Geld in programmierbaren Anwendungen - Branchenübergreifende Perspektiven aus der deutschen Wirtschaft* - Deutsche ...

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Geld in programmier-
   baren Anwendungen
   Branchenübergreifende Perspektiven
   aus der deutschen Wirtschaft*
Frankfurt am Main, 21. Dezember 2020

* Die AG Programmierbares Geld hat auf Initiative des Bundesministeriums der Finanzen und der Deutschen Bundesbank einen Fach-
diskurs zum Themenkomplex „Programmierbares Geld“ geführt. Auf Grundlage einer Konsultation von Spitzenverbänden der Kredit-
wirtschaft, der Industrie und des Handels sind mit der Zielstellung einer breiten praxisnahen Analyse des Bedarfes und der Ausgestal-
tungsmöglichkeiten von programmierbaren Geldformen Mitarbeiter folgender Unternehmen in der Arbeitsgruppe vertreten:
Bundesdruckerei GmbH, DB Systel GmbH, Deutsche Bank AG, Deutsche Börse AG, DZ BANK AG, Evonik Digital GmbH, Frankfurt
School of Finance & Management gGmbH, generic.de software technologies AG, Helaba Landesbank Hessen-Thüringen, IBM
Deutschland GmbH, ING-DiBa AG, Landesbank Baden-Württemberg, Main Incubator GmbH (Commerzbank AG), MARKANT Services
International GmbH, Robert Bosch GmbH, SAP SE, Siemens AG, Volkswagen AG, Zalando Payments GmbH.
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    Geld in programmierbaren Anwendungen
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        Inhalt
Executive Summary. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

1 Motivation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

2 Begriffsklärung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

3 Mögliche Anwendungsfälle der DLT. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

4 Formen programmierbarer Zahlungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

5 Mögliche Lösungsansätze für die stilisierten Anwendungsfälle. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
  Übersichtstabelle Lösungsansätze für stilisierte Anwendungsfälle. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

6 Anforderungen an programmierbare Zahlungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Teilnehmerliste der AG Programmierbares Geld. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
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  Executive Summary
Die digitale Transformation lässt neue Geschäfts-       wickeln. Insbesondere aufgrund ihrer fehlenden Wert-
modelle entstehen und ändert bestehende Geschäfts-      stabilität, eingeschränkter Interoperabilität und offenen
prozesse grundlegend. Viele Prozesse werden in          Fragen zur Rechtssicherheit, werden sie in der Praxis
Zukunft noch viel automatisierter erfolgen. Die Dis-    aber als ungeeignet betrachtet.
tributed Ledger Technologie, auf der reale Güter und
Dienstleistungen als Token abbildbar sind und digital   Um die Nachfrage nach programmierbaren Zahlungs-
gehandelt werden können, ermöglicht programmier-        lösungen erfüllen zu können, bedarf es deshalb neuer
bare, autonome und automatisierte Leistungsflüsse.      und innovativer Lösungen. Kurzfristig denkbar wären
Dadurch werden die gegenwärtigen Zahlungssysteme        Trigger-Lösungen, mit denen sich die Abwicklung
vor neue Herausforderungen gestellt. Inwieweit die      Smart Contract basierter Geschäftsfälle in den kon-
Vorteile der digitalen Abwicklungstechnik realisiert    ventionellen Zahlungsverkehr integrieren ließe. Zwar
werden können, hängt in hohem Maße davon ab,            sind Einschränkungen in der Umsetzung und Anwend-
ob die dazugehörigen Geldflüsse gleichermaßen pro-      barkeit zu erwarten, ihr Vorteil läge jedoch in der
grammierbar werden und mit den Leistungsflüssen         schnellen Realisierbarkeit.
synchronisiert werden können.
                                                        Der größte Funktionsnutzen bei der Abwicklung pro-
Denkbare Geschäftsfälle, für die es innovative Lösun-   grammierbarer Zahlungen wird tokenisiertem Ge-
gen zur geldseitigen Abwicklung bedarf, basieren        schäftsbankengeld und digitalem Zentralbankgeld
größtenteils auf der Distributed Ledger Technologie     beigemessen. Die noch ausstehende Entwicklung
und können Smart Contracts enthalten, die die Aus-      beider Zahlungslösungen bietet ausreichend Gestal-
führung der Geschäftsfälle steuern. Machine-to-         tungsspielraum, den Bedarf zur Umsetzung pro-
Machine-Zahlungen, Internet-of-Things-Zahlungen und     grammierbarer Zahlungen umfassend zu berücksich-
Pay-per-Use-Zahlungen sind beispielhafte Anwen-         tigen. Beide Lösungen eignen sich insbesondere
dungsfälle, die programmierbare Zahlungen für die       aufgrund der zu erwarteten Glaubwürdigkeit ihrer
geldseitige Abwicklung erfordern.                       Emittenten und der Anwendung innerhalb eines ver-
                                                        bindlichen Rechtsrahmens als vertrauenssichernde
Mit dem konventionellen Zahlungsverkehr, privaten       Lösung zur Abwicklung programmierbarer Zahlungen.
Krypto-Token und Stable Coins existieren gegenwär-
tig drei in Frage kommende Zahlungslösungen. Da         Darüber hinaus gibt es weitere allgemeingültige
der konventionelle Zahlungsverkehr technisch nicht      Anforderungen an programmierbare Zahlungen, zu
in der Lage ist, Smart Contracts in den Zahlungsvor-    denen etwa Interoperabilität, Innovationsfähigkeit,
gang zu integrieren, stößt er für zukünftige Bedürf-    Cyber Resilience und Datenschutz zählen. Eine um-
nisse an seine Grenzen. Der Bedarf nach 24/7-Zah-       fassende Berücksichtigung dieser Anforderungen ist
lungen kann mit Instant Payments bereits heute          Voraussetzung für eine universelle Akzeptanz etwai-
hinreichend abgedeckt werden. Viele Krypto-Token        ger Implementierungsmaßnahmen als funktionsge-
und Stable Coins sind technisch zwar in der Lage,       rechte und effiziente Zahlungslösung für die Real-
eine Vielzahl an DLT Anwendungen geldseitig abzu-       und Finanzwirtschaft.
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   1 Motivation
Mit zunehmender Digitalisierung verändern sich                    Neuere Technologien, insbesondere die Distributed
Handelsprozesse, Geschäftsmodelle und Arbeitsab-                  Ledger Technologie (DLT), bieten die Chance, die
läufe. Dies gilt gleichermaßen für die Real- wie für              Transaktionskosten für real- und finanzwirtschaftliche
die Finanzwirtschaft. In der entstehenden Digital-                Transaktionen signifikant zu senken und zusätzliche
ökonomie werden viele Güter und Dienstleistungen                  Mehrwerte durch neue und verbesserte Dienstleis-
als Token darstellbar und digital handelbar. Die zu-              tungen sowie Produkte zu generieren.
nehmende Tokenisierung der Wirtschaft wird zu einer
intensiveren Prozessautomatisierung und -integration              Um die Potentiale von Industrie 4.0 zu heben, muss
führen.                                                           auch die geldseitige Abwicklung der Transaktionen
                                                                  in die neuen Prozesse integriert werden. Erst dann
                                                                  können Leistungs- und Geldflüsse vollständig synchro-
                                                                  nisiert, determiniert und automatisiert stattfinden.

