Gänserndorf und Mistelbach - Nr.2/2020 14.02.2020 MFA-Infoveranstaltungen Termine N-Düngung Termine und Aufzeichnungen LBG-Sprechtage ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
011/2020 Gänserndorf und Mistelbach Nr.2/2020 14.02.2020 MFA-Infoveranstaltungen Termine N-Düngung Termine und Aufzeichnungen LBG-Sprechtage
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr.2 /2020 Seite 3 Vorwort der Obmänner der Bezirksbauernkammern Gänserndorf und Mistelbach Geschätzte Bäuerinnen und Bauern, liebe Landjugend! Bereits in einigen Tagen finden nach 5 Jahren wieder Kammerwahlen auf Landes- und Bezirksebene statt. Die letzte Periode war von zahlreichen Herausforderungen geprägt, immer vielfältiger werden die Themen, die uns beschäftigen. Neben dem Klimawandel sind es vor allem gesetzliche und ge- sellschaftliche Anforderungen die es zu bewältigen gilt. Um unsere Betriebe dabei bestmöglich zu unterstützen, hat die Landwirtschaftskammer NÖ einen Zukunftsplan erstellt, zu dessen zentralen Punkten zählen: 1. Herkunftskennzeichnung klar regeln Die Lebensmittel-Herkunft muss erkennbar sein. Nur eine lückenlose Kennzeichnung schafft Sicherheit und Mehrwert für die heimischen Bauern und Konsumenten. 2. Kommunikation mit der Gesellschaft ausbauen Deutlich mehr Kommunikation über das bäuerliche Tun verstehen wir als zentralen Bestand- teil der landwirtschaftlichen Interessenvertretung. 3. Pflanzen schützen und Versorgung sichern Vielfältiger, präziser und sorgsamer Pflanzenschutz ist Bedingung für eine nachhaltige Ver- sorgung mit heimischen Nahrungsmitteln. 4. Tierhaltung zukunftsfähig weiterentwickeln Stetig steigende Ansprüche und neue Erkenntnisse beim Thema Tierwohl müssen verträglich sein und gemeinsam mit unseren Betrieben entwickelt werden. 5. Bildungs- und Beratungsangebote vorausschauend gestalten Bildung und Beratung sind ein Bündnis mit der Zukunft. Für eine zeitgemäße Ausrichtung der Landwirtschaft sind bedarfsgerechte Serviceleistungen unumgänglich. Niederösterreichs Bauern. Eine Kammer. Verlass di drauf! Mit diesen vielen Herausforderungen ist es nicht leicht in eine Kammerwahl zu gehen. Hier hat unse- re Interessenvertretung bereits Einiges erreicht, Vieles müssen wir noch angehen. Wir bemühen uns auch in der nächsten Periode, für Sie und Ihre Betriebe, eine gute Berufsvertretung zu sein. Wir möchten uns bei dieser Gelegenheit für das Vertrauen, die Zusammenarbeit und die konstruktive Kritik bei allen bedanken. Ganz besonders möchten wir uns bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern in den Bezirksbauernkammern für ihren unermüdlichen Einsatz bedanken. Am 1. März 2020 sind Kammerwahlen im Bezirk und in der Landeskammer, machen Sie von ihrem Wahlrecht Gebrauch, und wählen Sie Ihr „Bauernparlament“ - so können wir die bevorstehenden Herausforderungen gut bewältigen. Ihre BBK Obmänner Manfred Zörnpfenning Hermann Stich Obmann BBK Gänserndorf Obmann BBK Mistelbach
Seite 4 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2020 Sprechtage Bezirksbauernkammer Bezirksbauernkammer Gänserndorf Mistelbach https://noe.lko.at/gänserndorf-und- Hauptstraße 8, Karl Katschthaler-Straße 1, mistelbach 2230 Gänserndorf 2130 Mistelbach Tel. 05 0259 40400 Tel. 05 0259 41200 e-mail: office@gaenserndorf.lk- e-mail: office@mistelbach.lk- noe.at noe.at Kammerobmann Manfred Zörnpfenning Hermann Stich MO und DO 8 bis 9 Uhr Jeden MI 9 bis 12 Uhr Parteienverkehr im Sekretariat MO, MI u. DO von 8 bis 12 Uhr MO, MI, DO 8 bis 12 Uhr und 13 DI und FR kein Parteienverkehr bis 15 Uhr DI u. FR 8 bis 12 Uhr (nachmit- tags geschlossen) Leiterin der Bezirksbauernkammer DI Birgit Hauer-Bindreiter DI Josef Huber /Kammersekretär MO und DO 9 bis 12 Uhr MO und MI 9 bis 12 Uhr Pflanzenbauberater DI Peter Muck BEd MSc, DI Leopold Trabauer, nach tel. MO u. DO 8 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung unter Tel. 05 0259 tel. Vereinbarung, Tel. 05 0259 41221 40421 BW-Berater/In Verena Köcher BSc nach tel. Philipp Berger BEd nach tel. Vereinbarung, Tel 05 0259 40451 Vereinbarung, Tel. 05 0259 41204 Weinbauberater Dipl.