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Generalplanerleistungen für das Projekt GesundheitsAreal Garnisonstraße Bauphase I („GAST BPH I“) WETTBEWERBSUNTERLAGEN 1. STUFE VERFAHRENSREGELN TEIL I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags Stand 12. September 2019, final
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags GAST BPH I – GP Auftraggeber: Oberösterreichische Gebietskrankenkasse („OÖGKK“) Gruberstraße 77 4021 Linz Vergebende Stelle: Technisches Büro der OÖGKK Verfahrensbetreuung: ZT DI Andrea Hinterleitner Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH Mag. Martina Harrer Wettbewerbsgegenstand: Generalplanerleistungen Verfahrensart: EU‐weiter, nicht offener Realisierungswettbewerb im Oberschwellenbereich mit vorgeschaltetem EU weit offenen Bewerbungsverfahren und anschließendem Verhandlungsverfahren gem § 37 Abs 1 Z 7 BVergG 2018 Verfahrensabwicklung: elektronisch über das ANKÖ‐Vergabeportal („Vergabeportal“) https://www.vergabeportal.at/ Ende der Einreichfrist für Teilnahmeanträge: 17. Oktober 2019, 12:00 Uhr, einlangend Abgabe der Arbeitsprobe in Papier: 17. Oktober 2019, 12:00 Uhr, einlangend bei der OÖGKK, Gruberstraße 77, 4021 Linz, 6. Stock, Zimmer 601 Abgabezeiten: Mo‐Do 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr Fr 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Rückfragen bis spätestens: 23. September 2019, 12:00 Uhr, einlangend Rückfragenbeantwortung: 30. September 2019 Download über das ANKÖ‐Vergabeportal Aufforderung Abgabe Eignungsnachweise der ausgewählten Teilnehmer (voraussichtlich): 14. November 2019 Abgabe Eignungsnachweise (voraussichtlich): 21. November 2019 Bekanntgabe Zulassung / Nichtzulassung zum Wettbewerb (voraussichtlich): 9. Dezember 2019 © Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner Seite 2 von 27
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags GAST BPH I – GP Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU DEN WETTBEWERBSUNTERLAGEN 1. STUFE ..................................... 5 2. DARSTELLUNG DES VORHABENS ............................................................................................................ 6 2.1. DAS PROJEKT – GAST BPH I (KURZBESCHREIBUNG) ......................................................................................... 6 2.2. NETTOBAUKOSTEN ...................................................................................................................................... 7 2.3. VORAUSSICHTLICHE TERMINE DER REALISIERUNG .............................................................................................. 7 3. BESCHREIBUNG DES WETTBEWERBS ...................................................................................................... 8 3.1. ART UND ZIEL DES WETTBEWERBS ................................................................................................................. 8 3.2. KOOPERATION MIT DER ÖRTLICH ZUSTÄNDIGEN INTERESSENVERTRETUNG .............................................................. 8 3.3. ABSICHTSERKLÄRUNG .................................................................................................................................. 8 3.3.1. Auftragserteilung ............................................................................................................................ 8 3.3.2. Eigentums‐, Verwertungs‐ und Verwendungsrechte ....................................................................... 9 3.4. ABLAUF DES WETTBEWERBS ......................................................................................................................... 9 3.4.1. Rechtsgrundlage.............................................................................................................................. 9 3.4.2. Verfahrensablauf 1. Stufe – Bewerbungsstufe ................................................................................ 9 3.4.3. Verfahrensablauf 2. Stufe – Wettbewerbsstufe ............................................................................ 10 3.4.4. EXKURS: BEURTEILUNGSKRITERIEN............................................................................................... 10 3.4.5. EXKURS: IN DER WETTBEWERBSSTUFE ABZUGEBENDE UNTERLAGEN (ÜBERBLICK) .................... 11 3.4.6. Exkurs: Verhandlungsverfahren .................................................................................................... 11 3.5. ZUSAMMENSETZUNG DES PREISGERICHTS ...................................................................................................... 11 3.5.1. Hauptpreisrichter / Ersatzpreisrichter ........................................................................................... 12 3.5.2. Berater des Preisgerichtes ............................................................................................................. 12 3.6. AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG / PREISGELDER ................................................................................................. 12 4. ELEKTRONISCHE VERGABE ................................................................................................................... 13 4.1. ALLGEMEINES .......................................................................................................................................... 13 4.2. ELEKTRONISCHE EINREICHUNG .................................................................................................................... 13 4.3. ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION .............................................................................................................. 14 5. TEILNAHMEANTRAG............................................................................................................................ 15 5.1. TEILNAHMEBERECHTIGUNG......................................................................................................................... 15 5.2. ZU VERWENDENDE UNTERLAGEN FÜR DEN TEILNAHMEANTRAG ......................................................................... 15 5.3. ÖFFNUNG DES TEILNAHMEANTRAGS ............................................................................................................. 15 5.4. AUSSCHLUSSGRÜNDE ................................................................................................................................ 15 6. EIGNUNG ............................................................................................................................................ 17 6.1. ZEITPUNKT DER EIGNUNG ........................................................................................................................... 