Gmeini Nochrichte Rothenfluh - Baselland

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Gmeini Nochrichte Rothenfluh - Baselland
Gmeini Nochrichte
         Rothenfluh
         Offizielles Publikationsorgan der Gemeinde

         Herausgeberin:               Gemeindeverwaltung Rothenfluh
                                      Hirschengasse 84, 4467 Rothenfluh
                                      Tel. 061 991 04 54
                                      E-Mail     gemeinde@rothenfluh.ch
                                      Web        www.rothenfluh.ch

         Erscheint                    per 15. jeden Monats
         Redaktionsschluss            letzter Arbeitstag Vormonat

                      Ausgabe: September 2021

Die Etzmattenstrasse ist seit Ende August mit einem Deckbelag versehen
Gmeini Nochrichte Rothenfluh - Baselland
Aus dem Gemeinderat
                                                  Wittnau, Wegenstetten und Schupfart, einen
                                                  Nationalen Orientierungslauf durchzuführen.
Sanierungsarbeiten Feldwege und Wald-
strassen                                          Start und Ziel des Laufs liegen im Kanton Aar-
Durch die starken Regenfälle im Juni und Juli     gau (Wittnau / Gipf-Oberfrick). Die Laufstre-
2021, wurde auch ein grosser Teil des Feld-       cken verlaufen im Bann Rothenfluh entlang
wegnetzes stark in Mitleidenschaft gezogen.       der Route Rottannen - Kei – Eichligarten –
Die notwendigen Instandstellungsarbeiten          Strick – Solkopf. Im Gemeindebann Rothen-
werden die nächsten Jahre sehr hohe Kosten        fluh gehen die Organisatoren von rund 400
verursachen. Um noch grössere Schäden zu          Teilnehmer/innen aus.
vermeiden, müssen die Teilstücke entlang
                                                  Der Gemeinderat hat nach Abklärungen beim
von Spitzgräben und die bis auf die Kofferung
                                                  Forstdienst und der Jagdgesellschaft den Ge-
ausgewaschenen Abschnitte zwingend sa-
                                                  suchstellern die Bewilligung zur Durchführung
niert werden.
                                                  des Anlasses mit Auflagen erteilt.
Aufgrund der erfolgten Bestandsaufnahmen
                                                  Gemeindedelegierter Zweckverband Forst-
wurden den Feldwegen Prioritäten zugeteilt.
                                                  revier Ergolzquelle
Die Abschnitte in Priorität 1 sollen bis Ende
Oktober, die Abschnitte in Priorität 2 bis Ende   Aufgrund der erfolgten Ausschreibung hat der
2021 saniert werden. Die Instandstellung des      Gemeinderat Herrn Paul Schaub als Gemein-
restlichen Wegnetzes erfolgt Abschnittsweise,     dedelegierten der Bürgergemeinde Rothen-
je nach Dringlichkeit und situativer Notwendig-   fluh in den Zweckverbund gewählt. Er tritt dort
keit, über die nächsten Jahre verteilt.           die Nachfolge von Frank Erny an, welcher als
                                                  Waldchef der Bürgergemeinde im Vorstand
Die genannten Wegabschnitte Priorität 1 + 2       des Zweckverbands Einsitz nimmt.
sind vorwiegend im Gebiet oberer und unterer
Chälenweg sowie im Gebiet Ramstel und be-         Künftige Personal- und Dienstleistungspla-
inhalten ca. 4,8km Weglänge.                      nung

