GEMEINDE PETERSBERG ERGÄNZUNGSSATZUNG "LUPINENWEG", IM ORTSTEIL STEINAU-GÖTZENHOF
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
GEMEINDE PETERSBERG ERGÄNZUNGSSATZUNG „LUPINENWEG“, IM ORTSTEIL STEINAU-GÖTZENHOF (Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB Übersichtsplan – Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Petersberg (ohne Maßstab, genordet) PLANUNGSBÜRO HOFMANN Am Hirtenweg 4 35410 Hungen Tel.: 06043/9840180 Fax: 06043/9840181 E-Mail: R.Hofmann@Hofmann-Plan.de
Planaufsteller: Gemeinde Petersberg Rathausplatz 1 36100 Petersberg Tel.: 0661 / 62060 Fax.: 0661 / 620650 Petersberg, im Januar ....................................................... gez. C. Froß (Bürgermeister) Bearbeitung: Planungsbüro Hofmann Am Hirtenweg 4 35410 Hungen Tel.: 06043 / 9840180 Fax.: 06043 / 9840181 Hungen, 22.01.2021 ............................................... gez. R. Hofmann Bearbeitungsstand / Bemerkung BauGB Datum / Zeitraum Aufstellungsbeschluss § 2 (1) 29.10.2020 Öffentliche Auslegung § 3 (2) 28.01.2021 – 02.03.2021 Beteiligung der Behörden und der sonstigen § 4 (2) 23.01.2021 Träger öffentlicher Belange Satzungsbeschluss § 10
Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 4 2 Veranlassung, Planziel und Planverfahren 4 3 Übergeordnete Planungen 5 3.1 Regionalplan Nordhessen (RPN) 2009 (REGIERUNGSPRÄSIDIUM KASSEL, 2009) 5 3.2 Kommunale Bauleitplanung 6 3.2.1 Flächennutzungsplan 6 3.2.2 Bebauungsplan 6 3.2.3 Schutzgebiete und sonstige Vorbehalte 7 4 Bestandsbeschreibung, städtebauliche Situation und Erschließung 7 4.1 Nutzungsstruktur 7 4.2 Geländeverhältnisse, Boden- und Baugrundbeschaffenheit sowie Altlasten 7 4.3 Verkehrserschließung 7 4.4 Ver- und Entsorgung 8 5 Städtebauliche Planung 8 5.1 Städtebauliche Ziele 9 5.2 Flächenbilanz 9 5.3 Alternativenprüfung 10 5.4 Planverwirklichende Maßnahmen 10 5.5 Immissionsschutz 10 5.6 Begründung der getroffenen Festsetzungen 10 6 Grünordnung, Landschaftsplanung und Eingriffs- und Ausgleichsregelung 11 6.1 Umweltschützende Belange 11 6.2 Bestandsaufnahme und Bewertung 11 6.2.1 Naturräumliche Gliederung 11 6.2.2 Geologie und Boden 11 6.2.3 Wasserhaushalt - Hydrogeologie 12 6.2.4 Klima und Lufthygiene 13 6.2.5 Potentielle natürliche Vegetation 13 6.2.6 Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete 13 6.2.7 Vegetations- und Biotopausstattung 14 6.2.8 Mensch und Erholung / Orts- und Landschaftsbild 16 6.2.9 Bilanzierung der Eingriffe und Zuordnung der Ausgleichsmaßnahmen 16 7 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewertungen herangezogen wurden 17 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Geltungsbereich der Ergänzungssatzung „Lupinenweg“ (Abbildung ohne Maßstab, genordet; Quelle: Eigene Darstellung auf Google Luftbild) .......4 Abbildung 2: Auszug aus dem Regionalplan Nordhessen 2009 ..............................................6 Abbildung 3: Auszug aus dem rechtskräftigen FNP (Karte unmaßstäblich, genordet) ............6 Abbildung 4: Lupinenweg mit nordwestlich angrenzendem Plangebiet ...................................8 Abbildung 5: Satzungsgebiet aus südwestlicher Blickrichtung (Aufnahme v. 12.08.2020)....14 Abbildung 6: Blick vom Satzungsgebiet in westliche Richtung zur Autobahn (Aufnahme v. 12.08.2020) .................................................................................16 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Flächenbeanspruchung für die Ergänzungssatzung bei einer maximalen baulichen Nutzung ............................................................. 9 Tabelle 2: Zusammenfassung der Maßnahmen zum Schutz des Bodens ......... 12
- 4 – ____________________________________________________ 1 Geltungsbereich Die Gemeindevertretung der Gemeinde Petersberg hat in ihrer Sitzung am 29.10.2020 den Be- schluss zur Aufstellung der Ergänzungssatzung für den Bereich „Lupinenweg“ im Ortsteil Göt- zenhof gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung befindet sich am südwestlichen Ortsrand von Götzenhof, er schließt unmittelbar nordwestlich an den Lupinenweg an. Das Satzungsgebiet umfasst lediglich eine Teilfläche von ca. 930 m² des Flurstückes 20/11, in der Flur 9, Gemar- kung Steinau. Das Satzungsgebiet ist auf der nachfolgenden Abbildung dargestellt. Abbildung 1: Geltungsbereich der Ergänzungssatzung „Lupinenweg“ (Abbildung ohne Maßstab, genordet; Quelle: Eigene Darstellung auf Google Luftbild) 2 Veranlassung, Planziel und Planverfahren Für den Satzungsbereich bestehen konkrete Absichten zur Errichtung eines Wohngebäudes. Der rückwärtige Grundstücksbereich des Flurstückes 20/11 wird derzeit dem Außenbereich nach § 35 BauGB zugeordnet. Nach § 35 Abs. 1 BauGB sind Bauvorhaben im Außenbereich nur zu- lässig, wenn es zu den privilegierten Vorhaben im Sinne von Abs. 1 Nr. 1 bis 8 (u.a. land- und forstwirtschaftliche Betriebe) oder zu den sonstigen Vorhaben im Sinne von Abs. 2 der gennann- ten Norm gehört. Der betreffende Bereich ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Petersberg bereits als „Ge- mischte Baufläche“ dargestellt. Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die erfor- derliche baurechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens zu schaffen, besteht an dieser Stelle die Möglichkeit der Aufstellung einer sog. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Projekt: Ergänzungssatzung „Lupinenweg“ im Ortsteil Steinau-Götzenhof, Gemeinde Petersberg
