GAST BPH I") TEIL I.A.1 - Generalplanerleistungen für das Projekt GesundheitsAreal Garnisonstraße Bauphase I - Aufforderung zur Abgabe eines ...

Die Seite wird erstellt Santiago-Stefan Beckmann
 
WEITER LESEN
GAST BPH I") TEIL I.A.1 - Generalplanerleistungen für das Projekt GesundheitsAreal Garnisonstraße Bauphase I - Aufforderung zur Abgabe eines ...
Generalplanerleistungen für das
  Projekt GesundheitsAreal
  Garnisonstraße Bauphase I
        („GAST BPH I“)

 WETTBEWERBSUNTERLAGEN 1. STUFE
       VERFAHRENSREGELN

           TEIL I.A.1
Aufforderung zur Abgabe eines
      Teilnahmeantrags

       Stand 12. September 2019, final
GAST BPH I") TEIL I.A.1 - Generalplanerleistungen für das Projekt GesundheitsAreal Garnisonstraße Bauphase I - Aufforderung zur Abgabe eines ...
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags                                         GAST BPH I – GP

              Auftraggeber:
                                                            Oberösterreichische Gebietskrankenkasse („OÖGKK“)
                                                                                               Gruberstraße 77
                                                                                                      4021 Linz
              Vergebende Stelle:

                                                                                   Technisches Büro der OÖGKK
              Verfahrensbetreuung:
                                                                                      ZT DI Andrea Hinterleitner

                                                                         Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH
                                                                                           Mag. Martina Harrer
              Wettbewerbsgegenstand:

                                                                                       Generalplanerleistungen

              Verfahrensart:
                                EU‐weiter, nicht offener Realisierungswettbewerb im Oberschwellenbereich mit
                                                    vorgeschaltetem EU weit offenen Bewerbungsverfahren und
                                     anschließendem Verhandlungsverfahren gem § 37 Abs 1 Z 7 BVergG 2018
              Verfahrensabwicklung:
                                                  elektronisch über das ANKÖ‐Vergabeportal („Vergabeportal“)
                                                                               https://www.vergabeportal.at/
              Ende der Einreichfrist für Teilnahmeanträge:

                                                                       17. Oktober 2019, 12:00 Uhr, einlangend
              Abgabe der Arbeitsprobe in Papier:
                                                                      17. Oktober 2019, 12:00 Uhr, einlangend
                                                bei der OÖGKK, Gruberstraße 77, 4021 Linz, 6. Stock, Zimmer 601
                                                                  Abgabezeiten: Mo‐Do 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
                                                                                      Fr 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
              Rückfragen bis spätestens:

                                                                     23. September 2019, 12:00 Uhr, einlangend
              Rückfragenbeantwortung:
                                                                                   30. September 2019
                                                               Download über das ANKÖ‐Vergabeportal
              Aufforderung Abgabe Eignungsnachweise der ausgewählten Teilnehmer (voraussichtlich):
                                                                                    14. November 2019
              Abgabe Eignungsnachweise (voraussichtlich):
                                                                                    21. November 2019
              Bekanntgabe Zulassung / Nichtzulassung zum Wettbewerb (voraussichtlich):

                                                                                             9. Dezember 2019

© Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner                                            Seite 2 von 27
GAST BPH I") TEIL I.A.1 - Generalplanerleistungen für das Projekt GesundheitsAreal Garnisonstraße Bauphase I - Aufforderung zur Abgabe eines ...
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags                                                                                          GAST BPH I – GP

                                                                       Inhaltsverzeichnis

1.       ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU DEN WETTBEWERBSUNTERLAGEN 1. STUFE ..................................... 5
2.       DARSTELLUNG DES VORHABENS ............................................................................................................ 6
     2.1.        DAS PROJEKT – GAST BPH I (KURZBESCHREIBUNG) ......................................................................................... 6
     2.2.        NETTOBAUKOSTEN ...................................................................................................................................... 7
     2.3.        VORAUSSICHTLICHE TERMINE DER REALISIERUNG .............................................................................................. 7

3.       BESCHREIBUNG DES WETTBEWERBS ...................................................................................................... 8
     3.1.     ART UND ZIEL DES WETTBEWERBS ................................................................................................................. 8
     3.2.     KOOPERATION MIT DER ÖRTLICH ZUSTÄNDIGEN INTERESSENVERTRETUNG .............................................................. 8
     3.3.     ABSICHTSERKLÄRUNG .................................................................................................................................. 8
        3.3.1.    Auftragserteilung ............................................................................................................................ 8
        3.3.2.    Eigentums‐, Verwertungs‐ und Verwendungsrechte ....................................................................... 9
     3.4.     ABLAUF DES WETTBEWERBS ......................................................................................................................... 9
        3.4.1.    Rechtsgrundlage.............................................................................................................................. 9
        3.4.2.    Verfahrensablauf 1. Stufe – Bewerbungsstufe ................................................................................ 9
        3.4.3.    Verfahrensablauf 2. Stufe – Wettbewerbsstufe ............................................................................ 10
        3.4.4.    EXKURS: BEURTEILUNGSKRITERIEN............................................................................................... 10
        3.4.5.    EXKURS: IN DER WETTBEWERBSSTUFE ABZUGEBENDE UNTERLAGEN (ÜBERBLICK) .................... 11
        3.4.6.    Exkurs: Verhandlungsverfahren .................................................................................................... 11
     3.5.     ZUSAMMENSETZUNG DES PREISGERICHTS ...................................................................................................... 11
        3.5.1.    Hauptpreisrichter / Ersatzpreisrichter ........................................................................................... 12
        3.5.2.    Berater des Preisgerichtes ............................................................................................................. 12
     3.6.     AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG / PREISGELDER ................................................................................................. 12

4.       ELEKTRONISCHE VERGABE ................................................................................................................... 13
     4.1.        ALLGEMEINES .......................................................................................................................................... 13
     4.2.        ELEKTRONISCHE EINREICHUNG .................................................................................................................... 13
     4.3.        ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION .............................................................................................................. 14

5.       TEILNAHMEANTRAG............................................................................................................................ 15
     5.1.        TEILNAHMEBERECHTIGUNG......................................................................................................................... 15
     5.2.        ZU VERWENDENDE UNTERLAGEN FÜR DEN TEILNAHMEANTRAG ......................................................................... 15
     5.3.        ÖFFNUNG DES TEILNAHMEANTRAGS ............................................................................................................. 15
     5.4.        AUSSCHLUSSGRÜNDE ................................................................................................................................ 15

6.       EIGNUNG ............................................................................................................................................ 17
     6.1.     ZEITPUNKT DER EIGNUNG ........................................................................................................................... 17
     6.2.     VORLAGE DER EIGNUNGSNACHWEISE ........................................................................................................... 17
     6.3.     BERUFLICHE ZUVERLÄSSIGKEIT..................................................................................................................... 17
     6.4.     BEFUGNIS ............................................................................................................................................... 18
     6.5.     FINANZIELLE UND WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT ................................................................................ 19
        6.5.1.    Projektbezogene Planungshaftpflichtversicherung ....................................................................... 19
     6.6.     TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT ............................................................................................................... 20
        6.6.1.    Unternehmens‐Referenzprojekt „Planungsleistungen Hochbau“ ................................................. 20
     6.7.     HINWEISE FÜR DIE BESCHAFFUNG DER DOKUMENTE ........................................................................................ 20

7.       AUSWAHLVERFAHREN ........................................................................................................................ 21

© Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner                                                                                              Seite 3 von 27
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags                                                                                        GAST BPH I – GP