   2 Begriffsklärung
Die Arbeiten wurden aufgenommen mit dem Ziel,                     nen dies regelmäßige Zahlungen sein, die z. B. per
programmierbares Geld zu untersuchen. Program-                    Dauerauftrag ausgeführt werden. Darüber hinaus
mierbares Geld wird als eine digitale Ausprägung                  kann damit auch die geldseitige Abwicklung von
von Geld definiert, bei welcher der Nutzer auf der                komplizierten Geschäftsprozessen unter Berücksich-
Basis der Attribute des digitalen Geldes selbst inhä-             tigung der Erfüllung vorgegebener Bedingungen er-
rente Logiken für bedingte Verwendungen program-                  folgen. Veranlasser der Zahlung müsste eine juristi-
mieren kann. Um wirklich von programmierbarem                     sche oder eine natürliche Person sein, unmittelbarer
Geld sprechen zu können, müsste das Programm in                   Auslöser kann jedes messbare Ereignis (z. B. Güter
dem jeweiligen „digitalen Geldstück“ hinterlegt wer-              kommen am Zielort an, Dienstleistung wurde er-
den. Dies würde in der Tat eine vollständige Synchro-             bracht, Erfüllungszeit ist abgelaufen) sein. Nicht alle
nisierung von Waren- und Geldfluss ermöglichen,                   Formen programmierbarer Zahlungen erfordern den
erfordert aber erhebliche technische Neuerungen.                  Einsatz von programmierbarem Geld.

Programmierbare Zahlungen werden als Überträge                    Ähnlich motiviert wird der Begriff Zahlungsauslöse-
von Geld definiert, bei denen Zeitpunkt, Betrags-                 system1 genutzt. Ein Zahlungsauslösesystem beschreibt
höhe und/oder Art des Übertrags durch vorher, nicht               die technische Infrastruktur, auf der Zahlungsvorgän-
ad hoc beim Zahlungsvorgang, vorgegebene Bedin-                   ge ausgelöst werden. Dem Zahlungsauslösesystem
gungen bestimmt werden. Im einfachsten Fall kön-                  werden die relevanten Informationen für den Zah-

1 Alexander Bechtel, Jonas Gross, Philipp Sandner und Victor von Wachter ordnen Zahlungsauslösesysteme in ihrem Aufsatz „Program-
mable Money and Programmable Payments“ in den Kontext programmierbarer Zahlungen und programmierbaren Geldes ein und
schlagen einen detaillierten Definitionsrahmen vor. Siehe: https://philippsandner.medium.com/programmable-money-and-programma-
ble-payments-8038ed8fa714
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                                                                    Geld in programmierbaren Anwendungen
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lungsvorgang übergeben. Bei Erfüllung bestimmter           Der aktuelle Bedarf nach Geld in programmierbaren
Bedingungen wird vom Zahlungsauslösesystem die             Anwendungen kann in vielen Fällen hinreichend
geldseitige Abwicklung des Geschäfts initiiert. Defi-      durch eine programmierbare Zahlung erfüllt werden,
nitorisch sind Zahlungsauslösesysteme und Zahlungs-        die nicht zwingend programmierbares Geld erfordert.
systeme voneinander zu trennen.                            Daher fokussiert sich die folgende Erörterung auf
                                                           programmierbare Zahlungen.

   3 Mögliche Anwendungsfälle
   der DLT
Im Folgenden werden neun stilisierte potentielle An-           • Beispiel: Eine Person bezahlt ihre Nachbarn
wendungsfälle für programmierbares Geld und pro-                 für die Mitbenutzung deren Photovoltaikanla-
grammierbare Zahlungen dargestellt. Die Liste der                ge; Zahlung für den partiellen Konsum aus
Anwendungsfälle erhebt keinen Anspruch auf Voll-                 einem Energienetzwerk.
ständigkeit, repräsentiert aber Fälle, die für die Real-
als auch für die Finanzwirtschaft von Interesse sind.       Automated Settlement Payments: DLT-basierte
Gleichwohl kann es in der Praxis vorkommen, dass             Abwicklung eines Geschäftes inklusive der Geld-
mehrere Anwendungsfälle zusammenfallen, da eine              seite. Dabei kann z. B. ein Smart Contract die
klare Abgrenzung in Abhängigkeit der Realbedin-              Steuerung der Vertragsabwicklung (z. B. event-
gungen nicht immer gegeben sein wird. In seiner              getriggerter Zahlungsfluss) übernehmen oder als
Gesamtheit spiegelt die Beschreibung der verschie-           virtueller Treuhänder zur Eliminierung des Erfül-
denen Anwendungsfälle in Verbindung mit einem                lungsrisikos fungieren.
idealtypischen Beispiel den Bedarf an innovativen            • Beispiel: Wertpapiergeschäft in der Börsenab-
Zahlungslösungen wieder. Gleichermaßen bietet die                wicklung. Sobald der Smart Contract den
Darstellung eine Grundlage für die Zuordnung mög-                Geld- bzw. Stückeeingang registriert, gehen
licher und geeigneter Zahlungslösungen.                          das Wertpapier bzw. Geld im Sinne einer
                                                                 Delivery-versus-Payment Abwicklung an den
 M2M-Zahlungen: Vollautomatische Abrechnung                     Kontrahenten über.
  zwischen Maschinen (Machine-to-Machine)
  • Beispiel: E-Auto bezahlt selbstständig die Lade-        Pay-per-Use-Zahlungen: Unmittelbare Beglei-
    säule im Parkhaus oder die Parkgebühr. Es ist            chung eines Betrages in Abhängigkeit des Ver-
    der Zahlungsvorgang „Auto an Parkhaus“                   brauchs/der Nutzung.
    oder „Auto an Ladesäule“ denkbar.                        • Beispiel: Eine geleaste Maschine stellt Kosten
                                                                für individuelle Nutzungseinheiten in Rech-
 IoT-Zahlungen: Zahlungen im Internet of Things                nung und wickelt die Zahlung selbstständig
  (IoT), die anders als o.g. M2M-Zahlungen durch                ab.
  Interaktion mit dem Endkunden ausgelöst werden
  können.
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 Bidirektionale Verrechnungen: Abwicklung               		 morgen. Die Verfügbarkeit rund um die Uhr
  von vielen wechselseitigen Forderungen/Ver-               senkt das Kredit- und Adressatenausfallrisiko.
  bindlichkeiten zwischen Geschäftspartnern.                Alternatives Beispiel: Bedienung von Margin
  • Beispiel: Zwei Unternehmen verrechnen gegen-            Calls eines Clearinghauses nachts um zwei Uhr
     seitig ohne Zeitverzug, wobei im Zahlungs-             zur weiteren Ausführung von Geschäften.
     prozess eine eindeutige, automatische Rech-
     nungszuordnung und Buchführung durchge-              Zahlungen mit Informationsfunktion: Integra-
     führt wird.                                           tion von Zahlungs- und Informations- bzw.
                                                           Kommunikationssystem: Zahlung soll zur unter-
 Auslandsgeschäfte: Geldseitige Abwicklung                nehmensübergreifenden Prozess- und Datenin-
  von grenzüberschreitenden Wirtschaftsleistungen.         tegration beitragen.
  Die Verringerung der eingebundenen Intermedi-            • Beispiel: Erweiterte Nutzung des digitalen Gel-
  äre, eine bessere Standardisierung und mehr                 des durch „Verwendungsattribute“ (coloured
  Transparenz sind für Auslandsgeschäfte notwen-              coins), die z.B. eine Geldwäscheprüfung und
  dig.                                                        White-Listing direkt durch die Zahlung er-
  • Beispiel: Für Exportabwicklung erforderliche              möglichen, da der Sender daraus eindeutig
     Akkreditive werden digital abgebildet. Ein               identifizierbar ist.
     Smart Contract steuert die Zahlung, welche
     erst erfolgt, wenn die in den Akkreditiven           Offline-Zahlungen: Technische Überbrückung
     enthaltenen Bedingungen vollumfänglich er-            von temporären oder dauerhaften Abkopplungen
     füllt sind.                                           des Internetzugangs sowie zur Integration nicht-
                                                           internetfähiger Maschinen.
 24/7-Zahlungen: Zahlungen außerhalb der Ver-             • Beispiel: Einbindung einer Produktionsmaschine
  fügbarkeitszeiträume oder Betragsgrenzen der                ohne Internetanbindung in programmierbare
  „konventionellen“ Systeme.                                  Zahlungen. Alternatives Beispiel: Zahlung mit
  • Beispiel: Rückzahlung einer Wertpapieremis-               dem Smartphone im Supermarkt bei unter-
     sion mit Fälligkeitsdatum an einem Samstag-              brochener Internetverbindung.

