Wegweiser für Eltern Basel-Landschaft
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Wegweiser für Eltern Schule Ramlinsburg durchs Schuljahr 2019/2020 S G T E Ä M Z B R E S U E K K ICH-DU-WIR N H A Ü N Ü N A S U U R G N D M A L S F S E L M E E N C R I I H N S E S 2 B 2 0 1 9 U 2 R 0 G
Inhalt Seitenzahl Begrüssung 3 Schulleitung / Sekretariat / Lehrpersonen 4 Wissenswertes 5 Stundenplan Kindergarten 7 Rundtelefon Kindergarten 8 Stundenplan 1./2. Klasse 9 Rundtelefon 1./2. Klasse 10 Stundenplan 3./4. Klasse 11 Rundtelefon 3./4. Klasse 12 Stundenplan 5./6. Klasse 13 Rundtelefon 5./6. Klasse 14 Beurteilung 15 Schulhausordnung 16/17 Schulweg 18 Regionale Musikschule 18 Schulärztin 19 Kinder- und Jugendzahnpflege 19 Ferienplan 20 Daten der Anlässe unserer Schule 21 Schulbesuch/Absenzen 22 Jokertage 23 Beurlaubungen 23 Aus dem Merkblatt - Unfallversicherung von Schülern 24 Besondere Dienste 25 Adressen von regionalen Beratungsstellen 26 Fördermassnahmen 27 Tipps für gesunde Znüni und Zvieri 28/29 Adressen Team 31 Urlaubsformular online 2
Liebe Eltern Jeden Tag setzen sich die Kinder mit dem ICH auseinander: - Was will ich? - Welche Ziele habe ich heute? - Bin ich gut gelaunt? ….. Jeden Tag setzen sich die Kinder mit dem DU auseinander: - Was machst du? - Arbeitest du mit mir zusammen? - Spielst du mit mir in der Pause? …. Jeden Tag setzen sich die Kinder mit dem WIR auseinander: - Können wir die gestellte Aufgabe gemeinsam lösen? - Warum sind wir nicht gleicher Meinung? - Haben wir heute als Gruppe gut funktioniert? …. Nicht nur die Kinder sind täglich mit solchen Fragen konfrontiert, sondern auch wir Erwachsene. Wir werden in diesem Schuljahr daran arbeiten, dass ICH Selbstvertrauen entwickeln kann und dass DU respektiert wirst. Dies kann nur erreicht werden, wenn WIR die Bereitschaft haben zusammenzuarbeiten. Ich freue mich Ihnen gemeinsam mit dem Lehrerteam unser diesjähriges Projekt ICH-DU-WIR am Elternabend im September genauer vorzustellen. In diesem Heft finden Sie wie jedes Jahr die wichtigsten Angaben zum aktuellen Schuljahr. Falls ihr Elternheft mal unauffindbar ist, können Sie die digitale Version auf der Homepage der Gemeinde Ramlinsburg herunterladen. Lea Feigenwinter Schulleiterin 3
Schulleitung und Sekretariat Lea Feigenwinter Andrea Kaufmann Schulleiterin Sekretärin Lehrpersonen Miriam Bachmann, Tanja Brogli, Ronja Deflorin, Yael Hilti, Daniela Ritter Michaela Singeisen, Lea Feigenwinter, Katharina Hasler, Anne Rüsing Auf dem Bild fehlen: Josef Handschin und Sabine Rudin 4
Wissenswertes Elternabend Der Elternabend für alle Klassen, Kindergarten bis 6. Klasse, findet am Dienstag, 10. September 2019 um 19.00 Uhr statt. Elterngespräche Eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ist uns wichtig. Einmal jährlich findet das in der kantonalen Laufbahnverordnung vorgesehene Standortgespräch statt. Wir sind gerne bereit, weitere Gespräche mit Ihnen zu führen. Damit wir uns seriös vorbereiten können, ist eine mündliche oder schriftliche Voranmeldung mit Grund und Inhalt notwendig. Schulbesuche Um einen persönlichen Eindruck vom Schulalltag Ihres Kindes zu erhalten, laden wir Sie herzlich ein, uns in der Schule oder im Kindergarten zu besuchen. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Fragen, Anregungen, Anliegen In erster Linie richten Sie Fragen, Anregungen und Anliegen an die Lehrpersonen. Für weitere Gesuche und Anliegen ist die Schulleiterin, Frau Lea Feigenwinter zuständig. Sie ist am besten am Montagnachmittag oder Mittwochmorgen erreichbar. Bitte melden Sie sich telefonisch oder per Mail (schule@ramlinsburg.ch), damit wir einen Termin vereinbaren können. Sekretariat Andrea Kaufmann erledigt am Mittwochmorgen die administrativen Arbeiten für die Schule. 5
Schulmaterial Das Schulmaterial ist gratis für die Schüler/innen und wird zu Schuljahresbeginn jedem Kind abgegeben. Falls Kleinmaterial (z. B. Radiergummi, Bleistift, ...) während dem Schuljahr verloren geht, ersetzen die Eltern ihrem Kind das Material umgehend selbstständig. Wenn ein Kind ein Lehrmittel oder Heft verliert, wird dieses nach Rücksprache mit den Eltern durch die Klassenlehrperson ersetzt. Die Kosten dafür werden den Eltern vom Sekretariat in Rechnung gestellt. Hausaufgaben vergessen? Vergisst Ihr Kind die Hausaufgaben in der Schule, ist es wichtig, dass sich Ihr Kind selbst darum bemüht, das vergessene Material zu holen. Falls die Klassenlehrperson nicht mehr im Schulhaus ist, kann sich Ihr Kind auch bei einer anderen Lehrperson melden, um das Material abzuholen. Die noch im Schulhaus arbeitende Lehrperson begleitet das Kind ins Klassenzimmer, damit es sein Material suchen kann. Wenn keine Lehrperson mehr im Schulhaus ist, meldet sich das Kind am nächsten Morgen selbstständig bei seiner Lehrperson und erklärt ihr, dass es die Hausaufgaben vergessen hat. Bibliothek In unserer Schulbibliothek gibt es viele spannende Bücher zum Ausleihen. Machen Sie Ihr Kind doch auf folgende Öffnungszeiten aufmerksam: Mittwoch in der grossen Pause (10.05 – 10.20 Uhr). Falls Sie oder Ihr Kind einen Anschaffungswunsch für unsere Bibliothek haben, dann melden Sie dies Frau Deflorin oder Frau Singeisen. 6
Stundenplan Kindergarten Ramlinsburg, Schuljahr 2019/2020, M. Singeisen Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8.00 - Einlaufzeit Einlaufzeit Einlaufzeit Einlaufzeit Einlaufzeit 8.27 8.30 Alle Alle Alle Alle Alle - 10.00 Pause 10.30 - 12.00 Turnen oder Waldtag 7 Alle Schmetterlinge ab 2. April 2020 13.30 - 15.00 Telefonnummer Kindergarten: 077 432 46 73 Einteilung Schmetterlinge = Kinder im 2. Kindergartenjahr Räupli = Kinder im 1. Kindergartenjahr 7
Stundenplan 1. + 2. Klasse 2019/20 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 08:00 - 08:27 08:30 - 09:15 TW 09:15 - 10:00 TW R Pause 9 10:30 - 11:15 TW BS BS 11:15 - 12:00 TW BS BS R BS BS Mittag 13:30 - 14:15 14:15 - 15:00 SM SM Fächer Lehrpersonen BS Bewegung & Sport (1.-3. Klasse) Ronja Deflorin 077 480 86 84 R Religion Yael Hilti SM Singen / Musik (1.-3. Klasse) Lea Feigenwinter TW Textiles Werken Tanja Brogli Sabine Rudin Förderung Katharina Hasler Bitte beachten: Die Schulglocke klingelt bereits um 07.55 Uhr und um 13.25 Uhr.
