Intern 2 | 2019 - Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg
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Intern 2 | 2019
Im Gespräch mit Dipl.-Med. Schwark:
Bereitschaftsdienstreform wirkt
TSVG-Countdown läuft:
KBV-Arztzeituhr/
Ärzteschaft diskutierte mit Spahn
Informationen für den Praxisalltag:
Honorarverteilung III/2018
Abrechnung Zweitmeinungsverfahren
TI bis 31. März bestellenIntern
Editorial
Liebe Leserinnen und Leser,
alle reden von der Digitalisierung der Medizin und über neue digitale Angebote
für den Patienten.
Seien es die Krankschreibung per WhatsApp für 9 Euro, der Online-Arzt Zava
(bisher DrEd) aus London, „Ada Die Gesundheitshelferin“ oder die neuen Ange-
bote der Krankenkassen mit elektronischen Patientenakten und telemedizi-
nischen Sprechstunden – alle möchten den Patienten helfen. Die Interessen
dahinter lassen sich erahnen …
Wir werden diese neuen digitalen Lösungen nicht aufhalten. Wir können aber die
sinnvollen Lösungen mitgestalten und versuchen, unsinnige zu verhindern.
Daher begrüßen wir den Vorschlag, der dem KV-System die Verantwortung für die
Standardisierung der elektronischen Patientenakten im aktuellen Gesetzgebungs-
verfahren des Terminservice- und Versorgungsgesetzes überträgt.
Die flächendeckende ambulante Versorgung findet nicht durch digitale externe
Anbieter statt, sondern durch Sie, die 4.200 Ärzte und Psychotherapeuten der KV
in Brandenburg! Digitale Lösungen können Ihre Arbeit unterstützen und ergänzen
– aber nicht ersetzen.
Daher setzten wir uns – gemeinsam mit Ihnen – dafür ein, sinnvolle digitale Lösungen
in Brandenburg anzubieten und zu etablieren, die praxistauglich sind und Sie
dabei unterstützen, Ihre Patienten erfolgreich zu behandeln.
16 Mitglieder der Vertreterversammlung haben sich bereit erklärt, als „Beirat“ uns,
den Vorstand, hierbei fachlich zu unterstützen.
Wir werden berichten.
Freundliche Grüße
Holger Rostek
Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KV Brandenburg
AUSGABE 2 / 2019 | Seite 1Intern
Inhaltsverzeichnis
Berufspolitik 4 Von zwei Drittel der Anrufe entlastet
Interview mit Dipl.-Med. Andreas Schwark
7 Der Countdown läuft
TSVG verknappt Arztzeit weiter / Ärzteschaft
diskutierte mit Jens Spahn
9 Niederlassung hoch im Kurs
„Berufsmonitoring Medizinstudierende“ weiß,
was Nachwuchs will
Praxis aktuell 10 Honorarverteilung im III. Quartal 2018
16 Abgabe Quartalsabrechnung I/2019
18 Abrechnung Zweitmeinungsverfahren
20 Verbesserung des Impfschutzes in Pflegeheimen
21 Geburtshilfliche Leistung höher bewertet
22 Kein Anschluss unter dieser Nummer im
Bereitschaftsdienst
Disziplinarausschuss tagte im November und
Dezember 2018
Praxis digital 24 Honorarabzug vermeiden!
Telematikinfrastruktur bis 31. März bestellen
24 Positionspapier zur Fernbehandlung
25 Behandlungsdaten, Symptomcheck und Telearzt
auf dem Handy
25 Elektronisches Rezept per Handy
25 Krankschreibung per Handy
Seite 2 | AUSGABE 2 / 2019Intern
Inhaltsverzeichnis
Sicherstellung 26 Gemeinsame Planung für Chirurgen und
Orthopäden
27 Niederlassungen im Januar 2019
32 Entscheidungen Zulassungsausschuss
Dezember 2018
39 Entscheidungen des Landesausschusses
für Ärzte und Krankenkassen
40 Übersicht Zulassungsmöglichkeiten
40 Zulassungsförderungen
42 Öffentliche Ausschreibungen von
Vertragsarztsitzen
Service 45 Praxisbörse
54 Fortbildungen
57 Anstellung? So klappt’s in der Praxis
58 agneszwei – Es geht wieder los!
59 Für eine zukunftsfähige Landmedizin
61 Brandenburger Ärzte befürworten Telemedizin
63 Dem MFA-Nachwuchs auf der Spur
64 Unterstützen Sie die Hospitationsbörse der
Landesärztekammer
64 Mehr Bewegung auf Rezept
66 Leserpost: Extras müssen auch extra kosten
68 Impressum
AUSGABE 2 / 2019 | Seite 3Intern
Berufspolitik
Von zwei Drittel der Anrufe entlastet
Die Umsetzung des Konzeptes Bereitschaftsdienst 4.0 ist in
vollem Gange. Was schon geschafft ist und wie es weitergeht,
fragte „KV-Intern“ den stellvertretenden KVBB-Vorsitzenden
Dipl.-Med. Andreas Schwark.
Herr Schwark, was schätzen meinärztlichen auch fachärztliche
Sie persönlich am Dienst in Dienste integriert: in Cottbus der kin-
einer ärztlichen Bereitschafts- derärztliche und der HNO-ärztliche, in
praxis? Rüdersdorf der kinderärztliche Bereit-
Seit Eröffnung unserer schaftsdienst. Die Koordinierungs-
Bereitschaftspraxis in Bernau stelle der KVBB übernimmt bereits für
übernehme ich dort Dienste. die Bereiche Königs Wusterhausen/
Früher hatte ich ganze Nächte Rangsdorf, Bernau und Eberswalde
beziehungsweise Tage Bereit- sowie Templin unter der 116117 die
schaft. Jetzt bin ich zu den Patientensteuerung.
festen Sprechzeiten in der
Bereitschaftspraxis. Sind die vorbei, Wie funktioniert die Patientensteue-
ist auch für mich Feierabend. Mit Blick rung durch die KVBB-Koordinierungs-
auf meine Kollegen schätze ich, dass stelle?
ich sie durch meinen Dienst in der Patienten, die aus diesen Regionen
Praxis im Bereitschaftsdienst entlaste. die 116117 anrufen, erreichen unsere
Für meine Patienten finde ich wichtig, Koordinierungsstelle in Potsdam.
dass sie jetzt mit der Bereitschafts- Medizinisch geschultes Personal be-
praxis eine feste Anlaufstelle für Akut- wertet und disponiert diese Anrufe.
behandlungen außerhalb der Sprech- Aus Königs Wusterhausen gingen bis
zeiten haben. Ende 2018 über 7.000 Anrufe in unse-
rer Koordinierungsstelle ein, beispiels-
Wie zufrieden sind Sie mit dem aktuellen weise im vergangenen Dezember
Umsetzungsstand von Bereitschafts- über 700. Zwei Drittel der Anrufer
dienst 4.0? wurde durch die Koordinierungsstelle
Sehr zufrieden. Neun Bereitschafts- selbst bearbeitet: Sie wurden an die
praxen sind landesweit bereits an Bereitschaftspraxis verwiesen oder
Krankenhäusern etabliert und bewäh- erhielten eine Auskunft beispiels-
ren sich in der Patientenversorgung weise zur nächstgelegenen Apotheke.
zu den sprechstundenfreien Zeiten. Nur ein Drittel der Anrufer musste an
In zwei Praxen sind neben dem allge- den Einsatzarzt vermittelt werden.
Seite 4 | AUSGABE 2 / 2019Intern
Berufspolitik
Das heißt, der diensthabende Arzt
wurde von 70 Prozent der Patienten-
anrufe entlastet. Und die Patienten
erhielten genau die Hilfe, die medizi-
nisch notwendig war.
Auch im augenärztlichen Bereitschafts-
dienst gab es zu Jahresbeginn Neues?
