Geschäftsreglement N - Stiftung für Schwerbehinderte Luzern ...
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0.1.1121 Geschäftsreglement N Freigabe: Esther Schönberger, SRP/12.12.2019 Version: 004/01.01.2021 ·Seite 1/56 Prozesseigner/-in: Pius Bernet, GF Editor/-in: MA GF Geschäftsreglement
0.1.1121 Geschäftsreglement N Freigabe: Esther Schönberger, SRP/12.12.2019 Version: 004/01.01.2021 ·Seite 2/56 Prozesseigner/-in: Pius Bernet, GF Editor/-in: MA GF Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................................................ 3 1 Zweck und Grundlagen .................................................................................................................................... 4 Zweck und Geltungsbereich .................................................................................................................... 4 Werte ....................................................................................................................................................... 4 2 Führung und Entwicklung ............................................................................................................................... 7 Führungskreislauf .................................................................................................................................... 7 Operative Führungs- und Sitzungsgefässe ............................................................................................. 8 Operative Unternehmensentwicklung...................................................................................................... 8 3 Operative Betriebsorganisation .................................................................................................................... 11 Geschäftsbereiche und ihre Aufgaben .................................................................................................. 11 Interne Hierarchiestufen und externe Funktionsbezeichnungen ........................................................... 13 4 Stellvertretungen ............................................................................................................................................ 16 Grundsätze ............................................................................................................................................ 16 Stellvertretung des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin ................................................................ 16 Stellvertretung der Geschäftsbereichsleitenden .................................................................................... 17 Stellvertretung der Bereichs- und Abteilungsleitenden ......................................................................... 17 Stellvertretung Teamleitende ................................................................................................................. 17 Besetzung ad interim für oberes, mittleres und unteres Kader ............................................................. 17 5 Dienstweg, Kompetenzenmatrix, Prozessverantwortlichkeiten ................................................................ 17 6 Konfliktbewältigung ....................................................................................................................................... 18 7 Mitarbeitendenvertretung (MAV) ................................................................................................................... 18 8 Marketing und Kommunikation ..................................................................................................................... 18 9 Unterschriftenregelung und Finanzkompetenzen ...................................................................................... 18 Unterschriftenregelung .......................................................................................................................... 18 Finanzkompetenzen .............................................................................................................................. 19 10 Schlussbestimmung ...................................................................................................................................... 20 Verhältnis zu anderen Dokumenten und Regulativen ........................................................................... 20 Inkrafttreten, Umsetzung, Revisions- und Bewilligungsverfahren ......................................................... 20 Anhang 1a: Organigramm des oberen und mittleren Kaders ......................................................................... 23 Anhang 1b: Funktionsbezeichnungen und Einordnung in den Hierarchiestufen ........................................ 24 Anhang 2: Strategieprozess bis 2025 ................................................................................................................ 25 Anhang 3: Jahresplanungsprozess ................................................................................................................... 26 Anhang 4: Kompetenzmatrix nach Geschäftsbereich und Prozessverantwortlichkeit ............................... 28 Anhang 5: Führungs- und Sitzungsgefässe ..................................................................................................... 42 Anhang 6: Interne und externe Kommunikationskanäle ................................................................................. 46 Anhang 7: Unterschriftenregelung mit Finanzkompetenzen .......................................................................... 48 Anhang 8: Grundsätze des Informationsmanagements .................................................................................. 51 Anhang 9: Glossar ............................................................................................................................................... 56
0.1.1121 Geschäftsreglement N Freigabe: Esther Schönberger, SRP/12.12.2019 Version: 004/01.01.2021 ·Seite 3/56 Prozesseigner/-in: Pius Bernet, GF Editor/-in: MA GF Abkürzungsverzeichnis Abkürzung Beschreibung AL Abteilungsleitung, Abteilungsleiter/-in BL Bereichsleitung, Bereichsleiter/-in DISG Dienststelle Soziales und Gesellschaft FC Bereich Finanzen und Controlling GBL Geschäftsbereichsleitung, Geschäftsbereichsleiter/-in GF Geschäftsführung, Geschäftsführer/-in GL Geschäftsleitung HR Bereich Human Resources KL Klientinnen / Klienten KVP Kontinuierlicher Verbesserungsprozess LM Bereich Leistungsmanagement MA Mitarbeitende ND Nachtdienst OE Organisationseinheit ÖFM Bereich Ökonomie und Facility Management Q-Dok Qualitätsmanagement-Dokumente PMB Bereich Property Management und Bauprojekte SekEm Sekretariat / Empfang SR Stiftungsrat, Stiftungsrätin SRA Stiftungsrats-Ausschuss SR-P Stiftungsratspräsident/-in Stv. Stellvertretender/-in TL Teamleitung, Teamleiter/-in WA Bereich Wohnen und Arbeiten Weitere Funktionsbezeichnungen und -abkürzungen sind im Anhang 1 zu finden.
0.1.1121 Geschäftsreglement N Freigabe: Esther Schönberger, SRP/12.12.2019 Version: 004/01.01.2021 ·Seite 4/56 Prozesseigner/-in: Pius Bernet, GF Editor/-in: MA GF Hinweise 1 Zweck und Grundlagen Zweck und Geltungsbereich Das vorliegende Geschäftsreglement basiert auf dem Leitbild, der Strategie und dem Dok 0.1.1001 Leitbild Organisationsreglement des Stiftungsrats. Alle übrigen Regularien sind oder werden auf Dok 0.1.2110 dieses Geschäftsreglement abgestimmt. Strategie Q-Dok 0.1.1120 Das Geschäftsreglement regelt unter Berücksichtigung des Organisationsreglements Org.-Reglement die Arbeit innerhalb der einzelnen operativen Führungsgremien und die Zusammenar- beit zwischen allen Kaderstufen. Die Zusammenarbeit basiert auf gemeinsamen Werten, abgeleiteten Verhaltenskodizes und klaren Handlungsanweisungen und festgelegten Kompetenzen. Werte Die Unternehmenskultur der SSBL wird durch die, oft unbewusst, gelebten Werte beein- flusst. Die Werte der SSBL sind im Leitbild formuliert. Abbildung 1: Leitbild der Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL
0.1.1121 Geschäftsreglement N Freigabe: Esther Schönberger, SRP/12.12.2019 Version: 004/01.01.2021 ·Seite 5/56 Prozesseigner/-in: Pius Bernet, GF Editor/-in: MA GF Unternehmenswerte Die nachfolgenden Unternehmenswerte sind aus dem Leitbild abgeleitet. Sie bilden die Entscheidungs- und Handlungsgrundlage für alle Mitarbeitenden. Die Unternehmens- werte konstituieren die Identität eines Unternehmens und schaffen durch ein gemeinsa- mes Verständnis Loyalität gegenüber den Mitarbeitenden und der Unternehmung selbst. Der nachfolgend aufgeführte Verhaltenskodex soll die Werte der SSBL konkret fassbar machen und stellt eine Handlungsanleitung für die Mitarbeitenden der SSBL dar. Jede und jeder Mitarbeitende ist dafür verantwortlich, weiterhin an sich selbst zu arbeiten, um diese Werte und die daraus abgeleiteten Handlungsanleitungen im Berufsalltag zu le- ben und zu verinnerlichen. Mit der erstmaligen Erstellung des Geschäftsreglements wurden die Werte nicht neu er- arbeitet, sondern aus dem Leitbild abgeleitet. Das Wertemanagement ist ein dynamischer Prozess, der immer wieder von vorne be- ginnt. Mit der regelmässigen Aktualisierung des Geschäftsreglements werden auch die entsprechenden Werte aus dem Leitbild und die Handlungsanweisungen überarbeitet. Themen Stichwort Werte Beschreibung/Handlungsanweisungen Leitbild Verantwortung/ Wir arbeiten nach dem Motto «ich erkläre mich zuständig». Damit wird ausge- zuständig sein drückt, dass wir für eine verbindliche Haltung und Handlung einstehen und die SSBL-Werte kontinuierlich umsetzen. Jede/-r trägt die Verantwortung für das, was sie/er tut, aber auch für das, was un- terlassen wird. Botschafter/-in sein Wir sind in unserem täglichen Tun und Handeln Vorbilder. Wir halten die geltenden Bestimmungen ein und wir tolerieren keine verletzenden Haltungen. Mitarbeitende Fachliche und per- Wir fördern und fordern unsere Mitarbeitenden und ermöglichen ihnen, sich wei- sönliche Entwick- terzuentwickeln. lung Wir erkennen Handlungsfelder und entscheiden proaktiv im Verantwortungsbe- fördern sowie reich oder leiten es an die verantwortliche Person weiter. Know-how sichern Wir sichern das Know-how durch gezielte Stellvertretungsschulung und Digitali- sierung der Prozesse. Wertschätzung Wir pflegen eine respektvolle, ehrliche, loyale und transparente Zusammenarbeit. geben Konflikte lösen wir in gegenseitigem Respekt in einem konstruktiven Gespräch. Fehler betrachten wir als Chancen und nutzen diese zur Verbesserung der Pro- zesse. Wir bekennen uns zu einer partnerschaftlichen, leistungs- und vertrauensorien- tierten Mitarbeitendenführung. Die Mitarbeitenden sind unsere wertvollste Res- source und wir anerkennen die Leistungen der Mitarbeitenden. Reflektieren Wir reflektieren unsere eigene Haltung und unser Verhalten regelmässig. Wir sind selbstkritisch gegenüber unseren Verhaltensweisen und Leistungen und Professionalität orientieren uns nach aussen. Weiterentwickeln Wir erbringen unsere Leistungen in Teams, setzen unser eigenes Wissen und Können in der Organisation ein und geben es bereitwillig weiter. Wir gestalten Veränderungsprozesse gemeinsam und interdisziplinär und verstehen uns als ler- nende Organisation. Wir gehen unternehmerische Weiterentwicklungen, auch bereichsübergreifend, systematisch an. Individuelle Betreu- Wir erbringen individuelle Leistungen. Die Leistungen orientieren sich an persönli- ung gewährleisten chen Bedürfnissen, am Leistungsbedarf, an den Ressourcen und Fähigkeiten der Klientinnen und Klienten. Wir unterstützen diese durch den Einsatz von geeigne- Lebensraum ten elektronischen und mechanischen Hilfsmitteln. Wir sind verantwortlich, für eine qualitative Umsetzung des Leistungsauftrages. Wir beziehen interne sowie externe Fachpersonen mit ein und pflegen mit den Vertretungen eine offene und wertschätzende Gesprächskultur. Orientierung und Wir schaffen die Rahmenbedingungen für den sicheren und transparenten Um- Schutz für ein Leben gang mit den vielfältigen Lebensmodellen der Klientinnen und Klienten. in Vielfalt
0.1.1121 Geschäftsreglement N Freigabe: Esther Schönberger, SRP/12.12.2019 Version: 004/01.01.2021 ·Seite 6/56 Prozesseigner/-in: Pius Bernet, GF Editor/-in: MA GF Themen Stichwort Werte Beschreibung/Handlungsanweisungen Leitbild Gesellschaftlichen Wir nehmen unsere soziale Verantwortung wahr. Auftrag wahrnehmen Wir entwickeln unsere Kompetenzen und unsere Dienstleistungen weiter und tauschen uns mit internen und externen Partnern aktiv aus. Wir bilden tragfähige Netzwerke. Arbeits- und Ausbil- Wir sind ein attraktiver Arbeitgeber und eine Ausbildungsstätte. Wir kümmern uns Gesellschaft dungsplätze gestalten aktiv um unsere eigene Gesundheit. Wir sind achtsam und fürsorglich. Fachkompetenz ge- Wir arbeiten professionell und stellen sicher, dass wir nach den neuesten fachli- währleisten chen Erkenntnissen arbeiten. Wir sind bereit, Neues auszuprobieren und neue Wege zu beschreiten. Räume der Begeg- Wir bieten öffentliche Räume und sorgen dafür, dass die Privatsphäre respektiert nungen schaffen wird. Wir pflegen eine Du-Kultur über alle Hierarchiestufen, inklusive Stiftungsrat. Er- wachsene Klientinnen und Klienten siezen wir, bis sie uns das Du anbieten. Engagement leben Wir engagieren uns für den Auftrag der SSBL; die bestmögliche Lebensqualität der Klientinnen und Klienten hat erste Priorität. Wir suchen nach Lösungen, um die Wünsche und Bedürfnisse unserer Klientin- Selbstbestimmung nen und Klienten zu erfüllen. Wir legen Wert auf hohe Betreuungsqualität und gehen sorgfältig mit den uns zur Verfügung gestellten Sachmitteln um. Wir sind verantwortlich, dass die definierten Rahmenbedingungen eingehalten werden. Bei Verstössen handeln wir sachlich und entschlossen. Teilhabe ermöglichen Wir ermöglichen aktiv die Teilhabe der Klientinnen und Klienten am alltäglichen Leben. Wir schaffen Lernfelder und schützen vor Über- und Unterforderung. Solidarität Wir arbeiten sachlich und konstruktiv zusammen, unterstützen einander gegen- seitig und helfen bei personellen Engpässen auch bereichsübergreifend aus. Handlungskompetenz Wir sind mit den notwendigen Kompetenzen für die korrekte Aufgabenerfüllung wahrnehmen unter ausgestattet. Einbezug der Betroffe- Wir beziehen Mitarbeitende bei Entscheidungsfindungen stufengerecht ein. nen Wir delegieren Aufgaben mit den dazugehörigen Kompetenzen und Verantwor- tung und fordern die Umsetzung konsequent ein. Wir halten die Mitarbeitende dazu an, selbstständig Lösungen zu suchen. Dienstleistungshaltung Die Klientinnen und Klienten sowie Kundinnen und Kunden (Vertretungen, Gäste leben usw.) stehen bei uns im Mittelpunkt. Aktives Informieren Wir kommunizieren proaktiv, zeitgerecht, transparent und adäquat (Bringprinzip). und Netzwerkpflege Wir stellen sicher, dass alle notwendigen Informationen stufen- und zeitgerecht Zusammenarbeit verfügbar sind (Holprinzip). Wir kommunizieren klar und stellen sicher, dass wir das Gleiche verstehen. Wenn wir Vereinbarungen/Abmachungen nicht einhalten können, kommunizieren wir dies so schnell wie möglich, da wir Wert darauf legen, als verbindlich und fair wahrgenommen zu werden. Wir kommunizieren stufen- und phasengerecht und legen Wert auf ein partner- schaftliches Verhalten und konstruktives Mitdenken und -wirken. Wir unterstützen unsere Klienten/-innen, Mitarbeitenden und Lieferanten/-innen darin, dass sie ihre Anliegen und Rückmeldungen direkt bei den Auftraggeben- den, Vorgesetzten oder anderen zuständigen Stellen gemäss Prozessbeschrei- bungen und KVP-Richtlinien anbringen. Verbindlichkeit Wir sind in der Zusammenarbeit verbindlich und sagen, was wir tun, und tun, was leben wir sagen. Wir gehen korrekt mit Daten um. Wir sprechen Personen, unabhängig von der Hierarchie, darauf an, wenn wir Verbindlichkeit nicht erleben. Wir sind dafür verantwortlich, dass in der SSBL eine verbindliche Haltung gelebt wird. Loyalität Wir halten uns an geltende Bestimmungen und Vereinbarungen und tragen ge- troffene Entscheidungen loyal und kollegial mit.