  4 Formen programmierbarer
  Zahlungen
Die oben beschriebene Aufzählung von Anwendungs-         Konventioneller Zahlungsverkehr: Der konventio-
fällen zeigt beispielhaft die vielfältigen Möglichkei-   nelle Zahlungsverkehr basiert auf der Abwicklung
ten, in denen programmierbare Zahlungen benötigt         von Zahlungen mithilfe bereits existierender Zahlungs-
werden. Je nach Anwendungsfall unterscheiden sich        instrumente (u.a. Lastschrift, Überweisung, Instant
das Ausmaß der Komplexität und die Art der Pro-          Payment), bei denen Zahler und Zahlungsempfänger
grammierbarkeit der Zahlung. Den unterschiedlichen       einander bekannt und per IBAN adressierbar sein
Anwendungsfällen lassen sich grundsätzlich ver-          müssen. Hierbei kommen etablierte Instrumente wie
schiedene Zahlungsformen zuordnen.                       terminierte Überweisungen, Daueraufträge und Last-
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schriften mit festen Ausführungsdaten zum Tragen.                   wendungsfall wäre der Wertpapierübertrag auf einer
Damit lassen sich einfache Anforderungen an die                     DLT-Plattform, welche simultan eine Buchung auf
„Programmierbarkeit“ erfüllen, da es nur um termin-                 TARGET2 auslöst.
gerechte Ausführung ohne komplexe Bedingungen
geht. Zudem eröffnet Instant Payment die Möglich-                   Neben diesen auf klassischer Infrastruktur aufbauen-
keit, Zahlungsszenarien abzubilden, die eine fast                   den Lösungsansätzen, gäbe es noch die Option, auf
zeitgleiche Ausführung erfordern. Ein Beispiel wäre,                privat geschaffene Krypto-Token zurückzugreifen.
dass der Lieferant die Ware erst dann auf dem Hof                   Darunter versteht man Krypto-Token privater Emit-
ablädt, wenn der Käufer die Ware geprüft und per                    tenten2, die in einem marktgetriebenen Austausch-
Instant Payment bezahlt hat. Erst nach erfolgreichem                verhältnis zu offiziellen Währungen stehen. Bitcoin
Geldeingang wird die Ware übergeben.                                und Ether gelten als prominente Beispiele für Krypto-
                                                                    Token. Die meisten dieser Krypto-Token weisen eine
Trigger zum konventionellen Zahlungsverkehr:                        nur geringe Wertstabilität auf, was ihre Nutzbarkeit
Unter einem „Trigger“ (Auslöser) versteht man eine                  als Zahlungsmittel erheblich einschränkt. Zudem ver-
technologische Brücke, die als Zahlungsauslösesys-                  fügen sie in der Regel über keinen intrinsischen Wert
tem zwischen dem konventionellen Zahlungsverkehr                    und keinen haftenden Emittenten, sodass die Inhaber
und einer DLT-basierten Anwendung agiert. Dieser                    allein auf den Marktwert vertrauen müssen. Die Pro-
Trigger ermöglicht es der DLT-Anwendung durch                       grammierbarkeit von Zahlungen mit Krypto-Token
entsprechende Informationsweitergabe eine Zah-                      hängt stark vom Funktionsumfang der DLT-Struktur
lung im konventionellen Zahlungsverkehr auszulösen                  ab, etwa von der Frage, ob und in welchem Maße
(zu „triggern“). Der Vorteil einer solchen Lösung ist,              die Ausführung von Smart Contracts ermöglicht wird.
dass die Notwendigkeit entfällt, spezielle tokenisier-              Mithilfe von Smart Contracts können Bedingungen
te Geldeinheiten zu schaffen, die innerhalb der DLT-                definiert werden, unter denen Werteinheiten trans-
Umgebung genutzt werden können und im Zweifel                       feriert werden. Zudem erfordert die Nutzung von
durch eine Parallelität zu bestehenden Zahlungsmit-                 Krypto-Token eine entsprechende Bereitstellung se-
teln die Notwendigkeit des Tausches mit sich brin-                  parater Liquidität auf dem DLT-System. Ein Beispiel
gen. Solange der konventionelle Zahlungsverkehr                     für eine Anwendung wären auf einer [Ethereum-]
keine 24/7-verfügbare Abwicklung bietet, wäre aller-                Blockchain nutzbare Werteinheiten, welche dort
dings die Nutzung des Triggers zeitlich eingeschränkt.              auch in Smart Contracts verwahrt und von diesen
Diese Einschränkung könnte gegebenenfalls durch                     gesteuert werden können.
Nutzung einer Instant Payment Anwendung aufge-
hoben werden, wenn es sich unter Annahme der                        Um den Nachteilen von Krypto-Token, insbesondere
aktuell geltenden Instant Payments Vorgaben um                      der hohen Volatilität, zumindest teilweise zu begegnen,
Zahlungen unter 100.000 Euro handelt oder die bei-                  wurden Stable Coins 3 geschaffen. Diese sind in ihrer
den Zahlungsdienstleister bilateral die Abwicklung                  Art in vielen Fällen eng verwandt mit Krypto-Token.
höherer Summen per Instant Payments miteinander                     Es sind in der Regel Krypto-Token, deren Austausch-
vereinbart hätten. Ein Beispiel für einen solchen An-               verhältnis zu offiziellen Währungen durch Anbindung