17 6.2. VORLAGE DER EIGNUNGSNACHWEISE ........................................................................................................... 17 6.3. BERUFLICHE ZUVERLÄSSIGKEIT..................................................................................................................... 17 6.4. BEFUGNIS ............................................................................................................................................... 18 6.5. FINANZIELLE UND WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT ................................................................................ 19 6.5.1. Projektbezogene Planungshaftpflichtversicherung ....................................................................... 19 6.6. TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT ............................................................................................................... 20 6.6.1. Unternehmens‐Referenzprojekt „Planungsleistungen Hochbau“ ................................................. 20 6.7. HINWEISE FÜR DIE BESCHAFFUNG DER DOKUMENTE ........................................................................................ 20 7. AUSWAHLVERFAHREN ........................................................................................................................ 21 © Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner Seite 3 von 27
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags GAST BPH I – GP 7.1. ALLGEMEINES .......................................................................................................................................... 21 7.2. INHALT DER ARBEITSPROBE ......................................................................................................................... 21 7.3. DARSTELLUNG DER ARBEITSPROBE ............................................................................................................... 22 7.3.1. Planliche Darstellung ..................................................................................................................... 22 7.3.2. Angaben zu den Referenzen Teil I.B.1 ............................................................................................. 22 7.4. AUSWAHLKRITERIEN .................................................................................................................................. 22 7.5. VORPRÜFUNG DER ARBEITSPROBEN ............................................................................................................. 22 7.6. VORGEHENSWEISE DES PREISGERICHTS BEI DER AUSWAHL ................................................................................ 23 8. ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN .......................................................................................................... 24 8.1. AN DIE REFERENZNACHWEISE FÜR DIE EIGNUNG UND DAS AUSWAHLVERFAHREN ................................................... 24 8.2. ARBEITS‐ ODER BIETERGEMEINSCHAFTEN ...................................................................................................... 24 8.3. SUBUNTERNEHMEN................................................................................................................................... 25 8.3.1. Eignungsnachweise bei notwendigen Subunternehmern.............................................................. 25 8.4. DRITTE ZUM NACHWEIS DER FINANZIELLEN/WIRTSCHAFTLICHEN LEISTUNGSFÄHIGKEIT ........................................... 25 8.5. GEHEIMHALTUNG ..................................................................................................................................... 26 8.6. UNKLARHEITEN IN DEN WETTBEWERBSUNTERLAGEN / RÜGEPFLICHT .................................................................. 26 8.7. WESENTLICHE ÄNDERUNGEN DER RAHMENBEDINGUNGEN ............................................................................... 26 8.8. SCHADENERSATZ ...................................................................................................................................... 27 8.9. ÄNDERUNG DES AUFTRAGGEBERS ................................................................................................................ 27 8.10. NACHPRÜFUNGSBEHÖRDE .......................................................................................................................... 27 Diese Wettbewerbsunterlagen wurden unter Beiziehung des Leitfadens zur Vergabe von Beratungs‐ und Planungsleistungen, Stand Juni 2018, herausgegeben vom Institut für Baubetrieb + Bauwirtschaft + Projektentwicklung + Planungsmanagement der TU Graz, erstellt und sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die Rechte der Bearbeitung, der Verbreitung, der Vervielfältigung, der Übersetzung, des Nachdrucks und die Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Weg, durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere elektronische Verfahren sowie der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, den Verfassern vorbehalten. Die weibliche Form ist der männlichen Form in allen Teilen der Wettbewerbsunterlagen gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt. Die Hervorhebung einzelner Wörter durch Fettschrift, Unterstreichen, Kursivschrift etc dient ausschließlich der leichteren Lesbarkeit der Wettbewerbsunterlagen und hat keine zusätzliche inhaltliche Bedeutung. © Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner Seite 4 von 27
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags GAST BPH I – GP 1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU DEN WETTBEWERBSUNTERLAGEN 1. STUFE (1) Die Wettbewerbsunterlagen der 1. Stufe bestehen aus den folgenden Teilen: Anmerkungen/wichtige Bezeichnung Beschreibung Stand Hinweise Teil I.A Wettbewerbsunterlagen 1. Stufe – Verfahrensregeln Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines 12. Sept 2019 Festlegungen des AG für die Teilnahmeantrags 1. Stufe – Bewerbungsstufe Teil I.A.2 Zusammenfassung 30. Sept 2019 ist integrierender Bestandteil Rückfragenbeantwortung des AG der Wettbewerbsunterlage Teil I.B Wettbewerbsunterlagen 1. Stufe – auszufüllende Formblätter Teil I.B.1 Formblatt 1 – Teilnahmeantrag 12. Sept 2019 auszufüllen, elektronisch einzureichen und zu signieren Teil I.B.2 Formblätter zum Nachweis der werden nur den ausgewählten Eignung Teilnehmern zur Vorlage ihrer Eignungsnachweise zur Verfügung gestellt und sind bis zur genannten Frist (Seite 2) elektronisch einzureichen. (2) Der Auftraggeber ist analog § 101 BVergG berechtigt, in begründeten Fällen Berichtigungen und Ergänzungen zu den Wettbewerbsunterlagen innerhalb der Teilnahmeantragsfrist vorzunehmen. Der Bewerber ist verpflichtet, diese bei seiner Bewerbung zu berücksichtigen. (3) Ziel und Zweck der Wettbewerbsunterlage 1. Stufe ist es, interessierten Unternehmen einen Überblick über den diesem Vergabeverfahren zugrundeliegenden Ausschreibungsgegenstand zu verschaffen, damit diese beurteilen können, ob der Leistungsgegenstand und die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren für sie von Interesse ist. Die gesamten Wettbewerbsunterlagen werden zur Wahrung von Geschäfts‐ und Betriebsgeheimnissen des Auftraggebers nur den für die 2. Stufe ausgewählten Unternehmen zur Verfügung gestellt. (4) Im Sinn von „fortgeschriebenen“ Ausschreibungsbestimmungen im Wettbewerb behält sich der Auftraggeber ausdrücklich Änderungen des Verfahrensablaufs und des Inhalts vor. © Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner Seite 5 von 27
