MediadateN schweiz|2019 - Das Magazin für Brautpaare - Terra-Verlag
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Titel & Konzept
HOCHZEIT Schweiz — das Magazin für Brautpaare
Mit HOCHZEIT Schweiz erschliessen Sie sich den Hochzeitsmarkt in der
Schweiz ohne Streuverluste.
Unsere Aufgabe ist es, aus dem Übermass an Informationen, die für
das Brautpaar wichtigen herauszufiltern und modern und emotional
zu präsentieren. Digital schlagen wir eine Brücke zwischen den Braut-
paaren und Ihnen.
HOCHZEIT deckt alle Themen ab, die für Brautpaare zur Vorbereitung dieses
wichtigsten Ereignisses interessant sind: edle Outfits, glänzende Trauringe,
traumhafte Honeymoonziele, tolle Festideen. Unsere Homepage
www.hochzeit-magazin.net ergänzt die Zeitschrift.
HOCHZEIT erscheint alle zwei Monate und wird über den gut sortierten Zeit-
schriftenhandel vertrieben. Weitere Vertriebspartner sind der Brautmoden-
fachhandel und Dienstleister rund ums Heiraten.
HOCHZEIT ist ein ideales und hochwertiges Werbemedium, um die kaufkräftige
und investitionsfreudige Zielgruppe junger Paare werblich zu erreichen.
Die Kombination von Inseraten mit Werbung auf www.hochzeit-magazin.net
ermöglicht eine medienübergreifende Werbepräsenz.
Eine Zeitschrift der Terra-Verlag GmbH
Neuhauser Str. 21, 78464 Konstanz/Deutschland
Telefon: +49 / (0) 75 31 / 81 22 36
www.hochzeit-magazin.net
HOCHZEIT schweiz | Seite 2 | 2019Allgemeine Angaben
Herausgeber/Verleger Chefredaktion abonnementspreis
Dr. Dirk Heizmann Marina Litterscheidt auf Anfrage
Telefon: +49 / (0) 75 31 / 81 22 31
Verlagsleiter Zahlungsbedingungen
litterscheidt@hochzeit-magazin.net
Tobias Klumpp Zahlungen innerhalb von 30 Tagen
Telefon: +49 / (0) 75 31 / 81 22 29 Redaktion nach Rechnungsdatum rein netto.
klumpp@terra-verlag.de Dr. Stephan Dohle
verbreitete Exemplate
Telefon: +49 / (0) 75 31 / 81 22 35
Verlag ca. 7‘800 Exemplare*
dohle@hochzeit-magazin.net
Terra-Verlag GmbH
Umsatzsteuer-
Neuhauser Strasse 21 Anzeigenleitung
Identifikationsnummer
D-78464 Konstanz Michaela Groß
USt-Ident-Nr. DE 142305607
Telefon: +49 / (0) 75 31 / 81 22 0 Telefon: +49 / (0) 75 31 / 81 22 36
Fax: +49 / (0) 75 31 / 81 22 99 gross@hochzeit-magazin.net Internet
www.hochzeit-magazin.net
Jahrgang Branchenbuch/ASSISTENZ
25. Jahrgang 2019 Stefanie Schonhardt
Telefon: +49 / (0) 75 31 / 81 22 23
Repräsentantin
schonhardt@hochzeit-magazin.net
Schweiz und Liechtenstein
Erscheinungsweise
Martina Kummer
zweimonatlich
Riedstrasse 40, CH-8272 Ermatingen,
6 Ausgaben pro Jahr
Telefon: +41 / (0) 71 / 672 77 66,
kummer@access-media.ch
*V
erlagsplanung (Stand: 31. August 2018) für die im Erscheinungsjahr 2019 (Ausgaben 1/2019 bis einschl. 6/2019) verbrei-
teten Print-Exemplare (Kioskexemplare, Aboexemplare, Verbreitung über Dienstleister, Messen, etc.) ohne Garantie
HOCHZEIT schweiz | Seite 3 | 2019Technische Angaben
Formate Formate für digitale
Zeitschriftenformat: Anzeigendruckunterlagen
223 mm breit, 300 mm hoch PDF bzw. PDF/X-3 Composite-Dateien als
Satzspiegel: Einzelseiten nach ISO 12647-2 Stand 2004
175 mm breit, 260 mm hoch (BDV/Fogra Offsetstandard), in CMYK, 2400 dpi,
Angeschnittene Anzeigenseiten: 175 lpi, + 3 mm Beschnitt, inkl. Schnittmarken,
plus 3 mm Beschnitt an allen Seiten Kompatibilität mindestens Acrobat 6.0 (PDF 1.5).
Farbauftrag nicht mehr als 300% Farbe.
Spaltenbreiten
Bitte geben Sie im Dateinamen den Absender
4 Spalten zu je 40 mm
und die Ausgaben-Nr. an. Andere Dateiformate
Druckverfahren, Farb- nur nach vorheriger Absprache. Die Kosten für
skala & Verarbeitung die Erstellung von PDF/X-3 Dateien und eine
Rollenoffset, eventuell anfallende Bearbeitung werden von
Euroskala DIN ISO 2846, uns berechnet.
Klebebindung
Übermittlung von digitalen
Anzeigenschlusstermine Anzeigendruckunterlagen
Siehe Erscheinungsplan E-Mail: anzeigen@hochzeit-magazin.net (bis 10 MB)
FTP-Server: ftp://terra-verlag.dyndns.org
Rücktrittsrecht
Benutzername: Hochzeit
bis 12 Wochen vor Anzeigen-
Passwort: Bodensee; Tel. bei Rückfragen:
schluss, sofern schriftlich
+49 / (0) 75 31 / 81 22 36
zugesagt
Einen farbverbindlichen Proof mit Ugra/Fogra
Medienkeil nach ISOcoated_v2_eci.icc
Standard per Post an die Verlagsanschrift.