     7.1.     ALLGEMEINES .......................................................................................................................................... 21
     7.2.     INHALT DER ARBEITSPROBE ......................................................................................................................... 21
     7.3.     DARSTELLUNG DER ARBEITSPROBE ............................................................................................................... 22
        7.3.1.    Planliche Darstellung ..................................................................................................................... 22
        7.3.2.    Angaben zu den Referenzen Teil I.B.1 ............................................................................................. 22
     7.4.     AUSWAHLKRITERIEN .................................................................................................................................. 22
     7.5.     VORPRÜFUNG DER ARBEITSPROBEN ............................................................................................................. 22
     7.6.     VORGEHENSWEISE DES PREISGERICHTS BEI DER AUSWAHL ................................................................................ 23

8.       ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN .......................................................................................................... 24
     8.1.     AN DIE REFERENZNACHWEISE FÜR DIE EIGNUNG UND DAS AUSWAHLVERFAHREN ................................................... 24
     8.2.     ARBEITS‐ ODER BIETERGEMEINSCHAFTEN ...................................................................................................... 24
     8.3.     SUBUNTERNEHMEN................................................................................................................................... 25
        8.3.1.    Eignungsnachweise bei notwendigen Subunternehmern.............................................................. 25
     8.4.     DRITTE ZUM NACHWEIS DER FINANZIELLEN/WIRTSCHAFTLICHEN LEISTUNGSFÄHIGKEIT ........................................... 25
     8.5.     GEHEIMHALTUNG ..................................................................................................................................... 26
     8.6.     UNKLARHEITEN IN DEN WETTBEWERBSUNTERLAGEN / RÜGEPFLICHT .................................................................. 26
     8.7.     WESENTLICHE ÄNDERUNGEN DER RAHMENBEDINGUNGEN ............................................................................... 26
     8.8.     SCHADENERSATZ ...................................................................................................................................... 27
     8.9.     ÄNDERUNG DES AUFTRAGGEBERS ................................................................................................................ 27
     8.10. NACHPRÜFUNGSBEHÖRDE .......................................................................................................................... 27

Diese Wettbewerbsunterlagen wurden unter Beiziehung des Leitfadens zur Vergabe von Beratungs‐ und
Planungsleistungen, Stand Juni 2018, herausgegeben vom Institut für Baubetrieb + Bauwirtschaft +
Projektentwicklung + Planungsmanagement der TU Graz, erstellt und sind urheberrechtlich geschützt. Alle
Rechte, insbesondere die Rechte der Bearbeitung, der Verbreitung, der Vervielfältigung, der Übersetzung, des
Nachdrucks und die Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Weg, durch Fotokopie, Mikrofilm oder
andere elektronische Verfahren sowie der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben, auch bei nur
auszugsweiser Verwertung, den Verfassern vorbehalten.

Die weibliche Form ist der männlichen Form in allen Teilen der Wettbewerbsunterlagen gleichgestellt; lediglich
aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt.

Die Hervorhebung einzelner Wörter durch Fettschrift, Unterstreichen, Kursivschrift etc dient ausschließlich der
leichteren Lesbarkeit der Wettbewerbsunterlagen und hat keine zusätzliche inhaltliche Bedeutung.

© Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner                                                                                            Seite 4 von 27
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags                                               GAST BPH I – GP

1.       ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU DEN WETTBEWERBSUNTERLAGEN 1. STUFE
(1)    Die Wettbewerbsunterlagen der 1. Stufe bestehen aus den folgenden Teilen:

                                                                                 Anmerkungen/wichtige
        Bezeichnung       Beschreibung                         Stand
                                                                                 Hinweise

        Teil I.A          Wettbewerbsunterlagen 1. Stufe – Verfahrensregeln

             Teil I.A.1   Aufforderung zur Abgabe eines        12. Sept 2019     Festlegungen des AG für die
                          Teilnahmeantrags                                       1. Stufe – Bewerbungsstufe

             Teil I.A.2   Zusammenfassung                      30. Sept 2019     ist integrierender Bestandteil
                          Rückfragenbeantwortung des AG                          der Wettbewerbsunterlage

        Teil I.B          Wettbewerbsunterlagen 1. Stufe – auszufüllende Formblätter

             Teil I.B.1   Formblatt 1 – Teilnahmeantrag        12. Sept 2019     auszufüllen, elektronisch
                                                                                 einzureichen und zu signieren

             Teil I.B.2   Formblätter zum Nachweis der                           werden nur den ausgewählten
                          Eignung                                                Teilnehmern zur Vorlage ihrer
                                                                                 Eignungsnachweise zur
                                                                                 Verfügung gestellt und sind bis
                                                                                 zur genannten Frist (Seite 2)
                                                                                 elektronisch einzureichen.

(2)    Der Auftraggeber ist analog § 101 BVergG berechtigt, in begründeten Fällen Berichtigungen und
       Ergänzungen zu den Wettbewerbsunterlagen innerhalb der Teilnahmeantragsfrist vorzunehmen. Der
       Bewerber ist verpflichtet, diese bei seiner Bewerbung zu berücksichtigen.

(3)    Ziel und Zweck der Wettbewerbsunterlage 1. Stufe ist es, interessierten Unternehmen einen Überblick
       über den diesem Vergabeverfahren zugrundeliegenden Ausschreibungsgegenstand zu verschaffen, damit
       diese beurteilen können, ob der Leistungsgegenstand und die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren für
       sie von Interesse ist. Die gesamten Wettbewerbsunterlagen werden zur Wahrung von Geschäfts‐ und
       Betriebsgeheimnissen des Auftraggebers nur den für die 2. Stufe ausgewählten Unternehmen zur
       Verfügung gestellt.

(4)    Im Sinn von „fortgeschriebenen“ Ausschreibungsbestimmungen im Wettbewerb behält sich der
       Auftraggeber ausdrücklich Änderungen des Verfahrensablaufs und des Inhalts vor.

© Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner                                                     Seite 5 von 27
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags                                     GAST BPH I – GP

2.       DARSTELLUNG DES VORHABENS
2.1.           DAS PROJEKT – GAST BPH I (KURZBESCHREIBUNG)
(1)    Das Projekt GAST BPH I ist eingebettet in den Masterplan 2.0 (07/2019) OÖGKK Standorte Linz Zentrum.

(2)    Im ersten Schritt soll nunmehr das GesundheitsAreal Garnisonstraße Bauphase I (im Folgenden kurz
       „GAST BPH I“) realisiert werden, für das die erforderlichen Beschlüsse bereits gefasst wurden.

(3)    GAST BPH I betrifft den Neubau des Zahngesundheitszentrums der OÖGKK, das mit ca 35
       Behandlungsstühlen und einem Eingriffsraum eine der größten medizinischen Einrichtungen dieser Art in
       Österreich ist.

(4)    Aktuell ist das Zahngesundheitszentrum der OÖGKK in der Derfflingerstraße 2a untergebracht, wobei der
       Zustand des Gebäudes, nicht mehr den erforderlichen Standards einer Gesundheitseinrichtung
       entspricht. Da eine Generalsanierung im medizinischen Bereich bei laufendem Betrieb sowohl in
       hygienischer und bautechnischer als auch in organisatorischer und wirtschaftlicher Sicht in diesem
       Gebäude nicht durchführbar ist, kann die notwendige medizinische Versorgung im Großraum Linz nur
       durch die Neuerrichtung des Zahngesundheitszentrums sichergestellt werden. Dieser Neubau soll nun in
       der Garnisonstraße anstelle des Vertragspartnergebäudes (siehe rotes Gebäude in der obigen Graphik)
       errichtet werden.