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags GAST BPH I – GP 2. DARSTELLUNG DES VORHABENS 2.1. DAS PROJEKT – GAST BPH I (KURZBESCHREIBUNG) (1) Das Projekt GAST BPH I ist eingebettet in den Masterplan 2.0 (07/2019) OÖGKK Standorte Linz Zentrum. (2) Im ersten Schritt soll nunmehr das GesundheitsAreal Garnisonstraße Bauphase I (im Folgenden kurz „GAST BPH I“) realisiert werden, für das die erforderlichen Beschlüsse bereits gefasst wurden. (3) GAST BPH I betrifft den Neubau des Zahngesundheitszentrums der OÖGKK, das mit ca 35 Behandlungsstühlen und einem Eingriffsraum eine der größten medizinischen Einrichtungen dieser Art in Österreich ist. (4) Aktuell ist das Zahngesundheitszentrum der OÖGKK in der Derfflingerstraße 2a untergebracht, wobei der Zustand des Gebäudes, nicht mehr den erforderlichen Standards einer Gesundheitseinrichtung entspricht. Da eine Generalsanierung im medizinischen Bereich bei laufendem Betrieb sowohl in hygienischer und bautechnischer als auch in organisatorischer und wirtschaftlicher Sicht in diesem Gebäude nicht durchführbar ist, kann die notwendige medizinische Versorgung im Großraum Linz nur durch die Neuerrichtung des Zahngesundheitszentrums sichergestellt werden. Dieser Neubau soll nun in der Garnisonstraße anstelle des Vertragspartnergebäudes (siehe rotes Gebäude in der obigen Graphik) errichtet werden. (5) Neben den Kernfunktionen des Zahngesundheitszentrums mit einem medizinischen Bereich von ca. 1.500 m² und der Zahntechnik mit ca. 500 m² werden in diesem Neubau auch Büroflächen sowie Flächen für die Infrastruktur und Archive, insgesamt eine Nettoraumfläche von ca. 5.500 m² untergebracht. Beim © Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner Seite 6 von 27
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags GAST BPH I – GP Zahngesundheitszentrum handelt es sich um eine Krankenanstalt iSd Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG) idgF. Dementsprechend sind sowohl in der Planung als auch in der Realisierung sowie im Betrieb entsprechend hohe sanitätsrechtliche und ‐behördliche Vorgaben zu erfüllen. (6) Ziel ist es, mit dem Neubau den Versicherten und deren Angehörigen das bisherige Leistungsangebot weiterhin in hoher Qualität zur Verfügung zu stellen darüber hinaus die Prävention zu forcieren. Dies alles soll kundenorientiert und öffentlichkeitswirksam erfolgen. Der Auftraggeber erwartet sich eine moderne und zeitlose Immobilie, die auch zukünftige Entwicklungen im Gesundheitswesen ohne besonderen Aufwand berücksichtigen kann und dem Leitbild und den Werten der OÖGKK (vgl https://www.ooegkk.at/cdscontent/?contentid=10007.796852&viewmode=content) entspricht. (7) Das gegenständliche Projekt ist daher auch auf eine hohe Wirtschaftlichkeit in Errichtung und im Betrieb ausgerichtet. Bei der Umsetzung ist insbesondere das Augenmerk auf die Funktionalität, Nachhaltigkeit und Ökologie sowie auf die Betriebsführung als dominierender Kostenfaktor mit optimierten Betriebsabläufen zu legen. Auf die Beständigkeit der Bauteile, die dauerhafte Erhaltung der Bauteilfunktionen und einen geringen Energieverbrauch ist zu achten. 2.2. NETTOBAUKOSTEN Der Kostenrahmen auf Preisbasis 02/2019 beträgt für die Nettobaukosten nach ÖNORM B 1801‐1, Kostengruppe 1 bis 6 EUR 19,90 Mio exkl USt. Das ergibt eine verbindlich einzuhaltende Kostenobergrenze der Kostengruppen 1 bis 6 von EUR 23,86 Mio netto exkl USt (Preisbasis 02/2019). 2.3. VORAUSSICHTLICHE TERMINE DER REALISIERUNG Leistungsbeginn November 2020 Abschluss Vorentwurf Juni 2021 Abschluss Entwurf Mai 2022 Abgabe Einreichung September 2022 Baubeginn März 2023 Fertigstellung Dezember 2025 © Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner Seite 7 von 27
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags GAST BPH I – GP 3. BESCHREIBUNG DES WETTBEWERBS 3.1. ART UND ZIEL DES WETTBEWERBS (1) Der Auftraggeber führt aufgrund der Komplexität und Schwierigkeit der Aufgabenstellung das Verfahren als EU‐weiten, nicht offenen zweistufigen Realisierungswettbewerb mit einer 1. Stufe (auch „Bewerbungsstufe“) und einer 2. Stufe (auch „Wettbewerbsstufe“) und einem anschließendem Verhandlungsverfahren durch. (2) Ziel des Wettbewerbs ist die Erlangung des besten Vorentwurfskonzepts für das gegenständliche Projekt GAST‐BPH I. 3.2. KOOPERATION MIT DER ÖRTLICH ZUSTÄNDIGEN INTERESSENVERTRETUNG Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung hat die Kammer der ZiviltechnikerInnen, ArchitektInnen und IngenieurInnen Oberösterreich und Salzburg den allgemeinen Teil der Ausschreibungsunterlagen hinsichtlich der Wahrung der Berufsinteressen der Teilnehmer/innen überprüft. Mit Schreiben vom [wird nachgereicht] hat die Kammer der ZiviltechnikerInnen, ArchitektInnen und IngenieurInnen für Oberösterreich und Salzburg ihre Kooperation mit der Auftraggeberin bekundet und ihre Preisrichter nominiert 3.3. ABSICHTSERKLÄRUNG 3.3.1. Auftragserteilung (1) Der Auftraggeber beabsichtigt nach Abschluss des Wettbewerbes, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, Verhandlungen mit dem Gewinner (= 1. Rang) gemäß § 37 (1) Z 7 BVergG über eine Beauftragung von Generalplanerleistungen zu führen. Ziel ist der Abschluss eines Werkvertrags auf Grundlage der §§ 1165 ABGB iVm dem UGB unter Heranziehung folgender Leistungsmodelle der LM:VM insbesondere für den jeweiligen Fachbereich (Mindestanforderung): Generalplanungsmanagement Objektplanung Architektur inkl. Einrichtung ausgenommen die medizintechnische Einrichtung Tragwerksplanung Bauphysik, Brandschutz Technische Ausrüstung (HKLS + E) Freianlagen (2) Der konkrete Werkvertragsentwurf inkl der Präzisierung der Leistungen erfolgt in der 2. Stufe und ist – neben der Zusammensetzung des Projektteams, der geplanten Projektabwicklung und dem Honorar – Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. (3) Sollten die Verhandlungen mit dem Gewinner (= 1. Rang) scheitern, behält sich der Auftraggeber vor, mit dem Preisträger am 2. Rang zu verhandeln. (4) Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Leistungen von Ingenieurkonsulenten / gewerblichen Ingenieurbüros gesondert zu vergeben. Ein Rechtsanspruch auf einen Auftrag / Gesamtauftrag besteht nicht. © Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner Seite 8 von 27
