Märchenland in der Kita "Gänseblümchen" - Amt Oder-Welse
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Pinnow, 5. September 2021 Nummer 13 | 31. Jahrgang | Woche 35 Amtlicher Teil in dieser Ausgabe: Seiten 2 bis 7 Märchenland in der Kita „Gänseblümchen“ Herausgeber: Amt Oder-Welse – Der Amtsdirektor | Gutshof 1, 16278 Pinnow | Telefon: (03 33 35) 7 19-0 | Fax: (03 33 35) 7 19 40 Bezugsmöglichkeiten und -bedingungen: • kostenlose Verteilung an die Haushalte der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Oder-Welse • kostenlose Abgabe während der öffentlichen Sprechzeiten beim Amt Oder-Welse, Gutshof 1, 16278 Pinnow • auf Antrag Versendung gegen Erstattung der Versand-/Zustellungskosten
|2| 5. September 2021 | Nr. 13 | Woche 35 AMTSBLATT für das Amt Oder-Welse Inhaltsverzeichnis I. Amtlicher Teil • Haushaltssatzung der Gemeinde Passow für das Haushaltsjahr 2021...........................................................................................................Seite 3 • Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Ortsrand“ der Gemeinde Pinnow gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)................................................................................................................................................Seite 4 • Neufassung Satzung der Gemeinde Pinnow zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes ...................................Seite 5 Informationen aus den Sitzungen • Informationen aus der Sitzung der Gemeindevertretung Pinnow vom 19.08.2021 ........................................................................................Seite 6 – Ende des amtlichen Teils – II. Nichtamtlicher Teil • Kita Passow: Ein Erlebnistag in Golm..............................................................................................................................................................Seite 8 • Kita Passow: Wir gehen heute wandern.........................................................................................................................................................Seite 8 • Kita Passow: Simsala Grimm...........................................................................................................................................................................Seite 9 • Kita Passow: Wundersame Erlebnisse der Hortgänse....................................................................................................................................Seite 9 • Kita Passow: „Hortgänse“ auf großer Fahrt....................................................................................................................................................Seite 9 • Kita Passow: Bildungsreise zur Blumberger Mühle.......................................................................................................................................Seite 10 • Hochzeiten im Amt Oder-Welse.....................................................................................................................................................................Seite 10 • Verwaltung für Bürgerverkehr weiterhin geschlossen..................................................................................................................................Seite 10 • Mobiles Kino in Passow.................................................................................................................................................................................Seite 11 • Gefecht um Landin.........................................................................................................................................................................................Seite 12 – Ende des nichtamtlichen Teils – Verantwortlich für den Inhalt des Amtsblattes für das Amt Oder-Welse: Der Amtsdirektor