-Wirtschaftsing. In jeder numerisch „geraden“ Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und (FH) Daniel C.G. Hugl Kalenderwoche: MO von 8.30 bis nach tel. Vereinbarung 0664 60259 22210 12 Uhr Tierhaltungsberater DI Siegfried DO, 20.Februar entfällt in Gänserndorf DO, 20. Februar 2020 Jäger 0664 60259 40851 DO,12. März 2020 DO, 12. März 2020 jeweils 13 bis 16 Uhr jeweils 9 bis 12 Uhr Gemüsebauberater Ing. Andreas nach tel. Vereinbarung nach tel. Vereinbarung Felber 0664 60259 22407 Obstbauberater Ing. Josef Rögner nach tel. Vereinbarung nach tel. Vereinbarung 0664 60 259 22304 Forstberater DI Ulrich Schwaiger nach tel. Vereinbarung nach tel. Vereinbarung 0664 60259 24314 Steuersprechtage der LK NÖ In der BBK Korneuburg: 16.3./20.4./18.5./15.6./, 20.7./17.8./ 21.9./19.10./16.11./21.12.2020 von 9 bis 12 Uhr In der BBK Hollabrunn: 6.3./3.4./8.5./5.6./ 3.7./ 7.8./4.9./2.10./6.11./ 4.12. 2020 von 9 bis 12 Uhr Rechtssprechtage der LK NÖ In der BBK Gänserndorf: In der BBK Mistelbach: DO 5.3./2.4./7.5./4.6./ 2.7./ DO 6.8./3.9./1.10./5.11./3.12.2020 27.2./26.3./23.4./28.5./25.6./23.7 von 9 bis 12 und 13 bis 14 Uhr ./27.8./24.9./22.10./26.11./17.12. 2020 von 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr Hilfestellung für Menschen in Krisensituationen: Krisenberatungsteam der LK NÖ (erreichbar zu Bürozeiten) Dipl. Ing. Anna Eckl, Dipl. Lebens- und Sozialberaterin, Supervisorin Tel. 0664 60259 25801 Dipl.-Ing. Josef Stangl, MA, eingetragener Mediator, Dipl. Lebens- und Sozialberater Tel. 0664 60259 25802 Elisabeth Rennhofer, Dipl. Lebens- und Sozialberaterin Tel. 0664 60259 25803 Dipl.-Ing. Victoria Loimer Tel. 0664 60259 25804
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr.2 /2020 Seite 5 Neuregelung Sprechtagstermine der Sozialversicherungsanstalt „SVS“ ab 2020 Aus Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) und der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirt- schaft (SVA) entsteht ab dem 1.1.2020 die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen „SVS“. Alle Gewerbetreibenden, Bauern, Freiberufler und Neue Selbständige haben ab diesem Zeitpunkt einen neuen, gemeinsamen Sozialversicherungsträger. Aus diesem Grund werden auch die Sprechtage neu gestaltet! SVS-Sprechtage in der Bezirksbauernkammer Gänserndorf, Hauptstraße 8, 2230 Gänserndorf: Jeweils donnerstags Von 8 bis 12 und von 13 bis 15 Uhr 20.2./5.3./12.3./19.3./2.4./9.4./16.4./30.4./7.5./14.5./4.6./18.6./2.7./16.7./6.8./20.8./3.9./10.9./17.9./1.10/8.10/15. 10/29.10./5.11./12.11./19.11./3.12./17.12.2020 SVS-Sprechtage in der Bezirksbauernkammer Mistelbach, Karl Katschthalerstraße 1, 2130 Mistelbach Jeweils mittwochs von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr 19.2./4.3./11.3./18.3./1.4./8.4./15.4./29.4./6.5./13.5./20.5./3.6./10.6./17.6./1.7./15.7./5.8./19.8./2.9./9.9./16.9./30. Sprechtage 9./7.10./14.10./28.10./4.11./11.11./18.11./2.12./9.12./16.12.2020 Termine Zeckenschutzimpfung Bezirksbauernkammer Gänserndorf am Montag, 16. März 2020, in der Zeit von 13 bis 14.00 Uhr Bezirksbauernkammer Mistelbach am Freitag, 6. März 2020, in der Zeit von 9 bis 10.30 Uhr Marktgemeinde Neudorf bei Staatz, 2135 Neudorf bei Staatz 19 am Freitag, 6. März 2020, in der Zeit von 13 bis 14.00 Uhr Wir weisen darauf hin, dass für eine Teilnahme eine vorherige Anmeldung erforderlich ist. Sie erhalten dann vor dem jeweiligen Termin die Einladung zur Impfung. Anmeldung: online unter www.svs.at/Formulare & Anträge/Gesundheit & Vorsorge FSME-Impfaktion bzw. unter der Tel. Nr. 02682 63116 3320. Steuersprechtage Für die aus steuerlicher Sicht intensivste Beratungszeit des Jahres (November bis März) ist es uns wieder gelungen, die LBG – Wirtschaftstreuhand, für einen Steuersprechtag in der Bezirksbauernkammer zu gewin- nen. Folgender Termine steht in der Bezirksbauernkammer Gänserndorf noch zur Verfügung: Donnerstag, 5. März 2020 in der Zeit von 8 bis 12 Uhr Eine Anmeldung unter der Tel. 05 0259 40400 ist erforderlich! Folgende Termine stehen in der Bezirksbauernkammer Mistelbach noch zur Verfügung: Dienstag, 10. März 2020 und Dienstag 24. März 2020 in der Zeit von 8.30 bis 12 Uhr Eine Anmeldung unter der Tel. 05 0259 41200 ist erforderlich!
