Kernaussagen der Parteiprogramme für die Bundestagswahl 2013

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Kernaussagen der Parteiprogramme für die Bundestagswahl 2013
Kernaussagen der Parteiprogramme für die Bundestagswahl 2013

                                                               Foto: http://de.fotolia.com/id/38955355

         Synopsen zu folgenden Politikfeldern:

         1.   Tarifrecht, Arbeitsrecht, Arbeitsmarkt, Demografie
         2.   Steuern, Haushaltspolitik, Familienleistungen
         3.   Rente und Altersvorsorge
         4.   Gesundheitspolitik
Ausführlicher Vergleich der Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2013: Tarifrecht, Arbeitsrecht, Arbeitsmarkt, Demografie
                          CDU/CSU                    SPD                           FDP                        Bündnis 90/ Die Grünen     Die Linke

„Vision“                  Sozialpartnerschaft,       Gute Arbeit, Wiederher-       Arbeitsmarktpolitik als    Teilhaben an guter Er-     Gute Arbeit statt niedri-
                          Tarifautonomie, Mitbe-     stellung des Werts der        Chancenpolitik, Einstieg   werbsarbeit, faire Löh-    ger Löhne und unsiche-
                          stimmung wesentliche       Arbeit, gesicherte Arbeit     zum Aufstieg, flexible     ne, Sicherheit und star-   rer Jobs
                          Grundlagen unserer         und Aufstieg für mög-         Tarifpartnerschaft als     ke Mitbestimmung
                          Sozialen Marktwirtschaft   lichst viele                  Stärke

a) Tarifrecht

Tarifeinheit              Gesetz über Tarifeinheit   Eintreten für das Prinzip     Einer gesetzlichen Re-
                          („hat sich bewährt“) in    der Tarifeinheit              gelung bedarf es nicht
                          Reaktion auf Urteil des    [Die Konsequenz da-
                          BVerfG geplant             raus bleibt unklar]
Tarifrecht allgemein                                 Erleichterte Allgemein-                                  Erleichterte Allgemein-    Allgemeinverbindlichkeit
                                                     verbindlichkeit („öffentli-                              verbindlichkeit, Tarif-    auch ohne Zustimmung
                                                     ches Interesse“ anstatt                                  flucht bekämpfen           der Arbeitgeber, zeitlich
                                                     Tarifbindung > 50 %)                                                                unbegrenzte Nachwir-
                                                                                                                                         kung von TV nach Inha-
                                                                                                                                         berwechseln, „Anti-
                                                                                                                                         streikparagraphen“ ab-
                                                                                                                                         schaffen [§ 160 SGB III]

b) Mitbestimmungsrecht

Unternehmensmitbe-                                   Standortentscheidungen                                   MitbestG 1976 bereits      Ausbau der Mitbestim-
stimmung                                             in neuen Katalog mit-                                    ab 1.000 MA anwenden       mung
                                                     bestimmungspflichtiger                                                              [nicht näher spezifiziert]
                                                     Geschäfte aufnehmen
                                                     MitbestG 1976 bereits
                                                     ab 1.000 MA anwenden
Betriebliche Mitbestim-                              Leiharbeiter für Schwel-                                 Mehr Mitbestimmung in      Zustimmungsrecht des
mung                                                 lenwerte mitzählen,                                      Tendenzbetrieben, ge-      Betriebsrats zu Werk-
                                                     mehr Mitbestimmung                                       schützten Werkstätten,     verträgen, Mehr Mitbe-
                                                     bei prekärer bzw.                                        Kirchen, Bildungsein-      stimmung in Kirchen,
                                                     Fremd-Beschäftigung                                      richtungen etc.            kirchlichen Einrichtun-
                                                                                                                                         gen
Mitbestimmung, sonsti-                                                                                        Europäische Betriebsrä-
ges                                                                                                           te stärken

c) Gleichbehandlung allgemein, Gleichstellung von Frauen

Rechtliche Altersgren-    Ja                                                       Ja („wo erforderlich“)
zen überprüfen?

