Gänserndorf und Mistelbach - Nr.2/2020 14.02.2020 MFA-Infoveranstaltungen Termine N-Düngung Termine und Aufzeichnungen LBG-Sprechtage ...

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Gänserndorf und Mistelbach - Nr.2/2020 14.02.2020 MFA-Infoveranstaltungen Termine N-Düngung Termine und Aufzeichnungen LBG-Sprechtage ...
011/2020

                                           Gänserndorf und Mistelbach

                                                        Nr.2/2020
                                                          14.02.2020
   MFA-Infoveranstaltungen Termine
   N-Düngung Termine und Aufzeichnungen
   LBG-Sprechtage
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Seite 2   Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2020
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Bezirksbauernkammer aktuell, Nr.2 /2020                                                      Seite 3

Vorwort der Obmänner der Bezirksbauernkammern Gänserndorf und Mistelbach

Geschätzte Bäuerinnen und Bauern, liebe Landjugend!

Bereits in einigen Tagen finden nach 5 Jahren wieder Kammerwahlen auf Landes- und Bezirksebene
statt. Die letzte Periode war von zahlreichen Herausforderungen geprägt, immer vielfältiger werden
die Themen, die uns beschäftigen. Neben dem Klimawandel sind es vor allem gesetzliche und ge-
sellschaftliche Anforderungen die es zu bewältigen gilt. Um unsere Betriebe dabei bestmöglich zu
unterstützen, hat die Landwirtschaftskammer NÖ einen Zukunftsplan erstellt, zu dessen zentralen
Punkten zählen:

   1. Herkunftskennzeichnung klar regeln
      Die Lebensmittel-Herkunft muss erkennbar sein. Nur eine lückenlose Kennzeichnung schafft
      Sicherheit und Mehrwert für die heimischen Bauern und Konsumenten.
   2. Kommunikation mit der Gesellschaft ausbauen
      Deutlich mehr Kommunikation über das bäuerliche Tun verstehen wir als zentralen Bestand-
      teil der landwirtschaftlichen Interessenvertretung.
   3. Pflanzen schützen und Versorgung sichern
      Vielfältiger, präziser und sorgsamer Pflanzenschutz ist Bedingung für eine nachhaltige Ver-
      sorgung mit heimischen Nahrungsmitteln.
   4. Tierhaltung zukunftsfähig weiterentwickeln
      Stetig steigende Ansprüche und neue Erkenntnisse beim Thema Tierwohl müssen verträglich
      sein und gemeinsam mit unseren Betrieben entwickelt werden.
   5. Bildungs- und Beratungsangebote vorausschauend gestalten
      Bildung und Beratung sind ein Bündnis mit der Zukunft. Für eine zeitgemäße Ausrichtung der
      Landwirtschaft sind bedarfsgerechte Serviceleistungen unumgänglich.

Niederösterreichs Bauern. Eine Kammer. Verlass di drauf!

Mit diesen vielen Herausforderungen ist es nicht leicht in eine Kammerwahl zu gehen. Hier hat unse-
re Interessenvertretung bereits Einiges erreicht, Vieles müssen wir noch angehen. Wir bemühen uns
auch in der nächsten Periode, für Sie und Ihre Betriebe, eine gute Berufsvertretung zu sein.

Wir möchten uns bei dieser Gelegenheit für das Vertrauen, die Zusammenarbeit und die konstruktive
Kritik bei allen bedanken. Ganz besonders möchten wir uns bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitar-
beitern in den Bezirksbauernkammern für ihren unermüdlichen Einsatz bedanken.

Am 1. März 2020 sind Kammerwahlen im Bezirk und in der Landeskammer, machen Sie von ihrem
Wahlrecht Gebrauch, und wählen Sie Ihr „Bauernparlament“ - so können wir die bevorstehenden
Herausforderungen gut bewältigen.

Ihre BBK Obmänner

Manfred Zörnpfenning                                            Hermann Stich
Obmann BBK Gänserndorf                                          Obmann BBK Mistelbach
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Sprechtage

                                        Bezirksbauernkammer                      Bezirksbauernkammer
                                        Gänserndorf                              Mistelbach
https://noe.lko.at/gänserndorf-und-     Hauptstraße 8,                           Karl Katschthaler-Straße 1,
mistelbach                              2230 Gänserndorf                         2130 Mistelbach
                                        Tel. 05 0259 40400                       Tel. 05 0259 41200
                                        e-mail: office@gaenserndorf.lk-          e-mail: office@mistelbach.lk-
                                        noe.at                                   noe.at
Kammerobmann                            Manfred Zörnpfenning                     Hermann Stich
                                        MO und DO 8 bis 9 Uhr                    Jeden MI 9 bis 12 Uhr
Parteienverkehr im Sekretariat          MO, MI u. DO von 8 bis 12 Uhr            MO, MI, DO 8 bis 12 Uhr und 13
                                        DI und FR kein Parteienverkehr           bis 15 Uhr
                                                                                 DI u. FR 8 bis 12 Uhr (nachmit-
                                                                                 tags geschlossen)
Leiterin der Bezirksbauernkammer        DI Birgit Hauer-Bindreiter               DI Josef Huber
/Kammersekretär                         MO und DO 9 bis 12 Uhr                   MO und MI 9 bis 12 Uhr
Pflanzenbauberater                      DI Peter Muck BEd MSc,                   DI Leopold Trabauer, nach tel.
                                        MO u. DO 8 bis 12 Uhr und nach           Vereinbarung unter Tel. 05 0259
                                        tel. Vereinbarung, Tel. 05 0259          41221
                                        40421
BW-Berater/In                           Verena Köcher BSc nach tel.              Philipp Berger BEd nach tel.
                                        Vereinbarung, Tel 05 0259 40451          Vereinbarung, Tel. 05 0259
                                                                                 41204
Weinbauberater Dipl.-Wirtschaftsing.    In jeder numerisch „geraden“             Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und
(FH) Daniel C.G. Hugl                   Kalenderwoche: MO von 8.30 bis           nach tel. Vereinbarung
0664 60259 22210                        12 Uhr
Tierhaltungsberater DI Siegfried        DO, 20.Februar entfällt in Gänserndorf   DO, 20. Februar 2020
Jäger 0664 60259 40851                  DO,12. März 2020                         DO, 12. März 2020
                                        jeweils 13 bis 16 Uhr                    jeweils 9 bis 12 Uhr
Gemüsebauberater Ing. Andreas           nach tel. Vereinbarung                   nach tel. Vereinbarung
Felber 0664 60259 22407
Obstbauberater Ing. Josef Rögner        nach tel. Vereinbarung                   nach tel. Vereinbarung
0664 60 259 22304
Forstberater DI Ulrich Schwaiger        nach tel. Vereinbarung                   nach tel. Vereinbarung
0664 60259 24314
Steuersprechtage der LK NÖ              In der BBK Korneuburg: 16.3./20.4./18.5./15.6./, 20.7./17.8./
                                        21.9./19.10./16.11./21.12.2020 von 9 bis 12 Uhr
                                        In der BBK Hollabrunn: 6.3./3.4./8.5./5.6./ 3.7./ 7.8./4.9./2.10./6.11./
                                        4.12. 2020 von 9 bis 12 Uhr
Rechtssprechtage der LK NÖ              In der BBK Gänserndorf:             In der BBK Mistelbach:
                                        DO 5.3./2.4./7.5./4.6./ 2.7./       DO
                                        6.8./3.9./1.10./5.11./3.12.2020     27.2./26.3./23.4./28.5./25.6./23.7
                                        von 9 bis 12 und 13 bis 14 Uhr      ./27.8./24.9./22.10./26.11./17.12.
                                                                            2020
                                                                            von 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr

Hilfestellung für Menschen in Krisensituationen:
Krisenberatungsteam der LK NÖ (erreichbar zu Bürozeiten)
Dipl. Ing. Anna Eckl, Dipl. Lebens- und Sozialberaterin, Supervisorin
Tel. 0664 60259 25801
Dipl.-Ing. Josef Stangl, MA, eingetragener Mediator, Dipl. Lebens- und Sozialberater
Tel. 0664 60259 25802
Elisabeth Rennhofer, Dipl. Lebens- und Sozialberaterin
Tel. 0664 60259 25803
Dipl.-Ing. Victoria Loimer
Tel. 0664 60259 25804
Gänserndorf und Mistelbach - Nr.2/2020 14.02.2020 MFA-Infoveranstaltungen Termine N-Düngung Termine und Aufzeichnungen LBG-Sprechtage ...
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr.2 /2020                                                                          Seite 5

Neuregelung Sprechtagstermine der Sozialversicherungsanstalt „SVS“ ab 2020
Aus Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) und der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirt-
schaft (SVA) entsteht ab dem 1.1.2020 die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen „SVS“.

                               Alle Gewerbetreibenden, Bauern, Freiberufler und Neue Selbständige haben ab
                               diesem Zeitpunkt einen neuen, gemeinsamen Sozialversicherungsträger. Aus
                               diesem Grund werden auch die Sprechtage neu gestaltet!

SVS-Sprechtage in der Bezirksbauernkammer Gänserndorf, Hauptstraße 8, 2230 Gänserndorf:
Jeweils donnerstags
Von 8 bis 12 und von 13 bis 15 Uhr
20.2./5.3./12.3./19.3./2.4./9.4./16.4./30.4./7.5./14.5./4.6./18.6./2.7./16.7./6.8./20.8./3.9./10.9./17.9./1.10/8.10/15.
10/29.10./5.11./12.11./19.11./3.12./17.12.2020

SVS-Sprechtage in der Bezirksbauernkammer Mistelbach, Karl Katschthalerstraße 1, 2130 Mistelbach
Jeweils mittwochs von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr
19.2./4.3./11.3./18.3./1.4./8.4./15.4./29.4./6.5./13.5./20.5./3.6./10.6./17.6./1.7./15.7./5.8./19.8./2.9./9.9./16.9./30.

                                                                                                                           Sprechtage
9./7.10./14.10./28.10./4.11./11.11./18.11./2.12./9.12./16.12.2020

Termine Zeckenschutzimpfung
Bezirksbauernkammer Gänserndorf am
Montag, 16. März 2020, in der Zeit von 13 bis 14.00 Uhr

Bezirksbauernkammer Mistelbach am
Freitag, 6. März 2020, in der Zeit von 9 bis 10.30 Uhr

Marktgemeinde Neudorf bei Staatz, 2135 Neudorf bei Staatz 19 am
Freitag, 6. März 2020, in der Zeit von 13 bis 14.00 Uhr

Wir weisen darauf hin, dass für eine Teilnahme eine vorherige Anmeldung erforderlich ist. Sie erhalten
dann vor dem jeweiligen Termin die Einladung zur Impfung.
Anmeldung: online unter www.svs.at/Formulare & Anträge/Gesundheit & Vorsorge
FSME-Impfaktion bzw. unter der Tel. Nr. 02682 63116 3320.

Steuersprechtage
Für die aus steuerlicher Sicht intensivste Beratungszeit des Jahres (November bis März) ist es uns wieder
gelungen, die LBG – Wirtschaftstreuhand, für einen Steuersprechtag in der Bezirksbauernkammer zu gewin-
nen.
Folgender Termine steht in der Bezirksbauernkammer Gänserndorf noch zur Verfügung:
Donnerstag, 5. März 2020 in der Zeit von 8 bis 12 Uhr
Eine Anmeldung unter der Tel. 05 0259 40400 ist erforderlich!