0.1.1121 Geschäftsreglement N Freigabe: Esther Schönberger, SRP/12.12.2019 Version: 004/01.01.2021 ·Seite 7/56 Prozesseigner/-in: Pius Bernet, GF Editor/-in: MA GF Hinweise 2 Führung und Entwicklung Führungskreislauf Die Unternehmensführung erfolgt gemäss den Vorgaben des Freiburger Manage- Q-Dok 0.2.1110 ment-Modells für NPOs und wird über ein prozessorientiertes Managementsystem auf Systemaufbau Basis des PDCA-Regelkreises (Plan, Do, Check, Act) gesteuert. Nachfolgende Grafik zeigt den Führungskreislauf der SSBL: Abbildung 2: Führungskreislauf der SSBL 2.1.1 Plan – Planen Basierend auf der Strategie und den strategischen Stossrichtungen, die durch den Stiftungsrat der SSBL erlassen werden, erstellt die Geschäftsleitung eine strategische Anhang 2 Leistungsplanung1 mit Mehrjahresfinanzplan2. Diese Planung bildet wiederum die Strategieprozess Grundlage für die Jahresplanung und das jährliche Budget. Der Jahresplanungsprozess ist in Anhang 3 abgebildet. Basierend auf der Jahrespla- Anhang 3 nung werden entsprechende Planungen auf allen Führungseinheiten stufengerecht Jahresplanung heruntergebrochen. Die Zielerreichung wird unterjährig mit dem Forecast-Prozess ge- steuert und mittels Jahresberichterstattung rapportiert. 1 siehe Glossar 2 siehe Glossar
0.1.1121 Geschäftsreglement N Freigabe: Esther Schönberger, SRP/12.12.2019 Version: 004/01.01.2021 ·Seite 8/56 Prozesseigner/-in: Pius Bernet, GF Editor/-in: MA GF 2.1.2 Do – Umsetzen In der Umsetzungsphase werden die Tätigkeiten zur Umsetzung der Jahresplanung sowie Erfüllung der stufengerechten Ziele durchgeführt. Die Umsetzung wird entspre- chend der internen Vorgaben dokumentiert. 2.1.3 Check – Kontrollieren Die Kontrolle der Umsetzung erfolgt mittels periodischer Berichte und Abweichungs- Q-Dok 0.1.2170 analysen. Ergänzend dazu werden im Rahmen des Risikomanagements entspre- Risikomanagement chende Risikoanalysen durchgeführt und Korrekturmassnahmen zur Zielerreichung festgelegt. 2.1.4 Act – Handeln Die festgelegten Korrekturmassnahmen sowie Massnahmen aus dem „Kontinuierli- Q-Dok 1.3.5001 chen Verbesserungsprozess“ (KVP) werden umgesetzt. Dabei soll die Chance ge- KVP Konzept nutzt werden, innovative neue Lösungen anzustreben oder innovative Weiterentwick- lungen anzustossen. Die Erkenntnisse daraus sowie aus der Jahresberichterstattung und der Analyse der Zielerreichung bilden wiederum den Input für einen Strategiere- view und für die Jahresplanung des Folgejahres. Operative Führungs- und Sitzungsgefässe Die Führungs- und Sitzungsgefässe und deren Steuerung sind im Anhang 5 beschrie- Anhang 5 ben. Führungs- und Sitzungsgefässe Operative Unternehmensentwicklung Unter operativer Unternehmensentwicklung (vgl. Abbildung 3) verstehen wir Mass- nahmen im Sinne einer lernenden Organisation, die die laufenden Veränderungen der Einflussfaktoren selbst reguliert und so die Strategie erfolgreich umsetzt. Die Aspekte der operativen Unternehmensentwicklung sind das Wissensmanagement, das Pro- zess- und Projektmanagement sowie das Informationsmanagement. Abbildung 3: Operative Unternehmensentwicklung der SSBL
0.1.1121 Geschäftsreglement N Freigabe: Esther Schönberger, SRP/12.12.2019 Version: 004/01.01.2021 ·Seite 9/56 Prozesseigner/-in: Pius Bernet, GF Editor/-in: MA GF 2.3.1 Kommunikationsmanagement Anhang 6 Interne Das Kommunikationsmanagement stellt die reibungslosen internen und externen Infor- und externe Kommuni- mationsflüsse über die definierten Kommunikationskanäle gemäss Anhang 6 sicher. kationskanäle 2.3.2 Wissensmanagement Mit dem organisatorischen Wissensmanagement soll sichergestellt werden, dass das Q-Dok folgt vorhandene Wissen3 und Können (Erfahrungswissen) personenunabhängig in der Or- ganisation gesichert wird, bei Bedarf zugänglich ist und kontinuierlich weiterentwickelt wird. Dazu werden alle Daten4 und Informationen5 durch ein Informationssystem so ge- sammelt und wieder abrufbar gemacht, dass alle Mitarbeitenden ihre vielseitigen Auf- gaben effizient und in der erwarteten Qualität erledigen können. Basis des Wissensma- nagements bildet das Informationsmanagement. Das Sichern und das Weiterentwickeln von Wissen liegt einerseits in der persönlichen Verantwortung aller Mitarbeitenden unter Beizug der kontinuierlichen Reflexion. Ande- rerseits obliegt es auch dem Kader, durch gezielte interne wie externe Aus- und Wei- Anhang 5 terbildung das Ziel zu erreichen. Zum anderen erfolgt die Weiterentwicklung von Wis- Führungs- und Sitzungsgefässe sen im Rahmen diverser Sitzungsgefässe, die sich mit fachlichen Themen in Zusam- menhang mit dem Leistungsauftrag auseinandersetzen. 2.3.2.1 Bildungsmanagement Das Bildungsmanagement der SSBL stellt ein zielgruppenorientiertes Bildungsangebot Q-Dok 2.2.4010 Ausbildung für alle Mitarbeitenden sicher. Dazu gehören die berufliche Grundausbildung, (EBA, EFZ), die zentrale Fortbildung, Weiterbildungen auf Stufe HF und eidgenössische Be- rufsprüfung, interne Fortbildung, individuelle Fortbildungen, Peer- und Coaching-Unter- stützung, Einblickpraktiken u.a. 2.3.2.2 Vorschlagswesen Mitarbeitende können im Rahmen des KVP bei ihrem direkten Vorgesetzten, ihrer di- Q-Dok 1.3.5001 KVP Konzept rekten Vorgesetzten oder über das Ideentool Vorschläge zur Verbesserung oder als In- novation einreichen. Die Angesprochenen treffen Abklärungen und entscheiden im Rahmen ihrer Kompetenzen. Die Initianten/-innen erhalten zeitgerecht Feedbacks. Die Geschäftsleitung erhält eine regelmässige Übersicht aller eingebrachten Vorschläge. 2.3.2.3 Arbeitsgruppe, Projektteams, Ausschuss, Kommission Eine Arbeitsgruppe ist eine zeitlich begrenzte Gruppe von Mitarbeitenden, die eine Q-Dok folgt stark am Tagesgeschäft orientierte, bereichsinterne, aber auch bereichsübergreifende Aufgabe durchführen. Ein Projektteam ist eine zeitlich begrenzte Gruppe von Mitarbeitenden aus verschiede- nen Hierarchiegruppen und Bereichen und in der Regel auch aus externen Spezialis- ten/-innen, die komplexe Vorhaben mit innovativem und einmaligem Charakter bewälti- gen. Ein Ausschuss ist eine in der Regel zeitlich unbegrenzte Gruppe eines definierten Ka- dergremiums (z.B. GL-Ausschuss), das vorberatend Fachthemen bearbeitet und dann diese in sein Gremium einbringt. Eine Kommission ist eine zeitlich unbegrenzte Gruppe von Mitarbeitenden und/oder Kader, die bereichsübergreifend Fachthemen bearbeiten und Vorschläge in die Füh- rungsgremien einbringen (z.B. Sicherheitskommission, Hygienekommission). 3 siehe Glossar 4 siehe Glossar 5 siehe Glossar