                                                                                                                                                             Seite 1
Ausführlicher Vergleich der Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2013: Tarifrecht, Arbeitsrecht, Arbeitsmarkt, Demografie
                          CDU/CSU                    SPD                         FDP                       Bündnis 90/ Die Grünen       Die Linke

Frauenquote               Flexi-Quote für Auf-       40-Prozent-Quote für        Verbindliche Berichts-    Quote von 50 % in Auf-       50 Prozent Quote im
                          sichtsrat und Vorstand     Vorstände und Auf-          pflichten, transparente   sichtsräten,                 öffentlichen Dienst so-
                          mitbestimmter Unter-       sichtsräte                  Selbstverpflichtungen,    Quoten [ohne Prozent-        fort, ansonsten Frauen
                          nehmen (30 % ab 2020)                                  keine gesetzl. Quote      wert] auch für Vorstände     in allen anderen Le-
                                                                                                           und darunter liegende        bensbereiche fördern,
                                                                                                           Hiearchie-Ebenen an-         u.a. durch Gleichstel-
                                                                                                           gestrebt                     lungsgesetz
Entgeltgleichheit von     Einführung gesetzlicher    Für ein Entgeltgleich-                                Für ein Entgeltgleich-
Frauen und Männern        Transparenzvorschriften    heitsgesetz                                           heitsgesetz für die priva-
                          zur Sicherstellung der                                                           te Wirtschaft
                          Entgeltgleichheit prüfen

d) Individuelles Arbeitsrecht

Kündigungsschutz                                                                                           Bei Bagatellkündigun-        Stärken, Verbot von
                                                                                                           gen Lücken schließen         Massenkündigungen
                                                                                                                                        durch profitable Untern.
Befristungsrecht          Befristungen notwendig,    Sachgrundlose Befris-       Vorbeschäftigungsver-     Sachgrundlose Befris-        Befristungen auf wenige
                          um berufliche Perspek-     tung abschaffen, Kata-      bot lockern, ein Jahr     tung abschaffen, Kata-       Sachgründe beschrän-
                          tiven zu schaffen          log von Befristungs-        Karenzfrist               log von Befristungs-         ken
                                                     gründen prüfen                                        gründen reduzieren
Arbeitnehmerdaten-                                   Ja                                                    Ja [unklar ob mit eigen-
schutz neu regeln                                                                                          ständigem Gesetz]
Anti-Stress-Verordnung    Nein (vorbeugende Lö-      Ja                                                    Ja                           Ja
                          sungen partner-
                          schaftlich von Sozial-
                          partnern zu finden)
Benachteiligungsschutz                               Ja                                                    Ja                           Ja
für Whistleblower

e) Atypische Beschäftigungsverhältnisse

Arbeitnehmerüberlas-      Unterstützung der Tarif-   Entgeltgleichheit gesetz-                             Equal pay plus Flexibili-    Begrenzung auf wenige
sung                      partner bei einer konse-   lich regeln [Tariföffnung                             tätsbonus, mehr Mitbes-      Monate, Flexibilitätszu-
                          quenten Umsetzung des      streichen?], konzernin-                               timmungsrechte für           lage zusätzlich zu Equal
                          Equal Pay Grundsatzes      ternen Verleih verbieten,                             Betriebsräte                 Pay, Synchronisations-
                                                     Synchronisationsverbot                                                             verbot wieder einführen
                                                     wieder einführen

                                                                                                                                                          Seite 2
Ausführlicher Vergleich der Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2013: Tarifrecht, Arbeitsrecht, Arbeitsmarkt, Demografie
                          CDU/CSU                      SPD                           FDP                          Bündnis 90/ Die Grünen      Die Linke

Werkverträge              Wichtiges Instrument,        Kriterien für Identifikati-                                Missbrauch verhindern,      Missbrauch verhindern,
                          dürfen aber nicht miss-      on von Scheinwerkver-                                      eindeutige Abgren-          u.a. durch Zustim-
                          braucht werden               trägen schaffen, Sankti-                                   zungskriterien schaffen     mungsrecht des Be-
                                                       onen schärfen                                                                          triebsrats
Minijobs                  Erhalten (erleichtern        Einhaltung gesetzlicher                                    Kurzfristig: „eindäm-       Ab der ersten Stunde in
                          Einstieg in Arbeitsmarkt,    Standards (Entgeltfort-                                    men“, Stundenbegren-        sozialversicherungs-
                          verschaffen Unterneh-        zahlung, Urlaub etc.)                                      zung, Opt Out aus GRV       pflichtige Beschäftigung
                          men Flexibilität)            und tarifliche Bezahlung                                   abschaffen, langfristig:    umwandeln
                                                       sicherstellen                                              durch sozialvers.-
                                                                                                                  pflichtige Jobs ersetzen

