Fasnachts Wettbewerb "D'schönschte Böögg" - Weitere Informationen finden Sie unter den Vereinsnachrichten auf

Die Seite wird erstellt Volker Voigt
 
WEITER LESEN
Fasnachts Wettbewerb "D'schönschte Böögg" - Weitere Informationen finden Sie unter den Vereinsnachrichten auf
DIENSTAG, 09. FEBRUAR 2021 | NR. 3 | 51. JAHRGANG

Fasnachts Wettbewerb
                                                                                   Bild: Dogerner Wiischmöckcher

„D’schönschte Böögg“
Weitere Informationen finden Sie unter
den Vereinsnachrichten auf Seite 8.
Fasnachts Wettbewerb "D'schönschte Böögg" - Weitere Informationen finden Sie unter den Vereinsnachrichten auf
SEITE 2 • DIENSTAG, 09. FEBRUAR 2021

 WICHTIGE RUFNUMMERN
WEGWEISER DURCHS RATHAUS                                                      Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“                                08000116016

Rathaus Dogern, Rathausweg 1, 79804 Dogern                                    Sperr-Notruf für Kredit- oder ec-Karten
                                                                              oder Personalausweis                                                     116 116
Telefon: 07751 / 83 18-0  Fax: 07751 / 83 18 33
E-Mail: gemeinde@dogern.de  Internet: www.dogern.de                          Störungsnummer Stromausfall                                      07623/92-1818
                                                                              (Energiedienst Netze GmbH)
Öffnungszeiten:
                                                                              Störungsnummer Gasversorgung
Montag bis Donnerstag                     8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
                                                                              (badenova AG & Co.KG)                                            0800/2767767
Mittwoch                                 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag                                   8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Termine können außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden
                                                                               NOTRUF
 Die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Dogern sind gerne für
                                                                               Polizeirevier Waldshut                                    07751/8316-531
 Sie und Ihre Fragen da. Die Mitarbeiter werden Ihnen auf der
                                                                               Polizei, Notfälle/Notrufnummer                                       110
 Homepage (www.dogern.de) mit allen Kontaktdaten und Aufga-                    Notarzt/Feuerwehr                                                    112
 ben vorgestellt. Außerdem finden Sie die jeweiligen Aufgaben-                 Giftnotruf                                                  0761/1 92 40
 bereiche, für welche die Mitarbeiter zuständig sind!                          Kassenärztlicher Notdienst (Information)                          116117
                                                                               Zahnärztlicher Notdienst (Information)                 01803/22 25 55-30
                                                                               Krankenhaus Waldshut                                          07751/85-0
 Grundbucheinsichtstelle  Rathaus Albbruck  Schulstraße 6
 Manfred Pfeiffer                            07753 / 9 30-110
 manfred.pfeiffer@albbruck.de
 Revierförster Dogern                                                               APOTHEKENDIENST
 Valentin Platten                                          0174/6984724
                                                                                    Internet: www.lak-bw.notdienst-portal.de
                                                                                    Samstag, 13.02.2021
WICHTIGE RUFNUMMERN                                                                 Apotheke zur Waage, Hauptstr. 58, Erzingen,
                                                                                    Tel.: 07742/74 58
Nachbarschaftshilfe Dogern             Priska Knoblauch        07751/3781           Albtal-Apotheke, Schulstr. 10, Albbruck, Tel.: 07753/53 19
                                       Ilse Martin           07751/910266
Mo. - Fr. von 8.00 bis 18.00 Uhr oder                                               Sonntag, 14.02.2021
rund um die Uhr unser Anrufbeantworter                      07751/9199805           Rheintal-Apotheke, Hauptstr. 21, Kadelburg,
www.nachbarschaftshilfe-dogern.de
                                                                                    Tel.: 07741/33 22
Mail: kontakt@nachbarschaftshilfe-dogern.de
                                                                                    Kur-Apotheke, Bürgermeister-Huber-Str. 6,
Dorfhelferinnenstation Albbruck                                                     Höchenschwand, Tel.: 07672/8 90
Einsatzleitung (Gde. Albbruck)                             07753/9 30-1 04
Dorfhelferin: Frau Sigrid Hartmann                            07753/32 85           Samstag, 20.02.2021
Caritasverband Hochrhein e. V.                                07751/80 11-0         Sonnen-Apotheke, Hauptstr. 26, Wutöschingen,
Caritas-Sozialdienst                                         07751/80 11 31         Tel.: 07746/9 29 30 90
Hausnotrufdienst                                            07743/93 38 13          Dom-Apotheke, Todtmooser Str. 11, St. Blasien,
Essen auf Rädern                                            07751/80 11 28          Tel.: 07672/14 17
Tagespflege in Albbruck                                     07753/97 97 39
Gemeindepsychiatrie                                           07751/8 01 10         Sonntag, 21.02.2021
                                                                                    Engel-Apotheke, Kaiserstr. 93, Waldshut, Tel.: 07751/8 39
Sozialstation Heilig Geist Laufenburg                         07763/78 69
Nach Büroschluss,
Samstag, Sonntag, Feiertag                                0151/11 32 12 00
Diakonisches Werk Hochrhein                                 07751/83 04-0
Arbeiterwohlfahrt KV Waldshut e. V.                          07751/91 12-0                            BITTE BEACHTEN:
VdK Albbruck-Dogern (Frau Martin)                            07751 / 2929
                                                                                              Das nächste Amtsblatt erscheint am
Hospizdienst Hochrhein e. V.                             07751/80 23 33                           Dienstag, 23. Februar 2021.
SKM Soziale Dienste                                   07751/ 8 00 08 88                     Ihre Texte benötigen wir spätestens am
Lebenshilfe für Familien mit                                                              Donnerstag, 18. Februar 2021, 12.00 Uhr.
behinderten Kindern                                       07741/ 965 72 77       Später eingehende Texte können nicht berücksichtigt werden.
Kleiderausgabe (DRK)                                        07751/ 87 35-0
Tafelladen Waldshut (Caritas)                              07751/ 80 07 02
Tierschutzverein Waldshut-Tiengen                          07741/ 68 40 33    IMPRESSUM:
Frauen- und Kinderschutzhaus                                   07751/35 53    Herausgeber: Gemeinde Dogern
Offene Beratung Courage                                    07741/808 22 77    Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil: Bürgermeister Fabian
Jugend- und Drogenberatungsstelle                           07751/89 67 70    Prause oder der/die von ihm Beauftragte/n
                                                                              Verantwortlich für die Fraktionsmitteilungen: Die jeweilige Fraktion bzw. die/der
Telefonseelsorge (anonym)                                                     Vorsitzende der jeweiligen Fraktion
Kinder- und Jugendtelefon                                  0800/1 11 03 33    Verantwortlich für die Kirchen- und Vereinsmitteilungen: Die jeweilige Kirche
                                                                              bzw. die/der Vorsitzende des jeweiligen Vereins. Für die Veröffentlichung von
Elterntelefon                                              0800/1 11 05 50    Vereins- und anderen Mitteilungen wird keine Gewähr übernommen.
Telefonseelsorge katholisch                                0800/1 11 02 22    Für den Anzeigenteil/Druck und Verlag:
Telefonseelsorge evangelisch                                0800/1 11 01 11   Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, Messkircher Str. 45, 78333 Stockach,
Mobbing-Hotline (6 ct Anruf)                              01802/6 62 24 64    Tel.: 07771/9317-11, Fax: 07771/9317-40, Email: anzeigen@primo-stockach.de
Fasnachts Wettbewerb "D'schönschte Böögg" - Weitere Informationen finden Sie unter den Vereinsnachrichten auf
SEITE 3 • DIENSTAG, 09. FEBRUAR 2021

