Blütenstadt Leichlingen Bebauungsplan Nr. 99 "Sondergebiet Diakonische Einrichtung Hasensprungmühle" Teil B Umweltbericht

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Blütenstadt Leichlingen Bebauungsplan Nr. 99 "Sondergebiet Diakonische Einrichtung Hasensprungmühle" Teil B Umweltbericht
Blütenstadt Leichlingen

                Bebauungsplan Nr. 99
  "Sondergebiet Diakonische Einrichtung
                 Hasensprungmühle"

                          Teil B
                    Umweltbericht

                     (Stand: November 2014)

Planungsbüro:
                                    Zur Pumpstation 1   Fon: 02129-566 209 – 0

                                    42781 Haan          Fax: 02129-566 209 – 16

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Umweltbericht zum B-Plan Nr. 99 „Sondergebiet Diakonisch Einrichtung Hasensprungmühle“, Stadt Leichlingen

Inhaltsverzeichnis

Teil B - Umweltbericht

1.     Einleitung .......................................................................................................... 3

       1.1    Rechtliche Grundlagen ........................................................................................ 3
       1.2    Darstellung des Planungsvorhabens ................................................................... 3

2.     Ziele des Umweltschutzes ............................................................................... 4

3.     BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER
       UMWELTAUSWIRKUNGEN – BESTANDSBEWERTUNG ............................... 6

       3.1    Pflanzen und Tiere .............................................................................................. 6
       3.2    Boden .................................................................................................................. 6
       3.3    Wasser ................................................................................................................ 7
       3.4    Klima / Lufthygiene .............................................................................................. 8
       3.5    Landschaftsbild / Erholung .................................................................................. 9
       3.6    Mensch / Bevölkerung (inkl. menschlicher Gesundheit)..................................... 10
       3.7    Kultur- und sonstige Sachgüter ......................................................................... 11
       3.8    Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern ................................ 11

4.     Erfassung und Bewertung voraussichtlicher erheblicher
       Umweltauswirkungen - Prognose über die Entwicklung des
       Umweltzustands ............................................................................................. 11

       4.1    Entwicklung bei Durchführung der Planung ....................................................... 11
              4.1.1        Pflanzen und Tiere ............................................................................... 11
              4.1.2        Boden .................................................................................................. 12
              4.1.3        Wasser ................................................................................................ 12
              4.1.4        Klima / Lufthygiene .............................................................................. 13
              4.1.5        Landschaftsbild / Erholung ................................................................... 13
              4.1.6        Mensch / Bevölkerung (inkl. menschlicher Gesundheit) ....................... 13
              4.1.7        Kultur- und Sachgüter .......................................................................... 13
              4.1.8        Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern .................. 14
       4.2    Alternativen der Planung / Anderwärtige Planungsmöglichkeiten ...................... 14

5.     Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung des Eingriffs .................... 14

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       5.1    Vermeidungs-/ Minimierungsmaßnahmen ......................................................... 14

6.     Zusammenfassung ......................................................................................... 15

QUELLENVERZEICHNIS ......................................................................................... 16

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1.     Einleitung

1.1      Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 2 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen „für die Belange des Umweltschut-
zes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a“ eine Umweltprüfung durchzuführen. Aufgabe der Umwelt-
prüfung ist die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen
Umweltauswirkungen der geplanten Nutzungen und Vorhaben. Die Umweltprüfung ist un-
selbstständiger Teil im Aufstellungsverfahren. Ihre Ergebnisse sind im Umweltbericht darzustel-
len, der gesonderter Teil der Begründung der Bauleitpläne ist (vgl. § 2a. BauGB). Inhalt und
Form des Umweltberichtes regelt eine Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB.
Ebenen der Erfassung und Bewertung in der Umweltprüfung nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind:
     Pflanzen und Tiere (inkl. biologischer Vielfalt)
     Boden
     Wasser
     Klima / Luft
     Landschaftsbild / Erholung
     Mensch / Bevölkerung (inkl. menschlicher Gesundheit)
     Kultur- und sonstige Sachgüter
     Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern

Weiterhin zu berücksichtigen sind Zielvorgaben anderer Pläne oder Regelungen und Maßnah-
men zur Umweltvorsorge.
Hinsichtlich der Zielvorgaben anderer Planungen sind in die Prüfung Gebiete von gemein-
schaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) und Vogelschutzgebiete mit ihren Schutz- und Erhal-
tungszielen sowie die Darstellungen (bzw. Festsetzungen) von Landschaftsplänen und sonsti-
gen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts einzustellen.