f) Demografie (Ältere Arbeitnehmer, Vereinbarkeit) und Arbeitszeitrecht

Ältere Arbeitnehmer       Betriebliches Gesund-        Mehr Prävention, Reha-        „AlterNsmanagement“
                          heitsmanagement mit          bilitation , bei Arbeitslo-   als Organisationsform
                          Sozialpartnern und GKV       sigkeit: Eingliederungs-      einer lebensphasenori-
                          stärken                      zuschüsse                     entierten und präventive
                                                                                     Personalpolitik
Arbeitszeit (Familien-    Bedingungen für voll-        Rechtsanspruch für            Nutzung von flexiblen        Familienfreundliche         Teilzeit unter 18 Stun-
freundlichkeit)           zeitnahe Teilzeitarbeit      Eltern auf Familienar-        Arbeitszeitmodellen,         (flexible, planbare Ar-     den pro Woche nur auf
                          für beide Elternteile        beitszeit (30 h), gemein-     Freistellungsjahren,         beitszeiten fördern,        ausdrücklichen Wunsch
                          verbessern (ca. 30 h)        sam mit Tarifpartnern:        Wechsel zwischen Voll-                                   des Beschäftigten
                                                       mehr Zeitsouveränität,        zeit in Teilzeit erleich-
                                                       unfreiwillige Teilzeitar-     tern, Partnermonate bei
                                                       beit v.a. von Frauen          Elternzeit stärken
                                                       reduzieren,
Rückkehrrecht aus Teil-                                Ja                                                         Ja                          Ja
zeit einführen?
Arbeitszeit (Lebensar-    Prüfung einer attraktive-    Mehr Anreize für Einfüh-      Vgl. „AlterNsmanage-
beitszeit)                ren Ausgestaltung von        rung von Lebensar-            ment“
                          Lebensarbeitszeitkonten      beitszeitkonten

g) Arbeitsmarkt, Mindestlohn, Lohnuntergrenzen

Mindestlohn, Lohnun-      Vorrang für tarifliche       Flächendeckender, ge-         Vorrang für tarifliche       Allgemeiner Mindest-        Flächendeckender ge-
tergrenzen                Mindestlöhne, Mindest-       setzlicher Mindestlohn        Mindestlöhne, erleich-       lohn von mindestens         setzlicher Mindestlohn
                          lohn für tariffreie Berei-   in Höhe von 8,50 € pro        terte Anwendung des          8,50 € , festgelegt durch   von 10 €
                          che durch Kommission         Stunde                        Mindestarbeitsbedin-         Mindestlohnkommission
                          unter Beteiligung der                                      gungengesetzes für           (AG, Gewerkschaften,
                          Sozialpartner                                              tariffreie Bereiche, regi-   Experten)
                                                                                     onal differenziert

                                                                                                                                                                Seite 3
Ausführlicher Vergleich der Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2013: Steuern, Haushaltspolitik, Familienleistungen
                          CDU/CSU                    SPD                         FDP                         Bündnis 90/ Die Grünen      Die Linke

„Vision“                  Neuverschuldung stop-      Gerechte Steuerpolitik,     „Neue Nachhaltigkeit“:      Ökologisch, gerecht ,       Mit Steuern umverteilen,
                          pen, Schulden zurück-      handlungsfähiger Staat      Mehreinnahmen aus           wirtschaftlich vernünftig   Reichtum ist teilbar
                          zahlen und in die Zu-                                  Wachstum nur für
                          kunft investieren                                      Schuldenabbau oder
                                                                                 Investitionen