2 Es kann sich dabei um klar identifizierbare Personen als Emittenten handeln, aber auch um eine dezentrale anonyme Herausgabe wie
bei Bitcoin, das aber ebenfalls auf einer privaten Initiative beruht, aber ohne einen Emittenten im rechtlichen Sinne auskommt.
3 Mit dem für 2022 avisierten Inkrafttreten der „Markets in Crypto-Assets“ (MiCA)-Verordnung in der Europäischen Union, mit der eine
einheitliche regulatorische Behandlung von Krypto-Assets über die Mitgliedsstaaten hinweg erreicht werden soll, ergibt sich unter Um-
ständen eine neue Bewertung bzw. Kategorisierung von Stable Coins.
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   Geld in programmierbaren Anwendungen
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an eine offizielle Währung oder andere reale Vermö-                    zielt auf die bis dato nicht realisierte Idee eines vom
genswerte (durch Hinterlegung der Token mit realen                     Bankensektor gemeinschaftlich emittierten tokeni-
Werten) stabilisiert werden soll. Die regulatorische                   sierten Geschäftsbankengeldes in der offiziellen
Behandlung dieser Token ist gegenwärtig Gegen-                         Währung des betreffenden Währungsraumes. Die-
stand des politischen Diskurses. Dabei wird auch dis-                  ses würde auf einem gemeinsam akzeptierten Stan-
kutiert, ob derartige Stable Coins stets zu einem de-                  dard basieren, welcher die Akzeptanz innerhalb des
finierten „Nennwert“ in gesetzliche Zahlungsmittel                     Währungsraums sicherstellt. Banken würden eine
rücktauschbar sein müssen. Die nutzbaren Funktionen                    Eintauschverpflichtung von tokenisiertem Geschäfts-
hängen eng mit der Ausgestaltung der zugrundelie-                      bankengeld als Kontogutschrift akzeptieren. Der
genden Infrastruktur zusammen. Stable Coins können                     Funktionsumfang für programmierbare Zahlungen
das bestehende Ausfallrisiko im Vergleich zu sonstigen                 würde auch hier wieder von der zugrundeliegenden
Krypto-Token durch die Hinterlegung mit Sicherheiten                   Infrastruktur abhängen. Da es eine neue Entwicklung
reduzieren. Das wohl prominenteste Beispiel für einen                  wäre, kann aber davon ausgegangen werden, dass
Stable Coin ist Diem, ein ursprünglich unter dem                       alle aktuellen Markterfordernisse dargestellt werden
Namen Libra von Facebook angestoßenes Projekt,                         könnten. Geklärt werden müsste bei einem solchen
das sich noch im Planungsstadium befindet. Sein ge-                    Modell, inwieweit bestehende Regeln des Gläubiger-
nauer Funktionsumfang und seine Merkmale sind im                       schutzes, bspw. die Einlagensicherungssysteme, an-
Detail noch nicht veröffentlicht.                                      wendbar wären. Damit verbunden ist die Frage, gegen-
                                                                       über wem der Halter seine Forderungen durchsetzen
Ein anderer Ansatz wäre die Konzeption von tokeni-                     kann, sollte er seine Bank wechseln oder es zum
siertem Geschäftsbankengeld. Damit würde Geld                          Ausfall seiner Hausbank kommen. Dazu ist vorstell-
nicht nur auf den Konten von Geschäftsbanken                           bar, dass sich die Forderungen an eine von Banken
speicherbar und von dort transferierbar sein, sondern                  betriebene Zweckgesellschaft richten, die für die He-
auch in tokenisierter Form nutzbar werden. Es ist                      rausgabe des tokenisierten Geschäftsbankengeldes
denkbar, dass tokenisiertes Geschäftsbankengeld                        zuständig wäre.
entweder eine Form programmierbaren Geldes dar-
stellt oder aber in Verbindung mit einem Zahlungs-                     Eine ausfallsichere und zudem wertstabile Variante
auslösesystem lediglich für programmierbare Zahlun-                    wäre digitales Zentralbankgeld (DZBG)4. Emittent
gen verwendet werden kann. Tokenisiertes Geschäfts-                    wäre hierbei die Zentralbank, welche Zentralbank-
bankengeld birgt grundsätzlich immer ein Ausfallrisiko,                geld in tokenisierter5 Form zur Verfügung stellt. Auch
so dass die Übertragung großer Summen zwischen                         hier ist wie bei tokenisiertem Geschäftsbankengeld
Kunden verschiedener Geschäftsbanken risikobehaf-                      sowohl die Variante eines programmierbaren Geldes
tet wäre. Um das zu mitigieren, wäre ein zeitnahes                     als auch die einer Verwendung in programmierbaren
untertägiges Clearing gegebenenfalls mit Spitzen-                      Zahlungsprozessen denkbar. Der Aufbau eines von
ausgleich in Zentralbankgeld denkbar. Die weitestge-                   der Zentralbank betriebenen operativen Systems zur
hende Vorstellung zur Lösung dieser Problematik                        Abwicklung von Zahlungen in digitalem Zentral-

4 Verzichtet wird im weiteren Verlauf auf die Unterscheidung zwischen möglichen Teillösungen von DZBG, etwa der Bereitstellung eines
digitalen Wholesale-Tokens, der zwar digitales Zentralbankgeld wäre, aber nur für einen begrenzten Nutzerkreis (v.a. Banken) zur Verfügung
gestellt würde. Die Verwendung von DZBG impliziert im Folgenden die sogenannte Retail-Variante, einer Bereitstellung von DZBG für
jedermann.
5 In der Literatur hat sich der Begriff „Digitales Zentralbankgeld“ etabliert. Im engeren Sinne und zur Verwendung in programmierbaren
Anwendungen wird von digitalem Zentralbankgeld in tokenisierter Form ausgegangen. Grundsätzlich ist aber auch eine kontenbasierte
Ausgestaltung von DZBG denkbar.
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                                                                   Geld in programmierbaren Anwendungen
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bankgeld kann eine erhebliche Ausweitung der Akti-       Zahlungen herauszustellen. Grundsätzlich sind bei
vitäten der Zentralbank in bisher den Geschäftsbanken    DZBG vor allem aus technischer Sicht kaum Ein-
vorbehaltenen Sphären bedeuten. Wie bei den vor-         schränkungen zu erkennen. Aus ökonomischer Sicht
genannten Beispielen hängt auch hier der Leistungs-      müssten jedoch etwaige Implikation einer Einfüh-
umfang in Hinblick auf Programmierbarkeit an der         rung von DZBG hinreichend analysiert werden. Dies
letztendlichen Ausgestaltung des Systems. Es ist daher   umfasst u.a. Auswirkungen auf die jeweilige Rolle
notwendig, die erforderlichen Elemente für die Nut-      der Geschäftsbanken und der emittierenden Noten-
zung der DZBG-Infrastruktur für programmierbare          bank.