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags GAST BPH I – GP (5) Der Auftraggeber behält sich auch das Recht vor, allfällige aus zwingenden städtebaulichen, formalen, funktionalen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen nach der Auftragserteilung zu verlangen. Dabei sollen jedoch die wesentlichen architektonischen Qualitätsmerkmale erhalten bleiben. (6) Geplant ist, dass das Projekt unter Beiziehung einer externen Projektsteuerung und einer Örtlichen Bauaufsicht abgewickelt wird. Die Projektleitung wird durch den Auftraggeber selbst wahrgenommen. Ebenso sind die Leistungen der Medizintechnikplanung nicht von den Generalplanerleistungen umfasst. (7) Die Ausführung soll durch die Vergabe von Einzelgewerken erfolgen. 3.3.2. Eigentums‐, Verwertungs‐ und Verwendungsrechte (1) Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung des Preisgeldes auf den Auslober über. Das geistige Eigentum (Urheberrecht inkl Recht auf Namensnennung) an der Wettbewerbsarbeit verbleibt beim Teilnehmer. Der Auftraggeber hat das Recht der Veröffentlichung aller im Wettbewerb eingereichten Wettbewerbsarbeiten unter Verpflichtung der Namensnennung des Verfassers. (2) Prämierte Wettbewerbsarbeiten verbleiben beim Auslober. Nicht prämierte Wettbewerbsarbeiten können innerhalb der bekannt gegebenen Frist bei der Verfahrensbetreuung abgeholt werden. Nicht fristgerecht abgeholte Wettbewerbsarbeiten können vom Auslober archiviert, Dritten (zB Museen, Aus‐ und Fortbildungseinrichtungen) überlassen oder entsorgt werden. 3.4. ABLAUF DES WETTBEWERBS 3.4.1. Rechtsgrundlage (1) Dem Wettbewerb liegen in der 1. Stufe folgende Rechtsgrundlagen in nachstehender Reihenfolge zugrunde: das BVergG 2018 idgF allfällige Fragenbeantwortungen im gegenständlichen Wettbewerb die gegenständlichen Wettbewerbsunterlagen die Wettbewerbsordnung Architektur (WOA 2010) (2) Mit der Bewerbung stimmt jeder Teilnehmer der Anwendung der angeführten Rechtsgrundlagen zu. 3.4.2. Verfahrensablauf 1. Stufe – Bewerbungsstufe (1) Die 1. Stufe des Verfahrens wird zu den auf Seite 2 festgelegten Terminen durchgeführt (Änderungen vorbehalten). (2) Im ersten Schritt werden aus den eingelangten Teilnahmeanträgen vom Preisgericht auf Grundlage der Auswahlkriterien gem Punkt 7.4 dieser Wettbewerbsunterlagen 15 Teilnehmer und 3 gereihte Nachrücker ausgewählt. (3) Im Anschluss an die Preisgerichtssitzung werden die ausgewählten Teilnehmer und Nachrücker aufgefordert, die in Punkt 6 dieser Wettbewerbsunterlage geforderten Eignungsnachweise innerhalb der festgelegten Frist vorzulegen. Sofern ausgewählte Teilnehmer ihre Eignung nicht entsprechend nachweisen, werden diese nicht zur Teilnahme an der Wettbewerbsstufe zugelassen und die geeigneten Nachrücker entsprechend ihrer Reihung eingeladen. © Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner Seite 9 von 27
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags GAST BPH I – GP (4) Sofern nur 15 oder weniger Bewerber einen Teilnahmeantrag abgegeben haben, entfällt das Auswahlverfahren. Es werden jedenfalls alle geeigneten Bewerber zur Wettbewerbsstufe eingeladen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, zusätzlich so viele geeignete Unternehmen in den Wettbewerb einzubeziehen, sodass zumindest 10 Teilnehmer für die Wettbewerbsstufe zur Verfügung stehen (vgl § 164 Abs 6 BVergG). 3.4.3. Verfahrensablauf 2. Stufe – Wettbewerbsstufe (1) Für die 2. Stufe sind folgende Termine geplant (Änderungen vorbehalten): Einladung zur Wettbewerbsstufe Mitte Jänner 2020 Kolloquium Ende Jänner 2020 Abgabe Wettbewerbsarbeit Mitte März 2020 Preisgerichtssitzung Mitte April 2020 Verhandlungsverfahren ab Mai 2020 (2) Mit der Einladung zur Wettbewerbsstufe werden alle Unterlagen (Wettbewerbsunterlagen 2. Stufe inkl. Projektaufgabe und Planunterlagen sowie Werkvertragsentwurf inkl Leistungsbilder als Grundlage für das Verhandlungsverfahren) übermittelt. (3) In der Wettbewerbsstufe wird die Anonymität der Teilnehmer gegenüber dem Preisgericht bis zur endgültigen Entscheidung in der beurteilenden Preisgerichtssitzung sichergestellt. 3.4.4. EXKURS: BEURTEILUNGSKRITERIEN Die in der Wettbewerbsstufe eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden vom Preisgericht anhand der nachfolgend angeführten gleichbedeutenden Beurteilungskriterien beurteilt: Architektonische Kriterien: architektonische Qualität im äußeren und inneren Erscheinungsbild Städtebauliche Kriterien: Einfügung in die Umgebung Funktionale Kriterien Funktionalität der einzelnen Teilbereiche Funktionalität der Gesamtlösung Wirtschaftliche Kriterien Wirtschaftlichkeit in Errichtung und im Betrieb Flexibilität hinsichtlich Nutzungsänderungen Einsatz nachhaltiger Materialien und Baustoffe © Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner Seite 10 von 27
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags GAST BPH I – GP 3.4.5. EXKURS: IN DER WETTBEWERBSSTUFE ABZUGEBENDE UNTERLAGEN (ÜBERBLICK) Präsentationspläne (max 3 Blätter DIN A0 Hochformat) Lageplan M 1:500 (genordet) Bebauungsvorschlag, Darstellung der Erschließung (Verkehrsanbindung, Zufahrten und Zugänge), funktionale Wegebeziehungen Grundrisse aller Ebenen M 1:200 (genordet) mit Raumstempel (Bezeichnung und Fläche) EG‐Grundriss mit Darstellung des Außenraums mind 2 orthogonale Gebäudeschnitte M 1:200 mit Angabe der Gebäudehöhe, der lichten Raumhöhen und der angrenzenden Geländeniveaus Ansichten M 1:200 schematische Darstellung der Funktionsbereiche unter Verwendung des vorgegebenen Farbcodes max eine fotorealistische 3D Darstellungen, weitere 3D Darstellungen werden abgedeckt Kurzfassung der Projektbeschreibung Darstellungen nach freier Wahl zur Erläuterung des konzeptionellen Ansatzes sind möglich Prüfpläne Projektbeschreibung Beschreibung der Entwurfsidee und der städtebaulichen Überlegungen, des haus‐ und energietechnischen Konzepts sowie sonstiger relevanter Aspekte, die eine Bewertung der Beurteilungskriterien durch das Preisgericht ermöglichen. Formblätter Nachweis für Flächen, Kubaturen und Stellungnahmen zum detaillierten Kostenrahmen des AG Verfasserbrief Baumassenmodell Zur Verdeutlichung der Bearbeitung ist ein grobes Baumassenmodell / Einsatzmodell (Ausführung grundsätzlich weiß matt) gefordert. 3.4.6. Exkurs: Verhandlungsverfahren Im Anschluss an den Wettbewerb wird mit dem Wettbewerbsgewinner in einem Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung gem § 37 Abs 1 Z 7 BVergG über die Beauftragung von Generalplanerleistungen verhandelt. Grundlage des Verhandlungsverfahrens ist der in der 2. Stufe vorgelegte Entwurf des Generalplanervertrags inkl Leistungsbilder, der in seiner Gesamtheit verhandelbar ist. 3.5. ZUSAMMENSETZUNG DES PREISGERICHTS Das Preisgericht hat sich am 10. September 2019 konstituiert. Zum Vorsitzenden wurde Arch Mag arch Herbert Karrer und zu seinem Stellvertreter Arch DI Bernhard Fierlinger gewählt. Die Schriftführung erfolgt durch DI Andrea Hinterleitner. © Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner Seite 11 von 27
