGA die Kosten                  tions-, Koordinations- und Verwaltungskosten von ELVIA SOS.
        nach dem Ereignis zur nachsorgenden Imagepflege für den            der Krisen-PR aus § 8 Nr. 1+2 bis zu insgesamt höchstens             	Dazu zählen:
        VA mit den Betroffenen telefonischen Kontakt auf, soweit           € 25.000,–.                                                              • Frühwarnsystem, § 3 Nr. 2;
        die Daten zur Erreichbarkeit bekannt sind.                                                                                                  • Telefon-Hotline, § 6 Nr. 1;
3.	Dienstleistungen der Assistance                                    § 9	Welche Dienste übernimmt ELVIA SOS zur Koordina­                        • Telefonservice aktiv, § 6 Nr. 2 a);
    Für die betroffenen Reisenden, für welche eine Personen-                   tion und Abrechnung mit anderen Versicherern?                        •  Unterstützung in Fragen der Medieninformation bis zu
    Assistance-Versicherung besteht, beauftragt ELVIA SOS die          1.	ELVIA SOS informiert im Not- und Katastrophenfall unverzüg-                  € 5.000,–, § 8 Nr. 1;
    Assistance mit dem Rücktransport der verletzten, erkrankten            lich den Haftpflichtversicherer des VA.                                  • Information anderer eintrittspflichtiger Versicherer, Koordi-
    und verstorbenen Reisenden des VA sowie deren mitreisenden         2.	Sofern die Eintrittspflicht des Haftpflichtversicherers zum Tragen          nation der Maßnahmen mit diesen Versicherern und Koordi-
    Angehörigen mit medizinisch adäquaten Mitteln unter psycho-            kommt, stimmt ELVIA SOS die weiteren Maßnahmen mit dem                      nation der Kostenabwicklung zwischen Leistungsträgern und
    logisch verträglichen Bedingungen.                                     Haftpflichtversicherer ab und koordiniert die unmittelbare Kos­             anderen Versicherern.
4.	Anreise und Unterkunft eines Vertreters des VA sowie von An-           tenabwicklung zwischen den beauftragten Leistungsträgern             2.	Der Jahresbeitrag zur Deckung der Fremdkosten betrifft –
    gehörigen zum Krisenort. Organisation und Kostenübernahme              und dem Haftpflichtversicherer.                                          ­sofern vertraglich vereinbart – die Leistungen:
    durch AGA, sofern gesondert vereinbart.                            3.	ELVIA SOS übernimmt die Koordination und Abrechnung mit                   • Anreise und Unterkunft eines Vertreters des VA und von An-
	Die Assistance organisiert die Anreise zum Krisenort und vor             anderen Versicherungsgesellschaften, sofern für einen be-                    gehörigen zum Krisenort, § 6 Nr. 4 a), b);
    Ort die Unterkunft, sofern die Sicherheitslage der Reise nicht         troffenen Reisenden eine fremde Reisekranken- und / oder                  • Vorzeitige Rückreise nicht gesundheitlich beeinträchtigter
    entgegensteht,                                                         Personen-Assistance-Versicherung besteht.                                    Reisender der betroffenen Reisegruppe des VA, § 6 Nr. 5;
    a)	für einen Vertreter des VA;                                                                                                                     Kostenübernahme bis € 20.000,–
    b)	von bis zu zwei Angehörigen eines schwer verletzten oder       § 10	Welche Nachsorge übernimmt ELVIA SOS gegenüber                          • L eistungen am Rückkehrort bis zu € 15.000,–, § 7 Nr. 2;
        schwer erkrankten Reisenden des VA, sofern der Kranken-               dem Veranstalter und den Betroffenen?                                  • Krisen-PR bis zu insgesamt € 25.000,–, § 8 Nr. 1, 2;
        Rücktransport nicht innerhalb von drei Tagen möglich ist.      Sofern vertraglich vereinbart, übernimmt ELVIA SOS nach Abspra-              • Imagenachsorge für den VA durch telefonische Kontaktaufnah-
        AGA trägt die Kosten für                                       che mit dem Reiseveranstalter die Nachbetreuung in Form von                     me zu den Betroffenen oder Angehörigen bis zu einem Jahr.
		 • die Anreise in der einfachen Flugklasse, sofern eine erdge-      telefonischer Kontaktaufnahme mit den Betroffenen oder Angehö-
          bundene Anreise nicht zumutbar ist;                          rigen bis zu einem Jahr nach dem Notfall (sog. Imagenachsorge).          § 14	Welche Laufzeit hat der ELVIA SOS Vertrag?