Stundenplan 3. + 4. Klasse 2019/20 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 3 4 3 4 3 4 3 4 3 4 08:00 - 08:27 08:30 - 09:15 TW 09:15 - 10:00 TW Pause 10:30 - 11:15 F R TW BS TG 11:15 - 12:00 BS F R BS TW BS TG 11 Mittag 13:30 - 14:15 TG F 14:15 - 15:00 SM SM F BS TG F 15:10 - 15:55 F BS Fächer Lehrpersonen BS Bewegung & Sport (1.-3.Klasse / 4.-6.Klasse) Tanja Brogli 079 560 60 11 F Französisch Anne Rüsing R Religion Lea Feigenwinter SM Singen / Musik (1.-3.Klasse / 4.-6.Klasse) Ronja Deflorin TG Technisches Gestalten Sabine Rudin TW Textiles Werken Yael Hilti Daniela Ritter Michaela Singeisen Förderung Katharina Hasler Bitte beachten: Die Schulglocke klingelt bereits um 07.55 Uhr und um 13.25 Uhr.
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Stundenplan 5./6. Klasse SJ 2019/20 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 5 6 5 6 5 6 5 6 5 6 08:00 - 08:27 08:30 - 09:15 TW F TG/M R 09:15 - 10:00 TW F TG/M Pause 10:30 - 11:15 R E TW/M TG E 13 11:15 - 12:00 BS BS TW TG Mittag 13:30 - 14:15 E F E F 14:15 - 15:00 SM SM BS BS 15:10 - 15:55 BS BS Fächer Lehrpersonen BG Bildnerisches Gestalten Daniela Ritter 079 576 55 82 BS Bewegung & Sport (4.-6.Klasse) Lea Feigenwinter E/F Englisch / Französisch Anne Rüsing R Religion Tanja Brogli SM Singen / Musik (4.-6.Klasse) Yael Hilti TG Technisches Gestalten Josef Handschin TW Textiles Werken Sabine Rudin Förderung Katharina Hasler Bitte beachten: Die Schulglocke klingelt bereits um 07:55 Uhr und um 13:25 Uhr.
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Beurteilung In der 1./2. Klasse, sowie in den Nebenfächern der 3.-6. Klasse werden Prädikate verwendet. Die vom Kanton Baselland vorgegebenen Prädikate sind sehr lange Aussagen, deshalb haben wir uns entschlossen, mit Stempeln zu arbeiten. Zur Veranschaulichung der Prädikate werden Sie auf den Beurteilungen Ihrer Kinder teilweise folgende Stempel sehen: Hohe Anforderungen erfüllt: Grundanforderungen erfüllt: Erweiterte Anforderungen erfüllt: Grundanforderungen noch nicht oder teilweise erfüllt: 15
Schulhausordnung Schulweg Ich gehe wenn möglich zu Fuss zur Schule. Die Verantwortung für den Schulweg tragen die Eltern. Schulareal Ich gehe respektvoll mit meinen Mitschülerinnen und Mitschülern um und wir helfen uns gegenseitig. Das Schulareal darf nur von Fussgängern benutzt werden, d.h. ich klappe z. B. mein Trottinett bei der Ankunft auf dem Schulareal zusammen und stelle es in den dafür vorgesehenen Behälter. Die Schule lehnt jegliche Haftung bei Diebstahl oder Beschädigung ab. Der Gebrauch von elektronischen Geräten und gefährlichen Gegenständen ist auf dem Schulareal nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch eine Lehrperson erlaubt. Das Schulareal darf ich während der Unterrichtszeit ohne Bewilligung der Lehrperson nicht verlassen. Den Abfall entsorge ich selbstverständlich im entsprechenden Behälter und helfe mit, Abfall vom Boden aufzuheben. Schulhaus Das Schulhaus betrete ich morgens, nach der Pause und am Nachmittag beim ersten Läuten. Das Schulhaus betrete ich mit sauberen Schuhen. Während des Unterrichts trage ich Hausschuhe. Ich renne nicht im Schulhaus herum und verhalte mich ruhig, so dass alle andern Kinder ungestört arbeiten können. Im Treppenhaus nehme ich Rücksicht auf die anderen Kinder und remple nicht. Ich trage Sorge zum Material, dem Schulhaus und der Einrichtung. Im Schulhaus darf ich nur mit der Erlaubnis einer Lehrperson essen. Turnhalle Die Turnhalle betrete ich nur mit Hallenschuhen. Die Turnhalle darf ich nur mit der Erlaubnis der Lehrperson betreten. Ich stelle die Getränke vor der Türe ab. Ich lösche das Licht in der Garderobe und im WC, wenn ich als letztes rausgehe. Ich bin mitverantwortlich, dass das Material korrekt versorgt wird. 16