a) Schuldenabbau, Haushaltspolitik allgemein

Haushaltskonsolidierung   Schuldenbremse für         Schuldenabbau (und          Fortsetzen, so schnell      Schuldenabbau durch         Schuldenabbau durch
                          Einstieg in Schuldentil-   Investitionen in Bildung)   wie möglich mit Schul-      einmalige EU-weite          einmalige EU-weite
                          gung nutzen                an erster Stelle            denabbau beginnen           Vermögensabgabe             Vermögensabgabe
Staatsausgaben,                                      Gegen ungestüme Pri-        Senkung der Ausgaben
Staatsquote                                          vatisierung, v.a. bei       und der Staatsquote,
                                                     Daseinsvorsorge             „Aufgabenkritik“
Subventionen                                         Streichung ökologisch       Subventionsbremse:          Abschaffung klima- und      Ökologisch kontrapro-
                                                     schädlicher Subventio-      gesonderte Erfassung        umweltschädlicher Sub-      duktive Vergünstigun-
                                                     nen                         und stufenweise Ab-         ventionen                   gen streichen
                                                                                 schmelzung

b) Einkommensteuer

Steuertarif / Spitzen-                               49 % ab 100.000 €                                       45 % ab 60.000 €            53 % ab 65.000 €
steuersatz                                                                                                   49 % ab 80.000 €            75 % ab 1.000.000 €
Grundfreibetrag                                                                                              Erhöhung auf 8.700 €        Erhöhung auf 9.300 €
(2013: 8.354 €)
Kalte Progression         Abmildern                                              Verhindern durch re-
                                                                                 gelmäßige Anpassung
                                                                                 des Steuertarifs
Belastungsgrenzen                                                                Halbteilungsgrundsat-
                                                                                 zes ins Grundgesetz
Vereinfachung bei der                                                            Stufentarif („idealerwei-
Einkommensteuer                                                                  se“), mehr Pauschalen
Solidaritätszuschlag                                                             Bis 2019 schrittweise
                                                                                 abschaffen
Besteuerung von Fir-                                 Begrenzung der Ab-                                      „Dienstwagenprivileg“       „Firmenwagen-Privileg“
menwagen                                             ziehbarkeit von Kraft-                                  streichen                   streichen
                                                     stoffkosten

                                                                                                                                                           Seite 1
Ausführlicher Vergleich der Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2013: Steuern, Haushaltspolitik, Familienleistungen
                          CDU/CSU                   SPD                         FDP                        Bündnis 90/ Die Grünen      Die Linke

b) Unternehmensbesteuerung

Unternehmenssteuer,       Wachstumsfreundliche      Europaweite Mindest-        Keine Erhöhung, Wei-       Gleichmäßige steuerli-      Körperschaftssteuer
allgemein                 Ausgestaltung, europa-    bemessungsgrundlagen        terentwicklung in Rich-    che Belastung, unab-        wieder auf 25 Prozent
                          weite Angleichung, In-    und Mindeststeuersätze      tung „einfach, niedrig,    hängig von Größe,           anheben, europaweite
                          dustriestandort stärken                               gerecht“                   Branche oder internati-     Vereinheitlichung an-
                                                                                                           onaler Ausrichtung          streben
Vorstandsgehälter                                   Betriebsausgabenabzug                                  Betriebsausgabenabzug       Begrenzung auf das 40-
                                                    für Beträge > 500.000 €                                auf 500.000 € pro Jahr      fache des Existenzmi-
                                                    pro Jahr auf 50 % be-                                  beschränken, Zustim-        nimums
                                                    grenzen                                                mungsrecht der HV
EEG-Umlage, Strom-        EEG weiterentwickeln      Stromsteuer deutlich        Ausnahmen zur Siche-       EEG reformieren, von        EEG in zentralen Säu-
steuer, Ausnahmen für     (besitzstandswahrend      senken, EEG grundle-        rung von Wachstum und      teuren Industriesubven-     len erhalten, unberech-
Industrie                 im Hinblick auf beste-    gend erneuern               Beschäftigung im In-       tionen befreien, Strom-     tigte Industrierabatte
                          hende Vergütungen)                                    dustriestandort erhalten   preise sozialer gestalten   abschaffen
Steuerliche Forschungs-   Ja, insbesondere für      Steuerliche Anreize         Ja, „im Rahmen der         [Höhere Förderung des
förderung                 den Mittelstand           durch verbesserte Ab-       haushalterischen Mög-      Bundes für Max-Planck-
                                                    schreibungsregeln           lichkeiten                 Ges., Leibniz-Gem. etc.]

c) Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer          Keine Erhöhung            Privilegien für reiche      Keine Erhöhung             Hohe Erbschaften stär-      Hohe Erbschaften stär-
                                                    Erben zurück nehmen                                    ker besteuern               ker besteuern
Vermögenssteuer /         Keine Wiedereinführung    Für Vermögensteuer,         Keine Wiedereinführung     Europaweit koordinierte     Vermögensabgabe:
Vermögensabgabe           der Vermögenssteuer       mit Rücksicht auf Mittel-   der Vermögenssteuer        Vermögensabgabe für         10 % ab 1 Mio, 20 % ab
                                                    stand und Personenun-                                  Schuldenabbau               10 Mio, 30 % ab 100
                                                    ternehmen                                                                          Mio (weniger für Be-
                                                                                                                                       triebsvermögen)

d) Besteuerung von Kapitaleinkünften
Abgeltungssteuer / Ka-                              Auf 32 Prozent erhöhen      Hat sich bewährt, soll     Abschaffung, progressi-     Abschaffung, progressi-
pitaleinkünfte                                                                  erhalten bleiben           ve Besteuerung              ve Besteuerung
Finanztransaktions-     Langfristig weltweit ein-   Europaweit einführen                                   Ja (zugunsten Klima-        Ja, i.H.v. 0.1 %
steuer                  führen                                                                             schutz, weltweiter Ar-
                                                                                                           mut)

e) Verbrauchssteuern

Umsatzsteuer                                                                    Überprüfung auf Sinn-      Einzelne Ermäßigungen       „Mövenpicksteuer“ zu-
                                                                                haftigkeit                 (Hotels, Fastfood, Blu-     rücknehmen
                                                                                                           men) abschaffen

                                                                                                                                                         Seite 2
Ausführlicher Vergleich der Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2013: Steuern, Haushaltspolitik, Familienleistungen
                          CDU/CSU                  SPD                         FDP                              Bündnis 90/ Die Grünen       Die Linke

f) Familienbesteuerung, familienpolitische Leistungen

Ehegattensplitting        Soll erhalten bleiben    Ab Stichtag: begrenzter     Erhalten, aber: Steuer-          Schrittweiser Abbau:         Abschaffung zu Guns-
                                                   Partnerschaftstarif für     klasse V abschaffen              Erster Schritt: Splitting-   ten von Individualbe-
                                                   neue Ehen / Partner-                                         deckel bei 60.000 Euro;      steuerung
                                                   schaften; Ersetzung der     [Erfordert ebenfalls allg. An-   Danach: Abschmelzung
                                                                               wendung des Faktorver-
                                                   Kombination III/V, durch    fahrens, hierzu finden sich
                                                                                                                und Übergang zu Indivi-
                                                   allg. Anwendung des         aber aber keine Aussagen im      dualbesteuerung mit
                                                   Faktorverfahrens            Programm]                        übertragbarem Grund-
                                                                                                                freibetrag,
Familiensplitting         Als Ergänzung des        Wird abgelehnt („be-
                          Ehegattensplittings      günstigt Spitzenein-
                                                   kommen“)
Neues Leitbild für Kin-                            „Sozial gestaffeltes Kin-                                    Kindergrundsicherung         Kindergrundsicherung
derförderung?                                      dergeld“                                                     (vereint alle bisherigen     (Gegenwert = Exis-
                                                                                                                Leistungen und Freibe-       tenzminimum i.H.v 536
                                                                                                                träge zu Gunsten von         €)
                                                                                                                Kindern)
Höhe des Kindergelds      Soll angehoben werden    Für Niedrigverdiener                                         Geht in neuer „Kinder-       Kurzfristig: Erhöhung
                                                   Aufstockung, für alle                                        grundsicherung“ auf.         auf 200 € für die ersten
                                                   übrigen Kinder unver-                                                                     zwei, danach gestaffelt)
                                                   ändert: 1-2 Kinder 184
                                                   €; 3. Kind 190 €, ab 4.
                                                   Kind: 215 €
Kinderfreibeträge         Schrittweise auf das     Wegfall / Steuervorteil     Schrittweise auf das             Verfassungskonform
                          Niveau von Erwachse-     wird auf Höhe des Kin-      Niveau von Erwachse-             abschaffen im Rahmen
                          nen anheben              dergelds begrenzt           nen anheben                      der Kindergrundsiche-
                                                                                                                rung
[Betreuungsgeld]                                   abschaffen                  überprüfen                       abschaffen                   abschaffen