1.2      Darstellung des Planungsvorhabens
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, die bestehende Situation im
Hasensprung planungsrechtlich zu sichern und gleichzeitig Erweiterungsmöglichkeiten im Be-
reich Senioren-Wohnen zu erhalten.
Die Ausweisung von zusätzlichen Wohnbauflächen für Senioren-Wohnen ist insbesondere vor
dem Hintergrund des demografischen Wandels notwendig und stärkt die Stadt Leichlingen als
attraktiven Wohnstandort auch für ältere Bevölkerungsgruppen. Der Standort Hasensprung
liegt in unmittelbarer Nähe zum Stadtzentrum und schließt gleichzeitig an den Landschaftsraum
an. Durch die direkte Anbindung an das vorhandene Seniorenzentrum können Synergieeffekte
erzielt werden. Daher ist es Ziel der Planung, den Standort für Einrichtungen aus dem Bereich
Senioren-Wohnen vorzusehen.
Mit Hilfe des Bebauungsplanes kann die Bestandssituation im Plangebiet gesichert und gleich-
zeitig eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Rahmen der Erweiterung des Wohnange-
botes für Senioren gewährleistet werden.

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2.     Ziele des Umweltschutzes
Allgemeine Ziele und Grundsätze des Natur- und Umweltschutzes sind in den §§ 1 und 2 des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zusammengefasst.
In der Auflistung des § 1 (6) Nr. 7 BauGB werden die Ziele konkretisiert und die maßgeblichen
Aspekte der Belange des Umweltschutzes (einschließlich des Naturschutzes und der Land-
schaftspflege) zusammengefasst. Hieraus lassen sich je nach Art des Vorhabens und Betrof-
fenheit weitere Ziele ableiten.
Weiterhin gibt der § 1a des BauGB einen sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und
Boden vor. Diese Vorgabe ist insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nach-
verdichtung und anderen Maßnahmen zur Innenentwicklung umzusetzen. Bodenversiegelun-
gen sollen auf das notwendige Maß begrenzt werden.
Nach § 51a Landeswassergesetz ist „Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1.
Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen
werden, vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten“.
Im Regionalplan (GEP Region Köln) der Bezirksregierung Köln aus dem Jahr 2001 liegt das
Plangebiet an der Grenze zwischen dem allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) und dem allge-
meinen Freiraum und Agrarbereich.

Abb. 1 Ausschnitt Regionalplan                         Abb. 2 Ausschnitt Flächennutzungsplan
(Quelle: Bezirksregierung Köln)                        (Quelle: Stadt Leichlingen)

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Leichlingen ist das Plangebiet als Sondergebiet
mit der Zweckbestimmung „Diakonische Einrichtungen“ dargestellt. Der Bebauungsplan wird
gem. § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Die Stadt Leichlingen verfügt über keine Baumschutzsatzung.
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes des Rheinisch Bergi-
schen Kreises Nr. 1 „Untere Wupper“ (Abb. 3).

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Abb. 3 Landschaftsplan Nr. 1 „Untere Wupper (Quelle: Rheinisch-Bergischer Kreis)

Wie der oben dargestellten Abbildung zu entnehmen, liegen keine Schutzgebiete auf EU- und /
oder nationaler Ebene vor. Im Plangebiet befindet sich keine registrierte Biotop- bzw. Bio-
topverbundfläche. Ferner ist das Plangebiet nicht Bestandteil eines gemeldeten FFH- oder Vo-
gelschutzgebietes.
Jedoch umgibt das Landschaftsschutzgebiet „Rheinisch Bergischer Kreis 1 Teilfläche 1“ das
gesamte Plangebiet. Östlich und Nördlich schließen weitere Landschaftsschutzgebiete an. Öst-
lich des Staugewässers schließt das Naturschutzgebiet „Weltersbachtal“ an.

Abb. 4 Auszug aus der Umweltdatenbank „Biotopverbund“ (Quelle: Rheinisch-Bergischer Kreis)

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Des Weiteren grenzt gemäß Umweltdatenbank des Rheinisch Bergischen Kreises eine Bio-
topverbundfläche von herausragender Bedeutung direkt an das Plangebiet. Hierbei handelt es
sich um die Fläche mit der Objektbezeichnung „Schmerbach“.