HOCHZEIT schweiz | Seite 4 | 2019Anzeigenpreise & Formate
1/1 Seite 1/2 Seite quer 1/2 Seite hoch 1/3 Seite quer 1/3 Seite hoch 1/4 Seite quer
175 x 260 mm 185 x 131 mm 90 x 266 mm 185 x 86 mm 59 x 266 mm 185 x 63 mm
223 x 300 mm* 223 x 148 mm* 108 x 300 mm* 223 x 103 mm* 79 x 300 mm* s/w 855,–
s/w 3’420,– s/w 1’710,– s/w 1’710,– s/w 1’140,– s/w 1’140,– 4c 1’166,–
4c 4’664,– 4c 2’332,– 4c 2’332,– 4c 1’554,– 4c 1’554,–
Rabatte Zuschläge
(bei Abnahme innerhalb Für angeschnittene Seiten:
eines Abschlussjahres) 10 % vom jeweiligen Bruttopreis s/w
bei 2 Seiten 3 % Für Platzierungsvorschriften:
bei 4 Seiten 5 % 10 % vom jeweiligen Bruttopreis s/w
bei 6 Seiten 10 %
1/4 Seite Block 1/6 Seite quer 1/6 Seite hoch bei 12 Seiten 15 %
90 x 131 mm 122 x 63 mm 59 x 131 mm
Kein Rabatt für Sonderfarbgänge,
s/w 855,– s/w 570,– s/w 570,–
Beihefter und Beilagen, etc.
4c 1’166,– 4c 777,– 4c 777,–
* A ngeschnittenes Anzeigenformat zzgl. 3 mm Beschnitt an den Seiten bzw. am Bund.
Alle Preise in CHF zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer
HOCHZEIT schweiz | Seite 5 | 2019
Branchenbucheintrag
Branchenbucheintrag
Einzelfeld (6 Zeilen plus PLZ) 113,60
Doppelfeld (13 Zeilen plus PLZ) 224,–
(inkl. Verlinkung auf www.hochzeit-magazin.net)
Mindestlaufzeit: 3 Schaltungen
Branchenbuch
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Haben Sie Fragen, Wünsche rena SPoSa 70327 Stuttgart Wahre Liebe geht aus der
oder Anregungen? HoCHZeITSMoDe THeaTerKoSTüMHaUS Harmonie der Gedanken und dem
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Tel. + Fax 0 72 54 / 6 07 76 info@kostuemverleih-wagner.de
info@nicole-brautmode.de www.kostuemverleih-wagner.de Internationale Mode für Braut & Bräutigam
www.nicole-brautmode.de Abendmode – Galamode
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branchenbuch@hochzeit-magazin.net
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ist anders, so wie auch jeder Mensch
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ein anderer ist.
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www.nicht-nur-maennersache.eu www.brautmoden-principessa.de
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wie ein Fahrzeug. Problematisch renaTe BaUer
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die Fahrgäste und die Straße. Einhornstraße 5/Ecke Mühleweg
Tel. 0 71 21 / 70 76 757
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Eine Hochzeit ist ein Ereignis,
eine Ehe eine Leistung.
72250 Freudenstadt
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Tel. 0 74 41 / 91 50 615
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BraUTaTeLIer Tara Das große Glück in der Liebe
Brautmode & Brautaccessoires besteht darin, Ruhe in einem
Mode für den Bräutigam anderen Herzen zu finden.
Silberburgstraße 171
- Julie de Lespinasse -
Tel. 07 11 / 34 22 59 60
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die man täglich neu bauen muss, Verkauf und Verleih
am besten von beiden Seiten. Wir machen Ihr Traumkleid bezahlbar
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182 HocHzeit
21_3_2018_05 Branchenbuch.indd 182 19.07.2018 07:59:31
Alle Preise in CHF zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer
HOCHZEIT schweiz | Seite 6 | 2019Beilagen, Beihefter, Beikleber
Beilagen Allgemeine Angaben
Bis zu einem Format von 210 mm breit, Beilagen, Beihefter und Aufkleber
297 mm hoch oder auf kleineres Format sind nicht rabattfähig
gefalzt, bis 25g Gewicht
beilagenanlieferung
ohne Platzierungsvorschrift 280,–/Tsd. Wir akzeptieren in der Regel aus-
Zuschlag für jede angef. schliesslich Teilbeilagen. Liefer-
10 g zusätzliches Gewicht 6,–/Tsd. menge an Druckerei auf Anfrage
bzw. siehe Auftragsbestätigung.
Beilagenaufträge sind für den Verlag
Beilagen müssen generell wenig
erst nach Vorlage eines Beilagen-
verschränkt in griffhohen Lagen
musters und dessen Billigung bindend.
(ca. 8-10 cm) angeliefert werden,
Aufkleber damit das Auflegen in den An-
Auf einer separat berechneten leger reibungslos funktioniert.
1/1-Trägeranzeige Mehrkosten werden weiterberechnet.
Karte bis 20g, geklebt 84,–/Tsd.
Anlieferung zum Druckunterlagen-
Karte am Rand, geklebt 100,–/Tsd.
schluss an:
Abweichende Formate und
Westdeutsche Verlags- und
Ausführungen auf Anfrage.
