Gemeindestellen für Landwirtschaft Informationen 2021 - Auf Grund der Covid 19 Situation findet im 2021 keine Tagung statt. Die nachstehenden ...

 
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Landwirtschaftsamt

         Gemeindestellen für Landwirtschaft
               Informationen 2021

        Auf Grund der Covid 19 Situation findet im 2021
            keine Tagung statt. Die nachstehenden
          Informationen dienen zum Selbststudium.

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Themen:
1.     Personelles / Allgemeines
2.     a) Rückblick DZ 2020, Finanzrevision BLW, Ergebnisse Umfrage
       b) Rückblick Kontrollaufträge 2020
3.     a) Neuerungen Kontrollen
       b) Kontrollen / Feststellungen GSL
       c) Verunkrautung
4.     Kontrolltätigkeiten 2021
5.     a) Neuerungen Direktzahlungen 2021 und Aktuelles
       b) Massnahmenplan Ammoniak Thurgau
       c) Betriebsstrukturdatenerhebung 2021 und Termine
       d) Hilfsmittel und Unterlagen für GSL
6.     Ausblick AP 22+
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                1. Personelles / Allgemeines

                        Sebastian Menzel
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Personelles aus dem Landwirtschaftsamt:
Armin Vogt: Kündigung - bis 31. März 2021 beim LA
            Stellenausschreibung erfolgt – Bewerbungsverfahren läuft

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Wechsel bei den Gemeindestellen:
Gemeinde             Funktion     bisher                             neu
Kesswil              Stv.         Jakob Roth                         Dominik Egloff
                                                                     (ab 2020)
Raperswilen          Stv.         Rudolf Schwarz                     Raphael Reusser

Salmsach             Leiter       Roland Allenspach                  Ralph Bötsch
Schlatt              Stv.         Gustav Möckli                      Hans Monhart
Sirnach              Leiter       René Höltschi                      Christian Scherrer
                     Stv.         Christian Scherrer                 René Höltschi
Wuppenau             Leiter       Josef Widmer sel.                  offen

 Aktuelle GSL-Liste auf Homepage LA unter Downloads / Services

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Themen an den GSL-Tagungen
2010:         Jahr der Biodiversität
2011:         Jahr der EDV (Interneterfassung)
2012:         Konsolidierung Interneterfassung und Kontrollkoordination
2013:         Jahr der Erwartung oder «Die Ruhe vor dem Sturm»
2014:         Umsetzung AP 2014-17
2015:         - Betriebsstrukturdatenerhebung: Neu im Februar
              - Umsetzung der LQ-Projekte
2016:         Konsolidierungsphase vor Geo-Datenerfassung
2017:         - Einführung Hanglagen Talgebiet und Hangneigung >50%
              - Erfassung LQ-Massnahmen neu im Februar
              - Start Kulturenerfassung mit LAGIS durch Gemeindestellen
2018:         Erfassung der Kulturen und BWE im LAGIS durch Landwirte
2019: - LQ, Vernetzung, Biodiversität: 2 neue übersichtliche Dokumente
      - mehr digital / weniger Papier und Formulare
2020: Festigen der AP18+ / Obstsorten / wenig Änderungen
2021: Stabilität, Massnahmenplan Ammoniak, AP: «Ruhe vor dem Sturm»
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                     Ein herzliches Dankeschön an Sie,
    geschätzte Gemeindestellenleiter, Leiterinnen und
       Stellvertreter, für die geleistete Arbeit im 2020!

              Wir wissen Ihre Arbeit sehr zu schätzen!

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      2a. Rückblick Direktzahlungen 2020
    Finanzrevision BLW, Ergebnisse Umfrage

                      Sebastian Menzel
                     Landwirtschaftsamt

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Das aussergewöhnliche Jahr 2020

                                                          Quelle: BFS 2020 LGR

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Übersicht Zahlungen 2020
Direktzahlungen             104'327'766.95
Einzelkulturbeiträge            5'375'335.00
Getreidezulage                     893'844.95
Total Beiträge              110'596'946.90

Zahlungstermine 2020
- Akontozahlung      26. Mai 2020 (früher als in Vorjahren)
- Hauptabrechnung    4. November 2020
- Schlussabrechnung  2. Dezember 2020

 Plafonierung LQ 2020 knapp überschritten
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Entwicklung LQ-Beiträge

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Beitragseinzug für den VTL und TSF / PSF
VTL – Freiwilligkeit durch Landwirt                2020       2019
• Verbandsbeiträge (VTL)                          496‘890    500'148
• Berufsbildungsfond                              102‘469    102'416
• Thurgauer Obstverband                           368‘143    383'996
• LQ-Mitgliederbeiträge                            14‘216     38'906
Landwirte
• Tierseuchenfonds (TSF)                          427‘276    434'119
• Pflanzenschutzfonds (PSF)                       340‘750    340'833
ÖLN-Kontrollkosten                                306’395    329'536

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Direktzahlungen 2020 – wesentliche Veränderungen
Versorgungssicherheit Acker- und Dauerkulturen               +207’000.-

Biodiversitätsbeitrag Qualität QI & QII                      +194’000.-

Produktionssystem Beitrag Biolandbau                         +251’000.-

Ressourceneffizienz Beitrag Schleppschlauch                  + 42’000.-

Ressourceneffizienz Beitrag Reduktion PSM                    +150’000.-

EKB Zuckerrüben                                              +205’000.-

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DZ-Beiträge nach Kategorien

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DZ-Beiträge nach Beitragsart

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Finanz-Revision BLW
•    Umfassende Prüfung der Abteilung Direktzahlungen
•    Letztmals 2009
•    Gute bis sehr gute Arbeit bescheinigt
•    GSL haben daran auch einen Anteil – Prüfung Grundlagendaten
•    Anpassungen erforderlich bei:
       Verrechnung Abzüge von Dritten nur mit Einverständnis
       Auswahlmöglichkeit im Rahmen der Datenerhebung!