  5 Mögliche Lösungsansätze für
  die stilisierten Anwendungsfälle
Der vorliegende Abschnitt bringt die stilisierten An-    ger-Lösung mit Einbindung von Smart Contracts ist
wendungsfälle mit den Lösungsansätzen für deren          technisch denkbar und daher grundsätzlich geeignet.
geldseitige Abwicklung zusammen und nimmt eine           Sie hätte zudem den Vorteil, auf dem bestehenden
Bewertung der grundsätzlichen Eignung der jeweili-       Zahlungsverkehr aufzusetzen. Der absolute Nutzen
gen Zahlungslösung im idealtypischen Anwendungs-         hängt in hohem Maße von der tatsächlichen Ausge-
fall vor. Die Ergebnisse der Auswertung werden in        staltung ab, insbesondere von der Fähigkeit zur An-
einer Eignungsmatrix am Ende des Kapitels zusam-         bindung an Echtzeitzahlungssysteme, die rund um
menfassend dargestellt.                                  die Uhr zur Verfügung stehen würden. So gesehen
                                                         liegt eine potentielle Einschränkung der Trigger-
M2M-Zahlungen, IoT-Zahlungen, Automated Sett-            Lösung in den Betriebszeiten der konventionellen
lement Payments und Pay-per-Use-Zahlungen lassen         Zahlungssysteme. Private emittierte Krypto-Token und
sich aufgrund ihrer gemeinsamen Eigenschaft als          Stable Coins können aus technologischer Sicht für
Smart Contract-basierte Anwendungsfälle bei der          die Abwicklung DLT-basierter Geschäftsfälle ange-
Bewertung einer dafür geeigneten Zahlungslösung          wendet werden. Jedoch mangelt es nicht zuletzt
zusammenfassen. Der konventionelle Zahlungsver-          aufgrund hoher Volatilitäten, mangelnder Interope-
kehr, für den nur bargeldlose Zahlungsinstrumente        rabilität und offener rechtlicher Fragestellungen an
berücksichtigt wurden, ist gegenwärtig nicht in der      der Anwendbarkeit in der Praxis, sodass diese Instru-
Lage, Smart Contracts in den Zahlungsvorgang zu          mente praktisch ungeeignet erscheinen. Tokenisiertes
integrieren. Zwar lassen sich programmierbare Zah-       Geschäftsbankengeld und digitales Zentralbankgeld
lungen geringerer Komplexität mithilfe von Dauer-        sind unter der Annahme einer rechtlich sicheren,
aufträgen oder Lastschriftverfahren durchführen, je-     technisch zuverlässigen und mit DLT-Anwendungen
doch stoßen diese Instrumente für automatisierte         interoperablen Lösung rein aus Sicht des Zahlungs-
und nicht diskretionäre Anwendungsfälle zunehmend        verkehrs uneingeschränkt anwendbar. Allerdings
an ihre Grenzen. Dies gilt insbesondere für DLT-         bringen diese Instrumente die weitestgehenden Im-
basierte Geschäftsfälle, deren geldseitige Abwicklung    plikationen für die Rolle der Zentralbank und erfor-
nicht synchron und automatisiert über den konven-        dern eine weitergehende Bewertung.
tionellen Zahlungsverkehr durchführbar ist. Eine Trig-
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Die bidirektionalen Verrechnungen lassen sich               die währungspolitische Souveränität einzelner Staaten
über den konventionellen Zahlungsverkehr (mit               implizieren. Selbst im Fall einer Einführung von toke-
meist 140 Zeichen als Limit für Verwendungszweck            nisiertem Geschäftsbankengeld und digitalem Zentral-
oder Nutzerinformation) nur unter Effizienzverlusten        bankgeld sind Effizienzgewinne im währungsraum-
abwickeln. Denn hier müsste mit Medienbrüchen               überschreitenden Zahlungsverkehr unsicher, da es
umgegangen werden (neben der Zahlungsnachricht              fraglich ist, ob Institute und Notenbanken aus ver-
wäre eine ergänzende Erklärnachricht notwendig),            schiedenen Währungsräumen kooperieren würden.
die vielfach unvollständige Referenzdaten für die
Zahlungsverbuchung zur Folge haben und häufig               Mit Instant Payments verfügt der konventionelle
manuelle Nacharbeit erfordern. Die Anwendung einer          Zahlungsverkehr – und damit grundsätzlich auch die
Trigger-Lösung sollte solchen Medienbrüchen entge-          Trigger-Lösung – bereits über ein geeignetes Instru-
genwirken. Private Krypto-Token und Stable Coins            ment zur geldseitigen Abwicklung von 24/7-Zahlun-
sind für die Abwicklung bidirektionaler Verrechnungen       gen. Diese sind technisch zwar auch mit privaten
zwar grundsätzlich geeignet. Da es sich dabei aber          Krypto-Token abwickelbar, jedoch führen volatile
nicht um allgemein akzeptierte, volatilitätsfreie Token     Austauschverhältnisse zu offiziellen Währungen und
handelt, können sich solche Lösungen im B2B-Sektor          rechtliche Unsicherheit auch hier zu eingeschränkter
kaum durchsetzen. Tokenisiertes Geschäftsbanken-            Anwendbarkeit. Eine Integration von 24/7-Standards
geld und digitales Zentralbankgeld werden als geeig-        für tokenisiertes Geschäftsbankengeld und digitales
nete Lösung für bidirektionale Verrechnungen gese-          Zentralbankgeld ist aufgrund der heute bereits be-
hen, da maximale Datenqualität durch geschlossene           stehenden Verfügbarkeit von 24/7-Zahlungen wahr-
Datenkreisläufe gewährleistet werden kann. Die              scheinlich.
Nachrichtenübermittlung sowie die Wertübermittlung
erfolgen hier nämlich nicht nur synchron, sondern in        Zahlungen mit Informationsfunktion können heute
einem System ohne Medienbrüche.                             schon über den konventionellen Zahlungsverkehr aus-
                                                            geführt werden, jedoch ist die Informationsmenge
Währungsraumüberschreitende Auslandsgeschäfte               stark eingeschränkt. Die Trigger-Lösung greift auf
lassen sich zwar über den konventionellen Zahlungs-         selbige Nachrichtenformate zurück, weshalb kein
verkehr darstellen, werden aber als wenig effizient         bzw. nur ein geringer Zusatznutzen gegenüber dem
und kostenintensiv (für kleinere Beträge) angesehen.        konventionellen Zahlungsverkehr zu erwarten ist. Der
Insofern kann für diesen Geschäftsfall dem konventi-        Zusatzbedarf an Informationen müsste dann außer-
onellen Zahlungsverkehr nur eine eingeschränkte             halb des konventionellen Zahlungsverkehrs separat
Eignung attestiert werden. Selbiges gilt für die Trigger-   übermittelt werden. Während private Krypto-Token
Lösung, die eine technische Schnittstelle zum kon-          zwar technisch anwendbar sind, sind sie für eine
ventionellen Zahlungsverkehr herstellt und daher            Verwendung in der Realwirtschaft aus den bereits
unter Rückgriff auf identische Netzwerke zu gleichen        genannten Gründen ungeeignet. Tokenisiertes Ge-
Einschränkungen führen würde. Private Krypto-Token          schäftsbankengeld und digitales Zentralbankgeld
kommen im Ergebnis zu gleicher Bewertung. Fehlende          werden aufgrund geschlossener Datenkreisläufe und
Standards und mangelnde Interoperabilität führen            verlässlicher Systembetreiber als geeignete Instrumen-
zu verschiedenen Insellösungen, die wenig Mehrwert          te für Zahlungen mit Informationsfunktion gesehen.
gegenüber dem konventionellen Zahlungsverkehr
bieten. Stable Coins könnten, je nach zugrundelie-          Bargeldlose Offline-Zahlungen könnten insbeson-
gender Sicherheit, Risiken für die Finanzstabilität und     dere bei Peer-to-Peer-Zahlungen und teilweise am
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                                                                                   Geld in programmierbaren Anwendungen
                                                                                                                             Seite 11