AMTSBLATT für das Amt Oder-Welse 5. September 2021 | Nr. 13 | Woche 35 |3| I. Amtlicher Teil Haushaltssatzung der Gemeinde Passow für das Haushaltsjahr 2021 Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird Kontengruppe 52 und 72 nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 03.06.2021 folgende Haus- Aufwendungen und Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen haltssatzung erlassen: Kontengruppe 53 und 73 Transferaufwendungen und Transferauszahlungen §1 Kontengruppe 54 und 74 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird Sonstige ordentliche Aufwendungen und Auszahlungen Kontengruppe 55 und 75 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen und Finanzauszahlungen ordentlichen Erträge auf 2.415.600 EUR Kontengruppe 57 ordentlichen Aufwendungen auf 2.474.700 EUR Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen außerordentlichen Erträge auf 41.700 EUR Kontengruppe 78 außerordentlichen Aufwendungen auf 11.200 EUR Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Kontengruppe 79 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Einzahlungen auf 2.384.400 EUR Keiner Entscheidung bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendun- Auszahlungen auf 2.406.000 EUR gen und Auszahlungen bis 100 EUR. 4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden festgesetzt. bei: a) der Erhöhung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetra- Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: ges um 100.000 EUR beim ordentlichen Ergebnis auf 159.100 EUR Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.169.500 EUR oder Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.149.300 EUR b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendun- Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 214.900 EUR gen oder Einzelauszahlungen auf 50.000 EUR festgesetzt. Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 190.600 EUR Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR §6 Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 66.100 EUR Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der gesetzliche Haushaltsaus- Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 EUR gleich im Jahr 2024 wieder hergestellt. Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 EUR Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaß- nahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen. §2 Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß- Pinnow, den 16.08.2021 nahmen werden nicht festgesetzt. Joanna Medynska §3 stellv. Amtsdirektorin Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. §4 Bekanntmachungsanordnung Die Steuersätze für die Realsteuern, die in einer gesonderten Satzung fest- Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Passow für das Haus- gesetzt worden sind, betragen: haltsjahr 2021, beschlossen am 03.06.2021 wird hiermit öffentlich bekannt 1. Grundsteuer gemacht. a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Sofern diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, (Grundsteuer A) 305 v. H. die in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ( BbgKVerf) – in b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 440 v. H. der derzeit geltenden Fassung der Bekanntmachung enthalten oder erlassen 2. Gewerbesteuer 325 v. H. worden sind, zustande gekommen ist, so ist diese Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Be- §5 kanntmachung der Satzung gegenüber dem Amt unter Bezeichnung der ver- 1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge als für die Gemein- letzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht de von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird für 2021 auf worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung 50.000 EUR festgesetzt und für außerordentliche Aufwendungen auf oder die öffentliche Bekanntmachung verletzt worden sind. einen Betrag größer als 25.000 EUR festgesetzt. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 06.08.2021 von der Landrä- 2. Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der tin des Landkreises Uckermark als Allgemeine Untere Landesbehörde unter Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt dem Aktenzeichen 15 71 65 erteilt. einzeln darzustellen sind, wird auf auf 100.000 EUR für 2021 festgesetzt. Nach § 67 Absatz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg 3. Die Wertgrenze, ab der über- und außerplanmäßige Aufwendungen / (BbgKVerf) kann jeder in die Haushaltssatzung und in die Anlagen in den Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung be- Diensträumen der Finanzverwaltung des Amtes Oder-Welse, Gutshof 1, in dürfen, wird für nachfolgende Kontengruppen größer als 25.000 EUR 16278 Pinnow während der öffentlichen Sprechzeiten Einsicht nehmen. festgesetzt: Kontengruppe 50 und 70 Pinnow, den 16.08.2021 Personalaufwendungen und Personalauszahlungen Kontengruppe 51 und 71 Joanna Medynska Versorgungsaufwendungen und Versorgungsauszahlungen stellv. Amtsdirektorin