- 5 – ____________________________________________________ Die Aufstellung einer Ergänzungssatzung dient dazu, die räumliche Abgrenzung des unbeplanten Innenbereichs zum Außenbereich an geeigneten Stellen, um einzelne Grundstücke geringfügig zu erweitern. Da es sich bei den Flächen innerhalb des Geltungsbereichs einer Ergänzungssat- zung um bisherige Außenbereichsflächen handelt, schafft die Ergänzungssatzung hier erstmals Baurecht. Notwendige Randbedingung für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen ist, dass die angrenzende Bebauung einen hinreichend konkreten städtebaulich prägenden Rahmen für die ergänzende Bebauung darstellt - dies ist im Bereich des Plangebietes durch die nord-, ost- und südlich angrenzende lockere ein- bis zweigeschossige Wohn- und Mischbebauung gegeben. Nach Rechtskraft der Ergänzungssatzung richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 Abs. 1 bis 3 BauGB. Grundsätzlich ist es städtebauliches Ziel der Gemeinde Petersberg, vorhandene Baulücken und Innenbereichspotenziale für die bedarfsorientierte Entwicklung zu erschließen. Darüber hinaus werden jedoch auch Bauvorhaben an der Ortsrandlage unterstützt, dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Bebauung städtebaulich vertretbar ist und die betreffenden Flächen verkehrlich und hinsichtlich der technischen Infrastruktur voll erschlossen sind. Aufgrund der Eigentumsver- hältnisse hat die Gemeinde Petersberg in der Regel auf solche Flächen jedoch keinen Zugriff, eine Bebauung erfolgt meist nur bei konkreten Bauabsichten des Eigentümers oder Familienan- gehöriger. Bei dem durch die Ergänzungssatzung betroffenen Planbereich handelt es sich um eine Fläche, die infolge der angrenzenden Ortslagenbebauung entsprechend geprägt und sowohl verkehrlich als auch hinsichtlich der technischen Infrastruktur (Kanal, Wasser, Strom) voll erschlossen ist. Die spätere Bebauung, erfolgt durch die Grundstückseigentümer, wodurch der Siedlungsdruck zur Ausweisung von neuen Baugebieten zumindest reduziert wird, bzw. Neubaugebiete solchen Bauinteressenten vorbehalten bleiben, denen vorgenannte private Siedlungspotentiale nicht zur Verfügung stehen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Petersberg befürwortet diese städtebaulich sinnvolle Siedlungsentwicklung und hat daher in ihrer Sitzung am 29.10.2020 gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB gefasst. Das Aufstellungsverfahren erfolgt nach den Vorgaben des § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB sowie den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie von der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Weiterhin wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung abgesehen. Die Gemeinde Petersberg hat den Termin der öffentlichen Auslegung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB auf den Zeitraum vom 28.01.2021 bis einschl. 02.03.2021 festgelegt, dies entspricht einer Auslegungsdauer von 34 Tagen. Aufgrund der einfachen Sachlage sind der Gemeinde keine Gründe bekannt, die eine angemessene län- gere Auslegungsdauer nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB erfordern würden. 3 Übergeordnete Planungen 3.1 Regionalplan Nordhessen (RPN) 2009 (REGIERUNGSPRÄSIDIUM KASSEL, 2009) Gemäß dem RPN 2009 liegt das Satzungsgebietes komplett im „Vorranggebiet Siedlung Be- stand“ (s. Abbildung 2). Projekt: Ergänzungssatzung „Lupinenweg“ im Ortsteil Steinau-Götzenhof, Gemeinde Petersberg
- 6 – ____________________________________________________ Abbildung 2: Auszug aus dem Regionalplan Nordhessen 2009 3.2 Kommunale Bauleitplanung 3.2.1 Flächennutzungsplan Gemäß dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Petersberg (GEMEINDE PE- TERSBERG, 2003) liegt das Satzungsgebiet komplett innerhalb der dargestellten „Gemischten Baufläche - M 4“ (s. Abbildung 3). Abbildung 3: Auszug aus dem rechtskräftigen FNP (Karte unmaßstäblich, genordet) 3.2.2 Bebauungsplan Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ist bisher nicht durch Bebauungspläne oder sons- tige städtebauliche Satzungen erfasst. Projekt: Ergänzungssatzung „Lupinenweg“ im Ortsteil Steinau-Götzenhof, Gemeinde Petersberg