Richtig. Der augenärztliche Bereit-
schaftsdienst ist seit 1. Januar im ge-
samten Land Brandenburg unter einer
gemeinsamen Rufnummer erreichbar. Mitarbeiterinnen der KVBB-Koordinierungsstelle in
Alle Anrufe gehen bei der KVBB-Koor- Potsdam Foto: KVBB/Ute Menzel
dinierungsstelle ein und werden durch
die Mitarbeiter disponiert. Für die Stichwort Fahrdienst. Bei der geplan-
ärztlichen Kollegen sowie die Mitar- ten Bereitschaftspraxis in Herzberg
beiter der Koordinierungsstelle steht (Elster) geht die KVBB ja auch neue
ein Augenarzt als telefonischer An- Wege?
sprechpartner zur Verfügung. Zudem Stimmt. Wir werden in Herzberg
gibt es zu den bestimmten Dienstzei- länderübergreifend zusammenarbei-
ten vier Präsenzpraxen. ten und kooperieren mit den Kollegen
im benachbarten Sachsen-Anhalt, die
Welches sind die nächsten Meilensteine? vorrangig den Fahrdienst übernehmen.
Wir wollen sechs weitere Bereit-
schaftspraxen ans Netz bringen, so Ein wesentlicher Aspekt des Bereit-
dass es am Jahresende insgesamt 15 schaftsdienstes 4.0 ist die Zusammen-
sind. In diesem Zuge bauen wir auch arbeit mit den Regionalleitstellen. Wie
die Patientensteuerung durch unsere klappt die bisher?
Koordinierungsstelle aus. Denn für Mit der Regionalleitstelle Lausitz
jede Bereitschaftsdienstregion, in der hat unsere Koordinierungsstelle be-
eine ärztliche Bereitschaftspraxis er- reits eine elektronische Schnittstelle.
öffnet wird, übernimmt unsere Koor- Ist ein Anrufer aus dieser Region tat-
dinierungsstelle die Disposition der sächlich ein Fall für den Rettungsdienst,
Patientenanrufe. Zudem werden wir werden über diese Schnittstelle seine
die Fahrdienst-Unterstützung ausbau- Daten an die Leitstelle übermittelt
en. Die Ausschreibung für die Region und direkt die Rettungskette ausge-
Spreewald läuft bereits. Denn für jede löst. Unsere bisherigen praktischen
neue Bereitschaftsdienstregion in der Erfahrungen damit sind durchweg
eine ärztliche Bereitschaftspraxis er- positiv. Das ist eine neue Qualität der
öffnet wird, werden Bereitschafts- Zusammenarbeit, die übrigens auch
dienstbezirke zusammengelegt. bundesweit interessiert registriert
AUSGABE 2 / 2019 | Seite 5Intern
Berufspolitik
wird, wie ich jüngst auf einer Veran- Es ist immer besser, proaktiv zu ge-
staltung der KBV erlebt habe. Im Laufe stalten, als darauf zu warten, gestaltet
des Jahres wollen wir mit allen fünf zu werden. Wir wollen den Bereit-
Regionalleitstellen im Land Branden- schaftsdienst für die Kollegen attrak-
burg solche elektronischen Schnittstel- tiver machen. Dazu gehört auch, dass
len einrichten. sie dabei entlastet werden, dass sie
Optionen erhalten, wie sie ihren Dienst
Wie bewerten die Kollegen vor Ort die tun und dass sie auch nicht mehr so
Pläne? häufig Dienst haben. Denn durch die
Die Kollegen vor Ort unterstützen Zusammenlegung von Bereitschafts-
uns. Viele fragen bei uns nach, wann dienstbezirken sinkt die individuelle
es in ihrer Region endlich eine Bereit- Dienstfrequenz.
schaftspraxis geben wird. Die Dienste
in den Bereitschaftspraxen stoßen auf Und wir denken auch an den Nach-
eine hohe Akzeptanz. Und die Entlas- wuchs. Für viele junge Kollegen sind
tung von Patientenanrufen durch un- Häufigkeit sowie Art und Weise des
sere Koordinierungsstelle ist ein wei- Bereitschaftsdienstes wichtige Krite-
teres großes Plus, das die Kollegen rien, die für oder gegen eine Nieder-
vor Ort deutlich spüren. lassung sprechen können. Deshalb ist
es wichtig, dass der Bereitschafts-
Was entgegnen Sie dem Vorwurf, es dienst attraktiv ist.
würden bestehende Strukturen zer-
schlagen? Herr Schwark, vielen Dank für das
Es geht nicht darum etwas zu zer- Gespräch.
schlagen, sondern weiterzuentwickeln.
Bereitschaftspraxen
Neun ärztliche Bereitschaftspraxen an Krankenhäusern gibt es derzeit im
Land Brandenburg: Bernau, Brandenburg an der Havel, Cottbus, Eberswalde,
Frankfurt (Oder), Königs Wusterhausen, Potsdam, Rüdersdorf und Templin.
Am längsten arbeitet bereits die ärztliche Bereitschaftspraxis am Potsdamer
St. Josefs Krankenhaus. Sie wurde am 1. Januar 2012 eröffnet. Jüngster „Neuzu-
gang“ ist die ärztliche Bereitschaftspraxis am Klinikum Frankfurt (Oder), die am
24. September 2018 in Betrieb genommen wurde.
In diesem Jahr sollen sechs weitere Praxen eröffnet werden: Lübben,
Herzberg (Elster), Oranienburg, Ludwigsfelde, Luckenwalde und Senftenberg.
In den ärztlichen Bereitschaftspraxen werden Patienten mit akuten, aber nicht
lebensbedrohlichen Erkrankungen außerhalb der Öffnungszeiten von Arztpraxen
behandelt.
Die Bereitschaftspraxen haben eine gemeinsame Anmeldung mit der Rettungs-
stelle. Anhand einer Notfallkriterienliste der KVBB nimmt das medizinische Per-
sonal eine standardisierte Ersteinschätzung vor.Intern
Berufspolitik
Der Countdown läuft
TSVG verknappt Arztzeit weiter / Ärzteschaft diskutierte
mit Jens Spahn
Die Arztzeituhr der KBV: Im Minutentakt geht ärztliche Arbeitszeit verloren.
Foto: KBV/Tabea Breidenbach
Der Protest der Ärzteschaft gegen Dieser Trend entstehe, weil immer
das geplante Terminservice- und Ver- mehr Ärzte in die Anstellung gingen,
sorgungsgesetz (TSVG) reißt nicht ab. sich gerade auch die jüngeren Kolle-
Mit der Arztzeituhr will die Kassenärzt- gen eine bessere Vereinbarkeit von
liche Bundesvereinigung (KBV) nun Beruf und Familie wünschten und es
medienwirksam zeigen, wie schnell – daher auch im niedergelassenen Be-
und für die breite Öffentlichkeit bisher reich Teilzeitmodelle gebe.
wohl auch weitgehend unbemerkt –
die wertvolle Ressource Arztzeit ver- Die angestellten Kollegen leisteten
rinnt. hervorragende Arbeit, betonte der
KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas
Drei Meter lang ist die Arztzeituhr, Gassen. Ihr wöchentliches Arbeits-
die derzeit im Foyer der KBV steht. Die pensum sei jedoch vertraglich auf
digitale Stundenanzeige geht im Minu- höchstens 40 Stunden begrenzt. Die
tentakt sichtbar zurück. „Mit jeder selbstständigen Kollegen arbeiteten
Minute, die vergeht, verlieren wir hingegen im Schnitt 52 Stunden pro
474 Minuten Arztzeit“, erläuterte KBV- Woche. Gerade letztere träfe das TSVG
Vizevorstand Dr. Stephan Hofmeister jedoch besonders hart.
am 23. Januar vor Journalisten in Berlin.
„Alle vier Stunden steht rechnerisch Der Bundesgesundheitsminister
ein Arzt weniger für die Versorgung wolle mit dem Gesetz mehr Zeit für
zur Verfügung.“ Patienten schaffen, sagte Dr. Gassen.
Lesen Sie weiter auf Seite 8.
AUSGABE 2 / 2019 | Seite 7Intern
Berufspolitik
Mit dem vorliegenden Entwurf werde
jedoch das Gegenteil erreicht. Durch
die massiven Eingriffe in Praxisab-
läufe würden die Rahmenbedingun-
gen immer unattraktiver. „Es wird im
schlimmsten Fall dazu führen, dass
sich Ärzte früher als geplant aus der
Versorgung zurückziehen. Unser Arzt-
zahlproblem wird also noch verschärft.“
Der KBV-Chef betonte, dass man
derzeit mit dem Bundesgesundheits- Gesprächsbereit: Jens Spahn (rechts) und
Dr. Andreas Gassen
ministerium in Gesprächen über mög- Foto: KBV/Tabea Breidenbach
liche Änderungen sei.
dem verstehe er die Aufregung nicht.