DOGERN AKTUELL
                                                          Liebe Bürgerinnen und Bürger,

                                                          Fasnacht steht vor der Tür!
                                                          In diesem Jahr ist aber alles anders als sonst. Kein buntes Trei-
                                                          ben im Dorf, keine freudigen Masken, keine tollen Kostüme, kein
                                                          Umzug am Fasnachtssonntag und auch kein toller Bunter Abend
                                                          mit unseren tollen Dogener Wiischmöckchern & Wiidüüfeln. Lei-
                                                          der macht uns Corona auch hier einen Strich durch die Rechnung.

                                                          Nichts desto trotz hat sich unsere Narrenzunft auch in diesem Jahr
                                                          wieder ein tolles Motto überlegt.

                                  Maske sin de neuste Hit;
                               drum bringet sie an d‘Fasnet mit
Ja, die Fasnacht 2021 findet in diesem Jahr eher im Stillen und ganz persönlichen Umfeld statt. Viele Narrenzünfte haben
sich auch für digitale Veranstaltungen entschieden, so auch in Dogern. Es ist anders, aber die Fasnacht fällt in diesem
Jahr deswegen nicht aus. Das sehen Sie unter anderem schon am schönen „kleinen“ Narrenbaum, der auch in diesem
Jahr wieder den Hallenvorplatz schmückt.

Was wir in diesem Jahr vielleicht verpassen, holen wir dann auf jeden Fall im kommenden Jahr wieder nach. Wir freuen
uns heute schon auf das große Narrentreffen, welches die Dogener Wiischmöckcher & Wiidüüfel im kommenden Jahr in
unserer Gemeinde organisieren. Es soll am Wochenende des 05. und 06. Februar 2022 stattfinden.

