Stadt Rudolstadt Bebauungsplan Nr. 32 "Parkplatz Am Gänsebach" der Stadt Rudolstadt Vorentwurf Textliche Festsetzungen/ Begründung mit Umweltbericht

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Stadt Rudolstadt Bebauungsplan Nr. 32 "Parkplatz Am Gänsebach" der Stadt Rudolstadt Vorentwurf Textliche Festsetzungen/ Begründung mit Umweltbericht
Stadt Rudolstadt

Bebauungsplan Nr. 32 „Parkplatz Am Gänsebach“
der Stadt Rudolstadt
Vorentwurf
Textliche Festsetzungen/ Begründung mit Umweltbericht

Entwurfsverfasser:   Stadt Rudolstadt
                     Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung
                     Markt 7
                     07407 Rudolstadt

                                              Rudolstadt, den 20. Mai 2019
Stadt Rudolstadt Bebauungsplan Nr. 32 "Parkplatz Am Gänsebach" der Stadt Rudolstadt Vorentwurf Textliche Festsetzungen/ Begründung mit Umweltbericht
Stadt Rudolstadt Bebauungsplan Nr. 32 "Parkplatz Am Gänsebach" der Stadt Rudolstadt Vorentwurf Textliche Festsetzungen/ Begründung mit Umweltbericht
Bebauungsplan Nr. 32 „Parkplatz Am Gänsebach“
                                                        Textliche Festsetzungen (Stand: 20.05.2019)

Textliche Festsetzungen

Planungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 BauGB)
1      Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
1.1    Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
       Zur Sicherung des Stellplatzbedarfs der Anwohner des Wohngebiets Kleiner Damm/
       Am Gänsebach wird eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung ausgewie-
       sen.
2      Grünordnerische Festsetzungen
2.1    Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
       Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
2.1.1 Schutzmaßnahme A 1: Schutz der Fledermaus - Vor Beginn der Baumaßnahmen wer-
      den 4 Stück Fledermauskästen auf den Baugrundstücken als Baumhöhlenersatz in der
      gekennzeichneten Fläche angebracht.
2.1.2 Schutzmaßnahme A 2: Schutz der Vögel - Anbringung von 4 Stück Höhlenbrutkästen
      auf den Baugrundstücken in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde im
      Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt.
2.2    Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
       Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 BauGB)
2.2.1 Auf dem Baugrundstück ist je 500 m² angefangener Grundstücksfläche ein klein- bis
      mittelkroniger Laubbaum heimischer und standortgerechter Arten/Sorten in der
      Pflanzqualität HST 12-14 zu pflanzen. Die Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten, zu
      pflegen und bei Abgang gleichartig zu ersetzen. Bei der Ermittlung der Zahl der zu
      pflanzenden Bäume können vorhandene und zu erhaltende Bäume angerechnet
      werden.
2.2.2 Je 6 Stellplätze ist ein mittelkroniger Baum zu pflanzen.
2.3    Sofern nicht gesondert festgelegt,
       –   wird bei den festgesetzten Pflanzmaßnahmen die Verwendung von Arten der
           Pflanzliste unter 2.4 empfohlen,
       –   sind sämtliche in Umsetzung der Planinhalte vorzunehmenden Bepflanzungen zu
           erhalten, dauerhaft zu pflegen und bei Ausfall zu ersetzen.
2.4    Pflanzenlisten
       Pflanzliste 1. Bäume - standortgerechte     Pflanzliste 2. Sträucher - standortgerechte
       Bäume für private Flächen                   freiwachsende Sträucher für private Flächen
       Amelanchier arborea Felsenbirne             Berberis               Berberitze
       „Robin Hill“                                vulgaris
       Acer campestre          Feld-Ahorn          Cornus sanguinea       Hartriegel
       Crataegus x lavallei Apfeldorn              Chaenomeles-           Scheinquitten
       „Carrierei“                                 Hybriden
       Fraxinus ornus          Blumenesche         Corylus avellana       Hasel
       Prunus x schmittii      Blütenkirsche,      Crataegus monogyna Weißdorn
                               Zierkirsche         Forsythia intermedia Forsythie
       Prunus hillieri „Spire“ Blütenkirsche,      Lonicera xylosteum     Heckenkirsche

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Bebauungsplan Nr. 32 „Parkplatz Am Gänsebach“
Textliche Festsetzungen (Stand: 20.05.2019)