                                                                                                                                                               Seite 3
Ausführlicher Vergleich der Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2013: Rente und Altersvorsorge
                          CDU/CSU                      SPD                       FDP                        Bündnis 90/ Die Grünen      Die Linke

„Vision“                  Die drei Säulen der          Gute Arbeit, gute Rente   Keine Rücknahme von        Mittelfristig: Weiterent-   Niveau erhöhen, alle
                          Rente zukunftsfest ma-                                 Niveausenkungen bei        wicklung zur Bürgerver-     Erwerbstätigen und alle
                          chen                                                   der GRV, Mischfinanzie-    sicherung (alle beitrags-   Erwerbseinkommen
                                                                                 rung erhalten, gegen       pflichtig auf alle Ein-     einbeziehen
                                                                                 Einheitsversicherung       kommensarten)

a) Gesetzliche Rentenversicherung

Rente mit 67?                                          Anhebung erst wenn        Flexibler Rentenbeginn                                 Abschaffung („ohne
                                                       mehr als 50 Prozent der   ab 60 mit versiche-                                    Wenn und Aber“)
                                                       Ü60-jährigen sozialver-   rungsmath. Abschlägen
                                                       sicherungspflichtig be-   bei Ansprüchen aus
                                                       schäftigt sind            allen Säulen oberhalb
                                                                                 der Grundsicherung
Vorzeitige abschlags-                                  Mit 45 Versicherungs-                                                            Ab 60 Jahren und 40
freie Rente?                                           jahren ab 63 Jahren                                                              Beitragsjahren
Mindestrente für lang-    Lebensleistungsrente:        Solidarrente mindestens                              Garantierente in Höhe       Solidarische Mindest-
jährig Versicherte?       Zuschuss zur Rente auf       850 Euro p.M. ab 30                                  von 850 Euro p.M. ab        rente in Höhe von 1.050
                          850 Euro p.M. ab 40          Beitragsjahren und 40                                30 Versicherungsjahren      Euro p.M.
                          Versicherungsjahren +        Versicherungsjahren
                          privater Vorsorge
Finanzierung der Min-                                  Aus Steuermitteln                                    Aus Steuermitteln           Aus Steuermitteln
destrente
Sonstige Maßnahmen                                     Höherbewertung bei                                   Für Frauen: Obligatori-
für mehr Armutsfestig-                                 Niedriglohnbezug oder                                sches Rentensplitting
keit                                                   Arbeitslosigkeit
Anrechnung von Rente      Freibeträge für betriebli-                             Betriebsrente und priva-   Betriebsrente und priva-
auf Grundsicherung?       che und private Renten                                 te Vorsorge nur teilwei-   te Vorsorge nur teilwei-
                                                                                 se anrechnen               se anrechnen
Höhere Rentenansprü-      2 zusätzliche Entgelt-       Nur indirekt, z.B. über
che für Kindererziehung   punkte für vor 1992          längere Zurechnungs-
                          geborene Kinder              zeiten
Rentenansprüche für       Pflegezeiten „besser         Gleichstellung Pflege
Zeiten der Pflege         anerkennen“                  und Kindererziehung
Einheitliches Renten-     Keine Vereinheitlichung      Anhebung des Renten-      Vereinheitlichung als      Angleichung, aber ohne      Erhöhung des Renten-
recht in Ost und West     in der nächsten Legisla-     werts Ost in Stufen bis   „Gebot der Fairness“       Erhöhung der Renten im      werts Ost auf das Ni-
                          turperiode                   2020, Abschmelzung        (keine Aussage zu          Osten.                      veau West bis 2017,
                                                       der Aufwertung            Auswirkungen auf das                                   Höherbewertung „so-
                                                                                 Rentenniveau Ost)                                      lange es starke Lohndif-
                                                                                                                                        ferenzen gibt“

                                                                                                                                                            Seite 1
Ausführlicher Vergleich der Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2013: Rente und Altersvorsorge
                            CDU/CSU                   SPD                       FDP                        Bündnis 90/ Die Grünen     Die Linke