Mit närrischen Grüßen
Ihr Bürgermeister Fabian Prause

STELLENAUSSCHREIBUNGEN

                                           Bei der Grundschule Dogern ist
Bei der Grundschule Dogern ist ab Sommer 2021 eine
                                           ab Sommer 2021 eine
                                                         FSJ-Stelle
zu besetzen.                                                        FSJ-Stelle
Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Die Stellenbesetzung
erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Freiwilligendienst-Team der Caritas (www.freiwilligendienste-cariats.de).
Beginn: 01. September 2021                 zu besetzen.
Ihre Fähigkeiten:                          Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
•    Freude an der Arbeit mit Kindern      beträgt 39 Stunden. Die Stellenbesetzung                     erfolgt in
•    Einsatzbereitschaft                                                         Haben wir Ihr Interesse
•    Teamfähigkeit                         Zusammenarbeit mit dem Freiwilligendienst-Team
                                                                                 geweckt?           der Caritas
•    Zuverlässigkeit                       (www.freiwilligendienste-cariats.de). Dann richten Sie Ihre Bewerbung
                                                                                           bis zum 02. März 2021 an die
Ihre Aufgabenschwerpunkte:                                                                 Grundschule Dogern,
                                           Beginn: 01. September 2021                      Schulstraße 2, 79804 Dogern.
Begleitung von Grundschulkindern im Alter von sechs bis zehn Jahren vor Unterrichts-
beginn in der Schulkindbetreuung, vormittags im Unterricht sowie mittags in der Schul-
kindbetreuung. Durchführung und GestaltungIhre
                                           einesFähigkeiten:
                                                 Ferienprogramms in den Schulferien.       Fragen beantwortet Frau Zweigle
Wir freuen uns auf einen engagierten und kooperativen jungen Menschen.                     gerne unter 07751/3063340 oder
                                                                                           schulleitung@schule-dogern.de
                                                   Freude an der Arbeit mit Kindern
                                                   Einsatzbereitschaft
                                                   Teamfähigkeit
                                                   Zuverlässigkeit
Fasnachts Wettbewerb "D'schönschte Böögg" - Weitere Informationen finden Sie unter den Vereinsnachrichten auf
SEITE 4 • DIENSTAG, 09. FEBRUAR 2021

 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
       Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und
       die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 14. März 2021
1. Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl der Gemeinde Do-                    oder der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 4 Sätze 1 und 3
   gern wird in der Zeit vom 22. Februar bis 26. Februar 2021 wäh-                des Landtagswahlgesetzes entstanden ist,
   rend der allgemeinen Öffnungszeiten beim Bürgermeisteramt,                  c) ihr Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfah-
   Meldeamt, Zimmer 2, Rathausweg 1, 79804 Dogern für Wahlbe-                     ren festgestellt worden und die Feststellung erst nach
   rechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Falls das Rathaus weiterhin             Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeister
   für den Publikumsverkehr geschlossen ist, kann während den                     bekannt geworden ist.
   allgemeinen Öffnungszeiten an der Haupteingangstüre geklopft
   werden.                                                                 Der Wahlschein kann bis zum 12. März 2021, 18:00 Uhr beim
                                                                           Bürgermeisteramt, Meldeamt, Zimmer 2, Rathausweg 1, 79804
    Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit            Dogern, schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber tele-
    der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten           fonisch) beantragt werden.
    überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von
    anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen kön-               Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder auf-
    nen Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaub-              grund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektions-
    haft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder            schutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren
    Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das           Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch
    Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von         bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.
    Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssper-         Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der bean-
    re nach dem Bundesmeldegesetz eingetragen ist.                         tragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage
    Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge-            vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
    führt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich.             Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte
    Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist          können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Grün-
    oder einen Wahlschein hat.                                             den den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum
                                                                           Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält,
                                                                        6. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage
   kann während der Einsichtsfrist vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl,
                                                                           einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berech-
   spätestens am 26. Februar 2021 bis 12:30 Uhr beim Bürgermeis-
                                                                           tigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der
   teramt, Meldeamt, Zimmer 2, Rathausweg 1, 79804 Dogern,
                                                                           Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
   Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch
   Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.                        7. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person
                                                                           7.1. einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,
                                                                           7.2. einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag für die Brief-
   erhalten bis spätestens am 21. Februar 2021 eine Wahlbenach-
                                                                                wahl und
   richtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines
                                                                           7.3. einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag, auf dem die
   Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat,                    vollständige Anschrift, wohin der Wahlbrief zu übersenden
   aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das                ist, sowie die Bezeichnung der Dienststelle der Gemeinde,
   Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will,                die den Wahlschein ausgestellt hat (Ausgabestelle), und die
   dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte,                  Wahlscheinnummer oder der Wahlbezirk angegeben sind.
   die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden
   und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen be-         8. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch den
   antragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.                     Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An eine ande-
                                                                           re Person können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden,
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 59,             wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer
   Waldshut, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum                schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.
   (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilneh-
   men. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem         9. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen ei-
   Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angege-            ner Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist,
   bene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am             kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person be-
   Wahltag bis 18 Uhr eingeht.                                             dienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet ha-
                                                                           ben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag                                      einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten
   5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtig-           Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung,
       te Person.                                                          die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbst-
   5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlbe-            bestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberech-
       rechtigte Person, wenn                                              tigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt
                                                                           der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung
       a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die An-             der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der
           tragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach           Wahl einer anderen Person erlangt hat.
           § 11 Abs. 2 Satz 2 der Landeswahlordnung (bis zum 21.
           Februar 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wähler-
           verzeichnis nach § 21 Abs. 4 Sätze 1 und 3 des Landtags-     Dogern, den 09. Februar 2021
           wahlgesetzes versäumt hat,
       b) ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf          Bürgermeisteramt Dogern
           der Antragsfrist nach § 11 Abs. 2 der Landeswahlordnung      Prause, Bürgermeister
Fasnachts Wettbewerb "D'schönschte Böögg" - Weitere Informationen finden Sie unter den Vereinsnachrichten auf
SEITE 5 • DIENSTAG, 09. FEBRUAR 2021