Point-of-Sale nachgefragt werden. Über den kon-                       Zusammenfassend:
ventionellen Zahlungsverkehr sind Offline-Zahlungen
gegenwärtig zwar möglich, bspw. mittels Prepaid                        Die geldseitige Abwicklung Smart Contract-ba-
Geldkarten, stoßen aber mit steigenden Transaktions-                    sierter Geschäftsfälle ist mit dem konventionellen
volumina und längeren Offline-Funktionalitäten an                       Zahlungsverkehr nicht darstellbar.
ihre Grenzen. Selbiges gilt für Offline Angebote pri-                  Grundsätzlich können 24/7-Zahlungen mithilfe
vater Anbieter von Krypto-Token, deren Anwendung                        von Instant Payments im Euroraum hinreichend
darüber hinaus unter Fragen der Rechtssicherheit                        abgedeckt werden.
und Wertstabilität eingeschränkt wird. Eine Trigger-                   Mit Trigger-Lösungen lässt sich die Abwicklung
Lösung ist ohne Netzwerkverbindung gegenwärtig                          Smart Contract-basierter Geschäftsfälle in den
nur mittels sogenannter „Second Layer-Technologien“6                    konventionellen Zahlungsverkehr integrieren.
denkbar, da die Verfügbarkeit verschiedener Schnitt-                    Zwar sind Einschränkungen in der Umsetzung
stellenfunktionen durchgehend gewährleistet sein                        und Anwendbarkeit zu erwarten. Dennoch sind
muss. Während die umfangreichen Gestaltungs-                            Trigger-Lösungen grundsätzlich als Zahlungs-
möglichkeiten bei digitalem Zentralbankgeld auch                        lösung geeignet – insbesondere, wenn sie an
Möglichkeiten für Offline-Zahlungen beinhalten, gilt                    TARGET2 oder TIPS angeschlossen sind.
dies für tokenisiertes Geschäftsbankengeld nur ein-                    Teilweise sind private Krypto-Token und Stable
geschränkt. Für Geschäftsbanken könnte insbeson-                        Coins technisch in der Lage, die dargestellten
dere der damit verbundene Standardisierungspro-                         Anwendungsfälle geldseitig abzuwickeln. Auf-
zess eine größere Herausforderung sein als für eine                     grund fehlender Wertstabilität, eingeschränkter
Zentralbank.                                                            Interoperabilität und offener Fragen zur Rechts-
                                                                        sicherheit, erscheinen sie in der Praxis gegen-
                                                                        wärtig eher als ungeeignet.
                                                                       Tokenisiertes Geschäftsbankengeld und digitales
                                                                        Zentralbankgeld lassen sich im idealtypischen Fall
                                                                        als geeignete Zahlungslösungen für die dargestell-
                                                                        ten Anwendungsfälle klassifizieren. Insbesondere
                                                                        digitales Zentralbankgeld kann jedoch mit er-
                                                                        heblichen Implikationen für die Rolle der Zentral-
                                                                        banken verbunden sein und erfordert eine weiter-
                                                                        gehende Bewertung.

6 Sogenannte Second-Layer-Technologien werden eingesetzt, um die Skalierbarkeit von Blockchainlösungen zu erhöhen. Dabei baut
man auf die Blockchain (First Layer) eine zweite Schicht (Second Layer), die nicht ständig mit der ersten Schicht kommuniziert, aber die
Abwicklung einzelner Prozesse übernimmt. Solche Technologien können Offline-Zeiten überbrücken helfen.
Vgl. https://assets.bosch.com/media/global/research/eot/bosch-eot-direct-state-transfer_de.pdf.
Deutsche Bundesbank
   Geld in programmierbaren Anwendungen
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 Übersichtstabelle Lösungsansätze für stilisierte Anwendungsfälle

                      Konventioneller        Trigger zum           Private Krypto-      Tokenisiertes           Digitales
                      Zahlungsverkehr7       konventionellen       Token (z.B. Ether)   Geschäftsbanken-        Zentralbankgeld
                                             Zahlungsverkehr       und private Stable   geld
                                                                   Coins (z.B. Diem)

 M2M-Zahlungen        Nicht für Smart        Geeignet, wenn        Aus technischer      Uneingeschränkt         Uneingeschränkt
                      Contracts geeignet.    Zahlungen in          Sicht geeignet.      geeignet unter der      geeignet unter der
                                             Echtzeit oder         Eingeschränkte       Annahme einer           Annahme einer
                                             Fast-Echtzeit         Interoperabilität,   Standardlösung,         Standardlösung,
                                             möglich sind.         fehlende Wert-       die Sicherheit,         die Sicherheit,
                                                                   stabilität und       Effizienz und           Effizienz und
                                                                   offene Fragen der    Interoperabilität       Interoperabilität
                                                                   Rechtssicherheit     gewährleistet.          gewährleistet.
                                                                   erschweren die
                                                                   Anwendung in der
                                                                   Praxis.

 IoT-Zahlungen        (siehe oben)           (siehe oben)          (siehe oben)         (siehe oben)            (siehe oben)

 Automated Settle-    (siehe oben)           (siehe oben)          (siehe oben)         (siehe oben)            (siehe oben)
 ment Payments

 Pay-per-Use-         (siehe oben)           (siehe oben)          (siehe oben)         (siehe oben)            (siehe oben)
 Zahlungen

 Bidirektionale       Medienbrüche           Medienbrüche          (siehe oben)         (siehe oben)            (siehe oben)
 Verrechnungen        führen oft zu          führen oft zu
                      falschen oder          falschen oder
                      unvollständigen        unvollständigen
                      Referenzdaten          Referenzdaten
                      für den Verrech-       für den Verrech-
                      nungsprozess;          nungsprozess;
                      erfordert manuelle     erfordert manuelle
                      Nacharbeit.            Nacharbeit.

 Auslands-            In begrenztem          In begrenztem         (siehe oben)         Es ist nicht klar, ob   Es ist nicht klar,
 geschäfte 8          Umfang möglich         Umfang möglich                             alle europäischen       ob Zentralbanken
                      (z. B. über SWIFT),    (z. B. über SWIFT),                        Banken teilnehmen       unterschiedlicher
                      aber ineffizient und   aber ineffizient                           würden. Daher           Währungsräume
                      kostenintensiv.        und kostenintensiv.                        möglicherweise          zusammenarbeiten
                                             Zudem ist kein Op-                         grenzüber-              würden. Daher
                                             timierungspotenzial                        schreitend nur          möglicherweise
                                             gegenüber dem                              eingeschränkt           grenzüber-
                                             konventionellem                            einsetzbar.             schreitend nur
                                             Zahlungsverkehr                                                    eingeschränkt
                                             vorhanden.                                                         einsetzbar.