Dialog mit Jens Spahn Wenn die meisten Ärzte die geplanten
Mit Jens Spahn diskutiert haben 25 Stunden ohnehin schon anböten,
Vertreter von KBV und Kassenärzt- müsse sie die Neuregelung nicht stören.
lichen Vereinigungen auch bei einer
Dialogveranstaltung am 18. Januar. Spahn signalisierte bei der Veran-
Die Vertreter der Ärzteschaft gaben staltung auch, dass er sich durchaus
dabei dem Minister ihren Unmut, ihre vorstellen könne, Verantwortung in
Bedenken und ihre Kritik zum TSVG mit die Regionen zu geben, beispielsweise
auf den Weg. Dieser zeigte sich offen: bei der Verteilung des zusätzlichen
„Wir können miteinander schauen, ob Geldes für zusätzliche Termine. Dafür
es bessere Lösungen gibt.“ Wichtig hätten die regionalen KVen möglicher-
sei, dass Patienten schneller Termine weise bessere Instrumente. Die Rea-
bekämen. lisierung müsse jedoch auch zeitnah
geschehen. „Das muss dann auch
Der Minister warnte davor, sich an klappen.“
der 25-Stunden-Regelung zu verbeißen.
Daran werde nicht gerüttelt, dies sehe Nach Angaben des Bundesgesund-
der Koalitionsvertrag so vor. Es sei heitsministers wird das TSVG voraus-
denn, die Ärzte überzeugten Herrn sichtlich am 1. Mai 2019 in Kraft treten,
Lauterbach von etwas anderem. Außer- einen Monat später als geplant. ute
Seite 8 | AUSGABE 2 / 2019Intern
Berufspolitik
Niederlassung hoch im Kurs
„Berufsmonitoring Medizinstudierende“ weiß, was der
Nachwuchs will
Die ambulante Tätigkeit steht – aller Allerdings wird auch die Anstellung
Unkenrufe zum Trotz – beim medizi- im ambulanten Sektor bei den jungen
nischen Nachwuchs hoch im Kurs. Drei Leuten immer beliebter: für über 70 Pro-
Viertel der Medizinstudierenden kann zent ist sie inzwischen eine Option.
sich eine Niederlassung vorstellen. Dies Mehr als zwei Drittel würde sich auch
geht aus dem „Berufsmonitoring Me- in einer Praxis anstellen lassen. Als
dizinstudierende“ hervor, das die Be- Gründe, die gegen die Niederlassung
rufsvertretung der Medizinstudenten sprechen, nannten die Nachwuchs-
(bvmd), die Kassenärztliche Bundes- mediziner die hohe Bürokratie (62,3
vereinigung (KBV) und der Medizinische Prozent), das hohe finanzielle Risiko
Fakultätentag am 30. Januar in Berlin (57,4 Prozent), die Angst vor Regres-
vorstellten. Dafür wurden im vergan- sen (46,7 Prozent) sowie den geringen
genen Jahr gut 13.000 Medizinstudie- fachlichen Austausch (46,4 Prozent).
rende nach ihren Erwartungen und
Wünschen an den Arztberuf befragt. Gefragt wurde auch nach der Digi-
talisierung in der medizinischen Ver-
Am wichtigsten ist den jungen Leuten sorgung. In diesem Punkt fühlen sich
die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. die Medizinstudierenden derzeit nicht
95 Prozent ist das in ihrem späteren gut vorbereitet. Lediglich 3,8 Prozent
Berufsleben als Arzt wichtig. Geregelte gaben an, einen guten subjektiven
und flexible Arbeitszeiten wünschen Kenntnisstand über die Telemedizin
sich über 80 Prozent der Befragten. zu haben, 10,8 Prozent über die Digi-
talisierung sowie 11,5 Prozent im In-
Wenn es die Niederlassung sein soll, formations- und Wissensmanagement.
dann nicht als Einzelkämpfer: Die Hälfte
(50,6 Prozent) der Medizinstudieren- Dennoch erhoffen sie sich Vorteile
den bevorzugen eine Gemeinschafts- durch die Digitalisierung bei der Diag-
praxis oder eine ähnliche Koopera- nose, Arbeitsorganisation und Behand-
tionsform. Nur 4,7 Prozent sprachen lung. Kritisch sehen sie jedoch eine
sich für eine Einzelpraxis aus. 42,6 Pro- Verschlechterung der Arzt-Patienten-
zent können sich beides vorstellen. Kommunikation sowie des Vertrauens-
Die Allgemeinmedizin und die haus- verhältnisses. ute
ärztliche Tätigkeit sind dabei in der
Gunst der jungen Leute gestiegen. Weitere Informationen und Ergebnisse
42,5 Prozent können sich eine Nieder- des „Berufsmonitoring Medizinstudie-
lassung als Hausarzt vorstellen. Das rende“ finden Sie online bei der KBV:
sind mehr als in den Vorjahren. www.kbv.de/html/5724.phpIntern
Praxis aktuell
Honorarverteilung im III. Quartal 2018
Grundlage zur Berechnung der Honorarverteilung in diesem Quartal war der
am 9. März 2018 von der Vertreterversammlung beschlossene Honorarvertei-
lungsmaßstab (HVM). Zur Berechnung der morbiditätsbedingten Gesamtver-
gütung (MGV) dienten die aktuellen Vertragsentwicklungen zwischen der AG
der Krankenkassenverbände und der Kassenärztlichen Vereinigung.
Das Abrechnungsquartal erwies sich saisonalbedingt als eher leistungsschwach.
Dies ist nicht ungewöhnlich, weil das III. Quartal eines Jahres auch gern als
„Urlaubsquartal“ bezeichnet werden kann.
Eckdaten der Berechnung
Für die Vergütung innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung
standen insgesamt ca. 220,2 Mio. Euro zur Verfügung. Die vorgegebene Auf-
teilung auf die Honorarfonds ergab folgende Beträge:
Bereiche Hausärzte Fachärzte
Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung 220,2 Mio. Euro
Honorarfonds Labor 15,8 Mio. Euro
Honorarfonds ärztlicher Bereitschaftsdienst 5,9 Mio. Euro
Honorarfonds Hausarzt/Facharzt 98,1 Mio. Euro 100,4 Mio. Euro
davon: haus- und fachärztliches 98,1 Mio. Euro 93,9 Mio. Euro
Vergütungsvolumen
davon: Honorarfonds genetisches Labor 1,8 Mio. Euro
davon: Honorarfonds PFG 4,6 Mio. Euro
Die das RLV/QZV überschreitenden Leistungsmengen wurden im hausärzt-
lichen Versorgungsbereich mit dem vollen Orientierungspunktwert vergütet.
Im fachärztlichen Versorgungsbereich wurden die überschreitenden Leistungs-
anteile mit einer Quote von 60,314 Prozent des Orientierungspunktwertes ver-
gütet. Insgesamt forderten die Fachärzte RLV/QZV überschreitende Leistungs-
mengen i. H. v. 9,6 Mio. Euro an. Von den Krankenkassen standen für die Vergü-
tung allerdings nur 5,8 Mio. Euro zur Verfügung. Somit konnten erbrachte Leis-
tungen im Wert von 3,8 Mio. Euro nicht vergütet werden.
Seite 10 | AUSGABE 2 / 2019Intern
Praxis aktuell
Durchschnittlich überschritten Hausärzte ihr RLV um ca. 3 Prozent, Fachärzte
um ca. 15 Prozent.
Die laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen der Abschnitte 32.2 und
32.3 konnten mit einer Auszahlungsquote von 93,814 Prozent des Orientierungs-
punktwertes vergütet werden. Für humangenetische Leistungen, die nach den
Vorgaben der KBV dem Honorarfonds „genetisches Labor“ zugeordnet sind,
konnten 79,687 Prozent des Orientierungspunktwertes vergütet werden.