        Pflanzliste 1. Bäume - standortgerechte     Pflanzliste 2. Sträucher - standortgerechte
        Bäume für private Flächen                   freiwachsende Sträucher für private Flächen
                              Zierkirsche           Pyracantha-Hybride Feuerdorn
        Pyrus pyraster        Wildbirne             Rosa canina            Hundsrose
        Sorbus aria           Mehlbeere             Rosa gallica           Essigrose
        Sorbus in Arten und Mehlbeere               Rosa rubigosa          Weinrose
        Sorten
        Obstbäume alle Sor-                         Symphoricarpos    al- Erbsenstrauch
        ten                                         bus

Sonstige Hinweise
1      Thüringisches Landesamt für Archäologie und Denkmalpflege
       Bei Auftreten von Bodenfunden wird auf die Melde- und Ablieferungspflicht gemäß
       Thüringer Denkmalschutzgesetz i. d. F. vom 14.04.2004 (GVBl. S. 465, 562), zuletzt
       geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 16.12.2008 (GVBl. S. 574)verwiesen. Mel-
       dungen können direkt an das Thüringische Landesamt für Archäologie und Denkmal-
       pflege oder an die untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Saalfeld-
       Rudolstadt gerichtet werden.
2      Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) Jena
       Erdaufschlüsse und Baugruben: Erdaufschlüsse (Erkundigungs- und Baugrundbohrun-
       gen, Grundwassermessstellen, geophysikalische Messungen) sowie größere Baugru-
       ben sind der TLUBN (bohrarchiv@tlubn.thueringen.de) gemäß Lagerstättengesetz
       14 Tage vor Baubeginn anzuzeigen, damit eine geologische und bodengeologische
       Aufnahme zur Erweiterung des Kenntnisstandes über das Gebiet erfolgen kann.
       Rechtliche Grundlagen dazu sind das „Gesetz über die Durchforschung des Reichsge-
       bietes nach nutzbaren Lagerstätten (Lagerstättengesetz)“ in der Fassung vom
       02.03.1974 (BGBl. I S. 591), die „Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die
       Durchforschung des Reichsgebietes nach nutzbaren Lagerstätten“ i. d. F. des BGBl. III
       750-1-1 sowie das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17.03.1998 (BGBl. I
       S. 502), (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 3 der Verordnung vom
       27.09.2017 (BGBl. I S. 3465). Die Übergabe der Schichtenverzeichnisse einschließlich
       der Erkundungsdaten und der Lagepläne durch die Bohrfirmen oder durch das beauf-
       tragte Ingenieurbüro in das Geologische Landesarchiv des Freistaates Thüringen ist zu
       veranlassen. Eventuell im Planungsgebiet vorhandene Bohrungsdaten können online
       recherchiert werden (http://www.infogeo.de).
3      Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich
       Saalfeld
       Mit Beginn jeglicher Veränderungen an den überplanten Grundstücken (z. B. vorbe-
       reitende Maßnahmen für Bautätigkeit) wird in die Rechte und Pflichten der Grund-
       stückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten eingegriffen. Gemäß § 25
       Abs. 2 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG)
       vom 16.12.2008 (GVBl. S. 574), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom
       30.06.2012 (GVBl. S. 355), haben Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grund-
       stücken, Gebäuden und baulichen Anlagen Abmarkungen von Grenzpunkten und
       Vermessungsmarken des Lage-, Höhen- oder Schwerefestpunktfeldes zu schonen und
       erkennbar zu halten. Ungerechtfertigte diesbezügliche Eingriffe stellen eine Ord-

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Bebauungsplan Nr. 32 „Parkplatz Am Gänsebach“
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    nungswidrigkeit gemäß § 33 ThürVermGeoG dar und können mit einer Geldbuße ge-
    ahndet werden.
4   Hinweise zum Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen
    Bei der Planungsphase zur Bauausführung sowie der Umsetzung der Baumaßnahmen
    sind zum Schutz bestehender Bäume nachfolgend aufgeführte Regelungen zu beach-
    ten: RAS-LP 4 (Ausgabe 1999), DIN 18920 (Ausgabe August 2002) und ZTV-
    Baumpflege (Ausgabe 2017).
5   Hinweis zu Altablagerungen/ Altlasten
    Sollte bei Bauarbeiten eine Altablagerung/ Altlast festgestellt werden, ist die Um-
    weltverwaltung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt unverzüglich zu informieren. Mit
    Mehraufwand muss gerechnet werden.

