Intern 2 | 2019 - Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg

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Intern 2 | 2019 - Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg
Intern                              2 | 2019

Im Gespräch mit Dipl.-Med. Schwark:
     Bereitschaftsdienstreform wirkt

             TSVG-Countdown läuft:
                     KBV-Arztzeituhr/
    Ärzteschaft diskutierte mit Spahn

   Informationen für den Praxisalltag:
          Honorarverteilung III/2018
Abrechnung Zweitmeinungsverfahren
             TI bis 31. März bestellen
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                                                                                        Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

alle reden von der Digitalisierung der Medizin und über neue digitale Angebote
für den Patienten.

Seien es die Krankschreibung per WhatsApp für 9 Euro, der Online-Arzt Zava
(bisher DrEd) aus London, „Ada Die Gesundheitshelferin“ oder die neuen Ange-
bote der Krankenkassen mit elektronischen Patientenakten und telemedizi-
nischen Sprechstunden – alle möchten den Patienten helfen. Die Interessen
dahinter lassen sich erahnen …

Wir werden diese neuen digitalen Lösungen nicht aufhalten. Wir können aber die
sinnvollen Lösungen mitgestalten und versuchen, unsinnige zu verhindern.

Daher begrüßen wir den Vorschlag, der dem KV-System die Verantwortung für die
Standardisierung der elektronischen Patientenakten im aktuellen Gesetzgebungs-
verfahren des Terminservice- und Versorgungsgesetzes überträgt.

Die flächendeckende ambulante Versorgung findet nicht durch digitale externe
Anbieter statt, sondern durch Sie, die 4.200 Ärzte und Psychotherapeuten der KV
in Brandenburg! Digitale Lösungen können Ihre Arbeit unterstützen und ergänzen
– aber nicht ersetzen.

Daher setzten wir uns – gemeinsam mit Ihnen – dafür ein, sinnvolle digitale Lösungen
in Brandenburg anzubieten und zu etablieren, die praxistauglich sind und Sie
dabei unterstützen, Ihre Patienten erfolgreich zu behandeln.

16 Mitglieder der Vertreterversammlung haben sich bereit erklärt, als „Beirat“ uns,
den Vorstand, hierbei fachlich zu unterstützen.

Wir werden berichten.

Freundliche Grüße

Holger Rostek
Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KV Brandenburg

                                                                       AUSGABE 2 / 2019 | Seite 1
Intern 2 | 2019 - Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg
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     Inhaltsverzeichnis

           Berufspolitik     4    Von zwei Drittel der Anrufe entlastet
                                  Interview mit Dipl.-Med. Andreas Schwark

                              7   Der Countdown läuft
                                  TSVG verknappt Arztzeit weiter / Ärzteschaft
                                  diskutierte mit Jens Spahn

                             9    Niederlassung hoch im Kurs
                                  „Berufsmonitoring Medizinstudierende“ weiß,
                                  was Nachwuchs will
           Praxis aktuell    10   Honorarverteilung im III. Quartal 2018

                             16   Abgabe Quartalsabrechnung I/2019

                             18   Abrechnung Zweitmeinungsverfahren

                             20   Verbesserung des Impfschutzes in Pflegeheimen

                             21   Geburtshilfliche Leistung höher bewertet

                             22   Kein Anschluss unter dieser Nummer im
                                  Bereitschaftsdienst
                                  Disziplinarausschuss tagte im November und
                                  Dezember 2018
           Praxis digital    24   Honorarabzug vermeiden!
                                  Telematikinfrastruktur bis 31. März bestellen

                             24   Positionspapier zur Fernbehandlung

                             25   Behandlungsdaten, Symptomcheck und Telearzt
                                  auf dem Handy

                             25   Elektronisches Rezept per Handy

                             25   Krankschreibung per Handy

Seite 2 | AUSGABE 2 / 2019
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                                                                     Inhaltsverzeichnis

Sicherstellung   26   Gemeinsame Planung für Chirurgen und
                      Orthopäden

                 27   Niederlassungen im Januar 2019

                 32   Entscheidungen Zulassungsausschuss
                      Dezember 2018

                 39   Entscheidungen des Landesausschusses
                      für Ärzte und Krankenkassen

                 40   Übersicht Zulassungsmöglichkeiten

                 40   Zulassungsförderungen

                 42   Öffentliche Ausschreibungen von
                      Vertragsarztsitzen
Service          45   Praxisbörse

                 54   Fortbildungen

                 57   Anstellung? So klappt’s in der Praxis

                 58   agneszwei – Es geht wieder los!

                 59   Für eine zukunftsfähige Landmedizin

                 61   Brandenburger Ärzte befürworten Telemedizin

                 63   Dem MFA-Nachwuchs auf der Spur

                 64   Unterstützen Sie die Hospitationsbörse der
                      Landesärztekammer

                 64   Mehr Bewegung auf Rezept

                 66   Leserpost: Extras müssen auch extra kosten

                 68   Impressum

                                                              AUSGABE 2 / 2019 | Seite 3
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     Berufspolitik

           Von zwei Drittel der Anrufe entlastet
           Die Umsetzung des Konzeptes Bereitschaftsdienst 4.0 ist in
           vollem Gange. Was schon geschafft ist und wie es weitergeht,
           fragte „KV-Intern“ den stellvertretenden KVBB-Vorsitzenden
           Dipl.-Med. Andreas Schwark.

                    Herr Schwark, was schätzen        meinärztlichen auch fachärztliche
                    Sie persönlich am Dienst in       Dienste integriert: in Cottbus der kin-
                    einer ärztlichen Bereitschafts-   derärztliche und der HNO-ärztliche, in
                    praxis?                           Rüdersdorf der kinderärztliche Bereit-
                      Seit Eröffnung unserer          schaftsdienst. Die Koordinierungs-
                    Bereitschaftspraxis in Bernau     stelle der KVBB übernimmt bereits für
                    übernehme ich dort Dienste.       die Bereiche Königs Wusterhausen/
                    Früher hatte ich ganze Nächte     Rangsdorf, Bernau und Eberswalde
                    beziehungsweise Tage Bereit-      sowie Templin unter der 116117 die
                    schaft. Jetzt bin ich zu den      Patientensteuerung.
                    festen Sprechzeiten in der
           Bereitschaftspraxis. Sind die vorbei,      Wie funktioniert die Patientensteue-
           ist auch für mich Feierabend. Mit Blick    rung durch die KVBB-Koordinierungs-
           auf meine Kollegen schätze ich, dass       stelle?
           ich sie durch meinen Dienst in der           Patienten, die aus diesen Regionen
           Praxis im Bereitschaftsdienst entlaste.    die 116117 anrufen, erreichen unsere
           Für meine Patienten finde ich wichtig,     Koordinierungsstelle in Potsdam.
           dass sie jetzt mit der Bereitschafts-      Medizinisch geschultes Personal be-
           praxis eine feste Anlaufstelle für Akut-   wertet und disponiert diese Anrufe.
           behandlungen außerhalb der Sprech-         Aus Königs Wusterhausen gingen bis
           zeiten haben.                              Ende 2018 über 7.000 Anrufe in unse-
                                                      rer Koordinierungsstelle ein, beispiels-
           Wie zufrieden sind Sie mit dem aktuellen   weise im vergangenen Dezember
           Umsetzungsstand von Bereitschafts-         über 700. Zwei Drittel der Anrufer
           dienst 4.0?                                wurde durch die Koordinierungsstelle
             Sehr zufrieden. Neun Bereitschafts-      selbst bearbeitet: Sie wurden an die
           praxen sind landesweit bereits an          Bereitschaftspraxis verwiesen oder
           Krankenhäusern etabliert und bewäh-        erhielten eine Auskunft beispiels-
           ren sich in der Patientenversorgung        weise zur nächstgelegenen Apotheke.
           zu den sprechstundenfreien Zeiten.         Nur ein Drittel der Anrufer musste an
           In zwei Praxen sind neben dem allge-       den Einsatzarzt vermittelt werden.

Seite 4 | AUSGABE 2 / 2019
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                                                                                   Berufspolitik

Das heißt, der diensthabende Arzt
wurde von 70 Prozent der Patienten-
anrufe entlastet. Und die Patienten
erhielten genau die Hilfe, die medizi-
nisch notwendig war.