Der Gemeinderat wird der Gemeindever-             Die Komplexität der Aufgabenerfüllung der
sammlung am 20. September dazu das Pro-           Gemeinden sowie die Anspruchshaltung der
jekt und einen Verpflichtungskredit über CHF      Einwohnerinnen und Einwohner für die durch
133'000 zur Genehmigung vorlegen.                 die Gemeinde zu erbringenden Leistungen
                                                  nehmen zu. Um den Einwohnerinnen und Ein-
Zudem erfolgen auf zwei Waldwegabschnit-          wohnern von Rothenfluh auch künftig einen fi-
ten (im Gebiet Eichligarten und Fluh) In-         nanziell tragfähigen und gleichzeitig dienst-
standstellungsarbeiten. Diese werden im glei-     leistungsorientierten und kundenfreundlichen
chen Zeitraum wie die Instandstellungen der       Service anbieten zu können, ist eine frühzei-
Feldwege stattfinden und über das ordentli-       tige Personal- und Dienstleistungsplanung
che Budget der Bürgergemeinde finanziert.         sehr wichtig. Wo möglich, sollten Kostenopti-
                                                  mierungsmöglichkeiten genutzt und, falls
Nationaler Orientierungslauf 2022                 durchführbar, regionale Lösungen angestrebt
Die Baselbieter Orientierungslauf-Gruppe          werden.
Kakowa und der Orientierungslauf-Klub Frick-
                                                  In den kommenden sechs Jahren werden
tal planen am Sonntag, 4. September 2022 im
                                                  mehrere Angestellte der Gemeinde Rothen-
Gebiet Kei (BL) - Tiersteinberg (AG), umfas-
                                                  fluh pensioniert – darunter auch der Gemein-
send Waldungen von Rothenfluh (BL) wie
                                                  deverwalter.
auch der Aargauer Gemeinden Gipf-Oberfrick,

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Gmeini Nochrichte Rothenfluh - Baselland
Die Wissenssicherung ist für den Gemeinderat     Wahlbestätigung Gemeindepräsidium
ein zentraler Punkt, da diese Angestellten mit
ihrer beruflichen Erfahrung einen wertvollen     Die Stimmberechtigten von Rothenfluh haben
Beitrag zum Funktionieren der Gemeinde bei-      am 16. August 2021 Herrn Patrick Vögtlin zum
getragen haben.                                  neuen Gemeindepräsidenten von Rothenfluh
                                                 bis zum Ende der laufenden Amtsperiode (30.
Im Hinblick auf die Pensionierungen prüft der    Juni 2024) gewählt. Vögtlin erhielt 106 Stim-
Gemeinderat Rothenfluh bei den umliegenden       men. Das absolute Mehr lag bei 63 Stimmen.
Gemeinden im Oberbaselbiet, Möglichkeiten
zur interkommunale Zusammenarbeit. Dabei         Die Geschäftsprüfungskommission hat nach
stehen Bündelung und Weiterentwicklung der       Ablauf der Einsprachefrist das Wahlergebnis
Personalressourcen sowie abteilungsüber-         mit Datum vom 19. August 2021erwahrt.
greifende Zusammenarbeit oder der Bezug          Projektabrechnung Eisengasse
von Dienstleistungen von anderen Gemeinden
im Fokus.                                        Die Einwohnergemeindeversammlung hat am
                                                 Ende November 2018 das Bauprojekt zur
Sandsäcke zum Verkauf                            Strassen-sanierung inkl. Entwässerung mit ei-
Die Gemeinde konnte über den Regionalen          nem Verpflichtungskredit von total CHF
Führungsstab eine grössere Anzahl Sandsä-        515'000 genehmigt.
cke erwerben, welche inskünftig zur Sicherung    Die Strasse wurde auf der gesamten Länge
der Gemeindebauten bei Hochwasser zum            von ca 135 Laufmetern vollständig saniert. Der
Einsatz kommen. Zudem besteht die Möglich-       bestehende Belag und die Fundationsschicht
keit für Einwohner/innen von Rothenfluh, eine    sind komplett und auf rund 90 Metern sind
gewisse Anzahl für ihre Bedürfnisse käuflich     auch die Randabschlüsse ersetzt. Alle 3 Kan-
zu erwerben. Ein Sandsack kostet CHF 10.00.      delaber der Strassenbeleuchtung sind auf
Kaufwillige melden sich beim Michael Schaff-     LED umgerüstet. Im Rahmen der Sanierung
ner (079 262 97 19).                             ist auch die bestehende Mauer im Bereich der
Schaden am Anhänger des Unterhaltdiens-          Liegenschaft Eisengasse 2 vollständig erneu-
tes                                              ert worden. Die Sauberabwasserleitung ist
                                                 neu im Trennsystem ausgeführt; das Sauber-
Der 19-Jährige Kippanhänger des Unterhalt-       abwasser wird in die Ergolz abgeleitet.
dienstes hat aufgrund des Alters (Ermüdungs-
bruch), grossen Schaden erlitten. Abklärun-      Nachdem die Bauarbeiten schon einige Zeit
gen bezüglich Instandstellung / Reparatur, ha-   abgeschlossen sind, hat der Gemeinderat nun
ben aufgezeigt, dass die Kosten nahezu so        die Projektabrechung genehmigt. Der Stras-
hoch ausfallen würden wie eine Neuanschaf-       senbau schliesst mit Investitionen von CHF
fung.                                            366'400; die Aufwände für die Entwässerung
                                                 lagen bei 60'300. Für den noch zu erstellen-
Der Gemeinderat prüft in Zusammenarbeit mit      den Deckbelag sind CHF 25'000 zurückge-
dem Unterhaltsdienst Optionen.                   stellt worden. Die gesamten Investitionen la-
                                                 gen mit CHF 451'700 rund 12% unter dem be-
                                                 willigten Verpflichtungskredit.

