Märchenland in der Kita "Gänseblümchen" - Amt Oder-Welse

 
WEITER LESEN
Märchenland in der Kita "Gänseblümchen" - Amt Oder-Welse
Pinnow, 5. September 2021		                                                                                Nummer 13 | 31. Jahrgang | Woche 35

Amtlicher Teil in dieser Ausgabe:		                                                                                                      Seiten 2 bis 7

                                               Märchenland in der Kita „Gänseblümchen“

   Herausgeber: Amt Oder-Welse – Der Amtsdirektor | Gutshof 1, 16278 Pinnow | Telefon: (03 33 35) 7 19-0 | Fax: (03 33 35) 7 19 40
Bezugsmöglichkeiten und -bedingungen: • kostenlose Verteilung an die Haushalte der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Oder-Welse
                                      • kostenlose Abgabe während der öffentlichen Sprechzeiten beim Amt Oder-Welse, Gutshof 1, 16278 Pinnow
                                      • auf Antrag Versendung gegen Erstattung der Versand-/Zustellungskosten
Märchenland in der Kita "Gänseblümchen" - Amt Oder-Welse
|2|    5. September 2021 | Nr. 13 | Woche 35                                                                                                                     AMTSBLATT für das Amt Oder-Welse

                                                                                       Inhaltsverzeichnis

                                                                                              I. Amtlicher Teil

  • Haushaltssatzung der Gemeinde Passow für das Haushaltsjahr 2021...........................................................................................................Seite 3

  • Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Ortsrand“ der Gemeinde Pinnow
    gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)................................................................................................................................................Seite 4

  • Neufassung Satzung der Gemeinde Pinnow zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes ...................................Seite 5

                                                                              Informationen aus den Sitzungen

  • Informationen aus der Sitzung der Gemeindevertretung Pinnow vom 19.08.2021 ........................................................................................Seite 6

                                                                                  – Ende des amtlichen Teils –

                                                                                         II. Nichtamtlicher Teil

  • Kita Passow: Ein Erlebnistag in Golm..............................................................................................................................................................Seite 8

  • Kita Passow: Wir gehen heute wandern.........................................................................................................................................................Seite 8

  • Kita Passow: Simsala Grimm...........................................................................................................................................................................Seite 9

  • Kita Passow: Wundersame Erlebnisse der Hortgänse....................................................................................................................................Seite 9

  • Kita Passow: „Hortgänse“ auf großer Fahrt....................................................................................................................................................Seite 9

  • Kita Passow: Bildungsreise zur Blumberger Mühle.......................................................................................................................................Seite 10

  • Hochzeiten im Amt Oder-Welse.....................................................................................................................................................................Seite 10

  • Verwaltung für Bürgerverkehr weiterhin geschlossen..................................................................................................................................Seite 10

  • Mobiles Kino in Passow.................................................................................................................................................................................Seite 11

  • Gefecht um Landin.........................................................................................................................................................................................Seite 12

                                                                             – Ende des nichtamtlichen Teils –
                                    Verantwortlich für den Inhalt des Amtsblattes für das Amt Oder-Welse: Der Amtsdirektor
Märchenland in der Kita "Gänseblümchen" - Amt Oder-Welse
AMTSBLATT für das Amt Oder-Welse                                                                         5. September 2021 | Nr. 13 | Woche 35     |3|

                                                                I. Amtlicher Teil

                     Haushaltssatzung der Gemeinde Passow für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird              Kontengruppe 52 und 72
nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 03.06.2021 folgende Haus-               Aufwendungen und Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
haltssatzung erlassen:                                                            Kontengruppe 53 und 73
                                                                                  Transferaufwendungen und Transferauszahlungen
                                  §1                                              Kontengruppe 54 und 74
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird                                 Sonstige ordentliche Aufwendungen und Auszahlungen
                                                                                  Kontengruppe 55 und 75
1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der                                   Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen und Finanzauszahlungen
   ordentlichen Erträge auf                                  2.415.600 EUR        Kontengruppe 57
   ordentlichen Aufwendungen auf                             2.474.700 EUR        Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen
   außerordentlichen Erträge auf                                41.700 EUR        Kontengruppe 78
   außerordentlichen Aufwendungen auf                           11.200 EUR        Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
                                                                                  Kontengruppe 79
2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der                                     Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
   Einzahlungen auf                                          2.384.400 EUR        Keiner Entscheidung bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendun-
   Auszahlungen auf                                          2.406.000 EUR        gen und Auszahlungen bis 100 EUR.
                                                                               4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden
festgesetzt.                                                                      bei:
                                                                                  a) der Erhöhung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetra-
Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:              ges um 100.000 EUR beim ordentlichen Ergebnis auf 159.100 EUR
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf      2.169.500 EUR                 oder
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf      2.149.300 EUR            b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendun-
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf             214.900 EUR                 gen oder Einzelauszahlungen auf 50.000 EUR festgesetzt.
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf             190.600 EUR
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf                    0 EUR                                          §6
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf             66.100 EUR         Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der gesetzliche Haushaltsaus-
Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven             0 EUR       gleich im Jahr 2024 wieder hergestellt.
Auszahlungen an Liquiditätsreserven                                0 EUR       Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaß-
                                                                               nahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen.
                                    §2
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß-      Pinnow, den 16.08.2021
nahmen werden nicht festgesetzt.
                                                                               Joanna Medynska
                                 §3                                            stellv. Amtsdirektorin
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