Folgende Termine stehen in der Bezirksbauernkammer Mistelbach noch zur Verfügung:
Dienstag, 10. März 2020 und Dienstag 24. März 2020 in der Zeit von 8.30 bis 12 Uhr
Eine Anmeldung unter der Tel. 05 0259 41200 ist erforderlich!
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Seite 6                                                            Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2020

                 LBG – Service „Besprechung von Steuererklärungen“
                 Die LBG Steuerberatung steht pauschalierten Landwirten zur Besprechung der Steuererklärungen für das Jahr
                 2019 zur Verfügung. Die Landwirtschaftskammer NÖ hat für eine halbstündliche Durchsicht der vom Landwirt
                 vorbereiteten Unterlagen eine Sonderpauschale von 60 Euro (inkl. USt) verhandelt. Die Verrechnung erfolgt
                 direkt zwischen dem Landwirt und der LBG (Abbuchungsauftrag für den Einzelfall). Eine über dieses Angebot
                 hinausgehende weiterführende Steuerberatung kann direkt mit der LBG zu marktüblichen Konditionen verein-
                 bart werden.
                 Bezirksbauernkammer Mistelbach:
                 Dienstag, 17. März 2020, Dienstag, 31. März 2020
                 Dienstag, 14. April 2020, Dienstag, 28. April 2020 von 9 bis 12 Uhr
                 Anmeldungen und Terminvereinbarung in der Bezirksbauernkammer Mistelbach Tel. 05 0259 41200.

                 Bezirksbauernkammer Gänserndorf:
                 Dienstag, 24. März 2020, von 8 bis 12 Uhr
                 Anmeldung und Terminvereinbarung in der Bezirksbauernkammer Gänserndorf Tel. 05 0259 40400.

                 Mehrfachantrag Informationsveranstaltungen 2020
                 Die Bezirksbauernkammern Gänserndorf und Mistelbach bieten auch heuer wieder Informationsveranstaltun-
                 gen zum MFA 2019 an. Nutzen Sie dieses Informationsangebot in Ihrem eigenen Interesse.

                 BBK Mistelbach:
                  Poysdorf             Kolpinghaus, großer Saal         Montag, 2. März 2020                 19 Uhr

                  Kronberg             Gasthaus Holzbauer               Dienstag, 3. März 2020               19 Uhr

                  Mistelbach           Bezirksbauernkammer für BIO      Montag, 9. März 2020                 19 Uhr

                  Stronsdorf           Gasthaus Glaser                  Dienstag, 10. März 2020              19 Uhr
Mehrfachantrag

                  Siebenhirten         Siebenhirtnerhof                 Donnerstag, 12. März 2020            19 Uhr

                  Mistelbach           Bezirksbauerkammer für BIO       Montag, 16. März 2020                19 Uhr

                 BBK Gänserndorf:
                  Dobermannsdorf       Gasthaus Rauscher                Dienstag, 10. März 2020              19 Uhr

                  Obersiebenbrunn      Landw. Fachschule                Montag, 16. März 2020                19 Uhr

                  Matzen               Optimum                          Montag, 23. März 2020                19 Uhr

                  Prottes              Dorfzentrum                      Dienstag, 24. März 2020              19 Uhr
                                       (für Bio- u. Greeningbetriebe)

                 Informationen zum Mehrfachantrag erhalten Sie auch in der Märzausgabe der Zeitschrift „Die Landwirtschaft“
                 und in einem eigenen MFA-Rundschreiben Mitte März. Nutzen Sie auch diese Informationsmöglichkeiten!
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Bezirksbauernkammer aktuell, Nr.2 /2020                                                               Seite 7

MFA 2020 Organisatorisches
Anfang März wird die AMA an alle Betriebe, die 2019 einen MFA gestellt und die Papierform nicht abbestellt
haben, die Formulare für den Mehrfachantrag 2020 versenden. Der Mehrfachantrag Flächen 2020 kann aus-
schließlich online und graphisch im Wege von eAMA gestellt werden.
Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:
     Selbständig im Wege von www.eama.at. Dabei kann der Antragsteller alle Flächenänderungen,
        Schlag- und LSE-Digitalisierungen durchführen und den MFA 2020 stellen!
     Im Wege der BBK auf Basis vollständig ausgefüllter Antragsformulare und falls notwendig in Hofkar-
        ten eingezeichnete geänderte Feldstücks- und/oder Schlaggrenzen mit genauer Meterangabe. Die Be-
        zirksbauernkammern Gänserndorf und Mistelbach bietet Ihnen als Dienstleister gerne Unterstützung
        bei der Antragstellung an. Alle Antragsteller, die den MFA 2019 im Wege der Bezirksbauernkammer
        abgewickelt haben, erhalten ab Mitte März per Post ihren persönlichen Abgabetermin zugesandt.

Übertragung von Zahlungsansprüchen (ZA) 2020
Beachten Sie, dass bei jeder Flächenänderung (Pacht, Kauf, Tausch) eine ZA-Übertragung notwendig
ist, sodass jedem Betrieb gleich viele Zahlungsansprüche wie (beihilfenfähige) beantragte Fläche zur
Verfügung stehen (= optimale Nutzung von ZA).
Es sind genau nur so viele Zahlungsansprüche pro Antragsjahr auszahlungsfähig, wie auch Fläche beantragt
wird (z.B. MFA 2020: 24,3718 ha beantragt – 24,3718 ZA auszahlungsfähig). Überschüssige Zahlungsan-
sprüche verfallen, wenn sie 2 Antragsjahre hintereinander nicht genutzt werden (keine Rotation möglich).
Ein Zurückbehalten von ZA seitens des Betriebes, der im Antragsjahr weniger Fläche bewirtschaftet, ist daher

                                                                                                                Übertragung Zahlungsansprüche
keinesfalls sinnvoll. Zielsetzung muss es sein, Zahlungsansprüche optimal zu nutzen!
Der Antrag ist bei der für den übernehmenden Bewirtschafter zuständigen Bezirksbauernkammer zu
stellen.
Jedenfalls erforderliche Unterlagen:
      ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Achtung! Nur das aktuelle Formular für 2020 ver-
         wenden!)
      Feldstücksliste MFA 2020 (Die Digitalisierung der betroffenen Fläche für den MFA 2020 muss ab-
         geschlossen sein! Keine Veränderung der betroffenen Fläche nach ZA-Antragstellung!!!)
      Bescheid Direktzahlungen 2019 (Für die Überprüfung der Anzahl von ZA am Betrieb)
Merkblätter und Formulare finden Sie unter https://www.ama.at/Formulare-Merkblaetter bzw. können in der
Bezirksbauernkammer abgeholt werden.