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Meldungen der Einwohnerkontrolle

Wegzüge
 Brönnimann Therese                             Rheinfelden
 Schweizer, Werner und Dora                     Ormalingen
Alles Gute auf dem weiteren Lebensweg

Adressänderungen
 Rüegsegger Jan                                 Bad 122
Alles Gute in den neuen vier Wänden

Todesfälle
 van Gogh-Brocx, Marijke                        am 29. August 2021
Wir entbieten den Angehörigen unser aufrichtiges Beileid

Die Angaben zur Einwohnerkontrolle können unvollständig sein. Die Daten werden nur auf
Wunsch der betreffenden Personen publiziert.

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Wir stellen um auf QR-Rechnungen

Ab sofort verschickt die Gemeinde Rothenfluh alle Rechnungen im neuen QR-Format.

Die QR-Rechnung modernisiert den Schweizer Zahlungsverkehr. Sie wird die heutigen Einzahlungs-
scheine (rot / orange) bis voraussichtliche Ende September 2022 ablösen.

Die QR-Rechnung besteht aus einem Zahlteil und einem Empfangsschein. Im Swiss QR Code sind alle
relevanten Informationen enthalten, die für eine automatische und damit effiziente Zahlung und Verbu-
chung notwendig sind.

                                     Bild Legende: Quelle www.blkb.ch

Dank der QR-Rechnung und ihren digitalen Möglichkeiten wird das Zahlen für Sie als unsere Kundinnen
und Kunden rundum einfacher. Die Vorteile liegen auf der Hand:

Bequem:         Das Einscannen des QR-Codes funktioniert ganz einfach.
Schnell:        Ein Klick genügt, um die Zahlung auszulösen.
Effizient:      Kein Abtippen von Konto- und Referenznummer nötig – das Bezahlen wird
                dadurch schneller, Fehlerquellen werden reduziert.
Sie haben drei Möglichkeiten, die QR-Rechnung einfach zu zahlen.

Per Post
Die QR-Rechnung funktioniert wie ein bisheriger Einzahlungsschein und kann entweder am Schalter einer
Filiale der Post, in einer Filiale mit Partner oder per Zahlungsauftrag im Couvert an die Bank bezahlt wer-
den.

Via Mobile Banking
Mobile Banking-App auf dem Smartphone öffnen, Swiss QR Code mit der QR-Reader-Funktion einscan-
nen und mit einem Fingertipp die Zahlung auslösen.

Via E-Banking
E-Banking öffnen, Swiss QR Code mit dem QR-Reader oder über Ihre PC-Kamera einscannen und mit ei-
nem Klick die Zahlung auslösen.