- 7 – ____________________________________________________ 3.2.3 Schutzgebiete und sonstige Vorbehalte Schutzgebiete Schutzgebiete nach Naturschutzrecht werden durch die Planung nicht berührt. Das Plangebiet liegt außerhalb von festgesetzten Trinkwasserschutzgebieten; Oberflächenge- wässer werden nicht betroffen. Bodendenkmäler Bodendenkmäler sind innerhalb des Plangebietes nicht bekannt. Ein nachrichtlicher Hinweis auf § 21 HDSchG erfolgt in der Satzung. 4 Bestandsbeschreibung, städtebauliche Situation und Erschlie- ßung 4.1 Nutzungsstruktur Das unmittelbar angrenzende Nutzungsumfeld zu beiden Seiten entlang der Marienbader Straße im Norden des Satzungsgebietes sowie im südöstlichen Anschluss an den Lupinenweg, ist durch eine 1-2 geschossige Wohnbebauung geprägt. Im Westen grenzen zunächst kleinflächige Wie- sen an, darüber hinaus folgt die Autobahn einem geringsten Abstand von ca. 130 m zur geplanten Bebauung. Das Satzungsgebiet wird derzeit als private Grünfläche genutzt. 4.2 Geländeverhältnisse, Boden- und Baugrundbeschaffenheit sowie Altlasten Bei dem Satzungsgebiet handelt es sich um ebenes Gelände auf einer Höhe um 328 m ü. NN. Aufgrund der Erkanntnisse aus der benachbarten Bebauung, kann von normalen Baugrundver- hältnissen ausgegangen werden. 4.3 Verkehrserschließung Die verkehrliche Erschließung des Satzungsgebietes erfolgt über den Lupinenweg, zusätzliche verkehrliche Erschließungsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Der Lupinenweg bindet nördlich des Satzungsgebietes an die „Marienbader Straße“ und südlich an den „Wallweg“ an. Projekt: Ergänzungssatzung „Lupinenweg“ im Ortsteil Steinau-Götzenhof, Gemeinde Petersberg
- 8 – ____________________________________________________ Satzungsgebiet Abbildung 4: Lupinenweg mit nordwestlich angrenzendem Plangebiet 4.4 Ver- und Entsorgung Alle Ver- und Entsorgungsträger sind zur Koordinierung der Erschließungsmaßnahmen rechtzei- tig vor Baumaßnahmen zu informieren. Die Stromversorgung, Telekommunikation, Trink- und Löschwasserversorgung sowie die Abwas- serentsorgung kann durch in die im Lupinenweg vorhandenen Trassen oder sofern erforderlich, über das private Grundstück an die in der Marienbader Straße eingebrachten Ver- und Entsor- gungstrassen, sichergestellt werden. 5 Städtebauliche Planung Gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB kann eine Gemeinde durch Satzung einzelne Außenbe- reichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs geprägt sind, dies trifft für das festgelegte Satzungsgebiet zu. Weiterhin ist das Satzungsgebiet infolge der vorhandenen Bebau- ung sowohl hinsichtlich der verkehrlichen sowie der sonstigen technischen Erschließung voll er- schlossen. Die maßgeblichen städtebaulichen Voraussetzungen für die Aufstellung der Satzung sind daher erfüllt. Voraussetzung für die Aufstellung von Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 ist, dass 1. sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sind, 2. die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglich- keitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht begründet wird und Projekt: Ergänzungssatzung „Lupinenweg“ im Ortsteil Steinau-Götzenhof, Gemeinde Petersberg
- 9 – ____________________________________________________ 3. keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter oder dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Diese Voraussetzungen werden bei der Ergänzungssatzung „Lupinenweg“ erfüllt. 5.1 Städtebauliche Ziele Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generatio- nen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialge- rechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klima- schutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, weiter- hin ist die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln (§ 1 Abs. 5 BauGB). Für das Satzungsgebiet wird festgesetzt, dass sich die Bebauung gemäß § 34 Abs.1 BauGB hinsichtlich ihrer Art der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss. Die Zulässigkeit eines Vorhabens richtet sich nach § 34 Abs. 1 bis 3 BauGB. In der Satzung können einzelne Festsetzungen nach § 9 Satz 1 und 3 Satz 1 sowie Abs. 4 BauGB getroffen werden. Hiervon wird derart Gebrauch gemacht, dass eine „offene Bauweise“, eine Grundflächenzahl (GFZ) von 0,3 sowie eine Geschoßflächenzahl (GFZ) von 0,5 festgesetzt wird. Durch diese Festsetzungen soll eine sich in die nähere Umgebung einfügende, aufgelockerte Bebauung in ortstypischer ein- bis zweigeschossiger Bauweise ermöglicht werden. Hinsichtlich der Abstandsregelungen und der Zulässigkeit von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen, Gauben etc. sowie die Gestaltung der Grundstücke gelten die örtlichen Satzungen der Gemeinde Petersberg (u.a. Stellplatzsatzung) sowie die allgemeinen Bestimmungen der Hessi- schen Bauordnung (§§ 6 bis 8 HBO). 5.2 Flächenbilanz Das Satzungsgebiet mit einer Fläche von wird derzeit als private Grün-, Rasenfläche genutzt. Tabelle 1: Flächenbeanspruchung für die Ergänzungssatzung bei einer maximalen baulichen Nutzung Nutzung Planung Fläche in m² 1. Bauflächen gem. GRZ 0,3 (GRZ I) 280 m² 2. Überschreitung der GRZ 0,3 (GRZ II) 140 m² gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO (mit Regenwasser-versickerung) Satzungsgebiet 3. Gehölzflächen zur Eingrünung gemäß 85 m² Festsetzung 4. Sonstige Grundstücksfreiflächen (Garten- 425 m² und Grünflächen) Gesamtfläche des Satzungsgebietes 930 m² Projekt: Ergänzungssatzung „Lupinenweg“ im Ortsteil Steinau-Götzenhof, Gemeinde Petersberg
