Intern 2 | 2019 - Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg
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Intern 2 | 2019 Im Gespräch mit Dipl.-Med. Schwark: Bereitschaftsdienstreform wirkt TSVG-Countdown läuft: KBV-Arztzeituhr/ Ärzteschaft diskutierte mit Spahn Informationen für den Praxisalltag: Honorarverteilung III/2018 Abrechnung Zweitmeinungsverfahren TI bis 31. März bestellen
Intern Editorial Liebe Leserinnen und Leser, alle reden von der Digitalisierung der Medizin und über neue digitale Angebote für den Patienten. Seien es die Krankschreibung per WhatsApp für 9 Euro, der Online-Arzt Zava (bisher DrEd) aus London, „Ada Die Gesundheitshelferin“ oder die neuen Ange- bote der Krankenkassen mit elektronischen Patientenakten und telemedizi- nischen Sprechstunden – alle möchten den Patienten helfen. Die Interessen dahinter lassen sich erahnen … Wir werden diese neuen digitalen Lösungen nicht aufhalten. Wir können aber die sinnvollen Lösungen mitgestalten und versuchen, unsinnige zu verhindern. Daher begrüßen wir den Vorschlag, der dem KV-System die Verantwortung für die Standardisierung der elektronischen Patientenakten im aktuellen Gesetzgebungs- verfahren des Terminservice- und Versorgungsgesetzes überträgt. Die flächendeckende ambulante Versorgung findet nicht durch digitale externe Anbieter statt, sondern durch Sie, die 4.200 Ärzte und Psychotherapeuten der KV in Brandenburg! Digitale Lösungen können Ihre Arbeit unterstützen und ergänzen – aber nicht ersetzen. Daher setzten wir uns – gemeinsam mit Ihnen – dafür ein, sinnvolle digitale Lösungen in Brandenburg anzubieten und zu etablieren, die praxistauglich sind und Sie dabei unterstützen, Ihre Patienten erfolgreich zu behandeln. 16 Mitglieder der Vertreterversammlung haben sich bereit erklärt, als „Beirat“ uns, den Vorstand, hierbei fachlich zu unterstützen. Wir werden berichten. Freundliche Grüße Holger Rostek Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KV Brandenburg AUSGABE 2 / 2019 | Seite 1
Intern Inhaltsverzeichnis Berufspolitik 4 Von zwei Drittel der Anrufe entlastet Interview mit Dipl.-Med. Andreas Schwark 7 Der Countdown läuft TSVG verknappt Arztzeit weiter / Ärzteschaft diskutierte mit Jens Spahn 9 Niederlassung hoch im Kurs „Berufsmonitoring Medizinstudierende“ weiß, was Nachwuchs will Praxis aktuell 10 Honorarverteilung im III. Quartal 2018 16 Abgabe Quartalsabrechnung I/2019 18 Abrechnung Zweitmeinungsverfahren 20 Verbesserung des Impfschutzes in Pflegeheimen 21 Geburtshilfliche Leistung höher bewertet 22 Kein Anschluss unter dieser Nummer im Bereitschaftsdienst Disziplinarausschuss tagte im November und Dezember 2018 Praxis digital 24 Honorarabzug vermeiden! Telematikinfrastruktur bis 31. März bestellen 24 Positionspapier zur Fernbehandlung 25 Behandlungsdaten, Symptomcheck und Telearzt auf dem Handy 25 Elektronisches Rezept per Handy 25 Krankschreibung per Handy Seite 2 | AUSGABE 2 / 2019
Intern Inhaltsverzeichnis Sicherstellung 26 Gemeinsame Planung für Chirurgen und Orthopäden 27 Niederlassungen im Januar 2019 32 Entscheidungen Zulassungsausschuss Dezember 2018 39 Entscheidungen des Landesausschusses für Ärzte und Krankenkassen 40 Übersicht Zulassungsmöglichkeiten 40 Zulassungsförderungen 42 Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen Service 45 Praxisbörse 54 Fortbildungen 57 Anstellung? So klappt’s in der Praxis 58 agneszwei – Es geht wieder los! 59 Für eine zukunftsfähige Landmedizin 61 Brandenburger Ärzte befürworten Telemedizin 63 Dem MFA-Nachwuchs auf der Spur 64 Unterstützen Sie die Hospitationsbörse der Landesärztekammer 64 Mehr Bewegung auf Rezept 66 Leserpost: Extras müssen auch extra kosten 68 Impressum AUSGABE 2 / 2019 | Seite 3
Intern Berufspolitik Von zwei Drittel der Anrufe entlastet Die Umsetzung des Konzeptes Bereitschaftsdienst 4.0 ist in vollem Gange. Was schon geschafft ist und wie es weitergeht, fragte „KV-Intern“ den stellvertretenden KVBB-Vorsitzenden Dipl.-Med. Andreas Schwark. Herr Schwark, was schätzen meinärztlichen auch fachärztliche Sie persönlich am Dienst in Dienste integriert: in Cottbus der kin- einer ärztlichen Bereitschafts- derärztliche und der HNO-ärztliche, in praxis? Rüdersdorf der kinderärztliche Bereit- Seit Eröffnung unserer schaftsdienst. Die Koordinierungs- Bereitschaftspraxis in Bernau stelle der KVBB übernimmt bereits für übernehme ich dort Dienste. die Bereiche Königs Wusterhausen/ Früher hatte ich ganze Nächte Rangsdorf, Bernau und Eberswalde beziehungsweise Tage Bereit- sowie Templin unter der 116117 die schaft. Jetzt bin ich zu den Patientensteuerung. festen Sprechzeiten in der Bereitschaftspraxis. Sind die vorbei, Wie funktioniert die Patientensteue- ist auch für mich Feierabend. Mit Blick rung durch die KVBB-Koordinierungs- auf meine Kollegen schätze ich, dass stelle? ich sie durch meinen Dienst in der Patienten, die aus diesen Regionen Praxis im Bereitschaftsdienst entlaste. die 116117 anrufen, erreichen unsere Für meine Patienten finde ich wichtig, Koordinierungsstelle in Potsdam. dass sie jetzt mit der Bereitschafts- Medizinisch geschultes Personal be- praxis eine feste Anlaufstelle für Akut- wertet und disponiert diese Anrufe. behandlungen außerhalb der Sprech- Aus Königs Wusterhausen gingen bis zeiten haben. Ende 2018 über 7.000 Anrufe in unse- rer Koordinierungsstelle ein, beispiels- Wie zufrieden sind Sie mit dem aktuellen weise im vergangenen Dezember Umsetzungsstand von Bereitschafts- über 700. Zwei Drittel der Anrufer dienst 4.0? wurde durch die Koordinierungsstelle Sehr zufrieden. Neun Bereitschafts- selbst bearbeitet: Sie wurden an die praxen sind landesweit bereits an Bereitschaftspraxis verwiesen oder Krankenhäusern etabliert und bewäh- erhielten eine Auskunft beispiels- ren sich in der Patientenversorgung weise zur nächstgelegenen Apotheke. zu den sprechstundenfreien Zeiten. Nur ein Drittel der Anrufer musste an In zwei Praxen sind neben dem allge- den Einsatzarzt vermittelt werden. Seite 4 | AUSGABE 2 / 2019