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags GAST BPH I – GP 3.5.1. Hauptpreisrichter / Ersatzpreisrichter Das Preisgericht setzt sich aus den folgenden Personen zusammen: Hauptpreisrichter Funktion Ersatzpreisrichter Funktion Mag arch Herbert Karrer Kammer der [Name wird nachgereicht} Kammer der ZiviltechnikerInnen ZiviltechnikerInnen [Name wird nachgereicht} Kammer der [Name wird nachgereicht} Kammer der ZiviltechnikerInnen ZiviltechnikerInnen Arch DI Bernd Vlay Architekt, Beirat für Arch DI Evelyn Rudnicki Architektin, Beirat für Stadtgestaltung Linz Stadtgestaltung Linz DI Johannes Stitz Magistrat der Stadt Linz DI Gunther Kolouch Magistrat der Stadt Linz Arch DI Bernhard Fierlinger Architekt – Berater AG DI Andreas Gobiet Bauingenieur – Berater AG Ing Markus Rebhahn Berater AG Hannes Thomsen OÖGKK – Projektleiter Erwin Knappich OÖGKK – Leiter technisches Ing Ute Andorfer OÖGKK – Stellvertretende Büro Leiterin technisches Büro (1) In Hinblick auf die Beschlussfähigkeit gelangen die Bestimmungen der WOA 2010 zur Anwendung. (2) Ersatzpreisrichter können an allen Sitzungen des Preisgerichts sowie am Kolloquium auch dann teilnehmen, wenn sie keine Ersatzfunktion ausüben (Anwesenheit Hauptpreisrichter), jedoch ohne Stimmrecht. 3.5.2. Berater des Preisgerichtes Ing. Bernt Lonsing OÖGKK – Projektleiter (1) Der Auftraggeber behält sich vor weitere Berater beizuziehen. (2) Berater können an allen Sitzungen des Preisgerichts sowie am Kolloquium teilnehmen. 3.6. AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG / PREISGELDER (1) Für den Wettbewerb ist eine Preisgeldsumme von EUR 100.000,‐ (exkl USt) vorgesehen. Diese wird ausschließlich an die Teilnehmer verteilt, welche im Bewerbungsverfahren für den Wettbewerb zugelassen werden. Eine Teilnahme am Bewerbungsverfahren rechtfertigt weder eine Aufwandsentschädigung noch ein Preisgeld. (2) Der Auftraggeber hat als Preisgelder (exkl USt) für die zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten geeigneter Teilnehmer vorgesehen: 1. Rang = Gewinnerin / Gewinner EUR 10.500,– 2. Rang EUR 8.250,– 3. Rang EUR 6.250,– (3) Der Rest der Preisgeldsumme von EUR 75.000,‐‐ wird als Aufwandsentschädigung zu gleichen Teilen an alle geeigneten Teilnehmer verteilt, welche rechtzeitig alle zu erbringenden Leistungen im – dem Bewerbungsverfahren folgenden Wettbewerb – ausschreibungskonform erfüllt haben. (4) Die Rechnungslegung erfolgt an die Adresse des Auftraggebers. © Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner Seite 12 von 27
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags GAST BPH I – GP 4. ELEKTRONISCHE VERGABE 4.1. ALLGEMEINES (1) Das gegenständliche Vergabeverfahren wird elektronisch entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen durchgeführt: (2) Das Einreichen des gesamten Teilnahmeantrags sowie sämtliche sonstige, die wesentlichen Bestandteile des Vergabeverfahrens betreffende Kommunikation (zB Rückfragen) / Informationsübermittlung hat ausschließlich elektronisch über die internetbasierende e‐Vergabe‐Plattform "ANKÖ‐Vergabeportal" direkt unter https://www.vergabeportal.at ("Vergabeportal") zu erfolgen. (3) Nähere Details über das Vergabeportal finden sich unter https://www.ankoe.at/fileadmin/user_upload/Bieterhandbuch_ANKOE.pdf ("ANKÖ e‐Abgabe Handbuch für Bieter"). 4.2. ELEKTRONISCHE EINREICHUNG (1) Der gesamte Teilnahmeantrag mit all seinen Bestandteilen ist innerhalb der Teilnahmeantragsfrist ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. (2) Eine sonstige Übermittlung des Teilnahmeantrags, insbesondere eine Übermittlung per E‐Mail oder Fax oder eine Abgabe in Papierform, ist nicht zulässig und führt zum Ausscheiden eines solchen ausschreibungswidrig eingereichten Teilnahmeantrags! (3) Ungeachtet der elektronischen Vergabe hat der Bewerber zusätzlich die gem Punkt 7.3 geforderte Arbeitsprobe in Papier innerhalb der am Deckblatt (Seite 2) genannten Frist beim Auftraggeber abzugeben. Bei Widerspruch zwischen der elektronisch eingereichten und der in Papier abgegebenen Arbeitsprobe, gelten ausschließlich die elektronisch eingereichten Unterlagen. (4) Um eine entsprechende Prüfung der Vollständigkeit und der Erfüllung der sonstigen Formerfordernisse gemäß den Anforderungen der Wettbewerbsunterlagen durchführen zu können, sind bei der Bezeichnung der (elektronischen) Bestandteile des Teilnahmeantrags – soweit vorhanden – die Begriffe gem Wettbewerbsunterlage zu verwenden. Die so bezeichneten, einzelnen (elektronischen) Bestandteile (Dateien) sind jeweils gesondert als einzelne Dateien (und NICHT mit anderen Bestandteilen zusammengefasst als eine ZIP‐Datei) auf das Vergabeportal hochzuladen. Als virenverseucht erkannte Dateien können nicht geöffnet und folglich nicht weiter berücksichtigt werden. (5) Die Abgabe des Teilnahmeantrags erfordert eine qualifizierte elektronische Signatur durch einen ausreichend bevollmächtigten Vertreter (siehe dazu das "Merkblatt e‐Signatur", abrufbar unter https://www.ankoe.at/fileadmin/images/Formulare/fuer_Auftraggeber/Handbuch/Merkblatt_zur_Elekt ronischen_Signatur.pdf). Sofern sich die Vertretungsbefugnis des Signierenden nicht aus dem Firmenbuch ergibt, ist die Bevollmächtigung zur Abgabe des Teilnahmeantrags und zur qualifizierten elektronischen Signatur für den Bewerber durch eine entsprechende Vollmacht nachzuweisen. (6) Im Fall, dass der Teilnahmeantrag von einer Arbeits‐ oder Bietergemeinschaft abgegeben wird, ist dieser entweder von sämtlichen Mitgliedern oder von einer ausreichend bevollmächtigten Person qualifiziert elektronisch zu signieren. Im zweiten Fall ist eine Vollmacht zur Signierung des Teilnahmeantrags vorzulegen, die von den organschaftlich vertretungsbefugten Personen aller Mitglieder der Arbeits‐ oder Bietergemeinschaft unterfertigt ist. © Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner Seite 13 von 27