- 10 – ____________________________________________________ 5.3 Alternativenprüfung Für die Baugrundstücke im Bereich des zuletzt im Ortsteil Steinau in 2016 erschlossenen Bau- gebiet „Kleines Krähenfeld II“ bestand eine sehr hohe Nachfrage, sodass alle Baugrundstücke in kurzer Zeit verkauft werden konnten. Öffentlich vermarktbare Baugrundstücke stehen der Ge- meinde Petersberg in Steinau/Götzenhof derzeit nicht mehr zur Verfügung. Innerhalb der Ortslage Steinau-Götzenhof bieten sich darüber hinaus, nur an wenigen Stellen typische Baulücken nach § 34 Abs. 1 BauGB an, diese befinden sich jedoch ausnahmslos im Privatbesitz, auf die die Gemeinde keinen Zugriff hat. Ungeachtet dessen weisen zahlreiche pri- vate Baugrundstücke, aufgrund ihres Flächenzuschnittes (z. B. lange Grundstücke) Potential für eine sukzessive Nachverdichtung auf. Bei dem betroffenen Satzungsgebiet handelt es sich um eine solche Fläche, welche aufgrund der zu drei Seiten umfassenden Bebauung und der vorhan- denen Erschließung in besonderem Maße für eine Nachverdichtung geeignet ist. 5.4 Planverwirklichende Maßnahmen Für die zuvor genannten Maßnahmen ist eine Änderung der Grundstücksstruktur nicht erforder- lich. 5.5 Immissionsschutz Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen sind die Belange des Immissionsschutzes entspre- chend zu würdigen. Die durch die Ergänzungssatzung ermöglichte Bebauung muss sich nach § 34 Abs. 1 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einpassen. Im zu betrachtenden Umfeld sind die typischen Wohnsiedlungsgebiet vorhanden von denen die üblichen Immissionen ausgehen. Etwa 130 m südwestlich des Plangebietes verläuft die A 7 mit der Lärmschutzwand. 5.6 Begründung der getroffenen Festsetzungen Grundsätzlich richtet sich die Bebauung nach der Eigenart der näheren Umgebung. Gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 BauGB können einzelne Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 und Satz 3 sowie Abs. 4 BauGB getroffen werden. Im nachfolgenden werden die getroffenen Festsetzungen kurz erläu- tert. Geltungsbereich Das Satzungsgebiet den rückwärtigen Gartenbereich des Grundstückes 20/11. Nach Norden, Osten und Süden schließt sich das Satzungsgebiet an die im Zusammenhang bebaute Ortslage von Götzenhof an. Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 930 m², Baugrenze: Die Festsetzung der Baugrenze erfolgt auf dem mit der Bauherrschaft abgestimmten etwaigen Standort des geplanten Wohngebäudes. Die Baugrenze rückt deutlich von der süd- und westli- chen Außengrenze des Satzungsgebietes ab und bildet somit eine harmonische Abrundung des Ortsrandes. Grundflächenzahl, Geschoßflächenzahl und Bauweise: Durch die Festsetzung der Grund- und Geschossflächenzahl sowie der Bauweise soll eine lo- ckere ortstypische Bebauung in ein- und zweigeschossiger Bauweise sichergestellt werden. Projekt: Ergänzungssatzung „Lupinenweg“ im Ortsteil Steinau-Götzenhof, Gemeinde Petersberg
- 11 – ____________________________________________________ Ausgleichsmaßnahme / Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern Zum Ausgleich der Eingriffe in den Naturhaushalt wird am Südwestrand des Satzungsgebietes eine mehrzeilige Bepflanzung mit heimischen Bäumen und Sträuchern festgesetzt. Die Gehölz- pflanzung erfolgt auf einer Fläche von ca. 85 m². 6 Grünordnung, Landschaftsplanung und Eingriffs- und Aus- gleichsregelung 6.1 Umweltschützende Belange Die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB erfolgt in ent- sprechender Anwendung des § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB im vereinfachten Verfahren. Dem- zufolge ist die Durchführung einer Umweltprüfung mit der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB sowie das spätere Monitoring nach § 4c BauGB nicht erforderlich. Diese Befreiung ist nur möglich, wenn keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig wird und Naturschutzbelange nicht maßgeblich beeinträchtigt werden - beides ist bei der Ergänzungssat- zung „Lupinenweg“ erfüllt. 