Bei Fragen zur Umstellung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Gemeindeverwaltung Rothenfluh

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Gmeini Nochrichte Rothenfluh - Baselland
Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum
Gemäss dem kantonalen Waldgesetz vom 11. Juni 1998 (kWaG, SGS 570) ist die Fläche des
Waldeigentums massgebend für die Bewilligungspflicht für Holzschläge. Ausgehend von der
Waldfläche eines Eigentümers oder einer Eigentümerin innerhalb eines Forstreviers wird zwi-
schen betriebsplanpflichtigem (mehr als 25 ha) und nicht betriebsplanpflichtigem (weniger als 25
ha) Waldeigentum unterschieden.
Für nicht betriebsplanpflichtige Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer gelten folgende
Bestimmungen:
1. Gemäss §20 des kantonalen Waldgesetzes ist jeder Holzschlag bewilligungs- oder melde-
   pflichtig. Eine Meldung an den Revierförster ist notwendig für Holzschläge im Rahmen von
   Pflegearbeiten, sowie für die eigene Brennholz- und Nutzholzversorgung. Alle andern Holz-
   schläge sind bewilligungspflichtig.
2. Zuständige Behörde für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum ist der
   Revierförster oder die Revierförsterin jener Gemeinde, in der das Waldeigentum liegt. Er oder
   sie nimmt die Meldung über geplante Holzschläge entgegen, zeichnet die Bäume an und ent-
   scheidet über die Bewilligungspflicht.
3. Die Holzschlagbewilligung kann mit Auflagen und Bedingungen versehen werden. Der Bewil-
   ligungsentscheid ist beim Amt für Wald beider Basel anfechtbar.
4. Für Saaten und Pflanzungen im und zur Neuanlegung von Wald dürfen ausschliesslich Saat-
   gut und Pflanzen verwendet werden, deren Herkunft bekannt und dem Standort angepasst
   ist.
5. Holzschläge ohne Bewilligung oder Meldung, die Missachtung der Bewilligung oder der darin
   aufgeführten Auflagen und Bedingungen sind als Übertretungen im Sinne der eidgenössi-
   schen und kantonalen Waldgesetzgebung strafbar.
Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer wenden sich bei Fragen im Zusammenhang mit ih-
rem Waldeigentum an den Revierförster oder die Revierförsterin. Von ihm oder ihr erhalten Sie
die notwendigen Auskünfte über Nutzung und Pflege im Wald. Dort können auch die benötigten
Gesuchsformulare für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Wald bezogen werden.
Amt für Wald beider Basel

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Gmeini Nochrichte Rothenfluh - Baselland
Bekanntgabe neue Gebäudeadressen

Im Rahmen des Auftrags «Erweiterung Gebäude- und Wohnungsregister» sind neue Gebäudead-
ressen entstanden. Betroffen sind Gebäude wie Carports, Garagen, Unterstände und andere Klein-
und Nebenbauten, sowie Autoeinstellhallen und Reservoire. Die Gebäudeadressen wurden durch
die Gemeinden vergeben und wurden in der amtlichen Vermessung wie auch im Gebäude- und
Wohnungsregister eingeführt.
Die betroffenen Gemeinden sind:
Allschwil, Anwil, Arlesheim, Binningen, Blauen, Bottmingen, Gelterkinden, Itingen, Läufelfingen,
Liestal, Münchenstein, Muttenz, Nenzlingen, Oberwil (BL), Oltingen, Ormalingen, Pfeffingen,
Pratteln, Röschenz, Rothenfluh, Schönenbuch, Seltisberg, Sissach, Tecknau, Tenniken, Therwil,
Thürnen, Wahlen, Waldenburg, Wenslingen, Wittinsburg, Zeglingen, Ziefen, Zunzgen, Zwingen.
Die Gebäudeadressen können im GeoView BL (https://geoview.bl.ch) abgefragt werden. Eine
Anleitung dazu können Sie unter www.agi.bl.ch > Amtliche Vermessung > Wegleitung Grund-
stückbeschreibung einsehen. Für weitere Auskünfte steht das Amt für Geoinformation (Tel. 061
552 56 73) zur Verfügung.
Amt für Geoinformation

Notfälle mit Heimtieren während der Nacht

Die Stiftung TBB Schweiz, Tierheim an der Birs, betreibt im Auftrag der Kantone Basel-Land-
schaft und Basel-Stadt die Kantonale Meldestelle für Findeltiere (Art. 720a neu ZGB). In dieser
Funktion informieren wir Sie über folgende wichtige Änderungen betreffend Notfälle mit Heimtie-
ren:

Für die Versorgung von verletzten Tieren, die nachts zwischen 19.00 und 07.00 Uhr von der Be-
völkerung oder der Polizei gefunden werden, kann direkt der Tierrettungsdienst Tel. 0800 111
114 gerufen werden. Die Nummer ist kostenlos.