Druckerei GmbH
Beihefter Warenannahme Akzidenz
Gewicht von 25g 300,–/Tsd. Herr Menzel
Preise für höhere Gewichte auf Anfrage. Kurhessenstrasse 4-6
D-64546 Mörfelden-Walldorf
Alle Preise in CHF zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer
HOCHZEIT schweiz | Seite 7 | 2019
Themen & Erscheinungsplan 2019
Ausgabe Erscheinungs- Redaktions- & Druckdaten- Redaktionelle
Datum Anzeigenschluss Schluss SchwerpunktThemen
Nr. 1/2019 05.12.2018 04.10.2018 11.10.2018 Specials: Haute Couture & Designer + Karten
Januar/Februar Schmuck: Diamanten
Hochzeitsfotos und -bücher
Honeymoon: Fernreisen
Termine: Hochzeitsmessen & Events
Nr. 2/2019 05.02.2019 29.11.2018 06.12.2018 Extra: Bräutigam
März/April Special: Locations
Schmuck: Weiße Metalle
Honeymoon: Karibik
Nr. 3/2019 02.04.2019 14.02.2019 21.02.2019 Specials: Trauringe & Frisuren + Beauty
Mai/Juni Mode: Standesamt
Reise: Minimoon
Nr. 4/2019 12.06.2019 11.04.2019 18.04.2019 Mode: Schwangere Bräute
Juli/August Schmuck: Alles für die Braut
Honeymoon: Mauritius & Seychellen
Nr. 5/2019 06.08.2019 19.06.2019 27.06.2019 Mode: Styling für jede Figur und XXL
September/Oktober Schmuck: Trauringe & Edelsteine
Honeymoon: Trauminseln
Termine: Hochzeitsmessen & Events
Nr. 6/2019 01.10.2019 22.08.2019 23.08.2019 Extra: Happy Shopping
November/Dezember Special: Trendscout 2020
Mode: Fest- und Abendkleidung
Schmuck: Designer-Kreationen
Termine: Hochzeitsmessen & Events
HOCHZEIT schweiz | Seite 8 | 2019KONTAKTE
HOCHZEIT — das Magazin für Brautpaare
Repräsentantin Schweiz und Liechtenstein
Martina Kummer, Riedstrasse 40, CH-8272 Ermatingen,
Telefon: +41 / (0) 71 / 672 77 66, kummer@access-media.ch
Chefredaktion
Marina Litterscheidt, Telefon: +49 / (0) 75 31 / 81 22 31
litterscheidt@hochzeit-magazin.net
Redaktion
Dr. Stephan Dohle, Telefon: +49 / (0) 75 31 / 81 22 35, dohle@hochzeit-magazin.net
Anzeigenleitung
Michaela Groß, Telefon: +49 / (0) 75 31 / 81 22 36, gross@hochzeit-magazin.net
Branchenbuch/assistenz
Stefanie Schonhardt, Telefon: +49 / (0) 75 31 / 81 22 23
schonhardt@hochzeit-magazin.net
Verlag
Terra-Verlag GmbH, Neuhauser Strasse 21, D-78464 Konstanz
Telefon: +49 / (0) 75 31 / 81 22 0, Fax: +49 / (0) 75 31 / 81 22 98
HOCHZEIT schweiz | Seite 9 | 2019Allgemeine Geschäftsbedingungen
1// Definitionen Die Ableh-nung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 11// Chiffreanzeigen
„AGB“ meint die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der Terra Verlag GmbH 4.3 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, dass der Verlag Aufträge Dritter Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weiter-
für deren Publikationen. „Agentur“ meint Agenturen, die mit der Auftragserteilung mit vergleichba-rem Inhalt ablehnt. gabe der Zuschriften die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibe-
in eigenen oder fremden Namen befasst sind. „Agenturkunde“ meint ein Auftrag- 5// Widerrufsrecht für Verbraucher briefe und Eilbriefe auf Chiffereanzeigen werden nur auf dem normalen Postdienst
geber, für den eine von ihm beauftragte Agentur als Auftraggebe-rin in eigenem Die Widerrufsbelehrung für Verbraucher wird diesen in einem separaten Dokument weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden 4 Wochen aufbewahrt,
Namen und auf eigene Rechnung Leistungen beim Verlag bucht. In Bezug auf die vom Verlag zur Verfügung gestellt. Zuschriften die innert dieser Frist nicht abgeholt werden, werden vernichtet. Der
Bu-chung besteht ein 2-stufiges Vertragsverhältnis: auf der 1. Stufe zwischen dem Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor,
Verlag und der Agen-tur; auf der 2. Stufe zwischen der Agentur und dem Agentur- 6// Gestaltung der Anzeige die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Mißbrauch des Chiffredienstes zu
kunden. „Auftraggeber“ meint den Vertragspartner der Terra Verlag GmbH (Agentur 6.1 Enthält der Auftrag keine Vorgaben über die Höhe, Breite und Farbigkeit einer Prüfzwecken zu öffenen. Die Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und
oder Direktkunde des Verlages). „Direktkunde“ meint einen Auftraggeber, mit dem Anzeige, so wird entsprechend dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers ver- Vermittlungsange-boten ist der Verlag nicht verpflichtet.