                                    §4                                                               Bekanntmachungsanordnung
Die Steuersätze für die Realsteuern, die in einer gesonderten Satzung fest-    Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Passow für das Haus-
gesetzt worden sind, betragen:                                                 haltsjahr 2021, beschlossen am 03.06.2021 wird hiermit öffentlich bekannt
1. Grundsteuer                                                                 gemacht.
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe                        Sofern diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften,
        (Grundsteuer A)                                           305 v. H.    die in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ( BbgKVerf) – in
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                        440 v. H.    der derzeit geltenden Fassung der Bekanntmachung enthalten oder erlassen
2. Gewerbesteuer                                                  325 v. H.    worden sind, zustande gekommen ist, so ist diese Verletzung unbeachtlich,
                                                                               wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Be-
                                    §5                                         kanntmachung der Satzung gegenüber dem Amt unter Bezeichnung der ver-
1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge als für die Gemein-         letzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht
   de von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird für 2021 auf           worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung
   50.000 EUR festgesetzt und für außerordentliche Aufwendungen auf            oder die öffentliche Bekanntmachung verletzt worden sind.
   einen Betrag größer als 25.000 EUR festgesetzt.                             Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 06.08.2021 von der Landrä-
2. Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der       tin des Landkreises Uckermark als Allgemeine Untere Landesbehörde unter
   Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt         dem Aktenzeichen 15 71 65 erteilt.
   einzeln darzustellen sind, wird auf auf 100.000 EUR für 2021 festgesetzt.   Nach § 67 Absatz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
3. Die Wertgrenze, ab der über- und außerplanmäßige Aufwendungen /             (BbgKVerf) kann jeder in die Haushaltssatzung und in die Anlagen in den
   Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung be-           Diensträumen der Finanzverwaltung des Amtes Oder-Welse, Gutshof 1, in
   dürfen, wird für nachfolgende Kontengruppen größer als 25.000 EUR           16278 Pinnow während der öffentlichen Sprechzeiten Einsicht nehmen.
   festgesetzt:
   Kontengruppe 50 und 70                                                      Pinnow, den 16.08.2021
   Personalaufwendungen und Personalauszahlungen
   Kontengruppe 51 und 71                                                      Joanna Medynska
   Versorgungsaufwendungen und Versorgungsauszahlungen                         stellv. Amtsdirektorin
Märchenland in der Kita "Gänseblümchen" - Amt Oder-Welse
|4|     5. September 2021 | Nr. 13 | Woche 35                                                                AMTSBLATT für das Amt Oder-Welse

                                                               I. Amtlicher Teil

  Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Ortsrand“
           der Gemeinde Pinnow gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow hat in öffentlicher Sitzung       Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung ab dem Tage der
am 19. August 2021 den Bebauungsplan Nr. 10 „Am Ortsrand“ in der Ge-         Veröffentlichung dieser Bekanntmachung auf Dauer im Amt Oder-Welse, in
meinde Pinnow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen   den Diensträumen des Bauamtes, Gutshof 2, 16278 Pinnow, während der
Festsetzungen (Teil B), gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen
(Beschluss Nr.: BV49/2021/026). Die Begründung wurde gebilligt.              Sprechzeiten:
                                                                             Dienstag:        09.00 – 12.00 Uhr       12.30 – 18.00 Uhr
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung        Donnerstag:      09.00 – 12.00 Uhr       12.30 – 17.00 Uhr
tritt der Bebauungsplan in Kraft.
                                                                             einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Eine Genehmigung nach § 10 Abs. 2 BauGB sowie eine zusammenfassende
Erklärung nach § 10a Abs. 1 ist nicht erforderlich.                          Der in Kraft getretene Bebauungsplan wird ergänzend auch in das Internet
                                                                             eingestellt (auf der Internetseite des Amtes Oder-Welse – www.amt-oder-
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes geht aus dem nachstehenden           welse.de unter Verwaltung/Öffentlichkeitsbeteiligung) und über das zentrale
Ausschnitt hervor.                                                           Internetportal das Landes zugänglich gemacht werden (http://bauleitpla-
                                                                             nung.brandenburg.de).

                                                                             Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfah-
                                                                             rens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung auf Grund des
                                                                             Baugesetzbuches sowie auf die Rechtsfolgen des § 215 Absatz 1 BauGB und
                                                                             des § 3 Absatz 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 6 der Kommunalverfassung
                                                                             des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird hingewiesen.

                                                                             Unbeachtlich werden Verletzungen entsprechend § 215 Absatz 1 BauGB der
                                                                             nachfolgend genannten Verfahrens- und Formvorschriften, wenn sie nicht
                                                                             innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber
                                                                             dem Amt Oder-Welse, Gutshof 1, 16278 Pinnow, unter Darlegung des die
                                                                             Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind:

                                                                             1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche
                                                                                Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

                                                                             2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Ver-
                                                                                letzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und
                                                                                des Flächennutzungsplanes,

                                                                             3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungs-
                                                                                vorgangs.

                                                                             Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB
                                                                             über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche
                                                                             für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung
                                                                             und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
                                                                             Diese Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorge-
                                                                             schriebenen Veröffentlichungen.