3.     BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN –
       BESTANDSBEWERTUNG

3.1      Pflanzen und Tiere
Das Plangebiet befindet sich im Übergang zwischen dem Siedlungsraum und der L294 (Opla-
dener Straße) die Wiederrum weiter südlich an Wald- und landwirtschaftliche Flächen an-
schließt. Das zu beplanende Areal liegt im südlichen Randbereich von Leichlingen.
Größtenteils wird das Plangebiet durch die vorhandene Bebauung sowie die zugehörigen gärt-
nerisch angelegten Freibereiche geprägt. Neben den Gebäuden befinden sich weitere versie-
gelte Parkflächen, Wege und die Straße Hasensprung im Geltungsbereich des Bebauungspla-
nes. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine zusätzliche Bebauung des Grund-
stückes im östlichen Teil des Geltungsbereiches ermöglicht, die restlichen Flächen des Plange-
bietes bleiben unverändert.
Faunistisch gesehen ist das Plangebiet durch vorhandene Bebauung und gärtnerisch angelegte
Flächen zu charakterisieren. Bebauung und Nutzung durch den Menschen bestehen schon seit
Jahrzehnten. Im Plangebiet sind nur allgemein verbreitete Tierarten zu erwarten, im wesentli-
chen Kulturfolger, die an diesen Lebensraum angepasst sind.
Seltene und geschützte Arten können potenziell im Plangebiet vorgefunden werden. Durch die
die bisherigen Kartierungen konnten keine planungsrelevanten Arten vorgefunden werden.
Durch abschließende Kartierungen während der Kartierungszeitfenster März – Mai soll im Jahr
2015 mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass im Plangebiet keine Nist-, Brut-,
Wohn- oder Zufluchtsstätten streng oder besonders geschützter Tierarten vorhanden sind.
Bewertung
Bisher unbebaute Flächen mit gärtnerischen Strukturen: mittlere Bedeutung als Lebensraum
und für die Vernetzung von Lebensräumen.
Freiflächen zwischen und im Umfeld der bestehenden Bebauung: geringe Bedeutung als Le-
bensraum, keine Verbundfunktion.
Versiegelte Flächen und Gebäude: Sind als Vorbelastung zu werten, sie haben eine zu ver-
nachlässigende biotische Bedeutung.
Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG werden voraussichtlich nicht berührt, eine abschlie-
ßende Kontrolle erfolgt im weiteren Verfahren.

3.2      Boden
Laut digitaler Bodenkarte NRW (BK 50) herrschen im Plangebiet typische Gleye und zum Teil
Naágleye vor. Die Böden werden aus schluffigem Lehm, vereinzelt kiesig und zum Teil tonig
mit vereinzelten Kiesen beschrieben.

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Abb. 5 Ausschnitt aus der BK 50 (Quelle: Geologischer Dienst NRW)

Gemäß den Klassifizierungen Schutzwürdigkeitsklasse 3 des Geologischen Dienstes NRW
weisen die Böden im Plangebiet aufgrund ihrer Biotopentwicklungsfunktion einen schutzwürdi-
gen Status auf. Durch die bestehenden anthropogenen Überformungen sind die Böden nicht
mehr in ihrer ursprünglichen Beschaffenheit.
Altlasten oder Altablagerungen sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vorhanden.
Bewertung
Versiegelte und überbaute Flächen stellen eine Vorbelastung dar.
Der anstehende Boden wird nach der Bewertung des Geologischen Dienstes NRW aufgrund
der Biotopentwicklungsfunktion als „schutzwürdig“ der Stufe 3 eingeordnet. Durch die vorhan-
denen Versiegelungen und Bebauungen ist der weitestgehend überformt, die Schutzwürdig-
keitseinstufung kann in der Örtlichkeit nicht nachvollzogen werden.

3.3      Wasser
Oberflächengewässer sind im Plangebiet keine vorhanden. Im direkten östlichen Anschluss be-
findet sich ein Stauteich. Nördlich entlang der Plangebietsgrenze verläuft der Weltersbach. Der
Weltersbach wird mit der Gewässergüte II und einer mäßigen Belastung eingestuft. Angren-
zend zum Plangebiet befinden sich am Stauteich zwei Überläufe. Der an der westlichen Kante
vorhandene Überlauf fließt in einen Kanal der unterirdisch durch das Plangebiet verläuft und
flussabwärts in den Weltersbach entwässert. Der am nordwestlichen Rand befindliche Überlauf
führt das Wasser direkt in den Weltersbach ein.
In der Hochwassergefahrenkarte der Bezirksregierung Köln (Abb. 6) ist zu entnehmen, dass bei
dem Hochwasserereignis HQ extrem ein geringer Teilbereich (Parkplatzflächen) im Nordwesten
des Plangebietes bis ca. 0,5 m überschwemmt wird. Es entstehen Fließgeschwindigkeiten zwi-
schen 0,5 – 2,0 m/s.

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Abb. 6 Ausschnitt aus der Hochwassergefahrenkarte HQ extrem (Quelle: Bezirksregierung Köln)

Das Plangebiet befindet sich laut Angaben des Onlinedienstes ELWAS-Web im Bereich des
Grundwasserkörpers Rechtsrheinisches Schiefergebirge. Der Grundwasserkörper hat eine Ge-
samtfläche von 411,80 km².
Im Bereich des Grundwasserkörpers wurden mittlere Grundwasserflurabstände zwischen 1,0
und 4,0 m unter Geländeoberfläche gemessen. Eine aktive Grundwasserstandsmessstelle be-
findet sich nicht im näheren Umfeld des Plangebietes.
Aufgrund der geografischen Lage ist eine Versickerung innerhalb des Plangebietes nur schwie-
rig umsetzbar.
Bewertung
Die Grundwasserschutzfunktion und die Neubildung von Grundwasser sind im Gebiet als ge-
ring bis mittel zu bewerten.