ein direktes Auftragsverhältnis mit dem Verlag besteht. Das gilt auch dann, wenn fahren. In diesem Falle wird der Preisberechnung die tatsächliche Abdruckgröße
zugrunde gelegt. Die jeweiligen Anzeigenmindestgrößen sind den Preisangaben 12// Veröffentlichung in Online-Medien
er eine Agentur als Stellvertreterin eingeschaltet hat, die den Auf-trag in seinem Der Auftraggeber gestattet dem Verlag, die Anzeigen als Bestandteil der digitalen
Namen abschließt (§ 164 BGB). „Publikation“ meint eine vom Verlag vermarktete der betreffenden Publikation (Zeitschriften) zu entnehmen. Seitenanteilige Formate
können nicht miteinander verbunden und abgerechnet werden. Ausgabe der Publikation und/oder als Bestandteil der Internet-Präsenz der Publi-
Print- oder Digital-Publikation. „Verlag“ meint die Terra Verlag GmbH, Neuhauser- kation öffentlich zugänglich zu machen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung in der
straße 21, 78464 Konstanz; Sitz der Gesellschaft: Konstanz; Amtsgericht Freiburg 6.2 Der Verlag ist berechtigt, bei Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als
Anzeigen erkenn-bar sind, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (in der Regel digitalen Ausgabe und/oder als Bestandteil der Internet-Präsenz der Publikation
i. Br., HRB Nr. 38 10 53; Geschäftsführer: Dr. Dirk Heizmann besteht nur, wenn der Auftraggeber die Veröffentlichung ausdrücklich gebucht hat.
mit dem Wort „Anzeige“) als solche kenntlich zu machen.
2// Geltungsbereich 13// Belegexemplare
2.1 Diese AGB gelten für Anzeigenaufträge, Beilagenaufträge, Aufträge bezüglich 7// Realisierungszeitraum
7.1 Aufträge werden, sobald die Druckunterlagen oder Prospekte verfügbar sind, Der Verlag liefert auf Wunsch, der vom Auftraggeber zusammen mit der Auftrags-
sonstiger Werbe-mittel sowie für Folgeaufträge hierzu (nachfolgend insgesamt erteilung dem Verlag mitzuteilen ist, einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang
als „Anzeigen“ bezeichnet). Zusätzlich zu diesen AGB gelten die zum Zeitpunkt für das nächst er-reichbare Heft realisiert. Der Verlag kann die Ausführung des Auf-
trags bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung zurückstellen. Anspruch auf des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständi-
des Vertragsschlusses aktuellen Preislisten bzw. die aktuellen Preisangaben des ge Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt
Verlags zu den einzelnen Zeitschriften als wesentlicher Vertragsbestandteil. Entge- Veröffentlichung oder Beilage in bestimmten Heften oder an bestimmten Plätzen
besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Ver-
genstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der öffentlichung der Anzeige.
Verlag nicht an, es sei denn, er hat diesen Bedingungen ausdrücklich in Textform 7.2 Der Verlag behält sich vor, aus aktuellem Anlass Erscheinungstermine zu
zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Verlag in Kenntnis entgegen- verschieben. Der Verlag behält sich weiterhin vor, die Publikation vor dem ersten 14// Preise, Rabatte, Rechnungen, Zahlung
stehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers Verkaufstag auszuliefern. Dem Auftragge-ber wachsen daraus keinerlei Ansprüche 14.1 Im Verhältnis zwischen Verlag und Auftraggeber gilt die aktuelle Preisliste. Der
die Leistung vorbehaltlos ausführt. gegenüber dem Verlag. Verlag kann in Einzelvereinbarungen mit dem Auftraggeber von den AGB und den
2.2 Anzeigenauftrag im Sinne dieser AGB ist der Vertrag zwischen dem Verlag und 8// Zulieferung von Druckunterlagen und Werbemitteln Preislisten abweichen, insbesondere Vereinbarung über den Kauf von Anzeigepa-
dem Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder 8.1 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtzeitige Lieferung fehlerfreier keten schließen. Ein Anspruch auf Abschluss einer solchen Vereinbarung besteht
anderer Werbemittel in einem Print-medium oder einheitlich in Print- und Online- Druckunterlagen und Werbemittel. nicht.