(5)    Neben den Kernfunktionen des Zahngesundheitszentrums mit einem medizinischen Bereich von ca.
       1.500 m² und der Zahntechnik mit ca. 500 m² werden in diesem Neubau auch Büroflächen sowie Flächen
       für die Infrastruktur und Archive, insgesamt eine Nettoraumfläche von ca. 5.500 m² untergebracht. Beim

© Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner                                        Seite 6 von 27
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags                                         GAST BPH I – GP

       Zahngesundheitszentrum handelt es sich um eine Krankenanstalt iSd Bundesgesetz über
       Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG) idgF. Dementsprechend sind sowohl in der Planung als auch
       in der Realisierung sowie im Betrieb entsprechend hohe sanitätsrechtliche und ‐behördliche Vorgaben zu
       erfüllen.

(6)    Ziel ist es, mit dem Neubau den Versicherten und deren Angehörigen das bisherige Leistungsangebot
       weiterhin in hoher Qualität zur Verfügung zu stellen darüber hinaus die Prävention zu forcieren. Dies alles
       soll kundenorientiert und öffentlichkeitswirksam erfolgen. Der Auftraggeber erwartet sich eine moderne
       und zeitlose Immobilie, die auch zukünftige Entwicklungen im Gesundheitswesen ohne besonderen
       Aufwand berücksichtigen kann und dem Leitbild und den Werten der OÖGKK (vgl
       https://www.ooegkk.at/cdscontent/?contentid=10007.796852&viewmode=content) entspricht.

(7)    Das gegenständliche Projekt ist daher auch auf eine hohe Wirtschaftlichkeit in Errichtung und im Betrieb
       ausgerichtet. Bei der Umsetzung ist insbesondere das Augenmerk auf die Funktionalität, Nachhaltigkeit
       und Ökologie sowie auf die Betriebsführung als dominierender Kostenfaktor mit optimierten
       Betriebsabläufen zu legen. Auf die Beständigkeit der Bauteile, die dauerhafte Erhaltung der
       Bauteilfunktionen und einen geringen Energieverbrauch ist zu achten.

2.2.           NETTOBAUKOSTEN
Der Kostenrahmen auf Preisbasis 02/2019 beträgt für die Nettobaukosten nach ÖNORM B 1801‐1, Kostengruppe
1 bis 6 EUR 19,90 Mio exkl USt. Das ergibt eine verbindlich einzuhaltende Kostenobergrenze der
Kostengruppen 1 bis 6 von EUR 23,86 Mio netto exkl USt (Preisbasis 02/2019).

2.3.           VORAUSSICHTLICHE TERMINE DER REALISIERUNG
       Leistungsbeginn                                                             November 2020
       Abschluss Vorentwurf                                                               Juni 2021
       Abschluss Entwurf                                                                  Mai 2022
       Abgabe Einreichung                                                         September 2022
       Baubeginn                                                                        März 2023
       Fertigstellung                                                              Dezember 2025

© Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner                                              Seite 7 von 27
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags                                         GAST BPH I – GP

3.           BESCHREIBUNG DES WETTBEWERBS
3.1.            ART UND ZIEL DES WETTBEWERBS
(1)      Der Auftraggeber führt aufgrund der Komplexität und Schwierigkeit der Aufgabenstellung das Verfahren
         als EU‐weiten, nicht offenen zweistufigen Realisierungswettbewerb mit einer 1. Stufe (auch
         „Bewerbungsstufe“) und einer 2. Stufe (auch „Wettbewerbsstufe“) und einem anschließendem
         Verhandlungsverfahren durch.

(2)      Ziel des Wettbewerbs ist die Erlangung des besten Vorentwurfskonzepts für das gegenständliche Projekt
         GAST‐BPH I.

3.2.            KOOPERATION MIT DER ÖRTLICH ZUSTÄNDIGEN INTERESSENVERTRETUNG
Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung hat die Kammer der ZiviltechnikerInnen, ArchitektInnen und
IngenieurInnen Oberösterreich und Salzburg den allgemeinen Teil der Ausschreibungsunterlagen hinsichtlich der
Wahrung der Berufsinteressen der Teilnehmer/innen überprüft.
Mit Schreiben vom [wird nachgereicht] hat die Kammer der ZiviltechnikerInnen, ArchitektInnen und
IngenieurInnen für Oberösterreich und Salzburg ihre Kooperation mit der Auftraggeberin bekundet und ihre
Preisrichter nominiert

3.3.            ABSICHTSERKLÄRUNG

3.3.1.          Auftragserteilung
(1)      Der Auftraggeber beabsichtigt nach Abschluss des Wettbewerbes, unter Berücksichtigung der
         Empfehlungen des Preisgerichts, Verhandlungen mit dem Gewinner (= 1. Rang) gemäß
         § 37 (1) Z 7 BVergG über eine Beauftragung von Generalplanerleistungen zu führen. Ziel ist der Abschluss
         eines Werkvertrags auf Grundlage der §§ 1165 ABGB iVm dem UGB unter Heranziehung folgender
         Leistungsmodelle der LM:VM insbesondere für den jeweiligen Fachbereich (Mindestanforderung):

                Generalplanungsmanagement
                Objektplanung Architektur inkl. Einrichtung ausgenommen die medizintechnische Einrichtung
                Tragwerksplanung
                Bauphysik, Brandschutz
                Technische Ausrüstung (HKLS + E)
                Freianlagen

(2)      Der konkrete Werkvertragsentwurf inkl der Präzisierung der Leistungen erfolgt in der 2. Stufe und ist –
         neben der Zusammensetzung des Projektteams, der geplanten Projektabwicklung und dem Honorar –
         Gegenstand des Verhandlungsverfahrens.

(3)      Sollten die Verhandlungen mit dem Gewinner (= 1. Rang) scheitern, behält sich der Auftraggeber vor, mit
         dem Preisträger am 2. Rang zu verhandeln.

(4)      Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Leistungen von Ingenieurkonsulenten / gewerblichen
         Ingenieurbüros gesondert zu vergeben. Ein Rechtsanspruch auf einen Auftrag / Gesamtauftrag besteht
         nicht.

© Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner                                            Seite 8 von 27
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags                                      GAST BPH I – GP

(5)      Der Auftraggeber behält sich auch das Recht vor, allfällige aus zwingenden städtebaulichen, formalen,
         funktionalen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen nach der Auftragserteilung zu
         verlangen. Dabei sollen jedoch die wesentlichen architektonischen Qualitätsmerkmale erhalten bleiben.

(6)      Geplant ist, dass das Projekt unter Beiziehung einer externen Projektsteuerung und einer Örtlichen
         Bauaufsicht abgewickelt wird. Die Projektleitung wird durch den Auftraggeber selbst wahrgenommen.
         Ebenso sind die Leistungen der Medizintechnikplanung nicht von den Generalplanerleistungen umfasst.

(7)      Die Ausführung soll durch die Vergabe von Einzelgewerken erfolgen.

3.3.2.         Eigentums‐, Verwertungs‐ und Verwendungsrechte
(1)      Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der prämierten
         Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung des Preisgeldes auf den Auslober über. Das geistige
         Eigentum (Urheberrecht inkl Recht auf Namensnennung) an der Wettbewerbsarbeit verbleibt beim
         Teilnehmer. Der Auftraggeber hat das Recht der Veröffentlichung aller im Wettbewerb eingereichten
         Wettbewerbsarbeiten unter Verpflichtung der Namensnennung des Verfassers.