Auch im augenärztlichen Bereitschafts-
dienst gab es zu Jahresbeginn Neues?
  Richtig. Der augenärztliche Bereit-
schaftsdienst ist seit 1. Januar im ge-
samten Land Brandenburg unter einer
gemeinsamen Rufnummer erreichbar.         Mitarbeiterinnen der KVBB-Koordinierungsstelle in
Alle Anrufe gehen bei der KVBB-Koor-      Potsdam                   Foto: KVBB/Ute Menzel
dinierungsstelle ein und werden durch
die Mitarbeiter disponiert. Für die       Stichwort Fahrdienst. Bei der geplan-
ärztlichen Kollegen sowie die Mitar-      ten Bereitschaftspraxis in Herzberg
beiter der Koordinierungsstelle steht     (Elster) geht die KVBB ja auch neue
ein Augenarzt als telefonischer An-       Wege?
sprechpartner zur Verfügung. Zudem          Stimmt. Wir werden in Herzberg
gibt es zu den bestimmten Dienstzei-      länderübergreifend zusammenarbei-
ten vier Präsenzpraxen.                   ten und kooperieren mit den Kollegen
                                          im benachbarten Sachsen-Anhalt, die
Welches sind die nächsten Meilensteine?   vorrangig den Fahrdienst übernehmen.
  Wir wollen sechs weitere Bereit-
schaftspraxen ans Netz bringen, so        Ein wesentlicher Aspekt des Bereit-
dass es am Jahresende insgesamt 15        schaftsdienstes 4.0 ist die Zusammen-
sind. In diesem Zuge bauen wir auch       arbeit mit den Regionalleitstellen. Wie
die Patientensteuerung durch unsere       klappt die bisher?
Koordinierungsstelle aus. Denn für           Mit der Regionalleitstelle Lausitz
jede Bereitschaftsdienstregion, in der    hat unsere Koordinierungsstelle be-
eine ärztliche Bereitschaftspraxis er-    reits eine elektronische Schnittstelle.
öffnet wird, übernimmt unsere Koor-       Ist ein Anrufer aus dieser Region tat-
dinierungsstelle die Disposition der      sächlich ein Fall für den Rettungsdienst,
Patientenanrufe. Zudem werden wir         werden über diese Schnittstelle seine
die Fahrdienst-Unterstützung ausbau-      Daten an die Leitstelle übermittelt
en. Die Ausschreibung für die Region      und direkt die Rettungskette ausge-
Spreewald läuft bereits. Denn für jede    löst. Unsere bisherigen praktischen
neue Bereitschaftsdienstregion in der     Erfahrungen damit sind durchweg
eine ärztliche Bereitschaftspraxis er-    positiv. Das ist eine neue Qualität der
öffnet wird, werden Bereitschafts-        Zusammenarbeit, die übrigens auch
dienstbezirke zusammengelegt.             bundesweit interessiert registriert

                                                                       AUSGABE 2 / 2019 | Seite 5
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Intern
Berufspolitik

      wird, wie ich jüngst auf einer Veran-       Es ist immer besser, proaktiv zu ge-
      staltung der KBV erlebt habe. Im Laufe      stalten, als darauf zu warten, gestaltet
      des Jahres wollen wir mit allen fünf        zu werden. Wir wollen den Bereit-
      Regionalleitstellen im Land Branden-        schaftsdienst für die Kollegen attrak-
      burg solche elektronischen Schnittstel-     tiver machen. Dazu gehört auch, dass
      len einrichten.                             sie dabei entlastet werden, dass sie
                                                  Optionen erhalten, wie sie ihren Dienst
      Wie bewerten die Kollegen vor Ort die       tun und dass sie auch nicht mehr so
      Pläne?                                      häufig Dienst haben. Denn durch die
         Die Kollegen vor Ort unterstützen        Zusammenlegung von Bereitschafts-
      uns. Viele fragen bei uns nach, wann        dienstbezirken sinkt die individuelle
      es in ihrer Region endlich eine Bereit-     Dienstfrequenz.
      schaftspraxis geben wird. Die Dienste
      in den Bereitschaftspraxen stoßen auf          Und wir denken auch an den Nach-
      eine hohe Akzeptanz. Und die Entlas-        wuchs. Für viele junge Kollegen sind
      tung von Patientenanrufen durch un-         Häufigkeit sowie Art und Weise des
      sere Koordinierungsstelle ist ein wei-      Bereitschaftsdienstes wichtige Krite-
      teres großes Plus, das die Kollegen         rien, die für oder gegen eine Nieder-
      vor Ort deutlich spüren.                    lassung sprechen können. Deshalb ist
                                                  es wichtig, dass der Bereitschafts-
      Was entgegnen Sie dem Vorwurf, es           dienst attraktiv ist.
      würden bestehende Strukturen zer-
      schlagen?                                   Herr Schwark, vielen Dank für das
        Es geht nicht darum etwas zu zer-         Gespräch.
      schlagen, sondern weiterzuentwickeln.

       Bereitschaftspraxen
       Neun ärztliche Bereitschaftspraxen an Krankenhäusern gibt es derzeit im
       Land Brandenburg: Bernau, Brandenburg an der Havel, Cottbus, Eberswalde,
       Frankfurt (Oder), Königs Wusterhausen, Potsdam, Rüdersdorf und Templin.
       Am längsten arbeitet bereits die ärztliche Bereitschaftspraxis am Potsdamer
       St. Josefs Krankenhaus. Sie wurde am 1. Januar 2012 eröffnet. Jüngster „Neuzu-
       gang“ ist die ärztliche Bereitschaftspraxis am Klinikum Frankfurt (Oder), die am
       24. September 2018 in Betrieb genommen wurde.
       In diesem Jahr sollen sechs weitere Praxen eröffnet werden: Lübben,
       Herzberg (Elster), Oranienburg, Ludwigsfelde, Luckenwalde und Senftenberg.
       In den ärztlichen Bereitschaftspraxen werden Patienten mit akuten, aber nicht
       lebensbedrohlichen Erkrankungen außerhalb der Öffnungszeiten von Arztpraxen
       behandelt.
       Die Bereitschaftspraxen haben eine gemeinsame Anmeldung mit der Rettungs-
       stelle. Anhand einer Notfallkriterienliste der KVBB nimmt das medizinische Per-
       sonal eine standardisierte Ersteinschätzung vor.
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Der Countdown läuft
TSVG verknappt Arztzeit weiter / Ärzteschaft diskutierte
mit Jens Spahn

Die Arztzeituhr der KBV: Im Minutentakt geht ärztliche Arbeitszeit verloren.
                                                               Foto: KBV/Tabea Breidenbach

   Der Protest der Ärzteschaft gegen             Dieser Trend entstehe, weil immer
das geplante Terminservice- und Ver-          mehr Ärzte in die Anstellung gingen,
sorgungsgesetz (TSVG) reißt nicht ab.         sich gerade auch die jüngeren Kolle-
Mit der Arztzeituhr will die Kassenärzt-      gen eine bessere Vereinbarkeit von
liche Bundesvereinigung (KBV) nun             Beruf und Familie wünschten und es
medienwirksam zeigen, wie schnell –           daher auch im niedergelassenen Be-
und für die breite Öffentlichkeit bisher      reich Teilzeitmodelle gebe.
wohl auch weitgehend unbemerkt –
die wertvolle Ressource Arztzeit ver-           Die angestellten Kollegen leisteten
rinnt.                                        hervorragende Arbeit, betonte der
                                              KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas
  Drei Meter lang ist die Arztzeituhr,        Gassen. Ihr wöchentliches Arbeits-
die derzeit im Foyer der KBV steht. Die       pensum sei jedoch vertraglich auf
digitale Stundenanzeige geht im Minu-         höchstens 40 Stunden begrenzt. Die
tentakt sichtbar zurück. „Mit jeder           selbstständigen Kollegen arbeiteten
Minute, die vergeht, verlieren wir            hingegen im Schnitt 52 Stunden pro
474 Minuten Arztzeit“, erläuterte KBV-        Woche. Gerade letztere träfe das TSVG
Vizevorstand Dr. Stephan Hofmeister           jedoch besonders hart.
am 23. Januar vor Journalisten in Berlin.
„Alle vier Stunden steht rechnerisch            Der Bundesgesundheitsminister
ein Arzt weniger für die Versorgung           wolle mit dem Gesetz mehr Zeit für
zur Verfügung.“                               Patienten schaffen, sagte Dr. Gassen.
                                                              Lesen Sie weiter auf Seite 8.