Pause Ich achte auf ein gesundes Znüni. Tipps für ausgewogene Znüni und Zvieri sind am Ende des Elternhefts abgedruckt. Dauer: 10.00 Uhr – 10.25 Uhr Unterrichtsbeginn: 10.30 Uhr Aufenthaltsorte der SuS: Immer draussen Kindergartenkinder Spielplatz Schulkinder Spielplatz/Pausenplatz Spielmaterial: Einzelne Kinder sind Spielmaterialchefs und verantwortlich (Eingang KG) für die Ordnung des Spielmaterials. Nur wenn ich Spielmaterialchef bin, darf ich mich beim Spielmaterial aufhalten. Ich kann das Material nur mit dem Pausenpass ausleihen. Ich gebe das Material beim Läuten zurück. Ich gebe das Material dem Spielmaterialchef zurück. Wenn ich Spielmaterialchef bin, bringe ich defektes Material der Klassenlehrperson. Regenwetter: Ich bin draussen, darf aber unter dem Vordach stehen oder in der Garage spielen. Ich streife schmutzige Schuhe beim Betreten des Schulhauses ab. Schnee: Ich darf Schneebälle nur auf dem Fussballplatz werfen. Halte ich mich dort auf, spiele ich automatisch mit. Schlitteln auf dem Schulareal ist verboten. Probleme? Ich suche die Aufsichtsperson und frage dort nach. Ich gehe nur im Notfall in das Lehrerzimmer. 17
Schulweg Der Schulweg ist für Kinder wichtig. Es ist die „erwachsenenlose“ Zeit zwischen dem Zuhause und der Schule, in der die Kinder unter keiner Aufsicht stehen. Auf dem Schulweg müssen die Kinder zwangsläufig lernen, als eigenständige Persönlichkeiten ein Stück (Lebens-) Weg zu bewältigen. Natürlich ist unsere Welt heute hektischer, natürlich hat es mehr Verkehr. Aber der Verzicht auf den Schulweg zu Fuss oder mit dem Trottinett ist keine Antwort auf diese Herausforderung. Im Gegenteil: Das Problem verlagert sich auf später, weil das Kind den Umgang mit den heutigen Gefahren nicht erlernen kann. Um sich in der heutigen Welt zu bewegen, brauchen Kinder den Freiraum, selbstständig Erfahrungen sammeln zu können. Kinder, die den Schulweg zu Fuss oder mit dem Trottinett bewältigen, werden motorisch und sozial gefördert. Sie sind gesünder und weniger häufig übergewichtig. Sie entdecken Pflanzen, Tiere, Menschen. Die Kinder werden selbstständiger und verantwortungsbewusster. Sie stärken ihr Selbstbewusstsein und gewinnen Sicherheit. Sie begegnen täglich den Launen des Wetters: Sie schwitzen unter der gleissenden Sonne, sie fangen Schneeflocken mit der Zunge ein, sie springen in Pfützen. Und nicht zuletzt leisten sie so auch einen Beitrag an den Umweltschutz. Regionale Musikschule Ramlinsburg ist der Regionalen Musikschule Liestal angeschlossen. Jeweils im Frühling findet der „Der Tag der offenen Tür“ statt, bei dem die Kinder alle Instrumente ausprobieren können. Ab der 2. Klasse haben die Kinder die Möglichkeit den Instrumentalunterricht – finanziert durch die Eltern – zu besuchen. Für weitere Informationen steht Ihnen das Sekretariat der RMS Liestal, www.rmliestal.ch, Tel. 061 927 91 45 zur Verfügung. 18