(2)      Prämierte Wettbewerbsarbeiten verbleiben beim Auslober. Nicht prämierte Wettbewerbsarbeiten
         können innerhalb der bekannt gegebenen Frist bei der Verfahrensbetreuung abgeholt werden. Nicht
         fristgerecht abgeholte Wettbewerbsarbeiten können vom Auslober archiviert, Dritten (zB Museen, Aus‐
         und Fortbildungseinrichtungen) überlassen oder entsorgt werden.

3.4.           ABLAUF DES WETTBEWERBS
3.4.1.         Rechtsgrundlage
(1)      Dem Wettbewerb liegen in der 1. Stufe folgende Rechtsgrundlagen in nachstehender Reihenfolge
         zugrunde:

                  das BVergG 2018 idgF
                  allfällige Fragenbeantwortungen im gegenständlichen Wettbewerb
                  die gegenständlichen Wettbewerbsunterlagen
                  die Wettbewerbsordnung Architektur (WOA 2010)

(2)      Mit der Bewerbung stimmt jeder Teilnehmer der Anwendung der angeführten Rechtsgrundlagen zu.

3.4.2.         Verfahrensablauf 1. Stufe – Bewerbungsstufe
(1)      Die 1. Stufe des Verfahrens wird zu den auf Seite 2 festgelegten Terminen durchgeführt (Änderungen
         vorbehalten).

(2)      Im ersten Schritt werden aus den eingelangten Teilnahmeanträgen vom Preisgericht auf Grundlage der
         Auswahlkriterien gem Punkt 7.4 dieser Wettbewerbsunterlagen 15 Teilnehmer und 3 gereihte
         Nachrücker ausgewählt.

(3)      Im Anschluss an die Preisgerichtssitzung werden die ausgewählten Teilnehmer und Nachrücker
         aufgefordert, die in Punkt 6 dieser Wettbewerbsunterlage geforderten Eignungsnachweise innerhalb der
         festgelegten Frist vorzulegen. Sofern ausgewählte Teilnehmer ihre Eignung nicht entsprechend
         nachweisen, werden diese nicht zur Teilnahme an der Wettbewerbsstufe zugelassen und die geeigneten
         Nachrücker entsprechend ihrer Reihung eingeladen.

© Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner                                         Seite 9 von 27
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags                                           GAST BPH I – GP

(4)       Sofern nur 15 oder weniger Bewerber einen Teilnahmeantrag abgegeben haben, entfällt das
          Auswahlverfahren. Es werden jedenfalls alle geeigneten Bewerber zur Wettbewerbsstufe eingeladen. Der
          Auftraggeber behält sich das Recht vor, zusätzlich so viele geeignete Unternehmen in den Wettbewerb
          einzubeziehen, sodass zumindest 10 Teilnehmer für die Wettbewerbsstufe zur Verfügung stehen (vgl § 164
          Abs 6 BVergG).

3.4.3.           Verfahrensablauf 2. Stufe – Wettbewerbsstufe
(1)       Für die 2. Stufe sind folgende Termine geplant (Änderungen vorbehalten):

          Einladung zur Wettbewerbsstufe                                        Mitte Jänner 2020
          Kolloquium                                                             Ende Jänner 2020
          Abgabe Wettbewerbsarbeit                                                   Mitte März 2020
          Preisgerichtssitzung                                                       Mitte April 2020
          Verhandlungsverfahren                                                         ab Mai 2020

(2)       Mit der Einladung zur Wettbewerbsstufe werden alle Unterlagen (Wettbewerbsunterlagen 2. Stufe inkl.
          Projektaufgabe und Planunterlagen sowie Werkvertragsentwurf inkl Leistungsbilder als Grundlage für das
          Verhandlungsverfahren) übermittelt.

(3)       In der Wettbewerbsstufe wird die Anonymität der Teilnehmer gegenüber dem Preisgericht bis zur
          endgültigen Entscheidung in der beurteilenden Preisgerichtssitzung sichergestellt.

3.4.4.           EXKURS: BEURTEILUNGSKRITERIEN
Die in der Wettbewerbsstufe eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden vom Preisgericht anhand der
nachfolgend angeführten gleichbedeutenden Beurteilungskriterien beurteilt:

Architektonische Kriterien:
     architektonische Qualität im äußeren und inneren Erscheinungsbild

Städtebauliche Kriterien:
     Einfügung in die Umgebung

Funktionale Kriterien
     Funktionalität der einzelnen Teilbereiche
          Funktionalität der Gesamtlösung

Wirtschaftliche Kriterien
     Wirtschaftlichkeit in Errichtung und im Betrieb
          Flexibilität hinsichtlich Nutzungsänderungen
          Einsatz nachhaltiger Materialien und Baustoffe

© Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner                                                Seite 10 von 27
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags                                       GAST BPH I – GP

3.4.5.         EXKURS: IN DER WETTBEWERBSSTUFE ABZUGEBENDE UNTERLAGEN (ÜBERBLICK)
Präsentationspläne (max 3 Blätter DIN A0 Hochformat)
     Lageplan M 1:500 (genordet)
        Bebauungsvorschlag, Darstellung der Erschließung (Verkehrsanbindung, Zufahrten und Zugänge),
        funktionale Wegebeziehungen
          Grundrisse aller Ebenen M 1:200 (genordet)
           mit Raumstempel (Bezeichnung und Fläche)
           EG‐Grundriss mit Darstellung des Außenraums
          mind 2 orthogonale Gebäudeschnitte M 1:200
           mit Angabe der Gebäudehöhe, der lichten Raumhöhen und der angrenzenden Geländeniveaus
          Ansichten M 1:200
          schematische Darstellung der Funktionsbereiche unter Verwendung des vorgegebenen Farbcodes
          max eine fotorealistische 3D Darstellungen, weitere 3D Darstellungen werden abgedeckt
          Kurzfassung der Projektbeschreibung
          Darstellungen nach freier Wahl zur Erläuterung des konzeptionellen Ansatzes sind möglich

Prüfpläne

Projektbeschreibung
     Beschreibung der Entwurfsidee und der städtebaulichen Überlegungen, des haus‐ und
        energietechnischen Konzepts sowie sonstiger relevanter Aspekte, die eine Bewertung der
        Beurteilungskriterien durch das Preisgericht ermöglichen.

Formblätter
     Nachweis für Flächen, Kubaturen und Stellungnahmen zum detaillierten Kostenrahmen des AG

Verfasserbrief

Baumassenmodell
    Zur Verdeutlichung der Bearbeitung ist ein grobes Baumassenmodell / Einsatzmodell (Ausführung
       grundsätzlich weiß matt) gefordert.

3.4.6.         Exkurs: Verhandlungsverfahren
Im Anschluss an den Wettbewerb wird mit dem Wettbewerbsgewinner in einem Verhandlungsverfahren ohne
Bekanntmachung gem § 37 Abs 1 Z 7 BVergG über die Beauftragung von Generalplanerleistungen verhandelt.
Grundlage des Verhandlungsverfahrens ist der in der 2. Stufe vorgelegte Entwurf des Generalplanervertrags inkl
Leistungsbilder, der in seiner Gesamtheit verhandelbar ist.

3.5.           ZUSAMMENSETZUNG DES PREISGERICHTS
Das Preisgericht hat sich am 10. September 2019 konstituiert. Zum Vorsitzenden wurde Arch Mag arch Herbert
Karrer und zu seinem Stellvertreter Arch DI Bernhard Fierlinger gewählt. Die Schriftführung erfolgt durch DI
Andrea Hinterleitner.

© Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner                                           Seite 11 von 27
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags                                             GAST BPH I – GP

3.5.1.         Hauptpreisrichter / Ersatzpreisrichter
Das Preisgericht setzt sich aus den folgenden Personen zusammen:

 Hauptpreisrichter             Funktion                       Ersatzpreisrichter         Funktion
 Mag arch Herbert Karrer       Kammer der                     [Name wird nachgereicht}   Kammer der
                               ZiviltechnikerInnen                                       ZiviltechnikerInnen
 [Name wird nachgereicht}      Kammer der                     [Name wird nachgereicht}   Kammer der
                               ZiviltechnikerInnen                                       ZiviltechnikerInnen
 Arch DI Bernd Vlay            Architekt, Beirat für          Arch DI Evelyn Rudnicki    Architektin, Beirat für
                               Stadtgestaltung Linz                                      Stadtgestaltung Linz
 DI Johannes Stitz             Magistrat der Stadt Linz       DI Gunther Kolouch         Magistrat der Stadt Linz
 Arch DI Bernhard Fierlinger   Architekt – Berater AG
 DI Andreas Gobiet             Bauingenieur – Berater AG      Ing Markus Rebhahn         Berater AG
 Hannes Thomsen                OÖGKK – Projektleiter
 Erwin Knappich                OÖGKK – Leiter technisches     Ing Ute Andorfer           OÖGKK – Stellvertretende
                               Büro                                                      Leiterin technisches Büro

(1)      In Hinblick auf die Beschlussfähigkeit gelangen die Bestimmungen der WOA 2010 zur Anwendung.

(2)      Ersatzpreisrichter können an allen Sitzungen des Preisgerichts sowie am Kolloquium auch dann
         teilnehmen, wenn sie keine Ersatzfunktion ausüben (Anwesenheit Hauptpreisrichter), jedoch ohne
         Stimmrecht.

3.5.2.         Berater des Preisgerichtes
Ing. Bernt Lonsing                         OÖGKK – Projektleiter

(1)      Der Auftraggeber behält sich vor weitere Berater beizuziehen.

(2)      Berater können an allen Sitzungen des Preisgerichts sowie am Kolloquium teilnehmen.

3.6.           AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG / PREISGELDER
(1)      Für den Wettbewerb ist eine Preisgeldsumme von EUR 100.000,‐ (exkl USt) vorgesehen. Diese wird
         ausschließlich an die Teilnehmer verteilt, welche im Bewerbungsverfahren für den Wettbewerb
         zugelassen werden. Eine Teilnahme am Bewerbungsverfahren rechtfertigt weder eine
         Aufwandsentschädigung noch ein Preisgeld.

(2)      Der Auftraggeber hat als Preisgelder (exkl USt) für die zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten geeigneter
         Teilnehmer vorgesehen:

         1. Rang = Gewinnerin / Gewinner                    EUR 10.500,–
         2. Rang                                            EUR 8.250,–
         3. Rang                                            EUR 6.250,–

(3)      Der Rest der Preisgeldsumme von EUR 75.000,‐‐ wird als Aufwandsentschädigung zu gleichen Teilen an
         alle geeigneten Teilnehmer verteilt, welche rechtzeitig alle zu erbringenden Leistungen im – dem
         Bewerbungsverfahren folgenden Wettbewerb – ausschreibungskonform erfüllt haben.

(4)      Die Rechnungslegung erfolgt an die Adresse des Auftraggebers.

© Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner                                              Seite 12 von 27
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags                                      GAST BPH I – GP

4.       ELEKTRONISCHE VERGABE
4.1.           ALLGEMEINES
(1)    Das gegenständliche Vergabeverfahren wird elektronisch entsprechend den nachfolgenden
       Bestimmungen durchgeführt:

(2)    Das Einreichen des gesamten Teilnahmeantrags sowie sämtliche sonstige, die wesentlichen Bestandteile
       des Vergabeverfahrens betreffende Kommunikation (zB Rückfragen) / Informationsübermittlung hat
       ausschließlich elektronisch über die internetbasierende e‐Vergabe‐Plattform "ANKÖ‐Vergabeportal"
       direkt unter https://www.vergabeportal.at ("Vergabeportal") zu erfolgen.

(3)    Nähere        Details      über       das       Vergabeportal    finden       sich      unter
       https://www.ankoe.at/fileadmin/user_upload/Bieterhandbuch_ANKOE.pdf ("ANKÖ e‐Abgabe Handbuch
       für Bieter").

4.2.           ELEKTRONISCHE EINREICHUNG
(1)    Der gesamte Teilnahmeantrag mit all seinen Bestandteilen ist innerhalb der Teilnahmeantragsfrist
       ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen.

(2)    Eine sonstige Übermittlung des Teilnahmeantrags, insbesondere eine Übermittlung per E‐Mail oder Fax
       oder eine Abgabe in Papierform, ist nicht zulässig und führt zum Ausscheiden eines solchen
       ausschreibungswidrig eingereichten Teilnahmeantrags!

(3)    Ungeachtet der elektronischen Vergabe hat der Bewerber zusätzlich die gem Punkt 7.3 geforderte
       Arbeitsprobe in Papier innerhalb der am Deckblatt (Seite 2) genannten Frist beim Auftraggeber
       abzugeben. Bei Widerspruch zwischen der elektronisch eingereichten und der in Papier abgegebenen
       Arbeitsprobe, gelten ausschließlich die elektronisch eingereichten Unterlagen.

(4)    Um eine entsprechende Prüfung der Vollständigkeit und der Erfüllung der sonstigen Formerfordernisse
       gemäß den Anforderungen der Wettbewerbsunterlagen durchführen zu können, sind bei der Bezeichnung
       der (elektronischen) Bestandteile des Teilnahmeantrags – soweit vorhanden – die Begriffe gem
       Wettbewerbsunterlage zu verwenden. Die so bezeichneten, einzelnen (elektronischen) Bestandteile
       (Dateien) sind jeweils gesondert als einzelne Dateien (und NICHT mit anderen Bestandteilen
       zusammengefasst als eine ZIP‐Datei) auf das Vergabeportal hochzuladen. Als virenverseucht erkannte
       Dateien können nicht geöffnet und folglich nicht weiter berücksichtigt werden.

(5)    Die Abgabe des Teilnahmeantrags erfordert eine qualifizierte elektronische Signatur durch einen
       ausreichend bevollmächtigten Vertreter (siehe dazu das "Merkblatt e‐Signatur", abrufbar unter
       https://www.ankoe.at/fileadmin/images/Formulare/fuer_Auftraggeber/Handbuch/Merkblatt_zur_Elekt
       ronischen_Signatur.pdf). Sofern sich die Vertretungsbefugnis des Signierenden nicht aus dem Firmenbuch
       ergibt, ist die Bevollmächtigung zur Abgabe des Teilnahmeantrags und zur qualifizierten elektronischen
       Signatur für den Bewerber durch eine entsprechende Vollmacht nachzuweisen.

(6)    Im Fall, dass der Teilnahmeantrag von einer Arbeits‐ oder Bietergemeinschaft abgegeben wird, ist dieser
       entweder von sämtlichen Mitgliedern oder von einer ausreichend bevollmächtigten Person qualifiziert
       elektronisch zu signieren. Im zweiten Fall ist eine Vollmacht zur Signierung des Teilnahmeantrags
       vorzulegen, die von den organschaftlich vertretungsbefugten Personen aller Mitglieder der Arbeits‐ oder
       Bietergemeinschaft unterfertigt ist.

© Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner                                        Seite 13 von 27
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags                                          GAST BPH I – GP

(7)    Mit der rechtsgültigen Signatur anerkennt der Bewerber ohne Einschränkung alle Bestimmungen der
       gegenständlichen Wettbewerbsunterlagen.