                                                                             Pinnow, 24.08.2021

                                                                             Joanna Medynska
                                                                             1. stellv. Amtsdirektorin                                           Siegel
Märchenland in der Kita "Gänseblümchen" - Amt Oder-Welse
AMTSBLATT für das Amt Oder-Welse                                                                            5. September 2021 | Nr. 13 | Woche 35      |5|

                                                                   I. Amtlicher Teil

                         Neufassung Satzung der Gemeinde Pinnow zur Umlage der
                   Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ und der
                 bei der Umlegung der Verbandsbeiträge entstehenden Verwaltungskosten
Auf der Grundlage der § 3 der Kommunalverfassung des Landes Branden-                  perschaft oder eines Verbandsmitgliedes nach § 2 Abs. 2 GUVG stehen,
burg (BbgKVerf) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 2007               umgelegt werden.
(GVBI. I/2007, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes   (2) Die Umlage wird als Jahresumlage erhoben. Die Umlage entsteht mit
vom 23. Juni 2021 (GVBI. I/2021, [Nr. 21]), des § 80 Abs. 2 des Branden-              Beginn des Kalenderjahres, für das sie zu erheben ist, und wird nach
burgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung                   Bekanntgabe des Beitragsbescheides des Wasser- und Bodenverbandes
vom 2. März 2012 (GVBI. I/2012, [Nr. 20]), zuletzt geändert durch Artikel             „Welse“ gegenüber der Gemeinde Pinnow für das Kalenderjahr festge-
1 des Dritten Gesetzes zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften vom                setzt.
4. Dezember 2017 (GVBI. I/2017, [Nr. 28]), und der §§ 1 und 2 des Kommu-
nalabgabengesetzes (KAG) für das Land Brandenburg in der Fassung der                                                 §3
Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBI. I/2004, [Nr. 08], S. 174), zuletzt                                       Fälligkeit
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBI. I/2019,            Die Umlage wird einen Monat nach Bekanntgabe des Umlagebescheides ge-
[Nr. 36]), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow in der Sitzung          genüber dem Umlageschuldner fällig. Auf Antrag kann dem Umlageschuld-
am 19.08.2021 folgende Neufassung der Satzung zur Umlage der Verbands-            ner die Zahlung der Umlage in Raten gewährt werden.
beiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ und der bei der Umle-
gung der Verbandsbeiträge entstehenden Verwaltungskosten beschlossen:                                                 §4
                                                                                                              Umlageschuldner
                                       §1                                         (1) Schuldner der Umlage ist derjenige, der zum Zeitpunkt der Entstehung
                                Allgemeines                                           der Umlage gemäß § 2 Abs. 1 Eigentümer eines Grundstückes im Ge-
(1) Die Gemeinde Pinnow ist auf Grund §§ 1 und 2 des Gesetzes über die                meindegebiet ist.
    Bildung der Gewässerunterhaltungsverbände (GUVG) vom 13. März                 (2) Ist für ein Grundstück ein Erbbaurecht bestellt, tritt der Erbbauberech-
    1995 (GVBI. I/1995, [Nr. 03], S. 14) zuletzt geändert durch das Dritte            tigte an die Stelle des Grundstückseigentümers.
    Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften vom 4. Dezember            (3) Mehrere Umlageschuldner für dieselbe Schuld haften als Gesamt-
    2017 (GVBI. I/2017), [Nr. 28]), i. V. m. der Anlage zu § 1 GUVG, gesetz-          schuldner.
    liches Pflichtmitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ für
    all diejenigen Flächen im Gemeindegebiet, die nicht im Eigentum des                                              §5
    Bundes, des Landes oder einer sonstigen Gebietskörperschaft stehen                                       Umlagemaßstab
    und die nicht im Eigentum von Personen sind, die selbst nach § 2 Abs. 2       (1) Bemessungsgrundlage für die Umlage ist die auf volle Quadratmeter
    des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden                  aufgerundete Fläche des jeweiligen Grundstücks getrennt nach der im
    Mitglied des Verbandes sind.                                                      Liegenschaftskataster zugeordneten Nutzungsartengruppe, zum Zeit-
    Dem Verband obliegt innerhalb seines Verbandsgebietes gemäß § 79                  punkt der Entstehung der Umlagepflicht gemäß § 2 Abs. 2.
    Abs. 1 Nr. 2 BbgWG i. V. m. § 40 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in               (2) Ist ein Umlageschuldner für mehrere Grundstücke umlagepflichtig, so ist
    der Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 2009 (BGBI. I/2009,                  die Summe der Grundstücksflächen dieser Grundstücke Bemessungs-
    [Nr. 51], S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 Erstes Gesetzes zur          grundlage für die Umlage.
    Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBI.
    I/2020, S. 1408), unter anderem die Unterhaltung der Gewässer II. Ord-                                           §6
    nung.                                                                                                       Umlagesatz
(2) Die Verbandsmitglieder haben gemäß der Satzung des Wasser- und                Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche
    Bodenverbandes „Welse“ vom 15. Dezember 2020 dem Verband die                  beträgt für die Nutzungsartengruppe:
    Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und Verbindlich-       Siedlungs- und Verkehrsfläche                           0,002305 Euro
    keiten und zu einer ordentlichen Haushaltsführung erforderlich sind. Die      Landwirtschaft                                          0,001227 Euro
    Beiträge bestehen in Geldleistungen.                                          Wald                                                   0,000620 Euro.