Intern Berufspolitik Das heißt, der diensthabende Arzt wurde von 70 Prozent der Patienten- anrufe entlastet. Und die Patienten erhielten genau die Hilfe, die medizi- nisch notwendig war. Auch im augenärztlichen Bereitschafts- dienst gab es zu Jahresbeginn Neues? Richtig. Der augenärztliche Bereit- schaftsdienst ist seit 1. Januar im ge- samten Land Brandenburg unter einer gemeinsamen Rufnummer erreichbar. Mitarbeiterinnen der KVBB-Koordinierungsstelle in Alle Anrufe gehen bei der KVBB-Koor- Potsdam Foto: KVBB/Ute Menzel dinierungsstelle ein und werden durch die Mitarbeiter disponiert. Für die Stichwort Fahrdienst. Bei der geplan- ärztlichen Kollegen sowie die Mitar- ten Bereitschaftspraxis in Herzberg beiter der Koordinierungsstelle steht (Elster) geht die KVBB ja auch neue ein Augenarzt als telefonischer An- Wege? sprechpartner zur Verfügung. Zudem Stimmt. Wir werden in Herzberg gibt es zu den bestimmten Dienstzei- länderübergreifend zusammenarbei- ten vier Präsenzpraxen. ten und kooperieren mit den Kollegen im benachbarten Sachsen-Anhalt, die Welches sind die nächsten Meilensteine? vorrangig den Fahrdienst übernehmen. Wir wollen sechs weitere Bereit- schaftspraxen ans Netz bringen, so Ein wesentlicher Aspekt des Bereit- dass es am Jahresende insgesamt 15 schaftsdienstes 4.0 ist die Zusammen- sind. In diesem Zuge bauen wir auch arbeit mit den Regionalleitstellen. Wie die Patientensteuerung durch unsere klappt die bisher? Koordinierungsstelle aus. Denn für Mit der Regionalleitstelle Lausitz jede Bereitschaftsdienstregion, in der hat unsere Koordinierungsstelle be- eine ärztliche Bereitschaftspraxis er- reits eine elektronische Schnittstelle. öffnet wird, übernimmt unsere Koor- Ist ein Anrufer aus dieser Region tat- dinierungsstelle die Disposition der sächlich ein Fall für den Rettungsdienst, Patientenanrufe. Zudem werden wir werden über diese Schnittstelle seine die Fahrdienst-Unterstützung ausbau- Daten an die Leitstelle übermittelt en. Die Ausschreibung für die Region und direkt die Rettungskette ausge- Spreewald läuft bereits. Denn für jede löst. Unsere bisherigen praktischen neue Bereitschaftsdienstregion in der Erfahrungen damit sind durchweg eine ärztliche Bereitschaftspraxis er- positiv. Das ist eine neue Qualität der öffnet wird, werden Bereitschafts- Zusammenarbeit, die übrigens auch dienstbezirke zusammengelegt. bundesweit interessiert registriert AUSGABE 2 / 2019 | Seite 5
Intern Berufspolitik wird, wie ich jüngst auf einer Veran- Es ist immer besser, proaktiv zu ge- staltung der KBV erlebt habe. Im Laufe stalten, als darauf zu warten, gestaltet des Jahres wollen wir mit allen fünf zu werden. Wir wollen den Bereit- Regionalleitstellen im Land Branden- schaftsdienst für die Kollegen attrak- burg solche elektronischen Schnittstel- tiver machen. Dazu gehört auch, dass len einrichten. sie dabei entlastet werden, dass sie Optionen erhalten, wie sie ihren Dienst Wie bewerten die Kollegen vor Ort die tun und dass sie auch nicht mehr so Pläne? häufig Dienst haben. Denn durch die Die Kollegen vor Ort unterstützen Zusammenlegung von Bereitschafts- uns. Viele fragen bei uns nach, wann dienstbezirken sinkt die individuelle es in ihrer Region endlich eine Bereit- Dienstfrequenz. schaftspraxis geben wird. Die Dienste in den Bereitschaftspraxen stoßen auf Und wir denken auch an den Nach- eine hohe Akzeptanz. Und die Entlas- wuchs. Für viele junge Kollegen sind tung von Patientenanrufen durch un- Häufigkeit sowie Art und Weise des sere Koordinierungsstelle ist ein wei- Bereitschaftsdienstes wichtige Krite- teres großes Plus, das die Kollegen rien, die für oder gegen eine Nieder- vor Ort deutlich spüren. lassung sprechen können. Deshalb ist es wichtig, dass der Bereitschafts- Was entgegnen Sie dem Vorwurf, es dienst attraktiv ist. würden bestehende Strukturen zer- schlagen? Herr Schwark, vielen Dank für das Es geht nicht darum etwas zu zer- Gespräch. schlagen, sondern weiterzuentwickeln. Bereitschaftspraxen Neun ärztliche Bereitschaftspraxen an Krankenhäusern gibt es derzeit im Land Brandenburg: Bernau, Brandenburg an der Havel, Cottbus, Eberswalde, Frankfurt (Oder), Königs Wusterhausen, Potsdam, Rüdersdorf und Templin. Am längsten arbeitet bereits die ärztliche Bereitschaftspraxis am Potsdamer St. Josefs Krankenhaus. Sie wurde am 1. Januar 2012 eröffnet. Jüngster „Neuzu- gang“ ist die ärztliche Bereitschaftspraxis am Klinikum Frankfurt (Oder), die am 24. September 2018 in Betrieb genommen wurde. In diesem Jahr sollen sechs weitere Praxen eröffnet werden: Lübben, Herzberg (Elster), Oranienburg, Ludwigsfelde, Luckenwalde und Senftenberg. In den ärztlichen Bereitschaftspraxen werden Patienten mit akuten, aber nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen außerhalb der Öffnungszeiten von Arztpraxen behandelt. Die Bereitschaftspraxen haben eine gemeinsame Anmeldung mit der Rettungs- stelle. Anhand einer Notfallkriterienliste der KVBB nimmt das medizinische Per- sonal eine standardisierte Ersteinschätzung vor.
Intern Berufspolitik Der Countdown läuft TSVG verknappt Arztzeit weiter / Ärzteschaft diskutierte mit Jens Spahn Die Arztzeituhr der KBV: Im Minutentakt geht ärztliche Arbeitszeit verloren. Foto: KBV/Tabea Breidenbach Der Protest der Ärzteschaft gegen Dieser Trend entstehe, weil immer das geplante Terminservice- und Ver- mehr Ärzte in die Anstellung gingen, sorgungsgesetz (TSVG) reißt nicht ab. sich gerade auch die jüngeren Kolle- Mit der Arztzeituhr will die Kassenärzt- gen eine bessere Vereinbarkeit von liche Bundesvereinigung (KBV) nun Beruf und Familie wünschten und es medienwirksam zeigen, wie schnell – daher auch im niedergelassenen Be- und für die breite Öffentlichkeit bisher reich Teilzeitmodelle gebe. wohl auch weitgehend unbemerkt – die wertvolle Ressource Arztzeit ver- Die angestellten Kollegen leisteten rinnt. hervorragende Arbeit, betonte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Drei Meter lang ist die Arztzeituhr, Gassen. Ihr wöchentliches Arbeits- die derzeit im Foyer der KBV steht. Die pensum sei jedoch vertraglich auf digitale Stundenanzeige geht im Minu- höchstens 40 Stunden begrenzt. Die tentakt sichtbar zurück. „Mit jeder selbstständigen Kollegen arbeiteten Minute, die vergeht, verlieren wir hingegen im Schnitt 52 Stunden pro 474 Minuten Arztzeit“, erläuterte KBV- Woche. Gerade letztere träfe das TSVG Vizevorstand Dr. Stephan Hofmeister jedoch besonders hart. am 23. Januar vor Journalisten in Berlin. „Alle vier Stunden steht rechnerisch Der Bundesgesundheitsminister ein Arzt weniger für die Versorgung wolle mit dem Gesetz mehr Zeit für zur Verfügung.“ Patienten schaffen, sagte Dr. Gassen. Lesen Sie weiter auf Seite 8. AUSGABE 2 / 2019 | Seite 7