0.1.1121 Geschäftsreglement N Freigabe: Esther Schönberger, SRP/12.12.2019 Version: 004/01.01.2021 ·Seite 10/56 Prozesseigner/-in: Pius Bernet, GF Editor/-in: MA GF 2.3.2.4 Datenschutz Der Datenschutz legt alle organisatorischen und technischen Zielsetzungen, Grund- Q-Dok 0.1.2164 Datenschutz sätze und Verantwortlichkeiten für den Umgang mit Daten in der SSBL fest. Im Fokus steht der Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Personen, von denen in der SSBL Daten bearbeitet werden. 2.3.2.5 Vorfälle und Reklamationen Q-Dok 1.3.5001 Vorfälle beziehungsweise Fehler sind grundsätzlich auch Chancen zur Verbesserung. KVP Konzept Kritische Vorfälle, Fehler oder Reklamationen werden in einem Tool erfasst und den verantwortlichen Vorgesetzten zur Bearbeitung und punktuellen Verbesserung elektro- nisch zugewiesen. Systemrelevante Meldungen (z.B. Personenschaden, Sicherheitsri- siken) werden gleichzeitig den nächsthöheren Vorgesetzten, bei hohem Gefahrenpo- tenzial auch den Geschäftsbereichsleitern/-innen, gemeldet. 2.3.2.6 Informationspflicht gegenüber Dienststelle Soziales und Gesellschaft Die Informationspflicht gegenüber der kantonalen Behörde Dienststelle Soziales und Q-Dok 1.1.6110 Krisenmgt Gesellschaft (DISG) ist im Q-Dok 1.1.6110 Krisenmanagement geregelt. 2.3.3 Prozessmanagement Das Prozessmanagement beschreibt die operativen Tätigkeiten. Als Prozess bezeich- Anhang 4 Kom- petenzmatrix nen wir eine Abfolge von Vorgängen und Entscheidungen, um ein bestimmtes Ziel (Leistungsqualität) zu erreichen. Für jeden Prozess ist ein/-e Prozesseigner/-in be- Anhang 8 Prinzi- stimmt, der/die von einem Prozessteam in der Planung, Umsetzung inklusive der dazu- pien Grundsätze IM gehörigen Schulung, Wirkungsprüfung und Weiterentwicklung der Prozessanweisun- gen unterstützt wird. 2.3.3.1 Projektmanagement Q-Dok 1.1.5110 Das Projektmanagement regelt die Handhabung von zeitlich befristeten, sachlich ab- Projektmanage- grenzbaren und komplexen Vorhaben mit bereichsübergreifenden Wirkungen und Ne- ment benwirkungen, mit innovativem und/oder einmaligem Charakter. 2.3.3.2 Audits, Evaluationen und Wirkungsmessung Die Geschäftsleitung legt in einer Auditplanung jährlich die internen und externen Au- dits und Befragungen gemäss den Richtlinien der nachfolgenden Standards fest. Q-Dok 1.3.5103 Die SSBL hält mindestens folgende Labels: Auditkonzept a) NPO-Label für Management Excellence b) Referenzsystem INSOS Q c) Fachstelle UND (Familie und Beruf) d) ZEWO-Gütesiegel Die Einführung weitere Qualitätslabels (z.B. Nachhaltigkeitslabel) ist in Prüfung. Q-Dok 1.3.5550 Die Wirkungsmessung erfolgt über die Erfassung der Lebensqualität von Klienten/-in- Befragungen nen sowie über Zufriedenheitsumfragen bei Vertretungen6 und Mitarbeitenden und wird Q-Dok 1.3.3110 systematisch ausgewertet. Die Befragungsintervalle sind im Q-Dok 1.3.5550 festgelegt. Erfassung Lebens- qualität Die Resultate aus der Lebensqualitätserfassung (Q-Dok 1.3.3110) fliessen in die Leis- tungsplanung ein. 2.3.3.3 Prozessteams Q-Dok 0.2.1110 Ein Prozessteam ist eine zeitlich unbegrenzte Gruppe von Mitarbeitenden, die unter Systemaufbau der Leitung eines/einer Prozesseigners/-in einen bestimmten Prozess verantwortet und in iterativen Arbeitsschritten weiterentwickelt. 6 siehe Glossar
0.1.1121 Geschäftsreglement N Freigabe: Esther Schönberger, SRP/12.12.2019 Version: 004/01.01.2021 ·Seite 11/56 Prozesseigner/-in: Pius Bernet, GF Editor/-in: MA GF 2.3.4 Informationsmanagement Q-Dok 0.1.2161 IM-Reglement Das Informationsmanagement gewährleistet als Teil des organisatorischen Wissens- managements mit dem Informationssystem die Erschliessbarkeit und Effizienz der In- Anhang 8 Prinzi- formationen und erfüllt die gesetzlichen/behördlichen Vorschriften. Die Prinzipien und pien Grundätze IM Grundsätze sind in Anhang 8 dargestellt. 2.3.4.1 Datenmanagement Q-Dok 1.4.1001 Das Datenmanagement strukturiert die Daten mit einem Ordnungssystem. In der SSBL IM-Richtlinie ist dieses Ordnungssystem entlang der Geschäftsprozesse strukturiert. Die konkreten Umsetzungsanweisungen zum Ordnungs- und Dateisystem sowie zur Archivierung Q-Dok 1.4.1200 Laufwerkaufbau sind in den IM-Richtlinien und in den Dokumenten zum Laufwerkaufbau festgehalten. 2.3.4.2 Datensicherheit Datensicherheit meint den Schutz von Daten vor Verlust, Verfälschung, Beschädigung Q-Dok 1.4.3110 IT-Benutzerrichtli- oder Löschung durch Massnahmen und durch Software. Datensicherheit dient auch nie der markanten Minimierung von Schäden aus Cyberattacken. 2.3.4.3 Datenverwendung Q-Dok folgt Die Richtlinie zur Datenverwendung im geschäftlichen wie auch im privaten Umfeld, so- weit sie direkt oder indirekt die SSBL betrifft (z.B. Geschäftliches auf Social Media), re- gelt den Umgang mit unternehmens- oder personenbezogenen Daten. 3 Operative Betriebsorganisation Das Organisationsreglement des Stiftungsrats regelt die strategische Betriebsorganisa- Q-Dok 0.1.1120 Org.-Reglement tion (Festlegung der Geschäftsbereiche) sowie die Zusammenarbeit mit dem/der Ge- schäftsführer/-in und den Geschäftsbereichsleitungen als Mitglieder der Geschäftsleitung. Anhang 1a/b Or- ganigramm / Funk- Das Geschäftsreglement regelt die operative Betriebsorganisation von Stufe Bereichs- tionsbezeichnun- und Abteilungsleitung bis zu Stufe Mitarbeitende. Die unterschiedlichen Kader- und gen Verantwortungsstufen sind nachfolgend festgehalten und das betriebliche Organi- gramm im Anhang 1 bildet diese entsprechend ab. Geschäftsbereiche und ihre Aufgaben Die SSBL verfügt über sieben Geschäftsbereiche: ▪ Geschäftsführung (GF) ▪ Wohnen und Arbeiten (WA) ▪ Leistungsmanagement (LM) ▪ Ökonomie und Facility Management (ÖFM) ▪ Human Resources (HR) ▪ Finanzen und Controlling (FC) ▪ Property Management und Bauprojekte (PMB) Nachfolgend sind die wichtigsten Aufgaben und Inhalte der Geschäftsbereiche aufge- führt.