                                                 Öffentliche Bekanntmachung
             Haushaltssatzung der Gemeinde Dogern für das Haushaltsjahr 2021
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 19.01.2021 die folgende Haushaltssatzung für
das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                                                       EUR
   1.1    Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von                                                                               5.924.360
   1.2    Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von                                                                           6.173.251
   1.3    Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von                                                          -248.891
   1.4    Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von                                                                                   0
   1.5    Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von                                                                              0
   1.6    Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von                                                                        0
   1.7    Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von                                                                 -248.891

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
   2.1    Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von                                                     5.697.577
   2.2    Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von                                                    5.467.304
   2.3    Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von                                       230.273
   2.4    Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von                                                               593.985
   2.5    Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von                                                              4.155.100
   2.6    Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von             -3.561.115
   2.7    Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von                                       -3.330.842
   2.8    Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von                                                                     0
   2.9    Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von                                                                     0

   2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von                       0
   2.11   Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts
          (Saldo aus 2.7 und 2.10) von                                                                                            -3.330.842

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird
festgesetzt auf 0 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 1.925.000 EUR.

§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                      800.000 EUR.

§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
   a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf       310 v. H.
   b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                    350 v. H.
      der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf                                                     360 v. H.
   der Steuermessbeträge.

Dogern, 19.01.2021

Fabian Prause
Bürgermeister
Fasnachts Wettbewerb "D'schönschte Böögg" - Weitere Informationen finden Sie unter den Vereinsnachrichten auf
SEITE 6 • DIENSTAG, 09. FEBRUAR 2021

                                                Öffentliche Bekanntmachung
                      Beschluss über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der
                       Wasserversorgung Dogern für das Wirtschaftsjahr 2021
Aufgrund des § 14 des Eigenbetriebsgesetzes sowie des § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, jeweils in der heute geltenden
Fassung, hat der Gemeinderat am 19.01.2021 den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2021 wie folgt
beschlossen:

   1. Im Erfolgsplan Erträge und Auswendungen auf                                                                              234.040 €
      Im Vermögensplan Einnahmen und Ausgaben auf                                                                               155.717 €
   2. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
      Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt au                                                                       78.972 €
   3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                                                   50.000 €
   4. Die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen beträgt                                                                              0€

Dogern, 19.01.2021

Fabian Prause
Bürgermeister

                                                Öffentliche Bekanntmachung
    Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan der Wasserversorgung für das Jahr 2021
Mit Verfügung vom 04.02.2021 hat das Landratsamt Waldshut -Rechtsaufsichtsbehörde- die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2021 und die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses über den Wirtschaftsplan Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2021 ge-
mäß § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 und der Wirtschaftsplan der Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2021 liegen in der Zeit
vom 10.02.2021 bis einschließlich 18.02.2020 zur Einsichtnahme für die Einwohner und Abgabepflichtigen im Rathaus, Erdgeschoss Zimmer
03 (Rechnungsamt), während den üblichen Dienststunden aus. Da das Rathaus derzeit coronabedingt geschlossen ist, melden Sie sich bitte
vorher telefonisch bei Herrn Stefan Schlachter Tel. 07751-831828 an und vereinbaren einen Termin.

Fabian Prause
Bürgermeister

    Öffentliche Bekanntmachung
    Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, den 23. Februar 2021,
    19:30 Uhr, in der Gemeindehalle, Schulstraße 2 A, Dogern
                                                                                                                        
    Tagesordnung:
    1.    Fragestunde für Einwohner gemäß § 27 der Geschäftsordnung des Gemeinderates
    2.    Vorstellung und Beschlussfassung über den Medienentwicklungsplan der Grundschule Dogern
    3.    Beratung und Beschlussfassung über die Jagdpachtvergabe des Eigenjagdbezirks Dogern
    4.    Entscheidung über die Annahme und Weitergabe von Spendengeldern aus dem Nachbarschaftsfonds des Kernkraftwerkes
          Leibstadt und einer Spende der Sparkasse Hochrhein
    5.    Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Dogern
    6.    Klimaschutz in Kommunen – Unterstützende Erklärung der Gemeinde Dogern
    7.    Bausachen
          7.1. Bauantrag auf Abriss eines Ökonomieteiles und Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf Flurst.-Nr. 2772/Teil,
               Neumattenstraße
    8.    Informationen
    9.    Bekanntgaben
    10.   Wünsche und Anregungen

    Änderungen, wie die Streichung oder Neuaufnahme von Tagesordnungspunkten, werden rechtzeitig an der Rathaustafel bekannt
    gegeben.
Fasnachts Wettbewerb "D'schönschte Böögg" - Weitere Informationen finden Sie unter den Vereinsnachrichten auf
SEITE 7 • DIENSTAG, 09. FEBRUAR 2021

BÜRGERINFORMATIONEN
• Leerung „Restmüll-Tonne“ am 20.02.                                Kreisimpfzentrum in der
                                                                    Stadthalle Tiengen
• Leerung „Biotonne“ am 11.02.
                                                                    Ein Hilfsangebot für Senioren von
• Leerung „Blaue Tonne“ am 10.02.