Für die Abwicklung in der Bezirksbauernkammer ist eine Terminvereinbarung unbedingt notwendig:
                 BBK Gänserndorf:      Christian Cerwinka – Tel. 05 0259 40422
                 BBK Mistelbach:       DI Leopold Trabauer – Tel. 05 0259 41200
Reguläre Antragsfrist ist der 15. Mai 2020. Vereinbaren Sie nicht erst kurz vor dem Ende der regulären An-
tragsfrist einen Termin!

Mäuseplage
Auch wenn im Herbst zumindest in einigen Gebieten eine gewisse Verbesserung der Situation bemerkbar war,
ist aufgrund der aktuellen Witterungslage in den vergangenen Wochen auch heuer mit einem großen Schäd-
lingsdruck durch die Nager zu rechnen. Bitte beobachten Sie ihre Flächen, vor allem Brachen und Feldraine, in
welchen die Tiere relativ gut überwintern können und aus welchen sie dann in die bestellten Felder einwandern
können.
Gänserndorf und Mistelbach - Nr.2/2020 14.02.2020 MFA-Infoveranstaltungen Termine N-Düngung Termine und Aufzeichnungen LBG-Sprechtage ...
Seite 8                                                             Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2020

                    Feldbauratgeber für den Frühjahrsanbau 2020
                    Um die Eigenschaften der Sorten sowie das Wirkungsspektrum von Betriebsmitteln, wie Pflanzenschutzmittel,
                    darzustellen, hat die Landwirtschaftskammer den „Feldbauratgeber für den Frühjahrsanbau 2020“ aufge-
                    legt (als Download auch auf der BBK-Website).
                    Der Feldbauratgeber kann ab sofort kostenlos in der Bezirksbauernkammer abgeholt werden.

                    Biokontrollkostenzuschuss für Neueinsteiger
                    Der Biokontrollkostenzuschuss kann bei der AMA ab Abschluss des Kontrollvertrages beantragt wer-
                    den. Der Zuschuss wird für 5 Jahre im Ausmaß von 80 % der Kontrollkosten gewährt. Der Förderungsantrag
                    und zusätzliche Informationen, wie die Ausfüllhilfe, können von der AMA Homepage, www.ama.at unter Fachli-
                    che Informationen/LE-Projektförderung/14–20/Vorhabensart 3.1.1/ heruntergeladen werden. Als förderfähige
                    Kosten können nur jene Kosten angerechnet werden, die nach Genehmigung des Förderantrags entstanden
                    sind.
                    Antragstellung: Agrarmarkt Austria, Dresdner Str. 70, 1200 Wien oder Fax: 01/33151-6608.

                    Stickstoffbilanz für 2019
                    Das Aktionsprogramm Nitrat ist Bestandteil der Cross Compliance-Bestimmungen und verpflichtet die meisten
                    landwirtschaftlichen Betriebe jährlich betriebsbezogene Aufzeichnungen über die Stickstoffdüngung zu führen.
                    Die Aufzeichnungen umfassen folgende Angaben:
                         bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzfläche
                         Stickstoffanfall aus Tierhaltung samt Wirtschaftsdüngerabgaben oder -abnahmen
                         weiterer N-Düngereinsatz (N-Mineraldünger, Kompost, Gärreste …) am Betrieb
                         höchstzulässiger Stickstoffbedarf der Kulturen
                    Die N-Bilanz ist bis 31. März 2020 für das Jahr 2019 zu erstellen und 7 Jahre aufzubewahren.
                    Betroffen sind Betriebe ab
                         5 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche oder
                         ab 2 ha Wein und/oder Gemüsebau oder
                         ab 15 ha Grünlandbetriebe (mind. 90 % Grünland oder Wechselwiese)
                    Mögliche Aufzeichnungen:
                         Handschriftliche Aufzeichnungen (Vorlage in der BBK erhältlich)
                         Stickstoff Bilanzierung mit dem LK-Düngerrechner (www.lk-noe.at)
Stickstoffdüngung

                    Aktionsprogramm Nitrat – schlagbezogene Aufzeichnungen
                    Mit 1. Jänner 2018 ist die Novelle für das Aktionsprogramm 2018 in Kraft getreten.
                    Eine Folge daraus ist, dass in Nitrat-Risiko-Gebieten (=niederschlagsarme Gebiete) zusätzliche Aufzeichnun-
                    gen (=schlagbezogene Stickstoffaufzeichnungen) für Betriebe mit
                                  mehr als 5 ha Acker oder
                                  mehr als 2 ha Gemüse vorgeschrieben sind.
                    Alle Katastralgemeinden der Kammerbezirke Gänserndorf und Mistelbach sind als Nitratrisikogebiet eingestuft
                    und müssen daher prinzipiell schlagbezogene Aufzeichnungen führen.
                    Ausgenommen sind nur die Teilnehmer an der Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz“, die mit ihren
                    Aufzeichnungen die Verpflichtung zur Führung von schlagbezogenen Aufzeichnungen bereits erfüllen und da-
                    her keine zusätzlichen Schlagblätter ausfüllen müssen.
                    Anmerkung: Aufzeichnungen für vergleichbare Schläge (gleiche Kultur, gleiche Ertragserwartung, gleiche N-
                    Düngung) können zusammengefasst werden. N-Gaben, Ertragslage und Datum für Anbau und Ernte sind
                    aufzuzeichnen. Es gibt keine speziellen Formvorschriften (Musterformulare, die verwendet werden können,
                    liegen in der Bezirksbauernkammer auf). Die Unterlagen sind sieben Jahre aufzubewahren und bei einer Kon-
                    trolle auf Verlangen vorweisen.
Gänserndorf und Mistelbach - Nr.2/2020 14.02.2020 MFA-Infoveranstaltungen Termine N-Düngung Termine und Aufzeichnungen LBG-Sprechtage ...
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr.2 /2020                                                                   Seite 9

Regelungen für die Stickstoffdüngung
Mit 1. Jänner 2018 trat die Novelle für das Aktionsprogramm (NAPV) 2018 in Kraft. Es gelten daher fol-
gende Verbotszeiträume:
 Düngerart                    Zu düngende Fläche                  Verbotszeitraum
 N-Handelsdünger, Gülle,      Ackerfläche - bis 15. Oktober       15. Oktober bis 15. Februar
                              keine Frucht angebaut!