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Bebauungsplan Nr. 32 „Parkplatz Am Gänsebach“
Begründung mit Umweltbericht (Stand: 20.05.2019)

Begründung mit Umweltbericht
Inhaltsverzeichnis
I          BEGRÜNDUNG .................................................................................................................. 7
1.1           Anlass und Erfordernis ....................................................................................................... 7
1.2           Verfahren........................................................................................................................... 7
2             Rahmenbedingungen/ Ausgangssituation ........................................................................ 9
2.1           Plangrundlagen .................................................................................................................. 9
2.2           Übergeordnete Planungen ............................................................................................... 10
2.3           Lage des Plangebietes, Geltungsbereich ........................................................................... 10
2.5           Baulicher Bestand, aktuelle Nutzungen, Eigentumsverhältnisse ....................................... 11
2.6           Umweltsituation .............................................................................................................. 11
2.6.1         Naturräumliche Gegebenheiten ....................................................................................... 11
2.6.2         Oberflächengewässer, wasserrechtliche Situation ............................................................ 11
2.6.3         Baugrund, Bodenbeschaffenheit ...................................................................................... 11
2.6.4         Lärm ................................................................................................................................ 12
2.6.5         Altlasten und Denkmalschutz ........................................................................................... 12
2.7           Stadttechnische und verkehrliche Erschließungsvoraussetzungen .................................... 12
2.8           Grünordnung ................................................................................................................... 13
3             Ziele, Planinhalt und Festsetzungen des Bebauungsplanes ............................................ 13
3.1           Ziele des Bebauungsplanes............................................................................................... 13
3.2           Planinhalt, Bebauungskonzept ......................................................................................... 13
3.3           Begründung der planungsrechtlichen Festsetzungen........................................................ 15
3.3.1         Verkehrsflächen ............................................................................................................... 15
3.3.2         Artenschutzrechtliche und grünordnerische Festsetzungen ............................................. 16
3.4           Flächenbilanz ................................................................................................................... 16
Tabellenverzeichnis
Tabelle Nr./ Titel
Tab. 1:        Aufstellungsverfahren ................................................................................................................... 7
Tab. 2:        Flächenbilanz für den Bebauungsplan Nr. 32 „Parkplatz Am Gänsebach“ .................................... 16

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Bebauungsplan Nr. 32 „Parkplatz Am Gänsebach“
                                                      Begründung mit Umweltbericht (Stand: 20.05.2019)

I     BEGRÜNDUNG
1     Erfordernis der Planaufstellung, Verfahren
1.1   Anlass und Erfordernis
Im Ausgleich für die im Rahmen der Renaturierung des Gänsebaches wegfallenden Anwoh-
nerstellplätze und Privatgaragen ist es seitens der Stadt beabsichtigt, einen Anwohnerpark-
platz westlich des Weges Am Gänsebaches zu schaffen. Da sich der Standort im Außenbe-
reich (§ 35 BauGB) in einer Teilfläche der Kleingartenanlage „Krumme Wiese“ befindet, ist
ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes durchzuführen. Mit diesem sollen die
bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung der Verkehrsfläche besonderer
Zweckbestimmung unter Berücksichtigung aktueller Vorgaben geschaffen werden. Entspre-
chend § 2a des Baugesetzbuches ist ergänzend zum Bebauungsplan ein Umweltbericht zu
erstellen, der die Belange des Umweltschutzes berücksichtigt. Der Umweltbericht wird Teil
der Begründung. Er nimmt am Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes teil.
1.2   Verfahren
Wahl des Verfahrens/Verfahrensstand
Der Wirtschafts-, Verkehrs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 04.03.2019
den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Parkplatz Am Gänsebach“ sowie
zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung vorberaten. Der Beschluss wurde im Stadtrat
am 21.03.2019 gefasst.
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit, der Erörterung der allgemeinen Ziele und
Zwecke sowie der wesentlichen Auswirkungen der Planung wird der Vorentwurf im Zeitraum
20.05. bis einschließlich 21.06.2019 im Bürgerservice der Stadtverwaltung Rudolstadt wäh-
rend der Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wurde im Abl. Nr. 9/2019 am
16.05.2019 (S. 27) bekannt gemacht.
Für den Bebauungsplan Nr. 32 „Parkplatz Am Gänsebach“ der Stadt Rudolstadt sieht der
Zeitplanentwurf folgendes Aufstellungsverfahren vor. Dieser Entwurf steht unter den An-
nahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes im Normalverfahren und des Verzichts auf die
parallele Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 8 Abs. 3 BauGB.
Tab. 1: Aufstellungsverfahren

Verfahrensschritt/Teilschritt                                                       Terminplanung