• Abfuhr „Gelber Sack“ am 16.02.
                                                                   der Nachbarschaftshilfe und der
                                                                    Gemeinde

• Leerung „Biotonne“ am 25.02.                                      Liebe Bürgerinnen und Bürger,
                                                                    mit den Impfungen gegen das Corona-Virus starten wir in eine
                                                                    wichtige und vielversprechende Phase der Pandemiebekämp-
                                                                    fung. Das Kreisimpfzentrum (KIZ) für den Landkreis Waldshut
                                                                    wurde in der Stadthalle in Tiengen eingerichtet. Das KIZ ist An-
Wahlscheinantrag per Internet                                       laufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger, welche sich impfen
                                                                    lassen möchten und zum berechtigten Personenkreis gehören.
Zur Landtagswahl am 14.03.2021 bieten wir für Sie auf unserer       Die Gemeinde Dogern bietet Ihren Bürgerinnen und Bürgern,
Homepage (www.dogern.de) unter der Rubrik „Aktuelles“ die           gemeinsam mit der Nachbarschaftshilfe Dogern, dabei gerne
Beantragung eines Wahlscheins per Internet an.                      die entsprechende Unterstützung an.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Matthias Klöckler,     Hilfe bei der Anmeldung
Tel. 07751 83 18-27, Mail: mkloeckler@dogern.de
                                                                    Über 80 Jahre alte Einwohnerinnen und Einwohner, die keine
                                                                    helfenden Angehörigen haben und Hilfe bei der telefonischen
                                                                    oder digitalen Anmeldung (Reservierung eines Impftermins)
                                                                    benötigen, dürfen sich gerne bei der Gemeindeverwaltung
Informationen zum                                                   melden.
Kreisimpfzentrum (KIZ)
                                                                    Fahrservice
Wer wird zuerst geimpft?                                            Für alle Einwohnerinnen und Einwohner über 80 Jahre ohne
Geimpft werden zunächst die über                                    eigene oder familiär organisierte Fahrmöglichkeit bieten wir
80-Jährigen und Personal von medizini-                              einen Fahrservice zum Kreisimpfzentrum in Tiengen an. Vor-
schen Einrichtungen, die einem hohen                                aussetzung ist, dass Sie bereits einen Impftermin vereinbart
Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Dies bedeutet, dass Sie derzeit   haben.
noch nicht geimpft werden können, wenn Sie dieser Bevölke-
rungsgruppe nicht angehören. Zusätzlich werden zwei mobile
                                                                    Beratung
Impfteams am Kreisimpfzentrum eingerichtet, die in den Pfle-        Gerne beraten und unterstützen wir Sie auch bei allen weite-
geheimen impfen. Der Kreis der Impfberechtigten wird nach           ren Fragen zur Corona-Schutzimpfung. Hierfür steht Ihnen ein
und nach erweitert. Die Rangfolge der Impfberechtigten legt         pensionierter Arzt, welcher aktuell ehrenamtlich im Kreisimpf-
                                                                    zentrum in Tiengen arbeitet, gerne telefonisch zur Verfügung.
der Bund verbindlich fest.
                                                                    Kontaktaufnahme mit dem Bürgerbüro
Wie kann man sich für eine Impfung im KIZ anmel-
                                                                    Bei Bedarf melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung,
den?                                                                damit wir Ihr Anliegen entgegennehmen und an die Nachbar-
Impfungen sind grundsätzlich nur nach Voranmeldung möglich.         schaftshilfe weiterleiten können. Daraufhin wird sich jemand
Eine Anmeldung kann entweder telefonisch unter 116 117 oder         mit Ihnen in Verbindung setzen, Ihnen weiterhelfen und alles
online unter www.impfterminservice.de erfolgen.                     Weitere mit Ihnen besprechen.
Bei Ihrer Anmeldung wird zeitgleich ein zweiter Impftermin im
Abstand von 21 bis 28 Tagen vereinbart. Der volle Impfschutz        Kontaktdaten:
wird erst ca. eine Woche nach der zweiten Impfung erreicht.         • Matthias Klöckler, 07751/ 8318 – 27, mkloeckler@dogern.de
                                                                    • Petra Brauch, 07751/8318 – 21, gemeinde@dogern.de
Bitte beachten Sie außerdem:
Auch weiterhin sind alle Vorsorgemaßnahmen und Regelungen
zur Reduzierung der Infektionsgefahr einzuhalten. Die Impfung
der impfwilligen Bevölkerung wird mehrere Monate dauern
und erfordert deshalb von uns allen große Geduld weiterhin            Fahrten zu Impfzentren für Menschen
viel Verständnis, Vorsicht und Rücksichtnahme. Es geht um Ih-         mit eingeschränkter Mobilität
ren eigenen Schutz und den aller anderen.
                                                                      Die Krankenkassen in Baden-Württemberg und das Sozi-
Wo gibt es weitere Informationen?                                     alministerium haben sich darauf geeinigt, dass Menschen
                                                                      mit eingeschränkter Mobilität, die nicht selbständig zu ei-
Infos zur Impfung selbst können auf                                   nem der Impfzentren gelangen können, eine sogenannte
www.corona-schutzimpfung.de eingesehen werden.                        Krankenfahrt auch zum Impfzentrum nutzen können.