                                   §2                                                                                 §7
                       Gegenstand der Umlage                                                                     Inkrafttreten
(1) Die Gemeinde erhebt kalenderjährlich eine Umlage je Nutzungsarten-            Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.
    gruppe, mit der die von ihr an den Wasser- und Bodenverband „Wel-
    se“ zu zahlenden Verbandsbeiträge sowie die bei der Umlegung der              Pinnow, 20.08.2021
    Verbandsbeiträge entstehenden Verwaltungskosten auf die Eigentümer
    bzw. Erbbauberechtigten derjenigen Grundstücke, die nicht im Eigentum         Joanna Medynska                                                  – Siegel –
    der Gemeinde, des Bundes, des Landes oder einer anderen Gebietskör-           stellv. Amtsdirektorin

                                                       Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Neufassung der Satzung der Gemeinde Pinnow wird hier-             fahrens- oder Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung des Landes
mit gemäß § 3 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg                Brandenburg enthalten oder aufgrund der Kommunalverfassung des Landes
öffentlich bekannt gemacht.                                                       Brandenburg erlassen worden sind, beim Zustandekommen dieser Satzung
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von landesrechtlichen Ver-       unbeachtlich ist, wenn die Verletzung nicht schriftlich innerhalb eines Jah-
Märchenland in der Kita "Gänseblümchen" - Amt Oder-Welse
|6|     5. September 2021 | Nr. 13 | Woche 35                                                                      AMTSBLATT für das Amt Oder-Welse

                                                                  I. Amtlicher Teil

res seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Ge-           zumutbarer Weise verlässlich Kenntnis von dem Satzungsinhalt verschaffen
meinde unter der Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache,         konnten.
die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die
Vorschriften über die Genehmigung der Satzung verletzt worden sind. Satz         Pinnow, den 20.08.2021
1 gilt auch für die Verletzung von landesrechtlichen Verfahrens- oder Form-
vorschriften über die öffentliche Bekanntmachung, jedoch nur dann, wenn          Joanna Medynska                                     -Siegel-
sich die Betroffenen aufgrund der tatsächlich bewirkten Bekanntmachung in        stellv. Amtsdirektorin