1. Vorbereitungen
- Erarbeitung der Aufgabenstellung
- Angebotseinholung Vermessungsleistungen; Abstimmung mit dem Grund-
stückseigentümer und danach Einmessung                                                         12/2018
2. Auswahlverfahren für die externen Planungen zum Umweltbericht, die
artenschutzrechtliche Begleitplanung (und die Schallimmissionsprognose)
- Beschluss des Wirtschaftsausschusses über die Vergaben                                     04.03.2019
3. Aufstellungsbeschluss (Beschluss Nr. 26/2019)
- Vorberatung Wirtschaftsausschuss                                                           04.03.2019
- Stadtratsbeschluss                                                                         21.03.2019
- Bekanntmachung des Beschlusses (Abl. Nr. 9/2019, S. 21)                                    04.04.2019

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Stadt Rudolstadt Bebauungsplan Nr. 32 "Parkplatz Am Gänsebach" der Stadt Rudolstadt Vorentwurf Textliche Festsetzungen/ Begründung mit Umweltbericht
Bebauungsplan Nr. 32 „Parkplatz Am Gänsebach“
Begründung mit Umweltbericht (Stand: 20.05.2019)

Verfahrensschritt/Teilschritt                                                                    Terminplanung

4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- öffentliche Auslegung des Bebauungsplanvorentwurfes                                           20.05. – 21.06.2019
- Bekanntmachung (Abl. Nr. 9/2019, S. 27)                                                                16.05.2019
6. Erarbeitung des Entwurfs zum Bebauungsplan
- Erarbeitung Bebauungs- und Erschließungskonzept, Bebauungsplan, Fest-
setzungen; Erarbeitung naturschutzrechtlicher Fachbeitrag                                                    07/2019
- Beratung Vorentwurf mit Kleingartenverband, ThLG mbH und WGR e. G.                                         07/2019
7. Beschluss über die Billigung und Offenlegung des Entwurfs zum Bebau-
ungsplan (Beschluss Nr. __/2019)
- Fertigstellung Beschlussvorlagen durch FD Stadtplanung                                                  01.08.2019
- Vorberatung Wirtschaftsausschuss                                                                        19.08.2019
- Stadtratsbeschluss                                                                                      05.09.2019
- Bekanntmachung des Beschlusses (Abl. Nr. 17/2019, S. __)                                                19.09.2019
8. Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Abl. Nr. 17/2019, S.
__                                                                                                        19.09.2019
9. Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
- öffentliche Auslegung (eine Woche nach Bekanntmachung); Einstellung ins                       27.09. - 28.10.2019
Internet
- Beteiligung der Nachbargemeinden und der Behörden/ TÖB mit Schreiben                                    25.09.2019
10. Zusammenstellung der Abwägungsunterlagen
abschließende Prüfung der Behandlung der Anregungen und Bedenken
durch den FD Stadtplanung; ggf. Überarbeitung der Planfassung (Planzeich-
nung, Festsetzungen, Begründung)                                                                          07.11.2019
11. Abwägungs- und Satzungsbeschluss (Beschluss Nr. __/2019)
- Fertigstellung Beschlussvorlagen durch FD Stadtplanung                                                  14.11.2019
- Vorberatung Wirtschaftsausschuss                                                                        02.12.2019
- Stadtratsbeschluss                                                                                      19.12.2019
- Bekanntmachung des Beschlusses (Abl. Nr. 1/2020, S. __)                                                   01/2020
12. Abstimmung Kaufvertrag ThLG mbH ./. WGR e. G. (Stadt)                                                    11/2019
13. Einreichung der Verfahrensunterlagen beim Landratsamt Saalfeld-
Rudolstadt zur Genehmigung
- Einholung Bestätigungsvermerk Katasterbereich Saalfeld                                                     01/2020
- Zusammenstellung der Verfahrensunterlagen und Einreichung der Unterla-
gen im Landratsamt durch den FD Stadtplanung                                                                 02/2020
14. Abschluss Erschließungsvertrag Stadt ./. WGR e. G. (Beschluss
Nr. __/2020)
- Vorberatung Wirtschaftsausschuss                                                                           02/2020
- Stadtratsbeschluss                                                                                         03/2020
- Bekanntmachung des Beschlusses (Abl. Nr. __/2020, S. __)                                                   04/2020
15. Bebauungsplanausfertigung und Bekanntmachung der Genehmigung
im Abl. Nr. __/2020, S. __**                                                                              __.05.2020
(Anm.: * Sitzungs- und Bekanntmachungstermine für 2020 nicht bekannt; **Frist abhängig von der Bearbeitungsdauer des
Anzeigeverfahrens im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt)

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Stadt Rudolstadt Bebauungsplan Nr. 32 "Parkplatz Am Gänsebach" der Stadt Rudolstadt Vorentwurf Textliche Festsetzungen/ Begründung mit Umweltbericht
Bebauungsplan Nr. 32 „Parkplatz Am Gänsebach“
                                                 Begründung mit Umweltbericht (Stand: 20.05.2019)