Intern Berufspolitik Mit dem vorliegenden Entwurf werde jedoch das Gegenteil erreicht. Durch die massiven Eingriffe in Praxisab- läufe würden die Rahmenbedingun- gen immer unattraktiver. „Es wird im schlimmsten Fall dazu führen, dass sich Ärzte früher als geplant aus der Versorgung zurückziehen. Unser Arzt- zahlproblem wird also noch verschärft.“ Der KBV-Chef betonte, dass man derzeit mit dem Bundesgesundheits- Gesprächsbereit: Jens Spahn (rechts) und Dr. Andreas Gassen ministerium in Gesprächen über mög- Foto: KBV/Tabea Breidenbach liche Änderungen sei. dem verstehe er die Aufregung nicht. Dialog mit Jens Spahn Wenn die meisten Ärzte die geplanten Mit Jens Spahn diskutiert haben 25 Stunden ohnehin schon anböten, Vertreter von KBV und Kassenärzt- müsse sie die Neuregelung nicht stören. lichen Vereinigungen auch bei einer Dialogveranstaltung am 18. Januar. Spahn signalisierte bei der Veran- Die Vertreter der Ärzteschaft gaben staltung auch, dass er sich durchaus dabei dem Minister ihren Unmut, ihre vorstellen könne, Verantwortung in Bedenken und ihre Kritik zum TSVG mit die Regionen zu geben, beispielsweise auf den Weg. Dieser zeigte sich offen: bei der Verteilung des zusätzlichen „Wir können miteinander schauen, ob Geldes für zusätzliche Termine. Dafür es bessere Lösungen gibt.“ Wichtig hätten die regionalen KVen möglicher- sei, dass Patienten schneller Termine weise bessere Instrumente. Die Rea- bekämen. lisierung müsse jedoch auch zeitnah geschehen. „Das muss dann auch Der Minister warnte davor, sich an klappen.“ der 25-Stunden-Regelung zu verbeißen. Daran werde nicht gerüttelt, dies sehe Nach Angaben des Bundesgesund- der Koalitionsvertrag so vor. Es sei heitsministers wird das TSVG voraus- denn, die Ärzte überzeugten Herrn sichtlich am 1. Mai 2019 in Kraft treten, Lauterbach von etwas anderem. Außer- einen Monat später als geplant. ute Seite 8 | AUSGABE 2 / 2019
Intern Berufspolitik Niederlassung hoch im Kurs „Berufsmonitoring Medizinstudierende“ weiß, was der Nachwuchs will Die ambulante Tätigkeit steht – aller Allerdings wird auch die Anstellung Unkenrufe zum Trotz – beim medizi- im ambulanten Sektor bei den jungen nischen Nachwuchs hoch im Kurs. Drei Leuten immer beliebter: für über 70 Pro- Viertel der Medizinstudierenden kann zent ist sie inzwischen eine Option. sich eine Niederlassung vorstellen. Dies Mehr als zwei Drittel würde sich auch geht aus dem „Berufsmonitoring Me- in einer Praxis anstellen lassen. Als dizinstudierende“ hervor, das die Be- Gründe, die gegen die Niederlassung rufsvertretung der Medizinstudenten sprechen, nannten die Nachwuchs- (bvmd), die Kassenärztliche Bundes- mediziner die hohe Bürokratie (62,3 vereinigung (KBV) und der Medizinische Prozent), das hohe finanzielle Risiko Fakultätentag am 30. Januar in Berlin (57,4 Prozent), die Angst vor Regres- vorstellten. Dafür wurden im vergan- sen (46,7 Prozent) sowie den geringen genen Jahr gut 13.000 Medizinstudie- fachlichen Austausch (46,4 Prozent). rende nach ihren Erwartungen und Wünschen an den Arztberuf befragt. Gefragt wurde auch nach der Digi- talisierung in der medizinischen Ver- Am wichtigsten ist den jungen Leuten sorgung. In diesem Punkt fühlen sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. die Medizinstudierenden derzeit nicht 95 Prozent ist das in ihrem späteren gut vorbereitet. Lediglich 3,8 Prozent Berufsleben als Arzt wichtig. Geregelte gaben an, einen guten subjektiven und flexible Arbeitszeiten wünschen Kenntnisstand über die Telemedizin sich über 80 Prozent der Befragten. zu haben, 10,8 Prozent über die Digi- talisierung sowie 11,5 Prozent im In- Wenn es die Niederlassung sein soll, formations- und Wissensmanagement. dann nicht als Einzelkämpfer: Die Hälfte (50,6 Prozent) der Medizinstudieren- Dennoch erhoffen sie sich Vorteile den bevorzugen eine Gemeinschafts- durch die Digitalisierung bei der Diag- praxis oder eine ähnliche Koopera- nose, Arbeitsorganisation und Behand- tionsform. Nur 4,7 Prozent sprachen lung. Kritisch sehen sie jedoch eine sich für eine Einzelpraxis aus. 42,6 Pro- Verschlechterung der Arzt-Patienten- zent können sich beides vorstellen. Kommunikation sowie des Vertrauens- Die Allgemeinmedizin und die haus- verhältnisses. ute ärztliche Tätigkeit sind dabei in der Gunst der jungen Leute gestiegen. Weitere Informationen und Ergebnisse 42,5 Prozent können sich eine Nieder- des „Berufsmonitoring Medizinstudie- lassung als Hausarzt vorstellen. Das rende“ finden Sie online bei der KBV: sind mehr als in den Vorjahren. www.kbv.de/html/5724.php
Intern Praxis aktuell Honorarverteilung im III. Quartal 2018 Grundlage zur Berechnung der Honorarverteilung in diesem Quartal war der am 9. März 2018 von der Vertreterversammlung beschlossene Honorarvertei- lungsmaßstab (HVM). Zur Berechnung der morbiditätsbedingten Gesamtver- gütung (MGV) dienten die aktuellen Vertragsentwicklungen zwischen der AG der Krankenkassenverbände und der Kassenärztlichen Vereinigung. Das Abrechnungsquartal erwies sich saisonalbedingt als eher leistungsschwach. Dies ist nicht ungewöhnlich, weil das III. Quartal eines Jahres auch gern als „Urlaubsquartal“ bezeichnet werden kann. Eckdaten der Berechnung Für die Vergütung innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung standen insgesamt ca. 220,2 Mio. Euro zur Verfügung. Die vorgegebene Auf- teilung auf die Honorarfonds ergab folgende Beträge: Bereiche Hausärzte Fachärzte Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung 220,2 Mio. Euro Honorarfonds Labor 15,8 Mio. Euro Honorarfonds ärztlicher Bereitschaftsdienst 5,9 Mio. Euro Honorarfonds Hausarzt/Facharzt 98,1 Mio. Euro 100,4 Mio. Euro davon: haus- und fachärztliches 98,1 Mio. Euro 93,9 Mio. Euro Vergütungsvolumen davon: Honorarfonds genetisches Labor 1,8 Mio. Euro davon: Honorarfonds PFG 4,6 Mio. Euro Die das RLV/QZV überschreitenden Leistungsmengen wurden im hausärzt- lichen Versorgungsbereich mit dem vollen Orientierungspunktwert vergütet. Im fachärztlichen Versorgungsbereich wurden die überschreitenden Leistungs- anteile mit einer Quote von 60,314 Prozent des Orientierungspunktwertes ver- gütet. Insgesamt forderten die Fachärzte RLV/QZV überschreitende Leistungs- mengen i. H. v. 9,6 Mio. Euro an. Von den Krankenkassen standen für die Vergü- tung allerdings nur 5,8 Mio. Euro zur Verfügung. Somit konnten erbrachte Leis- tungen im Wert von 3,8 Mio. Euro nicht vergütet werden. Seite 10 | AUSGABE 2 / 2019