3.4      Klima / Lufthygiene
Das Plangebiet befindet sich aus großklimatischer Sicht überwiegend im Mittelgebirge des Ber-
gischen Landes.
Mit einer Jahresmitteltemperatur von ca. 9 - 10°C gehört das Gebiet zu den eher wärmeren Be-
reichen in Nordrhein-Westfalen. Die mittlere Lufttemperatur beträgt im Januar 1-2° C, im Juli
durchschnittlich 17-18°C. Der mittlere Jahresniederschlag liegt zwischen 1.100 und 1.300 mm.
Die auftretenden Winde weisen meistens nur geringe Windstärken von 3 bis 4 auf. In der Regi-
on Leichlingen sind, bedingt durch die Anhöhen (Wetterbarrieren), die Niederschlagsmengen
wesentlich höher als zum Beispiel im Rheintal. Außerdem sind Westwinde vorherrschend, die
vom Atlantischen Ozean ausgehend für ein niederschlagsreiches Gebiet sorgen.
Die klimatischen Rahmenbedingungen im Plangebiet werden durch die hohe anthropogene
Überformung der Landschaft geprägt. Es befinden sich keine klimatischen Ausgleichsräume

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oder sonstige klimarelevanten Potenzialflächen im Untersuchungsraum. Der hohe Versiege-
lungsgrad kann an strahlungsintensiven Sommertagen zu einer bodennahen Überwärmung im
Gebiet beitragen.
Bewertung
Klimatische Schutz- und Ausgleichsfunktion: geringe Bedeutung.

3.5      Landschaftsbild / Erholung
Das Plangebiet liegt zwischen der Wohnbebauung am südlichen Ortsrand von Leichlingen und
der angrenzenden Opladener Straße (L294) weiter südlich schließen landwirtschaftliche Flä-
chen mit typischen Hofstellen und Waldflächen an. Seitlich ist das Plangebiet im Westen durch
die angrenzenden Weisen- und Gartenflächen.
Im Osten schließt ein Stauteich an, welcher von Waldflächen gesäumt wird. Vom Plangebiet
aus führt ein Weg entlang des Stauteichs in Richtung Nordwesten. Auch der Schotterweg, der
parallel zur Straße Hasensprung an der südlichen Plangebietsgrenze verläuft, wird durch Fuß-
gänger rege genutzt.
Die Flächen des Plangebietes werden größtenteils durch die Diakonie genutzt, unter anderem
befinden sich die Verwaltung, ein Seniorenheim und eine Pflegschule auf dem Gelände. Das
evangelische Altenzentrum Hasensprungmühle verfügt neben dem Anschluss an die Wander-
wege in direkter Umgebung auch über einen Sinnesgarten für die Bewohner.
Das im Osten des Plangebietes zu beplanende Areal stellt sich derzeit als Scherrasenfläche mit
unterschiedlichen Sträuchern und Gehölzen, vornehmlich in den Randbereichen dar. Über die
Fläche verläuft ein Spazierweg, der im Rahmen der Umplanung leicht verlegt wird.
Das gesamte Plangebiet ist besonders zu den Rändern stark eingrünt, innerhalb des Geltungs-
bereiches befinden sich zur Straße am Hasensprung eine Reihe aus größeren Nadel- und
Laubgehölzen.

Der Landschaftsraum der Umgebung wird durch die Wälder, landwirtschaftlichen Flächen,
Wiesen, Weiden und einzelne Gebäude geprägt. Eine vorhandene Zäsur und visuelle Vorbe-
lastung ist die Landstraße L 294 die südlich des Plangebietes verläuft.

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Abb. 7-12 Fotos des Plangebietes

Bewertung
Visuell ästhetischer Wert: Bestimmt durch die Kriterien Naturnähe, Vielfalt, Eigenart: gering bis
mittel.
Erholungseignung: zu ermitteln aus dem ästhetischen Wert (s. o.) und der Zugänglichkeit bzw.
Erreichbarkeit: mittel.

3.6      Mensch / Bevölkerung (inkl. menschlicher Gesundheit)
Aus der Sicht des Menschen sind wichtige Beurteilungskriterien für ein gesundes Wohnen und
Arbeiten Belastungen lufthygienischer Art (s. Klima), Lärm oder visuelle Beeinträchtigungen (s.
Landschaftsbild / Erholung).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sieht ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung
„Diakonische Einrichtung“ vor, welches sich an den bestehen Strukturen orientiert, diese sichert
und im östlichen Bereich eine Erweiterung ermöglicht.
Das zusätzliche Verkehrsaufkommen durch die geplante Erweiterung (13 Seniorenwohnungen,
davon 5 mit Tagespflege) wird sich nicht wahrnehmbar auf den Verkehrsablauf auswirken.
Relevante Lärmemissionen oder Emissionen von Luftschadstoffen aus der bestehenden Nut-
zung und dem vorhandenen und zukünftigen Verkehr treten nicht auf.
Bewertung:
Schallimmissionen bestimmt durch Verkehrsaufkommen und Nutzung: geringe Auswirkungen.