2      Rahmenbedingungen/ Ausgangssituation
2.1   Plangrundlagen
In die Planbearbeitung werden folgende Planungen einbezogen:
 Stadtverwaltung Rudolstadt (2006): Flächennutzungsplan der Stadt Rudolstadt 2006
 Landschaftsarchitekt R. Böhringer (1996): Landschaftsplan Saalfeld – Rudolstadt. Bereich
   Rudolstadt – Bad Blankenburg – Unterwirbach – Beulwitz, Bad Alexanderstadt (unveröf-
   fentl.) und
 WBU GmbH (2014): Vorentwurf Sanierung Gänsebach OT Cumbach Kleiner Damm bis
   Cumbacher Straße, 2. BA (unveröffentl.).
Die Erarbeitung des Bebauungsplanes basiert auf folgenden digitalen Kartengrundlagen:
 Automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS), Stand: 02/2018
Rechtsgrundlagen für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind:
 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
 Baunutzungsverordnung (BauNVO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I
  S. 3786)
 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten
  (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG) vom 17.03.1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt geän-
  dert durch Art. 2 Abs. 5 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808)
 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert
  durch Art. 4 des Gesetzes vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298)
 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 17.05.2013
  (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 18.07.2017 (BGBl. I
  S. 2771)
 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94),
  zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808)
 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom
  31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 122 des Gesetzes vom
  29.03.2017 (BGBl. I S. 626)
 Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt ge-
  ändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. S. 1057)
 Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 13.03.2014 (GVBl. S. 49), geändert durch Gesetz
  vom 22.03.2016 (GVBl. S. 153)
 Thüringer Gesetz über die Vermeidung, Verminderung, Verwertung und Beseitigung von
  Abfällen (Thüringer Abfallwirtschafts- und Altlastengesetz - ThürAbfG) i. d. F. der Be-
  kanntmachung vom 15.06.1999 (GVBl. S. 385), zuletzt geändert durch Art. 15 des Geset-
  zes vom 20.12.2007 (GVBl. S. 267)
 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 28.01.2003
  (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 24.04.2017 (GVBl. S. 91)
 Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG) i. d. F. der Bekanntmachung vom
  30.08.2006 (GVBl. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2015 (GVBl. S. 113)
 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 18.08.2009 (GVBl.
  S. 648)
 Hauptsatzung der Stadt Rudolstadt (RuHauptS) i. d. Neufassung vom 11.03.2019 (Abl.
  Nr. 5/2019, S. 12)

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Stadt Rudolstadt Bebauungsplan Nr. 32 "Parkplatz Am Gänsebach" der Stadt Rudolstadt Vorentwurf Textliche Festsetzungen/ Begründung mit Umweltbericht
Bebauungsplan Nr. 32 „Parkplatz Am Gänsebach“
Begründung mit Umweltbericht (Stand: 20.05.2019)

 Satzung zur Gestaltung von Stellplätzen in der Stadt Rudolstadt (Rudolstädter Stellplatz-
  gestaltungssatzung -RuStPlGeS-) i. d. Neufassung vom 27.11.2014 (Abl. Nr. 15/2014,
  S. 25f.)
2.2    Übergeordnete Planungen
Flächennutzungsplan, Landschaftsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Rudolstadt wurde mit Bekanntmachung der Ge-
nehmigung am 17.05.2006 im Amtsblatt Nr. 10/2006 (S. 15) gemäß § 6 Abs. 5 BauGB rechts-
verbindlich. Er stellt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Dauerkleingärten dar (vgl. Abb. 1). Das Entwicklungsgebot gemäß § 8
Abs. 2 BauGB wird nicht eingehalten. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist aufgrund
der Größe der Plangebietsgröße (ca. 0,32 ha) nicht erforderlich.

Abb. 1: Auszug Flächennutzungsplan der Stadt Rudolstadt 2006

2.3    Lage des Plangebietes, Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich ca. 600 m südlich des Stadtzentrums von Rudolstadt und wird
im Osten tangiert vom Anliegerweg Am Gänsebach (Flur 12, Gemarkung Rudolstadt). Der
räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch das Grundstück 1596/1484,
- im Osten durch den Weg Am Gänsebach,
- im Süden durch das Grundstück Am Gänsebach 10 und
- im Westen durch die Kleingartenanlage „Krumme Wiese“.