Bei tierhaltenden Personen, welche in diesem Zeitfenster Hilfe benötigen, die einen Verkehrsun-
fall hatten und hospitalisiert werden mussten, die mit der Rettung in eine Klinik oder in ein Alter-
und Pflegeheim überführt werden müssen, muss die Polizei die Tiere in unserer Auffangstation
unterbringen.

Gefundene Tiere die nicht verletzt sind, bringt die Polizei ebenfalls direkt in die Auffangstation im
Tierheim an der Birs, der Stiftung TBB Schweiz.

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Reformierte Kirchgemeinde Ormalingen / Hemmiken

        Fiire mit de Chliine
              Special mit Anja Fankhauser
Einladung zum ökumenischen Kindergottesdienst

Wann:           Samstag, 18.September 2021
Zeit:           17.00 bis 18.00Uhr
Wo:             Pfarrgarten Ormalingen

Für einmal drehen wir den Spiess um: Nicht wir präsentieren die
Geschichte, sondern wir haben mit Anja Fankhauser eine bekannte und
beliebte Erzählerin aus der Region gefunden, die ein tolles und interaktives
«Gschichtli» im Gepäck hat.
Wie immer werden wir darüber hinaus gemeinsam singen, musizieren und
basteln ein Bhaltis, um das «Fiire» in schöner Erinnerung zu behalten.

Wir laden alle Eltern, Grosseltern, Gottis und Göttis herzlich dazu ein und
freuen uns auf ein besinnliches Zusammensein.

Das „Fiire mit de Chliine“-Team:
Christa Alt, Eva Eglin, Daniela Rutishauser und Martha Bürgin

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Erreichbarkeit der Pfarrerin
Da unsere Pfarrerin nicht immer in Rothenfluh ist, kann sie aber telefonisch unter der
Nummer 078 772 15 50 erreicht werden. Kann der Anruf nicht gleich angenommen werden, wird
sie aber zurückrufen.

Information
In der Kirche gilt eine Maskenpflicht, wir dürfen aber wieder singen!

Homepage der Kirchgemeinde: www.ref-rothenfluh.ch
Die neue Homepage der Kirchgemeinde ist aufgeschaltet. Sie finden dort alles Wichtige über die
Kirchgemeinde, die Seite wird laufend aktualisiert.

Bürozeiten der Pfarrerin
Frau Pfarrerin Schmidhalter wird unregelmässig im Büro des Pfarrhauses arbeiten, ausgenom-
men Dienstagvormittag. Da ist sie regelmässig dort erreichbar. Kommen Sie auch ohne Vo-
ranmeldung von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr bei der Pfarrerin vorbei, oder rufen Sie an unter 061
991 01 21 oder in dringenden Fällen unter 078 772 15 50.

Über die Anlässe der Jungschi und Ameisli informieren Sie sich bitte unter
www.jungschi-rothenfluh.jimdo.com

Termine

Sonntag, 19. September 2021              Bettagsgottesdienst in der Kirche Rothenfluh
09.45 Uhr                                Predigt: Pfarrerin Birgit Schmidhalter
                                         Orgel: Niklaus Giertz

Sonntag, 10. Oktober 2021                Gottesdienst in der Kirche Rothenfluh
09.45 Uhr                                Predigt: Pfarrerin Birgit Schmidhalter
                                         Orgel: Rahel Buser

Sonntag, 24. Oktober 2021                Gottesdienst in der Kirche Rothenfluh
09.45 Uhr                                Predigt: Pfarrerin Gertrud Bernoulli
                                         Orgel: Niklaus Giertz

Kontakt:
Frau Pfarrerin Birgit Schmidhalter
pfarramt@ref-rothenfluh.ch
Telefon 061 991 01 21

Heidi Bader, Präsidentin Kirchenpflege, Etzmatten 52, 4467 Rothenfluh
heidi.bader1957@gmail.com
Telefon 061 991 08 15