Medien zum Zweck der Verbreitung. 8.2 Vorgaben für Anzeigen können nur maschinell geschrieben oder elektronisch 14.2 Soweit nicht ausdrücklich anderes ausgewiesen ist, beziehen sich die Ra-
übermittelt oder in Druckschrift angenommen werden. Der Verlag haftet nicht für battstaffeln in den Preislisten auf die Schaltung für einen Werbungstreibenden je
3// Vertragsschluss Inserationsjahr. Rabatte werden, mit Ausnahme der nachfolgenden Regelungen,
3.1 Die Aufträge für Anzeigen können telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Übermittlungsfehler, insbesondere bei telefonisch durchgegebenen oder handge-
schriebenen zusätzlichen Anweisungen. nicht gewährt für Werbungtreibende, die für andere Werbungtreibende Anzeigen-
Telefax aufgegeben werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Anzeigen- aufträge erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Wird für
auftrags durch den Verlag zustande. Die Annahme kann durch Auftragsbestätigung 8.3 Bei digital angelegten Druckunterlagen gewährleistet der Verlag die drucktech-
nisch einwandfreie Erfüllung des Auftrags nur, wenn vonseiten des Auftraggebers konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung (so genannter
oder Rechnungsstellung erfolgen. Konzernrabatt) beansprucht, ist der schriftliche Nachweis der Konzernzugehörig-
3.2 Jeder Anzeigenauftrag bezieht sich auf einen vom Auftraggeber konkret mit alle technischen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Bei Anlieferung von unvoll-
ständigen oder fehlerhaften Druckdaten oder von Druckdaten, die von den vom keit erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Vorschrift sind
Name oder Firma bezeichnenden Werbungtreibenden. Der Austausch des Wer- Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindesten 50
bungtreibenden durch den Auftraggeber nach Anzeigenbuchung bedarf der Zu- Kunden zugelieferten Vorlagen abweichen, übernimmt der Verlag keine Haftung
für das Druckergebnis. Die Anlieferung offener Daten erfolgt auf eigenes Risiko % besteht. Der Nachweis über die Konzernzugehörigkeit ist spätestens bis zum
stimmung des Verlags in Textform. Ende des Inserationsjahrs vorzulegen. Ein späterer Nachweis kann nicht rückwir-
3.3 Änderungen der Vertragsdaten (z. B. Firmierung, Anschrift) müssen dem Verlag des Auftraggebers. Anzeigen, die Sonder- oder RGB-Farben enthalten, werden in
CMYK umgesetzt. Für eventuell dadurch bedingte Farbabweichungen kann der kend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen
schnellstmöglich angezeigt werden. Nach Rechnungsstellung fallen für Änderun- Bestätigung in Textform durch den Verlag. Konzernrabatte werden nur für die Dauer
gen (etwa der Firmierung etc.) zusätz-liche Bearbeitungskosten an. Ein Auftrag, der Verlag keine Gewähr übernehmen. Bei Zusendung von Druckdaten ohne Farban-
druck/Proof haftet der Verlag nicht für Farbabweichungen im Druck. Geringe der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist
ohne Vorlage des Anzeigentextes oder eines Beilagen-musters erteilt wurde, gilt dem Verlag unver-züglich anzuzeigen.
unter dem Vorbehalt als zustandegekommen, dass der Verlag gegen den Text oder Tonwertabweichungen liegen im Toleranzbereich des Offsetdruckverfahrens. Der
Verlag gewährleistet die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckun- 14.3 Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist fällig,
die Form der Werbung keine Einwendungen erhebt. sofern nicht im einzelnen Fall in Textform eine andere Zahlungsfrist oder Voraus-
3.4 Kommt der Vertrag mit einer Agentur zu Stande, tritt die Agentur mit Zustande- terlagen gegebenen Möglichkeiten.
zahlung vereinbart ist. Etwaige Rabatte für vorzeitige Zahlung werden nach der
kommen des Auftrages ihren diesbezüglichen Zahlungsanspruch gegen den Agen- 9// Änderungen von Druckunterlagen Preisliste gewährt. Der Verlag behält sich vor, aus begründetem Anlass, wie z.B.
turkunden sicherungshalber an den Verlag ab, der diese Abtretung annimmt. Der Kosten des Verlags für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Än- Neuaufnahme der Geschäftsbeziehung, Vorauszahlung zu verlangen.
Verlag ist berechtigt, diese Sicherungsabtretung gegenüber dem Agenturkunden derungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Eine überdurch- 14.4 Bei Zahlungsverzug werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten
offen zu legen, wenn die auftraggebende Agentur sich mit der Begleichung der schnittlich aufwendige Bearbeitung von Druckunterlagen und überdurchschnittlich berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufen-
Rechnung des Verlags mindestens 30 Tage in Verzug befindet. umfangreiche Satzarbeiten werden dem Auftraggeber gesondert zum Selbstkos- den Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Leistungen
4// Ablehnung von Aufträgen tenpreis in Rechnung gestellt. Der Anzeigentext ist vom Auftraggeber vor Zuleitung Vorauszahlungen verlangen.
4.1 Bei einem Abschluss über mehrere Veröffentlichungen, zu denen die Texte an den Verlag auf Rechtschreibung und Satzzeichen zu prüfen, da eine Nachkor- 15// Stornierung für Unternehmer (und Verbraucher nach Ablauf der Widerrufs-
nachträglich eingereicht werden, kann der Verlag die Durchführung eines einzelnen rektur vonseiten des Verlags nicht erfolgt. Korrekturabzüge werden dem Auftrag- frist)
Auftrags wegen Bedenken gegen den Text oder die Form oder wegen Unvereinbar- geber vom Verlag nicht zur Verfügung gestellt. Etwas anderes gilt nur, wenn die Für Unternehmer (und für Verbraucher auch nach Ablauf der Widerrufsfrist und –
keit mit anderer Werbung ablehnen bzw. zeitlich verschieben, ohne dass hierdurch Übermittlung von Korrekturabzügen ausdrücklich zwischen dem Verlag und dem möglichkeit, ohne dass diese Verbraucherrechte durch die nachfolgende Regelung
der Gesamtabschluss berührt wird. Auftraggeber vereinbart wurde. Sendet der Auftraggeber den ihm übermittelten beeinträchtigt werden), gilt:
4.2 Der Verlag behält sich generell vor, Aufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen Korrekturabzug nicht innerhalb der ihm vom Verlag hierzu mitgeteilten Frist zurück, Anzeigenaufträge – ausgenommen Jahresfestbuchungen – können bis zum An-
eines Abschlus-ses – wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form so gilt der Korrekturabzug als zum Druck genehmigt. Die Kosten für erhebliche zeigenschlusstermin storniert werden. Die Stornierung muss schriftlich oder in
nach sachgemäßem Ermessen abzulehnen (bzw. bis zu einer Korrektur zurück- Korrekturen werden vom Verlag gesondert in Rechnung gestellt. Textform (per Post, Fax oder E-Mail) erfolgen. Ist die Anzeige bereits in Druck ge-
zustellen), insbesondere wenn der Inhalt gegen Gesetz oder behördliche Bestim- 10// Aufbewahrung von Druckunterlagen geben, hat der Auftraggeber die Anzeige zu bezahlen. Ansonsten kann der Verlag
mungen verstößt oder deren Veröffentlichung aus anderen Gründen für den Verlag Die Pflicht des Verlags zur Aufbewahrung von Druckunterlagen erlischt 3 Monate die Erstattung der bis zur Stornierung angefallenen Kosten nach den gesetzlichen
unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben werden. nach der letzten Veröffentlichung. Vorschriften verlangen.