In den folgenden Tabellen finden Sie Übersichten der versorgungsspezifischen
Vergütungsvolumina:
Hausärztliches Vergütungsvolumen
98,1 Mio. Euro Quote
Quartal III/2018
darunter:
Rückstellungen/Bereinigungen/Förderungen 5,6 Mio. Euro
Entnahme für den Strukturfonds 0,1 Mio. Euro
Entnahme für den
4,4 Mio. Euro
Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)
Überschüsse/Defizite der zentralen
-0,1 Mio. Euro
Honorarfonds
Leistungsbezogene Honorarfonds 4,9 Mio. Euro
Honorarfonds zur Vergütung der Kosten-
0,1 Mio. Euro 100 %
pauschalen des Kapitels 40 EBM
Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen
der Empfängnisregelung, Sterilisation und
0,001 Mio. Euro 100 %
Schwangerschaftsabbrüche (Sonstige Hilfen)
(Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM)
Honorarfonds zur Vergütung der als
Auftragsleistung durchgeführten
0,002 Mio. Euro 100 %
Langzeit-EKG-Auswertungen
(GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM)
Honorarfonds Haus- und Heimbesuche
2,5 Mio. Euro 100 %
(GOP 01410, 01413 und 01415 EBM)
Honorarfonds für die geriatrische Versorgung
1,4 Mio. Euro 52,606 %
(Abschnitt 3.2.4 EBM)
AUSGABE 2 / 2019 | Seite 11Intern
Praxis aktuell
Hausärztliches Vergütungsvolumen
98,1 Mio. Euro Quote
Quartal III/2018
Honorarfonds für kinderärztlich erbrachte
Leistungen der Sozialpädiatrie 0,2 Mio. Euro 79,963 %
(Abschnitt 4.2.4 EBM)
Honorarfonds für ärztlich angeforderte
Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern 0,06 Mio. Euro 100 %
(Abschnitt 38.2 EBM)
Honorarfonds zur Förderung der Weiter-
0,005 Mio. Euro 100 %
behandlung akuter Behandlungsfälle
Honorarfonds zur Vergütung der eigener-
brachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2
u. 32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften 0,7 Mio. Euro 93,814 %
(Anforderung über Muster 10A) abgerechnete
Laborleistungen
RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung
83,2 Mio. Euro
für Überschreitungsleistungen
Fachärztliches Vergütungsvolumen
100,4 Mio. Euro Quote
Quartal III/2018
darunter:
Honorarfonds genetisches Labor (inkl. FKZ) 1,8 Mio. Euro 79,687 %
Honorarfonds PFG (inkl. FKZ) 4,6 Mio. Euro 100 %
Rückstellungen/Bereinigungen/Förderungen 1,4 Mio. Euro
Entnahme für den Strukturfonds 0,1 Mio. Euro
Entnahme für den
15,9 Mio. Euro
Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)
Stützung der zentralen
-0,3 Mio. Euro
Honorarfonds/PFG/Humangenetik
Leistungsbezogene Honorarfonds 7,5 Mio. Euro
Honorarfonds zur Vergütung der
1,5 Mio. Euro 100 %
Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM
Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen
des Kapitels 19 sowie der übrigen Leistungen
1,5 Mio. Euro 92,416 %
der Fachärzte für Pathologie und
NeuropathologieIntern
Praxis aktuell
Fachärztliches Vergütungsvolumen
100,4 Mio. Euro Quote
Quartal III/2018
Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen
der Empfängnisregelung, Sterilisation und
1,8 Mio. Euro 100 %
Schwangerschaftsabbrüche (Sonstige Hilfen)
(Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM)
Honorarfonds zur Vergütung der als
Auftragsleistung durchgeführten
0,01 Mio. Euro 100 %
Langzeit-EKG-Auswertungen
(GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM)
Honorarfonds Haus- und Heimbesuche
0,4 Mio. Euro 100 %
(GOP 01410, 01413 und 01415 EBM)
Honorarfonds Strukturpauschale
1,2 Mio. Euro 60,657 %
konservative Augenheilkunde
Honorarfonds für anästhesiologische Leistun-
gen im Zusammenhang mit vertragszahn-
0,03 Mio. Euro 100 %
ärztlicher Behandlung von Patienten mit ein-
geschränkter Kooperationsfähigkeit
Honorarfonds für ärztlich angeordnete
Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern 0,005 Mio. Euro 100 %
(Abschnitt 38.2 EBM)
Honorarfonds zur Förderung der Weiter-
0,001 Mio. Euro 100 %
behandlung akuter Behandlungsfälle
Honorarfonds zur Vergütung der eigener-
brachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2
u. 32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften 0,6 Mio. Euro 93,814 %
(Anforderung über Muster 10A) abgerechnete
Laborleistungen
Vergütung der Laborgrundpauschale
0,4 Mio. Euro 100 %
(GOP 12210 und 12220 EBM)
Arztgruppenbezogene Honorarfonds 1,0 Mio. Euro
Honorarfonds Strahlentherapie
(übrige Leistungen von Fachärzten für 0,04 Mio. Euro 86,154 %
Strahlentherapie)
AUSGABE 2 / 2019 | Seite 13Intern
Praxis aktuell
Fachärztliches Vergütungsvolumen
100,4 Mio. Euro Quote
Quartal III/2018
Honorarfonds Laboratoriumsmedizin
(übrige Leistungen von Fachärzten für Labo- 0,02 Mio. Euro 81,221 %
ratoriumsmedizin und von Fachwissenschaftlern)
Honorarfonds Nephrologie
(Leistungen von Fachärzten für Innere Medi-
zin mit Schwerpunkt Nephrologie sowie ent- 0,2 Mio Euro 79,687 %
sprechender Institute bzw. Ärzten mit nephro-
logischem Schwerpunkt)
Honorarfonds Psychotherapie
(übrige MGV-Leistungen von ausschließlich
0,8 Mio. Euro 79,687 %
psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten
und Vertragstherapeuten)
Honorarfonds Sonstige Vertragsärzte
(Leistungen von Fachärzten für Humangenetik,
Biochemie oder Klinische Pharmakologie und 0,02 Mio. Euro 79,687 %
Toxikologie und Vertragsärzten, für die kein
RLV gem. § 11 HVM gebildet wird)
RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung
68,4 Mio. Euro
für Überschreitungsleistungen
Außerhalb der MGV bzw. für Sonderverträge wurden Leistungen im Umfang
von ca. 80,7 Mio. Euro vergütet. Folgende Tabelle gibt einen groben Überblick:
Leistungen außerhalb der MGV/Sonderverträge
Gesamt
Quartal III/2018
Leistungen des ambulanten Operierens 8,9 Mio. Euro
Präventionsleistungen 13,5 Mio. Euro
Strahlentherapie 4,3 Mio. Euro
Wegepauschalen 0,7 Mio. Euro
Antrags- und genehmigungspflichtige
11,6 Mio. Euro
psychotherapeutische Leistungen/Probatorik
Nephrologische Leistungen 2,5 Mio. Euro
Dialysesachkosten 15,4 Mio. Euro
Seite 14 | AUSGABE 2 / 2019Intern
Praxis aktuell
Leistungen außerhalb der MGV/Sonderverträge
Gesamt
Quartal III/2018
Zuschläge zur PFG 1,0 Mio. Euro
Medikationsplan (§ 29a BMV-Ä) 1,4 Mio. Euro
Nichtärztliche Praxisassistenten 1,1 Mio. Euro
DMP 9,3 Mio. Euro
Mammographie-Screening 1,8 Mio. Euro
Hausarztzentrierte Versorgung 0,3 Mio. Euro
Onkologie 1,1 Mio. Euro
Sozialpsychiatrie 0,7 Mio. Euro
Schutzimpfungen 2,3 Mio. Euro
Restliche Leistungen außerhalb der MGV 4,8 Mio. Euro
Maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der MGV hat die Anzahl der gesetzlich
versicherten Personen in unserem Bundesland. Anhand der folgenden Grafik
wird die Versichertenentwicklung innerhalb eines Jahres dargestellt. Insgesamt
stiegt die Versichertenanzahl um über einen Prozent. Hierbei sind insbesondere
für die AOK Nordost aber auch in Summe für die Betriebs- und Innungskranken-
kassen sowie die Ersatzkassen Zuwächse zu verzeichnen. Die Anzahl der Versi-
cherten in den Bereichen der Landwirtschaftlichen Krankenkassen und der
Knappschaft sind rückläufig.
Versichertenentwicklung III/2018 zu III/2017
GKV 1,39 %
AOK 2,63 %
BKK 1,53 %
Kassenarten
IKK 2,13 %
LKK -1,04 %
III/2018
KN -1,81 %
III/2017
EK 0,82 %
0,5 Mio. 1,0 Mio. 1,5 Mio. 2,0 Mio.
