Eine stadtweite Infrastruktur für Begegnung und Solidarität
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Warum fördert das Land Berlin Stadtteilzentren? Unverzichtbare soziale Infrastruktur zur Entwicklung des Bürgerschaftlichen Engagements im Land Berlin 2/19
Welche Aufgaben übernehmen Stadtteilzentren? Stadtteilzentren (Nachbarschaftshäuser) orientieren ihre Leistungen an den Strukturempfehlungen für Stadtteilzentren. Diese umfassen: Aktivitäten für Bürgerinnen und Bürger unter Berücksichtigung von Ansätzen der generationenübergreifenden und interkulturellen Arbeit. • Förderung von Nachbarschaft, Selbsthilfe, Ehrenamt sowie Unterstützung von Initiativen und Interessengruppen im Stadtteil • Niedrigschwellige Beratung von Bürgerinnen und Bürgern sowie bei Bedarf Vermittlung zu Fachdiensten • Familienunterstützende Aktivitäten • Aktivitäten der Gesundheitsfürsorge und Gesundheitsprävention • Interessenbezogenen Aktivitäten zur Freizeitgestaltung unter Einbeziehung verschiedener Partner im Stadtteil. 3/19
Welche Aufgaben übernehmen Stadtteilzentren? Gemeinwesenorientierte Zusammenarbeit mit weiteren Akteurinnen und Akteuren sowie Kooperation mit weiteren Trägern und Einrichtungen. • Kooperation mit den öffentlichen und freien Trägern im Stadtteil, insbesondere mit Schulen, Jugendfreizeitstätten, Seniorenfreizeitstätten • Begleitung stadtteilbezogener Netzwerke • Erschließung von neuen Ressourcen und Gewinnung sowie Unterstützung weiterer Einrichtungen für gemeinwesenorientierte Arbeit • Öffentlichkeitsarbeit Übergreifendes Ziel: Stadtteilbezogene Problemlösungsansätze erarbeiten und unter Berücksichtigung von Ansätzen der Sozialraumorientierung umzusetzen. 4/19
Stadtteilzentren haben viele Querschnittsziele Gender Mainstreaming Integration gegen Extremismus Interkulturelle Öffnung Demografischer Wandel Inklusion Willkommenskultur für Neuberliner*innen 5/19
Übergreifend von Stadtteilzentren zu beachten • Zusammenarbeit mit verschiedenen Netzwerkpartnern, Trägern sozialer Arbeit im Stadtteil und öffentlichen Institutionen. Dazu gehören u.a. auch Selbsthilfekontaktstellen und Fachverbände. • Aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Förderung von Bürgerschaftlichen Engagement der Bürgerinnen und Bürger. • Gemeinschaftliche Gestaltung der Integration in ein von ethnischen, religiösen und weltanschaulichen Unterschieden gekennzeichnetes urbanes Umfeld • Aktivitäten und Maßnahmen gegen undemokratische, intolerante und fremdenfeindliche Positionen. 6/19
Stadtteilzentren sind/bieten... Gesamtstädtische Angebote der sozialen Teilhabe rd. 1,8 bis 2,0 Millionen Besucher*innen pro Jahr Offen für alle Nachbarinnen und Nachbarn rd. 2.000 Veranstaltungen Orte des Freiwilligen Engagements rd. 2.500 Ehrenamtliche in STZ, weitere 2.500 vermittelt an KoopP Vielfältige soziale und kulturelle Angebote & Beratung ca. 2.500 regelmäßige Gruppen-/Kurs-/Beratungsangebote Orte der Nachbarschaft und Selbsthilfe 7/19
Abgrenzung zu anderen Förderprogrammen • Bezeichnung Stadtteilzentren ist nicht geschützt“ • Enge fachliche Bezüge zu anderen Förderprogrammen • Wichtigstes Unterscheidungskriterium ist der Wirkungsbereich • Keine zielgruppenspezifische oder quartiersbezogene Vorgabe • Andere Förderprogramme sind eine wichtige Voraussetzung zur besseren „Wirkungsentfaltung“ • Ziel ist die stadtweite Unterstützung des Bürgerschaftliche Engagements und die Schaffung von Nachbarschafts- und Selbsthilfestrukturen 8/19
Struktur Rahmenfördervertrag (Förderprogramm IFP STZ) Rahmenfördervertrag Senatsverwaltung in Kooperation mit der Liga der Wohlfahrtsverbände Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren Senatsverwaltung in Kooperation mit dem DPW LV Berlin e.V. Fachverband Fachverbände Fachverband Nachbarschaftsarbeit Selbsthilfearbeit Freiwilligenarbeit (Verband für sozial- (SELKO e.V. / (Landesfreiwilligen- kulturelle Arbeit e.V.) LV Selbsthilfe Berlin e.V.) agentur Berlin e.V.) Stadtteilzentren und Selbsthilfekontaktstellen Freiwilligenagenturen Nachbarschafts- und Selbsthilfeprojekte (etatisiert bei der Senatskanzlei) einrichtungen 9/19
Wie unterstützt das Land Berlin? • Grundlage: Rahmenfördervertrag (Laufzeit 2016-2020) • Bereich: Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren • Fördervolumen: rd. 5.200.000 EUR (rd. 3.600.000 EUR für 30 Nachbarschaftshäuser zzgl. soz. TP) (rd. 1.100.000 EUR für 12 Selbsthilfekontaktstellen) (rd. 500.000 EUR für gesamtstädtische Projekte) • Kooperationspartner: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (Landesverband Berlin) • Beiratspartner: je 2 BezStR der Fachbereiche Soziales und Jugend, Sen BJF, Fachverbände, Wohlfahrtsverbände 10/19