6.2 Bestandsaufnahme und Bewertung 6.2.1 Naturräumliche Gliederung Das Plangebiet liegt nach Klausing (KLAUSING, 1988) innerhalb nachfolgender Naturraumein- heiten: Haupteinheitengruppe: Osthessisches Bergland Haupteinheit: Fulda-Haune-Tafelland (355) Teileinheit: Oberes Haunetal (355.310) 6.2.2 Geologie und Boden Das Satzungsgebiet liegt regionalgeologisch im Verbreitungsgebiet triassischer Festgesteine (Mittlerer Buntsandstein: Sandstein, Ton- und Sehluftstein), deren Verwitterungsbildungen und Umlagerungsprodukte sowie quartärer Deckschichten (Schluffe, Sande). Erkenntnisse über die geotechnische Beschaffenheit tieferer Lagen liegen nicht vor. Zu erwarten ist unter weiteren quartären Sedimentabfolgen ein Übergang in die Festgesteinsserien des Mitt- leren Buntsandsteins. Nach dem Bodenviewer von Hessen (HLUG, 2020) liegt das Baugebiet im Bereich: Hauptgruppe Böden aus solifluidalen Sedimenten Gruppe Böden aus lösslehmhaltigen Solifluktionsdecken Untergruppe Böden aus lösslehmhaltigen Solifluktionsdecken mit sauren Gesteinsanteilen Bodeneinheit Braunerden aus 2 bis 6 dm Fließerde (Hauptlage) über Fließschutt (Basislage) mit Sand- bis Substrat Tonstein (Buntsandstein) Morphologie in unterschiedlichen Reliefpositionen des Buntsandsteinberglandes weit verbreitet Projekt: Ergänzungssatzung „Lupinenweg“ im Ortsteil Steinau-Götzenhof, Gemeinde Petersberg
- 12 – ____________________________________________________ In der bodenfunktionalen Gesamtbewertung ist das Plangebiet aufgrund des bestehenden Sieg- lungsbereiches nicht bewertet. Es wird festgestellt, dass gemäß der Flächenbilanz (vgl. Tabelle 1) maximal eine Fläche von 280 m² überbaut werden kann. Der Ausgleich für den Eingriff in den Bodenhaushalt erfolgt mit dem naturschutzfachlichen Ausgleich durch die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern innerhalb des Satzungsgebietes. Tabelle 2: Zusammenfassung der Maßnahmen zum Schutz des Bodens Ziele des vorsorgenden Bodenschutzes Maßnahmen zum Schutz des Bodens Standortalternativen / An- Die Gründe für die Ausweisung des Satzungsgebietes re- derweitige Planungsmög- sultieren aus der Absicht eines Neubaus eines Wohnge- lichkeiten / Lenkung der bäudes. Flächeninanspruchnahme Sparsamer und Grundsätzliches Ziel der Planung ist es, eine effektive aber Beschränkung der Boden- schonender Um- der örtlichen Situation angepasste Ausnutzung der Bauflä- eingriffe auf das notwen- gang mit Boden chen zu ermöglichen. Zur baulichen Ausnutzung wird daher dige Maß eine GRZ von 0,3 festgesetzt. Die Erschließung des Baugebietes erfolgt über vorhandene Erschließung und Baufens- private Zufahrten und Zuwegungen, zusätzliche Erschlie- ter ßungsstraßen sind nicht erforderlich. Aufgrund der geringen Flächenbeanspruchung von nur ma- Bodenfunktionen ximal ca. 280 m², werden die Bodenfunktionen nicht maß- geblich beeinträchtigt. Die betroffenen Böden haben nach bisherigen Erkenntnis- Archivfunktion sen keine Archivfunktion. Bodenbetrachtung Empfindlichkeit / Erosions- Das Plangebiet hat aufgrund der intensiv gepflegten Ra- gefährdungspotential senfläche keine Erosionsgefährdung durch Wasser. Vorbelastung Vorbelastungen bestehen infolge der Rasenpflege. Das Plangebiet wird seit Jahrzehnten als private Grünflä- Nutzungshistorie che genutzt. Auszuhebendes bindiges und/oder organisches Bodenma- Vermeidung von Bodenver- terial ist ausschließlich zur Geländemodellierung außerhalb Bauzeitliche Min- dichtungen und anderen des Baufeldes zu verwenden oder abzufahren. derungsmaßnah- nachteiligen Einwirkungen men Oberboden ist abzuschieben und getrennt von den übrigen auf die Bodenstruktur Aushubmassen zu verwerten. 6.2.3 Wasserhaushalt - Hydrogeologie Das Plangebiet liegt nicht innerhalb von festgesetzten Schutzgebieten nach Wasserrecht. Die maximale Überbauung von 280 m² wird keine maßgebliche Auswirkungen auf den Bodenwasser- haushalt haben. Oberflächengewässer werden durch die Planung nicht berührt. Projekt: Ergänzungssatzung „Lupinenweg“ im Ortsteil Steinau-Götzenhof, Gemeinde Petersberg
- 13 – ____________________________________________________ 6.2.4 Klima und Lufthygiene Für den Planungsraum werden folgende durchschnittliche Klimawerte angegeben (HMfLUF, 1964): Jahresmittel der Temperatur 7,0 – 8,0°C Januarmittel der Temperatur 1,0°C Julimittel der Temperatur 17,5°C Jahressumme der Niederschläge 600 – 650 mm mittlere jährliche Verdunstungshöhe 525 – 550 mm Für die Stadtregion Fulda 1 wurde in 2016 durch das Institut für Klima- und Energiekonzepte eine Klimaanalyse erstellt (INKEK , 2016). Gemäß der Klimafunktionskarte dieser Untersuchung wird das Plangebiet dem „Vorstadtklima“ zugerechnet, kennzeichnend sind bauliche geprägte Berei- che mit viel Vegetation in den Freiräumen. Für den Planungsbereich werden keine besonderen Klimafunktionen, wie z. B. Luftleitbahnen, Kaltluftbahnen, Durchlüftungsbahnen oder Einzugsge- biete für Luftleitbahnen beschrieben. Besondere klimawirksame Vorbelastungen, die auf das Plangebiet einwirken, sind