 Gärrückstände, Jauche,       Ackerfläche - am 15. Oktober        15. November bis 15. Februar
 nicht entwässerter Klär-     Kultur bereits angebaut!
 schlamm
                              Dauergrünland und                   30. November bis 15. Februar
                              Wechselwiese                        (bisher 28. Februar)
 Stallmist, Kompost, ent-
 wässerter                    alle Flächen                        30. November bis 15. Februar
 Klärschlamm und Klär-
 schlammkompost

Alle (bisher nur Gemüse) Kulturen unter Vlies oder Folie sowie Kulturen mit einem frühen N-Bedarf (Raps,
Winter- und Sommergerste,…) dürfen ab 1. Februar gedüngt werden. Generelles ganzjähriges Düngeverbot
auf wassergesättigten, gefrorenen (bisher durchgefrorenen), schneebedeckten (der zu düngende Schlag ist
zu mehr als 50 % mit Schnee bedeckt) Böden.
Eine Ausbringung von N-Düngemitteln (ausgenommen Mist, Kompost, Carbokalk, Klärschlamm ent-
wässert) darf nur auf einer lebenden Pflanzendecke oder unmittelbar vor der Feldbestellung erfolgen.
Das bedeutet für eine Güllegabe im Herbst, dass noch im Erntejahr der Anbau einer Folgefrucht oder Zwi-
schenfrucht erforderlich ist.
Bei der Ausbringung von N-Düngemitteln auf einem Schlag mit mehr als 10% Hangneigung ist eine ab-
schwemmungshemmende Maßnahme bei den Kulturen Erdäpfel, Mais, Rübe, Sonnenblume, Sojabohne
und Hirse durchzuführen.
Das Ausbringungsverbot auf wassergesättigten, schneebedeckten oder gefrorenen Böden ist immer
gültig!
Es ist jedoch zu beachten, dass unbeschadet der oben angeführten Sperrfristtermine eine Düngung auf gefro-
renen Böden, auf allen wassergesättigten oder überschwemmten Böden sowie auf schneebedeckten Böden
mit stickstoffhältigen Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht zulässig ist.
     Wassergesättigt ist ein Boden, dessen Wasseraufnahmefähigkeit erschöpft ist.
     Ein schneebedeckter Boden liegt vor, wenn zum Zeitpunkt der Ausbringung von stickstoffhältigen
         Düngemitteln weniger als die Hälfte des Bodens des Schlages schneefrei ist.
     Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs musste der bisher verwendete Begriff "durchge-
         frorene" Böden durch den Begriff "gefrorene" Böden ersetzt werden. Unbeschadet dieser Bestim-
         mung dürfen stickstoffhältige Mineraldünger und schnell wirksame organische Dünger wie z.B. Gülle
         oder Jauche auf nachtsüber gefrorenen Boden aufgebracht werden, wenn der Boden am Tag, an dem
         beispielsweise die Gülle ausgebracht wurde, auftaut, nicht wassergesättigt und daher aufnahmefähig
         ist und eine lebende Pflanzendecke aufweist. Dabei darf aber nicht mehr als 60 kg Stickstoff in feldfal-
         lender Wirkung pro Hektar ausgebracht werden. In diesen Fällen ist eine Frühjahrsstartdüngung güns-
         tig, da keine Verdichtungen und aufgrund der niedrigen Temperaturen nur sehr geringe Abgasungsver-
         luste auftreten. Achtung, oftmals sind gefrorene Böden beim erstmaligen Auftauen im Spätwinter was-
         sergesättigt. In diesem Fall ist ebenfalls eine Düngung verboten. Eine genaue Beobachtung und Beur-
         teilung der Bodenverhältnisse ist dabei unbedingt erforderlich.
Gänserndorf und Mistelbach - Nr.2/2020 14.02.2020 MFA-Infoveranstaltungen Termine N-Düngung Termine und Aufzeichnungen LBG-Sprechtage ...
Seite 10                                                               Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2020

                                  N-Düngung bei Teilnahme am „Vorbeugenden Grundwasserschutz“:
                                  Bei Teilnahme an der Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz“ gelten wie bisher folgende Termine auf
                                  den Flächen in der Gebietskulisse:
                                                Kultur                            Düngemittel                     Düngung möglich

                                         Alle Ackerflächen                     Stallmist, Kompost                   Ab 16. Februar

                                     Raps, Kümmel und Winter-
                                    gerste (mit frühem Stickstoff-
                                     bedarf), Durumweizen und
                                                                           Alle N-hältigen Düngemittel              Ab 16. Februar
                                     Sommergerste (bei frühen
                                    Anbau), Feldgemüseflächen
                                       unter Vlies oder Folie
                                                                     Alle N-hältigen Düngemittel (ohne Stall-
                                        Andere Ackerflächen                                                           Ab 2. März
                                                                                mist und Kompost)
                                              Ackerfutter,           Alle N-hältigen Düngemittel (ohne Stall-
                                                                                                                      Ab 2. März
                                             Wechselwiese                       mist und Kompost)
                                                                     Alle N-hältigen Düngemittel (ohne Stall-
                                                 Mais                                                                Ab 22. März
                                                                                mist und Kompost)
                                  Auf Flächen außerhalb der Gebietskulisse gelten die Termine nach dem Aktionsprogramm Nitrat.
                                  Hinweis: Empfehlungen zur N- Düngung im Frühjahr finden Sie auf der Homepage www.nid.at !

                                  Beratungsangebote für Gemüse-, Garten-, und Erdäpfelbau
                                  Sie bewirtschaften intensive Gemüseflächen, betreiben eine Gärtnerei oder kultivieren Erdäpfel?
                                  Für die wesentlichen Kulturführungsmaßnahmen (Düngung, Pflanzenschutz, Lagerung, Vermarktung etc.)
                                  sowie für die Zertifizierung nach AMA-GAP-Richtlinien wollen Sie Unterstützung durch einen Spezialberater?
                                  Unser Angebot für Sie
Beratungsangebote für Gemüse…..