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Auflage der Finanz-Revision BLW
Bei der Datenerhebung Auswahlmöglichkeit für alle Abzüge der DZ:
         Allgemeine Angaben  Weitere Angaben

Je nach Auswahl erfolgt Abzug bei den DZ oder separate Rechnungstellung

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Ergebnisse Umfrage Datenerhebung TG 2020

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Obstsortenerfassung – Rückblick 2020
•    Betriebe wurden frühzeitig durch Fachstelle und LA informiert
•    Erfassungsanleitung für die Ersterfassung der Obstsorten
•    Unterstützung durch Landwirtschaftsamt
•    7630 verschiedene Obstsortenblöcke auf 444 Betrieben im TG

 Erfassung während der Datenerhebung im Febr. zu 75% erfolgt
 Erfassung während Nachmeldefenster im Apr. zu 15% erfolgt
 mehrmalige Nachfrage per Mail und Telefon ca. 50 Betriebe
 Abschluss und Fehlerbereinigung der Erfassung Mitte Dezember

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         2b. Rückblick Kontrollaufträge 2020

                       Thomas Fröhlich
                     Landwirtschaftsamt

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Rückblick Kontrollaufträge der Gemeindestellen 2020
• Vegetationsinseln «Altgrasstreifen» Vernetzung *
• Bäume Qualitätsstufe QI *
• LQ-Massnahme 203: farbige Zwischenkulturen *
• Überprüfung Obstgärten (Formular H)

Mit der Abgabe der Zusatzaufträge* wird jeweils eine Kontrollanleitung
mit den zu beachtenden und zu prüfenden Punkte abgegeben.
 Wenn der Auftrag nicht verstanden wird oder Unklarheiten
   entstehen, dann bitte Ansprechperson umgehend kontaktieren!

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Vegetationsinseln «Altgrasstreifen» Vernetzung
 271 Flächen mit der Anmeldung Altgrasstreifen 2010-17 geprüft
       Altgrasstreifen = 2. Aufwuchs bis kommenden Sommer
       Keine Nutzung im Herbst, Wanderschafherde erlaubt
 Nicht auf allen Flächen eindeutig erkennbar
       Nachfrage bei Landwirt, wenn plausibel dann erfüllt
       Alle Betriebe im Mai mit Anmeldung «Altgrasstreifen» durch LA angeschrieben
       Betriebe sind jetzt auf dem aktuellsten Stand

 Jede Fläche der BFF muss mindestens einmal im Jahr gemäht werden
 Mulchen ist verboten!
 Verschiedene Feststellungen eingegangen, 11 Sanktionen ausgestellt

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Landwirtschaftsamt

Anzahl Bäume Qualitätsstufe QI
 1373 Parzellen mit Bäumen durch GSL geprüft (zufällige Auswahl)
       1373 Parzellen, Total 23’354 Bäume von 893 Betrieben
       Anzahl Bäume, Stammhöhe, auf LN, Baumkategorie (HSB, EB, andere)
 Sehr viele Feststellungen!
       Vor Jahren angemeldet und nicht mehr angepasst (vergessen, etc.)
       Abgestorbene Bäume, Stammhöhe nicht erreicht, falsche Baumkategorie

 Angaben in der Kantonalen Datenerhebung TG nachgeführt
 Anzahl Bäume vorhanden, dann keine Sanktionen
 608 Bäume zuviel angemeldet, Sanktion Fr. 50.– pro Baum
 Wiederholung Kontrollauftrag im 2021 auf anderen Parzellen

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Landwirtschaftsamt

LQ-Massnahme 203: farbige Zwischenkulturen
• Fläche, Ansaat bis 15. August, Nutzung (mähen, mulchen) oder
  Umbruch ab 15. November
• Eine oder zwei farbige Kulturen je Betrieb

 594 Flächen mit 1080 ha geprüft
 65 ha (6.2%) Grundanforderungen nicht erfüllt
 105 ha (9.7%) Zusatzanforderungen (2 farbige Kulturen) nicht erfüllt
 Wenn nicht geblüht wegen Sommertrockenheit, keine Sanktion
 Einige Kontrollformulare nicht vollständig ausgefüllt, Kultur nicht angegeben
 Teilweise keine Feststellung obwohl Anforderungen nicht erfüllt
         Viele Rückfragen durch Landwirtschaftsamt nötig!
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Landwirtschaftsamt

Obstgartenkontrollen 2020: noch zu viele Rückfragen
 Obstgartenkontrollen durch Gemeindestellen
 Bei Unklarheiten Landwirtschaftsamt kontaktieren, wir helfen gerne

Rückfragen durch Landwirtschaftsamt
 Angaben im Formular stimmen nicht mit Betriebsdaten überein
 Obstgartenfläche ist nicht korrekt auf Plan eingezeichnet
  (5 m um die Stämme der äussersten Bäume)
 Pflanzdichte nicht beachtet (mind. 6 m Baumabstand)
 Planbeilage oder Unterschrift fehlt

 Ab 2021 Unterstützung vor Ort durch Fachkontrolleure,
    beim LA anfordern
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Landwirtschaftsamt

                     3a. Neuerungen Kontrollen

                            Sebastian Menzel
                           Landwirtschaftsamt

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Landwirtschaftsamt

Schwerpunktprogramm Tierschutz Geflügel 2021-2023
• Bestehende Tierschutz-Anforderungen werden durch KOL vertieft
  im Rahmen regulärer Kontrollen überprüft
• Einstreu, Belegung/Besatzdichte, Luftqualität, Verletzung/Pflege

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Landwirtschaftsamt

          3b. Kontrollen / Feststellungen GSL

                       Hans Heuberger
                     Landwirtschaftsamt

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Landwirtschaftsamt

Jahresablauf: Von der Anmeldung bis zur Auszahlung
1.    Programmanmeldungen im August des Vorjahres > BL
2.    Deklaration Flächen, Tierbestände, Massnahmen im Februar > BL
3.    Überprüfung und Abschluss der Datenerhebung im Agate > GSL
4.    Nachmeldungen von Veränderungen bis 10. Mai > BL
5.    Kontrollauftrag an Gemeindestelle (je nach Themenauswahl) > LA
6.    Kontrolle vor Ort innerhalb vorgegebener Frist > GSL
7.    Bei Mängel Formular Feststellung ausfüllen > GSL
8.    Formular Feststellung an Landwirtschaftsamt > GSL
9.    Umsetzung Feststellung: Fläche/Bäume/LN anpassen > LA
10.   Berechnung Sanktion / Mitteilung der Korrektur, Kürzung > LA
11.   Abrechnung über Direktzahlungen / Möglichkeit für Rekurs > BL

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Landwirtschaftsamt

Kontrolltätigkeit der Gemeindestellen
1. Kontrolle der Betriebsstrukturdatenerhebung
             Angemeldete Angaben plausibilisieren (Tiere, Flächen, Anzahl Bäume usw.)
             Bei Unsicherheiten nachfragen oder Augenschein vor Ort
             Differenzen mit BL besprechen und bereinigen

2. Selbständige Kontrolle  BL auf Unstimmigkeit hinweisen
             Bis zu den Nachmeldungen (10. Mai) BL auf Unstimmigkeiten hinweisen
             BL kann Flächen, Kulturen mit den Nachmeldungen korrigieren

3. Kontrollauftrag von Landwirtschaftsamt
             Gemeindestelle prüft die Angaben gemäss Kontrollauftrag
             Feststellung bei Differenzen ausfüllen und unterzeichnen lassen (ev. Foto)
             Keine Korrektur der Betriebsdaten durch BL oder GSL möglich!