                                                                            AUSGABE 2 / 2019 | Seite 7
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Intern
     Berufspolitik

           Mit dem vorliegenden Entwurf werde
           jedoch das Gegenteil erreicht. Durch
           die massiven Eingriffe in Praxisab-
           läufe würden die Rahmenbedingun-
           gen immer unattraktiver. „Es wird im
           schlimmsten Fall dazu führen, dass
           sich Ärzte früher als geplant aus der
           Versorgung zurückziehen. Unser Arzt-
           zahlproblem wird also noch verschärft.“

              Der KBV-Chef betonte, dass man
           derzeit mit dem Bundesgesundheits-        Gesprächsbereit: Jens Spahn (rechts) und
                                                     Dr. Andreas Gassen
           ministerium in Gesprächen über mög-                     Foto: KBV/Tabea Breidenbach
           liche Änderungen sei.
                                                     dem verstehe er die Aufregung nicht.
           Dialog mit Jens Spahn                     Wenn die meisten Ärzte die geplanten
              Mit Jens Spahn diskutiert haben        25 Stunden ohnehin schon anböten,
           Vertreter von KBV und Kassenärzt-         müsse sie die Neuregelung nicht stören.
           lichen Vereinigungen auch bei einer
           Dialogveranstaltung am 18. Januar.           Spahn signalisierte bei der Veran-
           Die Vertreter der Ärzteschaft gaben       staltung auch, dass er sich durchaus
           dabei dem Minister ihren Unmut, ihre      vorstellen könne, Verantwortung in
           Bedenken und ihre Kritik zum TSVG mit     die Regionen zu geben, beispielsweise
           auf den Weg. Dieser zeigte sich offen:    bei der Verteilung des zusätzlichen
           „Wir können miteinander schauen, ob       Geldes für zusätzliche Termine. Dafür
           es bessere Lösungen gibt.“ Wichtig        hätten die regionalen KVen möglicher-
           sei, dass Patienten schneller Termine     weise bessere Instrumente. Die Rea-
           bekämen.                                  lisierung müsse jedoch auch zeitnah
                                                     geschehen. „Das muss dann auch
             Der Minister warnte davor, sich an      klappen.“
           der 25-Stunden-Regelung zu verbeißen.
           Daran werde nicht gerüttelt, dies sehe       Nach Angaben des Bundesgesund-
           der Koalitionsvertrag so vor. Es sei      heitsministers wird das TSVG voraus-
           denn, die Ärzte überzeugten Herrn         sichtlich am 1. Mai 2019 in Kraft treten,
           Lauterbach von etwas anderem. Außer-      einen Monat später als geplant. ute

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Intern
                                                                                   Berufspolitik

Niederlassung hoch im Kurs
„Berufsmonitoring Medizinstudierende“ weiß, was der
Nachwuchs will
   Die ambulante Tätigkeit steht – aller       Allerdings wird auch die Anstellung
Unkenrufe zum Trotz – beim medizi-          im ambulanten Sektor bei den jungen
nischen Nachwuchs hoch im Kurs. Drei        Leuten immer beliebter: für über 70 Pro-
Viertel der Medizinstudierenden kann        zent ist sie inzwischen eine Option.
sich eine Niederlassung vorstellen. Dies    Mehr als zwei Drittel würde sich auch
geht aus dem „Berufsmonitoring Me-          in einer Praxis anstellen lassen. Als
dizinstudierende“ hervor, das die Be-       Gründe, die gegen die Niederlassung
rufsvertretung der Medizinstudenten         sprechen, nannten die Nachwuchs-
(bvmd), die Kassenärztliche Bundes-         mediziner die hohe Bürokratie (62,3
vereinigung (KBV) und der Medizinische      Prozent), das hohe finanzielle Risiko
Fakultätentag am 30. Januar in Berlin       (57,4 Prozent), die Angst vor Regres-
vorstellten. Dafür wurden im vergan-        sen (46,7 Prozent) sowie den geringen
genen Jahr gut 13.000 Medizinstudie-        fachlichen Austausch (46,4 Prozent).
rende nach ihren Erwartungen und
Wünschen an den Arztberuf befragt.            Gefragt wurde auch nach der Digi-
                                            talisierung in der medizinischen Ver-
   Am wichtigsten ist den jungen Leuten     sorgung. In diesem Punkt fühlen sich
die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.    die Medizinstudierenden derzeit nicht
95 Prozent ist das in ihrem späteren        gut vorbereitet. Lediglich 3,8 Prozent
Berufsleben als Arzt wichtig. Geregelte     gaben an, einen guten subjektiven
und flexible Arbeitszeiten wünschen         Kenntnisstand über die Telemedizin
sich über 80 Prozent der Befragten.         zu haben, 10,8 Prozent über die Digi-
                                            talisierung sowie 11,5 Prozent im In-
   Wenn es die Niederlassung sein soll,     formations- und Wissensmanagement.
dann nicht als Einzelkämpfer: Die Hälfte
(50,6 Prozent) der Medizinstudieren-          Dennoch erhoffen sie sich Vorteile
den bevorzugen eine Gemeinschafts-          durch die Digitalisierung bei der Diag-
praxis oder eine ähnliche Koopera-          nose, Arbeitsorganisation und Behand-
tionsform. Nur 4,7 Prozent sprachen         lung. Kritisch sehen sie jedoch eine
sich für eine Einzelpraxis aus. 42,6 Pro-   Verschlechterung der Arzt-Patienten-
zent können sich beides vorstellen.         Kommunikation sowie des Vertrauens-
Die Allgemeinmedizin und die haus-          verhältnisses.                    ute
ärztliche Tätigkeit sind dabei in der
Gunst der jungen Leute gestiegen.           Weitere Informationen und Ergebnisse
42,5 Prozent können sich eine Nieder-       des „Berufsmonitoring Medizinstudie-
lassung als Hausarzt vorstellen. Das        rende“ finden Sie online bei der KBV:
sind mehr als in den Vorjahren.             www.kbv.de/html/5724.php
Intern
     Praxis aktuell

           Honorarverteilung im III. Quartal 2018
             Grundlage zur Berechnung der Honorarverteilung in diesem Quartal war der
           am 9. März 2018 von der Vertreterversammlung beschlossene Honorarvertei-
           lungsmaßstab (HVM). Zur Berechnung der morbiditätsbedingten Gesamtver-
           gütung (MGV) dienten die aktuellen Vertragsentwicklungen zwischen der AG
           der Krankenkassenverbände und der Kassenärztlichen Vereinigung.

             Das Abrechnungsquartal erwies sich saisonalbedingt als eher leistungsschwach.
           Dies ist nicht ungewöhnlich, weil das III. Quartal eines Jahres auch gern als
           „Urlaubsquartal“ bezeichnet werden kann.

           Eckdaten der Berechnung
             Für die Vergütung innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung
           standen insgesamt ca. 220,2 Mio. Euro zur Verfügung. Die vorgegebene Auf-
           teilung auf die Honorarfonds ergab folgende Beträge:

             Bereiche                                      Hausärzte        Fachärzte
             Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung                   220,2 Mio. Euro
             Honorarfonds Labor                                    15,8 Mio. Euro
             Honorarfonds ärztlicher Bereitschaftsdienst            5,9 Mio. Euro
             Honorarfonds Hausarzt/Facharzt                98,1 Mio. Euro   100,4 Mio. Euro
               davon: haus- und fachärztliches             98,1 Mio. Euro   93,9 Mio. Euro
               Vergütungsvolumen
               davon: Honorarfonds genetisches Labor                        1,8 Mio. Euro
               davon: Honorarfonds PFG                                      4,6 Mio. Euro

              Die das RLV/QZV überschreitenden Leistungsmengen wurden im hausärzt-
           lichen Versorgungsbereich mit dem vollen Orientierungspunktwert vergütet.
           Im fachärztlichen Versorgungsbereich wurden die überschreitenden Leistungs-
           anteile mit einer Quote von 60,314 Prozent des Orientierungspunktwertes ver-
           gütet. Insgesamt forderten die Fachärzte RLV/QZV überschreitende Leistungs-
           mengen i. H. v. 9,6 Mio. Euro an. Von den Krankenkassen standen für die Vergü-
           tung allerdings nur 5,8 Mio. Euro zur Verfügung. Somit konnten erbrachte Leis-
           tungen im Wert von 3,8 Mio. Euro nicht vergütet werden.

Seite 10 | AUSGABE 2 / 2019
Intern
                                                                               Praxis aktuell

 Durchschnittlich überschritten Hausärzte ihr RLV um ca. 3 Prozent, Fachärzte
um ca. 15 Prozent.

  Die laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen der Abschnitte 32.2 und
32.3 konnten mit einer Auszahlungsquote von 93,814 Prozent des Orientierungs-
punktwertes vergütet werden. Für humangenetische Leistungen, die nach den
Vorgaben der KBV dem Honorarfonds „genetisches Labor“ zugeordnet sind,
konnten 79,687 Prozent des Orientierungspunktwertes vergütet werden.