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www.svduebach.ch

Nächste Schiessdaten auf eigenem Stand
 Art                   Datum         Zeit                               Distanzen
 FÜ                    Sa, 11.09.    10.00 – 11.30                      300m + 25m
 Jungschützen          Mo, 13.09.    18.30 – 19.30                      8. Schiesstag 300m
 FÜ                    Mi, 22.09.    18.00 – 19.30                      300m + 25m
 Jungschützen          Di, 12.10.    18.00 – fertig                     Gewehr Reinigung und Abgabe
FÜ = Freiwillige Übung

Weiter können noch folgende Stiche geschossen werden:
- Kantonalstich (bis 22.09.)

Externe Anlässe :
Die Liste der Schiessanlässe im Kanton wird laufend aktualisiert !
(Quelle http://www.ksgbl.ch/)

Weitere Daten zum Vormerken:

 Bezirkswettschiessen                    25/50m       17.+25.+26. September
 Zunzgen Tenniken                        300m         17.+18.+25.+26. September

                                         Sonntag, 10. Oktober
 Ausmarsch zum ESF Luzern
                                         Absenden – Auszeichnungen abholen

 Feuerwehrhauptübung
                                         Verpflegung / Wirtschaft – Info’s folgen
 Feuerwehr Farnsburg

Informationen zum Bezug der Feldmeisterschaftsmedaillen
Am Feldschiessen und Obligatorischen erhaltet ihr je nach erreichter Punktzahl eine Anerken-
nungskarte.
Könnt ihr acht Anerkennungskarten im obligatorischen Programm 300m bzw. 25m und acht Aner-
kennungskarten im Feldschiessen 300m bzw. 25m vorweisen – so könnt ihr sie an Rosi Sutter
zur Weiterverarbeitung abgeben. Die Medaillen werden jeweils an der Bezirksdelegierten Ver-
sammlung des BSV abgegeben.

ABGABETERMIN bis 30. September jedes Jahr

Gmeini Nochrichte Rothenfluh / September 2021                                                    - 13 -
Gmeini Nochrichte Rothenfluh / September 2021   - 14 -
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Dorfadventskalender 2021
Der Dorfadventskalender Rothenfluh findet dieses Jahr wieder
statt. Und schon nähert sich die Zeit, wenn es draussen früh dun-
kel wird und an verschiedenen Orten im Dorf die Adventsfenster
zu leuchten beginnen.

Wir freuen uns auf 24 dekorierte und beleuchtete Fenster, die un-
ser Dorf in einem besonderen Licht erstrahlen lassen.

Schön, wenn es Offene Fenster gibt, die es ermöglichen, entweder
drinnen oder draussen, miteinander zu reden und zu feiern.

Für diesen schönen Brauch benötigen wir Sie, liebe Ein-
wohnerinnen und Einwohner von Rothenfluh.

Wenn Sie Lust haben, ein Fenster zu gestalten, dann melden Sie
sich bis spätestens 24. Oktober 2021 bei Martha Bürgin:
079 728 01 25 od. marthaschneider@bluewin.ch

Herzlichen Dank für Ihr Engagement und viel Freude bei den Vor-
bereitungen.

FRAUENVEREIN ROTHENFLUH

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Gmeini Nochrichte Rothenfluh / September 2021   - 17 -
Terminkalender

                                                     Mitte September bis
                                                     Mitte Oktober 2021

  September       Fr                 17.    Bezirkswettschiessen                               Zunzgen
                  Fr                 17.    Budgetsitzung Gemeinderat
                  Sa                 18.    Bezirkswettschiessen                              Zunzgen
                  Mo                 20.    Einwohnergemeindeversammlung                Mehrzweckhalle
                  Sa                 25.    Bezirkswettschiessen                              Zunzgen
                  So                 26.    Bezirkswettschiessen                              Zunzgen
                  Mi                 29.    GV Gemeinnütziger Verein für Altersfragen     Gemeindesaal