0.1.1121 Geschäftsreglement N Freigabe: Esther Schönberger, SRP/12.12.2019 Version: 004/01.01.2021 ·Seite 12/56 Prozesseigner/-in: Pius Bernet, GF Editor/-in: MA GF 3.1.1 Geschäftsführung (GF) In den Geschäftsbereich der Geschäftsführung fallen die operative Gesamtleitung (Er- füllung Leistungsauftrag, Strategieumsetzung, strategische Leistungsplanung, Gover- Q-Dok 2.2.2000 ff Stellenbeschrei- nance7 und die operative Leitung aller Geschäftsbereiche) sowie die Koordinations- bung und Vorbereitungsarbeiten für den Stiftungsrat und dessen Ausschüsse. Dazu steht dem Geschäftsführer nebst den nachfolgenden Geschäftsbereichsleitungen ein Stab mit den Fachstellen Managementsupport, Qualitätsmanagement, Informati- onsmanagement und Datenschutz sowie der Abteilung Marketing und Kommunikation mit Fundraising zur Verfügung. 3.1.2 Wohnen und Arbeiten (WA) Der Geschäftsbereich WA ist für die operative, qualitativ hochstehende Umsetzung des Q-Dok 2.2.2000 ff Stellenbeschrei- kantonalen Leistungsauftrags in fachlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht verant- bung wortlich. Dazu gehören a) die Planung und Umsetzung von adäquaten Wohn- und Ta- gesstrukturplätzen in Menge und Qualität, b) die adäquate Zuteilung von Bewohner/- innen und Tagesbeschäftigten auf Wohnplätze und Tagesstrukturen. Der Geschäftsbereich unterstützt die strategische Leistungsplanung und die Weiterent- wicklung der Angebote sowie der Kernapplikationen basierend auf dem Leistungsauf- trag. Er stellt die operativen Leistungsplanung, die Führung der Klientendokumentatio- nen pro Klient/-in sowie die operative Zusammenarbeit mit Vertretungen und Angehöri- gen sicher. 3.1.3 Leistungsmanagement (LM) Der Geschäftsbereich LM ist für die strategische Leistungsplanung als Teil der Strate- Q-Dok 2.2.2000 ff Stellenbeschrei- gieumsetzung und die Weiterentwicklung der Angebote verantwortlich. bung Er stellt den Erhalt und die Weiterentwicklung der Betreuungsqualität sowie die Einstu- fungen nach dem System des individuellen Betreuungsbedarfs (IBB) zusammen mit dem Geschäftsbereich WA sicher. Dazu gehören auch die Sicherstellung der Auf- nahme-, Übertritte und Austrittsprozesse sowie Platzierungen, die fachliche Beratung und Qualitätskontrolle sowie die Schulung der Mitarbeitenden von Wohnen und Arbei- ten. Das Applikationsmanagement der Kernapplikationen, das Bereitstellen der betriebli- chen Daten für die Führung des Kernauftrags resp. Bereitstellen der Daten für die DISG fällt in den Aufgabenbereich des LM. Der Geschäftsbereich koordiniert auch die Schnittstellen mit medizinischen Dienstleis- tern, anderen sozialen Organisationen und Angehörigen und Vertretungen. 3.1.4 Ökonomie und Facility Management (ÖFM) Der Geschäftsbereich ÖFM stellt mit seinen Abteilungen einen reibungslosen Support Q-Dok 2.2.2000 ff Stellenbeschreibung aller übrigen Bereiche sicher. Die Abteilung Gastronomie betreibt das Restaurant pro nobis sowie das Café Rathau- sen und ein Catering und Eventangebot. Sie ist, nach Absprache mit WA, für die Be- reitstellung der Verpflegung aller Klienten/-innen zuständig. Catering/Events und Café Rathausen sollen selbstragend betrieben werden. Die Abteilung Hauswirtschaft ist für die Reinigung (Unterhalts- und Grundreinigung) und die Wäscheverarbeitung (Flach-, Klienten-, Berufswäsche), nach Absprache primär mit dem WA, zuständig. Dabei ist neben Effizienzfragen auch der Einbezug der Klien- ten/-innen in den Hauswirtschaftsprozess zu berücksichtigen. Die Abteilung Instandhaltung stellt den technischen Dienst, den präventiven Unterhalt und die Sicherheit (u.a. auch für Signaletik) an allen Standorten sicher und betreibt den Fuhrpark. Die Gärtnerei stellt die Umgebungspflege an allen Standorten mit eigenen Kräften oder mit Dritten sicher. Eine allfällige Blumen- und Gemüseproduktion soll selbsttragend betrieben werden. 7 siehe Glossar
0.1.1121 Geschäftsreglement N Freigabe: Esther Schönberger, SRP/12.12.2019 Version: 004/01.01.2021 ·Seite 13/56 Prozesseigner/-in: Pius Bernet, GF Editor/-in: MA GF Q-Dok 2.2.2000 ff 3.1.5 Property Management und Bauprojekte (PMB) Stellenbeschreibung Der Geschäftsbereich PMB umfasst das strategische Immobilienmanagement in Ab- stimmung mit dem Kanton, d.h. die Abteilung ist für die rechtzeitige Bereitstellung der notwendigen Infrastrukturen (Umbauten, Neubauten) zur Erfüllung des Leistungsauf- trags zuständig. Dazu gehört auch der strategische Unterhalt, d.h. werterhaltende In- vestitionen und Renovationen. 3.1.6 Human Resources (HR) Der Geschäftsbereich HR umfasst gemäss dem HR-Business-Consultant-Modell die Q-Dok 2.2.2000 ff Stellenbeschreibung Verantwortung für HR-Services (Administration und Vergütung gemäss Vorgaben der Besoldungsordnung des Kantons Luzern, Human-Resources-Controlling, Mitarbeiten- denzeitschrift), HR-Business-Partner (Gewinnungs- und Trennungsprozesse, Gesund- heitsförderung und betriebliche Sozialberatung, Mitarbeitendenbindung, Employer- Branding) sowie den Prozess der Mitarbeitendenentwicklung (Aus-, Fort- und Weiterbil- dung). 3.1.7 Finanzen und Controlling (FC) In den Geschäftsbereich FC fallen die Businessplanung (Mehrjahresplanung, Jahres- Q-Dok 2.2.2000 ff Stellenbeschreibung budget, Tarifkalkulationen), das Reporting (Monats-/Quartalsreporting inklusive rollen- der Forecast, Reporting an DISG), Finanzbericht und Investitionsrechnungen sowie das Rechnungswesen (Finanz- und Betriebsbuchhaltung). Dazu ist dem Geschäftsbe- reich auch die Abteilung Informatik (Hard- und Software, Informations- und Kommuni- kationstechnologie, inkl. Telefonie) unterstellt. Interne Hierarchiestufen und externe Funktionsbezeichnungen Nachfolgende Abbildung zeigt die internen (vertraglichen) Hierarchiestufen. Diese die- nen der systematischen Aufbau- und Ablauforganisation und unterstützen eine stufen- und rollengerechte Zuteilung von Datenzugriffsrechten und Verteilgruppen. Interne (vertragliche) Hierarchiestufen Abbildung 4: Hierarchiestufen der SSBL
