Gemeinwohlorientierter Wohnungsbau und Wohnungsbauförderung in Berlin - Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Gemeinwohlorientierter Wohnungsbau und Wohnungsbauförderung in Berlin Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Berliner Wohnungsmarkt Zahlen und Daten Einwohner 3.574.830 ↗ (Stand: 12/2016) Haushalte 1.964.300 ↗ Wohnungen 1.916.517 ↗ Anteil 84,9 % → Mietwohnungen Ein-Personen- 51,7 % → Haushalte Wohnfläche je 73,2 m² → Wohneinheit Wohnfläche je 38,2 m² ↘ Einwohner
Berlin wächst: Entwicklung seit 2008 3.750.000 2.000.000 3.711.930 3.700.000 1.950.000 Einwohner 1.952.300 3.650.000 Erwerbstätige 1.900.000 3.610.156 3.600.000 1.845.600 1.850.000 3.550.000 3.517.424 1.800.000 3.500.000 1.774.200 1.750.000 3.450.000 3.427.114 1.707.600 1.700.000 3.400.000 3.369.672 3.350.000 1.671.500 1.650.000 3.300.000 1.600.000 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Erwerbstätige: + rd. 307.000 Einwohner: + rd. 349.000
Bevölkerungswachstum und Druck auf den Wohnungsmarkt Index: Basisjahr 2011 180 170,2 170 160 Kaufpreise Property prices 150 148,7 Angebotsmieten Rent offers Bevölkerung Population 140 Housing Stock Wohnungsbestand 130 120 110 107,5 100 102,4 90 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Entwicklung des mittleren Bodenrichtwertniveaus für unbebaute €/m² Grundstücke in Berlin in €/m² 2.500 2.055 BRW Ein- und Zweifamilienhausbau (TN GFZ 0,2-0,4) 2.000 BRW Geschosswohnungsbau (TN W GFZ 1,0-1,5) BRW Geschosswohnungsbau (TN W GFZ 2,0-2,5) 1.500 1.197 1.000 824 622 616 528 475 490 413 422 446 450 429 500 404 325 239 238 238 238 239 238 241 256 240 390 316 220 249 187 186 187 187 188 187 191 203 0 Quelle: Bodenrichtwertdatenbank des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Berlin
Mietentwicklung bei Neuvermietung 2010 – 2017 und Mietspiegel €12,00 €11,00 €10,80 BBU Mitgliedsunternehmen €10,00 €9,65 Auswertung Immobilienscout Mietspiegelmittelwert €8,91 €9,00 €8,75 €8,20 €8,00 €7,50 €6,92 €6,79 €7,00 €6,57 €6,30 €6,31 €5,85 €6,00 €5,60 €5,70 €6,39 €5,48 €5,84 €5,54 €5,00 €5,21 €4,83 €4,00 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Angebotsmieten Immobilienscout jeweils IV. Quartal Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 2017, BBU Marktmonitor 2017, Berliner Mietspiegel
Prognostizierter Wohnungsneubaubedarf bis 2030 Anzahl der Anzahl der Anzahl der Wohnungen Wohnungen Wohnungen gesamt 2017-2030 pro Jahr 2017-2021 pro Jahr 2022-2030 Nachholbedarf aus 2013-2016 77.000 6.000 6.000 Bedarf aufgrund Bevölkerungsprognose (inkl. Flüchtlinge) 117.000 14.000 4.500 Gesamter Neubaubedarf 194.000 20.000 10.500 * Die Zahlen sind als Annäherungen zu verstehen und gerundet, woraus sich geringfügige Unstimmigkeiten ergeben können.