7 Nur bargeldlose Zahlungen
8 Es werden nur währungsraumüberschreitende Zahlungen betrachtet.
Deutsche Bundesbank
                                                                                 Geld in programmierbaren Anwendungen
                                                                                                                       Seite 13

                      Konventioneller       Trigger zum           Private Krypto-       Tokenisiertes         Digitales
                      Zahlungsverkehr9      konventionellen       Token (z.B. Ether)    Geschäftsbanken-      Zentralbankgeld
                                            Zahlungsverkehr       und private Stable    geld
                                                                  Coins (z.B. Diem)

 24/7-Zahlungen       Instant Payments      Instant Payments      (siehe oben)          Uneingeschränkt       Uneingeschränkt
                      als Basis für 24/7    als Basis für 24/7                          geeignet unter der    geeignet unter der
                      Zahlungen.            Zahlungen.                                  Annahme einer         Annahme einer
                                                                                        Standardlösung,       Standardlösung,
                                                                                        die Sicherheit,       die Sicherheit,
                                                                                        Effizienz und         Effizienz und
                                                                                        Interoperabilität     Interoperabilität
                                                                                        gewährleistet.        gewährleistet.

 Zahlungen mit        Mit eingeschränkter   Mit eingeschränkter   (siehe oben)          (siehe oben)          (siehe oben)
 Informations-        Informationsmenge     Informationsmenge
 funktion             möglich.              möglich.

 Offline-Zahlungen    Eingeschränkt         Sehr eingeschränkt    Eingeschränkt         Bisher sind keine     Entscheidung über
                      möglich.              möglich, z. B.        möglich, z. B. über   konkreten Pläne zur   Ausgestaltung
                                            unter Anwendung       Offline-Lösungen      Ausgestaltung be-     von digitalem
                                            von Second-Layer-     (Prepaid-Karten,      kannt, daher kann     Zentralbankgeld
                                            Technologien.         Voucher, auflad-      die Umsetzung von     noch offen, Offline-
                                                                  bare Wallets).        Offline-Funktionen    Zahlungen aber
                                                                                        nicht garantiert      vorstellbar.
                                                                                        werden.

  Grün hinterlegt: Zahlungslösung ist für den entsprechenden Anwendungsfall geeignet; Text erklärt Farbwahl

  Gelb hinterlegt: Zahlungslösung ist für den entsprechenden Anwendungsfall eingeschränkt geeignet; Text erklärt Farbwahl

  Rot hinterlegt: Zahlungslösung ist für den entsprechenden Anwendungsfall nicht geeignet; Text erklärt Farbwahl

9 Nur bargeldlose Zahlungen
Deutsche Bundesbank
  Geld in programmierbaren Anwendungen
  Seite 14

  6 Anforderungen an
  programmierbare Zahlungen
Aus der Bewertung der Zahlungslösungen und der          heiten für die jeweilige Zahlungslösung garantiert.
Eignungsmatrix lassen sich allgemeingültige Anfor-      Sollten sich Lösungen für programmierbare Zahlungen
derungen ableiten, die für alle Formen programmier-     nicht in bestehende rechtliche Rahmenbedingungen
baren Geldes und unabhängig vom jeweiligen Emit-        einordnen lassen, bestünde gegebenenfalls Ergän-
tenten gelten sollten. Eine umfassende Berück-          zungsbedarf.
sichtigung der Anforderungen innerhalb etwaiger
Implementierungsmaßnahmen ist Voraussetzung für         Die Diskussion über neue Abwicklungstechnologien
eine universelle Akzeptanz als funktionsgerechte und    und Formen programmierbaren Geldes wird von ver-
effiziente Zahlungslösung für die Real- und Finanz-     schiedenen Interessen und unterschiedlichen Markt-
wirtschaft. Die Grundprinzipien des gegenwärtigen       bedürfnissen geleitet. Dennoch ist eine einheitliche
Geldsystems sollten dabei keinesfalls verändert, und    Standardlösung wünschenswert. Sollten mehrere
das geldpolitische Instrumentarium nicht angepasst      Lösungen zur Abwicklung programmierbarer Zah-
werden.                                                 lungen koexistieren, hängt der Anwendungsnutzen
                                                        von der Interoperabilität der jeweiligen Lösung ab.
Die Geldwertstabilität als Leitgedanke eines effekti-   Die Interoperabilität lässt sich dabei in verschiedener
ven Zahlungs- und Geldsystems muss auch für pro-        Hinsicht definieren.
grammierbares Geld und die Ausführung program-
mierbarer Zahlungen erhalten bleiben. Die von einer     (a) Interoperabilität zwischen verschiedenen Geld-
institutionellen Entität zu wahrende Wertstabilität         formen, z.B. DZBG zu Bargeld und Sichteinlagen
programmierbaren Geldes ist die Basis für das Ver-
trauen der Akteure in das Geldsystem und Grundlage      (b) Interoperabilität zwischen Zahlungsauslösesystem
für die Verwendung für Transaktionen innerhalb eines        und der Geldform, z.B. Trigger-Lösung zu Zentral-
ökonomischen Kontexts.                                      bankgeld

Diese Betrachtungsweise gilt gleichermaßen für die      (c) Interoperabilität zwischen rechtlich verschiedenen
Einhaltung eines fixen Nominalwertes. Dieser er-            Ausprägungen innerhalb einer Klasse von Zah-
möglicht eine 1:1-Konvertierbarkeit aller Geldformen        lungslösungen, z.B. DZBG unterschiedlicher
in der gleichen Währung. So kann Geld ohne Wert-            Währungsräume
verlust von einer Form in die andere konvertiert wer-
den und die Funktionsfähigkeit als Zahlungsmittel,      (d) Interoperabilität zwischen unterschiedlichen
Wertaufbewahrungsmittel und Recheneinheit bleibt            DLT-Protokollen, z.B. Corda und Hyperledger
ohne Abstriche gewährleistet.                               Fabric

Gleichermaßen von Relevanz ist die Anwendung von        Allgemein gilt, dass eine höhere Interoperabilität den
programmierbaren Zahlungen innerhalb eines regu-        Nutzen und den Anwendungsbereich einer jeden
latorischen Rahmens, der eine technisch verlässliche    Zahlungslösung erhöht. Unter der Annahme einer
und formal rechtssichere Übertragung von Wertein-       stetigen Weiterentwicklung von DLT-Systemen, ist ein
Deutsche Bundesbank
                                                                    Geld in programmierbaren Anwendungen
                                                                                                       Seite 15