HOCHZEIT schweiz | Seite 10 | 201916// Zugelieferte Inhalte gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten nehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Prüfung nicht
16.1 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm zugelieferten und zur Veröffentli- konnte. erkennbar war. Später erkannte Mängel sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
chung bestimmten Inhalte, insbesondere Texte, Grafiken oder Bilder, nicht im 18.1.6 (Sondervorschriften bei Auflagenminderungen für Titel, die heftbezogene 18.2.5 Im Übrigen haftet der Verlag für Mängel nach den hierfür geltenden gesetz-
Widerspruch zu geltenden Rechtsvorschriften stehen und keine Rechte Dritter, Auflagendaten als „Garantieauflage“ veröffentlichen): Abweichend von Ziffer 18.1.5 lichen Bestimmungen. Mängelhaftungsansprüche verjähren innerhalb von zwölf
insbesondere Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte verletzen. berechtigt eine Auflagenminderung bei Titeln, die heftbezogene Auflagendaten Monaten ab Leistungserbringung.
16.2 Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Anzeige als Garantieauflage veröffentlichen, nur dann zu einer Preisminderung, wenn und 19// Haftung
in Print-Medien und digitalen Medien erforderlichen urheberrechtlichen Nutzung-, soweit sie bei einer Auflage (Garantieauflage) von bis zu 500.000 Exemplaren 10. 19.1 Der Verlag haftet im Rahmen der Gesetze für Schäden aus der Verletzung
Leistungsschutz- und sonstigen Rechte. Dazu gehört insbesondere das Recht zur v.H. (Schwankungsbreite) und bei einer Auflage (Garantieauflage) von über 500.000 des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz
Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlicher Zugänglichma- Exemplaren 5. v.H. (Schwankungsbreite) überschreitet. oder grober Fahrlässigkeit des Verlages oder seiner gesetzlichen Vertreter oder
chung, Speicherung in und Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar Als Garantieauflage gilt die in der Preisliste einer Publikation des Verlages oder auf Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer vom Ver-
im Rahmen der Vertragserfüllung auf Dritte übertragbar und zeitlich, örtlich und andere Weise ausdrücklich als solche bezeichnete “Garantieauflage“. lag gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel. Der Verlag
inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziffer 19.2 bleibt unberücksichtigt. haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Scha-
17// Zulieferung von Beilagen Voraussetzung für einen Anspruch auf Preisminderung ist ein rabattfähiger Ab- dens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher
Da Beilagen maschinell in die Print-Publikation eingelegt werden, übernimmt der schluss auf Basis der Mengenstaffel und für mindestens 3 Ausgaben. Vertragspflichten durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehil-
Verlag nur dann die Gewähr für das ordnungsgemäße Einlegen, wenn die vom 18.1.7 Die mögliche Auflagenminderung nach den vorstehenden Regelungen (Zif- fen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ord-
Auftraggeber beizustellenden Beilagen sachgemäß verpackt, unbeschädigt und fer 18.1.4 – 18.1.6) errechnet sich als Saldo der Auflagenüber- und Auflagenunter- nungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf de-
genau gefalzt angeliefert werden. Bei der Annahme von angelieferten Beilagen schreitungen der belegten Ausgaben innerhalb des Inserationsjahres. Ein Anspruch ren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Verlag haftet für
kann die Stückzahl vom Verlag nicht kontrolliert werden, die Unterzeichnung auf auf Rückvergütung ist innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Inserations- sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf Euro 25.000 je Schadens-
dem Lieferschein bedeutet deshalb keine Bestätigung der Stückzahl. Unvollständi- jahres geltend zu machen. Die Höhe der Rückvergütung ergibt sich aus dem Um- fall. Sonstige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
ge oder unrichtige Angaben auf Fremdlieferscheinen können zu einer fehlerhaften fang der saldierten Auflagenunterschreitung außerhalb der Schwankungsbreite. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Beilagenverbreitung führen, für die der Verlag dann nicht haftet. Eine bestimmte Wurde dem Auftraggeber nicht nur ein Rabatt nach Listenpreis, sondern auf 19.2 Für Schäden aus höherer Gewalt, Streik oder anderen Umständen, die der
Platzierung im Heft kann nicht zugesagt werden. individual-vertraglicher Grundlage ein weitergehender Rabatt seitens des Verlags Verlag nicht zu vertreten hat, haftet dieser nicht.
Wünscht der Auftraggeber eine bestimmte Platzierung von Beilagen in einer Print- gewährt, ist der Verlag berechtigt, vor Zahlung der Rückvergütung den durch die 19.3 Die Einschränkungen der Ziffern 19.1 und 19.2 gelten auch zugunsten der
Ausgabe einer Publikation, muss die Beilage manuell in die Print-Ausgabe ein- Gewährung des außerordentlichen Rabatts gegenüber den Listenpreis ersparten gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verlages, wenn Ansprüche direkt
sortiert werden; diese Dienstleistung erbringt der Verlag nur nach ausdrücklicher Betrag von dem rückzuvergütenden Betrag abzuziehen. gegen diese geltend gemacht werden.