                                                   10
Bebauungsplan Nr. 32 „Parkplatz Am Gänsebach“
                                                  Begründung mit Umweltbericht (Stand: 20.05.2019)

Der Geltungsbereich erstreckt sich auf eine Teilfläche des Flurstücks 1484/38 und umfasst
eine Fläche von ca. 0,32 ha.
2.5   Baulicher Bestand, aktuelle Nutzungen, Eigentumsverhältnisse
Aktuelle Nutzung, baulicher Bestand
Das Plangebiet wurde auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 1.1 in den 90er Jahren neu
erschlossen. Seitdem siedelten sich hier Gewerbebetriebe sowie Einrichtungen des Einzel-
handels an.
Eigentumsverhältnisse
Das Grundstück 1484/38 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Eigen-
tum des Freistaates Thüringen und wird von der Thüringer Landgesellschaft mbH verwaltet.
Im Eigentum der Stadt Rudolstadt befinden sich die östlich angrenzenden Wegeparzellen
einschließlich des Gänsebaches.
2.6   Umweltsituation
2.6.1 Naturräumliche Gegebenheiten
Das Plangebiet liegt innerhalb des Naturraumes der Saaleaue und stellt sich als glazial be-
stimmtes Tiefland des Grundmoränengebiets dar. Die geologischen Verhältnisse sind über-
wiegend geprägt durch Sand- und Tonsteine des Mittleren Buntsandsteins, denen in der Tal-
aue Schotter der Unteren Saaleterrasse und Auelehme aufgelagert sind.
2.6.2 Oberflächengewässer, wasserrechtliche Situation
Das Plangebiet liegt ca. 350 m südlich der Saale (Gewässer 1. Ordnung). Mit Rechtsverord-
nung vom 17.05.2006 (ThürStAnz. Nr. 30/2006, S. 1174 - 1175), die am 25. Juli 2006 in Kraft
trat, wurde für den Abschnitt der Saale, in dessen Bereich das Planungsgebiet liegt, ein
Überschwemmungsgebiet (ÜSG) gemäß § 80 ThürWG festgestellt. Das ÜSG, welches von
Südwesten nach Nordosten die Kleingartenanlagen „Große Wiese“, „Am Pulverturm“ und
„Krumme Wiese“ durchströmt, verläuft in einem Abstand von ca. 150 m westlich des Plan-
gebietes. Die geplante Verkehrsfläche liegt nicht im ÜSG der Saale.
Im Plangebiet befinden sich keine Trinkwasserschutzzonen.
2.6.3 Baugrund, Bodenbeschaffenheit
Subrosionsflächen
Im Flächennutzungsplan der Stadt Rudolstadt von 2006 wurde durch die Thüringer Landes-
anstalt für Umwelt und Geologie die Subrosionsgefährdungskarte von Rudolstadt (Bearbei-
tungsstand: Juni 2003) übergeben. In dieser Karte werden Bereiche der Stadt unterschiedli-
chen Gefährdungsklassen zugeordnet, d. h. weiträumige, langandauernde Senkungen auf-
grund von Konsolidierungsvorgängen im durch Subrosion entfestigten Gebirge sind möglich.
Dieser Karte ist zu entnehmen, dass das Plangebiet südlich des Subrosionsgebiets Zone B-b-I-
2 liegt. Eine Betroffenheit der geplanten Verkehrsfläche von Subrosion ist nicht gegeben.
Bodenbeschaffenheit, Baugrund
In der Begründung wird das Ergebnis der Baugrunduntersuchung im Rahmen der Renaturie-
rung des Gänsebaches im weiteren Verfahren ergänzt.

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Bebauungsplan Nr. 32 „Parkplatz Am Gänsebach“
Begründung mit Umweltbericht (Stand: 20.05.2019)

2.6.4 Lärm
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes für die Errichtung eines Anwohnerstellplatzes mit
einer Größe von bis zu 75 Stellplätzen besteht laut Parkplatzlärmstudie kein Erfordernis zur
Erarbeitung eines Schalltechnischen Gutachtens.
2.6.5 Altlasten und Denkmalschutz
Im Plangebiet sind laut Auskunft der Thüringer Altlastenverdachtsflächendatei keine Altlas-
tenverdachtsflächen (Altstandorte) o. Ä. erfasst.
Für das Planungsgebiet nennt die aktuelle Denkmalliste des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt
(Stand: 12.02.2013) keine Baudenkmale, Denkmalbereiche sowie Bodendenkmale.
2.7    Stadttechnische und verkehrliche Erschließungsvoraussetzungen
Stadttechnische Ver- und Entsorgung
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen im Juni 2019 werden folgende Versorgungsträger
angeschrieben und um Auskunft zu bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen im Plange-
biet gebeten:
Versorgungsträger                                                     Rückmeldung, Bemerkun-
                                                                      gen
Thüringer Netkom GmbH, Weimar
Kabel Deutschland GmbH & Co. KG, Netzauskunft Trier
Thüringer Energie AG, Regionaler Netzbetrieb Bad Blankenburg
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Jena
50Hertz Transmission GmbH, TG Netzbetrieb, Berlin
GDMcom GmbH; Malterode
(Anm.: Dienstleistungsunternehmen für:
- ONTRAS Gastransport GmbH, Leipzig
- VNG Gasspeicher GmbH, Leipzig
- Erdgasversorgungsgesellschaft Thüringen-Sachsen mbH (EVG), Erfurt
TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG, Erfurt
Erdgasversorgungsgesellschaft Thüringen, Erfurt
TWS Thüringer Wärmeservice GmbH, Rudolstadt
ZWA Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung, Saal-
feld
EnR Energienetze Rudolstadt GmbH, Rudolstadt
Thüringer Fernwasserversorgung, Erfurt