		 • die Unterkunft in einem Mittelklasse Hotel für eine Aufent-                                                                               Der Vertrag gilt für die Dauer eines Jahres ab dem vereinbarten
          haltsdauer von höchstens fünf Tagen.                         § 11	Was hat der VA im Krisenfall unbedingt zu beachten?                Beginn und verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr,
5.	AGA trägt die Kosten für vorzeitige Rückreise nicht gesundheit-            (Obliegenheiten)                                                 sofern der Vertrag nicht von einer Vertragspartei unter Einhaltung
    lich beeinträchtigter Reisender der betroffenen Reisegruppe        1.	Der VA hat jedes Ereignis, bei dem Reisende seines Unterneh-         einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich ge-
    des VA bis zur Höhe von € 20.000,– je Schadenereignis, wenn            mens schweren körperlichen Schaden erleiden, unverzüglich            kündigt wird.
    die Fortsetzung der Reise aufgrund des Schadenereignisses              ELVIA SOS über die interne Notfallnummer anzuzeigen.
    nicht zumutbar ist, sofern gesondert vereinbart.                   2.	Während der Dauer des Einsatzes von ELVIA SOS hat der VA             § 15	Unter welchen Voraussetzungen ist eine außerordent-
	Die Assistance organisiert im Einvernehmen mit dem VA die                sämtliche Informationen, die das Ereignis betreffen unverzüg-               liche Kündigung des ELVIA SOS-Vertrages möglich?
    vorzeitige Rückreise der nicht gesundheitlich beeinträchtig-           lich an ELVIA SOS weiterzuleiten. Dies betrifft insbesondere         1.	Der VA hat das Recht, den ELVIA SOS-Vertrag ohne Einhaltung
    ten Reisenden der Reisegruppe des VA, die von dem Ereignis             Informationen zu Teilnehmerlisten sowie zu Angehörigen und               einer Frist zu kündigen, wenn die Leistungen grob mangelhaft
    betroffen wurden. Die zusätzlichen Rückreisekosten trägt AGA           deren Erreichbarkeit.                                                    erbracht werden.
    nach Art und Qualität der gebuchten Leistung; soweit abwei-        3.	Aktive Pressekontakte und eigene Maßnahmen zum Krisenma-             2.	AGA hat das Recht, den Vertrag mit dem VA ohne Einhaltung ei-
    chend davon ein Rückflug notwendig wird, werden höchstens              nagement wird der VA ausschließlich nach Absprache mit dem               ner Frist zu kündigen, sofern der VA nicht die Voraussetzungen
    die Kosten der einfachen Flugklasse übernommen.                        Verantwortlichen des ELVIA SOS Krisenstabes unternehmen.                 für den Einsatz von ELVIA SOS schafft, § 5 dieser Vertragsbe-
                                                                           Über passive Pressekontakte informiert der VA ELVIA SOS un-              stimmungen. Der eingezahlte Beitrag wird nicht rückerstattet.
§ 7	Welche Organisation bietet ELVIA SOS am Rückkehrort                   verzüglich.
        und welche Kosten trägt AGA?                                   4.	Der VA hat in Abstimmung mit dem ELVIA SOS Krisenstab zur            § 16	Gerichtsstand
1.	ELVIA SOS organisiert am Rückkehrort die erforderlichen Maß-           Schadenbegrenzung und zur Minderung der Aufwendungen                 Gerichtsstand ist München.
    nahmen zur Abwicklung einer notfallgerechten Rückführung               für das Krisenmanagement beizutragen. Insbesondere hat der
    der betroffenen Reisenden.                                             VA seine Geschäftsbeziehungen einzusetzen, um günstige
    Die wesentlichen Leistungen sind:                                      Konditionen für die notwendigen touristischen Leistungen zu
    • Bildung eines professionellen Betreuungs-Teams am Rück-             erhalten.
       kehrort;                                                        5.	Wird eine Obliegenheit vorsätzlich verletzt, ist AGA von der
    • Medienfreies Zusammenführen von betroffenen Reisenden               Verpflichtung zur Leistung frei; bei grob fahrlässiger Verletzung
       und Angehörigen;                                                    ist AGA berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Ver-
    • Organisation von Räumen für Medienorientierung;                     schuldens der versicherten Person entsprechenden Verhältnis
    • Organisation der Betreuung von Angehörigen / Medien;                zu kürzen. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat
    • Abwicklung des Verletztentransportes ab Rückkehrort.                die versicherte Person zu beweisen. Außer im Falle der Arglist
2.	Sofern vertraglich vereinbart, trägt AGA die Kosten für nachfol-       ist AGA zur Leistung verpflichtet, soweit die versicherte Person
    gend genannte Maßnahmen am Rückkehrort bis zu höchstens                nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für
    € 15.000,– je Schadenereignis:                                         den Eintritt noch für die Feststellung oder den Umfang der
    • Mietkosten von Räumen für Reisende, Angehörige und Medien;          Leistungspflicht von AGA ursächlich ist. Der Anspruch auf Ver-
    • Verpflegung der Reisenden, Angehörigen und Medienvertreter;         sicherungsleistung verjährt in drei Jahren, gerechnet ab Ende
    • Kinderbetreuung durch professionelles Personal;                     des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist und die
    • Einsatz von Psychologen, Seelsorgern und / oder Vertreter           versicherte Person von den Umständen zur Geltendmachung              Achtung: ELVIA SOS ist kein Ersatz für die Reise-Kranken­
       des PR-Teams;                                                       des Anspruchs Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrläs-          versicherung und Reise-Assistance der einzelnen Reisenden
    • Kommunikationsmittel in gemieteten Räumen einschließlich            sigkeit hätte Kenntnis erlangen müssen.                              sowie für die Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung!
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                             Ihre Kunden auf den Abschluss einer Reiserücktritt-
                             Versicherung und einer Versicherung, welche die
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                             hinzuweisen.

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Niederlassung für Deutschland
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                                  ELVIA SOS 0,5 0513

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