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3.7      Kultur- und sonstige Sachgüter
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine Kultur- oder sonstigen Sachgüter im Plangebiet
vorhanden.

3.8      Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern
Wechselwirkungen sind als die vielfältigen strukturellen und funktionalen Beziehungen zwi-
schen den einzelnen Schutzgütern und Funktionen von Natur und Landschaft zu verstehen. Sie
bestehen im Wesentlichen zwischen allen Funktionen. Klar nachvollziehbar und gut belegt sind
sie bei Boden / Wasser, Pflanzen und Tieren sowie Klima.

4.      Erfassung und Bewertung voraussichtlicher erheblicher
        Umweltauswirkungen - Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands

4.1      Entwicklung bei Durchführung der Planung
Nach der Bestandsaufnahme und Beschreibung der einschlägigen Aspekte des derzeitigen
Umweltzustandes werden im Folgenden die aus dem Bebauungsplan und seinen zeichneri-
schen wie textlichen Festsetzungen resultierenden nachteiligen Umweltauswirkungen je
Schutzgut herausgearbeitet. Darauf aufbauend werden Vermeidungsstrategien aufgezeigt.
Die Umsetzung des Vorhabens verursacht durch dauerhafte Inanspruchnahme von Biotoptypen
Funktionsverluste bei den biotischen und abiotischen Landschaftsfaktoren. Daneben sind auch
Funktionsbeeinträchtigungen dieser Faktoren sowie des Orts- und Landschaftsbildes zu erwar-
ten. Hierbei müssen die Umweltauswirkungen der vorhandenen Nutzungen als Vorbelastung
gewertet werden.
Baubedingte Einflüsse werden durch die Baustelleneinrichtung und -abwicklung hervorgerufen.
In der Regel sind sie auf den Zeitraum der Bauphase befristet, leiten aber zu den anlagebe-
dingten Faktoren über. Diese Einflüsse beziehen sich auf die Gesamtheit der baulichen Anla-
gen (Verkehrsflächen, Gebäude, befestigte Flächen) und begrünte Flächen. Sie sind dauerhaft
wirksam und daher hinsichtlich Art, Maß und infolgedessen ihrer potenziellen Beeinträchti-
gungswirkung von besonderer Bedeutung. Von den Anlagen gehen weiterhin betriebsbedingte
Einflüsse aus, verursacht durch Anliegerverkehr (Pkw), Energieverbrauch sowie Ver- und Ent-
sorgung.
In den folgenden Kapiteln werden die erheblichen Auswirkungen je Schutzgut zusammenfas-
send dargelegt und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung dem gegenüberge-
stellt sowie auf ihre Durchführbarkeit geprüft.

4.1.1    Pflanzen und Tiere

Beeinträchtigungen                                            Vermeidungs- und Minderungsmaßnah-
                                                              men
Dauerhafter Lebensraumverlust für Pflanzen                       Optimale Flächenausnutzung.
und Tiere durch Inanspruchnahme von Grün-,                       Eingrünung der Bebauung und Erhalt
Freiflächen und Gehölzen.                                         von bestehenden Strukturen soweit mög-
                                                                  lich.

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                                                                 Räumliche Beschränkung der Baustellen
                                                                  auf die zukünftig überbauten Flächen.
Beeinträchtigungen der Vernetzungsfunktion                       Eingrünung der Bebauung und Erhalt
durch Bebauung der bisherigen Vegetations-                        von bestehenden Strukturen soweit mög-
flächen.                                                          lich.

Zusätzliche Immissionen werden im Hinblick auf die Beeinträchtigung von Lebensräumen an-
gesichts der geringen Größe des Vorhabens als unerheblich eingestuft.
Ob artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG bestehen, wird im weiteren
Verfahren abschließend geprüft. Ferner wird die lokale Population potenziell vorkommender
planungsrelevanter Arten als nicht erheblich gefährdet gesehen, da in unmittelbarer Umgebung
hochwertige Biotopstrukturen zu finden sind.

