Weitere Eindrücke zum Neubau der Schulsporthalle
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Diese Ausgabe erscheint auch online Nummer 26 Donnerstag, 01. Juli 2021 Weitere Eindrücke zum Neubau der Schulsporthalle
2 Nummer 26 Donnerstag, 01. Juli 2021 Kostenlose Schnelltests für Affalterbacher/ Weitere kostenlose Tests in Affalterbach innen im DRK-Heim Affalterbach Die Lemberg-Apotheke Affalterbach stockt das vorhande- Die Gemeindeverwaltung freut sich sehr, dass es gelun- ne Testangebot um drei weitere Tage vormittags auf: gen ist, zeitnah kostenlose Schnelltests für die Bürger- montags 7:30 bis 8:15 Uhr schaft in Zusammenarbeit mit der Lemberg-Apotheke und dienstags 7:30 bis 8:15 Uhr dem DRK-Ortsverein Affalterbach anzubieten: donnerstags 7:30 bis 8:15 Uhr Ort: DRK-Heim Affalterbach, Winnender Straße 51/1, 71563 Affalterbach Alle Testungen finden in den Räumlichkeiten im DRK- Ab sofort können Affalterbacher/innen Termine für Schnell- Heim (Winnender Straße 51/1) statt. tests buchen. Für diese Tage werden die Terminreservierungen über die Es können folgende Termine angeboten werden: Lemberg-Apotheke vorgenommen. Freitag, 2. Juli 2021 17:30 – 19:00 Uhr Diese erreichen Sie unter folgender Telefonnummer Dienstag, 6. Juli 2021 18:00 – 19:00 Uhr 07144 36499 Freitag, 9. Juli 2021 17:30 – 19:00 Uhr während den Öffnungszeiten der Apotheke. Dienstag, 13. Juli 2021 18:00 – 19:00 Uhr Freitag, 16. Juli 2021 17:30 – 19:00 Uhr Die Testungen für Dienstagabend und Freitagabend ver- Dienstag, 20. Juli 2021 18:00 – 19:00 Uhr einbaren Sie bitte weiterhin mit der Gemeinde unter der Freitag, 23. Juli 2021 17:30 – 19:00 Uhr Testtelefonnummer 07144 8353-15. Dienstag, 27. Juli 2021 18:00 – 19:00 Uhr Freitag, 30. Juli 2021 17:30 – 19:00 Uhr Eine telefonische Buchung können Sie bequem von zu- hause unter der Telefonnummer 07144 8353-15 über die Mitarbeiter/innen des Rathauses vornehmen. Amtliches Unsere telefonischen Sprechzeiten sind (außer feiertags): Montag: 9.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom Mittwoch: 9.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr 24. Juni 2021 Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr, 15.30 – 19.30 Uhr Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr 1. Neubau der Schulsporthalle a) Vergabe Garten- und Landschaftsbauarbeiten mit Die Testung erfolgt durch den DRK-Ortsverein und die Sportplatzbauarbeiten Lembergapotheke – vielen herzlichen Dank hierfür. b) Vergabe Schreinerarbeiten Um auf das Corona-Virus getestet zu werden, melden Sie c) Vergabe Sportgeräteausstattung sich bitte für einen Termin an, sofern Sie keinen Kontakt d) Vergabe Textiler Prallschutz zu einer infizierten Person hatten und keine Symptome e) Vergabe Sporthallentrennvorhang aufweisen. Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre persönli- Bürgermeister Döttinger begrüßte Herrn Daniel Overhoff von chen Daten verarbeitet werden. Darüber hinaus bitten wir Architekten Zoll und übergab ihm das Wort. Sie, beim Testtermin eine FFP2-Maske zu tragen sowie Herr Overhoff erklärte anhand einer Präsentation den aktuel- einen Lichtbildausweis und einen eigenen Kugelschreiber len Stand der Baustelle und erläuterte die Ausschreibungs- mitzubringen. Vor Ort werden Sie dann eingewiesen und pakete. Insgesamt konnten bereits ca. 96 % aller Arbeiten anschließend durch die Mitarbeitenden des DRK getestet. ausgeschrieben werden und dem Markt entsprechend relativ Es handelt sich dabei um einen Nasenabstrich im hinteren gute Angebote erzielt werden. Die Fertigstellung der Halle ist Bereich. Ein Ergebnis liegt anschließend bereits nach ca. auf Februar 2022 geplant. 15 Minuten vor und wird Ihnen bei Bedarf als Bescheini- Der Vorsitzende lobte die gute Arbeit von Herrn Overhoff gung ausgestellt. und seinen Kollegen. Die Verwaltung ist sehr zufrieden und Es gelten bei der Durchführung des gesamten Prozesses die Baustelle läuft gut. Auch die rechtzeitige Ausschreibung strenge Hygienemaßnahmen wie z. B. Abstandsregelun- der Pakete war sehr wichtig und kommt nun der Gemeinde gen, Pflicht zum Tragen einer FFP-Maske und Betre- zu Gute. tungsverbot für symptomatische sowie unter Quarantäne stehende Personen. Es erging folgender Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: Jeder Test kann dazu beitragen, Infektionsketten zu unter- a) die Vergabe der Garten- und Landschaftsbauarbeiten mit brechen und sich und andere zu schützen. Nehmen Sie Sportplatzbauarbeiten an den Bieter mit dem wirtschaft- das Angebot wahr. lichsten Angebot, die Firma Benignus GmbH aus Back- nang. b) die Vergabe der Schreinerarbeiten an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot, die Firma Diaplan