Seite 6 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2020 LBG – Service „Besprechung von Steuererklärungen“ Die LBG Steuerberatung steht pauschalierten Landwirten zur Besprechung der Steuererklärungen für das Jahr 2019 zur Verfügung. Die Landwirtschaftskammer NÖ hat für eine halbstündliche Durchsicht der vom Landwirt vorbereiteten Unterlagen eine Sonderpauschale von 60 Euro (inkl. USt) verhandelt. Die Verrechnung erfolgt direkt zwischen dem Landwirt und der LBG (Abbuchungsauftrag für den Einzelfall). Eine über dieses Angebot hinausgehende weiterführende Steuerberatung kann direkt mit der LBG zu marktüblichen Konditionen verein- bart werden. Bezirksbauernkammer Mistelbach: Dienstag, 17. März 2020, Dienstag, 31. März 2020 Dienstag, 14. April 2020, Dienstag, 28. April 2020 von 9 bis 12 Uhr Anmeldungen und Terminvereinbarung in der Bezirksbauernkammer Mistelbach Tel. 05 0259 41200. Bezirksbauernkammer Gänserndorf: Dienstag, 24. März 2020, von 8 bis 12 Uhr Anmeldung und Terminvereinbarung in der Bezirksbauernkammer Gänserndorf Tel. 05 0259 40400. Mehrfachantrag Informationsveranstaltungen 2020 Die Bezirksbauernkammern Gänserndorf und Mistelbach bieten auch heuer wieder Informationsveranstaltun- gen zum MFA 2019 an. Nutzen Sie dieses Informationsangebot in Ihrem eigenen Interesse. BBK Mistelbach: Poysdorf Kolpinghaus, großer Saal Montag, 2. März 2020 19 Uhr Kronberg Gasthaus Holzbauer Dienstag, 3. März 2020 19 Uhr Mistelbach Bezirksbauernkammer für BIO Montag, 9. März 2020 19 Uhr Stronsdorf Gasthaus Glaser Dienstag, 10. März 2020 19 Uhr Mehrfachantrag Siebenhirten Siebenhirtnerhof Donnerstag, 12. März 2020 19 Uhr Mistelbach Bezirksbauerkammer für BIO Montag, 16. März 2020 19 Uhr BBK Gänserndorf: Dobermannsdorf Gasthaus Rauscher Dienstag, 10. März 2020 19 Uhr Obersiebenbrunn Landw. Fachschule Montag, 16. März 2020 19 Uhr Matzen Optimum Montag, 23. März 2020 19 Uhr Prottes Dorfzentrum Dienstag, 24. März 2020 19 Uhr (für Bio- u. Greeningbetriebe) Informationen zum Mehrfachantrag erhalten Sie auch in der Märzausgabe der Zeitschrift „Die Landwirtschaft“ und in einem eigenen MFA-Rundschreiben Mitte März. Nutzen Sie auch diese Informationsmöglichkeiten!
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr.2 /2020 Seite 7 MFA 2020 Organisatorisches Anfang März wird die AMA an alle Betriebe, die 2019 einen MFA gestellt und die Papierform nicht abbestellt haben, die Formulare für den Mehrfachantrag 2020 versenden. Der Mehrfachantrag Flächen 2020 kann aus- schließlich online und graphisch im Wege von eAMA gestellt werden. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: Selbständig im Wege von www.eama.at. Dabei kann der Antragsteller alle Flächenänderungen, Schlag- und LSE-Digitalisierungen durchführen und den MFA 2020 stellen! Im Wege der BBK auf Basis vollständig ausgefüllter Antragsformulare und falls notwendig in Hofkar- ten eingezeichnete geänderte Feldstücks- und/oder Schlaggrenzen mit genauer Meterangabe. Die Be- zirksbauernkammern Gänserndorf und Mistelbach bietet Ihnen als Dienstleister gerne Unterstützung bei der Antragstellung an. Alle Antragsteller, die den MFA 2019 im Wege der Bezirksbauernkammer abgewickelt haben, erhalten ab Mitte März per Post ihren persönlichen Abgabetermin zugesandt. Übertragung von Zahlungsansprüchen (ZA) 2020 Beachten Sie, dass bei jeder Flächenänderung (Pacht, Kauf, Tausch) eine ZA-Übertragung notwendig ist, sodass jedem Betrieb gleich viele Zahlungsansprüche wie (beihilfenfähige) beantragte Fläche zur Verfügung stehen (= optimale Nutzung von ZA). Es sind genau nur so viele Zahlungsansprüche pro Antragsjahr auszahlungsfähig, wie auch Fläche beantragt wird (z.B. MFA 2020: 24,3718 ha beantragt – 24,3718 ZA auszahlungsfähig). Überschüssige Zahlungsan- sprüche verfallen, wenn sie 2 Antragsjahre hintereinander nicht genutzt werden (keine Rotation möglich). Ein Zurückbehalten von ZA seitens des Betriebes, der im Antragsjahr weniger Fläche bewirtschaftet, ist daher Übertragung Zahlungsansprüche keinesfalls sinnvoll. Zielsetzung muss es sein, Zahlungsansprüche optimal zu nutzen! Der Antrag ist bei der für den übernehmenden Bewirtschafter zuständigen Bezirksbauernkammer zu stellen. Jedenfalls erforderliche Unterlagen: ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Achtung! Nur das aktuelle Formular für 2020 ver- wenden!) Feldstücksliste MFA 2020 (Die Digitalisierung der betroffenen Fläche für den MFA 2020 muss ab- geschlossen sein! Keine Veränderung der betroffenen Fläche nach ZA-Antragstellung!!!) Bescheid Direktzahlungen 2019 (Für die Überprüfung der Anzahl von ZA am Betrieb) Merkblätter und Formulare finden Sie unter https://www.ama.at/Formulare-Merkblaetter bzw. können in der Bezirksbauernkammer abgeholt werden. Für die Abwicklung in der Bezirksbauernkammer ist eine Terminvereinbarung unbedingt notwendig: BBK Gänserndorf: Christian Cerwinka – Tel. 05 0259 40422 BBK Mistelbach: DI Leopold Trabauer – Tel. 05 0259 41200 Reguläre Antragsfrist ist der 15. Mai 2020. Vereinbaren Sie nicht erst kurz vor dem Ende der regulären An- tragsfrist einen Termin! Mäuseplage Auch wenn im Herbst zumindest in einigen Gebieten eine gewisse Verbesserung der Situation bemerkbar war, ist aufgrund der aktuellen Witterungslage in den vergangenen Wochen auch heuer mit einem großen Schäd- lingsdruck durch die Nager zu rechnen. Bitte beobachten Sie ihre Flächen, vor allem Brachen und Feldraine, in welchen die Tiere relativ gut überwintern können und aus welchen sie dann in die bestellten Felder einwandern können.