|4| 5. September 2021 | Nr. 13 | Woche 35 AMTSBLATT für das Amt Oder-Welse I. Amtlicher Teil Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Ortsrand“ der Gemeinde Pinnow gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow hat in öffentlicher Sitzung Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung ab dem Tage der am 19. August 2021 den Bebauungsplan Nr. 10 „Am Ortsrand“ in der Ge- Veröffentlichung dieser Bekanntmachung auf Dauer im Amt Oder-Welse, in meinde Pinnow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen den Diensträumen des Bauamtes, Gutshof 2, 16278 Pinnow, während der Festsetzungen (Teil B), gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen (Beschluss Nr.: BV49/2021/026). Die Begründung wurde gebilligt. Sprechzeiten: Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr 12.30 – 18.00 Uhr Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr 12.30 – 17.00 Uhr tritt der Bebauungsplan in Kraft. einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Eine Genehmigung nach § 10 Abs. 2 BauGB sowie eine zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 ist nicht erforderlich. Der in Kraft getretene Bebauungsplan wird ergänzend auch in das Internet eingestellt (auf der Internetseite des Amtes Oder-Welse – www.amt-oder- Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes geht aus dem nachstehenden welse.de unter Verwaltung/Öffentlichkeitsbeteiligung) und über das zentrale Ausschnitt hervor. Internetportal das Landes zugänglich gemacht werden (http://bauleitpla- nung.brandenburg.de). Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfah- rens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung auf Grund des Baugesetzbuches sowie auf die Rechtsfolgen des § 215 Absatz 1 BauGB und des § 3 Absatz 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 6 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird hingewiesen. Unbeachtlich werden Verletzungen entsprechend § 215 Absatz 1 BauGB der nachfolgend genannten Verfahrens- und Formvorschriften, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt Oder-Welse, Gutshof 1, 16278 Pinnow, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind: 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Ver- letzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungs- vorgangs. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Diese Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorge- schriebenen Veröffentlichungen. Pinnow, 24.08.2021 Joanna Medynska 1. stellv. Amtsdirektorin Siegel
AMTSBLATT für das Amt Oder-Welse 5. September 2021 | Nr. 13 | Woche 35 |5| I. Amtlicher Teil Neufassung Satzung der Gemeinde Pinnow zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ und der bei der Umlegung der Verbandsbeiträge entstehenden Verwaltungskosten Auf der Grundlage der § 3 der Kommunalverfassung des Landes Branden- perschaft oder eines Verbandsmitgliedes nach § 2 Abs. 2 GUVG stehen, burg (BbgKVerf) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 2007 umgelegt werden. (GVBI. I/2007, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes (2) Die Umlage wird als Jahresumlage erhoben. Die Umlage entsteht mit vom 23. Juni 2021 (GVBI. I/2021, [Nr. 21]), des § 80 Abs. 2 des Branden- Beginn des Kalenderjahres, für das sie zu erheben ist, und wird nach burgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung Bekanntgabe des Beitragsbescheides des Wasser- und Bodenverbandes vom 2. März 2012 (GVBI. I/2012, [Nr. 20]), zuletzt geändert durch Artikel „Welse“ gegenüber der Gemeinde Pinnow für das Kalenderjahr festge- 1 des Dritten Gesetzes zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften vom setzt. 