                                                          Informationen aus den Sitzungen

             Informationen aus der Sitzung der Gemeindevertretung Pinnow vom 19.08.2021
A. ÖFFENTLICHER TEIL                                                             Die Einwendungen sind zum Teil begründet. Die ihnen zugrunde liegenden
                                                                                 Tatsachen haben das Abstimmungsergebnis nicht beeinflusst. Der Bürger­
BV49/2021/041                                                                    entscheid ist gültig, § 15 Abs. 8 BbgKVerf i. V. m. § 80 Abs. 1 Nr. 3 BbgKWahlG.
Entscheidung der Gemeindevertretung gem. § 15 Abs. 8 BbgKVerf
i. V. m. § 63, § 56 Abs. 1 und § 80 Abs. 1 BbgKWahlG über die Einsprü-           Vorlage wurde mit folgender Änderung beschlossen:
che gegen die Gültigkeit des Bürgerentscheides vom 30. Mai 2021 zu               Die Einwendungen sind begründet. Die den begründeten Einwendungen
dem Bürgerbegehren „Wir fordern die Aufhebung des Beschlusses                    zugrunde liegenden Tatbestände sind so schwerwiegend, dass bei einer
der Gemeinde Pinnow Nr. BV/2020/034 Einleitung eines Verfahrens                  einwandfreien Durchführung der Abstimmung ein wesentlich anderes Ab-
hinsichtlich der Mitverwaltung der Gemeinde Pinnow durch die                     stimmungsergebnis zustande gekommen wäre. Die Abstimmung ist ungültig,
Stadt Angermünde“ sowie Entscheidung der Gemeindevertretung                      § 15 Abs. 8 BbgKVerf i.V.m. § 80 Abs. 1 Nr. 4 BbgKWahlG.
über die Gültigkeit des oben genannten Bürgerentscheides
Beschluss:.
– Zum Abstimmungseinspruch zu 1: Die Einwendungen sind unbegründet               BV49/2021/039
      und werden zurückgewiesen, § 15 Abs. 8 BbgKVerf i. V. m. § 80 Abs. 1       Umsetzung des Verfahrens hinsichtlich der Mitverwaltung der Ge-
      Nr. 2 BbgKWahlG.                                                           meinde Pinnow durch die Stadt Angermünde
– Zum Abstimmungseinspruch zu 2: Die Einwendungen sind unbegründet               Beschluss:
      und werden zurückgewiesen, § 15 Abs. 8 BbgKVerf i. V. m. § 80 Abs. 1       Die Gemeindevertretung Pinnow beschließt, dass die Amtsverwaltung be-
      Nr. 2 BbgKWahlG.                                                           auftragt wird, den vom ehemaligen Amtsdirektor sowie den Pinnower Ge-
– Zu den Abstimmungseinsprüchen zu 3: Die Einwendungen sind unbe-                meindevertretern ausgehandelten Vertragsentwurf zur Mitverwaltung der
      gründet und werden zurückgewiesen, § 15 Abs. 8 BbgKVerf i. V. m. § 80      Gemeinde Pinnow durch die Stadt Angermünde nach juristischer Prüfung
      Abs. 1 Nr. 2 BbgKWahlG.                                                    und ggf. Korrektur der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.
– Zu den Abstimmungseinsprüchen zu 4: Die Einwendungen sind unbe-                Vorlage vertagt
      gründet und werden zurückgewiesen, § 15 Abs. 8 BbgKVerf i. V. m. § 80
      Abs. 1 Nr. 2 BbgKWahlG.
– Zu den Abstimmungseinsprüchen zu 5: Die Einwendungen sind unbe-                BV49/2021/042
      gründet und werden zurückgewiesen, § 15 Abs. 8 BbgKVerf i. V. m. § 80      Beschluss zur Beauftragung einer rechtsanwaltlichen Mediation für
      Abs. 1 Nr. 2 BbgKWahlG.                                                    die Gemeinde Pinnow
– Zum Abstimmungseinspruch zu 6: Die Einwendungen sind zum Teil be-              Beschluss:
      gründet. Die ihnen zugrunde liegenden Tatsachen haben das Abstim-          Die Gemeindevertretung Pinnow beschließt, dass Herr Prof. Dr. Torsten
      mungsergebnis nicht beeinflusst, § 15 Abs. 8 BbgKVerf i. V. m. § 80 Abs.   F. Barthel als Mediator zwischen der Gemeindevertretung und dem Amt
      1 Nr. 3 BbgKWahlG.                                                         Oder-Welse zu dem Zweck beauftragt und eingesetzt wird, einvernehmliche
– Zum Abstimmungseinspruch zu 7: Die Einwendungen sind zum Teil be-              rechtliche Lösungsvorschläge für bedeutende Belange der Gemeinde, insbe-
      gründet. Die ihnen zugrunde liegenden Tatsachen haben das Abstim-          sondere bei der Umsetzung der unten aufgelisteten Verfahren, zu erarbeiten.
      mungsergebnis nicht beeinflusst, § 15 Abs. 8 BbgKVerf i. V. m. § 80 Abs.   1. Wasserwerk Pinnow
      1 Nr. 3 BbgKWahlG.                                                         2. Brandhaus IGP 15
– Zum Abstimmungseinspruch zu 8: Die Einwendungen sind unbegründet               3. Anschlussbahngleis IGP
      und werden zurückgewiesen, § 15 Abs. 8 BbgKVerf i. V. m. § 80 Abs. 1       4. Ortsdurchfahrt Pinnow (Dorfstraße)
      Nr. 2 BbgKWahlG.                                                           5. Direktvermarkungszentrum Gutshof 08
– Zu den Abstimmungseinsprüchen zu 9: Die Einwendungen sind unbe-                Vorlage mit Änderungen beschlossen
      gründet und werden zurückgewiesen, § 15 Abs. 8 BbgKVerf i. V. m. § 80
      Abs. 1 Nr. 2 BbgKWahlG.
– Zu den Abstimmungseinsprüchen zu 10: Die Einwendungen sind unbe-               BV49/2021/025
      gründet und werden zurückgewiesen, § 15 Abs. 8 BbgKVerf i. V. m. § 80      Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der
      Abs. 1 Nr. 2 BbgKWahlG.                                                    Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebau-
– Zum Abstimmungseinspruch zu 11: Die Einwendungen sind unzulässig               ungsplan Nr. 10 „Am Ortsrand“
      und werden zurückgewiesen, § 15 Abs. 8 BbgKVerf i. V. m. § 80 Abs. 1       Beschluss:
      Nr. 2 BbgKWahlG.                                                           1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt die Abwä-
                                                                                     gung der während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß
Beschlussvorschlag zur Entscheidung über die Gültigkeit der Abstimmung:              § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Absatz 2 BauGB einge-
Märchenland in der Kita "Gänseblümchen" - Amt Oder-Welse
AMTSBLATT für das Amt Oder-Welse                                                                         5. September 2021 | Nr. 13 | Woche 35   |7|

                                                                 I. Amtlicher Teil

     gangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 10 „Am Ortsrand“             BV49/2021/038
     mit dem in Anlage 1 festgestellten Abwägungsergebnis (Stand April          Beschluss zur Vergabe von Schlüsseln an die Jagdgenossenschaft
     2021).                                                                     Pinnow (Beanstandung der 1. stellvertretenden Amtsdirektorin vom
2. Die stellvertretende Amtsdirektorin wird beauftragt, die beteiligten Be-     11. Mai 2021)
     hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die beteiligte Öf-    Beschluss:
     fentlichkeit, die Stellungnahmen abgegeben haben, von der Abwägung         Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt die Vergabe von
     unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.                             Schlüsseln an die Jagdgenossenschaft Pinnow für die Tordurchfahrt vom
Vorlage beschlossen                                                             Gewerbegebiet Pinnow zum angrenzenden gemeindlichen Wald.
                                                                                Vorlage nicht beschlossen