Intern Praxis aktuell Durchschnittlich überschritten Hausärzte ihr RLV um ca. 3 Prozent, Fachärzte um ca. 15 Prozent. Die laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen der Abschnitte 32.2 und 32.3 konnten mit einer Auszahlungsquote von 93,814 Prozent des Orientierungs- punktwertes vergütet werden. Für humangenetische Leistungen, die nach den Vorgaben der KBV dem Honorarfonds „genetisches Labor“ zugeordnet sind, konnten 79,687 Prozent des Orientierungspunktwertes vergütet werden. In den folgenden Tabellen finden Sie Übersichten der versorgungsspezifischen Vergütungsvolumina: Hausärztliches Vergütungsvolumen 98,1 Mio. Euro Quote Quartal III/2018 darunter: Rückstellungen/Bereinigungen/Förderungen 5,6 Mio. Euro Entnahme für den Strukturfonds 0,1 Mio. Euro Entnahme für den 4,4 Mio. Euro Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ) Überschüsse/Defizite der zentralen -0,1 Mio. Euro Honorarfonds Leistungsbezogene Honorarfonds 4,9 Mio. Euro Honorarfonds zur Vergütung der Kosten- 0,1 Mio. Euro 100 % pauschalen des Kapitels 40 EBM Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen der Empfängnisregelung, Sterilisation und 0,001 Mio. Euro 100 % Schwangerschaftsabbrüche (Sonstige Hilfen) (Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM) Honorarfonds zur Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten 0,002 Mio. Euro 100 % Langzeit-EKG-Auswertungen (GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM) Honorarfonds Haus- und Heimbesuche 2,5 Mio. Euro 100 % (GOP 01410, 01413 und 01415 EBM) Honorarfonds für die geriatrische Versorgung 1,4 Mio. Euro 52,606 % (Abschnitt 3.2.4 EBM) AUSGABE 2 / 2019 | Seite 11
Intern Praxis aktuell Hausärztliches Vergütungsvolumen 98,1 Mio. Euro Quote Quartal III/2018 Honorarfonds für kinderärztlich erbrachte Leistungen der Sozialpädiatrie 0,2 Mio. Euro 79,963 % (Abschnitt 4.2.4 EBM) Honorarfonds für ärztlich angeforderte Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern 0,06 Mio. Euro 100 % (Abschnitt 38.2 EBM) Honorarfonds zur Förderung der Weiter- 0,005 Mio. Euro 100 % behandlung akuter Behandlungsfälle Honorarfonds zur Vergütung der eigener- brachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 u. 32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften 0,7 Mio. Euro 93,814 % (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung 83,2 Mio. Euro für Überschreitungsleistungen Fachärztliches Vergütungsvolumen 100,4 Mio. Euro Quote Quartal III/2018 darunter: Honorarfonds genetisches Labor (inkl. FKZ) 1,8 Mio. Euro 79,687 % Honorarfonds PFG (inkl. FKZ) 4,6 Mio. Euro 100 % Rückstellungen/Bereinigungen/Förderungen 1,4 Mio. Euro Entnahme für den Strukturfonds 0,1 Mio. Euro Entnahme für den 15,9 Mio. Euro Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ) Stützung der zentralen -0,3 Mio. Euro Honorarfonds/PFG/Humangenetik Leistungsbezogene Honorarfonds 7,5 Mio. Euro Honorarfonds zur Vergütung der 1,5 Mio. Euro 100 % Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen des Kapitels 19 sowie der übrigen Leistungen 1,5 Mio. Euro 92,416 % der Fachärzte für Pathologie und Neuropathologie
Intern Praxis aktuell Fachärztliches Vergütungsvolumen 100,4 Mio. Euro Quote Quartal III/2018 Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen der Empfängnisregelung, Sterilisation und 1,8 Mio. Euro 100 % Schwangerschaftsabbrüche (Sonstige Hilfen) (Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM) Honorarfonds zur Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten 0,01 Mio. Euro 100 % Langzeit-EKG-Auswertungen (GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM) Honorarfonds Haus- und Heimbesuche 0,4 Mio. Euro 100 % (GOP 01410, 01413 und 01415 EBM) Honorarfonds Strukturpauschale 1,2 Mio. Euro 60,657 % konservative Augenheilkunde Honorarfonds für anästhesiologische Leistun- gen im Zusammenhang mit vertragszahn- 0,03 Mio. Euro 100 % ärztlicher Behandlung von Patienten mit ein- geschränkter Kooperationsfähigkeit Honorarfonds für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern 0,005 Mio. Euro 100 % (Abschnitt 38.2 EBM) Honorarfonds zur Förderung der Weiter- 0,001 Mio. Euro 100 % behandlung akuter Behandlungsfälle Honorarfonds zur Vergütung der eigener- brachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 u. 32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften 0,6 Mio. Euro 93,814 % (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen Vergütung der Laborgrundpauschale 0,4 Mio. Euro 100 % (GOP 12210 und 12220 EBM) Arztgruppenbezogene Honorarfonds 1,0 Mio. Euro Honorarfonds Strahlentherapie (übrige Leistungen von Fachärzten für 0,04 Mio. Euro 86,154 % Strahlentherapie) AUSGABE 2 / 2019 | Seite 13
Intern Praxis aktuell Fachärztliches Vergütungsvolumen 100,4 Mio. Euro Quote Quartal III/2018 Honorarfonds Laboratoriumsmedizin (übrige Leistungen von Fachärzten für Labo- 0,02 Mio. Euro 81,221 % ratoriumsmedizin und von Fachwissenschaftlern) Honorarfonds Nephrologie (Leistungen von Fachärzten für Innere Medi- zin mit Schwerpunkt Nephrologie sowie ent- 0,2 Mio Euro 79,687 % sprechender Institute bzw. Ärzten mit nephro- logischem Schwerpunkt) Honorarfonds Psychotherapie (übrige MGV-Leistungen von ausschließlich 0,8 Mio. Euro 79,687 % psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten und Vertragstherapeuten) Honorarfonds Sonstige Vertragsärzte (Leistungen von Fachärzten für Humangenetik, Biochemie oder Klinische Pharmakologie und 0,02 Mio. Euro 79,687 % Toxikologie und Vertragsärzten, für die kein RLV gem. § 11 HVM gebildet wird) RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung 68,4 Mio. Euro für Überschreitungsleistungen Außerhalb der MGV bzw. für Sonderverträge wurden Leistungen im Umfang von ca. 80,7 Mio. Euro vergütet. Folgende Tabelle gibt einen groben Überblick: Leistungen außerhalb der MGV/Sonderverträge Gesamt Quartal III/2018 Leistungen des ambulanten Operierens 8,9 Mio. Euro Präventionsleistungen 13,5 Mio. Euro Strahlentherapie 4,3 Mio. Euro Wegepauschalen 0,7 Mio. Euro Antrags- und genehmigungspflichtige 11,6 Mio. Euro psychotherapeutische Leistungen/Probatorik Nephrologische Leistungen 2,5 Mio. Euro Dialysesachkosten 15,4 Mio. Euro Seite 14 | AUSGABE 2 / 2019