Baufertigstellungen, Baugenehmigungen und Bauüberhang 2008-2017 70.000 60.000 58.460 51.551 50.000 Baugenehmigungen 42.514 40.000 Baufertigstellungen Bauüberhang 31.596 30.000 25.052 24.473 23.140 22.365 20.000 19.199 17.861 15.669 14.596 13.659 11.854 12.405 12.518 10.000 10.578 9.941 10.722 8.744 6.297 7.358 6.641 5.603 5.470 5.417 3.833 3.815 4.321 4.491 0 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Quelle: Bodenrichtwertdatenbank des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Berlin
Städtische Wohnungsbaugesellschaften Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ • Erweiterung des Wohnungsbestands auf 360.000 WE bis Ende 2021 durch Neubau und Ankauf • Errichtung von insgesamt 6.000 Neubauwohnungen / Jahr • davon 50 % als geförderter Wohnraum zu 6,50€/qm • freifinanzierte Wohnungen werden zu durchschnittlichen Nettokaltmieten von unter 10€/qm angeboten • Übertragung von bislang 172 landeseigenen Grundstücke für Wohnungsneubau • Bei Wiedervermietung: 60% an WBS-Haushalte
Beteiligung und Mitbestimmung von Mieter*innen Bei Neubauprojekten städtischer Wohnungsbaugesellschaften • Die Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ enthält drei Prinzipien für Beteiligung bei Neubauvorhaben: 1. Bei umstrittenen Bauvorhaben erfolgt eine städtebauliche und architektonische Qualifizierung mit Bebauungsvarianten 2. Unternehmen sollen den Nutzen eines Bauvorhabens für das Quartier und die Nachbarschaft darstellen 3. Bei Konflikten erfolgt die Einrichtung projektbegleitender Gremien mit Anwohner*innen und lokalen Akteuren
Wohnungen in Landeseigentum Entwicklung des kommunalen Wohnungsbestands 700.000 588.563 583.434 584.688 600.000 Zahl WE 500.000 469.903 421.804 422.408 388.557 400.000 300.798 296.053 302.980 300.000 279.584 271.585 269.627 276.901 285.118 200.000 100.000 0 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018
Neubautätigkeit landeseigener Wohnungsbaugesellschaften Baufertigstellungen nach Wohnungsunternehmen seit 2011 4000 3500 3000 2500 WBM STADT UND LAND 2000 HOWOGE Gewobag GESOBAU 1500 degewo 1000 500 0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018* *=geplant
Kommunaler Wohnungsneubau Neubautätigkeit nach Bezirken Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen / BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.
11 + 3 neue Stadtquartiere
Soziale Wohnraumförderung - Neubauförderung Entwicklung des sozialen Wohnungsbestands
Soziale Wohnraumförderung - Neubauförderung Entwicklung des sozialen Wohnungsbestands 250.000 Neubau Sozialmietwohnungen ohne Anschlussförd. 200.000 Sozialmietwohnungen mit Anschlussförd. 150.000 100.000 50.000 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Soziale Wohnraumförderung Förderkonditionen • ab 2018 gelten neue Förderungsbestimmungen • Konditionen: − Verlängerung des Bindungszeitraums von 20 auf 30 Jahre − Erhöhung der Kappung des Förderdarlehens (91.000 EUR statt 64.000 EUR) − Fördermodell 1: Mietpreisbindung anfänglich 6,50 EUR/m² nettokalt mtl.; Darlehen in Höhe von 1.300 €/m² errichteter Wohnfläche (bisher 1.200 €/m²); Tilgungsverzicht von 25 % der Darlehenssumme − Fördermodell 2: Mietpreisbindung anfänglich 8,00 EUR/m² nettokalt mtl.; Förderdarlehen von 1.000 €/m² errichteter Wohnfläche; kein Tilgungsverzicht • Modell 2 für max. 20 % der insgesamt errichteten Wohnungen, jedoch nur in Verbindung mit mindestens 30 % geförderter Wohnungen nach Modell 1
Genossenschaftsförderung 2018 ▪ Fördermittel i.H.v. 20 Millionen Euro im „Sondervermögen Wohnraumförderfonds Berlin“ ▪ 50 Prozent der Mittel für neue Genossenschaften (Stichtag: 01.01.2013) ▪ Förderkomponenten: a) Förderung neuer Genossenschaftsmitglieder mit WBS, die Geschäftsanteile erwerben möchten b) Förderung von Neubauvorhaben c) Förderung des Bestandserwerbs ▪ Projektaufruf zur Einreichung förderfähiger Vorhaben ist im September gestartet ▪ Richtlinie für Förderung des Erwerbs von Geschäftsanteilen folgt