4. Dezember 2017 (GVBI. I/2017, [Nr. 28]), und der §§ 1 und 2 des Kommu- nalabgabengesetzes (KAG) für das Land Brandenburg in der Fassung der §3 Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBI. I/2004, [Nr. 08], S. 174), zuletzt Fälligkeit geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBI. I/2019, Die Umlage wird einen Monat nach Bekanntgabe des Umlagebescheides ge- [Nr. 36]), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow in der Sitzung genüber dem Umlageschuldner fällig. Auf Antrag kann dem Umlageschuld- am 19.08.2021 folgende Neufassung der Satzung zur Umlage der Verbands- ner die Zahlung der Umlage in Raten gewährt werden. beiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ und der bei der Umle- gung der Verbandsbeiträge entstehenden Verwaltungskosten beschlossen: §4 Umlageschuldner §1 (1) Schuldner der Umlage ist derjenige, der zum Zeitpunkt der Entstehung Allgemeines der Umlage gemäß § 2 Abs. 1 Eigentümer eines Grundstückes im Ge- (1) Die Gemeinde Pinnow ist auf Grund §§ 1 und 2 des Gesetzes über die meindegebiet ist. Bildung der Gewässerunterhaltungsverbände (GUVG) vom 13. März (2) Ist für ein Grundstück ein Erbbaurecht bestellt, tritt der Erbbauberech- 1995 (GVBI. I/1995, [Nr. 03], S. 14) zuletzt geändert durch das Dritte tigte an die Stelle des Grundstückseigentümers. Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften vom 4. Dezember (3) Mehrere Umlageschuldner für dieselbe Schuld haften als Gesamt- 2017 (GVBI. I/2017), [Nr. 28]), i. V. m. der Anlage zu § 1 GUVG, gesetz- schuldner. liches Pflichtmitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ für all diejenigen Flächen im Gemeindegebiet, die nicht im Eigentum des §5 Bundes, des Landes oder einer sonstigen Gebietskörperschaft stehen Umlagemaßstab und die nicht im Eigentum von Personen sind, die selbst nach § 2 Abs. 2 (1) Bemessungsgrundlage für die Umlage ist die auf volle Quadratmeter des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden aufgerundete Fläche des jeweiligen Grundstücks getrennt nach der im Mitglied des Verbandes sind. Liegenschaftskataster zugeordneten Nutzungsartengruppe, zum Zeit- Dem Verband obliegt innerhalb seines Verbandsgebietes gemäß § 79 punkt der Entstehung der Umlagepflicht gemäß § 2 Abs. 2. Abs. 1 Nr. 2 BbgWG i. V. m. § 40 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in (2) Ist ein Umlageschuldner für mehrere Grundstücke umlagepflichtig, so ist der Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 2009 (BGBI. I/2009, die Summe der Grundstücksflächen dieser Grundstücke Bemessungs- [Nr. 51], S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 Erstes Gesetzes zur grundlage für die Umlage. Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBI. I/2020, S. 1408), unter anderem die Unterhaltung der Gewässer II. Ord- §6 nung. Umlagesatz (2) Die Verbandsmitglieder haben gemäß der Satzung des Wasser- und Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche Bodenverbandes „Welse“ vom 15. Dezember 2020 dem Verband die beträgt für die Nutzungsartengruppe: Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und Verbindlich- Siedlungs- und Verkehrsfläche 0,002305 Euro keiten und zu einer ordentlichen Haushaltsführung erforderlich sind. Die Landwirtschaft 0,001227 Euro Beiträge bestehen in Geldleistungen. Wald 0,000620 Euro. §2 §7 Gegenstand der Umlage Inkrafttreten (1) Die Gemeinde erhebt kalenderjährlich eine Umlage je Nutzungsarten- Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft. gruppe, mit der die von ihr an den Wasser- und Bodenverband „Wel- se“ zu zahlenden Verbandsbeiträge sowie die bei der Umlegung der Pinnow, 20.08.2021 Verbandsbeiträge entstehenden Verwaltungskosten auf die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten derjenigen Grundstücke, die nicht im Eigentum Joanna Medynska – Siegel – der Gemeinde, des Bundes, des Landes oder einer anderen Gebietskör- stellv. Amtsdirektorin Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Neufassung der Satzung der Gemeinde Pinnow wird hier- fahrens- oder Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung des Landes mit gemäß § 3 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Brandenburg enthalten oder aufgrund der Kommunalverfassung des Landes öffentlich bekannt gemacht. Brandenburg erlassen worden sind, beim Zustandekommen dieser Satzung Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von landesrechtlichen Ver- unbeachtlich ist, wenn die Verletzung nicht schriftlich innerhalb eines Jah-