4.1.2    Boden

Beeinträchtigungen                                            Vermeidungs- und Minderungsmaßnah-
                                                              men
Verlust aller Bodenfunktionen durch dauerhaf-                    Optimale Flächenausnutzung.
te Überbauung bzw. Versiegelung von Böden                        Erhalt von Grünflächen, ergänzende
mit Vorbelastung.                                                 Pflanzungen.
                                                                 Befestigung von Flächen mit wasser-
                                                                  durchlässigen Belägen
Beeinträchtigung der nat. Bodenfunktion                          Beschränkung der Baustellen auf die zu-
durch temporäre Nutzung während der Bau-                          künftig überbauten bzw. versiegelten
zeit mit der Folge der Umlagerung bzw. Ver-                       Flächen.
dichtung von Boden.                                              Abtrag, Zwischenlagerung von Oberbo-
                                                                  den gemäß DIN 18915 während der
                                                                  Bauzeit.
                                                                 Tiefgründige Lockerung des Bodens der
                                                                  zur Begrünung vorgesehenen Flächen
                                                                  falls erforderlich.
Die Versickerung von unbelastetem Niederschlagswasser ist im Plangebiet nicht möglich. Das
unbelastete Regenwasser im Osten des Plangebietes soll über einen Kanal in den angrenzen-
den Stauteich eingeleitet werden. Der Umgang mit dem Regenwasser weiterer Bauvorhaben ist
im Einzelfall zu prüfen.
Erhebliche Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Boden sind nicht zu erwarten.

4.1.3    Wasser

Das anfallende unbelastete Niederschlagswasser der im Osten entstehenden Neubebauung
soll über einen Kanal in den angrenzenden Stauteich eingeleitet werden. Der Umgang mit un-
belasteten Niederschlagswasser im Falle weiterer Bauvorhaben ist im Einzelfall zu prüfen.
Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass sowohl der angrenzende Teich als auch der
Weltersbach Wasser aufnehmen können.
Somit verändert sich die örtliche Bilanz für das Grundwasser leicht. Allenfalls mag von einer
leichten räumlichen Verschiebung ausgegangen werden.

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Umweltbericht zum B-Plan Nr. 99 „Sondergebiet Diakonisch Einrichtung Hasensprungmühle“, Stadt Leichlingen

Im Zuge der Kanalarbeiten werden die vorhandenen Überläufe des Stauteiches auf einen redu-
ziert. Dieser wird auf der nordwestlichen Kante so konzipiert, dass dieser direkt in den Welters-
bach einleitet.
Das Abwasser- und Schmutzwasser wird dem vorhandenen Kanalsystem zugeführt.
Erhebliche Umweltauswirkungen auf den Grundwasserkörper sind nicht zu prognostizieren,
denn die quantitative Grundwasserbilanz bleibt im Wesentlichen erhalten und qualitative Ein-
bußen (beispielsweise durch stoffliche Einträge) sind nicht zu erwarten.

4.1.4    Klima / Lufthygiene

Beeinträchtigungen                                            Vermeidungs- und Minderungsmaßnah-
                                                              men
Neuversiegelung mit der Folge der Erhöhung                    
                                               Optimierung der Flächenausnutzung
aufheizungsrelevanter Flächen.                                
                                               Erhaltung von Vegetationsflächen soweit
                                               möglich
                                            Anlage von Grün auf den verbleibenden
                                               Grundstücksflächen.
                                            Pflanzung von Laubbäumen zur Beschat-
                                               tung von versiegelten Flächen.
Die klimatischen Rahmenbedingungen im Untersuchungsraum werden bei Durchführung der
Planung nicht verändert. Es sind somit bei Durchführung der Planung sowie bei Nicht-
Durchführung der Planung keine Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch durch eine Verän-
derung der klimatischen Rahmenbedingungen zu erwarten.

Bezüglich der zukünftigen Immissionen werden sich diese quantitativ aus der Dimension der
zulässigen Vorhabens ableiten lassen. Die absehbare Bilanz bestimmt sich hierbei aus ca. 13
neuen Seniorenwohnungen, davon 5 mit Tagespflege und dem daraus abzuleitenden Ziel- und
Quellverkehr.
Die Auswirkungen auf die Schadstoffbelastung der Luft können somit vernachlässigt werden.

4.1.5    Landschaftsbild / Erholung

Beeinträchtigungen                                            Vermeidungs- und Minderungsmaßnah-
                                                              men
Verlust von Vegetationsflächen und Freiflä-                      Erhalt von bestehenden Strukturen.
chen, Errichtung von Gebäuden, Versiegelung                      Anlage von Grünflächen auf den verblei-
von Flächen.                                                      benden Grundstücksflächen.
                                                                 Beschränkung der Baustelle
Auswirkungen auf die Naherholungsfunktion sind nicht anzunehmen.

4.1.6    Mensch / Bevölkerung (inkl. menschlicher Gesundheit)
Das Vorhaben hat keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch.

4.1.7    Kultur- und Sachgüter

Weder Kultur- noch Sachgüter sind im Plangebiet vorhanden.