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags GAST BPH I – GP (7) Mit der rechtsgültigen Signatur anerkennt der Bewerber ohne Einschränkung alle Bestimmungen der gegenständlichen Wettbewerbsunterlagen. (8) Der elektronisch signierte Teilnahmeantrag ist innerhalb der Teilnahmeantragsfrist auf dem Vergabeportal elektronisch einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist dann rechtzeitig eingelangt, wenn der gesamte Prozess (Upload, Verschlüsseln, Signieren) auf dem Vergabeportal fristgerecht abgeschlossen ist. Das Risiko des rechtzeitigen Einlangens trägt der Bewerber. Als maßgebliche Uhrzeit gilt ausschließlich die Serverzeit des Vergabeportals, die mit dem Anmelden auf dem Vergabeportal angezeigt wird. (9) Bei einem Ausfall der Erreichbarkeit des Vergabeportals wird – in Abhängigkeit der Dauer und dem Zeitabstand zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist – gegebenenfalls angemessen verlängert und der Bewerber hiervon gesondert verständigt (siehe dazu im Detail die "Nutzungsbedingungen" abrufbar unter: https://www.ankoe.at/fileadmin/images/Formulare/AGB_u_V ertragsbest/Nutzungsbedingung_Vergabeportal.pdf). 4.3. ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION (1) Allfällige Rückfragen sind innerhalb der Rückfragenfrist über das Vergabeportal zu stellen. Der Bewerber hat dabei darauf zu achten, dass er seine Identität gegenüber dem Auftraggeber nicht offenlegt. Sofern Rückfragen nicht fristgerecht einlangen, besteht keine Verpflichtung, diese zu bearbeiten. (2) Allfällige Fragenbeantwortungen, ergänzende Informationen und/oder Berichtigungen während des Vergabeverfahrens stehen ebenfalls am Vergabeportal zur Verfügung. Diese werden Bestandteil der Wettbewerbsunterlagen und sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrags zu berücksichtigen. (3) Der Auftraggeber kommuniziert mit den Bewerbern ausschließlich über die am Vergabeportal bekannt gegebene E‐Mail‐Adresse des Bewerbers. Diese ist zum Empfang der elektronischen Post berechtigt. Alle Mitteilungen und Entscheidungen des Auftraggebers gem § 2 Z 15 BVergG gelten als vollinhaltlich übermittelt bzw bereitgestellt, sobald sie am Vergabeportal freigeschaltet sind und der Bewerber die Möglichkeit hat, diese selbst über den erhaltenen Link abzurufen. (4) Es liegt in der ausschließlichen Verantwortung des Bewerbers sich über den gesamten Inhalt der Ausschreibung einschließlich allfälliger Rückfragen, Ergänzungen und Berichtigungen sowie über Mitteilungen und Entscheidungen des Auftraggebers zu informieren. (5) Verfahrens‐ und Vertragssprache ist Deutsch. Der Bewerber hat sämtliche für das Vergabeverfahren relevanten Dokumente in Deutsch oder in beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen. (6) Sofern der Bewerber in den vorliegenden Wettbewerbsunterlagen Unklarheiten erkennt oder Mängel inhaltlicher oder organisatorischer Art vermutet, ist er verpflichtet, diese unverzüglich, schon vor der Abgabe seines Teilnahmeantrags schriftlich und unter genauer Beschreibung der Zweifel, dem Auftraggeber bekannt zu geben, widrigenfalls dem Bewerber daraus keine weiteren Rechtsansprüche zustehen. © Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner Seite 14 von 27
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags GAST BPH I – GP 5. TEILNAHMEANTRAG 5.1. TEILNAHMEBERECHTIGUNG (1) Teilnahmeberechtigt sind in den EU‐ bzw EWR‐Mitgliedstaaten und in der Schweiz ansässige natürliche und juristische Personen. (2) Der Auftraggeber führt parallel ein Vergabeverfahren für Leistungen der Projektsteuerung und Controlling durch. Unternehmen oder deren Subunternehmer, die beim gegenständlichen Projekt mit Leistungen der Projektsteuerung / Controlling beauftragt sind, dürfen am gegenständlichen Vergabeverfahren aufgrund des möglichen Interessenkonflikts nicht teilnehmen und werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschieden. 5.2. ZU VERWENDENDE UNTERLAGEN FÜR DEN TEILNAHMEANTRAG (1) Für den Teilnahmeantrag ist zwingend Teil I.B.1 Formblatt‐Teilnahmeantrag zu verwenden und es ist dieses auf Basis der Verfahrensregeln Teil I.A.1 an den dafür vorgesehenen unterlegten Stellen vollständig auszufüllen. An anderen Stellen darf weder etwas hinzugefügt noch geändert werden. (2) Die Bewerber haften für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller in den Teilnahmeanträgen gemachten Angaben. 5.3. ÖFFNUNG DES TEILNAHMEANTRAGS Es findet keine formalisierte Öffnung der Teilnahmeanträge statt. Den Bewerbern ist die Teilnahme an der Öffnung nicht gestattet (analog § 133 Abs 1 BVergG). 5.4. AUSSCHLUSSGRÜNDE (1) Die in § 78 BVergG und in dieser Wettbewerbsunterlage ausdrücklich genannten Ausschlussgründe kommen für den gegenständlichen Wettbewerb zur Anwendung. Im gegenständlichen Wettbewerb gelten die Ausscheidensgründe des § 141 Abs 1 BVergG gleichfalls als Ausschlussgründe. Teilnahmeanträge, die einen dieser Tatbestände verwirklichen, werden daher zur Teilnahme am weiteren Verfahren nicht zugelassen bzw führen auch bei späterem Auftreten zum Ausschluss. (2) Klargestellt wird, dass ein Interessenkonflikt iSd § 26 BVergG auch in folgenden Fällen vorliegt. Daher sind auch folgende Personen von der Teilnahme am gegenständlichen Wettbewerb ausgeschlossen (vgl § 2 Abs 2 WOA 2010): a. Personen oder Unternehmen, die an der Erarbeitung der Wettbewerbsunterlagen unmittelbar oder mittelbar beteiligt waren, soweit durch ihre Teilnahme ein fairer und lauterer Wettbewerb ausgeschlossen wäre; b. die Vorprüfer und Preisgerichtsmitglieder sowie: deren nahe Angehörige (als solche gelten: Ehegatten, eingetragene Partner, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie); deren Teilhaber an aufrechten Ziviltechnikergesellschaften (Büro‐ oder Arbeitsgemeinschaften, wobei Arbeitsgemeinschaften nur so lange als aufrechte Ziviltechnikergesellschaften gelten, als Projekte gemeinsam bearbeitet werden); © Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner Seite 15 von 27