AUSGABE 2 / 2019 | Seite 15Intern
Praxis aktuell
Abgabe Quartalsabrechnung I/2019
Frist endet am 5. April 2019
Weiterhin sind einige Unterlagen neben der Online-Abrechnung auch in Papier-
form mit der Abrechnung einzureichen.
Die ergänzenden Unterlagen wie:
• Erklärung zur Vierteljahresabrechnung
• Erklärung zu abgerechneten Behandlungen in Selektivverträgen nach
Kapitel 35.2 EBM, der psychotherapeutischen Sprechstunde gemäß der
GOP 35151 EBM und der psychotherapeutischen Akutbehandlung gemäß
der GOP 35152 EBM
und sofern keine Versichertenkarte vorlag und eine Abrechnung über die KVBB
möglich ist:
• Abrechnungsscheine für Polizei und Feuerwehr
• Abrechnungsscheine für Asyl- und Sozialämter
• Abrechnungsscheine für Bundesversorgungsgesetz (BVG) und
verwandte Rechtskreise
senden Sie per Fax an die 0331/23 09 545. Oder Sie schicken die Unterlagen per
Post oder mittels Kurier an: KV Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam.
Wollen Sie sie persönlich einreichen, ist das zu folgenden Zeiten möglich:
1. bis 5. April 2019, 9 bis 17 Uhr
bei der KVBB in Potsdam
Gemäß der Abrechnungsordnung ist die Abrechnung vollständig und quartals-
gerecht zu den festgesetzten Terminen einzureichen. Die Abgabefrist gilt
auch für die Abrechnung im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen
Versorgung (ASV).
Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist richten Sie bitte vor Fristablauf
schriftlich mit Begründung an die KVBB. Die Abrechnungsdaten werden über
das Onlineportal übertragen. Dort finden Sie auch direkt auf der Startseite die
Möglichkeit, eine Verlängerung der Abgabefrist zu beantragen.
Zentrale Formularbestellung in Potsdam
Fax: 0331/98 22 98 04 Tel.: 0331/98 22 98 05
Angabe der Absenderadresse mit Betriebsstättennummer bitte nicht vergessen
Seite 16 | AUSGABE 2 / 2019Anzeige
Intern
Praxis aktuell
Abrechnung Zweitmeinungsverfahren
Patienten können sich vor bestimm- planten Gebärmutterentfernung
ten planbaren Operationen jetzt offi- (Hysterektomie). Weitere Eingriffe
ziell eine zweite Meinung einholen. sollen folgen.
Ab 1. Januar 2019 wurde die GOP 01645
mit einer Vergütung von 75 Punkten Ärzte sind verpflichtet, Patienten
(8,12 Euro) neu in den EBM aufge- über ihren Rechtsanspruch auf eine
nommen. Zweitmeinung zu informieren, wenn
sie die Indikation für einen dieser plan-
In den Allgemeinen Bestimmungen baren Eingriffe stellen.
wurde festgelegt, dass für die ärztliche
Zweitmeinung die jeweilige Versicher- Der Arzt, der die Indikation für einen
ten-, Grund- oder Konsiliarpauschale der definierten Eingriffe stellt, kann
berechnungsfähig ist. für die Aufklärung und Beratung im
Zusammenhang mit dem ärztlichen
Ein rechtlicher Zweitmeinungsan- Zweitmeinungsverfahren die GOP
spruch besteht vorerst bei einer ge- 01645 (A oder B) einmal im Krank-
planten Mandelteilresektion (Tonsillo- heitsfall abrechnen. Diese Leistung
tomie), bei einer geplanten vollständi- beinhaltet auch die ggf. erforderliche
gen Entfernung der Gaumenmandeln Zusammenstellung der Unterlagen für
(Tonsillektomie) sowie bei einer ge- den Patienten.
GOP Inhalt
01645A Zweitmeinungsverfahren bei einer bevorstehenden Mandel-
operation
01645B Zweitmeinungsverfahren bei einer bevorstehenden Gebär-
mutterentfernung
Der Arzt, der die Zweitmeinung ab- Die Vergütung erfolgt für alle Leis-
gibt, rechnet für den Patienten seine tungen extrabudgetär.
jeweilige arztgruppenspezifische Ver-
sicherten-, Grund- oder Konsiliarpau- Die Leistungen des Zweitmeinungs-
schale ab. Sind für seine Beurteilung verfahrens müssen bei der Abrech-
ergänzende Untersuchungen notwen- nung bundeseinheitlich eingriffsspezi-
dig, kann er diese ebenfalls durchfüh- fisch mit folgenden Codes gekenn-
ren, muss sie aber medizinisch be- zeichnet werden (freies Begründungs-
gründen. feld – Feldkennung 5009).
Seite 18 | AUSGABE 2 / 2019Intern
Praxis aktuell
Freier Begrün- Inhalt
dungstext
88200A Zweitmeinungsverfahren bei einer bevorstehenden Mandel-
operation
88200B Zweitmeinungsverfahren bei einer bevorstehenden Gebär-
mutterentfernung
Zur Abrechnung der Beratungsleis- Weitere Informationen zum Geneh-
tungen als Zweitmeinungsarzt ist eine migungsverfahren sowie das entspre-
Genehmigung der KVBB erforderlich. chende Antragsformular stehen für
Zugelassene, angestellte und ermäch- Sie auf der Website der KVBB unter
tigte Ärzte sowie Ärzte, die nur zum dem Link www.kvbb.de bereit. Geben
Zwecke des Zweitmeinungsverfahrens Sie dazu den Webcode web165 in das
an der vertragsärztlichen Versorgung Suchfeld ein.
teilnehmen wollen, können eine Ab-
rechnungsgenehmigung beantragen, Die Verfahrensweise für Ärzte, die
sofern sie die folgenden Bedingungen nur zum Zwecke des Zweitmeinungs-
erfüllen: verfahrens an der vertragsärztlichen
• Anerkennung einer Facharztbe- Versorgung teilnehmen wollen, befin-
zeichnung auf dem für den Eingriff det sich derzeit noch in Abstimmung.
festgelegten Gebiet (HNO, Sobald Klarheit über die Vorgehens-
Gynäkologie) weise besteht, werden wir Sie infor-
• mind. fünfjährige ganztägige mieren.
Tätigkeit auf dem Gebiet der
Facharztanerkennung Den Beschluss finden Sie auf der
• Nachweis der Erfüllung der Fort- Internetseite der KBV unter
bildungsverpflichtung nach www.kbv.de/html/12177.php
§ 95d SGB V
• Befugnis zur Weiterbildung durch Unser Service für Sie:
die zuständige LÄK oder akade- Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
mische Lehrbefugnis.
AUSGABE 2 / 2019 | Seite 19Intern
Praxis aktuell
Verbesserung des Impfschutzes in
Pflegeheimen
Neue Info-Broschüre erschienen
Die Stärkung des Impfschutzes in besserung der Durchimpfungsraten
stationären Pflegeeinrichtungen steht von Heimbewohnern im Seniorenhilfe-
im Mittelpunkt einer neuen Broschüre zentrum Rathenow, das vor zwei Jah-
des „Bündnis Gesund Älter werden“ ren gestartet wurde.
im Land Brandenburg.
Im Zuge dieses Projektes hat das
Darin enthalten sind alle notwendi- „Bündnis Gesund Älter werden“ gemein-
gen „Werkzeuge“, um Impflücken in sam mit den betreuenden Ärzten und
Alten- und Pflegeheimen zu schließen der Heimleitung ein Konzept erarbei-
– sowohl bei den Bewohnern als auch tet, den Impfstatus von Bewohnern
den Mitarbeitern. und Mitarbeitern zu erfassen, auszu-
So gibt es Vor- werten und danach die notwendigen
schläge für Ein- Maßnahmen zum Schließen der Impf-
ladungsschreiben lücken zu treffen.
und Präsenta-
tionen für Info- Die Aktion trägt erste Früchte. So
veranstaltungen wurden 76 Prozent der Heimbewohner
in Heimen, Daten- in der Saison 2017/2018 gegen Grippe
erfassungsbögen, geimpft. Daran soll künftig angeknüpft
Auswertungs- werden. Jetzt gilt es, über Heimärzte
tabellen sowie und Betriebsärzte die Impflücken zu
Vorschläge für schließen und die Ergebnisse für die
die Umsetzung Zukunft datentechnisch auch nutzbar
der erfassten zu machen, d. h. in Heimcomputersys-
Daten in Routine- teme zu integrieren und jedes Jahr
abläufe eines Pflegeheimes zur weite- auch zu aktualisieren. Jede Neuauf-
ren Aktualisierung der Impfdaten. nahme eines Heimpatienten, jede Neu-
einstellung eines Mitarbeiters sollte
Die Broschüre basiert auf den Erfah- das Thema Impfstatus als Schwer-
rungen aus einem Pilotprojekt zur Ver- punkt behandeln.