Seite 8 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2020 Feldbauratgeber für den Frühjahrsanbau 2020 Um die Eigenschaften der Sorten sowie das Wirkungsspektrum von Betriebsmitteln, wie Pflanzenschutzmittel, darzustellen, hat die Landwirtschaftskammer den „Feldbauratgeber für den Frühjahrsanbau 2020“ aufge- legt (als Download auch auf der BBK-Website). Der Feldbauratgeber kann ab sofort kostenlos in der Bezirksbauernkammer abgeholt werden. Biokontrollkostenzuschuss für Neueinsteiger Der Biokontrollkostenzuschuss kann bei der AMA ab Abschluss des Kontrollvertrages beantragt wer- den. Der Zuschuss wird für 5 Jahre im Ausmaß von 80 % der Kontrollkosten gewährt. Der Förderungsantrag und zusätzliche Informationen, wie die Ausfüllhilfe, können von der AMA Homepage, www.ama.at unter Fachli- che Informationen/LE-Projektförderung/14–20/Vorhabensart 3.1.1/ heruntergeladen werden. Als förderfähige Kosten können nur jene Kosten angerechnet werden, die nach Genehmigung des Förderantrags entstanden sind. Antragstellung: Agrarmarkt Austria, Dresdner Str. 70, 1200 Wien oder Fax: 01/33151-6608. Stickstoffbilanz für 2019 Das Aktionsprogramm Nitrat ist Bestandteil der Cross Compliance-Bestimmungen und verpflichtet die meisten landwirtschaftlichen Betriebe jährlich betriebsbezogene Aufzeichnungen über die Stickstoffdüngung zu führen. Die Aufzeichnungen umfassen folgende Angaben: bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzfläche Stickstoffanfall aus Tierhaltung samt Wirtschaftsdüngerabgaben oder -abnahmen weiterer N-Düngereinsatz (N-Mineraldünger, Kompost, Gärreste …) am Betrieb höchstzulässiger Stickstoffbedarf der Kulturen Die N-Bilanz ist bis 31. März 2020 für das Jahr 2019 zu erstellen und 7 Jahre aufzubewahren. Betroffen sind Betriebe ab 5 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche oder ab 2 ha Wein und/oder Gemüsebau oder ab 15 ha Grünlandbetriebe (mind. 90 % Grünland oder Wechselwiese) Mögliche Aufzeichnungen: Handschriftliche Aufzeichnungen (Vorlage in der BBK erhältlich) Stickstoff Bilanzierung mit dem LK-Düngerrechner (www.lk-noe.at) Stickstoffdüngung Aktionsprogramm Nitrat – schlagbezogene Aufzeichnungen Mit 1. Jänner 2018 ist die Novelle für das Aktionsprogramm 2018 in Kraft getreten. Eine Folge daraus ist, dass in Nitrat-Risiko-Gebieten (=niederschlagsarme Gebiete) zusätzliche Aufzeichnun- gen (=schlagbezogene Stickstoffaufzeichnungen) für Betriebe mit mehr als 5 ha Acker oder mehr als 2 ha Gemüse vorgeschrieben sind. Alle Katastralgemeinden der Kammerbezirke Gänserndorf und Mistelbach sind als Nitratrisikogebiet eingestuft und müssen daher prinzipiell schlagbezogene Aufzeichnungen führen. Ausgenommen sind nur die Teilnehmer an der Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz“, die mit ihren Aufzeichnungen die Verpflichtung zur Führung von schlagbezogenen Aufzeichnungen bereits erfüllen und da- her keine zusätzlichen Schlagblätter ausfüllen müssen. Anmerkung: Aufzeichnungen für vergleichbare Schläge (gleiche Kultur, gleiche Ertragserwartung, gleiche N- Düngung) können zusammengefasst werden. N-Gaben, Ertragslage und Datum für Anbau und Ernte sind aufzuzeichnen. Es gibt keine speziellen Formvorschriften (Musterformulare, die verwendet werden können, liegen in der Bezirksbauernkammer auf). Die Unterlagen sind sieben Jahre aufzubewahren und bei einer Kon- trolle auf Verlangen vorweisen.