0.1.1121 Geschäftsreglement N Freigabe: Esther Schönberger, SRP/12.12.2019 Version: 004/01.01.2021 ·Seite 14/56 Prozesseigner/-in: Pius Bernet, GF Editor/-in: MA GF Externe Funktionsbezeichnung Die externe Funktionsbezeichnung richtet sich nach der allgemeinen Verständlichkeit, der Branchenusanz8 sowie dem Arbeitsinhalt und findet ihren Niederschlag im nachfol- genden Organigramm. Vorangestellt wird die Leitungsfunktion: z.B. Leiter/-in Wohnen Anhang 1b Funkti- und Arbeit, Leiter/-in Wohnen 2, Teamleiter/-in Titlis1a, Beauftragte/-r Bauprojekte. Die onsbezeichnungen Liste der Funktionsbezeichnungen bis Kaderstufe 3 ist im Anhang 1b ersichtlich. Geschäftsführung Assistenz Wohnen und Leistungs- Human Finanzen und Ökonomie und Property Mgt. und Arbeiten Mangement Resources Controlling Facility Mgt. Bauprojekte Assistenz Assistenz Assistenz Assistenz FS Projekte Infra FS Projekte Infra u.SiBe u. SiBe FS Agogik HR Services Rechnungsw. Arbeiten Wohnen 5 Hauswirtschaft FS Pflege HR Busines Partner FS Controlling Marketing u. Komm. Triva Fachsupport 5 Gastronomie FS Psycholog. Bildung Informatik FS Datenschutz u. IM Instandhaltung Wohnen 2 Wohnen 6 FS Klientendoku. FS Mgt.Support Fachsupport 2 Fachsupport 6 FS Qualitätsmgt. Kinderhaus Wohnen 3 Weidmatt Fachsupport 3 Wohnen 4 Fachsupport 4 Q-Dok 0.1.1120 3.2.1 Oberes Führungskader (Geschäftsführer/-in, Geschäftsbereichsleiter/-innen) Org.-Reglement Das obere Führungskader ist für die Entwicklung und Umsetzung der Strategie und Unternehmungsentwicklung, für das Setzen und Umsetzen von Jahreszielen unter der Leitung des/der Geschäftsführers/-in (GF) verantwortlich. Die Aufgaben des/der Ge- schäftsführers/-in sind in Artikel 11 des Organisationsreglements des Stiftungsrats fest- Q-Dok 2.2.2000 ff Stellenbeschreibung gehalten und in der Stellenbeschreibung präzisiert. Die Geschäftsleitung besteht aus dem/der Geschäftsführer/-in und den Geschäftsbe- reichsleitern/-innen. In der erweiterten Geschäftsleitung nehmen zusätzlich die Leiter/- innen MarKom und Informatik sowie der/die Beauftragte/r Managementsupport Einsitz. In Artikel 12 des Organisationsreglements sind die Aufgaben der Geschäftsleitung be- schrieben. Die Mitglieder der erweiterten Geschäftsleitung vertreten die SSBL funkti- onsgerecht nach aussen. Die Geschäftsbereichsleiter/-innen sind für die Jahreszielerreichung und Aufgabener- füllung in ihrem Führungsbereich verantwortlich. Sie stellen die bereichsübergreifende Zusammenarbeit sicher. 3.2.2 Mittleres Führungskader (Bereichsleiter/-innen, Abteilungsleiter/-innen) Das mittlere Führungskader wird bei der Entwicklung und Umsetzung der Strategie so- wie bei der Unternehmungsentwicklung (Aufgaben-, Prozess-, Organisationsentwick- lung, Mitarbeitendenregularien, QM-Weiterentwicklung usw.) mittels Projekt- und Ar- beitsgruppen einbezogen. Das mittlere Führungskader ist für die stufengerechte und anteilige Jahreszielerrei- chung sowie die Aufgabenerfüllung im jeweiligen Führungsbereich verantwortlich. Es sorgt für die Umsetzung der Wertvorstellungen bezüglich Betreuung der Klientinnen und Klienten und Führung der Mitarbeitenden. 8 siehe Glossar
0.1.1121 Geschäftsreglement N Freigabe: Esther Schönberger, SRP/12.12.2019 Version: 004/01.01.2021 ·Seite 15/56 Prozesseigner/-in: Pius Bernet, GF Editor/-in: MA GF Das mittlere Führungskader vereinbart mit seinen Direktunterstellten die Ziele, führt die Mitarbeitendengespräche, fördert seine Mitarbeitenden und unterstützt diese bei deren Weiterentwicklung. Es organisiert und steuert die Arbeiten mit Richtlinien und konkre- ten Aufgabenerteilungen, kontrolliert die Ergebnisse und handelt bei Abweichungen. Das mittlere Führungskader vertritt die SSBL funktionsgerecht gegenüber Vertretun- gen, Angehörigen, Dienstleistern/-innen und Lieferanten/-innen. Es erarbeitet Entschei- dungsgrundlagen, stellt Anträge an seine direkten Vorgesetzten und nimmt Stellung in wesentlichen Entscheidungsprozessen. Q-Dok 2.2.2000 ff Die Bereichsleitenden (Kaderstufe 2.1) sind zuständig für die Qualität und Steuerung Stellenbeschreibung der Leistungserbringung, Führung und Förderung der Mitarbeitenden, Abläufe, Struktu- ren und für die Schnittstellen zu den Management- und Supportbereichen. Sie sind in die Unternehmenssteuerung miteinbezogen und tragen eine Mitverantwortung. Die Abteilungsleitenden (Kaderstufe 2.2) sind analog den Bereichsleitenden zuständig für die Qualität und Steuerung der Leistungserbringung, Führung und Förderung der Q-Dok 2.2.2000 ff Mitarbeitenden, Abläufe, Strukturen und Schnittstellen der ihnen zugewiesenen funktio- Stellenbeschreibung nalen Aufgaben. Im Geschäftsbereich Wohnen und Arbeiten führen die Abteilungsleitenden die Pflege-, Ausbildungs- und Nachtdienstteams sowie dem Sekretariat / Empfang und unterstüt- zen die Bereichsleitungen in der Führung des Bereichs. Die jeweiligen Abteilungslei- tenden erbringen je nach Bedarf unterschiedliche gruppen- und teilweise abteilungs- übergreifende Dienstleistungen im Geschäftsbereich Wohnen und Arbeiten. Die jeweili- gen Stellenbeschriebe präzisieren die Aufgaben. 3.2.3 Unteres Führungskader (Teamleiter/in) Die Teamleitenden (Kaderstufe 3) bilden das untere Führungskader. Sie führen ihre je- Q-Dok 2.2.2000 ff Stellenbeschreibung weilige Gruppe, das heisst Qualität und Steuerung der Leistungserbringung, Führung und Entwicklung (Förderung) von Mitarbeitenden, Abläufe, Strukturen und Schnittstel- len. Die Teamleitenden bilden mit den Abteilungsleitenden und den Bereichsleitenden im Geschäftsbereich WA bzw. mit den Geschäftsbereichsleitenden in den anderen Ge- schäftsbereichen das Leitungsteam. Die Teamleitenden sind die direkten Ansprechper- sonen für die Klienten/-innen sowie deren Vertretungen, für externe (z.B. LuKs, LuPs) und interne (z.B. LM, ÖFM) Dienstleister und für die Mitarbeitenden. 3.2.4 Fachkader Q-Dok 2.2.2000 ff Fachkader sind immer einer Fachstelle zugeordnet. Die Funktionen Fachkader 2 und 3 Stellenbeschreibung basieren auf folgenden Grundsätzen: - Bereichsübergreifende Verantwortung9 (mindestens zwei Bereiche) - Prozess- oder Teilprozessverantwortung - Direkte Unterstellung an eine Geschäftsberichs- bzw. Bereichsleitung Die Fachkader der Stufen 2 und 3 behandeln die Querschnittaufgaben10 in eigener Verantwortung und beraten die Linienverantwortlichen auf unterschiedlichen Kaderstu- fen. Sie koordinieren inhaltlich mit den beteiligten Bereichen, erarbeiten Entschei- dungsgrundlagen, leiten Projekte und/oder wirken in Projekten mit und stellen der zu- ständigen Geschäftsbereichs- bzw. Bereichsleitung Anträge. Die Abstufung auf Fachkaderstufe 2 oder 3 wird auch individuell nach Aufgabenum- fang, Anforderungen, Fähigkeiten und Kenntnissen sowie Branchenusanz11 festgelegt. Fachkader 2 und 3 können auch in ihrem Aufgabenbereich unterstellte Fachkader füh- ren. 9 siehe Glossar 10 siehe Glossar 11 siehe Glossar