nicht vorhan- den. 6.2.5 Potentielle natürliche Vegetation Für die Entwicklung landespflegerischer Zielvorstellungen und die Beschreibung der Standortver- hältnisse ist es erforderlich, die Vegetation zu kennen, die im Planungsgebiet nach Ausbleiben aller direkten und indirekten menschlichen Eingriffe aufgrund der natürlichen Standortfaktoren, des Klimas und der bislang erfolgten anthropogenen Standortveränderungen vorkäme. Man be- zeichnet diese als „Potenzielle natürliche Vegetation“ (PNV). Nach Bohn (BOHN, 1996) würde sich im Planungsraum ein „Typischer und Flattergras-Hainsim- sen-Buchenwald im Wechsel“ ausbilden. Folgende Gehölze wären bestandsbildend bzw. zumin- dest locker beigemischt: Bäume: Buche, Stieleiche, Traubeneiche, Vogelkirsche, Hainbuche, Eberesche, Zitterpappel, Hängebirke, Salweide Sträucher: Faulbaum, Hasel, Schlehe, Himbeere, Brombeere, Schwarzer Holunder, Rosen (Rosa canina) und Weißdorn. Im Rahmen von Bepflanzungsmaßnahmen sind diese Arten i.V.m den Arten der Anlage 1 vor- rangig zu verwenden. 6.2.6 Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutz- gebiete Durch die geringfügige Erweiterung des Wohngebietes sind Gebiete gemeinschaftlicher Bedeu- tung und Europäische Vogelschutzgebiete nicht betroffen. 1 Stadt Fulda, Gemeinden Eichenzell, Künzell, Petersberg und Großenlüder (Gewerbegebiet) Projekt: Ergänzungssatzung „Lupinenweg“ im Ortsteil Steinau-Götzenhof, Gemeinde Petersberg
- 14 – ____________________________________________________ 6.2.7 Vegetations- und Biotopausstattung Das Plangebiet ist im Norden, Osten und Süden durch die Ortslagenbebauung Götzenhof um- schlossen. Im Westen grenzen kleinflächige Wiesen an, darüber hinaus verläuft die Trasse der A 7. Die Bestandsaufnahme des Plangebietes erfolgte durch mehrere spontane zu unterschiedlichen Zeiten durchgeführte Begehungen u.a. am 12.08.2020. Grundsätzlich stellen Kartierungen nur eine Momentaufnahme und aktuelle Abschätzung der Situation von Fauna und Flora im Plange- biet dar. Aus diesem Grund kann eine Kartierung den „wahren“ Bestand nie vollständig abbilden, deshalb sind Erkenntnisse aus langjährigen Beobachtungen und aus früheren Untersuchungen eine wichtige zusätzliche Erkenntnisquelle, die verbleibende Unsicherheiten, Erkenntnislücken oder ein Manko im Rahmen der Bestandsaufnahme vor Ort ausgleichen können. Zu diesem Zweck wurden insbesondere auch der Landschaftsplan der Gemeinde Petersberg ausgewertet. Das Plangebiet wird langjährig als mehrschürige Rasenfläche genutzt. Als Gehölzbestand sind diverse zwerg- und niederstämmige Obstgehölze vorhanden (s. Abbildung 5). Der auf der Abbil- dung am rechten Bildrand ersichtliche Laubbaum liegt nicht innerhalb des Satzungsgebietes (vgl. Abbildung 1). Abbildung 5: Satzungsgebiet aus südwestlicher Blickrichtung (Aufnahme v. 12.08.2020) Nach Auswertung des Landschaftsplanes der Gemeinde Petersberg (GEMEINDE PETERSBERG , 2003) liegen für das Plangebiet keine Erkenntnisse auf bedrohte oder seltene Tier- und Pflanzenarten vor. Dies deckt sich auch mit den eigenen Kartierungen im Rahmen der Begehungen. Aufgrund der Nutzung als mehrschürige Rasenfläche mit niederstämmigen Gehölzen, lassen die Strukturen sichere Rückschlüsse auf die faunistische Ausstattung zu. Durch vertiefende Untersu- chungen sind keine weiteren maßgeblichen Erkenntnisse zu erwarten. Aus diesem Grund wird auf weitere Bestandsuntersuchungen verzichtet. Projekt: Ergänzungssatzung „Lupinenweg“ im Ortsteil Steinau-Götzenhof, Gemeinde Petersberg
- 15 – ____________________________________________________ Fauna - Beobachtungen: Aufgrund der vorhandenen Biotopstrukturen in Verbindung mit den Vorbelastungen infolge der angrenzenden Bebauung, ist nicht davon auszugehen, dass durch die geringe Erweiterung des Baugebietes seltene oder bedrohte Tierarten nachhaltig betroffen werden. Weiterhin ergab die Auswertung des Landschaftsplanes, keine Rückschlüsse auf besondere Artenvorkommen im Be- reich des Plangebietes. Im Rahmen der Begehungen im Spätsommer und Herbst 2020 zu unterschiedlichen Tageszeiten, wurden im Umfeld des Plangebietes lediglich die für Ortsrandlagen typischen weitverbreiteten Vogelarten beobachtet bzw. vernommen. Bewertung: Auswirkungen auf Säugetiere/Fledermäuse: Aufgrund der fehlenden Strukturen im Plangebiet kann davon ausgegangen werden, dass der Bereich allenfalls eine geringe Bedeutung als Jagdgebiet für Fledermäuse hat. An- dere geschützte Säugetierarten des (Anhangs IV der FFH-Richtlinie) sind aufgrund feh- lender spezifischer Habitatstrukturen nicht zu erwarten. Gehölzstrukturen als Teillebens- räume für Fledermäuse sind im Plangebiet nicht vorhanden, bzw. ist eine Entnahme der- artiger Gehölze nicht beabsichtigt. Auswirkungen auf Amphibien, Reptilien: Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie weisen hohe spezifische