Innenaus- bau GmbH aus Freilassing. c) die Vergabe der Sportgeräteausstattung an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot, die Firma Gotthilf Benz Impressum Verantwortlich für den amtlichen Turngerätefabrik GmbH aus Winnenden. Teil, alle sonstigen Verlautbarungen d) die Vergabe des textilen Prallschutzes an den Bieter mit Herausgeber: und mitteilungen: Bürgermeister dem wirtschaftlichsten Angebot, die Firma Si Sport GmbH Gemeinde Affalterbach Steffen Döttinger, 71563 Affalterbach, Marbacher Straße 17, oder sein aus Gummersbach. Druck und Verlag: Nussbaum Medien e) die Vergabe des Sporthallentrennvorhangs an den Bieter Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Vertreter im Amt. 71263 Weil der Stadt, Verantwortlich für „Was sonst noch mit dem wirtschaftlichsten Angebot, die Firma Metallbau Merklinger Str. 20, interessiert“ und den Anzeigenteil: Politz GmbH aus Edersleben. Telefon 07033 525-0, Klaus Nussbaum, Opelstraße 29, www.nussbaum-medien.de 68789 St. Leon-Rot 2. Neubau der Brücke über den Buchenbach bei Steinächle - Auftragsvergabe Bürgermeister Döttinger begrüßte Herrn Ulrich Zwink vom InformATIonen Tel.: 07033 6924-0, Ingenieurbüro Frank und übergab ihm das Wort. E-Mail: info@gsvertrieb.de Vertrieb (Abonnement und Internet: www.gsvertrieb.de Herr Zwink machte deutlich, dass das Verfahren sehr lange Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, gedauert hat und man vom Landratsamt Ludwigsburg einige Anzeigenverkauf: Josef-Beyerle-Str. 2, wds@nussbaum-medien.de Auflagen erhalten hat. Man ist gezwungen gewisse Zeitfens- 71263 Weil der Stadt, ter einzuhalten, was sich auch auf den Preis ausschlägt. Fortsetzung auf Seite 4
Nummer 26 Donnerstag, 01. Juli 2021 3 WicHTiGE TELEFoNNUMMERN Telefon-Nr. E-Mail (Zentrale) 8353-0 gemeinde@affalterbach.de Telefax-Nr. 8353-53 Bürgermeister Döttinger 8353-10 s.doettinger@affalterbach.de Frau Bender (Zentrale/Vorzimmer BM) 8353-18 n.bender@affalterbach.de Herr Langner (Leiter Hauptamt) 8353-20 a.langner@affalterbach.de Frau Brendel (Vorzimmer Hauptamt) 8353-25 a.brendel@affalterbach.de Frau Hennrich-Bauer (Bauamt/Ordnungsamt) 8353-21 b.bauer@affalterbach.de Frau Kristmann (Bürgerbüro) 8353-23 s.kristmann@affalterbach.de Frau Götz (Bürgerbüro) 8353-24 i.goetz@affalterbach.de Frau Pantle (Standesamt) 8353-27 p.pantle@affalterbach.de Frau Gläser (Leiterin Finanz-/Bauverwaltung) 8353-30 j.glaeser@affalterbach.de Frau Hochmuth (Vorzimmer Finanz-/Bauverwaltung) 8353-33 m.hochmuth@affalterbach.de Frau Kübler (Steueramt) 8353-31 a.kuebler@affalterbach.de Frau Binder (Gemeindekasse) 8353-32 m.binder@affalterbach.de Frau Hübner (Bücherei) 8353-40 buecherei@affalterbach.de Frau Müller (Integrationsbeauftragte) 8353-22 t.mueller@affalterbach.de Weitere wichtige Telefonnummern Gemeindeverwaltung Affalterbach Tel.-Nr. Sprechzeiten: Bauhof 0174 3100409 Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 09.00 - 12.00 Uhr Störung Wasserversorgung Donnerstag 15.30 - 19.30 Uhr innerhalb der Dienstzeit 07144 8982364 außerhalb der Dienstzeit 07345 96382120 Konten der Gemeindekasse: Notruf 112 o. 110 Kreissparkasse Ludwigsburg IBAN DE73 6045 0050 0003 6412 77 BIC SOLADES1LBG Krankentransporte Ludwigsburg 07141 19222 Volksbank Ludwigsburg Polizeirevier Marbach 9000 IBAN DE59 6049 0150 0010 3750 07 BIC GENODES1LBG Grundschule - Hausmeister - 0174 3100914 Grundschule 887758-10 Notdienste - Sekretariat - Frau Rohn sekretariat@apfelbach.schule.bwl.de Ärztlicher Sonntagsdienst Notfallpraxis Ludwigsburg, Erlachhofstr. 1, 71640 Lud- Kernzeitenbetreuung / Hort 887758-61 wigsburg, Telefon: 116 117, werktags von 18:00 bis 8:00 Jugendmusikschule, C. Burgmann 07142 913846 Uhr, Wochenende von Freitag 16:00 bis Montag 8:00 Uhr. - M. Fuchs 331426 Bereitschaftsdienst der Apotheken Freitag 2. Juli 2021 - Verwaltung, Fr. Rohn 887758-10/38913 Lemberg-Apotheke, Marbacher Str. 8, 71563 Affalterbach, afb-musikschule@web.de Tel. 07144 36499 Kindertagesstätte Klingenstraße 887758-30 Samstag 3. Juli 2021 Stadt-Apotheke, Friedrichstr. 2, 71711 Steinheim, Kindergarten Birkhau 36041 Tel. 07144 81230 Elsa-Brodbeck-Kindertagesstätte 38951 Sonntag 4. Juli 2021 Syna, Störung Strom 07144 266-233 Apotheke Palm, Marktstr. 22, 71672 Marbach, Gas 07144 266-211 Tel. 07144 5360 Montag 5. Juli 2021 Bezirks-Schornsteinfegermeister Frank 07134 916984 Römer-Apotheke, Studionstr. 7, 71726 Benningen, Bezirks-Schornsteinfegermeister Wich 07193 2130398 Tel. 07144 14693 Kleeblatt Affalterbach 88766-0 Dienstag 6. Juli 2021 Apotheke Kirchberg, Kirchplatz 1, 71737 Kirchberg, Grundbuchamt Heilbronn 07131 3898500 Tel. 07144 36726 Mittwoch 7. Juli 2021 Neckar-Apotheke, Tiefengasse 19, 74379 Ingersheim, Tel. 07142 20280 Donnerstag 8. Juli 2021 Apotheke am Bahnhof, Rielingshäuser Str. 1, 71672 Marbach, Tel. 07144 4073