hohes Maß an Interoperabilität Voraussetzung für          Dazu zählen auch die Wahrung von Datenschutz
Anpassungsfähigkeit und Langlebigkeit der Zahlungs-       und Privatsphäre der Nutzergruppen. Grundsätzlich
lösung.                                                   müssen alle Transaktionen und Zahlungsvorgänge in
                                                          Einklang mit den bestehenden rechtstaatlichen Vor-
Die technologische Infrastruktur für die Anwendung        gaben zur Einhaltung der individuellen Persönlichkeits-
programmierbarer Zahlungen und für die Übertragung        rechte und der geltenden Datenschutzverordnungen
programmierbaren Geldes soll ferner mit hinreichen-       stehen. Programmierbare Zahlungen und Transaktionen
der Innovationsfähigkeit implementiert werden.            mit programmierbarem Geld müssen diese Anforde-
Die Dynamik der digitalen Transformation sowie die        rungen gleichermaßen erfüllen. Gleichzeitig muss si-
Innovationsfähigkeit der Wirtschaft bedingen ein          chergestellt werden, dass der Grad der Anonymität
hohes Maß an Flexibilität sowie die Möglichkeit, auf      nicht die Regeln zur Bekämpfung von Geldwäsche
kurzfristig geänderte Nutzer- und Anwendungsbe-           und Terrorismusfinanzierung unterläuft. Analog
dürfnisse reagieren zu können. Die Anwendung soll         zum Bargeld wird aus Sicht der Real- und Finanzwirt-
daher technische Weiterentwicklungen bedarfsgerecht       schaft ein gewisses Maß an Anonymität bevorzugt.
ermöglichen sowie die Ergänzung um technisch ver-         Unterschieden werden sollte zwischen verschiedenen
schiedenartig konstruierte Lösungen nicht verhindern.     Gegenparteien, gegenüber denen Transparenz oder
Denkbar wären bspw. Umsetzungsmöglichkeiten,              Anonymität erforderlich sind:
die auf Open Source Software beruhen. Vermieden
werden sollten spezialisierte Insellösungen mit ein-      (a) Geschäftspartner: Transparenz bezieht sich auf
geschränktem Lebenszyklus.                                    personenbezogene Daten, die vertragsrelevant
                                                              sind und zum Zustandekommen eines Zahlungs-
Es gelten höchste Qualitätsanforderungen an die               vorgangs benötigt werden.
Informations- und Cybersicherheit der operativen
Systeme. Dies umfasst nicht nur einen hochgradig          (b) Zahlungsinfrastruktur: Eingeschränkte Anony-
wirkungsvollen Schutz gegenüber unautorisierten               mität gegenüber dem Betreiber der Zahlungsin-
Systemeingriffen, sondern auch die Resilienz gegen-           frastruktur. Die Einschränkung muss sich aus Be-
über systemseitigen Störungen und Ausfällen. Inno-            treiberpflichten und operativen Überlegungen
vationsfreundlichkeit und die Anwendung neuer                 begründen lassen. Diese Teil-Anonymität ist aus
Technologien dürfen keinesfalls zulasten der System-          wettbewerbsrechtlichen Gründen elementar,
sicherheit gehen. Die Erfahrungen aus dem Betrieb und         insbesondere wenn die Betreiberrolle einem pri-
das Schutzniveau gegenwärtiger Zahlungssysteme                vatwirtschaftlichen Unternehmen obliegt. Gleich-
können als Vorbild für die Implementierung neuer              wohl ist der Zugang zu teil-anonymisierten In-
Zahlungsinfrastrukturen herangezogen werden.                  formationen erforderlich, um Pflichten zur Mel-
                                                              dung geldwäscherelevanter Vorgänge ausüben
Erforderlich ist in jedem Fall die Zuweisung einer ein-       zu können. Eine sonstige Weitergabe sollte
deutigen Betreiberverantwortung. Dazu muss sicher-            strafbewehrt untersagt sein.
gestellt werden, dass ein eindeutig identifizierbarer
Betreiber die Verantwortung für die Funktionsfähig-       (c) Staatliche Institutionen: Grundsätzliche Ano-
keit, Sicherheit und Rechtskonformität des operati-           nymität gegenüber staatlichen Institutionen. Aus-
ven Netzwerks übernimmt und die Auflagen der                  nahmen können bei berechtigtem staatlichen
Aufsichts- und Regulierungsbehörden erfüllt.                  Interesse insbesondere zum Zweck der Zahlungs-
                                                              verkehrsaufsicht, der Bekämpfung von Geldwä-
Deutsche Bundesbank
  Geld in programmierbaren Anwendungen
  Seite 16

    sche und Terrorismusfinanzierung und bei Straf-    Globalisierung und digitale Vernetzung dehnen die
    verfolgung definiert sein.                         Geschäftszeiten international aktiver Unternehmen
                                                       aus. Eine 24/7 (Near-Time/Real-Time) -Verfügbarkeit
(d) Unbeteiligte Dritte: Volle Anonymität gegen-       zur geldseitigen Abwicklung von Transaktionen ist
    über unbeteiligten Dritten.                        erforderlich, um Geschäftsprozesse synchronisieren
                                                       zu können.
Programmierbare Zahlungen sollten per Design mög-
lichst allgemein und uneingeschränkt zur Verfügung     Neben allgemeinen Anforderungen sollten program-
stehen. Die Inklusion darf sich jedoch nicht nur auf   mierbare Zahlungen und programmierbares Geld spe-
die ökonomische Teilhabe von Personen ohne Zu-         zifische Charaktereigenschaften aufweisen, die insbe-
gang zum Zahlungsverkehr beschränken, sondern          sondere den Gebrauch als Transaktionsmedium stützen:
sollte möglichst auch Menschen mit körperlichen
Einschränkungen die Nutzung ermöglichen. Zu er-        (a) Micropayments: Fähigkeit zur vielfachen Teil-
wägen sind daher zusätzliche haptische, optische           barkeit, um Zahlungen mit Betragswerten unter
oder akustische Erkennungsmerkmale. Damit einher           einem Cent abwickeln zu können.
gehen generelle Überlegungen der Nutzerfreundlich-
keit, die eine einfache und praktikable Benutzung in   (b) Feedbackfunktion: Fähigkeit zum Abrufen von
das Zentrum des Designs stellen.                           Statusmeldungen der Transaktion, z.B. Introduc-
                                                           tion, Pending, Success, Decline.
Deutsche Bundesbank
                                                                 Geld in programmierbaren Anwendungen
                                                                                              Seite 17

  Teilnehmerliste der AG
  Programmierbares Geld
Initiatoren:         Dr. Jens Weidmann, Präsident der Deutschen Bundesbank
			                  Olaf Scholz, Bundesminister der Finanzen
			                  Burkhard Balz, Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank
			                  Dr. Jörg Kukies, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

 Institution                                          Name

 Bundesdruckerei GmbH                                 Sven Marsing
                                                      Florian Peters
 DB Systel GmbH                                       Claudia Plattner
 Deutsche Bank AG                                     André Bajorat
                                                      Alexander Bechtel
 Deutsche Börse AG                                    Thomas Wißbach
 Deutsche Bundesbank                                  Dr. Martin Diehl
                                                      Constantin Drott
                                                      Marcus Härtel
                                                      Dr. Heike Winter
 DZ Bank AG                                           Claus George
 Evonik Digital GmbH                                  Heinz-Günter Lux
 Frankfurt School of Finance &                        Prof. Dr. Philipp Sandner
 Management gGmbH
 Generic.de software technologies AG                  Sebastian Betzin
 Helaba Landesbank Hessen-Thüringen                   Philipp Kaiser
 IBM Deutschland GmbH                                 Elke Kunde
 ING-Diba AG                                          Jürgen von der Lehr
 Landesbank Baden-Württemberg                         Joachim Erdle
 Main Incubator GmbH (Commerzbank AG)                 Michael Spitz
 MARKANT Services International GmbH                  Rene Clasani
 Robert Bosch GmbH                                    Ricky Lamberty
 SAP SE                                               Alessandro Gasch
 Siemens AG                                           Ramin Ghafari
 Volkswagen AG                                        Benjamin Sinram
 Zalando Payments GmbH                                Kai-Uwe Mokros
Deutsche Bundesbank
Wilhelm-Epstein-Straße 14
60431 Frankfurt am Main

Postfach 10 06 02
60006 Frankfurt am Main

Telefon 069 9566-0
Telefax 069 5601071
Internet https://www.bundesbank.de
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