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Umweltbericht zum B-Plan Nr. 99 „Sondergebiet Diakonisch Einrichtung Hasensprungmühle“, Stadt Leichlingen

Sollten im Rahmen der Bauarbeiten archäologisch bedeutsame Funde auftreten, werden die
Denkmalbehörden umgehend informiert und eingebunden.

4.1.8    Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern

Auswirkungen auf die inneren Zusammenhänge der einzelnen Schutzgüter, die zu einer signifi-
kanten Verschiebung und damit zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Funktionen führen
könnten, sind angesichts der Art der Planung nicht nachzuweisen.

4.2      Alternativen der Planung / Anderwärtige Planungsmöglichkeiten
Mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans wird die im Plangebiet vorhandene Nut-
zung am Standort gesichert sowie Erweiterungen und ähnliche, mit der Diakonischen Einrich-
tung vergleichbare Nutzungen (z. B. betreutes Wohnen), über den Bebauungsplan reglemen-
tiert. Der vorliegende Standort bietet aufgrund der bereits bestehenden Einrichtung positive Sy-
nergieeffekte für vergleichbare Nutzungen.
Mit dem Verzicht auf den Bebauungsplan (= Nullvariante) würde die aktuelle Nutzung wie bis-
her weiter bestehen bleiben können. Erweiterungen des Bestandes würden nach § 34 BauGB
beurteilt werden. Eine Sicherung des Bestandes wäre ohne Aufstellung eines Bebauungspla-
nes jedoch nicht zwangsläufig gegeben.

5.      Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung des Eingriffs

5.1      Vermeidungs-/ Minimierungsmaßnahmen
Auf der Grundlage der Konfliktprognose wurden landschaftspflegerische Maßnahmen mit dem
Ziel konzipiert, mögliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes zu vermeiden, zu minimieren
und das vorhandene natürliche und soziale Potenzial zu sichern oder wiederherzustellen.
Dabei wurden die o. g. Vermeidungsmaßnahmen im Rahmen des Möglichen umgesetzt und
sind in die planerischen Überlegungen im Allgemeinen und in die textlichen bzw. zeichneri-
schen Festsetzungen des B-Planes im Konkreten berücksichtigt.
Unbelastetes Niederschlagswasser soll gemäß § 51a Landeswassergesetz teilweise angren-
zend zum Plangebiet in den vorhandenen Stauteich eingeleitet werden. Ferner werden die
Baumaßnahmen in Bezug auf mögliche Verdichtungen empfindlicher Böden möglichst scho-
nend durchgeführt.
Durch die Formulierung von Vermeidungsmaßnahmen können mittel- und unmittelbare arten-
schutzrechtliche Verbotstatbestände im Sinne des § 44 BNatSchG bei Umsetzung der Planung
vermieden werden:
     Ausweisung eines Zeitfensters für Rodungsarbeiten
      Aus Artenschutz- und naturschutzrechtlichen Gründen vgl. § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG -
      sollte die Rodung der verbleibenden zu entfernenden Gehölze und Abbrucharbeiten
      (Schrebergartenflächen) im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober bis zum 28. Februar erfol-
      gen.

Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass planungsrelevante Arten sowie sonstige Vogelarten
durch Maßnahmen nicht getötet oder beim Fortpflanzungsgeschehen gestört werden.

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Umweltbericht zum B-Plan Nr. 99 „Sondergebiet Diakonisch Einrichtung Hasensprungmühle“, Stadt Leichlingen

6.     Zusammenfassung
Grundlage für den vorliegenden Umweltbericht mit seinen Darlegungen und Bewertungen ist
der Bebauungsplan Nr. 99 der Stadt Leichlingen.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es die vorhandenen Einrichtungen, am Standort
Hasensprungmühle in Leichlingen, zu sichern und eine Erweiterung planerisch im Sinne einer
geordneten städtebaulichen Entwicklung zu reglementieren. Die Flächen sind bereits im Flä-
chennutzungsplan als Sondergebiet Diakonie eingetragen.
In der Bestandserfassung zur Umweltprüfung werden die Umweltaspekte für das Plangebiet
und seine Umgebung ermittelt, beschrieben und bewertet. Als Umweltaspekte gelten Pflanzen
und Tiere, Boden, Wasser, Klima und Lufthygiene, Landschaftsbild und Erholung, Mensch, Kul-
tur- und sonstige Sachgüter.
Wert- und Funktionselemente von Natur und Landschaft bzw. der übrigen Schutzgüter mit be-
sonderer Bedeutung für deren Leistungsfähigkeit sind von der Planung nicht betroffen.
Aufbauend auf der Konflikt- und Auswirkungsprognose werden Maßnahmen zur Vermeidung
und Minderung von Beeinträchtigungen sowie zum Ausgleich von unvermeidbaren Beeinträch-
tigungen vorgeschlagen. Vorgesehen ist ein möglichst schonender Umgang mit Boden und den
Naturgütern.
Als Vermeidungs- und Minderungsmaßnahme wird vorgeschlagen, möglichst viele Strukturen
des Bestandes zu erhalten und die verbleibenden Grundstücksflächen zu begrünen.
Der Umweltbericht kommt zu dem Ergebnis, dass durch die vorgestellte Planung keine
oder nur geringe Auswirkungen auf die Schutzgüter zu erwarten sind.
Um mit letzter Sicherheit Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG durch die Planung zu
vermeiden, wird im Verfahren eine weitere Kartierung durchgeführt.