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags GAST BPH I – GP c. Personen, die zu einem Mitglied des Preisgerichts in einem direkten berufsrechtlichen Abhängigkeitsverhältnis stehen (zB Angestellte bei Universitätsprofessoren, die Angehörigen der von diesen geleiteten Abteilungen oder Arbeitsgruppen) bzw Personen, zu denen ein Mitglied des Preisgerichts in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis steht; d. Personen, die den Versuch unternehmen, ein Preisgerichtsmitglied, Berater des Preisgerichts oder die vergebende Stelle in ihrer Entscheidung oder in ihren Handlungen zu beeinflussen oder den Versuch unternehmen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die sie unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnten. (3) Ausschließungsgründe, die erst während des Vergabeverfahrens entstehen, sind jenen gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben. Die Ausschließungsgründe werden für Teilnehmer auch dann wirksam, wenn sie sich auf am Vergabeverfahren mitwirkende Mitarbeiter der Teilnahmeberechtigten beziehen. Die Verwirklichung eines der genannten Tatbestände führt zum Ausschluss. (4) Weiters werden auch Teilnahmeanträge von Bewerbern nicht berücksichtigt, die es unterlassen haben, innerhalb der ihnen gestellten Frist die verlangten Aufklärungen zu geben oder deren Aufklärung einer nachvollziehbaren Begründung entbehrt (analog § 141 Abs 2 BVergG). Für allfällige Verbesserungen wird der Auftraggeber jeweils eine Frist von max 7 Kalendertagen setzen. © Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner Seite 16 von 27
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags GAST BPH I – GP 6. EIGNUNG 6.1. ZEITPUNKT DER EIGNUNG Die Eignung muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Abgabe der Eignungsnachweise vorliegen. 6.2. VORLAGE DER EIGNUNGSNACHWEISE (1) Alle vom Preisgericht für die Wettbewerbsstufe ausgewählten 15 Teilnehmer und die 3 gereihten Nachrücker werden nach Abschluss der Bewertung zur Vorlage der Eignungsnachweise aufgefordert. Dafür werden diesen Bewerbern entsprechende Formblätter (Teil I.B.2) übermittelt. (2) Sämtliche Nachweise sind nach Aufforderung auf dem Vergabeportal hochzuladen. Der AG ist berechtigt, die Einsichtnahme in die Originale zu verlangen, sofern er an der Echtheit der vorgelegten Dokumente zweifelt. Sofern die geforderten Eignungsnachweise inkl Bestätigungen in einem einschlägigen, allgemein zugänglichen Verzeichnis eines Dritten (zB ANKÖ) geführt werden und dort aktuell vorliegen, kann in den Formblättern in Teil I.B.2 darauf verwiesen werden (vgl § 81 BVergG). Darin nicht enthaltene Dokumente sind gesondert beizulegen. Alle vorgelegten Eignungsnachweise dürfen nicht älter als 3 Monate sein. 6.3. BERUFLICHE ZUVERLÄSSIGKEIT (1) Es dürfen keine gem Punkt 5.4 festgelegten Ausschlussgründe vorliegen. Bewerber haben im Hinblick auf die berufliche Zuverlässigkeit zunächst mit dem Formblatt – Teilnahmeantrag Teil I.B.1 alle darin enthaltenen Erklärungen in Bezug auf das Nichtvorliegen von Ausschlussgründe gem Punkt 5.4 abzugeben. (2) Weiters werden im Rahmen der Eignungsprüfung die ausgewählten Teilnehmer und Nachrücker aufgefordert, folgende Nachweise vorzulegen: der letztgültige Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt zum Nachweis der Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge und die letztgültige Rückstandsbescheinigung gem § 229a Bundesabgabenordnung idgF des zuständigen Finanzamts zum Nachweis der Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben; ein aktueller Strafregisterauszug aller Personen im Verwaltungs‐, Leitungs‐ oder Aufsichtsorgan, (sämtliche Geschäftsführer und Prokuristen, gegebenenfalls sämtliche Aufsichtsräte sowie bei der GmbH sämtliche Eigentümer) sowie eine aktuelle Registerauskunft nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) der Wirtschafts‐ und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA); Die Nachweise können auch durch gleichwertige Dokumente erbracht werden. (3) Sofern der Teilnahmeantrag durch eine Arbeits‐ oder Bietergemeinschaft gelegt wird, hat jedes Mitglied über die berufliche Zuverlässigkeit zu verfügen. (4) Bewerber aus der EU und EWR‐Mitgliedstaaten oder der Schweiz haben die oben genannten Nachweise durch die Vorlage gleichwertiger ausländischer Urkunden zu erbringen. Ist im Ansässigkeitsstaat des Bewerbers die Ausstellung eines behördlichen Nachweises nicht möglich, was der Bewerber glaubhaft zu machen hat, so tritt an dessen Stelle eine entsprechende eidesstattliche Erklärung des Bewerbers. © Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner Seite 17 von 27
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags GAST BPH I – GP (5) Zur Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit wird der Auftraggeber weitere Informationen über den Unternehmer, wie die Auskunft aus der zentralen Verwaltungsstrafevidenz des Bundesminister für Finanzen gemäß § 28b AuslBG und eine Auskunft aus der Verwaltungsstrafevidenz des Kompetenzzentrums Lohn‐ und Sozialdumping Bekämpfung (LSDB) gem § 35 Abs 5 LSD‐BG, einen Auszug aus der Insolvenzdatei sowie gegebenenfalls Informationen über andere nachweislich festgestellte schwere Verfehlungen (Ausschlussgrund gemäß § 78 Abs 1 Z 5 BVergG) einholen. 6.4. BEFUGNIS Die Bewerber haben über die erforderliche Befugnis für die Erbringung von Generalplanerleistungen zu verfügen. Folgende Nachweise sind von den ausgewählten Teilnehmern und Nachrückern zu erbringen: (1) Österreichische Bewerber müssen über alle für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen notwendigen gesetzlichen Befugnisse verfügen und durch Vorlage der entsprechenden Berechtigungen nachweisen. Zum Beispiel berechtigen die aufrechte Befugnis für Architekten, Ingenieurkonsulenten, Zivilingenieure und Ziviltechnikergesellschaften mit entsprechender aufrechter Befugnis gem ZTG 1993 und das reglementierte Gewerbe „Baumeister“ gem § 94 Z 5 GewO 1994 zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen. (2) Ausländische Bewerber, die keine einschlägige österreichische Berechtigung besitzen, müssen nachweislich über die berufliche Befugnis ihres Heimatstaats verfügen. Sie haben eine deutsche Übersetzung der Abschrift des Berufs‐ oder Handelsregisters ihres Herkunftslandes oder die dort vorgesehene Bescheinigung oder eidesstattliche Erklärung vorzulegen. Welche Nachweise konkret für ein bestimmtes Herkunftsland vorzulegen sind, bestimmt sich nach Anhang VII zum BVergG. Konkret gibt es zwei Möglichkeiten: Erste Möglichkeit: Ausländische Bewerber, deren Befugnis dem österreichischen Ziviltechnikergesetz (ZTG) zugeordnet werden kann, und die keine einschlägige aufrechte Befugnis nach dem österreichischen ZTG idgF haben und die in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR oder in der Schweiz niedergelassen sind und dort den Beruf eines Freiberuflichen Architekten oder eines Freiberuflichen Ingenieurkonsulenten auf einem den im ZTG angeführten Fachgebieten gleichzuhaltenden Gebiet während der letzten 10 Jahre mindestens 2 Jahre lang befugt ausüben und über die fachliche