(8)    Der elektronisch signierte Teilnahmeantrag ist innerhalb der Teilnahmeantragsfrist auf dem
       Vergabeportal elektronisch einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist dann rechtzeitig eingelangt, wenn der
       gesamte Prozess (Upload, Verschlüsseln, Signieren) auf dem Vergabeportal fristgerecht abgeschlossen
       ist. Das Risiko des rechtzeitigen Einlangens trägt der Bewerber. Als maßgebliche Uhrzeit gilt ausschließlich
       die Serverzeit des Vergabeportals, die mit dem Anmelden auf dem Vergabeportal angezeigt wird.

(9)    Bei einem Ausfall der Erreichbarkeit des Vergabeportals wird – in Abhängigkeit der Dauer und dem
       Zeitabstand zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist – gegebenenfalls angemessen verlängert und
       der     Bewerber     hiervon    gesondert     verständigt    (siehe    dazu    im    Detail     die
       "Nutzungsbedingungen" abrufbar unter: https://www.ankoe.at/fileadmin/images/Formulare/AGB_u_V
       ertragsbest/Nutzungsbedingung_Vergabeportal.pdf).

4.3.           ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION
(1)    Allfällige Rückfragen sind innerhalb der Rückfragenfrist über das Vergabeportal zu stellen. Der Bewerber
       hat dabei darauf zu achten, dass er seine Identität gegenüber dem Auftraggeber nicht offenlegt. Sofern
       Rückfragen nicht fristgerecht einlangen, besteht keine Verpflichtung, diese zu bearbeiten.

(2)    Allfällige Fragenbeantwortungen, ergänzende Informationen und/oder Berichtigungen während des
       Vergabeverfahrens stehen ebenfalls am Vergabeportal zur Verfügung. Diese werden Bestandteil der
       Wettbewerbsunterlagen und sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrags zu berücksichtigen.

(3)    Der Auftraggeber kommuniziert mit den Bewerbern ausschließlich über die am Vergabeportal bekannt
       gegebene E‐Mail‐Adresse des Bewerbers. Diese ist zum Empfang der elektronischen Post berechtigt. Alle
       Mitteilungen und Entscheidungen des Auftraggebers gem § 2 Z 15 BVergG gelten als vollinhaltlich
       übermittelt bzw bereitgestellt, sobald sie am Vergabeportal freigeschaltet sind und der Bewerber die
       Möglichkeit hat, diese selbst über den erhaltenen Link abzurufen.

(4)    Es liegt in der ausschließlichen Verantwortung des Bewerbers sich über den gesamten Inhalt der
       Ausschreibung einschließlich allfälliger Rückfragen, Ergänzungen und Berichtigungen sowie über
       Mitteilungen und Entscheidungen des Auftraggebers zu informieren.

(5)    Verfahrens‐ und Vertragssprache ist Deutsch. Der Bewerber hat sämtliche für das Vergabeverfahren
       relevanten Dokumente in Deutsch oder in beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen.

(6)    Sofern der Bewerber in den vorliegenden Wettbewerbsunterlagen Unklarheiten erkennt oder Mängel
       inhaltlicher oder organisatorischer Art vermutet, ist er verpflichtet, diese unverzüglich, schon vor der
       Abgabe seines Teilnahmeantrags schriftlich und unter genauer Beschreibung der Zweifel, dem
       Auftraggeber bekannt zu geben, widrigenfalls dem Bewerber daraus keine weiteren Rechtsansprüche
       zustehen.

© Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner                                            Seite 14 von 27
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags                                          GAST BPH I – GP

5.       TEILNAHMEANTRAG
5.1.           TEILNAHMEBERECHTIGUNG
(1)    Teilnahmeberechtigt sind in den EU‐ bzw EWR‐Mitgliedstaaten und in der Schweiz ansässige natürliche
       und juristische Personen.

(2)    Der Auftraggeber führt parallel ein Vergabeverfahren für Leistungen der Projektsteuerung und Controlling
       durch. Unternehmen oder deren Subunternehmer, die beim gegenständlichen Projekt mit Leistungen
       der Projektsteuerung / Controlling beauftragt sind, dürfen am gegenständlichen Vergabeverfahren
       aufgrund des möglichen Interessenkonflikts nicht teilnehmen und werden vom weiteren
       Vergabeverfahren ausgeschieden.

5.2.           ZU VERWENDENDE UNTERLAGEN FÜR DEN TEILNAHMEANTRAG
(1)    Für den Teilnahmeantrag ist zwingend Teil I.B.1 Formblatt‐Teilnahmeantrag zu verwenden und es ist
       dieses auf Basis der Verfahrensregeln Teil I.A.1 an den dafür vorgesehenen unterlegten Stellen vollständig
       auszufüllen. An anderen Stellen darf weder etwas hinzugefügt noch geändert werden.

(2)    Die Bewerber haften für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller in den Teilnahmeanträgen gemachten
       Angaben.

5.3.           ÖFFNUNG DES TEILNAHMEANTRAGS
Es findet keine formalisierte Öffnung der Teilnahmeanträge statt. Den Bewerbern ist die Teilnahme an der
Öffnung nicht gestattet (analog § 133 Abs 1 BVergG).

5.4.           AUSSCHLUSSGRÜNDE
(1)    Die in § 78 BVergG und in dieser Wettbewerbsunterlage ausdrücklich genannten Ausschlussgründe
       kommen für den gegenständlichen Wettbewerb zur Anwendung. Im gegenständlichen Wettbewerb
       gelten die Ausscheidensgründe des § 141 Abs 1 BVergG gleichfalls als Ausschlussgründe.
       Teilnahmeanträge, die einen dieser Tatbestände verwirklichen, werden daher zur Teilnahme am weiteren
       Verfahren nicht zugelassen bzw führen auch bei späterem Auftreten zum Ausschluss.

(2)    Klargestellt wird, dass ein Interessenkonflikt iSd § 26 BVergG auch in folgenden Fällen vorliegt. Daher sind
       auch folgende Personen von der Teilnahme am gegenständlichen Wettbewerb ausgeschlossen (vgl § 2
       Abs 2 WOA 2010):

       a.      Personen oder Unternehmen, die an der Erarbeitung der Wettbewerbsunterlagen unmittelbar
               oder mittelbar beteiligt waren, soweit durch ihre Teilnahme ein fairer und lauterer Wettbewerb
               ausgeschlossen wäre;
       b.      die Vorprüfer und Preisgerichtsmitglieder sowie:
                     deren nahe Angehörige (als solche gelten: Ehegatten, eingetragene Partner, Verwandte
                      oder Verschwägerte in gerader Linie);
                     deren Teilhaber an aufrechten Ziviltechnikergesellschaften (Büro‐ oder
                      Arbeitsgemeinschaften, wobei Arbeitsgemeinschaften nur so lange als aufrechte
                      Ziviltechnikergesellschaften gelten, als Projekte gemeinsam bearbeitet werden);

© Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner                                            Seite 15 von 27
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags                                       GAST BPH I – GP

       c.      Personen, die zu einem Mitglied des Preisgerichts in einem direkten berufsrechtlichen
               Abhängigkeitsverhältnis stehen (zB Angestellte bei Universitätsprofessoren, die Angehörigen der
               von diesen geleiteten Abteilungen oder Arbeitsgruppen) bzw Personen, zu denen ein Mitglied
               des Preisgerichts in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis steht;
       d.      Personen, die den Versuch unternehmen, ein Preisgerichtsmitglied, Berater des Preisgerichts
               oder die vergebende Stelle in ihrer Entscheidung oder in ihren Handlungen zu beeinflussen oder
               den Versuch unternehmen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die sie unzulässige
               Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnten.