Im Ergebnis der Beteiligung werden die Angaben zur Wasserver- und Abwasserentsorgung,
Elektroenergie, Gas, Fernwärme, Telekommunikation, Fernwasser und Löschwasser ergänzt.
Die Stadt geht davon aus, dass für die geplante Verkehrsfläche lediglich Anschlüsse an die
Energieversorgung sowie an die Telekommunikation erforderlich werden. Das auf dem Park-
platz anfallende Niederschlagswasser soll vor Ort zurückgehalten und versickert werden.
Verkehrliche Erschließung
Gewerblicher und Individualverkehr: Das Plangebiet ist im Westen direkt über den Anlieger-
weg Am Gänsebach als innerörtliche Erschließungsstraße an das örtliche Verkehrsnetz ange-
bunden. Im Zusammenhang mit einer Leitungsverlegung in der Cumbacher Straße wurde der
Weg Am Gänsebach bereits mit einer Asphalttragschicht in ausreichender Breite versehen.
Über diesen Weg kann der Verkehr an die Straße kleiner Damen und an die Cumbacher Stra-

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Bebauungsplan Nr. 32 „Parkplatz Am Gänsebach“
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ße angebunden werden. Der Weg hat bereits jetzt Erschließungsfunktion für ca. 90 Pkw-
Stellplätze. Geh- und Radwege im öffentlichen Straßenraum sowie separat in der Grünfläche
dienen der der Anbindung an die angrenzenden Stadtgebiete.
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV): Die nächstgelegenen Bushaltestellen des ÖPNV
befinden sich in der Cumbacher Straße bzw. in der Röntgenstraße. Diese ermöglichen eine
sehr gute Anbindung des Plangebietes an den ÖPNV.
2.8   Grünordnung
Das EAG Bau 2004 schreibt eine Umweltprüfung (UP-Pflicht) für Bebauungspläne vor, welche
vollständig in das Aufstellungs- und Änderungsverfahren zu integrieren ist. Alle UP-
pflichtigen Bauleitpläne müssen einen Umweltbericht enthalten, welcher nach § 2a BauGB
als gesonderter Teil der Begründung anzufertigen ist und im Laufe des Bebauungsplanver-
fahrens fortgeschrieben wird. Darin sind nach § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB die voraussichtlich
erheblichen Auswirkungen, welche die Durchführung des Planes auf die Umwelt haben wird,
sowie vernünftige Alternativen zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Besonders
geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG bzw. § 18 ThürNatG sind vom Vorhaben nicht be-
troffen. Ebenso führt das Vorhaben zu keinen Beeinträchtigungen von Schutzzielen eines
Natura-2000 Gebietes. Bei einer Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit ist davon aus-
zugehen, dass keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt werden.
Der Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan wird durch das Planungsbüro Emch
+ Berger GmbH Weimar bis Ende 06/2019 erarbeitet und zum späteren Zeitpunkt in die Be-
gründung aufgenommen.
3      Ziele, Planinhalt und Festsetzungen des Bebauungsplanes
3.1   Ziele des Bebauungsplanes
Der Stadtrat beschloss am 21.03.2019 die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 2
Abs. 1 BauGB für den geplanten Anwohnerparkplatz im Bereich westlich des Weges Am Gän-
sebach (Flur 12, Gemarkung Rudolstadt) zur Ordnung der künftigen baulichen Nutzung einer
Teilfläche des als Kleingarten genutzten Grundstücks 1484/38. Die Planung dient der Schaf-
fung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Anwohnerparkstellflä-
chen für die im Rahmen der Renaturierung des Gänsebaches wegfallenden Garagen und
Stellplätze für die angrenzende Wohnbebauung.
3.2   Planinhalt, Bebauungskonzept
Wesentlicher Inhalt des Bebauungsplanes ist die Festlegung einer Verkehrsfläche besonde-
rer Zweckbestimmung für einen Anwohnerparkplatz einschließlich der dafür erforderlichen
artenschutzrechtlichen und grünordnerischen Festsetzungen zum Schutz der angrenzenden
Kleingartenflächen. Die Vorplanung der Stadt Rudolstadt von 2016 sehen für die Teilfläche
des Grundstücks 1484/38 zwei Varianten einer baulichen Entwicklung vor (vgl. Abb. 2 und 3).
Zum damaligen Zeitpunkt war auch die Errichtung von Garagen vorgesehen als Ersatz für die
im Rahmen der Renaturierung zurück zu bauenden 44 Privatgaragen.
Im Ergebnis der Abstimmung mit den beiden Wohnungsbauunternehmen und den Eigentü-
mern der Garagen hat sich jedoch gezeigt, dass es eine Möglichkeit für die Errichtung von
neuen Garagen nicht gibt und der damit verbundene Eingriff in die Kleingartenanlage nicht
gerechtfertigt werden kann. Aus diesem Grund wurde auch für das städtische Grundstück
östlich des zu öffnenden Gänsebaches (Parzelle 1447/1) die Errichtung von Garagen oder
Stellplätzen untersucht (vgl. Abb. 4).