4 Nummer 26 Donnerstag, 01. Juli 2021 Unter anderem ist die Baustelleneinrichtung erschwert, da 72 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der aktuellen die Baustoffe nicht direkt vor Ort gelagert werden können, Fassung der bisherige Rechtszustand durch den im Umle- weshalb der Bauablauf länger dauern wird. Ein weiterer gungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Diese Grund für die Preissteigerung ist der Baustoffmangel am Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentü- Markt. mer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Nach kurzer Diskussion konnten alle Fragen von Herrn Zwink Rechtsbehelfsbelehrung: beantwortet werden. Gegen diese Bekanntmachung kann gemäß § 217 Abs. 2 Es erging folgender Beschluss: Satz 2 BauGB innerhalb einer Frist von sechs Wochen, vom Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Verlegung der Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet, schriftlich oder Wasserleitung an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten An- mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Affalterbach gebot, die Firma Hans Bauer Bauunternehmung GmbH aus Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden. Über Alfdorf. den Antrag entscheidet das Landgericht Stuttgart, Kammer 3. Erweiterung der Baumgräber für Baulandsachen. Der Antrag muss den Verwaltungsakt - Vergabe bezeichnen, gegen den er sich richtet. Er soll die Erklärung, Bürgermeister Döttinger erklärte, dass für die Erweiterung inwieweit die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit ange- der Baumgräber ein Angebotspreis von 21.118,93 € erzielt fochten wird, und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll werden konnte. Das Angebot liegt deutlich unter der Kos- die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, tenschätzung. die zur Rechtfertigung des Antrags dienen. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat gemäß § 224 BauGB keine Es erging folgender Beschluss: aufschiebende Wirkung. Um sie herzustellen, bedürfte es Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Erweiterung der eines Antrags gemäß § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichts- Baumgräber an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Ange- ordnung. bot, die Firma Pfitzenmaier aus Besigheim. Hinweis: Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann 4. Bausachen ohne Rechtsanwalt gestellt werden. Für weitere prozessuale a) Umbau Halle 01/04 EG + UG zu Büroarbeitsflächen, Bit- Erklärungen ist jedoch die Mitwirkung eines vertretungsbe- tenfelder Weg 13 rechtigten Anwalts erforderlich (§ 222 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Es erging folgender Beschluss: Affalterbach, den 28.06.2021 Das Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt. gez. Steffen Döttinger b) Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 5 Wohnein- Bürgermeister und Vorsitzender des Umlegungsausschusses heiten, 4 Garagen im Untergeschoss und Stellplätzen, Rieslingstraße, Flst. 4681 Bauvoranfrage Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Gemeinderat Burkhardt erklärte sich für befangen und trat Flurbereinigungsbehörde - ab. Es erging folgender Beschluss: AZ.: 43-2478-B5.4-8 Das Einvernehmen der Gemeinde wird nicht erteilt. Öffentliche Bekanntmachung c) Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, im Flurbereinigung Leutenbach/Winnenden B 14 Näheren Grund 42 Rems-Murr-Kreis Es erging folgender Beschluss: Vorläufige Anordnung Das Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt. vom 17.06.2021 d) Neubau eines Zweifamilienhauses, Marbacher Straße 39 1. Besitzentzug Bauvoranfrage Zur Bereitstellung von Flächen für die vorzeitige Herstellung Es erging folgender Beschluss: eines Grünweges und Rekultivierung eines Grünweges mit Das Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt. Asphalt- und Schotterspuren wird vom Landratsamt Rems- e) Errichtung eines Warmwintergartens, Balkon mit Terras- Murr-Kreis, - Flurbereinigungsbehörde -, nach § 36 Abs. 1 senverglasung sowie Terrasse mit 4 m Tiefe, des Flurbereinigungsgesetzes FlurbG in der Fassung vom Lindenstraße 23 16.3.1976 BGBl. I S. 546 im Flurbereinigungsverfahren Leu- Es erging folgender Beschluss: tenbach/Winnenden B 14 folgendes angeordnet: Das Einvernehmen der Gemeinde wird hinsichtlich des Win- Den Beteiligten Eigentümern, Pächtern und sonstigen Be- tergartens erteilt, hinsichtlich der Überschreitung der Terras- rechtigten werden zum 02.08.2021 Besitz und Nutzung der sentiefe um 1,00 m wird das Einvernehmen