Auf www.landkreis-waldshut.de finden Sie immer aktuelle Mit-          Notwendig hierfür ist eine ärztliche Verordnung, die beim
teilungen zum KIZ in Tiengen. Außerdem werden Sie über die            Hausarzt auch telefonisch erfragt werden kann.
aktuellen Entwicklungen durch die Tageszeitungen informiert.
SEITE 8 • DIENSTAG, 09. FEBRUAR 2021

                                                                      Straßensperrung
                                                                      Die Lindenstraße wird im Bereich der Hausnummer 9 A vom
                                                                      09.02.2021 bis ca. 26.02.2021 wegen Bauarbeiten für den
                                                                      Gesamtverkehr gesperrt.

     Neue Impftermine                                                 Der Verkehr wird während der Vollsperrung über die Lindenstra-
     ab 12. Februar 2021                                              ße und Rötestraße umgeleitet. Der Anliegerverkehr ist bis zur
                                                                      Baustelle zugelassen.
     Das Kreisimpfzentrum (KIZ) in der Stadthalle Tien-
     gen erhält nach wie vor nur eine sehr begrenzte Men-
     ge an Impfstoff. Aus diesem Grund kann nach wie vor
     nur an zwei Tagen im KIZ geimpft werden. Am Freitag,
                                                                      Verschiebung der Müllabfuhr am
     12.02.2021, werden nun neue Terminvergaben freige-
     schaltet und zwar sowohl Ersttermine als auch die dazu-          „Rosenmontag“                                          
     gehörigen Zweittermine.                                          Kreismülldeponie, Grünkompostierungsanlage
                                                                      und Recyclinghöfe bleiben an diesem Tag geschlossen.
     Im Moment geht die KIZ-Leitung davon aus, dass im
     drei-Wochen-Abstand jeweils neue Termine vergeben                Aufgrund des „Rosenmontags“ am 15.02.2021 verschiebt sich
     werden können, das heißt weitere Impfterminfreigaben             die Müllabfuhr entsprechend der Feiertagsregelung um jeweils
     erfolgen dann am 05.03 und 26.03. 2021. Das Landrat-             einen Tag. Die Abfuhr wird wie folgt verlegt:
     samt informiert regelmäßig in den Medien und über die            von Freitag, den 19.02., auf Samstag, 20.02.
     Homepage des Landkreises über aktuelle Entwicklungen.
                                                                      Bitte beachten Sie die Termine im Müllkalender 2021 des Land-
     Bitte beachten Sie, dass das KIZ keinen Einfluss auf die         kreises Waldshut. Hierbei wurden bereits alle Feiertagsver-
     Vergabe der Termine hat. Buchungen unter www.impf-               schiebungen berücksichtigt.
     terminservice.de/impftermine und Tel. 116 117.
                                                                      Die Kreismülldeponie Lachengraben, die Grünkompostierungs-
                                                                      anlage in Küssaberg sowie alle Recyclinghöfe bleiben am 15.02.
                                                                      geschlossen.

 VEREINSNACHRICHTEN
  Dogerner Wiischmöckcher

  Fasnachts Wettbewerb
  „D’schönschte Böögg“
  Liebe Dogener,
  dieses Jahr können wir leider keine Fasnacht zusammen feiern. Wir würden uns
  wünschen, dass man trotzdem etwas Fasnacht in Dogern sehen kann.

  Wie das geht?
  Schmückt eure Häuser und macht bei unserem Wettbewerb mit:
  Böögg basteln und vor dem Haus platzieren.

  Was ist ein Böögg?:
  Ein Böögg symbolisiert die Fasnacht. Er wird am Aschermittwoch
  verbrannt und damit endet die fünfte Jahreszeit. Der Böögg
  ist eine Puppe, die aus abgetragenen Klamotten besteht,
  die ausgestopft werden. Am Fasnachtssonntag wird eine Jury
  durchs Dorf laufen und „D’schönste Böögg“ prämieren.

  Es wäre außerdem toll, wenn am Fasnachtssamstag alle
  Bürger, die ihr Haus verlassen, seis zum Einkaufen,
  zum Spazieren oder zum Sport, dies verkleidet tun.

  Wir freuen uns auf eure Böögg!
  Und auf die nächste gemeinsame Fasnacht.