  In den folgenden Tabellen finden Sie Übersichten der versorgungsspezifischen
Vergütungsvolumina:

 Hausärztliches Vergütungsvolumen
                                                     98,1 Mio. Euro     Quote
 Quartal III/2018
 darunter:
   Rückstellungen/Bereinigungen/Förderungen           5,6 Mio. Euro
   Entnahme für den Strukturfonds                     0,1 Mio. Euro
   Entnahme für den
                                                      4,4 Mio. Euro
   Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)
   Überschüsse/Defizite der zentralen
                                                      -0,1 Mio. Euro
   Honorarfonds
   Leistungsbezogene Honorarfonds                     4,9 Mio. Euro
    Honorarfonds zur Vergütung der Kosten-
                                                      0,1 Mio. Euro       100 %
    pauschalen des Kapitels 40 EBM
    Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen
    der Empfängnisregelung, Sterilisation und
                                                    0,001 Mio. Euro       100 %
    Schwangerschaftsabbrüche (Sonstige Hilfen)
    (Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM)
    Honorarfonds zur Vergütung der als
    Auftragsleistung durchgeführten
                                                    0,002 Mio. Euro       100 %
    Langzeit-EKG-Auswertungen
    (GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM)
    Honorarfonds Haus- und Heimbesuche
                                                      2,5 Mio. Euro       100 %
    (GOP 01410, 01413 und 01415 EBM)
    Honorarfonds für die geriatrische Versorgung
                                                      1,4 Mio. Euro 52,606 %
    (Abschnitt 3.2.4 EBM)

                                                                  AUSGABE 2 / 2019 | Seite 11
Intern
Praxis aktuell

       Hausärztliches Vergütungsvolumen
                                                           98,1 Mio. Euro     Quote
       Quartal III/2018
            Honorarfonds für kinderärztlich erbrachte
            Leistungen der Sozialpädiatrie                   0,2 Mio. Euro 79,963 %
            (Abschnitt 4.2.4 EBM)
            Honorarfonds für ärztlich angeforderte
            Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern         0,06 Mio. Euro      100 %
            (Abschnitt 38.2 EBM)
            Honorarfonds zur Förderung der Weiter-
                                                           0,005 Mio. Euro     100 %
            behandlung akuter Behandlungsfälle
            Honorarfonds zur Vergütung der eigener-
            brachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2
            u. 32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften        0,7 Mio. Euro 93,814 %
            (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete
            Laborleistungen
         RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung
                                                           83,2 Mio. Euro
         für Überschreitungsleistungen

       Fachärztliches Vergütungsvolumen
                                                           100,4 Mio. Euro    Quote
       Quartal III/2018
       darunter:
          Honorarfonds genetisches Labor (inkl. FKZ)         1,8 Mio. Euro 79,687 %
          Honorarfonds PFG (inkl. FKZ)                      4,6 Mio. Euro      100 %
          Rückstellungen/Bereinigungen/Förderungen           1,4 Mio. Euro
          Entnahme für den Strukturfonds                     0,1 Mio. Euro
          Entnahme für den
                                                            15,9 Mio. Euro
          Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)
          Stützung der zentralen
                                                            -0,3 Mio. Euro
          Honorarfonds/PFG/Humangenetik
          Leistungsbezogene Honorarfonds                     7,5 Mio. Euro
            Honorarfonds zur Vergütung der
                                                             1,5 Mio. Euro     100 %
            Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM
            Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen
            des Kapitels 19 sowie der übrigen Leistungen
                                                             1,5 Mio. Euro   92,416 %
            der Fachärzte für Pathologie und
            Neuropathologie
Intern
                                                                            Praxis aktuell

Fachärztliches Vergütungsvolumen
                                                  100,4 Mio. Euro    Quote
Quartal III/2018
   Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen
   der Empfängnisregelung, Sterilisation und
                                                    1,8 Mio. Euro      100 %
   Schwangerschaftsabbrüche (Sonstige Hilfen)
   (Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM)
   Honorarfonds zur Vergütung der als
   Auftragsleistung durchgeführten
                                                   0,01 Mio. Euro      100 %
   Langzeit-EKG-Auswertungen
   (GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM)
   Honorarfonds Haus- und Heimbesuche
                                                   0,4 Mio. Euro       100 %
   (GOP 01410, 01413 und 01415 EBM)
   Honorarfonds Strukturpauschale
                                                    1,2 Mio. Euro 60,657 %
   konservative Augenheilkunde
   Honorarfonds für anästhesiologische Leistun-
   gen im Zusammenhang mit vertragszahn-
                                                  0,03 Mio. Euro       100 %
   ärztlicher Behandlung von Patienten mit ein-
   geschränkter Kooperationsfähigkeit
   Honorarfonds für ärztlich angeordnete
   Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern         0,005 Mio. Euro      100 %
   (Abschnitt 38.2 EBM)
   Honorarfonds zur Förderung der Weiter-
                                                  0,001 Mio. Euro      100 %
   behandlung akuter Behandlungsfälle
   Honorarfonds zur Vergütung der eigener-
   brachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2
   u. 32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften       0,6 Mio. Euro    93,814 %
   (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete
   Laborleistungen
   Vergütung der Laborgrundpauschale
                                                   0,4 Mio. Euro       100 %
   (GOP 12210 und 12220 EBM)

 Arztgruppenbezogene Honorarfonds                   1,0 Mio. Euro

   Honorarfonds Strahlentherapie
   (übrige Leistungen von Fachärzten für          0,04 Mio. Euro 86,154 %
   Strahlentherapie)

                                                               AUSGABE 2 / 2019 | Seite 13
Intern
     Praxis aktuell

             Fachärztliches Vergütungsvolumen
                                                                  100,4 Mio. Euro    Quote
             Quartal III/2018
                 Honorarfonds Laboratoriumsmedizin
                 (übrige Leistungen von Fachärzten für Labo-      0,02 Mio. Euro    81,221 %
                 ratoriumsmedizin und von Fachwissenschaftlern)
                 Honorarfonds Nephrologie
                 (Leistungen von Fachärzten für Innere Medi-
                 zin mit Schwerpunkt Nephrologie sowie ent-         0,2 Mio Euro 79,687 %
                 sprechender Institute bzw. Ärzten mit nephro-
                 logischem Schwerpunkt)
                 Honorarfonds Psychotherapie
                 (übrige MGV-Leistungen von ausschließlich
                                                                   0,8 Mio. Euro 79,687 %
                 psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten
                 und Vertragstherapeuten)
                 Honorarfonds Sonstige Vertragsärzte
                 (Leistungen von Fachärzten für Humangenetik,
                 Biochemie oder Klinische Pharmakologie und       0,02 Mio. Euro 79,687 %
                 Toxikologie und Vertragsärzten, für die kein
                 RLV gem. § 11 HVM gebildet wird)
              RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung
                                                                  68,4 Mio. Euro
              für Überschreitungsleistungen

             Außerhalb der MGV bzw. für Sonderverträge wurden Leistungen im Umfang
           von ca. 80,7 Mio. Euro vergütet. Folgende Tabelle gibt einen groben Überblick:

             Leistungen außerhalb der MGV/Sonderverträge
                                                                                    Gesamt
             Quartal III/2018
             Leistungen des ambulanten Operierens                            8,9 Mio. Euro
             Präventionsleistungen                                           13,5 Mio. Euro
             Strahlentherapie                                                4,3 Mio. Euro
             Wegepauschalen                                                  0,7 Mio. Euro
             Antrags- und genehmigungspflichtige
                                                                             11,6 Mio. Euro
             psychotherapeutische Leistungen/Probatorik
             Nephrologische Leistungen                                       2,5 Mio. Euro
             Dialysesachkosten                                              15,4 Mio. Euro

Seite 14 | AUSGABE 2 / 2019
Intern
                                                                                                                Praxis aktuell

               Leistungen außerhalb der MGV/Sonderverträge
                                                                                                       Gesamt
               Quartal III/2018
               Zuschläge zur PFG                                                                 1,0 Mio. Euro
               Medikationsplan (§ 29a BMV-Ä)                                                     1,4 Mio. Euro
               Nichtärztliche Praxisassistenten                                                  1,1 Mio. Euro
               DMP                                                                               9,3 Mio. Euro
               Mammographie-Screening                                                            1,8 Mio. Euro
               Hausarztzentrierte Versorgung                                                     0,3 Mio. Euro
               Onkologie                                                                         1,1 Mio. Euro
               Sozialpsychiatrie                                                                 0,7 Mio. Euro
               Schutzimpfungen                                                                   2,3 Mio. Euro
               Restliche Leistungen außerhalb der MGV                                           4,8 Mio. Euro

                 Maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der MGV hat die Anzahl der gesetzlich
              versicherten Personen in unserem Bundesland. Anhand der folgenden Grafik
              wird die Versichertenentwicklung innerhalb eines Jahres dargestellt. Insgesamt
              stiegt die Versichertenanzahl um über einen Prozent. Hierbei sind insbesondere
              für die AOK Nordost aber auch in Summe für die Betriebs- und Innungskranken-
              kassen sowie die Ersatzkassen Zuwächse zu verzeichnen. Die Anzahl der Versi-
              cherten in den Bereichen der Landwirtschaftlichen Krankenkassen und der
              Knappschaft sind rückläufig.

              Versichertenentwicklung III/2018 zu III/2017

              GKV                                                                                      1,39 %

              AOK                                   2,63 %

              BKK                         1,53 %
Kassenarten

              IKK               2,13 %

              LKK       -1,04 %
                                                                                                         III/2018
              KN           -1,81 %
                                                                                                         III/2017
              EK                                                        0,82 %

                                         0,5 Mio.            1,0 Mio.            1,5 Mio.   2,0 Mio.