versagt. Grundstücksflächen vorübergehend für die Dauer der Maß- f) Unterirdische Verlängerung der bestehenden Garage so- nahme, bzw. dauerhaft entzogen, die in der Besitzrege- wie Verschiebung der vorhandenen Außentreppe, Les- lungskarte vom 11.02.2021 in gelber Farbe vorübergehend, singstraße 9 Bauvoranfrage bzw. in roter Farbe dauerhaft bezeichnet sind. Die Besitz- regelungskarte ist Bestandteil dieser vorläufigen Anordnung Es erging folgender Beschluss: Anlage 1. Das Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt. g) Umbau einer Scheune für den Einbau einer Hackschnit- 2. Besitzzuweisung zelheizung, Marbacher Straße 42 Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Leutenbach/ Gemeinderat Rikker erklärte sich für befangen und trat ab. Winnenden B 14 wird ab 02.08.2021 für den oben genann- ten Zweck in den Besitz der nach Nr. 1. entzogenen Flächen Es erging folgender Beschluss: eingewiesen. Das Besitzrecht erstreckt sich auch auf die von Das Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt. der Teilnehmergemeinschaft zur Umsetzung der geplanten 5. Verschiedenes Maßnahmen Rekultivierung und Neubau eines Grünweges a) Elsa-Brodbeck-Kindergarten beauftragte Syna GmbH, einschließlich des Rechts, ein Erd- Bürgermeister Döttinger erklärte, dass man auch bei der kabel in die neue Wegtrasse verlegen zu dürfen. Erweiterung des Elsa-Brodbeck-Kindergartens Probleme mit Der abgeschobene Mutterboden der entzogenen Flächen der Lieferung der Wasserleitungen hatte. Nun kann mit den geht in den Besitz der Teilnehmergemeinschaft über. Diese Arbeiten begonnen werden. bestimmt, wie der Boden verwendet wird. Während des Ausbaus ist die Nutzung noch nicht fertigge- Umlegung „Hinter dem Kirchhof“ stellter Wege nicht zulässig. 3. Flächenrückgabe Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit und das Die in der unter Nr. 1 genannten Karte in gelber Farbe dar- inkrafttreten des Umlegungsplans der Umlegung gestellten Grundstücksflächen werden den Beteiligten nach ‘Hinter dem Kirchhof’ Beendigung und Abnahme der Baumaßnahmen wieder in Der Umlegungsplan, bestehend aus Umlegungskarte und Besitz und Nutzung zurückgegeben. Diese Flächen sind von Umlegungsverzeichnis, der durch Beschluss des Umle- der Teilnehmergemeinschaft vor der Rückgabe durch ord- gungsausschusses vom 10.05.2021 aufgestellt wurde, ist am nungsgemäße Rekultivierung wieder in einen bewirtschaftba- 23.06.2021 unanfechtbar geworden. Der Umlegungsplan tritt ren Zustand zu bringen. Der Zeitpunkt der Rückgabe wird mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Damit wird nach § den Beteiligten gesondert mitgeteilt.
Nummer 26 Donnerstag, 01. Juli 2021 5 4. Aufwuchsentschädigungen a Aufwuchsentschädigungen Gemeinde Affalterbach Sofern durch die Baumaßnahmen Schäden am Aufwuchs Landkreis Ludwigsburg entstehen sind, Entschädigungen zu bezahlen. Diese werden Die Gemeinde Affalterbach (ca. 4.500 Einwohner) sucht hiermit der Höhe nach festgesetzt. Die Aufwuchsentschädi- zum 01.01.2022 für die Kindertagesstätte Klingenstraße gungen sind in dem zugehörigen Verzeichnis enthalten, das eine Bestandteil dieses Beschlusses ist – Anlage 2. b Berechtigte Einrichtungsleitung 100% (w/m/d). Aufwuchsentschädigungen nach Nr. 4 a erhalten: In der Kindertagesstätte Klingenstraße werden bis zu 90 • die Eigentümer der in Anspruch genommenen Flächen, Kinder im Alter von 2 Monaten bis zum Schuleintritt be- wenn sie diese selbst bewirtschaften, treut. Es gibt insgesamt fünf Gruppen: drei Ü3-Gruppen • oder (GT und VÖ) und zwei Krippengruppen. Außerdem einen • die Pächter, nachdem sie das bestehende Pachtverhältnis Hort mit 25 Plätzen sowie eine Kernzeitbetreuung mit 65 dem Landratsamt – Flurbereinigungsbehörde – angemel- Plätzen. det und entweder durch Vorlage des Pachtvertrags oder Wir wünschen uns: bei mündlichem Pachtvertrag durch Bestätigung des Ver- • eine abgeschlossene Berufsausbildung als päda- pächters nachgewiesen haben. Bestehende Pachtverträge gogische Fachkraft nach § 7 KiTaG (z.B. staatlich werden durch diese Regelung nicht berührt. Die Pächter anerkannte/r Erzieher/in) haben deshalb den vereinbarten Pachtzins weiterhin an • mehrjährige Berufserfahrung die Verpächter zu entrichten. • Leitungserfahrung ist gewünscht, aber nicht zwingend c Auszahlung: erforderlich Die nach Nr. 4 a zu gewährenden Entschädigungen werden • Engagement und Teamfähigkeit über die Teilnehmergemeinschaft ausbezahlt. Diese kann sie • Offenheit und Eigenverantwortlichkeit gegen Beiträge § 19 FlurbG verrechnen. • Belastbarkeit und Flexibilität 5. Rechtsbehelfsbelehrung Wir bieten Ihnen: Gegen die vorläufige Anordnung kann innerhalb eines Mo- • eine verantwortungsvolle