0.1.1121 Geschäftsreglement N Freigabe: Esther Schönberger, SRP/12.12.2019 Version: 004/01.01.2021 ·Seite 16/56 Prozesseigner/-in: Pius Bernet, GF Editor/-in: MA GF 3.2.5 Mitarbeitende Die Funktionsbezeichnungen der Mitarbeitenden sind für Aussenstehende eindeutig Q-Dok 2.2.2000 ff Stellenbeschreibung und verständlich. Sie entsprechen der Branchenusanz12 und widerspiegeln die Haupt- tätigkeit, welche in den Stellenbeschreibungen benannt sind. Zusätzlich differenziert werden Ausbildungen, damit diese für Aussenstehende ersichtlich sind. 4 Stellvertretungen Grundsätze Unter Stellvertretung verstehen wir nur eine temporäre Vertretung bei kurzfristigen Ab- wesenheiten. Darum werden keine Funktionen mit Stellvertretende/-r xy bezeichnet. Im Zusammenhang mit der Stellvertretung ist gemäss folgenden Grundsätzen zu han- deln: ▪ Die Vorgesetzten sind für die Organisation ihrer eigenen Stellvertretung(en) sowie für die Regelung der Stellvertretung in ihrem Führungsbereich verantwortlich. Die Q-Dok 1.1.2142 Liste der Funktionen und Stellvertretungen ist durch die Vorgesetzten stets aktuell Funktionen u Stv zu halten. ▪ Entsprechend sind die geplanten Stellvertretungen zu koordinieren. Ausnahmen werden mit der jeweiligen Geschäftsbereichsleitung geklärt. ▪ Die Vertretung muss grundsätzlich immer einer bestimmten Person zugewiesen sein. Davon kann situativ mit Zustimmung der Bereichsleitung abgerückt werden, d.h. die Stellvertretung kann auf eine oder mehrere Personen übertragen werden. ▪ Im Falle der Verhinderung eines Stelleninhabers, einer Stelleninhaberin hat die Stellvertretung die vollen Befugnisse und ist verpflichtet, geschäftsführend die Inte- ressen der zu vertretenden Person zu wahren. Wenn es die Situation erlaubt, kön- nen Entscheide mit Zustimmung der vorgesetzten Person aufgeschoben werden. ▪ Stellvertretungen informieren den Stelleninhaber, die Stelleninhaberin über ausser- ordentliche Entscheide und Vorkommnisse während der Stellvertretung (Debriefing). ▪ Eine Stellvertretung ist eine Aufgabenerweiterung. Die feste oder temporäre Zu- griffsberechtigung auf Systeme (z.B. PEP) und zwingende Daten ist innerhalb eines Bereichs einheitlich zu regeln. Davon ausgenommen ist der Grundsatz, dass der Stellvertreter keinen Zugang zu Personendaten resp. elektronische Personaldos- siers erhält. Bei dringenden Bedarf hat er sich an das HR zu wenden. ▪ Die Bearbeitung der physischen (intern/extern) und der elektronischen Post muss gewährleistet sein (E-Mail-Umleitung, Abwesenheitsassistent). ▪ Wenn die Stellvertretung Unterlagen braucht, auf die sie keinen Zugriff hat, klärt sie dies mit der vorgesetzten Person. ▪ Alle Stellvertretenden unterschreiben allfällige Korrespondenz im Namen der stell- vertretenden Stelle und stellen «i. A.» (im Auftrag) bei der Unterschrift voran. ▪ Die Übertragung von Stellvertretungsaufgaben ist unter anderem auch ein Instru- ment der Führungsentwicklung und soll darum gezielt für die Kadernachwuchsförde- rung eingesetzt werden. Stellvertretung des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin Der/die Geschäftsführer/-in regelt seine/ihre Stellvertretung für Kurzzeitabwesenheiten (Ferien, Krankheit, Unfall) gemäss den vorliegenden Grundsätzen. 12 siehe Glossar
0.1.1121 Geschäftsreglement N Freigabe: Esther Schönberger, SRP/12.12.2019 Version: 004/01.01.2021 ·Seite 17/56 Prozesseigner/-in: Pius Bernet, GF Editor/-in: MA GF Stellvertretung der Geschäftsbereichsleitenden Die Geschäftsbereichsleitenden regeln ihre Stellvertretung in ihrer Hierarchie (Ge- schäftsbereichsleitendenvertretung). Die Geschäftsbereichsleitendenvertretung über- nimmt temporär die Aufgaben der Geschäftsbereichsleitenden, soweit diese Aufgaben nicht aufschiebbar sind. Geschäftsbereichsleitendenvertretende rapportieren bei Be- darf in ihrer Stellvertretungsfunktion an den/die Geschäftsführer/-in. Der/die Geschäftsführer/-in übernimmt die Vertretung der abwesenden Geschäftsbe- reichsleitenden in den GL-Sitzungen. Die Führung und der Informationsfluss erfolgt durch den/die Geschäftsführer/-in an die Vertretung des/der Geschäftsbereichsleiters/- in. Die Geschäftsbereichsleitendenvertretung wird bei Bedarf an die GL-Sitzung einge- laden, damit diese die Geschäfte beziehungsweise die Interessen des Geschäftsbe- reichs vertreten kann. Stellvertretung der Bereichs- und Abteilungsleitenden Die Stellvertretung einer Bereichsleitenden erfolgt in der Regel durch eine/n direktun- terstellte/n Abteilungsleitende/n, alternativ auch durch eine/n andere/n Bereichslei- tende/n oder Abteilungsleitende/n. Die Stellvertretung einer Abteilungsleitenden erfolgt in der Regel im Geschäftsbereich WA durch eine/n Bereichsleitende/n oder eine/n andere/n Abteilungsleitende/n. In den übrigen Bereichen durch eine/n direktunterstellte/n Teamleitende/n. Mit Zustimmung der Geschäftsbereichsleitung kann auch einer/einem Mitarbeitenden die Stellvertretung übertragen werden. Falls keine geeignete Stellvertretung möglich ist, muss die vorgesetzte Stelle (Ge- schäftsbereichsleitung) die Stellvertretung selbst übernehmen. Stellvertretung Teamleitende Die Stellvertretung einer Teamleitung erfolgt primär horizontal, d.h. durch andere Teamleitende aus der eigenen oder aus einer anderen Abteilung, sekundär absteigend durch ein Teammitglied. Falls keine geeignete Stellvertretung möglich ist, müssen die Abteilungsleitenden be- ziehungsweise die Bereichsleitenden die Stellvertretung selbst übernehmen. Besetzung ad interim für oberes, mittleres und unteres Kader Bei längerer Abwesenheit (in der Regel ab acht Wochen) kann die Funktion mit einer Leitung ad interim (a.i.) besetzt werden. Sie übernimmt alle Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen des abwesenden Stelleninhabers, der abwesenden Stelleninha- berin. Die Besetzung dieser Leitungsaufgaben unterliegt dem ordentlichen Anstellungspro- zess, falls extern rekrutiert werden muss. Für die Funktion des/r Geschäftsführers/-in entscheidet die/der Präsident/-in des Stif- tungsrates nach Rücksprache mit dem Stiftungsrat über eine interne oder externe Ver- tretung ad interim. 5 Dienstweg, Kompetenzenmatrix, Prozessverantwortlichkeiten Für Fragen zur Mitarbeitendenführung besteht der Dienstweg in auf- und absteigender Reihenfolge der Linienorganisation. Der Dienstweg bezeichnet die auf- und abstei- gende Reihenfolge des Informations- und Antragswegs über die Hierarchiestufen. Für prozessuale Fragen entspricht der Dienstweg hingegen dem entsprechenden Pro- Anhang 4 Kompe- zessmodell und den damit mitgeltenden Handlungsanweisungen. tenzmatrix