BV49/2021/026
Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Ortsrand“ der                  BV49/2021/035
Gemeinde Pinnow                                                                 Beschluss zum Abschluss einer vertraglichen Regelung zur Wasser­
Beschluss:                                                                      entnahme durch die Uckermärkischen Werkstätten gemeinnützige
1. Der Bebauungsplan Nr. 10 „Am Ortsrand“ der Gemeinde Pinnow beste-            Gesellschaft mbH
     hend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen       Beschluss:
     (Teil B) wird in der vorliegenden Fassung vom April 2021 gemäß § 10        Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt den Abschluss
     Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Die Begrün-        eines Medienvertrages mit der Uckermärkischen Werkstätten gemeinnützige
     dung in der Fassung vom April 2021 wird gebilligt.                         Gesellschaft mbH für den Bezug von Brunnenwasser aus einem gemeindli-
2. Die stellvertretende Amtsdirektorin wird beauftragt, den Beschluss des       chen Brunnen
     Bebauungsplanes sowie die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.            Vorlage beschlossen
     Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung
     während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft
     gegeben werden kann. Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der
     Begründung soll in das Internet eingestellt und über das zentrale Inter-   B. NICHTÖFFENTLICHER TEIL
     netportal des Landes zugänglich gemacht werden
Vorlage beschlossen                                                             BV49/2021/030
                                                                                Beschluss zum Verkauf von Grund und Boden-Gemarkung Pinnow,
                                                                                Flur 2, Flurstück 529 TF
BV49/2021/043                                                                   Vorlage beschlossen
Neufassung der Satzung der Gemeinde Pinnow zur Umlage der Ver-
bandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ und der
Erhebung der bei der Umlegung der Verbandsbeiträge entstehenden                 BV49/2021/031
Verwaltungskosten                                                               Beschluss zum Verkauf Grund und Boden, Gemarkung Pinnow, Flur
Beschluss:                                                                      2, Flurstück 497 TF und Gebäude alte Schmiede
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt die Neufassung            Vorlage vertagt
der in Anlage beigefügten Satzung der Gemeinde Pinnow zur Umlage der
Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ und der Er-
hebung der bei der Umlegung der Verbandsbeiträge entstehenden Verwal-           BV49/2021/034
tungskosten                                                                     Beschluss zum Nichtverkauf eines Gebäudes in der Gemarkung
Vorlage beschlossen                                                             Pinnow, Flur 2, Flurstück 525
                                                                                Vorlage beschlossen
BV49/2021/037
Beschluss zur Vertretung der Gemeinde Pinnow in der Jagdgenos-
senschaft Pinnow (Beanstandung der 1. stellvertretenden Amtsdi-                 BV49/2021/036
rektorin vom 11. Mai 2021).                                                     Beschluss zum Verkauf Grund und Boden-Gemarkung Pinnow, Flur
Beschluss:                                                                      2, Flurstücke 554/TF, 167/142, 167/140 TF
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt, dass sie in der          Vorlage beschlossen
Jagdgenossenschaft Pinnow durch folgende Personen:
Vertreter: Ralf Hugger vertreten wird.
Vorlage beschlossen

                                                     — Ende des amtlichen Teils —
                            Verantwortlich für den Inhalt des Amtsblattes für das Amt Oder-Welse: Der Amtsdirektor

                                                                   Impressum
                    Herausgeber: Amt Oder-Welse, Der Amtsdirektor | Anschrift: Gutshof 1, 16278 Pinnow, Telefon: (03 33 35) 7 19 0
Märchenland in der Kita "Gänseblümchen" - Amt Oder-Welse
|8|    AMT ODER-WELSE | 5. September 2021 | Woche 35

Ein Erlebnistag in Golm                                                Wir gehen heute wandern…
Am 21. Juli sind die Kinder der   Baby. Die Kinder waren
„Käfer“ und der „Schnatteren-     mucksmäuschenstill, denn sie
ten“ mit dem Bus nach Golm        wollten die Ziegenmama nicht
gefahren. Schon die kleine        erschrecken. Sie schlichen sich
Busfahrt war etwas ganz           wieder zurück auf den Spiel-
besonderes, denn für manch ein    platz und begannen mit dem
Kind war dies die erste Fahrt.    Picknick. Danach ging es auf
Dort angekommen, ging es auf      den Hof zu Frau Dakau. Dort
den wunderschön angelegten        warteten die Katze und das
Spielplatz. Hier konnten die      Mittagessen auf die hungrigen
Kinder rutschen und klettern,     Wanderer. Müde und glücklich
oder sich wie ein Karussell       ging es anschließend wieder
drehen. In der Nähe des           zurück in den Kindergarten.
Spielplatzes wohnen Ziegen
und Schafe. Und was war das                           Britta Langer,
für eine Aufregung! Eine           Janine Trettin und Kerstin Dakau
Ziegenmama bekam gerade ihr             Kita Gänseblümchen Passow

                                                                       Mit ihren gut gefüllten Rucksä-   und den ersten Erntemaschinen
                                                                       cken machten sich die Krippen-    auf den Getreidefeldern und die
                                                                       kinder und kleinen Füchse der     waren auch unterwegs.
                                                                       Kita Gänseblümchen Passow         Nach einem tollen Picknick
                                                                       am 21. Juli auf zu einer Wande-   sahen wir uns die ersten
                                                                       rung in die Natur rund um         Strohballen an, zählten diese
                                                                       Passow. Wir besuchten die         auf Deutsch und Polnisch und
                                                                       Ponys der Familie Hetemann        konnten uns prima verstecken
                                                                       und erfuhren die Namen der        – heimwärts ging es dann über
                                                                       Tiere und wie sie gehalten        die Stoppelfelder, die uns
                                                                       werden, sahen an der Brücke       manchmal ganz schön an den
                                                                       dem starken LKW- und PKW          Beinen pieksten.
                                                                       Verkehr zu und freuten uns,       Es war eine ganz schön anstren-
                                                                       wenn unser freundliches           gende Tour, aber auch sehr
                                                                       Winken mit Hupen oder             lehrreich und mit vielen
                                                                       Lichtsignalen erwidert wurde.     kleinen Erlebnissen.
                                                                       Unser eigentliches Ziel war die
                                                                       Beobachtung von Schmetterlin-                        Ines Schmidt
                                                                       gen, Insekten und Schnecken            Kita Gänseblümchen Passow
Märchenland in der Kita "Gänseblümchen" - Amt Oder-Welse
AMT ODER-WELSE | 5. September 2021 | Woche 35               |9|