Schulärztin Frau Catalina Urrejola aus der Gemeinschaftspraxis Bachtanne in Bubendorf (Telefonnummer: 061 935 92 22) führt die obligatorische Untersuchung unserer Schulkinder durch. In Ramlinsburg wird die Schularztuntersuchung im 1. Kindergartenjahr durchgeführt. Weitere Informationen folgen am Elternabend durch die jeweilige Klassenlehrperson. Kinder- und Jugendzahnpflege Die Kinder- und Jugendzahnpflege bietet zusammen mit den Zahnärztinnen und Zahnärzten, den Gemeinden und dem Kanton folgende Dienstleistungen: • Regelmässige Kontrolle der Zähne bis zum 18ten Geburtstag • Vorbeugende Massnahmen gegen Karies und Zahnfleischerkrankungen • Behandlung von Karies und Zahnfehlstellungen bei freier Zahnarztwahl • Reduzierter Tarif für alle Behandlungen • Sozialbeitrag gemäss den gesetzlichen Bestimmungen Zu den Aufgaben aus dem Kinder- und Jugendzahnpflegegesetz gehören: • Aufsicht über die Kinder- und Jugendzahnpflege von Gemeinden und Schulheimen • Bewilligung von Beiträgen an die kieferorthopädischen Zahnbehandlungen, abhängig vom Schweregrad der Zahnfehlstellung und von der finanziellen Situation der Familie • Bewilligung von Behandlungen durch ausserkantonale Zahnärztinnen und Zahnärzten Der Beitritt zur Kinder- und Jugendzahnpflege ist freiwillig, eine Anmeldung ist jedoch erforderlich. Das Anmeldeformular erhalten Sie beim Schuleintritt Ihres Kindes. In Ramlinsburg ist Frau Petra Soriano (Telefonnummer 061 931 38 88) für die Kinder- und Jugendzahnpflege zuständig. 19
Schuljahr / Schulferien 2019/2020 Gestützt auf § 87d des Bildungsgesetzes des Kantons Basel-Landschaft ergeht im Zusammenhang mit der Festsetzung der Schulferien folgender Entscheid: 1. Geltungsbereich Die Regelung der Schulferien gilt für die Kindergärten, Volksschulen, weiterführenden Schulen und Berufsfachschulen im Kanton Basel-Landschaft. 2. Schuljahr 1. Semester: Montag, 12. August 2019 - Freitag, 17. Januar 2020 2. Semester: Montag, 20. Januar 2020 - Freitag, 26. Juni 2020 3. Schulfreie Tage / Feiertage Freitag, 1. Mai 2020 (Tag der Arbeit) Donnerstag, 21. Mai und Freitag, 22. Mai 2020 (Auffahrt) Montag, 1. Juni 2020 (Pfingstmontag) 4. Schulferien Basel-Landschaft Herbst Ferienbeginn Samstag 28. September 2019 Unterrichtsbeginn Montag 14. Oktober 2019 Weihnachten Ferienbeginn Samstag 21. Dezember 2019 Unterrichtsbeginn Montag 06. Januar 2020 Fasnacht Ferienbeginn Samstag 22. Februar 2020 Unterrichtsbeginn Montag 09. März 2020 Basler Fasnacht 02.-04. März 2020 Frühjahr Ferienbeginn Samstag 04. April 2020 Unterrichtsbeginn Montag 20. April 2020 Sommer Ferienbeginn Samstag 27. Juni 2020 Unterrichtsbeginn Montag 10. August 2020 20
Daten der Anlässe unserer Schule Mo, 12. August 2019 Schulstart Di, 29. Oktober 2019 Anlass ICH-DU-WIR 13.30-16.30 Uhr für Kinder und Eltern Do, 14. November 2019 Räbeliechtli KG – 4. Klasse 18.30 Uhr Mi, 18. Dezember 2019 Adventssingen und -fenster 18.30 Uhr Do, 13. Februar 2020 Anlass ICH-DU-WIR nur mit Kindern Mo, 4. Mai 2020 Muttertagsbasteln Mi, 24. Juni 2020 Schulabschlussfeier Fr, 26. Juni 2020 gemeinsamer Schulabschlussmorgen Ferienbeginn 14.00 Uhr 21
Schulbesuch / Absenzen Bei Absenzen erwarten wir, dass Sie die Lehrkraft umgehend informieren. Versuchen Sie Zahnarzt- oder Arztbesuche ausserhalb der Schulzeit zu legen. Nach einer Absenz / Krankheit Ihres Kindes ab 14 Tagen, bitten wir Sie ein Arztzeugnis einzureichen, ansonsten reicht uns eine schriftliche Entschuldigung im Elternheft. Jokertage (gelbes Formular) Jedes Kind hat das Anrecht an einem Kalendertag pro Semester dem Unterricht ohne spezielle Begründung fernzubleiben. Die Abmeldung durch die Erziehungsberechtigten kann kurzfristig, d.h. bis zwei Tage vor Bezug