Intern Praxis aktuell Leistungen außerhalb der MGV/Sonderverträge Gesamt Quartal III/2018 Zuschläge zur PFG 1,0 Mio. Euro Medikationsplan (§ 29a BMV-Ä) 1,4 Mio. Euro Nichtärztliche Praxisassistenten 1,1 Mio. Euro DMP 9,3 Mio. Euro Mammographie-Screening 1,8 Mio. Euro Hausarztzentrierte Versorgung 0,3 Mio. Euro Onkologie 1,1 Mio. Euro Sozialpsychiatrie 0,7 Mio. Euro Schutzimpfungen 2,3 Mio. Euro Restliche Leistungen außerhalb der MGV 4,8 Mio. Euro Maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der MGV hat die Anzahl der gesetzlich versicherten Personen in unserem Bundesland. Anhand der folgenden Grafik wird die Versichertenentwicklung innerhalb eines Jahres dargestellt. Insgesamt stiegt die Versichertenanzahl um über einen Prozent. Hierbei sind insbesondere für die AOK Nordost aber auch in Summe für die Betriebs- und Innungskranken- kassen sowie die Ersatzkassen Zuwächse zu verzeichnen. Die Anzahl der Versi- cherten in den Bereichen der Landwirtschaftlichen Krankenkassen und der Knappschaft sind rückläufig. Versichertenentwicklung III/2018 zu III/2017 GKV 1,39 % AOK 2,63 % BKK 1,53 % Kassenarten IKK 2,13 % LKK -1,04 % III/2018 KN -1,81 % III/2017 EK 0,82 % 0,5 Mio. 1,0 Mio. 1,5 Mio. 2,0 Mio. AUSGABE 2 / 2019 | Seite 15
Intern Praxis aktuell Abgabe Quartalsabrechnung I/2019 Frist endet am 5. April 2019 Weiterhin sind einige Unterlagen neben der Online-Abrechnung auch in Papier- form mit der Abrechnung einzureichen. Die ergänzenden Unterlagen wie: • Erklärung zur Vierteljahresabrechnung • Erklärung zu abgerechneten Behandlungen in Selektivverträgen nach Kapitel 35.2 EBM, der psychotherapeutischen Sprechstunde gemäß der GOP 35151 EBM und der psychotherapeutischen Akutbehandlung gemäß der GOP 35152 EBM und sofern keine Versichertenkarte vorlag und eine Abrechnung über die KVBB möglich ist: • Abrechnungsscheine für Polizei und Feuerwehr • Abrechnungsscheine für Asyl- und Sozialämter • Abrechnungsscheine für Bundesversorgungsgesetz (BVG) und verwandte Rechtskreise senden Sie per Fax an die 0331/23 09 545. Oder Sie schicken die Unterlagen per Post oder mittels Kurier an: KV Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam. Wollen Sie sie persönlich einreichen, ist das zu folgenden Zeiten möglich: 1. bis 5. April 2019, 9 bis 17 Uhr bei der KVBB in Potsdam Gemäß der Abrechnungsordnung ist die Abrechnung vollständig und quartals- gerecht zu den festgesetzten Terminen einzureichen. Die Abgabefrist gilt auch für die Abrechnung im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV). Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist richten Sie bitte vor Fristablauf schriftlich mit Begründung an die KVBB. Die Abrechnungsdaten werden über das Onlineportal übertragen. Dort finden Sie auch direkt auf der Startseite die Möglichkeit, eine Verlängerung der Abgabefrist zu beantragen. Zentrale Formularbestellung in Potsdam Fax: 0331/98 22 98 04 Tel.: 0331/98 22 98 05 Angabe der Absenderadresse mit Betriebsstättennummer bitte nicht vergessen Seite 16 | AUSGABE 2 / 2019
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Intern Praxis aktuell Abrechnung Zweitmeinungsverfahren Patienten können sich vor bestimm- planten Gebärmutterentfernung ten planbaren Operationen jetzt offi- (Hysterektomie). Weitere Eingriffe ziell eine zweite Meinung einholen. sollen folgen. Ab 1. Januar 2019 wurde die GOP 01645 mit einer Vergütung von 75 Punkten Ärzte sind verpflichtet, Patienten (8,12 Euro) neu in den EBM aufge- über ihren Rechtsanspruch auf eine nommen. Zweitmeinung zu informieren, wenn sie die Indikation für einen dieser plan- In den Allgemeinen Bestimmungen baren Eingriffe stellen. wurde festgelegt, dass für die ärztliche Zweitmeinung die jeweilige Versicher- Der Arzt, der die Indikation für einen ten-, Grund- oder Konsiliarpauschale der definierten Eingriffe stellt, kann berechnungsfähig ist. für die Aufklärung und Beratung im Zusammenhang mit dem ärztlichen Ein rechtlicher Zweitmeinungsan- Zweitmeinungsverfahren die GOP spruch besteht vorerst bei einer ge- 01645 (A oder B) einmal im Krank- planten Mandelteilresektion (Tonsillo- heitsfall abrechnen. Diese Leistung tomie), bei einer geplanten vollständi- beinhaltet auch die ggf. erforderliche gen Entfernung der Gaumenmandeln Zusammenstellung der Unterlagen für (Tonsillektomie) sowie bei einer ge- den Patienten. GOP Inhalt 01645A Zweitmeinungsverfahren bei einer bevorstehenden Mandel- operation 01645B Zweitmeinungsverfahren bei einer bevorstehenden Gebär- mutterentfernung Der Arzt, der die Zweitmeinung ab- Die Vergütung erfolgt für alle Leis- gibt, rechnet für den Patienten seine tungen extrabudgetär. jeweilige arztgruppenspezifische Ver- sicherten-, Grund- oder Konsiliarpau- Die Leistungen des Zweitmeinungs- schale ab. Sind für seine Beurteilung verfahrens müssen bei der Abrech- ergänzende Untersuchungen notwen- nung bundeseinheitlich eingriffsspezi- dig, kann er diese ebenfalls durchfüh- fisch mit folgenden Codes gekenn- ren, muss sie aber medizinisch be- zeichnet werden (freies Begründungs- gründen. feld – Feldkennung 5009). Seite 18 | AUSGABE 2 / 2019
Intern Praxis aktuell Freier Begrün- Inhalt dungstext 88200A Zweitmeinungsverfahren bei einer bevorstehenden Mandel- operation 88200B Zweitmeinungsverfahren bei einer bevorstehenden Gebär- mutterentfernung Zur Abrechnung der Beratungsleis- Weitere Informationen zum Geneh- tungen als Zweitmeinungsarzt ist eine migungsverfahren sowie das entspre- Genehmigung der KVBB erforderlich. chende Antragsformular stehen für Zugelassene, angestellte und ermäch- Sie auf der Website der KVBB unter tigte Ärzte sowie Ärzte, die nur zum dem Link www.kvbb.de bereit. Geben Zwecke des Zweitmeinungsverfahrens Sie dazu den Webcode web165 in das an der vertragsärztlichen Versorgung Suchfeld ein. teilnehmen wollen, können eine Ab- rechnungsgenehmigung beantragen, Die Verfahrensweise für Ärzte, die sofern sie die folgenden Bedingungen nur zum Zwecke des Zweitmeinungs- erfüllen: verfahrens an der vertragsärztlichen • Anerkennung einer Facharztbe- Versorgung teilnehmen wollen, befin- zeichnung auf dem für den Eingriff det sich derzeit noch in Abstimmung. festgelegten Gebiet (HNO, Sobald Klarheit über die Vorgehens- Gynäkologie) weise besteht, werden wir Sie infor- • mind. fünfjährige ganztägige mieren. Tätigkeit auf dem Gebiet der Facharztanerkennung Den Beschluss finden Sie auf der • Nachweis der Erfüllung der Fort- Internetseite der KBV unter bildungsverpflichtung nach www.kbv.de/html/12177.php § 95d SGB V • Befugnis zur Weiterbildung durch Unser Service für Sie: die zuständige LÄK oder akade- Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 mische Lehrbefugnis. AUSGABE 2 / 2019 | Seite 19