Simsala Grimm…..                                                       Wundersame Erlebnisse der Hortgänse
Auf ins Märchenland, hieß es      Freunde ein. Sie spielten gleich
am 22. Juli in der Kita „Gänse-   zwei Märchen vor.
blümchen“. Viele Märchenfigu-      „ Schneewittchen“ und die
ren besuchten das Fest. Unsere    7 Zwerge“ und der „König
Kinder kamen verkleidet und so    Zwirbelbart“, hatten an diesem
waren die Feen, die Prinzen und   Tag ihre Premiere und die
Prinzessinnen, Froschkönig,       jungen Künstler ernteten
Rotkäppchen und Zauberer bei      reichlich Applaus. Mit Musik,
uns zu Gast.                      Tanz und vielen Basteleien ging
Die Königin begrüßte alle recht   der Vormittag viel zu schnell
herzlich. Bei einer Modenschau    vorbei. Doch das nächste Fest
präsentierten sich die „Bewoh-    kommt bestimmt.
ner des Märchenwaldes“.                                Kerstin Dakau
 Unsere „Großen“ luden zu         Leiterin der Kita „Gänseblümchen“
einem Theaterbesuch alle                                      Passow   „Schule ist toll, aber der Hort ist    Uckermark. Auch der Märchen-
                                                                       das Beste!“ So sprachen die            tag, die Radtour zur Ortserkun-
                                                                       Hortgänse nach dem erfolgrei-          dung und der Besuch des Kinos
                                                                       chen Aufenthalt im Ferienhort.         in Schwedt, sind erfolgreiche
                                                                       Das kann man gut verstehen.            Ferienerlebnisse der Hortgänse,
                                                                       Wir waren unterwegs im                 welche bestimmt noch lange in
                                                                       Tierpark Angermünde, bestaun-          Erinnerung bleiben werden. Der
                                                                       ten einheimische und exotische         Ferienhöhepunkt war unsere
                                                                       Tiere und erlebten einen               Busreise an die Ostsee. Die
                                                                       Thementag über den Teich und           Kinder bedankten sich mit
                                                                       seine Bewohner. Eine Schatzsu-         Blumen und selbstgemalten
                                                                       che führte uns nach Prenzlau           Bildern, für die gelungene
                                                                       um die Stadt zu erkunden. Nach         Feriengestaltung.
                                                                       254 Stufen eröffnete sich oben
                                                                       im Turm des Klosters, ein                            S. Kolberg / L. Ullrich
                                                                       wunderschöner Blick über die                 Kita Gänseblümchen Passow

„Hortgänse“ auf großer Fahrt
                                                                         Hochzeiten im Amt Oder-Welse
Aufregung pur herrschte unter     planschten, badeten und
den Hortgänsen am 14. Juli        bauten Kleckerburgen, unbe-           Die stellvertretende Amtsdirektorin
schon früh am Morgen. Dann        schwert und voller Vergnügen,         des Amtes Oder Welse gratuliert zur
fuhr der Bus der Firma Kröber     während die „Banane“ an ihnen         Eheschließung von
vor und es ging los mit „OTTO     vorbeisauste und ein Piraten-
und Caramell“ an Bord in          schiff auf uns zu steuerte, um
Richtung Ostsee. In Ueckermün-    uns mit einem Kanonenschuss
de angekommen und gestärkt        zu begrüßen. Nach einem
                                                                                      Hardy Stendel geb. Jesse und Sabrina Stendel
vom Picknick besuchten wir        ausgiebigen Picknick am
                                                                                                   aus Angermünde
den dort ansässigen Tierpark.     Strand, bestiegen wir unseren
                                                                                                    am 02.07.2021
Die Anlage gefiel den Kindern     Bus und traten froh, aber auch
so gut, dass sie einen weiteren   k.o. die Heimreise an. Alle
Besuch planen. Das war aber       Kinder sind sich einig! „OSTSEE
noch nicht alles! Eine halbe      wir kommen wieder!“
Stunde später lagen sie gemein-
sam am Strand und genossen                     S. Kolberg/L. Ullrich
die Wogen der Ostsee. Sie              Kita Gänseblümchen Passow
| 10 |   AMT ODER-WELSE | 5. September 2021 | Woche 35

                                                                    Bildungsreise zur Blumberger Mühle
                            Nachruf
      Wir nehmen Abschied von unserem langjährigen Mitglied
   der Gemeindevertretung der Gemeinde Berkholz-Meyenburg und
                        Bauhofmitarbeiter

                        Jörg Lindner
      Wir werden ihn und seine Verdienste stets in Ehren halten.