bei der zuständigen Lehrperson schriftlich mit der Jokerkarte erfolgen. Der Jokertag kann in der Zeit vom Schuljahresbeginn bis 2 Wochen vor den Sommerferien eingezogen werden. Während gemeinsamen Schulanlässen, die mit Datum im Elternwegweiser anfangs Schuljahr publiziert sind, ist kein Jokertag möglich. Ein nicht bezogener Jokertag verfällt im nächsten Semester. Das Nacharbeiten des versäumten Schulstoffs liegt in der Verantwortung der Eltern. Es ist der Lehrperson freigestellt, versäumte Prüfungen nachschreiben zu lassen. 22
Beurlaubungen (ist auf der Homepage) Urlaubsgesuche sind mit dem entsprechenden Formular schriftlich und begründet, unter Beilage von Bestätigungen von Vereinen, Organisationen, usw., mindestens zwei Wochen vor dem Urlaubsbeginn einzureichen. Das Formular kann auf der Homepage der Gemeinde Ramlinsburg heruntergeladen werden. Es muss an die Klassenlehrperson eingereicht werden. Für die Bewilligung von Beurlaubungen sind zuständig: a. die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer bis zu 1 Tag; b. die Schulleitung für Urlaube von mehr als einem Tag Dauer; sowie für Urlaubstage, die nicht unter die oben stehenden Regelungen fallen; c. der Schulrat auf Antrag der Schulleitung bei mehr als 2 Wochen. Das Nacharbeiten des versäumten Schulstoffs liegt in der Verantwortung der Eltern. Es ist der Lehrperson freigestellt, versäumte Prüfungen nachschreiben zu lassen. 23
Aus dem Merkblatt - Unfallversicherung von Schülern Ausgangslage Gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) müssen sämtliche in der Schweiz wohnhafte Personen über eine Krankenkasse verfügen. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung muss bei Unfällen die Kosten für die gleichen Leistungen wie bei Krankheit übernehmen. Zudem besteht eine Vorleistungspflicht der Krankenkasse, wenn zweifelhaft ist, ob allenfalls eine andere Versicherung (sep. Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, usw.) für die Unfallkosten aufzukommen hat. Vielfach bestehen zudem ergänzende Kinder-Unfallversicherungen, welche Eltern für ihre Kinder abgeschlossen haben, die zusätzliche Leistungen wie Todesfall- und/oder Invaliditätskapital sowie Heilungskosten in Ergänzung zu den Leistungen einer Krankenkasse (z.B. für Privatbehandlung) abdecken. Schulbetrieb Unfälle können sich natürlich auch im Schulbetrieb ereignen. Die Leistungen der Krankenkasse und/oder einer Kinder-Unfallversicherung gelten uneingeschränkt auch in diesem Bereich, sodass eine zusätzliche Versicherung für den Schulbetrieb (Unterrichtsstunden, Aufenthalt auf dem Schulareal, usw.) keinen Sinn macht. Eltern Werden Eltern als unterstützende Kräfte eingesetzt (z.B. beim Schwimmunterricht, im Schullager) gelten diese als temporäre Hilfspersonen und sind durch die kantonale Haftpflichtversicherung gegen allfällige Haftpflichtansprüche geschützt. Verwenden Eltern in ihrer Funktion als Hilfspersonen ihr privates Fahrzeug (z.B. zur Fahrt ins Lager), müssen gemäss Strassenverkehrsgesetz SVG Haftungsansprüche allfällig verletzter Kinder durch die eigene Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgewickelt werden. Haftung des Kantons Das Gefahrenpotenzial des Schulbetriebes liegt eindeutig unter den übrigen Unfallgefahren, welchen die Schüler ausserschulisch ausgesetzt sind (Freizeit- und Sportunfälle, Verkehrsgefahren, usw.). Eine Eigenverantwortung der Schüler und Eltern zur Unfallverhütung darf erwartet werden. So kann