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr.2 /2020 Seite 9 Regelungen für die Stickstoffdüngung Mit 1. Jänner 2018 trat die Novelle für das Aktionsprogramm (NAPV) 2018 in Kraft. Es gelten daher fol- gende Verbotszeiträume: Düngerart Zu düngende Fläche Verbotszeitraum N-Handelsdünger, Gülle, Ackerfläche - bis 15. Oktober 15. Oktober bis 15. Februar keine Frucht angebaut! Gärrückstände, Jauche, Ackerfläche - am 15. Oktober 15. November bis 15. Februar nicht entwässerter Klär- Kultur bereits angebaut! schlamm Dauergrünland und 30. November bis 15. Februar Wechselwiese (bisher 28. Februar) Stallmist, Kompost, ent- wässerter alle Flächen 30. November bis 15. Februar Klärschlamm und Klär- schlammkompost Alle (bisher nur Gemüse) Kulturen unter Vlies oder Folie sowie Kulturen mit einem frühen N-Bedarf (Raps, Winter- und Sommergerste,…) dürfen ab 1. Februar gedüngt werden. Generelles ganzjähriges Düngeverbot auf wassergesättigten, gefrorenen (bisher durchgefrorenen), schneebedeckten (der zu düngende Schlag ist zu mehr als 50 % mit Schnee bedeckt) Böden. Eine Ausbringung von N-Düngemitteln (ausgenommen Mist, Kompost, Carbokalk, Klärschlamm ent- wässert) darf nur auf einer lebenden Pflanzendecke oder unmittelbar vor der Feldbestellung erfolgen. Das bedeutet für eine Güllegabe im Herbst, dass noch im Erntejahr der Anbau einer Folgefrucht oder Zwi- schenfrucht erforderlich ist. Bei der Ausbringung von N-Düngemitteln auf einem Schlag mit mehr als 10% Hangneigung ist eine ab- schwemmungshemmende Maßnahme bei den Kulturen Erdäpfel, Mais, Rübe, Sonnenblume, Sojabohne und Hirse durchzuführen. Das Ausbringungsverbot auf wassergesättigten, schneebedeckten oder gefrorenen Böden ist immer gültig! Es ist jedoch zu beachten, dass unbeschadet der oben angeführten Sperrfristtermine eine Düngung auf gefro- renen Böden, auf allen wassergesättigten oder überschwemmten Böden sowie auf schneebedeckten Böden mit stickstoffhältigen Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht zulässig ist. Wassergesättigt ist ein Boden, dessen Wasseraufnahmefähigkeit erschöpft ist. Ein schneebedeckter Boden liegt vor, wenn zum Zeitpunkt der Ausbringung von stickstoffhältigen Düngemitteln weniger als die Hälfte des Bodens des Schlages schneefrei ist. Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs musste der bisher verwendete Begriff "durchge- frorene" Böden durch den Begriff "gefrorene" Böden ersetzt werden. Unbeschadet dieser Bestim- mung dürfen stickstoffhältige Mineraldünger und schnell wirksame organische Dünger wie z.B. Gülle oder Jauche auf nachtsüber gefrorenen Boden aufgebracht werden, wenn der Boden am Tag, an dem beispielsweise die Gülle ausgebracht wurde, auftaut, nicht wassergesättigt und daher aufnahmefähig ist und eine lebende Pflanzendecke aufweist. Dabei darf aber nicht mehr als 60 kg Stickstoff in feldfal- lender Wirkung pro Hektar ausgebracht werden. In diesen Fällen ist eine Frühjahrsstartdüngung güns- tig, da keine Verdichtungen und aufgrund der niedrigen Temperaturen nur sehr geringe Abgasungsver- luste auftreten. Achtung, oftmals sind gefrorene Böden beim erstmaligen Auftauen im Spätwinter was- sergesättigt. In diesem Fall ist ebenfalls eine Düngung verboten. Eine genaue Beobachtung und Beur- teilung der Bodenverhältnisse ist dabei unbedingt erforderlich.
Seite 10 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2020 N-Düngung bei Teilnahme am „Vorbeugenden Grundwasserschutz“: Bei Teilnahme an der Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz“ gelten wie bisher folgende Termine auf den Flächen in der Gebietskulisse: Kultur Düngemittel Düngung möglich Alle Ackerflächen Stallmist, Kompost Ab 16. Februar Raps, Kümmel und Winter- gerste (mit frühem Stickstoff- bedarf), Durumweizen und Alle N-hältigen Düngemittel Ab 16. Februar Sommergerste (bei frühen Anbau), Feldgemüseflächen unter Vlies oder Folie Alle N-hältigen Düngemittel (ohne Stall- Andere Ackerflächen Ab 2. März mist und Kompost) Ackerfutter, Alle N-hältigen Düngemittel (ohne Stall- Ab 2. März Wechselwiese mist und Kompost) Alle N-hältigen Düngemittel (ohne Stall- Mais Ab 22. März mist und Kompost) Auf Flächen außerhalb der Gebietskulisse gelten die Termine nach dem Aktionsprogramm Nitrat. Hinweis: Empfehlungen zur N- Düngung im Frühjahr finden Sie auf der Homepage www.nid.at ! Beratungsangebote für Gemüse-, Garten-, und Erdäpfelbau Sie bewirtschaften intensive Gemüseflächen, betreiben eine Gärtnerei oder kultivieren Erdäpfel? Für die wesentlichen Kulturführungsmaßnahmen (Düngung, Pflanzenschutz, Lagerung, Vermarktung etc.) sowie für die Zertifizierung nach AMA-GAP-Richtlinien wollen Sie Unterstützung durch einen Spezialberater? Unser Angebot für Sie Beratungsangebote