und selbstständige Tätigkeit nats Widerspruch beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Sitz: • einen abwechslungsreichen und interessanten Arbeits- Waiblingen, eingelegt werden. platz Anschrift der unteren Flurbereinigungsbehörde: Postfach • ein freundliches und kompetentes Team 1413, 71328 Waiblingen, Dienstgebäude: Stuttgarter Straße • regelmäßige Fortbildungen 110 in 71332 Waiblingen oder bei jeder anderen Dienststelle • Fahrtkostenzuschüsse des Landratsamts • eine Bezahlung nach Entgeltgruppe S16 TVöD SuE 6. Begründung Bei personalrechtlichen Fragen steht Ihnen Herr Langner Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung hat unter Telefon 07144/8353-20, bei fachlichen Fragen Frau mit Beschluss vom 22.02.2001 die Flurbereinigung nach §§ Götz-Vetter unter Telefon 07144/887758-30 zur Verfügung. 1, 37 FlurbG angeordnet. Der Beschluss ist unanfechtbar. Sind Sie interessiert? Dann senden Sie Ihre schriftliche Den vorgesehenen Maßnahmen liegt der vom Landesamt Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens für Geoinformation und Landentwicklung am 23.12.2009 ge- 9. Juli 2021 an die Gemeinde Affalterbach, Marbacher nehmigte Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegeri- Straße 17, 71563 Affalterbach oder online an schen Begleitplan zugrunde §§ 18 Abs. 1, 41 und 42 Abs. 1 FlurbG. gemeinde@affalterbach.de. Auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Teilnehmer- gemeinschaft und der Syna GmbH, wird die Syna GmbH die in der Besitzregelungskarte dargestellten Maßnahmen Gemeinde Affalterbach umsetzen. Mit dem Vorausbau wird zudem ermöglicht, dass Landkreis Ludwigsburg die Syna GmbH zeitgleich mit dem Ausbau des geplanten Die Gemeinde Affalterbach (ca. 4.500 Einwohner) sucht Grünweges ein Erdkabel verlegt. Durch die mit der Flur- zur Verstärkung des Teams in der Elsa-Brodbeck-Kinder- bereinigungsbehörde abgestimmte Kabeltrassenführung wird tagesstätte zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine vermieden, dass bereits durch die Teilnehmergemeinschaft gebaute Asphaltwege bzw. Rassengitterspurwege für die Ka- pädagogische Fachkraft (w/m/d) belverlegung in Anspruch genommen werden und dadurch nach § 7 KiTaG mit 100 % Beschäftigungsumfang Schaden nehmen können. Der Vorausbau des Grünweges ist in einer Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit (Ü3). aus diesem Grund auch dringlich. Zudem erspart sich die Wir bieten Ihnen: Teilnehmergemeinschaft Herstellungskosten. • einen abwechslungsreichen und interessanten Arbeits- Bei Abwägung des Vorteils durch den frühen Ausbau ge- platz genüber der Beeinträchtigung im alten Grundstücksbestand • ein freundliches und kompetentes Team überwiegen die Gründe für den Vorausbau. Dies auch des- • regelmäßige Fortbildungen halb, weil zugleich die Rekultivierung der alten Wegtras- • Fahrtkostenzuschüsse se erfolgt, so dass sich die Nutzbarkeit der angrenzenden • eine Bezahlung nach Entgeltgruppe S 8a TVöD SuE Grundstücke nach Herstellung des neuen Weges nicht ver- Wir wünschen uns: schlechtert. • Engagement und Teamfähigkeit Die Aufwuchsentschädigungen Ziffer 4 b werden bereits in • Offenheit und Eigenverantwortlichkeit Verbindung mit dieser Anordnung festgesetzt, um sie den • Belastbarkeit und Flexibilität Beteiligten alsbald auszahlen zu können und um Härten zu Bei personalrechtlichen Fragen steht Ihnen Herr Langner vermeiden. unter Telefon 07144/8353-20, bei fachlichen Fragen Frau Hinweise Jakob unter Telefon 07144/38951 zur Verfügung. • Die Besitzregelungskarte vom 11.02.2021 siehe Nr. 1 und Sind Sie interessiert? Dann senden Sie Ihre schriftliche das Verzeichnis der Aufwuchsentschädigungen siehe Nr. Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an die Gemeinde 4a liegen ab sofort einen Monat lang zur Einsichtnahme Affalterbach, Marbacher Straße 17, 71563 Affalterbach für die Beteiligten in den Rathäusern in Affalterbach, oder online an gemeinde@affalterbach.de. Allmersbach i. T., Backnang, Berglen, Burgstetten, Korb, Leutenbach, Remshalden, Schwaikheim, Waiblingen und Winnenden aus. Freie Stellen für ein Freiwilliges Soziales Jahr • Zusätzlich kann der Beschluss mit Begründung und Karte Die Gemeinde Affalterbach hat noch Stellen für ein Freiwil- auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformati- liges Soziales Jahr in den Kindertageseinrichtungen und in on und Landentwicklung im o. g. Verfahren www.lgl-bw. der Grundschule zu vergeben. de/2478 eingesehen werden. Nähere Infos finden Sie auf unserer Homepage (www.affal- Waiblingen, 17.06.2021 terbach.de) unter Stellenangebote oder kontaktieren Sie uns gez. Gerd Holzwarth gerne telefonisch unter der Nummer 07144/8353-25.