es nicht ausschliesslich in der Verantwortung des Kantons und seiner Mitarbeiter (Lehrpersonen) liegen, zu kontrollieren, ob die Schüler einen Velohelm tragen, die verwendeten Fahrräder verkehrssicher sind und Brillenträger im Sportunterricht ihre Sportbrille aufsetzen. Haftungsansprüche gegenüber Kanton oder Lehrerschaft können natürlich nicht ausgeschlossen werden. Dazu bedarf es jedoch einem besonderen gesetzlichen Grund (Rechtstitel). Dieser kann z.B. auf einem (grob- ) fahrlässigen Verschulden eines Lehrers oder einer Lehrerin oder wegen einem Mangel an einem Gebäude oder an einem Gerät basieren. Derartige Fälle sind der Versicherungs- Koordinationsstelle zu melden, welche diese zusammen mit der zuständigen Haftpflichtversicherung zu prüfen hat. Fazit Aus den oben erwähnten Gründen betrachten wir die bestehende Versicherungssituation für Schulkinder als ausreichend. 24
Besondere Dienste Schulpsychologischer Dienst Baselland Adresse: Wasserturmplatz 5, 4410 Liestal Tel. 061 552 70 20 Zuständig für Ramlinsburg: Judith Sollberger Aufgabenbereiche: - Abklärung und Beratung bei Schul -, Erziehungs- und Lernproblemen. Anmeldung: Durch die Eltern oder durch die Lehrperson im Einverständnis mit den Eltern. Abklärung und Therapie sind kostenlos für die Eltern, d.h. die Kosten werden von Gemeinde und Kanton getragen. Kinder- und Jugendpsychiatrie Adresse: Goldbrunnenstrasse 14, 4410 Liestal Tel. 061 553 59 10 Aufgabenbereiche: - Hilfe für Eltern, Erzieherinnen und Erzieher bei „Problemkindern“ - Kinderpsychiatrische und -psychologische Abklärungen und Behandlungen - Beratung bei Familienproblemen - Beratung bei Kindsmisshandlung Anmeldung: Durch die Eltern in Absprache mit der Lehrperson. Abklärung und Therapie sind kostenlos für die Eltern, d.h. die werden vom Kanton übernommen. Psychomotorik (www.ptz-bl.ch) Adresse: Pädagogisch-therapeutischer Dienst BL, Benzburweg 22, 4410 Liestal Tel. 061 926 63 00 Aufgabenbereiche: - Abklärung, Erfassung und Behandlung von Kindern, die in ihrem Bewegungserleben und Bewegungsverhalten auffällig sind. Anmeldung: Durch die Eltern. Liegt ein Gutachten einer Fachperson (Kinderarzt, Schulpsychologe, Psychiater) vor, sind Abklärung und Therapie kostenlos. Seite 7 Neben den oben aufgeführten Angeboten zur speziellen Unterstützung der Schülerinnen und Schüler gibt es viele weitere Möglichkeiten wie Beratungsstellen für Eltern, Kinderarzt, Spieltherapie, Ergotherapie, Poltherapie, Kinesiologie, … 25
Adressen von regionalen Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche in der Region Kompetenzzentrum KJF (Kind Jugend Familie) Poststrasse 2 4410 Liestal Tel. 061 921 94 74 Mail: kjf@jugendsozialwerk.ch www.helpnet-online.ch Elternbildung Oberes Baselbiet Sekretariat Nicole Raña Weiermattweg 76 4452 Itingen/BL Tel. 061 973 00 77 Mail: info@elternbildung-ebob.ch www.elternbildung-ebob.ch Familien-/Jugendberatung Birmann-Stiftung Kanonengasse 33 4410 Liestal Telefon 061 927 84 84 Mail: mail@birmann-stiftung.ch www.birmann-stiftung.ch Fachbereich Kindes- und Jugendschutz Rathausstrasse 2 4410 Liestal Telefon 061 552 59 30 Mail: kindesschutz@bl.ch Opferhilfe beider Basel für gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche Steinenring 53, 4051 Basel, Tel. 061 205 09 10 Mail: info@opferhilfe–bb.ch www.opferhilfe-beiderbasel.ch 26