  Eure Wiischmöckcher und Wiidüüfel
SEITE 9 • DIENSTAG, 09. FEBRUAR 2021

 KIRCHENNACHRICHTEN
Katholische Seelsorgeeinheit                                         dienstzeiten) am 13./14.02. ein gepacktes Segentütchen mit einem
                                                                     spirituellen Impuls in den katholischen Kirchen in Tiengen, Walds-
Mittlerer Hochrhein-St. Verena                                       hut, Dogern und Lauchringen abholen. Für den Impuls sollten ca.
Pfarrgemeinde Dogern, Kirchstraße 10, Telefon 07751 8314-220         30 Min. eingeplant werden, er enthält auch Inhalte, die online
Öffnungszeiten des Pfarrbüros: Mo., Di., Do. 10.00 bis 12.00 Uhr     abgerufen werden können, aber nicht müssen. Wer möchte, kann
                                                                     die Texte aus den Tütchen alternativ auch digital anfordern unter
Dienstag, 9. Februar                                                 h.guenther@st-verena.de.
Dogern 08.30 Uhr Laudes
                                                                     Wir wünschen Ihnen, dass Sie Gottes Segen in dieser besonderen
Mittwoch, 10. Februar                                                und herausfordernden Zeit als Paar spüren können.
Waldshut 08.30 Uhr Laudes Taufkapelle
Freitag, 12. Februar
Dogern 18.30 Uhr Eucharistiefeier                                    Evang. Kirchengemeinde
Sonntag, 14. Februar
Waldshut 10.00 Uhr Eucharistiefeier                                    Für alle Gottesdienste und Veranstaltungen gilt Maskenpflicht
Live-Stream-Übertragung auf www.st.-verena.de oder auf YouTube,        und die Dokumentationspflicht.
musikalische Gestaltung: Taizé-Chor                                    Die Anmeldung zur Teilnahme am Gottesdienst ist nicht nötig.

Mittwoch, 17. Februar
Waldshut 08.30 Uhr Laudes Taufkapelle                                Samstag, 13.02.
Waldshut 18.30 Uhr Eucharistiefeier mit Aschekreuz                   Dogern, 18.00 Uhr Gottesdienst, W. Bopp-Hartwig
Freitag, 19. Februar                                                 Sonntag, 14.02.
Dogern 18.30 Uhr Eucharistiefeier mit Aschekreuz                     Waldshut, 9.30 Uhr Gottesdienst, W. Bopp-Hartwig
                                                                     Waldshut,10.30 Uhr Gottesdienst, W. Bopp-Hartwig
Sonntag, 21. Februar
Dogern 09.30 Uhr Wort-Gottes-Feier                                   Montag, 15.02.
Waldshut 10.00 Uhr Wort-Gottes-Feier                                 Waldshut, 18.00 Uhr Jugendandacht, D, Liske und Team
Dienstag, 23. Februar                                                Samstag, 20.02.
Dogern 08.30 Uhr Laudes                                              Dogern, 18.00 Uhr Gottesdienst, C. Vogel
                                                                     Sonntag, 21.02.
Segentütchen am Valentinstag –                                       Waldshut, 9.30 Uhr Gottesdienst
Paargottesdienst entfällt                                            Waldshut, 10.30 Uhr Gottesdienst
Der Gottesdienst für Verliebte am Valentinstag (geplant auf 18.00
Uhr in Tiengen) wird aufgrund der anhaltenden Pandemiesituation      Weitere Infos unter www.evangelische-kirche-waldshut.de
abgesagt. Interessierte Paare können sich (außerhalb der Gottes-     Besuchen Sie uns auch auf Youtube und Instagram

 SONSTIGE NACHRICHTEN
Berufliche Schulen Waldshut                                          Stellenausschreibung
Infowochen vom 18.01. bis 29.01.2021, Verlängert bis 08.03.2021      Die GfFH als kreiseigene Gesellschaft sucht ab sofort eine Fach-
Vereinbaren Sie ihren persönlichen Beratungstermin!                  kraft nach §7 KiTaG (Erzieher/in, Kinderpfleger/in, Heilpädago-
• für Schüler/innen mit Hauptschulabschluss                          gen/in, Lehrer/in) für die INTEGRATIONSHILFE für
                                                                     •    einen Kindergarten in TIENGEN für einen Einsatz von 10 Wo-
WAS Allgemeine Informationen zu:                                          chenstunden und
• Berufsvorbereitung                                                 •    einen Kindergarten in WALDSHUT für einen Einsatz mit 8 Wo-
• Einjährige Berufsfachschulen                                            chenstunden und
• Zweijährige Berufsfachschulen                                      •    einen Kindergarten in DOGERN für einen Einsatz mit 4 Wochen-
• für Schüler/innen mit mittlerem Bildungsabschluss                       stunden und einen Einsatz mit 8 Wochenstunden

WAS Allgemeine Informationen zu:                                     Weitere Infos unter www.gffh.de
• Berufskollegs
• Berufliche Gymnasien
                                                                     Stellenausschreibung
                                                                     Die Gemeinde Murg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt in
                                                                     Vollzeit eine/n Betriebsleiter/in (m/w/d) für den kommunalen
            Deutsche Rentenversicherung                              Bauhof mit einer abgeschlossenen Ausbildung in einem handwerk-
     Für den Ausbildungsbeginn September 2021 sind in drei           lichen Beruf und Qualifizierung als Meister mit einer Zusatzausbil-
      Ausbildungsberufen noch Plätze frei. Weitere Infos auf         dung im kaufmännischen Bereich oder als Fachwirt/Betriebswirt.
              www.kluge-koepfe-fuer-die-rente.de                     Weitere Infos unter www.murg.de – Rubrik „Rathaus & Bürgerser-
                                                                     vice – Verwaltung – Stellen & Jobs“.