                                  Im Rahmen von Betriebsbesuchen erarbeiten wir mit Ihnen die passenden Strategien zur Ertrags- und Quali-
                                  tätsoptimierung. Weiters unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der AMA-GAP-Richtlinien am Betrieb.
                                  Ihr Nutzen
                                  Sie erhalten eine intensive Beratung bezüglich Produktionsmanagement. Unsere Experten geben Ihnen Ant-
                                  worten hinsichtlich richtiger Kulturführung. Sie profitieren vom neuesten Know-How.

                                  Einzelberatung
                                  1. Besuch: Hofpauschale (30 Euro),
                                  ab dem 2. Besuch: Hofpauschale (30 Euro) + 60 Euro
                                  Gruppenberatung
                                  ab 3 Personen/Betrieben
                                  190 Euro pro Betrieb und Jahr (mind. 4 Beratungstermine)

                                  zusätzliche Dienstleistungen im Büro + 30 Euro pro Stunde (Optional nach Vereinbarung) Vor- bzw. Nachberei-
                                  tung der Betriebsbesuche, Recherchearbeiten, Hilfestellung bei der Interpretation von Analyseergebnissen der
                                  Pflanzenschutzmittelrückstandsproben
                                  Beratungsort
                                  am Feld / am Hof / im Büro (optional)

                                  Nähere Informationen unter 05 0259 22407 oder andreas.felber@lk-noe.at
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr.2 /2020                                                            Seite 11

                       ZAMm unterwegs – genau das Richtige für mich!
                       Zertifikatslehrgang – Professionelle Vertretungsarbeit im ländlichen Raum
                       Zielgruppe: ALLE interessierten Bäuerinnen & Seminarbäuerinnen. Es ist dabei
                       nicht nötig, eine Funktion in einem Verein oder Gremium inne zu haben.
                       Ort & Lehrgangslänge: Bildungszentrum Warth-Aichhof, Landwirtschaftliche
                       Fachschule Warth Aichhof 1, 2831 Warth/NÖ und in Wien
                       10 Tage von jeweils 9 bis 17 Uhr – Termine siehe Module unten
Kosten: 550 Euro, gefördert ohne Unterkunft und Verpflegung
Trainerinnen – Barbara Kathrein, Dr. Katrin Zechner, Mag. Doris Schulz, DI Elfriede Schaffer, DI Marianne
Priplata-Hackl
Information und Anmeldung: LK NÖ, Dipl.-Päd. Ing. Elisabeth Heidegger, Tel. 05 0259 26204, E-Mail: elisa-
beth.heidegger@lk-noe.at
*Änderung vorbehalten

    Modul Persönlichkeitsbildung

                                                                                                              ZAM - Zertifikatslehrgang
    Kommunikation, mein persönliches Verhalten, Rhetorik und Präsentationstechnik
    2tägi, Do 12. und Fr 13. November 2020, BZ Warth

    MODUL Führungskompetenzen
    Rollen und Führungsaufgaben, Umgang mit Konflikten, Organisations- und Sit-
    zungsmanagement, Verhandlungsstrategien
    2tägig, Mi 2. und Do. 3. Dezember 2020, BZ Warth

    MODUL Wintertagung und Fachexkursion in Wien
    Wintertagung, Ökosoziales Forum mit Fachexkursion in Wien
    2tägig, Jänner 2021, Wien, genauer Termin wird noch bekannt gegeben

    MODUL Agrarpolitik und Agrarwirtschaft
    Interessante Einführung in die Agrarpolitik und Grundlagen der Agrarwirtschaft
    2tägig, DI 9. und Mi 10. Februar 2021, BZ Warth

    MODUL Öffentlichkeitsarbeit
    Was ist Öffentlichkeitsarbeit? Wissenswertes zum Umgang mit Journalisten und
    Medien, Artikel und Presseaussendungen
    2tägig, Mi 17. und Do 18. März 2021, BZ Warth

    MODUL freiwilliger Studienaufenthalt in Brüssel, 3tägig, Herbst 2021

Schulung Lebensmittelhygiene und Allergeninformation
Zielgruppe: Für DirektvermarkterInnen, BuschenschänkerInnen und Urlaub am Bauernhof-AnbieterInnen,
deren letzte Lebensmittelhygieneschulung schon länger (ca. 3 Jahre) zurück liegt, gesetzlich verpflichtend.
Auch für Neueinsteiger in diese Betriebszweige!
Kusinhalt: Die Kenntnis der wichtigsten Hygienebestimmungen sichert die Qualität der Produktion. In diesem
Kurs wird neben den Themen Personalhygiene, Ausstattung der Räume, Reinigung, Desinfektion,
Schädlingsbekämpfung vor allem der Mikrobiologie und den Krankheitserregern Aufmerksamkeit gewidmet.
Für Kontrollen vorbereitet ist man mit den entsprechenden Aufzeichnungen - dazu werden die derzeit
erforderlichen Dokumentationen praxisnah erläutert. Bei diesem Kurs wird auch die Allergenkennzeichnung
Seite 12                                                            Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2020

                            anhand von Beispielen behandelt und auf das Thema "Professionelles Krisenmanagement in der
                            Direktvermarktung" näher eingegangen.
                            Referenten: Ing. Magdalena Matzinger oder Lehrkräfte der LFS
                            Kosten: 20 Euro pro Person, 40 Euro für Nicht-Landwirte pro Person
                            Kursorte und –termine: BBK Krems:         Fr. 28.Februar 2020
                                                  LK NÖ St. Pölten: Di. 31.März 2020
                            Kursdauer: jeweils 9 bis 13 Uhr
                            Anmeldung: Referat Bäuerinnen, Direktvermarktung, Martina Hermann, Tel. 05 0259 26500 bis 1 Woche vor
                            Kursbeginn