für Gemüse….. Im Rahmen von Betriebsbesuchen erarbeiten wir mit Ihnen die passenden Strategien zur Ertrags- und Quali- tätsoptimierung. Weiters unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der AMA-GAP-Richtlinien am Betrieb. Ihr Nutzen Sie erhalten eine intensive Beratung bezüglich Produktionsmanagement. Unsere Experten geben Ihnen Ant- worten hinsichtlich richtiger Kulturführung. Sie profitieren vom neuesten Know-How. Einzelberatung 1. Besuch: Hofpauschale (30 Euro), ab dem 2. Besuch: Hofpauschale (30 Euro) + 60 Euro Gruppenberatung ab 3 Personen/Betrieben 190 Euro pro Betrieb und Jahr (mind. 4 Beratungstermine) zusätzliche Dienstleistungen im Büro + 30 Euro pro Stunde (Optional nach Vereinbarung) Vor- bzw. Nachberei- tung der Betriebsbesuche, Recherchearbeiten, Hilfestellung bei der Interpretation von Analyseergebnissen der Pflanzenschutzmittelrückstandsproben Beratungsort am Feld / am Hof / im Büro (optional) Nähere Informationen unter 05 0259 22407 oder andreas.felber@lk-noe.at
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr.2 /2020 Seite 11 ZAMm unterwegs – genau das Richtige für mich! Zertifikatslehrgang – Professionelle Vertretungsarbeit im ländlichen Raum Zielgruppe: ALLE interessierten Bäuerinnen & Seminarbäuerinnen. Es ist dabei nicht nötig, eine Funktion in einem Verein oder Gremium inne zu haben. Ort & Lehrgangslänge: Bildungszentrum Warth-Aichhof, Landwirtschaftliche Fachschule Warth Aichhof 1, 2831 Warth/NÖ und in Wien 10 Tage von jeweils 9 bis 17 Uhr – Termine siehe Module unten Kosten: 550 Euro, gefördert ohne Unterkunft und Verpflegung Trainerinnen – Barbara Kathrein, Dr. Katrin Zechner, Mag. Doris Schulz, DI Elfriede Schaffer, DI Marianne Priplata-Hackl Information und Anmeldung: LK NÖ, Dipl.-Päd. Ing. Elisabeth Heidegger, Tel. 05 0259 26204, E-Mail: elisa- beth.heidegger@lk-noe.at *Änderung vorbehalten Modul Persönlichkeitsbildung ZAM - Zertifikatslehrgang Kommunikation, mein persönliches Verhalten, Rhetorik und Präsentationstechnik 2tägi, Do 12. und Fr 13. November 2020, BZ Warth MODUL Führungskompetenzen Rollen und Führungsaufgaben, Umgang mit Konflikten, Organisations- und Sit- zungsmanagement, Verhandlungsstrategien 2tägig, Mi 2. und Do. 3. Dezember 2020, BZ Warth MODUL Wintertagung und Fachexkursion in Wien Wintertagung, Ökosoziales Forum mit Fachexkursion in Wien 2tägig, Jänner 2021, Wien, genauer Termin wird noch bekannt gegeben MODUL Agrarpolitik und Agrarwirtschaft Interessante Einführung in die Agrarpolitik und Grundlagen der Agrarwirtschaft 2tägig, DI 9. und Mi 10. Februar 2021, BZ Warth MODUL Öffentlichkeitsarbeit Was ist Öffentlichkeitsarbeit? Wissenswertes zum Umgang mit Journalisten und Medien, Artikel und Presseaussendungen 2tägig, Mi 17. und Do 18. März 2021, BZ Warth MODUL freiwilliger Studienaufenthalt in Brüssel, 3tägig, Herbst 2021 Schulung Lebensmittelhygiene und Allergeninformation Zielgruppe: Für DirektvermarkterInnen, BuschenschänkerInnen und Urlaub am Bauernhof-AnbieterInnen, deren letzte Lebensmittelhygieneschulung schon länger (ca. 3 Jahre) zurück liegt, gesetzlich verpflichtend. Auch für Neueinsteiger in diese Betriebszweige! Kusinhalt: Die Kenntnis der wichtigsten Hygienebestimmungen sichert die Qualität der Produktion. In diesem Kurs wird neben den Themen Personalhygiene, Ausstattung der Räume, Reinigung, Desinfektion, Schädlingsbekämpfung vor allem der Mikrobiologie und den Krankheitserregern Aufmerksamkeit gewidmet. Für Kontrollen vorbereitet ist man mit den entsprechenden Aufzeichnungen - dazu werden die derzeit erforderlichen Dokumentationen praxisnah erläutert. Bei diesem Kurs wird auch die Allergenkennzeichnung
Seite 12 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2020 anhand von Beispielen behandelt und auf das Thema "Professionelles Krisenmanagement in der Direktvermarktung" näher eingegangen. Referenten: Ing. Magdalena Matzinger oder Lehrkräfte der LFS Kosten: 20 Euro pro Person, 40 Euro für Nicht-Landwirte pro Person Kursorte und –termine: BBK Krems: Fr. 28.Februar 2020 LK NÖ St. Pölten: Di. 31.März 2020 Kursdauer: jeweils 9 bis 13 Uhr Anmeldung: Referat Bäuerinnen, Direktvermarktung, Martina Hermann, Tel. 05 0259 26500 bis 1 Woche vor Kursbeginn Kennzeichnung von Lebensmitteln für DirektvermarkterInnen und Allergeninformation Zielgruppe: DirektvermarkterInnen, die die aktuellen Kennzeichnungsbestimmungen kennen lernen wollen. Kursinhalt: Was gehört auf's Etikett - diese Frage haben Sie sich als Direktvermarkter sicher schon gestellt. Vielfältige und komplizierte Bestimmungen einerseits und empfindliche Strafen andererseits machen dieses Thema so wichtig. Bei diesem Kurs erfahren Sie mehr über die gesetzlichen Vorschriften und erhalten