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Umweltbericht zum B-Plan Nr. 99 „Sondergebiet Diakonisch Einrichtung Hasensprungmühle“, Stadt Leichlingen

QUELLENVERZEICHNIS
BAUGB - BAUGESETZBUCH (BAUGB) IN DER FASSUNG DER BEKANNTMACHUNG VOM 23.09.2004
  (BGBL. I S. 2414), GEÄNDERT DURCH GESETZ VOM 15.07.2014 (BGBL. I S. 954)

BAUO NRW - BAUORDNUNG FÜR DAS LAND NORDRHEIN-W ESTFALEN - LANDESBAUORDNUNG –
  (BAUO NRW) IN DER FASSUNG DER BEKANNTMACHUNG VOM 01.03.2000 (GV NRW S. 256 /
  SGV NRW 232), GEÄNDERT DURCH GESETZE VOM 20.05.2014 (GV NRW S. 294).

BEZIRKSREGIERUNG KÖLN: REGIONALPLAN - AUSSCHNITT

BNATSCHG – GESETZ ÜBER NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE (BNATSCHG - BUNDESNA-
  TURSCHUTZGESETZ) VOM 29. JULI 2009 (BGBL. I S. 2542), DURCH ARTIKEL 4 ABSATZ 100 DES
  GESETZES VOM 07. 08.2013 (BGBL. I S. 3154)

GEOLOGISCHER DIENST NRW (HRSG.): AUSKUNFTSSYSTEM BK 50 KARTE DER SCHUTZWÜRDI-
  GEN BÖDEN I. M. 1 50.000, 2. AUFLAGE, KREFELD 2004

LANDESWASSERGESETZ (LWG) NORDRHEIN-W ESTFALEN IN DER ZULETZT GÜLTIGEN FASSUNG

LG NW - GESETZ ZUR SICHERUNG DES NATURHAUSHALTS UND ZUR ENTWICKLUNG DER LAND-
  SCHAFT (LANDSCHAFTSGESETZ - LG) IN DER FASSUNG DER BEKANNTMACHUNG VOM 21.07.2000
  (GV NRW S. 568) ZULETZT GEÄNDERT DURCH ARTIKEL 1 DES GESETZES AM 16.03.2010
  (GV.NW. S. 185)

LINFOS – LANDSCHAFTSINFORMATIONSSAMMLUNG (LANDESAMT FÜR NATURSCHUTZ, UMWELT UND
   VERBRAUCHERSCHUTZ      DES   LANDES   NRW):    INTERNETRECHERCHE   –    QUELLE:
   HTTP://WWW .NATURSCHUTZ-FACHINFORMATIONSSYSTEME-NRW .DE,   RECHERCHIERT     AM
   05.12.2013, 27.01.2014

LÖBF (LANDESANSTALT FÜR ÖKOLOGIE, BODENORDNUNG UND FORSTEN/LANDESAMT FÜR AGRA-
  RORDNUNG NRW) (HRSG.) (1999): ROTE LISTE DER GEFÄHRDETEN PFLANZEN UND TIERE IN
  NORDRHEIN-W ESTFALEN, 3. FASSUNG. – LÖBF-SCHR.R. 17, 644 S. RECKLINGHAUSEN.

ROTE LISTE DER GEFÄHRDETEN PFLANZENGESELLSCHAFTEN IN NORDRHEIN-W ESTFALEN, 1. FAS-
  SUNG 1999, VERBÜCHELN ET AL. IN: ROTE LISTE DER GEFÄHRDETEN PFLANZEN UND TIERE IN
  NORDRHEIN-W ESTFALEN, 3. FASSUNG 1999

ROTE LISTE DER GEFÄHRDETEN BIOTOPE IN NORDRHEIN-W ESTFALEN, 2. FASSUNG 1999, VERBÜ-
  CHELN ET AL. IN: ROTE LISTE DER GEFÄHRDETEN PFLANZEN UND TIERE IN NORDRHEIN-
  W ESTFALEN, 3. FASSUNG 1999

STADT LEICHLINGEN: FLÄCHENNUTZUNGSPLAN I. M. 1:10.000

ISR Stadt+Raum, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, Tel: 02129/566209-0, e-mail: mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de   16
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