   Amt Oder-Welse                    Gemeinde Berkholz-Meyenburg
   Stellvertretende Amtsdirektorin   Ehrenamtlicher Bürgermeister
   Joanna Medynska                   Gerd Regler

                       Pinnow, im August 2021

                                                                    Am 10. August fuhren die           Reich, verschwindet“? Die
                                                                    Kinder der Kindergruppe            Kinder haben sich das Skelett
                                                                    „Füchse“, „Käfer“ und              vom Biberkopf ebenfalls
                                                                    „Schnatter­enten“ mit ihren        ansehen können.
                                                                    Erzieherinnen zur Blumberger       Auf unserer kleinen Wande-
                                                                    Mühle.                             rung wurden eine Ringelnatter,
                                                                    Ganz im Rahmen unseres             besondere und seltene Käfer
                                                                    Projektes „ Der Biber und die      und Schildkröten beobachtet.
                                                                    Tiere am Teich“ war der Tag        Aber am niedlichsten war das
                                                                    erfüllt mit Forschen und           „kleine“ Wollschwein, welches
                                                                    Erleben. Die Kinder konnten        sehr gern in den Teich geht, um
                                                                    hierbei ihr bisheriges Wissen      das Schilf zu fressen.
                                                                    anbringen und festigen.            Nach so vielen spannenden
                                                                    Am Teich wurde mit einem           Erlebnissen, war das Lunchpa-
                                                                    Kescher untersucht, welche         ket richtig lecker und der
                                                                    Lebewesen es dort zu entdecken     Spielplatz lud zum Toben und
                                                                    gibt. So konnten diese ganz        zum Spielen ein. Natürlich
                                                                    genau unter die Lupe genom-        durfte ein Besuch am sprechen-
                                                                    men werden. War das span-          den Baum nicht fehlen.
                                                                    nend. Sogar ein großer Blutegel    Dieser Ausflug hat uns allen
                                                                    wurde gefangen. Aber zum           viel Freude bereitet.
                                                                    Schluss haben die Kinder           Vielen Dank an die pädagogi-
                                                                    gemeinsam mit dem Betreuer         schen Mitarbeiter und Mitar-
                                                                    aus der Blumberger Mühle, die      beiterinnen der Blumberger
                                                                    Tiere frei gelassen.               Mühle, an die UVg , die uns gut
                                                                    Auch über den Biber haben wir      hin und zurück gefahren haben
                                                                    viel Neues erfahren. Wusstet ihr   und an die lieben Eltern, welche
                                                                    schon, dass der Biber Bäume        dies finanziell uns ermöglich-
                                                                    nur im Winter fällt? Und das       ten.
                                                                    der Biber, wenn er mit dem                              Kerstin Dakau
                                                                    Schwanz auf das Wasser             Leiterin der Kita „Gänseblümchen“
                                                                    schlägt, sagt „hey das ist mein                                Passow

                                                                    Verwaltung für Bürgerverkehr
                                                                    weiterhin geschlossen
                                                                    Aus betrieblichen Gründen ist      Amtsverwaltung über die
                                                                    die Amtsverwaltung bis zum         Telefonzentrale unter 033335
                                                                    31. Dezember weiterhin für         719 0 oder per E-Mail über
                                                                    Besucher*innen geschlossen.        ad@amt-oder-welse.de.
                                                                    Die telefonische Erreichbarkeit    Die Durchwahlnummern der
                                                                    der Fachbereiche ist aber          Fachämter finden Sie auf der
                                                                    sichergestellt. Termine sind       Internetseite des Amtes
                                                                    ausschließlich nach vorheriger     Oder-Welse unter Verwaltung |
                                                                    Terminabsprache möglich.           Amt Oder-Welse (amt-oder-
                                                                    Bürger*innen erreichen die         welse.de) .
AMT ODER-WELSE | 5. September 2021 | Woche 35   | 11 |
| 12 |   AMT ODER-WELSE | 5. September 2021 | Woche 35
AMT ODER-WELSE | 5. September 2021 | Woche 35   | 13 |

              IMPRESSUM AMTSBLATT FÜR DAS AMT ODER-WELSE
                          Herausgeber und Verlag:
       Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Werftstraße 2, 10557 Berlin
       Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt des amtlichen Teils:
                              Amt Oder-Welse,
                              Der Amtsdirektor
              Gutshof 1, 16278 Pinnow, Telefon (03 33 35) 7 19-0
                       Dienstzeiten des Amtes Oder-Welse:
                      Montag 8-15 Uhr | Dienstag 8-18 Uhr |
           Mittwoch 8-15 Uhr | Donnerstag 8-17 Uhr | Freitag 8-12 Uhr
Sprechzeiten: Dienstag 9-12 und 12.30-18 Uhr | Donnerstag 9-12 und 12.30-17 Uhr
                            Vertrieb: Deutsche Post

             Das nächste Amtsblatt erscheint am 3. Oktober 2021.
          Anzeigen- und Redaktionsschluss ist am 17. September 2021.
| 14 |   AMT ODER-WELSE | 5. September 2021 | Woche 35
AMT ODER-WELSE | 5. September 2021 | Woche 35   | 15 |
| 16 |   AMT ODER-WELSE | 5. September 2021 | Woche 35
Sie können auch lesen