Beitragshöhe                                          Beitragserh. zur Finan-                                                         Beitrag sich nach dem
                                                      zierung der abschlags-                                                          angestrebten Siche-
                                                      freien Rente ab 63                                                              rungsziel richten
Übergang vom Erwerbs-       Weiterentwicklung der     Teilrente ab 60 Jahren    Flexible Rente ab 60,      Teilrente ab 60 Jahren
leben in die Rente          Hinzuverdienstgrenzen                               Hinzuverdienstgrenzen
                                                                                komplett aufheben
Beschäftigungsfähigkeit     Rehabilitation und Prä-   Rehabilitationsbudget     Rehabilitation stärken     Rehabilitation und Prä-
Älterer                     vention stärken           erhöhen, Deckelung        (Reha vor Rente)           vention stärken
                                                      beseitigen
Absicherung gegen           Spürbare Erhöhung der     Abschaffung der Ab-                                  Generell abschlagsfrei     Erleichterter Zugang,
Erwerbsminderung            EM-Renten                 schläge für vorzeitigen                              bei „unfreiwilliger“ EM-   Abschläge streichen
                                                      Bezug                                                Rente, ansonsten ab-
                                                      Zurechnungszeitraum                                  schlagsfrei ab 63 Jahren
                                                      verlängern

b) Betriebliche Altersversorgung

Allgemeine Ziele in Be-     Eingriffe                 Stärkung und größere      Gesetzliche Rente in
zug auf bAV                 durch europäisches        Verbreitung, u.a. durch   stärkerem Maße durch
                            Recht verhindern, Ein-    Erleichterung der All-    betriebliche und private
                            satz für Erhalt unseres   gemeinverbindlichkeit     Vorsorge ergänzen
                            bewährten Systems         von Tarifverträgen
Sozialbeiträge auf Ren-                                                         Abschaffung der GKV-
ten und Beiträge                                                                und GPV-Beiträge auf
                                                                                Betriebsrenten

c) Private Altersvorsorge

Riester / geförderte                                  Verbesserung der Kos-                                                           Schaffung einer Mög-
Altersvorsorge                                        tentransparenz und der                                                          lichkeit zur Übertragung
                                                      Effizienz                                                                       von Ansprüchen auf die
                                                                                                                                      GRV

d) Säulenübergreifende Themen

Transparenz (säulen-        Schaffung einer Infor-
übergreifend)               mationsplattform, die
                            Ansprüche (GRV, BAV,
                            priv. Vors.) zusammen-
                            fasst

                                                                                                                                                        Seite 2
Ausführlicher Vergleich der Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2013: Gesundheitspolitik
                           CDU/CSU                         SPD                         FDP                            Bündnis 90/ Die Grünen     Die Linke

„Vision“                   Keine staatliche Ein-           Bürgerversicherung          Wahlfreiheit und Gestal-       „Grüne Bürgerversiche-     „Solidarische Bürgerin-
                           heitsversicherung, PKV                                      tungsfreiheit Hand in          rung“                      nen und Bürgerversi-
                           leistet wichtigen Beitrag                                   Hand mit notwendiger                                      cherung“
                           zu Nachhaltigkeit und                                       Solidarität
                           Umsetzung von Neue-
                           rungen

a) Duales System, neues Leitbild für gesetzliche Krankenversicherung

Festhalten am dualen       Ja                              Nein                        Ja                             Nein                       Nein
System (GKV / PKV)
Anbieter der neuen,                                        GKV und PKV-                                               GKV und PKV-               Nur heutige GKV
einheitlichen Kranken-                                     Unternehmen                                                Unternehmen
versicherung
Versicherungsbedin-                                        einheitlicher solidari-                                    Kontrahierungszwang,
gungen                                                     scher Wettbewerbsrah-                                      keine Risikoselektion
                                                           men ohne Rosinenpi-
                                       nicht einschlägig