Seite 20 | AUSGABE 2 / 2019Intern
Praxis aktuell
Mit dem Projekt im Rathenower des „Bündnis Gesund Älter werden“.
Seniorenhilfezentrum wurde ein Auf- Geben Sie den Webcode web166
schlag gemacht. Nun gilt es, das Pro- unter www.kvbb.de in das Suchfeld
jekt in die Fläche auszurollen. Bitte ein, und Sie gelangen direkt zur
tragen auch Sie dazu bei, in Pflege- Broschüre.
heimen, die Sie betreuen, für das
wichtige Thema Impfschutz zu sensi- Auch die Kassenärztliche Vereini-
bilisieren. gung Brandenburg engagiert sich im
„Bündnis Gesund Älter werden“.
Die Broschüre „Handreichung zur
Stärkung des Impfschutzes in statio-
Unser Service für Sie:
nären Pflegeeinrichtungen“ als PDF-
Marianna Kaiser, Beratende Apothe-
Download sowie weitere Informatio-
kerin der KVBB 0331/23 09 600
nen finden Sie auf der Internetseite
Geburtshilfliche Leistung höher
bewertet
Rückwirkend zum 1. Januar 2019 Hierbei wurden die steigenden Bei-
wurde die Bewertung der Gebühren- träge für die Haftpflichtversicherung
ordnungsposition (GOP) 08411 „Betreu- von Geburtshelfern berücksichtigt. Da
ung und Leitung einer Geburt“ deut- immer weniger Gynäkologen ambu-
lich angehoben. lante und belegärztliche Geburten
betreuen, wurde nun reagiert.
Die Punktzahl für die Betreuung einer
belegärztlichen Geburt ist von 2.409
Unser Service für Sie:
Punkten (260,72 Euro) auf 3.308 Punkte
Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
(358,01 Euro) gestiegen. Eine ambu-
lante Geburt wird künftig mit 2.787
Punkten (301,63 Euro) bewertet.
AUSGABE 2 / 2019 | Seite 21Intern
Praxis aktuell
Kein Anschluss unter dieser Nummer
im Bereitschaftsdienst
Disziplinarausschuss tagte im November und Dezember 2018
Verstöße im Bereitschaftsdienst, eine tion und bekannter Diagnose nicht als
fälschliche IGeL-Abrechnung sowie Sachleistung, sondern als Individuelle
die unvollständige Mitwirkung bei der Gesundheitsleistung (IGeL) abgerech-
Plausi-Prüfung und Verstöße gegen net hat. Obwohl der Patient mit akuten
die Auskunftspflicht über Monate hin- Schmerzen und einer Überweisung in
aus standen auf der Tagesordnung die Praxis kam, wurde ihm bei der An-
des Disziplinarausschusses auf seinen meldung ein privater Behandlungsver-
beiden letzten Sitzun- trag vorgelegt, den er
gen im November und Der Disziplinarausschuss ent- unterschrieben hat. Der
Dezember 2018. scheidet über Verstöße gegen Disziplinarausschuss sah
Vorschriften der vertragsärzt-
darin einen Verstoß
lichen Versorgung und wird
Weil er im Bereit- von der Vertreterversamm- gegen vertragsärzt-
schaftsdienst aufgrund lung gewählt. Er besteht aus liche Pflichten, der
einer ungültigen Tele- vier ärztlichen Beisitzern, die nur auf Grund der Ein-
Mitglied der KV sind, und
fonnummer für Patien- einem Juristen mit der Befähi-
sichtigkeit des Arztes
ten nachweislich nicht gung zum Richteramt als Vor- mit einer Verwarnung
erreichbar war, muss ein sitzenden. Als mögliche Sank- belegt wurde.
Vertragsarzt eine Geld- tionen spricht der Disziplinar-
ausschuss Maßnahmen von
buße von mehreren Verwarnungen über Geldbu- Mehrere hundert
tausend Euro zahlen. ßen bis hin zum zeitweiligen Euro Geldbuße muss
Ein klarer Verstoß Ruhen der Zulassung aus. dagegen ein Vertrags-
gegen die gemeinsame arzt zahlen, der Aus-
Bereitschaftsdienstordnung von künfte im Rahmen einer Plausibilitäts-
KV Brandenburg und Landesärzte- prüfung verweigert hat. Dadurch
kammer, befand der Disziplinaraus- wurde die Arbeit der KV erheblich
schuss. Demnach trage der dienst- erschwert, urteilte der Disziplinaraus-
habende Arzt die alleinige Verantwor- schuss. Die Honorarabrechnung für
tung für die Erreichbarkeit während das betreffende Quartal konnte über
seines Dienstes. Ein Wechsel der Tele- Jahre nicht abgeschlossen werden
fonnummer müsse der KV mitgeteilt und war auch am Tag der Sitzung im
werden. vergangenen November noch nicht
beendet.
Verwarnt wurde ein Arzt, der eine
Unser Service für Sie:
Sonografie trotz medizinischer Indika-
Justitiariat 0331/23 09 202
Seite 22 | AUSGABE 2 / 2019Intern
Praxis digital
Honorarabzug vermeiden!
Telematikinfrastruktur bis 31. März bestellen
Schon über 1.400 Brandenburger Daher empfehlen wir allen Praxen,
Praxen sind an die Telematikinfrastruk- die noch nicht an die TI angeschlossen
tur (TI) angeschlossen, viele weitere sind: Vereinbaren Sie mit Ihrem Soft-
Praxen haben schon bestellt und wer- warehaus einen Installationstermin
den in den nächsten Wochen instal- und teilen uns dies mit einer Eigener-
lieren. klärung mit. Die Eigenerklärung finden
Sie auf unserer Internetseite
Die gesetzliche Verpflichtung zum www.kvbb.de unter dem Webcode
Anschluss an die TI zum 1. Januar 2019 web164.
besteht weiterhin, ebenso der gesetz-
lich vorgeschriebene Honorarabzug Nur so können Sie einen Honorar-
von ein Prozent – falls Sie nicht bis zum abzug nach §281 Absatz 2b verhindern!
31. März 2019 den Anschluss bestellen
und bis 30. Juni 2019 installieren. Unser Service für Sie:
Online Team 0331/98 22 98 06
Positionspapier zur Fernbehandlung
Ein gemeinsames Positionspapier Bedeutung des persönlichen Arzt-
zur Fernbehandlung haben Kassen- Patienten-Kontaktes zu diskutieren.
ärztliche Bundesvereinigung (KBV) Klare Einschränkungen und Begren-
und Kassenärztliche Vereinigungen zungen müssten definiert werden,
(KVen) Anfang Februar beschlossen. um nicht ausschließlich Konzerninte-
Darin stellt das KV-System klar, dass ressen in den Mittelpunkt zu stellen.
es die Fernbehandlung als „elementa-
ren Teil“ seines Sicherstellungsauftra- Die KVen wollen künftig digitale
ges versteht. Angebote machen, die an den Bedürf-
nissen der Patienten ausgerichtet sind.
KBV und KVen sprechen sich jedoch Datenschutz und Datensicherheit ste-
dafür aus, die aktuelle Ausgestaltung hen dabei genauso im Mittelpunkt wie
des Fernbehandlungsverbots noch der Schutz eines vertrauensvollen
einmal mit Blick auf die besondere Arzt-Patienten-Verhältnisses.
Seite 24 | AUSGABE 2 / 2019Intern
Praxis digital
Behandlungsdaten, Symptomcheck
und Telearzt auf dem Handy
Schon heute können Mitglieder der tome und Beschwerden abfragt und
Techniker Krankenkasse (TK) auf ihrem mit Hilfe einer Künstlichen Intelligenz
Handy ihre Behandlungen, Diagnosen (KI)-Software mögliche Krankheits-
und Medikamente einsehen. In der bilder ermittelt.