Wie unterstützt das Land Berlin? • Ergänzend: Strukturen der Willkommenskultur (lfd. Haushalt) • Bereiche: Nachbarschaftshäuser des IFP STZ • Fördervolumen: rd. 630.000 EUR (30 Nachbarschaftshäuser) • Förderinhalt: Willkommenskultur für alle Neu-Berliner/innen • Ergänzend: Lebendige Nachbarschaft (lfd. Haushalt) • Bereiche: Nachbarschaftshäuser des IFP STZ, 1 SHK, LFA • Fördervolumen: rd. 450.000 EUR (15 Projekte) • Förderinhalt: Förderung des aktiven Ehrenamts für Flüchtlinge und für am Engagement interessierte Bürger/innen • Ergänzend: EFRE-Teilprogramm ZIS II Stadtteilzentren II (lfd. Haushalt) • Bereiche: Nachbarschaftshäuser in Aktionsräumen • Fördervolumen: rd. 500.000 EUR (18 Projekte) • Förderinhalt: Verbesserung der sozialen Infrastruktur an lokale Erfordernisse 11/19
Was bringt die Zukunft? Nachhaltige Entwicklung von Stadtteilzentren in Berlin Planung: Abhängig von der parlamentarischen Entscheidung i.R. des lfd. DHH-Verfahren 2020/21 und den Rahmenvertrags- verhandlungen 2020-2025 zwischen dem Land Berlin und der LIGA • Angebot von Stadtteilzentren in allen Berliner Bezirken • Stärkung der Basisfinanzierung für alle Einrichtungen • Abstimmung mit bezirklichen Angeboten • Neue Stadtteilzentren und soziale Treffpunkte in Regie bestehender Stadtteilzentren 12/19
Was bringt die Zukunft? Gesamtstädtische Stadtteilzentren in Berliner Prognoseräumen 0301 1223 (Stand: Dezember 2018) Stadtteilzentrum vorhanden 0302 sozialer Treffpunkt vorhanden 1222 1230 bisher noch nicht versorgt 0303 1221 1101 1210 0304 0501 0305 0104 0103 0306 1001 0503 0401 1102 0307 1002 0102 0502 1103 0101 0402 0403 0204 0205 1003 0201 1104 1004 0203 0701 0405 0202 0406 0702 1105 0404 0801 0504 0703 0704 0601 0901 0905 0902 0604 0705 0802 0603 0803 0602 0904 0804 0706 0903 0707 13/19
Was bringt die Zukunft? Gesamtstädtische Stadtteilzentren in Berliner Prognoseräumen 0301 1223 (Planung: 2020/2021) Stadtteilzentrum vorhanden 0302 sozialer Treffpunkt vorhanden 1222 1230 bisher noch nicht versorgt 0303 1221 1101 1210 0304 0501 0305 0104 0103 0306 1001 0503 0401 1102 0307 1002 0102 0502 1103 0101 0402 0403 0204 0205 1003 0201 1104 1004 0203 0701 0405 0202 0406 0702 1105 0404 0801 0504 0703 0704 0601 0901 0905 0902 0604 0705 0802 0603 0803 0602 0904 0804 0706 0903 0707 Planung: Abhängig von der parlamentarischen Entscheidung i.R. des lfd. DHH-Verfahren 2020/21 und den Rahmenvertragsverhandlungen 2020-2025 zwischen dem Land Berlin und der LIGA 14/19
Was bringt die Zukunft? Nachhaltige Entwicklung von Stadtteilzentren in Berlin • Unterstützung innovativer und freier Planungsprozesse und Vereinfachung von fach- und zuwendungsbezogenen Auflagen • Unterstützung des Bürgerschaftlichen Engagements inkl. Förderung demokratischer Werte • Förderung der Eigenständigkeit der Stadtteilzentren 15/19
Und die Stadtteikoordination? Aufgabe von Stadtteilkoordination ist es in einer Bezirksregion... • den Wissens- und Informationstransfer zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft zu gewährleisten • Kooperations- und Netzwerkstrukturen zu initiieren und zu qualifizieren • die Beteiligung der Bewohner*innen an den gebietsbezogenen Entscheidungs- und Entwicklungsprozessen zu unterstützen 16/19
Und die Stadtteilkoordination? • Berlin sorgt durch das Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren für eine Basisfinanzierung der Stadtteilzentren • Die Stadtteilzentren sind aufgrund ihrer Grundstruktur ohnehin in vielen Netzwerken, Stadtteilkonferenzen, Kiezrunden, Arbeitsgemeinschaften vertreten und/oder sogar proaktiv tätig • Aber die Förderung aus dem IFP STZ umfasst in erster Linie, die Schaffung und den Erhalt nachbarschaftlicher Angebote zur Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements 17/19
Lassen Sie den Stadtteilzentren ihre Eigenverantwortlichkeit und unterstützen den Aufbau von Netzwerken durch eine durchdachte Stadtteilkoordination in Zusammenarbeit mit den Stadtteilzentren! 18/19
Wir freuen uns über Ihren Besuch! Herzlichen Dank! Kontakt: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Oranienstraße 106, 10969 Berlin Uwe Machura, Mail: uwe.machura@senias.berlin.de, Tel.: +49 30 9028 1715 19/18
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