Inzidenzstufe 1 Inzidenzstufe 2 Inzidenzstufe 3 Inzidenzstufe 4 Lockerungen mit vier Inzidenzstufen Lebensbereiche 6 (unter 10) (10 bis 35) (35 bis 50) (über 50) Ab 28. Juni 2021 treten weitere Lockerungen in Kraft. Lockerungen treten nach 5 Tagen in der niedrigeren Inzidenzstufe in Kraft, Verschärfungen nach 5 Tagen in der nächsthöheren Inzidenzstufe. Stand: 25. Juni 2021 – weitere Informationen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 2 Haushalte, max. 5 Personen 4 Haushalte, max. 15 Personen Grundsätzlich gilt: Kontakt- (Kinder dieser Haus- max. 25 Personen (Kinder dieser Haushalte und bis zu 5 weitere Kin- beschränkungen halte bis einschließlich der bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit.) (Geimpfte sowie gene- 13 Jahre zählen nicht sene Personen werden mit.) nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenle- ben zählen als ein Haus- halt.) Abstand Hygiene Medizinische Corona-App Regelmäßig halten praktizieren Maske tragen nutzen lüften Im Freien: max. Im Freien: max. 300 Personen 200 Personen Medizinische Maskenpflicht ab 6 Jahre bleibt weiterhin generell bestehen. Im Freien und in Im Freien und in Ausnahmen: Private geschlossenen geschlossenen » Kinder bis einschließlich 5 Jahre Veranstaltungen Räumen: max. Räumen: max. » Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung In geschlossenen In geschlossenen 50 Personen 10 Personen notwendig) Ohne Abstandsgebot Räumen: max. Räumen: max. » In geschlossenen Räumen bei privaten Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie, Kantinen, und ohne Maskenpflicht 300 Personen mit 200 Personen mit Mensen und Cafeterien während des Essens und Trinkens und beim Sport treiben. (wie Geburtstage, » Im Freien nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen dauerhaft Hochzeitsfeiern etc.) eingehalten werden kann Schnell- und Selbsttests (für bestimmte Dienstleistungen und Angebote erforderlich) dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. » Hierfür können kostenlose Bürgertests oder Angebote von Arbeitgeber*innen, Schulen und Im Freien: max. Im Freien: max. Anbieter*innen von Dienstleistungen genutzt werden. 1.500 Personen 750 Personen » Zu testende Personen dürfen einen für Laien zugelassenen Schnelltest an sich selbst unter Aufsicht Im Freien: max. Im Freien: max. (z.B. durch Dienstleister*innen oder Arbeitgeber*innen) durchführen und bescheinigen lassen. über 300 Personen über 200 Personen 500 Personen 250 Personen » Schüler*innen können einen von der Schule bescheinigten negativen Test vorlegen (max. 60 mit mit Stunden alt) vorlegen. » Für asymptomatische Kinder bis einschließlich fünf Jahre gilt keine Testpflicht. Öffentliche Veranstaltungen In geschlossenen In geschlossenen Legende Räumen: max. Räumen: max. (wie Theater, Oper, Konzert, Flohmarkt, 500 Personen 250 Personen Nachweislich geimpft, Stadtfest etc.) genesen oder getestet Oder: max. 30 % Oder: max. 20 % der Kapazität der Kapazität In geschlossenen In geschlossenen Datenverarbeitung Oder: max. 60 % Oder: max. 60 % Räumen: max. Räumen: max. erforderlich der Kapazität ohne der Kapazität ohne 200 Personen 100 Personen Abstandsgebot mit Abstandsgebot mit Hygienekonzept erforderlich Zusätzliche Masken- pflicht 1 2 Donnerstag, 01. Juli 2021 Nummer 26
Inzidenzstufe 1 Inzidenzstufe 2 Inzidenzstufe 3 Inzidenzstufe 4 Inzidenzstufe 1 Inzidenzstufe 2 Inzidenzstufe 3 Inzidenzstufe 4 Lebensbereiche Lebensbereiche (unter 10) (10 bis 35) (35 bis 50) (über 50) (unter 10) (10 bis 35) (35 bis 50) (über 50) Im Freien: 1 Person je ange- mit Nummer 26 Im Freien und in fangene 20 m² mit Nutzung durch Angehörige der Einrichtung ohne besondere geschlossenen Regelungen gestattet Freizeit- Im Freien und in geschlossenen Räumen: Betriebskantinen einrichtungen Räumen ohne Beschränkung der und Mensen (wie Freizeitparks, Personenanzahl Hochseilgärten, 1 Person je ange- Schwimmbädern etc.) In geschlossenen fangene 10 m² mit Donnerstag, 01. Juli 2021 Räumen: geschlossen 1 Person je angefangene 10 m² Einzelhandel Für Einzelhandel, der nicht der Im Freien: max. Ohne besondere Regelungen Grundversorgung dient: 100 Personen mit (sowie Dienstleistungs- /Handwerksbetriebe mit Kundenverkehr) Ohne Beschränk- Außerschulische ung der Personen- und berufliche Ohne besondere Regelung und ohne Bildung anzahl mit Beschränkung der Personenanzahl In geschlossenen (wie Volkshochschulen, Räumen: max. Jungendkunstgruppen 20 Personen mit etc.) Wenn Maske nicht Wenn Maske nicht dauerhaft getragen werden kann, mit dauerhaft getragen Körpernahe werden kann, mit Dienstleistungen Im Freien und in geschlossenen