TK-App werden die Abrechnungsdaten
der letzten Jahre angezeigt. Abgerundet wird das Angebot zu-
künftig durch einen TK-Arzt aus dem
Zukünftig können TK-Patienten ihre TK-Ärztezentrum, der bei weiterge-
Symptome auch bei „Ada“ nutzen. henden Fragen dem Patienten kos-
„Ada“ ist eine App, die interaktiv Symp- tenlos online zur Verfügung steht.
Elektronisches Rezept per Handy
Die Techniker Krankenkasse testet ein. Die Apotheke kann daraufhin das
im Raum Hamburg-Wandsbek das vom Arzt verordnete Arzneimittel an
elektronische Rezept. In der Pilot- den Patienten abgeben. Der Übertra-
phase erhält der Versicherte in der gungsweg ist Ende-zu-Ende verschlüs-
Arztpraxis einen QR-Code sowie ein selt und die Rezeptdaten liegen, bis
Abbild des bekannten „rosa“ Rezepts zu deren Abruf in der Apotheke,
in eine App auf seinem Handy. Möchte dezentral in der Arztpraxis. Die Teil-
der Patient das Rezept einlösen, nahme an dem Projekt ist freiwillig.
scannt die Apotheke den QR-Code
Krankschreibung per Handy
Ein Unternehmen aus Hamburg bie- gung. Aktuell können nur Patienten
tet eine gültige Krankschreibung für mit Erkältungssymptomen den Dienst
neun Euro an. in Anspruch nehmen. Die Krankschrei-
bung über diesen Dienst ist auf drei
Per WhatsApp können dort Patienten Tage sowie zwei Konsultationen pro
ihre Beschwerden mit einer Ärztin Jahr vom Anbieter beschränkt.
oder Arzt „besprechen“. Per Post er-
halten diese dann eine AU-Bescheini- www.au-schein.de
AUSGABE 2 / 2019 | Seite 25Intern
Sicherstellung
Gemeinsame Planung für Chirurgen
und Orthopäden
Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie in Kraft
In der Bedarfsplanung wurden die Hintergrund: Der G-BA hatte die Zu-
Facharztgruppen der Chirurgen und sammenlegung der Facharztgruppen
der Orthopäden zu einer Planungs- der Chirurgen und der Orthopäden in
gruppe zusammengelegt. Das hat der der Bedarfsplanung am 20. Septem-
Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ber 2018 beschlossen. Dieser Beschluss
beschlossen. Ab sofort werden deshalb wurde am 16. Januar 2019 im Gemein-
für Chirurgen und Orthopäden gemein- samen Bundesanzeiger veröffentlicht
same Planungszahlen ermittelt und und ist damit in Kraft getreten. Aus-
nicht mehr separat, wie bisher. gangspunkt für die Änderung war die
Reform der (Muster-)Weiterbildungs-
In Brandenburg wird sich der Landes- ordnung von 2003. Damit wurden der
ausschuss der Ärzte und Kranken- Facharzt für Orthopädie und der Fach-
kassen voraussichtlich im Februar mit arzt für Chirurgie mit Schwerpunkt
dieser Neuregelung befassen. Ände- Unfallchirurgie zum Facharzt für Ortho-
rungen bei den Versorgungsgraden pädie und Unfallchirurgie zusammen-
der neuen gemeinsamen Bedarfspla- gelegt. Dies wurde bisher nicht in der
nungsgruppe im Vergleich zu den bis- Bedarfsplanung berücksichtigt.
her einzeln beplanten Gruppen sind
dabei zu erwarten. Mit einer Öffnung Unser Service für Sie:
eines Planungsbereichs in der neuen Manfred Spigiel, Fachbereichsleiter
Arztgruppe ist jedoch nicht zu rechnen. Sicherstellung, 0331/23 09-321
Seite 26 | AUSGABE 2 / 2019Intern
Sicherstellung
Niederlassungen im Januar 2019
Planungsbereich Thiemstr. 135
KV-Bereich Brandenburg 03048 Cottbus
Timo Behm Dr. med. Jeannine Rettschlag
Facharzt für Neurochirurgie Fachärztin für Kinder- und
Elsterstr. 37 Jugendmedizin
04910 Elsterwerda Petersilienstr. 22
03044 Cottbus
Planungsbereich Landkreis Barnim
Dr. med. Alexandra Röhrich
Dipl.-Psych. Andrea Kirsch Fachärztin für Kinder- und
Psychologische Psychotherapeutin/ Jugendmedizin
Tiefenpsychologisch fundierte und Petersilienstr. 22
analytische Psychotherapie 03044 Cottbus
Breitscheidstr. 31
16321 Bernau bei Berlin Dipl.-Psych. Andrea Schergung
(Sonderbedarfszulassung ausschließ- Psychologische Psychotherapeutin/
lich zur Psychoanalyse) Verhaltenstherapie
Hermannstr. 17
Steffen Pawelczack 03042 Cottbus
Psychologischer Psychotherapeut/
Verhaltenstherapie Planungsbereich Landkreis/kreis-
Eisenbahnstr. 30 freie Stadt Brandenburg a. d. Havel,
16225 Eberswalde St.-Potsdam-Mittelmark
Dipl.-Psych. Julia Wegner Dr. med. René Altenburger
Psychologische Psychotherapeutin/ Facharzt für Chirurgie
Verhaltenstherapie Klosterkirchplatz 9
Am Markt 8 14797 Kloster Lehnin
16225 Eberswalde (Übernahme der Praxis von
(Jobsharing-Zulassung mit Dr. med. Hans-Joachim Jessen)
Dipl.-Psych. Dörtje Krispin)
Ulrike Fröhlich
Planungsbereich kreisfreie Fachärztin für Kinder- und
Stadt Cottbus/St. Jugendmedizin
Förster-Funke-Allee 104
Dipl.-Psych. Gerit Loeffler 14532 Kleinmachnow
Psychologische Psychotherapeutin/
Verhaltenstherapie
AUSGABE 2 / 2019 | Seite 27Intern
Sicherstellung
Planungsbereich Dipl.-Soz.Arb./Soz.Päd.(FH) C. Abs
Landkreis Dahme-Spreewald Kinder- und Jugendlichenpsychother-
apeut/Tiefenpsychologisch fundierte
Dr. med. Maj-Britt Jacoby Psychotherapie
Fachärztin für Urologie Friedrichstr. 22 A
Eichenallee 4 15537 Erkner
15711 Königs Wusterhausen (Jobsharing-Zulassung mit
Dipl.-Psych. Christa Lersch)
Planungsbereich Landkreis
Frankfurt (Oder)/St., Oder-Spree Planungsbereich Landkreis
Märkisch-Oderland
Dr. med. Lukas Hirt
Psychotherapeutisch tätiger Arzt Inga Selbig
Marktplatz 3 Fachärztin für Psychiatrie und
15230 Frankfurt (Oder) Psychotherapie
Lindenallee 22
Dr. med. Sybille Lipka 15366 Hoppegarten OT Dahlwitz-
Fachärztin für Augenheilkunde Hoppegarten
Berliner Str. 3
15230 Frankfurt (Oder) Planungsbereich
Landkreis Oberhavel
Dipl.Soz.Arb./Soz.-Päd. Kerstin Roske
Kinder- und Jugendlichenpsycho- Judith Kadach, M.A.
therapeutin/Verhaltenstherapie Kinder- und Jugendlichenpsycho-
Uferstr. 3 therapeutin/Verhaltenstherapie
15230 Frankfurt (Oder) Neuendorfstr. 18 A
16761 Hennigsdorf
Michael Schneider
Facharzt für Psychiatrie und Planungsbereich kreisfreie
Psychotherapie Stadt Potsdam/St.