                                                                                                  nicht einschlägig
                                                           cken
Bestandschutz für bei                                      Bestandsschutz für                                         Übergangsmodelle im        Übergang zur Bürger-
Einführung der Bürger-                                     PKV-Versicherte                                            Rahmen des verfas-         versicherung möglichst
versicherung bereits                                       Wechseloption zurück in                                    sungsrechtlich Notwen-     in einem Schritt, zu ei-
privat Vollversicherte                                     die GKV für ein Jahr                                       digen                      nem festen Stichtag
Künftige Rolle der PKV-                                    Anbieter von Bestands-                                     Anbieter Bürgerversi-      Anbieter von Zusatzver-
Unternehmen                                                tarifen, des Bürgerversi-                                  cherungstarifs und von     sicherungen
                                                           cherungstarifs und von                                     Zusatzversicherungen
                                                           Zusatzversicherungen
Sonderregelungen für                                       Schaffung beihilfefähi-
Beamte                                                     ger GKV-Tarife

b) Beitragsrecht

Beitragsbemessungs-                                        Für AN/Versicherte:                                        Anhebung auf das Ni-       Komplette Aufhebung
grenze (aktuell: 3.937 €                                   unverändert, für AG:                                       veau der Rentenversi-
pro Monat)                                                 komplette Aufhebung                                        cherung (5.800 €)
Bemessungsgrundlage                                        Einkünfte aus abhängi-                                     Alle Einkommensarten       Alle Einkommensarten
                                                           ger und selbständiger                                                                 (Effekt: Versichertenbei-
                                                           Tätigkeit                                                                             trag auf Arbeitsentgelt
                                                                                                                                                 und Renten: 5,25 %)
Tragung bzw. Teilung                                       „tatsächlich paritätisch“                                  Paritätisch für Arbeits-   Paritätisch für Arbeits-
der Beiträge                                               bis zur Beitrags-                                          einkommen (u. gesetzl.     einkommen u. gesetzl.
                                                           bemessungsgrenze                                           Renten)                    Renten

                                                                                                                                                                    Seite 1
Ausführlicher Vergleich der Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2013: Gesundheitspolitik
                          CDU/CSU                    SPD                         FDP                         Bündnis 90/ Die Grünen      Die Linke

Einheitlicher Beitrags-                              Wird abgeschafft, Kas-      Bleibt erhalten (aber mit
satz                                                 sen erhalten Beitragsau-    geringerer Bedeutung)
                                                     tonomie zurück
Kassenindividuelle                                   Werden abgeschafft          Werden ausgebaut            werden abgeschafft          werden abgeschafft
(pauschale) Zusatzbei-                                                           (Umschichtung weg
träge                                                                            vom allg. Beitragssatz)
Zuzahlungen                                          Werden abgeschafft                                      werden abgeschafft          werden abgeschafft
Tragung der Behand-                                                              Kostenerstattung (Pati-
lungskosten                                                                      entenquittung)
Sonstiges                 Verpflichtung für Kassen                                                           Splitting der beitrags-
                          mit hohen Rücklagen zu                                                             pflichtigen Einnahmen
                          Beitragserstattungen                                                               für (Ehe-) Paare

c) Finanzierung der gesetzliche Krankenkasse

Gesundheitsfonds                                     Bleibt erhalten für Orga-   Umverteilung durch
                                                     nisation des RSA            Gesundheitsfonds „zu-
                                                                                 rückführen“
Risikostrukturausgleich                              „Weiterentwicklung“,        Umverteilung durch          Sofortige Einbeziehung
                                                     keine Aussagen zur          Gesundheitsfonds „zu-       der PKV in den Risiko-
                                                     Einbeziehung der PKV        rückführen“                 strukturausgleich
Steuerzuschüsse an                                   sollen „stetig“ erhöht      keine Aussage bzw.
GKV                                                  werden                      keine Änderung geplant

d) Familienversicherung

Familienversicherung                                 bleibt unverändert erhal-                               Kinder: ja; für nicht er-
                                                     ten                                                     werbstätige Ehepartner
                                                                                                             nur zeitlich begrenzt,
                                                                                                             langfristig abbauen

e) Private Krankenversicherung

Reformen zu Gunsten                                                              portable Alterungs-
Privatversicherter                                                               rückstellungen,
                                                                                 transpareterer Basistarif

f) Honorarsystem

Honorarsystem                                        einheitlich für GKV und                                 einheitlich für GKV und
                                                     PKV im Rahmen der                                       PKV im Rahmen der
                                                     Bürgerversicherung                                      Bürgerversicherung
                                                                                                                                                         Seite 2
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