                                                     ENDE DES REDAKTIONELLEN TEILS
Reinigungskraft für eine Wohnung
     ca. 80 m², 1 x wöchentlich für ca. 2 Stunden
auf 450 Euro-Basis gesucht. Telefon 0 77 51 / 36 03

Wohnung oder Haus zu kaufen gesucht!
(Möchten Sie nur verkaufen und als Mieter weiterhin      Exklusive 4,5-Zi.-Whg. in Albbruck zu vermieten
                   drin wohnen?)                                          (gegenüber von der Schule)

        Bitte Infos: direkt@brunostaerk.de
                                                                        1100 € kalt zzgl. NK inkl. EBK
                                                           Highlight: Kaminofen, Sauna für ca. 6 Personen, Balkon,
                                                                 große Dachterrasse, komplett neu renoviert.
                                                                  Anfragen telefonisch unter 0174/7774399
                                                                      oder Mail: agimberisha@freenet.de
 Lager/ Werkstatt/ Geschäftsräume
ca. 150 qm, direkt gegenüber TÜV/Zulassungsstelle
 im Gewerbepark Waldshut, ab sofort zu vermieten.
            Anfragen: 0171 63 73 202

       Büro/Verkaufsraum/Lager
  ca. 50 qm, direkt gegenüber TÜV/Zulassungsstelle im
      Gewerbepark Waldshut ab sofort zu vermieten
               Anfragen: 0171 - 63 73 202

Physiotherapie & Massagen
Silke Hafemann
In der Alten Mühle in Unteralpfen
Termine nach Vereinbarung
Telefon 0 77 55 / 3 66 09 50
oder Email: Silke.Hafemann@gmx.de
Für Privatversicherte und Privatzahler

•Krankenfahrten (Dialyse-, Strahlen- und Chemofahrten)

            07751/4444
•Flughafentransfer               •Rollstuhltransport

                info@WT-TAXI.de
Die ADRESSE vor Ort!
                                         Special
Handel[ Handwerk [ Gewerbe

  625                                                              WALDSHUT-TIENGEN ❘ KÜSSABERG ❘ DOGERN ❘ STÜHLINGEN I WEILHEIM

                                                                  Kaminofenstudio
                                                                  Querstraße 9
                                                                  79787 Lauchringen
                                                                  Tel.: 0 77 41 / 6 50 86
                                                                  Fax: 0 77 41 / 670 351
                                                                  Mobil: 0172 / 76 88 615

                                                                       Maler & Lackiererfachbetrieb
                                                                             Heinrich Wutke
                                                                     Malerarbeiten innen und außen. Bodenverlegen,
                                                                        Austausch von Fliesen und Silikonfugen,
  Franz & Kammerer I Schreinermeister / Technische Fachwirte                 Dämmung, Reparaturen aller Art
  Felsenauerstraße 10 I 79761 Waldshut I Tel. 07751/7376              Tel.: 07743 - 91 93 84 - h.wutke@t-online.de
  info@holzundform.biz        I     www.holzundform.biz                           www.malerwutke.de

  WALDSHUT-TIENGEN ❘ KÜSSABERG ❘ DOGERN ❘ STÜHLINGEN I WEILHEIM                                                             KW 6
Second Hand für Damen
                                     Laufenburg (Altstadt) • Hauptstr. 21 • Tel. 0162 783 87 53
                                     Geöffnet: Di., Do., Fr. 14.30 - 18.00 Uhr, Sa. 12 - 15 Uhr
                                     Wir bereiten uns vor und hoffen auf baldige ÖFFNUNG.
                                     Wir suchen deshalb schon Übergangs- und
                                     Frühjahrsbekleidung in Kommission oder Spende.
                                     Bitte rufen Sie uns an, kann auch abgeholt werden, Tel. 0162 783 87 53

Wir kaufen Wohnmobile + Wohnwagen
  03944 - 36160 • www.wm-aw.de
Wohnmobilcenter Am Wasserturm e.K.
Rechtsanwaltskanzlei Silvana Mattei
Jeden Mittwoch Beratungstag (zwischen 10.00-16.00 Uhr)
 Terminvereinbarung - pauschal 50 e alle Rechtsgebiete.
       Hauensteinstr. 22 • 79713 Bad Säckingen
               Telefon 07761 - 999 011

„Mark en m              15 % Pre vor e l“
Ausgezei hnete Fa hkompetenz ur h unsere Spezialisten
  Hei t Raumausstattung GmbH • Dogern • S hnötring 3a
  Telefon 07751/7550 • www.hei t-raumausstattung. e
Sie können auch lesen