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Bebauungsplan Nr. 32 „Parkplatz Am Gänsebach“
Begründung mit Umweltbericht (Stand: 20.05.2019)

Abb. 2: Studie zur Planung von 42 Ersatz-Garagen/34 Stellplätzen (Stand: 02/2016)

Abb. 3: Studie zur Planung von 18 Ersatz-Garagen (Stand: 02/2016)

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Bebauungsplan Nr. 32 „Parkplatz Am Gänsebach“
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Im Ergebnis der Planungen und der Abstimmungen mit den Wohnungsunternehmen sowie
den Grundstückseigentümern zeigte sich, dass die Errichtung begrünter Stellplätze auf einer
Teilfläche der Kleingartenanlage sowohl im Hinblick auf die Einordnung der Stellplatzanlage
als auch aufgrund der geringen Entfernung zu den potentiellen Nutzern der Stellplätze die
Vorzugslösung darstellt. Aus diesem Grund wird in der weiteren Planung eine Standortange-
passte und mit den Belangen von Natur und Landschaft abgeglichen Konzeption weiter ver-
folgt.

Abb. 4: Studie zur Planung von 32 Ersatz-Garagen (Stand: 02/2016)

Im Rahmen der weiteren Planung werden noch die Ergebnisse der Befragung der Anwohner
hinsichtlich des Stellplatzbedarfs sowie die Untersuchungen der Stadt zum Parkraumkonzept
und zur Anordnung von Stellplätzen im Bereich des Weges Am Gänsebach ergänzt.
3.3   Begründung der planungsrechtlichen Festsetzungen
3.3.1 Verkehrsflächen
In den zu erarbeiteten Bebauungsplanentwurf sollen die konkreten Verkehrsflächen beson-
derer Zweckbestimmung für einen Anwohnerstellplatz festgesetzt werden. Neben den Stell-
plätzen werden auch die Zufahrten dargestellt.

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Bebauungsplan Nr. 32 „Parkplatz Am Gänsebach“
Begründung mit Umweltbericht (Stand: 20.05.2019)

3.3.2 Artenschutzrechtliche und grünordnerische Festsetzungen
Die Errichtung eines anderen Stellplatzes auf bisher als kleingartengenutzten Teilflächen für
zu einem Eingriff in Natur und Landschaft, für den artenschutzrechtliche oder Grünordnung
je Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen erforderlich werden. Auf der Grundlage des gegenwär-
tigen Bearbeitung befindlichen Umweltberichts wird die Anordnung der Stellplätze zu erfol-
gen, dass so gering wie möglich in die Umwelt Potenziale eingegriffen werden muss. Außer-
dem werden begleitende Grünordnung Festsetzungen getroffen.
3.4    Flächenbilanz
Tab. 2: Flächenbilanz für den Bebauungsplan Nr. 32 „Parkplatz Am Gänsebach“
Flächenkategorie                                           Fläche [in m²]      Anteil [in %]
Gesamtfläche                                                    3.200             100,00
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung
weitere Flächenkategorien

(Quelle: Flächenbilanz aus digitaler Flächenerhebung)

4       Umweltbericht
Die Ergebnisse des gegenwärtig in Bearbeitung befindlichen Umweltberichts werden nach
Fertigstellung in den Entwurf der Begründung übernommen.

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