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Landwirtschaftsamt

Abmeldungen von Flächen und Programmen
Können angemeldete Flächen nicht das ganze Jahr uneingeschränkt
bewirtschaftet werden oder angemeldete Programme nicht eingehalten
werden, so sind die Flächen bzw. Massnahmen sofort abzumelden.
 Abmeldungen direkt in der Kantonalen Datenerhebung TG oder
  telefonisch an das Landwirtschaftsamt.
 Programme zuerst abmelden und dann vor Ort Massnahmen
  umsetzen (zum Beispiel Pflanzenschutzmitteleinsatz).

Abmeldungen werden bei einer Kontrolle berücksichtigt:
a.) bis am Tag vor Erhalt der Ankündigung einer Kontrolle
b.) bis am Tag vor der Kontrolle bei unangekündigten Kontrollen

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Landwirtschaftsamt

Meldung von Feststellungen: Korrekt ausfüllen
                                                         Zu beachten:
                                                         - Feststellung / Mangel umschreiben
                                                         - Betroffene Fläche oder Teilfläche
                                                         - Flächenangaben oder Plan
                                                         - Beilagen (Fotos mit Datum, etc.)
                                                         - Unterschrift: Bewirtschafter / GSL!
                                                         - Kopie Feststellung an Bewirtschafter
                                                         - Original nach Kontrolle sofort an LA
                                                          «Erfüllt» oder «nicht Erfüllt»

Hinweis: Bewirtschafter, die mit der Beurteilung durch die Kontrollperson nicht
einverstanden sind, können innerhalb von 3 Werktagen nach der Kontrolle gegen
das fachliche Kontrollergebnis beim LA schriftlich eine Beanstandung einreichen.

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Landwirtschaftsamt

                     3c. Verunkrautung

                         Hans Heuberger
                       Landwirtschaftsamt

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Landwirtschaftsamt

Verunkrautung: Vorgehen, Meldeweg
Ausschluss von Flächen von der LN (Artikel 16 LBV)
Flächen oder Teilflächen mit einem hohen Besatz an Problempflanzen wie Blacken,
Ackerkratzdisteln, Flughafer, Quecken, Jakobs-Kreuzkraut oder invasiven
Neophyten gelten nicht als LN.
 Ausschluss der betroffenen Fläche aus der LN > keine Beiträge

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Landwirtschaftsamt

Voraussetzungen und Auflage für BFF QI (Artikel 58 DZV)
Problempflanzen wie Blacken, Ackerkratzdisteln, Jakobskreuzkraut oder invasive
Neophyten sind zu bekämpfen, insbesondere ist deren Ausbreitung zu verhindern.
Weisungen zu Artikel 58 DZV
•     Brachen und Säumen Bekämpfungsschwelle festgelegt
•     Kontrolle zwischen 1. Juni und 31. August
•     Angemessene Frist zur Sanierung setzen
•     Nach Ablauf der Frist Nachkontrolle vornehmen
•     übermässiger Besatz > Beiträge für betroffene Fläche kürzen
•     Kanton kann Vorgaben für Brachen und Säumen auch auf die weiteren
      BFF anwenden
 LA:         Weisungen werden für die Überprüfung der
              Verunkrautung auf LN angewendet
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Landwirtschaftsamt

Meldung von verunkrautete Flächen an das LA
Betroffene Fläche: nicht LN > Meldung durch LA an:
    • Wald  Meldung an Kantonales Forstamt
    • Kiesgruben  Meldung an Flurkommission Gemeinde
    • Naturschutzgebieten  Meldung an Amt für
        Raumentwicklung
    • Gewässern Thur und Murg  Meldung an Amt für Umwelt

Betroffene Fläche: LN > Meldung durch LA an:
    • Nicht-ÖLN-Betriebe  Meldung an Flurkommission Gemeinde
    • ÖLN- und Bio-Betriebe  Kontrollauftrag an GSL

Januar 2021          Gemeindestellen Informationen 2021     41
Landwirtschaftsamt

Kontrollauftrag Verunkrautung an GSL
 Erstkontrolle durch GSL
    • Bekämpfungsschwelle nicht überschritten:
         Kontrollbericht erstellen und LA zustellen
    • Feststellung Bekämpfungsschwelle überschritten:
         Kontrollbericht erstellen > Frist für Bekämpfung festlegen

Zweitkontrolle durch GSL
   • Feststellung Bekämpfungsschwelle überschritten: Ja / Nein
   • Betroffene Fläche feststellen
   • Kontrollbericht fertig ausfüllen und dem LA zustellen

Januar 2021            Gemeindestellen Informationen 2021              42
Landwirtschaftsamt

Kontrollbericht für Problempflanzen auf LN
                                                         Zu beachten:
                                                         -   Erstkontrolle durch GSL
                                                         -   Schwelle überschritten? / Fläche
                                                         -   Bekämpfungsfrist setzen
                                                         -   Unterschrift für Erstkontrolle
                                                         -   Zweitkontrolle durch GSL
                                                         -   Schwelle überschritten? / Fläche
                                                         -   Unterschrift für Zweitkontrolle
                                                         -   Kopie Kontrollbericht an
                                                             Bewirtschafter

 Hinweis: Bewirtschafter, die mit der Beurteilung durch die Kontrollperson nicht
 einverstanden ist, kann innerhalb von 3 Werktagen nach der Kontrolle gegen das fachliche
 Kontrollergebnis beim Landwirtschaftsamt schriftlich eine Beanstandung einreichen.
Januar 2021                  Gemeindestellen Informationen 2021                             43
Landwirtschaftsamt

                     4. Kontrolltätigkeiten 2021

                        Thomas Fröhlich, Ruedi Stark
                           Landwirtschaftsamt

Januar 2021                  Gemeindestellen Informationen 2021   44
Landwirtschaftsamt