Intern Praxis aktuell Verbesserung des Impfschutzes in Pflegeheimen Neue Info-Broschüre erschienen Die Stärkung des Impfschutzes in besserung der Durchimpfungsraten stationären Pflegeeinrichtungen steht von Heimbewohnern im Seniorenhilfe- im Mittelpunkt einer neuen Broschüre zentrum Rathenow, das vor zwei Jah- des „Bündnis Gesund Älter werden“ ren gestartet wurde. im Land Brandenburg. Im Zuge dieses Projektes hat das Darin enthalten sind alle notwendi- „Bündnis Gesund Älter werden“ gemein- gen „Werkzeuge“, um Impflücken in sam mit den betreuenden Ärzten und Alten- und Pflegeheimen zu schließen der Heimleitung ein Konzept erarbei- – sowohl bei den Bewohnern als auch tet, den Impfstatus von Bewohnern den Mitarbeitern. und Mitarbeitern zu erfassen, auszu- So gibt es Vor- werten und danach die notwendigen schläge für Ein- Maßnahmen zum Schließen der Impf- ladungsschreiben lücken zu treffen. und Präsenta- tionen für Info- Die Aktion trägt erste Früchte. So veranstaltungen wurden 76 Prozent der Heimbewohner in Heimen, Daten- in der Saison 2017/2018 gegen Grippe erfassungsbögen, geimpft. Daran soll künftig angeknüpft Auswertungs- werden. Jetzt gilt es, über Heimärzte tabellen sowie und Betriebsärzte die Impflücken zu Vorschläge für schließen und die Ergebnisse für die die Umsetzung Zukunft datentechnisch auch nutzbar der erfassten zu machen, d. h. in Heimcomputersys- Daten in Routine- teme zu integrieren und jedes Jahr abläufe eines Pflegeheimes zur weite- auch zu aktualisieren. Jede Neuauf- ren Aktualisierung der Impfdaten. nahme eines Heimpatienten, jede Neu- einstellung eines Mitarbeiters sollte Die Broschüre basiert auf den Erfah- das Thema Impfstatus als Schwer- rungen aus einem Pilotprojekt zur Ver- punkt behandeln. Seite 20 | AUSGABE 2 / 2019
Intern Praxis aktuell Mit dem Projekt im Rathenower des „Bündnis Gesund Älter werden“. Seniorenhilfezentrum wurde ein Auf- Geben Sie den Webcode web166 schlag gemacht. Nun gilt es, das Pro- unter www.kvbb.de in das Suchfeld jekt in die Fläche auszurollen. Bitte ein, und Sie gelangen direkt zur tragen auch Sie dazu bei, in Pflege- Broschüre. heimen, die Sie betreuen, für das wichtige Thema Impfschutz zu sensi- Auch die Kassenärztliche Vereini- bilisieren. gung Brandenburg engagiert sich im „Bündnis Gesund Älter werden“. Die Broschüre „Handreichung zur Stärkung des Impfschutzes in statio- Unser Service für Sie: nären Pflegeeinrichtungen“ als PDF- Marianna Kaiser, Beratende Apothe- Download sowie weitere Informatio- kerin der KVBB 0331/23 09 600 nen finden Sie auf der Internetseite Geburtshilfliche Leistung höher bewertet Rückwirkend zum 1. Januar 2019 Hierbei wurden die steigenden Bei- wurde die Bewertung der Gebühren- träge für die Haftpflichtversicherung ordnungsposition (GOP) 08411 „Betreu- von Geburtshelfern berücksichtigt. Da ung und Leitung einer Geburt“ deut- immer weniger Gynäkologen ambu- lich angehoben. lante und belegärztliche Geburten betreuen, wurde nun reagiert. Die Punktzahl für die Betreuung einer belegärztlichen Geburt ist von 2.409 Unser Service für Sie: Punkten (260,72 Euro) auf 3.308 Punkte Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 (358,01 Euro) gestiegen. Eine ambu- lante Geburt wird künftig mit 2.787 Punkten (301,63 Euro) bewertet. AUSGABE 2 / 2019 | Seite 21
Intern Praxis aktuell Kein Anschluss unter dieser Nummer im Bereitschaftsdienst Disziplinarausschuss tagte im November und Dezember 2018 Verstöße im Bereitschaftsdienst, eine tion und bekannter Diagnose nicht als fälschliche IGeL-Abrechnung sowie Sachleistung, sondern als Individuelle die unvollständige Mitwirkung bei der Gesundheitsleistung (IGeL) abgerech- Plausi-Prüfung und Verstöße gegen net hat. Obwohl der Patient mit akuten die Auskunftspflicht über Monate hin- Schmerzen und einer Überweisung in aus standen auf der Tagesordnung die Praxis kam, wurde ihm bei der An- des Disziplinarausschusses auf seinen meldung ein privater Behandlungsver- beiden letzten Sitzun- trag vorgelegt, den er gen im November und Der Disziplinarausschuss ent- unterschrieben hat. Der Dezember 2018. scheidet über Verstöße gegen Disziplinarausschuss sah Vorschriften der vertragsärzt- darin einen Verstoß lichen Versorgung und wird Weil er im Bereit- von der Vertreterversamm- gegen vertragsärzt- schaftsdienst aufgrund lung gewählt. Er besteht aus liche Pflichten, der einer ungültigen Tele- vier ärztlichen Beisitzern, die nur auf Grund der Ein- Mitglied der KV sind, und fonnummer für Patien- einem Juristen mit der Befähi- sichtigkeit des Arztes ten nachweislich nicht gung zum Richteramt als Vor- mit einer Verwarnung erreichbar war, muss ein sitzenden. Als mögliche Sank- belegt wurde. Vertragsarzt eine Geld- tionen spricht der Disziplinar- ausschuss Maßnahmen von buße von mehreren Verwarnungen über Geldbu- Mehrere hundert tausend Euro zahlen. ßen bis hin zum zeitweiligen Euro Geldbuße muss Ein klarer Verstoß Ruhen der Zulassung aus. dagegen ein Vertrags- gegen die gemeinsame arzt zahlen, der Aus- Bereitschaftsdienstordnung von künfte im Rahmen einer Plausibilitäts- KV Brandenburg und Landesärzte- prüfung verweigert hat. Dadurch kammer, befand der Disziplinaraus- wurde die Arbeit der KV erheblich schuss. Demnach trage der dienst- erschwert, urteilte der Disziplinaraus- habende Arzt die alleinige Verantwor- schuss. Die Honorarabrechnung für tung für die Erreichbarkeit während das betreffende Quartal konnte über seines Dienstes. Ein Wechsel der Tele- Jahre nicht abgeschlossen werden fonnummer müsse der KV mitgeteilt und war auch am Tag der Sitzung im werden. vergangenen November noch nicht beendet. Verwarnt wurde ein Arzt, der eine Unser Service für Sie: Sonografie trotz medizinischer Indika- Justitiariat 0331/23 09 202 Seite 22 | AUSGABE 2 / 2019
Intern Praxis digital Honorarabzug vermeiden! Telematikinfrastruktur bis 31. März bestellen Schon über 1.400 Brandenburger Daher empfehlen wir allen Praxen, Praxen sind an die Telematikinfrastruk- die noch nicht an die TI angeschlossen tur (TI) angeschlossen, viele weitere sind: Vereinbaren Sie mit Ihrem Soft- Praxen haben schon bestellt und wer- warehaus einen Installationstermin den in den nächsten Wochen instal- und teilen uns dies mit einer Eigener- lieren. klärung mit. Die Eigenerklärung finden Sie auf unserer Internetseite Die gesetzliche Verpflichtung zum www.kvbb.de unter dem Webcode Anschluss an die TI zum 1. Januar 2019 web164. besteht weiterhin, ebenso der gesetz- lich vorgeschriebene Honorarabzug Nur so können Sie einen Honorar- von ein Prozent – falls Sie nicht bis zum abzug nach §281 Absatz 2b verhindern! 31. März 2019 den Anschluss bestellen und bis 30. Juni 2019 installieren. Unser Service für Sie: Online Team 0331/98 22 98 06 Positionspapier zur Fernbehandlung Ein gemeinsames Positionspapier Bedeutung des persönlichen Arzt- zur Fernbehandlung haben Kassen- Patienten-Kontaktes zu diskutieren. ärztliche Bundesvereinigung (KBV) Klare Einschränkungen und Begren- und Kassenärztliche Vereinigungen zungen müssten definiert werden, (KVen) Anfang Februar beschlossen. um nicht ausschließlich Konzerninte- Darin stellt das KV-System klar, dass ressen in den Mittelpunkt zu stellen. es die Fernbehandlung als „elementa- ren Teil“ seines Sicherstellungsauftra- Die KVen wollen künftig digitale ges versteht. Angebote machen, die an den Bedürf- nissen der Patienten ausgerichtet sind. KBV und KVen sprechen sich jedoch Datenschutz und Datensicherheit ste- dafür aus, die aktuelle Ausgestaltung hen dabei genauso im Mittelpunkt wie des Fernbehandlungsverbots noch der Schutz eines vertrauensvollen einmal mit Blick auf die besondere Arzt-Patienten-Verhältnisses. Seite 24 | AUSGABE 2 / 2019