                                                                                                  AUSGABE 2 / 2019 | Seite 15
Intern
     Praxis aktuell

           Abgabe Quartalsabrechnung I/2019
           Frist endet am 5. April 2019
             Weiterhin sind einige Unterlagen neben der Online-Abrechnung auch in Papier-
           form mit der Abrechnung einzureichen.

           Die ergänzenden Unterlagen wie:
           • Erklärung zur Vierteljahresabrechnung
           • Erklärung zu abgerechneten Behandlungen in Selektivverträgen nach
               Kapitel 35.2 EBM, der psychotherapeutischen Sprechstunde gemäß der
               GOP 35151 EBM und der psychotherapeutischen Akutbehandlung gemäß
               der GOP 35152 EBM
           und sofern keine Versichertenkarte vorlag und eine Abrechnung über die KVBB
           möglich ist:
           • Abrechnungsscheine für Polizei und Feuerwehr
           • Abrechnungsscheine für Asyl- und Sozialämter
           • Abrechnungsscheine für Bundesversorgungsgesetz (BVG) und
               verwandte Rechtskreise

           senden Sie per Fax an die 0331/23 09 545. Oder Sie schicken die Unterlagen per
           Post oder mittels Kurier an: KV Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam.
           Wollen Sie sie persönlich einreichen, ist das zu folgenden Zeiten möglich:

                              1. bis 5. April 2019, 9 bis 17 Uhr
                                 bei der KVBB in Potsdam
            Gemäß der Abrechnungsordnung ist die Abrechnung vollständig und quartals-
            gerecht zu den festgesetzten Terminen einzureichen. Die Abgabefrist gilt
            auch für die Abrechnung im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen
            Versorgung (ASV).

            Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist richten Sie bitte vor Fristablauf
            schriftlich mit Begründung an die KVBB. Die Abrechnungsdaten werden über
            das Onlineportal übertragen. Dort finden Sie auch direkt auf der Startseite die
            Möglichkeit, eine Verlängerung der Abgabefrist zu beantragen.

            Zentrale Formularbestellung in Potsdam
            Fax: 0331/98 22 98 04    Tel.: 0331/98 22 98 05
            Angabe der Absenderadresse mit Betriebsstättennummer bitte nicht vergessen

Seite 16 | AUSGABE 2 / 2019
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Intern
     Praxis aktuell

           Abrechnung Zweitmeinungsverfahren
             Patienten können sich vor bestimm-       planten Gebärmutterentfernung
           ten planbaren Operationen jetzt offi-      (Hysterektomie). Weitere Eingriffe
           ziell eine zweite Meinung einholen.        sollen folgen.
           Ab 1. Januar 2019 wurde die GOP 01645
           mit einer Vergütung von 75 Punkten            Ärzte sind verpflichtet, Patienten
           (8,12 Euro) neu in den EBM aufge-          über ihren Rechtsanspruch auf eine
           nommen.                                    Zweitmeinung zu informieren, wenn
                                                      sie die Indikation für einen dieser plan-
             In den Allgemeinen Bestimmungen          baren Eingriffe stellen.
           wurde festgelegt, dass für die ärztliche
           Zweitmeinung die jeweilige Versicher-        Der Arzt, der die Indikation für einen
           ten-, Grund- oder Konsiliarpauschale       der definierten Eingriffe stellt, kann
           berechnungsfähig ist.                      für die Aufklärung und Beratung im
                                                      Zusammenhang mit dem ärztlichen
             Ein rechtlicher Zweitmeinungsan-         Zweitmeinungsverfahren die GOP
           spruch besteht vorerst bei einer ge-       01645 (A oder B) einmal im Krank-
           planten Mandelteilresektion (Tonsillo-     heitsfall abrechnen. Diese Leistung
           tomie), bei einer geplanten vollständi-    beinhaltet auch die ggf. erforderliche
           gen Entfernung der Gaumenmandeln           Zusammenstellung der Unterlagen für
           (Tonsillektomie) sowie bei einer ge-       den Patienten.

             GOP          Inhalt
             01645A       Zweitmeinungsverfahren bei einer bevorstehenden Mandel-
                          operation
             01645B       Zweitmeinungsverfahren bei einer bevorstehenden Gebär-
                          mutterentfernung

              Der Arzt, der die Zweitmeinung ab-        Die Vergütung erfolgt für alle Leis-
           gibt, rechnet für den Patienten seine      tungen extrabudgetär.
           jeweilige arztgruppenspezifische Ver-
           sicherten-, Grund- oder Konsiliarpau-         Die Leistungen des Zweitmeinungs-
           schale ab. Sind für seine Beurteilung      verfahrens müssen bei der Abrech-
           ergänzende Untersuchungen notwen-          nung bundeseinheitlich eingriffsspezi-
           dig, kann er diese ebenfalls durchfüh-     fisch mit folgenden Codes gekenn-
           ren, muss sie aber medizinisch be-         zeichnet werden (freies Begründungs-
           gründen.                                   feld – Feldkennung 5009).

Seite 18 | AUSGABE 2 / 2019
Intern
                                                                               Praxis aktuell

 Freier Begrün- Inhalt
 dungstext
 88200A          Zweitmeinungsverfahren bei einer bevorstehenden Mandel-
                 operation
 88200B          Zweitmeinungsverfahren bei einer bevorstehenden Gebär-
                 mutterentfernung

   Zur Abrechnung der Beratungsleis-        Weitere Informationen zum Geneh-
tungen als Zweitmeinungsarzt ist eine     migungsverfahren sowie das entspre-
Genehmigung der KVBB erforderlich.        chende Antragsformular stehen für
Zugelassene, angestellte und ermäch-      Sie auf der Website der KVBB unter
tigte Ärzte sowie Ärzte, die nur zum      dem Link www.kvbb.de bereit. Geben
Zwecke des Zweitmeinungsverfahrens        Sie dazu den Webcode web165 in das
an der vertragsärztlichen Versorgung      Suchfeld ein.
teilnehmen wollen, können eine Ab-
rechnungsgenehmigung beantragen,            Die Verfahrensweise für Ärzte, die
sofern sie die folgenden Bedingungen      nur zum Zwecke des Zweitmeinungs-
erfüllen:                                 verfahrens an der vertragsärztlichen
• Anerkennung einer Facharztbe-           Versorgung teilnehmen wollen, befin-
     zeichnung auf dem für den Eingriff   det sich derzeit noch in Abstimmung.
     festgelegten Gebiet (HNO,            Sobald Klarheit über die Vorgehens-
     Gynäkologie)                         weise besteht, werden wir Sie infor-
• mind. fünfjährige ganztägige            mieren.
     Tätigkeit auf dem Gebiet der
     Facharztanerkennung                    Den Beschluss finden Sie auf der
• Nachweis der Erfüllung der Fort-        Internetseite der KBV unter
     bildungsverpflichtung nach           www.kbv.de/html/12177.php
     § 95d SGB V
• Befugnis zur Weiterbildung durch        Unser Service für Sie:
     die zuständige LÄK oder akade-       Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
     mische Lehrbefugnis.

                                                                  AUSGABE 2 / 2019 | Seite 19
Intern
     Praxis aktuell

           Verbesserung des Impfschutzes in
           Pflegeheimen
           Neue Info-Broschüre erschienen
             Die Stärkung des Impfschutzes in        besserung der Durchimpfungsraten
           stationären Pflegeeinrichtungen steht     von Heimbewohnern im Seniorenhilfe-
           im Mittelpunkt einer neuen Broschüre      zentrum Rathenow, das vor zwei Jah-
           des „Bündnis Gesund Älter werden“         ren gestartet wurde.
           im Land Brandenburg.
                                                       Im Zuge dieses Projektes hat das
              Darin enthalten sind alle notwendi-    „Bündnis Gesund Älter werden“ gemein-
           gen „Werkzeuge“, um Impflücken in         sam mit den betreuenden Ärzten und
           Alten- und Pflegeheimen zu schließen      der Heimleitung ein Konzept erarbei-
           – sowohl bei den Bewohnern als auch       tet, den Impfstatus von Bewohnern
                                 den Mitarbeitern.   und Mitarbeitern zu erfassen, auszu-
                                 So gibt es Vor-     werten und danach die notwendigen
                                 schläge für Ein-    Maßnahmen zum Schließen der Impf-
                                 ladungsschreiben    lücken zu treffen.
                                 und Präsenta-
                                 tionen für Info-       Die Aktion trägt erste Früchte. So
                                 veranstaltungen     wurden 76 Prozent der Heimbewohner
                                 in Heimen, Daten-   in der Saison 2017/2018 gegen Grippe
                                 erfassungsbögen,    geimpft. Daran soll künftig angeknüpft
                                 Auswertungs-        werden. Jetzt gilt es, über Heimärzte
                                 tabellen sowie      und Betriebsärzte die Impflücken zu
                                 Vorschläge für      schließen und die Ergebnisse für die
                                 die Umsetzung       Zukunft datentechnisch auch nutzbar
                                 der erfassten       zu machen, d. h. in Heimcomputersys-
                                 Daten in Routine-   teme zu integrieren und jedes Jahr
           abläufe eines Pflegeheimes zur weite-     auch zu aktualisieren. Jede Neuauf-
           ren Aktualisierung der Impfdaten.         nahme eines Heimpatienten, jede Neu-
                                                     einstellung eines Mitarbeiters sollte
             Die Broschüre basiert auf den Erfah-    das Thema Impfstatus als Schwer-
           rungen aus einem Pilotprojekt zur Ver-    punkt behandeln.