Im Freien und in Räumen: Im Freien und in Im Freien und in Kultur- Im Freien und in geschlossenen geschlossenen geschlossenen geschlossenen einrichtungen Räumen ohne Beschränkung der Räumen: Räumen: Im Freien und in Im Freien und in Räumen: (wie Galerien, Museen, Personenanzahl 1 Person je ange- 1 Person je ange- geschlossenen geschlossenen 1 Person je ange- Bibliotheken, Archive, fangene 10 m² mit 1 Person je ange- fangene 3 m² Räumen: Räumen: fangene 7 m² Gedenkstätten etc.) fangene 20 m² mit Messen Oder: ohne Oder: 1 Person je Beschränkung der angefangene 3 m² Personananzahl 1 Person je ange- 1 Person je ange- mit mit fangene 10 m² mit fangene 20 m² mit Im Freien: ohne Beschränkung der Im Freien: ohne Personenanzahl Beschränkung der mit Ohne besondere Regelung und Personenanzahl Gastronomie und Ohne besondere ohne Vergnügungs- Regelung und Beschränkung der stätten mit ohne Personenanzahl In geschlossenen In geschlossenen (wie Restaurants, Beschränkung der Räumen: Räumen: Kneipen, Imbisse, Personenanzahl In geschlossenen Ohne besondere Regelungen 1 Person je 2,5 m² 1 Person je 2,5 m² Beherbergung Spielhallen etc.) Räumen: bei Anreise und anschließendem mit mit Rauchverbot Testnachweis alle 3 Tage Rauchverbot Rauchverbot 3 4 7
Inzidenzstufe 1 Inzidenzstufe 2 Inzidenzstufe 3 Inzidenzstufe 4 Inzidenzstufe 1 Inzidenzstufe 2 Inzidenzstufe 3 Inzidenzstufe 4 Lebensbereiche Lebensbereiche (unter 10) (10 bis 35) (35 bis 50) (über 50) (unter 10) (10 bis 35) (35 bis 50) (über 50) 8 Im Freien: max. Im Freien: max. 1.500 Personen 750 Personen über 300 Personen über 200 Personen Im Freien: max. Im Freien: max. Touristischer 500 Personen mit 250 Personen mit Verkehr max. 75% der zu- max. 50% der zu- In geschlossenen In geschlossenen (wie Schifffahrt, Seil- Ohne Beschränkung der lässigen Fahr- lässigen Fahr- Räumen: max. Räumen: max. bahnen, touristischer Personenanzahl gastanzahl mit gastanzahl mit 500 Personen 250 Personen Busverkehr etc.) Wettkampf- veranstaltungen Oder: max. 30 % Oder: max. 20 % im Sport der Kapazität der Kapazität In geschlossenen In geschlossenen Oder: max. 60 % Oder: max. 60 % Räumen: max. Räumen: max. der Kapazität ohne der Kapazität ohne 200 Personen mit 100 Personen mit Abstandsgebot mit Abstandsgebot mit 1 Person je ange- fangene 10 m² mit Diskotheken Geschlossen (Resultate der Modell- projekte sollen abge- wartet werden) 1 Person je ange- fangene 10 m² mit Mit Prostitutions- Geschlossen stätten Raumnutzung nur durch 2 Personen Im Freien: max. 25 Personen mit Im Freien und in geschlossenen Räumen: keine Im Freien und in geschlossenen Personen- Räumen: ohne besondere beschränkung mit In geschlossenen Regelungen Räumen: max. 14 Personen mit Sport 5 6 Donnerstag, 01. Juli 2021 Nummer 26
Nummer 26 Donnerstag, 01. Juli 2021 9 Die Gemeinde Affalterbach (ca. 4.500 Einwohner) sucht Klettergerät am Spielplatz Lemberg ab dem 21. September 2021 eine Das große Klettergerät auf dem Spielplatz Lemberg war mittlerweile etwas in die Jahre gekommen und musste daher Mitarbeiterin (w/m/d) für die aus Sicherheitsgründen abgebaut werden. Hausaufgabenbetreuung. Diese findet dienstags und mittwochs, jeweils von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr in der Grundschule Affalterbach statt. Die Anstellung erfolgt nach den Vorschriften für geringfü- gig Beschäftigte. Bei Fragen steht Ihnen Herr Langner unter Telefon 07144 8353-20 zur Verfügung. Sie sind interessiert? Dann senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an die Gemeinde Affalterbach, Marbacher Straße 17, 71563 Affalterbach oder online an gemeinde@affalterbach.de. Deutsche Rentenversicherung Bund und Regional Rentenberatung im Monat Juli Die nächste Rentenberatung findet am Donnerstag, den 29. Juli 2021 im Rathaus Affalterbach, Marbacher Straße 17 statt. Altersjubilare Es sind noch ein paar Termine frei, allerdings muss eine vorherige Terminvereinbarung bei Frau Brendel unter der Die Gemeinde wünscht ihren Mitbürgern, die im Laufe der Telefonnummer 07144/8353-25 erfolgen. Woche ihren Geburtstag feiern, von Herzen alles Gute für das vor Ihnen liegende Lebensjahr. Wir beglückwünschen zum Informationen aus dem Rathaus 80. Geburtstag am 03.07.2021 Frau Uta Inge Wahl Sirenen-Probealarm Kleeblatt Affalterbach - Am Samstag, den 3. Juli 2021, findet um 12.00 Uhr ein Pflege und Wohnen Sirenen-Probealarm statt. Erdbeerzeit Besuch von Bundestagskandidat der Grünen Erdbeerzeit wurde mit dem Belegen von Erdbeertört- Lars Schweizer chen im Kleeblatt einge- Die Bundestagswahlen finden am 26. September 2021 statt. läutet. Bei der Hitze genau Bundestagskandidat der