|6| 5. September 2021 | Nr. 13 | Woche 35 AMTSBLATT für das Amt Oder-Welse I. Amtlicher Teil res seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Ge- zumutbarer Weise verlässlich Kenntnis von dem Satzungsinhalt verschaffen meinde unter der Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, konnten. die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung der Satzung verletzt worden sind. Satz Pinnow, den 20.08.2021 1 gilt auch für die Verletzung von landesrechtlichen Verfahrens- oder Form- vorschriften über die öffentliche Bekanntmachung, jedoch nur dann, wenn Joanna Medynska -Siegel- sich die Betroffenen aufgrund der tatsächlich bewirkten Bekanntmachung in stellv. Amtsdirektorin Informationen aus den Sitzungen Informationen aus der Sitzung der Gemeindevertretung Pinnow vom 19.08.2021 A. ÖFFENTLICHER TEIL Die Einwendungen sind zum Teil begründet. Die ihnen zugrunde liegenden Tatsachen haben das Abstimmungsergebnis nicht beeinflusst. Der Bürger BV49/2021/041 entscheid ist gültig, § 15 Abs. 8 BbgKVerf i. V. m. § 80 Abs. 1 Nr. 3 BbgKWahlG. Entscheidung der Gemeindevertretung gem. § 15 Abs. 8 BbgKVerf i. V. m. § 63, § 56 Abs. 1 und § 80 Abs. 1 BbgKWahlG über die Einsprü- Vorlage wurde mit folgender Änderung beschlossen: che gegen die Gültigkeit des Bürgerentscheides vom 30. Mai 2021 zu Die Einwendungen sind begründet. Die den begründeten Einwendungen dem Bürgerbegehren „Wir fordern die Aufhebung des Beschlusses zugrunde liegenden Tatbestände sind so schwerwiegend, dass bei einer der Gemeinde Pinnow Nr. BV/2020/034 Einleitung eines Verfahrens einwandfreien Durchführung der Abstimmung ein wesentlich anderes Ab- hinsichtlich der Mitverwaltung der Gemeinde Pinnow durch die stimmungsergebnis zustande gekommen wäre. Die Abstimmung ist ungültig, Stadt Angermünde“ sowie Entscheidung der Gemeindevertretung § 15 Abs. 8 BbgKVerf i.V.m. § 80 Abs. 1 Nr. 4 BbgKWahlG. über die Gültigkeit des oben genannten Bürgerentscheides Beschluss:. – Zum Abstimmungseinspruch zu 1: Die Einwendungen sind unbegründet BV49/2021/039 und werden zurückgewiesen, § 15 Abs. 8 BbgKVerf i. V. m. § 80 Abs. 1 Umsetzung des Verfahrens hinsichtlich der Mitverwaltung der Ge- Nr. 2 BbgKWahlG. meinde Pinnow durch die Stadt Angermünde – Zum Abstimmungseinspruch zu 2: Die Einwendungen sind unbegründet Beschluss: und werden zurückgewiesen, § 15 Abs. 8 BbgKVerf i. V. m. § 80 Abs. 1 Die Gemeindevertretung Pinnow beschließt, dass die Amtsverwaltung be- Nr. 2 BbgKWahlG. auftragt wird, den vom ehemaligen Amtsdirektor sowie den Pinnower Ge- – Zu den Abstimmungseinsprüchen zu 3: Die Einwendungen sind unbe- meindevertretern ausgehandelten Vertragsentwurf zur Mitverwaltung der gründet und werden zurückgewiesen, § 15 Abs. 8 BbgKVerf i. V. m. § 80 Gemeinde Pinnow durch die Stadt Angermünde nach juristischer Prüfung Abs. 1 Nr. 2 BbgKWahlG. und ggf. Korrektur der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. – Zu den Abstimmungseinsprüchen zu 4: Die Einwendungen sind unbe- Vorlage vertagt gründet und werden zurückgewiesen, § 15 Abs. 8 BbgKVerf i. V. m. § 80 Abs. 1 Nr. 2 BbgKWahlG. – Zu den Abstimmungseinsprüchen zu 5: Die Einwendungen sind unbe- BV49/2021/042 gründet und werden zurückgewiesen, § 15 Abs. 8 BbgKVerf i. V. m. § 80 Beschluss zur Beauftragung einer rechtsanwaltlichen Mediation für Abs. 1 Nr. 2 BbgKWahlG. die Gemeinde Pinnow – Zum Abstimmungseinspruch zu 6: Die Einwendungen sind zum Teil be- Beschluss: gründet. Die ihnen zugrunde liegenden Tatsachen haben das Abstim- Die Gemeindevertretung Pinnow beschließt, dass Herr Prof. Dr. Torsten mungsergebnis nicht beeinflusst, § 15 Abs. 8 BbgKVerf i. V. m. § 80 Abs. F. Barthel als Mediator zwischen der Gemeindevertretung und dem Amt 1 Nr. 3 BbgKWahlG. Oder-Welse zu dem Zweck beauftragt und eingesetzt wird, einvernehmliche – Zum Abstimmungseinspruch zu 7: Die Einwendungen sind zum Teil be- rechtliche Lösungsvorschläge für bedeutende Belange der Gemeinde, insbe- gründet. Die ihnen zugrunde liegenden Tatsachen haben das Abstim- sondere bei der Umsetzung der unten aufgelisteten Verfahren, zu erarbeiten. mungsergebnis nicht beeinflusst, § 15 Abs. 8 BbgKVerf i. V. m. § 80 Abs. 1. Wasserwerk Pinnow 1 Nr. 3 BbgKWahlG. 2. Brandhaus IGP 15 – Zum Abstimmungseinspruch zu 8: Die Einwendungen sind unbegründet 3. Anschlussbahngleis IGP und werden zurückgewiesen, § 15 Abs. 8 BbgKVerf i. V. m. § 80 Abs. 1 4. Ortsdurchfahrt Pinnow (Dorfstraße) Nr. 2 BbgKWahlG. 5. Direktvermarkungszentrum Gutshof 08 – Zu den Abstimmungseinsprüchen zu 9: Die Einwendungen sind unbe- Vorlage mit Änderungen beschlossen gründet und werden zurückgewiesen, § 15 Abs. 8 BbgKVerf i. V. m. § 80 Abs. 1 Nr. 2 BbgKWahlG. – Zu den Abstimmungseinsprüchen zu 10: Die Einwendungen sind unbe- BV49/2021/025 gründet und werden zurückgewiesen, § 15 Abs. 8 BbgKVerf i. V. m. § 80 Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der Abs. 1 Nr. 2 BbgKWahlG. Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebau- – Zum Abstimmungseinspruch zu 11: Die Einwendungen sind unzulässig ungsplan Nr. 10 „Am Ortsrand“ und werden zurückgewiesen, § 15 Abs. 8 BbgKVerf i. V. m. § 80 Abs. 1 Beschluss: Nr. 2 BbgKWahlG. 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt die Abwä- gung der während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß Beschlussvorschlag zur Entscheidung über die Gültigkeit der Abstimmung: § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Absatz 2 BauGB einge-