Genossenschaftsförderung 2018 Eckpunkte der Neubauförderung: ▪ zinsloses, nachrangiges Darlehen als Eigenkapitalergänzung ▪ mindestens 30 Prozent geförderte Wohnungen beim Bauvorhaben gemäß WFB 2018 (Begründung von Mietpreis- und Belegungsbindungen); ▪ mindestens 15 Prozent geförderte Wohnungen gemäß Förderalternative 1 zu 6,50 EUR/m² Wohnfläche und höchstens die Hälfte der geförderten Wohnungen für anfänglich 8,00 EUR/m² Wohnfläche gemäß Förderalternative 2 (dann jedoch kein Zuschuss) ▪ Möglichkeit der mittelbarer Belegungsbindungen (dann jedoch reduzierte Fördersumme)
Soziale Wohnraumförderung seit 2014 3500 3132 3500 3000 2500 2305 2000 bezugsfertig 1500 Bewilligte WE 1014 1000 666 500 197 69 165 48 0 2014 2015 2016 2017 2018
Soziale Wohnraumförderung seit 2014 (Stand: Juni 2018) 7.000 6.000 5.000 4.000 6.500 6.628 3.000 2.000 2.502 1.000 1.065 0 Plan Bewilligungen im BewA davon Baubeginn erfolgt davon bezugsfertig
Wohnungsmodernisierungsbestimmungen 2018 Fördernehmer erhält Fördergeber (Land Berlin) erhält Eigentümer 0,0 % Zinsen für 15J für Mod-Darlehen Wiedervermietung an WBS-Haushalte IBB Energetische Gebäudesanierung (KfW) IBB Wohnraum Modernisieren (Land Berlin) Belegungsbindung in mod. WE für 15J 25% bzw. 30% einmaliger Baukostenzuschuss für Mietpreisbindung in mod. WE für 15 J Modernisierung NKM-Erhöhung nach Mod. bis 30% bis max. OVM Mieter (WBS-Haushalte) falls NKM>OVM keine Erhöhung Mietkostenzuschuss analog zu §2 WoG NKM-Erhöhung in Bindungszeitraum max. 2% p.a. Volumen: 52 Mio. EUR aus SIWANA Förderziele: Klimaschutz, neue Belegungsbindungen, keine Verdrängung
Liegenschaftspolitik • Flächen für den Wohnungsbau aus Landesbesitz sollen vorrangig in Erbpacht an landeseigene Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften, soziale Bauträger und Baugruppen vergeben werden. Der Anteil von Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen soll dabei 30% bis 50% der Wohnfläche betragen. Baugrundstücke für städtischen Neubau ▪ Zum Erreichen der Neubauzielzahlen, benötigen die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften baureife Grundstücke. ▪ Senat und Abgeordnetenhaus beschlossen bislang die Einbringung von rd. 170 landeseigenen Grundstücken als Sachwerteinlage an die WBG.
Liegenschaftspolitik Grundstücksvergabe an Wohnungsbaugenossenschaften ▪ Paket von 20 Grundstücken wird ab 2019 im Konzeptverfahren zum Festpreis an Genossenschaften vergeben werden. ▪ Beteiligung von Genossenschaften mit mind. 20% der Flächen in neuen Stadtquartieren ▪ Vergabe im Rahmen von Konzeptverfahren ▪ Zielsetzung: soziale und funktionale Mischung in Neubauquartieren ▪ Neuausrichtung der Konzeptverfahren: Künftig nur noch einstufig
Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung • Leitlinie regelt durch einheitlichen, transparenten Abschluss städtebaulicher Verträge bei Wohnungsbauvorhaben die Übernahme von Folgekosten für Infrastruktur sowie einen Anteil von Mietpreis- und Belegungsbindungen durch Vorhabenträger • Verbindliche Anwendung bei Änderung oder Aufstellung von Bebauungsplänen durch Plangeber (i.d.R. Bezirke) • Seit 1.2.2017 gilt auf Grundlage des Koalitionsvertrags eine Quote von 30 % der Geschossfläche gefördertem Wohnraum (vorher 25% der Wohnungen)
Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung • Seit Einführung der Leitlinie des Berliner Modells wurden insgesamt 49 städtebauliche Verträge abgeschlossen • Insgesamt umfassen diese 19.200 Wohnungen, davon 4.143 mietpreis- und belegungsgebundene Sozialwohnungen • Für Folgebedarfe in der sozialen Infrastruktur wurden bei diesen Verträgen • 1.490 Schulplätze und • 1.475 Kita-Plätze Vereinbart.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Informationen unter: www.stadtentwicklung.berlin.de Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin
Sie können auch lesen