Seite 20 | AUSGABE 2 / 2019
Intern
                                                                                Praxis aktuell

   Mit dem Projekt im Rathenower          des „Bündnis Gesund Älter werden“.
Seniorenhilfezentrum wurde ein Auf-       Geben Sie den Webcode web166
schlag gemacht. Nun gilt es, das Pro-     unter www.kvbb.de in das Suchfeld
jekt in die Fläche auszurollen. Bitte     ein, und Sie gelangen direkt zur
tragen auch Sie dazu bei, in Pflege-      Broschüre.
heimen, die Sie betreuen, für das
wichtige Thema Impfschutz zu sensi-         Auch die Kassenärztliche Vereini-
bilisieren.                               gung Brandenburg engagiert sich im
                                          „Bündnis Gesund Älter werden“.
  Die Broschüre „Handreichung zur
Stärkung des Impfschutzes in statio-
                                          Unser Service für Sie:
nären Pflegeeinrichtungen“ als PDF-
                                          Marianna Kaiser, Beratende Apothe-
Download sowie weitere Informatio-
                                          kerin der KVBB 0331/23 09 600
nen finden Sie auf der Internetseite

Geburtshilfliche Leistung höher
bewertet
   Rückwirkend zum 1. Januar 2019           Hierbei wurden die steigenden Bei-
wurde die Bewertung der Gebühren-         träge für die Haftpflichtversicherung
ordnungsposition (GOP) 08411 „Betreu-     von Geburtshelfern berücksichtigt. Da
ung und Leitung einer Geburt“ deut-       immer weniger Gynäkologen ambu-
lich angehoben.                           lante und belegärztliche Geburten
                                          betreuen, wurde nun reagiert.
  Die Punktzahl für die Betreuung einer
belegärztlichen Geburt ist von 2.409
                                          Unser Service für Sie:
Punkten (260,72 Euro) auf 3.308 Punkte
                                          Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
(358,01 Euro) gestiegen. Eine ambu-
lante Geburt wird künftig mit 2.787
Punkten (301,63 Euro) bewertet.

                                                                  AUSGABE 2 / 2019 | Seite 21
Intern
     Praxis aktuell

           Kein Anschluss unter dieser Nummer
           im Bereitschaftsdienst
           Disziplinarausschuss tagte im November und Dezember 2018
             Verstöße im Bereitschaftsdienst, eine tion und bekannter Diagnose nicht als
           fälschliche IGeL-Abrechnung sowie             Sachleistung, sondern als Individuelle
           die unvollständige Mitwirkung bei der Gesundheitsleistung (IGeL) abgerech-
           Plausi-Prüfung und Verstöße gegen             net hat. Obwohl der Patient mit akuten
           die Auskunftspflicht über Monate hin-         Schmerzen und einer Überweisung in
           aus standen auf der Tagesordnung              die Praxis kam, wurde ihm bei der An-
           des Disziplinarausschusses auf seinen         meldung ein privater Behandlungsver-
           beiden letzten Sitzun-                                         trag vorgelegt, den er
           gen im November und         Der Disziplinarausschuss ent-      unterschrieben hat. Der
           Dezember 2018.              scheidet über Verstöße gegen       Disziplinarausschuss sah
                                       Vorschriften der vertragsärzt-
                                                                          darin einen Verstoß
                                       lichen Versorgung und wird
             Weil er im Bereit-        von der Vertreterversamm-          gegen vertragsärzt-
           schaftsdienst aufgrund lung gewählt. Er besteht aus            liche Pflichten, der
           einer ungültigen Tele-      vier ärztlichen Beisitzern, die    nur auf Grund der Ein-
                                       Mitglied der KV sind, und
           fonnummer für Patien-       einem Juristen mit der Befähi-
                                                                          sichtigkeit des Arztes
           ten nachweislich nicht      gung zum Richteramt als Vor-       mit einer Verwarnung
           erreichbar war, muss ein sitzenden. Als mögliche Sank-         belegt wurde.
           Vertragsarzt eine Geld-     tionen spricht der Disziplinar-
                                       ausschuss Maßnahmen von
           buße von mehreren           Verwarnungen über Geldbu-             Mehrere hundert
           tausend Euro zahlen.        ßen bis hin zum zeitweiligen       Euro Geldbuße muss
           Ein klarer Verstoß          Ruhen der Zulassung aus.           dagegen ein Vertrags-
           gegen die gemeinsame                                           arzt zahlen, der Aus-
           Bereitschaftsdienstordnung von                künfte im Rahmen einer Plausibilitäts-
           KV Brandenburg und Landesärzte-               prüfung verweigert hat. Dadurch
           kammer, befand der Disziplinaraus-            wurde die Arbeit der KV erheblich
           schuss. Demnach trage der dienst-             erschwert, urteilte der Disziplinaraus-
           habende Arzt die alleinige Verantwor- schuss. Die Honorarabrechnung für
           tung für die Erreichbarkeit während           das betreffende Quartal konnte über
           seines Dienstes. Ein Wechsel der Tele-        Jahre nicht abgeschlossen werden
           fonnummer müsse der KV mitgeteilt             und war auch am Tag der Sitzung im
           werden.                                       vergangenen November noch nicht
                                                         beendet.
             Verwarnt wurde ein Arzt, der eine
                                                          Unser Service für Sie:
           Sonografie trotz medizinischer Indika-
                                                          Justitiariat 0331/23 09 202

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Intern
     Praxis digital

           Honorarabzug vermeiden!
           Telematikinfrastruktur bis 31. März bestellen
              Schon über 1.400 Brandenburger             Daher empfehlen wir allen Praxen,
           Praxen sind an die Telematikinfrastruk-     die noch nicht an die TI angeschlossen
           tur (TI) angeschlossen, viele weitere       sind: Vereinbaren Sie mit Ihrem Soft-
           Praxen haben schon bestellt und wer-        warehaus einen Installationstermin
           den in den nächsten Wochen instal-          und teilen uns dies mit einer Eigener-
           lieren.                                     klärung mit. Die Eigenerklärung finden
                                                       Sie auf unserer Internetseite
              Die gesetzliche Verpflichtung zum        www.kvbb.de unter dem Webcode
           Anschluss an die TI zum 1. Januar 2019      web164.
           besteht weiterhin, ebenso der gesetz-
           lich vorgeschriebene Honorarabzug             Nur so können Sie einen Honorar-
           von ein Prozent – falls Sie nicht bis zum   abzug nach §281 Absatz 2b verhindern!
           31. März 2019 den Anschluss bestellen
           und bis 30. Juni 2019 installieren.         Unser Service für Sie:
                                                       Online Team 0331/98 22 98 06

           Positionspapier zur Fernbehandlung
             Ein gemeinsames Positionspapier           Bedeutung des persönlichen Arzt-
           zur Fernbehandlung haben Kassen-            Patienten-Kontaktes zu diskutieren.
           ärztliche Bundesvereinigung (KBV)           Klare Einschränkungen und Begren-
           und Kassenärztliche Vereinigungen           zungen müssten definiert werden,
           (KVen) Anfang Februar beschlossen.          um nicht ausschließlich Konzerninte-
           Darin stellt das KV-System klar, dass       ressen in den Mittelpunkt zu stellen.
           es die Fernbehandlung als „elementa-
           ren Teil“ seines Sicherstellungsauftra-       Die KVen wollen künftig digitale
           ges versteht.                               Angebote machen, die an den Bedürf-
                                                       nissen der Patienten ausgerichtet sind.
             KBV und KVen sprechen sich jedoch         Datenschutz und Datensicherheit ste-
           dafür aus, die aktuelle Ausgestaltung       hen dabei genauso im Mittelpunkt wie
           des Fernbehandlungsverbots noch             der Schutz eines vertrauensvollen
           einmal mit Blick auf die besondere          Arzt-Patienten-Verhältnisses.