Ansprüche an geeig- nete Lebensräume auf. Das Plangebiet ist als Lebensraum für Amphibien und Reptilien dieser Arten ungeeignet. Wirbellose: Wirbellose Arten des Anhangs IV sind sämtlich ausgesprochene Biotopspezialisten und benötigen sehr spezielle Habitate. Solche Habitate sind hier nicht vorhanden. Daher ist nur mit ungefährdeten, verbreiteten Arten zu rechnen. Avifauna: Auf der intensiven Bewirtschaftung ist lediglich von Vorkommen ungefährdeter, ubiquitä- rer Vogelarten der angrenzenden Siedlungsbiotope und des Grünlandes auszugehen. Dem Satzungsgebiet an der Ortsrandlage kommt keine Funktion als Bruthabitat zu. Das Plangebiet hat aufgrund seiner Ortsrandlage i.V.m. der intensiven Nutzung/Pflege und seiner „geringen“ Biotopausstattung keine maßgebliche Bedeutung für die heimische Tierwelt, aus die- sem Grund wurde auf vertiefende Untersuchungen verzichtet. Im Rahmen der Bewertung wird festgestellt, dass durch die Ergänzungssatzung keine arten- schutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG eintreten, es ist nicht zu erwar- ten, dass artenschutzrechtlich bedeutsame Strukturen nachhaltig zerstört werden. Für Vogelarten ist nicht zu erwarten, dass durch die spätere Bebauung bestehende Fortpflanzungs- oder Ruhe- stätten entnommen, beschädigt oder zerstört werden, da in jedem Fall zumindest die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG erfüllt bleibt. Projekt: Ergänzungssatzung „Lupinenweg“ im Ortsteil Steinau-Götzenhof, Gemeinde Petersberg
- 16 – ____________________________________________________ 6.2.8 Mensch und Erholung / Orts- und Landschaftsbild Das Ortsbild wird maßgeblich durch die Ortsrandlage geprägt, die Einsehbarkeit ist aus nord-, öst- und südlicher Blickrichtung, aufgrund der vorgelagerten Bebauung maßgeblich einge- schränkt. Nach Westen grenzen zunächst kleinflächige Wiesen und Weiden (z.T. auch Lagerflä- chen für Holz) an – in einem Abstand von ca. 120 m zum Satzungsgebiet besteht die Lärmschutz- wand zur A 7 (s. Abbildung 6). Aufgrund der angrenzenden Baugebiete i.V.m. den Vorbelastungen (Bebauung, Verkehr etc.), sind keine Umweltauswirkungen bezüglich „Mensch und Erholung“ sowie „Orts- und Landschafts- bild“ zu prognostizieren. Abbildung 6: Blick vom Satzungsgebiet in westliche Richtung zur Autobahn (Aufnahme v. 12.08.2020) 6.2.9 Bilanzierung der Eingriffe und Zuordnung der Ausgleichsmaßnahmen Nach § 34 Abs. 5 Satz 4 BauGB ist für den Bereich der Ergänzungssatzung eine naturschutz- rechtliche Eingriffsregelung durchzuführen. Der Eingriff beläuft sich im Wesentlichen auf die Versiegelung von Grund und Boden, gemäß der GRZ I (vgl. Tabelle 1) könnte eine Fläche von ca. 280 m² überbaut werden, weiterhin könnte gemäß der sog. GRZ II für bestimmte bauliche Anlagen (z.B. Zuwegungen, Zufahrten etc.) zu- sätzlich eine Fläche von 140 m² befestigt werden. Diese Flächeninanspruchnahme hat Auswir- kungen auf den Bodenhaushalt, welcher infolge der geringen Flächenbeanspruchung jedoch als nicht erheblicher Eingriff zu werten ist. Als Ausgleich für die zukünftige Bebauung und der damit verbundenen geringen Eingriffswirkun- gen, erfolgt die Festsetzung einer Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern am Südwestrand des Satzungsgebietes, außerdem sind in Abhängigkeit von der überbauten Fläche zusätzlich hei- mische Bäume zu pflanzen. Mit diesen Anpflanzungsfestsetzungen erfolgt eine Ein- und Durch- grünung und parallel dazu wird neuer Lebensraum für heimische Tiere geschaffen werden. Projekt: Ergänzungssatzung „Lupinenweg“ im Ortsteil Steinau-Götzenhof, Gemeinde Petersberg
- 17 – ____________________________________________________ Weitere Ausgleichsmaßnahmen sind nicht vorgesehen, in diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass an dieser Stelle eine nach den Grundsätzen der Bauleitplanung i.V.m. den ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz nach § 1a BauGB gewünschte Nachverdichtung eines Wohnquartiers erfolgt. Mit der Ergänzungssatzung „Lupinenweg“ wird somit sparsam und schonend mit Grund und Boden umgegangen. Der zurzeit sehr hohe Siedlungsdruck auf neue Siedlungsflächen für Wohnzwecke, welcher in der Regel nur durch Ausweisung von Baugebieten an den Ortsrandlagen gedeckt werden kann, wird durch die Nachverdichtung von Flächen, wie im vorliegenden Fall beabsichtigt, zwar nicht vermieden aber zumindest reduziert, aus diesem Grund wird das Vorhaben seitens der Gemeinde Petersberg befürwortet. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass an dieser Stelle die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13a BauGB „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ möglich wäre – in diesem Fall könnte auf Ausgleichsmaßnahmen komplett verzichtet werden. Aus genannten Gründen wird auch bei der vorliegenden Ergänzungssatzung auf zusätzliche Ausgleichsmaßnah- men verzichtet. 