Vereinbarung mit dem Auftraggeber gegen Vergütung. Auch bei einer sorgfältigen Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nur, wenn die Rückvergütungssumme
mindestens 2500 € beträgt. 20// Datenschutz / Eingesandetes redaktionelles Material /
manuellen Einsortierung der Beilagen kann es in Einzelfällen zu Fehlsortierungen Urheberrecht / Marken
kommen, für die der Verlag keine Gewährleistung schuldet. 18.1.8 Sofern nicht ausdrücklich in diesen AGB oder zwischen dem Verlag und
dem Auftraggeber individuell-vertraglich Abweichendes vereinbart ist, haftet der 20.1 Die Terra Verlag GmbH, Zeitschrift Hochzeit, fordert grundsätzlich Dritte nicht
18// Gewährleistung Verlag für Mängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Män- auf, mit ihr in Kontakt zu treten und uns persönliche Daten gleichwelcher Art zu
18.1 Print-Publikation gelhaftungsansprüche verjähren innerhalb von 2 Jahren ab Lieferung, falls der übermitteln. Wenn Sie dies dennoch tun, so erklären Sie mit Ihrer Kontaktauf-
18.1.1 Für die Lieferung einwandfreier Druckvorlagen für Anzeigen oder der Bei- Auftraggeber Verbraucher ist, ansonsten innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung. nahme, dass sämtliche persönlichen Daten rein freiwillig übermittelt werden. Sie
lagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die zur Beanstandung offensichtlicher Mängel müssen dem Verlag innerhalb einer Woche stimmen zu, dass Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke des Kontaktes mit
Verfügung gestellten Anzeigen bzw. sonstigen Werbemittel auf deren Richtigkeit, nach Empfang des Belegs erklärt werden, sonstige Mängel innerhalb der geltenden Ihnen und für auf Sie persönlich zugeschnittene Werbung und Marktforschung von
Aktualität, Vollständigkeit, Seriosität, Qualität und/oder Freiheit von Fehlern zu Verjährungsfrist. Die Haftung für Mängel in Bezug auf die elektronische Lesbarkeit der Terra Verlag GmbH erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt sowie falls
überprüfen und übernimmt dafür weder ausdrücklich noch konkludent Gewähr von abgedruckten QR-Codes ist – vorbehaltlich einer Haftung des Verlages nach erforderlich an Dritte weitergegeben werden. Diese Einwilligung kann jederzeit wi-
oder Haftung. Ziffer 19. – generell ausgeschlossen. derrufen werden (es reicht eine Mail an info@terra-verlag.de). Dies führt zu einer Lö-
18.1.2 Sofern nicht ausdrücklich in den Mediadaten einer Publikation auf den IVW 18.2 Online-Publikation schung der uns übersendeten persönlichen Daten. Unsere Datenschutzerklärung
verwiesen wird, unterliegen die Publikationen nicht dem IVW-Kontrollsystem. Hat der Auftraggeber eine Veröffentlichung der Anzeige in der digitalen Ausgabe finden Sie unter https://www.terra-verlag.de/cms/datenschutz/.
18.1.3. Die Bezeichnung „verbreitete Exemplare“ in den Mediadaten einer Publika- und/oder als Bestandteil der Internet-Präsenz der Publikation des Verlages ge- 20.2 Die Terra Verlag GmbH, Zeitschrift Hochzeit, fordert grundsätzlich Dritte nicht
tion gibt die Zahl der Exemplare einschließlich Freistücke (Beleg- und Werbeexem- bucht, gilt: auf dem Verlag Material gleich welcher Art (z.B. Bilder, Texte, Warenproben, u.ä.)
plare) an, die nach der Planung (Prognose) des Verlages in Umlauf gebracht werden 18.2.1 Die Online-Werbung wird in einer dem üblichen technischen Standard ent- zu übersenden. Falls Sie uns dennoch unaufgefordert Material übersenden, so
sollen. Die tatsächlich verbreiteten Exemplare können von den prognostizierten sprechenden Weise wiedergegeben. Eine jederzeitige und vollständig fehlerfreie übernehmen wir hierfür keinerlei Gewähr oder Haftung irgendwelcher Art (z.B. bei
Zahlen abweichen. Bei den publizierten Auflagezahlen in den Mediadaten handelt Wiedergabe kann der Verlag jedoch nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht Beschädigung oder Verlust u.ä.) und wir senden dieses Material nur zurück wenn
es sich dementsprechend nur dann um Garantieauflagen, wenn diese ausdrücklich sicherstellen. Ein vom Verlag zu vertretender Fehler in der Wiedergabe liegt ins- uns die hierfür entstehenden Aufwendungen (z.B. Verpackung, Porti, Arbeitsauf-
als „Garantieauflage“ bezeichnet sind. besondere dann nicht vor, wenn die Wiedergabe durch folgende, außerhalb des wand u.ä.) ersetzt werden.
18.1.4 Die Auflagenhöhe der Publikationen können Schwankungen unterliegen. Verantwortungsbereichs des Verlags liegende Umstände beeinträchtigt wird: Ver- 20.3 Sofern dem Verlag unaufgefordert Material zur Veröffentlichung übersendet
Sofern in den Mediadaten nicht ausdrücklich eine Auflagenzahl als Garantieauflage wendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware (z. B. Browser) oder Hard- wird, so garantiert der Übersender, dass dieses Material frei von jedweden Rechten
bezeichnet ist, handelt es sich bei den Angaben zur Auflagengrößen um Planzahlen ware des Users oder des Internetdienstleisters, Störung der Kommunikationsnetze, Dritter ist und dass der Rechteinhaber dem Verlag das zeitliche, räumliche und in-
(Prognosen) entweder für Ausgaben oder für einen Zeitraum, in dem auch mehrere Rechnerausfall auf Grund von Systemversagen oder Leitungsausfall, unvollständi- haltlich unbeschränkte Recht einräumt, das zugesandte Material (Texte, Bilder, u.a.)