Tipps, wie die häufigsten Fehler in der Kennzeichnung vermieden werden können. Das Thema Allergeninformation wird ebenfalls mitbehandelt. Referentin: Alexandra Bichler BBEd Kosten: 20 Euro pro Person, 40 Euro für Nicht-Landwirte pro Person Kursort und –termin: St. Pölten, LK NÖ: Do 26.März 2020; 9 bis 12 Uhr Anmeldung: Referat Bäuerinnen, Direktvermarktung, Martina Hermann, Tel. 05 0259 26500 Fachexkursion nach Bayern 27.8. bis 1.9.2020 Die Bezirksbauernkammer Mistelbach plant eine Fachexkursion nach Bayern in Süddeutschland. Traumhafte Landschaften, tief eingeschnittene Täler, Schluchten, wunderschön angelegte Weinberge und bezaubernde Fachexkursion nach Bayern Städte machen diese Reise aus. Die Städte sind durch die verschiedenen Stilrichtungen des Barocks, der Re- naissance und der Gotik geprägt. Programmübersicht: 1. Tag: Anreise nach Oberösterreich. Gemüsebetrieb im Machland. Weiterfahrt nach Passau (Stadtrundgang). 2. Tag: Vormittag in Glasdorf, anschließend Betriebsbesichtigung im Raum Völling-Falkenstein. 3. Tag: Ausflug Befreiungshalle – Schifffahrt Donaudurchbruch – Weltenburg – Stadtrundgang in Regensburg. 4. Tag: Fränkische Schweiz: Teufelshöhle – Würzburg: Stadtbesichtigung – Führung Residenz und Weinkellerei inkl. Weinverkostung 5. Tag: Weinbaubetrieb bei Würzburg und Verkostung – Hopfenbetrieb in Attenhofen inkl. Mittagessen – Burghausen 6. Tag: Betriebsbesichtigung – Altötting – Rückreise nach Mistelbach. Der Preis beträgt 989 Euro pro Person im Doppelzimmer (EZ-Zuschlag 169 Euro). Das ausführliche Programm finden Sie auf der Homepage der Bezirksbauernkammer. Wir ersuchen höflich um Anmeldung in der Bezirksbauernkammer Mistelbach unter Tel. 05 0259 41200.
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr.2 /2020 Seite 13 Mit freundlichen Grüßen Der Kammerobmann: Die Leiterin der Bezirksbauernkammer: Manfred Zörnpfenning eh. Dipl. Ing. Birgit Hauer-Bindreiter eh. Der Kammerobmann: Der Kammersekretär: Hermann Stich eh. Dipl. Ing. Josef Huber eh. Bezirksbauernkammer aktuell Herausgeber: Bezirksbauernkammer Gänserndorf, Hauptstraße 8, 2230 Gänserndorf, Tel. 05 0259 40400, Fax: 05 0259 40499, E-Mail: office@gaenserndorf.lk-noe.at, Internet: https://noe.lko.at/gänserndorf-und-mistelbach Bezirksbauernkammer Mistelbach, Karl Katschthaler-Straße 1, 2130 Mistelbach, Tel. 05 0259 41200, Fax: 05 0259 41299, E-Mail: office@mistelbach.lk-noe.at; Internet: https://noe.lko.at/gänserndorf-und-mistelbach Redaktion: Die Leiterin der Bezirksbauernkammer Gänserndorf Dipl. Ing. Birgit Hauer-Bindereiter, Redaktionssekretariat: Gabriele Pleyer Medieninhaber: Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten, Tel.05 0259 Zulassungsnummer: 02 Z 032481M, Herstellung: Hauseigene Druckerei Verlagsort, Herstellungsort: St. Pölten, St. Pölten, Verwaltung und Inseratenannahme: Nachdruck u. fotomechanische Wiedergabe – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung des Verlages. Veröffentlichte Texte und Bilder gehen in das Eigentum des Verlages über, es kann daraus kein wie immer gearteter Anspruch, ausgenommen allfällige Honorare, abgeleitet werden. Auch wenn im Text nicht explizit ausgeschrieben, beziehen sich alle personenbezogenen Formulierungen auf weibliche und männliche Personen. Alle Angaben erfolgen mit größter Sorgfalt, Gewähr und Haftung müssen wir leider ausschließen.
Seite 14 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2020 Anzeige
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr.2 /2020 Seite 15 AGRANA: ATTRAKTIVER 3-JAHRES-VERTRAG FÜR ZUCKERRÜBEN AGRANA und DIE RÜBENBAUERN haben sich auf einen 3-Jahres-Vertrag verständigt, der eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für Anbauer beinhaltet und der Zuckerrübe einen Wettbewerbsvor- sprung gegenüber anderen Ackerkulturen bringt. Das neue Vertragsmodell macht die Fortführung des Rübenanbaus, aber auch den Neueinstieg besonders attraktiv: Der Zuckerrüben-Vertrag beinhaltet Lieferrechtsrüben-Mindestpreise von 36,16 Euro brutto (32 Euro netto) je Tonne für das Jahr 2020 und 38,42 Euro brutto (34 Euro netto) je Tonne für die Jahre 2021 und 2022. Darüber hinaus gehende Mehrrüben werden um 2 Euro netto je Tonne niedriger abgerechnet. Die Preise be- ziehen sich auf 15,5 % bereinigten Zuckergehalt. Höhere Planungssicherheit ohne Risiko Die garantierten Preise bedeuten Sicherheit für die Rübenbaubetriebe. Im Falle eines Rübenumbruches wegen Rüsselkäferbefalls werden die Saatgutkosten nicht verrechnet. Die Österreichische Hagelversicherung über- nimmt die restlichen Anbaukosten. Es besteht daher kein finanzielles Anbaurisiko. Letzte Chance - Einstieg nur im Anbaujahr 2020 möglich Keine Zuckerfabrik ohne Rüben, keine Rüben ohne Zuckerfabrik. Basis für zwei österreichische Zuckerfabriken ist die ausreichende Rübenversorgung, was einer Rübenanbau- fläche von 35.