    Kontrollaufträge 2021
Standardaufträge:                                     Zusatzaufträge:
Aufträge vom Landwirtschaftsamt                       Aufträge vom Landwirtschaftsamt
•     Neuanmeldungen Vernetzungsflächen               •    Kontrolle Flächen mit
            ab 15. Juni (Vegetationsinsel)                Einzelkulturbeiträgen
                                                                   ab 15. Mai
Gesuche vom Betriebsleiter
•     Vorzeitiger Schnitt Zottiger Klappertopf
                                                      •    Hochstammfeldobstbäume QI (Anzahl)
•     Überprüfung neue Obstgärten (Form. H)
                                                                  ab 15. Mai
              laufend bis 25. Juni
Andere                                                •    Hecken mit Krautsaum
•     Melden von Feststellungen                                   1. bis 15. Juni
            laufend das ganze Jahr

    Januar 2021                   Gemeindestellen Informationen 2021                       45
Landwirtschaftsamt

Kontrollen: Obstgärten (QII)
Überprüfung der Obstgartengesuche (Formulare H)
•     Wichtig: Kontrollaufträge für ausserkantonale Obstgärten an das LA weiterleiten
•     Wichtig: Plan mit Abgrenzung des Obstgartens mit Gesuch an LA abgeben
•     Unterlagen und Hilfsmittel in GSL-Ordner oder auf Homepage LA
     •    Direktzahlungsverordnung mit Weisungen, Anhang 4, Kapitel 12, Seite 75
     •    Merkblatt fachgerechte Pflege von Hochstamm-Feldobstbäumen
     •    Merkblatt Deklaration Hochstamm-Feldobstbäume Pflanzdichte mit Skizze
     •    Div. Unterlagen zu Nisthilfen, Strukturen, usw.
•     Bei Unklarheiten bzgl. Pflanzabständen, Distanzen, Zurechnungsflächen, Strukturelemente
            LA kontaktieren
•     Bei Unklarheiten bzgl. Pflege, Schnitt, Unstimmigkeiten mit dem Bewirtschafter steht
      Unterstützung durch Fachkontrolleure zur Verfügung
            bei Bedarf beim LA anfordern

Januar 2021                   Gemeindestellen Informationen 2021                        46
Landwirtschaftsamt

Vorgehen beim Beurteilen von Obstgärten (QII)
• Kontrolle der Formulardaten in Agate
   • Sind die Bäume korrekt angemeldet, Baumarten: Kern-/Steinobst- und Kirsch- (Code
     921), Nuss- (Code 922), Edelkastanienbäume (Code 923)?
• Einzeichnen der Obstgartenfläche auf dem Parzellenplan
   • Wo stehen die äussersten Bäume, Abgrenzung im Abstand von 5 m um die
     äussersten Bäume? Neu gepflanzte Bäume sind auf dem Orthophoto nicht sichtbar.
   • Max. Baumabstand (30 m), min. Anzahl Bäume (10), min. Fläche (20 a), beachten.
• Bestimmen der Anzahl beitragsberechtigter Bäume und der Baumarten
   • Stimmt Anzahl Bäume je Baumart mit den Strukturdaten überein?
   • Stehen die Bäume auf eigener oder gepachteter LN?
   • Bäume mit weniger als 6 m Abstand sind nur in
     Ausnahmefällen beitragsberechtigt.
   • Sind die Bäume fachgerecht geschnitten?
   • Haben junge Bäume (bis 10. Standjahr) einen geeigneten
     Stammschutz (Pfahl, Schutz gegen Frass- und Scheuerschäden).
Januar 2021                  Gemeindestellen Informationen 2021                   47
Landwirtschaftsamt

Vorgehen beim Beurteilen von Obstgärten (QII)
• Zurechnungsflächen
   • Ist eine Skizze mit Zurechnungsflächen, Strukturelementen und Nisthilfen vorhanden?
   • Sind Zurechnungsflächen ausreichend vorhanden (1. – 200. Baum 0.5 a/Baum, ab
     200. Baum 0.25 a/Baum)?
   • Ist die Distanz gegeben (max. 50 m)?
   • Werden Zurechnungsflächen über grössere Distanzen mit weit auseinanderstehenden
     Einzelbäumen verbunden ist eine örtliche Kombination nicht gegeben.
• Strukturelemente
   • Sind Strukturelemente gemäss Anforderungen vorhanden?
   • Mindestens 3 verschiedene Strukturelemente, ab 61 Bäumen in 20er Schritten je ein
     Strukturelement mehr.
   • Max. Abstand zum äussersten Baum 30 m.
   • Ist Zurechnungsfläche BFF QII sind je 0.5 a für 1 Baum keine Strukturelemente nötig.
• Nisthilfen
   • Stimmt genügend Nisthilfen vorhanden?
   • Sind Nisthilfen gereinigt?
Januar 2021                   Gemeindestellen Informationen 2021                     48
Landwirtschaftsamt

Kursangebot und Unterstützung für GSL
Der geplante Ausbildungskurs zum Thema Obstgärten kann wegen den
Anordnungen des Bundesrates vorläufig nicht durchgeführt werden.
Sobald die Umstände dies zulassen wird ein Kurs ausgeschrieben.

Zur Unterstützung der GSL bei der Beurteilung von Obstgärten stehen zwei
Fachkontrolleure zur Verfügung.
• Melden Sie sich bei Bedarf beim Landwirtschaftsamt
   Ruedi Stark, Tel. +41 58 345 57 17, ruedi.stark@tg.ch
Januar 2021             Gemeindestellen Informationen 2021           49
Landwirtschaftsamt

Korridorerweiterungen im Vernetzungsprojekt TG
•    Anträge für Korridorerweiterungen werden ab 2021 wieder bearbeitet.
•    Anträge für kleine Korridoranpassungen werden ab sofort geprüft und einmal
     jährlich umgesetzt.
•    Anträge für grosse Korridoranpassungen brauchen eine Richtplanänderung und
     werden bei der nächsten Teilrevision geprüft und nach Möglichkeit aufgenommen
     (ca. Dreijahresrhythmus).
•    Die Anträge können mit Angabe der betroffenen Parzellen und Bewirtschafter
     sowie Plan und Begründung ans ARE, Barbara Weiss, barbara.weiss@tg.ch
     geschickt werden.

Die aktuellen Vernetzungskorridore sind im ThurGIS ersichtlich.  map.geo.tg.ch
Alle Informationen zur Vernetzung sind in der Vernetzungsbroschüre ersichtlich.