Fördermassnahmen Integrative Schulungsform (ISF) Diese Unterstützung ist für Kinder vorgesehen, die in einzelnen oder verschiedenen Hauptfächern Mühe haben, die Lernziele zu erreichen. Die Kinder bleiben in der Klasse und im Dorf integriert, erhalten aber Unterstützung. Eine Abklärung und Zuweisung durch den Schulpsychologischen Dienst ist zwingend. Unsere Heilpädagogin ist für diese Aufgabe verantwortlich und entscheidet in Absprache mit der Klassenlehrperson und den Eltern, wie die spezielle Förderung umgesetzt wird. Die Kinder können einzeln, in Kleingruppen oder im Klassenverband gefördert werden. Sozialpädagogik Schulkinder mit sozialpädagogischem Förderbedarf können integrativ gefördert werden. Eine Sozialpädagogin begleitet und unterstützt sie im schulischen Umfeld. In enger Zusammenarbeit mit den Klassenlehrpersonen und den Eltern fördert die Sozialpädagogin das soziale Verhalten und die soziale Interaktion der betreffenden Kinder. Damit ein Schulkind eine sozialpädagogische Unterstützung erhalten kann, muss im Einverständnis der Erziehungsberechtigten eine Beratung auf dem SPD oder KJP beigezogen werden. Logopädie Logopädie umfasst fachgemässe Prävention, Abklärung, Beratung und Therapie von Sprach-, Sprech-, Redefluss-, Stimm- und Kommunikationsstörungen. Falls ein Kind nicht wie andere spricht (spät mit Reden begonnen, undeutliches oder fehlerhaftes Sprechen, Näseln oder Heiserkeit) oder wenn es Mühe hat, korrekte Sätze zu bilden, häufig gleiche Wortanfänge wiederholt, den Inhalt von Geschichten nicht auf Anhieb versteht sowie Aufträge oft nicht vollständig ausführt, kann die Logopädie weiterhelfen. Falls bei einem Kind eine Sprachstörung festgestellt wird, nimmt die Klassenlehrperson mit den Eltern Kontakt auf. Unsere Schule ist der Kreislogopädie Lausen angeschlossen. Begabtenförderung Kinder mit einer überdurchschnittlichen Begabung können auf Antrag der Eltern oder der Lehrpersonen beim SPD eine spezielle Abklärung erhalten. Im Anschluss wird mit den Erziehungsberechtigten besprochen, welcher Weg oder welche Begleitung für das Kind optimal sein könnte. In der Begabungs- und Begabtenförderung können Kinder mit einer überdurchschnittlichen Begabung ihrer Begabung und Neigung entsprechend gezielt unterrichtet werden. Der verpasste Schulstoff muss teilweise Hausarbeit nachgeholt werden. 27
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Adressen Team Wir sind für Sie da Wir nehmen Ihre Anliegen gerne zwischen 07.30 – 07.45 Uhr entgegen oder melden uns, sobald es uns möglich ist, zurück. Sie können uns gerne eine SMS / WhatsApp-Nachricht senden oder eine Nachricht auf der Combox hinterlassen. Lehrkräfte Lea Feigenwinter 079 880 84 52 Michaela Singeisen 077 432 46 73 Ronja Deflorin 077 480 86 84 Tanja Brogli 079 560 60 11 Daniela Ritter 079 576 55 82 Katharina Hasler 079 473 59 65 Yael Hilti 061 534 46 49 Anne Rüsing 079 375 77 56 Josef Handschin 061 921 48 22 Sabine Rudin 061 931 11 95 Schulleitung und Sekretariat Lea Feigenwinter 079 880 84 52 schule@ramlinsburg.ch Andrea Kaufmann 061 931 22 27 Abwartin Sonja Spirgi 061 931 48 15 Schulrat Primarschule und Kindergarten Bruno Mundschin 079 688 11 37 Präsident Roland Probst 061 921 05 97 Vertretung Gemeinderat Lee Studer 061 971 61 17 Aktuarin Öffentliche Dienste Amt für Volksschulen 061 552 50 98 Schulpsychologischer Dienst (SPD) 061 552 70 20 Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) 061 553 59 10 Schularzt C. Urrejola 061 935 92 22 Schulzahnpflege P. Soriano 061 931 38 88 31
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