(3)    Ausschließungsgründe, die erst während des Vergabeverfahrens entstehen, sind jenen gleichzusetzen, die
       von Anfang an bestanden haben. Die Ausschließungsgründe werden für Teilnehmer auch dann wirksam,
       wenn sie sich auf am Vergabeverfahren mitwirkende Mitarbeiter der Teilnahmeberechtigten beziehen.
       Die Verwirklichung eines der genannten Tatbestände führt zum Ausschluss.

(4)    Weiters werden auch Teilnahmeanträge von Bewerbern nicht berücksichtigt, die es unterlassen haben,
       innerhalb der ihnen gestellten Frist die verlangten Aufklärungen zu geben oder deren Aufklärung einer
       nachvollziehbaren Begründung entbehrt (analog § 141 Abs 2 BVergG). Für allfällige Verbesserungen wird
       der Auftraggeber jeweils eine Frist von max 7 Kalendertagen setzen.

© Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner                                         Seite 16 von 27
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags                                      GAST BPH I – GP

6.       EIGNUNG
6.1.           ZEITPUNKT DER EIGNUNG
Die Eignung muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Abgabe der Eignungsnachweise vorliegen.

6.2.           VORLAGE DER EIGNUNGSNACHWEISE
(1)    Alle vom Preisgericht für die Wettbewerbsstufe ausgewählten 15 Teilnehmer und die 3 gereihten
       Nachrücker werden nach Abschluss der Bewertung zur Vorlage der Eignungsnachweise aufgefordert.
       Dafür werden diesen Bewerbern entsprechende Formblätter (Teil I.B.2) übermittelt.

(2)    Sämtliche Nachweise sind nach Aufforderung auf dem Vergabeportal hochzuladen. Der AG ist berechtigt,
       die Einsichtnahme in die Originale zu verlangen, sofern er an der Echtheit der vorgelegten Dokumente
       zweifelt. Sofern die geforderten Eignungsnachweise inkl Bestätigungen in einem einschlägigen, allgemein
       zugänglichen Verzeichnis eines Dritten (zB ANKÖ) geführt werden und dort aktuell vorliegen, kann in den
       Formblättern in Teil I.B.2 darauf verwiesen werden (vgl § 81 BVergG). Darin nicht enthaltene Dokumente
       sind gesondert beizulegen. Alle vorgelegten Eignungsnachweise dürfen nicht älter als 3 Monate sein.

6.3.           BERUFLICHE ZUVERLÄSSIGKEIT
(1)    Es dürfen keine gem Punkt 5.4 festgelegten Ausschlussgründe vorliegen. Bewerber haben im Hinblick auf
       die berufliche Zuverlässigkeit zunächst mit dem Formblatt – Teilnahmeantrag Teil I.B.1 alle darin
       enthaltenen Erklärungen in Bezug auf das Nichtvorliegen von Ausschlussgründe gem Punkt 5.4
       abzugeben.

(2)    Weiters werden im Rahmen der Eignungsprüfung die ausgewählten Teilnehmer und Nachrücker
       aufgefordert, folgende Nachweise vorzulegen:

                  der letztgültige Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt zum Nachweis der
                   Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge und

                  die letztgültige Rückstandsbescheinigung gem § 229a Bundesabgabenordnung idgF des
                   zuständigen Finanzamts zum Nachweis der Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der
                   Steuern und Abgaben;

                  ein aktueller Strafregisterauszug aller Personen im Verwaltungs‐, Leitungs‐ oder
                   Aufsichtsorgan, (sämtliche Geschäftsführer und Prokuristen, gegebenenfalls sämtliche
                   Aufsichtsräte sowie bei der GmbH sämtliche Eigentümer) sowie eine aktuelle Registerauskunft
                   nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) der Wirtschafts‐ und
                   Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA);

       Die Nachweise können auch durch gleichwertige Dokumente erbracht werden.

(3)    Sofern der Teilnahmeantrag durch eine Arbeits‐ oder Bietergemeinschaft gelegt wird, hat jedes Mitglied
       über die berufliche Zuverlässigkeit zu verfügen.

(4)    Bewerber aus der EU und EWR‐Mitgliedstaaten oder der Schweiz haben die oben genannten Nachweise
       durch die Vorlage gleichwertiger ausländischer Urkunden zu erbringen. Ist im Ansässigkeitsstaat des
       Bewerbers die Ausstellung eines behördlichen Nachweises nicht möglich, was der Bewerber glaubhaft zu
       machen hat, so tritt an dessen Stelle eine entsprechende eidesstattliche Erklärung des Bewerbers.

© Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner                                        Seite 17 von 27
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags                                      GAST BPH I – GP

(5)    Zur Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit wird der Auftraggeber weitere Informationen über den
       Unternehmer, wie die Auskunft aus der zentralen Verwaltungsstrafevidenz des Bundesminister für
       Finanzen gemäß § 28b AuslBG und eine Auskunft aus der Verwaltungsstrafevidenz des
       Kompetenzzentrums Lohn‐ und Sozialdumping Bekämpfung (LSDB) gem § 35 Abs 5 LSD‐BG, einen Auszug
       aus der Insolvenzdatei sowie gegebenenfalls Informationen über andere nachweislich festgestellte
       schwere Verfehlungen (Ausschlussgrund gemäß § 78 Abs 1 Z 5 BVergG) einholen.

6.4.           BEFUGNIS
Die Bewerber haben über die erforderliche Befugnis für die Erbringung von Generalplanerleistungen zu verfügen.
Folgende Nachweise sind von den ausgewählten Teilnehmern und Nachrückern zu erbringen:

(1)    Österreichische Bewerber müssen über alle für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen
       notwendigen gesetzlichen Befugnisse verfügen und durch Vorlage der entsprechenden Berechtigungen
       nachweisen.

               Zum Beispiel berechtigen die aufrechte Befugnis für Architekten, Ingenieurkonsulenten,
               Zivilingenieure und Ziviltechnikergesellschaften mit entsprechender aufrechter Befugnis gem ZTG
               1993 und das reglementierte Gewerbe „Baumeister“ gem § 94 Z 5 GewO 1994 zur Erbringung der
               ausgeschriebenen Leistungen.

(2)    Ausländische Bewerber, die keine einschlägige österreichische Berechtigung besitzen, müssen
       nachweislich über die berufliche Befugnis ihres Heimatstaats verfügen. Sie haben eine deutsche
       Übersetzung der Abschrift des Berufs‐ oder Handelsregisters ihres Herkunftslandes oder die dort
       vorgesehene Bescheinigung oder eidesstattliche Erklärung vorzulegen. Welche Nachweise konkret für ein
       bestimmtes Herkunftsland vorzulegen sind, bestimmt sich nach Anhang VII zum BVergG. Konkret gibt es
       zwei Möglichkeiten:

       Erste Möglichkeit:
       Ausländische Bewerber, deren Befugnis dem österreichischen Ziviltechnikergesetz (ZTG) zugeordnet
       werden kann, und die keine einschlägige aufrechte Befugnis nach dem österreichischen ZTG idgF haben
       und die in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR oder in der
       Schweiz niedergelassen sind und dort den Beruf eines Freiberuflichen Architekten oder eines
       Freiberuflichen Ingenieurkonsulenten auf einem den im ZTG angeführten Fachgebieten
       gleichzuhaltenden Gebiet während der letzten 10 Jahre mindestens 2 Jahre lang befugt ausüben und über
       die fachliche Befähigung verfügen, sofern dieser Beruf in dem Niederlassungsstaat des Bewerbers nicht
       reglementiert ist, und kein Ausschließungsgrund vorliegt, sind zur vorübergehenden und gelegentlichen
       Ausübung der Dienstleistung berechtigt (vgl § 30 ZTG).