-40.000 Hektar entspricht. „Wir bieten Bedingungen an, die den Rübenanbau attraktiv gegenüber anderen agrarischen Kulturen machen. Das bringt Stabilität und Wertschöpfung für die gesamte Zuckerwirt- schaft und das Angebot gilt auch für Landwirte, die neu in den Rübenanbau einsteigen wollen. So der AGRA- NA Zucker Geschäftsführer Ulrich Fischer. Ein Einstieg in den 3-Jahres-Vertrag ist nur jetzt möglich! Rübenbauern-Präsident Ernst Karpfinger appelliert daher an die Landwirte: „Es ist sinnvoll, wieder mehr Rüben anzubauen, denn die Rübenpreise sind für die nächsten drei Jahre abgesichert. Wenn die Zuckerpreise weiter steigen, wir aber nur mehr eine Fabrik haben, dann hat keiner etwas davon. Jeder Rübenbauer, aber auch jeder Neuanbauer sollte jetzt seinen Beitrag leisten!“ Wie attraktiv das Preisangebot im Vergleich zu anderen Ackerkulturen ist, zeigt die Deckungsbeitragskalkulati- on der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen für das Anbaujahr 2020: Darum ist die Zuckerrübe in der Fruchtfolge so wertvoll: Der neue 3-Jahres-Vertrag bietet Planbarkeit und Stabilität im Rübenanbau Mindestpreise garantieren attraktive Deckungsbeiträge im Vergleich zu anderen Ackerkulturen Auflockerung der Fruchtfolge – ackerbaulich ein Muss! Getreide und Mais als Folgekultur möglich Durchorganisierte Ackerfrucht bei Anbau, Ernte und Lieferung Laufende Weiterentwicklung durch Forschung und Züchtung AGRANA4you – kompetente Beratung durch die Gebietsbetreuer des AGRANA-Rohstoffteams für sämtliche Fragen rund um die Zuckerrübe Garantierte Abnahme und Zusatzeinkommen bei der Nutzung von Kombiverträgen für Nassmais und Ethanolgetreide Erhalt der regionalen Wertschöpfung durch Standortsicherung der österreichischen Zuckerproduktion Ihr Kontakt: Gottfried Klinghofer, Tel.: 0676 8926 11275, Mail: gottfried.klinghofer@agrana.com
Seite 16 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2020 Anzeige Anzeige
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr.2 /2020 Seite 17 Regionspartnerprogramm Marchfeld Sei dabei! Expedition Marchfeld – Natur erleben grenzenlos Mit dem Regionspartnerprogramm Marchfeld wollen wir rund um die Niederösterreichische Landesausstel- lung Marchegg 2022 und für die Zeit danach ein großes Netzwerk knüpfen: Wissen spannend vermitteln, die Region und neue Leute kennen lernen, Erfahrungen austauschen, diskutieren und neue Ideen für einen ge- meinsamen Erfolg finden. Wer kann mitmachen? Gastronomie Landwirtschaftliche Direktvermarkter und Regionalläden Unterkünfte Ausflugsziele Wie kann ich davon profitieren? Exklusive Bewerbung – Für die Dauer der Landesausstellung werden ausschließlich Partnerbetriebe beworben und vermittelt Erfahrungsaustausch und Vernetzung – Voneinander profitieren, Wissen tauschen und ein dauer- haftes und nachhaltiges Netzwerk bilden Exklusive Gruppenangebote – Gruppenreisen werden ausschließlich mit Regionspartner konzipiert Aktive Mitgestaltung – Nutzen Sie die Möglichkeit im Austausch mit anderen regionalen Betrieben unsere Region dauerhaft und nachhaltig mitzugestalten Professionelle Beratung – Ein maßgeschneidertes Programm für Ihren Betrieb und Ihre Bedürfnisse sowie ein strukturierter Betriebs-Check inkl. Evaluierung Auszeichnung als Marchfelder Qualitätsbetrieb – Sie erhalten Vor-Ort und in der Kommunikation diese Auszeichnung, die auch über das Jahr 2022 bedeutend bleibt. Was kostet das? Die Kosten für die Teilnahme am Regionspartnerprogramm betragen netto rund 380 Euro pro Jahr (Details werden noch ausgearbeitet). Welche Bausteine umfasst das Programm? Erfahrungsaustausch (ERFA) bei ca. 8 Marchfeldrunden und ca. 5 Fach-Exkursionen Individuelle Beratung (1 Beratungstag) und 5 Basisschulungen Mystery Test als persönliche Orientierung Teilnahme an der Auszeichnungsveranstaltung In welchem Zeitraum findet das Regionspartnerprogramm statt? Das Regionspartnerprogramm startet im Frühling 2020, ERFA- und Exkursionstermine werden an den saisona- len, landwirtschaftlichen und kulinarischen Kalender angepasst. Der Abschluss des Programmes erfolgt im Jänner 2022 mit der Auszeichnung als Marchfelder Qualitätsbetrieb und bildet zugleich den Auftakt für nach- haltige und dauerhafte Zusammenarbeit der Betriebe. Gerne berät Sie: Mag. (FH) Mathias Wald, Tourismusentwicklung NÖ Landesausstellung 2022, Weinviertel Tourismus GmbH, Stift Melk Gasse 3/3 DG, 2291 Lassee,+43 2552 3515 - 18, Fax 14, +43 676 367 78 17 m.wald@weinviertel.at, https://marchfeld.weinviertel.at/regionspartnerprogramm
Seite 18 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2020 Anzeige
Sie können auch lesen