AMTSBLATT für das Amt Oder-Welse 5. September 2021 | Nr. 13 | Woche 35 |7| I. Amtlicher Teil gangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 10 „Am Ortsrand“ BV49/2021/038 mit dem in Anlage 1 festgestellten Abwägungsergebnis (Stand April Beschluss zur Vergabe von Schlüsseln an die Jagdgenossenschaft 2021). Pinnow (Beanstandung der 1. stellvertretenden Amtsdirektorin vom 2. Die stellvertretende Amtsdirektorin wird beauftragt, die beteiligten Be- 11. Mai 2021) hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die beteiligte Öf- Beschluss: fentlichkeit, die Stellungnahmen abgegeben haben, von der Abwägung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt die Vergabe von unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Schlüsseln an die Jagdgenossenschaft Pinnow für die Tordurchfahrt vom Vorlage beschlossen Gewerbegebiet Pinnow zum angrenzenden gemeindlichen Wald. Vorlage nicht beschlossen BV49/2021/026 Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Ortsrand“ der BV49/2021/035 Gemeinde Pinnow Beschluss zum Abschluss einer vertraglichen Regelung zur Wasser Beschluss: entnahme durch die Uckermärkischen Werkstätten gemeinnützige 1. Der Bebauungsplan Nr. 10 „Am Ortsrand“ der Gemeinde Pinnow beste- Gesellschaft mbH hend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen Beschluss: (Teil B) wird in der vorliegenden Fassung vom April 2021 gemäß § 10 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt den Abschluss Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Die Begrün- eines Medienvertrages mit der Uckermärkischen Werkstätten gemeinnützige dung in der Fassung vom April 2021 wird gebilligt. Gesellschaft mbH für den Bezug von Brunnenwasser aus einem gemeindli- 2. Die stellvertretende Amtsdirektorin wird beauftragt, den Beschluss des chen Brunnen Bebauungsplanes sowie die Satzung ortsüblich bekannt zu machen. Vorlage beschlossen Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft gegeben werden kann. Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung soll in das Internet eingestellt und über das zentrale Inter- B. NICHTÖFFENTLICHER TEIL netportal des Landes zugänglich gemacht werden Vorlage beschlossen BV49/2021/030 Beschluss zum Verkauf von Grund und Boden-Gemarkung Pinnow, Flur 2, Flurstück 529 TF BV49/2021/043 Vorlage beschlossen Neufassung der Satzung der Gemeinde Pinnow zur Umlage der Ver- bandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ und der Erhebung der bei der Umlegung der Verbandsbeiträge entstehenden BV49/2021/031 Verwaltungskosten Beschluss zum Verkauf Grund und Boden, Gemarkung Pinnow, Flur Beschluss: 2, Flurstück 497 TF und Gebäude alte Schmiede Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt die Neufassung Vorlage vertagt der in Anlage beigefügten Satzung der Gemeinde Pinnow zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ und der Er- hebung der bei der Umlegung der Verbandsbeiträge entstehenden Verwal- BV49/2021/034 tungskosten Beschluss zum Nichtverkauf eines Gebäudes in der Gemarkung Vorlage beschlossen Pinnow, Flur 2, Flurstück 525 Vorlage beschlossen BV49/2021/037 Beschluss zur Vertretung der Gemeinde Pinnow in der Jagdgenos- senschaft Pinnow (Beanstandung der 1. stellvertretenden Amtsdi- BV49/2021/036 rektorin vom 11. Mai 2021). Beschluss zum Verkauf Grund und Boden-Gemarkung Pinnow, Flur Beschluss: 2, Flurstücke 554/TF, 167/142, 167/140 TF Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt, dass sie in der Vorlage beschlossen Jagdgenossenschaft Pinnow durch folgende Personen: Vertreter: Ralf Hugger vertreten wird. Vorlage beschlossen — Ende des amtlichen Teils — Verantwortlich für den Inhalt des Amtsblattes für das Amt Oder-Welse: Der Amtsdirektor Impressum Herausgeber: Amt Oder-Welse, Der Amtsdirektor | Anschrift: Gutshof 1, 16278 Pinnow, Telefon: (03 33 35) 7 19 0