Grünen ist Lars Schweizer. Er be- richtig! Unsere Bewohner suchte kürzlich Bürgermeister Steffen Döttinger, um sich mit waren fleißig, Erdbeeren ihm über die aktuellen Aufgaben und Herausforderungen in wurden gewaschen und ge- der Gemeinde Affalterbach auszutauschen. viertelt, die Törtchen wur- Dabei ging es unter anderem um die derzeitige Corona- den mit Pudding bestrichen Pandemie und die Auswirkungen für die Kommunen. Herr und anschließend mit den Döttinger lobte zudem die gute Zusammenarbeit zwischen frischen Erdbeeren belegt. Kommune und Bund. Dafür ist ein guter Kontakt zur Bun- Die ein oder andere Erdbee- despolitik wichtig, um auch weiterhin erfolgreich zu sein. re schaffte es nicht bis auf das Törtchen sondern lan- dete direkt im Mund. Das Naschen nebenher ist doch das ALLERBESTE! Ganz zum Schluss wurde dann noch der Tortengruß auf je- dem Einzelnen verteilt und ruckzuck war für den Kaffee am Nachmittag gesorgt. Bundestagskandidat Lars Schweizer und Bürgermeister Steffen Döttinger VerlAgsTIpps: Bei PDF-Dateien müssen alle Schriften eingebettet sein. Fotos: Frau Limbach
10 Nummer 26 Donnerstag, 01. Juli 2021 Seniorengymnastik Arbeitskreis Asyl Liebe Teilnehmer der Seniorengymnastik, da die Sommer immer heißer werden und die Hitze am www.ak-asyl-affalterbach.de Nachmittag am größten ist, wird ab sofort die Gymnastik auf den Morgen verlegt. Wir treffen uns nun immer am Mittwoch um 10 Uhr im Gemeindehaus. Ich hoffe, die Verlegung ist für Euch OK und ihr seid weiter mit Freude bei unserer Stunde mit Bewegung, Spaß und Spiel. QR-code Doris Für Smartphone-Nutzer mit QR-Code- Reader geht es hier ganz schnell zu unserer Website: Herzliche Einladung zum Kirchliche Nachrichten Lobpreisgottesdienst Evang. Kirchengemeinde Affalterbach Internet: www.kirche-affalterbach.de R A I E-Mail: Pfarramt.Affalterbach@elkw.de N Telefon: 07144 37014 P E Kontaktzeiten des Sekretariats: Dienstag und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 16.30 bis 19.00 Uhr O Pfarramtssekretärin: Gabriele Benzler Termine 5. Sonntag nach Trinitatis Wochenspruch „Aus Gnade seid ihr gerettet durch Glauben, und das nicht aus Samstag, 03. Juli 2021 um 19.00 Uhr euch: Gottes Gabe ist es.“ beim Gemeindehaus in Affalterbach Epheser 2, 8 Samstag, 3. Juli 19.00 Uhr Open-Air-Lobpreisgottesdienst (beim Gemeinde- haus) Ein etwas anderer Gottesdienst Sonntag, 4. Juli Wir begegnen Gott mit Liedern 10.00 Uhr Gottesdienst (Martinskirche) 10.00 Uhr Kinderkirche (Treffpunkt: Altes Schulhaus) Andacht Mittwoch, 7. Juli Gebet Konfirmandenunterricht (Martinskirche) Donnerstag, 8. Juli Bei schlechtem Wetter (Regen) Þndet der Gottesdienst in der Kirche statt. 09.00-10.00 Uhr „Gebet für dich“ (Martinskirche) Bitte informieren Sie sich kurzfristig unter http://www.kirche-affalterbach.de/ Gottesdienstregeln Es dürfen nur die auf Abstand markierten Plätze belegt Plakat: O. Frick werden. Bitte tragen Sie, sofern vorgeschrieben, während des Got- tesdienstes eine FFP2-Maske oder eine OP-/medizinische Maske. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis. Posauenchor Predigt in Papierform KW 26 Gemeindeglieder, die zurzeit den Gottesdienst coronabedingt PosaunenchorProben nicht besuchen wollen und auch keinen Zugriff auf unser Donnerstag, den 01.07.2021 um 19.30 Uhr im ev. Gemein- Online-Angebot haben, können eine ausgedruckte Predigt dehaus an der Kirchentüre mitnehmen oder sich von einem Gottes- Die Proben finden wie gewohnt immer noch wöchentlich dienstbesucher mitbringen lassen oder die Woche über eine donnerstags ab 19.30 Uhr im ev. Gemeindehaus Affalterbach Kopie im Pfarramt abholen. statt. Video-Gottesdienste Haben Sie in der Lookdown-Zeit darüber nachgedacht ein Zusätzlich zum Gottesdienst in der Martinskirche bieten wir Musikinstrument zu erlernen oder das Spielen wieder neu auf YouTube eine Gottesdienstaufzeichnung an; Sie finden aufzunehmen. Wir freuen uns auf jeden der zu uns kommt sie auf dem gemeinsamen Kanal der Ev. Kirchengemeinde und des CVJM Affalterbach. und mitmachen möchten, egal in welchem Alter! Sprechen Sie uns an oder wenden Sie sich an das Pfarrbüro Gebet für dich! der ev. Kirche Affalterbach www.kirche-affalterbach.de „Kommt her zu mir, alle, die ihr mühselig und beladen seid, ich oder Kontakt über den CVJM Affalterbach will euch erquicken.“ Matthäus 11,28 www.cvjm-affalterbach.de Donnerstagmorgens von 9.00 bis 10.00 Uhr steht ein Gebet- nächster Termin: steam in der Martinskirche bereit, das gerne für Sie, unseren Sonntag, 25.07.2021 Gottesdienst mit Taufen 10.00 Uhr ev. Ort und Ihr Gebetsanliegen betet. Kirche Affalterbach
Sie können auch lesen