Am Kurpark 6
15526 Bad Saarow Dr. med. Simone Dröscher
Fachärztin für Kinder- und
Dipl.-Psych. Jörg Wunderlich Jugendmedizin
Psychologischer Psychotherapeut/ Kurfürstenstr. 19
Verhaltenstherapie 14467 Potsdam
Karl-Marx-Str. 26 (Übernahme der Praxis der Berufs-
15537 Grünheide (Mark) ausübungsgemeinschaft Dres. med.
B. Erxleben u. S. Knuppe-Andree)
Seite 28 | AUSGABE 2 / 2019Intern
Sicherstellung
Dr. med. Jörg Ketteler Friedrich-Ebert-Str. 38
Facharzt für Kinder- und Jugend- 14469 Potsdam
medizin (Jobsharing-Zulassung mit
Kurfürstenstr. 19 Dipl.-Psych. Univ. Linda Rieth)
14467 Potsdam
(Übernahme der Praxis der Berufs- Dipl.-Psych. Susen Werner
ausübungsgemeinschaft Dres. med. Psychologische Psychotherapeutin/
B. Erxleben u. S. Knuppe-Andree) Tiefenpsychologisch fundierte und
analytische Psychotherapie
Dr. med. Susanne Krumpe Dortustr. 68 A
Fachärztin für Kinder- und 14467 Potsdam
Jugendmedizin
Konrad-Wolf-Allee 1-3 Dr. med. Sevim Yilmaz
14480 Potsdam Fachärztin für Kinder- und
Jugendmedizin/
Dipl.-Psych. Carmen Lorbeer SP Kinderkardiologie
Psychologische Psychotherapeutin/ Zeppelinstr. 174 A
Verhaltenstherapie 14471 Potsdam
Anzeige
AUSGABE 2 / 2019 | Seite 29Intern
Sicherstellung
Planungsbereich Planungsbereich
Landkreis Teltow-Fläming Mittelbereich Bernau bei Berlin
Dr. med. Karin Leschka Dr. med. Kati Voigt
Fachärztin für Augenheilkunde Fachärztin für Innere
Potsdamer Str. 55 C Medizin/Hausärztin
14974 Ludwigsfelde Heinestr. 49, 16341 Panketal
Angela Littschwager Dr. med. Karolina Wohlan-Niemeyer
Fachärztin für Hals-Nasen-Ohren- Fachärztin für Innere Medizin/
heilkunde Hausärztin
Karl-Liebknecht-Str. 19 B-E Ladeburger Chaussee 73
15827 Blankenfelde-Mahlow 16321 Bernau bei Berlin
Planungsbereich Planungsbereich
Landkreis Uckermark Mittelbereich Eisenhüttenstadt
Ronald Fähling Hesham Mady
Facharzt für Orthopädie und Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt
Unfallchirurgie Lindenallee 2 A
Richard-Steinweg-Str. 4 15890 Eisenhüttenstadt
17291 Prenzlau
Planungsbereich
Dipl.-Psych. Arvydas Riekumas Mittelbereich Falkensee
Psychologischer Psychotherapeut/
Verhaltenstherapie Viviane Kirchner
Ringstr. 6 Fachärztin für Allgemeinmedizin
16303 Schwedt/Oder Berliner Allee 4
14621 Schönwalde-Glien
Planungsbereich
Mittelbereich Beeskow Planungsbereich
Mittelbereich Guben
Dr. med. Juliane Bredahl-Kuhn
Fachärztin für Allgemeinmedizin Andrea Riedel
Am Markt 24 Fachärztin für Allgemeinmedizin
15859 Storkow (Mark) Klaus-Herrmann-Str. 20
03172 Guben
Seite 30 | AUSGABE 2 / 2019Intern
Sicherstellung
Planungsbereich Mittelbereich Planungsbereich
Lauchhammer-Schwarzheide Mittelbereich Schwedt/Oder
Dr. med. Mona Kokot Ekaterina Sud
Fachärztin für Innere Medizin/ Fachärztin für Allgemeinmedizin
Hausärztin Berliner Str. 127 a
Schipkauer Str. 8 16303 Schwedt/Oder
01987 Schwarzheide
(Übernahme der Praxis von Planungsbereich
Dr. med. Petra Napieralski) Mittelbereich Spremberg
Planungsbereich Tim Czyborra
Mittelbereich Ludwigsfelde Facharzt für Allgemeinmedizin
Badergasse 9-11
Annette Brauer 03130 Spremberg
Fachärztin für Allgemeinmedizin (Übernahme der Praxis von
Heimstättenstr. 6 Dr. med. Gabriele Jahn)
15831 Blankenfelde-Mahlow
Planungsbereich Raumordnungs-
region Havelland-Fläming
Planungsbereich
Mittelbereich Oranienburg
PD Dr. Dr. med. Mathias Rauchhaus
Facharzt für Innere Medizin
Dr. med. Alexandra Fabian
Kurfürstenstr. 19
Fachärztin für Allgemeinmedizin
14467 Potsdam
Friedrich-Wolf-Str. 11 B
16515 Oranienburg OT Lehnitz
Planungsbereich Raumordnungs-
(Übernahme der Praxis von
region Oderland-Spree
Dipl.-Med. Birgit Ringel)
Dr. med. Maren Hoppert
Planungsbereich
Fachärztin für Innere Medizin
Mittelbereich Prenzlau
Uferstr. 3
15230 Frankfurt (Oder)
Antje Charlotte Zierach
Fachärztin für Innere Medizin/
Hausärztin
Richard-Steinweg-Str. 4
17291 Prenzlau
AUSGABE 2 / 2019 | Seite 31Intern
Sicherstellung
Entscheidungen Zulassungsausschuss
Dezember 2018
Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt,
sodass dagegen noch Widerspruch eingelegt werden kann.
Neuzulassungen Tim Czyborra
Facharzt für Allgemeinmedizin
Dr. med. Basel Allozy Badergasse 9-11
Facharzt für Kinder- und Jugend- 03130 Spremberg
psychiatrie u. -psychotherapie ab 01.01.2019
Landsberger Chaussee 14
16356 Ahrensfelde Dr. med. Frank Eberth
ab 01.07.2019 Facharzt für Allgemeinmedizin
Von-Stechow-Str. 6
Dipl.-Soz. päd. (FH) Silvia Avermann 14476 Potsdam
Kinder- und Jugendlichenpsycho- ab 01.01.2020
therapeutin
halber Versorgungsauftrag Dipl.-Psych. Katherina Flaig
Bernhard-Remy-Str. 6 Psychologische Psychotherapeutin
19322 Wittenberge halber Versorgungsauftrag
ab 01.04.2019 Schleusenstr. 12
16278 Angermünde
Dr. med. Michael Birow ab 01.04.2019
Facharzt für Radiologie
halber Versorgungsauftrag auf Grund Ulrike Fröhlich
Sonderbedarfsfeststellung (Aufsto- Fachärztin für Kinder- und
ckung auf vollen Versorgungsauftrag) Jugendmedizin
Seebad 82/83 Förster-Funke-Allee 104
15562 Rüdersdorf bei Berlin 14532 Kleinmachnow
ab 02.01.2019 ab 01.01.2019
Jeanette Brumme, M.A. Dipl.-Soz. Päd. (BA) Anja Hauschild
Kinder- und Jugendlichenpsycho- Kinder- und Jugendlichenpsycho-
therapeutin therapeutin
halber Versorgungsauftrag auf Grund lokaler Sonderbedarfsfest-
Siedlung Nord 44 stellung
03044 Cottbus Dammstr. 7 A, 14641 Nauen
ab 01.04.2019 ab 01.04.2019
Seite 32 | AUSGABE 2 / 2019Intern
Sicherstellung
Dr. med. Iris Hohls peutisch tätig
Fachärztin für Anästhesiologie halber Versorgungsauftrag
halber Versorgungsauftrag Robert-Koch-Str. 22
Rabenweg 21 16845 Neustadt/Dosse
14612 Falkensee ab 01.07.2019
ab 01.04.2019
Dr. med. Anne Kleiber
Winfried Höhn Fachärztin für Neurologie und
Facharzt für Chirurgie Psychiatrie/ausschließlich psycho-
halber Versorgungsauftrag therapeutisch tätig
Hans-Grade-Allee 18 Schinkelstr. 1
12529 Schönefeld 16816 Neuruppin
ab 01.07.2019 ab 01.03.2019
Stephanie Jüngling Katja Koop
Fachärztin für Psychiatrie und Psycho- Fachärztin für Nuklearmedizin
therapie/ausschließlich psychothera- Am Amtsgarten 3
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AUSGABE 2 / 2019 | Seite 33Sie können auch lesen