Befähigung verfügen, sofern dieser Beruf in dem Niederlassungsstaat des Bewerbers nicht reglementiert ist, und kein Ausschließungsgrund vorliegt, sind zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausübung der Dienstleistung berechtigt (vgl § 30 ZTG). Ein solcher Bewerber hat dem Auftraggeber folgende Informationen zu erteilen: das Register, in dem der Bewerber eingetragen ist, sowie die Nummer der Eintragung oder gleichwertige, der Identifikation dienende Angaben aus diesem Register, Namen und Anschriften der zuständigen Aufsichtsbehörde des Niederlassungsstaates, die Berufskammern oder vergleichbare Organisationen, denen der Bewerber angehört, die Berufsbezeichnung oder seinen Befähigungsnachweis, die Umsatzsteueridentifikationsnummer nach Artikel 22 Abs 1 ABl. L 145 vom 13.6.1977, S. 1, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/66/EG, ABl. L 168 vom 1.5.2004, S. 35 und Einzelheiten zu seinem Versicherungsschutz in Bezug auf die Berufshaftpflicht. © Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner Seite 18 von 27
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags GAST BPH I – GP Zweite Möglichkeit: Für Bewerber mit ausländischer Befugnis, die dem § 94 der österreichischen Gewerbeordnung (GewO 1994 idgF) zugeordnet werden kann und die Dienstleistung vorübergehend und gelegentlich in Österreich erbringen, wird auf die Regelungen der §§ 373a ff GewO ausdrücklich hingewiesen. Daher ist eine Anzeige auf vorübergehende grenzüberschreitende Dienstleistung im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit gem §§ 373a f GewO 1994 idgF oder gegebenenfalls ein Anerkennungs‐ bzw Gleichhaltungsverfahren gemäß §§ 373c ff GewO 1994 idgF möglichst umgehend zu stellen. Jedenfalls ist der Nachweis zu erbringen, dass eine solche Anzeige, ein solcher Antrag vor Ablauf der Frist für die Abgabe der Eignungsnachweise gestellt wurde. Bewerber, die diesen Nachweis nicht erbringen, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschieden (analog § 141Abs 1 Z 11 lit c BVergG). Die Ausübung nach §§ 373a ff GewO 1994 idgF muss spätestens dann zulässig sein, wenn der Auftraggeber am Ende des Vergabeverfahrens die Zuschlagsentscheidung trifft. Weiters haben sie eine deutsche Übersetzung der Abschrift des Berufs‐ oder Handelsregisters ihres Herkunftslandes oder die dort vorgesehene Bescheinigung oder eidesstattliche Erklärung vorzulegen. Welche Nachweise konkret für ein bestimmtes Herkunftsland vorzulegen sind, bestimmt sich nach Anhang IX zum BVergG. (3) Soweit der Bewerber Subunternehmer heranzieht, ist für jene Leistungen, die der Subunternehmer erbringt, die entsprechende Befugnis des Subunternehmers erforderlich und den obigen Bestimmungen entsprechend nachzuweisen. Zu beachten ist, dass auch für ausländische Subunternehmer die Bestimmungen gem Abs 2 oben gelten. (4) Sofern die Bewerbung durch eine Arbeits‐ oder Bietergemeinschaft gelegt wird, hat jedes Mitglied die Befugnis für den ihm konkret zufallenden Leistungsteil entsprechend den obigen Bestimmungen nachzuweisen (§ 80 Abs 4 BVergG). 6.5. FINANZIELLE UND WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT Die Mindesterfordernisse für die wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit sind erfüllt, wenn der Bewerber zumindest folgendes Eignungskriterium erfüllt. Zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit haben die ausgewählten Bewerber und Nachrücker im Rahmen der Eignungsprüfung den Nachweis über die folgende Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen. 6.5.1. Projektbezogene Planungshaftpflichtversicherung (1) Der Bewerber verfügt über die Zusage eines Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall eine projektbezogene Planungshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von zumindest EUR 2 Mio für Sach‐, Personen‐ und Vermögensschäden 2‐fach Aggregate Limit abgeschlossen wird. (2) Im Fall einer Arbeits‐ oder Bietergemeinschaft verfügt die ARGE über die geforderte Zusage. © Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner Seite 19 von 27
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags GAST BPH I – GP 6.6. TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT Die Mindesterfordernisse für die technische Leistungsfähigkeit sind erfüllt, wenn der Bewerber zumindest folgende Anforderungen an eine Unternehmens‐Referenz erfüllt. Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit haben die ausgewählten Bewerber und Nachrücker im Rahmen der Eignungsprüfung den Nachweis über die folgendes Referenzprojekt vorzulegen. 6.6.1. Unternehmens‐Referenzprojekt „Planungsleistungen Hochbau“ (1) Der Bewerber hat ein Referenzprojekt nachzuweisen, bei dem die nachfolgenden Mindestanforderungen kumulativ erfüllt sind: Das Referenzprojekt wurde in den letzten 3 Jahren (ausgehend vom Ende des Ablaufs der Frist für die Abgabe der Eignungsnachweise) durchgeführt und abgeschlossen. Gegenstand des Referenzprojektes waren entweder Planungsleistungen für Architektur inkl Koordination der Fachplanungen (zumindest TGA und Statik) oder Generalplanerleistungen (jedenfalls Architektur, TGA und Statik) zumindest inhaltlich entsprechend des Leistungsbilds der HOA‐A oder HIA oder LM:VM. Die genannten Planungsleistungen wurden für ein Hochbauprojekt mit Nettobaukosten KG 1 bis 6 gem ÖNORM B 1801‐1 mit zumindest EUR 1,5 Mio exkl Ust erbracht. Für das Referenzprojekt wurden jedenfalls folgende Teilleistungen der Planung nach LM:VM oder HOA‐A (Bezeichnungen der HOA‐A sind in Klammer gesetzt) erbracht: Entwurfsplanung (Entwurf) Einreichplanung (Einreichung) Ausführungsplanung Ausschreibung, Mitwirkung an der Vergabe (Kostenermittlungsgrundlagen) (2) Im Übrigen wird auf Punkt 8. verwiesen. 6.7. HINWEISE FÜR DIE BESCHAFFUNG DER DOKUMENTE der letztgültige Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt zum Nachweis der Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.683873&viewmode=conte nt die letztgültige Rückstandsbescheinigung gem § 229a Bundesabgabenordnung https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/ aktueller Strafregisterauszug: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb‐p/srb/public/StrafregisterAntragInfo Registerauskunft nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) der Wirtschafts‐ und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA): https://www.justiz.gv.at/web2013/wksta/zentrale‐staatsanwaltschaft‐zur‐verfolgung‐von‐ wirtschaftsstrafsachen‐und‐ korruption/verbandsregisterauskuenfte~2c94848525f84a6301321f65928d53c8.de.html © Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner Seite 20 von 27
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