|8| AMT ODER-WELSE | 5. September 2021 | Woche 35 Ein Erlebnistag in Golm Wir gehen heute wandern… Am 21. Juli sind die Kinder der Baby. Die Kinder waren „Käfer“ und der „Schnatteren- mucksmäuschenstill, denn sie ten“ mit dem Bus nach Golm wollten die Ziegenmama nicht gefahren. Schon die kleine erschrecken. Sie schlichen sich Busfahrt war etwas ganz wieder zurück auf den Spiel- besonderes, denn für manch ein platz und begannen mit dem Kind war dies die erste Fahrt. Picknick. Danach ging es auf Dort angekommen, ging es auf den Hof zu Frau Dakau. Dort den wunderschön angelegten warteten die Katze und das Spielplatz. Hier konnten die Mittagessen auf die hungrigen Kinder rutschen und klettern, Wanderer. Müde und glücklich oder sich wie ein Karussell ging es anschließend wieder drehen. In der Nähe des zurück in den Kindergarten. Spielplatzes wohnen Ziegen und Schafe. Und was war das Britta Langer, für eine Aufregung! Eine Janine Trettin und Kerstin Dakau Ziegenmama bekam gerade ihr Kita Gänseblümchen Passow Mit ihren gut gefüllten Rucksä- und den ersten Erntemaschinen cken machten sich die Krippen- auf den Getreidefeldern und die kinder und kleinen Füchse der waren auch unterwegs. Kita Gänseblümchen Passow Nach einem tollen Picknick am 21. Juli auf zu einer Wande- sahen wir uns die ersten rung in die Natur rund um Strohballen an, zählten diese Passow. Wir besuchten die auf Deutsch und Polnisch und Ponys der Familie Hetemann konnten uns prima verstecken und erfuhren die Namen der – heimwärts ging es dann über Tiere und wie sie gehalten die Stoppelfelder, die uns werden, sahen an der Brücke manchmal ganz schön an den dem starken LKW- und PKW Beinen pieksten. Verkehr zu und freuten uns, Es war eine ganz schön anstren- wenn unser freundliches gende Tour, aber auch sehr Winken mit Hupen oder lehrreich und mit vielen Lichtsignalen erwidert wurde. kleinen Erlebnissen. Unser eigentliches Ziel war die Beobachtung von Schmetterlin- Ines Schmidt gen, Insekten und Schnecken Kita Gänseblümchen Passow
AMT ODER-WELSE | 5. September 2021 | Woche 35 |9| Simsala Grimm….. Wundersame Erlebnisse der Hortgänse Auf ins Märchenland, hieß es Freunde ein. Sie spielten gleich am 22. Juli in der Kita „Gänse- zwei Märchen vor. blümchen“. Viele Märchenfigu- „ Schneewittchen“ und die ren besuchten das Fest. Unsere 7 Zwerge“ und der „König Kinder kamen verkleidet und so Zwirbelbart“, hatten an diesem waren die Feen, die Prinzen und Tag ihre Premiere und die Prinzessinnen, Froschkönig, jungen Künstler ernteten Rotkäppchen und Zauberer bei reichlich Applaus. Mit Musik, uns zu Gast. Tanz und vielen Basteleien ging Die Königin begrüßte alle recht der Vormittag viel zu schnell herzlich. Bei einer Modenschau vorbei. Doch das nächste Fest präsentierten sich die „Bewoh- kommt bestimmt. ner des Märchenwaldes“. Kerstin Dakau Unsere „Großen“ luden zu Leiterin der Kita „Gänseblümchen“ einem Theaterbesuch alle Passow „Schule ist toll, aber der Hort ist Uckermark. Auch der Märchen- das Beste!“ So sprachen die tag, die Radtour zur Ortserkun- Hortgänse nach dem erfolgrei- dung und der Besuch des Kinos chen Aufenthalt im Ferienhort. in Schwedt, sind erfolgreiche Das kann man gut verstehen. Ferienerlebnisse der Hortgänse, Wir waren unterwegs im welche bestimmt noch lange in Tierpark Angermünde, bestaun- Erinnerung bleiben werden. Der ten einheimische und exotische Ferienhöhepunkt war unsere Tiere und erlebten einen Busreise an die Ostsee. Die Thementag über den Teich und Kinder bedankten sich mit seine Bewohner. Eine Schatzsu- Blumen und selbstgemalten che führte uns nach Prenzlau Bildern, für die gelungene um die Stadt zu erkunden. Nach Feriengestaltung. 254 Stufen eröffnete sich oben im Turm des Klosters, ein S. Kolberg / L. Ullrich wunderschöner Blick über die Kita Gänseblümchen Passow „Hortgänse“ auf großer Fahrt Hochzeiten im Amt Oder-Welse Aufregung pur herrschte unter planschten, badeten und den Hortgänsen am 14. Juli bauten Kleckerburgen, unbe- Die stellvertretende Amtsdirektorin schon früh am Morgen. Dann schwert und voller Vergnügen, des Amtes Oder Welse gratuliert zur fuhr der Bus der Firma Kröber während die „Banane“ an ihnen Eheschließung von vor und es ging los mit „OTTO vorbeisauste und ein Piraten- und Caramell“ an Bord in schiff auf uns zu steuerte, um Richtung Ostsee. In Ueckermün- uns mit einem Kanonenschuss de angekommen und gestärkt zu begrüßen. Nach einem Hardy Stendel geb. Jesse und Sabrina Stendel vom Picknick besuchten wir ausgiebigen Picknick am aus Angermünde den dort ansässigen Tierpark. Strand, bestiegen wir unseren am 02.07.2021 Die Anlage gefiel den Kindern Bus und traten froh, aber auch so gut, dass sie einen weiteren k.o. die Heimreise an. Alle Besuch planen. Das war aber Kinder sind sich einig! „OSTSEE noch nicht alles! Eine halbe wir kommen wieder!“ Stunde später lagen sie gemein- sam am Strand und genossen S. Kolberg/L. Ullrich die Wogen der Ostsee. Sie Kita Gänseblümchen Passow