       Ein solcher Bewerber hat dem Auftraggeber folgende Informationen zu erteilen:

              das Register, in dem der Bewerber eingetragen ist, sowie die Nummer der Eintragung oder
               gleichwertige, der Identifikation dienende Angaben aus diesem Register,
              Namen und Anschriften der zuständigen Aufsichtsbehörde des Niederlassungsstaates,
              die Berufskammern oder vergleichbare Organisationen, denen der Bewerber angehört,
              die Berufsbezeichnung oder seinen Befähigungsnachweis,
              die Umsatzsteueridentifikationsnummer nach Artikel 22 Abs 1 ABl. L 145 vom 13.6.1977, S. 1,
               zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/66/EG, ABl. L 168 vom 1.5.2004, S. 35 und
              Einzelheiten zu seinem Versicherungsschutz in Bezug auf die Berufshaftpflicht.

© Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner                                        Seite 18 von 27
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags                                         GAST BPH I – GP

         Zweite Möglichkeit:
         Für Bewerber mit ausländischer Befugnis, die dem § 94 der österreichischen Gewerbeordnung (GewO
         1994 idgF) zugeordnet werden kann und die Dienstleistung vorübergehend und gelegentlich in Österreich
         erbringen, wird auf die Regelungen der §§ 373a ff GewO ausdrücklich hingewiesen. Daher ist eine Anzeige
         auf vorübergehende grenzüberschreitende Dienstleistung im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit gem §§
         373a f GewO 1994 idgF oder gegebenenfalls ein Anerkennungs‐ bzw Gleichhaltungsverfahren gemäß §§
         373c ff GewO 1994 idgF möglichst umgehend zu stellen. Jedenfalls ist der Nachweis zu erbringen, dass
         eine solche Anzeige, ein solcher Antrag vor Ablauf der Frist für die Abgabe der Eignungsnachweise
         gestellt wurde. Bewerber, die diesen Nachweis nicht erbringen, werden vom weiteren Vergabeverfahren
         ausgeschieden (analog § 141Abs 1 Z 11 lit c BVergG).

         Die Ausübung nach §§ 373a ff GewO 1994 idgF muss spätestens dann zulässig sein, wenn der Auftraggeber
         am Ende des Vergabeverfahrens die Zuschlagsentscheidung trifft.

         Weiters haben sie eine deutsche Übersetzung der Abschrift des Berufs‐ oder Handelsregisters ihres
         Herkunftslandes oder die dort vorgesehene Bescheinigung oder eidesstattliche Erklärung vorzulegen.
         Welche Nachweise konkret für ein bestimmtes Herkunftsland vorzulegen sind, bestimmt sich nach
         Anhang IX zum BVergG.

(3)      Soweit der Bewerber Subunternehmer heranzieht, ist für jene Leistungen, die der Subunternehmer
         erbringt, die entsprechende Befugnis des Subunternehmers erforderlich und den obigen Bestimmungen
         entsprechend nachzuweisen. Zu beachten ist, dass auch für ausländische Subunternehmer die
         Bestimmungen gem Abs 2 oben gelten.

(4)      Sofern die Bewerbung durch eine Arbeits‐ oder Bietergemeinschaft gelegt wird, hat jedes Mitglied die
         Befugnis für den ihm konkret zufallenden Leistungsteil entsprechend den obigen Bestimmungen
         nachzuweisen (§ 80 Abs 4 BVergG).

6.5.            FINANZIELLE UND WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Die Mindesterfordernisse für die wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit sind erfüllt, wenn der Bewerber
zumindest folgendes Eignungskriterium erfüllt. Zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit haben die ausgewählten Bewerber und Nachrücker im Rahmen der Eignungsprüfung den
Nachweis über die folgende Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen.

6.5.1.          Projektbezogene Planungshaftpflichtversicherung
(1)      Der Bewerber verfügt über die Zusage eines Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall eine
         projektbezogene Planungshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von zumindest
         EUR 2 Mio für Sach‐, Personen‐ und Vermögensschäden 2‐fach Aggregate Limit abgeschlossen wird.

(2)      Im Fall einer Arbeits‐ oder Bietergemeinschaft verfügt die ARGE über die geforderte Zusage.

© Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner                                           Seite 19 von 27
Teil I.A.1 Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags                                         GAST BPH I – GP

6.6.           TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Die Mindesterfordernisse für die technische Leistungsfähigkeit sind erfüllt, wenn der Bewerber zumindest
folgende Anforderungen an eine Unternehmens‐Referenz erfüllt. Zum Nachweis der technischen
Leistungsfähigkeit haben die ausgewählten Bewerber und Nachrücker im Rahmen der Eignungsprüfung den
Nachweis über die folgendes Referenzprojekt vorzulegen.

6.6.1.         Unternehmens‐Referenzprojekt „Planungsleistungen Hochbau“
(1)      Der Bewerber hat ein Referenzprojekt nachzuweisen, bei dem die nachfolgenden Mindestanforderungen
         kumulativ erfüllt sind:

                   Das Referenzprojekt wurde in den letzten 3 Jahren (ausgehend vom Ende des Ablaufs der Frist
                    für die Abgabe der Eignungsnachweise) durchgeführt und abgeschlossen.

                   Gegenstand des Referenzprojektes waren entweder Planungsleistungen für Architektur inkl
                    Koordination der Fachplanungen (zumindest TGA und Statik) oder Generalplanerleistungen
                    (jedenfalls Architektur, TGA und Statik) zumindest inhaltlich entsprechend des Leistungsbilds
                    der HOA‐A oder HIA oder LM:VM.

                   Die genannten Planungsleistungen wurden für ein Hochbauprojekt mit Nettobaukosten KG 1
                    bis 6 gem ÖNORM B 1801‐1 mit zumindest EUR 1,5 Mio exkl Ust erbracht.

                   Für das Referenzprojekt wurden jedenfalls folgende Teilleistungen der Planung nach LM:VM
                    oder HOA‐A (Bezeichnungen der HOA‐A sind in Klammer gesetzt) erbracht:

                           Entwurfsplanung (Entwurf)
                           Einreichplanung (Einreichung)
                           Ausführungsplanung
                           Ausschreibung, Mitwirkung an der Vergabe (Kostenermittlungsgrundlagen)

(2)      Im Übrigen wird auf Punkt 8. verwiesen.

6.7.           HINWEISE FÜR DIE BESCHAFFUNG DER DOKUMENTE
                   der letztgültige Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt zum Nachweis der
                    Erfüllung     der    Verpflichtung   zur    Zahlung     der    Sozialversicherungsbeiträge
                    https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.683873&viewmode=conte
                    nt

                   die letztgültige Rückstandsbescheinigung        gem     §   229a    Bundesabgabenordnung
                    https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/

                   aktueller                                                                Strafregisterauszug:
                    https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb‐p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

                   Registerauskunft nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) der Wirtschafts‐ und
                    Korruptionsstaatsanwaltschaft                                                   (WKStA):
                    https://www.justiz.gv.at/web2013/wksta/zentrale‐staatsanwaltschaft‐zur‐verfolgung‐von‐
                    wirtschaftsstrafsachen‐und‐
                    korruption/verbandsregisterauskuenfte~2c94848525f84a6301321f65928d53c8.de.html

© Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH / ZT Hinterleitner                                           Seite 20 von 27
Sie können auch lesen