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Intern
                                                                                  Praxis digital

Behandlungsdaten, Symptomcheck
und Telearzt auf dem Handy
  Schon heute können Mitglieder der        tome und Beschwerden abfragt und
Techniker Krankenkasse (TK) auf ihrem      mit Hilfe einer Künstlichen Intelligenz
Handy ihre Behandlungen, Diagnosen         (KI)-Software mögliche Krankheits-
und Medikamente einsehen. In der           bilder ermittelt.
TK-App werden die Abrechnungsdaten
der letzten Jahre angezeigt.                 Abgerundet wird das Angebot zu-
                                           künftig durch einen TK-Arzt aus dem
  Zukünftig können TK-Patienten ihre       TK-Ärztezentrum, der bei weiterge-
Symptome auch bei „Ada“ nutzen.            henden Fragen dem Patienten kos-
„Ada“ ist eine App, die interaktiv Symp-   tenlos online zur Verfügung steht.

Elektronisches Rezept per Handy
   Die Techniker Krankenkasse testet       ein. Die Apotheke kann daraufhin das
im Raum Hamburg-Wandsbek das               vom Arzt verordnete Arzneimittel an
elektronische Rezept. In der Pilot-        den Patienten abgeben. Der Übertra-
phase erhält der Versicherte in der        gungsweg ist Ende-zu-Ende verschlüs-
Arztpraxis einen QR-Code sowie ein         selt und die Rezeptdaten liegen, bis
Abbild des bekannten „rosa“ Rezepts        zu deren Abruf in der Apotheke,
in eine App auf seinem Handy. Möchte       dezentral in der Arztpraxis. Die Teil-
der Patient das Rezept einlösen,           nahme an dem Projekt ist freiwillig.
scannt die Apotheke den QR-Code

Krankschreibung per Handy
  Ein Unternehmen aus Hamburg bie-         gung. Aktuell können nur Patienten
tet eine gültige Krankschreibung für       mit Erkältungssymptomen den Dienst
neun Euro an.                              in Anspruch nehmen. Die Krankschrei-
                                           bung über diesen Dienst ist auf drei
  Per WhatsApp können dort Patienten       Tage sowie zwei Konsultationen pro
ihre Beschwerden mit einer Ärztin          Jahr vom Anbieter beschränkt.
oder Arzt „besprechen“. Per Post er-
halten diese dann eine AU-Bescheini-       www.au-schein.de

                                                                     AUSGABE 2 / 2019 | Seite 25
Intern
     Sicherstellung

           Gemeinsame Planung für Chirurgen
           und Orthopäden
           Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie in Kraft
             In der Bedarfsplanung wurden die          Hintergrund: Der G-BA hatte die Zu-
           Facharztgruppen der Chirurgen und         sammenlegung der Facharztgruppen
           der Orthopäden zu einer Planungs-         der Chirurgen und der Orthopäden in
           gruppe zusammengelegt. Das hat der        der Bedarfsplanung am 20. Septem-
           Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)         ber 2018 beschlossen. Dieser Beschluss
           beschlossen. Ab sofort werden deshalb     wurde am 16. Januar 2019 im Gemein-
           für Chirurgen und Orthopäden gemein-      samen Bundesanzeiger veröffentlicht
           same Planungszahlen ermittelt und         und ist damit in Kraft getreten. Aus-
           nicht mehr separat, wie bisher.           gangspunkt für die Änderung war die
                                                     Reform der (Muster-)Weiterbildungs-
             In Brandenburg wird sich der Landes-    ordnung von 2003. Damit wurden der
           ausschuss der Ärzte und Kranken-          Facharzt für Orthopädie und der Fach-
           kassen voraussichtlich im Februar mit     arzt für Chirurgie mit Schwerpunkt
           dieser Neuregelung befassen. Ände-        Unfallchirurgie zum Facharzt für Ortho-
           rungen bei den Versorgungsgraden          pädie und Unfallchirurgie zusammen-
           der neuen gemeinsamen Bedarfspla-         gelegt. Dies wurde bisher nicht in der
           nungsgruppe im Vergleich zu den bis-      Bedarfsplanung berücksichtigt.
           her einzeln beplanten Gruppen sind
           dabei zu erwarten. Mit einer Öffnung      Unser Service für Sie:
           eines Planungsbereichs in der neuen       Manfred Spigiel, Fachbereichsleiter
           Arztgruppe ist jedoch nicht zu rechnen.   Sicherstellung, 0331/23 09-321

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Intern
                                                                           Sicherstellung

Niederlassungen im Januar 2019
 Planungsbereich                      Thiemstr. 135
 KV-Bereich Brandenburg               03048 Cottbus

Timo Behm                             Dr. med. Jeannine Rettschlag
Facharzt für Neurochirurgie           Fachärztin für Kinder- und
Elsterstr. 37                         Jugendmedizin
04910 Elsterwerda                     Petersilienstr. 22
                                      03044 Cottbus
 Planungsbereich Landkreis Barnim
                                      Dr. med. Alexandra Röhrich
Dipl.-Psych. Andrea Kirsch            Fachärztin für Kinder- und
Psychologische Psychotherapeutin/     Jugendmedizin
Tiefenpsychologisch fundierte und     Petersilienstr. 22
analytische Psychotherapie            03044 Cottbus
Breitscheidstr. 31
16321 Bernau bei Berlin               Dipl.-Psych. Andrea Schergung
(Sonderbedarfszulassung ausschließ-   Psychologische Psychotherapeutin/
lich zur Psychoanalyse)               Verhaltenstherapie
                                      Hermannstr. 17
Steffen Pawelczack                    03042 Cottbus
Psychologischer Psychotherapeut/
Verhaltenstherapie                     Planungsbereich Landkreis/kreis-
Eisenbahnstr. 30                       freie Stadt Brandenburg a. d. Havel,
16225 Eberswalde                       St.-Potsdam-Mittelmark

Dipl.-Psych. Julia Wegner             Dr. med. René Altenburger
Psychologische Psychotherapeutin/     Facharzt für Chirurgie
Verhaltenstherapie                    Klosterkirchplatz 9
Am Markt 8                            14797 Kloster Lehnin
16225 Eberswalde                      (Übernahme der Praxis von
(Jobsharing-Zulassung mit             Dr. med. Hans-Joachim Jessen)
Dipl.-Psych. Dörtje Krispin)
                                      Ulrike Fröhlich
 Planungsbereich kreisfreie           Fachärztin für Kinder- und
 Stadt Cottbus/St.                    Jugendmedizin
                                      Förster-Funke-Allee 104
Dipl.-Psych. Gerit Loeffler           14532 Kleinmachnow
Psychologische Psychotherapeutin/
Verhaltenstherapie
                                                               AUSGABE 2 / 2019 | Seite 27
Intern
     Sicherstellung

             Planungsbereich                       Dipl.-Soz.Arb./Soz.Päd.(FH) C. Abs
             Landkreis Dahme-Spreewald             Kinder- und Jugendlichenpsychother-
                                                   apeut/Tiefenpsychologisch fundierte
           Dr. med. Maj-Britt Jacoby               Psychotherapie
           Fachärztin für Urologie                 Friedrichstr. 22 A
           Eichenallee 4                           15537 Erkner
           15711 Königs Wusterhausen               (Jobsharing-Zulassung mit
                                                   Dipl.-Psych. Christa Lersch)
             Planungsbereich Landkreis
             Frankfurt (Oder)/St., Oder-Spree       Planungsbereich Landkreis
                                                    Märkisch-Oderland
           Dr. med. Lukas Hirt
           Psychotherapeutisch tätiger Arzt        Inga Selbig
           Marktplatz 3                            Fachärztin für Psychiatrie und
           15230 Frankfurt (Oder)                  Psychotherapie
                                                   Lindenallee 22
           Dr. med. Sybille Lipka                  15366 Hoppegarten OT Dahlwitz-
           Fachärztin für Augenheilkunde           Hoppegarten
           Berliner Str. 3
           15230 Frankfurt (Oder)                   Planungsbereich
                                                    Landkreis Oberhavel
           Dipl.Soz.Arb./Soz.-Päd. Kerstin Roske
           Kinder- und Jugendlichenpsycho-         Judith Kadach, M.A.
           therapeutin/Verhaltenstherapie          Kinder- und Jugendlichenpsycho-
           Uferstr. 3                              therapeutin/Verhaltenstherapie
           15230 Frankfurt (Oder)                  Neuendorfstr. 18 A
                                                   16761 Hennigsdorf
           Michael Schneider
           Facharzt für Psychiatrie und             Planungsbereich kreisfreie
           Psychotherapie                           Stadt Potsdam/St.
           Am Kurpark 6
           15526 Bad Saarow                        Dr. med. Simone Dröscher
                                                   Fachärztin für Kinder- und
           Dipl.-Psych. Jörg Wunderlich            Jugendmedizin
           Psychologischer Psychotherapeut/        Kurfürstenstr. 19
           Verhaltenstherapie                      14467 Potsdam
           Karl-Marx-Str. 26                       (Übernahme der Praxis der Berufs-
           15537 Grünheide (Mark)                  ausübungsgemeinschaft Dres. med.
                                                   B. Erxleben u. S. Knuppe-Andree)