0.1.1121 Geschäftsreglement N Freigabe: Esther Schönberger, SRP/12.12.2019 Version: 004/01.01.2021 ·Seite 18/56 Prozesseigner/-in: Pius Bernet, GF Editor/-in: MA GF Die wichtigsten Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen pro Geschäftsbereich sind in der Kompetenzmatrix im Anhang 4 geregelt. Anhang 4 Liste der Prozess- Die Verantwortung für die bestehenden Prozesse beziehungsweise die dazugehörigen verantwortlichen Q-Doks (Prozesseigner/-in; Freigabe- und Steuerungsverantwortliche/-r) sind in der Liste der Prozessverantwortlichen im Anhang 4 geregelt. 6 Konfliktbewältigung Konflikte werden grundsätzlich zuerst durch direktes Ansprechen gelöst. Ist dies nicht Q-Dok 2.3.1122 möglich, werden sie bei den jeweiligen nächsthöheren Vorgesetzten vorgebracht. Ist Konfliktbewältigung dies nicht möglich, wird die nächsthöhere Stelle bis zum Geschäftsführer resp. zur Ge- schäftsführerin einbezogen. Auf Stufe Geschäftsbereichsleitung ist die letzte Instanz der Präsident/die Präsidentin des Stiftungsrates. Können Konflikte und Beschwerden innerhalb der SSBL nicht beigelegt werden, kann im Rahmen der kantonalen Gesetzgebung die Schlichtungsstelle angerufen werden. 7 Mitarbeitendenvertretung (MAV) Gestützt auf das eidgenössische Mitwirkungsgesetz (SR 822.14) sowie die eigenen Q-Dok 2.2.7110 Reglemente wählen die Mitarbeitenden aus ihrer Mitte eine Mitarbeitendenvertretung. Vereinb. MAV Mitglieder des Kaders können nicht zugleich Mitglieder der MAV sein. Die Mitarbeitendenvertretung formuliert generelle Anliegen der Mitarbeitenden gegen- über der Geschäftsleitung und dem Stiftungsratsausschuss-Personal. Die Geschäftsleitung bzw. der SRA-Personal informiert die MAV gem. Q-Dok 2.2.7110 Vereinbarung MAV über wichtige Entwicklungen und diskutiert eingebrachte Anliegen. Bei Mitarbeitenden-relevanten Anträgen zuhanden des Stiftungsrates oder des/der Ge- schäftsführers/-in wird die MAV-Stellungnahme jeweils mitkommuniziert. 8 Marketing und Kommunikation Q-Dok 1.2.2310 Medienarbeit Die interne und externe Kommunikation inklusive Pressestelle, Marketing, Fundraising, Öffentlichkeitsarbeit/Public Affairs, Betreuung Verein Freunde SSBL wird zentral durch Anhang 6 interne / die Abteilung Marketing und Kommunikation (MarKom) sichergestellt. externe Komm-Ka- näle Anhang 6 regelt die Kommunikationskanäle pro Zielgruppe und die Kadenz der Publi- kationen. Die Detailvorgaben zur Corporate Identity (CI) und zum Corporate Design (CD) sind verbindlich für alle. 9 Unterschriftenregelung und Finanzkompetenzen Unterschriftenregelung Die nachfolgenden Grundsätze beziehen sich auf den rechtsgültigen Schriftverkehr, auf Verträge und auf das Eingehen von Verpflichtungen. Das Prinzip der Doppelunterschrift für rechtsverbindliche Handlungen gilt auf allen Stu- fen. Unterschriftsberechtigungen mit Eintrag ins Handelsregister benötigen das Einver- ständnis des Stiftungsrats.
0.1.1121 Geschäftsreglement N Freigabe: Esther Schönberger, SRP/12.12.2019 Version: 004/01.01.2021 ·Seite 19/56 Prozesseigner/-in: Pius Bernet, GF Editor/-in: MA GF Der Handelsregistereintrag lautet auf Kollektivunterschrift zu zweien und Kollektiv- prokura zu zweien, d.h. extern ohne weitere Einschränkungen. Intern hält der Stiftungsrat in Fortführung der bestehenden Einschränkungen an diesen fest resp. präzisiert diese wie folgt. In der Regel wird mit dem direkten Vorgesetzten unterschrieben. Kaderstufe (interne Bezeichnung) Berechtigung und Einschränkungen HR-Eintrag --- Stiftungsratspräsi- SRP 13 Ja Kollektivunterschrift zu zweien mit SR-VP o- dent/-in und der GF oder einem GBL Stiftungsrats- SR- Vizepräsident/-in VP --- Stiftungsrat SR Kollektivunterschrift zu zweien mit SRP oder Ja SR-VP oder GF 1a Geschäftsführer/-in GF Kollektivunterschrift zu zweien mit SRP oder Ja SR-VP oder SR oder GBL oder BL oder AL 1b Geschäftsbereichs- GBL Kollektivunterschrift zu zweien mit GF oder Ja leiter/-in SRP oder SR-VP oder BL oder AL 2a Bereichsleitende BL Kollektivprokura14 (ppa.) zu zweien mit GBL Ja oder GF 2b Abteilungsleitende AL Kollektivprokura (ppa.) zu zweien mit BL o- Ja der GBL oder GF FK2 Fachkader 2 FK2 Handlungsvollmacht (i.V.) mit AL oder BL o- Nein der GBL oder GF 3 Teamleitende TL Handlungsvollmacht (i.V.) mit AL oder BL o- Nein der GBL oder GF FK3 Fachkader 3 FK3 Handlungsvollmacht (i.V.) mit AL oder BL o- Nein der GBL oder GF FK4 Fachkader 4 FK4 Handlungsvollmacht (i.V.) mit AL oder BL o- Nein der GBL oder GF Mitarbeitende MA i.d.R. keine, i.V. Regelung durch TL Nein Akademische Titel und Grade werden grundsätzlich im Schriftverkehr (Visitenkarten, E- Mail-Signatur, Briefverkehr, Verträge usw.) gemäss Erfassung in den Stammdaten des HR verwendet, unabhängig von der Kader- oder Mitarbeitendenstufe. Beispiele: Kollektivunterschrift Kollektivprokura Handlungsvollmacht15 Max Muster ppa. Martha Muster i.V. Maxime Muster Dr. Max Muster Martha Muster, B.Sc. in Hospitality Man- Maxime Muster, B.Sc. in Sozialer Arbeit Leiter Finanzen und Controlling agement Teamleiterin Akelei Leiterin Hauswirtschaft Anhang 7 Unter- Dokumente mit rechtsverbindlichem Charakter sowie finanziellen Auswirkungen müs- schriftenregelung sen gemäss den Kompetenzenlimiten im Anhang 7 von den jeweiligen Berechtigten mit Finanzkompe- unterschrieben werden. tenzen Q-Dok 0.1.1120 Jeder Geschäftsbereich regelt, wo nötig, in seiner Kompetenz nach den vorgenannten Q-Dok 2.1.1120 Q-Dok 4.1.0120 Prinzipien die Unterschriftsregelung mit einem Q-Dok selbst. Finanzkompetenzen Die Grundsätze der Finanzkompetenzen sind in Artikel 14 des Organisationsregle- Anhang 7 Unter- ments geregelt. Es gilt das Vier-Augen-Prinzip, gezeichnet wird mit dem jeweils nächst- schriftenregelung höheren Vorgesetzten. Dies garantiert den Informationsfluss. mit Finanzkompe- tenzen Die detaillierte Unterschriftsregelung mit den Finanzkompetenzen ist im Anhang 7 zu finden. 13 siehe Glossar 14 siehe Glossar 15 siehe Glossar
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