  Oktober              02.10. – 17.10.      Herbstferien

Gemeindeverwaltung
Schalteröffnungszeiten                          Dienstag-Nachmittag    von 16.00 - 18.30 Uhr
                                                Freitagmorgen          von 09.00 - 11.00 Uhr
Telefonzeiten                                   Montag bis Freitag     von 08.00 - 12.00 Uhr
                                                                       und 13.30 - 17.00 Uhr
Erscheinungsdatum Gmeini Nachrichte Mitte jeden Monats
Redaktionsschluss                   letzter Arbeitstag Vormonat

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Unwettereinsätze im Gebiet der Verbundfeuerwehr Farnsburg

                               vom 23.06.2021 bis 16.07.2021

Am Mittwochabend nach 20.00 Uhr gab es starke Niederschläge. Die ersten Alarmmeldungen erreichten
uns nach ungefähr 20 min aus den Dörfern Rothenfluh und Anwil. Zu diesem Zeitpunkt ahnte noch nie-
mand, was in dieser Nacht auf die Feuerwehr Farnsburg und die Anwohner der Gemeinden Rothenfluh,
Ormalingen und Anwil zu kommt. Bei der ersten Anfahrt zum Einsatzort in Rothenfluh wurde den Feuer-
wehrangehörigen das Ausmass klar. Die Hauptstrasse war bereits überflutet, die Strasse wurde gesperrt
und die ganze Feuerwehr Farnsburg aufgeboten. In den folgenden Minuten und Stunden gingen über die
Einsatzzentrale mehr als 60 Alarme ein, weitere Notrufe erreichten uns über das Telefon und direkt vor
Ort. Die meisten Alarme betrafen Wasser in den Kellern, Garagen und in den Wohnbereichen. Darunter
waren auch 3 Meldungen von Personen, die von den Wassermassen in Ihren Autos eingeschlossen waren
und gerettet werden mussten.

Die Einsätze wurden in Rothenfluh in einer Garage und in Ormalingen im Feuerwehrmagazin koordiniert.
Die Gemeinde Hemmiken wurde verschont.

Um ca. 21.00 Uhr erhielten wir Unterstützung von den Nachbarsfeuerwehren Wenslingen-Oltingen, der
Feuerwehr Wisenberg, sowie dem Zivilschutz Oberes Baselbiet.

Um 24.00 Uhr standen ca. 80 Personen im Einsatz um der Lage Herr zu werden.

Keller wurden mit Motorspritzen, Tauchpumpen und Wassersauger ausgepumpt, eingeschlossene Perso-
nen und Tiere gerettet, Schwemmholz beseitigt. Im Feuerwehrmagazin wurde für die vielen Einsatzkräfte
gekocht und für ihr Wohlbefinden geschaut.

Gegen 03.00 Uhr entspannte sich die Lage und die meisten Einsätze waren bewältigt. Um ca. 04.30 Uhr
wurden auch die letzten Feuerwehrleute nach einer strengen Nacht nach Hause geschickt, um sich kurz
hinzulegen. An den folgenden Tagen gab es weitere kleinere Einsätze, auch musste das viele Material wie-
der gereinigt und einsatzbereit versorgt werden.

An dieser Stelle ein grosses Dankeschön an alle Feuerwehrangehörigen die in dieser Nacht im Einsatz
standen. Auch den Einsatzleitern, dem Kommando und dem Team, das für die Verpflegung geschaut hat,
einen herzlichen Dank, es war keine leichte Aufgabe, aber sie wurde mit Hilfe Aller gemeistert.

Der Feuerwehr Wenslingen-Oltingen, der Feuerwehr Wisenberg und dem Zivilschutz Oberes Baselbiet ein
ebenso grosses Dankeschön für die tatkräftige Unterstützung.

Die Feuerwehr Farnsburg dankt auch den Einwohnern der Gemeinden Ormalingen, Rothenfluh und Anwil
für Ihre Unterstützung und die Geduld bis auch ihr Wohnraum vom Wasser befreit wurde.

Situation heute: Die anhaltenden Regenfälle haben zur Sättigung der Böden und Grundwasser beigetra-
gen. Daher wurde die Feuerwehr Ende Juni bis Mitte Juli noch für einige Male wegen Wasser im Keller
und Hangrutsch aufgeboten.

Marc Luginbühl, Feuerwehrverbund Farnsburg

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