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Intern
                                                                          Sicherstellung

Dr. med. Jörg Ketteler              Friedrich-Ebert-Str. 38
Facharzt für Kinder- und Jugend-    14469 Potsdam
medizin                             (Jobsharing-Zulassung mit
Kurfürstenstr. 19                   Dipl.-Psych. Univ. Linda Rieth)
14467 Potsdam
(Übernahme der Praxis der Berufs-   Dipl.-Psych. Susen Werner
ausübungsgemeinschaft Dres. med.    Psychologische Psychotherapeutin/
B. Erxleben u. S. Knuppe-Andree)    Tiefenpsychologisch fundierte und
                                    analytische Psychotherapie
Dr. med. Susanne Krumpe             Dortustr. 68 A
Fachärztin für Kinder- und          14467 Potsdam
Jugendmedizin
Konrad-Wolf-Allee 1-3               Dr. med. Sevim Yilmaz
14480 Potsdam                       Fachärztin für Kinder- und
                                    Jugendmedizin/
Dipl.-Psych. Carmen Lorbeer         SP Kinderkardiologie
Psychologische Psychotherapeutin/   Zeppelinstr. 174 A
Verhaltenstherapie                  14471 Potsdam

                                                                                Anzeige

                                                              AUSGABE 2 / 2019 | Seite 29
Intern
     Sicherstellung

             Planungsbereich                   Planungsbereich
             Landkreis Teltow-Fläming          Mittelbereich Bernau bei Berlin

           Dr. med. Karin Leschka             Dr. med. Kati Voigt
           Fachärztin für Augenheilkunde      Fachärztin für Innere
           Potsdamer Str. 55 C                Medizin/Hausärztin
           14974 Ludwigsfelde                 Heinestr. 49, 16341 Panketal

           Angela Littschwager                Dr. med. Karolina Wohlan-Niemeyer
           Fachärztin für Hals-Nasen-Ohren-   Fachärztin für Innere Medizin/
           heilkunde                          Hausärztin
           Karl-Liebknecht-Str. 19 B-E        Ladeburger Chaussee 73
           15827 Blankenfelde-Mahlow          16321 Bernau bei Berlin

             Planungsbereich                   Planungsbereich
             Landkreis Uckermark               Mittelbereich Eisenhüttenstadt

           Ronald Fähling                     Hesham Mady
           Facharzt für Orthopädie und        Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt
           Unfallchirurgie                    Lindenallee 2 A
           Richard-Steinweg-Str. 4            15890 Eisenhüttenstadt
           17291 Prenzlau
                                               Planungsbereich
           Dipl.-Psych. Arvydas Riekumas       Mittelbereich Falkensee
           Psychologischer Psychotherapeut/
           Verhaltenstherapie                 Viviane Kirchner
           Ringstr. 6                         Fachärztin für Allgemeinmedizin
           16303 Schwedt/Oder                 Berliner Allee 4
                                              14621 Schönwalde-Glien
             Planungsbereich
             Mittelbereich Beeskow             Planungsbereich
                                               Mittelbereich Guben
           Dr. med. Juliane Bredahl-Kuhn
           Fachärztin für Allgemeinmedizin    Andrea Riedel
           Am Markt 24                        Fachärztin für Allgemeinmedizin
           15859 Storkow (Mark)               Klaus-Herrmann-Str. 20
                                              03172 Guben

Seite 30 | AUSGABE 2 / 2019
Intern
                                                                       Sicherstellung

 Planungsbereich Mittelbereich     Planungsbereich
 Lauchhammer-Schwarzheide          Mittelbereich Schwedt/Oder

Dr. med. Mona Kokot               Ekaterina Sud
Fachärztin für Innere Medizin/    Fachärztin für Allgemeinmedizin
Hausärztin                        Berliner Str. 127 a
Schipkauer Str. 8                 16303 Schwedt/Oder
01987 Schwarzheide
(Übernahme der Praxis von          Planungsbereich
Dr. med. Petra Napieralski)        Mittelbereich Spremberg

 Planungsbereich                  Tim Czyborra
 Mittelbereich Ludwigsfelde       Facharzt für Allgemeinmedizin
                                  Badergasse 9-11
Annette Brauer                    03130 Spremberg
Fachärztin für Allgemeinmedizin   (Übernahme der Praxis von
Heimstättenstr. 6                 Dr. med. Gabriele Jahn)
15831 Blankenfelde-Mahlow
                                   Planungsbereich Raumordnungs-
                                   region Havelland-Fläming
 Planungsbereich
 Mittelbereich Oranienburg
                                  PD Dr. Dr. med. Mathias Rauchhaus
                                  Facharzt für Innere Medizin
Dr. med. Alexandra Fabian
                                  Kurfürstenstr. 19
Fachärztin für Allgemeinmedizin
                                  14467 Potsdam
Friedrich-Wolf-Str. 11 B
16515 Oranienburg OT Lehnitz
                                   Planungsbereich Raumordnungs-
(Übernahme der Praxis von
                                   region Oderland-Spree
Dipl.-Med. Birgit Ringel)
                                  Dr. med. Maren Hoppert
 Planungsbereich
                                  Fachärztin für Innere Medizin
 Mittelbereich Prenzlau
                                  Uferstr. 3
                                  15230 Frankfurt (Oder)
Antje Charlotte Zierach
Fachärztin für Innere Medizin/
Hausärztin
Richard-Steinweg-Str. 4
17291 Prenzlau

                                                           AUSGABE 2 / 2019 | Seite 31
Intern
     Sicherstellung

           Entscheidungen Zulassungsausschuss
           Dezember 2018
           Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt,
           sodass dagegen noch Widerspruch eingelegt werden kann.

             Neuzulassungen                       Tim Czyborra
                                                  Facharzt für Allgemeinmedizin
           Dr. med. Basel Allozy                  Badergasse 9-11
           Facharzt für Kinder- und Jugend-       03130 Spremberg
           psychiatrie u. -psychotherapie         ab 01.01.2019
           Landsberger Chaussee 14
           16356 Ahrensfelde                      Dr. med. Frank Eberth
           ab 01.07.2019                          Facharzt für Allgemeinmedizin
                                                  Von-Stechow-Str. 6
           Dipl.-Soz. päd. (FH) Silvia Avermann   14476 Potsdam
           Kinder- und Jugendlichenpsycho-        ab 01.01.2020
           therapeutin
           halber Versorgungsauftrag              Dipl.-Psych. Katherina Flaig
           Bernhard-Remy-Str. 6                   Psychologische Psychotherapeutin
           19322 Wittenberge                      halber Versorgungsauftrag
           ab 01.04.2019                          Schleusenstr. 12
                                                  16278 Angermünde
           Dr. med. Michael Birow                 ab 01.04.2019
           Facharzt für Radiologie
           halber Versorgungsauftrag auf Grund    Ulrike Fröhlich
           Sonderbedarfsfeststellung (Aufsto-     Fachärztin für Kinder- und
           ckung auf vollen Versorgungsauftrag)   Jugendmedizin
           Seebad 82/83                           Förster-Funke-Allee 104
           15562 Rüdersdorf bei Berlin            14532 Kleinmachnow
           ab 02.01.2019                          ab 01.01.2019

           Jeanette Brumme, M.A.                  Dipl.-Soz. Päd. (BA) Anja Hauschild
           Kinder- und Jugendlichenpsycho-        Kinder- und Jugendlichenpsycho-
           therapeutin                            therapeutin
           halber Versorgungsauftrag              auf Grund lokaler Sonderbedarfsfest-
           Siedlung Nord 44                       stellung
           03044 Cottbus                          Dammstr. 7 A, 14641 Nauen
           ab 01.04.2019                          ab 01.04.2019

Seite 32 | AUSGABE 2 / 2019
Intern
                                                                              Sicherstellung

Dr. med. Iris Hohls                      peutisch tätig
Fachärztin für Anästhesiologie           halber Versorgungsauftrag
halber Versorgungsauftrag                Robert-Koch-Str. 22
Rabenweg 21                              16845 Neustadt/Dosse
14612 Falkensee                          ab 01.07.2019
ab 01.04.2019
                                         Dr. med. Anne Kleiber
Winfried Höhn                            Fachärztin für Neurologie und
Facharzt für Chirurgie                   Psychiatrie/ausschließlich psycho-
halber Versorgungsauftrag                therapeutisch tätig
Hans-Grade-Allee 18                      Schinkelstr. 1
12529 Schönefeld                         16816 Neuruppin
ab 01.07.2019                            ab 01.03.2019

Stephanie Jüngling                       Katja Koop
Fachärztin für Psychiatrie und Psycho-   Fachärztin für Nuklearmedizin
therapie/ausschließlich psychothera-     Am Amtsgarten 3

                                                                                    Anzeige

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