                            Kennzeichnung von Lebensmitteln für DirektvermarkterInnen und Allergeninformation
                            Zielgruppe: DirektvermarkterInnen, die die aktuellen Kennzeichnungsbestimmungen kennen lernen wollen.
                            Kursinhalt: Was gehört auf's Etikett - diese Frage haben Sie sich als Direktvermarkter sicher schon gestellt.
                            Vielfältige und komplizierte Bestimmungen einerseits und empfindliche Strafen andererseits machen dieses
                            Thema so wichtig. Bei diesem Kurs erfahren Sie mehr über die gesetzlichen Vorschriften und erhalten Tipps,
                            wie die häufigsten Fehler in der Kennzeichnung vermieden werden können. Das Thema Allergeninformation
                            wird ebenfalls mitbehandelt.
                            Referentin: Alexandra Bichler BBEd
                            Kosten: 20 Euro pro Person, 40 Euro für Nicht-Landwirte pro Person
                            Kursort und –termin: St. Pölten, LK NÖ: Do 26.März 2020; 9 bis 12 Uhr
                            Anmeldung: Referat Bäuerinnen, Direktvermarktung, Martina Hermann, Tel. 05 0259 26500

                            Fachexkursion nach Bayern 27.8. bis 1.9.2020
                            Die Bezirksbauernkammer Mistelbach plant eine Fachexkursion nach Bayern in Süddeutschland. Traumhafte
                            Landschaften, tief eingeschnittene Täler, Schluchten, wunderschön angelegte Weinberge und bezaubernde
Fachexkursion nach Bayern

                            Städte machen diese Reise aus. Die Städte sind durch die verschiedenen Stilrichtungen des Barocks, der Re-
                            naissance und der Gotik geprägt.
                            Programmübersicht:
                                1. Tag: Anreise nach Oberösterreich. Gemüsebetrieb im Machland. Weiterfahrt nach Passau
                                          (Stadtrundgang).
                                2. Tag: Vormittag in Glasdorf, anschließend Betriebsbesichtigung im Raum Völling-Falkenstein.
                                3. Tag: Ausflug Befreiungshalle – Schifffahrt Donaudurchbruch – Weltenburg – Stadtrundgang
                                          in Regensburg.
                                4. Tag: Fränkische Schweiz: Teufelshöhle – Würzburg: Stadtbesichtigung – Führung Residenz
                                          und Weinkellerei inkl. Weinverkostung
                                5. Tag: Weinbaubetrieb bei Würzburg und Verkostung – Hopfenbetrieb in Attenhofen inkl.
                                          Mittagessen – Burghausen
                                6. Tag: Betriebsbesichtigung – Altötting – Rückreise nach Mistelbach.
                            Der Preis beträgt 989 Euro pro Person im Doppelzimmer (EZ-Zuschlag 169 Euro).
                            Das ausführliche Programm finden Sie auf der Homepage der Bezirksbauernkammer.

                            Wir ersuchen höflich um Anmeldung in der Bezirksbauernkammer Mistelbach unter Tel. 05 0259 41200.
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr.2 /2020                                                                                  Seite 13

                                                   Mit freundlichen Grüßen
Der Kammerobmann:                                                                  Die Leiterin der Bezirksbauernkammer:
Manfred Zörnpfenning eh.                                                           Dipl. Ing. Birgit Hauer-Bindreiter eh.

Der Kammerobmann:                                                                 Der Kammersekretär:
Hermann Stich eh.                                                                 Dipl. Ing. Josef Huber eh.

Bezirksbauernkammer aktuell
Herausgeber:
Bezirksbauernkammer Gänserndorf, Hauptstraße 8, 2230 Gänserndorf, Tel. 05 0259 40400, Fax: 05 0259 40499, E-Mail:
office@gaenserndorf.lk-noe.at, Internet: https://noe.lko.at/gänserndorf-und-mistelbach
Bezirksbauernkammer Mistelbach, Karl Katschthaler-Straße 1, 2130 Mistelbach, Tel. 05 0259 41200, Fax: 05 0259 41299, E-Mail:
office@mistelbach.lk-noe.at; Internet: https://noe.lko.at/gänserndorf-und-mistelbach
Redaktion: Die Leiterin der Bezirksbauernkammer Gänserndorf Dipl. Ing. Birgit Hauer-Bindereiter, Redaktionssekretariat:
Gabriele Pleyer
Medieninhaber: Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten, Tel.05 0259
Zulassungsnummer: 02 Z 032481M, Herstellung: Hauseigene Druckerei
Verlagsort, Herstellungsort: St. Pölten, St. Pölten, Verwaltung und Inseratenannahme: Nachdruck u. fotomechanische Wiedergabe –
auch auszugsweise – nur mit Genehmigung des Verlages. Veröffentlichte Texte und Bilder gehen in das Eigentum des Verlages über, es
kann daraus kein wie immer gearteter Anspruch, ausgenommen allfällige Honorare, abgeleitet werden. Auch wenn im Text nicht explizit
ausgeschrieben, beziehen sich alle personenbezogenen Formulierungen auf weibliche und männliche Personen. Alle Angaben erfolgen
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Seite 14   Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2020

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Bezirksbauernkammer aktuell, Nr.2 /2020                                                                Seite 15