Januar 2021                  Gemeindestellen Informationen 2021                   50
Landwirtschaftsamt

Zielerreichung im Vernetzungsprojekt
•    Die Zielerreichung im Vernetzungsprojekt ist seit Beginn der dritten
     Umsetzungsperiode 2016 erneut verbessert worden. Trotzdem gibt es noch
     Korridore, welche noch nicht genügend BFF aufweisen und insbesondere weisen
     rund zwei Drittel der Korridore zu wenig wertvolle BFF auf.
•    Mit zwei Massnahmen möchten wir die Zielerreichung im Winter 20/21 weiter
     verbessern:
      – Aufruf zur Anmeldung von Zusatzmassnahmen (siehe nächste Folie)
      – Beratungsangebot in Mangelkorridoren und für interessierte Bewirtschaftende
         (siehe übernächste Folie)
•    Für weitere Informationen wenden Sie sich an: barbara.weiss@tg.ch

•    Verlängerungen der Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsprojekte
      – Bis zur Umsetzung der AP22+ werden die laufenden Projekte verlängert

Januar 2021                  Gemeindestellen Informationen 2021                  51
Landwirtschaftsamt

Aufruf zur Anmeldung von Zusatzmassnahmen
•    Ein Informationsschreiben per Mail wurde an Bewirtschaftende verschickt, welche
     weniger als 75% der möglichen Kulturen für Zusatzmassnahmen angemeldet
     haben (rund 1200 Betriebe).
•    Die Bewirtschaftenden werden gebeten, die Anmeldung von (weiteren)
     Zusatzmassnahmen zu prüfen.
•    Zusatzmassnahmen sind auf den BFF-Typen extensiv und wenig intensiv genutzte
     Wiesen, Uferwiesen, extensiv genutzte Weiden, Einzelbäume und Alleen sowie
     Rebflächen möglich.

Januar 2021                  Gemeindestellen Informationen 2021                    52
Landwirtschaftsamt

Beratungsangebot für die Vernetzung im Kulturland
•    Im Informationsschreiben zu den Zusatzmassnahmen wird eine Beratung für
     interessieret Bewirtschaftende angeboten.
•    In Mangelkorridoren werden zudem einzelne Bewirtschaftende durch die
     Beratungspersonen für ein Beratungsgespräch kontaktiert.
•    Die Beratungen werden mehrheitlich vom Arenenberg (Bruno Nabulon, Daniel
     Nyfeler) und in Ausnahmefällen durch das Amt für Raumentwicklung (Barbara
     Weiss) durchgeführt.

Januar 2021                  Gemeindestellen Informationen 2021                  53
Landwirtschaftsamt

Januar 2021          Gemeindestellen Informationen 2021   54
Landwirtschaftsamt

Erstkontrollen von Vernetzungsflächen (Neuanmeldungen)
Kontrollpunkte:

1.    Neuanmeldungen: Vegetationsinsel mind. 10 % der Fläche prüfen, zusätzlich
      «Zweitanforderung» prüfen und in der Liste festhalten
      ֊ Kontrolle nach Schnittzeitpunkt: Talgebiet nach dem 15. Juni
                                         Berggebiet nach dem 1. Juli
2.    Kontrollumfang
      ֊ Je nach Anmeldungen innerhalb der Gemeinde
      ֊ Eventuell mehr Neuanmeldungen als in den Vorjahren («Werbung» durch ARE)

 Kontrollauftrag wird Ende März vom LA zugestellt.

Januar 2021                  Gemeindestellen Informationen 2021                   55
Landwirtschaftsamt

Kontrollauftrag Hochstammbäume (HSB) QI
Kontrollpunkte:       Wiederholung Auftrag 2020 auf anderen Parzellen

1.    Anzahl deklarierter HSB-Bäume: Anforderungen DZV für QI
      ֊ Kontrolle Anforderungen QI:
         ∙    Stammhöhe (Steinobst 1.2 oder übrige Bäume 1.6 m)
         ∙    Auf der eigenen oder gepachteten LN-Fläche
         ∙    Abgestorbene Bäume, StammØ 20 cm, als Baum erkennbar  gilt als Baum
         ∙    Stichtag 1. Mai
2.    Kontrollumfang
      ֊ Ca. 20 Parzellen pro Gemeinde

 Kontrollauftrag wird im Mai vom LA zugestellt.

Januar 2021                 Gemeindestellen Informationen 2021                56
Landwirtschaftsamt

Kontrollauftrag Flächen mit Einzelkulturbeiträgen
Kontrollpunkte:

1.    Überprüfung der Deklaration von Flächen mit Einzelkulturbeiträgen (EKB):
      EKB = Raps, Sonnenblumen, Soja, Ackerbohnen, Eiweisserbsen, Zuckerrüben
      ֊ Kontrolle der deklarierten Feldgrössen
         ∙    Kultur vor Ort vorhanden
         ∙    Feldgrösse plausibel (Länge x Breite)
2.    Kontrollumfang
      ֊ Ca. 20 Parzellen pro Gemeinde

 Kontrollauftrag wird im Mai vom LA zugestellt.

Januar 2021                  Gemeindestellen Informationen 2021                  57
Landwirtschaftsamt

Kontrollauftrag Hecken mit Krautsaum
Kontrollpunkte:
1.    Krautsaum:
      ֊ Mind. 3 Meter Breite vorhanden
      ֊ Ist bis 15. Juni nicht gemäht bzw. beweidet, noch befahren
      ֊ Liegt nicht auf Wendebereich von Ackerfläche (ersten 3 Meter nicht BFF!)
2.    Hecke:
      ֊ Macht einen gepflegten Eindruck
      ֊ Liegt auf der eigenen oder gepachteten Fläche
3.    Kontrollumfang
      ֊ Max. 15 Parzellen pro Gemeinde

 Kontrollauftrag wird im Mai vom LA zugestellt.
Januar 2021                  Gemeindestellen Informationen 2021                    58
Landwirtschaftsamt

«Kontrollauftrag» Meldungen von Feststellungen
Kontrollpunkte: offensichtliche Mängel – keine Bagatellen
•     Neubauten auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche
•     Terrainauffüllungen
•     Mulchen von BFF
•     Nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen

 Flächen ohne landwirtschaftliche Nutzung innerhalb
  der LN sind mit Code 898 «übr. Fläche iLN» zu erfassen
 Die bewirtschaftete Fläche muss dem Betrieb
  ganzjährig uneingeschränkt zur Verfügung stehen!
 Selbständige Kontrolle und Meldung nach Bedarf

Januar 2021                  Gemeindestellen Informationen 2021   59
Landwirtschaftsamt