Ausgaben verbreitet werden können, deren Erreichen vom Verlag nicht zugesichert ge und/oder nicht aktualisierte Zwischenspeicherung auf Proxy-Servern oder im sowohl in unveränderter, als auch in bearbeiteter oder umgestalteter Form, z. B. in
wird und deren Nichterreichen den Auftraggeber nur dann zur Minderung berech- lokalen Cache oder durch einen Ausfall des vom Verlag genutzten Ad-Servers, der Ausschnitten oder retuschiert, zu nutzen. Dies bezieht sich sowohl auf die Nutzung
tigt, wenn die tatsächlich verbreitete Exemplare (einschließlich Freistücke) 50% nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach in der Zeitschrift Hochzeit als auch auf deren Website www.hochzeit-magazin.net
unter der in den Mediadaten publizierten Planzahl liegt. Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung der Anzeige andauert. Alle veröffentlichen Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Ohne Genehmigung
Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziffer 19.2 bleibt unberücksichtigt. Zu- 18.2.2 Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr des Verlages ist jedwede Verwertung mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen
dem sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der als 10 % der gebuchten Zeit einer zeitgebundenen Festbuchung) wird der Verlag Fälle, strafbar. Dies gilt auch für die Vervielfältigung per Kopie, die Aufnahme in
Verlag dem Auftraggeber von der Reduktion der Planzahlen so rechtzeitig Kenntnis den Veröffentlichungszeitraum in Abstimmung mit dem Auftraggeber entsprechend elektronische Datenbanken und die Vervielfältigung auf CD-ROM.
gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten der Ausfallzeit verlängern. Entspricht die Verlängerung nicht den Interessen des 20.4 Eine Markenbezeichnung kann warenzeichenrechtlich geschützt sein, auch
konnte. Auftraggebers, reduziert sich die vom Auftraggeber für die Online-Veröffentlichung wenn bei ihrer Verwendung das Zeichen ® oder ein anderer Hinweis auf bestehen-
18.1.5 Aus einer Auflagenminderung kann – vorbehaltlich der Ziffer 18.1.6 – nach zu leistende Vergütung anteilig entsprechend der Ausfallzeit. Weitere Ansprüche de Schutzrechte fehlen sollte. In Fällen von höherer Gewalt besteht kein Anspruch
Maßgabe des Satzes 2 bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch sind – unbeschadet der Ziffer 19. – ausgeschlossen. auf Lieferung.
auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der 18.2.3 Bei Mängeln, insbesondere bei ungenügender Wiedergabequalität des Wer- 21// Allgemeine Bestimmungen
1. Anzeige beginnenden Inserationsjahres die Garantieauflage unterschritten wird. bemittels, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine mängelfreie erneute Schaltung 21.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen
Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Man- der Online-Werbung; dies gilt nicht, wenn die erneute Schaltung für den Verlag Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist
gel, wenn und soweit sie unzumutbar ist, insbesondere wenn sie einen unzumutbar hohen Aufwand verursa- der Sitz des Verlages.
bei einer Garantieauflage bis zu 50.000 Exemplaren mindestens 20. v.H. chen würde. Nimmt der Verlag die erneute Schaltung nicht innerhalb einer ihm hier- 21.2 Auf alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesen AGB sowie aus und in
bei einer Garantieauflage bis zu 100.000 Exemplaren mindestens 15. v.H. für gestellten angemessenen Frist vor oder hat die erneute Schaltung der Werbung Zusammenhang mit den auf deren Basis getätigten Geschäften findet, unabhängig
bei einer Garantieauflage bis zu 500.000 Exemplaren mindestens 10. v.H. für den Auftraggebers kein Interesse, oder ist eine erneute Schaltung dem Verlag vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
bei einer Garantieauflage über 500.000 Exemplaren mindestens 5. v.H. beträgt. unzumutbar, so kann der Auftraggeber vom Vertag zurücktreten oder die Vergütung Anwendung, dies jedoch unter Ausschluss aller nicht-zwingenden Bestimmungen
Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziffer 19.2 bleibt unberücksichtigt. mindern. Das Recht des Auftraggebers zur Ersatzvornahme ist ausgeschlossen. des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen. Die Anwendung
Als Garantieauflage gilt die in der Preisliste einer Publikation des Verlages oder auf 18.2.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Online-Werbung unverzüglich nach des U.N.-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
andere Weise ausdrücklich als solche bezeichnete “Garantieauflage“. Zudem sind Beginn der Verbreitung zu prüfen und erkannte Mängel unverzüglich anzuzeigen.
bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Leistung des Verlags als ge- Stand: August 2018
dem Auftraggeber von dem Absinken der Garantieauflage so rechtzeitig Kenntnis
HOCHZEIT schweiz | Seite 11 | 2019HOCHZEIT-Fotostrecken: Bodo Rickassel Terra-Verlag GmbH Neuhauser Strasse 21, D-78464 Konstanz Telefon: +49 / (0) 75 31 / 81 22 36 www.hochzeit-magazin.net
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