Intern Praxis digital Behandlungsdaten, Symptomcheck und Telearzt auf dem Handy Schon heute können Mitglieder der tome und Beschwerden abfragt und Techniker Krankenkasse (TK) auf ihrem mit Hilfe einer Künstlichen Intelligenz Handy ihre Behandlungen, Diagnosen (KI)-Software mögliche Krankheits- und Medikamente einsehen. In der bilder ermittelt. TK-App werden die Abrechnungsdaten der letzten Jahre angezeigt. Abgerundet wird das Angebot zu- künftig durch einen TK-Arzt aus dem Zukünftig können TK-Patienten ihre TK-Ärztezentrum, der bei weiterge- Symptome auch bei „Ada“ nutzen. henden Fragen dem Patienten kos- „Ada“ ist eine App, die interaktiv Symp- tenlos online zur Verfügung steht. Elektronisches Rezept per Handy Die Techniker Krankenkasse testet ein. Die Apotheke kann daraufhin das im Raum Hamburg-Wandsbek das vom Arzt verordnete Arzneimittel an elektronische Rezept. In der Pilot- den Patienten abgeben. Der Übertra- phase erhält der Versicherte in der gungsweg ist Ende-zu-Ende verschlüs- Arztpraxis einen QR-Code sowie ein selt und die Rezeptdaten liegen, bis Abbild des bekannten „rosa“ Rezepts zu deren Abruf in der Apotheke, in eine App auf seinem Handy. Möchte dezentral in der Arztpraxis. Die Teil- der Patient das Rezept einlösen, nahme an dem Projekt ist freiwillig. scannt die Apotheke den QR-Code Krankschreibung per Handy Ein Unternehmen aus Hamburg bie- gung. Aktuell können nur Patienten tet eine gültige Krankschreibung für mit Erkältungssymptomen den Dienst neun Euro an. in Anspruch nehmen. Die Krankschrei- bung über diesen Dienst ist auf drei Per WhatsApp können dort Patienten Tage sowie zwei Konsultationen pro ihre Beschwerden mit einer Ärztin Jahr vom Anbieter beschränkt. oder Arzt „besprechen“. Per Post er- halten diese dann eine AU-Bescheini- www.au-schein.de AUSGABE 2 / 2019 | Seite 25
Intern Sicherstellung Gemeinsame Planung für Chirurgen und Orthopäden Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie in Kraft In der Bedarfsplanung wurden die Hintergrund: Der G-BA hatte die Zu- Facharztgruppen der Chirurgen und sammenlegung der Facharztgruppen der Orthopäden zu einer Planungs- der Chirurgen und der Orthopäden in gruppe zusammengelegt. Das hat der der Bedarfsplanung am 20. Septem- Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ber 2018 beschlossen. Dieser Beschluss beschlossen. Ab sofort werden deshalb wurde am 16. Januar 2019 im Gemein- für Chirurgen und Orthopäden gemein- samen Bundesanzeiger veröffentlicht same Planungszahlen ermittelt und und ist damit in Kraft getreten. Aus- nicht mehr separat, wie bisher. gangspunkt für die Änderung war die Reform der (Muster-)Weiterbildungs- In Brandenburg wird sich der Landes- ordnung von 2003. Damit wurden der ausschuss der Ärzte und Kranken- Facharzt für Orthopädie und der Fach- kassen voraussichtlich im Februar mit arzt für Chirurgie mit Schwerpunkt dieser Neuregelung befassen. Ände- Unfallchirurgie zum Facharzt für Ortho- rungen bei den Versorgungsgraden pädie und Unfallchirurgie zusammen- der neuen gemeinsamen Bedarfspla- gelegt. Dies wurde bisher nicht in der nungsgruppe im Vergleich zu den bis- Bedarfsplanung berücksichtigt. her einzeln beplanten Gruppen sind dabei zu erwarten. Mit einer Öffnung Unser Service für Sie: eines Planungsbereichs in der neuen Manfred Spigiel, Fachbereichsleiter Arztgruppe ist jedoch nicht zu rechnen. Sicherstellung, 0331/23 09-321 Seite 26 | AUSGABE 2 / 2019
Intern Sicherstellung Niederlassungen im Januar 2019 Planungsbereich Thiemstr. 135 KV-Bereich Brandenburg 03048 Cottbus Timo Behm Dr. med. Jeannine Rettschlag Facharzt für Neurochirurgie Fachärztin für Kinder- und Elsterstr. 37 Jugendmedizin 04910 Elsterwerda Petersilienstr. 22 03044 Cottbus Planungsbereich Landkreis Barnim Dr. med. Alexandra Röhrich Dipl.-Psych. Andrea Kirsch Fachärztin für Kinder- und Psychologische Psychotherapeutin/ Jugendmedizin Tiefenpsychologisch fundierte und Petersilienstr. 22 analytische Psychotherapie 03044 Cottbus Breitscheidstr. 31 16321 Bernau bei Berlin Dipl.-Psych. Andrea Schergung (Sonderbedarfszulassung ausschließ- Psychologische Psychotherapeutin/ lich zur Psychoanalyse) Verhaltenstherapie Hermannstr. 17 Steffen Pawelczack 03042 Cottbus Psychologischer Psychotherapeut/ Verhaltenstherapie Planungsbereich Landkreis/kreis- Eisenbahnstr. 30 freie Stadt Brandenburg a. d. Havel, 16225 Eberswalde St.-Potsdam-Mittelmark Dipl.-Psych. Julia Wegner Dr. med. René Altenburger Psychologische Psychotherapeutin/ Facharzt für Chirurgie Verhaltenstherapie Klosterkirchplatz 9 Am Markt 8 14797 Kloster Lehnin 16225 Eberswalde (Übernahme der Praxis von (Jobsharing-Zulassung mit Dr. med. Hans-Joachim Jessen) Dipl.-Psych. Dörtje Krispin) Ulrike Fröhlich Planungsbereich kreisfreie Fachärztin für Kinder- und Stadt Cottbus/St. Jugendmedizin Förster-Funke-Allee 104 Dipl.-Psych. Gerit Loeffler 14532 Kleinmachnow Psychologische Psychotherapeutin/ Verhaltenstherapie AUSGABE 2 / 2019 | Seite 27