Bautätigkeit, Jugendlager, Motocross etc. auf LN/BFF
• Motorsportveranstaltungen benötigen Bewilligung der Kantonspolizei.
• Jugendlager und Sportveranstaltungen müssen dem Forstamt
  gemeldet werden.
• Baustellendepots auf LN bei Bautätigkeit in der Bauzone benötigen
  Baubewilligung.
• Eingriffe in Biodiversitätsförderflächen benötigen Bewilligung des LA
     • Betriebsbedingte Eingriffe, z.B. Baustellendepot, Aushub-, Restholz-,
       Käferholzdepots auf BFF werden nur in Ausnahmefällen bewilligt.
     • Keine Aktivitäten und keine Zelte von Jugendlagern auf BFF.
     • Veranstalter von Jugendlagern und Sportveranstaltungen werden aufgefordert
       Plätze ausserhalb von Vernetzungskorridoren zu suchen.
Bei Fragen wenden Sie sich an das LA: Ruedi Stark, Tel. +41 58 345 57 17, ruedi.stark@tg.ch
Januar 2021                   Gemeindestellen Informationen 2021                        60
Landwirtschaftsamt

    5a. Neuerungen Direktzahlungen 2021
               und Aktuelles

                      Sebastian Menzel
                     Landwirtschaftsamt

Januar 2021          Gemeindestellen Informationen 2021   61
Landwirtschaftsamt

Neuerungen Direktzahlungen 2021
• Jahr der Stabilität, da nahezu keine Änderungen
• Weiterführung der Beiträge bis mindestens 2022
  – Programmverlängerungen bis mindestens 2022 für:
      • Beitrag für schonende Bodenbearbeitung
      • Beitrag für präzise Applikationstechnik
      • Beitrag für N-reduzierte Phasenfütterung
      • Beitrag für Reduktion von Pflanzenschutzmitteln

Januar 2021            Gemeindestellen Informationen 2021   62
Landwirtschaftsamt

Registrierung und Kennzeichnung Kleinwiederkäuer
•     Schafe und Ziegen müssen normal in der kantonalen
      Datenerhebung deklariert werden (=Gesamtbestand).
•     Schafe und Ziegen müssen zusätzlich in der TVD eingetragen
      werden (=Einzeltierregistrierung).
•     Kein Datenaustausch zwischen TVD und der Kantonalen
      Datenerhebung – allenfalls 2022/23 geplant
•     Registrierung der Tiere unter www.agate.ch ab 06. Januar 2020
      (spätestens beim Verstellen oder bis Ende 2020)
•     Weitere Informationen unter www.schafeziegen.ch

Januar 2021              Gemeindestellen Informationen 2021           63
Landwirtschaftsamt

Vogelgrippe

Deklaration aller Geflügelbestände wichtig – auch Hobbyhaltungen
Bitte prüfen Sie in ihrer Gemeinde, ob alle Geflügelbestände erfasst sind!

Januar 2021             Gemeindestellen Informationen 2021            64
Landwirtschaftsamt

Vogelgrippe
• Massnahmen für Geflügelhalter:
  – Vermeidung Kontakt zwischen Wild- und Hausgeflügel
  – Füttern und Tränken nur in für Wildvögel nicht zugänglichen
    Stallungen
  – Strikte Einhaltung der Biosicherheitsmassnahmen (Vor
    Stallbetretung: Schuhwechsel, Überkleid für Stallung,
    Händedesinfektion)
  – Freilandhaltung und Weideauflauf bis auf weiteres möglich
  – Konsequente Registrierung aller Geflügelhaltungen

Januar 2021            Gemeindestellen Informationen 2021         65
Landwirtschaftsamt

In-situ-Beitrag

Januar 2021          Gemeindestellen Informationen 2021   66
Landwirtschaftsamt

Januar 2021          Gemeindestellen Informationen 2021   67
Landwirtschaftsamt

Januar 2021          Gemeindestellen Informationen 2021   68
Landwirtschaftsamt

Beiträge Schleppschlauch
•     Garantierte Beiträge in 2021 wie bisher
•     Motion von Peter Hegglin durch Ständerat angenommen
     –        Weiterführung der Beiträge über 2021 hinaus geplant
     –        Im Frühjahr 2021 definitive Entscheidung

•     Massnahmenplan Ammoniak Thurgau:                                 Quelle: Dominik Binder/landwirtschaft.ch

     –        Obligatorisch ab 2022
     –        Ausnahmen möglich
     –        Beiträge durch Motion Hegglin wahrscheinlich
     –        Zusatzbeitrag für Schleppschuh und Gülledrill

Januar 2021                       Gemeindestellen Informationen 2021                                              69
Landwirtschaftsamt

5b. Massnahmenplan Ammoniak Thurgau

                      Sebastian Menzel
                     Landwirtschaftsamt

Januar 2021          Gemeindestellen Informationen 2021   70
Landwirtschaftsamt

Massnahmenplan Ammoniak Thurgau

• Im Dezember 2020 durch Regierungsrat beschlossen

• Umsetzung ab 2022

• Spezifische Massnahmen zur Reduzierung von Ammoniak in der
  Landwirtschaft

Januar 2021           Gemeindestellen Informationen 2021       71
Landwirtschaftsamt

Situation Luftschadstoffbelastung
• Ammoniak-N-Deposition pro Hektare und Jahr Kanton Thurgau:
  51 kg N/ha und Jahr
• Schutzziel gemäss Critical Load (kritischer Belastungswert):
  ca. 10 – 20 kg N/ha und Jahr

Januar 2021           Gemeindestellen Informationen 2021         72
Landwirtschaftsamt

Entwicklung Ammoniakemissionen

                           *

       2’146 t

                                                                                   langfristig

       1’600 t

Vorgabe vom Bund: Reduktion um ca. 38 %       * u.A. Ressourcenprojekt Schleppschlauch
Januar 2021                    Gemeindestellen Informationen 2021                                73
Landwirtschaftsamt

Massnahmen
Massnahmen                     Kurzbeschreibung                                  Reduktion Ammoniak
1) Emissionsarme Gülle-        Gülle muss mit emissionsmindernden Techniken      Sehr hoch:
Ausbringtechnik                ausgebracht werden, die mindestens die
                               Emissionsminderung des
                                                                                 6–8%
                               Schleppschlauchverteilers erreichen.
2) Rasche Einarbeitung von     Mist von Rindvieh, Schweinen und Geflügel,        Mittel:
Mist auf unbestellte           welcher zwischen 1. April und 30. September auf
                               unbestellte Ackerflächen ausgebracht wird, muss
                                                                                 Bis 2 %
Ackerflächen
                               innerhalb von 24 Stunden eingearbeitet werden.