| 10 | AMT ODER-WELSE | 5. September 2021 | Woche 35 Bildungsreise zur Blumberger Mühle Nachruf Wir nehmen Abschied von unserem langjährigen Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Berkholz-Meyenburg und Bauhofmitarbeiter Jörg Lindner Wir werden ihn und seine Verdienste stets in Ehren halten. Amt Oder-Welse Gemeinde Berkholz-Meyenburg Stellvertretende Amtsdirektorin Ehrenamtlicher Bürgermeister Joanna Medynska Gerd Regler Pinnow, im August 2021 Am 10. August fuhren die Reich, verschwindet“? Die Kinder der Kindergruppe Kinder haben sich das Skelett „Füchse“, „Käfer“ und vom Biberkopf ebenfalls „Schnatterenten“ mit ihren ansehen können. Erzieherinnen zur Blumberger Auf unserer kleinen Wande- Mühle. rung wurden eine Ringelnatter, Ganz im Rahmen unseres besondere und seltene Käfer Projektes „ Der Biber und die und Schildkröten beobachtet. Tiere am Teich“ war der Tag Aber am niedlichsten war das erfüllt mit Forschen und „kleine“ Wollschwein, welches Erleben. Die Kinder konnten sehr gern in den Teich geht, um hierbei ihr bisheriges Wissen das Schilf zu fressen. anbringen und festigen. Nach so vielen spannenden Am Teich wurde mit einem Erlebnissen, war das Lunchpa- Kescher untersucht, welche ket richtig lecker und der Lebewesen es dort zu entdecken Spielplatz lud zum Toben und gibt. So konnten diese ganz zum Spielen ein. Natürlich genau unter die Lupe genom- durfte ein Besuch am sprechen- men werden. War das span- den Baum nicht fehlen. nend. Sogar ein großer Blutegel Dieser Ausflug hat uns allen wurde gefangen. Aber zum viel Freude bereitet. Schluss haben die Kinder Vielen Dank an die pädagogi- gemeinsam mit dem Betreuer schen Mitarbeiter und Mitar- aus der Blumberger Mühle, die beiterinnen der Blumberger Tiere frei gelassen. Mühle, an die UVg , die uns gut Auch über den Biber haben wir hin und zurück gefahren haben viel Neues erfahren. Wusstet ihr und an die lieben Eltern, welche schon, dass der Biber Bäume dies finanziell uns ermöglich- nur im Winter fällt? Und das ten. der Biber, wenn er mit dem Kerstin Dakau Schwanz auf das Wasser Leiterin der Kita „Gänseblümchen“ schlägt, sagt „hey das ist mein Passow Verwaltung für Bürgerverkehr weiterhin geschlossen Aus betrieblichen Gründen ist Amtsverwaltung über die die Amtsverwaltung bis zum Telefonzentrale unter 033335 31. Dezember weiterhin für 719 0 oder per E-Mail über Besucher*innen geschlossen. ad@amt-oder-welse.de. Die telefonische Erreichbarkeit Die Durchwahlnummern der der Fachbereiche ist aber Fachämter finden Sie auf der sichergestellt. Termine sind Internetseite des Amtes ausschließlich nach vorheriger Oder-Welse unter Verwaltung | Terminabsprache möglich. Amt Oder-Welse (amt-oder- Bürger*innen erreichen die welse.de) .
AMT ODER-WELSE | 5. September 2021 | Woche 35 | 11 |
| 12 | AMT ODER-WELSE | 5. September 2021 | Woche 35
AMT ODER-WELSE | 5. September 2021 | Woche 35 | 13 | IMPRESSUM AMTSBLATT FÜR DAS AMT ODER-WELSE Herausgeber und Verlag: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Werftstraße 2, 10557 Berlin Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt des amtlichen Teils: Amt Oder-Welse, Der Amtsdirektor Gutshof 1, 16278 Pinnow, Telefon (03 33 35) 7 19-0 Dienstzeiten des Amtes Oder-Welse: Montag 8-15 Uhr | Dienstag 8-18 Uhr | Mittwoch 8-15 Uhr | Donnerstag 8-17 Uhr | Freitag 8-12 Uhr Sprechzeiten: Dienstag 9-12 und 12.30-18 Uhr | Donnerstag 9-12 und 12.30-17 Uhr Vertrieb: Deutsche Post Das nächste Amtsblatt erscheint am 3. Oktober 2021. Anzeigen- und Redaktionsschluss ist am 17. September 2021.
| 14 | AMT ODER-WELSE | 5. September 2021 | Woche 35
AMT ODER-WELSE | 5. September 2021 | Woche 35 | 15 |
| 16 | AMT ODER-WELSE | 5. September 2021 | Woche 35
Sie können auch lesen