Intern Sicherstellung Planungsbereich Dipl.-Soz.Arb./Soz.Päd.(FH) C. Abs Landkreis Dahme-Spreewald Kinder- und Jugendlichenpsychother- apeut/Tiefenpsychologisch fundierte Dr. med. Maj-Britt Jacoby Psychotherapie Fachärztin für Urologie Friedrichstr. 22 A Eichenallee 4 15537 Erkner 15711 Königs Wusterhausen (Jobsharing-Zulassung mit Dipl.-Psych. Christa Lersch) Planungsbereich Landkreis Frankfurt (Oder)/St., Oder-Spree Planungsbereich Landkreis Märkisch-Oderland Dr. med. Lukas Hirt Psychotherapeutisch tätiger Arzt Inga Selbig Marktplatz 3 Fachärztin für Psychiatrie und 15230 Frankfurt (Oder) Psychotherapie Lindenallee 22 Dr. med. Sybille Lipka 15366 Hoppegarten OT Dahlwitz- Fachärztin für Augenheilkunde Hoppegarten Berliner Str. 3 15230 Frankfurt (Oder) Planungsbereich Landkreis Oberhavel Dipl.Soz.Arb./Soz.-Päd. Kerstin Roske Kinder- und Jugendlichenpsycho- Judith Kadach, M.A. therapeutin/Verhaltenstherapie Kinder- und Jugendlichenpsycho- Uferstr. 3 therapeutin/Verhaltenstherapie 15230 Frankfurt (Oder) Neuendorfstr. 18 A 16761 Hennigsdorf Michael Schneider Facharzt für Psychiatrie und Planungsbereich kreisfreie Psychotherapie Stadt Potsdam/St. Am Kurpark 6 15526 Bad Saarow Dr. med. Simone Dröscher Fachärztin für Kinder- und Dipl.-Psych. Jörg Wunderlich Jugendmedizin Psychologischer Psychotherapeut/ Kurfürstenstr. 19 Verhaltenstherapie 14467 Potsdam Karl-Marx-Str. 26 (Übernahme der Praxis der Berufs- 15537 Grünheide (Mark) ausübungsgemeinschaft Dres. med. B. Erxleben u. S. Knuppe-Andree) Seite 28 | AUSGABE 2 / 2019
Intern Sicherstellung Dr. med. Jörg Ketteler Friedrich-Ebert-Str. 38 Facharzt für Kinder- und Jugend- 14469 Potsdam medizin (Jobsharing-Zulassung mit Kurfürstenstr. 19 Dipl.-Psych. Univ. Linda Rieth) 14467 Potsdam (Übernahme der Praxis der Berufs- Dipl.-Psych. Susen Werner ausübungsgemeinschaft Dres. med. Psychologische Psychotherapeutin/ B. Erxleben u. S. Knuppe-Andree) Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie Dr. med. Susanne Krumpe Dortustr. 68 A Fachärztin für Kinder- und 14467 Potsdam Jugendmedizin Konrad-Wolf-Allee 1-3 Dr. med. Sevim Yilmaz 14480 Potsdam Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin/ Dipl.-Psych. Carmen Lorbeer SP Kinderkardiologie Psychologische Psychotherapeutin/ Zeppelinstr. 174 A Verhaltenstherapie 14471 Potsdam Anzeige AUSGABE 2 / 2019 | Seite 29
Intern Sicherstellung Planungsbereich Planungsbereich Landkreis Teltow-Fläming Mittelbereich Bernau bei Berlin Dr. med. Karin Leschka Dr. med. Kati Voigt Fachärztin für Augenheilkunde Fachärztin für Innere Potsdamer Str. 55 C Medizin/Hausärztin 14974 Ludwigsfelde Heinestr. 49, 16341 Panketal Angela Littschwager Dr. med. Karolina Wohlan-Niemeyer Fachärztin für Hals-Nasen-Ohren- Fachärztin für Innere Medizin/ heilkunde Hausärztin Karl-Liebknecht-Str. 19 B-E Ladeburger Chaussee 73 15827 Blankenfelde-Mahlow 16321 Bernau bei Berlin Planungsbereich Planungsbereich Landkreis Uckermark Mittelbereich Eisenhüttenstadt Ronald Fähling Hesham Mady Facharzt für Orthopädie und Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt Unfallchirurgie Lindenallee 2 A Richard-Steinweg-Str. 4 15890 Eisenhüttenstadt 17291 Prenzlau Planungsbereich Dipl.-Psych. Arvydas Riekumas Mittelbereich Falkensee Psychologischer Psychotherapeut/ Verhaltenstherapie Viviane Kirchner Ringstr. 6 Fachärztin für Allgemeinmedizin 16303 Schwedt/Oder Berliner Allee 4 14621 Schönwalde-Glien Planungsbereich Mittelbereich Beeskow Planungsbereich Mittelbereich Guben Dr. med. Juliane Bredahl-Kuhn Fachärztin für Allgemeinmedizin Andrea Riedel Am Markt 24 Fachärztin für Allgemeinmedizin 15859 Storkow (Mark) Klaus-Herrmann-Str. 20 03172 Guben Seite 30 | AUSGABE 2 / 2019
Intern Sicherstellung Planungsbereich Mittelbereich Planungsbereich Lauchhammer-Schwarzheide Mittelbereich Schwedt/Oder Dr. med. Mona Kokot Ekaterina Sud Fachärztin für Innere Medizin/ Fachärztin für Allgemeinmedizin Hausärztin Berliner Str. 127 a Schipkauer Str. 8 16303 Schwedt/Oder 01987 Schwarzheide (Übernahme der Praxis von Planungsbereich Dr. med. Petra Napieralski) Mittelbereich Spremberg Planungsbereich Tim Czyborra Mittelbereich Ludwigsfelde Facharzt für Allgemeinmedizin Badergasse 9-11 Annette Brauer 03130 Spremberg Fachärztin für Allgemeinmedizin (Übernahme der Praxis von Heimstättenstr. 6 Dr. med. Gabriele Jahn) 15831 Blankenfelde-Mahlow Planungsbereich Raumordnungs- region Havelland-Fläming Planungsbereich Mittelbereich Oranienburg PD Dr. Dr. med. Mathias Rauchhaus Facharzt für Innere Medizin Dr. med. Alexandra Fabian Kurfürstenstr. 19 Fachärztin für Allgemeinmedizin 14467 Potsdam Friedrich-Wolf-Str. 11 B 16515 Oranienburg OT Lehnitz Planungsbereich Raumordnungs- (Übernahme der Praxis von region Oderland-Spree Dipl.-Med. Birgit Ringel) Dr. med. Maren Hoppert Planungsbereich Fachärztin für Innere Medizin Mittelbereich Prenzlau Uferstr. 3 15230 Frankfurt (Oder) Antje Charlotte Zierach Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin Richard-Steinweg-Str. 4 17291 Prenzlau AUSGABE 2 / 2019 | Seite 31
Intern Sicherstellung Entscheidungen Zulassungsausschuss Dezember 2018 Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt, sodass dagegen noch Widerspruch eingelegt werden kann. Neuzulassungen Tim Czyborra Facharzt für Allgemeinmedizin Dr. med. Basel Allozy Badergasse 9-11 Facharzt für Kinder- und Jugend- 03130 Spremberg psychiatrie u. -psychotherapie ab 01.01.2019 Landsberger Chaussee 14 16356 Ahrensfelde Dr. med. Frank Eberth ab 01.07.2019 Facharzt für Allgemeinmedizin Von-Stechow-Str. 6 Dipl.-Soz. päd. (FH) Silvia Avermann 14476 Potsdam Kinder- und Jugendlichenpsycho- ab 01.01.2020 therapeutin halber Versorgungsauftrag Dipl.-Psych. Katherina Flaig Bernhard-Remy-Str. 6 Psychologische Psychotherapeutin 19322 Wittenberge halber Versorgungsauftrag ab 01.04.2019 Schleusenstr. 12 16278 Angermünde Dr. med. Michael Birow ab 01.04.2019 Facharzt für Radiologie halber Versorgungsauftrag auf Grund Ulrike Fröhlich Sonderbedarfsfeststellung (Aufsto- Fachärztin für Kinder- und ckung auf vollen Versorgungsauftrag) Jugendmedizin Seebad 82/83 Förster-Funke-Allee 104 15562 Rüdersdorf bei Berlin 14532 Kleinmachnow ab 02.01.2019 ab 01.01.2019 Jeanette Brumme, M.A. Dipl.-Soz. Päd. (BA) Anja Hauschild Kinder- und Jugendlichenpsycho- Kinder- und Jugendlichenpsycho- therapeutin therapeutin halber Versorgungsauftrag auf Grund lokaler Sonderbedarfsfest- Siedlung Nord 44 stellung 03044 Cottbus Dammstr. 7 A, 14641 Nauen ab 01.04.2019 ab 01.04.2019 Seite 32 | AUSGABE 2 / 2019
Intern Sicherstellung Dr. med. Iris Hohls peutisch tätig Fachärztin für Anästhesiologie halber Versorgungsauftrag halber Versorgungsauftrag Robert-Koch-Str. 22 Rabenweg 21 16845 Neustadt/Dosse 14612 Falkensee ab 01.07.2019 ab 01.04.2019 Dr. med. Anne Kleiber Winfried Höhn Fachärztin für Neurologie und Facharzt für Chirurgie Psychiatrie/ausschließlich psycho- halber Versorgungsauftrag therapeutisch tätig Hans-Grade-Allee 18 Schinkelstr. 1 12529 Schönefeld 16816 Neuruppin ab 01.07.2019 ab 01.03.2019 Stephanie Jüngling Katja Koop Fachärztin für Psychiatrie und Psycho- Fachärztin für Nuklearmedizin therapie/ausschließlich psychothera- Am Amtsgarten 3 Anzeige AUSGABE 2 / 2019 | Seite 33
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