3) Abluftreinigungsanlagen (ALURA)
bei Veredelungsbetrieben
                                         (Erhebliche finanzielle Unterstützung)
A)                             Bewilligungspflichtige Um- und Neubauten von      Hoch:
                               Schweineställen ≥ 40 GVE sind mit
                               Abluftreinigungsanlagen auszustatten.
                                                                                 3–4%

B)                             Bewilligungspflichtige Um – und Neubauten von
                               Mastpouletställen ≥ 20 GVE werden mit
                               Abluftreinigungsanlagen (ALURA) ausgestattet.
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Landwirtschaftsamt

4) Bauliche Massnahmen bei Jung-
und Legehennen- sowie Schweineställen
A) + B)                 Bei bestehenden Ställen und bewilligungspflichtigen         Tief bis mittel:
                        Neubauten für Jung- und Legehennenställen ≥ 20 GVE
                        müssen Kotbandtrocknungsanlagen installiert werden.
                                                                                    > 0.7 %

C)                      Bei bewilligungspflichtigen Bauten mit Erhöhung des
                        gesamtbetrieblichen Schweine- oder Geflügelbestandes
                        dürfen die Emissionen aus dem Stall und dem Auslauf nicht
                        höher sein als vor der Umsetzung des Bauvorhabens,
                        sofern Stand der Technik nicht erreicht wird.

5) N-angepasste         Der durchschnittliche jährliche Milchharnstoffwert (MHW)    Mittel:
Fütterung Milchvieh     aller milchabliefernden Betriebe im Kanton Thurgau wird
                        um 2 mg/dl Milch gesenkt.
                                                                                    2.2 %

6) N-angepasste         N-angepasste Fütterung auf reinen Mastschweinebetrieben     Mittel:
Fütterung Schweine      und auf Betrieben mit Zucht- und Mastschweinehaltung
                        mit ≥ 5 GVE.
                                                                                    2.5 %

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Landwirtschaftsamt

7) Bauliche Massnahmen         Bei bewilligungspflichtigen Bauten von Rindvieh-     Tief:
Rindvieh                       Laufställen ≥ 30 GVE, welche die Laufflächen
                               betreffen, werden erhöhte Fressstände mit
                                                                                    0.5 %
                               abgetrennten Fressplätzen sowie geneigten
                               Laufflächen mit Harnsammelrinne und Schieber mit
                               Rinnenräumer umgesetzt.
8) Feste Abdeckung             Alle bestehenden offenen Behälter für die Lagerung   Tief:
Güllenlager                    von flüssigem Hof- und Recyclingdünger müssen bis
                               2022 abgedeckt werden.
                                                                                    0.4 %

9) Prüfen eines Forschungs- oder Ressourcenprojekte zur Reduktion der N-            unklar
Gehalte im Futter von Geflügel und Schweinen
10A) Bundesförderung Güllenansäuerung.
10B) Abklären des Wissenstandes zur Wirkung von Güllezusatzstoffen auf die
Ammoniakemissionen, ergänzend dazu Abklären Wissensstand
Gülleseparierung
11) Sensibilisierung der Konsumenten, Kampagne «genussvolle
ressourcenleichte Ernährung»
12) Anträge an den Bund
Januar 2021                    Gemeindestellen Informationen 2021                            76
Landwirtschaftsamt

 5c. Betriebsstrukturdatenerhebung 2021
                und Termine

                         Ueli Müller
                     Landwirtschaftsamt

Januar 2021          Gemeindestellen Informationen 2021   77
Landwirtschaftsamt

Ablösung der alten Grundbuchnummern
Die bisherigen Grundbuchnummern wurden vom Landwirtschaftsamt
Intern vergeben. Mit der GIS-Erfassung können diese Nummern nicht
mehr aus den Daten der Amtlichen Vermessung generiert werden.
ALT: GB 1-178 = Kt. TG, ab 200 = ausserkantonale Grundbücher

Das Bundesamt für Statistik (BfS) legt für jede Gemeinde eine
schweizweit eindeutige Gemeindenummer fest. Diese BFS-Nummer
wird heute in ähnlichen Anwendungen ebenfalls verwendet (z. Bsp:
Steuererklärung, etc. ). Die BWE-Nr. wird so ebenfalls schweizweit
eindeutig und kann von anderen Kantonen nachvollzogen werden.
NEU: BFS Nr. 4401 – 4951 = Kt. TG
         BFS Nr.     1 – 261 = Kt. ZH, BFS Nr. 3201 - 3444 = Kt. SG, etc.
Januar 2021                 Gemeindestellen Informationen 2021              78
Landwirtschaftsamt

Obstsortenerfassung – 2021 und Folgejahre
•    Meldungen nötig, wenn Betrieb >20 Aren bewirtschaftet
•    Meldungen der Obstsorten in Datenerhebung integriert
•    Anleitung für Obstsortenmeldungen im Internet (Mutationen)
•    Meldungen während der Datenerhebung im Februar
•    Neue Obstsorten (z. Bsp: «Remo») ab 2021 integriert
•    Kein Versand von Obstsortenverzeichnissen
 Nur Meldungen von Änderungen sind zu erfassen
 Kulturen der Anlagen sind vorgängig korrekt zu erfassen
       Wenn keine Anlage, dann Kultur 698 Grünfläche beitragsber. (Gründüngung)
       Neuanlagen als Kultur und anschliessend Obstsorte erfassen
       Neupflanzungen innerhalb Anlage, dann Obstsorte anpassen
Januar 2021                  Gemeindestellen Informationen 2021                    79
Landwirtschaftsamt

Termine 2021 für deklarationspflichtige Personen (DP)
 Ab 8.2.             Zustellung Info-Schreiben an alle DP
  8.2. - 3.3.        Betriebsstrukturdatenerhebung alle Betriebe
23.4. - 10.5.        Meldung Änderungen Betriebsstrukturdaten
  8.2. - 31.8.       Erfassung schonende Bodenbearbeitung
  8.2. - 31.8.       Erfassung emissonsmindernde Ausbringverfahren
  8.2. - 31.8.       Abmeldung von Direktzahlungsprogrammen
15.8. - 31.8.        LQ-Anmeldung «Farbige Zwischenfrüchte»
15.8. - 31.8.        Überprüfung Betriebsstrukturdaten 2021
15.8. - 31.8.        Programm An- und Abmeldungen 2022

Januar 2021                  Gemeindestellen Informationen 2021      80
Landwirtschaftsamt

Betriebe ohne ÖLN- und Bio-Anmeldung
•     Betriebsstrukturdatenerhebung: 8. Februar bis 3. März 2021
•     Übernahme der Rinder- und Equidendaten aus der TVD
•     Übertrag der Flächen, Kulturen und übrige Tierdaten 2020 auf 2021
      - Keine wesentlichen Änderungen
           Kein Handlungsbedarf
      - Wesentliche Änderungen (über 50 %)
           Daten im Agate ändern oder Formular auf Rückseite des Briefes ausfüllen und
            an LA / GSL zustellen
• GSL: Kein Datenabschluss notwendig
           Kennzeichnung im Agate: Spalte Formular K
           Abschluss durch Landwirtschaftsamt Anfangs März

Januar 2021                   Gemeindestellen Informationen 2021                   81
Landwirtschaftsamt

Betriebe mit ÖLN- und Bio-Anmeldung
• Betriebsstrukturdatenerhebung: 8. Februar bis 3. März 2021
      - Betriebsdatenblatt nicht ausdrucken, keine Abgabe an GSL >
        Abschluss Kant. Datenerhebung TG genügt.