AGRANA: ATTRAKTIVER 3-JAHRES-VERTRAG FÜR ZUCKERRÜBEN
AGRANA und DIE RÜBENBAUERN haben sich auf einen 3-Jahres-Vertrag verständigt, der eine deutliche
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Anbauer beinhaltet und der Zuckerrübe einen Wettbewerbsvor-
sprung gegenüber anderen Ackerkulturen bringt.
Das neue Vertragsmodell macht die Fortführung des Rübenanbaus, aber auch den Neueinstieg besonders
attraktiv: Der Zuckerrüben-Vertrag beinhaltet Lieferrechtsrüben-Mindestpreise von 36,16 Euro brutto (32 Euro
netto) je Tonne für das Jahr 2020 und 38,42 Euro brutto (34 Euro netto) je Tonne für die Jahre 2021 und 2022.
Darüber hinaus gehende Mehrrüben werden um 2 Euro netto je Tonne niedriger abgerechnet. Die Preise be-
ziehen sich auf 15,5 % bereinigten Zuckergehalt.
Höhere Planungssicherheit ohne Risiko
Die garantierten Preise bedeuten Sicherheit für die Rübenbaubetriebe. Im Falle eines Rübenumbruches wegen
Rüsselkäferbefalls werden die Saatgutkosten nicht verrechnet. Die Österreichische Hagelversicherung über-
nimmt die restlichen Anbaukosten. Es besteht daher kein finanzielles Anbaurisiko.
Letzte Chance - Einstieg nur im Anbaujahr 2020 möglich
Keine         Zuckerfabrik       ohne         Rüben,        keine       Rüben        ohne         Zuckerfabrik.
Basis für zwei österreichische Zuckerfabriken ist die ausreichende Rübenversorgung, was einer Rübenanbau-
fläche von 35.-40.000 Hektar entspricht. „Wir bieten Bedingungen an, die den Rübenanbau attraktiv gegenüber
anderen agrarischen Kulturen machen. Das bringt Stabilität und Wertschöpfung für die gesamte Zuckerwirt-
schaft und das Angebot gilt auch für Landwirte, die neu in den Rübenanbau einsteigen wollen. So der AGRA-
NA Zucker Geschäftsführer Ulrich Fischer.
Ein         Einstieg       in      den          3-Jahres-Vertrag      ist       nur         jetzt     möglich!
Rübenbauern-Präsident Ernst Karpfinger appelliert daher an die Landwirte: „Es ist sinnvoll, wieder mehr Rüben
anzubauen, denn die Rübenpreise sind für die nächsten drei Jahre abgesichert. Wenn die Zuckerpreise weiter
steigen, wir aber nur mehr eine Fabrik haben, dann hat keiner etwas davon. Jeder Rübenbauer, aber auch
jeder Neuanbauer sollte jetzt seinen Beitrag leisten!“
Wie attraktiv das Preisangebot im Vergleich zu anderen Ackerkulturen ist, zeigt die Deckungsbeitragskalkulati-
on der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen für das Anbaujahr 2020:

Darum ist die Zuckerrübe in der Fruchtfolge so wertvoll:
     Der neue 3-Jahres-Vertrag bietet Planbarkeit und Stabilität im Rübenanbau
     Mindestpreise garantieren attraktive Deckungsbeiträge im Vergleich zu anderen Ackerkulturen
     Auflockerung der Fruchtfolge – ackerbaulich ein Muss! Getreide und Mais als Folgekultur möglich
     Durchorganisierte Ackerfrucht bei Anbau, Ernte und Lieferung
     Laufende Weiterentwicklung durch Forschung und Züchtung
     AGRANA4you – kompetente Beratung durch die Gebietsbetreuer des AGRANA-Rohstoffteams für
       sämtliche Fragen rund um die Zuckerrübe
     Garantierte Abnahme und Zusatzeinkommen bei der Nutzung von Kombiverträgen für Nassmais und
       Ethanolgetreide
     Erhalt der regionalen Wertschöpfung durch Standortsicherung der österreichischen Zuckerproduktion
Ihr Kontakt: Gottfried Klinghofer, Tel.: 0676 8926 11275, Mail: gottfried.klinghofer@agrana.com
Seite 16    Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2020

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Bezirksbauernkammer aktuell, Nr.2 /2020                                                            Seite 17

Regionspartnerprogramm Marchfeld
Sei dabei!
Expedition Marchfeld – Natur erleben grenzenlos

Mit dem Regionspartnerprogramm Marchfeld wollen wir rund um die Niederösterreichische Landesausstel-
lung Marchegg 2022 und für die Zeit danach ein großes Netzwerk knüpfen: Wissen spannend vermitteln, die
Region und neue Leute kennen lernen, Erfahrungen austauschen, diskutieren und neue Ideen für einen ge-
meinsamen Erfolg finden.
Wer kann mitmachen?
      Gastronomie
      Landwirtschaftliche Direktvermarkter und Regionalläden
      Unterkünfte
      Ausflugsziele
Wie kann ich davon profitieren?
      Exklusive Bewerbung – Für die Dauer der Landesausstellung werden ausschließlich Partnerbetriebe
         beworben und vermittelt
      Erfahrungsaustausch und Vernetzung – Voneinander profitieren, Wissen tauschen und ein dauer-
         haftes und nachhaltiges Netzwerk bilden
      Exklusive Gruppenangebote – Gruppenreisen werden ausschließlich mit Regionspartner konzipiert
      Aktive Mitgestaltung – Nutzen Sie die Möglichkeit im Austausch mit anderen regionalen Betrieben
         unsere Region dauerhaft und nachhaltig mitzugestalten
      Professionelle Beratung – Ein maßgeschneidertes Programm für Ihren Betrieb und Ihre Bedürfnisse
         sowie ein strukturierter Betriebs-Check inkl. Evaluierung
      Auszeichnung als Marchfelder Qualitätsbetrieb – Sie erhalten Vor-Ort und in der Kommunikation
         diese Auszeichnung, die auch über das Jahr 2022 bedeutend bleibt.
Was kostet das?
Die Kosten für die Teilnahme am Regionspartnerprogramm betragen netto rund 380 Euro pro Jahr (Details
werden noch ausgearbeitet).
Welche Bausteine umfasst das Programm?
      Erfahrungsaustausch (ERFA) bei ca. 8 Marchfeldrunden und ca. 5 Fach-Exkursionen
      Individuelle Beratung (1 Beratungstag) und 5 Basisschulungen
      Mystery Test als persönliche Orientierung
      Teilnahme an der Auszeichnungsveranstaltung
In welchem Zeitraum findet das Regionspartnerprogramm statt?
Das Regionspartnerprogramm startet im Frühling 2020, ERFA- und Exkursionstermine werden an den saisona-
len, landwirtschaftlichen und kulinarischen Kalender angepasst. Der Abschluss des Programmes erfolgt im
Jänner 2022 mit der Auszeichnung als Marchfelder Qualitätsbetrieb und bildet zugleich den Auftakt für nach-
haltige und dauerhafte Zusammenarbeit der Betriebe.

Gerne berät Sie: Mag. (FH) Mathias Wald, Tourismusentwicklung NÖ Landesausstellung 2022,
Weinviertel Tourismus GmbH, Stift Melk Gasse 3/3 DG,
2291 Lassee,+43 2552 3515 - 18, Fax 14, +43 676 367 78 17
m.wald@weinviertel.at, https://marchfeld.weinviertel.at/regionspartnerprogramm
Seite 18         Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2020

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