7 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Be- schreibungen und Bewertungen herangezogen wurden BOHN, U. (1996). Vegetationskarte der Bundesrepublik Deutschland - Potentielle natürliche Vegetation, Blatt CC 5518 Fulda M 1:200.000, 2. erweiterte Auflage. Bonn-Bad Godesberg. GEMEINDE PETERSBERG . (2003). Landschaftsplan der Gemeinde Petersberg, Bearbeitung Planungsgruppe Stadt + Land. Petersberg. GEMEINDE PETERSBERG. (2003). Flächennutzungsplan der Gemeinde Petersberg; aufgestellt durch GfL Planungs- und Ingenieursgesellschaft GmbH. HLUG. (06. 07 2020). Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie; BodenViewer Hessen. Von http://bodenviewer.hessen.de/mapapps/resources/apps/bodenviewer/index.html?lang=d e abgerufen HMfLUF. (1964). Hessischer Minister für Landwirtschaft und Forsten, Abt. Wasserwirtschaft (Hrsg.): Wasserwirtschaftlicher Rahmenplan Fulda; Wiesbaden 1964. Wiesbaden. INKEK . (2016). Institut für Klima- und Energiekonzepte, Klimaanalyse Stadtregion Fulda. Lohfelden. KLAUSING, O. (1988). Die Naturräume Hessens. Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, 67. Wiesbaden. REGIERUNGSPRÄSIDIUM KASSEL. (2009). Regionalversammlung Nordhessen, Regionalplan Nordhessen. Kassel. Projekt: Ergänzungssatzung „Lupinenweg“ im Ortsteil Steinau-Götzenhof, Gemeinde Petersberg
- 18 – ____________________________________________________ Abkürzungsverzeichnis und Erläuterungen BauGB Baugesetzbuch i.d.F. d. Bek. vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geän- dert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBI. I S. 1722) m. W. v. 24.10.2015 BauNVO Baunutzungsverordnung i.d.F. d. Bek. vom 23.01.1990 (BGBI. I. S. 132), zu- letzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBI. I S. 1548) FlSt Flurstück FNP Flächennutzungsplan GFZ Geschossflächenzahl GRZ Grundflächenzahl HBO Hessische Bauordnung i.d.F. d. Bek. vom 15.01.2011 (GVBI. IS. 46, 180), ge- ändert durch Gesetz vom 21.11.2012 (GVBI. I S. 444) Anlagen: Anlage 1: Gehölzliste Projekt: Ergänzungssatzung „Lupinenweg“ im Ortsteil Steinau-Götzenhof, Gemeinde Petersberg
- 19 – ____________________________________________________ Anlage 1 - Gehölzauswahl Artenauswahl für standortgerechte Gehölze, Kletterpflanzen und Obstbäume (unvollständige Ge- hölzliste): Bäume Rotbuche (Fagus sylvatica), Stieleiche (Quercus robur), Traubeneiche (Quercus petraea), Vo- gelkirsche (Prunus avium), Esche (Fraxinus excelsior), Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Spit- zahorn (Acer platanoides), Feldahorn (Acer campestre), Hainbuche (Carpinus betulus), Trau- benkirsche (Prunus padus), Bergulme (Ulmus glabra), Winterlinde (Tilia cordata), Schwarzerle (Alnus glutinosa) Sträucher Hasel (Corylus avellana), Weißdorn (Crataegus monogyna), Rosen (Rosa canina, R. tomen- tosa, R. rubiginosa, R. dumetorum), Rote Heckenkirsche (Lonicera xylosteum), Hartriegel (Cor- nus alba), Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus), Schwarzer Holunder (Sambucus racemosa), Kreuzdorn (Rhamnus cathartica), Himbeere (Rubus idaeus), Schwarzdorn (Prunus spinosa), Brombeere (Rubus fruticosus), Stachelbeere (Ribes uva-crispa Selbstklimmer und Ranker (Fassadenbegrünung) Knöterich (Polygonum auberti), Efeu (Hedera helix), Echtes Geißblatt (Lonicera caprifolium), Wald-Geißblatt (Lonicera periclymenum), Wilder Wein (Parthenocissus quinquefolia), Echter Wein (Vitis vinifera), Blauregen (Wisteria sinensis), Waldrebe (Clematis Hybriden) Obstgehölze Äpfel Bismarckapfel, Hilde, Himbacher Grüner, Jakob Lebel, Kaiser Wilhelm, Kanadarenette, Lohrer Rambour, Rheinischer Bohnapfel, Schafsnase, Winterzitronenapfel, Winterrambour, Bittenfel- der Sämling, Brauner Matapfel, Renette, Boskoop, Ditzels Rosenapfel, Erbachhofener, Freiherr von Berlepsch, Geheimrat Dr. Oldenburg, Gelber Edelapfel, Gewürzluiken, Goldparmäne, Gra- vensteiner, Weißer Klarapfel Birnen Alexander Lukas, Köstliche von Charneu, Bosc´s Flaschenbirne, Madame Verte, Clapps Lieb- ling, Neue Poiteau, Gellerts Butterbrine, Nordhäuser Winterforelle, Gräfin von Paris, Grüne Jagdbirne, Pastorenbirne, Gute Graue, Gute Luise, Schweizer Wasserbirne, Williams Christ Süßkirschen Büttners Rote Knorpelkirsche, Große Prinzessin, Große Schwarze Knorpelkirsche, Haumüller, Hedelfinger, Königskirsche, Oktavia, Regina, Schmahlfelds Schwarze, Schneiders späte Knor- pelkirsche, Teickners Schwarze Pflaumen Zimmers Frühzwetschge, Bühler Frühzwetschge, Große Grüne Reneklode, Hauszwetschge in Typen, Nancy Mirabelle, Wangenheims Frühzwetschgen sowie Walnuss Speierling Projekt: Ergänzungssatzung „Lupinenweg“ im Ortsteil Steinau-Götzenhof, Gemeinde Petersberg
- 20 – ____________________________________________________ . Projekt: Ergänzungssatzung „Lupinenweg“ im Ortsteil Steinau-Götzenhof, Gemeinde Petersberg
Sie können auch lesen