      - Anmeldung Obstgarten mit Formular H: Neue Obstgärten
      - Anmeldung QII oder Vernetzung mit Zusatzmassnahmen
      - Obstsortenerfassung wenn nötig
      - Rebsortenerfassung wenn nötig (inkl. Abschluss im Traubenpass!)

Januar 2021              Gemeindestellen Informationen 2021           82
Landwirtschaftsamt

Aufgaben der Gemeindestellen: Bis 20. März
•     Überprüfung der Betriebsstrukturdatenerhebung im Agate
       Unterstützung der Betriebe bei der Datenerhebung
       Betriebe mit ÖLN: Datenerhebung abgeschlossen
       Deklaration auf Vollständigkeit überprüfen (evtl. Rücksprache mit BL)
              rote Hinweise > korrigieren / grüne Hinweise > überprüfen evtl. korrigieren
       Bemerkungen GSL für LA: im Bemerkungsfeld GSL
       Freigabe der Betriebe im Internet für LA
          nur ÖLN- und Bio-Betrieb (ohne Kleinbetriebe, Kennzeichung «K»)
•     Formular Tiererhebung
       Weiterleitung der Formulare «Tiererhebung 2021» laufend an das
        Landwirtschaftsamt

Januar 2021                        Gemeindestellen Informationen 2021                       83
Landwirtschaftsamt

Aufgaben der Gemeindestellen: Bis 30. Juni
Bis 25. Juni
•     Kontrollen: Gesuche frühzeitiger Schnitt Zottiger Klappertopf
•     Kontrollen: Obstgarten Formular H
•     Kontrollen: Aufträge Landwirtschaftsamt
•     Rapportblatt: Nachführen der erledigten Arbeiten (bleibt bei der GSL)
Bis 30. Juni
•     Abgabe der Unterlagen an das LA
       Gesuche frühzeitiger Schnitt Zottiger Klappertopf
       Formular H
       Kontrollaufträge Landwirtschaftsamt
       Kontrollberichte Meldungen von Feststellungen
Januar 2021                   Gemeindestellen Informationen 2021              84
Landwirtschaftsamt

    5d. Hilfsmittel und Unterlagen für GSL

                       Thomas Fröhlich
                     Landwirtschaftsamt

Januar 2021          Gemeindestellen Informationen 2021   85
Landwirtschaftsamt

GSL-Vollzugsordner
Aktuelles Inhaltsverzeichnis

Januar 2021             Gemeindestellen Informationen 2021   86
Landwirtschaftsamt

Rapportblatt für die Gemeindestellen

Vollständig ausgefülltes Rapportblatt bleibt bei der Gemeindestelle!
Januar 2021            Gemeindestellen Informationen 2021              87
Landwirtschaftsamt

Hilfsmittel und Unterlagen (landwirtschaftsamt.tg.ch)

Januar 2021          Gemeindestellen Informationen 2021   88
Landwirtschaftsamt

Hilfsmittel und Unterlagen
Biodiversitätsförderflächen BFF QII und QII, Vernetzung und
Landschaftsqualität im Überblick
                                                      •   Viele nützliche
                                                          Informationen und
                                                          Links zu allen BFF
                                                               •   Informationen zur
                                                                   Vernetzung
                                                               •   Informationen zur
                                                                   Landschaftsqualität
                                                               •   Beiträge,
                                                                   Anforderungen,
                                                                   Bedingungen, etc.
                                                               •   Original auf LA-
                                                                   Homepage
Januar 2021               Gemeindestellen Informationen 2021                             89
Landwirtschaftsamt

Hilfsmittel und Unterlagen
Merkblätter, Formulare, Anleitungen, Termine, Checklisten, etc.
                                                                •   Viele nützliche
                                                                    Informationen und
                                                                    Rechtsgrundlagen
                                                                •   Formulare für
                                                                    verschiedene
                                                                    Anmeldungen
                                                                •   Merkblätter für
                                                                    zusätzliche Programme
                                                                •   Unterlagen zur
                                                                    Datenerhebung

Januar 2021                Gemeindestellen Informationen 2021                           90
Landwirtschaftsamt

LAWISfarm
•     Anzeige von Flächendaten auf dem Mobiltelefon
•     GPS unterstützt
•     Bereits seit 2020 verfügbar
•     Soll 2021 mehr Verbreitung finden
•     Wird laufend weiter entwickelt
                                                               Quelle: Dominik Binder/landwirtschaft.ch

Weitere Infos oder Unterstützung
bei Ueli Müller (058 345 57 04)

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Landwirtschaftsamt

LAWISfarm
•     Zugang über farm.lawis.softec.ch
•     Anmeldung mit normalem Agate Login
•     LAWISfarm bietet eine kurze Einführung:

                                                              Quelle: Dominik Binder/landwirtschaft.ch

Januar 2021              Gemeindestellen Informationen 2021                                              92
Landwirtschaftsamt

                     6. Ausblick AP 22+

                        Sebastian Menzel
                       Landwirtschaftsamt

Januar 2021             Gemeindestellen Informationen 2021   93
Landwirtschaftsamt

     Strategie AP 22+

                                                          Sistierung durch
                                                          Ständerat 2020
Januar 2021          Gemeindestellen Informationen 2021                      94
Landwirtschaftsamt

Agrarpolitik AP 22+
• Sistierung der AP 22+ durch Ständerat beschlossen!
• Umsetzung verschiedenster Änderungen kurzfristig nicht realisierbar
• Höhere Planungssicherheit für Landwirte und Verwaltung !

• Einzelne Anpassungen auf Verordnungsstufe allenfalls ab 2023
Januar 2021            Gemeindestellen Informationen 2021          95
Landwirtschaftsamt

Auftrag Ständerat an Bundesrat

Januar 2021          Gemeindestellen Informationen 2021   96
Landwirtschaftsamt

Handlungsfelder gemäss BLW

Januar 2021          Gemeindestellen Informationen 2021   97
Sie können auch lesen